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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Das Parlament beschloss, die diversen Steuervorlagen zu einem Gesamtpaket zu schnüren. Dabei entschied es sich unter anderem für die Einführung einer Mehrwertsteuer nach dem Muster der EG, für eine Stempelsteuer auf den Prämien von Lebensversicherungen und gegen eine Senkung der direkten Bundessteuer. – Der Nationalrat lehnte die Volksinitiativen für die Abschaffung der Schwerverkehrssteuer und der Autobahnvignette ab. – Das vom Bundesrat vorgelegte Budget für 1991 ist durch das ausgabefreudige Parlament wesentlich verschlechtert worden.
Bundesfinanzordnung
Die Kommission des erstberatenden Ständerates beschloss, sich nicht mit der vom Bundesrat 1989 vorgeschlagenen Modernisierung der Warenumsatzsteuer (WUSt) zu begnügen, sondern dem Plenum die Einführung der auch in der Vernehmlassung bevorzugten Mehrwertsteuer nach EG-Modell vorzuschlagen. Sonst folgte die Kommission, zum Teil allerdings mit knappen Mehrheiten, weitgehend den Vorgaben des Bundesrates; dies betraf insbesondere die Verankerung des Höchststeuersatzes in der Verfassung, die Möglichkeit eines Steuerzuschlags von 1,3% zugunsten der AHV-Finanzierung und den Verzicht auf die Besteuerung der Leistungen des Gast- und Coiffeurgewerbes [1].
Der Ständerat folgte in der Sommersession grösstenteils den Anträgen seiner Kommission. Insbesondere stimmte er der Einführung einer Mehrwertsteuer mit 29:4 Stimmen zu. Eine im Hinblick auf die Volksabstimmung wichtige Änderung nahm er hingegen bei der Besteuerung der Wirte und der Coiffeure vor: er beschloss mit grosser Mehrheit, auf die vorgeschlagene Steuerbefreiung zu verzichten. Keine Chance hatten hingegen Anträge für eine zeitliche Befristung und gegen den Sonderzuschlag zugunsten der AHV. Auch eine Motion der Kommissionsminderheit, welche angesichts der vom Wechsel zur Mehrwertsteuer erwarteten Mehreinnahmen eine Herabsetzung der direkten Bundessteuer verlangte, wurde vom Rat deutlich abgelehnt [2].
Nachdem sich auch die Nationalratskommission weitgehend den Beschlüssen der kleinen Kammer angeschlossen hatte, gab der Bundesrat ebenfalls seine Zustimmung zum neuen Modell bekannt. Wesentlich für das Zustandekommen eines Konsens war, dass sich die Bundesratsparteien im Verlaufe der Herbstsession auf eine Gesamtlösung der Bundesfinanzreform in einem Paket geeinigt hatten. Dabei mussten alle Parteien Abstriche machen: die SP bei ihren Forderungen nach einer vollständigen Kompensation der Ertragsausfälle bei der Stempelsteuerrevision resp. nach einer Zweckbindung von Mehreinnahmen (z.B. zugunsten der Krankenversicherung) und die Bürgerlichen bei ihren Begehren nach einer Reduktion der direkten Bundessteuer und nach einer zeitlichen Befristung der Finanzordnung sowie bei ihrem Widerstand gegen die Einführung der Proportionalsteuer für juristische Personen bei der direkten Bundessteuer. Zu diesem Kompromiss gehörte auch ein Passus, der vorsieht, dass nur alle drei Vorlagen der Finanzreform (MWSt, Direkte Bundessteuer und Stempelabgaben) zusammen in Kraft treten können. Damit soll gewährleistet werden, dass das Gesamtpaket nicht durch die Entscheide des Souveräns an der Urne wieder aufgeschnürt wird [3].
Der Kompromiss erwies sich auch bei den Beratungen des Nationalrats in der Wintersession als tragfähig. Der Rückweisungsantrag der Liberalen wurde mit 105 zu 17 Stimmen abgelehnt. Allerdings bekundete vor allem die SVP Mühe, sich an die Abmachungen unter den Bundesratsparteien zu halten. Ihr Sprecher Blocher (ZH) kündigte an, dass die Fraktion die Forderungen nach einer zeitlichen Befristung und für einen Abbau der direkten Steuern um mindestens 10% unterstützen werde. In der Detailberatung unterlagen jedoch die Anträge Reimann (svp, AG) und Coutau (1p, GE) für eine Befristung auf zwölf Jahre sowie der Antrag Rychen (svp, BE) für einen Rabatt bei der direkten Bundessteuer relativ deutlich. Bei der abstimmungspolitisch wichtigen Frage der Besteuerung des Gastgewerbes korrigierte die Volkskammer den Ständeratsentscheid und beschloss, diese Branche während einer Übergangsphase von 5 Jahren mit einem reduzierten Satz von 4% zu belasten [4].
In der Differenzbereinigung fand dieses Entgegenkommen auch in der kleinen Kammer Zustimmung. In der Schlussabstimmung verabschiedeten die beiden Räte die Vorlage mit 120 zu 31 (bei 21 Enthaltungen) resp. 32 zu 2 Stimmen. Im Nationalrat stimmten von den Regierungsparteien die SP und CVP nahezu geschlossen dafür (1 Enthaltung resp. 2 Gegenstimmen), während bei der FDP und der SVP die Opposition recht bedeutend war (je rund 40% Enthaltungen oder Nein-Stimmen). Von den kleineren Fraktionen unterstützte die LdU/EVP die Reform, die LP sprach sich dagegen aus und die GP enthielt sich mehrheitlich der Stimme [5].
Die vom Parlament verabschiedete Kompromisslösung zum Gesamtpaket vermochte aber nicht darüber hinwegzutäuschen, dass sich die Verfassungsvorlage der Zustimmung des Souveräns noch nicht sicher sein kann. Bereits vor der Beratung im Nationalrat hatte der Gewerbeverband heftige Opposition angekündigt und gedroht, die Einführung einer Mehrwertsteuer mit allen Mitteln zu bekämpfen. Der Vorort gab sich etwas zurückhaltender; er begrüsste zwar das Prinzip der MWSt, war aber enttäuscht, dass sich seine Forderung nach einer Entlastung bei der direkten Bundessteuer nicht durchgesetzt hatte [6] .
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Zu dem von den Bundesratsparteien im Herbst vereinbarten Kompromiss über die neue Bundesfinanzordnung gehörten auch Abmachungen über die Ausgestaltung der Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Die SP musste dabei auf ihre Forderung nach einer Besteuerung der Treuhandanlagen verzichten, die bürgerlichen .Parteien mussten ihre Opposition gegen die Besteuerung der Prämien für Lebensversicherungen aufgeben. Diese beiden vom Bundesrat vorgeschlagenen kompensatorischen Abgaben hatte der erstberatende Ständerat Ende 1989 abgelehnt. Die Vermittlungslösung fand im Nationalrat breite Zustimmung. Nachdem auch der Ständerat diesen Kompromiss akzeptiert hatte, nahmen beide Kammern die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 127:18 (bei 21 Enthaltungen) resp. 33:2 Stimmen an. Damit konnte der Nationalrat auch die Arbeit an der im Vorjahr überwiesenen parlamentarischen Initiative Feigenwinter (cvp, BL) einstellen. Definitiv über diese Revision des Stempelsteuergesetzes wird allerdings – indirekt – das Volk entscheiden. Zum Kompromiss der Bundesratsparteien gehörte nämlich auch die Bestimmung, dass die Stempelsteuerreform nur gemeinsam mit der dem obligatorischen Referendum unterstehenden Einführung der Mehrwertssteuer in Kraft treten kann [7].
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Auch das zusammen mit dem Steuerharmonisierungsgesetz als Paket behandelte Bundesgesetz über die direkten Steuern wurde im Berichtsjahr in die Kompromisslösung der Bundesratsparteien zur Reform der Bundesfinanzordnung einbezogen. Nach siebenjährigen Beratungen waren zwischen den beiden Räten noch bei der zeitlichen Bemessung der Steuerperiode und bei der Besteuerung der juristischen Personen wesentliche Differenzen verblieben. Dabei hatte sich der Nationalrat bisher für die auch von Bundesrat Stich verteidigte einjährige Gegenwartsbesteuerung ausgesprochen. Gegen den Willen der Kommissionsmehrheit gab er nun dem Ständerat nach und entschied sich für eine zweijährige Veranlagung als Normalfall, jedoch mit der Möglichkeit für die Kantone, von diesem System abzuweichen und die einjährige Gegenwartsbesteuerung beizubehalten oder neu einzuführen. Damit war die erste Differenz zum Ständerat aus dem Wege geschafft [8]. Bei der Steuerbemessung für den Gewinn von juristischen Personen setzte sich hingegen der vom Bundesrat beantragte und vom Nationalrat unterstützte Proportionaltarif durch. Dieses Modell bevorzugt im Vergleich zum bestehenden Dreistufentarif, bei dem für die Steuerrechnung das Verhältnis von Gewinn zum Eigenkapital massgeblich ist, kapitalschwache — in der Regel jüngere — Unternehmen. Zuerst hielt der Ständerat weiterhin am Stufentarif fest, dann zwang ihn aber der von den Bundesratsparteien vereinbarte Kompromiss zum Nachgeben. Allerdings musste der Nationalrat auf die von ihm geforderte zusätzliche Kapitalsteuer von 0,8 Promille verzichten. Am Ende der Wintersession konnte das Parlament beide Gesetzesrevisionen verabschieden. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer kann freilich ebenfalls nur dann in Kraft treten, wenn die Einführung der MWSt in der Volksabstimmung angenommen wird [9].
Um für die Eventualitäten eines negativen Ausgangs der Volksabstimmung gewappnet zu sein, beantragte der Bundesrat dem Parlament, das bis Ende 1992 befristete "Sofortprogramm" über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern. Mit diesem 1987 beschlossenen Sofortprogramm war die kalte Progression ausgeglichen, ein ermässigter Tarif für Verheiratete geschaffen und die Sozialabzüge erhöht worden [10].
Die Autopartei nahm ein altes Anliegen rechtsbürgerlicher und gewerblicher Kreise auf und lancierte zu Jahresbeginn eine Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer" [11]. Die FDP hat hingegen ihre im Februar 1987 eingereichte Volksinitiative "für ehe- und familiengerechtere Bundessteuern" zurückgezogen. Sie begründete den Rückzug ihrer bisher einzigen Volksinitiative auf Bundesebene damit, dass deren Forderungen in der Zwischenzeit durch die Steuergesetzreform und die Sofortmassnahmen weitgehend erfüllt worden seien [12]..
Der Bundesrat nahm eine Motion Oehler (cvp, SG) für die Errichtung eines Eidgenössischen Steuergerichtshofes positiv auf. Er schlug freilich vor, diesen nicht wie von Oehler verlangt in St. Gallen neu zu schaffen, sondern innerhalb des Bundesgerichts in Lausanne eine entsprechende Kammer zu bilden, weil dadurch Infrastrukturkosten gespart und von Synergieeffekten profitiert werden könnten. Die Motion wurde als Postulat überwiesen [13]..
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Nach dem Ständerat folgte auch die Volkskammer dem Bundesrat und empfahl die beiden Volksinitiativen zur Abschaffung der Schwerverkehrssteuer resp. der Autobahnvignette, welche 1986 vom Automobiljournalisten Bernhard Böhi eingereicht worden waren, ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Neben der AP, der LP und Exponenten des Auto- und Transportgewerbes aus der SVP hatte sich auch eine gewichtige Minderheit der FDP-Fraktion für die beiden Initiativen stark gemacht. Die Begehren werden allerdings dem Volk nicht zur Abstimmung vorgelegt werden. Böhi zog sie zurück, nachdem es ihm nicht gelungen war, die grossen Automobilverbände für ein substantielles finanzielles Engagement in der Abstimmungskampagne zu gewinnen [14]..
Die Zurückhaltung der Automobilverbände entsprang nicht einer Ablehnung der Ziele der beiden Volksinitiativen, sondern der Absicht, ihrer Kräfte auf die Neugestaltung der Strassenbenützungsabgaben für die Zeit nach 1994 zu konzentrieren. Das im Berichtsjahr dazu abgeschlossene Vernehmlassungsverfahren hatte gezeigt, dass das Prinzip der Fortführung dieser Abgaben nur von den Strassenverkehrsverbänden abgelehnt wird. Die bürgerlichen Bundesratsparteien möchten mit der konkreten Ausgestaltung allerdings warten, bis die Europäische Gemeinschaft entsprechende Beschlüsse gefasst hat. Die CVP, die FDP, die SP und die Grünen sprachen sich für eine leistungsabhängige Ausgestaltung der Abgaben aus. Die Pauschalabgabe für die Vignette müsste demnach durch einen Treibstoffzuschlag ersetzt werden. Der VCS sprach sich für die Ablösung aller heutigen Belastungen (also auch der kantonalen Motorfahrzeugsteuern) durch eine leistungsabhängige Abgabe aus. Der Strassenverkehrsverband (FRS), dem als Dachorganisation namentlich der ACS, der TCS und der Nutzfahrzeugverband Astag angehören, sprach sich grundsätzlich gegen eine Weiterführung von Schwerverkehrsabgaben und Vignette aus. Seiner Meinung nach deckt der Strassenverkehr die von ihm verursachten Kosten auch ohne diese Steuern vollumfänglich [15]..
Die Standesinitiative des Kantons Bern, welche die Erhebung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern über den Benzinpreis forderte, wurde im Berichtsjahr auch vom zweitbehandelnden Ständerat abgelehnt [16]..
Die Revision des Treibstoffzollgesetzes wurde in der Vernehmlassung von den Kantonen, Parteien und Verbänden unterschiedlich aufgenommen: Weitgehend positiv waren die Antworten zum Vorhaben, den Kantonen zukünftig Gelder aus den Treibstoffzöllen in der Grössenordnung von 150 Mio Fr. als Werkbeiträge des Bundes (ca. 10 bis 40% des Auftragsvolumens) an Anlagen und Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs auszurichten. Der Vorschlag, diese Zahlungen mit einer Reduktion der Bundesbeiträge an den Strassenbau zu kompensieren, traf hingegen auf vehemente Opposition. Der Bundesrat liess deshalb diesen Punkt fallen und beauftragte das EVED mit der Ausarbeitung eines Entwurfs. Aus zeitlichen Gründen soll diese Revision mittels einer Anpassung der Verordnung und nicht über eine Gesetzesrevision durchgeführt werden [17]..
Der Bundesrat sprach sich nach einer Klausurtagung grundsätzlich für die Einführung einer CO2-Abgabe aus, die zu einer Reduktion des Verbrauchs von fossilen Treib- und Brennstoffen führen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten könnte. Für diese CO2-Abgabe müsste ein eigenes Gesetz geschaffen werden, das sich auf den Umweltschutzartikel in der Bundesverfassung abstützen könnte. Der von mehreren Bundesämtern gemeinsam erarbeitete Zwischenbericht zur CO2-Abgabe sieht eine Steuerbelastung von durchschnittlich 22% auf Benzin, Dieselöl, Heizöl, Gas und Kohle vor, was dem Bund Mehreinnahmen von rund 1,9 Mia Fr. bringen würde. In den Stellungnahmen von Parteien und Verbänden zeigte sich, dass vor allem die unterschiedlichen Besteuerungsansätze pro Tonne CO2 für Treibstoffe (81.40 Fr./t) einerseits und Brennstoffe für Heizzwecke (34.70 Fr./t) anderseits umstritten waren. Aber auch über die Verwendung der Mittel herrschte Uneinigkeit. Der Bundesrat schlug eine abgeschwächte Form der Zweckbindung vor, bei welcher etwa ein Drittel der Gelder für umweltund sparrelevante Forschung und Entwicklung sowie für einen zukünftigen internationalen Klimafonds verwendet würde. Die verbleibenden Einnahmen würden — da die Fiskalquote gesamthaft nicht erhöht werden soll — den Steuerzahlern wieder als Ermässigungen bei den direkten Bundessteuern oder über verbilligte Krankenkassenprämien zugute kommen. Nationalrat Jaeger (ldu, SG) reichte eine Motion ein, mit welcher er den Bundesrat beauftragen will, die vorgeschlagene CO2-Abgabe und die ebenfalls diskutierte Energiesteuer miteinander zu verbinden, um Friktionen zwischen den beiden Abgaben oder mögliche Umgehungen zu verhindern [18].
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Ausgabenordnung
Die Revision des Bundesgesetzes über Abgeltungen und Finanzhilfen konnte im Berichtsjahr abgeschlossen werden. Auf Antrag seiner Kommission folgte der Ständerat weitgehend den Beschlüssen des Nationalrats aus dem Vorjahr. Bei den wenigen redaktionellen und technischen Differenzen fügte sich der Nationalrat der kleinen Kammer [19].
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Voranschlag 1991
Der vom Bundesrat präsentierte Voranschlag 1991 sah gegenüber dem Vorjahr ein Ausgabenwachstum von 6,6% auf 33,123 Mia Fr. vor, dem ein Einnahmenwachstum von 6,2% auf 33,696 Mia Fr. gegenüberstand. In der Finanzrechnung 1991 wäre damit ein Einnahmenüberschuss von 573 Mio Fr. entstanden, in der Erfolgsrechnung hingegen ergäbe sich ein Aufwandüberschuss von 172 Mio Fr. [20]. Obwohl die Departemente bei ihren Ausgabeplänen substantielle Kürzungen von insgesamt 1,3 Mia Fr. vornahmen, konnte die Forderung einer im Vorjahr vom Nationalrat und im Berichtsjahr auch vom Ständerat überwiesenen Motion, das Ausgabenwachstum im Budget 1991 auf das Wachstum des Bruttoinlandprodukts (nominal ca. 6%, real 2%) zu beschränken, nicht erfüllt werden. Ausserdem waren im Budget weder die bereits beschlossenen Teuerungszulagen auf den AHV- und IV-Renten noch die Lohnverbesserungen beim Bundespersonal ab Mitte 1991 enthalten. Bei deren Berücksichtigung steigt das budgetierte Ausgabenwachstum um 7,4% resp. 7,8% und der Einnahmenüberschuss reduziert sich auf 300 bzw. 212 Mio Fr. Mögliche Unterstützungsbeiträge der Schweiz an die internationalen Hilfeleistungen in der Golfregion sind im Budget ebenfalls unberücksichtigt geblieben [21]..
Die Finanzkommission des Nationalrats hatte anfänglich auf einer weiteren Reduktion des Budgets beharrt, um die Vorgabe der erwähnten Sparmotion einzuhalten. Sie musste jedoch nach eingehender Prüfung feststellen, wie schwierig es war, weitere Kürzungen vorzunehmen und schwenkte auf die bundesrätliche Vorlage ein. Die ständerätliche Finanzkommission beantragte ebenfalls keine Budgetreduktion, sondern schlug im Gegenteil sogar verschiedene Erhöhungen vor [22]..
Bei der Debatte im Nationalrat zeigte sich, dass die bürgerlichen Bundesratsparteien, aus deren Reihen die im Vorjahr überwiesene Sparmotion gekommen war, sich mit der Budgetdisziplin äusserst schwer taten. So verlangten ihre Fraktionssprecher Mehrausgaben im Landwirtschaftsbereich; die Freisinnigen, unterstützt von den Liberalen, wünschten ausserdem zusätzliche Mittel für den Strassenbau. Einzig die Grünen hielten am Text der Sparmotion fest und forderten ein Budget, das sich an den wirtschaftlichen Eckdaten orientiert; ihr Rückweisungsantrag blieb aber erfolglos. In der Detailberatung erhöhte der Nationalrat die Mittel für die Parlamentsdienste und für EDV-Material bei der Bundeskanzlei sowie für die Investitionshilfe im Berggebiet, Kürzungsanträge von SP und GPS bei den Militärausgaben lehnte er jedoch ab. Auch im Bereich der Landwirtschaft beschloss die Volkskammer gegen den Widerstand von Bundesrat und Kommissionsmehrheit bei mehreren Posten das Budget aufzustokken. Im Bereich des Strassenbaus setzten sich namentlich Vertreter des Freisinns und der Westschweiz für massive Budgeterhöhungen (210 Mio Fr. beim National- und 84 Mio Fr. beim Hauptstrassenbau) ein. Der Rat lehnte die Aufstockung der Nationalstrassenmittel knapp ab, bewilligte jedoch die zusätzlichen Mittel für den Hauptstrassenbau.
Im Ständerat ging es im gleichen Stil weiter. Die Vertreter der Kantone übernahmen nicht nur sämtliche Aufstockungsbeschlüsse der Volkskammer, sondern bewilligten auch noch beim Nationalstrassenbau zusätzliche 210 Mio Fr., welche in der Differenzbereinigung dann auf 150 Mio Fr. reduziert wurden [23]..
Das von den Räten verabschiedete Budget für 1991 ist damit gegenüber dem Bundesratsvorschlag wesentlich verschlechtert worden. Es sieht einen Einnahmenüberschuss in der Finanzrechnung von 73 Mio Fr. und ein Defizit bei der Erfolgsrechnung von 630 Mio Fr. vor [24]..
Bereits vor der Budgetdebatte hatte eine knappe Mehrheit (71:72) des Nationalrats eine Motion der Finanzkommissionen beider Räte abgelehnt, welche eine Konkretisierung der Sparmotion des Vorjahres verlangte: Der Bundesrat hätte damit beauftragt werden sollen, dem Parlament bis spätestens 1992 Anderungen oder Streichungen von Bundeserlassen (Gesetze, Bundesbeschlüsse usw.) zu beantragen, die für die Budgets 1992/93 das Wachstum der Ausgaben des Bundes in Übereinstimmung mit dem Wirtschaftswachstum bringen würden [25]. Unmittelbar nach seiner nicht gerade von Spardisziplin geprägten Budgetdebatte behandelte der Nationalrat eine Neuauflage der im Vorjahr überwiesenen Sparmotion, welche verlangt, dass das Ausgabenwachstum des Bundes mit dem Wirtschaftswachstum in Einklang zu bringen ist. Diesmal dominierten die Zweifel an der praktischen Realisierbarkeit der Forderung. Die Fronten verliefen gleich wie bei der Motion vor der Budgetdebatte: Die geschlossene SP-Fraktion, unterstützt von relativ starken Minderheiten der FDP und der CVP sorgten für eine knappe Ablehnung (84:87). Im übrigen überwies der Nationalrat ein Postulat seiner Finanzkommission, welches den Bundesrat einlädt, künftig seine Botschaft über den Voranschlag der Eidgenossenschaft den Finanzkommissionen spätestens Mitte September vorzulegen [26]..
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Im Finanzplan 1992-1994 sah Finanzminister Stich insgesamt ein ausgeglichenes Haushaltsbudget vor, wobei aber 1993 mit einem Defizit von 816 Mio Fr. zu rechnen sei. Als problematisch wird darin die Ausgabendynamik beurteilt, welche mit einem Zuwachs von durchschnittlich 5,3% das Einnahmenwachstum von ca. 4,9% übertreffen wird. Diese Haushaltsperspektive sieht ein Ausgabenwachstum vor, welches knapp über der angenommenen Wirtschaftsentwicklung liegt; somit wird sich die Staatsquote zumindest bis 1992 auf 10,5% erhöhen, danach sollte sie bis 1994 auf 10,2% sinken. Ebenso wird eine leichte Erhöhung der Steuerquote (Verhältnis zwischen Fiskaleinnahmen und BIP) angenommen [27].
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Staatsrechnung 1990
Die Finanzrechnung des Bundes für 1990 schloss im Berichtsjahr zum fünften aufeinanderfolgenden Mal mit einem Überschuss auf der Einnahmenseite ab. Dieser Überschuss von 1,058 Mia Fr. war mehr als doppelt so hoch wie budgetiert. Die Gesamteinnahmen fielen um 902 Mio Fr. höher als budgetiert aus, was einem Zuwachs von 10% gegenüber dem Vorjahr entsprach. Erhebliche Budgetabweichungen waren dank höheren Dividenden- und Zinserträgen bei der Verrechnungssteuer (+694 Mio Fr.) sowie bei der Warenumsatzsteuer (+221 Mio Fr.) zu verzeichnen. Weniger als budgetiert nahm der Bund bei der direkten Bundessteuer, den Stempelabgaben, den Einfuhrzöllen und den Lenkungsabgaben ein. Insgesamt ergab sich im Zweijahresdurchschnitt eine Zunahme der Gesamteinnahmen um 5,7% bei einem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 8,6%. Auf der Ausgabenseite betrug der Zuwachs 9,7% oder 2,7 Mia Fr. Die höchste Zuwachsrate verzeichneten die Beziehungen zum Ausland mit 18,3%, wobei die Osteuropahilfe.einen grossen Ausgabenposten bildete.
Trotz einer positiven Finanzrechnung ergab sich im Berichtsjahr zum zweiten Mal nacheinander ein negativer Saldo von diesmal 350 Mio Fr. in der Gesamtrechnung. Der Fehlbetrag der Bilanz verschlechterte sich auf rund 17,5 Mia und die Schulden des Bundes verringerten sich um ca. 1,2 Mia auf 23,9 Mia Fr. oder 7,5% des BIP [28] .
Die erste Tranche der Nachtragskredite und Kreditübertragungen zum Budget 1990 in der Höhe von 391,8 Mio Fr. stand vor allem im Zusammenhang mit dem Nationalstrassenbau; mit 150 Mio Fr. handelte es sich um den grössten und politisch umstrittensten Nachtragskredit. Bei den weiteren Budgetposten ging es insbesondere um Zinsvergütungen an die PTT-Betriebe (59 Mio) und um den Stabilisierungsfonds für Polen (46 Mio) [29] .
Eine zweite Tranche von Nachtrags- und neuen Verpflichtungskrediten in der Höhe von insgesamt 715,3 Mio Fr. betraf namentlich die Bereiche Landwirtschaft, Waldschäden, Sozialwerke und Entwicklungshilfe [30] .
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Finanzhaushalt der Kantone
Innerhalb der Steuerreform bildete das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) den Teil A, die Revision des Bundesgesetzes über die direkten Steuern (DBG) den Teil B [31].. Für beide Vorlagen ging es im Rahmen der Differenzbereinigung vor allem noch darum, den Konflikt zwischen den beiden Ratskammern über die Bemessungsperiode zu eliminieren. Dabei gab der Nationalrat nach und stimmte der vom Ständerat im Vorjahr als Kompromiss beschlossenen Lösung der zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung mit dem Recht der Kantone, auch die einjährige Gegenwartsbesteuerung beizubehalten oder neu einzuführen, zu. Die übrigen noch verbliebenen Differenzen beim StHG waren vorwiegend technischer und redaktioneller Natur und konnten im Berichtsjahr ausgeräumt werden [32]..
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Im Rechnungsjahr 1989 schlossen die Rechnungen der Kantone trotz günstiger Wirtschaftslage erstmals seit 1984 wieder mit einem Ausgabenüberschuss (rund 180 Mio Fr.) ab. Insgesamt 14 (-1 gegenüber Vorjahr) Kantone konnten ein positives Ergebnis ausweisen, wobei die Kantone Tessin (+100 Mio Fr.), Baselland (+97 Mio), Aargau (+86 Mio), Waadt und Graubünden (je +46 Mio) die besten Rechnungsabschlüsse verzeichneten; die ungünstigsten Ergebnisse zeigten die Kantone Genf (-259 Mio), Zürich (-159 Mio) und Bern (-126 Mio). Gemäss Saldo in Prozent der Ausgaben schlossen die Kantone Baselland (+8,3%), Nidwalden (+6,7%) und Tessin (+5,9%) am besten, Genf (-5,8%) und Glarus (-6,7%) am schlechtesten ab. Das Total der Ausgaben der Kantone nahm 1989 um 8% auf 37,6 Mia Fr. zu, wobei die teuerungsbereinigte Zuwachsrate wie im Vorjahr bei 5,5% lag. Die Einnahmen konnten um 6,1 % auf 37,4 Mia Fr. gesteigert werden. Der Anteil der Kantonsausgaben an den gesamten Ausgaben der öffentlichen Haushalte hat sich zu Lasten des Anteils der Bundesausgaben von 1970 bis 1988 von 33,4% auf 34,4% erhöht. Der Anteil der kantonalen Ausgaben am Bruttoinlandprodukt stieg 1989 weiter an und erreichte 13,2% (1970: 10,5%; 1988: 13%). Gegenüber 1988 erhöhten sich die Schulden um rund 340 Mio Fr. oder 1,1% auf 30,1 Mia Fr. [33] .
Insgesamt hatten die Kantone für 1990 einen Finanzierungsfehlbetrag von 1,9 Mia Fr. und für 1991 sogar einen solchen von 3 Mia Fr. budgetiert. Hauptverantwortlich für diese schlechten Perspektiven waren die Teuerung, ein kräftiges Ausgabenwachstum in den Bereichen Gesundheit, soziale Sicherheit, Umweltschutz und Verkehr, aber auch erwartete Einnahmenausfälle infolge von Steuererleichterungen und Massnahmen zum Ausgleich der kalten Progression [34].
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Weiterführende Literatur
F. Bangerter, "Die öffentlichen Finanzen der Schweiz im Jahre 1988", in Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 8, S. 31 ff.
O. Stich, "Verkehr und Finanzpolitik", in Documenta, 1990, Nr. 4, S. 23 ff.
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E. Buschor, "Finanzpolitische Weichenstellungen der 90er Jahre", in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 1990, Nr. 7/8, Zürich.
H. Schmid e.a. (Hg.), Eine neue Steuerordnung für die Schweiz: Ergebnisse eines Seminars an der Hochschule St. Gallen, Bern 1990.
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Eidg. Steuerverwaltung, Steuerbelastung in der Schweiz 1989, Bern 1990.
Eidg. Steuerverwaltung, Direkte Bundessteuer. Statistik der Veranlagungsperiode 1985/86, Bern 1990.
C. Grünwald, Die finanzpolitische Willensbildung zum Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer natürlicher Personen, Freiburg (Diss.) 1988.
Nach- und Strafsteuerrecht im Wandel: direkte Bundessteuer und kantonale Steuern. Luzerner Rechtsseminar, 7. und 21. November 1990, Luzern 1990.
R. Pohl, Steuerhinterziehung durch Steuerumgehung: zugleich eine Studie zur Umgehungsbekämpfung im Strafrecht, Bern 1990.
J.-J. Schwartz, Mehrwertsteuer - Bundesfinanzen. Taxe à la valeur ajoutée, finances fédérales: harmonisation au sein de la Communauté européenne, Lausanne 1990 (Cahiers de recherches économiques, Université de Lausanne).
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Y. Ammann, "Die Bundessubventionen in einer langfristigen Perspektive", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 1990, Nr. 1, S. 12 ff.
A. Klemp, öffentliche Finanzhilfen (Subventionen). Instrumente staatlicher Finanzintervention: eine Untersuchung zum investiven Wirkungspotential und zur Effizienz staatlicher Finanzhilfen, Bern 1990.
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U. Augsburger, "Neue bernische Finanz- und Steuerpolitik. Eine Zwischenbilanz", in NZZ, 23.10.90.
Sozialdemokratische Partei des Kantons Bern (Hg.), Rosskur mit Berns Finanzen: Faktenordner und Argumente zu den Finanzperspektiven des Kantons Bern, Bern 1990.
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[1] NZZ, 10.2., 27.2., 14.4. und 15.5.90; Bund, 15.5.90. Siehe SPJ 1989, S. 120.
[2] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 419 ff. und 445 ff.; NZZ, 20.6.90.
[3] NZZ, 11.7., 18.9., 24.10. und 6.11.90; Vr, 7.11.90; BZ, 28.11.90. Zum Kompromiss vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2048.
[4] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2045 ff., 2157 ff., 2189 ff. und 2224 ff.; NZZ, 5.12., 6.12. und 11.12.90.
[5] Amtl. Bu!!. StR, 1990, S. 1027 ff. und 1101; Amtl. Bull NR, 1990, S. 2495 f.; BBI, 1990, 11I, S. 1657 ff.; Presse vom 12.12. und 15.12.90.
[6] Gewerbeverband: NZZ, 16.11.90; SGT, 8.12.90 (P. Triponez). Vorort: BZ, 12.12.90; wf, Dok., 26.11.90. Zu den allerdings noch recht diffusen Meinungen in der Bevölkerung zu einer MWSt siehe UN/VOX-Repräsentativ-Befragung: Staatsfinanzen, Zürich 1990; SGT, 11.12.90
[7] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2045 ff. und 2053 ff. (Eintretensdebatte), 2236 ff. (Detailberatung), 2306 ff. (Differenzbereinigung) und 2496 (Schlussabstimmung); Amtl. Bull. StR, 1990, S. 1030 ff., 1070 ff. und 1101; BBI, 1990, 11I, S. 1668 ff. Siehe auch SPJ 1989, S. 102 f. und 120 f. Vgl. auch oben, Teil 1, 4b (Banken).
[8] Dieser Beschluss des NR wurde bereits in der Sommersession, also vor der Ausarbeitung des erwähnten Kompromisses der Regierungsparteien gefasst. Zur Zeit kennen folgende Kantone die einjährige Besteuerung: BS, GE, JU, NE, SO.
[9] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 435 ff., 2075 ff. und 2495; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 726 ff., 1025 und 1101; BBI, 1990, III, S. 1674 ff. Zur Steuerharmonisierung siehe unten, Finanzhaushalt der Kantone. Siehe auch SPJ 1989, S. 118 ff.
[10] BBI, 1990,111, S. 789 ff.; NZZ, 18.10.90. Siehe auch SPJ 1987, S. 124 f.
[11] BBI, 1990, I, S. 252 ff.; Tacho, 1990, Nr. 4, S. 4 und 7; NZZ, 30.1_90; vgl. auch SPJ 1989, S. 323 f. 12 BBI, 1990, 111, S. 357; BaZ, 6.9.90. Siehe auch SPJ
[12] 1987, S. 31 und 299.
[13] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1903.
[14] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 966 ff. und 1317; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 492 ff. und 1990, S. 542; BB!, 1990, 11, S. 1254 und 1535; Presse vom 11.7.90. Vgl. auch unten, Teil I, 6b (Trafic routier) und SPJ 1989, S. 121.
[15] Presse vom 14.4.90. Siehe auch unten Teil I, 6b (Trafic routier) und SPJ 1989, S. 121.
[16] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 171 f. Vgl. SPJ 1989, S. 122.
[17] NZZ, 6.7.90; vgl. unten Teil I, 6b (Trafic au sein des agglomérations) sowie SPJ 1989, S. 121 f.
[18] NZZ, 27.10.90; Presse vom 1.11.90; L'Hebdo, 8.11.90; DP, 1015, 8.11.90. Vgl. auch wf, Dok., 5.11.90 sowie unten, Teil I, 6d (Qualité de l'air). Motion Jaeger: Verhandl. B.vers., 1990, V, S. 100.
[19] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 9 ff. und 856; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1532 und 1965; BBI, 1990, Ill, S. 564 ff.; vgl. auch SPJ 1989, S. 122. Allgemeines zur Entwicklung der Subventionspolitik in NZZ, 29.11.90. Bundessubventionen 1989: Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 7, S. 43 ff.; wf, Dok., 27.8.90. Einnahmen der Kantone aus Bundesquellen 1988: wf, Dok., 12.2.90.
[20] Im Berichtsjahr kam erstmals die verbesserte Rechnungsdarstellung zum Zug; vgl. Bericht des Bundesrates über die Anpassung der Bundesbilanz an die verbesserte Rechnungsdarstellung, Bern 1990; SPJ 1989, S. 118.
[21] Botschaft zum Voranschlag 1991 und Bericht zum Finanzplan 1992-94, Bern 1990, S. 10 ff. Zur Sparmotion siehe SPJ 1989, S. 124 und Amtl. Bull. SIR, 1990, S. 374 (der StR lehnte hingegen die zweite Motion des NR, welche verlangte, diese Vorgaben im Vierjahresschnitt zu erreichen, ab).
[22] NZZ, 26.10., 10.11. (NR) und 21.11.90 (StR).
[23] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2058 ff., 2079 ff., 2113 ff., 2277 ff. und 2304 ff.; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 994 ff., 1013 ff. und 1065 f. Vgl. auch oben, Teil 1, 4a (Strukturpolitik) für Berggebietshilfe und unten, Teil I, 6b (Constructions routières).
[24] BBI, 1990, S. 1805 ff.
[25] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2145 ff. Der StR hatte diese Motion mit klarem Mehr überwiesen (Amtl. Bull. StR, 1990, S. 1025). Zur Sparmotion vgl. SPJ 1989, S. 124.
[26] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2148.
[27] Botschaft zum Voranschlag 1991 und Bericht zum Finanzplan 1992-94, 1990, S. 101 ff.; Presse vom 17.10.90.
[28] Botschaft zur Staatsrechnung... 1990; Presse vom 21.2.91; vgl. SPJ 1989, S. 124 f. Öffentliche Finanzen der Schweiz 1988 (inkl. Kantone und Gemeinden): wf, Dok., 1.10.90.
[29] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 960 ff.; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 285; BBI, 1990, II, S. 1281; NZZ, 3.5., 7.6. und 12.6.90.
[30] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2149 f.; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 893; BBI, 1990, 1II, S. 1802; NZZ, 1.11., 29.11. und 5.12.90.
[31] Zum DBG siehe oben, Bundesfinanzordnung.
[32] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 435 ff., 2072 ff. und 2495; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 726 ff., 1025 f. und 1101; BB1, 1990, 111, S. 1745 ff. Vgl. SPJ 1989, S. 118 ff.
[33] Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 11, S. 38 ff.; wf, Dok., 2.7. und 17.12.90. Für die Einnahmen der Kantone aus Bundesquellen 1989 siehe Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 12, S. 48 ff.
[34] LNN, 8.2.90; NZZ, 29.11.90; Blick, 3.12.90. Überblick zu den Voranschlägen von Bund, Kantonen und Gemeinden: Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 2, S. 24 f.; wf, Dok., 5.3.90.
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