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Parteien, Verbände und Interessengruppen
Verbände und übrige Interessenorganisationen
Controverse sur le problème de la légalité des grèves — Les organisations patronales dénoncent la bureaucratie — Les banquiers se défendent contre les tendances interventionnistes — Assouplissement de la politique de l'Union suisse des arts et métiers — Ouverture de l'Union suisse des paysans en direction des milieux des petites et moyennes exploitations — Les syndicats mettent en avant des revendications qualitatives — Des groupements de femmes syndiquées exigent la réalisation du principe du salaire égal.
 
Eine Rückbildung der Staatstätigkeit, wie sie von Unternehmerseite gefordert wird, würde die Bedeutung der Verbände, insbesondere der Sozialpartner, noch weiter erhöhen. Dies brachte der Delegierte des Zentralverbandes schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen, Nationalrat H. Allenspach (fdp, ZH), im rechtsbürgerlichen Kreis des Redressement national deutlich zum Ausdruck. Er stellte dem Postulat einer neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen dasjenige einer «Redistribution staatlicher Aufgaben an die Sozialpartner» zur Seite. Damit redete er einer Ergänzung des politischen Föderalismus durch einen korporativen das Wort. Er interpretierte diesen zweiten durchaus in einem dezentralen Sinne: Sozialpartnerschaft soll ihre integrierende Wirkung vor allem in den Betrieben entfalten, ja diese sollen dem Arbeitnehmer zur neuen Heimat in der anonymen, organisierten und technisierten Gesellschaft werden. Die Harmonie der Sozialpartnerbeziehung darf freilich nicht durch Einbeziehung eines Dritten, des Staates, gestört werden; deshalb lehnt Allenspach gesetzliche Vorschriften über die Mitbestimmung auf Unternehmensebene oder über die Zulässigkeit einer Kündigung des Arbeitsplatzes entschieden ab [1].
Der korporative Föderalismus soll also die grundsätzliche Verfügungsfreiheit der Unternehmensleitung nicht antasten; diese wird sogar wieder stärker betont. So bestritt man in Unternehmerkreisen prinzipiell die Legalität des Streiks. Es wurde geltend gemacht, dass weder das Arbeitsvertragsrecht noch die Bundesverfassung ein individuelles oder kollektives Recht zum Streik begründe [2]. Diese These, welche Arbeitskonflikte zu rein privatrechtlichen Angelegenheiten macht, wurde von gewerkschaftlicher Seite zurückgewiesen und forderte auch alt Bundesrat H.P. Tschudi als Spezialisten des Arbeitsrechts zu einer Entgegnung heraus: er betonte, dass der Arbeitskampf von der schweizerischen Gesetzgebung zwar nicht geordnet, seine Zulässigkeit jedoch in verschiedenen Erlassen vorausgesetzt werde. Auch wenn in einem Gesamtarbeitsvertrag die absolute Friedenspflicht vereinbart sei, so gelte diese nur während dessen Dauer [3]. Anderer Ansicht war jedoch das Arbeitsgericht Zürich. Es rechtfertigte im Dezember das Vorgehen einer Firma, die im Jahre 1979 Streikende unverzüglich und ohne Lohnnachzahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist entlassen hatte, und berief sich dabei auf das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für das Streikrecht [4].
Unternehmer
In den Äusserungen der führenden Sprecher der Unternehmerverbände von Industrie und Handel war ganz allgemein des Bestreben erkennbar, die regelnde Tätigkeit des Staates zu beschränken. So verlangte der Präsident des Zentralverbandes schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen, F. Halm, mehr Autonomie für die Wirtschaft, damit die sinkende Ertragskraft der Betriebe durch rechtzeitige Restrukturierungsmassnahmen wieder erhöht werden könne; dabei wandte er sich gegen «obrigkeitliche Züge» im Verhalten der Behörden und Verwaltungen [5]. Der Vorort forderte in seinem Jahresbericht gleichfalls eine Lockerung bürokratischer Zwänge, um vermehrt marktwirtschaftliche Dynamik zurückzugewinnen. Gefahr sah er aber auch von internationalen Reglementierungen drohen, die er als so nachteilig bewertete wie die nationalen protektionistischen Strömungen im Ausland [6]. Vorortspräsident L. von Planta verwies zudem auf den Umverteilungsprozess zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, der die Volkswirtschaften der ersteren zusätzlich belaste ; um seine Unternehmungen nicht zu überfordern, habe der schweizerische Staat deshalb der Wertschöpfung erste Priorität einzuräumen und innere Verteilungsprobleme zurückzustellen [7]. Als mögliche Grundlage für weitere beengende Staatseingriffe lehnten Vorort und Arbeitgeberverband den Konsumentenschutzartikel ab [8]. Erneut wurde freilich auch betont, dass es zur Erhaltung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit eines politischen Engagements des Unternehmers bedürfe und dass dieser sich nicht allein am Gewinn orientieren könne, sondern seine Entscheidungen zugleich in Verantwortung gegenüber dem ganzen Volk und seiner Zukunft treffen müsse [9].
Mit der Aufnahme der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer in den Kreis seiner Sektionen trug der Schweizerische Handels- und Industrie-Verein der starken Integration des kleinen Nachbarlandes in unsere Wirtschaft Rechnung. Die Bedeutung des chinesischen Grossraumes als neues Absatzgebiet kam in der Gründung einer Wirtschaftskammer Schweiz-China zum Ausdruck, in deren Vorstand Vertreter massgebender Wirtschaftszweige Einsitz nahmen [10].
Auch die Sprecher des Bankwesens nahmen gegen die staatliche Regelungstätigkeit Stellung; der Jahresbericht der Schweizerischen Bankiervereinigung wurde in der Pressé als defensiv charakterisiert. Neben der geplanten Besteuerung der Zinsen von Treuhandguthaben — Verbandspräsident A. E. Sarasin glossierte sie als «Kurtaxe» — gab die Vorlage für ein Konsumkreditgesetz Anlass zu Widerspruch [11]. Der Direktor des Verbandes, J.-P. Chapuis, betonte, die Schweizer Banken gerieten im internationalen Wettbewerb da und dort ins Hintertreffen, und warnte davor, sie mit verschärften Vorschriften zur Verlagerung ihrer Tätigkeit ins Ausland zu veranlassen [12]. Als ungewohnt bezeichnete der Verbandspräsident am Bankiertag die Auseinandersetzung mit ethischer Kritik, wie sie namentlich von kirchlicher Seite erhoben wurde [13]. Ein Versuch der Vereinigung, das Verhalten der Banken gegenüber den Entwicklungsländern in einer Broschüre zu rechtfertigen, wurde freilich auch von bürgerlicher Seite als allzu mangelhaft bewertet [14].
Hatte bisher die Spitzenorganisation des Gewerbes die entschiedenste antietatistische Politik betrieben, so war seit dem Wechsel in der Leitung des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) ein gemässigterer Kurs festzustellen. Weder zum Konsumentenschutzartikel noch zur Finanzordnung gab der SGV die Neinparole aus; in beiden Fällen blieb es bei der Stimmfreigabe. Auch gegen das Ausländergesetz wurde nicht Front gemacht [15]. In einem Interview distanzierte sich der neue Direktor M. Kamber von der Finanzpolitik seines Vorgängers O. Fischer und sprach sich für ein Wachstum des Staatshaushalts proportional zum Sozialprodukt aus [16]. Ein ähnlicher Stilwechsel erfolgte in einer der bedeutendsten Branchenorganisationen des SVG, im Schweizerischen Baumeisterverband, wo der kämpferische Zentralpräsident W. Messmer, freisinniger Nationalrat wie Fischer, durch E. Grimm abgelöst wurde, der keine parlamentarische Karriere anstrebt [17].
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Landwirtschaft
Um sich als umfassende Interessenvertretung der Landwirtschaft zu behaupten, bemühte sich der Schweizerische Bauernverband (SBV) um eine stärkere Berücksichtigung der Anliegen der Klein- und Bergbauern. Drohte doch bereits ein Sprecher der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung (SAB) mit dem Weg in die Dissidenz [18]. So legte ein neues programmatisches Arbeitspapier des SBV, das an die Stelle der agrarpolitischen Richtlinien von 1959 trat, vermehrtes Gewicht auf die Erhaltung der kleineren Betriebe. Ausserdem wurde die 1980 gegründete Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) als Sektion in den Verband aufgenommen. Beide Schritte führten an der Delegiertenversammlung zu lebhaften Diskussionen. Radikale Forderungen wie Differenzierung der Preise (nach Menge und Produktionsbedingungen) oder Unterstützung der Stadt-Land-Initiative gegen die Bodenspekulation drangen allerdings nicht durch. Die VKMB gewann mit ihrem Anschluss an den SBV bessere Voraussetzungen für die Mitgliederwerbung; sie will sich aber innerhalb des Dachverbandes — wie die SAB — weiter für ihre besonderen Postulate einsetzen [19].
Der Union des producteurs suisses (UPS) blieb die Anerkennung als gleichberechtigte landwirtschaftliche Gespächspartnerin der Behörden versagt. Nach einem Generationenwechsel in ihrer Leitung kündigte sie einen verschärften Oppositionskurs an : Unterstützung der Stadt-Land-Initiative gegen die Bodenspekulation, Widerstand gegen die Milchkontingentierung, Aufbau von landwirtschaftlichen Gegenmärkten und Zusammenarbeit mit «freien Bauernsyndikaten» der Nachbarländer [20].
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Arbeitnehmer
In der Politik der Arbeitnehmerverbände treten die sogenannten immateriellen Werte zunehmend in den Vordergrund. Einen Hinweis auf die Auffassungen an der Basis bot eine Umfrage des Christlichen Holz- und Bauarbeiterverbandes, die freilich keinen repräsentativen Charakter besitzt. Unter den Antwortenden überwog der Anteil derer, die einer Verkürzung der Arbeitszeit erste Priorität zumassen, über die Gruppe der vor allem nach einer Einkommenserhöhung Strebenden. Dass die meisten Mitbestimmung und Kündigungsschutz noch weniger hoch einstuften, wurde mit den relativ günstigen Verhältnissen im Baugewerbe erklärt [21]. Das Postulat der Arbeitszeitverkürzung (40-Stunden-Woche) stand auch in mehreren Verbandsresolutionen obenan [22]. Bundespersonalverbände verlangten aber zugleich eine Reallohnerhöhung, andere beharrten nur auf dem Teuerungsausgleich [23]. Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) stellte seinen Kongress unter das Stichwort «Humanisierung der Arbeitswelt» und behandelte Thesen, die neben der Arbeitszeitfrage auch der Arbeitsmedizin und der Arbeitsgestaltung galten. In Ergänzung seines 1980 genehmigten Arbeitsprogramms veröffentlichte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ein Leitbild zum selben Themenbereich [24].
Wie wir bereits in anderem Zusammenhang festgestellt haben, erhält die Forderung nach Mitbestimmung durch die Einführung elektronischer Rationalisierungsmethoden neue Aktualität. Auf gewerkschaftlicher Seite hofft man ihr mit einer Integration der Angestellten vermehrten Nachdruck zu verleihen, da man gerade bei den mittleren Industriekadern ein besonderes Interesse für eine Beteiligung an den Entscheiden erkennt [25]. Wie eine Vereinbarung zwischen drei in der Maschinenindustrie tätigen Angestelltenverbänden zeigt, legt man in diesen Kreisen wohl erhebliches Gewicht auf betriebliche Mitwirkung und Mitbestimmung; zugleich betont man aber die Eigenständigkeit der Kaderschicht [26].
Eine materielle Forderung besonderer Art wurde an gewerkschaftlichen Frauentagungen erhoben: nach der Annahme der Verfassungsbestimmung über gleiche Rechte für beide Geschlechter ging es nun um die praktische Durchsetzung der grundsätzlich anerkannten Lohngleichheit. Die weiblichen Delegierten des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmer-Verbandes (SMUV) forderten, dass der neue Grundsatz in jeden Gesamtarbeitsvertrag aufgenommen werde. Dem Ruf nach Gleichberechtigung konnte sich auch der Vorstand des SGB nicht verschliessen: durch die Wahl von Ruth Dreifuss besetzte er erstmals einen der fünf Verbandssekretärposten mit einer Frau [27]. Die Frauenkonferenz des VPOD stiess in der Arbeitszeitfrage vor und setzte die 35-Stunden-Woche als neues Ziel [28].
In organisatorischer Hinsicht versucht der SGB durch die Aufwertung und Aktivierung der sogenannten Kartelle der Herausforderung neuer, alternativer Gruppen zu begegnen. Als kantonale (oder lokale) Gewerkschaftsbünde sollen die Kartelle für mehr politische Initiative und Koordination besorgt sein, und zwar sowohl im Kreis der Sektionen der verschiedenen Branchenverbände des SGB als auch darüber hinaus in Partnerschaft mit anderen Arbeitnehmerorganisationen [29].
Im erst 1980 durch Fusion entstandenen Branchenverband Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) kam es zu einem bewegten Nachspiel der Auseinandersetzungen um den Streik des Vorjahres. Die Anhänger des kämpferischen Vizepräsidenten F. Aeberli wandten sich gegen eine Wiederwahl des Streikgegners E. Gerster als Präsident. Angesichts der gespannten Lage übertrugen die Delegierten die Wahl den Mitgliedern. Als man aber beim Auszählen der Stimmen zahlreiche gefälschte Zettel auf den Namen Aeberli feststellte, wurde der Vizepräsident von mehreren Sektionsvorsitzenden zum Rückzug seiner Kandidatur aufgefordert. Aeberli folgte der Mahnung, und die Delegierten bestätigten darauf Gerster in seinem Amt. Ohne Zwischenfälle wählte der Schweizerische Eisenbahner-Verband als Nachfolger von W. Meier den welschen SGB-Sekretär J. Clivaz zum Präsidenten [30].
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[1] H. Allenspach, Sozialpartnerschaft in der Schweiz in Gegenwart und Zukunft, Zürich 1981. Vgl. auch die gewerbliche Stellungnahme von B. Gutknecht, «Gewerkschaftliche Forderungen der 80er Jahre — wirtschaftliche Grenzen», in Chef-Magazin für Klein- und Mittelbetriebe , 13/1981, Nr. 2, S. 35 ff.
[2] «Streikfreiheit oder Streikrecht?», in SAZ, 4, 29.1.81 (Aus Mitteilungen der Aargauischen Industrie- und Handelskammer, 1980, Nr. 12).
[3] H.P. Tschudi, «Der Streik im schweizerischen Recht», in SGB, 7, 19.2.81. Tschudi verwies auf Art. 34ter Abs. 1, lit. c BV sowie auf Art. 357a OR und auf Art. 6 des Bundesgesetzes über die eidg. Einigungsstelle; vgl. auch SGB, 27, 17.9.81. Das Thema wurde ferner an einer Tagung der Hochschule St. Gallen behandelt (Wirtschaft und Recht, 33/1981, H. 2, insbes. F. Vischer, «Streik und Aussperrung in der Schweiz» und «Der wilde Streik», S. 5 ff: bzw. 201f.) sowie durch G. Aubert, L'obligation de paix du travail, étude de droit suisse et comparé, Genève 1981.
[4] SAZ, 10, 11.3.82. Vgl. auch BaZ, 65, 18.3.82.
[5] Ansprache an der Delegiertenversammlung des Zentralverbandes (SAZ, 20/21, 21.5.81).
[6] Schweiz. Handels- und Industrie-Verein (Vorort), Jahresbericht, 111/1980-81, S. 7 ff.
[7] Präsidialansprache an der Delegiertenversammlung des Schweiz. Handels- und Industrie-Vereins (NZZ, 217, 19.9.81; wf, Dok., 38, 21.9.81).
[8] Vorort: NZZ, 119, 25.5.81. Zentralverband der Arbeitgeber: NZZ, 105, 8.5.81. Vgl. oben, Teil I, 4a (Konsumentenschutz).
[9] Vgl. Politische Rundschau, 60/1981, Nr. 1, insbes. die Beiträge von A. Keller (Georg Fischer AG), S. 3 ff. und von NR P. Wyss (fdp, BS, Direktor der Basler Handelskammer), der die Gemeinschaftsorientierung betonte, S.12 f. Vgl. dazu SPJ, 1979, S. 202.
[10] Liechtenstein: NZZ, 217, 19.9.81. China: NZZ, 9, 13.1.81; Vat., 16, 21.1.81.
[11] Vgl. Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 69/1980-81, insbes. S. 32 ff. u. 73 ff.; NZZ, 215, 17.9.81 (Pressekonferenz). Vgl. dazu oben, Teil I, 4a (Konsumentenschutz), 4b (Banken) und 5 (Nouvelles ressources).
[12] NZZ, 230, 5.10.81 (Arbeitstagung an der Universität Zürich).
[13] NZZ, 223, 26.9.81. Vgl. dazu oben, Teil I, 8b (Kirche).
[14] Schweiz. Bankiervereinigung, Schweizer Banken und Probleme der Entwicklungsländer, Basel 1981. Wegen der Kritik wurde die Auslieferung eingestellt; 1982 erschien eine überarbeitete Fassung (Vr, 199, 14.10.81). Kritik: BaZ, 217, 17.9.81; NZZ, 215, 17.9.81.
[15] Konsumentenschutz: SGZ, 22, 29.5.81; vgl. oben, Teil I, 4a (Konsumentenschutz). Finanzordnung: SGZ, 39, 24.9.81; vgl. oben, Teil I, 5 (Régime financier). Ausländergesetz: SGZ, 27, 2.7.81; vgl. oben, Teil I, 7d (Ausländische Bevölkerung). O. Fischer lehnte sowohl die Finanzordnung (Bund, 275, 24.11.81) wie das Ausländergesetz (SGZ, 17, 23.4.81) ab. Der SGV war ihm aber schon bei früheren Finanzvorlagen nicht gefolgt (vgl. SPJ, 1979, S. 203). Zum Wechsel in der Leitung des SGV vgl. SPJ, 1980, S. 200.
[16] Woche, 10, 13.11.81. Vgl. auch AT, 160, 13.7.81.
[17] NZZ, 152, 4.7.81; TA, 152, 4.7.81.
[18] NR Nef (fdp, SG), Vizepräsident der SAB, in einer Radiosendung (TW, 45, 24.2.81).
[19] Arbeitspapier: «Gesunder Bauernstand und leistungsfähige Landwirtschaft», in LID, Dokumentationsdienst, 191, 10.2.82. VKMB: vgl. SPJ, 1980, S. 200; Vat., 276, 27.11.81; TW, 302, 28.12.81. Delegiertenversammlung: Bund, 276, 25.11.81; IBZ, 49, 3.12.81. Vgl. auch TA, 200, 31.8.81; Ww, 47, 18.11.81; Woche, 11, 20.11.81 ; LNN, 273, 24.11.81 sowie oben, Teil I, 4c (Agrarpolitik).
[20] Gesprächspartnerin: vgl. Schreiben des EVD in Union, 5, 11.2.81 sowie SPJ, 1980, S. 200. Generationenwechsel: 24 Heures, 39, 17.2.81; Union, 7, 18.2.81; TLM, 52, 21.2.81. M. Chatagny übernahm das Präsidium von P. Tombez. Oppositionskurs: Union, 9, 4.3.81.
[21] Presse vom 8.4.81; Aktiv, 8, 29.4.81. Von 20000 Fragebogen wurden 17% beantwortet.
[22] So beim Schweiz. Eisenbahner-Verband (SEV) (BaZ, 118, 22.5.81), bei der PTT-Union (Bund, 253, 29.10.81), beim CNG (Vat., 260, 9.11.81) und beim Schweiz. Kaufmännischen Verband (SKV) (TA, 218, 21.9.81); vgl. auch Gewerkschaft Verkauf, Handel, Transport, Lebensmittel (VHTL) (NZZ, 212, 14.9.81).
[23] Reallohnerhöhung: SEV (BaZ, 118, 22.5.81), PTT-Union (Bund, 253, 29.10.81). Teuerungsausgleich: CNG (Vat., 260, 9.11.81), VHTL (NZZ, 212, 14.9.81).
[24] CNG: Presse vom 7. u. 9.11.81; Aktiv, 21-24, 11.11.-23.12.81. SGB: Gewerkschaftliche Rundschau, 73/1981, S. 249 ff.; vgl. SPJ, 1980, S. 201. Einen Ausbau der arbeitsmedizinischen Versorgung forderte auch der Schweiz. Metall- und Uhrenarbeitnehmer-Verband (SMUV) (SMUV-Zeitung, 49, 9.12.81; 50, 16.12.81).
[25] So J. P. Ghelfi, Vizepräsident des SMUV (BaZ, 140, 19.6.81). Zur Mitbestimmung in Rationalisierungsfragen vgl. oben, Teil I, 7a (Marché du travail). Als strategisches Hauptziel der Gewerkschaften erscheint die Mitbestimmung bei J.-N. Rey, «Die Gewerkschaftsbewegung in einer fortgeschrittenen industriellen Gesellschaft», in Gewerkschaftliche Rundschau, 73/1981, S. 217 ff.
[26] Die Vereinbarung verbindet den Schweiz. Verband technischer Betriebskader (SVTB), den Verband schweiz. Angestelltenvereine der Maschinen- und Elektroindustrie (VSAM) und den Schweiz. Kaufmännischen Verband (SKV) (Werkmeister, 87/1981, S. 361). Eigenständigkeit: Werkmeister, 87/1981, S. 427 f. (SVTB); NZZ, 134, 13.6.81 (SKV); 147, 29.6.81 (VSAM). Zum Konkurrenzkampf um die Angestellten vgl. BaZ, 263, 10.11.81; 265, 12.11.81.
[27] SMUV: SMUV-Zeitung, 27/28, 15.7.81. SGB: Presse vom 9.7.81. R. Dreifuss wurde Nachfolgerin von J. Clivaz. Für Lohngleichheit setzte sich auch der VHTL (SGB, 27, 17.9.81) und die Frauenkonferenz des LFSA (NZZ, 249, 27.10.81) ein. Zur Stellung der Frauen in den Gewerkschaften vgl. BaZ, 242, 244, 247, 248, 16.-23.10.81. dber die Verfassungsbestimmung vgl. oben, Teil I, 7d (Stellung der Frau).
[28] BaZ, 250, 26.10.81; TA, 249, 27.10.81. Ruth Dreifuss, Präsidentin der Frauenkommission des VPOD, erklärte, erst bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden werde sich das Leben wirklich ändern (TLM, 198, 17.7.81).
[29] Gewerkschaftliche Rundschau, 73/1981, S. 313 ff. Vgl. SPJ, 1975, S. 182; 1978, S.180. Eine Stärkung der Regionalverbände sehen auch die neuen Statuten des VHTL vor (NZZ, 212, 14.9.81).
[30] GDP: NZZ, 112, 16.5.81; 290, 14.12.81; TA, 119, 25.5.81; 228, 2.10.81; vgl. SPJ, 1980, S. 201. Auch im SEV gab es eine Kampfwahl (Presse vom 22.5.81).
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