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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Diverses prises de position à propos des notions de culture et de politique culturelle — L'initiative « en faveur de la culture» est soumise à une procédure de consultation — Les Chambres fédérales adoptent une augmentation de l'aide à la Bibliothèque pour tous, fondation suisse — La promotion cinématographique subit une amélioration mineure — Une révision partielle de la loi sur le cinéma passe en consultation — Le Conseil des Etats adopte une nouvelle loi fédérale sur les subventions en faveur de la culture et de la langue dans les cantons des Grisons et du Tessin; en outre, d'autres efforts sont tentés pour améliorer la situation de la minorité romanche — Nouvelles controverses à propos des antagonismes entre les régions linguistiques — Le dialogue entre les Eglises catholique et protestante s'enrichit — La proposition de nouvelle répartition des diocèses suscite quelques réserves.
Kultur
In Erwartung weitreichender Entscheidungen im Bereich der Kulturpolitik [1] (Kulturinitiative, Kulturartikel in totalrevidierter Bundesverfassung) wurden als Ausdruck eines offenbar geschärften Bewusstseins um deren Bedeutung verschiedentlich grundsätzliche Stellungnahmen formuliert. Dabei bezogen sich viele, meist zustimmend, auf einen erweiterten Kulturbegriff, wie er vom Europarat und von der UNESCO definiert worden ist. Kultur wäre demnach alles, was dem Einzelnen erlaubt, sich gegenüber der Welt, der Gesellschaft und seiner Umgebung zurechtzufinden, diese zu verstehen und allenfalls zu verändern. Eine darauf basierende Kulturpolitik müsste jedem die Möglichkeit zu eigenständiger persönlicher Selbstentfaltung geben. Ein umsichtiger Kritiker dieser «kulturellen Demokratie» mahnte jedoch, dass ein so stark erweiterter Kulturbegriff die Gefahr in sich birgt, seines Inhalts entleert zu werden und eine einigermassen klar umgrenzte Kulturpolitik zu erschweren oder zu verunmöglichen [2]. Die Auseinandersetzung um den «richtigen» Kultur- und Kunstbegriff ist deshalb auch eine Auseinandersetzung um die Förderungswürdigkeit durch den Staat und andere Institutionen, wie eine Diskussion an der Generalversammlung der Nationalen UNESCO-Kommission in Winterthur zeigte. Diese verabschiedete sieben Thesen zur Stellung des künstlerisch Tätigen, die diejenigen kulturpolitischen Traktanden begleiten sollen, die zur Diskussion anstehen. Die Thesen befassen sich namentlich mit der Achtung der Freiheit der Kunstschaffenden aller Sparten durch den Staat sowie deren materielle Garantie durch entsprechende Förderungsmassnahmen [3]. Kultur- und Kunstförderungsentscheide sollten dabei nicht politisch motiviert sein, wie der Direktor des Bundesamtes für Kulturpflege, F. Dubois, bei anderer Gelegenheit forderte. Für den Regierungsrat des Kantons Zürich sind hingegen politische Kriterien durchaus von Bedeutung. Er ist im Prinzip zur Unterstützung von oppositionellen Kulturschaffenden bereit, gedenkt diesen Vorsatz aber vorderhand nicht allzu häufig anzuwenden. So verweigerte er dem Schriftsteller und Kabarettisten Franz Hohler eine Ehrengabe aus dem kantonalen Literaturkredit wegen dessen kritischen Äusserungen zur Atomenergie. Erziehungsdirektor Gilgen soll in diesem und in einem früheren Fall den Vorschlag der Literaturkommission unterstützt haben, im Regierungskollegium jedoch überstimmt worden sein [4]. Eine traditionelle kulturpolitische Leitlinie markierte im weitern der schweizerische Delegationsleiter alt Botschafter E. Thalmann an der zweiten Weltkulturkonferenz in Mexico, als er sich gegen eine staatliche Instrumentalisierung der Kultur und für den Föderalismus aussprach, der allein eine diversifizierte Kulturförderung und ein friedliches Zusammenleben aller Kulturgruppen gewährleisten könne. Thalmanns Plädoyer für das schweizerische Modell wurde im eigenen Land entgegengehalten, dass der Jurakonflikt, das Verhältnis der Deutschschweiz zur Romandie und zum Tessin sowie die kulturelle Ode in weiten Gebieten durchaus auch ein föderalistisches Ungenügen signalisierten [5].
Die im Vorjahr eingereichte «Eidgenössische Kulturinitiative» verlangt jedenfalls eine umfassende Neuorientierung der eidgenössischen Kulturpolitik und eine rasche Verstärkung der Kulturförderung des Bundes. Ihre Urheber wollen allerdings nicht, dass sich die Debatte auf das in der Initiative verlangte Kulturprozent beschränkt, sondern möchten einer weiten Fassung des Kulturbegriffs im Sinne einer verbesserten, auch immateriellen Lebensqualität zum Durchbruch verhelfen. Auf der Basis eines autonom durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens legten sie dazu ein entsprechendes Bündel von kulturpolitischen Forderungen vor, das namentlich auch die Aus- und Weiterbildung sowie die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden betont. Der Bundesrat führte seinerseits über die Grundanliegen der Initiative wie über deren Text, verbunden mit einer Erhebung über die gegenwärtigen Kulturförderungsmassnahmen, eine Vernehmlassung durch. Erste Ergebnisse zeigten eine weitgehende Ablehnung der Initiative durch die Kantone [6].
1982 wurden aber auch konkrete kulturpolitische Entscheide gefällt. Der Jahresbeitrag an die 1920 gegründete Stiftung Schweizerische Volksbibliothek wurde von bisher linear gekürzten 500 000 Fr. auf höchstens 1 Mio Fr. erhöht, je nach Massgabe ihrer reellen Bedürfnisse und der Mittel, die sie selbst aufzutreiben imstande ist. Für die Erneuerung des Bücherbestandes und für die Einrichtung eines Bibliozentrums der Deutschen Schweiz soll sie zudem aus dem Prägegewinn einer Sondermünze einen einmaligen Beitrag von 1 Mio Fr. erhalten. Der entsprechende Bundesbeschluss, der rückwirkend auf den 1. Januar 1982 in Kraft gesetzt wurde und bis zum 31. Dezember 1987 gelten soll, wurde von den beiden Räten oppositionslos gutgeheissen [7]. Neben Bibliotheken zählen auch die Museen zu den kulturellen Institutionen. In Winterthur öffnete nach vierjähriger Bauzeit das Technorama seine Tore, das als erstes allgemeintechnisches Museum bedeutende Dokumente der schweizerischen Technik- und Industriegeschichte bewahrt. Für die Restaurierung und Herrichtung des Schlosses Prangins bei Nyon, das die Kantone Waadt und Genf der Eidgenossenschaft geschenkt hatten, genehmigte der Bundesrat einen Projektierungskredit von 460 000 Fr. Das Schloss soll als westschweizerischer Sitz des Landesmuseums dienen [8].
Unvermindert prekär präsentiert sich die Situation beim Film. Spielfilmprojekte lassen sich auch mit einem maximalen Bundesbeitrag kaum mehr realisieren, weil die Restfinanzierung nicht gesichert werden kann. Deshalb müssen häufig ausländische Förderungsgremien und Fernsehanstalten das Zustandekommen garantieren, womit jedoch auch umfangreiche Rechtsabtretungen notwendig sind. Der zu über 53% vom Ausland abhängige Schweizer Film kann deshalb kaum mit finanziellen Rückflüssen aus den Nachbarstaaten rechnen. Um die Produktion überhaupt noch zu ermöglichen, erhöhte der Bundesrat den maximalen Einzelbeitrag an ein als wertvoll eingestuftes Produktionsvorhaben von bisher 300 000 Fr. auf 10% des jährlichen Filmkredits. Dieser wurde zudem mit dem Budget für 1983 auf 4,592 Mio Fr. erhöht und bleibt weiterhin nur zu 5% von der linearen Subventionskürzung betroffen.'Im weitern ermächtigte der Bundesrat das EDI, ein Vernehmlassungsverfahren zu einer Teilrevision des Filmgesetzes durchzuführen. Als wichtigste Neuerung soll anstelle des EDI eine unabhängige zwölfköpfige Filmförderungskommission in letzter Instanz über Förderungsbeiträge entscheiden. Deren Beschlüsse sollen nicht mehr an den Bundesrat, sondern an die Pro Helvetia-Rekurskommission weitergezogen werden können. Finanzielle Forderungen wurden auch in andern kulturellen Sparten erhoben. Ein erstes schweizerisches Dramatikertreffen in Bern stellte ein eigenes Förderungsmodell vor, namentlich mit Autorenstipendien, und verlangte ein verstärktes finanzielles Engagement vom Bund und von den Städten und Kantonen mit jährlich subventionierten Theatern [9].
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Sprachen
In einer besonderen kulturell-sprachlichen Situation befinden sich die Kantone Graubünden und Tessin. Eine gemeinsame beratende Schweizerisch-italienische Kommission für Kulturfragen, deren Einsetzungsprotokoll zu Jahresbeginn unterzeichnet wurde, soll die kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Kantonen mit den in den Regionen Lombardei und Piemont beheimateten kulturellen Institutionen fördern. Im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen genehmigte der Ständerat ein neues Bundesgesetz über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung ihrer Kultur und Sprache, das die bisher in dieser Sache gültigen Erlasse ersetzt. Teilweise auch als Kompensation für die mit der Aufhebung der Primarschulsubventionen wegfallenden Sprachzuschläge erhalten die Kantone Graubünden und Tessin neu Direktbeiträge von 3 bzw. 2 Mio Fr. Vom Beitrag an Graubünden sind 1,5 Mio Fr. für den rätoromanischen Dachverband Ligia Romontscha/Lia Rumantscha (LR) und 450 000 Fr. für denjenigen der Italienischbündner, Pro Grigioni Italiano (PGI), bestimmt, unter der Voraussetzung, dass der Kanton Graubünden selbst einen Beitrag von 400 000 Fr. an die LR und von 100 000 Fr. an die PGI leistet. Aufgrund des Berichts einer Arbeitsgruppe über Zustand und Zukunft des Rätoromanischen und des Italienischen in Graubünden fasste die Landesregierung erste grundsätzliche Beschlüsse zu künftigen weitergehenden Massnahmen. So sollen das Rätoromanisch als Maturitätsprüfungsfach anerkannt und wichtige eidgenössische Erlasse und Amtsdruckschriften, wie auch solche der PTT, in diese Sprache übersetzt werden. Andere Vorschläge werden zurzeit geprüft, wie die Errichtung von Lehrstühlen für rätoromanische Sprache und Kultur an der ETH, der Ausbau von Radio-und Fernsehprogrammen und die Schaffung vermehrter Arbeitsplätze in den entsprechenden Bündnertälern [10].
Weitergehende Forderungen enthält die von Nationalrat Longet (sp, GE) eingereichte parlamentarische Initiative, die die Anerkennung des Rätoromanischen als Amtssprache und Bundesmassnahmen zur Erhaltung von bedrohten Sprachgemeinschaften und ihres Gebietes verlangt. Ausserdem schlug die Vereinigung Helvetia Latina die Gründung eines nationalen Solidaritätsfonds zur Erhaltung rätoromanischer Sprache und Kultur vor und die Parlamente der Kantone Genf (durch Überweisung einer entsprechenden Motion) und Jura bewilligten Kredite von 87 000 bzw. 15 000 Fr. (je 25 Rappen pro Einwohner) zur Erhaltung der vierten Landessprache [11].
Sie illustrierten damit ein offenbar im Entstehen begriffenes Gemeinschaftsbewusstsein der Lateinischen Schweiz. Dessen Herausbildung war auch Thema einer umstrittenen Publikation, die sich entschieden gegen Föderalismus, Zweisprachigkeit und das Verständnis zwischen den Sprachgruppen vermittelnde Institutionen wendet und dagegen den allerdings nicht neuen Gedanken der Volkstumsblöcke mit einem Vetorecht der ethnischen Minderheiten portiert. Obwohl diese Konzeption in der Westschweiz weitgehend auf Ablehnung stiess, scheinen auch besonnene Kreise den Eindruck zu haben, dass der Föderalismus allein zum Schutze der sprachlichen Eigenart nicht mehr genügt [12]. Immerhin werden die Beziehungen zwischen den Sprachgruppen auch vom Bundesrat als mögliches Problem anerkannt. Er befürwortete ein Postulat der Fraktion der CVP zur Einsetzung einer Expertenkommission, die Vorschläge zur Erhaltung und Förderung des Sprachfriedens ausarbeiten soll. Als konkrete Massnahme gewährte er dem Kanton Solothurn aus dem Prägegewinn einer Gedenkmünze einen Beitrag von 1 Mio Fr. zur Herrichtung des Schlosses Waldegg als Begegnungszentrum der Sprachregionen [13].
Im weitern setzte die Landesregierung eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, welche die Frage der Dezentralisierung der Bundesverwaltung, der auch verschiedene parlamentarische Vorstösse galten, gesamtheitlich studieren soll [14].
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Kirchen
Ausgehend von einem Memorandum, das der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) im Vorjahr zur Lage der ökumenischen Bewegung ausgearbeitet hatte, wurde der Dialog zwischen der reformierten und der katholischen Kirche intensiviert. Vertreter des SEK und der Schweizerischen Bischofskonferenz diskutierten an zwei Gesprächsrunden Fragen einer gegenseitigen Anerkennung der Kirchen und beschlossen, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit künftig noch stärker auszuschöpfen [15]. Zwei Ereignisse machten jedoch deutlich, dass auch der kirchliche Bereich nicht ganz frei von Spannungen ist. Eine Verfassungsänderung im Kanton Zürich, die neben den bisher anerkannten Landeskirchen auch andern religiösen Gemeinschaften die staatliche Anerkennung ermöglicht hätte, wurde vom Souverän zurückgewiesen. Die Ablehnung wurde aber nicht als mangelnde Toleranz gegenüber Andersgläubigen interpretiert ; vielmehr scheint die autonome Regelung des Stimmrechts — Möglichkeit des Ausländerstimmrechts, Gefährdung der Einheitlichkeit des Stimmrechts — die Vorlage zu Fall gebracht haben [16]. Der zur Vernehmlassung vorgelegte Bericht einer Expertenkommission, die aus pastoralen Gründen eine Neueinteilung und Erhöhung der Zahl der Bistümer von sechs auf neun vorschlägt und im weitern die Städte Genf und Zürich neu als Bischofssitze vorsieht, scheint auf reformierter Seite ein gewisses Unbehagen ausgelöst zu haben. Aber auch von katholischer Seite könnte Widerstand auftreten, da die Neueinteilung mit der Regelung des Bischofswahlrechts verbunden ist. In drei der sechs Diözesen wird der Bischof nicht direkt vom Vatikan ernannt, sondern vom Domkapitel gewählt; so z.B. auch im Bistum Basel, wo für den zurückgetretenen Bischof Hänggi der bisherige Weihbischof Otto Wüst gewählt und vom Papst bestätigt wurde. Dieser weilte zu einem eintägigen Besuch mit politisch-diplomatischem Charakter in Genf, der der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, dem IKRK und der Europäischen Organisation für Kernforschung CERN galt. Johannes Paul II traf dabei auch zu einem Gespräch mit den Bundesräten Honegger und Hürlimann zusammen [17].
Das nicht von offiziellen kirchlichen Organisationen getragene Projekt einer gesamtschweizerischen evangelischen Synode, welches sich teilweise am Modell der «Synode 72» der Schweizer Katholiken orientiert, machte weitere Fortschritte. Die Synode will über Wesen und Auftrag der evangelischen Landes- und Freikirchen diskutieren, soll zeitlich begrenzt sein und nur konsultativen Status haben [18]. Eine Abgeordnetenversammlung des SEK in Neuenburg beauftragte den Vorstand, nach dem gescheiterten Versuch, die wichtigsten südafrikanischen Kirchen zu einem Gespräch zusammenzuführen, nun diejenigen Kirchen und Christen aktiv zu unterstützen, welche in Südafrika eine auf Gerechtigkeit und Menschenrechte gründende Gesellschaft mit friedlichen Mitteln zu erreichen suchen. Aber auch bei anderer Gelegenheit setzte sich der SEK für die Menschenrechte ein. Die Vollversammlung des reformierten Weltbundes in Ottawa verabschiedete auf Antrag der Schweizer Delegation eine Resolution zur wirksamen Achtung der Folter, derzufolge die Kirchen ihre staatlichen Behörden drängen sollen, eine entsprechende internationale Konvention zu schaffen [19].
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[1] Allgemein zur Kulturpolitik: A. Fisch, «Staat und Kultur. Kulturpolitik in einer Zeit abhanden gekommenen Staatsbewusstseins», in Schweizer Monatshefte, 62/1982, S. 693 ff.
[2] Vgl. W. Martel, «Grundlagen staatlicher Kulturpolitik, insbesondere des Bundes», in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung, 83/1982, S. 101 ff.
[3] NZZ, 112, 17.5.82; 114, 19.5.82; 122, 29.5.82; TA, 112, 17.5.82 ; JdG, 117, 22.5.82.
[4] Dubois: JdG, 20, 26.1.82. Fall Hohler: TA, 272, 22.1 1.82 ; 273, 23.11.82 ; NZZ, 273, 23.11.82. Die kantonale Literaturkommission trat aus Protest zurück. Vgl. SPJ, 1981, S. 160.
[5] NZZ, 177, 3.8.82; 24 Heures, 178, 3.8.82; TA, 184, 11.8.82; BaZ, 194, 21.8.82.
[6] Initianten : JdG, 155, 7.7.82; NZZ, 154, 7.7.82; TA, 154, 7.7.82; BaZ, 156, 8.7.82; Bund, 157, 9.7.82; vgl. SPJ, 1981, S. 159. Ähnliche Postulate wie die Forderungen der Initianten enthält die UNESCO-Empfehlung über die Stellung der künstlerisch Tätigen; vgl. NZZ, 112, 17.5.82; SPJ, 1980, S. 155. Bundesrat: Presse vom 19.8.82; Ww, 34, 25.8.82; BBl, 1982, III, S. 70. Stellungnahmen: NZZ, 288, 10.12.82; 295, 18.12.82; 298, 22.12.82; 299, 23.12.82; TLM, 358, 24.12.82; Vat., 298, 24.12.82; BaZ, 306, 31.12.82. Vor allem die Prozentklausel stiess dabei auf Ablehnung; ähnlich erging es einer stadtzürcherischen «Pop-Initiative», die einen Anteil von 1% aus dem Kulturkredit für bestimmte Musiksparten verlangt. Sie wurde vom Gemeinderat an den Stadtrat (Exekutive) zurückgewiesen, bei Ablehnung von dessen Projekt einer Pop-Halle; vgl. NZZ, 257, 4.11.82; SPJ, 1981, S. 161.
[7] BBl, 1982, II, S. 349 ff., III, S. 1142 f. ; Amd. Bull. StR, 1982, S. 429 ff.; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1709, S. 1826; NZZ, 115, 21.5.82; 222, 24.9.82; 264, 12.11.82; Bund, 117, 22.5.82; BaZ, 223, 24.9.82; Presse vom 15.12.82.
[8] Technorama: BaZ, 103, 5.5.82; NZZ, 105, 8.5.82; Presse vom 10.5.82; vgl. SPJ, 1978, S. 144. Schloss Prangins: Presse vom 22.4.82; vgl. SPJ, 1980, S. 155.
[9] Situation beim Film: T. Maurer, Die Filmmanufaktur. Kleine ökonomische Entwicklungsgeschichte des neuen Schweizer Films, Zürich 1982; BaZ, 9, 12.1.82; Vat., 11, 15.1.82; NZZ, 17, 22.1.82. Filmkredit: erhöhter Einzelbeitrag: AS, 1982, S. 1656; NZZ, 219, 21.9.82; Vat., 219, 21.9.82; erhöhter Jahreskredit: Botschaft des BR... zum Voranschlag... für das Jahr 1983, S. 11; NZZ, 282, 3.12.82; 287, 9.12.82; Subventionskürzung: AS, 1982, S. 1572 ff. Revision Filmgesetz: Presse vom 21.12.82; vgl. SPJ, 1981, S. 160. Dramatikertreffen: Bund, 129, 7.6.82; TW, 130, 8.6.82.
[10] Kommission: NZZ, 23, 29.1.82; 31, 8.2.82; 33,10.2.82 ; 99, 30.4.82; 139, 19.6.82; 24 Heures, 140, 19.6.82. Neues Bundesgesetz: BBl, 1981, III, S. 737 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 584 ff. und S. 607 ff. (insbes. S. 621 ff.); NZZ, 135, 8.7.82; 245, 21.10.82; 282, 3.12.82; 24 Heures, 245, 21.10.82; Vat., 281, 3.12.82; vgl. SPJ, 1981, S. 161 f. ; die bisherigen Beiträge beliefen sich auf 640 000 Fr. für LR und PGI und auf 1,5 Mio Fr. an den Kanton Tessin. Weitere Massnahmen: Presse vom 22.12.82. Lehrstuhl an Universität: vgl. auch oben, Teil I, 8a (Hochschulen). Publikationen zur Sprachenfrage in Graubünden: verschiedene Beiträge zur Situation des Rätoromanischen in Mitteilungen/Neue Helvetische Gesellschaft, 1982, S. 3 ff; A. Krättli, «Rätoromanisch — bedrängt und eingeengt», in Schweizer Monatshefte, 62/1982, S. 382 ff.; «Sprachenrecht-Verfassungsgerichtsbarkeit. Graubünden. Sprache des Gerichtsverfahrens», in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung, 83/1982, S. 356 ff.; J.-J. Friedli, «Landessprache Ja — Amtssprache Nein? Zur Verwendung des Rätoromanischen in der amtlichen Statistik», in Forum Statisticum, 1982, Nr. 16, S. 80 ff.
[11] Parl. Initiative Longet (sp, GE): Verhandl. B.vers., 1982, V, S. 17; TLM, 351, 17.12.82. Helvetia Latina (vgl. SPJ, 1980, S. 156) : Suisse, 72,13.3.82 ; BaZ, 62, 15.3.82. Genf: TLM, 40, 9.2.82 ; JdG, 266, 15.11.82. Jura : TLM, 78, 19.3.82; 112, 22.4.82; JdG, 99, 30.4.82. Publikationen zur Sprachsituation: Die viersprachige Schweiz, Zürich 1982; G.-A. Chevallaz, «Les cantons romands et la Suisse alémanique», in Documenta, 1982, Nr. 2, S. 131£
[12] A. Charpilloz / G. Grimm-Gobat, La Romandie dominée, Lausanne 1982. Reaktionen: 24 Heures, 114, 18.5.82; Suisse, 142, 22.5.82; TLM, 144, 24.5.82; BaZ, 119, 25.5.82; 289, 10.12.82; LNN, 120, 26.5.82; JdG, 123, 29.5.82; Bund, 132, 10.6.82; SZ, 134, 12.6.82; NZZ, 151, 3.7.82; 272, 22.11.82. Verschiedene Vorfälle unterschiedlichen Gewichts signalisierten die wachsende Empfindlichkeit der Romands, so u.a. die ungleiche Subventionierung der Flughäfen Zürich und Genf (vgl. oben, Teil I, 6b, Luftverkehr), das fehlende Trema auf einer neuen Schreibmaschinentastatur, der Einstieg des Deutschschweizers W. K. Rey als Grossaktionär bei den Ateliers de Constructions Mécaniques de Vevey, die Chancenlosigkeit von Jean Clivaz für das SGB-Präsidium, usw. Dagegen kann von fortschreitender Germanisierung der Westschweizer Kantone nach den Ergebnissen der Volkszählung 1980 nicht mehr gesprochen werden, hat doch der Anteil der Französischsprachigen (Ausnahme Kanton Genf) zugenommen, auch in Biel und den drei Distrikten des Berner Jura (TLM, 121, 1.5.82; 202, 21.7.82; Suisse, 138, 18.5.82).
[13] Bund: Bund, 113, 17.5.82. Postulat CVP-Fraktion: Verhandl. B. vers., 1982, V, S. 27; TLM, 273, 30.9.82; Vat., 239, 14.10.82 ; SZ, 300, 23.12.82. Ein Postulat Bacciarini (fdp, TI) mit ähnlichem Anliegen wurde bereits vom NR überwiesen : Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1792 f.; TLM, 277, 4.10.82. Schloss Waldegg: SZ, 165, 19.7.82.
[14] Arbeitsgruppe : NZZ, 231, 5.10.82. Vorstösse : Postulat Robbiani (sp, TI), überwiesen, Amt. Bull. NR, 1982, S. 1435; TLM, 258, 15.9.82; Motion Vannay (sp, VS), als Postulat überwiesen, Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1424 f.; TLM, 260, 17.9.82; Interpellation Donzé (sp, GE), Amtl. Bull. StR, 1982, S. 193 f.
[15] NZZ, 51, 3.3.82; 62, 16.3.82; 271, 20.11.82; SGT, 60, 13.3.82; Vat., 62, 16.3.82; 77, 2.4.82; vgl. SPJ, 1981, S. 162. Artikel allgemeiner Art zur Kirche: R. Weibel, «Katholische Kirche Schweiz morgen», in Civitas, 37/1982, S. 25 ff.; H. H. Brunner, «Kirche und Politik», in Reformatio, 31/1982, S. 2 ff.
[16] NZZ, 20, 26.1.82; 80, 6.4.82; 210, 10.9.82; 217, 18.9.82; 224, 27.9.82; TA, 213, 14.9.82; 220, 22.9.82; 224, 27.9.82.
[17] Neueinteilung Bistümer: TA, 18, 23.1.82; 127, 5.6.82; LNN, 99, 30.4.82; Woche, 17, 30.4.82; NZZ, 104, 7.5.82; 110, 14.5.82; 127, 5.6.82; Vat., 112, 15.5.82; 128, 5.6.82; BaZ, 128, 5.6.82; AT, 188, 14.8.82. Wahl von Bischof Wüst : Vat., 141, 22.6.82 ; 204, 3.9.82 ; 223, 25.9.82 ; BaZ, 147, 28.6.82 ; TA, 202, 1.9.82 ; LNN, 203, 2.9.82 ; Presse vom 23.9.82. Papstbesuch: Vat., 134, 14.6.82; 136, 16.6.82; JdG, 135, 14.6.82; Presse vom 15.6.82; Suisse, 167, 16.6.82.
[18] TA, 97, 28.4.82; NZZ, 230, 4.10.82; «Unterwegs zu einer Schweizerischen Evangelischen Synode», Heft Nr. 5 von Reformatio, 31/1982.
[19] Südafrika: BaZ, 141, 21.6.82; 143, 23.6.82; Vat., 142, 23.6.82; NZZ, 143, 24.6.82; vgl. SPJ, 1981, S. 162 f. Ottawa: NZZ, 226, 29.9.82.
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