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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Die Wirtschaftslage hellte sich wieder etwas auf. - Das Parlament beschloss ein Investitionsprogramm zur Stützung der Bauwirtschaft. - Der Nationalrat hiess Massnahmen zur Förderung von Risikokapitalanlagen gut. - Der Bundesrat präsentierte seinen Entwurf für ein Spielbankengesetz. Der Ständerat stimmte diesem zu. - Der Bundesrat gab Vorentwürfe für ein Kleinkreditgesetz bzw. für ein Fusionsgesetz in die Vernehmlassung.
 
Im August stellten die Leiter des 1987 gestarteten NFP 28, welches die Konsequenzen der Globalisierung der Wirtschaft für die Schweiz analysierte, ihren Schlussbericht vor. Sie machten in der Abschottung eines Teils der schweizerischen Wirtschaft gegenüber dem Weltmarkt den Hauptfaktor für die aktuellen wirtschaftlichen Probleme aus. Als Indikatoren für diese Abschottung bezeichneten sie etwa die hohen Agrarpreise oder die Einwanderungspolitik, welche darauf ausgerichtet sei, strukturschwache Branchen zu stützen, und die damit auch die Wachstumschancen dynamischer Teile der Wirtschaft beeinträchtige [1]. Im internationalen Vergleich steht die schweizerische Wirtschaftspolitik aber offenbar immer noch relativ gut da. So belegte sie in dem in den USA publizierten Jahresbericht "Index of Economic Freedom" den europäischen Spitzenrang, und auch in einer Rangliste, welche die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Länder vergleicht, weist sie zwar einen grossen Rückstand auf Singapur und die USA auf, führt aber vor Grossbritannien und Norwegen die europäischen Staaten an [2].
Der Nationalrat lehnte gegen die Stimmen der SP und der GP eine von der lokalen CVP initiierte Standesinitiative des Kantons Genf ab, welche ein Gesetz zur "Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen" verlangte [3]. Die im Vorjahr von der Ratslinken als zu marktwirtschaftlich bekämpfte Motion Cavadini (fdp, TI) für Liberalisierungen im Bereich der Steuer- und Bauvorschriften sowie bei der Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften konnte vom Nationalrat nicht mehr innerhalb der vorgesehenen zwei Jahre behandelt werden und wurde deshalb aus der Traktandenliste gestrichen [4].
Konjunkturlage
Das wirtschaftliche Wachstum verstärkte sich 1997. Im OECD-Bereich verzeichneten wie bereits im Vorjahr die USA und Grossbritannien hohe Wachstumsraten, aber auch in den Industriestaaten auf dem europäischen Festland setzte sich die Belebung, welche im Sommer 1996 eingesetzt hatte, fort. In Japan wurde hingegen der Wiederaufschwung im Herbst durch eine durch den Zusammenbruch mehrerer Finanzinstitute ausgelöste Finanzkrise unterbrochen. Die meisten mitteleuropäischen Reformstaaten verzeichneten ebenfalls eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. Die Staaten Osteuropas kämpften hingegen weiterhin mit grossen Problemen. In Russland ging immerhin zum ersten Mal seit 1991 die Produktion nicht weiter zurück; in der Ukraine konnte wenigstens die Rückgangsrate abgebremst werden. Die neuen Industriestaaten im südostasiatischen Raum (v.a. Südkorea und Indonesien) erlitten hingegen einen Rückschlag. Strukturelle Ungleichgewichte mit steigenden Defiziten in der Leistungsbilanz und der Anstieg des Dollarkurses, an den die meisten ihre Währung gebunden hatten, stürzten sie in eine Finanzkrise; einige von ihnen sahen sich gezwungen, beim IWF und bei Drittstaaten um Finanzhilfe nachzusuchen. In Lateinamerika verbesserte sich die Situation weiter. Die in Afrika bereits 1996 festgestellte Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung bestätigte sich im Berichtsjahr.
Die Teuerung blieb im OECD-Raum weiterhin niedrig. Namentlich in den USA, in Frankreich, in Italien und in vielen kleineren Industriestaaten bildete sich die Inflationsrate zurück. In den EU-Staaten reduzierte sich die Teuerungsrate von 2,5% auf 2,0%. Trotz verstärktem Wirtschaftswachstum nahm die Arbeitslosigkeit nicht überall ab. In Deutschland wuchs sie sogar weiter an, in Frankreich und Italien verharrte sie auf ihrem hohen Vorjahresstand. Rückläufig war sie hingegen weiterhin in den USA und in Grossbritannien, und erstmals auch wieder in vielen kleinen Industriestaaten Europas. In der EU stagnierte die durchschnittliche Arbeitslosenquote bei 11,1% [5].
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Die schweizerische Konjunkturlage entwickelte sich vom zweiten Quartal an positiv. Nachdem schon im Vorjahr die Entwicklung des realen Bruttoinlandprodukts nicht so negativ ausgefallen war, wie dies erste Berechnungen ergeben hatten (nur -0,2% statt -0,7%), wurde 1997 ein durchschnittliches Wachstum um 0,7% verzeichnet. Für den Aufschwung waren in erster Linie die Exporte verantwortlich, welche von der Konjunkturbelebung im Ausland und von der 1996 eingetretenen Abschwächung des Frankenkurses profitierten. Die Wachstumsrate der Güterexporte vervierfachte sich gegenüber dem Vorjahr von 2% auf 8%. Die verbesserten Wirtschaftsaussichten wirkten sich auch auf die Importe, namentlich von Rohstoffen und Halbfabrikaten sowie Investitionsgütern aus; insgesamt steigerte sich die Wachstumsrate der realen Güterimporte von 2,5% auf 6,7%. Die aufgehellte Stimmung führte auch zu einer Belebung des privaten Konsums (+0,9%) und der Ausgaben für Ausrüstungsinvestitionen (+1,5%). Die Bauinvestitionen bildeten sich hingegen weiter zurück (-4%), wobei in der zweiten Jahreshälfte das staatliche Impulsprogramm (siehe dazu unten) wenigstens im Tiefbau für eine Belebung sorgte. Trotz diesem Impulsprogramm war der staatliche Konsum weiterhin rückläufig. Der Handelsbilanzüberschuss reduzierte sich auf 0,3 Mia Fr. Nicht zuletzt infolge eines Anstiegs des Fremdenverkehrs, aber auch infolge der Kommissionserträge der Banken im weiterhin boomenden Börsengeschäft verbesserte sich der Aktivsaldo der Dienstleistungsbilanz um 2,1 Mia Fr. auf 17,7 Mia Fr. Der Ertragsbilanzüberschuss erhöhte sich um 3,9 Mia Fr. auf 30,3 Mia Fr. [6].
Die Arbeitsmarktsituation hat sich 1997 nicht gebessert. Damit bestätigte sich die bereits nach früheren Rezessionsphasen gemachte Erfahrung, dass sich ein Konjunkturaufschwung erst mit einiger Verzögerung auf die Beschäftigung auswirkt. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm im Jahresmittel um 0,2% ab. Im Industriesektor (inkl. Baugewerbe) setze sich der Abbau fort (-4,5%), während die Zahl der Erwerbstätigen im Dienstleistungsbereich um 1,3% zunahm. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) ergab sich vor allem bei den Beschäftigten mit Anstellungen zwischen 50% und 89% ein Anstieg (5,6%); die Zahl der Vollzeitbeschäftigten bildete sich hingegen um 1,6% zurück. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen nahm bis Februar noch zu (206 291) und bildet sich dann bis Jahresende auf 180 549 zurück (nicht saisonbereinigte Werte). Ein guter Teil dieses Rückgangs war allerdings auf erstmals angebotene staatliche Beschäftigungs- und Weiterbildungsprogramme zurückzuführen; deren Teilnehmer sind während der Programmdauer nicht in der Arbeitslosenstatistik enthalten. Die Arbeitslosenquote stieg im Jahresmittel auf 5,2%, im Dezember betrug sie noch 5,0%. Die Quote lag in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin mit 7,0% immer noch deutlich über derjenigen der Deutschschweiz (4,5%). Der Anteil der Ausländer an den Arbeitslosen erhöhte sich weiter und betrug im Jahresmittel 47%. Die für internationale Vergleiche konzipierte SAKE des Bundesamtes für Statistik wies im 2. Quartal 1997 eine Arbeitslosenquote von 4,1% aus (1996: 3,7%) [7].
Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung bildete sich weiter zurück, und zwar von 0,8% im Januar auf 0,4% im Dezember. Im Jahresmittel betrug sie 0,5% und erreichte damit den tiefsten Stand seit 1959. Die Preise für Importgüter und -dienstleistungen stiegen mit 0,7% etwas stärker als für solche aus dem Inland (0,5%). Beim Preisindex der Produzenten- und Importpreise fiel die Zuwachsrate mit 0,8% (Vergleich der Dezemberwerte) etwas höher aus. Verantwortlich dafür waren die auch wegen dem abgeschwächten Frankenkurs zum Teil massiv gestiegenen Importpreise (3,0%), namentlich für Rohstoffe (16%) [8].
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Konjunkturpolitik
Gleichzeitig mit seinen Anträgen für eine unternehmerfreundliche Unternehmenssteuerreform präsentierte der Bundesrat Ende März die vom Nationalrat im Vorjahr geforderten Massnahmen zur Belebung der Konjunktur. Er schlug ein auf zwei Jahre verteiltes Investitionsprogramm im Umfang von 561 Mio Fr. zugunsten der Bauwirtschaft vor, welches ein Auftragsvolumen von etwa 2,4 Mia Fr. auslösen soll. Dieses Programm setzt sich zusammen aus vorgezogenen Investitionen des Bundes zur Renovation der eigenen Liegenschaften (ca. 100 Mio Fr.), der befristeten Erhöhung von früher gekürzten Beitragssätzen im Nationalstrassenbau (ca. 150 Mio) und der Freigabe von (im Rahmen von Sparmassnahmen gesperrten) Krediten für andere Bundesinvestitionen (40 Mio) einerseits, sowie aus Beiträgen an Gemeinden und Kantone (200 Mio), die eigene Investitionen vorziehen (und bis Ende Juni 1999 abschliessen) andererseits. Weiter beantragte die Regierung Subventionen für energiepolitisch sinnvolle Projekte von Privaten zur Nutzung von erneuerbaren Energien (ca. 60 Mio Fr.) [9].
Mit Ausnahme der SVP, welche das Programm als zu teuer, wirkungslos und überdies hemmend für notwendige Strukturanpassungen ablehnte, reagierten die bürgerlichen Parteien und die Unternehmerverbände mit verhaltener Zustimmung. Die SP und der Gewerkschaftsbund waren mit der Stossrichtung einverstanden, verlangten aber eine Aufstockung des Kredits um 200 Mio Fr. (SGB) resp. auf 1 Mia Fr. (SP) [10].
Das Paket wurde vom Parlament in der Sondersession von Ende April gleichzeitig mit der Unternehmenssteuerreform und einer Liberalisierung der Lex Friedrich über Grundstückverkäufe an Ausländer beraten. Dieser Konnex war insofern von Bedeutung, weil die Zustimmung der SP zu einer unternehmerfreundlichen Steuerreform die politische Gegenleistung für das Eintreten der FDP auf das Impulsprogramm darstellte. Im Nationalrat blieb ein von der SVP- und der FP-Fraktion unterstützter Nichteintretensantrag, der den wirtschaftlichen Sinn von staatlichen Konjunkturstützungsmassnahmen grundsätzlich in Abrede stellte, erfolglos. Für die Beschlüsse A bis C (Nationalstrassen, Impulsprogramm, bundeseigene Bauten) wurde bei 24, 34 resp. 39 Gegenstimmen Eintreten beschlossen. Beim Beschluss E (Beiträge für energiepolitisch sinnvolle Projekte von Privaten), wo aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Gründen auch die FDP-Fraktion für Nichteintreten war, fiel das Ergebnis mit 103 zu 70 Stimmen am knappsten aus. Dies war auch der einzige Beschluss, zu dem im Ständerat ein Nichteintretensantrag vorlag (Bisig, fdp, SZ); er unterlag mit 20 zu 9 Stimmen.
Beim Impulsprogramm nahm der Nationalrat die vor allem von Westschweizern unterstützte Formel auf, dass bei der Zuteilung der Gelder die Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit besonders zu berücksichtigen seien. Die von der Linken beantragte Erhöhung des Kredits für das Impulsprogramm von 200 auf 250 resp. 400 Mio Fr. wurde abgelehnt. Bei den Investitionen zur Renovation von bundeseigenen Liegenschaften schlug die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats vor, den Kredit von 100 Mio Fr. um 60 Mio Fr. zu kürzen und diese Summe für einen von ihr ausgearbeiteten neuen Beschluss über die Förderung des Angebots an Lehrstellen zu verwenden. Dieser sah zuerst vor, den Bund zu ermächtigen, jede zusätzlich geschaffene Lehrstelle mit einem Beitrag von 5000 Fr. zu subventionieren. Dieser Antrag wurde dann aber korrigiert, indem vorgeschlagen wurde, das Geld für Einführungskurse, Lehrstellenverbünde und Lehrstellenmarketing einzusetzen. Die WAK des Nationalrats wollte noch weiter gehen und die für Renovationen verbleibenden 40 Mio Fr. für die von seiner Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur beantragte Aufstockung des Kredits zur Technologie- und Innovationsförderung einsetzen. Dafür hatte das Parlament zwar 1994 für die Jahre 1996-99 einen Rahmenkredit von 220 Mio Fr. bewilligt; anlässlich der Kürzungen im Bundesvoranschlag gab es dann aber für 1996 und 1997 nur 8 resp. 26 Mio. Fr. frei. Die beiden Räte folgten zuerst ihren jeweiligen Kommissionen, einigten sich in der Differenzbereinigung dann aber darauf, neben den 60 Mio Fr. für die Lehrstellenförderung nur 20 Mio Fr. für die Technologieförderung zu sprechen und einen Betrag von 20 Mio Fr. für Renovationen von bundeseigenen Bauten stehenzulassen [11].
Das Parlament konnte in der Folge zwei im Vorjahr eingereichte Standesinitiativen der Kantone Genf und Tessin Folge geben und sie als erfüllt abschreiben; gleiches geschah mit einer Petition der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI). Der Ständerat wandelte die im Herbst 1996 vom Nationalrat überwiesene Motion der SP-Fraktion, welche der Auslöser für das eben verabschiedete Impulsprogramm gewesen war, in ein Postulat um und schrieb dieses als erfüllt ab [12].
Für den Vollzug des Impulsprogramms, das eine Bundessubvention von 15-20% an vorgezogene kommunale und kantonale Investitionen ausrichtet, legte das federführende Bundesamt für Konjunkturfragen (BFK) fest, dass die Gemeinden bis zum 30. September ihre Gesuche via Kanton einreichen müssen. Die Gesuchsteller hatten dabei nachzuweisen, dass es sich um zurückgestellte, das heisst nicht ohnehin zur Realisierung vorgesehene Projekte handelt, und dass die subventionierten Arbeiten bis zum 30. Juni 1999 abgeschlossen sein werden. Die zur Verfügung stehenden 200 Mio Fr. wurden nach einem fixen Verteilschlüssel (Mittel aus den Anteilen an der schweizerischen Wohnbevölkerung und an den Arbeitslosen, wobei letzteres doppelt gewichtet wurde) auf die Kantone verteilt. Insgesamt profitierten 1600 Projekte vom Impulsprogramm. Dabei war die Nachfrage derart rege, dass 600 der rund 3000 Gesuche nicht berücksichtigt werden konnten, weil der Kredit erschöpft war. Einzig der Kanton Genf hatte die ihm zustehende Quote nicht voll beansprucht; sein nicht genutzter Anteil wurde auf die übrigen Westschweizer Kantone verteilt. Damit hatten sich die Bedenken der Kantone, welche den Beschluss anfangs Jahr zwar nicht bekämpft, aber angesichts der angespannten Gemeindefinanzen und des als zu gering erachteten Subventionssatzes von 15% an dessen Umsetzung gezweifelt hatten, nicht bewahrheitet [13]. Kurz vor der Beratung des Wirtschaftsankurbelungsprogramms im Parlament hatte das BFK eine Evaluation des Impulsprogramms 1993-95 veröffentlicht. Es kam darin zum Schluss, dass mit den 200 Mio Fr. Bundessubventionen in den Kantonen und Gemeinden ein Bauvolumen von 1,4 Mia Fr. ausgelöst worden war. Die unterstützten Projekte hätten 1994 rund 2% der gesamten Bautätigkeit ausgemacht und damit zu etwa einem Drittel an das Wachstum der Baubranche beigetragen. Der Bericht gab zu bedenken, dass sich die Beschäftigungswirkung der Massnahmen nur schwer quantifizieren lasse und nannte als Schätzwert die Zahl von 14 000 Jahresstellen. Der Nachweis, dass mit dem Investitionsbonus dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen worden seien, kann laut BFK aber nicht erbracht werden [14].
Erneut scheiterten im Berichtsjahr kantonale Volksinitiativen der Linken und der Gewerkschaften für die Einführung von Sondersteuern für hohe Einkommen zur Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen. In Basel-Land und Freiburg lehnten die Stimmberechtigten entsprechende Begehren mit 78% resp. 77% Nein-Stimmen ab [15].
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Strukturpolitik
Das BIGA orientierte die Öffentlichkeit zu Jahresbeginn über die Umsetzung des 1995 vom Parlament verabschiedeten Bundesbeschlusses über die Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz. Gemeinsam mit den Kantonen will es in Europa und den Vereinigten Staaten mit Werbekampagnen und in persönlichen Gesprächen mit Investoren die Vorzüge des Wirtschaftsstandortes Schweiz propagieren [16]. In einer gemeinsamen Erklärung zur Wirtschaftsförderung verpflichteten sich die Mitglieder der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, keine Firmen abzuwerben, die bereits in einem anderen Kanton steuerpflichtig sind. Insbesondere wollen sie auch das Steuerharmonisierungsgesetz und ein Konkordat von 1948 beachten, welche spezielle Steuerabkommen nur für neugegründete Firmen zulassen [17].
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Das Parlament behandelte wie bereits im Vorjahr eine Vielzahl von Vorstössen, welche forderten, durch eine Straffung und Vereinfachung der Verfahrensvorschriften und Bewilligungen die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern. Der Ständerat überwies mit 16 zu 13 Stimmen eine Motion Forster (fdp, SG), welche verlangt, dass bei Botschaften zu neuen Gesetzesprojekten jeweils auch die Auswirkungen auf die KMU dargestellt werden. Der Bundesrat hatte vergeblich auf den zusätzlichen Aufwand - auch für die KMU - hingewiesen, den diese Vorabklärungen verursachen würden; seiner Ansicht nach wäre es ausreichend, wenn die Wirtschaft weiterhin ihre Interessen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens artikulieren kann. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat zudem, innert Jahresfrist einen Bericht vorzulegen, der auflistet, welche Gesetze und Verordnungen er revidieren will, um die KMU administrativ zu entlasten. Der Nationalrat stimmte dieser Motion in der Wintersession ebenfalls zu [18]. Ähnliches verlangte auch ein überwiesenes Postulat von Nationalrat David (cvp, SG), indem es vom Bundesrat eine Aufzählung aller eidgenössischen Bewilligungsverfahren verlangt; er soll diese dann in Hinsicht auf ihre Nützlichkeit bewerten und Vorschläge zu ihrer Ersetzung durch andere Instrumente (z.B. Lenkungsabgaben) machen. Der Nationalrat hiess auch denjenigen Teil einer Motion Cavadini (fdp, TI) gut, der für Bewilligungsverfahren der Bundesverwaltung zeitlich definierte Fristen einführen will; weitere Vorschläge dieser Motion für eine Beschleunigung der Prozeduren (z.B. Einrichtung von Zentralstellen oder Expressverfahren für bestimmte Fälle von Gesuchen) wurden in Postulatsform umgewandelt. Der Nationalrat überwies ferner eine Motion Widrig (cvp, SG), welche unter anderem Fristen bei der erstinstanzlichen Behandlung von Gesuchen fordert, und eine Motion Loeb (fdp, BE) in Postulatsform, welche verlangt, dass bei der Formulierung von Gesetzen und Verordnungen mehr auf leichte Verständlichkeit und Anwendbarkeit geachtet wird [19]. Im Rahmen der Beratungen über das Massnahmenpaket zur Ankurbelung der Wirtschaft verlangten die WAK beider Räte mit Motionen eine Beschleunigung der Abwicklung blockierter oder verzögerter Bewilligungsverfahren sowie die dazu notwendige Anpassung der gesetzlichen Vorschriften. Der Ständerat überwies die Motion seiner WAK zum Teil als Motion, zum Teil als Empfehlung. Der Nationalrat akzeptierte auf Antrag seiner WAK die ganze Motion [20].
Vertreter der SVP erkannten in der in der USA gebräuchlichen sogenannten Sunset-Legislation, d. h. in Gesetzen und Verordnungen die, falls sie nicht explizit erneuert werden, nach einer bestimmten Frist ausser Kraft treten, ein nachahmenswertes Beispiel. Sie mussten sich vom Bundesrat allerdings aufklären lassen, dass diese Art Gesetzgebung auch in der Schweiz mit den befristeten Bundesbeschlüssen seit langem praktiziert wird. Ein Postulat der SVP für ein institutionalisiertes Gesprächsforum zwischen den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung und Vertretern der KMU wurde vom Nationalrat überwiesen [21]. Der Ständerat wandelte eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Tschopp (fdp, GE) für die Vergabe eines bestimmten Teils der Forschungs- und Entwicklungsaufträge des Bundes an KMU aus formalen Gründen in ein Postulat um [22].
Der vom Bundesrat im März vorgelegte Entwurf für eine Reform der Unternehmensbesteuerung hat das Ziel, die Schweiz für Unternehmen attraktiver zu machen. Die in der Botschaft als ersten Schritt deklarierten Massnahmen sollen vor allem die Bedingungen für Holdinggesellschaften, wo ein starker internationaler Steuerwettbewerb besteht, sowie für neugegründete KMU verbessern [23].
Die WAK des Nationalrats reichte eine parlamentarische Initiative zur Förderung von Risikokapitalanlagen ein. Hintergrund dazu bildete ein Bericht des Bundesrates aus dem Jahre 1995, an welchem die WAK bemängelt hatte, dass darin keine konkreten Massnahmen vorgeschlagen werden. Im Verlaufe ihrer Studien kam die WAK zum Schluss, dass öffentlich-rechtliche Fonds oder gemischtwirtschaftliche Investitionsbanken nicht der geeignete Weg seien. Sie beantragte deshalb einen Bundesbeschluss, der Anlagen in Risikokapitalgesellschaften, welche mindestens 60% ihrer Mittel in neue schweizerische Unternehmungen mit innovativen Produkten investieren, steuerlich privilegiert. Eine Steuerprivilegierung dieser Gesellschaften selbst sei nicht sinnvoll, da diese normalerweise in den Startjahren ohnehin kaum Gewinne ausweisen würden. Hingegen sollen Risikokapitalgeber einen Teil ihrer Anlage im ersten Jahr zu einem höheren Satz als üblich abschreiben (juristische Personen) resp. von der Einkommenssteuer abziehen dürfen. Diese Abzüge sind freilich Höchstgrenzen unterworfen und müssen, falls der Anleger später seine Beteiligung mit Gewinn verkauft, zu diesem Zeitpunkt versteuert werden. Daneben formulierte die WAK drei weitere Vorschläge in Form von Motionen. Die erste fordert, dass die Anlagevorschriften für Pensionskassen in dem Sinne gelockert werden, dass diese vermehrt auch in Risikokapitalgesellschaften investieren dürfen. Eine aus SP-Abgeordneten gebildete Kommissionsminderheit möchte noch weiter gehen. Sie schlug vor, die Pensionskassen zu verpflichten, einen bestimmten Minimalanteil ihrer Gelder in Risikokapitalgesellschaften anzulegen. Die zweite Motion verlangt vom Bundesrat, Schritte einzuleiten, die Risikokapitalgesellschaften, neugegründeten Unternehmungen und anderen KMU den Zugang zu den Börsen erleichtern. Die dritte Motion schliesslich betrifft die Bildungspolitik. Hier werden Massnahmen gefordert, um Studierenden an den Eidgenössischen Hochschulen, den Universitäten und den Fachhochschulen die für eine Unternehmensgründung erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln [24].
Der Bundesrat erklärte sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen weitgehend einverstanden. Er wies aber auch auf Definitionsprobleme im Bereich der Risikokapitalgesellschaften hin und schlug einige Detailkorrekturen vor [25]. Der Nationalrat stimmte in der Sommersession dem Bundesbeschluss ohne Gegenstimme zu. Im Anschluss daran überwies er die Motion betreffend Lockerung der Anlagevorschriften für Pensionskassen, lehnte jedoch die Verpflichtung, einen Mindestanteil ihres Vermögens in Risikokapitalgesellschaften anzulegen (Motion der linken Kommissionsminderheit) ab. Die Motion seiner WAK für Kurse in Unternehmensgründung an Hochschulen wandelte er in ein Postulat um [26].
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Als Zweitrat stimmte auch der Nationalrat der Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (IHG) sowie dem neuen Bundesbeschluss zur Förderung des Strukturwandels im ländlichen Raum (Regio Plus) zu. Ein von Schlüer (svp, ZH) eingebrachter Nichteintretensantrag zu Regio Plus wurde mit 107 zu 14 Stimmen abgelehnt. Ebenso erfolglos blieb ein von der Linken unterstützter Antrag Gysin (sp, BS), der bundesstaatliche finanzielle Hilfe nicht auf ländliche Nichtbergregionen begrenzen, sondern auch auf Kernstädte ausdehnen wollte. Gysin begründete sein Vorhaben mit den in den letzten Jahren stark angewachsenen Lasten der Städte namentlich im Sozial-, aber auch im Verkehrsbereich. Der Rat lehnte diese Ausweitung des Geltungsbereichs - welche sich seiner Ansicht nach im Rahmen der bewilligten Ausgabensumme von 70 Mio Fr. für zehn Jahre ohnehin nicht hätte umsetzen lassen - mit 88 zu 30 Stimmen ab. Er überwies jedoch ein Postulat seiner WAK, welches vom Bundesrat bis Ende 1998 einen Bericht über den Umfang der Zentrumslasten der Städte und gegebenenfalls Vorschläge für Ausgleichsmassnahmen verlangt. In der Differenzbereinigung schloss sich die kleine Kammer den wenigen Korrekturen des Nationalrats an. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die beiden Vorlagen mit 162:0 (bei 7 Enthaltungen aus dem LdU- und FP-Lager) resp. 137:22 Stimmen gut. Die Opposition zum zweiten Beschluss (Regio Plus) kam namentlich aus der Zürcher SVP und der FP. Im Ständerat gab es in der Schlussabstimmung keine Gegenstimmen [27].
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Das Parlament verabschiedete einen auf fünf Jahre befristeten Bundesbeschluss über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus. Im Ständerat blieben die beiden Freisinnigen Büttiker (SO) und Schoch (AR) mit ihrer ordnungspolitischen Kritik an dieser Staatsintervention allein. Der Rat hiess den Beschluss mit einigen Detailkorrekturen gut. Die nationalrätliche Kommission beantragte zwar ebenfalls Zustimmung, drückte aber doch gewisse Vorbehalte ordnungspolitischer Natur sowie Skepsis gegenüber der Wirksamkeit der Massnahmen angesichts der geringen zur Verfügung stehenden Mittel (18 Mio Fr. verteilt auf fünf Jahre) aus. Ihr aus dieser Skepsis heraus formulierter Antrag, den grössten Teil des Kredits auf die Unterstützung einiger weniger Projekte zu konzentrieren, wurde mit 88 zu 51 Stimmen angenommen und fand in der Differenzbereinigung auch die Zustimmung der kleinen Kammer [28].
Ende Februar legte der Bundesrat seine Botschaft zu einem Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken vor. Als oberstes Ziel dieser Gesetzgebung werden in dieser Botschaft die Verhinderung von Kriminalität und sozial schädlichen Auswirkungen in Zusammenhang mit Geldspielen bezeichnet. Die Belebung des Tourismus und die Erschliessung neuer Einnahmequellen für den Bund zugunsten der AHV/IV - welche gemäss Vox-Analyse für die Stimmbürger die Hauptargumente für die 1993 erfolgte Aufhebung des Spielbankenverbots waren - werden nur als zweitrangige Ziele bezeichnet. Das neue Gesetz regelt generell das Glücksspiel (soweit es nicht vom Bundesgesetz über Lotterien und gewerbsmässige Wetten erfasst ist). Es formuliert dazu insbesondere Vorschriften über die Konzessionierung, den Betrieb und die Besteuerung von Spielbanken sowie die Zulassung von Geldspielautomaten. Wie im Vernehmlassungsentwurf vom Herbst 1996 vorgesehen, möchte der Bundesrat zwischen zwei Kategorien von Spielbanken unterscheiden: solchen mit einem umfassenden Angebot an Tischspielen und Spielautomaten mit hohen Einsätzen (Kategorie A) und solchen, welche wie die heutigen Kursäle nur Boule- und Roulettespiele sowie Spielautomaten mit niedrigen Einsätzen und Gewinnmöglichkeiten anbieten (Kategorie B). Ausserhalb von Spielbanken sollen die Glücksspiele um Geld verboten sein. In der Kompetenz der Kantone blieben demnach nur noch Spielautomaten, bei denen die Gewinnmöglichkeiten nicht vom Glück, sondern von der Geschicklichkeit der Spieler abhängen.
Die Standort- und Betriebskonzession für Spielbanken beider Kategorien wird laut Botschaft vom Bundesrat erteilt, wobei für die Kategorie A im Gesetz eine Höchstzahl festgelegt wird. Für eine Konzessionserteilung müssen bestimmte Vorschriften erfüllt werden. So muss insbesondere Transparenz in bezug auf Trägerschaft und Herkunft der investierten Mittel herrschen. Im weiteren haben die Betreiber ein Sicherheits- und Sozialkonzept zur Bekämpfung von Kriminalität und von sozial schädlichen Auswirkungen auf die Spieler vorzulegen und zu realisieren.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bundesrat die für die AHV/IV zweckgebundene Spielbankensteuer zwischen minimal 60% und der verfassungsmässigen Höchstgrenze von 80% des Bruttoertrags (Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Gewinnen) selbst festlegen kann. Für neue Spielbanken soll während vier Jahren ein auf 40% reduzierter Satz möglich sein. Falls die Standortkantone für Spielbanken der Kategorie B selbst eine Bruttospielabgabe einziehen, reduziert sich die eidgenössische Abgabe um maximal 30%. Für diese Betriebe soll der vom Bundesrat festgelegte Steuersatz auch reduziert werden können, wenn ihr Ertrag zu einem guten Teil entweder gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken zukommt, oder wenn die Standortregion stark von saisonalem Tourismus geprägt ist [29].
Damit war der Bundesrat in einigen Punkten auf die Kritik der Kantone in der Vernehmlassung von 1996 eingegangen. So hat er insbesondere darauf verzichtet, bei der Besteuerung den Maximalsatz von 80% - der von einigen Kantonen als prohibitiv bezeichnet worden war - automatisch in Anwendung zu bringen; zudem beteiligte er die Kantone an den Abgaben der Spielbanken der Kategorie B. Diese letztere Konzession bildete politisch gesehen den Preis für die Unterstellung der bisher in die Kompetenz der Kantone fallenden Glücksspielautomaten unter das neue Gesetz [30]. Zum Entwurf selbst fielen erste Reaktionen der FDP und der SVP negativ aus; sie kritisierten neben der zu detaillierten Regulierung namentlich die Absicht, die Zahl der Spielbanken der Kategorie A auf sieben zu beschränken. Während Tourismuskantone die vorgeschlagenen Steuersätze immer noch als zu hoch empfanden, verlangte die SP, dass diese möglichst nahe beim verfassungsmässigen Höchstsatz von 80% liegen sollten [31].
Als Erstrat befasste sich der Ständerat in der Wintersession mit dem Geschäft. In der Eintretensdebatte wiesen mehrere Kommissionsmitglieder darauf hin, dass die Fassung des Bundesrates mit den Abänderungsanträgen der Kommission das Optimum sei, was sich im Rahmen des 1993 vom Volk gutgeheissenen Verfassungsartikels realisieren lasse. In der Detailberatung nahm der Rat eine Namensänderung vor, indem er im Gesetz die technischen Bezeichnungen "Spielbanken der Kategorien A und B" ersetzte durch die Namen "Grands Casinos" und "Kursäle". In materieller Hinsicht beschloss er auf Antrag seiner Kommission, die in den Kursälen erlaubten Tischspiele nicht wörtlich zu nennen (Boule und Roulette), sondern maximal drei zuzulassen. Er strich ferner die vom Bundesrat vorgeschlagene Höchstzahl von sieben Konzessionen für "Grands Casinos", allerdings nicht, weil er vom Bundesrat mehr Konzessionen erwartet, sondern auch, um ihn vom Druck zu entlasten, diese Höchstzahl voll auszuschöpfen. Bei den sozialen Schutzbestimmungen beschloss der Ständerat strengere Regeln. Er erhöhte die Alterslimite für die Zutrittsberechtigung von 18 auf 20 Jahre und schrieb vor, dass eine Identitätsüberprüfung auch bei Spielern an räumlich von den Tischspielen getrennten Spielautomaten vorzunehmen ist. Bei den Massnahmen zum Schutz vor kriminellen Aktivitäten strich er die Vorschrift, dass die Spielbanken nur Schweizer Währung annehmen dürfen mit dem Argument, dass dies eine unnötige Schikane sei, da die Spielbanken ja ohnehin der neuen Gesetzgebung über die Geldwäscherei im Finanzbereich unterstehen würden.
Bei der Besteuerung der Spielbanken erweiterte der Ständerat den Spielraum der Regierung, indem er den normalen Minimalsatz von 60% auf 40% und den für das erste Betriebsjahr möglichen reduzierten Sondersatz von 40% auf 20% senkte. Ein Antrag Maissen (cvp, GR), dass der Bundesrat die Abgabesätze für Kursäle in stark von saisonalem Tourismus abhängigen Regionen nicht nur um 30%, sondern um die Hälfte kürzen kann, unterlag mit 19 zu 10 Stimmen. Hingegen setzte sich ein Antrag durch, der es den Kantonen mit einer eigenen Spielbankenabgabe erlaubt, von den Kursälen maximal 40% und nicht bloss 30% des Bruttospielertrags einzuziehen und den Bundesertrag entsprechend zu schmälern. Auch bei den Bestimmungen über die vom Bundesrat als Aufsichtsgremium einzusetzende Spielbankenkommission verstärkte der Ständerat die Position der Kantone, indem er explizit festhielt, dass eines der fünf bis sieben Mitglieder auf Vorschlag der Kantone ernannt wird. Schliesslich beschloss er auch noch eine Übergangsbestimmung für die mit dem neuen Gesetz lediglich in konzessionierten Spielbanken zugelassenen Glücksspielautomaten, die in einigen Kantonen heute in Restaurants und anderen Lokalen aufgestellt sind. Sofern diese vor dem 31. Dezember 1997 in Betrieb waren, sollen die Kantone sie bis zu einer Höchstzahl von fünf Automaten je Etablissement während weiteren fünf Jahren zulassen dürfen. In der Gesamtabstimmung passierte das neue Gesetz mit 23 zu einer Stimme [32].
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Wettbewerb
Der Bundesrat lehnte eine Empfehlung von Ständerat Frick (cvp, SZ) ab, welche die Verwaltung beauftragen wollte, bei öffentlichen Beschaffungen wenn immer möglich - und im Rahmen des vom WTO gewährten Spielraums - einheimische Anbieter vorzuziehen. Dieser zog seinen Vorstoss daraufhin zurück [33].
Eine Untersuchung des Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrums der Universität Basel gelangte zum Schluss, dass der Anteil der frei gebildeten Preise, gemessen an ihrem Anteil am Konsumentenbudget, trotz der Auflösung von Kartellen seit 1992 sogar abgenommen hat. Schuld daran ist das grössere Gewicht der durch administrative Regelungen gelenkten Preise, welche rund 50% der Ausgaben ausmachen, wobei insbesondere die Wohnungsmieten und die Krankenkassenprämien von grosser Bedeutung sind. Die Studie gab allerdings zu bedenken, dass gerade in diesen beiden erwähnten Bereichen die staatliche Regulierung von den Konsumenten verlangt wird, um Preissteigerungen möglichst gering zu halten [34].
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Zu Jahresbeginn erinnerte die WAK des Nationalrats Bundesrat Koller in einem Brief an sein im Vorjahr anlässlich der Überweisung der parlamentarischen Initiative Goll (sp, ZH) abgegebenes Versprechen, den Vorentwurf für eine Revision des Kleinkreditgesetzes noch vor Ende 1996 vorzulegen und forderte ihn auf, vorwärts zu machen. Im Juli verlieh sie ihrer Forderung Nachdruck, indem sie eine Unterkommission mit der Ausarbeitung eines eigenen Gesetzesentwurfs beauftragte. Im Spätherbst gab der Bundesrat dann einen Vorentwurf in die Vernehmlassung. Dieser sieht ein siebentägiges Rücktrittsrecht für den Kreditnehmer vor. Für den Kreditgeber bringt es die Verpflichtung, zu überprüfen, ob der Klient von seinem nichtpfändbaren Einkommen her in der Lage wäre, den Kredit innerhalb von zwei Jahren zurückzubezahlen, unabhängig davon, ob der Vertrag eine längere Laufzeit aufweist. Auf die Festlegung eines Höchstzinssatzes im Gesetz verzichtet der Entwurf, hingegen erteilt er der Regierung die Kompetenz, einen solchen auf dem Verordnungsweg zu statuieren. Die Forderung, während der Laufzeit eines Kreditvertrags keinen zweiten abschliessen zu dürfen, wurde nicht berücksichtigt [35].
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Gesellschaftsrecht
Eine 1995 vom Bundesamt für Justiz eingesetzte Arbeitsgruppe veröffentlichte im Juli ihre Vorschläge für eine Neufassung der gesetzlichen Bestimmungen über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel der vorgeschlagenen Revision ist es insbesondere, diese Gesellschaftsform für kleine Unternehmen als Alternative zur Aktiengesellschaft attraktiver zu gestalten. Als wichtigste Neuerung sieht der Entwurf vor, dass die bisherige Obergrenze des Stammkapitals von 2 Mio Fr. abgeschafft wird. Als Anpassung an die Geldentwertung wird allerdings auch die minimale Einlage von 20 000 Fr. auf 40 000 Fr. verdoppelt, was 40% des Mindestkapitals einer Aktiengesellschaft entspricht. Die Vorschrift, dass dieses Stammkapital nur zur Hälfte einbezahlt werden muss, die Gesellschafter aber persönlich und solidarisch bis zum vollen Betrag haften, soll ersetzt werden durch die Pflicht, das Stammkapital vollständig einzubezahlen. Neu soll es zudem auch Einzelpersonen möglich sein, eine GmbH zu gründen und damit auf den heute oft praktizierten Beizug von Anwälten als pro forma Mitgesellschafter zu verzichten. Vorgesehen sind schliesslich eine Liberalisierung der Bestimmungen über die Übertragung von Stammanteilen [36].
Im Dezember gab der Bundesrat den Vorentwurf für ein "Fusionsgesetz" in die Vernehmlassung. Mit diesem Gesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für eine flexible Ausgestaltung von Unternehmenszusammenschlüssen und -trennungen geschaffen werden. Daneben regelt der Entwurf auch gesellschaftsrechtliche Fragen, die bei der Privatisierung von staatlichen Betrieben oder beim Zusammenschluss von Institutionen mit unterschiedlicher Rechtsform (z.B. Genossenschaften und Aktiengesellschaften) entstehen [37].
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Weiterführende Literatur
Bacchetta, Philippe / Wasserfallen, Walter (Hg.), Economic policy in Switzerland, London 1997.
Bradke, Sven, Ein Wirtschaftsverfassungsmodell für die Schweiz, Chur (Diss. St. Gallen) 1997.
Borner, Silvio / Dietler, Frank / Mumenthaler, Stephan, Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, Chur 1997.
Kappel, Rolf / Landmann, Oliver, Die Schweiz im globalen Wandel: aussenwirtschaftliche und entwicklungspolitische Herausforderungen, (Schlussbericht NFP 28), Zürich 1997.
Strahm, Rudolf, Arbeit und Sozialstaat sind zu retten: Analysen und Grafiken zur schweizerischen Wirtschaft im Zeichen der Globalisierung, Zürich 1997.
Ulrich, Peter, Integrative Wirtschaftsethik: Grundlagen einer lebensdienlichen Ökonomie, Bern (Haupt) 1997.
Vallender, Klaus, "Nachführung der Wirtschaftsverfassung", in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 98/1997, S. 489-500.
Wittmann, Walter, Countdown 2000, München 1997.
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Surchat, Marc, "Die ökonomische und strukturelle Entwicklung in der Schweiz 1980 bis 2005", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 1997, Nr. 1, S. 17-28.
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"Administrative Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Zwischenbericht des Bundesrates vom 22. Januar 1997", in BBl, 1997, II, S. 283-311.
Asper, Adrian, Globalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik und die Auswirkungen auf den Tourismus: unter besonderer Berücksichtigung des Schweizer Tourismus, Bern (Haupt; Diss. St. Gallen) 1997.
Bitzer, Christoph, Ökologie und Wettbewerbsfähigkeit in der Schweizer Tourismusbranche, (o.O) 1997.
Elias, Jiri, "Deregulierung/adminstrative Erleichterungen: Ausländische Erfahrungen", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 1997, Nr. 3, S. 3-8.
Hotz-Hart, Beat, "La politique de la Suisse en matière de technologie", in Revue économique et sociale, 55/1997, S. 23-34.
Lütolf, Pascal, Wirtschaftsförderung im Modell der wirkungsorientierten Verwaltungsführung, Chur (Diss. St. Gallen) 1997.
Sieber, Hans, "Die KTI-Start-up-Initiative. Erfahrungen", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 1997, Nr. 3, S. 9-14.
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König, Markus, Die Deregulierung des schweizerischen Binnenmarktes: eine Beurteilung des neuen Binnenmarktgesetzes aus ökonomischer Sicht, Zürich 1996.
Lucas, David, Schweizerisches Wettbewerbsrecht, Bern 1997 (3. überarb. Aufl.).
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[1] Siehe Lit. Kappel / Landmann; Presse vom 27.8.97. Vgl. auch A. Koller, "Globalisierung und soziale Marktwirtschaft", in Documenta, 1997, Nr. 2, S. 13 ff.1
[2] BZ, 24.5.97 (Wettbewerbsfähigkeit); NZZ, 1.12.97 (Index). Siehe auch U. Birchmeier, "Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Die Sicht internationaler Experten", in Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 10, S. 24 ff.2
[3] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1093 ff. Vgl. SPJ 1996, S. 106. Zur Grossfusion von zwei Grossbanken siehe unten, Teil I, 4b (Banken).3
[4] Verhandl. B.vers., 1997, V, S. 19. Vgl. SPJ 1996, S. 105.4
[5] SNB, Geschäftsbericht, 90/1997, S. 7 ff.5
[6] SNB, Geschäftsbericht, 90/1997, S. 18 ff. Zum Aussenhandel siehe oben, Teil I, 2 (Commerce extérieur suisse) sowie Die Volkswirtschaft, 71/1998, Nr. 4, S. 12 ff. Zu den revidierten Erfassungsmethoden vgl. R. Meyer, "Die neue Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung", in Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 7, S. 34 ff. Analytisch zur schweizerischen Wirtschaftsentwicklung siehe Lit. Surchat.6
[7] Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 5, S. 22* und 71/1998, Nr. 3, S. 23*; SNB, Geschäftsbericht, 90/1997, S. 20. Siehe dazu auch unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt).7
[8] Die Volkswirtschaft, 71/1998, Nr. 2, S. 15 f.*; SNB, Geschäftsbericht, 90/1997, S. 22.8
[9] BBl, 1997, II, S. 1221 ff.; Presse vom 23.1., 24.2. und 27.3.97; SHZ, 24.4.97. Zur Unternehmenssteuerreform siehe unten, Teil I, 5 (Direkte Steuern). Vgl. SPJ 1996, S. 108 f.9
[10] SZ, 27.3.97; Bund, 3.4.97; NZZ, 26.4.97.10
[11] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 625 ff., 727 ff., 743 ff., 796 ff. (Differenzen), 803 f. (Dringlichkeit) und 838 ff. (Schlussabstimmungen); Amtl. Bull. StR, 1997, S. 347 ff., 370 ff., 377 ff., 404 ff. und 421 (Differenzen), 422 (Dringlichkeit) und 423 f. (Schlussabstimmungen); BBl, 1997, II, S. 1486 (Dringlichkeit) und 1562 f. (Kredite); AS, 1997, S. 1036 f., 1038 ff. und 1042 ff.; NLZ, 12.4.97 (WAK-StR); Presse vom 29.4.-1.5.97. Zum Unternehmenssteuerrecht siehe unten, Teil I, 5 (Direkte Steuern), zum Nationalstrassenbau unten, Teil I, 6b (Constructions routières), zur Lex Friedrich unten, Teil I, 6c (Bodenrecht), zum Lehrstellenbeschluss unten, Teil I, 8a (Formation professionelle). Zur Technologieförderung siehe TA, 18.4.97 sowie unten, Teil I, 8a (Forschung) und SPJ 1994, S. 284 f. (Rahmenkredit).11
[12] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 381 ff. (GE) und 383 f. (TI), 412 (SP-Motion) und 703 f. (GBI); Amtl. Bull. NR, 1997, S. 767 ff. (GE), 769 f. (TI) und 1450 f. (GBI). Vgl. SPJ 1996, S. 108 f.12
[13] Vollzug: Bund, 12.5.97; 24 Heures, 24.5.97; NQ, 28.5.97; SGT, 31.12.97. Dieser Verteilschlüssel bewirkte, dass die stärker von Arbeitslosigkeit betroffene Westschweiz einen, gemessen an der Bevölkerung, weit überproportionalen Anteil der Subventionen erhielt. Kantone: Bund, 31.1.97; NZZ, 14.2.97.1
[14] NZZ und LNZ, 3.4.97.14
[15] BaZ, 3.3.97 (BL); Lib., 29.9.97 (FR). Vgl. unten, Teil II, 2b sowie SPJ 1996, S. 103.15
[16] Presse vom 22.1.97; SHZ, 13.2.97. Siehe SPJ 1995, S. 109 f.16
[17] NZZ, 17.11.97; AZ, 18.10.97.17
[18] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 413 ff.; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2813 ff. Vgl. zu den staatlichen Vorschriften aus der Sicht der KMU auch NR Bangerter (fdp, BE) in NZZ, 12.5.97. Siehe auch Ph. Jeanneret, "Die Stellung der KMU in der Schweizer Wirtschaft", in Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 9, S. 42 ff.18
[19] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 543 f. (David), 1476 f. (Cavadini), 2221 f. (Loeb) und 2456 ff. (Widrig). Siehe für ähnliche Vorstösse auch Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2235 f. (Postulat Hasler, svp, AG), 2254 ff. (Interpellation Cavadini, fdp, TI) und 2846 f. (Postulat Speck, svp, AG). Vgl. auch SPJ 1996, S. 109.19
[20] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 369 f.; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 742 f. Siehe auch die grundsätzlichen Stellungnahmen des BR zum Bewilligungsverfahren in seiner Antwort auf Interpellationen in Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1564 f. und 1576 f. Zu den Klagen der KMU über die Kreditpolitik der Banken siehe unten, Teil I, 4b (Banken).20
[21] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 546 (Postulat Speck, svp, AG), 601 f. (Interpellation Hasler, svp, AG) und 1491 (Postulat, Forum). Zu einer nicht zustande gekommenen Volksinitiative mit ähnlicher Stossrichtung wie das Sunset-Postulat von Speck siehe oben, Teil I, 1c (Einleitung).21
[22] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 412 f. Vgl. SPJ 1996, S. 110.22
[23] BBl, 1997, II, S. 1164 ff. Zu den konkreten Vorschlägen und ihrer Beratung im Parlament siehe unten, Teil I, 5 (Direkte Steuern).23
[24] BBl, 1997, II, S. 1008 ff. Vgl. auch SPJ 1995, S. 110 und 1996, S. 109 f.24
[25] BBl, 1997, II, S. 1031 ff.25
[26] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1195 ff. und 1204 ff. (Motionen); Bund, 17.6.97.26
[27] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 82 ff., 98 ff. (Postulat), 417 und 620 f.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 161 f. und 342; BBl, 1997, II, S. 601 ff. (IHG) und 614 ff. (Regio Plus); NZZ, 7.11.97. Zur geplanten Aufwertung der Städte in der Verfassung siehe oben, Teil I, 1d (Beziehung zwischen Bund und Kantonen).27
[28] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 162 ff., 728 und 1025; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1120 ff. und 2329 f.; BBl, 1997, IV, S. 812 ff.; Presse vom 12.3. und 12.6.97; BüZ, 17.5. und 24.9.97; Siehe SPJ 1996, S. 112. Siehe auch P. Keller / K. Koch, "Neue Tourismuspolitik", in Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 8, S. 12 ff.28
[29] BBl, 1997, III, S. 145 ff. Vgl. SPJ 1996, S. 112. Zur Volksabstimmung siehe Vox, Analyse der eidgenössischen Volksabstimmungen vom 7. März 1993, Zürich 1993 sowie SPJ 1993, S. 103 f.29
[30] Zur Vernehmlassung siehe NZZ, 18.1.97.30
[31] Presse vom 28.2.98. Vgl. auch die Kritik an der "Überregulierung" von NR Bosshard (fdp, ZH) in AZ, 15.8.97.31
[32] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1295 ff. und 1308 ff. Der StR beschloss, einer im Vorjahr vom Kanton Tessin vorgelegten Standesinitiative für die rasche Vorlage eines Spielbankengesetzes keine Folge zu geben, da sie gegenstandslos geworden war (Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1309 f.).32
[33] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 985 ff. Siehe auch B. Wernli, "Beschaffungsstatistik des Bundes 1996", in Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 8, S. 42 ff.33
[34] NZZ, 9.10.97. Siehe auch R. Dähler, "Ein Jahr neues Kartellgesetz", in Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 10, S. 20 ff.34
[35] SoZ, 25.5.97 (WAK); SGT, 3.7.97 (Unterkommission); NF, 2.11.97, Presse vom 6.11.97 und SHZ, 18.12.97 (Vernehmlassung). Siehe auch Plädoyer, 1998, Nr. 1, S. 22 f.; SPJ 1996, S. 113.35
[36] NZZ, 29.7.97. Vgl. SPJ 1995, S. 114.36
[37] NZZ, 19.5.98.37
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