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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Publication d'une étude sur les dépenses des pouvoirs publics consacrées à la culture — Le Conseil fédéral décide de présenter un contreprojet à l'initiative « en faveur de la culture» — Les Chambres fédérales augmentent les subventions annuelles destinées à la fondation Pro Helvetia pour la période 1984-87; le projet de la fondation d'installer à Paris un centre culturel permanent suscite une large controverse — Lors de la procédure de consultation, une révision partielle de la loi sur le cinéma est considérée comme insuffisante— Le Conseil fédéral présente un message concernant l'installation du siège romand du Musée national suisse au château de Prangins VD — Le Conseil fédéral arrête des instructions concernant la représentation des communautés linguistiques dans l'administration générale de la Confédération — Après son adoption par le Conseil national, la nouvelle loi fédérale sur les subventions en faveur de la culture et de la langue dans les cantons des Grisons et du Tessin entre en vigueur — Premières sessions du Synode protestant suisse.
Kultur
Der neue Vorsteher des Departements des Innern, Bundesrat Egli, charakterisierte im Dezember seine Kulturpolitik als sehr aggressiv, weil er den Kulturbegriff im Sinne der Definition von Europarat und UNESCO sehr weit fasse. Tatsächlich scheint sich dieses neue Kulturverständnis im politischen Leben langsam durchzusetzen, indem entweder zunehmend Bereiche mit einer kulturellen Dimension belegt werden oder sogenannt alternative Ausdrucksformen und ihre Interpreten eine gewisse Anerkennung finden. Obschon die verbale Aneignung eines weitgefassten Kulturbegriffs andere Qualitäten und Tendenzen zum Ausdruck bringt als bloss wohlwollende Stellungnahmen früherer Jahre, blieb die kulturpolitische Diskussion auch 1983 hauptsächlich dem Finanziellen verhaftet [1].
Die weitgefasste UNESCO-Kulturdefinition wurde einer einmaligen Erhebung des Bundesamts für Statistik zugrunde gelegt, die Zahlenunterlagen über die Kulturausgaben der öffentlichen Hand für das Jahr 1981 lieferte. Dabei stellte sich heraus, dass der Bund 121 Mio Fr., oder 0,7% des Bundeshaushalts, für Kultur ausgab, während bis anhin von 50 bis 70 Mio Fr. die Rede war. Damit konnten die Forderungen der 1981 eingereichten «Eidgenössischen Kulturinitiative», die 1% der Gesamtausgaben des Bundes für kulturelle Aufgaben reservieren will, als annähernd erfüllt bezeichnet werden. Die Initianten und weitere kritische Stimmen lehnten die Berechnungen, die unter anderem auch 5 % der Hochschulausgaben (für die Kulturfächer) sowie Beiträge an Kunstgewerbeschulen und Zoologische Gärten den Kulturaufwendungen belasteten, als fragwürdig ab [2].
Im Vernehmlassungsverfahren wurde die Kulturinitiative von 16 Kantonen, 5 Parteien und 6 Wirtschaftsorganisationen abgelehnt, wobei insbesondere das Kulturprozent auf Widerstand stiess. Daneben sahen die Kantone ihre Kulturhoheit gefährdet, obschon diese im Initiativtext ausdrücklich erwähnt ist. Ein verstärktes, aber flexibel gestaltetes finanzielles Engagement des Bundes, allenfalls aufgrund eines Gegenvorschlags zur Initiative, stiess mehrheitlich auf Befürwortung. Einzig die konsultierten kulturellen Organisationen versprachen sich von einem Gegenentwurf keine Verbesserung; sie fürchteten zudem das doppelte Nein in der Abstimmung. Der Bundesrat betrachtet die Aufnahme eines Kulturartikels in die Bundesverfassung als sinnvoll und notwendig; er schlug deshalb im Sinne eines Gegenvorschlags einen neuen Artikel 27 septies vor, der einerseits den Bund verpflichtet, in seiner gesamten Tätigkeit die kulturellen Bedürfnisse aller Teile der Bevölkerung sowie die kulturelle Vielfalt des Landes zu berücksichtigen, und andererseits mit einer Kann-Formulierung dem Bund die Möglichkeit gibt, die Kantone in der Kulturförderung zu unterstützen und allenfalls eigene Massnahmen zu ergreifen. Die enttäuschten Initianten bezeichneten diese Vorlage als verfassungsmässige Umschreibung des jetzigen Zustandes ohne verstärktes materielles Engagement. Positiv wurde von anderer Seite jedoch hervorgehoben, dass damit Kultur in umfassendem Sinne als politische Qualität begriffen werde. Die Ergebnisse der parallel zum Vemehmlassungsverfahren durchgeführten Erhebung über Kulturförderungsmassnahmen wurden in einem Handbuch veröffentlicht, das eine Zusammenstellung kultureller Stiftungen und ähnlicher Institutionen enthält und das den Kulturschaffenden über Unterstützungsmöglichkeiten Auskunft gibt [3].
Die Beiträge an die bedeutendste kulturelle Stiftung des Landes, Pro Helvetia, werden alle vier Jahre mit einem einfachen Bundesbeschluss festgelegt. Der gegenüber der Periode 1980-83 um 21,05 Mio Fr. auf 58,75 Mio Fr. erhöhte Rahmenkredit für die Jahre 1984-1987 wurde von beiden Räten oppositionslos genehmigt. Die einzelnen Jahresbeiträge werden sukzessive erhöht und sollen 1987 18 Mio Fr. erreichen, was um 7 Mio Fr. unter dem Antrag der Pro Helvetia liegt. Diese erklärte sich dennoch mit der Beitragserhöhung zufrieden. Sie will neben ihren bisherigen Aufgaben vermehrt eigene Initiativen ergreifen, Experimente finanzieren und Versuche mit neuen Ausdrucksformen fördern. Insbesondere gedenkt sie die Kulturarbeit an der Peripherie zu verstärken, nicht nur in der Schweiz, sondern auch durch Intensivierung des kulturellen Dialogs zwischen Nord und Süd. Ihre Absicht, in geeigneten Räumlichkeiten des ehemaligen Pariser Hotels Poussepin ein permanentes Kulturzentrum einzurichten, wurde von dem als Oberaufsichtsbehörde konsultativ angefragten Bundesrat als nicht opportun bezeichnet. Die Landesregierung befürchtete, Pro Helvetia könnte sich ihre Handlungsfreiheit zu stark einschränken, wenn sie unverhältnismässige Summen in Immobilien investiere. Die bundesrätliche Stellungnahme stiess insbesondere in der Westschweiz auf Empörung und die Wochenzeitung «L'Hebdo» startete eine erfolgreiche Unterschriften- und Geldsammlung, um den ;Kauf doch noch zu ermöglichen. Wegen dieser Unterstützung und dem Druck der öffentlichen Meinung hielt die Stiftung schliesslich an ihrem Entscheid fest [4].
Eine weitere Kontroverse entspann sich einmal mehr um den zu neun Monaten Gefängnis verurteilten «Sprayer von Zürich», der aufgrund eines internationalen Haftbefehls der Zürcher Behörden an der deutsch-dänischen Grenze festgenommen und zeitweise inhaftiert wurde. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz setzten sich Persönlichkeiten des kulturellen Lebens gegen die Auslieferung ein. Der Zürcher Regierungsrat bekräftigte seinen Standpunkt, wonach die Strafvollzugsbehörden ein rechtskräftiges Urteil zu vollziehen hätten [5].
Neben finanziellen gaben beim Film auch gesetzgeberische Probleme zu reden. Die vorgeschlagene Teilrevision des Filmgesetzes stiess in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Opposition, weil sie als ungenügend erachtet wurde. Auch die vier Bundesratsparteien forderten stattdessen eine Totalrevision, die der rasanten technischen Entwicklung Rechnung tragen und Fragen wie Pay-TV, Video-Verkauf und Satellitenfernsehen einbeziehen soll. Schon vorher hatte zudem die Landesregierung das EDI beauftragt, departementsintern die gesetzlichen Bestimmungen für die Einfuhr und den Verkehr ausländischer Spielfilme zu überprüfen und abzuklären, ob das aus den dreissiger Jahren stammende Kontingentierungssystem durch eine einfachere Einfuhrüberwachung abgelöst werden kann. Bundesrat Egli bestätigte, dass nunmehr eine Gesamtrevision des Filmgesetzes angestrebt und dass im weiteren der Filmkredit ab 1985 auf 7,5 Mio Fr. jährlich erhöht werden soll. Eine Tagung über Filmförderung in Bern verdeutlichte die unterschiedliche Interessenlage von Kulturschaffenden und Kulturverwaltern. Der Filmemacher P. von Gunten forderte, dass der Schweizer Film als Teil der Kultur sich im Medienbereich auch quantitativ Präsenz verschaffen und damit Existenz dokumentieren müsse, um sich der Medienkolonisation erwehren zu können. Weil ein selbsttragendes Filmschaffen in der Schweiz nicht möglich sei, würde dies rund 20 Mio Fr. an unkommerziellen Geldern erfordern. A. Bänninger als Leiter der Sektion..Film im Bundesamt für Kulturpflege erklärte demgegenüber, der Warencharakter des Films könne nicht geleugnet werden und das Ziel eidgenössischer Filmförderung bestehe nicht darin, die Marktkräfte aufzuheben, sondern sie besser zum Funktionieren zu bringen. Einigkeit bestand aber bezüglich eines neuen Aspekts in der Diskussion um die schweizerische Filmförderung, nämlich der Notwendigkeit einer Verbesserung der Lancierung und des Marketings des Schweizer Films [6].
Kaum bestritten dürfte das Projekt einer westschweizerischen Zweigstelle des Schweizerischen Landesmuseums im Schloss Prangins bei Nyon werden, für das der Bundesrat mit einer Botschaft einen Kostenbeitrag von 19,85 Mio Fr. beantragte. Das Museum soll vor allem eine Dauerausstellung zu Geschichte und Kultur der Schweiz im 18. und 19. Jahrhundert beherbergen und als kultureller Brückenträger zwischen den beiden grossen Sprachregionen fungieren [7].
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Sprachgruppen
Aber auch andere Massnahmen zielten auf eine Verbesserung des Verhältnisses zwischen den Angehörigen verschiedener Sprache. Der Bundesrat erliess neue Weisungen an die Departemente für eine bessere Berücksichtigung der sprachlichen Minderheiten. Um den berechtigten Einfluss der lateinischen Denkweise zu wahren, sollen anstelle einer blossen Übersetzung vermehrt Texte gleichzeitig auf Deutsch, Französisch und Italienisch erarbeitet werden. Jedes Departement wird zudem angewiesen, bei der Rekrutierung von Personal darauf zu achten, dass das Verhältnis zwischen den Bediensteten verschiedener Sprache nicht nur im Gesamttotal, sondern bis auf die Stufe der einzelnen Ämter demjenigen der Zusammensetzung der Bevölkerung entspricht. Dies gilt es namentlich auch bei der Besetzung höherer Funktionen zu beachten, damit der Stellvertreter oder ein Vizedirektor jeweils eine andere Sprachgruppe repräsentiert als der Direktor eines Bundesamtes. Um dies zu erreichen, sollen bei Wahlen und Beförderungen Angehörige sprachlicher Minderheiten, falls sie untervertreten und die Bewerber gleichwertig qualifiziert sind, vorgezogen werden. Eine Erhebung über die Struktur des Bundespersonals, die sich auf das Jahr 1982 bezieht, hatte ergeben, dass die sprachlichen Minderheiten weniger generell als vor allem in den oberen Lohnklassen untervertreten sind, wobei zwischen den einzelnen Departementen beträchtliche Unterschiede bestehen [8].
Um den Zusammenhalt der verschiedenen Sprachgruppen zu festigen und um in bedrohten Regionen Arbeitsplätze zu schaffen, will der Bundesrat die Frage einer gewissen Dezentralisierung der Bundesverwaltung prüfen. Ein spezielles Statut für Bern als Bundesstadt, wie von einer parlamentarischen Initiative verlangt, wurde vom Nationalrat abgelehnt; die Volksvertretung überwies statt dessen ein Postulat, das eine Prüfung von Verbesserungen und Erleichterungen für die nichtdeutschsprachigen Beamten vorschlägt. Aber auch Vertreter deutschsprachiger Minderheiten formulierten ihre Begehren. So wurde im Parlament des Kantons Freiburg eine Motion eingereicht, die die Gleichstellung der deutschen mit der französischen Sprache in der Verfassung sowie die Garantie der Sprachenfreiheit fordert. In der deutschen Schweiz fand zudem das neudiskutierte Verhältnis zwischen Dialekt und Hochsprache ein gewisses publizistisches Interesse. Als Reaktion auf die seit einigen Jahren rollende Mundartwelle und in Sorge um ein Absinken des Bildungsniveaus und einer Provinzialisierung der Schweiz hatte sich bereits im Vorjahr ein «Verein für die Pflege der deutschen Hochsprache» konstituiert [9].
In grösserer Bedrängnis befinden sich aber unzweifelhaft die sprachlichen Minderheiten im Südosten des Landes. Eine Verbesserung ihrer Situation bringt das neue Bundesgesetz über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung ihrer Kultur und Sprache, das nun auch vom Nationalrat angenommen wurde. Die Vorlage bildete eigentlich einen Bestandteil der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, wurde jedoch wegen des Auslaufens der bisherigen Sofortmassnahmen aus Sondermitteln vorgezogen. Sie konnte auf den 1. Januar 1984 in Kraft gesetzt werden, nachdem auch der Bündner Grosse Rat die Voraussetzungen in Form von zusätzlichen kantonalen Beiträgen erfüllt hatte [10].
Verschiedene andere Massnahmen und Absichtserklärungen sollen zur Weiterexistenz des Rätoromanischen beitragen. Der Schweizerische Schulrat beschloss, an der ETH Zürich eine Doppelprofessur mit der Universität für romanische Sprache und Kultur vorzusehen und der Bundesrat verankerte schon Ende 1982 das Rätoromanische als Maturitätsfach in der eidgenössischen Maturitätsverordnung. Er beauftragte im weitem die PTT, im Kanton Graubünden bis Ende 1989 eine spezielle UKW-Senderkette für die Ausstrahlung eines rätoromanischen Radioprogramms einzurichten. Dieses sollte schon ab 1984 zeitlich wesentlich erweitert werden. Im Rahmen des Vorhabens, wichtige Bundestexte in die vierte Landessprache zu übersetzen, erfolgte die Publikation des Raumplanungsgesetzes in ladinischer und surselvischer Version. Für Texte der Kantonal- und Bundesverwaltung bietet sich künftig jedoch die neugeschaffene Einheits-Schriftsprache «Rumantsch Grischun» an, die auf den drei romanischen Hauptidiomen basiert. Der rätoromanische Dachverband Lia Rumantscha/Ligia Romontscha erklärte sich zwar zur Entgegennahme von Übersetzungsaufträgen bereit, möchte jedoch die neue Sprache niemandem aufdrängen und die bestehenden Idiome nicht gefährden. Nachdem ein erster Anlauf für ein Sprachengesetz gescheitert war, gab. die Bündner Regierung nun einem Juristen den Auftrag, sowohl einen Entwurf für eine nderung der Kantonsverfassung als auch für ein Gesetz über die Sprachförderung und Spracherhaltung auszuarbeiten. Sie verabschiedete im weitern eine Botschaft zur Schaffung eines Instituts für rätische Forschung (IRF), dessen Untersuchungsgebiet ganz Graubünden mit seinen drei Sprachregionen umfassen soll [11].
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Kirchen
Einen Erneuerungsprozess innerhalb der Kirche möchte die aus privater Initiative entstandene Schweizerische Evangelische Synode (SES) in Gang bringen. Sie hielt ihre beiden ersten Versammlungen in Biel und Luzern ab und legte acht Themenkreise fest, die bis 1987 nicht nur zentral, sondern auch in Kantonalkirchen, Gemeinden und verschiedensten Gruppierungen diskutiert werden sollen. Dazu wurden die evangelischen Christen aufgerufen, gegen die Resignation anzukämpfen und sich am Selbstbesinnungsund Erneuerungsprozess zu beteiligen. Die Synode will aber auch zu aktuellen Fragen Stellung nehmen, was sie mit der Unterstützung der Zivildienstinitiative bezeugte. Einen erneuerten Standort und ein neues Selbstverständnis sucht auch die Christkatholische Kirche, die zuhanden ihrer Gemeinden einen provisorischen Entwurf für ein Leitbild zur Vernehmlassung vorlegte. Entsprechende Bestrebungen der Römisch-Katholischen Kirche, namentlich vom Zweiten Vatikanischen Konzil geprägt, fanden ihre juristische Fixierung in einem neuen Kirchenrecht, das Ende November in Kraft gesetzt wurde [12].
Dagegen traten ökumenische Bestrebungen eher an Ort. Die halbjährlichen Tagungen zwischen Vertretern der Schweizerischen Bischofskonferenz und des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes führten zu einem Bewusstwerden von Differenzen, für deren Beilegung sich offenbar noch kein Weg abzeichnet. Im weitem stiess das Vorhaben für eine Neueinteilung der Bistümer auf Skepsis und zuweilen auch auf Widerstand; dies vor allem im Kanton Genf, wo die protestantische Kirche offiziell und dezidiert gegen die Errichtung eines Bischofssitzes Stellung nahm. Das Projekt soll nunmehr schrittweise und mit einem auf lange Fristen eingerichteten Zeitplan realisiert werden [13]. Äusserungen der Kirchen zu bestimmten Zeitfragen stiessen verschiedentlich auf Beachtung. Die Schweizer Bischöfe überraschten mit der Übernahme einer Erklärung der deutschen Bischofskonferenz zum Thema Frieden und Abrüstung, welche das System der nuklearen Abschreckung nur noch für eine begrenzte Zeit toleriert, den Einsatz von Atomwaffen nicht für gerechtfertigt hält und schweizerischerseits mit der Bejahung von militärischer Landesverteidigung und Notwendigkeit eines Zivildienstes ergänzt wurde [14].
Die drei Schweizer Landeskirchen legten zudem gemeinsame Thesen zur Medienordnung vor. Sie beabsichtigen insbesondere, an der Zusammenarbeit mit Radio und Fernsehen, sofern ihre Stimme weiterhin unverfälscht vernehmbar ist, festzuhalten und auf eigene Verkündigungssender zu verzichten. Sie wollen mit dieser Position ihre Mitverantwortung im Rahmen der gegenwärtigen Medienordnung unterstreichen, weil Versuche zur kommerziellen und ideologischen Vereinnahmung die Massenmedien in der Erfüllung ihrer an der Gesamtgesellschaft orientierten Funktion behindern könnten [15].
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[1] BR Egli: BaZ, 16.12.83; Egli unterstrich dabei, dass er, soweit seine Kompetenz gehe, dafür besorgt sein wolle, dass Kulturschaffende einen möglichst grossen Freiraum haben. Diese seien eine Minderheit, die man fördern und schützen müsse, solange sie nicht delinquiere. Allgemeine Artikel und Publikationen zur Kulturpolitik: G.-A. Chevallaz, «Libéralisme et Culture », in Documenta, 1983, Nr. 3, S. 9 ff. ; A. Krättli, «Die Suche nach der neuen Kultur», in Schweizer Monatshefte, 63/1983, S. 200 ff. ; L. Stibler, «Für einen neuen Kulturbegriff», in Rote Revue/Profil, 62/1983, Nr. 7-8, S. 6 ff.; Information et culture, Lausanne 1983.
[2] Presse vom 8.7.83 ; TA, 27.1.83 ; 20.12.83; NZZ, 12.7.83 ; 24.12.83. Die Ausgaben der Kantone beliefen sich auf 310 Mio Fr., diejenigen der Gemeinden auf 467 Mio Fr. Förderungsschwerpunkte : Bund : Kulturbewahrung, Film; Kantone: bildende Kunst; Gemeinden: Musik, Theater.
[3] Initiative und Gegenvorschlag: Presse vom 2.6.83 und 20.12.83; vgl. SPJ, 1980, S. 153; 1981, S. 159 und 1982, S. 153. Ablehnende Parteien: FDP, LP, LdU, EVP, NA. Kulturförderungsmassnahmen: Handbuch der öffentlichen und privaten Kulturförderung, Bern 1983; LNN, 8.7.83.
[4] Bundesbeiträge an Pro Helvetia: BBl, 1983, II, S. 665 ff.; IV, S. 592; Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1413 ff.; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 711 f.; TA, 19.5.83; 24 Heures, 19.5.83; TLM, 20.5.83; 29.6.83; Bund, 29.6.83; NZZ, 6.10.83; 16.12.83; vgl. SPJ, 1981, S. 159. Beiträge für die einzelnen Jahre: 1984: 12,15 Mio Fr.; 1985: 12,6 Mio Fr. (in beiden Fällen nach Abzug der generellen zehnprozentigen Subventionskürzung) ; 1986: 16 Mio Fr.; 1987: 18 Mio Fr. (diese Beiträge unterliegen gemäss Anschlussprogramm keinen Kürzungen mehr). Hotel Poussepin: Bund, 17.2.83; BaZ, 17.2.83; 1.3.83; 19.3.83; L'Hebdo, 7, 17.2.83; 9, 3.3.83; l0, 10.3.83; 50, .15.12.83; 24 Heures, 18.2.83; 7.3.83; 19.3.83; 14.12.83; TLM, 16.3.83; 19.3.83; NZZ, 14.12.83. Vgl. auch die Interpellation Borel (sp, NE): Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1017 f.; und die Einfache Anfrage Nebiker (svp, BL): Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1077.
[5] BaZ, 29.8.83; 6.9.83; 9.9.83; SGT, 30.8.83; Vr, 6.9.83 ; NZZ, 10.9.83; 15.9.83; 16.9.83; 21.11.83; 31.12.83; 6.1.84; vgl. SPJ, 1979, S. 160; 1981, S. 160. Nichttraditionelles Kulturschaffen fand aber auch Anerkennung, z. B. durch Annahme eines Gegenvorschlags (Aufstockung des Budgets von bisher 100 000 Fr. auf 500 000 Fr. zur Förderung der Alternativ- und Basiskultur für die Jahre 1984 bis 1988) zur «Pop-Initiative» der Jusos (Rückzug) durch die Legislative der Stadt Zürich; vgl. TA, 25.8.83; 26.8.83; 1.12.83; Vr, 25.8.83, 28.11.83; NZZ, 3.11.83; SPJ, 1982, S. 153, Anmerkung 6; im weitern wurde der Versuchsbetrieb in der Roten Fabrik in Zürich um drei Jahre verlängert und das jährliche Budget erhöht; vgl. NZZ, 10.11.83; SPJ, 1980, S. 154; der Grosse Rat des Kantons Luzern genehmigte einen Vertrag mit der Stadt Luzern für die Schaffung eines Musik- und Atelierzentrums auf dem Sedel; vgl. Vat., 18.11.83; 7.12.83; 16.12.83.
[6] Filmgesetz: NZZ, 30.6.83; 2.11.83; 24 Heures, 30.6.83; 2.11.83; LNN, 16.6.83; Vat., 19.11.83; vgl. SPJ, 1982, S. 153. Diskussion Filmförderung: BaZ, 18.6.83; Bund, 25.6.83; L'Hebdo, 32, 11.8.83; vgl. auch C. Schelbert, ««Filmisch gesehen ist die Schweiz problemlos». Die Krise des Schweizer Films und wie sie behoben werden soll», in Widerspruch, 1983, Nr. 6, S. 42 ff.
[7] BBl, 1983, III, S. 1001 ff.; NZZ, 18.8.83; 12.10.83; 24 Heures, 18.8.83; 12.10.83; vgl. SPJ, 1982, S. 153.
[8] Weisungen des BR: BBl, 1983, I, S. 812 ff.; Presse vom 13.1.83. Erhebung: NZZ, 26.11.83; TLM, 26.11.83. Vgl. auch Postulat der CV P-Fraktion betreffend Erhaltung des Sprachfriedens (überwiesen) : Amtl. Bull. NR, 1983, S. 515 f.; SPJ, 1982, S. 155; und Interpellation Roy (chrétien-social indépendant, JU) betreffend Verlagerung von Entscheidungszentren: Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1048 f.; 24 Heures, 23.6.83; Lib., 23.6.83. Publikationen zur Sprachsituation: A. Egli, «Den Sprachgraben überbrücken», in Documenta, 1983, Nr. 3, S. 5 f.; C. Lugon, Quand la Suisse française s'éveillera, Genf 1983; P. du Bois (Hrsg.), Union et division des suisses, Lausanne 1.983; P. Waldburger, Brückenschlag zwischen deutscher und welscher Schweiz, Stäfa 1983; Der Staatsbürger, 1983, Nr. 5.
[9] Dezentralisierung : Lib., 5.5.83 ; TLM, 5.5.83 ; Vat., 5.5.83; vgl. SPJ, 1982, S. 155. Parl. Initiative Crevoisier (psa, BE) : Amtl. Bull. NR, 1983, S. 200 ff. ; Suisse, 3.3. 83 ; TW, 4.3.83 ; Ww, 10, 9.3.83. Freiburg: JdG, 4.3.83 ; NZZ, 25.3.83. Dialekt: NZZ, 13.1.83; 11.11.83; 18.11.83; BaZ, 26.1.83; TA, 16.4.83; 30.4.83; Vat., 4.10.83; K. Raeber, «Das Schweizerische Sprachendilemma», in NZZ, 4.6.83.
[10] Amtl. Bull. NR, 1983, S. 716 ff.; BBl, 1983, II, S. 710 f.; AS, 1983, S. 1444 f.; TA, 14.6.83; Bund, 28.9.83; 24 Heures, 28.9.83; CdT, 3.11.83; NZZ, 3.11.83; vgl. SPJ, 1982, S. 154. Publikationen zur Sprachenfrage in Graubünden: W. Catrina, Die Rätoromanen zwischen Resignation und Aufbruch, Zürich 1983; H. R. Dörig / C. Reichenau, 2 ½sprachige Schweiz? Zustand und Zukunft des Rätoromanischen und des Italienischen in Graubünden, Disentis 1982; R. H. Billigmeier, Land und Volk der Rätoromanen, Frauenfeld 1983.
[11] ETH Zürich : NZZ, 22.7.83. Maturitätsverordnung: AS, 1982, S. 2273 f. ; NZZ, 31.3.83. UKW-Senderkette und Radioprogramm: Vat., 8.1.83; 24 Heures, 10.1.83; NZZ, 9.12.83. Raumplanungsgesetz: NZZ, 8.4.83. Rumantsch Grischun: Bund, 5.2.83; 2.5.83; Vat., 20.7.83; NZZ, 21.7.83. Sprachengesetz: Bund, 2.5.83; Vat., 21.10.83; vgl. SPJ, 1981, S. 162. IRF: Vat., 15.12.83.
[12] SES: NZZ, 14.3.83; 11.5.83; Bund, 11.5.83; 12.11.83; 24 Heures, 13.5.83; Presse vom 16.5.83; SZ, 18.11.83; Presse vom 21.11.83; vgl. SPJ, 1982, S. 156; dazu auch P. Roulet, «En chemin vers un Synode Protestant Suisse », in Cahiers protestants, 1983, Nr. 1, S. 22 ff. Allgemeines zur Evangelischen Kirche: Die 6. Vollversammlung des ökumenischen Weltrates der Kirchen in Vancouver (Kanada) wählte die Schweizerin Marga Bührig ins Präsidium; von der Schweizer Vertretung wurde im Auftrag des SEK eine Resolution für eine internationale Konvention gegen die Folter eingebracht (vgl. dazu auch SPJ, 1982, S. 156): NZZ, 26.7.83; 8.8.83; TA, 8.8.83; 10.8.83; 15.8.83; SGT, 9.8.83; BZ, 18.8.83; JdG, 22.8.83; 23.8.83. Christkatholiken: SZ, 8.7.83. Neues Kirchenrecht: Ww, 14, 6.4.83; Lib., 6.8.83; NZZ, 2.9.83; 1.10.83; SZ, 25.11.83; Vat., 17.12.83.
[13] Gespräche: SGT, 18.5.83; BaZ, 10.6.83; vgl. SPJ, 1982, S. 155. Neueinteilung Bistümer: NZZ, 21.1.83; 4.2.83; 30.9.83; 2.12.83; 8.12.83; Lib., 31.1.83; SZ, 5.2.83; Vat., 21.4.83; 25.10.83; JdG, 17.6.83; 23.11.83; Suisse, 17.6.83; 23.11.83; BZ, 6.12.83; vgl. SPJ, 1982, S. 155.
[14] TA, 6.5.83; 7.5.83; Vat., 7.5.83. Weitere Stellungnahmen der Kirchen: Memorandum zur Entwicklungspolitik, vgl. oben, Teil I, 2 (Politique de développement). Arbeitskreis Kirche-Wirtschaft: Präsentierung von «Leitlinien für das Verhalten der Kirchen im internationalen Bereich » (enthält unter anderem den Grundsatz, dass sich Kirchen mit keiner Gesellschaftsordnung identifizieren und sich nicht auf bestimmte politische Ordnungen festlegen sollen): TLM, 7.9.83; Vat., 7.9.83; vgl. SPJ, 1980, S. 157. Vgl. im übrigen auch P. Saladin, «Die Beteiligung der Kirchen an politischen Entscheidungsprozessen », in Staatsorganisation und Staatsfunktionen im Wandel, Basel 1982, S. 461 ff.
[15] BaZ, 23.3.83; TA, 23.3.83; Vat., 23.3.83; 24 Heures, 23.3.83.
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