Wirtschaft
Geld, Währung und Kredit
Bei der Vernehmlassung über ein neues Nationalbankgesetz war die Zielsetzung der Geld- und Währungspolitik heftig umstritten. – Vom Bundesrat beauftragte Experten forderten eine einheitliche Aufsicht über den gesamten Finanzmarkt und einen besseren Schutz der Gläubiger bei Bankzusammenbrüchen.
Geld- und Währungspolitik
Da im ersten Halbjahr der Inflationsdruck nachliess und sich zudem eine Abschwächung der Konjunktur abzeichnete,
lockerte die Nationalbank ihre Zügel und senkte im Frühjahr das Leitzinszielband um 0,25 Prozentpunkte. Die namentlich nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September akut gewordene Angst vor einem Konjunktureinbruch und die rasche Aufwertung des Frankens veranlasste sie zu weiteren Massnahmen. Das Zielband wurde im Herbst in zwei Schritten um ein, und im Dezember um ein weiteres halbes Prozentpunkt gesenkt. Damit hatte sich das Zinszielband für den Dreimonate-Libor von Anfang bis Ende Jahr von 3-4% auf 1,25-2,25% reduziert
[1].
Der reale exportgewichtete Kurs des Schweizerfrankens lag im Jahresmittel um
2,1% über dem Vorjahreswert, wobei der Anstieg erst im zweiten Halbjahr und insbesondere nach der Verunsicherung der Finanzmärkte nach dem 11. September stattfand. Gegenüber dem US-Dollar blieb der Franken im Jahresmittel stabil, gegenüber dem Euro gewann er weiter an Wert
[2].
Bei den Zinsen öffnete sich in der zweiten Jahreshälfte eine
Schere zwischen den kurz- und den langfristigen Sätzen. Die Rendite für langfristige Verpflichtungen verharrten nahe unter dem Vorjahresstand, während sich die Geldmarktsätze mehr als halbierten. Die sich stark abschwächende Konjunktur führte zu einer
geringeren Kapitalnachfrage. Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes reduzierte sich von 25,8 Mia Fr. im Vorjahr auf 13,0 Mia Fr., wobei sowohl in- als auch ausländische Schuldner zu dieser Entwicklung beitrugen
[3].
Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat der Revision des Gesetzes über die Mitwirkung der Schweiz bei den
Institutionen von Bretton Woods zu. In Zukunft wird das
Parlament über die Teilnahme an Kapitalaufstockungen des IWF
entscheiden
[4].
Die im Berichtsjahr durchgeführte
Vernehmlassung über ein neues Nationalbankgesetz, welches dasjenige von 1953 ablösen soll, ergab dieselben Fronten wie bereits 1999 bei dem in der Schlussabstimmung im Parlament gescheiterten neuen Währungsartikel. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund verlangte, dass die Zielsetzung der Geld- und Währungspolitik dem Gesamtinteresse des Landes und dabei insbesondere der Vollbeschäftigung dienen müsse, während der Unternehmerverband economiesuisse und auch die Nationalbank selbst der Wahrung der Preisstabilität den Vorrang einräumen möchten. Der Bundesrat hatte eine Kompromissformel zwischen den beiden Positionen vorgeschlagen, welche die Gewährleistung der Preisstabilität zwar explizit erwähnte, aber im Gegensatz zum erwähnten Verfassungsartikel nicht als vorrangiges Ziel bezeichnete. Umstritten war zudem, wer für die Bestimmung der Höhe der für die Geld- und Währungspolitik erforderlichen Reserven zuständig sein soll. Während economiesuisse und die SNB darüber das Bankdirektorium entscheiden lassen wollen, sprach sich der Gewerkschaftsbund für den stärker von politischen Einflüssen geprägten Bankrat aus. Die angestrebte Straffung der Bankorgane wurde hingegen nicht beanstandet
[5].
Die Auseinandersetzung über die Frage, ob mit den nicht mehr benötigten Goldbeständen der Nationalbank eine Solidaritätsstiftung gegründet werden soll, fand im Berichtsjahr ihre Fortsetzung. Wir informieren darüber an anderer Stelle (oben, Teil I, 1a, Grundfragen).
Banken
Ende November beauftragte der Bundesrat eine Kommission mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs für eine verbesserte
Finanzmarktaufsicht. Grundlage der Vorschläge soll die im Vorjahr veröffentlichte Analyse einer Expertenkommission (Leitung Jean-Baptiste Zufferey) sein. Als mögliche Neuerung wurde die Erweiterung der staatlichen Aufsicht auf die unabhängigen Vermögensverwalter und deren Zusammenfassung mit der Banken- und der Versicherungsaufsicht in einem einzigen Organ genannt
[6].
Insbesondere die schleppende Abwicklung der Liquidation der 1991 zusammengebrochenen Spar- und Leihkasse Thun hatte den Bundesrat veranlasst, 1999 eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung von
Verfahrensverbesserungen bei Bankinsolvenzen zu beauftragen. Diese legte zu Jahresbeginn ihren Bericht vor. Da die Gerichte in derartigen Sanierungsfällen mangels Fachwissen überfordert sind, soll bei der Abwicklung in Zukunft die Bankenkommission federführend sein. Priorität soll dabei dem Schutz der Kleinanleger und der raschen Auszahlung der unter Konkursprivileg stehenden Verpflichtungen bis zu 30 000 Fr. zukommen. Die Sicherung dieser Guthaben soll wie bisher im Rahmen der Selbstregulierung der Banken und nicht mittels einer Einlagenversicherung erfolgen
[7].
Zu dem vom Parlament verabschiedeten neuen Kleinkreditgesetz siehe oben, Teil I, 4a (Wettbewerb), zu Vollzugsproblemen bei der Bekämpfung der Geldwäscherei sowie zur Forderung der EU nach Rechtshilfe (und damit Aufhebung des Bankgeheimnisses) bei Schmuggel siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
Am 2. Dezember lehnten die Stimmberechtigten eine Volksinitiative des Gewerkschaftsbunds für die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer, welche private Gewinne an der Börse belastet hätte, mit Zweidrittelmehrheit ab (siehe dazu unten, Teil I, 5, Direkte Steuern).
Weiterführende Literatur
Jecklin, Patrick / Schneiter, Kurt, „Versicherungsaufsicht – die neuen gesetzlichen Grundlagen“, in Die Volkswirtschaft, 2001, Nr. 10, S. 14-19 (Stand nach der Vernehmlassung; vgl. SPJ 1998, S. 127).
Meier-Schatz, Christian / Nobel, Peter / Waldburger, Robert, Die Auswirkungen eines EU-Beitritts auf den Finanzplatz Schweiz: unter besonderer Berücksichtigung des Geheimnisschutzes und der steuerrechtlichen Folgen, Zürich 2001.
Rihs, Marc, EU-Zinsbesteuerung: Auswirkungen auf die Schweiz, Bern 2001.
Sansonetti, Ricardo, „Die Problematik der Offshore-Finanzzentren und die Position der Schweiz“, in Die Volkswirtschaft, 2001, Nr. 2, S. 40-46.
Schwitter, Gaudenz, Die Privatisierung von Kantonalbanken, Freiburg 2000.
[1] Schweizerische Nationalbank,
94. Geschäftsbericht 2001, S. 42 ff.1
[2] Vgl. dazu auch Fluri, Robert / Müller, Robert, „Die Revision der nominellen und realen Wechselkursindizes des Schweizer Frankens“, in SNB,
Quartalsheft, 2001, Nr. 3, S. 42-47.2
[3] Schweizerische Nationalbank,
94. Geschäftsbericht 2001, S. 32 f.3
[4]
AB SR, 2001, S. 247 f. und 472;
AB NR, 2001, S. 952;
BBl, 2001, S. 2928 f. Vgl. auch
SPJ 2000, S. 102 und
BBl, 2001, S. 2016 ff. (Stellung des BR).4
[5]
TA, 17.3.01;
BaZ und
NZZ, 14.7.01. Zum Währungsartikel siehe
SPJ 1999, S. 132 f.5
[6]
AZ, 19.2.01;
NZZ, 1.12.01. Vgl. auch
AB NR, 2001, VI, Beilagen, S. 381 f. Eine Motion Walker (cvp, SG), welche diese Forderung enthielt, wurde als Postulat überwiesen (
AB NR, 2001, S. 1991).6
[7]
BaZ und
NZZ, 15.2.01. Zum Zusammenbruch der SLT siehe auch S. Ziegler in
NZZ, 6.11.01 und
SPJ 1991, S. 123 f.7