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Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Les domaines de la formation et de l'éducation subissent les répercussion de la, politique d'assainissement des finances fédérales — L'introduction de l'informatique au niveau de la formation professionnelle et de l'enseignement primaire s'intensifie— Le Conseil des Etats se prononce en faveur d'une rentrée scolaire unifiée en automne — En vue d'une meilleure coordination interne du cycle primaire, plusieurs cantons avancent l'instruction d'une deuxième langue nationale à la 4e ou 5e année scolaire — L'enseignement ménager obligatoire pour les jeunes filles est supprimé dans de nouveaux cantons, par contre Fribourg et Valais, maintiennent les différences existant dans la scolarité des filles et des garçons — Le rétrécissement croissant du marché des places d'enseignement préoccupe de plus en plus l'opinion publique — En raison du blocage du personnel à l'EPF, seule la suppression d'enseignements existants permettra la création de nouvelles chaires — La conférence fédérale des directeurs cantonaux de l'instruction publique et des finances renouvellent et modifient le concordat sur les subventions fédérales aux hautes écoles—Les femmes constatent la discrimination dont elles sont victimes au sein des institutions universitaires et discutent d'une éventuelle stratégie pour y remédier— Les « verts», les partis de gauche et les associations de jeunesse s'opposent à la décision parlementaire de cantonalisation du régime des bourses — Les Chambres approuvent le projet gouvernemental concernant les subventions fédérales aux institutions chargées d'encourager la recherche — Le Tribunal cantonal zurichois invoque la protection de la personnalité pour toutes recherches historiques et impose par conséquent certaines contraintes à la pratique de l'histoire.
Bildungspolitik
In der Auseinandersetzung zwischen einer instrumentellen, arbeitsmarktorientierten Konzeption von Bildungspolitik und einer humanistischen, die auf die optimale Entfaltung der Persönlichkeit ausgerichtet ist, erhielt erstere durch die verschiedenen Sparmassnahmen des Bundes im Bildungsbereich Auftrieb. 1984 verabschiedeten die eidgenössischen Räte die «Sparmassnahmen 1984» und das erste Paket zur Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen, welche zusammen die Bundeskasse im Bildungssektor (Hochschulförderung, Berufsbildung, Stipendien) um 150 Mio Fr., entlasten sollten. Obwohl die Kantone angehalten wurden, die gestrichenen Beiträge auszugleichen und auch die Erziehungsdirektorenkonferenz diesbezügliche Zusicherungen gab, wurde von verschiedenen Seiten befürchtet, dass die Kantone der zusätzlichen finanziellen Belastung nicht gewachsen seien, und dass eine ernsthafte Verschlechterung der Ausbildungsqualität wie auch eine Verstärkung der kantonalen Unterschiede im Stipendienwesen drohe. Eine weitere Belastung für das Bildungswesen im Hochschulbereich stellt der Personalstopp dar, der vom Bund bereits seit 10 Jahren gehandhabt wird und in mehreren Kantonen mehr oder weniger ausgeprägt spürbar ist [1]. In dieser bildungspolitischen Situation wird weitgehend nur noch Neuerungen zugestimmt, welche für den Arbeitsmarkt relevant sind und von Unternehmerseite gefordert werden (z.B. die Einführung von Informatik). Ihren Protagonisten finden jene Kräfte, welche Bildung auf eine Spezialisierung von Menschen auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes reduzieren, im Freiburger Oekonomie-Professor W. Wittmann, der 1984 ein weiteres Mal mit der Forderung nach Eliteförderung und einer eigenfinanzierten Hochschulausbildung wie der Unterstellung des universitären Bildungssektors unter wirtschaftsliberale Grundsätze von sich reden machte [2].
In rasantem Tempo wurde die Informatik in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil des Bildungswesens. Heute kann Informatik im Haupt- und Nebenfach an allen Hochschulen — ausgenommen in Basel — studiert werden ; ebenso bieten sämtliche Gymnasien Informatikkurse an. Die Arbeitsgruppe «Informatik in der Berufsbildung» schlug dem BIGA in ihrem Bericht vor, Informatik möglichst bald in den Kanon der allgemeinbildenden Fächer einzubauen, allerdings ohne Erweiterung der Unterrichtszeit, und anschliessend dieses Grundwissen im Rahmen der berufskundlichen Fächer problemorientiert zu vertiefen. An verschiedenen Volksschulen laufen ferner Pilotversuche zur Einführung der Informatik auf der Oberstufe [3].
Wie schon in den vergangenen Jahren konnten Bildungsanstalten in einigen Regenerationskantonen ihr 150jähriges Bestehen feiern. In Bern benutzte die Universität diesen Anlass, mit Veranstaltungen, welche über das ganze Jahr verteilt waren, das Verständnis der Bevölkerung für ihre Belange etwas zu fördern [4].
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Grund- und Mittelschulen
Auf der Stufe der Primar- und Mittelschulen wurden die Reformen betreffend die äussere und die innere Koordination weitergeführt. Stärker als erwartet stimmte nach dem Nationalrat auch der Ständerat dem bundesrätlichen Gegenvorschlag für einen einheitlichen Schuljahresbeginn im Spätsommer zu. Auch wenn allgemein bedauert wurde, dass sich nun der Bund dieser Frage anzunehmen habe, nachdem sich die Kantone fast 15 Jahre lang nicht hatten auf eine gemeinsame Lösung einigen können, opponierten nur die Fraktionen der SVP, der Nationalen Aktion und der Liberalen gegen die Vorlage. So obsiegten denn in beiden Räten bildungspolitische über staatspolitische Erwägungen. Da diese Verfassungsänderung dem obligatorischen Referendum untersteht, werden Volk und Stände noch über die Frage des einheitlichen Schulbeginns zu befinden haben. Bei den weiteren Postulaten der äusseren Koordination der Primarschulen konnte mit Befriedigung festgestellt werden, dass die Kantone bezüglich Schuleintrittsalter (vollendetes 6. Lebensjahr), Primarschuldauer (9 Jahre) und Gesamtdauer der Schulzeit bis zur Maturität (12-13 Jahre) bereits seit einiger Zeit weitgehend übereinstimmen [5].
Von den Gegenständen der inneren Koordination ist die neue Mathematik schon in allen Kantonen eingeführt worden. Der Empfehlung der Erziehungsdirèktorenkonferenz von 1975, den Beginn des Unterrichts einer 2. Landessprache auf das 4. oder 5. Schuljahr anzusetzen, wird bereits in den Kantonen Baselstadt und Bern Folge geleistet, ebenso in den welschen Kantonen Genf und Neuenburg (alle ab dem 4. Schuljahr) und in Freiburg, Tessin und Wallis (im Tessin gar ab der 3. Klasse). 1984 wurde in Baselland und Solothurn die Vorverlegung des Französisch-Unterrichts beschlossen. Ein Entscheid, der für die Ostschweizer Kantone Orientierungsfunktion haben kann, wird in Zürich, nach einem breiten Vemehmlassungsverfahren, für 1985 erwartet. Auf weniger grosses Interesse stösst die Diskussion über die Vorverlegung des Französisch-Unterrichts in der Innerschweiz; der Erziehungsrat des Kantons Aargau seinerseits hat beschlossen, den Französisch-Unterricht erst ab dem 6. Schuljahr einzuführen [6].
Dem Verfassungsartikel über die gleichen Rechte von Mann und Frau, welcher explizit auch die Ausbildung nennt, wurde in weiteren Kantonen durch die Aufhebung des geschlechtsspezifischen Hauswirtschaftsunterrichts Rechnung getragen. 1984 führten die Kantone Jura, Neuenburg, Schwyz und Waadt das gemeinsame Hauswirtschaftsobligatorium ein, während in den Kantonen Freiburg und Wallis eine gleiche Ausbildung für Knaben und Mädchen abgelehnt wurde [7]. Zu einer breiten Diskussion kam es in Luzern über die kantonale Volksinitiative des VPOD für eine «gleiche Grúndausbildung für Mädchen und Knaben». Die ablehnenden Abstimmungsempfehlungen von Regierung und Parlament provozierten die POCH-Grossrätin Z'graggen zu einer staatsrechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht. Gegen den Beschluss des Erziehungsrates des Kantons Zürich, die geschlechtsspezifische Ausbildung nur bei der Mittelstufe der Primarschule etwas zu lockern, rekurrierte der VPOD und die Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, Nabholz-Haidegger, beim Gesamtregierungsrat und beim Bundesgericht [8].
Eine wachsende Lehrerarbeitslosigkeit infolge der sinkenden Schülerbestände und der steigenden Lehrerzahlen beschäftigte die Oeffentlichkeit in verstärktem Mass. Die Zahl der arbeitslosen Primarlehrer und -lehrerinnen hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt [9]. Diesem Missstand begegneten der VPOD und die Linksparteien mit der Forderung nach Teilung respektive Doppelbesetzung von Lehrerstellen [10]. Die Lehrerarbeitslosigkeit wird noch dadurch verstärkt, dass von der bisherigen Praxis, sinkende Schülerzahlen mit einer Reduktion der Klassengrösse aufzufangen, vermehrt abgerückt wird; in mehreren Kantonen wurden bereits im Rahmen von Sparmassnahmen planmässig Lehrerstellen abgebaut [11]. Gegen derartige Klassenschliessungen richtete sich eine im Kanton Bern eingereichte Volksinitiative, welche die Aufhebung von Schulklassen mit über 10 Schülern nur noch mit dem Einverständnis der betroffenen Gemeinde zulassen will. Dass der Souverän nicht überall bereit ist, den Bildungssektor in die Sparbemühungen einzubeziehen, zeigte eine Volksabstimmung in Baselstadt, in welcher eine Erhöhung der Höchstgrenze der Klassenbestände abgelehnt wurde [12].
Zwei Volksinitiativen aus entgegengesetzten Lagern belebten in der Westschweiz die Diskussion über die Schulreform. Im Kanton Genf gelangte die Volksinitiative der Liberalen Partei «L'école — notre avenir» zur Abstimmung, welche Vorgänge und Reformen im öffentlichen Schulwesen einer rigorosen parlamentarischen Kontrolle unterstellen wollte; allgemein wurde sie als gegen den reformfreudigen sozialdemokratischen Erziehungsdirektor Chavanne gerichtet verstanden. Die Initiative, nur von den Liberalen und den Vigilants unterstützt, wurde in der Volksabstimmung abgelehnt. Einen offensichtlichen Vorbildcharakter hatte das bestehende Genfer Schulmodell für eine Volksinitiative von Waadtländer Linksparteien, welche dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wurde. Sie sah eine Milderung der traditionellen Trennung von Primar- und Sekundarschule durch Aufhebung der Examensprüfung vor und wollte die Selektion durch eine Orientierungsstufe ersetzen. Der Grosse Rat verabschiedete als Gegenvorschlag ein Schulgesetz, das den Forderungen der Initiative teilweise entgegenkam. Dieses trat nach der Ablehnung der Initiative in Kraft [13].
Im Gegensatz zum oben erwähnten Rückgang der Primarschülerzahlen seit 1976/77 stieg die Zahl der Maturanden in diesem Zeitraum um 41% auf 56 000. Der Anstieg flachte jedoch in den letzten Jahren deutlich ab; die Zuwachsrate gegenüber dem Vorjahr betrug beispielsweise nur noch 1 %. Der Anteil der Frauen an den Gymnasien ist mittlerweile auf 44,7% (1976/77: 39,4%) gestiegen [14].
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Berufsbildung
Von den Sparmassnahmen des Bundes besonders stark betroffen war die Berufsbildung. National- und Ständerat stimmten bei der Beratung des Anschluss-Sparprogramms («Sparmassnahmen 1984») für die Beibehaltung der Kürzungen der Bundesbeiträge an die Berufsberatung und die Berufsbildung (zusammen 37 Mio Fr.). Die Gegner dieser Kürzung — kantonale Berufsbildungsämter, die politische Linke und Teile von CVP und LdU — wandten ein, dieser Subventionsabbau missachte das Vertrauen, das man 1978 dem neuen Berufsbildungsgesetz entgegengebracht habe, und äusserten die Befürchtung, dass die Kantone die zusätzlich entstehenden Kosten nicht ganz übernehmen könnten ; sie unterlagen jedoch den bürgerlichen Sparbestrebungen [15]. Ebenfalls von der 10%igen Kürzung des Anschluss-Sparprogramms betroffen waren die Beiträge des Bundes an die Schulen für soziale Arbeit (0,5 Mio Fr.). Das Parlament stimmte im weiteren einer Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Unterstützung dieser Schulen für die Periode von 1984-89 zu, in der die oben erwähnte Beitragskürzung bereits enthalten ist [16].
In seiner Botschaft an das Parlament empfahl der Bundesrat die Initiative der Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP) «für eine gesicherte Berufsbildung und Umschulung» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er bestritt das Argument der SAP, dass den Lehrwerkstätten gerade in Zeiten von Arbeitslosigkeit, Rationalisierung und Einführung neuer Technologien verstärkte Bedeutung zukomme, und sprach der Meisterlehre sein Vertrauen aus. Die bürgerlichen Kreise zollten einstimmig Beifall, während die SAP dem Bundesrat vorwarf; die Zukunft der Jugend den momentanen Schwankungen des Arbeitsmarktes unterzuordnen [17].
Die Zahl der in der Berufsausbildung stehenden Jugendlichen erhöhte sich trotz sinkender Schülerzahlen gegenüber dem Vorjahr um 2% auf 241 000. Diese steigende Tendenz zur nachobligatorischen Ausbildung signalisiert auch einen Nachholbedarf von weiblichen und ausländischen Jugendlichen; nach wie vor tendieren jedoch diese beiden Gruppen zu Berufslehren mit einer kürzeren Ausbildungsdauer [18].
Allerdings verstärkten sich in manchen Kantonen die Probleme, genügend Lehrstellen zu finden. Die Stadt Bern führte für stellenlose Jugendliche Weiterbildungskurse ein; im Tessin mussten gar Bund und Kanton zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen [19].
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Hochschulen
Der Personalstopp an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen war auch in seinem zehnten Jahr heftig umstritten. Erneut bekräftigte der Lehrkörper der beiden ETH seine Befürchtung, dass die fortschreitende Verschlechterung der Betreuungsverhältnisse die Qualität der Ausbildung ernsthaft bedrohe [20]. Eine weitere Folge des Personalstopps war die Aufhebung von Professuren und Instituten, um Kapazitäten für neue, aktuelle Forschungs- und Lehraufgaben freizubekommen. Die ETH Zürich hatte in den letzten zehn Jahren gegen 200 Stellen umgelagert und 5 Institute geschlossen; neu aufgebaut wurden damit beispielsweise die Abteilung für Informatik und das Institut für Biotechnologie. 1984 beschloss der Schweizerische Schulrat im Zuge dieser Mittelumverteilung, das Institut für Hochbauforschung aufzuheben [21]. Ausdruck des Primats der Sparpolitik vor einer weiterblickenden Bildungspolitik, aber auch eine Folge von divergierenden bildungspolitischen Konzeptionen war die ablehnende Haltung des St. Galler Grossen Rates gegenüber dem Projekt einer Hochschule für klinische Medizin. Mit dem Beschluss des Parlamentes auf Nichteintreten wurden die langjährigen St. Galler Ausbaupläne begraben [22].
Angesichts der prekären Platzverhältnisse an den Hochschulen wurde die Frage nach einer Zulassungsbeschränkung erneut aufgeworfen. Der Grosse Rat des Kantons Bern lehnte jedoch eine Motion zur Einführung des Numerus clausus (NC) mit knappem Mehr ab; in Basel hingegen zeigt die 1981 vom Regierungsrat beschlossene Reduktion der medizinischen Klinikplätze von 180 (1981) auf 120 (1987) bereits Wirkung. Um dem starken Zulauf zum Studium der Veterinärmedizin zu begegnen, wird gar die Möglichkeit in Betracht gezogen, die begrenzten klinischen Ausbildungsplätze gesamtschweizerisch durch das Los zu vergeben [23]. Gegen ein prinzipielles Nein zum NC stellte sich der ehemalige BIGA-Direktor, Nationalrat Bonny (fdp, BE), der die Hochschulpolitik stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten möchte. Mit einem Postulat machte er auf die jüngsten Ergebnisse der Untersuchungen über die Beschäftigungssituation der Neuabsolventen der Schweizer Hochschulen aufmerksam, wonach die Zahl der arbeitslosen Jungakademiker und -akademikerinnen von 2,2% (1981) auf 5,1 % (1983) angestiegen war. Die Schweizerische Hochschulkonferenz, unter deren Verantwortung die Ergebnisse publiziert worden waren, relativierte allerdings den Begriff «Arbeitslosigkeit», der in dieser Studie wesentlich weiter gefasst worden war als jener der amtlichen Arbeitslosenstatistik, und BIGA-Direktor Hug korrigierte seinen Amtsvorgänger dahingehend, dass die Arbeitslosenquote bei Jungakademikern nicht höher sei als bei den andern Gleichaltrigen [24].
Die Erziehungsdirektorenkonferenz und die Finanzdirektorenkonferenz erneuerten die interkantonale Vereinbarung der Hochschulbeiträge: Der jährliche Beitrag pro Studierenden aus einem Nichthochschulkanton soll sukzessive von 5000 (1987) auf 8000 Fr. (1992) angehoben werden; als Gegenleistung würden den Studierenden aus Nichthochschulkantonen freier Zugang und Gleichbehandlung zugesichert. Sollten die Kantone dem modifizierten Konkordat zustimmen, wird die finanzielle Beteiligung der Nichthochschulkantone an den Hochschulkosten 1992 5% ausmachen. Die beiden Konferenzen riefen den Bund auf, seinen Anteil an den Hochschulkosten ebenfalls zu erhöhen, und zwar von 15% auf 25%. Entgegen diesem Appell genehmigten die eidgenössischen Räte im Rahmen der «Sparmassnahmen 1984» die Überführung der seit 1980 geltenden linearen Beitragskürzungen an Hochschulen (31 Mio Fr.) ins Dauerrecht [25]. Eine Minderung des Spardrucks erfuhr die Universität Basel. Der Regierungsrat hob — dem geschlossenen Widerstand aller universitären Gremien gegen einen 10%igen Stellenabbau (bis 1986) Rechnung tragend — seinen Beschluss von 1981 auf und plafonierte den Stellenplan auf dem jetzigen Stand. Eine weitere Erleichterung für die Universität Basel und damit auch einen Schritt zur Verhinderung eines Leistungsabbaus bot der neue Universitätsvertrag beider Basel, worin sich der Kanton Baselland zu jährlichen Beitragszahlungen von 27 Mio Fr. (bisher 20 Mio Fr.) verpflichtet und im Gegenzug eine grössere Mitbestimmung eingeräumt erhält [26]. Eine Entlastung der Stadt St. Gallen von den Unterhaltskosten ihrer Hochschule stellt das neue kantonale Finanzausgleichsgesetz in Aussicht, welches die vollständige Übernahme der Hochschule durch den Kanton vorsieht [27].
Das neue ETH-Gesetz, welches die geltende Rechtsgrundlage von 1854 und die ergänzenden Übergangsregelungen ablösen soll, wurde in die Vernehmlassung geschickt. Am heftigsten umstritten war wie schon 1969 die Frage der Mitwirkung der Hochschulangehörigen: Den bürgerlichen Parteien und Verbänden ging eine Mitwirkung, die von der Betroffenheit abhängig gemacht wird, zu weit, während sie den studentischen Kreisen, der politischen Linken und den Gewerkschaften zu gering erschien. Da dieses neue ETHGesetz in den Regierungsrichtlinien nur dritte Priorität erhalten hat und somit nicht mehr in dieser Legislatur vorgelegt wird, beantragte der Bundesrat dem Parlament, der dritten Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ETH (Übergangsregelung) zuzustimmen [28].
Einen Teilerfolg errangen die Studierenden in den Auseinandersetzungen um die Prüfungstermine des medizinischen Vorklinikums: Das Bundesgericht hiess eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Verbandes der schweizerischen Medizinstudenten gut; somit bestehen für das zweite Propädeutikum weiterhin zwei Prüfungstermine. Befremdet reagierten die Studierenden hingegen auf die bundesrätliche Verordnung über Gebühren und Entschädigungen bei eidgenössischen Medizinalprüfungen, welche die Prüfungstaxen um durchschnittlich 110% anhob [29].
Die Zahl der Studierenden entwickelte sich im Trend der Vorjahre: Die Gesamtsumme der Immatrikulierten vergrösserte sich um 5,5% und liegt nun bei 70 000; der Anteil der Frauen überschritt 35%. Demgegenüber sank die Ausländerquote um ein halbes Prozent auf 18,6%. Unter den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern, welche von 45% aller Studierenden belegt werden, verzeichneten die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften den grössten Zuwachs (+10,3%); bei den übrigen Fächern hielt der Trend zu den exakten Wissenschaften (+11,7%) an [30]. Die Zahl der neuimmatrikulierten Studierenden der Humanmedizin (Voranmeldung) ging im Vergleich zum Vorjahr erneut zurück, wenn auch nicht mehr im gleichen Ausmass [31].
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Mit der Frage nach den psychosozialen Gründen für die fast doppelt so hohe Studienabbruchquote bei Studentinnen gegenüber Studenten beschäftigte sich eine Publikation des Verbandes der Schweizerischen Studentenschaften (VSS). Weitere Aspekte der Diskriminierung der Frauen an den Hochschulen untersuchte der Verein feministische Wissenschaft Schweiz: An seiner Jahresversammlung diskutierten Studentinnen und Dozentinnen über die Dissidenz der feministischen Forschung und Wissenschaft. Darunter ist nicht nur der Tatbestand zu verstehen, dass feministische Forschung heute noch allzuleicht als unwissenschaftlich abqualifiziert wird und dass Frauen in der wissenschaftlichen Lehre und Forschung stark untervertreten sind, sondern auch das bewusste Anders-Denken-Wollen der Frauen in einer patriarchalischen Gesellschaft [32].
Nachdem die Zürcher Universität bereits 1981 eine Ausländergebühr eingeführt hatte, beschloss nun auch der Bundesrat im Rahmen der Schulgeldverordnung — gegen die Proteste der Dozentenkommission und der Studierenden — eine Erhöhung der Semestergebühren für Ausländer. Die Lage der ausländischen Studierenden in Zürich wurde ferner durch den Entscheid des stadtzürcherischen Arbeitsamtes erschwert, wonach ausländische Studierende nur noch während der Semesterferien einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Die studentischen Organisationen der Universität und der ETH Zürich verlangten in einer Petition an den Zürcher Regierungsrat und den Bundesrat die Aufhebung des Arbeitsverbotes und der Ausländergebühren [33].
Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) konnte mit der neuen Organisationsstruktur seine Aktivitäten merklich steigern, während sich die Unternehmungen des rechtsgerichteten Dachverbands schweizerischer Studentenorganisationen (DSO) in eher bescheidenem Rahmen hielten. Neben der oben erwähnten Frage des Studienabbruchs bei Frauen engagierte sich der VSS schwergewichtig gegen den Abbau der Stipendien und für die Verbesserung der Wohnsituation der Studierenden [34]. An der Universität Zürich gelang es der stärksten studentischen Organisation, dem Verband Studierender an der Universität Zürich (VSU), die Diskussion mit dem Rektorat über eine verfasste Studentenschaft wieder in Gang zu bringen; zum Erfolg führte ein Boykott der Sitzungen des erweiterten Studentenrats. In einer Urabstimmung der Studierenden sprachen sich 88% bei einer Stimmbeteiligung von 40% für die Wiedereinführung einer verfassten Studentenschaft aus [35].
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Die Diskussion über das Stipendienwesen wurde auch 1984 hauptsächlich im Zusammenhang mit der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen geführt. Eine bürgerliche Mehrheit im Nationalrat genehmigte den Bundesbeschluss über die Ausbildungsbeiträge; in Abweichung von der kleinen Kammer wurde jedoch die Übergangsfrist bis 1989 verlängert. Danach sollten, die Zustimmung von Volk und Ständen vorbehalten, die Stipendien ab 1989 wieder ganz unter kantonaler Hoheit stehen. Diese Streichung der eidgenössischen Ausbildungsbeiträge betraf nicht allein die Studierenden an den Hochschulen, sondern auch Mittelschüler und Lehrlinge [36]. In einem «Komitee für gerechte Stipendien» schlossen sich Jugend- und Studentenverbände zusammen und opponierten mit der politischen Linken und den Grünen gegen die Kantonalisierung der Stipendien: Sie forderten die Weiterführung der Bundesbeiträge und ein Rahmengesetz, welches die kantonalen Unterschiede mindern soll. Bemängelt wurde ferner, dass sich Gesamtsumme und durchschnittliches Stipendium pro Empfänger von 1972 bis 1982 real verkleinert haben. Ursachen für diese «kalte Regression» sind der fehlende Teuerungsausgleich und die fehlende Angleichung der Berechnungsgrundlagen für Stipendien an die Inflation. Die Tendenz, anstelle von Stipendien Darlehen zu gewähren — wie sie deutlich in den Kantonen Freiburg, Neuenburg, Nidwalden, Solothurn und Tessin feststellbar ist —, erachteten die erwähnten Kreise nicht nur für sozial ungerecht, sondern auch für finanzpolitisch sinnlos [37].
Die Befürchtung, dass durch das Wegfallen der eidgenössischen Ausbildungsbeiträge vor allem jene Kantone in Bedrängnis geraten würden, deren Stipendien bisher bis zu 60% vom Bund subventioniert worden waren, sahen die Gegner des Bundesbeschlusses bei der Revision verschiedener kantonaler Stipendiengesetze in Ansätzen schon bestätigt. Nachdem der Kanton Tessin 1981 ein restriktives Stipendiengesetz erlassen hatte, legte nun der jurassische Regierungsrat einen Gesetzesentwurf vor, nach welchem all jene Studierenden, die nicht innerhalb von 5 Jahren nach Studienabschluss im Kanton Jura arbeiten, die Ausbildungsbeiträge zurückbezahlen müssen. Weniger aus finanzpolitischen Erwägungen als aus einer fremdenfeindlichen Grundhaltung heraus ergriff die Nationale Aktion des Kantons Zürich das Referendum gegen den Beschluss des Kantonsrates, den Stipendienfonds zugunsten ausländischer Studierender und Mittelschüler um 400 000 Fr. zu äufnen [38].
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Forschung
Der Gegensatz zwischen einer Sparpolitik, welche den Bundeshaushalt in absehbarer Zeit sanieren möchte, und einer Politik der Förderung der Forschung, welche gerade in Zeiten eines wirtschaftlichen Strukturwandels — namentlich auch im Hinblick auf die internationale Konkurrenz — erhöhte Bedeutung besitzt, prägte die parlamentarischen Beratungen zum Bundesbeschluss über die Beiträge an die Institutionen der Forschungsförderung (1984-1987). Im Vorjahr hatte der Ständerat dem bundesrätlichen Kreditvorschlag von insgesamt 783 Mio Fr. zugestimmt, der Nationalrat hingegen hatte den Betrag an den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) von 739 Mio Fr. auf 849 Mio Fr. und jenen an die Krebsforschung von 23,6 Mio Fr. auf 26,9 Mio Fr. erhöht. Der Ständerat beharrte auf dem Primat der Haushaltsanierung; nur gerade bei der Krebsforschung hiess er die nationalrätliche Erhöhung gut. Indem er seinen Beschluss als definitiv erklärte, veranlasste er den Nationalrat zum Nachgeben [39]. Ein ähnlicher Interessenkonflikt kam in der Frage des weiteren Einbezugs der Forschungssubventionen in die Sparmassnahmen zum Ausdruck. Während der Ständerat dem Antrag des Bundesrates auf Beibehaltung der 10%igen Kürzung der Forschungsgelder über 1986 (20 Mio Fr. pro Jahr) hinaus folgte, beharrte der Nationalrat auf der Aufhebung dieser Sparmassnahme [40]. Unbestritten war demgegenüber die Beteiligung des Bundes am Forschungszentrum für Mikroelektronik in Neuenburg mit einem Verpflichtungskredit von 42 Mio Fr. (1984-87) und einem Kredit von 12,5 Mio Fr. für den Erwerb von entsprechenden Liegenschaften [41].
Als erheblichen Eingriff in die Freiheit der Forschung empfanden an der Geschichtswissenschaft interessierte Kreise das Urteil des Zürcher Obergerichts gegen die Verfasser einer Publikation über ausserparteiliche Rechtsgruppen in der Schweiz. Der ehemalige Nationalrat und Wirtschaftsberater R. Eibel hatte 1980 gegen die Autoren geklagt, weil er sich unter anderem durch die Behauptung, das Redressement national habe 1936 das Erbe des frontistischen «Bundes für Volk und Heimat» angetreten, in seinen persönlichen Verhältnissen verletzt fühlte. Ein für den Kläger günstiges erstinstanzliches Urteil wurde 1984 vom Zürcherischen Obergericht bestätigt und insofern verschärft, als es Eibel unabhängig vom Wahrheitsgehalt der eingeklagten Äusserungen ein Recht auf Persönlichkeitsschutz zugestand. Verbände aus dem Bereich der Medien und der Geschichtsforschung sowie Historiker, Schriftsteller und Publizisten protestierten entschieden gegen dieses Urteil, weil dadurch eine Bearbeitung zeitgenössischer Fragen unter Nennung von Personen verunmöglicht werde. Die ins Unrecht versetzten Autoren haben ans Bundesgericht appelliert [42].
Um ein Opfer von Publikationszwang und Erfolgsdruck scheint es sich im «Fall Illmensee» an der Universität Genf zu handeln. Die zur Überprüfung der Forschungsarbeiten des umstrittenen Biologieprofessors eingesetzte internationale Untersuchungskommission stellte in ihrem Bericht zwar gravierende Fehler fest, wies aber den Vorwurf der bewussten Fälschung zurück. Obwohl die Universität Genf daraufhin das Anstellungsverhältnis von Prof. Illmensee bestätigte, stellten der SNF und andere Geldgeber ihre Zahlungen ein [43].
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[1] Bund, 21.4.84. Vgl. auch das Seminar des Verbandes der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) über Sparmassnahmen im Hochschulbereich (NZZ, 26.11.84; Zürcher Student/in, 20, 30.11.84; VSS/UNES, Arbeitsprogramm 1984/85). Unbestritten war demgegenüber der Bundesbeschluss über die Aufhebung der Beiträge für Primarschulen (BBl, 1984, III, S. 11); vgl. SPJ, 1982, S. 143.
[2] Wittmann: Ww, 17, 26.4.84; Repliken auf Wittmann: Ww, 20, 17.5.84 (R. Deppeler); 21, 24.5.84 (A. Müller-Marzohl); NZZ, 2.6.84; 13.9.84. Zum ähnlich liegenden Vorstoss von Nationalrat Bonny siehe unten (Hochschulen): Vgl. auch Schweizer Monatshelle, 1984, Nr. 1, S. 52 ff.; Reformatio, 1984, Nr. 5, S. 361 ff.
[3] Wissenschaftspolitik, Beiheft 31, S. 5 ff.; Der Monat, 1984, Nr. 10. Informatik an Hochschulen : Cdt, 20.1.84 (Überblick); TA, 21.2.84; Ww, 40, 4.10.84. Informatik in der Berufsbildung: K. Hug in Documenta, 1984, Nr. 3, S.19 ff.; Wissenschaftspolitik, 1984, Nr.1, S. 89 ff.; Vr, 2.2.84; TA, 27.4.84; NZZ, 30.4.84. Informatik an Gymnasien und Primarschulen: Vat., 24.4.84; LNN, 8.10.84; 24.10.84; TA, 29.10.84; NZZ, 29.12.84.
[4] Bund, 29.6.84; 30.6.84; NZZ, 30.6.84; 1.7.84; TW, 10.7.84. Siehe auch: Hochschulgeschichte Berns 1528-1984, zur 150-Jahr-Feier der Universität Bern 1984, Bern 1984 (mit einem Ergänzungsband über die Dozenten der bernischen Hochschule); Mit Bärner hei ke Uni us Elfebei, Informationsschrift zum 150-Jahr-Jubliläum, Bern 1984.
[5] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 284 ff.; 1303; 1458; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 462 ff.; 473 ff.; 591; BBl, 1984, III, S. 9 f. ; SZ, 20.3.84; Presse vom 21. und 22.3.84; TA, 21.6.84; 21.9.84; AT, 22.6.84; NZZ, 24.8.84; LNN, 17.9.84; 20.9.84; BaZ, 20.9.84; Suisse, 20.9.84; Presse vom 21.9.84. Meinungsumfrage (Isopublic): Ww, 26, 28.6.84. Die Volksinitiative «für eine Koordination des Schuljahresbeginns in allen Kantonen» wurde zurückgezogen (BBl, 1984, III, S. 1507; JdG, 28.12.84; NZZ, 28.12.84). Vgl. auch: SPJ, 1980, S. 144; 1983, S. 161 f.
[6] Neue Mathematik: TA, 1.9.84; 8.9.84. Zweite Landessprache: Bund 13.1.84; 18.2.84; BaZ, 17.1.84; 5.5.84; SZ, 17.1.84; NZZ, 12.7.84. Aargau: AT, 6.3.84; 15.6.84. Solothurn: SZ, 13.1.84; 20.1.84; 29.9.84; 19.10.84; 24.10.84; 25.10.84. Zürich: NZZ, 8.2.84; 4.5.84; TA, 8.2.84; 4.5.84; 7.9.84; 9.11.84. Siehe ferner SPJ, 1975, S. 139; 1980, S. 144; 1982, S. 144.
[7] Allgemeiner Überblick: Vat., 6.1.84; TA, 10.1.84; LNN, 13.1.84; Bund, 18.2.84; NZZ, 7.12.84; vgl. vor allem die Tabelle über den Stand der Koedukation in den einzelnen Kantonen: LNN, 12.4.85. Bern: BaZ, 4.1.84; Bund, 21.1.84; 9.2.84; 10.2.84; 14.2.84. Freiburg: Suisse, 23.11.84; Lib., 23.11.84; NZZ; 7.12.84. Schwyz: Vat., 6.1.84; 27.1.84; 11.5.84. Thurgau: SGT, 9.3.84; NZZ, 13.10.84. Waadt: TLM, 22.1.84; 24 Heures, 29.9.84. Zug: LNN, 6.12.84. Die vorgeschlagene Schulgesetzrevision in NW sieht ebenfalls die Aufhebung des Hauswirtschaftobligatoriums für Mädchen vor (Vat., 7.6.84; LNN, 16.11.84). Siehe auch SPJ, 1981, S. 147 f.; 153; 1983, S. 162 f.
[8] Luzern: LNN, 10.1.84; 21.1.84; 22.6.84; 19.10.84; 20.10.84; 24.10.84; 23.11.84; TA, 24.10.84; PZ, 40, 1.11.84; 45, 6.12.84. Zürich: Zürcher Presse vom 4.10.84; NZZ, 9.10.84; 26.10.84; TA, 24.10.84.
[9] Von 1976/77 bis 1983/84 sanken die Schülerzahlen der Primarstufe um 27,4% von 543 000 auf 399 000; bei den neueingetretenen Erstklässlern ist jedoch eine deutliche Abschwächung des Schülerrückgangs festzustellen (Bund, 30.3.84; TA, 9.10.84; 24 Heures, 9.10.84; wf, Kurzkommentare, 53, 31.12.84). Lehrerarbeitslosigkeit: NZZ, 14.4.84; Coop-Zeitung, 40, 4.10.84. Bern: TW, 14.3.84; 23.6.84; Bund, 12.1.84; 31.3.84; 19.4.84; 27.6.84. Luzern: LNN, 7.4.84; 6.7.84. Solothurn: SZ, 20.10.84. Zug: Vat., 3.3.84. Zürich: Tell, 8, 12.4.84; NZZ, 11.5.84. Vgl. auch SPJ, 1980, S. 146.
[10] Lehrerstellen werden doppelt besetzt in BS (BaZ, 17.11.84), SO (SZ, 6.9.84; 14.9.84; 27.9.84; 18.12.84), SZ (Vat., 5.5.84) und ZH (TA, 9.3.84; NZZ, 16.11.84); Doppelbesetzungen sehen ebenfalls die Kantone AG, BE, BL, FR, LU und TI vor. Weitere Vorschläge zur Beseitigung der Lehrerarbeitslosigkeit wurden diskutiert in BE (Bund, 26.1.84; 14.11.84; TW, 11.5.84; 28.5.84), BS (BaZ, 6.3.84); LU (LNN, 10.7.84; 18.12.84; 22.12.84; TA, 11.7.84; Vat., 18.8.84) und SZ (LNN, 25.1.84; Vat., 23.8.84).
[11] Von 1976/77 an sank die durchschnittliche Klassengrösse von 24,7 auf 19,9 Schüler (Bundesamt für Statistik, Schülerstatistik 1976/77, 1983/84, Bern 1978, 1984; siehe auch Bund, 1.8.84). Lehrerstellen wurden abgebaut in BS (BaZ, 9.2.84), BE (TA, 3.7.84), SO (SZ, 1.2.84; 3.3.84; 10.4.84; 26.5.84) und ZH (NZZ, 24.2.84; 7.4.84; 29.9.84; TA, 1.10.84; 4.10.84; Vr, 3.10.84).
[12] Volksinitiative im Kanton Bern («Äkenmatt-Initiative»): Bund, 23.2.84; 24.8.84; 17.9.84; BaZ, 17.3.84. Änderung des Schulgesetzes in BS: BaZ, 27.4.84; 8.5.84; 16.5.84; 18.5.84; 21.5.84; vgl. auch SPJ, 1977, S.141.
[13] Genf: JdG, 23.6.84; 29.6.84; 14.11.84; 3.12.84; 5.12.84; Suisse, 23.6.84; 26.11.84; NZZ, 22.11.84; TA, 26.11.84. Vgl. SPJ, 1981, S.152 f. Waadt: TLM, 22.3.84; 24 Heures, 22.3.84; 1.6.84; 13.6.84; 23.11.84; 29.11.84; 3.12.84; TA, 27.3.84; Bund, 3.5.84; NZZ, 13.6.84; 22.11.84.
[14] Bund, 13.7.84; wf, Kurzkommentare, 53, 31.12.84; Bundesamt für Statistik, Schülerstatistik 1976/77, 1983/84, Bern 1978, 1984. Vgl. auch die Umfrage des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft über Entwicklungen im Tertiärbereich, welche ergab, dass es v.a. Frauen sind, die nach der Matura ausseruniversitäre Berufsziele anstreben (Wissenschaftspolitik, Beiheft 31, 1984, S. 65 ff.). Vgl. ferner SPJ, 1983, S. 164.
[15] BBl, 1984, I, S. 1253 ff.; III, S. 1473 ff.; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 846 ff.; 877 ff.; 914 f.; 925 ff.; 1762 f.; 1958 ; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 558 ; Bund, 30.3.84; 6.11.84; Vat.,18.5.84 ; 22.6.84; 5.10.84; TA, 21.6.84; SGB, 21, 28.6.84, 5.234; Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 902 f. (Berufsberatung 1983/84). Vgl. auch oben, Teil I, 5 (Sparmassnahmen) sowie SPJ, 1983, S. 88. Siehe ferner N. Blatter, «Die Berufsbildung im volkswirtschaftlichen Strukturwandel», in Zur Zukunft von Staat und Wirtschaft in der Schweiz. Festschrift für Bundesrat Dr. Kurt Furgler zum 60. Geburtstag, hrsg. von O. K. Kaufmann / A. Koller / A. Riklin, Zürich 1984, S. 289 ff ; Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 744 ff. (Berufsausbildung 1983/84).
[16] BBl, 1984, I, S. 349 ff.; S. 1253 ff.; III, S. 1483 ; Amtl. Bull. NR, 1984, S.1497 ff.; 1802 f. ; 1957; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 672 ff.; 739; NZZ, 26.1.84; BaZ, 3.3.84; Bund, 7.5.84; Vat., 27.11.84; siehe auch M. Kübler, «100 Jahre Berufsbildungssubventionen 1884-1984», in Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 561 ff. Vgl. oben Teil I, 5 (Sparmassnahmen).
[17] BBl, 1984, II, S. 1377 ff ; Presse vom 23.8.84; Bresche, 255, 15.10.84; siehe auch SPJ, 1982, S. 146.
[18] Bundesamt für Statistik, Schülerstatistik 1983/84, Bern 1984; NZZ, 13.4.84; 10.8.84; Bund, 13.7.84; TA, 1.11.84; Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 201 ff. (Lehrabschlüsse und -verträge 1984); wf, Kurzkommentare, 47, '9.11.84; 53, 31.12.84. Siehe auch SPJ, 1983, S. 165.
[19] CdT, 16.2.84; Bund, 15.3.84; 22.3.84; vgl. auch SPJ, 1983, S. 165.
[20] So glaubte der Präsident der ETH Lausanne, wo sich die Zahl der Studierenden seit 1974 um 44% vergrössert hatte, bereits eine Verschlechterung der Ausbildung feststellen zu können (24 Heures, 27.4.84; TA, 28.4.84). NZZ, 16.5.84; 30.11.84; TA, 16.5.84. Vgl. auch das überwiesene Postulat Uchtenhagen (sp, ZH), welches eine gezielte Lockerung des Personalstopps v.a. an der ETH Lausanne verlangt (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1419) sowie Wissenschaftspolitik, 1984, Nr. 1, S. 5 ff.; Nr. 2, S. 141 ff. Siehe auch SPJ, 1974, S. 74 f.; 1983, S. 89.
[21] NZZ, 16.5.84; 8.6.84; 23.11.84; 30.11.84; TA, 16.5.84; Zürcher Student/in, 6, 25.5.84; Vr, 14.11.84; BaZ, 17.11.84. Zur Politik der Umverteilung von Stellen an den ETH vgl. auch die an den Unternehmensberater Hayek in Auftrag gegebene Optimierungsstudie (NZZ, 15.9.84; 3.12.84; BaZ, 19.10.84) sowie die Postulate Lüchinger (fdp, ZH) zur Koordination der Hochschulen und zur Aufhebung der Pharmazie an der ETH Zürich (Verhandl. B.vers., 1984, IV, S. 63).
[22] SGT, 20.1.84; 3.2.84; 20.2.84; 24.2.84; NZZ, 2.2.84; TA, 21.2.84; Presse vom 22.2.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S.167.
[23] Bern : Bund, 7.7.84; 19.7.84; TW, 14.11.84. Basel: BaZ, 8.12.84; VSS/UNES, Aktuell, 1984, Nr. 4, S. 10 f. Veterinärstudium: NZZ, 23.10.84.
[24] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 426; NZZ, 11.1.84; 7.5.84; Suisse, 21.3.84; 24 Heures, 2.4.84; Bund, 5.4.84; BaZ, 5.5.84; LM, 10.9.84; TA, 27.11.84. Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für akademische Berufs- und Studienberatung, «Die Beschäftigung der Neuabsolventen der Schweizer Hochschulen - Ergebnisse der Befragung 1983» in Wissenschaftspolitik, 1984, Nr. 1, S. 53 ff; Schweizer Hochschulkonferenz, «Zwischen Studium und Beruf, Missverständnisse um die Hochschulabsolventen-Untersuchung 1983», beiliegend in Wissenschaftspolitik, 1984, Nr. 1, Vgl. ferner Vereinigung Schweiz. Hochschuldozenten, Bulletin, 1984, Nr. 3, S.11 ff.; Bund, 19.12.84; siehe auch SPJ, 1982, S. 148.
[25] SGT, 18.2.84; wf, Kurzinformationen, 10, 5.3.84 ; 28, 9.7.84; BaZ, 27.10.84; NZZ, 27.10.84; TA, 27.10.84; 29.10.84; LNN, 23.11.84. Sparmassnahmen 1984: Amtl. Bull. Nr, 1984, S. 846 ff. ; 933 ff. ; 1523 f. ; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 558 ff.; 669 f.; 740; 1958. BBl, 1984, I, S. 1253 ff.; III, S. 1473 ff. Vgl. auch oben Teil I, 5 (Sparmassnahmen). Zur Differenzbereinigung der 5. Beitragsperiode (1984-87) gemäss Hochschulförderungsgesetz: BBl, 1984, I, S. 903 f. ; Amtl. Bull. NR, 1984, S, 283, 443 ; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 153. Vgl. auch SPJ, 1981, 5.155 ; 1983, S.166.
[26] BaZ, 11.1.84; 28.1.84; 8.3.84; 8.5.84; 28.9.84; 14.12.84; NZZ, 25.4.84; 12.12.84; TA, 17.12.84. Vereinigung Schweiz. Hochschuldozenten, Bulletin, 1984, Nr. 2, S. 25 ff.; Nr. 4, S.12 ff. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 166.
[27] SGT, 12.4.84; siehe auch SPJ, 1976, S. 171.
[28] BBl, 1984, III, S. 1 ff. ; NZZ, 13.3.84; 14.7.84; 10.8.84; 6.9.84; 18.12.84; TA, 13.3.84;18.12.84; 24 Heures, 29.9.84; VSS/UNES, Rechenschaftsberichte 1983/84, Teil I; Zürcher Student/in, 10, 22.6.84; vgl. auch SPJ, 1980, S. 148 f.; 1981, S. 156.
[29] TLM, 10.1.84; NZZ, 13.4.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 167 f. Prüfungsordnung: BBl, 1984, III, S.1104 ff.; Suisse, 13.11.84; JdG, 15.11.84.
[30] NZZ, 10.4.84 ; Bundesamt für Statistik, Studenten an den schweizerischen Hochschulen 1983/84, Bern 1984. Vgl. SPJ, 1983, S. 166 f.
[31] Bund, 2.2.84; NZZ, 22.6.84; Wissenschaftspolitik, 1984, Nr. 2, S. 156 f. Vgl. SPJ, 1983, 5.167.
[32] Gesellschaft Schweizer Forschungsinformation, CH-Forschung, 1984, Nr. 10, S. 9 ff.; Verein feministische Wissenschaft Schweiz, Bulletin, 1984, Nr. 1, 2. Zur Diskriminierung der feministischen Wissenschaft siehe beispielsweise die Einleitung zu Ch. Köppel / R. Sommerauer, Frau - Realität und Utopie, Zürich 1984; Verband der schweizerischen Studentenschaften (Hrsg), Studienabbruch bei Frauen, Bern 1984 sowie Presse vom 31.1.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 167.
[33] NZZ, 8.5.84; 21.5.84; 25.5.84; 19.7.84; 23.10.84; Vr, 16.5.84; 28.5.84; 19.7.84; TA, 17.7.84; VSS/UNES, Aktuell, 1984, Nr.4, 5.15; Nr. 5, S. 13 f.; Zürcher Student/in, 3, 4.5.84; 6, 25.5.84; 7/8, 4.6.84. Vgl. auch SPJ, 1981, S. 155; 1982, S. 149; 1983, S. 168 f.
[34] VSS/UNES, Rechenschaftsberichte 1983/84, Teil 2; Arbeitsprogramm 1984/85; Dossier « Wohnsituation der Studierenden», Juni 1984. NZZ; 12.12.84; 20.12.84; LNN, 19.12.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 168.
[35] NZZ, 10.2.84; 19.4.84; 25.4.84; 27.4.84; 9.5.84; 1.6.84; 2.11.84; Vr, 10.2.84; 18.4.84; 25.4.84; 9.5.84; TA, 11.2.84; 16.4.84; 27.4.84; 9.5.84; 2.11.84; Zürcher Student/in, 29, 17.2.84; 1, 24.4.84; 4, 10.5.84; 6, 25.5.84; 17/18, 9.11.84. Vgl. auch SPJ, 1981, S. 157; 1983, S. 168.
[36] BBl, 1984, III, S. 12 ff. Amtl. Bull. NR, 1984, S. 59 ff.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 443. Presse vom 8.3.84 ; Vr, 16.3.84; PZ, 11, 15.3.84; Vorwärts, 32/33, 9.8.84. Die Studierenden machten 1983 21,3% aller Stipendienbeziehenden aus und erhielten 32,9 % der ausgeschütteten Summe; auf die Lehrlinge entfielen im selben Jahr 25,3% der Bezüge und 16% der verteilten Stipendien. Ein durchschnittliches Hochschulstipendium betrug beispielsweise im Kanton FR 1595 Fr., in BS hingegen 5372 Fr. (wf, Dok., 6, 11.2.85).
[37] Komitee für gerechte Stipendien: Presse vom 3.3.84; VSS/UNES, Aktuell, 1984, Nr. 5, S. 5 ff.; SGB, 8, 8.3.84, S. 78. Die beiden Räte lehnten ferner die Petition des VSS «gegen Subventionsabbau — für gerechte Stipendien» ab (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 82 ff.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 588; TA, 9.3.84). Vgl. ferner die Arbeitstagung des VSS über Stipendien : VSS/UNES, Aktuell, 1984, Nr. 6, S. 5 ; Stipendiendokumentation, 20.6.84 (mit Tabellen im Anhang). Siehe auch SPJ, 1983, S. 169 sowie oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons).
[38] Kantonale Stipendiengesetze: Tessin (VSS/UNES, Stipendiendokumentation, 20.6.84, S. 4). Jura (TLM, 6.1.84; 7.2.84; VO, 2.2.84; FAN, 8.12.84). Solothurn (SZ, 24.1.84; 20.2.84; 23.11.84). Zug (Vat., 6.2.84; 20.2.84; 24.2.84; 16.3.84; 26.4.84; 1.5.84; 4.5.84; 5.5.84; 15.9.84; LNN, 8.2.84; 24.2.84; 26.4.84; NZZ, 5.5.84). Vgl. auch die übrigen Revisionen der Stipendiengesetze in BS (BaZ, 25.1.84), BL (BaZ, 6.8.84; 14.11.84), NW (Vat., 7.1.84; 30.4.84; 18.5.84) und UR (LNN, 1.2.84; 6.7.84; Vat., 1.2.84; 12.12.84). NA-Referendum in Zürich: NZZ, 23.10.84; 11.12.84; TA, 23.10.84; Vr, 23.10.84; Volk+Heimat, 15, Nov. 84. Vgl. auch SPJ, 1975, S. 175; 1983, S. 169.
[39] BBl,1984, I, S. 908 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1984, 5.150 ff. ; 281 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1984, 5.1;106; NZZ, 1.2.84; 8.2.84; 6.3.84; TLM, 10.3.84; TA, 14.3.84; BaZ, 16.3.84; 21.3.84. Für einen Überblick über die verschiedenen Institutionen von Bildung und Forschung wie auch zur Rolle des SNF in der Forschungspolitik siehe : W. Holl/I. Rieser, Die Forschungspolitik des Nationalfonds im Kontext der schweizerischen Forschungspolitik, Bern 1983. Vgl. ferner Schweizerischer Wissenschaftsrat, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses/Encouragement de la relève scientifique, Bern 1984; wf, Kurzinformationen, 35, 27.8.84; TA, 6.9.84; Vat., 8.9.84. Siehe auch SPJ, 1983, S. 170.
[40] BBl, 1984, I, S. 1253 ff.; III, S. 1473 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 877 ff.; 1514 ff.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 556; 567 ff.; 669 f. Vgl. SPJ, 1983, S. 170 wie auch oben Teil I, 5 (Sparmassnahmen).
[41] BBl, 1984, I, S. 1106 ff.; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 916; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 167 ; NZZ, 1.3.84; 13.4.84; 25.4.84; 14.6.84; Suisse, 1.3.84; 24 Heures, 1.3.84.
[42] J. Frischknecht u.a., Die unheimlichen Patrioten. Politische Reaktion in der Schweiz, Zürich 1979; dies., Die unheimlichen Patrioten. Ergänzungsband 1979-1984, Zürich 1984 (vgl. auch das Vorwort im Ergänzungsband, welches die Auseinandersetzungen mit Eibel darstellt); NZZ, 18.4.84; 19.4.84; 13.11.84 ; 29.11.84 ; 15.12.84 ; Ww, 17, 26.4.84; 28, 12.6.84; Bund, 13.11.84; BaZ, 13.12.84; JdG, 18.12.84; Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz, Bulletin, 22, Dez. 1984, S. 3 ff. Eibel war 1937-1942 Sekretär des Redressement national.
[43] 24 Heures, 16.2.84; 24.2.84; 25.2.84; 29.2.84; JdG, 17.2.84; 25.2.84;1.3.84 (Stellungnahme des Rektorats) ; 19.3.84; 20.3.84; 23.3.84; 17.4.84; 11.5.84; 19.5.84 (Stellungnahme Illmensees); BaZ, 25.2.84; NZZ, 20.3.84; Ww, 12, 22.3.84; 13, 29.3.84; 19, 10.5.84;.25, 21.6.84. Vgl. auch die grundsätzlichen Artikel zum Problemkreis Seriosität der Forschung und Erfolgsdruck: JdG, 30.5.84; BaZ, 21.7.84; SZ, 16.10.84; sowie A. Fölsing, Der Mogelfaktor — Die Wissenschaftler und die Wahrheit, Zürich 1984; W. Broad / N. Wade, Betrug und Täuschung in der Wissenschaft, Basel 1984. Vgl. ferner SPJ, 1983, S. 170.
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