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Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Strategien zu Aufbau und Umsetzung einer Informationsgesellschaft Schweiz führten unter dem Motto E-Switzerland auf allen Bildungsstufen zu Diskussionen. – Die im Dezember vorgestellte bundesrätliche Botschaft zum neuen Berufsbildungsgesetz hielt am dualen System von Berufsschule und Lehrbetrieb fest und stellte die Berufsbildung auf eine neue Finanzierungsgrundlage. – Für Aufregung und Kritik sorgte das Kooperationsprojekt „Projet triangulaire“ der Westschweizer Hochschulen. – Die anlässlich der Halbzeit beim Aufbau der Fachhochschulen (FHS) gezogene Bilanz fiel zwiespältig aus, stiess die Konzentration der FHS auf sieben Standorte doch nach wie vor auf Widerstand. – Die Auswahl von Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) sorgte für geharnischte Proteste und Kritik, da sich unter den zehn bewilligten NFS kein einziges sozial- oder geisteswissenschaftliches Projekt befand. – Die parlamentarische Beratung der vom Bundesrat im Frühjahr präsentierten Gen-Lex-Vorlage wurde weiter verzögert.
 
Strategien zu Aufbau und Umsetzung einer Informationsgesellschaft Schweiz wurden im Berichtsjahr auf allen Bildungsstufen diskutiert. Unter dem Stichwort E-Switzerland wurden im Parlament mehrere Vorstösse behandelt, die einen Schwerpunkt auf die Bewusstseins- sowie Aus- und Weiterbildung der Bevölkerung im Bereich der Anwendung von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) legten und dabei insbesondere die Verhinderung einer digitalen Zweiklassengesellschaft anstrebten. Mittels zweier Motionen verlangte die zuständige Nationalratskommission unter anderem vom Bundesrat entsprechende Investitionen in „Menschen und Fertigkeiten“ – womit die Vernetzung der Volks- und Berufsschulen, die Förderung der „digitalen Mündigkeit“ aller Altersgruppen, neue Formen der Berufsausbildung sowie die Unterstützung des Aufbaus und die Führung von IT-Kompetenzzentren in allen Randregionen gemeint waren. Diese Forderung wurde von der grossen Kammer mit 115 zu 42 Stimmen als Motion überwiesen, die kleine Kammer passierte sie aber schliesslich nur als Postulat [1]. Als Postulat wurde zudem vom Nationalrat eine Motion Lalive d’Epinay (fdp, SZ) mit der Aufforderung an den Bundesrat überwiesen, Möglichkeiten einer Sensibilisierung der Bevölkerung für die Bedeutung der IKT sowie den Einsatz eines „Mister Eoder einer „Mrs E“ – analog zum „Mister 2000“ – zu prüfen [2]. Im weiteren überwies die grosse Kammer eine Motion der FDP-Fraktion in Postulatsform, welche vom Bundesrat Vorschläge betreffend Gesetzänderungen und Mitteleinsatz sowie einen stringenten Zeitplan im Hinblick auf die Förderung und Unterstützung der digitalen Aus- und Weiterbildung, der Vernetzung der Schulen, der entsprechenden Ausbildung von Lehrkräften und der Erarbeitung einer schweizerischen Bildungssoftware gefordert hatte. Ein gleichlautendes Postulat Leumann (fdp, LU) wurde vom Ständerat überwiesen [3]. An einer vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) organisierten zweitägigen IKT-Konferenz diskutierten über 800 Fachleute den Handlungsbedarf der Schweiz angesichts der einschneidenden Veränderungen, welche die Einführung von IKT in Bildung und Beruf mit sich gebracht hatte. Chancengleicher Zugang für alle zu und Befähigung aller im Umgang mit IKT standen dabei im Vordergrund. Insbesondere die krasse Untervertretung von Frauen in IKT-Berufen wurde als alarmierend eingestuft [4].
Grundschulen
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich im Teil II, 6a-d.
Gemäss einer OECD-Studie lag die Schweiz im Trend zu immer längeren Ausbildungszeiten. Die Ausbildung bis zum Einstieg in das Berufsleben dauerte durchschnittlich 16,2 Jahre. Als Mittel von 45 Ländern hatte die OECD 1998 16,4 Ausbildungsjahre ab dem fünften Altersjahr ermittelt. Aufgrund der Studie strich das Bundesamt für Statistik die wachsende Wichtigkeit der tertiären Ausbildungen nach den Berufslehren sowie an Universitäten und Fachhochschulen hervor [5].
Der Nationalrat gewährte ohne Diskussion eine Fristverlängerung zur Ausarbeitung einer Vorlage im Sinne der Parlamentarischen Initiative Zbinden (sp, AG) für einen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung bis zur Herbstsession 2001 [6].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Widmer (sp, LU) und verlangte damit vom Bundesrat einen Bericht über den funktionalen Analphabetismus in der Schweizer Bevölkerung – das heisst über Probleme beim Verstehen von schriftlichen Texten. Angesichts der Tatsache, dass der funktionale Analphabetismus bei rund fünf bis 20 Prozent der Bevölkerung verbreitet ist, woran die nationale UNESCO-Kommission am Welttag des funktionalen Analphabetismus und der Erwachsenenbildung im September des Berichtsjahres erinnerte, sollten Handlungsbedarf und das Ergreifen geeigneter Massnahmen gegen dieses Problem geprüft werden [7].
Nationalrat Widmer (sp, LU) hatte in einer Interpellation auf die Stagnation der Bildungsausgaben hingewiesen. Aus dem Bericht des Bundesamtes für Statistik „Bildungsindikatoren 1999“ gehe hervor, dass seit 1992 die realen öffentlichen Bildungsausgaben stagnierten – trotz zunehmender Schülerinnen- und Schülerzahlen. Der Anteil der Stipendienbezügerinnen und -bezüger nehme seit 1995 sogar ab. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf die Verantwortung der Gemeinden und Kantone im Bildungswesen, auf die allgemeine Ressourcenknappheit sowie auf die in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 festgelegte durchschnittliche Zuwachsrate von 5% bei den Bildungsausgaben [8].
Im von der Kultur-, Wissenschafts- und Bildungsorganisation UNESCO ausgerufenen „Internationalen Jahr für die Kultur des Friedens“ startete die Stiftung für Bildung und Entwicklung gemeinsam mit Hilfswerken, der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, dem UNHCR und anderen Entwicklungsorganisationen das „Schulprojekt Frieden“. Unter dem Motto „Peace – kein Slogan nur für Blumenkinder“ sollte die Friedensförderung zum Thema gemacht und mit verschiedenen Aktionen in die Schulen getragen werden. Angesichts der drängenden Problematik Gewalt auf dem Pausenplatz zählte die Stiftung den Umgang mit Gewalt innerhalb der Familie und den Kameraden zu einer der wichtigsten Erziehungsaufgaben [9].
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Anlässlich der Beratung einer Motion Zbinden (sp, AG) für eine gesamtschweizerische Volksschulreform wurde im Nationalrat von verschiedener Seite Kritik am Zürcher Vorprellen in Sachen Fremdsprachenunterricht laut. Trotz Bedenken hinsichtlich der Verletzung kantonaler Zuständigkeiten wurde die Motion mit 75 zu 73 Stimmen überwiesen. Die vom Ständerat noch nicht behandelte Motion beauftragt den Bundesrat, die Kantonsregierungen und die Schweizerische Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zur gemeinsamen Realisierung einer schweizerischen Volksschulmodernisierung anzuhalten – wobei Erneuerungsimpulse aus Zürich durchaus übernommen und auf sinnvolle Weise landesweit adaptiert werden sollten [10].
Die EDK sprach sich im Herbst einstimmig für eine Neuausrichtung des Bildungsangebots zwischen dem vierten und achten Lebensjahr durch die Einführung einer Basisstufe aus und hielt die Kantone dazu an, sich mit der Verschmelzung von Kindergarten und Primarschule im Rahmen von Schulversuchen kreativ auseinander zu setzen. Vier Empfehlungen formulierte die EDK im Sinne von Leitplanken für die Erprobungsphase: Erstens habe der Eintritt in die obligatorische Basisstufe frühestens zwei Jahre vor dem bis anhin geltenden Beginn der Schulpflicht zu erfolgen, und die neue Stufe solle längstens bis Ende des zweiten Primarschuljahres dauern. Zweitens seien die Lernziele in Mathematik bis zum Ende der Basisstufe gesamtschweizerisch festzulegen; der Fremdsprachenunterricht solle erst in der Primarschule beginnen. Drittens müsse der Unterricht bezüglich Alter, Sprache und Begabung in heterogenen Klassen erfolgen. Und viertens sei hinsichtlich des Übertrittalters in die Primarschule auf die Entwicklungsunterschiede der Kinder Rücksicht zu nehmen. Schliesslich empfahl die EDK den Kantonen dringend, die Reform der Lehrerbildung angesichts des neu entstehenden Typus „Basisstufenlehrkraft“ möglichst rasch in die Wege zu leiten [11].
An ihrem dreitägigen Kongress „Zukunft ist Lernen“ diskutierten die Mittelschulrektorinnen und -rektoren Reformen an der Sekundarschule II. Als Diskussionsgrundlage dienten 13 Thesen, die der Vorstand der Dachkonferenz „Treffpunkt Sekundarstufe II“ erarbeitet hatte. Darin fand sich unter anderem die Forderung nach einer gesamtschweizerischen Regelung der Maturitäts- und Diplomanerkennung, nach dem Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen sowie nach einer Verstärkung der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Eine der 13 Thesen postuliert ein eidgenössisches Mittelschulförderungsgesetz, welches ein breiteres subsidiäres Wirken des Bundes ermöglichen sollte – so zur Förderung des internationalen Austauschs, zur Einführung neuer Lerntechniken oder für die fachdidaktische Forschung an Universitäten. Offizielle Behördenvertreter wie der Zürcher Bildungsdirektor Ernst Buschor oder EDK-Präsident Hans-Ulrich Stöckling warnten aber vor zusätzlichen bildungspolitischen Verordnungen von oben [12].
Im Kanton Tessin gab die von Kreisen der katholischen Bewegung „Communione e Liberazione“ lancierte Volksinitiative „für eine tatsächliche Freiheit in der Schulwahl“ Anlass zu heftigen Diskussionen. Als zentraler Punkt forderte die Initiative staatliche Beiträge an Privatschulen und plädierte im weiteren für die Abschaffung des staatlichen Monopols in der öffentlichen Schule sowie für eine Wiederherstellung des durch die Trennung von Staat und Kirche verlorenen Einflusses des Christentums auf die Gesellschaft. Nach einer über neunstündigen Debatte hiess das Kantonsparlament gegen eine starke Ratsminderheit bestehend aus dem grössten Teil der FDP- sowie der SP-Fraktion das Volksbegehren zuhanden der Volksabstimmung gut und stellte ihm gleichzeitig einen Gegenvorschlag zur Seite, der den finanziellen Beitrag des Kantons auf die obligatorische Schulzeit beschränkt [13].
Nicht zuletzt als Reaktion auf die Ermordung eines Reallehrers im Kanton St. Gallen präsentierte die Kantonsregierung Ende des Berichtsjahres ein revidiertes Volksschulgesetz mit Massnahmen, die den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung verbessern und den Anspruch auf ein friedliches Zusammenleben unter den verschiedenen Kulturen unterstützen sollen. Vorgesehen ist die Einrichtung einer besonderen Unterrichts- und Betreuungsstätte für im Unterricht untragbar gewordene Schülerinnen und Schüler sowie die Möglichkeit der Einweisung von Schülerinnen und Schülern in ein Heim für Schwererziehbare. Weiter beinhaltet das revidierte Gesetz die Einführung eines jährigen, für alle neuzugezogenen ausländischen Schülerinnen und Schüler im Oberstufenalter obligatorischen Integrationskurses sowie die Möglichkeit einer ausnahmsweisen Entlassung von Schülerinnen und Schülern aus der Schule, denen die Schule objektiv nichts mehr bringe. Schliesslich wurde die Erteilung von Bussen für Eltern erwogen, die Elternabende schwänzen oder ihre Kinder bei der Schularbeit nicht unterstützen. Die Vorschläge der St. Galler Regierung lösten heftige Reaktionen und ein grosses Medieninteresse auf nationaler Ebene aus [14].
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Unter dem Stichwort „Schulmisere“ wurde im Berichtsjahr nach den Gründen für den grassierenden Lehrermangel gefragt. Dabei drehte sich die Diskussion insbesondere um die wachsende Belastung und Überforderung der Lehrkräfte, um die Abschiebung der Verantwortung weg von den Eltern an die Lehrerinnen und Lehrer, um den wenig motivierenden Spardruck sowie um die schlechten Berufsaussichten der Lehrerschaft. An den Volksschulen waren vor allem Realschulen und Kleinklassen – bei den weiterführenden Schulen die Fächer Mathematik, Physik und Wirtschaftswissenschaften vom Mangel an Lehrkräften betroffen. Laut einer Umfrage des Verbandes „Lehrerinnen und Lehrer Schweiz“ (LCH) bei den Kantonen bezeichneten 13 der 14 Befragten die Lage als angespannt. Wegen Engpässen würden ausländische Lehrkräfte angestellt oder Umteilungen zwischen den Stufen vorgenommen [15]. Sowohl in Zürich als auch in Bern kam es zu Proteststreiks der Volksschullehrerschaft gegen die kantonalen Lohnpolitiken, schwierige Arbeitsbedingungen und die Einführung zusätzlicher Pflichtstunden. Dabei sollten die Aktionen weniger auf einzelne politische Massnahmen als vielmehr auf lang anhaltende Missstände hinweisen – so zum Beispiel auf die Tatsache, dass immer mehr Lehrkräfte immer häufiger unter einem Burn-out leideten. Erstmalig war eine Protestaktion von über 2000 Eltern und Schulkindern, die in Bern gegen die Sparmassnahmen des Kantons im Bildungsbereich demonstrierten. In einer Petition mit 13 000 Unterschriften forderten sie ein Rückgängigmachen des bereits erfolgten Abbaus von Lektionen und einen Verzicht auf weitere Sparmassnahmen [16].
Ende Jahr präsentierte die Zürcher Bildungsdirektion die Resultate einer in ihrem Auftrag durchgeführten Erhebung der Lehrerarbeitszeiten. Die Studie, in deren Rahmen sämtliche 18 000 Zürcher Lehrkräfte befragt worden waren, zeigte, dass Lehrerinnen und Lehrer auf praktisch allen Schulstufen im Durchschnitt mehr als 42 Wochenstunden arbeiten. Von der Primarschulunterstufe bis zur Mittelschule variierte die Arbeitsbelastung kaum, wobei aber starke individuelle Unterschiede zu verzeichnen waren. Der Durchschnitt bei Lehrkräften an den Sekundarschulen beispielsweise lag bei knapp 47 Stunden pro Woche. Die Berufsverbände sahen sich in ihren Forderungen nach einer Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer bestätigt. Die Bildungsdirektion kommentierte die Ergebnisse jedoch zurückhaltend und betonte die Wichtigkeit differenzierter Massnahmen statt einer generellen Anpassung der Pflichtstunden [17].
Anfangs des Berichtsjahres stellte der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) zehn Thesen zur Lehrerbildung auf. Trotz der laufenden Reformbemühungen und der Arbeit der Kantone am Aufbau von Pädagogischen Hochschulen sei der föderalistisch und katholisch-kirchlich motivierte Widerstand gegen eine Zentralisierung der Lehrerbildung insbesondere in der Innerschweiz noch stark. Der VPOD plädierte nicht nur für die Abschaffung des Bildungsföderalismus, sondern auch für eine Einbindung aller Lehrkräfte – inklusive Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern – in eine Ausbildung mit gesamtschweizerischen Qualitätsstandards auf Universitätsniveau. Diese Ausbildung sei mehrsprachig und interkulturell zu gestalten und müsse Forschung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten mit einschliessen, damit der Berufsabschluss auch Perspektiven eröffne [18].
Grosse Bedeutung wurde den Ergebnissen einer breit angelegten Untersuchung zur Lehrerbildung in der Schweiz zugewiesen, gerade weil das Thema in Europa noch kaum Objekt empirischer Forschungen darstellte. Die Studie „Die Wirksamkeit der Lehrerbildungssysteme in der Schweiz“ war im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 33 „Die Wirksamkeit unserer Bildungssysteme“ erstellt worden und umfasste die Befragung von über 3000 Personen – Studierende, Lehrkräfte aller Stufen, Ausbildner und Schulexpertinnen – während der Neunziger Jahre in der Deutschschweiz. Die beunruhigenden Resultate der Studie zeigten eine sehr schlechte Vorbereitung der angehenden Lehrkräfte auf Alltagsprobleme wie Burn-out oder Stressverarbeitung und Konfliktbewältigung. Wenn sich die Studierenden zwar recht zufrieden mit der Ausbildung zeigten, fühlten sie sich tendenziell unterfordert und mit theoretischem Wissen von geringem Nutzen für den Berufsalltag konfrontiert. Die befragten Expertinnen und Experten der Lehrerbildung – Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, Leiterinnen und Leiter von Ausbildungsinstituten, Erziehungswissenschaftler, Mitglieder der EDK-Kommissionen und Leitende wichtiger Berufsverbände – plädierten in ihren Empfehlungen für eine strengere Selektion bei der Ausbildung, für Evaluationen der Ausbildungsstätten aufgrund einheitlicher Standards, für den Einsatz neuer Medien und für wirtschaftliches Denken im Sinne eines ökonomischen Umgangs mit und einer effizienten Nutzung von Zeit [19].
Die EDK stellte ein Inkrafttreten des Konkordats über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) ab 1.1.2002 in Aussicht. Die Führungsverantwortung für die Teilschulen in Luzern, Schwyz und Zug wurde den Bildungsdirektoren der Konkordatskantone übertragen. An allen drei Standorten sind Ausbildungen für Kindergarten und Primarschule – in Luzern zudem eine Ausbildung für die Sekundarstufe I und für Schulische Heilpädagogik – vorgesehen. Die Kantonsparlamente wurden angehalten, im Laufe des Jahres 2001 über einen Beitritt zum Konkordat zu befinden. Der Zuger Regierungsrat beschloss, den Zuger Ableger der PHZ im Seminar St. Michael in Zug und das Kurzzeitgymnasium unter kantonaler Trägerschaft im Seminar Bernarda in Menzingen zu realisieren [20].
Im Juni stellten die Bildungsdirektorin des Kantons Jura und ihre beiden Amtskollegen aus Bern und Neuenburg das Projekt für eine gemeinsame Pädagogische Hochschule (HEP-BEJUNE) vor, die ab August 2001 die Lehrerausbildung für alle drei Kantone mit Zweigstellen in La Chaux-de-Fonds, Porrentruy und Biel gewährleisten soll [21].
Mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung bekräftigten die Erziehungsdirektorin des Kantons Solothurn und ihr Aargauischer Amtskollege das Ziel, die seit Jahren bestehende Kooperation zwischen Solothurn und Aargau im Bereich der Lehrerbildung auf die Entwicklung der neuen Fachhochschulstudiengänge, auf den gemeinsamen Einsatz von Lehrenden sowie auf die Planung und Realisierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten auszudehnen [22].
Das basellandschaftliche Lehrerseminar stellte ein Pilotprojekt für einen neuen Primarlehrer-Ausbildungsgang vor. Unter dem Titel „Flexible Ausbildung von Lehrkräften für die Primarschule“ wurde ab Sommer 2001 ein Lehrgang in Aussicht gestellt, der einerseits die Präsenzzeit am Seminar auf zwei Tage pro Woche reduziert, andererseits die Ausbildung via Internet und in strukturierten Lerngruppen ausbaut. Das unter dem Patronat der EDK stehende Projekt richtete sich auch an Personen, die nicht in Baselland wohnen. Es sollte drei oder allenfalls vier Jahre mit einem anschliessenden Semester zur berufsbegleitenden Einführung dauern und strebte einen hohen Grad an Flexibilität und Selbstbestimmung der Primarlehrerinnen und -lehrer an [23].
Mit seinen Urteilen zu Fällen in drei Kantonen stützte das Bundesgericht den Grundsatz, dass die tieferen Löhne der Kindergärtnerinnen gegenüber den Löhnen der Primarlehrer nicht diskriminierend seien, solange nicht zu grosse Differenzen entstünden. Das Bundesgericht wies entsprechende Beschwerden der Kindergärtnerinnen in den Kantonen Schwyz und Thurgau ab. Abgewiesen wurde zudem die Beschwerde der Zürcher Kindergärtnerinnen gegen einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts, in welchem eine Lohndifferenz von 18 Prozent aufgrund der unterschiedlichen Arbeitspensen und der unterschiedlichen Wertigkeit der Arbeit als zulässig befunden worden war. Die Lausanner Richter machten Unterschiede bei den Arbeitspensen, die längere Ausbildungszeit und die breitere Berufsausbildung der Primarlehrer geltend, welche nichts mit geschlechtsdiskriminierenden Bewertungs- und Vergleichskriterien zu tun hätten [24].
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Wohl hatten im Berichtsjahr fast alle Kantone in irgendeiner Form die Herausforderung der IKT in den Schulen angenommen, doch vorhandener Wille und Infrastruktur reichten oft nicht aus, wenn die Ausbildung der Lehrkräfte und eine adäquate Betreuung und Unterstützung vor Ort fehlten. Bei der Umsetzung des Gebots „Schulen ans Netz!“ bestanden nach wie vor starke kantonale und regionale sowie schulstufenspezifische Unterschiede. Gerade hinsichtlich der Infrastruktur war auf der Sekundarstufe I gegenüber der Sekundarstufe II noch grosser Nachholbedarf zu verzeichnen [25]. Mit vereinten Kräften wollten Bund, Kantone und Wirtschaftspartner den Anschluss aller Primar-, Sekundar-, Mittel- und Berufsschulen der Schweiz an das Internet realisieren. So war laut Bundesrat seitens der Wirtschaft die Bereitschaft zur Unterstützung des Infrastrukturauf- und ausbaus an den Schulen mit 100 Mio Fr. signalisiert worden. Ein dementsprechend angemessenes Engagement des Bundes wurde in Aussicht gestellt [26].
Für eine Bildungsoffensive im Informatikbereich plant der Bundesrat, zwischen 2001 und 2004 80 Mio Fr. einzusetzen. Gemäss einer Einschätzung der interdepartementalen Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) stehe in der Schweiz einer qualitativ hochwertigen Infrastruktur im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien ein deutliches Defizit bei den Anwendungsfähigkeiten der Nutzerinnen und Nutzer solcher Technologien gegenüber. Um gerade auch für die bildungsferne Bevölkerung Hemmnisse im Bereich der Nutzung elektronischer Kommunikationsformen zu überwinden, sei laut Eidgenössischem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation das Ausbildungsniveau der Lehrkräfte zu fördern sowie die Beratungs- und Supportdienste auszubauen. 1999 war ein Postulat Theiler (fdp, LU) vom Nationalrat überwiesen und damit der Bundesrat zur Prüfung einer Ausbildungsoffensive im Informatikbereich angehalten worden. Aufgrund der Vernehmlassungsunterlagen zur Verwendung des „überschüssigen“ Nationalbankgoldes präsentierte der Bundesrat im Juni des Berichtsjahres eine Variante, welche für die Bildungsoffensive eine Bereitstellung von mindestens 600 Mio Fr. vorsah: Bis im Jahr 2005 sei diese Summe zu erwirtschaften und über sechs Jahre – von 2002 bis 2007 – auszugeben; ab 2006 etwa solle der Goldertrag statt für Bildung während zwölf Jahren für Überbrückungsmassnahmen im Rahmen der 11. AHV-Revision zum Einsatz kommen [27].
Die Netd@ys, eine zum dritten Mal von der Schweizerischen Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen organisierte Aktionswoche zum Thema Internet in der Schule, war Anlass, den dringenden Handlungsbedarf in Richtung einer nationalen Informatik-Strategie in der Grundausbildung zu thematisieren. Der LCH präsentierte erneut provokative Zahlen: Nur rund ein Prozent der jährlichen Bildungsausgaben von 22 Mia Fr. bedürfte es laut Hochrechnung des LCH, um eine Integration der neuen Kommunikationstechnologien an allen öffentlichen Schulen der Schweiz zu vollziehen, einen Bildungs-Server zu installieren und die Ausbildung der Lehrkräfte voranzutreiben. Bundesrat Couchepin betonte mit Verweis auf die Arbeit der KIG die herausragende Bedeutung der neuen Medien. Die Gewährleistung des technischen Zugangs reiche jedoch nicht aus, gelte es doch eine Zweiklassengesellschaft in der Informationstechnologie zu verhindern und auch in der Lehrerbildung entsprechende Ausbildungsanstrengungen zu machen [28].
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Die Diskussion über Gewalt an den Schulen wurde auch in diesem Berichtsjahr rege geführt. Unter anderem die Missstände an der Privatschule Vilters (SG) sowie die Resultate einer Befragung von rund 3000 Studierenden aus der Schweiz, Österreich und Deutschland, in welcher 47 Prozent der befragten Schweizerinnen und Schweizer angaben, Lehrer hätten ihre Macht regelmässig missbraucht, nährten die Debatte. In Vilters war es zu Gewalt von drei Lehrern an der Schülerschaft gekommen, was die Frage nach Qualitätstandards an Privatschulen sowie nach der Aufsichts- und Bewilligungspraxis für Heime und Internate aufwarf [29].
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Mittelschulen
Im Rahmen der Umsetzung des neuen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) von 1995 konnten das EDI und die EDK die Ausweise der ersten Gymnasien anerkennen, welche seit 1996 nach dem neuen MAR unterrichten und voraussichtlich im Sommer 2001 die ersten Absolventinnen und Absolventen mit der neuen Matura entlassen werden. Es handelte sich um die Kantonsschulen von Appenzell, Glarus und Trogen, die Stiftsschule und die Sportmittelschule Engelberg, die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene und die Schweizerschule Sâo Paulo. Die Kantone müssen die Reform bis 2003 umsetzen [30].
Im Sommer des Berichtsjahres kam bei den Abschlussprüfungen für die Berufsmaturität erstmals die vom Bund erlassene strengere Verordnung zur Anwendung, welche nur noch zwei statt drei ungenügende Noten zulässt. Somit wurden die Berufsmaturandinnen und -maturanden nach einem anderen Reglement geprüft, als jenem, mit dem sie die Schule begonnen hatten. Als es aufgrund dieser Tatsache zu Rekurseingaben kam, machten einzelne Kantone die Prüfungsentscheide auf eigene Faust rückgängig. Das BBT drängte angesichts dieser Unregelmässigkeiten auf eine kurze Übergangszeit, um eine möglichst rasche Qualitätssteigerung der Berufsmaturität zu erreichen [31].
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Berufsbildung
Im Februar nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zum Gesetzesentwurf für ein revidiertes Berufsbildungsgesetz (BBG) zur Kenntnis. Zu Diskussionen Anlass hatten weniger inhaltliche als finanzielle Aspekte gegeben. Ein klares Fazit zeigte die Vernehmlassung hinsichtlich der Finanzierungsgrundlage der Berufsbildungsreform, indem die Berufsbildung einhellig als strategische Aufgabe erachtet wurde, bei welcher die öffentliche Hand ihr Engagement nicht abbauen dürfe. Die Kantone plädierten für eine Erhöhung des Bundesanteils von 20 auf 30 Prozent. Der Bundesrat verabschiedete im September seine Botschaft an das Parlament, die er unter das Motto einer modernen, flexiblen, die Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigenden Berufsbildung stellte. Das Gesetz soll neu alle Bildungsbereiche unterhalb der Hochschulstufe umfassen – also auch die Ausbildungsgänge für Gesundheit, Soziales und Kunst, die bis anhin in Kantonskompetenz lagen, sowie die bisher in entsprechenden Bundesgesetzen geordnete Ausbildung für Berufsleute aus der Land- und Forstwirtschaft. Die Konzentration in ein einziges Gesetz diene einer besseren Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit der Berufslehrgänge untereinander und innerhalb des Bildungswesens insgesamt.
Die bundesrätliche Botschaft zum neuen BBG hielt am dualen System von Berufsschule und Lehrbetrieb fest, wobei sie aber eine Forcierung des Unterrichts in eher theorielastigen Berufen (so im Hightech-, Gesundheits- und Sozialbereich) vorsah. So sollen neu Berufsfachschulen eingerichtet werden, die umgekehrt zur Lehre funktionieren, indem sie mehrheitlich beruflichen und allgemein bildenden Unterricht mit einem ergänzenden Praktika anbieten. Für bildungsschwächere Jugendliche ist eine sogenannte „berufspraktische Bildung“ geplant – eine in der Regel zweijährige Ausbildung für weniger umfassende Grundqualifikationen, die mit einem eidgenössischen Attest abgeschlossen wird und den Zugang zu einer verkürzten Lehre öffnen soll. Die Botschaft stellte schliesslich die Berufsbildung auf eine neue Finanzierungsgrundlage, indem ein Systemwechsel weg von der am Aufwand orientierten Subventionierung hin zu einer aufgabenorientierten Pauschalfinanzierung der Kantone vollzogen wurde – ergänzt um die gezielte Subventionierung von Neuerungen und besonderen, im öffentlichen Interesse erbrachten Leistungen. Hierfür ist ein mit eigenem Antragsrecht ausgestatteter Innovationsrat anstelle des Berufsbildungsrates vorgesehen. Bundessubventionen nach den gleichen Pauschalen sollen auch an die neu zu integrierenden Berufe der Gesundheit, des Sozialen und der Kunst ausgerichtet werden. Der Bund will mit der Vorlage sein Engagement um insgesamt rund 150 auf 750 Mio Fr. pro Jahr steigern, was einer Erhöhung des Bundesanteils von einem Fünftel auf rund 25 Prozent entspricht [32]. In diesem Zusammenhang hatte der Nationalrat eine Motion Widrig (cvp, SG) zur Bildungsfinanzierung überwiesen und damit dem Bundesrat den Auftrag erteilt, im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes mehr Finanzmittel einzusetzen als vorgesehen [33].
Zur Vermehrung der Ausbildungsplätze in Hightech-Branchen überwies der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE), welche eine Berufsausbildungspflicht auch für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen fordert. Bei der Erteilung von Konzessionen an Unternehmungen im Bereich Telekommunikation und Transport seien gemäss Initiative künftig Lehrstellen zur Bedingung zu machen. Strahm stellte den Vorstoss als Teil einer bildungs- und wirtschaftspolitischen Strategie dar, mit welchem einerseits die Anwendung des dualen Lehrsystems mit Schule und Berufsarbeit auch in den neuen Technologien angestrebt wird und der andererseits dafür sorgen soll, dass die Wirtschaft auf genügend qualifizierte Arbeitskräfte im eigenen Land zurückgreifen kann – ohne dass neue Stellen mit ausländischen Informatikspezialistinnen und -spezialisten besetzt werden müssen [34]. Im Rahmen dieser Strategie überwies die grosse Kammer auch eine Motion ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die den Bundesrat beauftragt, eine zeitlich begrenzte Umschulungsoffensive im Bereich der Informatik auszulösen, um dem grossen Mangel an Informatikspezialisten und insbesondere -spezialistinnen zu begegnen. Angesichts des technologischen Wandels müsse trotz Wirtschaftsaufschwung – so Strahm – mit verbilligten Weiterbildungskursen der Arbeitnehmerschaft der Sprung in die digitale Technologie ermöglicht werden. Die Motion wurde vom Ständerat in ein Postulat umgewandelt und überwiesen [35].
Im April präsentierte eine 1999 vom BBT eingesetzte Arbeitsgruppe das neue Konzept „Informatik Berufsbildung Schweiz“. Damit war die Gruppe ihrem Auftrag nachgekommen, einen umsetzbaren Plan für die vereinheitlichte Berufsbildung „Informatikerin/Informatiker“ auszuarbeiten, wobei es ihr gelungen war, die unterschiedlichen Akteure – Berufsverbände, Wirtschaft sowie staatliche und private Ausbildner – auf eine gemeinsame Aktionslinie zu verpflichten. Das Konzept sieht eine Vereinheitlichung des Berufes sowie flexible, im Modulsystem aufgebaute Lerninhalte vor – mit dem Ziel, ab Lehrbeginn 2003 rund 4000 Lehrstellen neu besetzen zu können. Ab dem Jahr 2007 sollten es gar 12 000 bis 20 000 sein. Zur Umsetzung dieser Massnahmen wurde im Herbst auf Initiative des BBT die Genossenschaft Informatik Berufsbildung Schweiz (I-CH) gegründet [36].
Ab August traten rund 100 Personen die neugeschaffene Ausbildung zur Telematikerin oder zum Telematiker an. Das entsprechende Berufsbild, das vom Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI) und dem Verband Schweizerischer Telekom-Installationsfirmen (VSTI) in Zusammenarbeit mit dem BBT erarbeitet worden war, sieht ab Ende der Oberstufe eine vierjährige, ab Matura eine zweijährige Lehre vor. Mit der Schaffung des Berufs Telematik sollte dem Mangel an Fachleuten in den Bereichen Telekommunikation, Netzwerktechnik und Informatik begegnet werden [37]. Mit 133 zu 2 Stimmen hatte der Nationalrat in diesem Zusammenhang eine bereits 1998 eingereichte Motion Theiler (fdp, LU) überwiesen, welche die Landesregierung beauftragt, eine Offensive zur aktiven und raschen Förderung von Telematikspezialistinnen und -spezialisten in der Schweiz zu starten. Als Zweitrat stimmte die kleine Kammer auf Antrag ihrer Kommission dem Vorstoss mit 15 zu 12 Stimmen nur in abgeschwächter Form als Postulat zu. Der Bundesrat hatte eine Umwandlung in ein Postulat vorgeschlagen, da die Motion in ihrer Formulierung eher einschränkend wirke angesichts der Vielfalt an zu treffenden Massnahmen zur Überführung der Schweiz in die Informationsgesellschaft [38].
Als Postulat überwies der Ständerat zudem eine Standesinitiative des Kantons Solothurn für die Einführung einer nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung mit dem Auftrag an die Regierung, einen Systemwechsel von der Angebots- zur Nachfrageorientierung zu prüfen, so dass nicht mehr die Anbieterinnen und Anbieter von Weiterbildungskursen, sondern weiterbildungswillige Personen mittels Bildungsgutscheinen subventioniert werden können. Damit folgte der Ständerat dem Vorschlag seiner WBK, die das Solothurner Begehren wohl als prüfenswert eingestuft, ihm jedoch keine Folge geleistet hatte, da es zu allgemein gehalten sei und ins Uferlose zu führen drohe [39].
Im Sommer des Berichtsjahres wurde in den Kantonen Luzern, Uri, Ob- und Nidwalden zum ersten Mal die dreijährige Hauswirtschaftslehre angeboten. Sie ersetzt das Haushaltslehrjahr, welches – wird es dennoch absolviert – als Einstieg in das zweite Jahr des neuen Lehrgangs angerechnet werden kann. Im Zusammenhang mit der Einführung der Hauswirtschaftslehre konstituierte sich in Sursee (LU) der Berufs- und Interessenverband Hauswirtschaft Zentralschweiz als juristische Trägerschaft. Mit der Einbindung der Hauswirtschaft in das Schweizerische Berufsbildungssystem wurde die Vernetzung mit anderen Berufen im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie eine Aufwertung der Hauswirtschaft an sich angestrebt [40].
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Im Laufe des Berichtsjahres zeichnete sich eine erhebliche Verbesserung der Situation auf dem Lehrstellenmarkt ab. Das BBT meldete Mitte und Ende des Berichtsjahres einen Anstieg der Anzahl offener Lehrstellen. Für das laufende Jahr wurde mit 74 500 abgeschlossenen Lehrverträgen ein Zuwachs von drei Prozent erwartet. Zwischen den Branchen waren jedoch eklatante Unterschiede zu verzeichnen. So hatte die Nachfrage im Informatikbereich von den gegen 3500 Lehrstellen bei weitem nicht gedeckt werden können; 600 dieser Lehrstellen waren allein im Berichtsjahr neu geschaffen worden. Hingegen blieben weniger begehrte Stellen im Gast- und Baugewerbe unbesetzt [41].
In einer Botschaft zuhanden des Parlaments lehnte der Bundesrat die im Oktober 1999 von der Gewerkschaftsjugend eingereichte „Lehrstellen-Initiative“ ab. Einen falschen Lösungsansatz biete die Forderung nach der Einrichtung eines Lehrstellenfonds, der von Firmen zu speisen sei, die keine Lehrstellen anbieten. Das Bonus-Malus-System käme einer verordneten Bildung gleich und löse unnötigen administrativen Aufwand aus. Zudem könne sich das System kontraproduktiv auswirken, wenn Firmen, die bis anhin freiwillig Lehrstellen angeboten hätten, versucht seien, die Bildungsverantwortung an den Bund abzutreten. Der Bundesrat führte das neue Berufsbildungsgesetz als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative an. Die Initianten lehnten aber einen Rückzug des Volksbegehrens ab, solange ihre beiden Forderungen – die verfassungsmässige Verankerung des Rechts auf berufliche Grundausbildung und die Einrichtung eines Lehrstellenfonds – nicht erfüllt seien. Als fadenscheinig bezeichneten sie den formalen Einwand eines zu hohen Verwaltungsaufwands [42].
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Ende Jahr beschlossen der Schweizerische Verband für Berufsberatung und die Hochschule für angewandte Psychologie eine schulische Kooperation und hoben damit die Berufsberater-Ausbildung auf Hochschulniveau. Das neue Studium dauert acht Semester, kann berufsbegleitend absolviert werden und soll den gesteigerten Anforderungen an die Berufsberaterinnen und -berater entsprechen, welche vermehrt auch mit Erwachsenen in Weiterbildung oder Umschulung betraut werden. Qualitätssteigerung und Spezialisierungsmöglichkeiten wurden des weiteren im kaufmännischen Bereich angestrebt. Die betroffenen Berufsbildungsverbände stellten in Kooperation mit dem BBT ein neues branchenübergreifendes Prüfungsverfahren vor, das KV-Absolventinnen und -absolventen in einer rund zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung eine Spezialisation für Arbeitsplätze bei Banken, Versicherungen oder im Gebiet der Finanzplanung ermöglichen soll [43].
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Hochschulen
In seiner Erklärung zu den Jahreszielen 2001 des Bundesrates erwähnte Bundespräsident Adolf Ogi unter anderem die Erarbeitung eines neuen Hochschulartikels in der Bundesverfassung, mit welchem für Bund und Kantone eine gemeinsame und umfassende Hochschulpolitik – die Bündelung der Kräfte und der optimale Einsatz der Ressourcen – ermöglicht werden soll [44]. Zur Ausarbeitung des neuen Hochschulartikels hatte der Bundesrat eine zweistufige Projektorganisation eingesetzt, wie dies von einer Motion der ständerätlichen WBK verlangt worden war. Unter der Leitung vom Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Charles Kleiber, soll eine Arbeitsgruppe bis März 2001 den Vernehmlassungsentwurf formulieren. An der Jahrestagung der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) orientierte Kleiber über die Ziele des neuen Artikels und unterstrich die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung des Hochschulbereichs, um eine grössere Durchlässigkeit sowie gemeinsame Steuerungsorgane schaffen zu können. Mittels gleicher Entwicklungschancen für alle Hochschulen seien künftig die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Forschende und Lehrende zu sichern. Die Mittelzuteilung müsse nach Qualität und einheitlichen Kriterien erfolgen, ohne die Autonomie der einzelnen Hochschulen zu verletzen [45].
Ende Jahr unterzeichneten die Vertretungen von Bund und Universitätskantonen die Vereinbarung über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich. Mit dieser Vereinbarung wurden alle im Universitätsförderungsgesetz vorgesehenen Strukturen realisiert. Das Gesetz war am 1. April des Berichtsjahres in Kraft getreten, womit der Weg für die auf den 1.1.2001 vorgesehene Ablösung der SHK durch die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) frei wurde. War die SHK ein kantonales Koordinationsgremium, wird der SUK das Gewicht eines gemeinsamen Planungsgremiums von Bund und Kantonen zukommen. Die Schaffung der SUK ist eine der zentralen Neuerungen, die 1999 mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 durch das Parlament verabschiedet worden war [46]. In diesem Zusammenhang wurde im November des Berichtsjahres die Schweizerische Hochschulrektorenkonferenz aufgelöst und durch die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus) ersetzt. Der Crus gehören die Rektoren der zehn kantonalen Universitäten und die Präsidien der beiden ETH an [47].
Im Rahmen der angestrebten Autonomie der Technischen Hochschulen unterbreitete der Bundesrat mit der Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte ETH-Bereich (Bauprogramm 2001) dem Parlament zum zweiten Mal einen Verpflichtungskredit für die unmittelbar anstehenden Bauvorhaben des ETH-Bereichs in einer separaten Vorlage. Grundlage des Kredits in der Höhe von 114,4 Mio Fr. war die strategische Planung des ETH-Bereichs für die Jahre 2000-2003. Der grösste Einzelbetrag war für die Nutzungsänderung des Quartier Nord der ETH Lausanne vorgesehen. Beide Räte stimmten der ETH-Bauvorlage einstimmig zu [48]. Die Bundesversammlung verabschiedete anfangs Dezember den Voranschlag des Bereiches ETH für das Jahr 2001 und genehmigte die vorgesehenen Nettoinvestitionen von 388 810 444 Fr. [49].
1999 hatten die Universitäten insgesamt 4 Mia Fr. ausgegeben. Laut Bundesamt für Statistik entsprach dies gegenüber dem Vorjahr einer leichten Abnahme der Ausgaben um 0,6 Prozent oder 25,6 Mio Fr. Im Landesschnitt wurden die laufenden Ausgaben zu sieben Prozent durch den Schweizerischen Nationalfonds und zu 15 Prozent durch Drittmittel finanziert. Die restlichen 78 Prozent setzten sich aus Beiträgen der Hochschulkantone und der anderen Kantone, durch Grundbeiträge des Bundes, Studiengebühren und Eigenmittel der Hochschulen zusammen. Bei insgesamt 38 700 an den Universitäten beschäftigten Personen dominierte die Teilzeitanstellung, besetzte doch nur ein knappes Drittel der Frauen (29%) und rund die Hälfte der Männer eine Vollzeitstelle. Der Anteil der weiblich besetzten Professuren hatte zwischen 1990 und 1999 um 4,3 auf 7,9 Prozent zugenommen, was in absoluten Zahlen aber nach wie vor nur 217 Frauen auf 2739 Personen entsprach [50].
Vier Jahre nach ihrer Gründung konnte die Università della Svizzera Italiana (USI) ihre ersten Diplome vergeben. Die Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss am Abschluss des ersten Studiengangs der USI unterstrich die eben erfolgte Anerkennung des Tessins als Hochschulkanton. Die Schweizerische Hochschulkonferenz hatte die Bedingungen für eine volle Anerkennung als erfüllt betrachtet und das Anerkennungsgesuch des Kantons unterstützt [51]. Der Bundesrat genehmigte im November ein Abkommen zur gleichwertigen Anerkennung von im Tessin und in Italien absolvierten Studienabschlüssen. Damit wurde die Studienmobilität zwischen der Schweiz und all ihren Nachbarländern verwirklicht. Um dem bereits in der Erklärung von Bologna (Juli 1999) geäusserten Willen zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums nachkommen zu können, hatte zuerst die gegenseitige Anerkennung der Studienabschlüsse durch bilaterale zwischenstaatliche Abkommen gesichert werden müssen. Mit Schaffung der USI und der Fachhochschule der italienischen Schweiz komme laut Bundesrat den kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien ein neuer Stellenwert zu. Die USI erfülle als einzige italienischsprachige Universität der Schweiz eine Brückenfunktion zwischen den beiden Staaten [52].
Mitte des Berichtsjahres wurde die erste Phase des Projekts „Virtueller Campus Schweiz“ abgeschlossen, so dass 27 Arbeitsgruppen mit ihren Arbeiten beginnen konnten. 19 davon stammen von den Universitäten, eine von der ETH Zürich und sieben von diversen Fachhochschulen. Diese erste Projektphase wurde mit 15 Mio Fr. vom Bund unterstützt, wobei die beteiligten Hochschulen einen ebensolchen Betrag aufzubringen hatten. Die Lancierung des Projekts „virtual campus“ war Folge eines Berichts der Expertengruppe der SHK und hat vorderhand nicht zum Ziel, den Präsenzunterricht zu ersetzen, sondern vielmehr die bestehenden Lernmöglichkeiten zu erweitern. Als wichtiger Effekt wurde zudem die Kooperation zwischen den Universitäten angestrebt, erhielten doch nur jene Projekte finanzielle Unterstützung, an welchen sich mindestens drei Hochschulen beteiligen [53]. Mitte des Berichtsjahres stellte die EDK die Schaffung eines nationalen Bildungsservers in Aussicht, dank welchem die Vielzahl an Bildungsangeboten im Internet in der Schweiz zusammengefasst und einfacher zugänglich gemacht werden soll [54].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Zbinden (sp, AG) und ersuchte damit den Bundesrat, einen Überblick über die finanzielle Beteiligung der Studierenden an der Studienfinanzierung auf Tertiärstufe vorzulegen und diesen bildungspolitisch und gesellschaftspolitisch zu würdigen. Aufgrund der erarbeiteten Informationen solle sich der Bund beim Einbezug der Studierenden in die Finanzierung ihrer Ausbildung für einheitliche, sozial und regional zugangsgerechte und bildungsökonomisch sinnvolle Modellösungen einsetzen [55].
Eine im Auftrag der fünf Medizinischen Fakultäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich durchgeführte Analyse der Ärzteausbildung in der Schweiz förderte bedenkliche Resultate zutage. Eine internationale Expertenkommission diagnostizierte sechs Hauptmängel – so die zu starke Ausrichtung der Studiengänge auf Examina, das Vorherrschen von Frontalunterricht, die ungenügende Nutzung computergestützter Lernmethoden, für die Ausbildung ungeeignete Universitätsspitäler, im ersten Jahr überlastete Studienpläne, mangelhafte Begleitung und Beratung der Studierenden sowie die Vernachlässigung der Hausarztmedizin und Grundversorgung im Unterricht. Die betroffenen Fakultäten nahmen die Kritik als Bekräftigung der bereits eingeleiteten Reformmassnahmen entgegen. Die Ergebnisse der im Herbst 1999 abgeschlossenen Vernehmlassung zum revidierten Medizinalberufsgesetz waren im Berichtsjahr Gegenstand einer Auswertung durch das Bundesamt für Gesundheit. Eine entsprechende Vorlage an das Parlament wurde für Spätsommer 2001 in Aussicht gestellt [56].
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Grosses Aufsehen erregte im Berichtsjahr das komplexe Kooperationsprojekt der drei Hochschulen am Genfersee – das sogenannte „Projet triangulaire“, welches Teil des Bundesprogramms für die Hochschulförderung ist und die Zusammenarbeit der Universitäten Genf und Lausanne sowie der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) vorsieht. Im März präsentierten die drei Institute ein ehrgeiziges Programm, in dessen Mittelpunkt das Projekt „Sciences, Vie, Société“ steht. Dieses zielt darauf ab, die Kräfte im Genferseeraum zu bündeln und die Lebenswissenschaften zu stärken. Vorgesehen ist die Schaffung zweier regionaler Schwerpunkte mit neuen Organisations- und Entscheidungsstrukturen – einerseits bei den Naturwissenschaften (Biowissenschaften, Genomik), andererseits bei den Geisteswissenschaften (gesellschaftliche-ethische Relevanz moderner Technologien). Wie schon 1998 vorgesehen, soll mit der geplanten Restrukturierung die Genfer Hochschule als vollständige Universität erhalten bleiben, wohingegen sich beim Hochschulplatz Lausanne eine deutlichere Arbeitsteilung zwischen Universität und EPFL abzeichnet. Geplant ist ein Transfer der Fächer Mathematik, Physik und Chemie von der Uni Lausanne zur EPFL sowie eine Fusion der Ecoles de pharmacie von Genf und Lausanne [57].
Noch vor der Präsentation des Projekts hatte es in der hochschulpolitischen Gerüchteküche zu brodeln begonnen. An der ETH Zürich waren angesichts des Verteilkampfs um die Geldmittel zur Finanzierung der anstehenden Reformen im ETH-Bereich Befürchtungen geäussert worden, der Genferseeraum werde bevorzugt behandelt. Unmut machte sich im weiteren an der Lausanner Architekturabteilung gegen die Pläne des neuen EPFL-Präsidenten, Patrick Aebischer, bemerkbar. Aebischer, der auf den 1. März die Nachfolge von Jean-Claude Badoux antreten sollte, wollte den im Entstehen begriffenen Lausanner Neubau, der die Architekturabteilung als einzige noch in der Stadt verbleibende Sektion der EPFL in das Hochschulgelände am Genfersee integrieren soll, teilweise der Biologie zuweisen, die neu an der EPFL geführt werden wird [58]. Statt auf den 1. März trat Aebischer den Präsidentenposten erst gegen Ende des Monats an, da seine Wahl, aber auch seine Nomination dreier Vizepräsidenten auf ungewöhnlich starke Opposition gestossen war und eine regelrechte Krise an der EPFL ausgelöst hatte. Insbesondere der Nomination von Stefan Catsicas – wie Aebischer ein Mediziner und im biotechnologischen Bereich tätig – schlug von Seiten einer Mehrheit der Professorenschaft Widerstand entgegen – unter anderem in Form eines Protestschreibens an Bundesrätin Dreifuss. Die Biowissenschaften seien durch Aebischers Kommen überstürzt und ohne vorgängige Konsultation der Betroffenen zum neuen Entwicklungsschwerpunkt an der EPFL erkoren worden. Inakzeptabel sei es, dass dieser Schwerpunkt in der Schulleitung durch Catsicas und Aebischer nun auch noch doppelt vertreten werde; Präsident und Vizepräsident dürften nicht aus der gleichen Disziplin stammen. Mangelnde Kommunikation und Intransparenz führten dazu, dass zahlreiche Presseberichte teilweise den Eindruck entstehen liessen, die Hochschulpolitik werde von einem kleinen, der Gentechnologie freundlich gesinnten Kreis um ETH-Rat-Präsident Francis Waldvogel, Staatssekretär Kleiber sowie Aebischer und Catsicas selbst bestimmt. Als der ETH-Rat Mitte März die drei Vizepräsidenten gemäss dem Vorschlag Aebischer wählte, zeigte sich der Lehrkörper enttäuscht und forderte, dass im Rahmen der Reorganisation künftig Transparenz bei der Zuteilung von Stellen und Finanzen herrsche [59].
Mitte Jahr unterzeichneten Bundesrätin Dreifuss, die Genfer Bildungsdirektorin Martine Brunschwig und ihre waadtländische Amtskollegin Francine Jeanprêtre eine Absichtserklärung, die den festen Willen des Bundes und der beiden Kantone zum Ausdruck brachte, sich bis Ende des Berichtsjahres für die notwendige Finanzierung des „Projet triangulaire“ einzusetzen. Kurz zuvor hatte der Bundesrat eine Erweiterung des Leistungsauftrags an den ETH-Rat gutgeheissen und diesem 111 Mio Fr. als sogenannte „Autonomiedividende“ für die Realisierung von Kooperationsprojekten mit Universitäten und Fachhochschulen zur Verfügung gestellt. Eigentlich war dieser Betrag den ETH im Gegenzug zur Einräumung von mehr Selbstverwaltung entzogen worden. Von den durch die EPFL beantragten 76,2 Mio Fr. bewilligte der ETH-Rat nur 63 Mio, worauf Aebischer in der Westschweizer Presse seiner Sorge hinsichtlich der Einhaltung des Zeitbudgets für die geplante Restrukturierung Ausdruck gab. Dies wiederum sorgte für Argwohn in der Deutschschweiz, wo für das zweitgrösste Paket der Innovations- und Kooperationsprojekte in Zürich lobbyiert wurde. 44,5 Mio erhielt die ETH Zürich für computer- und informationswissenschaftliche Programme sowie ein Life-Science-Projekt; 14 Mio Fr. wurden im weiteren unter den vier eidgenössischen Forschungsinstitutionen Paul-Scherrer-Institut, Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz und Materialprüfungs- und Forschungsanstalt aufgeteilt [60]. Das seit Anfang des Berichtsjahres herrschende Regime, in dessen Rahmen der ETH-Rat die beiden Schulen und die vier Forschungsanstalten mit jährlichen Leistungsvereinbarungen und Budgets regiert, während die Institutionen jährlich Bericht erstatten müssen – wobei der Bundesrat dem ETH-Bereich einen vierjährigen Leistungsauftrag und ein vom Parlament zu genehmigendes jährliches Budget vorgibt – entbehrt einer klaren rechtlichen Grundlage. Um diese Lücke zu füllen, wurde eine Revision des ETH-Gesetzes in die interne Vernehmlassung gegeben [61].
Gegen Herbst entfachte der Plan, die Pharmazieausbildung auf den Standort Genf zu konzentrieren und in der leer werdenden Lausanner Ecole de pharmacie die Genomik einzurichten, heftige Turbulenzen und erbitterten Widerstand. Die Studenten- und Professorenschaft der Pharmazieschule wehrten sich gegen einen Auszug aus dem erst zehnjährigen, für über 20 Mio Fr. eigens für ihre Bedürfnisse gebauten Gebäude. Solidarität erfuhren sie von Seiten der waadtländischen Apothekerinnen und Apotheker, welche den Verlust ihres Fachzentrums befürchteten. Grundsätzliche Bedenken am „Projet triangulaire“ meldete schliesslich der Studentenverband Fédération des associations d’étudiants (FAE) an und warnte vor einer Förderung der Forschung auf Kosten der Lehre, vor einer Vernachlässigung der Geisteswissenschaften sowie vor einer ungenügenden demokratischen Kontrolle der neuen Strukturen. Im Dezember stimmte der Waadtländer Grosse Rat der Vorlage für das „Projet triangulaire“ zu und unterstellte angesichts des vehement geäusserten Widerstands die Fusion der Ecole de pharmacie dem obligatorischen Referendum [62].
Zur engeren Zusammenarbeit in der pharmazeutischen Lehre unterzeichneten die Leitungen der ETH Zürich und der Universität Basel eine Vereinbarung über ein Zentrum für pharmazeutische Wissenschaften. Das Zentrum setzt sich aus dem betreffenden ETH-Institut und dem analogen Basler Departement zusammen. Statt einer räumlichen Zentralisierung wird eine Verstärkung der Kooperation zwischen den beteiligten Einheiten angestrebt [63].
Der Kanton Bern kündigte aufgrund finanzieller Erwägungen und der durch die neuen Universitätsgesetzgebungen veränderten Rahmenbedingungen das Abkommen über die universitäre Koordination mit den Westschweizer Universitäten. Dem gemeinsamen Programm der Universitäten Freiburg, Genf, Neuenburg, Lausanne und ETH Lausanne im Bereich der Doktorandinnen- und Doktorandenausbildung war Bern 1980 beigetreten. Mit der Streichung des Ausbildungsbeitrags versprach sich nun der Kanton für 2002 jährliche Einsparungen in der Höhe von 170 000 Fr., ab 2003 von 340 000 Fr. [64].
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Nach dem Nationalrat überwies auch die kleine Kammer diskussionslos eine Motion der nationalrätlichen WBK und beauftragte damit den Bundesrat, geeignete Massnahmen – insbesondere finanzieller Art in Form von Stipendien – zur Förderung der Mobilität von Studierenden zu ergreifen [65]. Im weiteren wandelte der Ständerat eine vom Nationalrat angenommene Motion dessen WBK in ein Postulat um und verlangte vom Bundesrat die Prüfung einer Vereinheitlichung der Ausbildungsfinanzierung auf Verfassungsebene [66].
An der Jahrestagung der Interkantonalen Stipendienbearbeiterkonferenz (IKSK) wurde die Dringlichkeit der Schaffung eines schweizerischen Stipendiensekretariats und des Ausbaus der Fördersysteme der Kantone zu einem schweizerisch harmonisierten Gesamtsystem betont. Das Stipendienwesen sei von zum Teil absurden Unterschieden von Kanton zu Kanton geprägt; einheitliche Kriterien zur Stipendienvergabe und gesamtschweizerische Statistiken seien Mangelware. Es müsse zur Kenntnis genommen werden, dass sich die ausbezahlten Stipendiensummen und die Anzahl Stipendienbezügerinnen und -bezüger seit 1993 auf Tauchgang befänden [67].
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Fachhochschulen
Der Aufbau der Fachhochschulen (FHS) als eines der grossen Projekte der Schweizer Bildungsreform hatte im Berichtsjahr Halbzeit, was der Bundesrat als Anlass für eine Standortbestimmung nahm. Im Hinblick auf das hoch gesteckte Ziel, bis 2003 das Hochschulangebot um international anerkannte, berufsorientierte Ausbildungsgänge zu erweitern und damit den Nachwuchs an praktisch und wissenschaftlich ausgebildeten Kaderleuten zu sichern, musste die vom zuständigen Wirtschaftsminister Couchepin gezogene Bilanz zwiespältig ausfallen. Denn die Konzentration der FHS auf sieben Standorte als wichtigste Vorgabe des Bundes stiess nach wie vor auf erheblichen Widerstand. Die ungebrochene Tendenz zur Besitzstandwahrung jedes einzelnen Standortes zeitigte seine Folgen in einem Überangebot an Lehrgängen. So boten die sieben vom Bund anerkannten FHS der Schweiz (Tessin, Westschweiz, Bern, Zentralschweiz, Ostschweiz, Nordwestschweiz und Zürich) rund 221 Ausbildungslehrgänge an, von denen aber etwa die Hälfte von weniger als 15 Studierenden besucht wurden. Um der drohenden Ineffizienz entgegenzuwirken, betonte Bundesrat Couchepin die Notwendigkeit, dass die Schulen den Konzentrationsprozess zu Ende führten, ihr Angebot um rund die Hälfte kürzten und schliesslich auch zur Schliessung gewisser Schulstandorte schritten. Bis 2003 sollen die FHS-Ausbildungsgänge mittels Peer-Reviews – von unabhängigen, aus Vertretungen der Forschung und der Wirtschaft international zusammengesetzten Kommissionen vorgenommene Evaluationen – auf ihre Qualität hin überprüft werden [68]. Anfangs des Berichtsjahres hatten sich die sieben FHS in der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) zusammengeschlossen, um gemeinsam die Interessen der FHS wahrnehmen zu können. Die KFH will sich für eine Koordination der Bildungsangebote, eine enge Zusammenarbeit mit den Universitäten und den ETH sowie für eine internationale Anerkennung der schweizerischen FHS-Ausbildungen einsetzen [69].
Die Zusammenfassung der FHS-Projekte Aargau, Solothurn und beider Basel im FH-Verbund Nordwestschweiz (FHNWCH) bot auch in diesem Berichtsjahr Anlass zu heftigen Diskussionen. Im Februar kam es zu einer überraschenden Studiengang-Rochade zwischen der FHS Aargau und der FHS der beiden Basel: Die Architektur und das Ingenieurwesen gingen nach Muttenz; der Aargau erhielt im Gegenzug den Ausbildungsgang Bauprozess-Manager. Dadurch konnte das lange Seilziehen um die Studiengänge entschieden werden [70]. Hingegen war der Aufbau einer gemeinsamen FHS mit Doppelstandort in Aarau und Olten, auf den sich die Kantone Solothurn und Aargau im Dezember 1999 geeinigt hatten, immer noch stark umstritten. Die Standortfrage spaltete insbesondere im Kanton Aargau die politischen Lager und führte zum Regionenstreit, da der Ostaargau den bisherigen Standort Brugg nicht zugunsten von Aarau aufgeben wollte. Im April wurde die Vernehmlassung zum 300-Millionen-Projekt in beiden Kantonen abgeschlossen. Die Vernehmlassungsergebnisse stützten die Idee einer fusionierten FHS mit Doppelstandort Aarau-Olten. Eine erneute Aufforderung zur Kooperation ging an die beiden Basler Kantone, wobei die Standortfrage nicht vorweg, sondern in einem „Gesamtpaket“ entschieden werden soll. Entsprechende Vorlagen an die Parlamente der Kantone Solothurn und Aargau wurden für die erste Hälfte 2001 in Aussicht gestellt [71].
Die beinahe einstimmige Zustimmung der Zentralschweizer Kantonsparlamente zum FHS-Konkordat ebnete den Weg zur Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ). Der Konkordatsrat als politisches Leitorgan und oberste vollziehende Behörde der FHZ konnte zu Jahresbeginn seine Arbeit aufnehmen [72]. In einer Absichtserklärung bekräftigten die Erziehungsdirektoren der Kantone Neuenburg, Jura und Bern ihren Willen zur Schaffung einer einzigen Ingenieurschule. Mit der Fusionierung der bisherigen Schulen von Le Locle (NE) und St. Imier (BE) soll die neue Schule als Teil der FHS Westschweiz künftig ihren Standort in St. Imier haben [73].
Der Nationalrat überwies eine Motion Imhof (cvp, BL), welche vom Bundesrat die Wiedereinführung der vom Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit abgeschafften praktischen Fachprüfung für gymnasiale Maturandinnen und Maturanden, die in eine FHS technischer Richtung eintreten wollen, verlangt. Damit solle Chancengleichheit bei der Aufnahme in Technische FHS hergestellt und dem Missstand vorgebeugt werden, dass Kandidatinnen und Kandidaten mit einer abgeschlossenen Berufslehre die technische Prüfung nicht bestünden, während Maturandinnen und Maturanden mit einem ungleich kleineren technischen Verständnis und Wissen prüfungsfrei eintreten könnten [74]. Der Ständerat überwies seinerseits mit 20 zu 18 Stimmen eine Motion Beerli (fdp, BE), die einen vereinfachten Zugang zu den FHS in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Absolventinnen und Absolventen eines Gymnasiums verlangt. Die Ermöglichung des examenfreien Einstiegs in eine IKT-Ausbildung für Maturandinnen und Maturanden sei durch eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Fachhochschulen im Sinne einer Flexibilisierung nötig, um den Mangel an Informatikerinnen und Informatikern aufzufangen. Kritik an diesem Vorschlag war von Seiten des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (CNG) laut geworden, der insbesondere eine Aufwertung der Gymnasialmatura auf Kosten der Berufslehre, eine Bevorteilung der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten sowie eine Verschulung des ersten Fachhochschuljahres befürchtete [75].
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Forschung
Mit der durch den Bundesrat vollzogenen Wahl von zwölf Mitgliedern konnte der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) seine Arbeit als Beratungsorgan in wichtigen Fragen der Wissenschaftspolitik fortsetzen. Der Wissenschaftsrat (SWR) war Ende 1999 im Rahmen der Botschaft über Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 umbenannt, mit einem weiter gefassten Auftrag versehen und um vier Mitglieder verkleinert worden. Auf die bisherige personelle Verflechtung des Rats mit anderen operativen Institutionen der Hochschul- und Forschungspolitik sowie mit Wirtschaftsverbänden wurde verzichtet. Der neue SWTR setzt sich fortan laut Departement des Innern aus Spitzenvertreterinnen und -vertretern von Wissenschaft und Technologie zusammen – unter Berücksichtigung eines Geschlechterproporzes (fünf Frauen) sowie einer gewissen Internationalisierung des Gremiums durch die Wahl ausländischer Mitglieder [76].
Der Nationalrat überwies eine Motion Neirynck (cvp, VD), die zur Integration ausländischer Forscherinnen und Forscher eine Erteilung der Niederlassungsbewilligung B an alle Doktorierenden und der Niederlassungsbewilligung C an alle Promovierten fordert. Der Motionär hatte geltend gemacht, dass die Ausweisung ausländischer Forschenden aus der Schweiz nach dem Abschluss ihres Projekts wenig Sinn mache angesichts des Mangels an gut ausgebildetem Nachwuchs insbesondere im ETH-Bereich und angesichts der hohen Ausbildungskosten, die in Doktorandinnen und Doktoranden investiert würden. Auch Bundesrätin Metzler attestierte der Mitarbeit ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen eine entscheidende Bedeutung für ein ausreichendes Forschungspotenzial und eine optimale Entwicklung von Wissenschaft und Technologie. Metzler hatte aber eine Annahme der Motion aufgrund deren unberechenbaren Auswirkungen auf den Ausländerbestand in der Schweiz abgelehnt und für die Umwandlung in ein Postulat plädiert [77]. Eine in die gleiche Richtung wie die Motion Neirynck zielende Empfehlung Berger (fdp, NE) betreffend Integration ausländischer ETH-Ingenieure wurde vom Ständerat an den Bundesrat überwiesen [78]. Schon im Frühjahr hatten Mitglieder der E-Commerce-Bewegung First Tuesday in einer Petition an Bundesrätin Metzler die Überprüfung der Bewilligungspraxis für ausländische IT-Spezialistinnen und -Spezialisten gefordert. First Tuesday war 1998 in London gegründet worden und galt als internationaler Marktplatz unter anderem für E-Business-Ideen und Internet-Start-ups. An einer gemeinsamen Medienkonferenz des Bundesamts für Ausländerfragen und des BBT nahmen die Bundesbehörden Stellung zum Informatikermangel. Dabei wurde der Eindruck vermittelt, Medien und Politik hätten das Problem hochgeschaukelt und mit wenig sinnvollen Lösungsvorschlägen angegangen. Der Informatikermangel sei jedenfalls kein Problem der Kontingente. Kontingente für Jahresaufenthaltsbewilligungen seien von November 1998 bis Oktober 1999 nur zu 80 Prozent beansprucht worden. Somit seien nur 13 500 von möglichen 17 000 Bewilligungen erteilt worden, wovon zudem nur rund ein Fünftel Informatikerinnen und Informatiker betroffen hätten. Als geradezu grotesk bezeichnete BBT-Direktor, Hans Sieber, den verschwindend kleinen Frauenanteil von vier Prozent in dem zukunftsträchtigen Berufsbereich. Im Vergleich zu den USA oder Grossbritannien mit angehend 50 Prozent Informatikerinnen, schöpfe die Schweiz das Potential der Frauen nicht aus [79].
Seit Oktober führt die Schweiz ein Wissenschaftskonsulat in den Vereinigten Staaten. Das Swiss House for Advanced Research and Education (Share) in Cambridge (Boston) hat zum Ziel, den rund 500 jährlich zu Weiterbildungszwecken in Boston weilenden schweizerischen Studienabgängerinnen und -abgängern den Kontakt zu Lehre, Institutionen und Wirtschaft in der Schweiz zu ermöglichen. Dahinter steht der Versuch, die zunehmende Abwanderung von Schweizer Forscherinnen und Forschern – das sogenannte „brain drain“ – und damit der Verlust von Humankapital einzudämmen. Der Bund beteiligte sich nur hälftig an der Finanzierung des Swiss House; das restliche Budget wird mittels privater Finanzierung gesichert [80].
Die Bundesversammlung genehmigte einstimmig den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Zentrum für Landwirtschaft und Biowissenschaften [81].
Der Nationalrat überwies ein Postuat Hegetschweiler (fdp, ZH), womit der Bundesrat eingeladen wurde, das Technorama der Schweiz mit Betriebsbeiträgen in seiner Existenz zu sichern und weiteren Bevölkerungskreisen zugänglich zu machen. Der Bundesrat hatte den Vorstoss aus finanziellen Gründen abgelehnt [82].
National- und Ständerat überwiesen eine Petition der Ligue suisse contre la vivisection und des Verbands Tierschutz-Organisationen Schweiz zur Kenntnisnahme an den Bundesrat. Die Petition fordert ein Verbot von Leiden und Schmerzen bei Tierversuchen des Schweregrades 3. Zum 16. Mal in Folge war 1999 die Zahl der in bewilligungspflichtigen Versuchen eingesetzten Tiere zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr waren es mit 445 682 Tieren 1,5 Prozent weniger und fast 80 Prozent weniger als 1983. Rund 70 Prozent der Tiere wurden in der Industrie, ein Viertel an Hochschulen und Spitälern verwendet [83].
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Kurz vor Weihnachten gab das EDI seinen Entscheid hinsichtlich der Auswahl von Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) als neues Instrument für die langfristige Forschungsförderung bekannt. Aus den ursprünglich 238 beim Nationalfonds eingereichten Vorschlägen waren dem EDI nach einem strengen Auswahlverfahren nur noch 18 vorselektierte Gesuche vorgelegt worden. Neun davon betrafen die Naturwissenschaften und die Medizin, sechs die Gesellschaftswissenschaften sowie die Geographie und drei weitere die technischen Wissenschaften. Zehn Gesuche wurden schliesslich bewilligt, vier definitiv abgelehnt und vier vorläufig zurückgestellt. Obwohl in der Vorauswahl unter den 18 Projekten noch vertreten, schaffte kein einziger sozial- oder geisteswissenschaftlicher Vorschlag die letzte Hürde. Die zehn bewilligten NFS stammten ausschliesslich aus den Lebens- und Umweltwissenschaften, der Kommunikations- und Materialtechnologie sowie der Physik. Innenministerin Dreifuss und Staatssekretär Kleiber mussten sich aufgrund dieses wissenschaftspolitisch heiklen Entscheids geharnischte Proteste und Kritik gefallen lassen. In einem offenen Brief an Dreifuss gaben Vertreterinnen und Vertreter der Geistes- und Sozialwissenschaften aus der ganzen Schweiz ihrer Enttäuschung Ausdruck, wiesen das von Kleiber vorgebrachte Argument, es fehlten Kriterien zur Beurteilung sozialwissenschaftlicher Forschung im internationalen Wettbewerb, scharf zurück und verlangten Vorschläge für eine nachhaltige Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die zehn Schwerpunkte, auf welche die für 2001 bis 2003 bereitgestellte Summe von 126 Mio Fr. verteilt werden soll, laufen über zehn Jahre. Der Versuch des Nationalrats, einen Zusatzkredit von 60 Mio Fr. zur Finanzierung der vier zurückgestellten Gesuche durchzubringen, scheiterte. Mit 93 zu 77 Stimmen hatte zwar die grosse Kammer im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2001 den einander identischen Anträgen der liberalen Fraktion und der SP-Fraktion sowie der Ratsmitglieder Gadient (svp, GR) und Neirynck (cvp, VD) auf Erhöhung des Budgets des Nationalfonds für den Zeitraum von 2001 bis 2003 um 60 Mio Fr. auf 365 Mio Fr. zugestimmt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller hatten auf den drohenden Verlust an Energie und Know-how hingewiesen, die in die Erarbeitung der 18 Vorschläge investiert worden waren. Doch der Ständerat lehnte die Erhöhung des Budgetpostens ab, nachdem sich Finanzminister Villiger heftig dagegen gewehrt hatte, einem Betrag in dieser Höhe ohne vorherige Prüfung durch Bundesrat und zuständige Kommission zuzustimmen [84].
Mit der Annahme der sieben bilateralen Verträge mit der Europäischen Union (EU) in der Volksabstimmung vom 21. Mai sagte die Schweizer Bevölkerung auch Ja zum kaum bestrittenen Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Gesichert wurde dadurch die Teilnahme am laufenden 5. EU-Forschungsprogramm sowie die Mitgestaltung der Planung des 6. EU-Rahmenabkommens. In Gesprächen mit dem für Forschung und Bildung zuständigen EU-Kommissar Philippe Busquin diskutierte Staatssekretär Kleiber in Brüssel die Modalitäten für die Umsetzung der Bildungsprogramme, falls diese wegen des noch hängigen Ratifikationsverfahrens mit den 15 EU-Mitgliedstaaten nicht auf den 1.1.01 rechtswirksam werden könnten. Busquin sicherte Kleiber eine angemessene – allenfalls informelle – Beteiligung der interessierten Schweizer Stellen an der ab Herbst zu führenden Diskussion über die Planung des 6. Forschungsprogrammes zu [85].
Die Schweiz beteiligte sich finanziell am Wissenschaftskolleg in Berlin, das renommierten Forscherinnen und Forschern aus einem internationalen Kreis die Gelegenheit bietet, innerhalb eines akademischen Jahres ohne äusseren Druck über selbstgewählte Themen forschen zu können. Die Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie die Entwicklung eines europäischen Netzwerkes für Spitzenforschung wurden von Staatssekretär Kleiber als zentrale Gründe für die Beteiligung vorgebracht [86].
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Im Frühjahr präsentierte der Bundesrat die Inhalte der seit langem in Aussicht gestellten Gen-Lex-Vorlage. Im Mittelpunkt der Botschaft zur Gen-Lex, die den Artikel 120 der neuen Bundesverfassung konkretisiert, steht eine Änderung des Umweltschutzgesetzes, wobei aber auch entsprechende Anpassungen bei einer Reihe weiterer Bundesgesetze vorgenommen werden müssen [87]. Umweltminister Leuenberger war mit seiner Forderung nach einem Verbot für die kommerzielle Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nicht durchgedrungen. Die Botschaft enthielt weder ein solches Verbot noch ein Moratorium, wie es der Direktor des Bundesamts für Wald und Landschaft (BUWAL), Philippe Roch, vorgeschlagen hatte. Hingegen wurde die Haftungsfrage strenger geregelt. Vorgesehen war eine Haftpflicht der Hersteller von GVO mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren. Die Frist soll der Tatsache Rechnung tragen, dass allfällige Schäden erst in einer nächsten Generation bekannt werden können. Bei Schäden, welche auf eine unsachgemässe Verwendung von GVO zurückzuführen sind, hafte hingegen die Anwenderin oder der Anwender – bei einer maximalen Schadensumme von 20 Mio Fr. Um einem umfassenden Umwelt- und Tierschutz gerecht zu werden, soll im weiteren der verfassungsmässig verankerte Begriff der „Würde der Kreatur“ in der Gen-Lex konkretisiert werden. Der Bundesrat schränkte den Begriff in seiner Botschaft rechtlich auf Tiere und Pflanzen ein. Eine Verletzung derer Würde liege bei einer Tangierung ihrer artspezifischen Eigenschaften vor. Angesichts des weiten Interpretationsspielraums dieser Norm wurde die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im ausserhumanen Bereich mit der entsprechenden Güterabwägung beauftragt. Zum Pflichtenheft der Kommission soll zudem die Information der Öffentlichkeit gehören, welcher der Bundesrat in der Vorlage grosse Bedeutung zuschrieb. Die Botschaft sieht unter anderem ein allgemeines Aktenzugangsrecht sowie die Förderung des Dialogs mit der Bevölkerung vor [88]. In diesem Zusammenhang hatte der Nationalrat in der Frühjahrssession eine Motion Gonseth (gp, BL) in abgeschwächter Form als Postulat überwiesen und damit vom Bundesrat gefordert, die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips mit Geheimhaltungsvorbehalt in der Gen-Lex zu prüfen. Zur Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips war mit der Motion eine Verankerung folgender Punkte in der Gen-Lex verlangt worden: offene Information über alle neu angemeldeten Freisetzungsgesuche durch die zuständigen Bundesämter, Akteneinsicht für alle sowie eine einheitliche Informationspolitik in allen Bundesämtern, die in Bewilligungsverfahren von GVO involviert sind [89].
Die ständerätliche WBK begann die Vorberatung der Botschaft. Das Freisetzungsmoratorium war in der Kommission nach wie vor der umstrittenste Punkt der Vorlage – das heisst die Frage, ob eine einfache Bewilligungspflicht für Freisetzungen von GVO oder aber vorerst ein zehnjähriges Moratorium im Sinne eines Verbotes einzuführen sei. Nach wie vor offen war auch die Schaffung eines einzigen Gentechnikgesetzes – anstelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassung verschiedener bestehender Gesetze an die neue Technik. Der Auftrag für die Formulierung eines entsprechenden umfassenden Gesetzes war erteilt worden, die WBK verfolgte aber weiterhin parallel dazu das Projekt des Bundesrates einer Anpassung des bestehenden Rechts. Mitte November zogen Umwelt- und Bauernorganisationen in einem Mediengespräch eine „Zwischenbilanz in Sachen Gentechnik“, nachdem die WBK mitgeteilt hatte, die Beratung der Gen-Lex-Vorlage im Ständerat werde nicht wie geplant in der Wintersession, sondern erst im Frühjahr 2001 in Angriff genommen werden. Ursprünglich waren die Beratungen für die Herbstsession vorgesehen gewesen. Diese weitere Verzögerung wurde von den Umweltorganisationen als Ausdruck einer bewussten Hinhaltetaktik interpretiert. Die Zeitschinderei ziele darauf ab, die Bewilligung eines ersten Gesuchs um Freisetzung von GVO durch das BUWAL zu provozieren und damit die Moratoriumsfrage vom Tisch zu wischen. An diesem Mediengespräch, aber auch anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG) wurde signalisiert, dass die Absage an ein Moratorium die Lancierung einer Moratoriumsinitiative zur Folge haben könnte [90].
Die Schweizerische Akademie für Naturwissenschaften (SANW) unterstützte den Gen-Lex-Entwurf und äusserte sich insbesondere positiv zum vorgeschlagenen Bewilligungsverfahren für Freisetzungen von GVO. Handlungsbedarf sah die Akademie hingegen im Bereich der Risiko- und Sicherheitsforschung [91]. Eine durch die SANW durchgeführte Befragung wies bei Frauen eine grössere Skepsis gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln nach als bei Männern. Die Interviews ergaben bei beiden Geschlechtern befürwortende Einstellungen hinsichtlich des Einsatzes der Gentechnologie in der Medizin – wobei sich aber Frauen wiederum kritischer zur Nähe von Medizin und Industrie äusserten. Sie wiesen auf die Gefahr einer Dominanz wirtschaftlicher Interessen über medizinischen Nutzen hin [92]. Laut einer im Frühjahr durch den WWF bei 1000 Stimmberechtigten durchgeführten Umfrage lehnten diese den Einsatz von Gentechnologie in der Landwirtschaft mehrheitlich (73%) ab, wobei sich ein Drittel der Befragten auch gegen die Gentechnologie in der Medizin wendete. Generell habe – so der WWF – die Skepsis seit der Abstimmung über die Gen-Schutz-Initiative 1998 zugenommen. Demgegenüber wurde am „Tag der Genforschung“ Ende April von einem regelrechten Biotechnik-Boom beziehungsweise einer markanten Zunahme der wirtschaftlichen Aktivität auf dem Gebiet der Gen- und Biotechnologie gesprochen. So hatte Unitectra 1996 65 vorwiegend in der Biotechnik tätige Firmen gezählt – drei Jahre später deren 117. Der „Tag der Genforschung“ war 1998 lanciert worden und wurde im Berichtsjahr zum zweiten Mal unter der Trägerschaft des Schweizerischen Nationalfonds, des Basler Instituts für Immunologie, der Stiftung Gen Suisse und weiterer Forschungsinstitutionen durchgeführt [93].
Zu hitzigen Debatten mit anschliessendem Eklat führte die vom BUWAL initiierte Veranstaltungsreihe „Internationales Forum Gentechnologie“, bei der es gemäss BUWAL um die Vertiefung des Wissens über die Gentechnologie auf hohem Niveau und unter Beteiligung international bekannter und kompetenter Fachleute gehen sollte. Von den vier geplanten Veranstaltungen fand schliesslich nur die erste statt. An dieser hatten die Ausführungen von Jeremy Rifkin, US-amerikanischer Gentechnik-Kritiker, bei Gentech-Befürwortern – so insbesondere bei Nobelpreisträger Rolf Zinkernagel – heftige Reaktionen und diverse Protestschreiben an den Bundesrat provoziert. Zinkernagel warf Rifkin vor, unwissenschaftlich zu argumentieren und die Gentechnik regelrecht zu verteufeln. Dem BUWAL unterstellte Zinkernagel einseitiges Sponsoring, habe sich das Amt doch Rifkins Auftritt rund 30 000 Fr. kosten lassen. Das UVEK begründete seinen Entscheid zum Abbruch der ursprünglich als fruchtbarer Dialog gedachten Veranstaltungsreihe einerseits mit den hohen Kosten, andererseits mit der Fruchtlosigkeit der Kontroverse [94].
Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen setzten auch im Berichtsjahr ihren Kampf gegen die Patentierung von Leben sowie gegen eine Anpassung des Patentgesetzes an das EU-Recht fort, welches die Patentierung von gentechnisch veränderten Zellen und Organen von Menschen, Tieren und Pflanzen beschränkt zulässt. Im September lancierte eine Koalition von rund 30 Hilfswerken, Umwelt-, Bauern- und Konsumentenorganisationen eine landesweite Kampagne gegen Patente auf Leben. Über eine halbe Million Postkarten sollten unter die Bevölkerung gebracht und an Bundesrätin Metzler als oberste Chefin des Patentwesens geschickt werden. Von den Schweizer Bundesbehörden wurde gefordert, sich sowohl hinsichtlich der nationalen Gesetzgebung als auch im internationalen Rahmen gegen Patente auf Tiere, Pflanzen und Teile des menschlichen Körpers einzusetzen [95].
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Weiterführende Literatur
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Streckeisen, Peter, Überleben auf dem Bildungsmarkt. Analyse und Interpretation der bildungspolitischen Gegenreform am Beispiel der Hochschulen in der Schweiz, Basel 2000.
Trier, Uri Peter, Bildungswirksamkeit zwischen Forschung und Politik. Efficacité de la formation entre recherche et politique. Wissenschaftliche Beiträge zum Kongress „Erziehung und Bildung für das 21. Jahrhundert: Visionen, Modelle, Wirksamkeit“ (NFP 33), Chur 2000.
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Kronig, Winfried / Haeberlin, Urs / Eckhardt, Michael, Immigrationskinder und schulische Selektion, Bern (Haupt) 2000.
Kussau, Jürgen, Schulpolitik zwischen Aufbruch und Stagnation. Eine Politikuntersuchung der Strukturreformen auf der Sekundarstufe I in den Kanton Basel-Stadt, Bern, Genf, Tessin und Zürich, [s.l.] 2000.
Ochsner, Peter e.a. (Hg.), Vom Störfall zum Normalfall. Kulturelle Vielfalt in der Schule, Chur 2000.
Oelkers, Jürgen / Oser, Fritz, Die Wirksamkeit der Lehrerbildungssysteme in der Schweiz. Umsetzungsbericht (NFP 33), Bern 2000.
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Bundesamt für Statistik (BfS), Von der universitären Hochschule ins Berufsleben. Absolventenbefragung 1999, Neuenburg 2001.
Bundesamt für Statistik (BfS), Von der Fachhochschule ins Berufsleben. Absolventenbefragung 1999, Neuenburg 2001.
Meyer, Thomas, Förderung des akademischen Nachwuchses: eine Sondermassnahme? Zwischenbericht 2000, Bern (BBW) 2000.
Neue Zürcher Zeitung, Studium und Beruf, Sonderbeilage vom 7.11.2000, Zürich 2000.
Page, Julie / Leemann, Regula (Hg.), Karriere von Akademikerinnen. Bedeutung des Mentoring als Instrument der Nachwuchsförderung, BBW-Schriftenreihe, Bern 2000.
Stebler, Pia, Studienerfolg und Studienzufriedenheit an der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg i. Ue. Empirische Grundlagen für die Entscheidung hochschulökonomischer Fragen, [s.l.] 2000.
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Preiswerk, Yvonne / Sommer, Nadine / Rey, Lucienne, Der, die, das... Gentechnik?, Forum Genforschung der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften SANW, Bern 2000.
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[1] AB NR, 2000, 769 f.; AB NR, 2000, II, Beilagen, S. 693 f. und 709 f.; AB SR, 2000, S. 655. Für entsprechende Bildungsprojekte im IT-Bereich vgl. unten (Informatik, Berufsbildung, Hochschulen und Fachhochschulen) sowie unten Teil I, 8c (Neue Kommunikationstechnologien). Für die in diesem Zusammenhang stehenden Projekte „Aktionsplan e-government“ und „e-voting“ siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).1
[2] AB NR, 2000, 1193; NZZ, 13.6.00. Vgl. SPJ 1998, S. 344.2
[3] AB NR, 2000, S. 1196; AB SR, 2000, S. 485. Vgl. hierzu auch die Ausführungen des BR zu den Vorstössen Briner (fdp, SH) und Maillard (sp, VD) betreffend Umsetzungs- und Finanzierungsstrategien für eine Informationsgesellschaft (AB SR, 2000, S. 485 f.; AB NR, 2000, S. 1205).3
[4] SGT, 7.11.00; NZZ, 8.11.00.4
[5] NZZ, 17.5.00.5
[6] AB NR, 2000, S. 837. Vgl. SPJ 1998, S. 301.6
[7] AB NR, 2000, S. 1602; NZZ, 8.9.00.7
[8] AB NR, 2000, S. 453. Siehe hierzu auch die Antworten des BR zum Vorstoss Gadient (svp, GR) betreffend zusätzliche Fördermassnahmen im Bereich Bildung und Wissenschaft (AB NR, 2000, S. 878 ff.) sowie zum Vorstoss Galli (cvp, BE) betreffend getroffene Massnahmen, eingesetzte Mittel und Zeithorizont im Rahmen der Bildungsoffensive des Bundes (AB NR, 2000, S. 849; 941 f.).8
[9] AZ, 10.1.00; SGT, 8.1.00; SZ, 17.1.00.9
[10] AB NR, 2000, S. 880 ff.; AB NR, 2000, III, Beilagen, S. 128 ff.; NZZ, 19.9.00; TA, 20.12.00. Zur Fremdsprachendiskussion vgl. unten, Teil I, 8b (Sprachen).10
[11] Bund, 28.8.00; TA, 1.9. und 8.12.00. Vgl. SPJ 1999, S. 309 f.11
[12] NZZ, 16.5.00.12
[13] Presse vom 9.11.00; NZZ, 28.12.00.13
[14] Presse vom 7.11.00; SGT, 22.11.00.14
[15] Presse vom 5.5. und 30.8.00; TA, 11.5.00; SGT, 13.5.00; Ww, 22.6.00; AZ, 23.11.00.15
[16] Presse 9.6.00; Ww, 28.9.00; Bund, 13.11.00.16
[17] NZZ, 2.11.00; Bund, 3.11.00.17
[18] NZZ, 11.2.00.18
[19] TA, 10.8.00; NZZ, 29.7., 11.8. und 19.9.00.19
[20] Presse vom 3.11.00; NLZ, 22.12.00.20
[21] Presse vom 6.6.00.21
[22] Presse vom 4.11.00.22
[23] NZZ, 23.11.00.23
[24] TA, 4.1.00; BaZ, 5.1.00.24
[25] Bund, 17.1.00.25
[26] TG, 21.12.00; NZZ, 22.12.00. Vgl. hierzu auch die Ausführungen des BR zum Vorstoss Jossen (sp, VS) betreffend Zuständigkeiten für die Umsetzung des Projekts „Schulen ans Netz“ (AB NR, 2000, S. 1350).26
[27] NZZ, 29.6. und 11.7.00; Vision, 1/2000, S. 5-10. Vgl. SPJ 1999, S. 314 f. (Ausbildungsoffensive) und S. 348 (Bericht KIG). Zum Nationalbankgold siehe oben, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik).27
[28] Presse vom 17.5., 17.11. und 22.11.00. Vgl. SPJ 1998, S. 304 und 1999, S. 311 f. Zum Mangel an Informatiklehrstellen vgl. unten (Berufsbildung).28
[29] TA, 12.7.00; NZZ, 9.8.00; SGT, 11.8.00.29
[30] NZZ, 4.2.00.30
[31] NZZ, 11.7.00.31
[32] BBl, 2000, S. 5686 ff.; Presse vom 24.2., 15.5. und 7.9.00. Vgl. SPJ 1999, S. 312 f. Siehe hierzu auch die Antwort des BR zum Vorstoss Hollenstein (gp, SG) betreffend die erweiterte Bundeskompetenz bei der Umsetzung des Berufsbildungsartikels in der neuen BV (AB NR, 2000, S. 487 f.). 32
[33] AB NR, 2000, S. 488 f.33
[34] AB NR, 2000, S. 442 ff.; Presse vom 16.2.00; Bund, 25.3.00.34
[35] AB NR, 2000, S. 445; AB SR, 2000, S. 637. Vgl. hierzu auch die Antworten des BR zu den Vorstössen Strahm (sp, BE) und Lalive d’Epinay (fdp, SZ) betreffend Mangel an ausgebildetem Personal im Informatikbereich bzw. an IT- und E-Commerce-Spezialisten (AB NR, 2000, S. 487 und 1200).35
[36] Presse vom 8.4.00; Medienmitteilung BBT vom 22.9.00. Allg. zum Mangel an Informatikspezialistinnen und -spezialisten siehe NLZ, 23.5.00. Vgl. auch die Antworten des BR zu den Vorstössen Pfister (svp, SG) betreffend vom Bund zu treffende Massnahmen gegen diesen Mangel (AB NR, 2000, S. 845; NZZ, 19.5.00) sowie betreffend die Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Arbeitsmarkts bei der Qualifizierung und Spezialisierung von Informatikspezialistinnen und -spezialisten (AB NR, 2000, S. 845).36
[37] NZZ, 24.5.00; Bund, 29.5.00.37
[38] AB NR, 2000, S. 485 ff.; AB SR, 2000, S. 871 f.38
[39] AB SR, 2000, S. 259 f.; SZ, 7.6.00.39
[40] NLZ, 6.6., 16.6.00. Vgl. hierzu die Antwort des BR zum Vorstoss Leuthard (cvp, AG) betreffend die Verteilung der Gelder vom Lehrstellenbeschluss II nach fairen Kriterien bzw. die Gleichstellung von Lehrstellen im Familienhaushalt mit Lehrstellen in der übrigen Wirtschaft zur Ermöglichung einer steuerlichen Abzugsfähigkeit der Lehrlingslöhne auch für Privathaushalte (AB NR, 2000, S. 1610).40
[41] NLZ, 15.7.01; Presse vom 15.8.01; NZZ, 18.11.01; LT, 24.11.01.41
[42] BBl, 2001, S.97 ff.; Presse vom 26.10.00. Vgl. SPJ 1999, S. 314.42
[43] NZZ, 23.11.00.43
[44] AB NR, 2000, S. 1463 f.; AB SR, 2000, S. 896 f.44
[45] NZZ, 6.6.00; BaZ, 16.6.00. Vgl. SPJ 1999, S. 315 f.45
[46] LT, 14.12.00; Presse vom 15.12.00. Vgl. SPJ 1999, S. 315 f. Vgl. auch Vision, 1/2000, S. 23-27.46
[47] NZZ, 23.11.00.47
[48] BBl, 2000, S. 3865 ff.; AB SR, 2000, S. 520 f.; AB NR, 2000, S. 1330 f.; BBl, 2000, S. 6204 f.; Presse vom 6.6.00; NZZ, 8.11.00. Vgl. auch unten (Kooperation unter Hochschulen) sowie SPJ 1999, S. 317 f.48
[49] BBl, 2000, S. 6211.49
[50] Presse vom 23.12.00.50
[51] TA, 20.10.00; CdT, 23.10.00; NZZ, 6.11. und 13.11.00; Bund, 11.12.00. Vgl. SPJ 1999, S. 318.51
[52] NZZ, 16.11.00; LT, 24.11.00; Presse vom 8.12.00.52
[53] NLZ, 1.4. und 8.11.00; NZZ, 27.4.00; Lib., 31.7.00; BaZ, 17.11.00.53
[54] Presse vom 20.6.00.54
[55] AB NR, 2000, S. 1197. Vgl. hierzu auch die Erläuterungen des BR zum Vorstoss Gross (sp, ZH), mit dem auf den Widerspruch zwischen der Erhöhung von Hochschulgebühren in der Schweiz und der im UNO-Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte geforderten „fortschreitenden Einführung der Unentgeltlichkeit“ auf dem Niveau der Hochschulbildung hingewiesen wurde (AB NR, 2000, IV, Beilagen, S. 157 f.).55
[56] Presse vom 11.1.00; BaZ, 27.1.00; LT. 1.2.00. Vgl. SPJ 1999, S. 319.56
[57] LT, 18.3.00; 24h, 23.3.00; Presse vom 30.3.00. Vgl. SPJ 1998, S. 311.57
[58] 24h, 12.1.00; LT, 27.1. und 10.2.00; NZZ, 12.2.00.58
[59] Presse vom 23.2., 24.2., 29.2., 1.3., 2.3., 10.3., 11.3. und 14.-17.3.00; LT, 3.3. und 7.3.00; 24h, 8.3.00. Vgl. hierzu auch die Antworten des BR zu den Vorstössen Neirynck (cvp, VD) (AB NR, 2000, S. 323), Sandoz (fdp, VD) (AB NR, 2000, S. 163) und Widmer (sp, LU) (AB NR, 2000, S. 163) zur Lage an der ETH Lausanne.59
[60] Presse vom 19.5., 1.7. und 28.10.00; NZZ, 20.5. und 22.9.00; TA, 6.6.00. Vision, 4/2000, S. 30 f. Siehe hierzu auch die Antwort des BR zum Vorstoss Neirynck (cvp, VD) betreffend die strategische Reserve des ETH-Rates (AB NR, 2000, S. 715 f.).60
[61] NZZ, 19.1. und 14.11.00; TA, 1.2.00; BaZ, 7.11.00.61
[62] Presse vom 18.8., 7.10. und 11.10.00; 24h, 22.9.00; LT, 27.10. und 24.11.00; Lib., 10.11. und 29.11.00; TG, 22.11.00; NZZ, 1.12.00. Vgl. SPJ 1999, S. 319 f.62
[63] BaZ, 24.5.00; Presse vom 2.6.00.63
[64] Bund, 17.3.00; Presse vom 9.6.00.64
[65] AB SR, 2000, S. 24 f. Vgl. SPJ 1999, S. 321.65
[66] AB SR, 2000, S. 25. Vgl. SPJ 1999, S. 320.66
[67] BaZ, 26.5.00.67
[68] AZ, 1.4.00; NZZ, 25.5.00; Presse vom 12.12.00; Vision, 3/2000, S. 27-32. Vgl. auch SPJ 1999, S. 321 f. sowie die Ausführungen des BR zum Vorstoss Kofmel (fdp, SO) betreffend Wettbewerbsverzerrungen im Fachhochschulbereich (AB NR, 2000, S. 849 und 941).68
[69] NZZ, 21.2.00.69
[70] SZ, 3.2.00; NZZ, 11.2.00.70
[71] SZ, 7.3., 5.4. und 8.4.00; AZ, 9.3.00; TA, 18.4.00; Presse vom 23.5.00; NZZ, 24.5.00. Vgl. SPJ 1999, S. 323.71
[72] NLZ, 3.2.00.72
[73] Presse vom 26.9.00; Bund, 27.9.00.73
[74] AB NR, 2000, S. 484 f. Siehe hier auch die Antwort des BR auf den Vorstoss Pfister (svp, SG) betreffend Zulassungsbestimmungen zu FHS (AB NR, 2000, II, Beilagen, S. 457).74
[75] AB SR, 2000, S. 260 ff.; Presse vom 7.6.00; TA, 4.12.00.75
[76] NZZ, 22.4.00.76
[77] AB NR, 2000, S. 1051 f.; Lib., 19.1.00.77
[78] AB SR, 2000, S. 273 f.78
[79] NZZ, 9.3.00; Presse vom 11.3.00; SGT, 21.3.00.79
[80] TA, 17.8.00; Presse vom 12.10.00; SGT, 19.10.00; NZZ, 9.11.00.80
[81] AB NR, 2000, S. 417 f. und 852; AB SR, 2000, S. 311 f. und 477.81
[82] AB NR, 2000, S. 378 f.82
[83] AB NR, 2000, S. 446; AB SR, 2000, S. 225; NZZ, 30.6.00.83
[84] AB NR, 2000, 1262 ff.; AB SR, 2000, S. 830 ff.; Ww, 27.7.00; BaZ, 17.8., 26.8. und 20.12.00; NZZ, 28.8.00; TA, 4.12.00; LT, 7.12., 22.12. und 23.12.00; Presse vom 19.12.00. Siehe auch Vision, 1/2001, S. 11-13. Vgl. zudem die Ausführungen des BR zum Vorstoss Widmer (sp, LU) betreffend einer Vertretung der Geistes- und Sozialwissenschaften im Wissenschaftsrat (AB NR, 2000, II, Beilagen, S. 462) sowie zum Vorstoss Vermot (sp, BE) betreffend die Vergabepraxis von Forschungsaufträgen des Nationalfonds (AB NR, 2000, S. 847; SoZ, 5.3.00).84
[85] Presse vom 14.4. und 8.6.00; BaZ, 22.4.00; 24h, 5.5.00; Vision, 2000, Nr. 3, S. 15-17 sowie Nr. 4, S. 5-13. Vgl. SPJ 1999, S. 324. Siehe auch oben, Teil I, 2 (Europe: UE).85
[86] LT, 13.12.00; Presse vom 14.12.00.86
[87] BBl, 2000, S. 2391 ff. (Botschaft zu den Änderungen des BG über den Umweltschutz USG), 2434 ff. (Änderung des USG), 2441 f. (Produktehaftpflichtgesetz), 2443 f. (Tierschutzgesetz), 2445 (Gewässerschutzgesetz), 2445 f. (Lebensmittelgesetz), 2446 (Epidemiengesetz), 2447 (Landwirtschaftsgesetz), 2448 (Tierseuchengesetz), 2448 (Waldgesetz), 2449 (Jagdgesetz) sowie 2450 (BG über die Fischerei).87
[88] Presse vom 13.1., 20.1., 21.1. und 3.5.00. Vgl. SPJ 1999, S. 325 f.88
[89] AB NR, 2000, S. 450.89
[90] AZ, 17.5.00; Presse vom 17.8., 12.9., 9.11. und 15.11.00; NZZ, 31.8.00.90
[91] NZZ, 28.12.00.91
[92] NZZ, 1.12.00.92
[93] Presse vom 25.4. und 29.4.00. Vgl. SPJ 1998, S. 315 ff.93
[94] TA, 10.6., 14.6. und 21.10.00; Ww, 15.6.00; NZZ, 23.10.00; Bund, 25.10.00.94
[95] Presse vom 5.9.00. Vgl. SPJ 1999, S. 326.95
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