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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Das Wirtschaftswachstum beschleunigte sich wieder. – Die Förderung der KMU blieb im Zentrum der politischen Diskussion. – Das Parlament beschloss, die Bundeshilfe für strukturschwache Regionen weiterzuführen. – Der Bundesrat gab den Vorentwurf für eine Verschärfung des Kartellgesetzes in die Vernehmlassung. – Der Ständerat sprach sich gegen die Aufnahme von Höchstzinsen in das Kleinkreditgesetz aus. – Der Bundesrat legte dem Parlament ein neues Gesetz über die Fusion von Unternehmen vor.
 
In den jährlich veröffentlichten Studien über die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften im internationalen Vergleich schnitt die Schweiz weiterhin gut ab. Gemäss einer dieser Studien (IMD) belegte sie weltweit den 5. Rang, in Europa wurden lediglich Finnland und die Niederlande besser bewertet. Gemäss einer anderen Analyse (WEF) lag sie an zehnter Stelle; hier rangierten von den europäischen Staaten nur Luxemburg, Niederlande, Irland, Finnland und Grossbritannien vor ihr [1]. Der Nationalrat überwies ein Postulat der SVP-Fraktion, welches vom Bundesrat einen Bericht darüber verlangt, welche Massnahmen ergriffen werden können, um den Standort Schweiz für Investoren möglichst attraktiv zu machen [2].
Die politische Linke und die Gewerkschaften setzten ihren Kampf gegen die Liberalisierungsbestrebungen der Wirtschaftspolitik fort. Im Sog der diesbezüglich besonders engagierten Gewerkschafts- und SP-Parteisektionen der französischsprachigen Schweiz kündigten Gewerkschaften an, das Referendum gegen das Ende Jahr vom Parlament verabschiedete Gesetz zur Liberalisierung des Strommarktes zu ergreifen. Bereits vorher hatten sie – allerdings erfolglos – gemeinsam mit der SP die Ersetzung des Beamtenrechtes durch ein neues Personalrecht für die Bundesangestellten mit dem Referendum bekämpft. Ihrer Meinung nach hätte das Volk mit der Ablehnung dieses Vorhabens ein Zeichen gegen die Deregulierung setzen können [3].
Konjunkturlage
Das starke Wachstum der Weltwirtschaft hielt an. Als Konjunkturlokomotive wirkten weiterhin die USA. Da sich auch in den europäischen Staaten das Wachstum wieder beschleunigte, nahm im Bereich der OECD das reale Bruttoinlandprodukt im Mittel um 4% zu (1999: 3%); damit wurde der langfristige Durchschnitt von 2,6% deutlich übertroffen. Kaum aus der Stagnation lösen konnte sich allerdings Japan. Wieder auf dem Wachstumspfad befanden sich hingegen die meisten südostasiatischen Schwellenländer. Nach dem Einbruch im Vorjahr entwickelten sich die Mehrzahl der Volkswirtschaften der mittel- und osteuropäischen Reformstaaten inkl. Russlands wieder positiv. Mit Ausnahme Argentiniens traf dies auch für die lateinamerikanischen Länder zu.
Die Teuerung verdoppelte sich in den OECD-Staaten beinahe; sie blieb aber mit durchschnittlich 2,8% auf einem im Vergleich zu früheren Hochkonjunkturphasen niedrigen Niveau. Die Beschäftigung nahm, ausser in Japan, weiterhin zu. Namentlich in der EU wirkte sich dies auch auf die Arbeitslosenquote aus, die auf 8,2% sank; in Frankreich und Deutschland unterschritt sie zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder die 10%-Marke [4].
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Im Einklang mit der weltwirtschaftlichen Entwicklung gewann auch die schweizerische Konjunktur wieder an Schwung. Begünstigt von den weiterhin tiefen Zinssätzen und dem Kursverlust des Frankens gegenüber dem US-$ verdoppelte sich das Wachstum gegenüber dem Vorjahr: das reale Bruttoinlandprodukt nahm gemäss ersten Schätzungen im Jahresmittel um 3,4% zu (1999: 1,5%). Die wichtigste Komponente des BIP, der private Konsum, stieg um 2% und erreichte damit ungefähr die Wachstumsrate des Vorjahres. Die gute Kapazitätsauslastung der Wirtschaft hatte eine weitere Steigerung der Ausrüstungsinvestitionen zur Folge (+10,3% gegenüber rund 9% im Vorjahr). Dank den in Schwung gekommenen Arbeiten an den grossen Infrastrukturprojekten (v.a. NEAT) nahmen auch die Bauinvestitionen wieder zu. Die Wiederbelebung der Konjunktur in den Industriestaaten führte zu einer massiven Zunahme der Güterexporte: Die Expansionsrate verdoppelte sich auf 7,1%; die Importe nahmen im gleichen Mass zu. Die Handelsbilanz geriet, wie in Hochkonjunkturphasen typisch, wieder ins Minus (-2,1 Mia Fr.). Der Aktivsaldo der Dienstleistungsbilanz erreichte nach ersten Schätzungen 22,6 Mia Fr. Da die Kapitaleinkommen aus dem Ausland weiterhin stark anwuchsen, nahm der Überschuss in der Ertragsbilanz noch einmal kräftig zu: Gemäss ersten Schätzungen erreichte er 52 Mia Fr. (1999: 45 Mia Fr.) [5].
Die Nachfrage nach Arbeitskräften stieg weiter an. Die Zahl der Beschäftigten nahm um 2,2% zu und übertraf damit die Wachstumsrate des Vorjahres (1,6%) deutlich. Obwohl die Expansion im Dienstleistungsbereich (+2,6%) am stärksten war, nahm erstmals seit zehn Jahren auch die Beschäftigung im Industriesektor wieder zu (+1%). Die Zahl der registrierten Arbeitslosen konnte weiter abgebaut werden: sie betrug im Dezember noch 69 724. Die Arbeitslosenquote ging im Jahresmittel auf 2,0% zurück (1999: 2,7%); im Dezember betrug sie noch 1,9% (Dezember 1999: 2,5%). In der französischsprachigen Schweiz und im Tessin war sie mit 3,0% allerdings doppelt so hoch wie in der Deutschschweiz (1,5%). In dieser Zahl sind die in Weiterbildungs- und Arbeitsprogrammen integrierten Arbeitslosen nicht enthalten. Die für internationale Vergleiche konzipierte Sake-Erhebung, welche diese Personen auch berücksichtigt, wies für das 2. Quartal 2000 eine Arbeitslosenquote von 2,7% aus [6].
Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung nahm 2000 im Jahresmittel um 1,6% zu, was die grösste Steigerung seit 1995 bedeutete. Trotz der sehr lebhaften Binnenkonjunktur war daran nicht das Preisniveau der inländischen Güter schuld (+0,7%), sondern die Inflation der Importpreise (+4,1%), und dabei insbesondere der Preise für Erdölprodukte. In einem Spezialbericht wies das Bundesamt für Statistik auf die Bedeutung politischer Entscheide für die Preisentwicklung hin. So haben sich die Konsumentenpreise für Telekommunikationsleistungen seit der Einleitung der Liberalisierung in den 90er Jahren um über 40% reduziert. Der Preisindex der Produzenten- und Importpreise war im Berichtsjahr erneut für beide Kategorien rückläufig (-1,0% resp. -2,2%) [7].
Die im Vorjahr von der kleinen Kammer überwiesene Motion Cottier (cvp, FR) für einen nach sozialen Gruppen differenzierten Konsumentenpreisindex fand auch im Nationalrat Zustimmung [8]. Zu einer Panne bei der Indexberechnung kam es beim Bundesamt für Statistik. Ende November musste dieses bekannt geben, dass wegen zu hoher Gewichtung von Heizöl im Warenkorb, die Teuerung von Juni bis Oktober um einige Promillepunkte zu hoch ausgewiesen worden war (im Oktober 1,9% statt 1,3%). Dieser Fehler hat nach Angabe des Bundesrates weder seine Budget- noch seine Lohnpolitik beeinflusst, welche von einer Jahresteuerung von 2% ausgegangen war. Da der Teuerungsausgleich auch bei anderen öffentlichen und privaten Arbeitgebern in der Regel deutlich unter der 2%-Marke blieb, dürfte der Irrtum des BfS ohne gravierende wirtschaftliche Folgen geblieben sein [9].
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Mit der Überweisung eines Postulats seiner WAK regte der Nationalrat an, das Instrument der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven für Unternehmen attraktiver zu gestalten. Die Erfahrung der letzten Rezession hatte gezeigt, dass die zurückgelegten Gelder weit unter den Erwartungen geblieben waren, und deshalb ihre Freigabe keine nachhaltigen konjunkturbelebenden Impulse hatte auslösen können [10].
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Strukturpolitik
Nachdem 1992 das Markenschutzgesetz revidiert worden war, beantragte der Bundesrat nun eine weitere Anpassung der rechtlichen Vorschriften, welche Produkte vor Nachahmungen schützen, an die Veränderungen der Wirtschaft. Da das Erscheinungsbild eines Produkts zu einem wichtigen Marketinginstrument geworden ist, legte er dem Parlament ein neues Gesetz über den Schutz des Designs vor [11].
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Um die zunehmende Integration der schweizerischen KMU in die internationalen Märkte zu erleichtern, hatte das Parlament 1995 die Teilnahme der Schweiz an internationalen Informationsprogrammen für KMU beschlossen. Das wichtigste Element davon bildet die Partizipation am Netz der „Euro Info Center“ der EU. Die Finanzierung dieser auf zehn Jahre beschlossenen Massnahmen wurde auf zwei Fünfjahresetappen verteilt. Der Bundesrat beantragte nun die Gewährung der zweiten Tranche des Rahmenkredits (10 Mio Fr.). Vorangehend hatte er die Arbeit des durch die Schweizerische Handelszentrale geführten „Euro Info Center Schweiz“ (EICS) evaluieren lassen. Die Beurteilung ergab zwar eine eher geringe Wirksamkeit des EICS, aber keine Gründe für einen Verzicht auf dessen Weiterführung. Im Nationalrat gab es einige Kritiken an der jetzigen Art der Informationsaufbereitung zuhanden der KMU, grundsätzlich wurde aber die Unterstützung der Informationsbeschaffung und -vermittlung nicht bestritten. In Abweichung zum Regierungsantrag beschloss der Rat, den Kredit nicht für fünf, sondern nur für drei Jahre zu gewähren und die Informationstätigkeit zukünftig in das Ressort der Export- und Standortpromotion beim seco zu integrieren [12].
Neue staatliche Vorschriften und Verfahren können die Administration von Kleinbetrieben übermässig belasten. Der Nationalrat überwies eine Motion Durrer (cvp, OW), welche verlangt, dass vor deren Einführung ein Vollzugstauglichkeitstest bei einer Anzahl von KMU durchgeführt werden muss. Bundesrat Couchepin gab dabei bekannt, dass mit derartigen Tests auf Versuchsbasis bereits Erfahrungen gesammelt werden. Eine von Speck (svp, AG) übernommene Motion Gusset (fp, TG), welche für bestimmte administrative Aufwendungen (z.B. Erhebung der MWSt) eine finanzielle Entschädigung für die Unternehmen forderte, fand hingegen keine Mehrheit [13]. Der Ständerat überwies in Postulatsform eine Motion seiner WAK, welche eine Entlastung der Unternehmen bei den bundesrechtlichen Verfahren forderte. Insbesondere werden darin Rechenschaftsberichte und Statistiken über Bewilligungs- und andere Verwaltungsverfahren und die Einrichtung einer zentralen elektronischen Geschäftsstelle für den Verkehr mit der Bundesverwaltung verlangt. In seiner Antwort gab der Bundesrat bekannt, dass für einen guten Teil der Motionsforderungen entsprechende Massnahmen bereits eingeleitet resp. im Projekt e-Schweiz enthalten seien (z. B. Rechenschaftsberichte und Evaluation der Verfahren, elektronische Zentralstelle (guichet virtuel)). Das seco gab bekannt, dass es ein Internet-Portal für KMU plane, auf dem Informationen über Bewilligungsverfahren und die dazugehörenden Formulare zentralisiert angeboten werden könnten [14].
Der Bundesrat veröffentlichte einen Bericht über die Erleichterung von Unternehmensgründungen, wie er 1999 vom Parlament verlangt worden war. Dieser zählt die getroffenen und eingeleiteten Massnahmen auf (z.B. Steuererleichterungen, Aktiennennwertsenkung, Vereinfachung von Bewilligungsverfahren). Nach Ansicht der Regierung habe sich die Situation in den letzten Jahren zwar gebessert, aber die Schweiz befinde sich immer noch bloss im europäischen Mittelfeld. Allerdings gebe es im Ausland auch keine grundsätzlich andere Massnahmen als jene, die in der Schweiz ergriffen worden seien [15]. Mit der Zustimmung des Ständerats zu einer Motion der WAK des Nationalrats beauftragte das Parlament den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die im Vorjahr beschlossenen Steuererleichterungen im Bereich Risikokapital ohne Verzögerung auch von den Kantonen übernommen werden [16].
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Im Herbst schlug der Bundesrat eine Verlängerung und Modernisierung des Mitte 2001 auslaufenden Beschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (ehemaliger „Bonny-Beschluss“) vor. In einer Evaluation strich er den Wert dieser staatlichen Hilfe (Zinskostenbeiträge, Bürgschaften und Steuererleichterungen) für die Ansiedlung von namentlich ausländischen Betrieben in Randregionen heraus. Rund 100 Investitionsvorhaben seien auf diese Weise seit 1996 gefördert worden. Diese Massnahmen seien um so wichtiger, als die Deregulierung wichtiger Infrastrukturmärkte (Post, Telekommunikation, öffentlicher Verkehr) für die strukturschwachen Regionen zusätzliche Probleme bringen könnte (siehe dazu unten). Als neues Element soll die Förderung von überbetrieblichen und überregionalen Projekten und Institutionen aufgenommen werden. In der Vernehmlassung hatten sich die SVP sowie die Unternehmerverbände aus ordnungspolitischen Gründen gegen eine Verlängerung dieses Programms ausgesprochen. Die Westschweizer Kantone inkl. Bern und Solothurn hatten sich in einer gemeinsamen Eingabe für eine Weiterführung eingesetzt. Der Ständerat hiess das Geschäft einstimmig gut. Dabei nahm er die vom Bundesrat gestrichenen Zinskostenbeiträge wieder in den Beschluss auf. Während der Debatte gab der Bundesrat bekannt, dass in Zukunft weniger die aktuelle Arbeitslosenzahl als vielmehr die Unterversorgung einer Region mit modernen Infrastrukturen ein Kriterium für die Begünstigung sein werde [17].
Die Liberalisierung der früheren Staatsmonopolbereiche Eisenbahnverkehr, Post und Telekommunikation und die damit verbundenen Anpassungen der dort tätigen staatlichen Betriebe an die verschärfte Wettbewerbssituation wirkt sich tendenziell negativ auf die Randgebiete aus. Vorläufig waren die Auswirkungen vor allem beim in diesen Regionen ohnehin prekären Arbeitsplatzangebot spürbar, später könnte es auch Nachteile bei der Einrichtung neuer Infrastrukturen im Kommunikationsbereich und eine Differenzierung der Preisstruktur (sprich Verteuerung der Leistungen in peripheren oder dünn besiedelten Gebieten) geben. Von verschiedener Seite wurde deshalb die Idee eines sogenannten nationalen Kohäsionsfonds ins Spiel gebracht. Gemäss einer parlamentarischen Initiative Tschäppät (sp, BE) soll dieser Fonds aus den Dividenden des Bundes aus seinen Anteilen bei SBB, Swisscom und Post gespiesen werden und Konversions- und Innovationsprojekte im Infrastrukturbereich in den Randregionen finanzieren. Der Nationalrat lehnte diesen von der Linken und etwa der Hälfte der CVP-Fraktion unterstützten Vorschlag mit 88:84 Stimmen ab [18]. Standesinitiativen mit ähnlichem Inhalt hatten auch die Kantone Graubünden, Schaffhausen, Tessin und Wallis eingereicht. Auf Antrag seiner Kommission gab ihnen der Ständerat keine Folge. Eine wichtige Begründung war die, dass ein solcher Fonds mit seiner Zweckbindung zu starr wäre. Da der Rat dem Anliegen der peripheren Kantone aber seine Berechtigung zuerkannte, überwies er eine Motion für die flächendeckende Versorgung des Landes mit öffentlichen Infrastrukturen (sogenannter Service public). Der Nationalrat hatte bereits vorher, im Rahmen der Debatte über die Legislaturplanung 1999-2003, eine ähnliche, auch vom Ständerat übernommene Kommissionsmotion gutgeheissen [19]. Der Bundesrat reagierte im Sommer mit der Ankündigung, dass er dem Parlament einen Kredit von 80 Mio Fr. für vier Jahre zugunsten von Regionen beantragen werde, welche durch die Privatisierung der öffentlichen Betriebe besonders stark von Arbeitsplatzabbau betroffen sind. Die Mittel sollen gezielt zur verbesserten Stellenvermittlung und Umschulung, zur Förderung von Unternehmensgründungen, zur Vermittlung von Gebäuden und zur Ankurbelung von innovativen Tourismusprojekten eingesetzt werden. Nach den Plänen der Regierung soll aber kein neues regionalpolitisches Instrumentarium geschaffen, sondern die Kassen der bestehenden (IHG, Nachfolge des Bonny-Beschlusses, Innovation im Tourismus) belastet werden. Der Nationalrat überwies nach dieser Ankündigung ein Postulat Robbiani (cvp, TI), welches den Bundesrat auffordert, eine Strategie zur Unterstützung dieser Regionen vorzulegen [20].
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Die 1999 im Anschluss an den Entscheid über die Finanzhilfe für die Tourismuswerbung vom Nationalrat gutgeheissene Motion des Nationalrats für einen Massnahmenplan zugunsten der Verbesserung der Struktur und der Angebotsqualität im Tourismus fand auch in der kleinen Kammer Zustimmung. Im Rahmen der Beratung der Legislaturziele überwies der Ständerat zudem eine Kommissionsmotion für die Schaffung eines speziellen Tourismusgesetzes in Postulatsform [21].
Auf den 1. April setzte der Bundesrat das neue Gesetz über Spielbanken und Kursäle in Kraft. Insgesamt 56 bestehende und neue Casinos reichten bis Ende September ein Konzessionsgesuch ein; dazu machten weitere acht bestehende Kursäle von der ihnen eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, ihr Gesuch bloss anzukündigen. Von den eingereichten Gesuchen bewarben sich 16 um eine A-Konzession, 28 um eine B-Konzession und 12 um beide Bewilligungen. Damit überstieg die Zahl der Gesuche die vom Bundesrat im Vorjahr in seinen Leitlinien fixierten Vorstellungen über die wünschenswerte Anzahl zugelassener Betriebe (4-8 Spielbanken vom Typus A und 15-20 vom Typus B) deutlich [22].
Mit dem Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes mussten die Casinos Herisau (AR) und Mendrisio (TI) ihre Tore schliessen. Da sie beim Erlass des Moratoriums 1996 noch nicht im Besitz einer vom Bund genehmigten kantonalen Bewilligung gewesen waren, konnten sie nicht von der Übergangsregelung für den Erhalt einer provisorischen B-Konzession profitieren. Dies wurde besonders im Fall Mendrisio nicht nur von den Direktinteressierten, sondern auch von vielen nationalen Parlamentariern als ungerecht empfunden, da dieses Gesuch mehrere Monate vor dem Moratorium beim Bund eingereicht, aber – im Gegensatz zu gleichzeitig eingereichten anderen Gesuchen – nicht entschieden worden war. Nachdem der Bundesrat einem Ersuchen der GPK des Nationalrats nicht entsprochen hatte, wegen dieser von der GPK der Bundesverwaltung angelasteten Verzögerung auch Mendrisio eine provisorische Konzession zu erteilen, reichte Nationalrat Stamm (fdp, AG) eine von 100 Abgeordneten unterzeichnete parlamentarische Initiative ein. Diese wollte Mendrisio und Herisau mit einer Teilrevision des Spielbankengesetzes zu einer Gleichbehandlung mit den anderen provisorisch konzessionierten Casinos verhelfen. Eine derartige auf den Vollzug eines Einzelfalls beschränkte Gesetzesrevision ging der Rechtskommission des Nationalrats jedoch zu weit. Ihr Antrag, der Initiative keine Folge zu geben, setzte sich knapp durch. Mehr Glück hatte eine analoge parlamentarische Initiative Lombardi (cvp, TI) in der kleinen Kammer. Namentlich mit dem Argument, damit einen Grund für eine vertiefte Abklärung des kritisierten Verwaltungshandelns zu haben, beantragte die Rechtskommission erfolgreich, der Initiative Folge zu geben [23].
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Wettbewerb
Im Herbst gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Teilrevision des Kartellgesetzes in die Vernehmlassung. Dabei hielt er fest, dass sich die 1996 vorgenommen Änderungen bewährt hätten. Störendes Manko sei jedoch, dass unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen nicht wie in der EU oder den USA direkt sanktioniert werden können (je nach erzielten Monopolgewinnen mit Bussen in Millionenhöhe), sondern erst dann, wenn einer entsprechenden Anordnung der Wettbewerbskommission (Weko) keine Folge geleistet wird. Damit können die Wettbewerbsbehörden nicht präventiv wirken. Diese Lücke solle mit der vorgeschlagenen Revision geschlossen werden. Im weiteren beantragte die Regierung, die Weko zu einem kleineren und ausschliesslich aus unabhängigen Experten gebildeten Gremium umzubauen. Die Reaktionen waren überwiegend negativ. Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerorganisationen protestierten gegen den geplanten Hinauswurf aus der zu verkleinernden Weko. Die direkten Sanktionen wurden insbesondere vom Gewerbeverband und von der SVP abgelehnt. Aber auch der Gewerkschaftsbund sprach sich aus der Befürchtung, dass damit die Weko überfordert wäre, dagegen aus [24]. Das Anliegen einer verschärften Sanktionierung von Wettbewerbsbeschränkungen bildete auch den Inhalt einer vom Nationalrat diskussionslos überwiesenen Motion Jans (sp, ZG); der Ständerat stimmte ihr ebenfalls zu. Bereits zu Jahresbeginn hatte sich die Weko für die im Vernehmlassungsentwurf enthaltenen Neuerungen stark gemacht [25].
Einerseits aus prinzipiellen Überlegungen, andererseits weil er eine Doppelspurigkeit mit den Revisionsbestrebungen des Bundesrats vermeiden wollte, gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Amman (ldu, AG) für ein Kartellverbot keine Folge [26].
Das Bundesgericht hatte Ende 1999 ein für die Wettbewerbspolitik wichtiges Urteil in bezug auf Parallelimporte gefällt (Fall Kodak). Es verbot derartige Parallelimporte für Produkte mit noch laufendem Patentschutz. Falls dieses Verbot zu Monopolpreisen führen sollte, müsste die Weko intervenieren. Bei der Beratung des neuen Heilmittelgesetzes beschloss der Nationalrat gegen den Widerstand des Bundesrates, der SVP und der FDP die Zulassung von Parallelimporten, falls diese Medikamente im Herkunftsland nicht stark subventioniert werden. Nachdem die kleine Kammer diese Liberalisierung abgelehnt hatte, krebste der Nationalrat zurück; Parallelimporte sind demnach auch im Heilmittelbereich lediglich für nicht patentgeschützte Produkte zulässig. Die WAK des Nationalrats reichte im Sommer eine Motion ein, welche via Revision des Kartellgesetzes die Weko ermächtigen will, gegen die Verhinderung von Parallelimporte einzuschreiten, sofern das Importgut aus einem Land mit ähnlichen Zulassungsbedingungen stammt [27].
Im Juni legte der Bundesrat seine Botschaft für ein neues Bundesgesetz über das Reisendengewerbe vor. Damit sollen die bisherigen kantonalen Regelungen vereinheitlicht und für die Ausübenden dieses Gewerbes (Marktfahrende, Schausteller und Zirkusse, Hausierer etc.) in der ganzen Schweiz Freizügigkeit eingeführt werden. Bisher hatten die kantonal unterschiedlichen Vorschriften über Berufsausübung und die teilweise hohen Zulassungsgebühren wettbewerbshemmend gewirkt. Für Reisende, welche ihre Dienste an der Haustüre anbieten, möchte der Bundesrat aus Konsumentenschutzgründen weiterhin eine Bewilligung vorschreiben. Die Ständeratskommission hätte diese Bewilligungspflicht zwar gerne gestrichen, verzichtete aber auf einen entsprechenden Antrag, da sonst in der Schweiz niedergelassene Reisende bei ihrer Tätigkeit im Ausland, das eine solche Bewilligung in der Regel vorschreibt, benachteiligt worden wären. Der Ständerat verabschiedete das Gesetz in der Wintersession ohne Gegenstimme [28].
Nach einer Evaluation der Auswirkungen des 1994 vom Parlament verabschiedeten Binnenmarktgesetzes kam die GPK-NR zum Schluss, dass von diesem Rahmengesetz nur wenig Impulse ausgegangen seien und die Kantone bisher wenig Eifer bei der Schaffung und Durchsetzung eines vollständigen Binnenmarktes gezeigt hätten. Ihrer Ansicht nach könnte der Vollzug verbessert werden, wenn den Konsumentenorganisationen ein autonomes Beschwerderecht bei Widerhandlungen gegen das Binnenmarktgesetz eingeräumt würde. Der Nationalrat überwies ein entsprechendes Postulat seiner GPK diskussionslos [29].
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Als Zweitrat behandelte die kleine Kammer in der Herbstsession die Revision des Konsumkreditgesetzes. Um den Wesensunterschieden zwischen Kredit- und Leasingverträgen gerecht zu werden, fasste der Ständerat letztere in eigene spezifische Rechtsbestimmungen. Materiell schuf er einige wesentliche Differenzen zum Nationalrat. Er verzichtete auf die obligatorische solidarische Haftung von Ehepaaren – und damit auch auf die Vorschrift, dass beide Partner einen Kreditvertrag unterzeichnen müssen. Er strich ferner das siebentägige Widerrufsrecht für Käufe, die mit Kunden- oder Kreditkarten mit Kreditoptionen beglichen werden. Mit relativ knappem Mehr strich er auch die vom Nationalrat aufgenommene Höchstgrenze für den Kreditzins (15%) wieder und gab die Kompetenz zur Fixierung einer Obergrenze, wie ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen, wieder an diesen zurück. Gegen den Widerstand der SP-Vertreter bekräftigte er hingegen den Beschluss des Nationalrats, dass restriktivere kantonale Vorschriften nicht mehr zulässig sein sollen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat die Revision mit 24 zu 5 (linken) Stimmen. In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an der von der SP und der CVP verlangten schriftlichen Zustimmung beider Ehepartner zu einem Kreditvertrag fest. Allein und entsprechend erfolglos blieb die SP hingegen mit ihrem Begehren, eine Solidarhaftung von Paaren zu verbieten. Beim zulässigen Höchstzinssatz beharrte der Nationalrat äusserst knapp (84:83) auf der von der Linken vorgeschlagenen Festlegung durch das Parlament. Allerdings wurde auf eine fixe Grenze verzichtet und ein Satz von maximal 10% über dem durchschnittlichen Zins für Spareinlagen ins Gesetz aufgenommen [30].
Der Nationalrat überwies eine 1998 noch bekämpfte Motion Vollmer (sp, BE) für eine Anpassung der schweizerischen Konsumentenschutzgesetzgebung an das höhere EU-Niveau diskussionslos als Postulat [31].
Eine vom Nationalrat in Postulatsform überwiesene Motion Durrer (cvp, OW) für ein Konzept der rechtlichen Regulierung des Handels im Internet (E-Commerce) sowie eine Interpellation Ehrler (cvp, AG) zu diesem Thema gaben dem Bundesrat Gelegenheit, über seine mit der 1996 erfolgten Einsetzung einer Arbeitsgruppe aufgenommene Vorarbeit zu informieren. Seiner Meinung nach sollen sich die zu ergreifenden Massnahmen an den Prinzipien des Vorrangs der Selbstregulierung der Wirtschaft und der Kompatibilität mit internationalen, insbesondere europäischen Entwicklungen orientieren. Mit der Verabschiedung einer Verordnung über die elektronische Zertifizierung machte der Bundesrat einen ersten Schritt zur rechtlichen Absicherung und damit auch der Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs [32]. Der Bundesrat erklärte sich ferner mit der Annahme einer vom Nationalrat überwiesenen Motion Sommaruga (sp, BE) bereit, gesetzliche Massnahmen gegen unerwünschte Massenwerbeversendungen via E-Mail (sog. Spamming) vorzuschlagen [33].
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Gesellschaftsrecht
Mit einem neuen Gesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung von Gesellschaften (kurz Fusionsgesetz) möchte der Bundesrat bisherige Lücken im Obligationenrecht schliessen, Umwandlungs- und Restrukturierungsvorgänge erleichtern und für die Beteiligten transparenter gestalten. Insbesondere sollen nicht nur wie bisher Aktien- und Kommanditaktiengesellschaften sowie Genossenschaften, sondern auch alle anderen Unternehmensformen (z.B. GmbH) abgedeckt werden. Mit dem Instrument der Spaltung und der Vermögensübertragung sollen zudem neue Rechtsformen geschaffen werden. Privatrechtlich geklärt werden auch Restrukturierungsvorgänge, welche sich zwischen Gesellschaften mit unterschiedlicher Rechtsform abspielen. Als Neuerung wurde im weiteren die Vorschrift aufgenommen, dass die an einer Fusion beteiligten Gesellschaften einen sogenannten Fusionsbericht ausarbeiten müssen. Dieser soll die an den Gesellschaften finanziell Beteiligten über die Pläne und ihre Auswirkungen (auch auf die Arbeitsplätze) orientieren; ein Einsichtsrecht Dritter (z.B. Gewerkschaften) in die Unterlagen ist allerdings nicht vorgesehen. Gleichzeitig beantragte die Regierung auch einige steuerrechtliche Anpassungen, um zu gewährleisten, dass die Nutzung dieser privatrechtlichen Restrukturierungsmöglichkeiten belastungsneutral bleibt [34].
Trotz der Reduktion des minimalen Nennwerts einer Aktie auf 10 Fr. mit der Aktiengesetzrevision von 1991 sind schweizerische Unternehmen im internationalen Kapitalmarkt gegenüber ausländischen Gesellschaften mit tieferen Werten immer noch benachteiligt. Die WAK des Ständerats befasste sich mit einer im Vorjahr von Reimann (svp, AG) eingereichten parlamentarischen Initiative für eine weitere Reduktion, nachdem das Parlament bereits im Vorjahr im Rahmen der Diskussion um die Erleichterung von Unternehmensgründungen eine Motion für einen niedrigeren Nennwert gutgeheissen hatte. Der Bundesrat selbst hatte in seinem Entwurf für ein Fusionsgesetz ebenfalls eine Reduktion – auf 1 Rappen – vorgeschlagen. Um nicht zu warten, bis dieses Gesetz verabschiedet ist, beantragte die WAK-StR nun mit einer eigenen parlamentarischen Initiative eine Reduktion auf ebenfalls minimal einen Rappen. Beide Parlamentskammern hiessen diese Neuerung bereits in der Dezembersession gut [35].
Die im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Dettling (fdp, SZ) für eine Besserstellung der geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fand auch im Ständerat Zustimmung [36].
Der Nationalrat stimmte einer Motion Cottier (cvp, FR) zu, welche die Schaffung einer spezifischen Rechtsform für den wirtschaftlichen Zusammenschluss von Angehörigen sogenannt freier Berufe (z.B. Ärzte, Anwältinnen) in Gemeinschaftspraxen resp. -kanzleien fordert [37].
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Weiterführende Literatur
Bohley, Peter e.a. (Hg.), Wirtschafts- und Sozialstatistik der Schweiz, 3. überarbeitete und erweiterte Aufl., Bern (Haupt) 2000.
Brunetti, Aymo, „Administrative Entlastung und Deregulierung“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 8, S. 6-9.
Eidg. Kommission für Konjunkturfragen (Hg.), Liberales wirtschaftspolitisches Konzept: eine Richtschnur für längere Frist, Bern 1999.
Eidg. Kommission für Konjunkturfragen (Hg.), Liberales wirtschaftspolitisches Konzept: Materialienband, Bern 1999.
Freitag, Markus / Vatter, Adrian, „Direkte Demokratie, Konkordanz und Wirtschaftsleistung: ein Vergleich der Schweizer Kantone“, in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 2000, S. 579-606.
Kappeler, Beat, Wirtschaft für Mutige: Plädoyer für eine Zukunft jenseits des Schablonendenkens, Frankfurt 2000.
Schweizerischer Bundesrat, Inventar und Evaluation der wirtschaftsrechtlichen Verfahren in der Bundesgesetzgebung, Bern 1999 (zur administrativen Belastung der Unternehmen).
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Arvanitis, Spyros, „Innovationshemmnisse in der schweizerischen Wirtschaft“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 3, S. 24-30.
Elias, Jiri, „Innovationsstandort Schweiz: Indikatoren – Innovationsprofil – internationaler Vergleich“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 3, S. 6-14.
Greuter, Fredy, Bausteine der schweizerischen Tourismuspolitik: Grundlagen, Beschreibungen und Empfehlungen, Bern (Haupt; Diss. St. Gallen) 2000.
Hollenstein, Heinz, „Innovationsleistungen und -typen der Schweizer Wirtschaft“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 3, S. 16-23.
Klöti, Ulrich / Rüegg, Erwin, Politisch-institutionelle Aspekte der eidgenössischen Regionalpolitik (PIADER): eine Auswertung der Erfahrungen von 3 IHG-Regionen, Bern (seco) 2000.
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von Büren, Roland, „Wettbewerbsrecht- und -politik in der Schweiz“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 9, S. 6-9.
Meier-Schatz, Christian, Das neue Fusionsgesetz, Zürich 2000.
Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (Hg.), Das Kartellrecht: Standortbestimmung, Bern 2000.
Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (Hg.), Evaluation: wie offen ist der schweizerische Binnenmarkt?, Bern 1999.
Zäch, Roger (Hg.), Das Kartellgesetz in der Praxis, Zürich 2000.
Zäch, Roger, „Einfluss der EU auf Recht und Politik des Wettbewerbs in der Schweiz“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 9, S. 15-17.
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[1] Bund, 19.4.00 (IMD-Studie); NZZ, 7.9.00 (WEF).1
[2] AB NR, 2000, S. 453. Der SR überwies eine Motion Schweiger (fdp, ZG) für eine Steigerung der steuerlichen Attraktivität der Schweiz für Unternehmen (vgl. unten, Teil I, 5, Direkte Steuern).2
[3] Vgl. dazu oben, Teil I, 1c (Verwaltung) und unten, Teil I, 6a (Politique energétique). Siehe dazu auch Bund, 23.3.00.3
[4] SNB, Geschäftsbericht, 2000, S. 7 ff.4
[5] SNB, Geschäftsbericht, 2000, S. 20 ff. Siehe auch Kommission für Konjunkturfragen, „Die Wirtschaftslage: Bericht vom 2. März 2001“, Beilage zu Die Volkswirtschaft.5
[6] Die Volkswirtschaft, 2001, Nr. 4, S. 80; NZZ, 23.9. und 15.11.00 (Sake). Siehe dazu auch unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt).6
[7] SNB, Geschäftsbericht, 2000, S. 20 ff.; NZZ, 29.12.00; BfS, Preisstatistik 2000, Neuenburg 2000.7
[8] AB NR, 2000, S. 368. Vgl. SPJ 1999, S. 126.8
[9] Presse vom 1.12.00. Vgl. dazu auch die Stellungnahmen des BR in AB NR, 2000, S. 1453 und 1458 f. sowie Beilagen IV, S. 166 f.9
[10] AB NR, 2000, S. 452. Vgl. SPJ 1985, S. 62 und 1991, S. 115.10
[11] BBl, 2000, S. 2729 ff.11
[12] BBl, 2000, S. 5199 ff.; AB NR, 2000, S. 1491 ff. und 1592 ff. Siehe auch Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 7, S. 26-30. Vgl. SPJ 1995, S. 109 f.12
[13] AB NR, 2000, S. 694 f. (Durrer) resp. 695 f. (Speck). Siehe auch Lit. Brunetti.13
[14] AB SR, 2000, S. 925 f.; SHZ, 19.1.00 und LT, 12.10.00 (seco). Siehe auch Martin Siegrist, „Ein Internet-Portal für KMU“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 7, S. 6-9. Zum Projekt e-Schweiz siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).14
[15] BBl, 2000, S. 5547 ff. Vgl. SPJ 1999, S. 127. Zum Aktiennennwert siehe unten (Gesellschaftsrecht).15
[16] AB SR, 2000, S. 460 f. Vgl. SPJ 1999, S. 126 f.16
[17] BBl, 2000, S. 5655 ff.; AB SR, 2000, S. 859 ff.; SGT, 26.5.00 (Westschweiz); NZZ, 6.6.00 (Beginn Vernehmlassung). Siehe auch SPJ 1995, S. 110.17
[18] AB NR, 2000, S. 440 ff.18
[19] AB SR, 2000, S. 711 ff. und 653 f. (Motion NR); AB NR, 2000, S. 768. Vgl. dazu auch die Interpellation Maissen (cvp, GR) zur zukünftigen Ausrichtung der Regionalpolitik in AB SR, 2000, S. 266 ff.19
[20] Kredit: Presse vom 24.8.00. Postulat: AB NR, 2000, S. 1603.20
[21] AB SR, 2000, S. 260 (NR-Motion) und 376. Vgl. SPJ 1999, S. 128.21
[22] Presse vom 24.2. und 10.10.00. Publikation der Liste in BBl, 2000, S. 5355 ff. Zu den Übergangsbestimmungen für bestehende Casinos siehe auch die abgeschriebene Empfehlung Brändli (svp, GR) in AB SR, 2000, S. 50 ff. Zu den vom Gesetz vorgesehenen Massnahmen zur Bekämpfung und Prävention der Spielsucht siehe die Ausführungen des BR in AB NR, 2000, III, Beilagen, S. 265 ff.22
[23] AB NR, 2000, S. 1084 f.; AB SR, 2000, S. 917 ff.; TA, 28.1. und 3.4.00.23
[24] Presse vom 19.9.00; NZZ, 23.12. (SGV) und 30.12.00 (weitere Reaktionen). Vgl. auch NZZ, 2.12.00.24
[25] AB NR, 2000, S. 449; AB SR, 2000, S. 637 f. Weko: Presse vom 9.2.00.25
[26] AB NR, 2000, S. 433.26
[27] Urteil: NZZ, 26.2.00; vgl. auch die Stellung des BR dazu in AB NR, 2000, I, Beilagen, S. 440 f. Motion WAK: Geschäft Nr. 00.3412; NZZ, 4.7.00. Zum Heilmittelgesetz siehe unten, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik). Vgl. auch Franz Jaeger in NZZ, 4.3.00.27
[28] BBl, 2000, S. 4186 ff.; AB SR, 2000, S. 934 ff. Vgl. SPJ 1994, S. 102 f.28
[29] BBl, 2000, S. 6027 ff. (vgl. auch Lit. Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle); AB NR, 2000, S. 1603 (Postulat); Bund und NZZ, 1.7.00. Vgl SPJ 1999, S. 101 f. Zum Freizügigkeitsgesetz für Anwälte siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).29
[30] AB SR, 2000, S. 564 ff.; AB NR, 2000, S. 1441 ff. und 1559 ff. Vgl. SPJ 1999, S. 128 f.30
[31] AB NR, 2000, S. 150. Vgl. SPJ 1998, S. 116.31
[32] AB NR, 2000, S. 842 und 850 (Beilagen II, S. 337 ff. und 567 ff. und allgemeiner S. 630 ff.). Zur Problematik der Besteuerung siehe AB NR, 2000, S. 1143 f. (als Postulat überwiesene Motion Spielmann, pda, GE). Zur rechtlichen Anerkennung der digitalen Unterschrift siehe oben, Teil I, 1b (Zivilrecht).Vgl. SPJ 1999, S. 129.32
[33] AB NR, 2000, S. 1196.33
[34] BBl, 2000, S. 4337 ff. (die ausführliche Botschaft enthält – als nachahmenswertes Novum – ein Inhaltsverzeichnis); NZZ, 11.6.00. Zur Vernehmlassung siehe SPJ 1998, S. 116. Siehe dazu auch Lit. Meier-Schatz.34
[35] BBl, 2000, S. 5501 ff.; AB SR, 2000, S. 585 f. und 944; AB NR, 2000, S. 1317 und 1616; BBl, 2000, S. 6113. Beide Ratskammern hatten auch Postulate ihrer WAK für die Einführung einer nennwertlosen Aktie überwiesen (AB SR, 2000, S. 915; AB NR, 2000, S. 1318). Siehe auch SHZ, 16.8.00. Im NR hatte Kofmel (fdp, SO) mit einer Motion ebenfalls die Reduktion des Nennewerts gefordert (Geschäft Nr. 00.3261). Vgl. SPJ 1999, S.127.35
[36] AB SR, 2000, S. 269. Vgl. SPJ 1999, S. 130. Das BA für Justiz eröffnete die Vernehmlassung über die Revision des Rechtsinstituts der GmbH (vgl. dazu Peter Forstmoser in NZZ, 4.10.00, sowie SPJ 1999, S. 130).36
[37] AB NR, 2000, S. 1449.37
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