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Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Gemäss der PISA-Studie 2000 ist ein Fünftel der Jugendlichen in der Schweiz am Ende der obligatorischen Schulzeit höchstens imstande, einfache Texte zu verstehen. – Das St. Galler Parlament stimmte einem „Repressionsartikel“ für renitente Schülerinnen und Schüler zu. – Als Erstrat verabschiedete der Nationalrat das Bundesgesetz über die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen sowie das revidierte Berufsbildungsgesetz. – Der Bundesrat gab einen Entwurf zu einem neuen Hochschulartikel in die Vernehmlassung. – Der Schweizerische Wissenschaft- und Technologierat schlug betreffend akademische Nachwuchsförderung Alarm. – In seiner Beratung der Gen-Lex lehnte der Ständerat ein Moratorium ab.
 
Gemäss einer Analyse des Bundesamts für Statistik (BfS) hatten Bund, Kantone und Gemeinden im Jahr 1998 erstmals seit 1992 wieder mehr Geld für die Bildung aufgewendet. Im Vergleich zum grössten Budgetposten – der sozialen Wohlfahrt mit 20% – flossen 17,5% der Ausgaben der öffentlichen Hand in die Bildung. 21 Mia Fr. waren es demnach 1998 gewesen, 1,3% mehr als im Vorjahr. Als Grund für diese Steigerung nannte das BfS zum einen die 2,4% höheren Ausgaben der Gemeinden; zum anderen hatten die Bundesbeiträge nach einer Talfahrt zwischen 1997 und 1998 wieder um 2,7% zugelegt. Ein grosser Teil der Gelder wurde für den Aufbau der Fachhochschulen (FHS) aufgewendet, wohingegen die Ausgaben für die Universitäten trotz rasant steigender Studierendenzahlen vergleichsweise wenig zunahmen [1]. Gemäss dem jüngsten OECD-Länderexamen gab die Schweizer Bildungslandschaft das Bild eines teuren und intelligenten Systems ab: Im Vergleich zu anderen Ländern brachte es am meisten Doktoranden hervor, lag aber mit einem Studierendenanteil von nur 32% der Männer und 26% der Frauen unter dem OECD-Mittel. Der Anteil der öffentlichen und privaten Bildungsausgaben am BIP lag in der Schweiz mit 5,86% leicht über dem OECD-Mittel von 5,66% [2].
Bundesrätin Dreifuss sprach sich am 9. Kongress der Europäischen Vereinigung für Lern- und Unterrichtsforschung für eine Aufwertung der öffentlichen Schule als Stärkung des Service public aus. Ein Bildungswesen, das Teilnahme und innovative Konzepte fördere, müsse wieder politische Priorität erhalten. Dass dies auch Geld koste, liege auf der Hand. Eine Unterwerfung des Schulwesens unter die Marktgesetze sei zwar auch denkbar und könnte die Autonomie der Schulen vergrössern; damit verbunden wäre aber eine Intensivierung der Unterschiede zwischen den Schulen sowie ein Wandel der Bildung von einem öffentlichen Gut zu einem Produkt [3].
Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren stellten zu Beginn des Berichtsjahres sieben Thesen auf, die alle in Richtung einer vermehrten Kooperation zwischen der Wirtschaft und den Ausbildungsstätten der Schweiz zielen. Die Thesen enthalten unter anderem die Forderung nach einem praktischen Austausch zwischen Schulen aller Stufen und Unternehmen aller Grössen zur Schärfung des Bewusstseins der Jugend für die eigene Abhängigkeit von ökonomischer Wohlfahrt. Im weiteren wird mit dem Thesenpapier ein besserer Einblick der Lehrkräfte in Unternehmenswelten, die Infragestellung der langen Ausbildungsdauer sowie mehr Durchlässigkeit der Bildungswege insbesondere auf der Tertiärstufe verlangt [4].
Der Nationalrat gewährte eine zweite Fristverlängerung zur Ausarbeitung einer Vorlage im Sinne der parlamentarischen Initiative Zbinden (sp, AG) für einen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung bis zur Herbstsession 2002 [5].
Grundschulen
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich im Teil II, 6a-d.
Zur Fremdsprachendiskussion vgl. unten, Teil I, 8b (Sprachen).
Das zweite von der OECD lancierte und international durchgeführte Forschungsprojekt PISA 2000 (Programme for International Student Assessment) förderte Zahlen zutage, die im Berichtsjahr für grossen Wirbel sorgten: Jeder fünfte Jugendliche in der Schweiz zeigt sich gemäss der Studie am Ende der obligatorischen Schulzeit höchstens imstande, einfache Texte zu verstehen; einem Drittel dieser Schülerinnen und Schüler geht sogar die elementare Lesefähigkeit ab. Dabei sind insbesondere Kinder von zugewanderten oder bildungsfernen Eltern betroffen. Nur durchschnittliche Fähigkeiten zeigen die Schweizer Kinder in den Naturwissenschaften, während sie im Mathematikwissen überdurchschnittliche Leistungen erbringen. Als das Ergebnis der Studie reihum als nationale Katastrophe betitelt und die Frage aufgeworfen wurde, ob es sich bei den Schweizer Kindern um „Trottel-Schüler“ handle, wehrte Beat W. Zemp, Zentralpräsident des Lehrerverbandes LCH, ab. PISA 2000 stehe nicht für das „Grounding des Bildungssystems“, denn die Zahlen spiegelten im internationalen Vergleich den Durchschnitt. Die Schule müsse von Sparmassnahmen verschont bleiben und mehr Handlungsspielraum erhalten; sie sei jedoch nicht fähig, soziale Chancenungleichheit aufzuheben – höchstens etwas zu vermindern [6].
Beide Räte überwiesen eine Motion der nationalrätlichen SPK, welche die Durchführung eines Schüleraustauschs zwischen den Sprachregionen anlässlich der expo.02 verlangt. Die für den Austausch anfallenden Kosten wurden vom Bundesrat auf eine Mio Fr. geschätzt [7].
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Die im Vorjahr vom Nationalrat ganz knapp überwiesene Motion Zbinden (sp, AG) für eine gesamtschweizerische Volksschulreform wurde vom Ständerat abgelehnt. Der Vorstoss verlangte vom Bundesrat, die Kantonsregierungen und die Schweizerische Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zur gemeinsamen Realisierung einer schweizerischen Volksschulmodernisierung anzuhalten [8].
Der St. Galler Grosse Rat stimmte einer Revision des Volksschulgesetzes und damit einem „Repressionsartikel“ zur Einrichtung von „Besonderen Unterrichts- und Betreuungsstätten“ (BUB) für renitente Schülerinnen und Schüler zu. Demnach können gewalttätige, für den Unterricht nicht mehr tragbare Schülerinnen und Schüler von den Vormundschaftsbehörden für ein Jahr in die BUB eingewiesen werden – auch ohne Zustimmung der Eltern. Laut den Behörden wird ab Beginn des neuen Schuljahres im August 2002 die Einweisung von aus der Schule ausgeschlossener Jugendlichen in ein Strafinternat Realität werden. Dank der Bereitstellung der BUB hätten die Vormundschaftsbehörden nun die Möglichkeit, auch in schwierigen Situationen fördernde Massnahmen für die Schülerinnen und Schüler einzuleiten [9]. Im Kanton Bern stimmte das Parlament einer Revision des Volksschulgesetzes zu, womit der Ausschluss von renitenten Schülerinnen und Schülern während maximal zwölf Wochen pro Schuljahr möglich wird. Im weiteren ermöglicht das revidierte Gesetz flexible Lösungen für die Integration von Schulkindern mit unterschiedlichen Lernfähigkeiten [10] .
Im Kanton Tessin erlitt die heftig und kontrovers debattierte Volksinitiative „für eine effektive Freiheit in der Wahl der Schule“ mit über 74% Nein-Stimmen eine vernichtende Niederlage. Das Volksbegehren mit nationaler Signalwirkung hatte Bildungsgutscheine als Beiträge an Eltern, die ihre Kinder in Privatschulen schicken, in der Höhe von rund 10 Mio Fr. verlangt. Dass es der Stimmbevölkerung mit der Verwerfung der Initiative um das Prinzip der Bildungsgutscheine für Privatschulen an sich – und nicht um die Frage nach der Beitragshöhe – gegangen war, zeigte sich in der Ablehnung des Gegenvorschlags mit über 72% Nein-Stimmen. Der Gegenvorschlag hatte tiefere Beiträge und eine Beschränkung der Zahlungen auf die obligatorische Schulzeit vorgesehen. Bei beiden Vorlagen hätten auch einkommensstarke Eltern von den Gutscheinen profitiert. Die Initianten bedauerten das Abstimmungsergebnis und beklagten, die Bevölkerung habe das Begehren als Angriff auf die öffentliche Schule und als Geschenk an begüterte Eltern missverstanden [11].
Keine Folge gab der Nationalrat der Motion Wandfluh (svp, BE) für klare Zertifizierungsrichtlinien für Diplome. Der Vorstoss hatte eine Bestimmung von Zertifizierungsrichtlinien auf einfachem, unbürokratischem Weg verlangt, damit Privatschulen ihren Marktvorteil der Topaktualität gegenüber den staatlich subventionierten Anbietern nutzen könnten. Ziel war dabei ein fairer Wettbewerb bei standardisierten Diplomstudien gewesen [12].
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Mitte des Berichtsjahres kritisierte und relativierte die EDK die Hochrechnungen des LCH betreffend vakanter Lehrerstellen insbesondere auf der Sekundarstufe I und im Bereich der Sonderschule. Der vor allem für die Kantone Aargau, Bern, Luzern und Zürich prognostizierte Lehrermangel musste entdramatisiert werden, fehlten doch statt den vorausgesagten 1000 Lehrkräften bloss einige Dutzend. Trotz dieser positiven Entwicklung warnte der LCH davor, an eine grundsätzliche Trendwende zu glauben. Das Hauptproblem – der Attraktivitätsverlust des Lehrberufes – sei längst nicht aus der Welt geschafft. Auch die EDK räumte einen gewissen Handlungsbedarf ein, sei doch die Verweildauer im Beruf tatsächlich kürzer geworden, der Trend zu Teilzeitpensen sowie der Personalbedarf angesichts der anstehenden Einführung von neuen Modellen wie der Blockzeiten gestiegen. Aus diesen Gründen stellte die EDK langfristige Massnahmen auf drei Ebenen in Aussicht: Einerseits soll das Berufsbild der Lehrpersonen dank einem Ausbau der Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten gestärkt werden; andererseits soll die systematische Erfassung der Anzahl offener Stellen für mehr Transparenz sorgen und als Grundlage einer Lehrerbedarfsprognose dienen. Schliesslich stellte die EDK eine nationale Imagekampagne zur Aufwertung des Lehrberufs in Aussicht. Prioritär seien dabei ein besseres Sozialprestige und die Rückbesinnung auf das pädagogische Kerngeschäft – in Abgrenzung zum Trend, die Schule als Sozialberatungsstelle zu missverstehen. Der LCH stand der Idee einer Kampagne eher kritisch gegenüber und fasste seine Forderungen in zwei Resolutionen zusammen: eine Lohnerhöhung um 15%, Pensenreduktionen, die Stärkung der Autorität der Lehrpersonen sowie gesetzlich abgesicherte Ordnungs- und Unterstützungshilfen bei „schwierigen Fällen“ zur Sicherstellung eines geordneten und strukturierten Schulbetriebs. Hingegen lehnte der LCH eine Erhöhung der Klassengrössen, eine Erweiterung der Unterrichtsverpflichtungen und tiefere Anforderungen für die Zulassung zur Grundausbildung strikte ab. Auf Seiten der Kantone wurden Internet-Stellenbörsen eingerichtet sowie Wiedereinsteigerkurse und Umschulungen angeboten. Ende des Berichtsjahres schien die Notlage laut einer von der EDK vorgestellten und breit angelegten Umfrage entschärft. Um künftige Engpässe zu vermeiden, seien jedoch weiterhin eine Stärkung des Berufsbildes und innovativere Rekrutierungsstrategien nötig. Die Studie soll zugunsten einer echten Vergleichbarkeit jährlich durchgeführt werden [13].
Die Finanznot der vom Bund anerkannten Schweizerschulen im Ausland war auch im Berichtsjahr Schwerpunktthema am traditionellen Treffen derer Schulleiter und Präsidenten. Gemäss einer vom Komitee für Schweizerschulen im Ausland extern in Auftrag gegebenen Finanzanalyse, war eine Aufstockung des 1995 um vier Mio Fr. gekürzten Subventionsrahmens vonnöten, um eine akute Gefährdung der Bildungsinstitutionen zu verhindern. 9 der 17 Schweizerschulen hatten im Jahr 2000 rote Zahlen geschrieben; 1996 waren es noch drei gewesen. Die Analyse zeigte zudem, dass dringend notwendige Investitionen zurückgestellt wurden und einzelne Schulen von der Substanz lebten. Der Auslandschweizerrat sah damit das qualitativ hochstehende Bildungsangebot als ein Eckpfeiler schweizerischer Präsenz im Ausland gefährdet. In einer Resolution forderte er im Frühjahr eine entsprechende Erhöhung des Bundeskredites von gegenwärtig 15 auf 20,8 Mio Fr. [14]. Im Mai hiess die APK des Nationalrates eine Motion gut, die eine Aufstockung der Bundesbeiträge gemäss Vorschlag des Auslandschweizerrats verlangt [15]. Im Rahmen der Budgetdebatte einigten sich National- und Ständerat auf eine Krediterhöhung um 2 Mio Fr. [16].
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Ende des Berichtsjahres legte der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zum Projekt „Schulen ans Netz“ und einen entsprechenden Fünfjahreskredit von 100 Mio Fr. vor. Mit dem Kredit und dem Bundesgesetz über die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen (ICT-Gesetz) soll der Schwerpunkt auf die Ausbildung der Lehrkräfte und die nationale Koordination gelegt werden. An das Projekt „Schulen ans Netz“ ist eine Kooperation von Bund, Kantonen und Wirtschaft gekoppelt: Unter dem Projekttitel „Public Private Partnership (PPP) – Schulen ans Netz“ sehen namhafte Informatikunternehmen – so unter anderem die Swisscom – eine flächendeckende und kostengünstige Ausrüstung der Volksschulen mit der nötigen ICT-Infrastruktur vor. In der auf fünf Jahre begrenzten Projektdauer wollen die Unternehmen 100 Mio Fr. investieren. Eine Beteiligung von rund 800 Mio Fr. ist auf Seite der Kantone als Hoheitsträger der Volksschule vorgesehen. Der 100-Millionen-Kredit des Bundes soll seinerseits für die Lehrkräfteausbildung zur Integration des Computers in allen Fachbereichen eingesetzt werden. Nachdem die nationalrätliche WBK das Vorhaben knapp abgelehnt hatte, warb Bundesrat Couchepin im November an den Netdays – einer zum fünften Mal stattfindenden Aktionswoche zur Anschubhilfe für Informatikprojekte von Schulen – für den umstrittenen Kredit. Das Nein in der Kommission war aufgrund einer unheiligen Allianz zwischen einem grundsätzlichen SVP-Nein und einer nach mehr Mitteln verlangenden Ablehnung seitens der SP sowie Ängsten vereinzelter Kommissionsmitglieder vor einem Hoheitsverlust der Kantone im Schulbereich zustandegekommen. Couchepin lobte das ICT-Gesetz als kooperativen Kraftakt von Wirtschaft, Bund und Kantonen. Klar war, dass ein Nein des Parlaments zwar beschämend wäre und für das Projekt verzögernd wirken könnte, die angelaufene Anbindung der Schulen ans Netz jedoch nicht aufzuhalten war. Als Erstrat stimmte der Nationalrat in der Wintersession dem bereinigten Bundesgesetz mit 126 zu 47 Stimmen zu. Nur die SVP hatte sich mit dem finanzpolitischen Argument des wachsenden Schuldenberges gegen den Kredit eingesetzt. Der Ständerat nahm seinerseits das Gesetz im Winter mit 23 zu 14 Stimmen an [17].
An den Netdays konnte Bundesrat Couchepin zudem erstmals den nationalen Bildungsserver www.educa.ch anklicken. Der Server dient den Lehrkräften als Plattform zum Herunterladen von Unterrichtshilfen sowie der Schülerschaft als Drehscheibe für die Wissensvermittlung. Er soll als Katalysator im Bildungswesen wirken und insbesondere beim Einsatz von ICT eine treibende Funktion einnehmen. Geplant war überdies die Vernetzung nationaler und ausländischer Institutionen und Projekte [18].
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Mittelschulen
Der Ständerat überwies ein Postulat Bieri (cvp, ZG) für eine gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform. Die Reform von 1995 habe einen ausserordentlichen Reformschub ausgelöst. Um dessen Auswirkungen überprüfen sowie die Tauglichkeit und Qualität aller neuen Massnahmen hinterfragen bzw. Vorschläge für allfällige Verbesserungen machen zu können, sei eine breit angelegte Evaluation nötig. Diese müsse sowohl Bund als auch Kantone, Schüler- und Lehrerschaft sowie die Universitäten miteinbeziehen [19].
Einem Postulat Riklin (cvp, ZH), das vom Bundesrat einen Bericht zur mangelnden Attraktivität der mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Studien bei den Jungen bzw. entsprechende Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung dieser Studienrichtungen insbesondere auf Ebene der Gymnasien und der Berufsmaturitätsschulen sowie im Hochschulbereich verlangt, wurde vom Nationalrat überwiesen [20].
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Berufsbildung
Als Erstrat befasste sich im Berichtsjahr die grosse Kammer mit dem revidierten Berufsbildungsgesetz (BBG). Die bundesrätliche Botschaft zum neuen BBG hielt am dualen System von Berufsschule und Lehrbetrieb fest, wobei sie aber eine Forcierung des Schulunterrichts in eher theorielastigen Berufen (so im Hightech-, Gesundheits- und Sozialbereich) vorsah. Das Gesetz stellt zudem die Berufsbildung auf eine neue Finanzierungsgrundlage, indem ein Systemwechsel weg von der am Aufwand orientierten Subventionierung hin zu einer aufgabenorientierten Pauschalfinanzierung der Kantone vollzogen wurde – ergänzt um die gezielte Subventionierung von Neuerungen und besonderen, im öffentlichen Interesse erbrachten Leistungen. Nach 13 Sitzungstagen und Entscheiden zu 211 Änderungsanträgen fand die nationalrätliche WBK einen Kompromiss für das neue BBG. Demnach fusst das neue Rahmengesetz auf einer klaren Kompetenzordnung: Die Wirtschaft ist treibende Kraft für die Reformarbeit, die Kantone sorgen via Berufsbildungsämter für die praktische Umsetzung, und der Bund ist für die Qualitätssicherung zuständig. Das Gesetz soll für alle Berufe ausserhalb der Hochschulen gelten, so dass also neu auch die bisher unter kantonaler Hoheit stehenden Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst darunter fallen. Betreffend der umstrittenen Finanzierung einigte sich die WBK auf eine Erhöhung des Bundesanteils an den Berufsbildungsaufgaben von 16 auf 27,5%, wodurch Mehrkosten in der Höhe von rund 150 Mio Fr. entstehen. Reserviert bleiben davon 10% für Innovationen und Spezialprogramme. Grundsätzlich ist eine ergebnisorientierte Finanzierung entsprechend den Bedürfnissen der Empfänger vorgesehen. Mittels einer Motion wollte die WBK zudem den Bundesrat auf die Schaffung eines separaten Rahmengesetzes zur Regelung der beruflichen Weiterbildung verpflichten. Der Nationalrat beschloss ohne Opposition Eintreten auf die Vorlage. In der Detailberatung lehnte er unter anderem zwei Minderheitsanträge der WBK ab, welche die Wirtschaft, die Kantone und den Bund zur Bereitstellung von Lehrstellen bzw. den Bund zu Gegenmassnahmen bei einem Lehrstellenmangel verpflichten wollten. Bei der Finanzierung folgte der Rat seiner WBK und stimmte einer Erhöhung des Bundesanteils auf 27,5% zu. Auf Zustimmung stiess auch der Artikel zu den Berufsbildungsfonds, welche von den Branchenverbänden selbst geschaffen und geäufnet werden sollen. Dem Bund bleibt dabei die Möglichkeit offen, unter gewissen Umständen einen Fonds für alle Betriebe einer Branche verbindlich zu erklären. Ohne Chance blieb ein Einzelantrag Rechsteiner (sp, SG) auf Schaffung solcher Fonds durch den Bund selbst. In seiner Wintersession verabschiedete der Nationalrat das bereinigte Gesetz einstimmig [21].
Eine vom Bund in Auftrag gegebene Expertenbefragung attestierte dem dualen System, auf dem das Schweizer Berufsbildungswesen mit seiner kombinierten Ausbildung an Berufsschulen und in der betrieblichen Praxis gründet, auch in Zukunft Gültigkeit – wenn es auch partiellen Ergänzungen auf Stufe neuer Schlüsselqualifikationen bedürfe. Die Autoren der Studie regten in ihrer Auswertung an, im Rahmen der Reform des BBG die eigene Fähigkeit zu Wissenserwerb und Weiterbildung zwecks Sicherung der einheimischen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie in den Lehrplänen auch die Formung psychosozialer Kompetenz vermehrt zu berücksichtigen [22].
In Form einer parlamentarischen Initiative verabschiedete die nationalrätliche WBK im April mit 19 zu 3 Stimmen ein Bundesgesetz über die Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT-Umschulungsgesetz), das den Ein- und Umstieg von Erwachsenen in Berufe der Informatik und Telekommunikation fördern soll. Dank einer Weiterbildungsoffensive, die Beiträge an den Ausbau eines modulartigen Weiterbildungssystems sowie Bildungsgutscheine für Umschulungswillige beinhaltet, wird in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft eine Behebung des Mangels an Fachleuten im Bereich Informatik und Telekommunikation angestrebt. Für diese Massnahmen sollen auf vier Jahre befristet insgesamt 100 Mio Fr. zur Verfügung gestellt werden, wobei 20 Millionen für den Ausbau und je 20 Millionen jährlich für den Betrieb der Weiterbildung vorgesehen sind. Insbesondere seitens der SVP-Vertreter waren in der Kommission Bedenken gegen ein solches Staatsengagement aufgekommen [23]. Als Erstrat trat der Nationalrat in seiner Sommersession auf das Geschäft ein. SP und CVP sprachen sich für das Gesetz aus, die SVP und eine FDP-Mehrheit lehnten es ab – mit der Begründung, die Lage habe sich in den Bereichen Informatik und Telekommunikation entschärft, wohingegen in anderen Bereichen Fachleute auch Mangelware seien. Schliesslich stimmte der Rat dem Gesetz mit 93 zu 49 Stimmen zu. Beim an das Gesetz gekoppelten Finanzierungsbeschluss hingegen verfehlte der Gesamtkredit von 100 Mio Fr. mit einer Zustimmung von 93 zu 53 Stimmen das gemäss Ausgabenbremse erforderliche absolute Mehr. Die Vorlage ging in solch amputierter Form – also ohne die entsprechenden finanziellen Mittel – an den Ständerat, der im Herbst dem Kommissionsantrag auf Nichteintreten folgte [24].
Drei parlamentarische Initiativen Simoneschi (cvp, TI), Strahm (sp, BE) und Theiler (fdp, LU) sowie eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), die alle eine Weiterbildungsoffensive im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie fordern, wurden entgegen dem entsprechenden Antrag der WBK auf Abschreibung vom Nationalrat in der Sommersession überwiesen [25].
Der Nationalrat verfuhr mit der Solothurner Standesinitiative zur Einführung einer nachfrageorientierten Weiterbildungsfinanzierung wie im Vorjahr der Ständerat. Er gab ihr keine Folge und forderte den Bundesrat mit einem Postulat zur Prüfung eines allfälligen Systemwechsels auf [26].
In Form von Postulaten überwies der Nationalrat im Winter zwei Motionen seiner WBK, welche einerseits die Lancierung eines Impulsprogramms zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen sowie andererseits eine Weiterbildungsoffensive für wenig qualifizierte Personen gefordert hatten [27]. Eine dritte Motion der nationalrätlichen WBK, welche die Erarbeitung eines integralen Bundesgesetzes über die Weiterbildung verlangt – wobei der Begriff Weiterbildung sowohl die berufsorientierte Weiterbildung, die allgemeine Erwachsenenbildung als auch die Bildung Erwerbsloser umfasst – wurde von der grossen Kammer als solche überwiesen [28]. Schon in seiner Sommersession hatte der Nationalrat einer Motion seiner Kommission in abgeschwächter Form als Postulat Folge gegeben, wonach die Einführung des Rechtes auf eine Bildungs- und Weiterbildungszeit von drei bis fünf Tagen für alle Beschäftigten geprüft werden soll zur Verhinderung einer Spaltung der Gesellschaft hinsichtlich der Einführung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) [29].
Als Zweitrat überwies auch der Ständerat eine Motion Widrig (cvp, SG) betreffend Bildungsfinanzierung, die den Bundesrat beauftragt, im Rahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes für ein erhöhtes Engagement des Bundes – unabhängig von den Kantonsanteilen – zu sorgen [30].
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Der Nationalrat beschloss mit 106 zu 55 Stimmen, dem Bundesrat und seiner WBK zu folgen und der Stimmbevölkerung sowie den Ständen die Ablehnung der Volksinitiative „für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot“ zu empfehlen. Eine bürgerliche Mehrheit sah die wichtigsten Punkte der „Lehrstellen-Initiative“ mit dem neuen Berufsbildungsgesetz als realisiert an. Die Kommissionsminderheit hatte dagegen gehalten, dass der im BBG vorgesehene Berufsbildungsfonds branchenspezifisch und fakultativ sei, womit er nur in Branchen mit einem hohen Organisationsgrad zum Tragen komme. Gerade neue Berufe im Informatik- und High-Tech-Bereich seien jedoch nicht organisiert. Die WBK hatte im Einklang mit dem Bundesrat entschieden, das BBG explizit zum indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren zu ernennen [31].
Zur Vermehrung der Ausbildungsplätze in Hightech-Branchen hiess die KVF des Nationalrats eine parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) gut, welche eine Berufsausbildungspflicht auch für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen fordert [32].
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Die kleine Kammer überwies im Frühjahr eine Motion Wicki (cvp, LU) für einen Titelschutz für Psychologieberufe zur adäquaten und transparenten Regelung der qualifizierten Psychologieberufe auf eidgenössischer Ebene. Im Winter wurden dieser Vorstoss sowie eine gleichlautende Motion Triponez (fdp, BE) im Nationalrat gutgeheissen. Dem seit Jahren von den Berufsverbänden geforderten staatlichen Schutz des Berufstitels „Psychologe“ konnte damit ein Schritt näher gekommen werden. Hingegen befand sich das 1998 vom Bundesrat in Auftrag gegebene Psychologiegesetz beim Bundesamt für Gesundheit nach wie vor im Anfangsstadium [33].
Nachdem die Ergebnisse der im Herbst 1999 abgeschlossenen Vernehmlassung zum revidierten Medizinalberufsgesetz im Jahr 2000 Gegenstand einer Auswertung durch das Bundesamt für Gesundheit gewesen waren, gab der Bundesrat im Juli des Berichtsjahres einen entsprechenden Gesetzesentwurf in Auftrag. Ziel der Revision ist die Erhaltung und Förderung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung sowie die Sicherstellung der interkantonalen und internationalen Freizügigkeit der schweizerischen Medizinalberufe [34].
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Hochschulen
Der Bundesrat gab im September einen Entwurf zu einem neuen Hochschulartikel in die Vernehmlassung, mit dem die gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen verdeutlicht sowie die FHS in die gleiche umfassende Politik wie die Universitäten einschliesslich der ETH einbezogen werden sollen. Der neue Verfassungsartikel sieht die Festlegung gemeinsamer Grundsätze von Bund und Kantonen unter anderem für die Autonomie der Hochschulen, für den Zugang und die Anerkennung von Studiengängen und -leistungen sowie für die Finanzierung vor. Ziel der Vorlage ist es, eine tragfähige Verfassungsgrundlage für eine gesamtheitlich konzipierte und landesweit abgestimmte Hochschulpolitik zu schaffen. Der Hochschulbereich soll als Einheit betrachtet werden, die verschiedene Trägerschaften umfasst und als Ganzes handlungsfähig ist [35].
Im weiteren gab der Bundesrat eine Vorlage zur Teilrevision des ETH-Gesetzes in die Vernehmlassung. Ziel der Revision ist es, das Gesetz an die Tatsache anzupassen, dass der ETH-Bereich vom Bundesrat seit Beginn des Jahres 2000 mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt wird. Die Verordnung zum ETH-Gesetz war schon einer entsprechenden Änderung unterzogen worden, nicht aber das Gesetz [36]. Der Nationalrat überwies in diesem Zusammenhang ein Postulat Haering (sp, ZH) sowie ein Postulat Widmer (sp, LU), welche den Bundesrat einladen, im Hinblick auf die anstehende Revision des ETH-Gesetzes die Tätigkeit des ETH-Rates zu evaluieren sowie die Aufgabe und Stellung der Forschungsanstalten im ETH-Bereich zu überprüfen [37]. Sowohl der National- als auch der Ständerat genehmigten das Bauprogramm 2002 der Sparte ETH-Bereich [38].
Je in ein Postulat umgewandelt überwies der Nationalrat im Winter zwei Motionen Kofmel (fdp, SO) betreffend eine autonome Hochschule Schweiz bzw. eine verstärkte finanzielle Unterstützung der Hochschulen. Erstere verlangte vom Bundesrat im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (BFT-Botschaft) eine klare Trennung der operativen von der strategischen Ebene im Gesamtsystem „Hochschule Schweiz“ dank einem möglichst autonomen strategischen Führungsorgan. In diesem sollen nicht nur Vertretungen von Bund und Kantonen, sondern auch Persönlichkeiten aus der Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft vertreten sein. Die Kooperation der einzelnen Hochschulen auf der operativen Ebene soll durch die Konferenz der einzelnen Schulleitenden sichergestellt werden. Die zweite Motion forderte, dass ebenfalls im Rahmen der BFT-Botschaft Massnahmen zu folgenden Punkten ergriffen werden: mehr Grund- und Leistungsbeiträge an die kantonalen Universitäten zur Förderung deren internationaler Wettbewerbsfähigkeit; Überprüfung der Bemessungskriterien der Grundbeiträge und eventuell Ersetzen derselben durch output- und qualitätsorientierte Kriterien; angemessenere Ausstattung der FHS mit den nötigen Ressourcen für ihren Leistungsauftrag im Transferbereich [39].
Oppositionslos überwies der Ständerat eine Motion Plattner (sp, BS) für eine substanzielle Erhöhung der Grundsubventionen an die kantonalen Universitäten in der Periode 2002 bis 2012 gegenüber dem heutigen Finanzplan. Die Begründung der Motion fokussiert insbesondere auf die Tatsache, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen Wirtschaftsnationen zu wenig in die Hochschulbildung investiert, was dem veritablen internationalen Wettrüsten in diesem Bereich zuwiderläuft; im weiteren fordert die Motion einen Ausgleich des Finanzierungsgefälles zwischen den ETH und den Universitäten. Wie im Ständerat war das Anliegen, den Wissenschaftsstandort Schweiz zu fördern, auch im Nationalrat unbestritten, der die Motion seinerseits überwies [40].
Im Rahmen der Budgetdebatte erhöhte der Ständerat im Einverständnis mit dem Bundesrat den Kredit an die kantonalen Hochschulen um zusätzliche 32 Mio Fr. Ein Antrag Plattner (sp, BS) auf eine verstärkte Hochschulförderung und eine Beibehaltung des Wachstums von 8% gegenüber dem laufenden Jahr auch in den Jahren 2003 und 2004, löste eine bildungspolitische Debatte über die Sicherstellung des Universitätsniveaus aus, wurde aber schliesslich abgewiesen. Der Nationalrat folgte hierbei dem Ständerat [41]. Ein Postulat Pelli (fdp, TI), welches die Prüfung einer Erhöhung der Investitionsbeiträge an die Hochschulen verlangt und anregt, der Bund solle rechtzeitig seinen Verpflichtungen nachkommen und insbesondere Anzahlungen leisten, wurde vom Nationalrat in seiner Herbstsession überwiesen [42].
Der Bundesrat regelte im Frühjahr die Zuteilung eines Sonderbeitrags von 35 Mio Fr. an die kantonalen Universitäten zur Entschärfung des Problems der doppelten Matura-Jahrgänge [43].
Mit einem im November als Inserat publizierten „Manifest für den Denkplatz Schweiz“ forderten die vier Präsidenten des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierats (SWTR), der Rektorenkonferenz, des ETH-Rats und des Nationalfonds ein Mittelwachstum für FHS, Universitäten und Forschung für die Periode 2004 bis 2007. Um 10% jährlich solle das Budget durch Umverteilung anwachsen. Im Hinblick auf die Vorbereitung der nächsten BFT-Botschaft warnten die Exponenten der vier wissenschaftspolitischen Organe in einem seltenen gemeinsamen Auftritt vor der sich ausweitenden Krise in Bildung und Forschung, welche doch die Grundlage von Wohlstand und Sicherheit des Landes seien [44]. Bereits im September hatte der SWTR betreffend akademische Nachwuchsförderung Alarm geschlagen. Um eine drohende Ausblutung des Forschungsplatzes Schweiz zu verhindern, sei ein einheitliches Karrieresystem für junge Forschende dringend. Der SWTR forderte die Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts über die Förderung des akademischen Nachwuchses, das unter anderem die Förderung von Doktorierenden insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften dank Graduiertenkollegs, die Förderung von Nachwuchsprofessuren und die Einführung des in angelsächsischen Ländern erprobten Tenure Track Systems vorsieht [45].
Einen eher zaghaften Schritt in diese Richtung machte der Nationalrat, indem er zwei Motionen Randegger (fdp, BS) in abgeschwächter Form als Postulate überwies. Erstere hatte für eine aktive Nachwuchsförderung an den Schweizer Hochschulen im Rahmen der BFT-Botschaft das Vorantreiben des Tenure Track Systems, die Umwandlung von Föderprofessuren in Tenure Track Assistenzprofessuren, die Vereinheitlichung der Förderung von Post doctoral fellows – insbesondere eine Erleichterung deren Rückkehr in die Schweiz dank Stipendien und aktiver Betreuung – sowie die Förderung des Mittelbaus an den FHS verlangt. Die zweite Motion hatte ihrerseits für den Aufbau einer exzellenten Forschung Schweiz gefordert, dass im Rahmen der BFT-Botschaft die Grundlagenforschung langfristig gefördert sowie der Wissens- und Knowhow-Transfer zu diesem Ziel intensiviert werde; zudem sollte der Auf- und Ausbau der angewandten Forschung an den FHS unterstützt, die Validierung des mit staatlichen Forschungsgeldern generierten Wissens und dessen Schutz (Patente) sichergestellt sowie die Evaluation und Vergabe der Ressortforschungsprojekte nach dem System der Peer Review eingeführt werden [46].
Im Mai informierte der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Charles Kleiber, über die Pläne der Schweiz zur Umsetzung der Bologna-Deklaration. Das Bologna-Abkommen war 1999 von der Schweiz unterzeichnet worden und soll mit der Einführung einer dreijährigen Bachelor- und einer ein- bis zweijährigen Master-Stufe sowie eines europaweit geltenden Kreditpunktesystems (ECTS) erleichterte Mobilität für Studierende, Lehrende und Forschende sowie vergleichbare Ausbildungsstandards im europäischen Raum schaffen. Die Teilnahme der Schweiz an diesem Projekt sei laut Kleiber auch eine Chance für die Überprüfung und Modernisierung des schweizerischen Hochschulsystems. Eine Vorreiterrolle nahm in diesem Rahmen die Hochschule St. Gallen (HSG) ein, die als erste Hochschule der Schweiz ihr gesamtes Studienangebot ab Herbst des Berichtsjahres auf das Bologna-Modell abstimmte [47]. Im Juli stimmte der ETH-Rat der Einführung von zweistufigen Studiengängen nach der Gliederung von Bachelor- und Master-Stufen zu. Die neue Struktur wird zunächst an der ETH Zürich (ETHZ) realisiert werden. Das Departement für Elektrotechnik der ETHZ wird bereits Ende 2002 die ersten Bachelor-Titel verleihen können; ab 2002 soll in mindestens acht weiteren Studiengängen das Modell eingeführt werden [48]. Von Seiten der FHS wurde hingegen eine Schlechterstellung derselben befürchtet, sollte das Bachelor-Master-System künftig auch die universitären Studiengänge prägen. Ein FH-Abschluss könne heute auf dem Arbeitsmarkt mit dem Lizentiat konkurrieren. Probleme werde es jedoch bei Einführung der zweistufigen Studiengänge geben, wenn der Bachelor künftig der FHS, der Master hingegen den Universitäten zugeschlagen werde [49].
Der Ständerat gab einer vom Nationalrat bereits überwiesenen Motion Neirynck (cvp, VD) für die Integration ausländischer ETH-Ingenieure nur als Postulat Folge. Die Diskussion zu einer Interpellation Neirynck betreffend die konkreten Massnahmen zur Umsetzung des Postulats wurde im Nationalrat verschoben [50].
Zum vierten Mal führten die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich einen Eignungstest im Sinne eines Numerus Clausus für das Medizinstudium durch. 8% der Anwärterinnen und Anwärter fielen beim Test durch; im Vorjahr waren es 9% gewesen. 845 Plätze für das Studium der Human- und Veterinärmedizin wurden in der Folge zur Verfügung gestellt [51].
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Im April fällten erstmals Vertreter von Bund und Kantonen in der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) gemeinsam verbindliche Finanzentscheide. Bewilligt wurden 38 Mio Fr. für acht Kooperations- und Innovationsprojekte in den Jahren 2001 bis 2003, 14,5 Mio Fr. für drei Vorhaben aller Universitäten, 10 Mio Fr. für eine zweite Tranche des „Virtuellen Campus“ sowie eine Million für Frauenförderung – insbesondere zur Erhöhung des Frauenanteils im Lehrkörper sowie zur Stärkung von Mentoring- und Kinderbetreuungsstrukturen. Die SUK unterstützte damit zeitlich befristet Vorhaben von jeweils mindestens zwei Universitäten oder einer Universität und einer FHS mit der Auflage, dass diese Vorhaben lokal verankert sind, zur Hälfte von den Hochschulen mitfinanziert werden, Strukturen schaffen und Vorbildcharakter haben [52].
Am 10. Juni sagte die Waadtländer Stimmbevölkerung Ja zu einem Transfer der „Ecole romande de Pharmacie“ nach Genf zugunsten des „projet triangulaire“ – der Hochschulkoordination im „Arc lémanique“. Die Stimmergebnisse für den jährlichen Beitrag von 4,6 Mio Fr. an die in Genf konzentrierte Westschweizer Pharmazie-Schule sowie für eine Gesetzesänderung, mit welcher der Verzicht auf eine Apothekerschule in Lausanne beschlossen wurde, fielen relativ knapp aus. Dem Transfer war unter anderem seitens der Waadtländer Apothekerinnen und Apotheker sowie von Seiten der Studentenschaft etliche Skepsis entgegengebracht worden [53]. Im Oktober kam es mit der Angliederung der Sektion Chemie der Universität Lausanne an die ETH Lausanne (ETHL) zum Vollzug der ersten von vier Etappen des Kooperationsprojektes der beiden Hochschulen. In der Frage nach der zukünftigen Struktur der so ausgedünnten Universität beging das Rektorat einen Tabubruch, indem es in einem Bericht an den Waadtländer Staatsrat die Fusion mit der benachbarten ETHL vorschlug und gezielt die bisherige Abhängigkeit der Universität vom Kanton bzw. ganz allgemein die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen kritisierte. Die gemeinsame Verwaltung der beiden Hochschulen dank einer gemeinsamen Trägerschaft von Bund und Kanton würde eine bessere Zusammenarbeit erlauben und so das Standhalten gegenüber dem internationalen Wettbewerb ermöglichen. Im November stimmte der ETH-Rat einer im Rahmen des „projet triangulaire“ geplanten Strukturänderung der ETHL zu, wonach diese auf Januar 2002 in eine eigentliche Technische Universität umgewandelt werden soll. Die zwölf bestehenden Departemente der ETHL werden in fünf Fakultäten mit einer klaren Schwerpunktsetzung auf den Lebenswissenschaften zusammengefasst [54].
In einer gemeinsamen Vereinbarung bestärkten die Universität Zürich und die ETHZ ihrerseits die Tradition ihrer Zusammenarbeit und gaben dem Willen Ausdruck, gegenseitige Durchlässigkeit und Absprachen zu verbessern sowie gemeinsame Projekte und Einrichtungen zu vermehren. Ein neues Zentrum für Genomik, ein Lehrerbildungsinstitut mit Beteiligung der Pädagogischen Hochschule sowie ein Sprachzentrum wurden dabei als Beispiele angeführt [55].
Der Bund entsprach einem Beitragsgesuch der Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg und unterstützte das seit 1993 bestehende Universitätsnetzwerk BeNeFri mit neun Mio Fr. Damit sollen sechs Projekte, die ein gemeinsames Lehrangebot zwischen den drei Universitäten schaffen, während vier Jahren unterstützt werden. Der grösste Teil des Geldes fliesst an juristische Einrichtungen, indem drei Institute in den Bereichen Wirtschaftsrecht (Bern), Europarecht (Freiburg) und Gesundheitsrecht (Neuenburg) gegründet werden sollen. Im weiteren wird die Konzentration der Teilbereiche Romanische Sprachen und Literaturen an einem der drei Standorte sowie die Zusammenarbeit in der Slavistik angestrebt [56].
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Der Verband der schweizerischen StudentInnenschaften (VSS) übergab Aussenminister Deiss eine Petition mit 4500 Unterschriften „für eine rasche Aufnahme der Schweiz in das Sokrates/Erasmus-Programm der EU“. Der VSS fordert, dass bei den nächsten bilateralen Verhandlungen mit der EU die Frage nach einer Re-Integration der Schweiz in das Studentenaustauschprogramm Sokrates (Ex-Erasmus) geklärt wir. Zurzeit habe die Schweiz bei den Austauschprogrammen lediglich eine Partnerfunktion, ohne wichtige Entscheide mitbeeinflussen zu können, und der Austausch zwischen Universitäten in der Schweiz und der EU seien vertraglich nicht abgesichert [57].
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Die Diskussion zu einer Motion der SVP-Fraktion für leistungsabhängige Stipendien wurde im Nationalrat verschoben. Der Vorstoss verlangt eine Änderung des Ausbildungsbeihilfengesetzes, so dass die Höhe der nicht rückzahlbaren Stipendien von den erbrachten Leistungen der Stipendienempfängerinnen und -empfänger abhängig gemacht wird [58].
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Fachhochschulen
Mitte des Berichtsjahres zeichnete der Bundesrat die ersten fünf nationalen Kompetenznetzwerke der FHS in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie, Mikroelektronik, Holz, Produktion und Logistik sowie Biotechnologie aus. Mit den Kompetenznetzwerken wird laut Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) die Bündelung der Kräfte im FHS-Bereich im Sinne einer Kombination von Wissen und Können sowie die Sicherung eines intensiven Austauschs zwischen den FHS, anderen Hochschulen und der Wirtschaft angestrebt. Die ausgezeichneten Netzwerke sollen durch die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in Fragen des Netzwerkmanagements unterstützt werden; für einzelne Forschungsprojekte ist auch eine finanzielle Unterstützung vorgesehen [59].
Beide Räte überwiesen eine Motion Bieri (cvp, ZG), mit welcher eine Teilrevision des FHS-Gesetzes (FHSG) zur raschen Unterstellung der FHS in den Bereichen soziale Arbeit, Gesundheit, Musik und Kunst unter die eidgenössische Gesetzgebung gefordert wird [60]. Für die Schaffung einer Westschweizer FHS für Gesundheit und soziale Arbeit unterzeichneten zu Beginn des Berichtsjahres die zuständigen Regierungsvertreter der französisch- und zweisprachigen Kantone eine interkantonale Vereinbarung. Die geplante FHS, über welche nun die kantonalen Parlamenten zu verhandeln haben, soll Ende 2002 an 18 Schulstandorten ihre Arbeit aufnehmen [61].
Als Postulat abgeschwächt überwies der Nationalrat in seiner Sommersession eine Motion Widmer (sp, LU), welche Finanzhilfen an die Betriebskosten zur Unterstützung der kantonalen FHS beim Ausbau ihrer Kompetenzen im Hinblick auf die Integration in das eidgenössische FHS-System verlangt hatte [62].
Im November einigten sich die Bildungs- und Erziehungsdirektoren beider Basler Kantone, des Aargaus und Solothurns auf eine verstärkte Zusammenarbeit ihrer FHS, um die Bundesbedingungen für die Anerkennung der FHS Nordwestschweiz zu erfüllen. Mit einer entsprechenden Vereinbarungsunterzeichnung wurden dem bestehenden Kooperationsrat neue Aufgaben, Kompetenzen und Mittel zugewiesen. Zudem beschlossen die Erziehungsdirektoren ein gemeinsames Portfolio, das die Studiengänge, Vertiefungsrichtungen und Schwerpunkte der FHS Nordwestschweiz verbindlich festschreibt [63]. Kurz nacheinander kam es dann im Dezember zu zwei Standortentscheiden in den Kantonsparlamenten Aargau und Solothurn. Der Aargauer Grosse Rat stimmte einer Fusion der bestehenden FHS und ihrer Konzentration auf einem Campus in Brugg-Windisch sowie einer Aufhebung der Berufsschulen in Brugg zu. Insbesondere die Hauptstadt Aarau hatte gegen diesen Entscheid Opposition gemacht, der nun das ursprüngliche Ansinnen der beiden Kantone auf Schaffung einer gemeinsamen FHS im Raum Aarau-Olten scheitern liess. Der Solothurner Kantonsrat bewilligte seinerseits eine Konzentration der FHS für alle Fachrichtungen in Olten und hiess den Verbleib der Technikerschule in Grenchen gut [64]. Im weiteren stimmten die Regierungen der beiden Basel einem Staatsvertrag zu, der ab Sommer 2002 eine Zusammenlegung der Lehrerausbildung in den beiden Kantonen dank der Schaffung einer neuen FHS vorsieht [65].
Der Nationalrat gab einer Motion Kofmel (fdp, SO) in abgeschwächter Form als Postulat Folge und verlangte damit vom Bundesrat die Prüfung einer Revision des FHSG im Sinne einer Umwandlung in ein Rahmengesetz. Dieses soll erstens revidierte Zulassungsbedingungen enthalten: Maturaabgängerinnen und -abgänger sind wie bisher zu einer einjährigen Arbeitspraxis verpflichtet, diese ist jedoch neu nicht mehr an eine Fachrichtung gebunden und muss eventuell nicht mehr zwingend vor dem Eintritt in die FHS geleistet werden; jede der fünf Berufsmaturitäten muss zum prüfungsfreien Eintritt an die FHS berechtigen; das bei einzelnen Studienrichtungen bisherige Obligatorium einer zusätzlichen Berufspraxis zwischen Berufsmaturitätsabschluss und Studienbeginn ist abzuschaffen; Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms einer höheren Fachprüfung oder eines erfolgreichen Abschlusses an einer höheren Fachschule sind zum prüfungsfreien Eintritt in die FHS zugelassen. Zweitens soll das Rahmengesetz betreffend akademische Grade den Erwerb der Grade „Bachelor“ und „Master“ vorsehen. Und schliesslich drittens soll die bisher in bundesrätlicher Kompetenz liegende Bewilligung von Studiengängen an die Eidgenössische FHS-Kommission delegiert werden [66]. Ebenfalls als Postulat überwies die grosse Kammer im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion der SVP-Fraktion, die in dieselbe Richtung gezielt hatte und mit einer Änderung des FHSG die Einführung weiterführender Ausbildungsgänge (Master/Bachelor gemäss Bologna-Deklaration) gefordert hatte [67].
Der Ständerat lehnte eine Motion Imhof (cvp, BL) ab, welche vom Bundesrat die Wiedereinführung der praktischen Fachprüfung für gymnasiale Maturandinnen und Maturanden, die in eine FHS technischer Richtung eintreten wollen, verlangt hatte. Damit sollte die Chancengleichheit bei der Aufnahme in Technische FHS hergestellt werden. Schon die vorberatende Kommission hatte eine Ablehnung der Motion empfohlen, widerspreche diese doch der im Jahr 2000 vom Ständerat überwiesenen Motion Beerli (fdp, BE), womit eben gerade ein erleichterter Zugang von Maturandinnen und Maturanden zur Informatiker- und Telematiker-Ausbildung gefordert wurde. Die Motion Beerli erlitt aber ihrerseits eine Abfuhr im Nationalrat, da dieser trotz Informatikermangel keine Ausnahme für Maturandinnen und Maturanden bewilligen wollte. Die Berufslehre müsse mit oder ohne Berufsmatur der „Königsweg“ zur FHS bleiben [68].
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Forschung
Gemäss einer Erhebung des Wirtschaftsverbands Economiesuisse und des Bundesamtes für Statistik steckte die Schweizer Wirtschaft 12% mehr Geld in private Forschung und Entwicklung (F+E) als noch im Jahre 1996. Im Jahre 2000 hatten alle Schweizer Privatunternehmen in ihrem Betrieb hierzulande (intramuros) 7,7 Mia Fr. für F+E aufgewendet; knapp 1,8 Milliarden waren in ausser Haus vergebene Forschungsaufträge investiert worden; etwas mehr als neun Milliarden wurden über Filialen im Ausland ausgegeben. Der prozentuale Anteil der gesamten Intramuros-Aufwendungen für F+E lag im Berichtsjahr bei 1,9% des Bruttoinlandprodukts, womit die Schweiz einen Spitzenplatz nach Schweden, Finnland, den USA und Japan einnahm. Angesichts der enormen Bedeutung von F+E für die schweizerische Wirtschaft forderte Economiesuisse im Hinblick auf die Erneuerung der Rahmenkredite für Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004 bis 2007 die Sicherung des schweizerischen Spitzenplatzes und formulierte als Ziele den Aufbau eines international wettbewerbsfähigen und dezentralen Hochschulsystems, den beschleunigten Aufbau der FHS sowie die Verbesserung der Berufsbildung. Damit verbunden war schliesslich die Forderung nach mehr staatlichen Mitteln für die Hochschulen [69]. In einer von der Schweizerischen Akademie der technischen Wissenschaften (SATW) in Auftrag gegebenen Studie wurde für eigentliche Forschungspartnerschaften zwischen Industrie und Hochschulen plädiert. Dabei seien blosse Aufträge oder einzelne gemeinsame Projekte angesichts des auf beiden Seiten gewachsenen Kooperationsinteresses nicht mehr genügend [70].
Der Ständerat überwies eine in ein Postulat umgewandelte Motion Langenberger (fdp, VD) zur Wissensgesellschaft Schweiz. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, inwieweit mehr Dynamik in die höhere Bildung und Forschung mittels der Entwicklung einer langfristigen Vision von einer Schweiz als „Wissensnation“ eingebracht werden könnte (1). Hierbei sollten die Formulierung von strategischen Zielen und Massnahmen zur Unterstützung dieser Vision (2) sowie die Anpassung von Rollen und Aufgaben der Organe, welche die Forschung unterstützen (SWTR, Akademien, Nationalfonds, KTI), zur Erreichung dieser Ziele ins Auge gefasst werden (3). Im weiteren wurde die Organisation und der Einsatz eines für Impulse in diesem Bereich nötigen Überwachungsorgans (4) sowie die Zusammenfassung der Aktivitäten im Bereich der höheren Bildung, die heute in den Kompetenzbereich des Bundesamts für Bildung und Wissenschaft (BBW) und des BBT fallen, in einem neu zu schaffenden Bundesamt angeregt (5) [71]. Eine gleichlautende Motion der FDP-Fraktion wurde vom Nationalrat in den Punkten 1 bis 4 als Postulat überwiesen; Punkt 5 wurde abgelehnt [72]. Demgegenüber hatte die grosse Kammer in ihrer Herbstsession eine Motion der liberalen Fraktion gutgeheissen, welche die Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement fordert [73], sowie ein Postulat Riklin (cvp, ZH) einstimmig überwiesen, das die Prüfung einer Konzentration der Zuständigkeit für Universitäten und FHS in einem Bundesamt verlangt [74].
Im Winter überwies die grosse Kammer ein Postulat Fetz (sp, BS), das angesichts der von unterschiedlichen Finanzierungs- und Steuerungsmethoden herrührenden Ineffizienz und Intransparenz einen Bericht vom Bundesrat verlangt, wie die Planungs- und Steuerungssicherheit der Politik im Tertiärbereich der Bildung und im Forschungs- und Technologiebereich erhöht werden könnte [75].
Im Mai fand unter dem Label „nationales Fest“ das Festival „Science et Cité“ in zehn Schweizer Universitätsstädten statt. Die einwöchige Aktion mit zahlreichen Ausstellungen und Veranstaltungen von Forschenden hatte zum Ziel, den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu ermöglichen, das gegenseitige Verständnis zu fördern sowie das Vertrauen der Bevölkerung in die Forschung zurückzugewinnen. Im weiteren ging es angesichts der wachsenden Spezialisierung in den einzelnen Forschungszweigen nicht zuletzt auch darum, den vernachlässigten Dialog zwischen den Forschenden selbst zu unterstützen. In einer Bilanzierung des Festivals erwiesen sich kritische Gespräche mit der Öffentlichkeit als schwierig, stellte dieses doch ein Balanceakt dar zwischen einem Scheindialog, welcher der Wissenschaft dazu dient, das steuerzahlende Publikum für sich zu gewinnen, und einem echten Bemühen um Verringerung der Kluft zwischen dem Allgemeinwissen einer breiten Öffentlichkeit und dem Fachwissen der Universitäten [76].
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Zur Integration der Schweizer Forschung in das EU-Rahmenprogramm von 2003 bis 2006 sind 869 Mio Fr. notwendig. Der Bundesrat überwies im November einen entsprechenden Kredit an das Parlament, der eine Vollbeteiligung und damit auch die vollumfängliche Mitwirkung der Schweiz am sechsten EU-Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (einschliesslich EURATOM) in den Jahren 2003-2006 ermöglichen soll [77].
Direkte Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU im Bereich Forschung und Entwicklung hatte die Verzögerung der Ratifizierung der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU durch die EU-Mitgliedstaaten. Da die entsprechenden finanziellen Abkommen betreffend die Beteilung der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen frühestens auf Anfang 2003 in Kraft treten können, falls die Bilateralen wie erwartet im Verlauf des Jahres 2002 rechtsgültig werden, war eine Vollbeteiligung der Schweiz am auslaufenden fünften Rahmenprogramm nicht mehr möglich. Hingegen schien die Vollbeteiligung der Schweiz am sechsten Rahmenprogramm von Beginn dessen Laufzeit an gesichert zu sein – die Einhaltung des EU-Fahrplans vorausgesetzt. Eine Vollbeteiligung ist dahingehend von grossen Bedeutung, als dass sie hiesigen Forscherinnen und Forschern die Koordination von Projekten und Teilprogrammen selbst erlaubt [78].
Eine vom BBW Ende des Berichtsjahres präsentierte Evaluation zeigte, dass die Beteiligung der Schweizer Forschung am vierten gegenüber jener am dritten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung der EU hatte gesteigert werden können. Die Zahl der schweizerischen Beteiligungen war von rund 500 auf 1300 – also um 160% – gestiegen. In den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien gingen 46% der Mittel, 16% in die Lebenswissenschaften. Der Kreis der Teilnehmenden hatte sich insbesondere zugunsten des Segments KMU verbreitert [79].
Dank einem von beiden Räten in der Sommersession bewilligten Nachtragskredit in der Höhe von 35 Mio Fr. konnten die vier zurückgestellten Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) doch noch lanciert werden. Nachdem im Jahr 2000 ein entsprechender Zusatzkredit im Ständerat gescheitert war, hatte der Bundesrat anfangs des Berichtsjahres beschlossen, National- und Ständerat im Rahmen der ersten Budgetnachträge eine Aufstockung des dreijährigen Zahlungsrahmens von bisher 126 um weitere 35 Mio Fr. zu beantragen. Mit den vier zusätzlich bewilligten Projekten können bis 2003 nun vierzehn statt nur zehn NFS mit einem Budget von insgesamt 161 Mio Fr. realisiert werden. Zwei Projekte beschäftigen sich mit Kommunikations- und Informationstechnologien. Bei den anderen geht es um interdisziplinäre Forschung mit starken sozialwissenschaftlichen Komponenten in den Bereichen Risikomanagement bzw. Nord-Süd-Partnerschaften [80].
Die Enttäuschung, welche der Misserfolg der Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW) im Wettbewerb um die NFS im Jahr 2000 provoziert hatte, führte im Berichtsjahr nicht nur zu massiver Kritik an der Forschungspolitik des Bundes, sondern auch zur Selbstkritik. Im Frühjahr verlangten namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft vom Bundesrat eine Erklärung für den ihres Erachtens nicht nachvollziehbaren Entscheid, kritisierten die Auswahlkriterien für die NFS scharf und forderten mehr Transparenz über ebendiese ein. Gegen Jahresende wurde dann unter anderem an einer Tagung der Schweizerischen Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) nebst dem Beklagen der finanziellen Benachteiligung der GSW auch auf das Potential ebendieser hingewiesen und nach Möglichkeiten gesucht, die Humanwissenschaften in einer fortschreitenden technischen Zivilisation und kulturellen Pluralisierung besser zur Geltung zu bringen. Im Hinblick auf die nächste Beitragsperiode richtete die SAGW in einer Resolution die Forderung an Bundesrat und Parlament, es sei ein Förderinstrument analog zu den NFS zu schaffen, das den spezifischen Bedürfnissen der GSW entspreche. So sollten zur transdisziplinären Forschung und Nachwuchsförderung unter anderem eigenständige, aber mit den Hochschulen verbundene kulturwissenschaftliche Institute dienen [81].
Zur Erforschung der Ursachen des Rechtsextremismus gab der Bundesrat ein mit vier Mio Fr. dotiertes Forschungsprojekt in Auftrag. Das Wiedererstarken einer militanten rechtsextremen Szene habe das Phänomen Rechtsextremismus seit Beginn der 90er Jahre in Öffentlichkeit und Politik auf die aktuelle Tagesordnung gebracht [82].
Zum 17. Mal in Folge wies die Tierversuchsstatistik für das Jahr 2000 mit 423 127 Versuchstieren eine Abnahme aus. Die Zahl der in bewilligungspflichtigen Versuchen eingesetzten Tiere war demnach im Vergleich zum Vorjahr um 5,1% und gegenüber dem Jahr 1983 um 79% gesunken. Auch im Jahr 2000 war es zu keinem Einsatz von Tieren für Kosmetika und Haushaltsstoffe gekommen [83].
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Im Sommer 2001 kam es zur Beratung der Gen-Lex im Ständerat. Die von der WBK des Ständerates verabschiedete Vorlage für ein Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) sah anstelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen Teilrevision des Umweltschutzgesetzes die Schaffung eines separaten Gesetzes vor, das die Anwendung der Gentechnologie bei Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren regelt. Statt eines Moratoriums für die kommerzielle Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft wünschte die Kommissionsmehrheit in Übereinstimmung mit dem Bundesrat ein strenges Bewilligungsverfahren; lediglich für Nutztiere sollte ein zehnjähriges Moratorium eingeführt werden. Die Kommissionsminderheit forderte hingegen auch für die kommerzielle Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen und Mikroorganismen ein bis in das Jahr 2009 geltendes Moratorium. Zulässig bleiben sollten Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken [84]. Vor dem Hintergrund der Ablehnung der Genschutz-Initiative im Jahre 1998 [85], aber auch im Wissen um die in der Bevölkerung verbreitete Skepsis gegenüber GVO insbesondere im Lebensmittelbereich verzichtete die kleine Kammer auf eine emotionale Grundsatzdebatte und sprach sich grundsätzlich für die Gen-Lex aus. Sie stimmte einer Haftpflichtregelung mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren zu, fügte jedoch eine Ausnahmebestimmung für Medikamente mit GVO ein. Diese hebt die strengere Regelung auf, wenn Patientinnen und Patienten über die Risiken solcher Medikamente informiert wurden und dennoch in eine Behandlung einwilligten. Im weiteren überwies der Ständerat eine Empfehlung seiner WBK, welche den Bundesrat auffordert, den im Gentechnikgesetz eingeführten Begriff „bestimmungsgemässe Verwendung in der Umwelt“ auf Verordnungsstufe zu präzisieren. In der umstrittenen Moratoriumsfrage, ob mit der Freisetzung von GVO allenfalls einige Jahre zugewartet werden sollte, bis die Risiken besser abschätzbar sind, lehnte der Ständerat ein Moratorium grundsätzlich ab, sei das Gesetz doch streng genug, um Risiken zu limitieren. Ein Antrag Bieri (cvp, ZG) auf ein Teilmoratorium, das nur für den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, nicht aber für wissenschaftliche Feldversuche gelten soll, fand keine Zustimmung. Im Herbst nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig an. Landwirtschaft-, Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen kündigten an, sich weiterhin für ein Moratorium einzusetzen; die Grünen drohten mit dem Referendum [86]. Zum Auftakt der Session hatten Umweltorganisationen dem Ständerat eine Petition mit 30 000 Protestkarten übergeben, womit ihre Forderung nach einem Moratorium für GVO, nach einem Schutz gentechfreier sowie einer vollständigen Deklaration von gentechnisch veränderten Produkten unterstrichen werden sollte [87].
Zu Jahresbeginn hatten die Eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) und die Kommission für Tierversuche (EKTV) eine sorgfältige Güterabwägung hinsichtlich des Umgangs mit gentechnisch veränderten Tieren vorgeschlagen. Vom Verfassungsgrundsatz von 1992 ausgehend, wonach die Würde der Kreatur zu achten ist, hielten die Kommissionen fest, dass die Zucht von Tieren einzig im Interesse des Menschen würdeverletzend sei. Der Verfassungsgrundsatz sollte dahingehend ergänzt werden, dass Tiere auch vor ungerechtfertigten Eingriffen ins Erscheinungsbild, vor Erniedrigungen und einer übermässigen Instrumentalisierung – so bei der Weiterzucht, der Nutzung und Haltung – geschützt werden [88].
Im November lehnte das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) das im Jahre 2000 eingereichte Gesuch des Instituts für Pflanzenwissenschaft der ETHZ für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen in Lindau (ZH) ab. Angesichts des heutigen Wissensstandes seien die mit dem Versuch verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt nicht abschätzbar. Die Sicherheitsanforderung an einen Freisetzungsversuch müssten sehr streng sein, erklärte Buwal-Direktor Philippe Roch. Im Gegensatz zur Beurteilung früherer Gesuche sei denn nun auch mit der Freisetzungsverordnung eine Vollzugsvorschrift vorhanden; im weiteren gingen die Gesetzgebungsarbeiten im Bereich der Gen-Lex in Richtung einer nochmaligen Verschärfung. Das Buwal habe demzufolge bei der Gesuchsbeurteilung folgendes zu berücksichtigen gehabt: den Kenntnissstand über die GVO, über die Folgen der Veränderung für die Organismen und deren Vernetzung mit der Umwelt sowie über die Auswirkung der gentechnischen Veränderungen auf Mensch und Umwelt. Diese Punkte seien beim ETH-Gesuch ungenügend abgeklärt gewesen [89].
Der Buwal-Entscheid gegen den Gentech-Weizen sorgte in der Folge für ausserordentlichen Wirbel – in Medien, Forschungskreisen und parlamentarischen Debatten. In einem von nur gerade 17 Nationalräten unterschriebenen Brief an Bundespräsident Leuenberger forderte die Stiftung Gen Suisse die Enthebung Rochs von seiner Funktion als oberster Gesuchprüfer für Freisetzungsversuche. Gen Suisse unterstellte Roch Voreingenommenheit, Unwissenschaftlichkeit und Abhängigkeit. Die Stiftung schlug die Schaffung eines Entscheidungsgremiums vor, dem auch Vertreter des Bundesamts für Landwirtschaft und des Bundesamts für Gesundheit angehören sollen; weiter forderte sie eine administrative Untersuchung zur Abklärung des Sachverhalts rund um den Buwal-Entscheid [90]. Demgegenüber teilte die Schweizerische Akademie für Naturwissenschaften (SANW) als Dachverband aller Naturwissenschafterinnen und -wissenschafter die Meinung des Buwal, dass mit Blick auf die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen gravierende Wissensdefizite bestünden; die SANW forderte in diesem Sinne ein Nationales Forschungsprogramm zur Klärung der Risiken bei Freisetzungen [91]. Bauern und Konsumentinnen reagierten gemeinsam auf die „Hetzkampagne gegen Roch“, unterstützten dessen Entscheid und argumentierten grundsätzlich gegen die Gen-Weizen-Versuche an der ETH: Forschung und Industrie wollten mit Gen-Food etwas verkaufen, das Bauern nichts bringe und Konsumentinnen gar nicht wollten. Der Bauernverband wiederholte seine Forderung nach einem Freisetzungsmoratorium bis 2010; die Stiftung für Konsumentenschutz bekräftigte ihre Allianz mit den Bauern in dieser Frage [92]. Das Buwal-Nein führte auch zu zahlreichen parlamentarischen Vorstössen, die in der Wintersession vom Nationalrat in seiner Fragestunde behandelt wurden. Der Bundesrat betonte, er sähe die Pflanzenforschung durch die Ablehnung dieses Freisetzungsversuchs nicht gefährdet. Dennoch werde der von der ETHZ angekündigte Rekurs gegen den Buwal-Entscheid vom Departement Leuenberger umfassend beurteilt sowie über eine Neuregelung der Bewilligungskompetenz für Freisetzungsversuche eingehend beraten werden. Der lautstarke Protest gegen die Ablehnung des ETH-Gesuchs war auf Initiative Pascal Couchepins hin Gegenstand einer Bundesratssitzung gewesen. Couchepin hatte sich insbesondere an der Tatsache gestossen, dass Buwal-Chef Roch die Ablehnung beschlossen hatte, obschon sowohl von Seiten der eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit als auch von Seiten der Ethikkommission und der Bundesämter für Veterinärwesen und Landwirtschaft gegenteilige Empfehlungen abgegeben worden waren [93].
Vor dem Hintergrund der Debatte um den durch das Buwal abgelehnten Freisetzungsversuch, den Beratungen der Gen-Lex im Ständerat sowie der bevorstehenden Debatte zum Gesetz im der grossen Kammer bekräftigten Ende des Berichtsjahres zehn, der Gentechnologie kritisch und ablehnend gegenüberstehende Organisationen – darunter die SP, die Grünen, der WWF und die Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern – ihre Bereitschaft zum Dialog und zur Mitarbeit an einem tragfähigen Gentechnik-Gesetz. Die Organisationen wiederholten ihre Forderung nach einem Schutz der gentechfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, nach einer Übernahme der anfallenden Kosten durch die Verursacherinnen und Verursacher und nach einer vollständigen Deklaration von Lebens- und Futtermitteln sowie von Saatgut [94]. Eine im September vorgestellte, vom WWF in Auftrag gegebene Studie hatte aufgezeigt, dass die Zulassung gentechnisch veränderter Produkte den Marktanteil traditioneller gentechnikfreier Erzeugnisse reduzieren würde. Hingegen würde im Sinne einer „Marktpolarisierungzwischen Gentech- und Bioprodukten die Nachfrage nach gentechnisch veränderten wie auch nach biologischen Produkten steigen [95].
Der Ständerat verabschiedete einstimmig das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit im Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Die internationale Vereinbarung regelt den Umgang mit der modernen Biotechnologie und enthält allgemeine Vorschriften über den Umgang mit lebenden GVO – so auch jenen in Lebensmitteln und Tierfutter. In erster Linie betrifft sie jedoch das Saatgut. Das Protokoll soll verhindern, dass – so vor allem in Entwicklungsländern – genveränderte Pflanzen eingeführt und angebaut werden, ohne dass die nationalen Behörden davon Kenntnis haben. Die Behörden sollen damit die Möglichkeit erhalten, Nutzen und Risiken von GVO abschätzen zu können. Laut Bundesrat hat die Ratifikation des Cartagena-Protokolls keine gesetzgeberischen Folgen, verfüge die Schweiz doch bereits über umfassende Gesetze für den Gentechnik-Bereich [96].
Der Bundesrat schickte einen Revisionsentwurf des Patentgesetzes in die Vernehmlassung, der eine grundsätzliche Bewilligung des Patentierens von GVO vorsieht, davon aber Patente auf unzulässige Verfahren wie das menschliche Klonen oder die Veränderung des menschlichen Erbguts ausnimmt. Ziel der Teilrevision ist es, das Patentgesetz an die EU-Richtlinien anzugleichen und einheitliche Grundsätze für den Schutz biotechnologischer Erfindungen zu schaffen [97].
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Weiterführende Literatur
Criblez, Lucien et al., La formation des enseignant(e)s primaires ; histoire et réformes actuelles, Berne 2000.
Kübler, Christine, Rapport national de la Suisse sur le développement de l’éducation – formation au cours de la dernière décennie du XXe siècle (rédigé sur mandat de la CDIP), Berne 2001.
Verband Schweizer Presse, Lesen macht gross: Das Engagement der Schweizer Presse für Schulen, Zürich 2001.
Wolter, Stefan, Bildungsfinanzierung zwischen Markt und Staat, Zürich 2001.
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Die Volkswirtschaft, 2001, Nr. 2, S. 4-24 (diverse Artikel zur Berufsbildung).
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Meyer, Thomas / Nyffeler, Bettina, Akademische Nachwuchsförderung im Spannungsfeld zwischen Beruf und Berufung. Sondermassnahmen des Bundes zur Förderung des akademischen Nachwuchses an den schweizerischen Hochschulen. Bericht zur qualitativen Befragung 2000, Bern (BBW) 2001.
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Calame, Thierry, Öffentliche Ordnung und gute Sitten als Schranken der Patentierbarkeit gentechnologischer Erfindungen, Basel 2001.
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[1] Pressemitteilung BfS vom 9.3.01; NZZ, 10.3.01.1
[2] NZZ, 14.6.01.2
[3] Presse vom 3.9.01.3
[4] NZZ, 26.1.01.4
[5] AB NR, 2001, S. 1433. Vgl. SPJ 1998, S. 301 und 2000, S. 261.5
[6] Presse vom 5.12. und 8.12.01; Ww, 6.12.01; SGT, 14.12.01; SoZ, 16.12.01.6
[7] AB NR, 2001, S. 266 ff.; AB SR, 2001, S. 209 f.; NZZ, 7.6.01.7
[8] AB SR, 2001, S. 536 ff.; NZZ, 21.9.01. Vgl. SPJ 2000, S. 262.8
[9] SGT, 9.5., 25.9. und 28.9.01; NZZ, 14.12.01; vgl. SPJ 2000, S. 343 f.9
[10] Bund, 5.4., 6.4. und 6.9.01.10
[11] Bund, 10.2.01; Presse vom 12.2.01; LT, 17.2.01; TA, 19.2.01; vgl. SPJ 2000, S. 263.11
[12] AB NR, 2001, S. 1989.12
[13] SGT, 4.4.01 (Ostschweiz); TA, 10.4.01; BaZ, 18.4.01; QJ, 24.4.01; NZZ, 29.5.01 (ZH); Presse vom 14.6., 19.6., 25.6., 13.8. und 29.11.01; NLZ, 15.6.01; vgl. SPJ 2000, S. 263 f. Zu einer Umfrage betreffend die Gründe für den Abgang von über 200 Lehrerinnen und Lehrern aus den Basler Schulstuben siehe NZZ, 5.4.01 und AZ, 11.5.01.13
[14] SGT, 2.4. und 20.6.01; NZZ, 3.4. und 5.7.01; vgl. SPJ 1999, S. 311.14
[15] Presse vom 2.5.01; LT, 19.5.01. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf die Interpellation Randegger (fdp, BS) betreffend die Subventionskürzungen bei den Schweizer Schulen im Ausland (AB NR, 2001, S. 944).15
[16] BBl, 2001, S. 6546 ff.; AB SR, 2001, S. 761 ff., 932 ff. und 970 f.; AB NR, 2001, S. 1662 ff., 1847 ff. und 1876 ff.16
[17] BBl, 2001, S. 5957 ff. und 6534 ff.; AB NR, 2001, S. 1566 ff.; 1641 ff. und 2012; AB SR, 2001, S. 881 ff. und 1046; BBl, 2001, 6579; NZZ 10.3., 30.5. und 6.12.01; Presse vom 23.8., 14.11., 21.11. und 29.11.01; BaZ, 4.12.01; Bund, 6.12.01. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf die Frage Leutenegger (fdp, ZG) nach eventuellen Einschränkungen des freien Zugangs zum Markt für ICT im Bildungswesen durch die Einbindung der Swisscom in das Projekt „Schulen ans Netz“ (AB NR, 2001, S. 119 f.; NLZ, 13.3.01; SHZ, 8.8.01).17
[18] Presse vom 14.11. und 21.11.01; vgl. SPJ 2000, S. 271.18
[19] AB SR, 2001, S. 112 f. Zu Uneinheitlichkeiten und Widersprüchen bei den Rahmenlehrplänen im Berufsmaturitätsbereich sowie zu Unregelmässigkeiten bei den Berufsmaturaprüfungen aufgrund unterschiedlicher Praxis bei Prüfungsauflagen je nach Kanton vgl. die Antworten des BR auf die Interpellation Widmer (sp, LU) und die Anfrage Fetz (sp, BS) (AB NR, 2001, S. 947 und 372; vgl. auch SPJ 2000, S. 267).19
[20] AB NR, 2001, S. 937. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf die Interpellation Lalive d’Epinay (fdp, SZ) betreffend Lancierung einer gymnasialen Informatikausbildung (AB NR, 2001, S. 359).20
[21] BBl, 2000, S. 5686 ff.; AB NR, 2001, S. 1543 ff., 1573 ff. und 1740 ff.; NZZ, 20.3., 24.10. und 27.10.01; Presse vom 18.8., 28.11., 29.11. und 7.12.01. Vgl. SPJ 2000, S. 267.21
[22] Presse vom 25.10.01.22
[23] NZZ, 20.3. und 30.4.01.23
[24] BBl, 2001, S. 5644 ff. und S. 5665 ff. (BR); AB NR, 2001, S. 843 ff. und 847 ff.; AB SR, 2001, S. 685; NLZ, 19.6.01; Presse vom 21.6.01.24
[25] AB NR, 2001, S. 855 f.25
[26] AB NR, 2001, S. 335 ff.; SZ, 23.3.01. Vgl. SPJ 2000, S. 269.26
[27] AB NR, 2001, S. 1766 ff.27
[28] AB NR, 2001, S. 1765 ff.; NZZ, 7.12.01.28
[29] AB NR, 2001, S. 520 f.29
[30] AB SR, 2001, S. 127. Vgl. SPJ 2000, S. 267 f.30
[31] AB NR, 2001, S. 1852 ff.; Presse vom 13.12.01. Vgl. SPJ 2001, S. 269.31
[32] NZZ, 15.8.01. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf die Anfrage Strahm (sp, BE) betreffend einer Umschulungs- und Ausbildungsverpflichtung für Elektrizitätsunternehmen (AB NR, 2001, S. 369).32
[33] AB SR, 2001, S. 11 f.; AB NR, 2001, S. 1536 f.; Presse vom 20.3.01.33
[34] NZZ, 3.7.01. Vgl. SPJ 2000, S. 272.34
[35] BBl, 2001, S. 5669; Vision, 1/2001, S., 23-27, 3/2001, S. 25, sowie; 4/2001, S. 20-22; NZZ, 12.2. und 22.5.01; TG, 23.5.01; Presse vom 29.9.01.35
[36] BBl, 2001, S. 3152. Vgl. SPJ 1999, S. 317 f.36
[37] AB NR, 2001, S. 354 und 9379.37
[38] BBl, 2001, S. 2946 (BB III Rechnung), 4151 ff. (Botschaft), 6540 f. (BB Bauvorhaben) und 6551 (BB III Voranschlag); AB NR, 2001, S. 1289 ff.; AB SR, 2001, S. 814 f.; NZZ, 2.10. und 30.11.01.38
[39] AB NR, 2001, S. 1989.39
[40] AB SR, 2001, S. 210 ff.; AB NR, 2001, S. 1292 ff.; NZZ, 16.2. und 7.6.01; BaZ, 23.3. und 19.9.01; AZ, 28.5.01.40
[41] BBl, 2001, S. 6546 ff.; AB SR, 2001, S. 761 ff., 932 ff. und 970 f.; AB NR, 2001, S. 1662 ff., 1847 ff. und 1876 ff. Siehe auch oben, Teil I, 5 (Voranschlag 2002); NZZ, 2.10.01; Presse vom 29.11.01.41
[42] AB NR, 2001, S. 1439.42
[43] NZZ, 15.2.01.43
[44] TA, 7.11.01; Presse vom 8.11.01; NZZ, 9.11.01.44
[45] NZZ, 6.9.01; Presse vom 20.9.01; Vision, 4/2001, S. 31.45
[46] AB NR, 2001, S. 1988 f.46
[47] AZ, 21.5.01; Presse vom 23.5. und 28.6.01; SGT, 29.6.01; NZZ, 18.10. und 6.11.01. In diesem Zusammenhang schrieb der NR im Winter eine Motion Zbinden (sp, AG) ab, welche die Umsetzung der Bologna-Deklaration an den Schweizer Hochschulen verlangt hatte. Gemäss BR waren alle entsprechenden organisatorischen und institutionellen Massnahmen für ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Kantonen bereits getroffen worden sind (AB NR, 2001, S. 1988). Vgl. hierzu auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Bieri (cvp, ZG) und Riklin (cvp, ZH) (AB SR, 539 ff.; AB NR, 2001, S. 1448).47
[48] Presse vom 11.5. und 13.7.01.48
[49] Presse vom 23.5.01.49
[50] AB SR, 2001, S. 627; AB NR, 2001, S. 2004. Vgl. SPJ 2000, 276 f.50
[51] NZZ, 25.8. und 27.8.01.51
[52] Presse vom 6.4.01.52
[53] Presse vom 10.5., 18.5., 23.5., 31.5., 8.6. und 11.6.01; LT, 2.6.01; 24h, 5.6. und 7.6.01; vgl. SPJ 2000, S. 272 f. Eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Tatsache, dass die Waadtländer Stimmberechtigten nur über den Jahresbeitrag an die Pharmazieschule abstimmen konnten und nicht über den grösseren, im Rahmen des „projet tirangulaire“ umzulenkenden Betrag von 32, 8 Mio Fr., wurde im März vom Bundesgericht abgewiesen. Bei letzterem Betrag handle es sich um gebundene Ausgaben, die zur Erfüllung der im Universitätsgesetz gestellten Aufgaben notwendig sind und deshalb nicht dem obligatorischen Referendum unterstünden (Presse vom 30.3.01).53
[54] LT, 18.9.01; NZZ, 25.9.01 und 2.10.01; TA, 26.9.01; BaZ, 17.10.01; Presse vom 16.11. und 21.11.01.54
[55] Presse vom 12.9.01.55
[56] Presse vom 11.5.01.56
[57] Presse vom 26.6.01. Siehe in diesem Zusammenhang auch die bundesrätliche Antwort auf die Frage Neirynck (cvp, VD) betreffend Beteiligung der Schweiz als Nicht-Mitgliedstaat der EU an den Mobilitätsprogrammen Socrates und Leonardo da Vinci (AB NR, 2001, S. 648).57
[58] AB NR, 2001, S. 1988.58
[59] Presse vom 30.6.01. Siehe zu den FHS auch die bundesrätliche Antwort auf eine Interpellation Pfister (cvp, SG) betreffend den Stand des FHS-Aufbaus (AB NR, 2001, S. 358).59
[60] AB SR, 2001, S. 130 f.; AB NR, 2001, S. 1865.60
[61] Presse vom 13.1.01.61
[62] AB NR, 2001, S. 936.62
[63] Presse vom 19.10. und 24.11.01.63
[64] Presse vom 9.6. und 19.12.01; AZ, 17.8., 22.8., 26.10. und 12.12.01; SZ, 27.10. und 19.12.01; NZZ, 14.11. und 3.12.01; BaZ, 5.12.01; vgl. SPJ 2000, S. 275.64
[65] NZZ, 28.12.01.65
[66] AB NR, 2001, S. 353.66
[67] AB NR, 2001, S. 1992.67
[68] AB SR, 2001, S. 127 ff.; AB NR, 2001, S. 327 ff.; NZZ, 21.3. und 23.3.01; vgl. SPJ 2000, S. 275 f.68
[69] Presse vom 21.12.01.69
[70] NZZ, 18.12.01.70
[71] AB SR, 2001, S. 815 ff.; NZZ, 30.11.01.71
[72] AB NR, 2001, S. 1989.72
[73] AB NR, 2001, S. 1377 f.73
[74] AB NR, 2001, S. 378.74
[75] AB NR, 2001, S. 1993. Vgl. hierzu auch die bundesrätliche Antwort auf die Interpellation Scheurer (lp, NE) betreffend die Entwicklung der Bundesmittel für wissenschaftliche Forschung im Verhältnis zur Gesamtheit der Bundesausgaben und im Vergleich zu den entsprechenden Ausgaben anderer Staaten sowie hinsichtlich der Aufteilung dieser Mittel zwischen orientierter und freien Forschung bzw. angewandter und Grundlagenforschung (AB NR, 2001, S. 940).75
[76] Presse vom 24.4., 25.4., 4.5., 5.5., 7.5., 9.5. und 12.5.01; SGT, 8.5.01; NZZ, 14.5.01. Siehe in diesem Zusammenhang auch die Antwort des BR auf die Interpellation Gutzwiller (fdp, ZH) betreffend die Einrichtung von ständigen „Häuser der Wissenschaft“ in allen drei Landesteilen auf Grundlage bestehender Konzepte und Institutionen (AB NR, 2001, S. 1999).76
[77] BBl, 2002, S. 1077 ff.; Presse vom 1.11.01; BaZ, 10.12.01.77
[78] Vision, 4/2001, S. 45; Presse vom 31.3.01. Vgl. SPJ 2000, S. 278.78
[79] News BBW, 4/2001; Vision, 4/2001, S. 35; NZZ, 9.11.01; BaZ, 10.11.01.79
[80] BBl, 2001, S. 2947 f. (BB Nachtrag I zum Voranschlag 2001); AB SR, 2001, S. 220 ff. ; AB NR, 2001, S. 703 ff.; Vision, 3/2001, S. 45; NZZ, 22.2.01; Bund, 14.6.01; Presse vom 26.6.01. Vgl. SPJ 2000, S. 277 f.80
[81] Vision, 1/2001, S. 11-13 und 3/2001, S. 6-16; TA, 2.2., 15.5. und 9.11.01; NZZ, 26.3., 19.5., 16.11. und 19.11.01; Bund, 27.3.01; Ww, 14.6.01; BaZ, 17.11.01. Zur Situation der GSW in der Schweiz siehe auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Beerli (fdp, BE) (AB SR, 2001, S. 216), Kofmel (fdp, SO) (AB NR, 2001, S. 1443) und Scheurer (lp, NE) (AB NR, 2001, S. 1447). Zu einem offenen Brief der Kantonsvertreter des Universitätsnetzes BeNeFri an BR Dreifuss, in welchem der BR der Unterschätzung der GSW bezichtigt und Massnahmen zur Aufwertung derselben gefordert wurden, sowie zur Absicht von BR Dreifuss, die Eignung der NFS als Förderinstrument für die GSW zu prüfen, siehe TA, 7.2.01; BaZ, 17.3.01.81
[82] NZZ, 16.6.01.82
[83] NZZ, 14.7.01; BaZ, 16.7.01. Zur Fachtagung des Schweizer Tierschutzes unter dem Titel „Tabuthema Tierversuche“ siehe NZZ, 22.9.01.83
[84] Presse vom 24.1. und 1.5.01.84
[85] Vgl. SPJ 1998, S. 315 ff.85
[86] AB SR, 2001, S. 299 ff., 327 ff., 358 und 579 f.; NZZ, 9.6.01; AZ, 12.6.01; BaZ, 13.6.01; Presse vom 14.6., 15.6., 28.8. (GVO-Medikamente) und 27.9.01.86
[87] Presse vom 31.3. und 6.6.01.87
[88] Presse vom 22.2.01.88
[89] BBl, 2001, S. 388 (Gesuch ETHZ) und 6294 ff. (Verfügung Buwal); Presse vom 21.11.01.89
[90] NZZ, 26.11.01; TA, 5.12.01.90
[91] Presse vom 28.11.01. Zur Forderung der SANW zu vermehrter Risiko- und Sicherheitsforschung im Zusammenhang mit GVO vgl. SPJ 2000, S. 279 f.91
[92] BaZ, 30.11.01.92
[93] AB NR, 2001, 1631 f., 1635 ff. und 1779; Bund, 22.11.01; Presse vom 25.11., 29.11. und 4.12.01.93
[94] NZZ, 8.12.01.94
[95] Presse vom 19.9.01.95
[96] BBl, 2001, S. 4079 ff.; AB SR, 2001, S. 956; NZZ, 5.12.01.96
[97] BBl, 2001, S. 6370; Presse vom 8.12.01. Zur Haltung der Eidg. Ethikkommission zur im Zusammenhang mit der anstehenden Revision des Patentgesetzes geäusserten Kritik an der Gleichbehandlung von belebter und unbelebter Materie sowie an den problematischen Konsequenzen für Entwicklungsländer und für die Forschung siehe NZZ, 28.8.01.97
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