Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Die Einführung einer Mehrwertsteuer und deren konkrete Ausgestaltung blieben unter Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Konsumentenorganisationen umstritten. - Die Revision der Stempelabgaben wurde in der Volksabstimmung angenommen. - Ein überparteiliches Komitee ergriff das Referendum gegen die Treibstoffzollerhöhung. - Das vom Parlament gutgeheissene Sparmassnahmenpaket soll das bis zum Jahr 1995 erwartete Defizit um rund drei Milliarden verringern. - Die Staatsrechnung 1992 schloss mit einem Defizit von über 2,8 Mia Fr. ab.
Bundesfinanzordnung
Nachdem die Neuordung der, Bundesfinanzen am 2. Juni 1991 von Volk und Ständen abgelehnt worden war, musste der Bundesrat damit beginnen, eine neue flexible Lösung auszuarbeiten, weil die geltende Ordnung Ende 1994 ausläuft. Der
Entwurf der Regierung sah einerseits die unbefristete Erneuerung der Verfassungsgrundlage für die beiden Haupteinnahmequellen, der Warenumsatzsteuer (WUSt) und der direkten Bundessteuer, mittels eines offen formulierten Verfassungsartikels, vor. Aus abstimmungspolitischen Gründen sollten darin Höchstsätze von 6,2% für Detaillieferungen und 9,2% für Engroslieferungen verankert sein. Andererseits sollten gleichzeitig auf Verfassungsstufe die Grundlagen für eine Modernisierung der WUSt sowie für die Umwandlung der Fiskalzölle auf Mineralölen, deren Derivaten und auf Autos resp. Autobestandteilen in besondere Verbrauchssteuern geschaffen werden. Der Bundesrat sah vor, in einem zweiten Schritt, wenn die Weiterführung der Finanzordnung sichergestellt ist, die Ausweitung der Umsatzsteuer auf den Dienstleistungsbereich und die Beseitigung der Taxe occulte anzugehen
[1].
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben trat, obwohl sich eine Mehrheit für einen direkten Übergang zur Mehrwertsteuer (MWSt) aussprach, auf die Vorlage des Bundesrats ein und organisierte im April ein Hearing mit den interessierten Kreisen. Dabei äusserten sich
nur Vertreter des Gewerkschaftsbundes positiv zum Vorschlag des Bundesrates, der Vorort und der Gewerbeverband räumten hingegen der Abschaffung der Taxe occulte absolute Priorität ein und sprachen sich für die sofortige Einführung einer Mehrwertsteuer aus. Gewerbeverbandsdirektor Triponez forderte bezüglich einer Mehrwertsteuer jedoch Ausnahmeregelungen für gewisse Gewerbezweige sowie die Aufhebung der Biersteuer. Ebenso sollte gemäss Gewerbeverband die Befristung der direkten Bundessteuer in der Verfassung verankert bleiben. Auch Konsumentenorganisationen forderten Ausnahmeregelungen, insbesondere im Bereich Grundnahrungsmittel
[2].
Die Kommission erteilte daraufhin dem Finanzdepartement einen Zusatzauftrag, um dem aus verschiedenen Kreisen geäusserten Begehren nach
Einführung einer Mehrwertsteuer in einem einzigen Schritt Rechnung zu tragen; Modelle mit unterschiedlichen Sätzen und Vergleiche zwischen MWSt und WUSt sowie die künftige Stellung der direkten Bundessteuer sollten in einem ergänzenden Diskussionspapier aufgeführt werden. Die Kommission sprach sich im übrigen mit vierzehn Stimmen gegen eine einzige bei fünf Enthaltungen für die Beibehaltung der direkten Bundessteuer aus
[3]. Unbefriedigt über den vom Finanzdepartement erhaltenen Zusatzbericht verlangte die Kommission Ende Mai weitere Informationen und arbeitete dann selbst einen Vorschlag zu einem künftigen Mehrwertsteuermodell aus, welches einen Satz zwischen 6,2% und 6,5% vorsieht. Die Kommissionsmitglieder verwarfen mit vierzehn zu sechs Stimmen einen Eventualantrag von Bundesrat Stich, für den Fall eines Systemwechsels den Satz auf 6,8% zu erhöhen. Ausnahmen zugunsten der Bauwirtschaft oder des Gastgewerbes sah das Modell nicht vor, jedoch sollten flankierende Massnahmen zur sozialen Abfederung des Systemwechsels in Betracht gezogen werden. Ursprünglich war die Behandlung der Bundesfinanzreform im Nationalrat auf die Dezembersession angesagt worden, sie wurde dann jedoch — in Anbetracht der emotionsgeladenen Diskussionen vor der EWR-Abstimmung — auf das Jahr 1993 verschoben
[4].
Direkte Steuern
Nachdem die von der Auto-Partei im Jahre 1990 lancierte Volksinitiative nicht zustande gekommen war, lancierte der Gewerbeverband und das Redressement National im Februar erneut eine Initiative, welche die
Abschaffung der direkten Bundessteuer bis ins Jahr 2003 zum Ziel hat. Das überparteiliche, rechtsbürgerliche Initiativkomitee begründete sein Begehren mit dem im Vergleich zu den übrigen OECD-Ländern sehr hohen Anteil von direkten Steuererträgen an den Einnahmen der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden). Die für die Bundeskasse entstehenden Mindereinnahmen sollten durch zusätzliche Verbrauchssteuern teilweise kompensiert werden
[5].
Die Umlagerung der direkten auf die indirekte Besteuerung bildete den Stein des Anstosses seitens der SP, weil alle Konsumentinnen und Konsumenten unabhängig von ihrem Einkommen belastet würden. Die 300 000 Steuerpflichtigen, welche bisher als Kleinverdiener keine direkten Bundessteuern bezahlen mussten, hätten inskünftig in Form von zusätzlichen indirekten Verbrauchssteuern ihren Steueranteil zu leisten. Hingegen würden die 130 000 bestverdienenden Steuerzahler (4%), welche bisher über 3 Mia Fr. (50%) an die Einnahmen der direkten Bundessteuern beitrugen, stark entlastet. Auch unter den bürgerlichen Parteien stiess die Initiative zum Teil auf wenig Gegenliebe. Die CVP liess verlauten, zuerst müsse eine neue Bundesfinanzordnung eingeführt werden, bevor einer derartigen Einnahmeneinbusse zugestimmt werden könne. Auch für die FDP und die SVP war der Zeitpunkt dieses Begehrens denkbar schlecht gewählt. Der Vorort hingegen empfahl seinen Mitgliederorganisationen, die Initiative zu unterstützen
[6].
Der Ständerat lehnte eine Motion des ebenfalls als Kopräsident des Initiativkomitees zur Abschaffung der direkten Bundessteuer in Erscheinung getretenen Cavadini (lp, NE), welche die Reduzierung der direkten Bundessteuer zu einem blossen Instrument des Finanzausgleichs zum Ziel hatte, mit 25 zu 4 Stimmen ab
[7].
Die vom Hauseigentümerverband am 1. Juli lancierte Volksinitiative "Wohneigentum für alle" hätte ebenfalls Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer. Sie verlangt unter anderem eine niedrigere Eigenmietwertbesteuerung während den ersten zehn Jahren nach Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sowie die Möglichkeit, in der Steuerklärung die für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bestimmten Spargelder vom Einkommen abzuziehen
[8].
Aufgrund des im Jahre 1990 verabschiedeten Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer erliess der Bundesrat zwei
Verordnungen bezüglich der zeitlichen Bemessung dieser Steuer. Demgemäss soll ab 1995 für juristische Personen in allen Kantonen die einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbesteuerung gelten. Für natürliche Personen hingegen bleibt es weiterhin den Kantonen überlassen, die Gegenwarts- oder Vergangenheitsbesteuerung für eine ein- oder zweijährige Bemessungsperiode anzuwenden
[9].
Die Fraktionen der bürgerlichen Regierungsparteien sowie der Liberalen arbeiteten gemeinsam eine Reihe von Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung aus. In diesem Zusammenhang reichten Vertreter der FDP verschiedene finanzpolitische Motionen in beiden Räten ein. Die Motion Spoerry (fdp, ZH) verlangte unter anderem eine "gesetzeskonforme" Anwendung des Bundesgesetzes über direkte Steuern bei der Behandlung von rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen; dabei ging es um die Frage, ob die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen mit Einmalprämie nur unter den im Gesetz präzisierten, kumulierten Voraussetzungen oder auch unter einer einzigen gegebenen Voraussetzung von einer Besteuerung ausgenommen werden sollen oder nicht. Der Bundesrat versprach, dem Parlament dazu eine Botschaft mit sachlich und sprachlich befriedigendem Text zu unterbreiten. Die Motion Cavadini (fdp, TI) forderte den Bundesrat auf, ein steuerpolitisches Programm auszuarbeiten, welches die Voraussetzungen für ein unternehmerfreundliches Steuersystem, für attraktive Investitionsbedingungen, die Sicherung der Arbeitsplätze sowie die Fortsetzung der bisherigen Sozial- und Umweltpolitik liefert. Eine gleichzeitig eingereichte Motion Gros (lp, GE) verfolgte ähnliche Ziele. Alle drei Motionen wurden überwiesen
[10].
Nach der Verabschiedung einer OECD-Konvention in Form einer Empfehlung für die
grenzüberschreitende Amtshilfe bei der Fahndung nach Steuersündern erklärte der Bundesrat, dass er diese nicht aktiv anwenden werde. So beabsichtige er beispielsweise nicht, magnetische Massendatenträger an ausländische Steuerbehörden zu verschicken, ausgenommen im Falle der Untersuchung krimineller Handlungen mit qualifiziertem Steuerbetrug. Damit beruhigte er verschiedene schweizerische Wirtschaftsorganisationen, welche sich um den Ruf der Schweiz als diskreten Partner in Steuerfragen besorgt zeigten
[11].
Indirekte Steuern
Nachdem die SP und die Gewerkschaften gegen den 1991 vom Parlament beschlossenen Abbau der Stempelsteuer auf Finanzmarktgeschäften ein Referendum eingereicht hatten, kam die Vorlage am 17. September zur Abstimmung
[12].
Die Argumente für und gegen die Änderung des Stempelsteuergesetzes unterschieden sich kaum von jenen, welche schon 1991 im Rahmen der Revision der Bundesfinanzordnung, in welche die Anderung des Stempelsteuergesetzes integriert war, vorgebracht worden waren
[13]. Mit einem klaren
Mehr von 61,5% wurde die Vorlage vom Volk angenommen; die höchsten Ja-Anteile mit 68 bis 71% verzeichneten die Finanzzentren Genf, Zürich und Zug, den geringsten Anteil mit 50,8% erzielte der Kanton Uri. Gemäss der Vox-Analyse waren parteipolitische Merkmale und die Links-Rechts-Orientierung besonders relevant für das Stimmverhalten. Unter den bürgerlichen Parteien konnte die FDP ihre Anhängerschaft am besten hinter ihre Parole scharen. Im rot-grünen Lager, welches die eigentliche Gegnerschaft der Vorlage ausmachte, konnte die SP ihre Anhängerschaft nicht von einem Nein überzeugen: fast die Hälfte ihrer Sympathisanten stimmte für die Abschaffung der Stempelabgaben; unter der grünen Wählerschaft waren es mit 42% etwas weniger. Die soziodemographischen Merkmale wie Alter, Geschlecht, Bildung und Sprachregion waren kaum relevant für das Stimmverhalten. Bei den Beweggründen wurden von den Befürwortern die Erhaltung des Finanzplatzes Schweiz, die Verhinderung von Kapitalabwanderung sowie die Konkurrenzfähigkeit des Bankenwesens genannt. Unter den Nein-Stirnmenden gaben 42% die prekäre Situation der Bundesfinanzen und die fehlende Kompensation der Einnahmenausfälle als Hauptgrund für ihre ablehnende Haltung an. Eine zweite wichtige Gruppe von Gegnern liess vor allem eine grundsätzlich kritische Haltung gegenüber dem profitorientierten Denken der Banken erkennen
[14].
Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Abstimmung vom 27. September 1992
Beteiligung: 45,7%
Ja: 1 230 579 (61,5%)
Nein: 771'351 (38,5%)
Parolen:
– Ja: FDP, CVR, SVP, LP, LdU, EVP (1*), AP; SHIV, SGV.
Nein: SP, GP, PdA, EDU; SGB, CNG.
Stimmfreigabe: SD
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Der Bundesrat hat auf den 1. April die Biersteuer um 2,64 Rappen pro Liter erhöht, was Mehreinnahmen in der Höhe von 13 Mio Fr. einbringen soll. Diese Massnahme hatte sich durch die Bierpreiserhöhung der Brauereien aufgedrängt, da laut Bundesverfassung die fiskalische Gesamtbelastung des Biers durch die Biersteuer, die Zollzuschläge sowie die Warenumsatzsteuer im Verhältnis zum Bierpreis unverändert bleiben muss. Auf den ersten September hat der Bundesrat ausserdem die Tabaksteuer erhöht, wovon Mehreinnahmen von 26 Mio Fr. erwartet werden
[15].
Für die Finanzierung der Direktzahlungen an die Landwirtschaft beschloss die kleine Kammer mit 23 zu 3 Stimmen als Erstrat die
Unterstellung von Lebensmitteln und nicht alkoholischen Getränken unter eine reduzierte Warenumsatzsteuer von 1,5%, womit 450 Mio Fr. zugunsten der Direktzahlungen bereitgestellt werden können
[16].
Die als Teil D der Sanierungsmassnahmen 1992 zur Entlastung des Bundeshaushaltes vorgeschlagene
Erhöhung des Treibstoffzolls um 25 Rappen pro Liter war in den beiden Räten an und für sich nicht umstritten, nur die Höhe der zusätzlichen Abgabe bildete während längerer Zeit den Zankapfel zwischen National- und Ständerat. Der Bundesrat begründete die Erhöhung mit der seit der Einführung des Grundzolls im Jahre 1936 aufgelaufenen Teuerung von rund 600%, welche nie ausgeglichen worden war. Die zusätzlichen Einnahmen in der Höhe von rund 1,6 Mia Fr. sollten je zur Hälfte für die allgemeine Bundeskasse und den Strassenbau verwendet werden. In der ständerätlichen Erstlesung blieben zwei Varianten in der Minderheit, welche die Strassenrechnung stärker begünstigen wollten, worauf die Vorlage mit der vorgeschlagenen Erhöhung von 25 Rappen pro Liter mit 30 zu 4 Stimmen angenommen wurde
[17].
Im Nationalrat setzte sich jedoch eine Mehrheit, zusammengesetzt aus der FDP, der LP und Teilen der CVP, mit dem Antrag auf eine
Reduktion der Erhöhung von 25 auf 20 Rappen pro Liter knapp gegen die SP, die Grünen und eine Mehrheit der CVP durch. Sowohl der Antrag Zwygart (evp, BE), einen Aufschlag von 30 Rappen vorzunehmen, als auch jener von Friderici (lp, VD) auf Zollermässigung für Dieseltreibstoff wurden verworfen
[18]. Im Differenzbereinigungsverfahren beharrte der Ständerat daraufhin zuerst auf seiner ursprünglichen Entscheidung, eine Benzinzollerhöhung von 25 Rappen pro Liter vorzunehmen, schwenkte dann aber nach hartnäckigem Beharren des Nationalrats mit 21 zu 18 Stimmen auf dessen Vorschlag einer Erhöhung um 20 Rappen pro Liter ein. Die vom Bundesrat beantragte Dringlichkeitsklausel wurde von beiden Räten abgelehnt
[19].
Wie schon vor den Verhandlungen in den beiden Räten angekündigt, ergriff ein überparteiliches Komitee bestehend aus Vertretern der Auto-Partei, bürgerlichen Parlamentariern sowie dem Westschweizer Centre patronal das
Referendum gegen die Treibstoffzollerhöhung. Unterstützt wurde das Komitee vom Schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag und dem ACS, nicht aber vom grössten Verband der Automobilisten, dem TCS
[20].
Eine vom WWF und dem Unternehmer Stephan Schmidheiny in Auftrag gegebene Studie, welche die Zusammenhänge zwischen Umweltverschmutzung, Ressourcenverbrauch, Wirtschaftswachstum und Energiebesteuerung analysierte, zeigte Möglichkeiten auf, wie durch eine sukzessive Verteuerung der Energiepreise effizienter und umweltschonender produziert werden könnte. Durch eine Rückverteilung der Zusatzeinnahmen an die Bevölkerung und an die Industrie würde die Staatsquote nicht erhöht. Hierzu wird an anderer Stelle ausführlicher berichtet
[21].
Nachdem der Bundesrat und der Ständerat schon im Herbst 1991 die Einführung eines
Ökobonus, welche in einer Standesinitiative des Kantons Zürich gefordert worden war, abgelehnt hatten, verwarf auch der Nationalrat das Vorhaben mit 76 zu 31 Stimmen. Ebenfalls abgelehnt hat die grosse Kammer die parlamentarische Initiative Schmidhalter (cvp, VS), welche die Einführung einer zweckgebundenen Umweltsteuer auf elektrischer Energie zum Ziel hatte
[22].
Die von Bundesrat Cotti geforderte Einführung einer
CO2-Abgabe zur Verminderung des Ausstosses von Kohlendioxid, welches unter anderem für die globale Erderwärmung mitverantwortlich ist, fand zwar im Rahmen der sogenannten Klimakonvention am Erdgipfel der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (Brasilien) Beachtung, konnte allerdings nur in unverbindlicher Form verabschiedet werden
[23].
Als Teil F der Sanierungsmassnahmen 1992 beschloss das Parlament, das seit 1928 in der Verfassung verankerte Spielbankenverbot aufzuheben, um damit eine zusätzliche Einnahmequelle in Form von Steuerabgaben zu erschliessen. Die Aufhebung des Spielbankenverbots ist Teil einer mittelfristigen Sanierung, da diese Massnahme erst ab 1996 wirksam wird. Die aus den Spielcasinos erzielten Einnahmen in einer geschätzten Höhe von 150 Mio Fr. sollen zweckgebunden für die Finanzierung des Bundesbeitrags an die AHV/IV eingesetzt werden. Zu den Details dieses Beschlusses siehe oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik)
[24].
Voranschlag 1993
Der Voranschlag 1993 des Bundes sah zuerst einen
Aufwandüberschuss von 2,47 Mia Fr. in der Finanzrechnung vor, während in der Erfolgsrechnung ein Defizit von 3,45 Mia Fr. erwartet wurde. Nachdem jedoch einerseits das Parlament die Erhöhung des Treibstoffzolls von 25 auf 20 Rappen pro Liter herabgesetzt und dem Beschluss die Dringlichkeit abgesprochen hatte und andererseits unvorhergesehene zusätzliche Ausgaben entstanden waren, musste der vom Bundesrat genehmigte Entwurf zum Voranschlag 1993 revidiert werden. In der Finanzrechnung wurde gemäss den überarbeiteten Zahlen ein Defizit von 4,31 Mia Fr. erwartet. Das Ausgabenwachstum lag mit 8,3% weit über dem optimistisch geschätzten Zuwachs von 5% des nominellen Bruttoinlandproduktes, während der Einnahmenzuwachs nur auf 1,5% geschätzt wurde. Die Bundesstaatsquote würde gemäss der überarbeiteten Fassung 11,2% betragen. Eine hohe Zuwachsrate von 11,6% verzeichnete das ausgabenstärkste Aufgabengebiet der sozialen Wohlfahrt. Die Ausgaben für Finanzen (Passivzinsen und Emissionskosten) erreichten einen Rekordwert von 3280 Mio Fr., was einen Zuwachs von 42,5% gegenüber dem Vorjahr bedeutet
[25].
In den
parlamentarischen Beratungen zeigte die grosse Kammer als erstbehandelnder Rat ihren Sparwillen und kürzte das schon überarbeitete Budget noch um 625 Mio Fr. In den Bereichen Landwirtschaft, Forschungsbeiträge zugunsten des Nationalfonds und Hilfsmassnahmen für osteuropäische Länder akzeptierte der Nationalrat jedoch die milder ausfallenden Kürzungen, welche der Ständerat beschlossen hatte. Auch beim Nationalstrassenbau gab die grosse Kammer dem Ständerat nach und verzichtete gänzlich auf Kürzungen. Gleichzeitig nahm sie den Antrag Frey (fdp, NE) knapp an, wonach im Falle einer Annahme der Treibstoffzollvorlage in der Volksabstimmung weitere 100 Mio Fr. für den Nationalstrassenbau bewilligt werden sollen; dieser Beschluss wurde von der kleinen Kammer bestätigt. Ein längeres Seilziehen hatten die unterschiedlichen Kürzungsvorschläge betreffend das EMD zur Folge: Nachdem der Nationalrat auf Kürzungen in der Höhe von 150 Mio und der Ständerat auf solchen von 100 Mio Fr. beharrt hatten, wurde in der Einigungskonferenz die Kompromisslösung einer Kürzung von 125 Mio Fr. akzeptiert. Nach Abschluss des Differenzbereinigungsverfahrens beliefen sich die Einsparungen gegenüber der überarbeiteten Budgetvorlage des Bundesrates auf rund 475 Mio Fr., womit der Voranschlag 1993 mit einem Defizit von 3,085 Mia Fr. rechnete. Im übrigen befürworteten beide Räte den Vorschlag des Bundesrates, die EWR-Budgetposten von ca. 195 Mio Fr., welche nach der Ablehnung des EWR-Vertrags nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dienen konnten, vorläufig zu sperren
[26].
Aufgrund der Ausgabenfreudigkeit des Parlaments, der strukturellen Schwächen der Bundeseinnahmen, der hohen Teuerung und der im Vergleich zu früheren Perioden höheren Zinssätze sowie der anhaltenden Rezession in der Weltwirtschaft
prognostizierte der Legislaturfinanzplan 1991-1995 Defizite bis zu 5 Mia Fr. im Jahre 1995, was 1,3% des BIP ausmachen, und somit den Rekordwert von 1,1% aus dem Jahre 1979 noch übertreffen würde. Die Ausgaben werden gemäss Legislaturfinanzplan durchschnittlich um 7,1% zunehmen, während unter Annahme eines nominellen BIP-Wachstums von 5% (ab 1993) und einer Teuerung von 3% das durchschnittliche Wachstum der Einnahmen nur 4% betragen wird. Die Bundesstaatsquote würde sich somit bis 1995 auf 11,1% erhöhen, was beinahe dem bisherigen Rekord von 1976 entsprechen würde. Auf der Ausgabenseite werden für die Bereiche "Finanzen und Steuern", "Beziehungen zum Ausland" sowie "soziale Wohlfahrt" durchschnittlich die höchsten Zuwachsraten prognostiziert. Auf der Einnahmenseite wird für die direkte Bundessteuer mit einer durchschnittlichen Zuwachsrate von 7,5% gerechnet, alle anderen Posten versprachen ein geringeres Wachstum; die Stempelabgaben werden aufgrund der teilweise kompensationslosen Streichung gewisser Emissionsabgaben und Finanzmarktsteuern durchschnittlich um 7,7% geringer ausfallen
[27].
Um die im Jahre 1995 erwartete Haushaltslücke von ca. fünf Milliarden zumindest teilweise zu schliessen und die Bundesstaatsquote wieder auf 10% zu senken, beantragte der Bundesrat dem Parlament ein Massnahmenpaket, welches einerseits mittels Stärkung des Steuersubstrats und andererseits durch Ausgabenkürzungen in allen Bereichen kurzfristig den zu erwartenden Defiziten entgegenwirken soll. Der Bundesrat verzichtete darauf, eine Verknüpfung von Sanierungsprogramm und neuer Finanzordnung vorzunehmen, um eine komplizierte Paketlösung mit entsprechenden Risiken einer Ablehnung in einer Volksabstimmung zu vermeiden. Einerseits sollten auf der Ausgabenseite bis 1995 durch gezielte Abbauvorschläge und lineare Kürzungen Einsparungen von 1,5 bis 2,1 Mia Fr. realisiert werden. Dazu enthielt der Entwurf des Bundesgesetzes über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen zehn gezielte referendumspflichtige Sparvorschläge; drei nicht dem Referendum unterstellte Sparmassnahmen schlug der Bundesrat in Form eines einfachen Bundesbeschlusses vor, ebenso wie die linearen Beitragskürzungen von 10%, befristet auf drei Jahre.
Andererseits sollte das Budget durch
Mehreinnahmen aus den Bereichen Treibstoffzoll und Tabaksteuer sowie durch eine erhöhte Gewinnausschüttung der Nationalbankerträge (450 bis max. 600 Mio Fr.) in der Höhe von insgesamt 1,9 bis 2,3 Mia Fr. entlastet werden..Diese Massnahmen sollten durch die Anderung von zwei Bundesgesetzen sowie durch die 10. AHVRevision (Tabaksteuer) realisiert werden. Dabei ging es beim Nationalbankgesetz nicht um die Erhöhung der Gewinnausschüttung an sich, sondern um die Einführung eines Finanzausgleichsmechanismus zugunsten der finanzschwachen Kantone. Das vorgeschlagene Sparpaket würde das auf fünf Milliarden prognostizierte Defizit im Jahre 1995 um vier Milliarden entlasten. Die Aufhebung des Spielbankenverbots sollte als zusätzliche Einnahmequelle erst ab 1996 wirksam werden. Der Bundesrat beabsichtigte auch, eine dauerhafte Ausgabenbremse in der Verfassung zu verankern; Ausgabenbeschlüsse des Parlaments, welche über die Anträge der Regierung hinausgehen, sollten demgemäss nur von der Mehrheit aller Ratsmitglieder beschlossen werden können
[28].
Die
Beratungen in der kleinen Kammer ergaben eine teilweise Abschwächung der vorgeschlagenen Sparmassnahmen. Im Paket A der Vorlage (Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen) sollten die Ausmerzbeiträge gemäss Viehabsatzgesetz entgegen dem Antrag des Bundesrates einerseits auch nach 1994 noch ausbezahlt werden und andererseits sollte die Plafonierung bei 30 Mio Fr. über den Zeitraum 1993-1995 beibehalten werden. Auf Antrag der Kommissionsmehrheit wurde das Waldgesetz aus dem Paket herausgelöst; die geplanten Einsparungen sollten in das Programm der linearen, befristeten Kürzungen aufgenommen werden. Im Teil B der Vorlage billigte der Rat der Kulturstiftung "Pro Helvetia" 14 Mio Fr. mehr zu, als dies der Bundesrat wollte. Im Teil C der Vorlage, welche den Bundesbeschluss über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993-1995 beinhaltete, wurden sowohl die Bundesbeiträge an die kantonalen Hochschulen als auch die Beiträge für die Kultur- und Sprachpflege in Graubünden von den Kürzungen ausgenommen. Bei der Anderung des Nationalbankgesetzes kritisierten Vertreter der reichen städtischen Kantone den vorgeschlagenen Finanzausgleich und forderten die Beibehaltung der bisherigen bevölkerungsproportionalen Verteilung. Der Regierungsvorschlag setzte sich aber durch, nachdem der Rat den Anteil, der nach Finanzausgleichskriterien verteilt wird, auf drei Achtel beschränkt hatte. Auf den Bundesbeschluss über die Ausgabenbremse trat der Ständerat gar nicht ein. Insgesamt bewirkten die Beschlüsse der kleinen Kammer eine Verringerung der Sparvorgabe um über 40 Mio Fr.
[29].
Nachdem der Nationalrat jedoch praktisch alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen im Rahmen des Bundesgesetzes und des Bundesbeschlusses über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen sowie des Bundesbeschlusses über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993 bis 1995 gutgeheissen hatte, schwenkte der Ständerat auf die vollumfänglichen Kürzungen in den Bereichen Land- und Waldwirtschaft, Kultur, Bildung und Forschung ein. Nachdem die grosse Kammer den Bundesbeschluss über die Ausgabenbremse gemäss bundesrätlichem Vorschlag angenommen hatte, trat der Ständerat zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage ein; infolgedessen wurde die Vorlage von der Geschäftsliste gestrichen. Zu den Verhandlungen bezüglich der Treibstoffzollerhöhung und der Aufhebung des Spielbankenverbots siehe oben
[30].
Das gesamte derart
beschlossene Sparmassnahmenpaket sollte inklusive der für drei Jahre verlängerten Einsparungen des Budgets 1992 eine Verminderung des Defizits zwischen 2,9 und 3,9 Mia Fr. bis 1995 ergeben
[31].
Der Ständerat überwies ein Postulat seiner Finanzkommission, welches dem Bundesrat unter anderen vorschlägt, ab dem Jahre 1993 im verwaltungseigenen Bereich weitere Kürzungen vorzunehmen sowie den Personalbestand bis 1995 auf den Stand von 1990 zu reduzieren
[32].
Staatsrechnung 1992
Die Finanzrechnung hat
1992 mit einem Ausgabenüberschuss von 2,863 Mia Fr. abgeschlossen. Damit fiel dieses höchste je registrierte Defizit mehr als doppelt so hoch als budgetiert aus. Die Ausgaben in der Höhe von 37 816 Mio Fr. wuchsen mit 6,5% erneut deutlich stärker als die Einnahmen von 34 953 Mio Fr. (4,4%). Auf der
Einnahmenseite verzeichneten einerseits die Posten Warenumsatzsteuer und Verrechnungssteuer aufgrund der schlechten Wirtschaftslage Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr in der Höhe von 933 Mio resp. 676 Mio Fr. Andererseits übertraf der Einnahmenüberschuss der Eidgenössischen Versicherungskasse das Budget um 680 Mio Fr. Die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer fielen um 192 Mio Fr. höher als erwartet aus; für diese Mehreinnahmen ist. allerdings die Steuerperiode 1989/90 verantwortlich, während der die schweizerische Wirtschaft noch nicht von der Rezession betroffen war. Die übrigen Einnahmenposten verzeichneten die erwarteten schwachen Zunahmen gegenüber dem Vorjahr, wobei auch die in den letzten Jahren stark rückläufigen Stempelabgaben wieder anstiegen
[33].
Auf der
Ausgabenseite schlugen die gegenüber dem Vorjahr um 21,3% gestiegenen Kosten im Bereich Finanzen und Steuern durch die gestiegenen Zinsleistungen mit einem Mehraufwand von 284 Mio Fr. zu Buche. Auch der Bereich Beziehungen zum Ausland schloss, insbesondere durch den Beitritt zu den Institutionen von Bretton Woods sowie internationale Hilfsmassnahmen bedingt, mit einem Mehraufwand von 216 Mio Fr. (+19,4% gegenüber 1991) ab. Mit +7,8% stiegen auch die Ausgaben für Bildung und Forschung überdurchschnittlich stark, während sich jene für die Landesverteidigung nur um 0,8% erhöhten. Einzig die Verkehrsausgaben, welche um 3,8% anstiegen, blieben um 67 Mio Fr. unter der budgetierten Vorgabe. Knapp ein Viertel des Ausgabenwachstums entfiel auf die soziale Wohlfahrt (+514 Mio Fr.), welche mit 8605 Mio Fr. den grössten Ausgabenposten bildete. Die Verschlechterung der Bundesfinanzen kam auch in anderen Kennzahlen deutlich zum Ausdruck: Die Staatsquote stieg von 10,7 auf 11,2%, die Verschuldungsquote erhöhte sich von 13,7 auf 16,4% des Bruttoinlandprodukts und die Nettozinslast wuchs innert Jahresfrist von 3,9 auf 4,7% der Gesamteinnahmen
[34].
Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Aufwandüberschuss von 4031 Mio Fr. ab, womit sich das Defizit gegenüber dem Voranschlag mehr als verdoppelt hat
[35].
Die
Nachtragskredite in einer Gesamthöhe von 1,8 Mia Fr. haben nicht unwesentlich zur Verschlechterung der Rechnung 1992 geführt. In einem ersten Paket ersuchte der Bundesrat das Parlament um zusätzliche Kredite von 510 Mio Fr. zur Deckung der durch den Teuerungsausgleich für die AHV/IV-Bezüger verursachten Mehrkosten der Eidgenössischen Versicherungskasse, für Zinszahlungen an die PTT, Kreditübertragungen für die vom Golfkieg betroffenen Länder, Infrastrukturleistungen an die SBB und für zusätzliche Etatstellen, insbesondere im EDA
[36]. Im Ständerat war einzig ein Kredit für dringende Betreuungsmassnahmen im Drogenbereich durch den Lega-Vertreter Morniroli (TI) bekämpft worden, allerdings ohne Erfolg. Auch im Nationalrat bot der Kredit von 3,1 Mio Fr. für die Drogenprävention Anlass zu Diskussionen, wurde schlussendlich aber, ebenso wie der umstrittene EWR-Informationskredit in der Höhe von 3,4 Mio Fr., vom Rat gutgeheissen
[37].
Die zweite Tranche umfasste Nachtragsbegehren in der Höhe von 1,338 Mia Fr., wobei die Hauptlast auf den Schuldendienst fiel. Verschiedene Anträge auf Kürzungen in den Bereichen EWR-Informationsmaterial der Bundeskanzlei, Spesenentschädigung im BUWAL sowie Käseverwertung fanden im Nationalrat kein Gehör. Die Teuerungsnachträge für die EXPO in Sevilla stiessen anfänglich im Ständerat auf Widerstand, wurden dann jedoch gutgeheissen
[38].
Finanzhaushalt der Kantone
Im Rechnungsjahr 1991 konnten nur sieben Kantone (TI, ZG, UR, SZ, NW, GL, GR) ein positives Resultat vorweisen, alle übrigen schlossen mit einem Defizit ab; unter Einbezug der Investitionsrechnung erzielten sogar nur die kleinen Innerschweizer Kantone ein positives Resultat. Der Aufwandüberschuss aller Kantone übertraf das Budget um 756 Mio und erreichte 1,85 Mia Fr. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Ausgaben um knapp 11% zu, während die Einnahmen lediglich um 6,5% anstiegen. Die grössten Mehrausgaben entstanden bei den Posten Anteile/Entschädigungen/Beiträge (+917,4 Mio) und Personalkosten (451,7 Mio); die Zinsbelastungen haben um 15% zugenommen. Den grössten Fehlbetrag gab es im Kanton Genf mit 531,3 Mio Fr., gefolgt von Bern mit 431,3 Mio und Zürich mit 416,6 Mio Fr. Die besten Abschlüsse konnten die Kantone Tessin (+39,8 Mio) und Zug (+30,5 Mio) vorweisen. Die drastische Verschlechterung der Kantonsfinanzen hatte vor allem in den welschen Kantonen (ausser VS) und in Bern zur Folge, dass nicht nur die gesamten Investitionen, sondern auch ein Teil der laufenden Ausgaben fremdfinanziert werden mussten
[39].
Die kantonalen Finanzdirektoren verlangten im übrigen von der eidgenössischen Finanzdirektion eine
stärkere Ausrichtung des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft der Kantone, um ein weiteres Auseinanderdriften zwischen armen und reichen Kantonen, welches zwischen 1970 und 1988 zu beobachten war, zu verhindern. Ausserdem forderten sie ein einheitlicheres und übersichtlicheres System der Subventions- und Beitragsleistungen des Bundes an die Kantone, womit gleichzeitig Personaleinsparungen erzielt werden könnten
[40].
Weiterführende Literatur
E. Honegger, Finanzpolitik aus föderalistischer Warte, Zürich 1992 (Broschüre des Redressement National).
R. Nef, Populärer Immobilismus dank rechtsbürgerlichem Populismus? Analysen zur Auseinandersetzung um die Neuordnung der Bundesfinanzen, Zürich 1992.
P. Richli, "Rechtliche Schranken der Staatsverschuldung", in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 93/1992, Nr. 12, S. 529 ff.
O. Stich, "Legislaturfinanzplan und Sanierungsmassnahmen", in Documenta, 1992, Nr. 2, S. 4.
O. Stich, "Finanzpolitik als Herausforderung", in Documenta, 1992, Nr. 3, S. 7.
M. Eggler / E. Rotzetter, "Die Steuerbelastung der Schweiz im internationalen Vergleich", in Die Volkswirtschaft, 65/1992, Nr. 11, S. 51 ff.
L. Masmejan-Fey, L'imposition des couples mariés et des concubins, Lausanne (Diss. jur.) 1992.
S. Mauch e.a., Ökologische Steuerreform. Europäische Ebene und Fallbeispiel Schweiz, Zürich 1992.
R. Meier / F. Walter, Umweltabgaben für die Schweiz, Chur 1992.
P. Michael, Der Steuer- und Abgabebetrug im schweizerischen Recht, Bern (Diss. jur. St. Gallen) 1992.
F. Perret e. a., L'impôt fédéral direct: inutile!, Lausanne 1992 (Centre patronal).
B. Schaerer, Subventionen des Bundes. Zwischen Legalitätsprinzip und Finanzrecht, Zürich (Diss. jur. Bern) 1992.
Y. Amman, «Politique budgétaire des collectivités publiques en Suisse», in Cahier de questions conjoncturelles, 1992, no 2, S. 23 ff.
[1] BBl, 1992, I, S. 785 ff.; siehe auch SPJ 1991, S. 143.
[2] Presse vom 7.2.92; TA, 7.4.92.
[4] NZZ, 27.5.92; Presse vom 16.9.92; Bund, 20.11.92 (Aufschub).
[5] BBl, 1992, I, S. 352 f. Siehe auch den Steuervergleich der Schweiz als Unternehmensstandort gegenüber verschiedenen OECD-Staaten in SHZ, 27.5.92.
[6] SHZ, 16.1.92; Presse vom 5.2.92; NZZ, 19.2.92; BaZ, 22.2.92 (Vorort).
[8] Presse vom 27.4.92; siehe auch unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau).
[10] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2524 ff. (Ordnungspolitische Erneuerung), 2518 ff. und 2529 ff. (steuerpolitisches Programm). Vgl. dazu auch oben, Teil I, 4a (Einleitung).
[12] BBl, 1992, III, S. 795 f. Siehe auch SPJ 1990, S. 128 f. und 1991, S. 143 f.
[13] NZZ, 27.7.92; Bund, 13.8.92.
[14] BBl, 1992, IV, S. 441 ff.; wf-Dokumentation, 27.7.92; Presse vom 28.9 und 29. 9.92 Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 27. September 1992, Bern 1992.
[15] Gesch.ber. 1992, 2. Teil, S. 237; NZZ, 26.3.92.
[16] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 457 ff.; Presse vom 12.6.92. Vgl. auch oben, Teil I, 4c (Politique agricole).
[17] BBl, 1992, III, S. 349 ff. (v.a. 371 ff); Amtl. Bull. StR, 1992, S. 579 ff.; NZZ, 18.6.92.
[18] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1882 ff.; Presse vom 1.10 und 2.10.92. Siehe auch die Zusatzbotschaft des BR zur Treibstoffzollerhöhung: BBl, 1992, V, S. 1235 IT.
[19] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 953 ff., 1004 ff., 1038 und 1070; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1977 ff., 2070 f. und 2217 f.; BBl, 1992, VI, S. 107 ff.
[20] NZZ, 22.10 und 26.10.92; TA, 26.10.92.
[21] LNN, 22.4.92; vgl. auch Lit. Mauch und unten, Teil I, 6a (Politique énergétique, Energies alternatives).
[22] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 177 ff. (Standesinitiative ZH) und S. 184 ff. (Schmidhalter); Presse vom 31.1.92. Vgl. auch SPJ 1991, S. 146 und 193.
[23] BZ, 9.6 und 15.6.92; NZZ, 19.6.92. Vgl. auch unten, Teil I, 6d (Politique de protection de l'environnement, Qualité de l'air).
[24] Zum Massnahmenpaket siehe unten, Voranschlag 1993.
[25] Überarbeitete Zahlen des Voranschlages 1993 in Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2297. Vgl. auch L'Hebdo, 8.10 und 22.10.92 sowie L. Boas, "Grund zur Panik?" in Bresche Magazin, 1992, Nr. 10, S. 7 ff.
[26] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2297 ff., 2326 ff., 2352 ff. 2547 ff., 2584 ff. und 2633 f.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1163 ff., 1192 ff., 1256 ff., 1289 f. und 1299; NZZ, 16.12.92; wf-Dokumentation, 16.11.92; wf-Pressedienst, 21.12.92.
[27] BBl, 1992, III, S. 140 ff.; wf-Dokumentation, 4.5.92; Die Volkswirtschaft, 65/1992, Nr. 11, S. 41 ff. Vgl. auch SPJ 1991, S. 145.
[28] BBl, 1992, III, S. 349 ff.; Presse vom 16.1, 25.1 und 3.4.92; wf-Dokumentation, 3.2 und 25.5.92. Wirtschaftskreise vermissten die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zum Sanierungsprogramm (siehe dazu wf, Pressedienst, 17.1.92).
[29] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 546 ff.; Presse vom 18.6.92. Zur Erhöhung des Treibstoffzolls und der Aufhebung des Spielbankenverbots siehe oben, Indirekte Steuern.
[30] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1783 ff., 1801 ff., 1848 ff., 1977 ff., 2039 ff. und 2217 f.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 948 ff . , 1011 f. und 1070; BBl, 1992, VI, S. 102 ff., 113, 142 f. und 147 f. Siehe auch oben, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik) und 4c (Politique agricole, Production animale, Sylviculture) sowie unten, Teil I, 8a (Hautes écoles) und 8b (Kulturpolitik). Vgl. auch Lit. Stich.
[32] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 591.
[33] Botschaft zur Staatsrechnung 1992; Gesch. ber. 1992, 2. Teil, S. 230 ff.
[34] Siehe dazu die Tabelle "Staatsrechnung 1992 und Voranschlag des Bundesrates für 1993".
[35] Botschaft zur Staatsrechnung 1992; Presse vom 25.2.93; NZZ, 21.4.93.
[36] BBl, 1992, I, S. 27 ff.
[37] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 406; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1129 ff.; BBl, 1992, III, S. 1001; NZZ, 11.6 und 19.6.92.
[38] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1087 ff. und 1256; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2467 ff.; NZZ, 1.12, 10.12 und 16.12.92. Zum Nachtragskredit EXPO Sevilla siehe auch oben, Teil I, 1a (Weltausstellungen).
[39] Bund, 4.5.92; Presse vom 24.7.92. BE: BZ, 28.3.92. ZH: NZZ, 21.3.92. Vgl. auch Lit. Amman.
[40] Presse vom 27.10.92. Allgemeines zu den Bundessubventionen: wf-Dokumentation, 19.10.92. Angaben zum Finanzausgleich 1992 siehe Gesch. ber. 1992, 2. Teil, S. 218 f.