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Wirtschaft
Geld, Währung und Kredit
Die Nationalbank behielt ihren gelockerten geldpolitischen Kurs bei. - Die SP und der SGB meldeten ihren Widerstand gegen einen Verfassungsartikel an, der die Nationalbank primär auf die Erhaltung der Geldwertstabilität verpflichten würde. - Zwei der drei Grossbanken schlossen sich zu einem der weltweit grössten Finanzinstitute zusammen. - Die Banken publizierten Listen mit den Namen von Inhabern nachrichtenloser Konti und richteten zusammen mit der Nationalbank einen humanitären Fonds für bedürftige Holocaustopfer ein. - Die internationalen jüdischen Organisationen erachteten diese Anstrengungen aber als ungenügend und forderten eine umfangreiche Globalzahlung. Um diesem Begehren Nachdruck zu verleihen, verhängten Behörden von US-Bundesstaaten Boykotte gegen Schweizer Banken.
Geld- und Währungspolitik
Die weiterhin ungünstige Wirtschaftslage veranlasste die Nationalbank, ihre grosszügige Geldpolitik des Vorjahres auch 1997 fortzusetzen. Insbesondere während des ersten Halbjahres versuchte sie, mit einer reichlichen Geldversorgung die kurzfristigen Zinsen tief zu halten und damit eine für die Exportwirtschaft schädliche Höherbewertung des Frankens zu verhindern. Das Geldmengenwachstum hat sich deshalb im Berichtsjahr beschleunigt, es lag aber nach Angaben der Nationalbank immer noch in einem Bereich, der längerfristig die Preisstabilität nicht gefährdet [1].
Die Nationalbank kündigte an, dass sie auch 1998 ihren geldpolitischen Kurs nicht straffen werde, da nur eine geringe Inflationsgefahr bestehe. Man wolle auf jeden Fall nicht das Risiko eingehen, mit einer Geldverknappung und den sich daraus ergebenden Zinssteigerungen die sich abzeichnende Konjunkturerholung abzuwürgen. Auf ein näher definiertes Geldmengenziel legte sie sich nicht fest. SNB-Präsident Meyer wies aber darauf hin, dass bei allfälligen Wechselkursturbulenzen, wie sie namentlich in Zusammenhang mit der Einführung der gemeinsamen europäischen Währung Euro nicht auszuschliessen seien, die Nationalbank kurzfristig auch währungspolitische Ziele verfolgen werde [2].
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Der Wert des Schweizer Frankens im Vergleich zu wichtigen anderen Währungen stieg im Verlauf des Berichtsjahres wieder leicht an, blieb aber im Jahresdurchschnitt deutlich unter den Vorjahreswerten. Der inflationsbereinigte Wechselkurs erhöhte sich im Jahresverlauf gegenüber den meisten kontinentaleuropäischen Währungen leicht aber stetig. Gegenüber dem Yen, dem US$ und dem englischen Pfund sank er zuerst noch weiter ab, um sich dann im vierten Quartal ebenfalls zu verbessern. Der exportgewichtete reale Wechselkurs lag im Jahresdurchschnitt um 6,9% unter dem Vorjahreswert; im Jahresendvergleich ergab sich allerdings ein Anstieg um 1,1% [3].
Die sich immer deutlicher abzeichnende Einführung einer Einheitswährung in der EU beschäftigte in der Schweiz weiterhin sowohl Experten als auch die Medien. Nachdem im Vorjahr das Bundesamt für Konjunkturfragen im Auftrag des Bundesrates und der Nationalbank verschiedene Szenarien ausgearbeitet hatte, setzte die Regierung im Berichtsjahr eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein. Ihre Aufgabe ist es, die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro zu beobachten und in bezug auf ihre Auswirkungen auf die Schweiz zu untersuchen [4].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament drei Bundesbeschlüsse über die Beteiligung der Schweiz an den Institutionen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Es handelte sich um die Fortführung der Beteiligung an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen sowie um den Beitritt zu den Neuen Kreditvereinbarungen (NVK) und zum Neuen Treuhandfonds. Das Parlament stimmte dem Beitritt zu den NVK noch im Berichtsjahr zu (siehe im Detail oben, Teil I, 2, Organisations internationales).
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Auf dem schweizerischen Geldmarkt setzte sich im ersten Halbjahr die rückläufige Entwicklung des Vorjahres fort. Nach einem leichten Anstieg kam es gegen Jahresende wieder zu einer Reduktion der Zinssätze. Die Zinsen für dreimonatige Geldmarktbuchforderungen des Bundes fielen bis zum Juni auf 1,2%. Sie stiegen dann etwas an, bildeten sich aber im Dezember wieder auf 1,4% zurück. Die langfristigen Zinssätze bewegten sich auf ähnliche Weise. Die Durchschnittsrendite für eidgenössische Obligationen sank bis Juni auf 3,1%; diesen Wert erreichte sie - nach einem zwischenzeitlichen Anstieg - auch zu Jahresende wieder [5].
Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes stieg nach dem Rückgang im Vorjahr wieder deutlich an, wobei sowohl die Nettokapitalaufnahmen inländischer als auch diejenigen ausländischer Schuldner zunahmen [6].
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Zum Goldhandel der Nationalbank während des 2. Weltkriegs siehe unten, Banken; zu der aus den Goldbeständen der SNB zu alimentierenden Solidaritätsstiftung siehe oben, Teil I, 1a (Grundsatzfragen).
Im Vorjahr hatte der Bundesrat beantragt, dass die Neuorientierung der Reservenpolitik der Nationalbank, wozu insbesondere die Ablösung der Golddeckungspflicht, der Goldparität und der ohnehin obsolet gewordenen Einlösungspflicht gehören, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung erfolgen soll. Die Verfassungskommission des Ständerats stimmte diesem Antrag zu, diejenige des Nationalrats übernahm hingegen diesen Reformvorschlag nicht. Dies geschah aber nicht, um den bisherigen Zustand zu bewahren, sondern um die Reform unabhängig von der Totalrevision der Verfassung zu behandeln und damit zu beschleunigen. Die Verfassungskommission handelte dabei in Übereinstimmung mit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats. Um dieser Forderung nach einem schnellen Verfahren Nachdruck zu verleihen, gab der Nationalrat auf einstimmigen Antrag seiner WAK zudem einer parlamentarischen Initiative Ledergerber (sp, ZH) Folge, welche in detaillierter Form eine vom Parlament auszuarbeitende entsprechende Totalreform der Währungsordnung (d.h. also auch des geld- und währungspolitischen Auftrags an die Nationalbank) verlangt. Als Reaktion auf diesen Druck aus dem Nationalrat kündigte der Bundesrat an, dass er anfangs 1998 eine eigene Vorlage präsentieren werde [7].
Eine zur Vorbereitung dieser Reform aus Vertretern des EFD, der SNB und der Wissenschaft gebildete Expertengruppe schlug im September vor, dass die Preisstabilität als oberstes Ziel der Geld- und Währungspolitik in die Verfassung hineingeschrieben werden soll. Bei der Realisierung von anderen wirtschaftspolitischen Zielen wie Wachstum oder Vollbeschäftigung soll die Nationalbank den Bund soweit unterstützen dürfen, als damit die Erreichung des stabilitätspolitischen Hauptziels nicht beeinträchtigt wird. Damit wäre die Nationalbankpolitik präziser formuliert als in der bestehenden Verfassung, die eine "dem Gesamtinteresse des Landes dienende" Politik verlangt; sie würde zudem auch der von der EU formulierten Zielhierarchie für die neue Europäische Zentralbank entsprechen. Materiell würde sich freilich wenig ändern, da sich die SNB seit Jahrzehnten primär am stabilitätspolitischen Hauptziel orientiert hat. Ebenfalls eine Anpassung an die bisherige Praxis würde die von den Experten vorgeschlagene verfassungsrechtliche Absicherung der Unabhängigkeit der Nationalbank bedeuten. Es konnte deshalb auch nicht erstaunen, dass der Gewerkschaftsbund als heftigster Kritiker der Nationalbankpolitik der letzten Jahre gegen den vorgeschlagenen Verfassungstext protestierte. Die SP kündigte an, dass sie zusammen mit den Gewerkschaften einen so formulierten Verfassungsartikel in der Volksabstimmung bekämpfen werde.
Die Experten schlugen ebenfalls in bezug auf die Währungsreserven eine vollständige Anpassung an die seit Jahrzehnten geübte Praxis vor, indem sie die Lösung der Goldbindung des Frankens postulierten. Dies würde der Nationalbank eine profitablere Bewirtschaftung der Währungsreserven erlauben, indem ein Teil des Goldes durch zinstragende Anleihen ersetzt werden könnte. Die durch eine marktnähere Bewertung der Goldreserven erzielte Aufwertung der Währungsreserven würde es auch zulassen, mehr als die Hälfte der knapp 2600 Tonnen umfassenden Goldbestände nicht mehr für die Geld- und Währungspolitik zu verwenden, sondern an andere Institutionen zur sukzessiven Umwandlung in zinstragende Anlagen und zur Nutzung dieser Erträge abzutreten.
Bundesrat Villiger sprach sich vor allem aus politischen Gründen, das heisst, um die nur mit einer Verfassungsrevision zu schaffende Finanzierungsgrundlage für die geplante Solidaritätsstiftung (siehe dazu oben, Teil I, 1a, Grundsatzfragen) nicht zu gefährden, für eine offenere, das heisst weniger ausschliesslich auf die Wahrung der Preisstabilität ausgerichtete Zielformulierung aus. Nach einigem Zögern schloss sich ihm das SNB-Direktorium an. Zudem äusserte sich Villiger auch skeptisch zum Vorschlag, Goldbestände, welche für die Geldpolitik nicht mehr benötigt werden, an Dritte abzutreten. Seiner Ansicht nach soll die Nationalbank diese Bestände - mit Ausnahme der für die Solidaritätsstiftung vorgesehenen 7 Mia Fr. - selbst bewirtschaften und den Bund und die Kantone im Rahmen der bisherigen Gewinnausschüttung von den erhöhten Erträgen profitieren lassen. Im Dezember kündigte der Bundesrat an, dass er anfangs 1998 einen Entwurf für einen Verfassungsartikel in die Vernehmlassung geben werde, welcher der Nationalbank vorschreibt, eine Geldpolitik im Dienste der Landesinteressen zu praktizieren, wobei die Priorität auf die Geldwertstabilität zu legen sei [8].
Die Diskussionen um die bessere Bewirtschaftung der Währungsreserven hatten im Vorjahr zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch die Nationalbank und das EFD geführt. Der Bundesrat übernahm nun deren Vorschläge für im Rahmen der bestehenden Verfassungsbestimmungen realisierbare Sofortmassnahmen und unterbreitete dem Parlament eine Teilrevision des Nationalbankgesetzes. Er schlug darin vor, die bisher auf ein Jahr beschränkte maximale Laufzeit für handelbare Anlagen in ausländischer Währung aufzuheben. Um der Nationalbank mehr Spielraum bei ihrer Anlagepolitik zu geben, soll zudem der Golddeckungssatz für den Notenumlauf von 40% auf 25% gesenkt werden. Diese Änderungen sowie eine Anpassung der Liste der Geschäfte, welche die Nationalbank tätigen darf, an die modernen Finanzinstrumente sollten es dieser erlauben, ihren Jahresgewinn um rund 400 Mio Fr. zu verbessern [9].
Das Parlament verabschiedete diese Vorlage bereits in der Sommersession. Im Nationalrat beantragten die Schweizer Demokraten und die Lega Rückweisung, weil sie aus prinzipiellen Gründen gegen eine Veränderung des Golddeckungssatzes für den Notenumlauf waren; sie kündigten bereits an, dass sie sich gegen jegliche für später geplanten Verkäufe resp. Umwandlungen der Goldbestände zur Wehr setzen werden. Der Rat lehnte ihren Antrag mit 154 zu 11 Stimmen ab. Um deutlich zu machen, dass es sich dabei um eine Sofortmassnahme handle, und dass die im Rahmen einer Verfassungsrevision vorgesehene grundlegende Neuorientierung der Reservenpolitik der Nationalbank nicht in den Hintergrund verdrängt werden soll, beantragte die vorberatende Kommission des Nationalrats, den Beschluss für dringlich zu erklären und auf drei Jahre zu befristen. Nachdem sich Bundesrat Villiger insbesondere gegen die Befristung gewandt hatte, lehnt der Rat diese Kommissionsanträge ab. Der Ständerat verabschiedete die Revision ebenfalls in der Fassung des Bundesrates [10].
Die im Vorjahr von einigen politisch wenig bekannten Genfern lancierte Volksinitiative "für die Finanzierung aufwendiger und langfristiger Infrastrukturvorhaben" mit den stillen Reserven der Nationalbank kam nicht zustande [11].
Der Wunsch der SP nach einer besseren Beaufsichtigung der Nationalbank durch das Parlament scheiterte. Auf Antrag seiner WAK gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion, welche die Vorlage eines halbjährlichen Rechenschaftsberichtes und eine Diskussion darüber im Parlament verlangte, keine Folge. Die Kommission hatte vor allem das Argument ins Feld geführt, dass die Nationalbank allein dem Bundesrat gegenüber verantwortlich sei [12].
Als Zweitrat stimmte auch der Nationalrat diskussionslos der Revision der Bestimmungen im Münzgesetz über die Ausgabe von Gedenkmünzen zu [13].
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Banken
Am 8. Dezember gaben die beiden Grossbanken Schweizerischer Bankverein (SBV) und Schweizerische Bankgesellschaft (SBG) ihre Fusion zur United Bank of Switzerland (UBS) bekannt. Damit entstand das weltweit in bezug auf Eigenkapital grösste und in bezug auf Bilanzsumme zweitgrösste Finanzinstitut. Dieser Zusammenschluss wird 1998 noch von den Aktionärsversammlungen abgesegnet werden müssen und bedarf auch der Genehmigung durch die Wettbewerbsbehörden sowohl der Schweiz als auch der übrigen Hauptaktivitätsregionen der beiden Banken (EU und USA). Da diese Fusion die bereits vorher bei beiden Banken eingeleiteten Umstrukturierungen noch akzentuieren wird, wurde auch ein massiver Stellenabbau angekündigt. Nach den Plänen der Fusionspartner soll er - bei einer Beschäftigtenzahl von 58 000 (davon 38 000 in der Schweiz) - rund 13 000 (davon 7000 in der Schweiz) betragen.
Die Reaktionen in der Öffentlichkeit waren denn auch zwiespältig. Einerseits wurden die Fusion und auch die Umstrukturierungen als richtige Schritte für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit im globalisierten Finanzmarkt anerkannt, andererseits protestierten nicht nur die Gewerkschaften und die Linke gegen den geplanten Stellenabbau. Von der SP und dem SGB in mehreren Städten organisierte Protestkundgebungen vermochten allerdings insgesamt nur rund 1000 Personen zu mobilisieren. Die SP meldete sich in der Dezembersession des Nationalrats während der Fragestunde mit neun Interventionen zu den sozialen Folgekosten der Entlassungen und zu den befürchteten Steuerausfällen zu Wort. Bundesrat Delamuraz appellierte an die soziale Verantwortung der beiden Banken und gab im weiteren zu bedenken, dass rechtliche Vorbehalte nur unter wettbewerbsrechtlichen, nicht aber wirtschafts- oder sozialpolitischen Aspekten zulässig seien [14]. In Basel-Stadt, wo der Bankverein bisher seinen Hauptsitz hatte, zeigte man sich besonders besorgt um die Steuerausfälle, die durch die Wahl Zürichs als alleinigen Hauptsitz für die neue UBS entstehen würden. Sowohl die Regierung von Basel-Stadt als auch Ständerat Rhinow (fdp, BL) - mit einer parlamentarischen Initiative - forderten die Abschaffung der rechtlichen Bestimmung, dass eine Aktiengesellschaft nur einen Hauptsitz haben kann. Mit dieser Revision könnte der Vorschlag der UBS realisiert werden, ihren Hauptsitz sowohl in Basel als auch in Zürich zu haben [15].
Bereits im August hatte die dritte Grossbank, der Credit Suisse, die Übernahme der Winterthur Versicherung bekanntgegeben. Er wurde damit zu einem der weltweit grössten Finanzkonzerne, wobei die Winterthur als eigenständige Marke und operative Einheit erhalten bleibt [16].
Die Zuwendung der Banken zu dem im allgemeinen ertragreicheren Auslandgeschäft hat, neben der anhaltenden Wirtschaftskrise, die Position von Gewerbebetrieben als Kreditnehmer verschlechtert. Aus Kreisen des Gewerbes und der KMU vermehrten sich die Klagen über die restriktive Kreditpolitik der Banken. Der Gewerbeverband rief namentlich die Grossbanken zu mehr Grosszügigkeit auf. Diese erklärten ihre Zurückhaltung damit, dass aus Gründen der Risikobegrenzung alle Kredite an individuelle Rentabilitätsüberprüfungen gebunden seien. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass gemäss Nationalbankstatistik das Wachstum der im Inland vergebenen Kredite grösser ausgefallen ist als das Wirtschaftswachstum. Die eidgenössische Bankenkommission (EBK) stellte sich hinter die im Vergleich zur Zeit der Hochkonjunktur der achtziger Jahre grössere Vorsicht der Banken bei der Kreditvergabe. Gemäss einer von ihr durchgeführten Umfrage hatten die Banken von 1991 bis 1996 Kredite im Wert von über 42 Mia Fr. abschreiben müssen [17]. Die Banken reagierten aber nicht nur mit Ablehnung, sondern lancierten auch spezielle Programme für Unternehmensneugründungen, bei denen das finanzielle Risiko durch gezielte Beratung bei der Betriebsführung reduziert werden soll [18]. Der Bundesrat lehnte zwar politische Massnahmen ab, aber EVD-Chef Delamuraz traf sich mit Bankenvertretern, um über diese Probleme zu sprechen und die Banken dabei auf ihre wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe hinzuweisen [19].
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Die im Vorjahr vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission legte ihre Vorschläge für eine Reform des Statuts der Kantonalbanken vor. Diese sehen vor, dass die Kantone in Zukunft wählen können, ob sie ihre Kantonalbank mit einer Staatsgarantie ausstatten wollen. Im weiteren enthält der Reformentwurf die Vorschrift, dass die als privatrechtliche Aktiengesellschaften geführten Kantonalbanken diesen Titel nur führen dürfen, wenn ihre Existenz auf einer gesetzlichen Grundlage beruht und sich mindestens 10% des Aktienkapitals in den Händen des Kantons befinden. In der Vernehmlassung ergab sich weitgehend Zustimmung zu diesen Vorschlägen. Einzig die SP und der Gewerkschaftsbund meldeten grundsätzliche Vorbehalte an. Auch die EBK kritisierte den Entwurf, allerdings aus entgegengesetzten Gründen: Sie befürchtete, der eingeleitete Privatisierungsprozess könnte mit dieser Regelung behindert werden. Im Oktober erteilte der Bundesrat dem EFD den Auftrag, auf der Grundlage des Vernehmlassungsentwurfs eine entsprechende Gesetzesrevision auszuarbeiten, wobei, als einzige namhafte Änderung, der minimale Kapital- und Stimmenanteil der Kantone bei Kantonalbanken nicht 10% sondern 33% betragen soll [20].
Der Grosse Rat des Kantons Bern beschloss auf Antrag der Regierung, die Kantonalbank in eine private Aktiengesellschaft umzuwandeln. In einer ersten Phase ist allerdings der Kanton alleiniger Aktionär, und bei später erfolgenden Anteilsverkäufen wäre er verpflichtet, die Aktienmehrheit zu behalten. Für die durch die Bankengesetzgebung für Kantonalbanken vorgeschriebene Staatsgarantie und den damit verbundenen Konkurrenzvorteil hat die Bank an den Kanton eine Abgeltung zu entrichten. Die SP und die GP bekämpften die Umwandlung, weil damit das Parlament sämtliche Aufsichtsfunktionen an die Regierung abgeben muss. Zudem waren sie auch über die bürgerliche Parlamentsmehrheit verärgert, welche der Kantonalbank im Rahmen des neuen Gesetzes lediglich einen sehr allgemein gehaltenen Leistungsauftrag erteilt hatte. Nachdem die SP und der Gewerkschaftsbund mit dem Referendum gedroht hatten, beschloss das Parlament, die Vorlage von sich aus zur Volksabstimmung zu bringen. Am 23. November hiessen die Stimmberechtigten mit einer Ja-Mehrheit von 53% die Reform gut [21]. Im Kanton Aargau gab die Regierung eine ähnliche Reform in die Vernehmlassung [22]. Im Gegensatz dazu beschloss - im Rahmen einer Teilrevision des Kantonalbankgesetzes - eine aus SP, SVP und GP gebildete Mehrheit im Zürcher Parlament, dass die Kantonalbank nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Dieselbe Koalition lehnte es auch ab, von der Kantonalbank eine Abgeltung für die Staatsgarantie zu fordern. Obwohl die FDP und die CVP die als ungenügend erachtete Reform bekämpften, sprach sich das Volk mit einer 80%-Mehrheit dafür aus [23].
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Zu Jahresbeginn gab vor allem die Ende 1996 vom abtretenden Bundespräsidenten Delamuraz in einem Zeitungsinterview gemachte Aussage zu reden, die von den jüdischen Organisationen geforderten Globalzahlungen kämen einer Lösegelderpressung gleich (siehe dazu sowie zur historischen Aufarbeitung der Kriegszeit und der geplanten Solidaritätsstiftung oben, Teil I, 1a, Grundsatzfragen).
Am 14. Januar gab die Schweizerische Bankgesellschaft bekannt, dass ihr Archivar irrtümlicherweise und entgegen bankinterner Weisungen Bankdokumente aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg zur Zerstörung freigegeben hatte. Aufgedeckt worden war die Aktenvernichtung von Christoph Meili, einem Angestellten einer Bewachungsfirma, welcher diese Dokumente im Shredderraum am Hauptsitz der Bank entdeckt hatte. Die ihm am brisantesten erscheinenden Papiere hatte er mitgenommen und der Israelitischen Kultusgemeinde Zürich (und teilweise auch einer Journalistin) übergeben, welche sie an die Bezirksanwaltschaft Zürich weiterleitete. Die sichergestellten Dokumente stammten von der 1945 von der Bankgesellschaft übernommenen Eidgenössischen Bank und bezogen sich nicht auf Vermögenswerte von Kunden. Ein Teil handelte von Geschäftsvorgängen vor 1930; brisanter erschienen jene, welche sich auf die Verwaltung von Liegenschaften in Berlin während der dreissiger Jahre bezogen. Sollte es sich dabei um Liegenschaften handeln, welche die Bank aufgrund von Zwangsversteigerungen infolge der deutschen Rassengesetze erworben hat, wäre ihre Vernichtung gemäss dem im Vorjahr verabschiedeten Beschluss zur Aufarbeitung der Schweizer Geschichte während der dreissiger und vierziger Jahre unzulässig gewesen. Der Vorsitzende der Historiker-Kommission, Jean-François Bergier, richtete in der Folge einen Appell an alle Finanz- und Industriefirmen, das Aktenvernichtungsverbot bis zum Abschluss der Untersuchungen extensiv zu interpretieren. Dieses erstrecke sich auf sämtliche Dokumente zu Finanz- und Handelsgeschäften mit dem Ausland für den Zeitraum 1920 bis 1950 [24].
Der von der Bewachungsfirma zuerst suspendierte und dann entlassene Meili erhielt für seine Aktion diverse Auszeichnungen von jüdischen Organisationen [25]. Da er mit seiner Aktion (insbesondere der Übergabe eines Teils der Akten an eine Journalistin) aber eventuell eine als Offizialdelikt geltende Verletzung des Bankgeheimnisses begangen hatte, eröffnete der zuständige Zürcher Bezirksanwalt Peter Cosandey gegen Meili eine Strafuntersuchung. Anfangs Oktober gab Cosandey bekannt, dass er das Verfahren gegen Meili eingestellt habe. Der Grund liege in der in bezug auf Wahrung des Bankgeheimnisses geringen Bedeutung der von Meili abtransportierten Akten, welche keine kundenrelevanten Informationen enthalten hätten. Die sichergestellten Protokolle der Direktion der Eidgenössischen Bank stammten aus der Zeit vor 1930, und die Kontenblätter zur Verwaltung von Liegenschaften in Berlin würden Immobilien betreffen, welche die Bank von einem Schweizer erworben habe. Angesichts der auch von der Bergier-Kommission bestätigten Irrelevanz dieser Dokumente für die historische Forschung stellte Cosandey auch das Verfahren gegen den Archivar der Bankgesellschaft ein [26].
Meili selbst war mit seiner Familie, und begleitet vom amerikanischen Rechtsanwalt Edward Fagan, welcher eine der Sammelklagen gegen die Banken eingereicht hatte, bereits vorher in die Vereinigten Staaten ausgereist. Als Grund gab er an, dass er anonyme Drohbriefe erhalten habe und sich in der Schweiz nicht mehr sicher fühle. In den USA trat er an mehreren Medienveranstaltungen von Fagan und Senator D'Amato auf und erhielt - mit dem Argument, dass er und seine Familie in der Schweiz bedroht werden - in einem Sonderverfahren vom Parlament eine sofortige und permanente Niederlassungsbewilligung [27].
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) gab der Tätigkeit der Treuhandfirmen, welche das von Paul A. Volcker präsidierte unabhängige Komitee zur Abklärung von nachrichtenlosen Vermögen bei Schweizer Banken eingesetzt hatte, eine klare rechtliche Grundlage. Sie beschloss, diese Kontrollen als ausserordentliche Revision zu deklarieren. Damit erhielten diese Firmen freien Zugang zu allen relevanten Akten, sind aber dem Bankgeheimnis unterstellt. Die EBK sicherte sich damit selbst Zugang zu den Revisionsberichten und kann bei nichtkooperativen Banken die Aktenoffenlegung erzwingen [28].
Anfangs Jahr kündigten die schweizerischen Grossbanken an, dass sie einen "humanitären Fonds für die Opfer des Holocaust" schaffen wollen und dafür 100 Mio Fr. auf ein Sperrkonto bei der Nationalbank einzahlen werden. Der Bundesrat verabschiedete am 27. Februar eine in Zusammenarbeit mit den Gebern und den Vertretern der Empfänger (d.h. den jüdischen Organisationen) ausgearbeitete Verordnung, welche er auf den 1. März in Kraft setzte. Diese regelt die Zusammensetzung der Fondsleitung, die Aufsicht und die Verwendung der Gelder. Der Fondsleitung gehören vier schweizerische und drei von der World Jewish Restitution Organization vorgeschlagene ausländische Mitglieder an, darunter auch der Präsident des Jüdischen Weltkongresses WJC, Edgar Bronfman, der sich als einer der unversöhnlichsten Kritiker der Schweiz profiliert hatte. Vorsitzender ist der Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, Rolf Bloch [29].
An diesem Hilfsfonds beteiligte sich - neben Banken, Industrie und Versicherungen - auch die Nationalbank mit einer Einlage von 100 Mio Fr. Der Betrag basiert auf der Annahme, dass die Nationalbank während des Zweiten Weltkriegs mit ihren Goldgeschäften einen Gewinn von rund 20 Mio Fr. erzielt hat; gemessen an der seitherigen Entwicklung des Goldpreises entspricht dies rund 100 Mio Fr. Die Leitung der SNB betonte, dass dieser freiwillige Beitrag Ausdruck des Mitgefühls mit den Opfern des Holocaust sei. Er dürfe aber keinesfalls als Schuldanerkennung gewertet werden. Der Bundesrat hatte im Einvernehmen mit der Nationalbankleitung beschlossen, diese Zahlung vom Parlament in einem besonderen Bundesbeschluss absegnen zu lassen [30]. Der Nationalrat stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass der vom Bundesrat gewünschte Beschluss nicht in seine Kompetenz falle. Die Nationalbank solle selbst über die Massnahmen entscheiden, welche sie für die Wiederherstellung ihres guten Rufs erforderlich findet. Kommissionssprecher Suter (fdp, BE) gab zudem zu bedenken, dass ein derartiger dem Referendum unterstellter Beschluss zu unerwünschten Verzögerungen bei der Auszahlung der Gelder an betagte und hilfsbedürftige Holocaust-Überlebende führen könnte. Obwohl die Rechtsprofessoren Zimmerli (svp, BE) und Rhinow (fdp, BL) die Ansicht des Bundesrates verteidigten, dass es für diese Zahlung einer besonderen Rechtsgrundlage bedürfe, schloss sich der Ständerat dem Nichteintretensbeschluss der grossen Kammer an [31]. Nachdem am 30. Oktober der Bankrat der SNB die Einlage bewilligt hatte, konnte der Vorsitzende des Fonds, Rolf Bloch, bekanntgeben, dass dieser mit Zinsen auf 272 Mio Fr. angewachsen war. Die drei Grossbanken hatten gleich wie die Nationalbank 100 Mio Fr. gespendet, die übrigen Banken 20 Mio und die Industrie und die Versicherungen je 25 Mio Fr. [32].
Anfang Juli beschloss die Kommission, eine erste Tranche von 17 Mio Fr. für bedürftige Holocaust-Überlebende und ihre Nachkommen in Osteuropa freizugeben. Nachdem die jüdischen Organisationen eine provisorische Liste mit den Namen von 28 000 bedürftigen Holocaust-Opfern aus Osteuropa eingereicht hatten, konnten die ersten Auszahlungen am 18. November in Riga (Lettland) vorgenommen werden. Vier Personen erhielten je einen Check über 400 US$, weitere 600 US$ soll diesen betagten Überlebenden des Holocaust, die bisher vergeblich für die Ausrichtung einer Rente durch Deutschland gekämpft hatten, später ausbezahlt werden. Im Dezember erhielten auch die ersten nichtjüdischen Überlebenden aus deutschen Konzentrationslagern Geld aus dem Fonds. Es handelte sich dabei um Albaner, die aus politischen Gründen von den Nazis verfolgt und von Deutschland bisher ebenfalls nicht entschädigt worden waren [33].
Unabhängig von diesem humanitären Fonds regte der Bundesrat am 5. März eine staatliche Solidaritätsstiftung für humanitäre Aufgaben im In- und Ausland an. Das Fondsvermögen soll aus dem Verkauf eines Teils der Goldreserven der Nationalbank gebildet werden [34].
Die Banken setzten ihre Bemühungen zur Auffindung von Erbberechtigten von nachrichtenlosen Konten fort. In einem Zwischenbericht gab der seit Anfang 1996 als zentrale Kontakt- und Auskunftstelle fungierende Bankenombudsmann bekannt, dass sich bis zum 2. Juni 1997 5000 Anfrager an seine Stelle gewandt und knapp 2400 das ausgefüllte Suchformular eingeschickt hatten, rund ein Drittel davon aus den USA. In 28 Fällen konnten die Banken aufgrund dieser Informationen nachrichtenlose Konten mit einem Gesamtbetrag von 17 Mio Fr. zuordnen. Neun davon, im Wert von 10 Mio Fr., betrafen jüdische Opfer [35].
Um die Suche nach Erbberechtigten voranzutreiben, ergriffen die Banken zusätzliche, recht spektakuläre Massnahmen. In mehrseitigen Zeitungsinseraten veröffentlichten sie weltweit mehrere Listen mit Namen von Inhabern von nachrichtenlosen Bankeinlagen. Es handelte sich dabei um Konten, Depots oder Sparhefte, welche vor dem Ende des 2. Weltkriegs eröffnet worden waren, und deren Besitzer oder Rechtsnachfolger sich seit diesem Zeitpunkt nicht mehr gemeldet haben. Eine erste, am 23. Juli publizierte Liste betraf ausländische Kunden. Sie enthielt 1872 Namen von Ausländern, denen Konten und Wertschriftendepots mit Guthaben von rund 61 Mio Fr. gehören; rund 90% dieses Wertes entfallen auf die zehn grössten Konten. Bei einigen datierten die letzten Kundenkontakte aus dem letzten Jahrhundert. Gleichzeitig richteten die Banken Auskunftstellen ein, wo Interessierte nähere Angaben erhielten oder Formulare zur Einreichung von Ansprüchen beziehen konnten. Unangenehm für die Banken war, dass der angegebene Betrag um gut 20 Mio Fr. höher lag als die Summe, die sie eineinhalb Jahre zuvor angegeben hatten. Verantwortlich dafür war hauptsächlich eine Grossbank, welche die zusätzlichen Funde mit Problemen in der Datenverarbeitungsanlage begründete [36]. Gemäss ersten Durchsichten enthält diese Liste nur einen kleinen Teil an Personen mit jüdischen Namen, wovon zudem nur wenige ihren Wohnsitz in Osteuropa hatten. Hingegen fanden sich in den Listen auch einige Kuriositäten, welche als Nachweis für den sorgsamen Umgang der Banken mit den anvertrauten Geldern angesehen werden können. So etwa ein Konto auf einen Betrag von Fr. 12.80, das der russische Revolutionär Lenin 1917 anlässlich seines Zürcher Aufenthalts angelegt und offenbar nie aufgelöst hatte. Trotzdem fiel die Reaktion eines Teils der Weltöffentlichkeit zu dieser Aktion sehr negativ aus. Ein Grund dafür war, dass einige Kommentatoren irrtümlicherweise davon ausgingen, dass es sich bei den fast 2000 Namen um Holocaustopfer handelte, deren Konten bisher von den Banken verschwiegen worden seien [37].
Um derartigen Missverständnissen zu begegnen, machten die Banken vor der am 29. Oktober erfolgten Publikation der nächsten Listen weltweit in 120 Zeitungen in grossen Anzeigen auf ihre bisher unternommenen Anstrengungen aufmerksam. Eine dieser neuen Listen enthielt die in der ersten Liste nicht berücksichtigten Sparhefte von Ausländern (rund 3700 Namen mit Vermögen von rund 6 Mio Fr.), eine zweite alle Vermögenswerte von Schweizern sowie von Personen, bei denen bei der Kontoeröffnung der Wohnort nicht bekannt war. Diese zweite Liste war bei weitem die umfangreichste, umfasste sie doch etwa 10 000 Namen mit Guthaben von insgesamt rund 12 Mio Fr. Zwar ermittelt, aber nicht in diesem letzten Verzeichnis publiziert wurden die Namen von rund 64 000 Schweizer Kontoinhabern mit Guthaben von weniger als 100 Fr. Die in den Listen publizierten Konten enthielten meist nur Kleinbeträge; insgesamt waren es rund 80 Mio Fr. [38].
Trotz der Gründung eines humanitären Fonds und den Bemühungen zur Auffindung von Erbberechtigten von Konten liessen sich einige amerikanische Behörden nicht von ihren Boykottplänen gegen schweizerische Banken abbringen. US-Unterstaatssekretär Stuart Eizenstat, die amerikanische Botschafterin in der Schweiz, Madeleine Kunin, und andere Vertreter des US-Aussenministeriums rieten mehrmals von derartigen Massnahmen ab. Namentlich Eizenstat betonte, dass diese angesichts der von den Schweizer Behörden und den Banken unternommenen Anstrengungen nicht nur überflüssig, sondern auch kontraproduktiv seien. Anfangs Februar beschloss der Bundesstaat New York, keine kurzfristigen Finanzanlagen mehr über Schweizer Banken abzuwickeln; dieser Beschluss wurde allerdings nach der Schaffung des humanitären Fonds wieder rückgängig gemacht. Im Herbst schloss der ranghöchste Finanzbeamte der Stadt New York, Alan Hevesi, die Schweizerische Bankgesellschaft (SBG) von einem Bankenkonsortium zur Zeichnung einer städtischen Anleihe aus. Hevesi begründete seinen Entscheid mit der unkooperativen Haltung der SBG bei der Suche nach nachrichtenlosen Vermögen, welche sich insbesondere bei der durch Meili aufgedeckten Aktenzerstörung (siehe dazu oben) manifestiert habe. Mit denselben Argumenten beschloss kurz darauf auch der Bundesstaat Massachusetts, die SGB zu boykottieren. Bereits zu Jahresbeginn hatte ein Parlamentarier der Stadt New York beantragt, die dort ansässigen Schweizer Banken bei der Vermögensverwaltung nicht mehr zu berücksichtigen, bis die Schweizer Regierung einen Fonds für Holocaust-Opfer gebildet habe [39]. Im Oktober gab der höchste Finanzbeamte (Schatzmeister) des Bundesstaates Kalifornien, Matt Fong, bekannt, dass er die Geschäfte mit schweizerischen Banken seit dem Sommer schrittweise abgebaut habe und diese Banken solange boykottieren werde, bis sie vollständige Transparenz über die nachrichtenlosen Vermögen geschaffen hätten. Kurz nach dieser Bekanntgabe schlossen sich die Finanzchefs der Staaten New York und Illinois diesem Boykott an. Im Dezember suspendierte Fong diese Massnahme für drei Monate [40].
Auf Einladung von Hevesi diskutierten anfangs Dezember in New York mehrere hundert Finanzbeamte von Kommunen und staatlichen Pensionskassen über Massnahmen gegen Schweizer Banken. Nicht zuletzt auf Anraten des Jüdischen Weltkongresses (WJC) empfahl Hevesi, alle Boykottmassnahmen für drei Monate zu suspendieren [41]. Diese Aktionen hatten zwar für die Banken bisher nur geringe finanzielle Auswirkungen, wirkten sich aber imageschädigend aus. Die US-Behörden sicherten der Schweiz zu, abzuklären, ob sich diese Massnahmen regionaler Behörden mit den Bestimmungen der WTO über die nichtdiskriminierende Submission von öffentlichen Aufträgen vereinbaren lassen; auch das Bundesamt für Aussenwirtschaft unternahm diesbezügliche Abklärungen. Der Bundesrat selbst gab bekannt, dass er einstweilen nicht die WTO-Behörden anrufen, sondern bilateral bei der US-Regierung intervenieren werde. In seiner Antwort auf eine Interpellation Tschuppert (fdp, LU) lehnte er den als Gegenmassnahme vorgeschlagenen Verzicht auf Rüstungskäufe in den USA ab [42].
Anfangs Dezember fand in London eine internationale Konferenz zum Goldhandel während des Zweiten Weltkriegs statt. Dabei wurden die bisher unternommenen Anstrengungen der Schweiz zur Aufklärung und Wiedergutmachung auch vom amerikanischen Unterstaatssekretär Eizenstat gewürdigt. Im Vorfeld dieser Konferenz erklärte der Bundesrat mehrmals, dass für ihn eine Neuaushandlung des Washingtoner Abkommens von 1946 nicht in Frage komme [43].
Zu den im Vorjahr in New York eingereichten Sammelklagen im Namen von Holocaust-Opfern gegen Schweizer Banken gesellte sich im Januar eine dritte, die im Namen des World Council of Orthodox Jewish Communities deponiert wurde. Ihre Forderung bezieht sich vor allem auf Vermögenswerte von jüdischen Gemeinden, welche von den Deutschen während des Kriegs beschlagnahmt und nach Ansicht der Kläger bei schweizerischen Banken deponiert worden waren [44]. Der New Yorker Bundesbezirksrichter Edward Korman verfügte im April, dass die drei Sammelklagen zusammen zu behandeln seien; die an den Klagen beteiligten Anwälte reichten im Juli neue Klageschriften ein, die sich nur noch auf die drei schweizerischen Grossbanken bezogen. Ende Juli führte Korman ein erstes Hearing zu den Klagen durch. Er fällte dabei noch keinen Entscheid über die Frage der Zuständigkeit [45]. Gegen Jahresende lancierte Elan Steinberg vom Jüdischen Weltkongress (WJC) die Idee, die Sammelklagen mit einer globalen Vergleichszahlung der Banken in einen Opferfonds für Überlebende des Holocaust und ihre Nachkommen zu beenden. Die Klägeranwälte sprachen sich freilich dagegen aus und wiesen darauf hin, dass der WJC nicht an den Sammelklagen beteiligt ist [46].
Am 18. März debattierte der Nationalrat über die nachrichtenlosen Guthaben. Anlass dazu bot eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen. Mit einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat verlangte die Freisinnige Nabholz (ZH) gesetzgeberische Massnahmen, um in Zukunft zu verhindern, dass nachrichtenlose Konten während Jahrzehnten bei den Banken bleiben. Gemäss Nabholz könnte nach dem Beispiel anderer Länder nach einer bestimmten Frist eine Übergabe der Vermögen und der dazugehörenden Akten an den Staat vorgeschrieben werden. Ansprüche wären dann nicht mehr an die Banken, sondern an den Staat zu richten. Die zuständige Bundesstelle hätte nach Berechtigten zu suchen, und nach einer festgelegten Zeitspanne würden die nicht eingeforderten Vermögen an den Staat fallen. Der Ständerat überwies ebenfalls in der Frühlingssession eine Motion Plattner (sp, BS) mit ähnlichem Inhalt wie das Postulat Nabholz, welche dann auch im Nationalrat Zustimmung fand. Der Unterschied zum Postulat Nabholz besteht darin, dass erstens die Motion nicht nur Bankeinlagen, sondern auch bei anderen Treuhändern deponierte Vermögen betrifft, und zweitens diese nicht an eine Bundesstelle abgeliefert, sondern dort nur gemeldet werden sollen [47]. Etwas weniger weit ging Rechsteiner (sp, SG), der mit einer von beiden Räten überwiesenen Motion lediglich eine Meldepflicht für während einer längeren Zeit nachrichtenlos gebliebene Guthaben einführen wollte, ohne den Staat aber zu Nachforschungen zu verpflichten. Bundesrat Villiger kündigte im Herbst vor dem Ständerat an, dass der Bundesrat das EJPD beauftragt habe, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten [48]. In einer später eingereichten und in der Herbstsession vom Nationalrat überwiesenen Motion forderte Rechsteiner den Bundesrat in allgemeiner Form auf, neue Rechtsgrundlagen für die Behandlung nachrichtenloser Vermögenswerte vorzuschlagen [49].
Eine Motion der FDP-Fraktion kümmerte sich um die Verwendung der im Rahmen der Suchaktion des Volcker-Komitees eruierten Vermögen. Sie schlug vor, dass diese bei Wahrung der individuellen Ansprüche der Berechtigten in einen Fonds des Bundes eingelegt werden sollen. Die nicht an Berechtigte auszahlbaren Gelder sollen humanitären Organisationen, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit Nazi-Opfern steht, zugute kommen. Unter Verweis auf den im Februar auf Initiative der Grossbanken ins Leben gerufenen "humanitären Fonds für die Opfer des Holocaust", in den diese Gelder eventuell einfliessen könnten, beantragte der Bundesrat die Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat folgte diesem Antrag [50].
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Noch vor dem Sturz des zairischen Präsidenten Mobutu stellten Vertreter der Rebellen ein Gesuch um die Einfrierung seiner allfällig in der Schweiz vorhandenen Bankkonten und anderen Vermögenswerten. In einem ersten Entscheid am 16. April trat der Bundesrat nicht auf die Forderung ein, da Mobutu noch im Amt war. Nach Mobutus Sturz reichte ein regionaler Staatsanwalt aus Zaire (neu Kongo) als provisorischer Vertreter der neuen Regierung ein summarisches Gesuch um Rechtshilfe ein. Gestützt auf den aussenpolitischen Ausnahmeartikel der Bundesverfassung (Art. 102.8 BV) verfügte die Schweiz am 17. Mai als weltweit erstes Land eine Sperre über Konten und andere Vermögenswerte Mobutus und seiner Familienangehörigen. Bereits vorher hatte der Bundesrat die Banken verpflichtet, der Bankenkommission Konten von Mobutu und seinen Familienangehörigen zu melden. Ein Rekurs Mobutus gegen diese Massnahme wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Insgesamt kamen bei sechs Banken Vermögenswerte im Gesamtbetrag von 4,8 Mio Fr. zum Vorschein. Später reichte die neue Regierung der Republik Kongo ein zweites Rechtshilfegesuch ein, das auch die Blockierung von Vermögenswerten von Mitarbeitern des gestürzten Diktators verlangte. Mit der Begründung, es sei zu allgemein gehalten, gab ihm der Bundesrat keine Folge, worauf zumindest für Mobutu die verlangten Präzisierungen nachgereicht wurden [51]. Nationalrat Rechsteiner (sp, SG) zweifelte allerdings an der Tauglichkeit dieser Such- und Sperremassnahmen und verlangte neue gesetzliche Bestimmungen. Da seine Motion von Sandoz (lp, VD) bekämpft wurde, verschob der Rat ihre Behandlung [52].
Der Umstand, dass bei solchen Fällen die Kontensperre erst nach dem Sturz der jeweiligen Staatschefs erfolgt, veranlasste Grobet (pda, GE), mit einer Motion eine andere Politik zu verlangen. Diese würde es dem Bundesrat erlauben, die Vermögenswerte von noch amtierenden Staatschefs, welche der Korruption oder der Unterschlagung beschuldigt werden, bereits dann zu sperren, wenn die Verdächtigungen als zutreffend erscheinen. Der Bundesrat wies darauf hin, dass sich derartige Massnahmen nicht mit den internationalen Rechtshilfeabkommen vereinbaren lassen würden; hingegen seien die Banken aufgrund des Geldwäschereigesetzes auf jeden Fall zur Vorsicht bei der Pflege von Beziehungen mit derartigen Kunden verpflichtet. Der Nationalrat wandelte die Motion auf Antrag des Bundesrats in ein Postulat um [53].
Auch im Fall der wegen Korruption angeklagten ehemaligen pakistanischen Ministerpräsidentin Benazir Bhutto gewährten die Schweizer Gerichtsbehörden Rechtshilfe und blockierten die auf Schweizer Banken liegenden Vermögenswerte. Bis Mitte Oktober konnten auf diversen Konten rund 20 Mio Fr. gesperrt werden [54]. Aufgrund eines 1991 eingeleiteten Rechtshilfeverfahrens hat die Schweiz der Republik Mali 3,9 Mio Fr. überwiesen, die der ehemalige Präsident Moussa Traoré auf Schweizer Bankkonten deponiert hatte. Aussergewöhnlich an diesem Fall war, dass die Schweiz im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die Anwaltskosten Malis übernommen hatte [55]. Auf Beschluss des Bundesgerichts wurde ebenfalls eine erste Tranche von 120 Mio US$ aus den seit 1986 in der Schweiz blockierten Vermögensteilen von Ex-Präsidenten Ferdinand Marcos an die philippinischen Behörden überwiesen; weitere Konten sollen 1998 freigegeben werden. Diese Rückerstattung erfolgte, obwohl die philippinische Justiz noch kein rechtsgültiges Urteil in bezug auf das illegale Zustandekommen des Marcos-Vermögens gefällt hat. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid mit einer Auslegung des neuen Rechtshilfegesetzes. Es entspreche dessen Sinn und Geist, bei offensichtlich unrechtmässig erworbenen Geldern so zu verfahren, wenn der Empfängerstaat ein späteres faires Gerichtsverfahren garantieren könne [56].
Zur Ausdehnung der Strafbarkeit der Geldwäscherei auf den gesamten Finanzsektor, zu den Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Korruption sowie zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe siehe oben, Teil I, 1b (Staatsschutz resp. Strafrecht).
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Börse
Auf den 1. Februar wurde der erste Teil des neuen Börsengesetzes mit den dazugehörenden Verordnungen in Kraft gesetzt. Es handelte sich dabei um die kaum umstrittenen Bestimmungen über die Ablösung der kantonalen Vorschriften über den Effektenhandel durch eidgenössische Bestimmungen. Den zweiten Teil, welcher die Vorschriften über öffentliche Kaufangebote und die Offenlegungspflicht für Beteiligungen enthält, setzte der Bundesrat auf den 1. Januar 1998 in Kraft [57].
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Versicherungen
Nach den Banken gerieten im Berichtsjahr auch schweizerische Versicherungsgesellschaften wegen ihres Verhaltens gegenüber den Opfern und Überlebenden des Holocaust unter Beschuss. Anhand von konkreten Fällen wurde ihnen vorgeworfen, dass ihre deutschen Niederlassungen den Anordnungen der deutschen Behörden, die Policen jüdischer Bürger zugunsten Deutschlands zu liquidieren, nachgekommen seien [58]. Ähnlich wie bei den Banken machten zudem Hinterbliebene von Opfern Ansprüche geltend, die sie aber mangels Versicherungsdokumenten nicht belegen können. Schweizer Versicherungen erwiderten, dass sie die nachrichtenlos gebliebenen Policen von möglichen Holocaustopfern bereits in den 60er Jahren an die Bundesbehörden gemeldet haben. Die seit 1996 durchgeführten Nachforschungen hätten in der Schweiz keine zusätzlichen Policen zutage gefördert; Anspruchsberechtigte bei deutschen Filialen seien hingegen entschädigt worden [59].
Edward Fagan, der bereits an einer Sammelklage gegen die Schweizer Grossbanken beteiligt ist, reichte im Namen von 10 000 Personen auch gegen mehrere europäische Versicherungskonzerne (darunter die schweizerischen Gesellschaften Zürich, Winterthur und Bâloise) bei einem Bezirksgericht in New York eine Sammelklage ein. In seiner im Namen von Überlebenden des Holocaust geführten Klage verlangte er eine Zahlung von je 1 Mia US$ von jeder der insgesamt sechzehn angeklagten europäischen Gesellschaften oder mindestens 750 000 US$ je Police. Die betroffenen Versicherungen beantragten Ablehnung der Klage, da diese nicht bei einem amerikanischen Gericht einzureichen sei, sondern in den Ländern, wo sie ihre Geschäftssitze haben oder wo die Verträge abgeschlossen worden sind [60].
Zum Zusammenschluss von Credit Suisse und Winterthur Versicherung zu einem der weltweit grössten Finanzkonzerne siehe oben, Banken.
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Weiterführende Literatur
Aebersold, Claudia, Strukturschwäche und Frankenstärke: reale Gründe für die Überbewertung des Schweizer Frankens, Basel 1997.
Fischer, Andreas / Zurlinden, Mathias, "Notenbankunabhängigkeit und Kosten der Inflationsbekämpfung", in Geld, Währung und Kredit, 1997, S. 325-337.
Hirszowicz, Christian (Hg.), Perspektiven der Europäischen Währungsunion und die Schweiz, Zürich 1997.
Kleinewefers Lehner, Anne, Glaubwürdigkeitsaspekte der Geldpolitik in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden und Österreich, Bern (Haupt; Diss.) 1997.
Ungern-Sternberg, Thomas von, La distribution des bénéfices de la Banque nationale suisse, Lausanne (HEC) 1997.
Ungern-Sternberg, Thomas von, Entscheidungsgrundlagen für ein neues Natonalbankgesetz, Lausanne (HEC) 1997.
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Aubert, Maurice, Das schweizerische Bankgeheimnis: allgemeine Tragweite und jüngste Entwicklung, Genf 1997.
Aubert, Maurice, Les nouveaux défis au secret bancaire suisse: enquêtes fiscales, commissions rogatoires, fusions d'entreprises, Bellinzona 1996.
Gerber, Thierry, Money laundering: a comparative study between the law in Switzerland and in the U.S.A, Ann Arbor 1996.
Glaser, Helena, Amtshilfe und Bankgeheimnis, Zürich (Diss jur. Basel) 1997.
Nobel, Peter, Schweizerisches Finanzmarktrecht: Einführung und Überblick, Bern 1997.
Schaerer, Barbara e.a., Überprüfung des Status der Kantonalbanken: Bericht der vom Eidg. Finanzdepartement eingesetzten Expertenkommission, Bern 1996.
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(zur allgemein historischen Literatur siehe oben, Teil I, 1a)
Fior, Michael, Die Schweiz und das Gold der Reichsbank. Was wusste die Schweizerische Nationalbank?, Zürich 1997.
Girsberger, Daniel, Das internationale Privatrecht der nachrichtenlosen Vermögen in der Schweiz, Basel 1997.
LeBor, Adam, Hitler's secret bankers: How Switzerland profiteered from nazi genocide, London 1997.
Trepp, Gian, Der Finanzplatz Schweiz im 2. Weltkrieg: was wussten und tolerierten die Alliierten?, Zürich 1997.
Walder, Hans Ulrich, "Rechtliches zur Frage der nachrichtenlosen Vermögenswerte auf Schweizer Banken", in Schweizerische Juristenzeitung, 1997, S. 130-134.
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[1] SNB, Jahresbericht, 90/1997, S. 32.1
[2] SNB, Jahresbericht, 90/1997, S. 32; "Die Geldpolitik im Jahre 1998", in Geld, Währung und Kredit, 1997, S. 257 f.; H. Meyer, "Zur Geldpolitik im neuen Jahr", in Quartalsheft, 1998, Nr. 1, S. 34 ff.; Bund und NZZ, 12.12.97; TA, 13.12.97.2
[3] SNB, Jahresbericht, 90/1997, S. 24.3
[4] NZZ, 28.6.97. Siehe SPJ 1996, S. 116.4
[5] SNB, Jahresbericht, 90/1997, S. 24.5
[6] SNB, Jahresbericht, 90/1997, S. 24.6
[7] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1149 (BR), 165 ff. (pa. Iv.) und 1169 ff. (WAK); BBl, 1998, S. 397 und 461 (Beschlüsse der Verfassungskommissionen); TA, 7.3.97; NZZ, 25.4.97. Siehe SPJ 1996, S. 117.7
[8] Bund, 18.9.97; TA, 21.10., 23.10., 25.10. und 28.10.97; Presse vom 25.10.97; JdG, 2.12.97. Der Marktwert der 1400 Tonnen, welche die SNB abtreten soll, betrug rund 20 Mia Fr. Zur geplanten Solidaritätsstiftung siehe oben, Teil I, 1a, (Grundsatzfragen).8
[9] BBl, 1997, II, S. 977 ff.; Presse vom 18.3.97. Vgl. SPJ 1996, S. 117.9
[10] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1141 ff. und 1587; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 657 ff. und 710; BBl, 1997, III, S. 946 f.; Presse vom 13.6.97.10
[11] BBl, 1997, IV, S. 844. Vgl. SPJ 1996, S. 117.11
[12] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1158 ff.; SGT, 24.11.97.12
[13] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 472 f. und 619 f.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 342; BBl, 1997, II, S. 599 f. Siehe SPJ 1996, S. 118.13
[14] Presse vom 8.-13.12. und 24.12.97 (Demonstrationen); Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2621 ff.14
[15] Verhandl. B.vers, 1998, I/II, Teil I, S. 58; BaZ, 19.12.97.15
[16] TA, 12.8. und 13.8.97.16
[17] NZZ, 4.3.97; Presse vom 23.4.97 und NZZ, 26.4.97 (EBK); Presse vom 12.9.97. Siehe auch NZZ, 27.12.97.17
[18] Bund, 26.9.97. Zu den Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für Risikokapitalinvestitionen siehe oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).18
[19] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1786 f.19
[20] Lit. Schaerer; Presse vom 1.3.97; NZZ und SHZ, 5.6.97; NF, 16.7.97; TA, 23.10.97. Siehe SPJ 1996, S. 118 f.20
[21] Bund und BZ, 21.1., 22.1., 1.5. und 24.11.97. Vgl. zur Staatsgarantie auch NZZ, 19.2.97. Siehe SPJ 1996, S. 119.21
[22] AZ, 26.9. und 19.12.97.22
[23] Parlament: NZZ und TA vom 4.3.97; TA, 25.3. und 8.4.97. Volksabstimmung: TA, 23.8., 4.9. und 29.9.97.23
[24] Presse vom 15.1.97; NZZ, 16.1., 17.1., 25.1. und 30.1.97 (Bergier).24
[25] Presse vom 18.1. und SGT, 17.9.97 (Auszeichnungen); NZZ, 24.2.97 (Entlassung).25
[26] NZZ, 12.8. und 10.9.97; Presse vom 2.10. und 3.10.97. In anderen Stellungnahmen relativierte die Bergier-Kommission ihr von Cosandey kolportiertes Urteil und hielt fest, dass grundsätzlich alle Akten über Geschäftsvorgänge aus den 20er und 30er Jahren für die historische Untersuchung relevant seien (Blick, 17.6.97; JdG und NZZ, 17.10.97). Die Bank selbst hatte keine Strafanzeige gegen Meili eingereicht. Vgl. zum Urteil auch Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2507.26
[27] Bund, 6.5.97 (Ausreise); SGT, 21.5.97 (Asylantrag); NZZ, 26.5.97 und SGT, 17.7.97 (Niederlassung); TA, 10.12.97 (Auftritte).27
[28] BaZ, 1.2.97. Siehe SPJ 1996, S. 121.28
[29] BaZ, 7.2.97; BZ, 27.2.97; Presse vom 2.5.97. Siehe auch Amtl. Bull. NR, 1997, S. 641 f. (Antwort des BR auf eine Einfache Anfrage de Dardel, sp, GE). Bronfman trat im September aus zeitlichen Gründen zurück und wurde durch einen Vertreter der World Jewish Restitution Organization ersetzt.29
[30] BBl, 1997, III, S. 1361 ff.; Presse vom 26.6.97.30
[31] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1792 ff.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 913 ff.; BZ, 30.9.97.31
[32] TA, 1.11.97.32
[33] Presse vom 29.5. (17 Mio), 16.-19.9. (Listen), 18.11. und 19.11.97 (Riga); NZZ, 15.12. und 19.12.97 (Albaner). Die Banken erklärten sich bereit, dem Fonds weitere 15 Mio Fr. zu garantieren, um die schwierige Suche nach den in der Regel nicht organisierten Opfern aus den Gruppen der Sinti und Roma (Zigeuner) durchzuführen (Bund, 27.12.97).33
[34] Siehe dazu oben, Teil I, 1a (Grundsatzfragen).34
[35] Presse vom 9.7.97. Siehe SPJ 1996, S. 121.35
[36] Presse vom 23.7. und 24.7.97.36
[37] Presse vom 25.-29.7.97. Typisch für die erwähnte Annahme war der Kommentar von mehreren jüdischen Verbandsvertretern, die Banken hätten diese Listen sofort nach dem Krieg publizieren müssen. Vgl. zum Umfang der Suchaktion der Banken auch Presse vom 17.10.97.37
[38] NZZ, 14.10.97 (Inseratekampagne); Presse vom 30.10.97 (Publikation).38
[39] Stadt New York: TA, 30.1.97; NLZ und NZZ, 11.10.97; SoZ, 12.10.97. US-Behörden: SGT, 31.1.97; BZ, 11.10.97; NZZ, 13.10. und 22.10.97; BaZ, 16.10.97. Siehe SPJ 1996, S. 124.39
[40] Kalifornien: NZZ, 15.10., 18.10. und 5.12.97; AZ, 16.10.97. New York: NZZ, 7.2., 8.2. und 28.1.97. Massachusetts: BaZ, 22.10.97.40
[41] NZZ, 6.12.97; Presse vom 9.12.97.41
[42] NZZ, 19.10.97 und SGT, 5.11.97 (WTO); SHZ, 23.10.97 (Auswirkungen); Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2261 (Rüstungskäufe) und 2497 f. (Intervention des BR).42
[43] Presse vom 3.-5.12.97; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2348 f. und 2350. Vgl. dazu SPJ 1996, S. 120 f. Unmittelbar vor der Konferenz hatte die Kommission Bergier eine erste provisorische Statistik über den Goldhandel vorgestellt, die weitgehend die früheren Angaben der Nationalbank betätigte (Presse vom 2.12.97).43
[44] NZZ, 30.1.97; Bund, 3.2.97. Siehe SPJ 1996, S. 123 f.44
[45] BZ, 2.8.97. Zur Chronologie siehe auch Bund, 28.4.98.45
[46] NZZ, 15.11.97; SGT, 22.11.97.46
[47] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 330 und 365 (Nabholz) sowie 1805 ff. (Plattner); Amtl. Bull. StR, 1997, S. 298 ff. (Plattner). Vgl. dazu auch D. Girsberger, "Nachrichtenlos, aber nicht rechtlos", in TA, 23.9.97, SHZ, 23.10.97 und Lit. Girsberger und Walder.47
[48] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 332 und 362; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 922 f.48
[49] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2210.49
[50] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 332 ff. und 362.50
[51] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1596 f., 2243 ff. und 2892 ff.; NZZ, 15.-17.5.97; Presse vom 20.5.97 und NQ, 21.5.97 (Blockierung); TA, 4.6. (Suchaktion), 8.8. und 20.9.97 (Rekurs, 2. und 3. Gesuch).51
[52] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2214.52
[53] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2828 f.53
[54] NLZ und NQ, 16.9.97; TA, 16.9. und 28.10.97.54
[55] TA, 20.9.97.55
[56] TA, 13.12.97. Siehe SPJ 1996, S. 124.56
[57] Bund, 1.2.97 (1. Teil); NZZ, 14.8. und 29.11.97 (2. Teil). Vgl. auch JdG, 6.11.97 und NZZ, 23.12.97. Siehe SPJ 1996, S. 124. Die Bankiervereinigung erliess ab dem 1. August geltende neue Standesregeln für Effektenhändler, welche ihr Verhalten gegenüber den Kunden regeln (NZZ, 7.2.97).57
[58] TA, 10.1.97. Vgl. dazu auch NZZ, 17.5.97.58
[59] TA, 21.6. und 1.9.97.59
[60] JdG, 3.4.97; TA, 28.6. und 18.8.97; SGT, 25.9.97.60
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