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Grundlagen der Staatsordnung
Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein
Die kulturelle Vielfalt wurde als Wesensmerkmal der nationalen Identität ins Zentrum der Diskussionen gerückt; die Idee des "Sonderfalles Schweiz" wurde im Rahmen der Zentenarfeier und der Debatten zur europäischen Integration relativiert. – Die zahlreichen eidgenössischen und kantonalen Veranstaltungen zur 700-Jahr-Feier ernteten Erfolg, während der Boykottaufruf von Kulturschaffenden gegen die Feier nur mässigen Widerhall fand. – Die Expertenkommission "Schweiz morgen" präsentierte im Schlussbericht vier Zukunftsszenarien. – Die "Vereinigung für Verfassungsreform" kündigte eine Volksinitiative für eine Totalrevision der Bundesverfassung an.
Grundsatzfragen
Das Vertrauen der Bevölkerung in die Problemlösungsfähigkeit des Staates ist laut einer im Juli und August durchgeführten UNIVOX-Befragung zum Teil stark zurückgegangen. Der Umweltschutz stand nach Ansicht der Befragten zwar weiterhin an der Spitze der ungelösten Probleme, aber die Ausländer- und Asylpolitik, die Sozialpolitik sowie politisch-institutionelle Anliegen haben stark aufgeholt. Der Anteil derjenigen, welche in den einzelnen Politikbereichen ohne Einschränkung in die Problemlösungsfähigkeit des Staates vertrauten, ging im Vergleich zum Vorjahr um etwa 20 Prozentpunkte zurück. Immerhin rund drei Fünftel der Bevölkerung glaubte in den erwähnten Problembereichen "unbedingt" und "eher" an die Problemlösungsfähigkeit des Bundesrates (1990: 80% bis 96%). Der Anteil der Befragten, welcher generell zufrieden war mit der Art, wie die Schweiz regiert wird, sank gegenüber dem Vorjahr von 54% auf 42%; derjenige der Unzufriedenen stieg von 16% auf 24% [1].
Vor allem in der deutschsprachigen Schweiz machte sich eine Identitätskrise im Zusammenhang mit innenpolitischen Skandalen wie dem Rücktritt von Bundesrätin Kopp oder der Fichen-Affäre, welche ihren Ausdruck auch in dem gegen die 700-Jahr-Feier gerichteten "Kulturboykott" fand, bemerkbar; in der West- und Südschweiz wurde das Selbstverständnis der eigenen Gesellschaft nicht derart in Frage gestellt wie östlich der Saane und nördlich des Gotthards [2].
Erste Resultate aus den Untersuchungen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 21 über die kulturelle Vielfalt und nationale Identität zeigten, dass eine nationale Identität immer weniger von der Vorstellung des Sonderfalls leben kann, sondern mehr auf Sachrealitäten beruht, für die der Staat eine wichtige Organisationsgrösse geblieben ist. Ausserdem kann sich, gemäss dem Selbstverständnis des NFP 21 und dessen Leiter Prof. Kreis, die nationale Identität der Schweiz praktisch nur in der kulturellen Vielfalt verkörpern. In komplexen Gesellschaften wie der Schweiz von heute existiert kulturelle Identität laut mehrerer Teilstudien nicht als Einheit mit Ausschliesslichkeitscharakter. Indem das Individuum mehreren identitätsvermittelnden Gruppen angehört, entsteht eine Verkettung von verschiedenen partiellen Identitäten, wodurch die kulturelle Vielfalt in das Individuum hineinverlagert wird. Ein weiterer Bericht hielt aber auch die Verständigungsprobleme zwischen den verschiedenen Sprachregionen fest. Eine Untersuchung zu eidgenössischen Festen kam zum Schluss, dass diese heute, in der pluri-kulturellen, keinem einheitlichen Wertesystem verpflichteten Nation, ihre gesellschaftlich integrierende Funktion verloren hätten. Der Projektbericht der Politikwissenschafter hielt fest, dass die institutionelle politische Beteiligung dazu tendiert, von der jeweiligen Situation, der Art der Themen, der persönlichen Betroffenheit und des Stils der öffentlichen Auseinandersetzung abhängig zu werden; nur rund dreissig Prozent der Stimmbürgerschaft können als konstante Urnengänger bezeichnet werden, fünfzig Prozent hingegen als unregelmässige oder gelegentliche Urnengänger und zwanzig Prozent als prinzipielle Abstinenten [3].
Ein Kolloquium über nationale Identität und den Sonderfall Schweiz, organisiert von der Stiftung "Akademie 91 Luzern" zusammen mit der Theologischen Fakultät Luzern, machte deutlich, dass das Sonderfall-Bewusstsein ein Bestandteil unserer Nationalität ist, letztere aber als ein mentales Konstrukt und somit als ein Resultat von Lernprozessen und kommunikativen Vorgängen zu verstehen sei. Für den Wirtschaftshistoriker Siegenthaler hängt die Geschichte der nationalen Bewusstseinsbildung eng zusammen mit der Geschichte der nationalen Krisen und der Suche nach ihrer Bewältigung. Die Symbole der nationalen und kulturellen Identität seien jedoch in unterschiedlichen Zusammenhängen als Bausteine eines Ganzen zu verschiedenen Zwecken verwendet und immer wieder neu instrumentalisiert worden; aus diesem Grund könne die Sonderfallthese auch kritisch hinterfragt und, falls erforderlich, verändert werden [4].
Der Geschichtsprofessor Ulrich Im Hof nannte in einem Seminar zum Nationalbewusstsein sieben für ihn relevante Elemente unserer nationalen Identität: Der demokratische Republikanismus, die Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers, der Föderalismus, die Vielsprachigkeit, unser Arbeits- und Erziehungsethos, der Unabhängigkeitswille gekoppelt mit der Neutralität sowie der Solidaritäts- und Humanitätsgedanke. Gemäss seinen Ausführungen sind diese Identitätsfaktoren jedoch mit allzu abstrakten und mythischen Inhalten besetzt, so dass sie sich nicht mehr mit der effektiven Daseinsrealität decken würden. Um der Gefahr der Verunsicherung und des Misstrauens seitens der Bürger vorzubeugen, sollten diese Elemente neu überdacht und mit Inhalten, welche der heutigen Realität entsprechen, besetzt werden [5].
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Am 10. Januar fand in Bellinzona die Eröffnungszeremonie zur 700-Jahr-Feier statt. In seiner Ansprache äusserte sich Bundespräsident Flavio Cotti positiv zur Idee einer Zukunft der Schweiz in einem geeinten Europa und zur Wandlungsfähigkeit unserer politischen Institutionen. Gleichzeitig kündigte er ein Solidaritätsgeschenk für alte und behinderte Menschen im Betrag von 700 Fr. pro Person an und versprach, der Bundesrat werde sich dafür einsetzen, dass die Dritte Welt mit zusätzlichen 700 Mio Fr. unterstützt werde. Der Tessiner Architekt Mario Botta hatte für die Durchführung der Eröffnungsfeier ein eigens dafür konzipiertes Zelt im Castello Grande aufstellen lassen; dieses originelle Zelt wurde für sieben Schwerpunktfeiern in den verschiedenen Landesregionen weiterverwendet [6].
Frauenspezifische Projekte kamen unter anderem im Rahmen der Frauensession im Parlament zum Zuge; thematisiert wurden Fragen der geschlechtsspezifischen Machtausübung im Staat und die Diskrepanz zwischen juristischer und faktischer Gleichstellung. Unter dem Titel "Frauen öffnen die Schweiz" fanden mehrere Veranstaltungen statt, an denen die Themen Frauen und Okologie, Frauen und Ökonomie sowie Frauen und Ökumene in unserer Gesellschaft erörtert wurden. Ebenfalls im Rahmen der 700-Jahr-Feiern wurde am 15. September im Bundeshaus eine Jugendsession durchgeführt [7].
Die Bundesversammlung liess als Teil der Jubiläumsfeier Friedrich Dürrenmatts Theaterstück "Herkules und der Stall des Augias" im Nationalratssaal aufführen. Gemäss Ständeratspräsident Hänsenberger (fdp, BE) vermittelt das Stück die Einsicht, dass "aus dem Mist Humus wird und in einem kleinen Staat nur kleine Schritte zum Ziel führen und nicht grosse Helden". Die Aufführung war sehr umstritten, weil die Meinungen darüber, ob der inzwischen verstorbene Schriftsteller als Befürworter des "Kulturboykotts" die Aufführung seines Stücks im Rahmen der Jubiläumssession zugelassen hätte, auseinandergingen. Die in den Festreden geäusserten Bekenntnisse zu Solidarität und zu humanitärem Gedankengut stiessen in einem Teil der Öffentlichkeit auf heftige Kritik, als während den Festlichkeiten bekannt wurde, dass gleichentags fünfzehn als Asylbewerber abgewiesene Kurden von der Polizei verhaftet worden waren, um später des Landes verwiesen zu werden [8]. Im Bundeshaus selbst wurde zur historischen, staatskundlichen und politischen Information der Öffentlichkeit auch die Ausstellung "Expofédéral" durchgeführt [9].
Anfangs Mai wurde der "Weg der Schweiz", welcher auf einer Länge von 35 Kilometern vom Rütli bis nach Brunnen entlang dem Urnersee führt, offiziell eröffnet. Der Wanderweg war von den 26 Kantonen als Gemeinschaftswerk zur 700-Jahr-Feier gestaltet worden und sollte für die Wanderer eine Möglichkeit zum Kennenlernen der Vielfalt der Kantone bieten, aber auch einen Ort der Begegnung darstellen. Einige Kantone nutzten zudem die enge Zusammenarbeit mit den ansässigen Behörden der Urkantone zu intensiveren Kontakten. Auf Drängen der Stiftung "Weg der Schweiz" änderte der Kanton Jura sein ursprüngliches Projekt und stellte seinen Wunsch nach einem Kantonswechsel der bernisch gebliebenen Bezirke des Südjuras in einer Weise dar, welche von den Stiftungsräten schlussendlich genehmigt werden konnte [10].
Die Schwerpunktfeiern der Festtrilogie begannen mit dem "Fest der vier Kulturen", welches dezentral in den Kantonen der Westschweiz durchgeführt wurde; dabei kamen über 60 Veranstaltungen aus allen kulturellen Bereichen zum Tragen. In Lausanne bildeten beispielsweise die Ballettauffiihrungen "La Tour" von Maurice Béjart und "Fondue" von Heinz Spoerli einen Höhepunkt [11].
Das "Fest der Eidgenossenschaft" wurde im Juli in der Innerschweiz mit dem "Mythenspiel", welches inhaltliche, formale aber auch finanzpolitische Kritik erregte, eröffnet. Ein anderer Schwerpunkt war die "Arena Helvetica", welche in Form eines gross angelegten Umzugs die eidgenössische Wehrgeschichte darstellte. Das Programm des umstrittenen "Armeetages 91" in Emmen (LU) konnte restrukturiert werden, nachdem in einer ersten Planungsphase der vorgesehene Bau eines speziellen Autobahnanschlusses zur Durchführung eines Defilees und einer Armeeschau starke Kritik in der Öffentlichkeit hervorgerufen hatte. Schlussendlich wurden zwei kürzere sogenannte Vorbeimärsche mit je 3000 Soldaten und 470 Fahrzeugen in den Mittelpunkt der vielfältigen Darstellungen gestellt [12].
Im Rahmen der Veranstaltungen "Fest der Solidarität" im Kanton Graubünden wurden verschiedene Austauschprogramme von Jugendlichen einzelner Berufsgruppen, so z.B. auch der Bauern, durchgeführt. Fragen zum Verhältnis der ersten zur Dritten Welt standen am Symposium "Wem gehört die Welt?" im Vordergrund; ein offener Geist ("Spiert aviert") sowie die Bereitschaft zur Mitgestaltung der Zukunft Europas waren am europäischen Jugendtreffen im Engadin gefragt [13].
Zahlreiche Aktivitäten im Ausland, wie zum Beispiel die Ausstellung "Switzerland 700" in London, entstanden aus der Zusammenarbeit der schweizerischen diplomatischen Vertretungen und den entsprechenden ausländischen Behörden sowie der Privatwirtschaft [14].
Eine von Geschichtsprofessor Altermatt, welcher der vom Bundesrat eingesetzten "groupe de réflexion" angehörte, durchgeführte Zwischenbilanz Ende Juli glaubte einen Graben zwischen den Intellektuellen und dem Volk zu erkennen. Die vorwiegend kritische Meinung zu den Festlichkeiten unter den Intellektuellen, Kultur- und Medienschaffenden kontrastiere stark zur Haltung der übrigen Bevölkerungsgruppen. Im übrigen sei die Festbereitschaft in der Westschweiz wie erwartet grösser als in der Deutschschweiz [15].
Den Abschluss der Feierlichkeiten bildete ein Symposium in Lugano unter dem Titel "Die Schweiz an der Schwelle zum nächsten Jahrhundert", in welchem die Zukunftsdiskussionen von fünf Arbeitsgruppen im Plenum präsentiert wurden. Dabei fielen vor allem die beiden radikalen Umbruchsthesen von Christian Lutz, Leiter des Gottlieb Duttweiler Instituts (GDI), und von Giuseppe Rusconi, einem Tessiner Bundeshausjournalisten, auf. An der, Schlusszeremonie in Basel forderte Bundesrat Felber die Bevölkerung auf, nach den vielfältigen Überlegungen zur Zukunft der Schweiz die Annäherung an Europa in Form eines EWR-Vertrages zu wagen [16].
Gesamthaft fanden auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene über 3000 Veranstaltungen im Rahmen der Jubiläumsfeiern statt, welche auf eine unterschiedliche Resonanz stiessen; tendenziell entkrampfte sich das Verhältnis der Bevölkerung zum eigenen Fest im Verlaufe des Jahres auch in der Deutschschweiz. Zahlreiche Projekte und Anlässe sollen auch nach dem Jubiläumsjahr weitergeführt resp. wiederholt werden [17].
In der Stadt Bern fanden von Juni bis September verschiedene Festanlässe zum 800jährigen Bestehen Berns (BE 800) statt. Höhepunkt war ein Festumzug im September, an dem über 3200 Figuranten und 55 Umzugswagen teilnahmen [18].
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Die 700 Kulturschaffenden, welche bis im Frühling 1990 die Kulturboykottdrohung gegen die 700-Jahr-Feier unterschrieben hatten, sind in der Deutschschweiz — zumindest zu Beginn der Festlichkeiten — zum Thema geworden und haben, gemäss den Kritikern des Boykotts, eine im Verhältnis zu ihrem potentiellen Kulturschaffen überproportionale Öffentlichkeitswirkung erhalten. Der Boykottaufruf ist in der Westschweiz weniger stark befolgt worden. Die offiziellen Veranstaltungen unter dem Motto "Utopie" sind laut dem Festdelegierten Solari bei den Intellektuellen im Welschland auf fruchtbaren Boden gestossen [19].
Nachdem der Delegierte für die 700-Jahr-Feiern, Marco Solari, den Schriftsteller Max Frisch vergeblich gebeten hatte, an der Eröffnungszeremonie in Bellinzona teilzunehmen, lud er ihn nochmals ein, wenigstens am Schweizer Europatag dabei zu sein. Frisch erklärte in seiner Absage, er könne sich nicht freiwillig mit einer Regierung an einen Tisch setzen, welche für die Fichen-Affäre verantwortlich sei und damit "Verfassungs-Verrat" als eidgenössischen Alltag toleriere [20].
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Die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission "Schweiz morgen" präsentierte nach zweijähriger Arbeit ihren Schlussbericht [21]. Darin entwarf sie in vier Szenarien, unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte der Lebensqualität, mögliche Entwicklungen der Schweiz in wirtschaftlich-sozialer, kultureller und politischer Hinsicht nach dem Jahre 2000. Die 16köpfige Kommission unter der Leitung von Christian Lutz, Leiter des Gottlieb-Duttweiler-Instituts (GDI) in Rüschlikon und Präsident der schweizerischen Gesellschaft für Zukunftsforschung, umfasste Wissenschaftler aus verschiedenen Fachbereichen, Unternehmer, Journalisten und eine Vertreterin aus der Bundesverwaltung. In sieben Themenbereichen hatte die Kommission mögliche Grundhaltungen in bezug auf die Rolle der Schweiz in einer Welt im Umbruch, die institutionelle Entwicklung, die Umwelt- und Raumpolitik, die Sozialpolitik, die Wirtschaft, den kulturellen Wandel und die individuellen Lebensformen skizziert. Die verschiedenen Handlungsoptionen wurden in der Folge als Bausteine unterschiedlicher Gesamtszenarien verwendet.
Ein erstes Szenarium geht von einem Status quo aus, der einen kurzsichtigen, punktuellen Pragmatismus beinhaltet und für die Schweiz, gemäss der Kommission, kein sinnvolles Konzept darstellt. Ein zweites Szenarium mit der Devise "Mehr Leistung und Wettbewerb in Wirtschaft und Gesellschaft" hat persönliche Freiheit, individuelle Selbstverwirklichung und private Initiative als höchste Werte zum Ziel, würde aber gleichzeitig eine abnehmende Solidarität in der Gesellschaft, kulturelle Verarmung, eine extrem materialistische Haltung sowie einen Abbau der direkten Demokratie und des Föderalismus bewirken. Das dritte, dem die Sympathie der Kommission galt, hat eine idealistische Ausrichtung, deren Zielorientierung eine umwelt- und sozialverträgliche, basisorientierte und beschauliche Schweiz ist. Das vierte Szenario trägt hedonistische Züge mit dem Motto: Alle sollen sich ein schönes Leben machen können.
Neben der Entwicklung der Szenarien und der Beschreibung von deren möglichen politisch-sozialen und wirtschaftlich-kulturellen Implikationen erarbeitete die Kommission sowohl abstrakte als auch konkrete Leitideen für jene Bereiche, in denen sie einen starken Handlungsbedarf erkannte: Dazu gehört als wichtigstes Element eine aktive Rolle der Schweiz in einem demokratisch legitimierten Europa der Regionen, was einen EG-Beitritt bis zum Jahr 2000 erfordern würde, sowie ein stärkeres Engagement der Schweiz bei der Lösung internationaler Probleme, wozu ein Beitritt zu UNO, IWF und Weltbank empfohlen wird. Gemäss der Kommission braucht die Schweiz eine Reform der politischen Strukturen, womit unter anderem die Stärkung der parlamentarischen Demokratie gemeint ist, eine Ökologisierung der Wirtschaft, mehr Wettbewerb, eine Neuordnung des sozialen Ausgleichs mit einem Mindesteinkommen für alle und mehr Chancengleichheit von Mann und Frau in der Gesellschaft. Der Bericht sollte unter anderem dem Bundesrat als Basis für die Regierungsrichtlinien der kommenden Legislaturen dienen [22].
Gegen den Willen der Regierung überwies der Ständerat Rhinows (fdp, BL) Postulat "Leitbild Schweiz". Darin wird der innere Zustand des Landes als desolat sowie ohne gemeinsame Sprache bezeichnet und ein neuzeitlicher Entwurf einer der Zukunft gewachsenen Schweiz gefordert [23].
Die Kommission für soziale Fragen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) publizierte unter dem Titel "Eine neue Schweiz im neuen Europa" zehn Thesen als Beitrag zum Jubiläumsjahr. Die Autoren lehnen darin ein selbstzufriedenes schweizerisches Sonderfalldenken ab und plädieren für ein Bemühen, international auf moralischer Ebene vorbildlich zu sein. Eine moralisch integre Politik beinhalte auch den Respekt vor der Schöpfung, welche höher gewertet werden sollte als die Wohlstandsmehrung. Die Reformen in Richtung einer weltweiten Friedensordnung, vermehrter Solidarität im Nord-Süd-Konflikt und mehr demokratischer Mitbestimmung im politisch-sozialen Leben würden jedoch gemäss den Autoren eine Totalrevision der Bundesverfassung voraussetzen [24].
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Totalrevision der Bundesverfassung
Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zum 700-Jahr-Jubiläum an der ETH Zürich hat Bundesrat Arnold Koller ein zukünftiges Bild der Schweiz als Verfassungsstaat skizziert, in welchem sich ein Reformwille aus dem Innern unseres Staatsgefüges mit den Herausforderungen unserer europäischen Umgebung und der internationalen Staatengemeinschaft zu einem neuen Ganzen verbindet. Sowohl aus innenpolitischer Sicht — die Parlaments- und Regierungsreform sowie die Anwendungsmodalitäten des Referendums gehören zu den wichtigsten Elementen — als auch von einer aussenpolitischen Perspektive aus gesehen — ein Anpassungsprozess an die Europäische Gemeinschaft braucht vermehrt Flexibilität, da letztere sich ebenfalls in einer ständigen Entwicklung befindet — müsste laut Koller die Verfassungsreform in grösseren Teilstücken vonstatten gehen. Er warnte aber auch vor der Illusion, eine perfekte Verfassung ausarbeiten zu wollen, welche über einen grossen Zeitraum Bestand haben könne [25].
Im Rahmen der Diskussion um eine eventuelle Unterzeichnung des EWR-Vertrags durch die Schweiz und den damit zusammenhängenden Änderungen von Bundesgesetzen und der Verfassung äusserte demgegenüber der Politikwissenschafter Germann die Meinung, das politische System Schweiz würde sich vollständig blockieren, wolle man sämtliche Verfassungsanpassungen an das EWR-Recht mittels Teilrevisionen durchführen. Eine andere Position nahmen Staatsrechtler an der Jahresversammlung des Schweizerischen Juristenvereins, welche dem Thema "Sinn und Zweck einer Verfassung" gewidmet war, ein. Gemäss Jean-François Aubert bedarf eine allfällige Unterzeichnung des EWR-Vertrags einzig der Beachtung von Art. 89 Absatz 5 BV (Staatsvertragsreferendum); spätere Verfassungsanpassungen könnten als Teilrevisionen durchgeführt werden [26].
Die Vereinigung für Verfassungsreform (VVR), welche 1984 als parteipolitisch unabhängiger Verein mit Einzel- und Kollektivmitgliedern (darunter Jugend-, Frauen-, Konsumenten- und Umweltorganisationen) gegründet worden war, um auf der Grundlage des Verfassungsentwurfs der Staatsrechtsprofessoren Alfred Kölz und Jörg Paul Müller die Idee der Totalrevision weiterzutragen, kündigte zu Jahresbeginn eine Volksinitiative für eine Totalrevision der Bundesverfassung und eine solche für die Schaffung eines Verfassungsrates an; zu deren Lancierung kam es aber noch nicht [27].
Der Nationalrat wandelte drei Motionen — je eine der grünen und der sozialdemokratischen Fraktion sowie eine der Freisinnigen Nabholz (ZH) —, welche den Bundesrat aufforderten, die Totalrevision der Bundesverfassung zügig voranzutreiben, auf Antrag des Bundesrates in Postulate um [28].
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Totalrevision von Kantonsverfassungen
Die breit angelegte zweite Vernehmlassungsrunde zum Entwurf für eine neue Staatsverfassung erzielte insgesamt ein gutes Echo. Die SVP, SP, Freie Liste, der LdU und mit Vorbehalten auch die FDP würdigten den Entwurf im grossen ganzen positiv. Insgesamt wurden jedoch über 2500 Abänderungsanträge eingereicht. Die EVP, welcher die christlichen Werte in der Vorlage zu kurz kamen, lehnte den Entwurf ab, ebenso die Schweizer Demokraten, welche sich insbesondere mit der fakultativen Einführung des Ausländerwahlrechts auf Gemeindeebene nicht abfinden wollten [29].
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An der Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden gab das Volk grünes Licht zur Totalrevision der Kantonsverfassung. Der Kantonsrat wählte eine breit abgestützte Verfassungskommission, welche Thesen und einen entsprechenden Entwurf ausarbeiten soll [30].
In Appenzell Innerrhoden wurde eine Strukturreform eingeleitet, die der Bedeutung einer Verfassungstotalrevision gleichkommt; insbesondere will der kleinste Schweizer Kanton die Gewaltentrennung in seinen politischen Institutionen einführen. Die Mitglieder der Regierung haben gegenwärtig im Grossen Rat ein Stimmrecht, und die Sitzungen werden nicht von einem Grossratspräsidenten, sondern vom regierenden Landammann geleitet. Ausserdem sollen in Zukunft die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeinden klarer definiert werden. Die mit der Überprüfung der politischen Strukturen beauftragte Kommission und der Regierungsrat konnten sich im Berichtsjahr noch auf kein Reformmodell einigen. Immerhin wurde die Verfahrensfrage geklärt. Demnach soll die Landsgemeinde 1992 einen Grundsatzentscheid über die Fortführung der Reform fällen; erst danach wird die Kommission über die Weiterbearbeitung eines der Modelle entscheiden [31].
Im Kanton Luzern hat der Grosse Rat zwar noch keinen Entscheid in Sachen Totalrevision der Staatsverfassung gefällt, aber das Begehren ist weitgehend unbestritten. Die Liberale Partei des Kantons Luzern (FDP) erörterte in verschiedenen Verfassungsseminarien Ideen zu einer Totalrevision und kündigte die Ausarbeitung eines Verfassungsvorentwurfs an [32].
Im Kanton Schwyz ergriff die CVP die Initiative in Sachen Totalrevision der 100jährigen Staatsverfassung. Um einen Verfassungsrat einzusetzen, wie dies die CVP wünscht, müsste allerdings die bestehende Verfassung zuerst geändert werden. Auch hier hat das Parlament im Berichtsjahr noch keine Entscheide gefällt [33].
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Weiterführende Literatur
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A. Saurma, Das Bild der Schweiz in den Bundesfeierbetrachtungen seit 1945, (Kurzfassung eines Projektberichts aus dem NFP 21) Basel 1991.
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Das rote Büchlein zur 700-Jahrfeier, hg. vom Büro des Delegierten für die 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft, Bern 1991.
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Schlusstage der 700-Jahrfeier — Symposium et foire du futur — Simposio e fiera del futuro: Lugano 30.10.-1.11.1991: Die Schweiz an der Schwelle zum nächsten Jahrhundert, hg. vom Büro des Delegierten für die 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft, Bern 1991.
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Bundesverfassung:
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H. G. Giger, Revision der Bundesverfassung und Europa-Diskussion, (hg. von der Arbeitsgruppe für eine freiheitliche Bundesverfassung) Bern 1991.
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Bern:
Verfassungskommission des Kantons Bern, Die neue Verfassung: Kommissionsentwurf. Vernehmlassungsentwurf der Verfassungskommission vom 9. April 1991, Bern 1991.
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[1] U. Klöti / A. Kühne, Staat, Adliswil/Zürich 1991 (UNIVOX-Jahresbericht I991, II-A).
[2] NZZ, 13.8.91; CdT, 26.8.91.
[3] NZZ, 6.9.91. Zu den eidgenössischen Festen siehe auch den ausführlichen Artikel des Projektleiters F. de Capitani in Ww, 3.3.91. Zum NFP 21 siehe auch Lit. Hainard.
[4] Vat., 25.9.91; NZZ, 7.10.91.
[5] SN, 29.1.91. Zur Identität im Zusammenhang mit der 700-Jahr-Feier siehe L'Hebdo, 30.5.91. Siehe dazu auch die 1. August-Beilagen von NZZ und LNN, 31.7.91. Vgl. Lit. NZZ Folio.
[6] Presse vom 10. und 11. 1.91; Ww und L'Hebdo, 17.1.91; WoZ, 18.1.91. Zur Jubiläumszulage siehe auch unten Teil I, 7c (Alters- und Hinterbliebenenversicherung). Zum Botta-Zelt siehe auch L'Hebdo, 10.1.91.
[7] Presse vom 8.2. und 9.2.91 (Frauensession). NZZ, 4.3.91; Bund, 11.3.91 (Frauen öffnen die Schweiz). Presse vom 26.9.91 (Jugendsession). Zu den Jubiläumssessionen siehe Amtl. Bull., 1991, Jubiläumssessionen. Siehe auch unten Teil I, 7d (Stellung der Frau, Jugendliche).
[8] NZZ, 22.3.91; BaZ, 3.4.91; Presse vom 3.5.91. Zu Dürrenmatt: WoZ, 12.4.91. Zu den Kurden siehe unten, Teil I, 7d (Flüchtlinge).
[9] Info 700, Nr. 3, 1991; NZZ, 25.6.91. Die Parlamentsdienste gaben im Auftrag der Bundesversammlung als Geschenk zur 700-Jahr-Feier eine Festschrift mit dem Titel Das Parlament - Oberste Gewalt des Bundes? heraus; siehe dazu unten, Teil I, 1 c (Weiterführende Literatur).
[10] TA und SN, 4.5.91; NZZ, 6.5.91; L'Hebdo., 18.7.91. Zu den Kontakten mit Kantonen vgl. JdG, 10.10.91. Jura: Dém., 17.1. und 8.5.91.
[11] 24 Heures und TA, 19.6.91. Siehe auch die Sondernummer des L'Hebdo, spécial 700è, 4.1.91.
[12] Presse vom 22.7.91; Info 700, Nr. 6, 1991. Zu Arena Helvetica: Vat. und NZZ, 2.9.91. Zum Armeetag 91: BZ, 1.3.91; LNN, 6.9.91; LNN und NZZ, 23.6.91.
[13] BüZ, 21.8.91. Zu "Spiert aviert": BüZ und TA, 5.9.91.
[14] Bund, 4.5.91. Zu den Anlässen in Grossbritannien: Info 700, Nr. I0, 1991. Zu den Aktivitäten in den USA bzw. in Australien siehe SN, 11.5. bzw. 5.6.91. Ein kritischer Beitrag zur 700-Jahr-Feier und zur Identitätskrise der Schweiz in der ausländischen Presse findet sich in Belvédère (Revue européenne du groupe Express), no 2, juillet 1991. Übersicht zu Berichten der ausländischen Presse über die 700-Jahr-Feier: NZZ, 6.8.91; BZ, 7.8.91; TA, 9.8.91.
[15] AT, 30.7.91. Vgl. auch NZZ, 3.8.91 (zur Entstehung der 700-Jahr-Feier).
[16] NZZ, 1.11.91; Ww, 7.1 1.91. Zur Schlusszeremonie: Presse vom 18.11.91.
[17] LNN, 18.11.91; Info 700, Nr. 11, 1991. Siehe auch SPJ 1989, S. 17 ff. und 1990, S. 18 f.
[18] Presse vom 9.9.91.
[19] SN, 19.1.91. Romandie: NZZ, 3.1.91; BZ, 12.4.91. '
[20] TA und WoZ, 15.3.91. Zum Tode von Max Frisch siehe unten, Teil I, 8b (Kulturpolitik). Zur Position der Boykotteure siehe auch deren Zeitschrift "Gäge Chrütli 700", den Beitrag von Lothar Baier in WoZ, 24.5.91 sowie Lit. Lerch / Simmen. Vgl. auch SPJ 1990, S. 19.
[21] Siehe SPJ 1989, S. 15.
[22] Presse vom 3.7.91. Siehe auch Lit. Schweiz morgen und Linder / Ballmer.
[23] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 20 ff.; BaZ, 25.1.91.
[24] NZZ, 27.7.91; siehe auch Lit. Kommission für soziale Fragen des SEK.
[25] NZZ, 17.5.91; Vat., 18.5.91.
[26] Bund, 14.9.91; LNQ, 7.11.91. Juristentagung: NZZ, 8.10.91; Lit. Aubert. Siehe auch SPJ 1990, S. 16 f.
[27] TW, 9.1.91; NZZ, 29.5.91; AT, 7.5.91. Vgl. auch SPJ 1990, S. 16 f.
[28] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1572 ff.; Bund, 20.9.91. Vgl. auch SPJ 1990, S. 16.
[29] BZ und Bund, 3.10.91. Siehe auch SPJ 1989, S. 16 f. und 1990, S. 17 sowie Lit. Verfassungskommission.
[30] SGT, 31.1., 25.4. und 26.9.91; vgl. auch SPJ 1990, S. 17.
[31] SGT, 11.11., 22.11. und 27.11.91; BaZ, 16.11.91.
[32] LNN, 15.10.91. Siehe auch SPJ 1990, S. 18.
[33] LNN und Vat., 30.4.91.
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