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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Der Bundesbeschluss zur Neuordnung der Bundesfinanzen ist in der Volksabstimmung von über 54% der Stimmenden abgelehnt worden. – Gegen das revidierte Bundesgesetz über die Stempelabgaben ergriff die SP das Referendum. – Der Voranschlag 1992 sieht einen Fehlbetrag von 2 Mia Fr. vor, während die Staatsrechnung 1991 entgegen den positiven Budgetberechnungen mit einem Defizit von über 2 Mia Fr. abschloss.
Bundesfinanzordnung
Das wichtigste finanzpolitische Ereignis im Berichtsjahr war zweifellos die Volksabstimmung vom 2. Juni über die neue Bundesfinanzordnung. Seit der Einführung der sogenannten Wehrsteuer – zwecks Finanzierung des Aktivdienstes – im Jahre 1941 und der Warenumsatzsteuer (WUSt) unter dem Vollmachtenregime des Bundesrates war es dem Parlament nicht gelungen, eine neue Bundesfinanzordnung definitiv in der Verfassung zu verankern. Das gegenwärtig gültige Steuermodell der WUSt und der direkten Bundessteuer ist in einem Bundesbeschluss bis 1994 befristet. Zwei Versuche, ein Mehrwertsteuermodell, wie es heute in allen EG-Mitgliedstaaten (allerdings mit sehr unterschiedlichen Steuersätzen) existiert, einzuführen, waren in den Jahren 1977 und 1979 in der Volksabstimmung gescheitert. Nach sieben Jahren Beratungen in den eidgenössischen Räten hatten sich die Bundesratsparteien in der Herbstsession 1990 auf ein Kompromisspaket geeinigt, welches in einem Verfassungsartikel ein neues Mehrwertsteuermodell vorsah, gleichzeitig aber noch ein revidiertes Bundesgesetz über die Stempelabgaben sowie ein modifiziertes Bundesgesetz über die direkten Steuern mit einem Proportionaltarif für die Besteuerung von juristischen Personen umfasste. Doch schon bald nachdem das Parlament die komplexe Vorlage verabschiedet hatte, wurde klar, dass Parteien und Verbände nicht geschlossen hinter diesem Kompromisspaket standen [1].
Die Regierungsparteien als eigentliche Schöpfer der Vorlage konnten sich während der Kampagne nur zaghaft hinter ihr eigenes Kind stellen, da der Riss zwischen Befürwortern und Gegnern quer durch ihre Parteien verlief. Einzig bei der SP fand sich von Anfang an eine deutliche Mehrheit, wobei allerdings Gewerkschaftsvertreter ktitisierten, dass der soziale Ausgleich im vorliegenden Steuerpaket nicht mehr genügend garantiert sei. Auch die drei bürgerlichen Bundesratsparteien befürworteten schliesslich das Finanzpaket. Bei der FDP gab aber ein Drittel der Kantonalsektionen die Nein-Parole aus. Bei der SVP stellten sich unter anderem die beiden grössten Kantonalsektionen, jene der Kantone Zürich und Bern, in Widerspruch zu den befürwortenden Parolen ihrer Zentralorgane. Von den kleineren Parteien bekämpfte die LP die Vorlage von Anfang an, ebenso die SD und die AP, während der LdU und die EVP sie unterstützten. Aber auch das links-grüne Lager – die GPS, die noch bestehenden Gruppierungen des Grünen Bündnisses und die PdA – bekämpfte das Paket; es beurteilte den Ausbau der indirekten Steuern als unsozial und kritisierte auch den Mangel an umweltgerechten Steuerungsinstrumenten [2].
Ende März wurde in Bern ein "schweizerisches Aktionskomitee gegen das neue Steuerpaket" gegründet, dem über 40 eidgenössische Parlamentarier aus allen bürgerlichen Parteien angehörten. Dessen Mitglieder bemängelten vor allem, dass das Steuerpaket weder ertragsneutral noch europatauglich sei ; im übrigen bedauerten sie, dass keine Steuersenkungen in Aussicht gestellt wurden und das Parlament im Gegenteil die Befristung der direkten Bundessteuern aufgehoben habe [3]. Wenig später entstand ein überparteiliches Aktionskomitee für die Unterstützung der Finanzreform, welchem 85 vor allem aus dem bürgerlichen Lager stammende Parlamentarier angehörten [4].
Ausschlaggebend im gesamten Meinungsbildungsprozess waren jedoch eher die Verbände. Nachdem sich der Gewerbeverband, der Schweizer Wirteverband, der Verband freier Berufe, die Vereinigung privater Lebensversicherer sowie das Redressement national vehement gegen die Finanzvorlage gestellt hatten, löste das Nein des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (SHIV) Verblüffen bei Parteien und Öffentlichkeit aus, weil dieser mächtigste Industrieverband ursprünglich eine massgebliche Rolle in der Forderung nach einer Umgestaltung der Warenumsatz- in eine Mehrwertsteuer gespielt hatte. Unisono bemängelten diese Interessenverbände, dass die direkte Bundessteuer nicht eliminiert oder wesentlich zurückgestutzt wurde und dazu noch unbefristet in der Verfassung verankert sei; sie befürchteten auch eine Erhöhung der Staats- und Fiskalquote. Kurz vor der Abstimmung empfahl auch der Coiffeurmeisterverband, dessen Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterstellt worden wären, die Vorlage zur Ablehnung. Im Falle der Ablehnung durch die Vereinigung schweizerischer Lebensversicherer spielten ebenfalls Partikulärinteressen mit, weil die Vorlage eine Besteuerung der Prämien von Lebensversicherungen vorsah [5].
Der Bauernverband, der Schweizerische Tourismusverband, die Schweizerische Bankiervereinigung – welche vor allem am Abbau der Stempelsteuer interessiert war – und die Gewerkschaften unterstützten das Paket. Bei den industriellen Branchenverbänden herrschte während langer Zeit eine gewisse Konfusion; der Verband Schweizerischer Maschinenindustrieller (VSM) und die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrie gaben schlussendlich die Ja-Parole heraus, während die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI) sich zu keiner Parole entschliessen konnte. Kurz vor der Abstimmung einigte sich auch die kantonale Finanzdirektorenkonferenz darauf, die Vorlage zu unterstützen [6].
Vor der Abstimmung stand gesamthaft eine breit organisierte Front von Gegnern einer eher unentschlossenen und wenig überzeugenden Gruppe von Befürwortern gegenüber. Im übrigen fand während der gesamten Kampagne ein Zahlenkrieg zwischen Gegnern und Befürwortern statt, in welchem die von Bundesrat Stich vorgerechnete Ertragsneutralität der gesamten Vorlage durch die Gegner in Zweifel gezogen wurde. So kam es, dass Stich vor der Abstimmung gegen die Falschinformationen der gegnerischen Komitees und des Gewerbeverbandes intervenieren musste, indem er klar stellte, unter welchen Bedingungen er die Ertragsneutralität berechnet hatte. Er erklärte, einerseits würden durch den – befristet auf fünf Jahre – verminderten MWSt-Satz von 4% beim Gastgewerbe über 300 Mio Fr. wegfallen; andererseits dürfe noch nicht von einem um 1,3% erhöhten MWSt-Satz (zugunsten der AHV) ausgegangen werden, da eine derartige Erhöhung referendumspflichtig sein werde. Bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern lösten die Scharmützel zwischen Ggegnern und Befürwortern eher Verunsicherung aus [7].
Bundesbeschluss Neuordnung der Bundesfinanzen. Abstimmung vom 2. Juni 1991
Beteiligung: 33,3%
Nein: 790 948 (54,3%)/18 5/2 Stände
Ja: 664 304 (45,7%) / 2 1/2 Stände

Parolen :
Nein: LP, GP, GB, AP, SD, PdA; SGV, SHIV, Redressement national, Wirteverband, Arbeitgeberverband.
Ja: FDP (8*), SP, CVP (1*), SVP (4*), LdU, EVP, EDU; SGB, CNG, VSA, LFSA; SBV, Bankiervereinigung, VSM, Finanzdirektorenkonferenz.
Stimmfreigabe: Hotelierverein, SGCI
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die neue Finanzvorlage wurde am 2. Juni mit 54,3% Nein-Stimmen sowie von 18 Kantonen und fünf Halbkantonen abgelehnt. Damit scheiterte zum dritten Mal innert vierzehn Jahren die Einführung eines Mehrwertsteuermodells in der Volksabstimmung. Nur die Kantone Baselstadt und Zürich nahmen die Vorlage mit 55,8% resp. 55,1% klar an, Graubünden nur ganz knapp mit 50,1%. Es erstaunte nicht, dass die Wirtschaftskantone Zürich und Baselstadt das Paket annahmen, hatten sich doch der Finanzsektor und ein guter Teil der Exportwirtschaft für die Abschaffung der Taxe occulte und die Lockerung der Stempelabgaben stark gemacht. Graubünden war schon 1977 der einzige Stand, welcher die Mehrwertsteuervorlage angenommen hatte. Im Vergleich zu den zwei früheren Mehrwertsteuervorlagen sank die Stimmbeteiligung von 50% im Jahre 1977 auf 33,3% im Berichtsjahr [8].
Gemäss der gegnerischen Argumentation ist die dritte MWSt-Vorlage nicht wie in den ersten beiden Anläufen wegen des Systemwechsels als solchem sondern wegen der Verknüpfung mit weiteren steuerpolitisch umstrittenen Gegenständen gescheitert. Nationalrat Paul Eisenring (cvp, ZH) interpretierte das Ergebnis in ähnlicher Richtung: Laut seinen Ausführungen sind Vorlagen in Form von "Paketen" bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht mehrheitsfähig. Laut der VOX-Analyse gestaltete sich die Mobilisierung der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen ungünstig, da es für die Mehrheit sehr schwierig war, sich eine eigene Meinung zur Neuordnung der Bundesfinanzen und deren Auswirkungen auf die eigene Person zu bilden. Unter den Nein-Sagern waren Personen mit geringem Bildungsgrad, mit wenig Vertrauen in die Regierung und ohne Parteibindung übervertreten. Wichtigste Erkenntnis der Umfrage war jedoch, dass sich die Gegner der Vorlage eher gegen Steuern im allgemeinen wandten und nicht das Prinzip der Mehrwertsteuer als solches ablehnten: 23% der Nein-Stimmenden wollten einfach in diffuser Weise Widerstand gegen Steuern allgemein leisten, 20% wandten sich gegen eine Mehrbelastung der Konsumenten, 7% lehnten Mehreinnahmen des Bundes ab und nur 6% waren explizit gegen eine Mehrwertsteuer [9].
Unter den Befürwortern der Vorlage war gemäss der VOX-Analyse das Argument der Annäherung an das Steuersystem der EG für 44% als zweiter Schwerpunkt neben der generellen Zustimmung zur Vorlage auszumachen. Die Westschweiz, welche im allgemeinen eher als europafreundlich gilt, lehnte die Vorlage deutlicher ab als die Deutschschweiz; die Kantone Wallis und Genf waren mit 76,2% resp. 74,3% ablehnenden Stimmen die stärksten Gegner. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass in der Westschweiz das staatspolitische, föderalistische Argument für die Ablehnung eine wichtige Rolle spielte: Der Verzicht auf eine von vielen Föderalisten geforderte "saubere" Trennung zwischen den direkten, den Kantonen vorzubehaltenden Steuern und den indirekten Steuern, welche eher für den Bund bestimmt sind, hat z.B. die Waadtländer und Neuenburger Kantonalsektionen der FDP eine ablehnende Parole fassen lassen. Im übrigen hat die LP, welche den Steuerkompromiss von Anfang an bekämpft hatte, in der Romandie ihre Stammlande [10].
Die Regierungsparteien begründeten den erneuten Fehlschlag hauptsächlich mit der Komplexität der Vorlage und der massiven, irreführenden Kampagne der Gegner. Bundesrat Stich ging soweit, aufgrund des Abstimmungsergebnisses die Handlungsfähigkeit unserer direkten Demokratie in Frage zu stellen und lancierte die Idee, künftig die Bedingung von mindestens 50% Beteiligung für die Gültigkeit einer Volksabstimmung aufzustellen. Andere Kritiker warfen den Regierungsparteien und insbesondere Bundesrat Stich vor, die Vorlage mit zu wenig Überzeugung und viel zu spät vor dem Volk verteidigt zu haben [11].
Kurz nach der Verwerfung der Vorlage kündigte Bundesrat Stich die Ausarbeitung eines neuen Entwurfs an, der eine Änderung der bestehenden Warenumsatzsteuer sowie Entlastungen bei der Stempelsteuer auf Finanzgeschäften enthalten sollte, jedoch keine Ausmerzung der Taxe occulte vorsah. Wirtschaftsnahe Kreise äusserten jedoch die Hoffnung, möglichst rasch die. wettbewerbsverzerrende Taxe occulte zu eliminieren. Die CVP reichte eine Motion zu einer Neuordnung der Bundesfinanzen ein, in welcher die Abschaffung der Taxe occulte, eine Neuorientierung der indirekten Steuern, die Anpassung der direkten Bundessteuern und ein Gesamtkonzept für Lenkungsabgaben verlangt wurde. Eine zweite, in dieselbe Richtung zielende Motion, wurde von Nationalrat Jaeger (Idu, SG) eingereicht. Gegen Ende des Berichtsjahres stellte Bundesrat Stich ein neues Modell vor; dieses sieht in einer ersten Phase vor, die Hauptelemente der geltenden Einnahmenordnung, die Warenumsatzsteuer und die direkte Bundessteuer, welche zusammen über 50% der Bundeseinnahmen erbringen, nach 1994 unbefristet in die Verfassung aufzunehmen. Die umstrittenen Punkte wie die Besteuerung von Dienstleistungen und die Eliminierung der Taxe occulte sollten erst in einer zweiten Etappe konkretisiert werden [12].
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Direkte Steuern
Das Parlament nahm die Verlängerung des ursprünglich bis Ende 1992 befristeten Sofortprogramms bei der direkten Bundessteuer in unveränderter Form schon vor dem negativen Ausgang der Abstimmung über die Bundesfinanzordnung an. Das zu Beginn des Jahres 1989 in Kraft getretene Sofortprogramm brachte für Familien mit mittleren Einkommen eine Entlastung bei der direkten Bundessteuer und durch Einführung des Doppeltarifs für Ledige und Verheiratete den Abbau der vom Bundesgericht gerügten Vorteile für im Konkubinat lebende Paare [13].
Die Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer, welche zu Beginn des Jahres 1990 von der Auto-Partei lanciert worden war, kam nicht zustande. Der Schweizerische Gewerbeverband fasste den Beschluss, eine neue Initiative mit dem gleichen Ziel zu lancieren; unterstützt wird er unter anderem vom Redressement national [14].
Nachdem die Bundesfinanzordnung in der Volksabstimmung abgelehnt worden war, reichten der freisinnige Nationalrat Pidoux (VD) und der liberale Ständerat Cavadini (NE) je eine Motion in den entsprechenden Räten zur Neuordnung der direkten Bundessteuer ein; diese haben zum Ziel, die direkte Bundessteuer abzubauen und ausschliesslich für den Finanzausgleich unter den Kantonen zu verwenden [15].
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Indirekte Steuern
Nachdem die Revision des Bundesgesetzes über Stempelabgaben wegen der Ablehnung des Finanzpakets nicht in Kraft treten konnte, wurde ohne Zögern eine Neuauflage — diesmal aber ohne Verknüpfung mit anderen finanzpolitischen Fragen — an die Hand genommen. Nur eine Woche nach dieser Abstimmung reichte Nationalrat Feigenwinter (cvp, BL), der dieses Anliegen bereits früher mit Nachdruck vertreten hatte, eine neue parlamentarische Initiative für eine Reform des Stempelsteuergesetzes ein. Die zuständige nationalrätliche Kommission war mit ihm einig, dass der Abbau gewisser Stempelsteuersätze dringlich sei, um ein weiteres Abwandern der davon betroffenen Geschäfte ins Ausland zu stoppen.
Da es der Kommission überflüssig erschien, nach den jahrelangen Vorarbeiten noch zusätzliche Abklärungen vorzunehmen, kürzte sie das Verfahren ab und beschloss mit 13 zu 5 Stimmen, dem Parlament ohne Verzug und noch vor der Herbstsession mit einer eigenen parlamentarischen Initiative eine neue Vorlage vorzulegen. Diese entsprach — sowohl in bezug auf die Entlastungen als auch in bezug auf die teilweise Kompensation durch neue Abgaben auf inländischen Obligationen und Geldmarktpapieren — weitgehend den Parlamentsbeschlüssen von Ende 1990, enthielt aber noch drei weitere Anderungen. Die Kommission beantragte, der EG-Rechtsentwicklung Rechnung zu tragen und die Stempelabgaben auf Umstrukturierungen und Sitzverlegungen ebenfalls aufzuheben. Im weiteren soll durch die Abschaffung der Emissionssteuer bei der Ausgabe von Anteilen an Anlagefonds ein weiteres Abwandern von Anlagefonds ins Ausland verhindert werden. Die Einnahmen aus dieser Abgabe hatten sich, zu einem guten Teil wegen der Konkurrenz durch das steuerfreie Ausland, von 1987 bis 1990 halbiert. Schliesslich forderte die Kommission den Verzicht auf die von den Versicherungsgesellschaften bekämpfte Einführung der Stempelabgabe auf Prämien von Lebensversicherungen [16].
Der Bundesrat anerkannte in seiner Stellungnahme im Prinzip die Notwendigkeit eines Abbaus der Stempelabgaben. Von den über den Parlamentsbeschluss von 1990 hinausgehenden Anträgen akzeptierte er die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fondsanteilen. Die angespannte Lage der Bundesfinanzen bewog ihn aber, den Verzicht auf die Stempelsteuer bei Umstrukturierungen und Sitzverlegungen abzulehnen. Ebenfalls aus Sorge um den Bundeshaushalt beantragte er, zur Kompensation der zu erwartende Einnahmenausfälle auch das Versicherungsgeschäft beizuziehen [17].
Bereits in der Herbstsession stimmte der Nationalrat der Vorlage zu. Dabei setzte sich die bürgerliche Mehrheit gegen die SP und die GP durch, welche angesichts der drohenden Löcher in der Bundeskasse grundsätzlich nicht bereit waren, einem Abbau der Finanzmarktsteuern ohne vollständige Kompensationen durch neue Einnahmen zuzustimmen. Kurz darauf verabschiedete auch der Ständerat die Revision mit 24 zu 4 Stimmen, ohne eine Kompensation der Ausfälle zuzulassen. Ein von der SP, der GP und einem Teil des LdU unterstützter Antrag Salvioni (fdp, TI), das Inkrafttreten aufzuschieben, bis neue Einnahmen gefunden seien, hatte keine Chance. Daraufhin beschloss der Parteivorstand der SP, gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund das Referendum gegen diesen Abbau der Stempelsteuern zu ergreifen [18].
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Unter dem Druck von Kantonen und Parlament entschied sich der Bundesrat, das Netz der Hauptstrassen um über 700 Kilometer zu verlängern und den Nationalstrassenbau schneller voranzutreiben. Nach Berechnungen des Finanzdepartementes werden diese zusätzlichen finanziellen Belastungen die Reserven aus der Treibstoffzollkasse innert drei bis vier Jahren aufbrauchen [19]. Der Bundesrat prüfte unter anderem auch aus diesem Grund die Möglichkeit einer Erhöhung der Treibstoffzölle um 30 bis 35 Rappen pro Liter Benzin, um einerseits den Bedürfnissen des Strassenbaus der nächsten Zukunft zu entsprechen, andererseits aber auch um das Defizit der Bundeskasse zu lindern, weil diese Zölle im Gegensatz zu den Treibstoffzoll-Zuschlägen nur zur Hälfte zweckgebunden verwendet werden müssen. Im übrigen würde die Anhebung des Benzinpreises auf ein europäisches Durchschnittsniveau zu weniger Benzintourismus führen und somit einen umweltschützerischen Effekt haben [20]. Entscheidungen bezüglich der Einführung einer CO2-Abgabe, die zu einer Reduktion des Verbrauchs von fossilen Treib- und Brennstoffen und damit zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen sollte, fällte der Bundesrat im Berichtsjahr keine. Dagegen entschied er sich, auf die Einführung eines Ökobonus vorläufig zu verzichten, nachdem das BUWAL den Expertenbericht des Umweltberatungsbüros Infras veröffentlicht hatte; darin hatten die Experten Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle vom Radumdrehungszähler bis zu einem Zuschlag auf den Treibstoffpreis erläutert [21].
Die Konferenz der kantonalen Polizeidirektoren beauftragte eine Kommission mit der Ausarbeitung eines Vorschlags für harmonisierte und nach ökologischen Gesichtspunkten wie Schadstoffausstoss und Benzinverbrauch bemessene Motorfahrzeugsteuern [22].
Auf internationaler Ebene plante die EFTA, eine Harmonisierung und Erhöhung der Energiesteuern in den Mitgliedstaaten einzuführen, nachdem in einem Bericht zu Energiesteuern und Umweltpolitik in den EFTA-Staaten die krassen Unterschiede in den einzelnen Ländern aufgezeigt worden waren. Die Steuerstrukturen sollten demnach in Zukunft vermehrt eine fortschrittliche Umweltpolitik und entsprechend konkurrenzfähige Umwelttechnologie fördern. Ein derartiges globales Energiebesteuerungssystem würde den Modellen der Grünen Partei und der Schweizerischen Gesellschaft für Umweltschutz (SGU) entsprechen, welche eine sukzessive Senkung der bestehenden Warenumsatzsteuer (WUSt) und eine gleichzeitige Erhöhun& der Energie- oder Ökosteuern vorsehen [23].
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Der Bundesrat erhöhte die Steuern auf gebrannten Wassern erstmals seit 16 Jahren wieder. Er erwartete davon Mehreinnahmen von 28 Mio Fr. [24].
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Voranschlag 1992
Bundesrat Stich präsentierte zum erstenmal seit sieben Jahren einen Voranschlag mit einem Defizit. Das Budget rechnete mit einem Fehlbetrag von rund 2 Mia Fr. und sah eine Ausgabenerhöhung um 11,7% vor, während auf der Einnahmenseite nur eine Steigerung von 5,6% erwartet wurde. Die Bundesstaatsquote wäre damit auf 10,7% im Jahre 1992 geklettert. Die grössten Steigerungen auf der Ausgabenseite waren in den Bereichen Beziehungen zum Ausland und Finanzausgaben mit 31% resp. 23,1% vorgesehen. In absoluten Zahlen umfasste der Bereich der sozialen Wohlfahrt mit 8565 Mio Fr. und einer Steigerung von 11,9% den grössten Posten. Auf der Einnahmenseite wurden die Stempelabgaben — bedingt durch die 1992 in Kraft tretende Stempelsteuerrevision — mit einer Verringerung von 18,8% gegenüber den budgetierten Einnahmen von 1991 veranschlagt. Ein derart defizitäres Budget würde laut der Botschaft des Bundesrates die während der vergangenen Jahre greifenden Sanierungsbemühungen der Bundesfinanzen auf einen Schlag zunichte machen, da sich der Bund zusätzlich verschulden müsste. Laut Rechnungsabschluss von 1989 betrugen die Schulden von Bund, Kantonen und Gemeinden rund 33% des jährlichen Bruttosozialprodukts, was im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern wenig ist. Eine massive Neuverschuldung von Bund und Kantonen würde die Schweiz jedoch in bezug auf ihre Verschuldungsquote ins Mittelfeld der Industrieländer abgleiten lassen und sich über höhere Zinsen negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken [25].
Die ständerätliche Kommission akzeptierte das vorgelegte Budget, allerdings nicht ohne Bedenken. Die Finanzkommission des Nationalrats entschied sich hingegen mit 16 zu 3 Stimmen, das Budget zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, gesamthaft 1,5 Mia Fr. zu sparen und den Personalbestand einzufrieren. Zusätzlich beauftragte sie die Regierung, einen Dringlichen Bundesbeschluss vorzubereiten, der Neueinnahmen zur Finanzierung der Direktzahlungen an Bauern in der Höhe von 300 Mio Fr. garantieren soll [26].
Daraufhin erklärte sich der Bundesrat bereit, die Ausgaben im Budget 1992 um höchstens 500 Mio Franken zu kürzen. Diese Kürzungen nahm er im Nationalstrassenbau, beim Militärdepartement, im Asylwesen und in der Landwirtschaft vor; ausserdem verschob er die Verpflichtungen in der Höhe von über 100 Mio Fr. für die Beteiligung an der internationalen Entwicklungsorganisation IDA auf das Budget 1993 [27].
Die Beratungen im Parlament gestalteten sich relativ schwierig. Zuerst hob der Ständerat gewisse Kürzungen wieder auf. Im Nationalrat stellten drei Fraktionen (LdU/EVP, SD/Lega, AP) den Antrag auf Rückweisung mit der gleichzeitigen Aufforderung an den Bundesrat, einen Voranschlag mit höchstens 500 Mio Fr. Defizit zu präsentieren. Der Rat lehnte den Rückweisungsantrag jedoch mit 148 zu 25 Stimmen ab. In der Detailberatung standen über 30 Abänderungsanträge zur Diskussion, wobei vor allem die Strassenbeiträge des Bundes an die Kantone und die Mittel für den Nationalstrassenbau umstritten waren; letztere wurden nur ganz leicht gekürzt. Zum Schluss verabschiedete der Nationalrat einen Voranschlag mit einem budgetierten Defizit von 1,309 Mia Fr. Im Differenzbereinigungsverfahren gab die kleine Kammer in über 40 Detailfragen dem Nationalrat nach, dieser schloss sich dafür dem Beschluss des Ständerats betreffend höherer Nationalfondsgelder an. Der so verabschiedete Voranschlag sah noch ein Defizit von 1,328 Mia Franken vor [28].
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Bis 1995 prognostizierte Bundesrat Stich ein Defizit, welches 5 Mia Fr. erreichen könnte. Obwohl Sparwille angesagt wurde, rechnete er bei den Sozialversicherungen noch mit einem massiven Ausbau der Mittel. So werden z.B. der flexible Altersrücktritt, das Rentensplitting, die Einführung der Mutterschaftsversicherung und die Bekämpfung der "neuen Armut" sowie die finanziellen Folgen von AIDS den Bundeshaushalt zusätzlich belasten. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs stehen Grossprojekte wie die Bahn 2000 und die NEAT zur Verwirklichung an. Eine neue Landwirtschaftspolitik, welche den Anforderungen des künftigen GATT-Vertrages sowie den Liberalisierungsvorschriften im Rahmen der europäischen Integration entsprechen, wird in Form von Direktzahlungen an die Bauern Mehrkosten verursachen. Ebenso dürften die Kosten der Beziehungen zum Ausland, insbesondere zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit, höher ausfallen [29].
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Staatsrechnung 1991
Nach einer fünf Jahre dauernden Uberschussperiode der Bundesfinanzen schloss die Finanzrechnung des Bundes mit einem Defizit von 2,011 Mia Fr. ab; dabei handelte es sich um den nominal höchsten je registrierten Fehlbetrag. Nach Darstellung des Finanzdepartementes lag der Hauptgrund des Ungleichgewichts in einem während der Hochkonjunktur ungezügelten Ausgabenwachstum, dessen Zunahme um 12,5% auf 35,5 Mia Fr. im Jahre 1991 den seit 1961 höchsten Zuwachs in einem ungeraden Jahr darstellte. Als Folge davon stieg die Bundesstaatsquote von 10,1 % auf 10,8% an. Diesem enormen Ausgabendruck stand auf der Einnahmenseite eine Zunahme um lediglich 2,5% gegenüber. Die Anspruchsinflation kontrastierte ausserdem mit einem wachsenden Widerstand gegen Steuern und Abgaben; dazu haben auch die hohen Zinsen sowie die massive Teuerung die Gesundheit des Bundeshaushaltes untergraben. Auf der Einnahmenseite präsentierte sich ein uneinheitliches Bild: Einerseits wuchsen die Erträge aus der konjunkturempfindlichen Warenumsatzsteuer (WUSt), welche die wichtigste Einnahmequelle darstellt, gegenüber 1990 als Folge der Wirtschaftsabkühlung nur um 1,5% auf 10 Mia Fr., womit das Ziel um 700 Mio Fr. verfehlt wurde. Der Ertrag der Stempelabgaben von 1,93 Mia Fr. lag sogar mit 466 Mio um fast 20% unter dem Budgetziel. Für eine teilweise Kompensation sorgten die direkte Bundessteuer (+4,6% auf 6,85 Mia) und die Verrechnungssteuer (+3,9% auf 4,1 Mia Fr.). Die Treibstoffzölle brachten 3,2 Mia Fr. Erträge und lagen damit auch leicht über den Erwartungen. Die Eidgenössische Versicherungskasse konnte die Defizite seitens der Steuerträge noch lindern, da sie einen um 300 Mio Fr. höheren Uberschuss als budgetiert ausweisen konnte. Auf der Ausgabenseite waren alle Bereiche durch die enormen Nachtragskreditbegehren in der Höhe von 2,2 Mia betroffen [30].
Die neben der Finanzierungsseite auch die vermögensmässige Entwicklung berücksichtigende Erfolgsrechnung schloss mit dem höchsten jemals erzielten Aufwandüberschuss von 3122 Mio Fr. ab. Um diesen Betrag erhöht sich die Fehlbilanz des Bundes auf 20,594 Mia Fr. [31].
Dem Bundesrat gaben die Kreditnachträge zur Erfüllung seiner Aufgaben Anlass zu ernsthafter Besorgnis; insgesamt musste er dem Parlament Nachtragskredite in der Rekordhöhe von über 2,2 Mia Fr. zum Budget 1991 beantragen. Diese massive Kreditaufstockung..führte dazu, dass aus dem budgetierten Uberschuss von 73 Mio Fr. (laut Finanzrechnung) ein Defizit von 2 Mia Fr. entstand. Eine erste Tranche der Nachtragskredite in der Höhe von 1,1 Mia entfiel zu über 80% auf die Bereiche Landwirtschaft, 700-Jahr-Feier, Personalausgaben sowie auf die vom Parlament beschlossene Hilfsaktion zugunsten der von den wirtschaftlichen Boykottmassnahmen der UNO gegenüber dem Irak am stärksten betroffenen Länder [32].
Eine zweite Tranche von Nachtragskrediten, ebenfalls in der Höhe von über 1,1 Mia Fr., wurde wiederum an erster Stelle durch die Landwirtschaft beansprucht, aber auch die Bereiche Zinslast der steigenden Schulden, Asyl- und Sozialversicherungswesen, Exportrisikogarantie und Gewässerschutz erforderten zusätzliche Mittel. Das Parlament bewilligte auch diesen Nachtragskredit und nahm auf Antrag der Nationalratskommission lediglich im Bereich des Asylwesens eine Kürzung um 0,34 Mio Fr. vor [33].
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Finanzhaushalt der Kantone
Im Rechnungsjahr 1990 schlossen nur acht Kantone (UR, NW, FR, SO, BL, GR, AG, TI) ihre Rechnungen mit einem positiven Resultat ab. Ein massives Defizit war im Kanton Genf mit 194 Mio Fr. zu verzeichnen [34]. In der Waadt musste nach sieben Überschussjahren wieder ein Defizit von 24 Mio Fr. ausgewiesen werden, im Wallis ein solches von über 78 Mio. Der Kanton Jura präsentierte eine ausgeglichene Rechnung, Freiburg. konnte 11 Mio und Neuenburg 7 Mio Überschuss verzeichnen [35]. In der Deutschschweiz fiel vor allem der Kanton Bern auf, der ein Rekorddefizit von 386 Mio aufwies; hingegen konnte Zürich, im Gegensatz zum Vorjahr, wieder ein positives Ergebnis (+38 Mio) zeigen [36].
Die kantonale Fachgruppe für Finanzfragen erwartete für das Jahr 1992 ein kumuliertes Finanzierungsdefizit in einem Rekordbetrag von vier bis fünf Mia Fr. Die Entwicklung der Kantonsfinanzen zeigte auf, dass sich die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen immer weiter geöffnet hat. Die laufenden Ausgaben in den Voranschlägen für das Berichtsjahr erhöhten sich gegenüber dem Budget um 9,6%, während bei den Einnahmen nur ein Anstieg von 7,3% veranschlagt worden war. Hauptverantwortlich für das Defizit waren einerseits die hohe Inflation und der Wirtschaftsabschwung, andererseits auch die in den 80er Jahren beschlossenen Steuersenkungen in vielen Kantonen sowie der Ausgleich der kalten Progression. Ausserdem trugen auch der verteuerte Schuldendienst und Ausgaben wie die Ergänzungsleistungen, deren Entwicklung hauptsächlich vom Bund bestimmt, aber von den Kantonen getragen werden, zum grösseren Defizit bei [37].
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Weiterführende Literatur
F. Bangerter, "Die öffentlichen Finanzen der Schweiz im Jahre 1989" (Bund, Kantone, Gemeinden), in Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 10, S. 48 ff.
F. Bangerter, "Die Voranschläge von Bund, Kantonen und Gemeinden für das Jahr 1991", in Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 2, S. 32 f.
U. Gygi, "Bundesfinanzen – wie weiter?", in Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 12, S. 8 ff.
G. Kirchgässner / W. Pommerehne, Die Entwicklung der öffentlichen Finanzen im föderativen System: Die Beispiele der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz, Osnabrück 1990.
R. Meier / F. Walter, Umweltabgaben für die Schweiz: Ein Beitrag zur Oekologisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, Chur 1991.
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E. Buschor, "Die Bundesfinanzvorlage als erste Hürde zur eurokompatiblen Finanzverfassung", in Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 4, S. 6 f.
O. Stich, "Die finanz- und steuerpolitische Bedeutung der neuen Finanzordnung" (Referat vom 19. Februar 1991 anlässlich eines Pressetages des Departementes), in Documenta, 1991, Nr. 1, S. 25 ff.
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K. Grüter, "Die Entwicklung der Bundeseinnahmen im ersten Halbjahr 1991 ", in Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 9, S. 52 ff.
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F. Bangerter, "Bundesbeiträge 1990", in Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 9, S. 55 ff.
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F. Bangerter, "Finanzausgleichsbilanz – Bilanz des bundesstaatlichen Finanzausgleichs in den Rechnungsjahren 1970, 1976, 1982 und 1988" in Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 7, S. 43 ff.
P. Grosclaude / N. Schwab, Répartition par canton des dépenses de la Confédération en 1989, Neuchâtel 1991.
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[1] Siehe SPJ 1989, S. 118 ff. und 1990, S. 127 f.
[2] SP, SVP und AP: Presse vom 23.4.91. FDP: Presse 29.4.91; CVP, GP, LdU, EVP, PdA: Presse vom 6.5.91. Für die Argumente der Grünen siehe auch JdG, 14.5.91; TA, 15.5.91; WoZ, 17.5.91.
[3] NZZ, 28.3.91.
[4] NZZ, 18.4.91.
[5] Allgemeines: wf, Dok., 8.4.91; L'Hebdo, 30.5.91. Parolenspiegel in NZZ, 29.5.91. SGV: BZ, 20.4.91; Politik und Wirtschaft, 1991, Nr. 5, S. 35 ff. Vorort: Presse vom 27.3.91; Bund, 6.4.91; wf, Dok., 8.4.91; Bilanz, 1991, Nr. 5, S. 21 ff. und Nr. 7, S. 31 ff. Coiffeurgewerbe: Vat., 28.5.91.
[6] Bauernverband: NZZ, 16.4.91. Banken: Presse vom 3.5.91. Finanzdirektoren: NZZ, 30.5.91.
[7] SGT, 25.5.91; TW, 27.5. und 30.5.91. Vgl. auch Presse vom Mai.
[8] BBl, 1991, III, S. 1301; Presse vom 3.6.91.
[9] SHZ, 6.6.91 (Eisenring); VOX, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 2. Juni 1991, Zürich 1991.
[10] VOX, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 2. Juni 1991, Zürich 1991. Vgl. auch L'Hebdo, 6.6.91.
[11] Ww, 6.6.91; BaZ, 7.6.91; L'Hebdo, 13.6.91; DP, 1044, 20.6.91.
[12] SGT, 3.6.91 (Stich); wf, AD, 29.4. und 3.6.91 (Forderungen der Wirtschaft); Verhandl. B.vers., 1991, V, S. 57 und 103 (Motionen CVP und Jaeger); Presse vom 20.12.91 (neues Projekt von Stich).
[13] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 121; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1066. Vgl. auch SPJ 1990, S. 129.
[14] AP: NZZ, 6.5. und 13.8.91; vgl. SPJ 1990, S. 129. Neue Initiative: NZZ, 5.7. und 30.8.91.
[15] Verhandl. B.vers., 1991, V, S. 118 und 145.
[16] BBl, 1991, IV, S. 497 ff..Zur alten Vorlage siehe SPJ 1989, S. 102 f. und 1990, S. 110.
[17] BBl, 1991, IV, S. 521 ff.
[18] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1717 ff. und 2040; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 853 ff. und 923; BBl, 1991, IV, S. 1584 ff.; Presse vom 1.10. und 3.10.91. Referendum: Presse vom 7.10.91.
[19] BZ, 24.4.91. Siehe auch unten, Teil I, 6b (Constructions routières).
[20] Blick, 8.7.91; SZ, 19.7.91. Vgl. auch unten Teil I, 6d (Qualité de l'air).
[21] NZZ, 24.8.91 (Expertenbericht); TA, 19.10.91 (Verzicht auf Ökobonus). Vgl. dazu auch unten, Teil I, 6d (Qualité de l'air) und SPJ 1990, S. 130 f.
[22] BZ, 17.8.91.
[23] BZ, 22.11.91 (EFTA); TA, 23.11.91; NZZ, 29.11.91; DP, 1064, 12.12.91 (Ökosteuern in der Schweiz). Vgl. auch Lit. Meier / Walter.
[24] NZZ, 3.9.91.
[25] wf, AD, 29.7. und 17.10.91; wf, Pressedienst, 21.10.91; wf, Dok., 4.11.91; Presse vom 19.10.91. Vgl. auch W. Linder, "Rückfall des Bundeshaushaltes in die roten Zahlen", in Schweizer Monatshefte, 71/1991, S. 770 ff.
[26] Presse vom 23.10.91; SHZ, 24.10.91.
[27] Presse vom 1.11.91.
[28] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2213 ff., 2291 ff., 2355 ff. und 2398 f.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 936 ff., 1041 ff., 1061 f. und 1088 f.; BBl, 1992, I, S. 27 ff.; NZZ, 27.11., 3.-6.12. und 10.-13.12.91.
[29] Botschaft zum Voranschlag 1992; Presse vom 19.10.91; siehe auch Lit. Gygi.
[30] Botschaft zur Staatsrechnung 1991; Presse vom 13.2.92. Siehe dazu auch die Tabelle "Staatsrechnung 1991 und Voranschlag des Bundesrates für 1992".
[31] Botschaft zur Staatsrechnung 1991, S. 74 ff.; Presse vom 22.4.92.
[32] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 888 ff.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 540 ff.; BBl, 1991, II, S. 1565; NZZ, 2.5.91.
[33] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2133 ff.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 983 f.; BBl, 1992, I, S. 26; Presse vom 31.10.91; NZZ, 28.11. und 3.12.91.
[34] JdG, 7.3.91.
[35] VD: 24 Heures, 13.4.91. VS: NF, 227.3.91. JU: Dém., 16.5.91. NE: Express, 22.5.91. FR: Lib., 7.3.91.
[36] BE: Bund, 2.3.91. ZH: NZZ, 20.2.91. Allgemeines in Bilanz, 1991, Nr. 4, S. 21 ff.
[37] L'Hebdo, 20.6.91; BaZ, 4.10.91.
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