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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Der Ständerat kürzte die Steuererleichterungen beim Steuerpaket 2001; im Differenzbereinigungsverfahren hielt der Nationalrat weitgehend an seinen vorherigen Beschlüssen fest. – Die kleine Kammer gab einer Standesinitiative Folge, welche die Streichung von Steuerbussen verlangt. – Ende Jahr präsentierte der Bundesrat seine Botschaft für eine Neue Finanzordnung; Ende 2006 soll der MWSt-Sondersatz für die Hotellerie gestrichen werden. – Der Ständerat nahm die Beratungen zur Neuausgestaltung des Finanzausgleichs in Angriff. – Die Staatsrechnung 2002 schloss mit einem Defizit von 3,3 Mia Fr. – Das vom Parlament verabschiedete Budget 2003 sah bei einer Kreditsperre von 1% einen Ausgabenüberschuss von 246 Mio Fr. vor.
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b.
Im Vorjahr hatte der Nationalrat Erleichterungen beim Steuerpaket 2001 von insgesamt 2,75 Mia Fr. (Bund: 2,16 Mia, Kantone: 590 Mio) beschlossen – die Vorlage des Bundesrats sah 1,73 Mia Fr. vor (Bund: 1,305 Mia, Kantone: 425 Mio). Der Ständerat war nicht bereit, weitere Steuergeschenke zu machen. Nachdem er einen Nichteintretensantrag Leuenberger (sp, SO) abgelehnt hatte, kürzte er die Einnahmenausfälle auf 1,6 Mia Fr. (Bund: 1,2 Mia, Kantone: 400 Mio). Mit 21:17 Stimmen beschloss er, die drei Vorlagen Ehegatten-/Familienbesteuerung, Wohneigentumsbesteuerung und Stempelabgaben gemeinsam dem Referendum zu unterstellen; Spoerry (fdp, ZH) hatte sie gesondert präsentieren wollen, um den Stimmberechtigten maximale Entscheidungsfreiheit zu gewähren. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat das Steuerpaket 2001 mit 32:0 Stimmen  AB SR, 2002, S. 571 ff. und 920 ff.; Presse vom 26.1. und 23.2. (Kommission), 19.9., 20.9. und 3.10.02 (Parlament); vgl. auch SPJ 2001, S. 97. Ausführlicher zur Familienbesteuerung und zur Umsatzabgabe siehe unten; zur Wohneigentumsbesteuerung siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).. In der Differenzbereinigung verwarf der Nationalrat zuerst einen Antrag Genner (gp, ZH), die den ständerätlichen Beschlüssen zustimmen wollte, um das ganze Steuerpaket in der Schlussabstimmung abzulehnen, und hielt anschliessend grösstenteils an seinen Beschlüssen vom Vorjahr fest; diese führen zu Steuereinbussen von 2,41 Mia Fr. (Bund: 1,77 Mia, Kantone: 640 Mio)  AB NR, 2002, S. 1851 ff.; Presse vom 30.10.02 (Kommission)..
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Ende Jahr präsentierte der Bundesrat seine Botschaft für eine Neue Finanzordnung; sie entsprach dem im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf. Die Vorlage beinhaltet insbesondere die Aufhebung der Befristung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer sowie die Streichung des Sondersatzes von 3,6% im Tourismusbereich. Letzterer sei eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe, die nicht in das Steuersystem gehöre. Da der Sondersatz umstritten ist – in ihrer Stellungnahme hatten sich die Hotellerie und die Tourismuskantone für seine Beibehaltung ausgesprochen –, soll separat darüber abgestimmt werden. Nach der Ablehnung der Energielenkungsabgabe verzichtete der Bundesrat auf eine Steuerreform mit ökologischen Anreizen  BBl, 2003, S. 1531 ff.; Presse vom 10.12.02; vgl. auch SPJ 2001, S. 98. In der Vernehmlassung hatten sich vor allem economiesuisse und die Bankiervereinigung, aber auch der Strassenverkehrsverband gegen die definitive Verankerung der direkten Bundessteuer ausgesprochen. Der Schweizerische Treuhändlerverband und die SVP plädierten gar für die Abschaffung der direkten Bundessteuer (AZ, 7.1. und 4.7.02; SN und SZ, 17.1.02; NF, 19.1.02; LT, 22.1. und 4.7.02). Zur Mehrwertsteuer siehe unten, Indirekte Steuern..
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Nachdem die Bemessung der Gewinn- und Kapitalsteuern für juristische Personen auf die einjährige Gegenwartsbesteuerung umgestellt worden war, empfahl der Bundesrat diese Vereinheitlichung auch für natürliche Personen. Seit 1990 sind alle Kantone dem Vorbild von Basel-Stadt gefolgt und haben die einjährige Gegenwartsbesteuerung eingeführt – mit Ausnahme von Tessin, Waadt und Wallis, wo Gesetzesänderungen aber bereits im Gange sind  BBl, 2002, S. 2181 ff. Zu den Auswirkungen der Gegenwartsbesteuerung auf die Kantone siehe Presse vom 14.6.02..
Nationalrätin Fässler (sp, SG) wollte vom Bundesrat wissen, wie Optionen als Lohnbestandteil besteuert werden. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kantone, der Steuerberatung, der Wirtschaft und der Eidg. Steuerverwaltung einen Bericht mit Vorschlägen zur Besteuerung von Mitarbeiteraktien und -optionen vorgelegt habe, welcher im Herbst 2002 in die Vernehmlassung gegeben werde. Je nach den Ergebnissen der Vernehmlassung wolle der Bundesrat eine Botschaft erarbeiten und diese dem Parlament 2003 vorlegen  AB NR, 2002, IV, Beilagen, S. 150 f..
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Entgegen dem Antrag seiner Rechtskommission gab der Ständerat nur der Standesinitiative des Kantons Jura Folge, welche die Streichung von Steuerbussen verlangt. Die Standesinitiative des Kantons Tessin, welche zusätzlich die Streichung der Steuerschulden fordert, lehnte der Rat ab. Damit wären den Erben desjenigen, der Vermögenswerte nicht deklariert hat, die Steuern erlassen worden, während die Erben eines andern, der sein Vermögen sauber deklariert hat, hätten Steuerschulden bezahlen müssen  AB SR, 2002, S. 89 ff.; NZZ, 26.1., 25.2. und 24.4.02; QJ, 26.1.02; TG, 24.4.02; BaZ, 12.9.02. Vgl. auch SPJ 2001, S. 98 f..
In seiner Antwort auf eine Interpellation Pelli (fdp, TI) betreffend geplante Steueramnestien in der EU erklärte der Bundesrat, Informationen über Amnestien in anderen Ländern seien schwer zu erhalten, da die Regierungen solche Massnahmen in der Regel kurzfristig bekannt gäben, um weitere Steuerhinterziehungen zu vermeiden. Polen habe einen entsprechenden Gesetzesentwurf gutgeheissen, und in Italien erwäge die Regierung, die Amnestie auf juristische Personen auszudehnen  AB NR, 2002, V, Beilagen, S. 275 ff..
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Im Frühling schickte die WAK-SR zwei neue Varianten der Familienbesteuerung mit unterschiedlichen Divisoren an die Kantone zur Vernehmlassung; diese fanden wenig Anklang. Darauf schlug die WAK dem Ständerat die Einführung der Individualbesteuerung vor  24h und NZZ, 27.3. und 22.4.02; SHZ, 2.5.02; Presse vom 4.5.02. Vernehmlassungsreaktionen: Bund, 22.6.02; SZ, 27.6.02; SN, 28.6.02; BaZ, 11.7.02; SGT, 12.7.02. Wechsel zur Individualbesteuerung: Presse vom 24.8.02; NZZ, 13.9.02; AZ, 16.9.02; NLZ, 17.9.02.. Mit 24:17 Stimmen hielt der Rat jedoch am Teilsplitting mit Divisor 1,9 fest, das vom Bundesrat und vom Nationalrat favorisiert wird. In der Detailberatung strich der Ständerat im Einklang mit der Kommission und dem Bundesrat das vom Nationalrat eingeführte Wahlrecht (gemeinsame Veranlagung oder Splitting) für Konkubinatspaare mit Kindern. Anschliessend stutzte er die vom Nationalrat grosszügig genehmigten Abzüge zurück: Er setzte den Betreuungskostenabzug auf 4000 Fr. fest, kürzte den Kinderabzug auf 9300 Fr. und strich den Ausbildungsbeitrag für Jugendliche. Beim Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden stimmte er mit 25:18 Stimmen einem Antrag Plattner (sp, BS) zu, der die Kantone nicht dazu zwingt, zum Teilsplitting überzugehen; damit können die Kantone zwar nicht die Individualbesteuerung einführen, jedoch ihre Doppeltarife beibehalten  AB SR, 2002, S. 571 ff. und 600 ff.; Presse vom 18.9.02. Die Motion der WAK-SR, welche einen Wechsel zur Individualbesteuerung verlangte, wurde zurückgezogen (AB SR, 2002, S. 674)..
In der Differenzbereinigung bekräftigte der Nationalrat seine Beschlüsse vom Vorjahr: Abzug der Kinderbetreuungskosten von 7000 Fr., Erhöhung des Kinderabzuges auf 11 000 Fr. und Ausbildungsabzug von 3000 Fr. Ausserdem beschloss er mit 105:56 Stimmen im Gegensatz zum Nationalrat, den Kantonen den Wechsel zum Teilsplitting-Modell vorzuschreiben  AB NR, 2002, S. 1851 ff. (insbesondere S. 1868 ff.); BZ, 25.10.02; NZZ, 26.10.02; SGT, 29.10.02. Zu den Auswirkungen der Steuerharmonisierung auf Steuerpflichtige mit niedrigen Einkommen vgl. auch die Einfache Anfrage Widmer (sp, LU) (AB NR, 2002, S. 78 ff.)..
In seiner Antwort auf eine Interpellation Hess (fdp, OW) räumte der Bundesrat ein, dass die Familienbesteuerungsreform zu Ausfällen führe, welche die finanzschwachen Kantone besonders hart treffen könne. Es sei jedoch nicht sinnvoll, vor dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs noch Änderungen am geltenden System vorzunehmen  AB SR, 2002, S. 318 f. und III, Beilagen, S. 98 f. Zum NFA siehe unten..
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Ende Februar forderte der Gewerbeverband in einem Grundlagenpapier Steuerreformen zu Gunsten der KMU. So sollen alle Erhöhungen bei der MWSt durch entsprechende Anpassungen bei der direkten Steuer kompensiert werden  BZ, 22.2.02; SHZ, 21.8.02..
In der Herbstsession folgte der Ständerat den Anträgen seiner Kommission und verwarf die vom Nationalrat im Vorjahr beschlossene Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8,5 auf 8% für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Eine Senkung verursache 300 Mio Fr. Steuerausfälle, und die Wirkung stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten. Das Anliegen für bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen müsse im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform wieder aufgenommen werden  AB SR, 2002, S. 571 ff. und 600 ff. (insbesondere S. 605 ff.).. In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat jedoch gegen die Stimmen der Linken an der Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen fest und überwies eine Motion seiner WAK, die vom Bundesrat bis Mitte 2003 eine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II verlangte. Der Bundesrat unterstützte die rechtsformneutrale Besteuerung und die Milderung der Doppelbesteuerung (Besteuerung der Gewinne einerseits und der Dividenden bei der Ausschüttung als Einkommen andererseits), die vor allem Personengesellschaften betrifft. Er wollte den Vorstoss jedoch nur als Postulat entgegennehmen, da eine weitere Vorlage zur Unternehmensbesteuerung bereits in Bearbeitung ist, aber erst in der zweiten Hälfte 2003 vorliegt  AB NR, 2002, S. 1851 ff. und 1871 ff.; Express, 13.12.02; Lib., 14.12.02..
Diskussionslos überwies der Ständerat eine Motion der WAK-NR, welche die fiskalischen Ungerechtigkeiten für kleine und mittlere Personenunternehmen bei Betriebsnachfolge und -aufgabe beseitigen will. Der Nationalrat stimmte einem Vorstoss Eberhard (cvp, SZ), der ähnliches verlangt, als Postulat zu  AB SR, 2002, S. 317; AB NR, 2002, S. 459..
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Der Ständerat überwies eine Empfehlung Reimann (svp, AG), die es Anlegern und Steuerzahlern bei der Deklarierung ihres Wertschriftenvermögens erlaubt, bereits 2003 den Depotauszug der Banken als steuerlichen Vermögensnachweis zu verwenden  AB SR, 2002, S. 321 f..
In seiner Antwort auf eine Interpellation der SP-Fraktion hielt der Bundesrat fest, dass Abgangsentschädigungen von Managern der ordentlichen Besteuerung unterliegen, wenn sie als Arbeitseinkommen deklariert werden. Dienen sie jedoch der Altersvorsorge, komme ein günstigerer Tarif zur Anwendung  AB NR, 2002, III, Beilagen, S. 269 f..
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Indirekte Steuern
Zur Erhöhung der Tabaksteuer und zum Demographie-Prozent bei der 11. AHV-Revision siehe unten, Teil I, 7b (Suchtmittel) resp. 7c (AHV).
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Im Gegensatz zum Nationalrat sprach sich der Ständerat wegen der schwierigen Finanzlage des Bundes für die Beibehaltung der Stempelabgaben für die Pensionskassen und die schweizerischen Lebensversicherer aus. Er überwies aber gegen den Antrag des Bundesrates ein Postulat Saudan (fdp, GE), das die Regierung auffordert, dem Risiko Rechnung zu tragen, dass schweizerische Pensionskassen gegenüber jenen aus der EU benachteiligt werden, weil sie der Stempelsteuer unterstellt sind. Bei den sogenannten Corporates (Firmenkunden mit Domizil im Ausland resp. ausländische Gesellschaften, deren Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind) unterstützte der Rat den Antrag Spoerry (fdp, ZH), der die Fassung des Nationalrates präzisiert und die Steuerausfälle deutlich beschränkt, um einer Abwanderung ins Ausland entgegenzuwirken. Gegen den Willen des Bundesrates, aber im Einklang mit dem Nationalrat stimmte er ausserdem einer Erhöhung der Freigrenze für die Emissionsabgabe von 250 000 auf 1 Mio Fr. zu, um die KMU zu entlasten  AB SR, 2002, S. 661 ff. und 6691 f.. In der Differenzbereinigung schwenkte die grosse Kammer auf die Version des Ständerates ein und verzichtete darauf, die Pensionskassen und die schweizerischen Lebensversicherer zu entlasten  AB NR, 2002, S. 1851 ff. (insbesondere S. 1875 ff.). .
Da die Bestimmungen zur Umsatzabgabe wegen Verzögerungen beim Steuerpaket 2001 nicht rechtzeitig ins ordentliche Recht übergeführt werden können, stimmte das Parlament einer Verlängerung der dringlichen Massnahmen bis Ende 2005 zu  BBl, 2002, S. 3597 ff.; AB SR, 2002, S. 316 f. und 553 f.; AB NR, 2002, S. 753 und 1139; BBl, 2002, S. 4459 ff.; 24h, 26.1.02; TG, 20.9.02. Vgl. SPJ 1999, S. 157, 2000, S. 123 f. und 2001, S. 102..
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Der Vorentwurf zum neuen Zollgesetz stiess in der Vernehmlassung weitgehend auf Zustimmung. Begrüsst wurden insbesondere die EU-kompatiblen Verfahren. Umstritten war jedoch, dass das Grenzwachkorps auch Kontrollen im Landesinnern durchführen soll und zwar in einem Raum von 30 km, was in vielen Grenzkantonen einen Grossteil des Gebiets ausmacht. Zahlreiche Kantone sahen deshalb ihre Polizeihoheit in Gefahr. Aus diesem Grund schlug der Bundesrat vor, das Einsatzgebiet und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Grenzraum wie bisher mit Einzelabkommen zu regeln  SGT, 3.4.02; vgl. SPJ 2001, S. 102..
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Im Juni verabschiedeten die EU-Aussenminister die verbleibenden Mandate für die zweite Runde der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Eine Einigung bei der Zinsbesteuerung kam im Berichtsjahr noch nicht zustande  Siehe oben, Teil I, 4b (Banken). Vgl. auch die Frage Fässler (sp, SG) und die Interpellation der SP-Fraktion (AB NR, 2002, S. 150 und I, Beilagen, S. 743 sowie V, Beilagen, S. 135 ff.).. In seiner Antwort auf eine Interpellation Gysin (sp, BS) schloss der Bundesrat eine allfällige Ausweitung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU auf Entwicklungsländer aus. Die laufenden Verhandlungen mit der EU stellten eine grosse Konzession der Schweiz dar, die nur vor dem Hintergrund der engen wirtschaftlichen Beziehungen zu verstehen seien. Anders als in der internationalen Handelspolitik gebe es im internationalen Steuerrecht keine Meistbegünstigungsklausel; somit würden EU-Nichtmitgliedstaaten und Entwicklungsländer auch nicht diskriminiert  AB NR, 2002, V, Beilagen, S. 313 f..
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Der Ständerat hiess einstimmig eine parlamentarische Initiative seiner WAK gut, welche die Verlängerung des Sondersteuersatzes für die Hotellerie von 3,6% bis Ende 2006 ermöglicht; im Rahmen der Neuen Finanzordnung sieht der Bundesrat eine Befristung des Sondersteuersatzes bis Ende 2006 vor  BBl, 2002, S. 7312 ff.; AB SR, 2002, S. 679 f.; vgl. dazu oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik). Zur Neuen Finanzordnung siehe oben.. Hingegen sprach sich die Regierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation Cina (cvp, VS) gegen einen Sondersteuersatz für Bergbahnen aus; Steuervergünstigungen im Rahmen der Mehrwertsteuer seien nicht der richtige Weg, um die Wettbewerbsfähigkeit der Bergbahnen zu fördern, da dies einer indirekten Subventionierung gleichkäme  AB NR, 2002, S. 1693 und IV, Beilagen, S. 458 f.; NF, 12.9.02.. Ferner lehnte es der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Berberat (sp, NE) ab, die Bestattungskosten von der Mehrwertsteuer auszunehmen oder dem tieferen Satz von 2,4% zu unterstellen; weitere Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer auszunehmen, würde das Prinzip der Umsatzsteuer aushöhlen  AB NR, 2002, III, Beilagen, S. 217 f.; TG, 30.5.02; WoZ, 13.6.02..
Mit 92:73 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, BS) ab, die eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf erneuerbaren Energien forderte. Da Strom aus erneuerbaren Energien fünfmal mehr koste als konventioneller Strom, soll er nicht noch durch Steuern belastet werden. Die vorberatende Kommission hatte das Anliegen grundsätzlich begrüsst, wollte mit der MWSt jedoch keine Lenkungsziele verfolgen; zudem solle die Wettbewerbsneutralität gewahrt bleiben  AB NR, 2002, S. 273 ff. . Eine Motion Weigelt (fdp, SG), die schweizweit ermässigte Motorfahrzeugsteuern für verbrauchsarme Fahrzeuge verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates abgeschrieben; der Bund empfahl den Kantonen, die kantonalen Motorfahrzeugsteuern anzupassen  AB NR, 2002, S. 1688.. Diskussionslos überwies der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der Aargauerin Stump (sp), die verlangte, dass die Verteilung von Forschungsgeldern auf im Rahmen eines Projektes beteiligte Partnerinnen und Partner im universitären und ausseruniversitären Bereich von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Befreiung soll sich auch auf Leistungen erstrecken, die zwischen den Forschungsbeteiligten erbracht werden  AB NR, 2002, S. 1466..
Die beiden bündnerischen Gemeinden Samnaun und Tschlin sollen dem Bund künftig Kompensationszahlungen auf entgangene Mehrwertsteuer-Einnahmen entrichten. Da sie aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeschlossen sind, gilt das Mehrwertsteuergesetz nur für Dienstleistungen und für Leistungen des Hotel- und Gastgewerbes, nicht aber für Lieferungen von Waren  BüZ, 27.6.02..
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Ausgabenordnung
Im Hinblick auf seine finanzpolitische Standortbestimmung im Herbst 2003 will der Bundesrat sämtliche Vorschläge unabhängig von ihrer Herkunft prüfen, auch den von Nationalrat Walker (cvp, SG) erwähnten Massnahmenkatalog von economiesuisse  AB NR, 2002, S. 1310 f. und IV, Beilagen, S. 626. Zum Bericht von economiesuisse siehe LT, 26.4.02; Presse vom 26.6.02 und AZ, 27.6.02.. In seiner Antwort auf eine Interpellation desselben Parlamentariers betonte der Bundesrat, dass die Schuldenbremse keine strukturellen Defizite mehr zulasse und dass die Überprüfung der Bundesaufgaben schwergewichtig durch die betreffenden Verwaltungseinheiten erfolge  AB NR, 2002, S. 1703 und IV, Beilagen, S. 377 ff..
Zwei parlamentarische Vorstösse betrafen die finanzpolitischen Kennzahlen: Auf eine Interpellation Loepfe (cvp, AI), weshalb die Schweiz nicht in den OECD-Statistiken für die Staats- und die Finanzquote erscheine, antwortete der Bundesrat, dass die schweizerische volkswirtschaftliche Gesamtrechnung die OECD-Standards noch nicht erfülle. Strittig sei die Frage, ob Sozialversicherungen dem öffentlichen oder dem privaten Sektor zugeordnet werden; in der Schweiz betreffe dies insbesondere die Krankenversicherung und die berufliche Vorsorge (beide sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, sind aber weitgehend privatwirtschaftlich organisiert)  AB NR, 2002, I, Beilagen, S. 473 ff.; SHZ, 15.5.02.. Strahm (sp, BE) wollte den Bundesrat beauftragen, das Konzept der Fiskalquote an die OECD-Kriterien anzupassen und diese Vergleichszahl ohne die Krankenversicherungsbeiträge zu publizieren oder allenfalls beide Konzepte mit und ohne KV-Prämien nebeneinander zu veröffentlichen, da die unterschiedliche Berechnung der Fiskalquote (Abgaben an den Staat in Prozent des Bruttoinlandprodukts) zu einer Verzerrung im internationalen Vergleich führe. Der Bundesrat erklärte sich bereit, das Postulat anzunehmen  AB NR, 2002, S. 1690; Lit. Chardonnens / Saurer..
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Sanierungsmassnahmen
Zusammen mit dem Voranschlag unterbreitete der Bundesrat dem Parlament zwei Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts. Diskussions- und oppositionslos stimmte dieses einer Änderung des Raumplanungsgesetzes, wonach die Kantone keine Bundesbeiträge mehr an die Kosten der Richtpläne erhalten, zu; mit dieser Massnahme sollen ab 2005 insgesamt 1,7 Mio Fr. eingespart werden. Umstritten war hingegen eine Änderung des Postgesetzes, welche eine Kürzung der Bundesmittel für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften vorsah und mit der ab 2004 jährlich 20 Mio Fr. eingespart werden sollen. Die Linke argumentierte, die Kürzung komme zur falschen Zeit, weil die Staatspolitische Kommission des Nationalrats einen Verfassungsartikel zur Presseförderung in Arbeit habe. Ausserdem träfe sie die Falschen, nämlich vor allem Zeitungen und Zeitschriften, die ihre gesamte Auflage über die Post und nicht über private Zustellorganisationen vertragen lassen. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 112:62 (Nationalrat) resp. 41:0 Stimmen (Ständerat) gutgeheissen  BBl, 2002, S. 6965 ff.; AB NR, 2002, S. 1740 ff., 1763 ff. und 2176; AB SR, 2002, S. 1097 ff., 1139 und 1310; BBl, 2002, S. 8348 und 8352. Vgl. auch unten, Teil I, 8c (Presse écrite)..
Auf eine Interpellation Schmied (svp, BE) betreffend Schuldenabbau erwiderte der Bundesrat, dass er die Schulden in erster Linie nominal stabilisieren wolle, dies vor allem mit dem Instrument der Schuldenbremse. Ausserordentliche Einnahmen wie der Erlös des Bundes durch seine Beteiligung am Rückkauf von Swisscom-Aktien kämen dem Schuldenabbau zugute  AB NR, 2002, I, Beilagen, S. 582 ff..
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Der vom Bundesrat Ende August vorgestellte Finanzplan 2004-2006 geht von roten Zahlen aus. Über die ganze Periode sei mit einem kumulierten Defizit von 960 Mio Fr. zu rechnen. Allerdings entspricht der Finanzplan nicht den Erfordernissen der Schuldenbremse – diese sind nur für den Voranschlag verbindlich. Wenn das Parlament jedoch auf seine Teilbeschlüsse zum Sozialziel in der Krankenversicherung und zum Bundesanteil an den AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozenten zurückkäme, könnte der Bundesrat einen annähernd schuldenbremsenkonformen Finanzplan vorlegen  Bericht des Bundesrates zum Finanzplan 2004-2006, Bern 2002..
Im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm das Parlament vom Finanzplan in ablehnendem Sinne Kenntnis; die vom Bundesrat Mitte Oktober präsentierten neuen Einnahmenschätzungen und die zurückhaltenden Konjunkturprognosen hätten den Wert des vorgelegten Berichts letztlich auf eine blosse Kompilation der beschlossenen oder sich abzeichnenden Ausgaben reduziert und eine seriöse finanzpolitische Diskussion verunmöglicht. Mit 89:57 Stimmen überwies der Nationalrat ein Postulat, das den Bundesrat aufforderte, bis zur Sommersession 2003 eine finanzpolitische Standortbestimmung vorzulegen. Dieser "neue" Finanzplan sei unter Kürzung der Ausgaben so zu überarbeiten, dass er den Anforderungen der Schuldenbremse entspricht – die Linke hatte vergeblich verlangt, für den Budgetausgleich auch die Einnahmen anzupassen, d.h. Steuererhöhungen zu planen  AB NR, 2002, S. 1741 ff. und 1848 ff.; AB SR, 2002, S. 1097 ff. und 1138..
Der Ständerat überwies eine Motion der FK-NR, die das Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken will, um die Ausgaben zu stabilisieren, nur als Postulat. Das Anliegen sei zwar berechtigt, aber realpolitisch nicht umsetzbar; die Schuldenbremse gehe vor  AB SR, 2002, S. 88; vgl. SPJ 2001, S. 104.. Gegen den Antrag des Bundesrats überwies der Rat auch eine Motion Merz (fdp, AR), welche die Regierung beauftragt, den Voranschlag 2004 und den Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt. Zudem soll der Bundesrat weitergehende ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen aufzeigen. Bundesrat Villiger erklärte, dass bei der Erarbeitung von Voranschlag und Finanzplan nicht nur die Schuldenbremsenkonformität im Vordergrund stehe. Der Bundesrat wolle auch den finanzpolitischen Spielraum sicherstellen. Die Kosten, die im AHV- und IV-Bereich unweigerlich anstehen, seien jedoch derart hoch, dass sie nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden können. Deshalb seien die Forderungen der Motion nicht realistisch  AB SR, 2002, S. 1210 ff.; siehe auch die gleichlautende Motion (02.3579) von Nationalrat Walker (cvp, SG) und die gleichlautenden Motionen der FDP-, CVP- und SVP-Fraktion (02.3442, 02.3443 und 02.3444), welche die Respektierung der Schuldenbremse bei der Finanzplanung verlangen..
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Staatsrechnung 2002
Die Staatsrechnung 2002 schloss mit einem Defizit von 3,3 Mia Fr. ab (ohne den Verkaufserlös der Swisscom-Aktien von 3,7 Mia) – budgetiert war ein Fehlbetrag von 294 Mio Fr. Damit hatte sich das Defizit innert Jahresfrist um mehr als 2 Mia Fr. erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen die Einnahmen um 1,5 Mia Fr. oder 3,1% ab und lagen um 3,5 Mia markant unter dem Voranschlag. Mehreinnahmen wiesen zwar die Verrechnungssteuer (+1,7 Mia oder 193%) und die Verkehrsabgaben (+89 Mio oder 9%) auf; der Anstieg ersterer ist durch den tiefen Wert von 2001 bedingt, und letztere profitierten von der neu eingeführten leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Der ausserordentlich starke und in diesem Ausmass nicht vorhersehbare Einnahmeneinbruch bei der direkten Bundessteuer (-901 Mio oder 7%), den Stempelabgaben (-634 Mio oder 18%) und der Mehrwertsteuer (-176 Mio oder 1%) riss ein Loch in die Staatskasse. Die Ausgaben sind im Vergleich zum Vorjahr um 507 Mio Fr. oder 1,0% gestiegen und lagen mit 473 Mio unter dem budgetierten Wert; dieses Wachstum liegt deutlich unter dem durchschnittlichen jährlichen Ausgabenanstieg der letzten zehn Jahre. Lässt man jedoch die ausserordentlichen Unterstützungsleistungen für die Swissair und die Überbrückungskredite für Jugoslawien und Tadschikistan im Vorjahr ausser Acht, beläuft sich der Ausgabenanstieg auf 2,7%. Die höchste Wachstumsrate wiesen Bildung und Forschung (+234 Mio oder 7%) auf. Ebenfalls gestiegen sind die Ausgaben für Finanzen und Steuern (+301 Mio oder 3%) und für die Landwirtschaft (+105 Mio oder 3%). Der Anstieg von 262 Mio Fr. (2%) bei den Ausgaben für die soziale Wohlfahrt ist insbesondere auf die höheren Leistungen des Bundes an die IV und die Ergänzungsleistungen zurückzuführen. Der leichte Rückgang beim Verkehr (-16 Mio) entpuppt sich, wenn man die Unterstützungsleistungen an die Swissair (2001: 1,08 Mia; 2002: 689 Mio) nicht berücksichtigt, bei genauerem Hinsehen als Wachstum von 5,3%, welches vor allem dem Fonds für Eisenbahngrossprojekte zugute kommt. Gesunken sind hingegen die Ausgaben für die Beziehungen zum Ausland (-303 Mio oder -11%) und für die Landesverteidigung (-168 Mio oder 3%).
Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Aufwandüberschuss von 7,2 Mia Fr. ab. Die Differenz zwischen dem schlechten Ergebnis der Finanzrechnung und dem noch schlechteren der Erfolgsrechnung ist den Berichtigungen auf der Aufwandseite (+3,3 Mia), namentlich den Abschreibungen auf Altlasten der Pensionskassen (2,7 Mia), zuzuschreiben. Die Verschuldung des Bundes erhöhte sich um 15,5 Mia auf einen Betrag von 122,3 Mia Fr. Ursache für diesen enormen Anstieg sind einerseits buchungstechnische Gründe, andererseits höhere Anlagen. So erhöhte sich das Finanzvermögen des Bundes von 12,3 Mia (2001) auf 25,1 Mia (2002). Der Anstieg der Nettoschulden (Bruttoschulden abzüglich Finanzvermögen) fiel entsprechend mit 2,7 Mia Fr. deutlich geringer aus. Die Schuldenquote betrug 29,3%. Der Bilanzfehlbetrag stieg im Vergleich zum Vorjahr von 76,1 Mia auf 79,7 Mia Fr. an, was mehr als dem Eineinhalbfachen einer Jahresausgabe entspricht  Eidg. Finanzverwaltung, Botschaft zur Staatsrechnung 2002, Bern 2003. Zum Nachtrag I zum Voranschlag 2002 vgl. AB NR, 2002, S. 632 ff. und 924 ff.; AB SR, 2002, S. 378 ff. und 386 ff.; BBl, 2002, S. 4472; zum Nachtrag II zum Voranschlag 2002: AB NR, S. 1741 ff. und 1845 ff.; AB SR, 2002, S. 1096 ff. und 1138; BBl, 2003, S. 126 ff..
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Voranschlag 2003
Im Januar erklärte der Bundesrat, er werde die Schuldenbremse, welcher Volk und Stände im vergangenen Jahr zugestimmt hatten, auf 1. März 2003 in Kraft setzen; das Budget 2003 müsse deshalb ihren Anforderungen angepasst werden  LT, 31.1.02; 24h und LT, 14.2.02; Presse vom 18.2.-22.2.02. Zur Schuldenbremse siehe SPJ 2001, S. 104 f.. Ende Juli wurde bekannt, dass die Steuereinnahmen wegen der schwachen Konjunktur voraussichtlich unter den Erwartungen blieben. Bereits zuvor hatte Finanzminister Villiger nach einer ersten Budgetübersicht die Setzung von Prioritäten gefordert: Steuerreduktionen, ein Impulsprogramm für Kinderkrippen und mehr Geld für die Verbilligung der Krankenkassenprämien seien nicht alle zu haben  Presse vom 27.6. und 26.7.02.. Im August präsentierte der Bundesrat einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag für das Jahr 2003; dieser ging von einem Überschuss von rund 60 Mio Fr. aus. Nur zwei Monate später meldete die Regierung Korrekturbedarf von 320 Mio Fr. wegen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer; die Finanzkommissionen erhielten den überarbeiteten Voranschlag zusammen mit der Wiederauflage der Kreditsperre Ende Oktober. Die aktualisierte Version ging von einem konjunkturbedingten Defizit von 256 Mio Fr. aus. Damit der Voranschlag die Auflagen der Schuldenbremse erfüllte (zulässig waren 305 Mio), sah der Bundesrat gezielte Kürzungen von 143 Mio Fr. und eine Kreditsperre von 1% vor, mit der sich maximal 222 Mio. Fr. einsparen liessen  Presse vom 23.8., 17.10. und 31.10.02; NZZ, 25.10.02. .
Um den Bundeshaushalt im Jahr 2003 zu entlasten, stimmte das Parlament einer Wiederauflage der Kreditsperre zu. Um nach 1997 und 1999 zum dritten Mal auf dieses Sparinstrument zurückgreifen zu können, musste der Ende Jahr auslaufende Bundesbeschluss durch ein neues, dringliches Bundesgesetz abgelöst werden, das bis Ende 2007 befristet ist. Das Kreditsperrungsgesetz erlaubt es dem Parlament, pauschal für alle Bereiche des Voranschlages prozentual gewisse Kürzungen gegenüber den beschlossenen Krediten vorzunehmen; für 2003 war eine Kreditsperre von 1% vorgesehen. Im Falle einer schweren Rezession kann das Parlament die Sperre jedoch aufheben, um die Nachfrage zu stimulieren und die Konjunktur zu stützen. In der parlamentarischen Beratung wurde ein Nichteintretenseintrag von Nationalrat Mugny (gp, GE) abgelehnt, ebenso der Antrag der SP, den Begriff "schwere Rezession" aus psychologischen Gründen durch "konjunkturelle Lage" zu ersetzen. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 118:57 (Nationalrat) resp. 39:5 (Ständerat) gegen die Stimmen der SP und der Grünen gutgeheissen. Die Annahme der Dringlichkeitsklausel erreichte das qualifizierte Mehr  BBl, 2002, S. 7770 ff.; AB NR, 2002, S. 1741 ff., 1766 f. und 2177; AB SR, 2002, S. 1096 ff., 1111 f. und 1310; BBl, 2002, S. 8355..
Das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2003 sah bei veranschlagten Ausgaben von 51 102 Mio Fr. und Einnahmen von 50 856 Mio Fr. einen Ausgabenüberschuss von 246 Mio Fr. vor. Damit überschritten die veranschlagten Ausgaben auch im Berichtsjahr die 50-Mia-Grenze, lagen aber 147 Mio Fr. oder 0,3% unter dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigte die soziale Wohlfahrt (vor allem AHV, IV und Arbeitslosenversicherung) mit 660 Mio Fr. oder 5,2% mehr als im Vorjahr. Bildung und Forschung wiesen ebenfalls ein überdurchschnittliches Ausgabenwachstum auf (+220 Mio); hier profitieren vor allem die EU-Forschungsprogramme, die Berufsbildung und die Fachhochschulen. Die grössten Entlastungen gab es beim Verkehr (-747 Mio), da ausserordentliche Zahlungen von 846 Mio im Vorjahr für die Luftfahrt wegfielen. Bei den Einnahmen ging der Voranschlag von einer Reduktion um 199 Mio Fr. oder 0,2% aus. Mehreinnahmen sollten vor allem die direkte Bundessteuer (+550 Mio), Regalien und Konzessionen (+480 Mio) und die Verrechnungssteuer (+188 Mio) einbringen. Insbesondere bei den Investitionseinnahmen (-1,14 Mia), aber auch den Stempelabgaben (-250 Mio) und den Mineralölsteuern (-245 Mio) rechnet der Bundesrat mit geringeren Erträgen  Eidg. Finanzverwaltung, Botschaft zum Voranschlag 2003, Bern 2002; Eidg. Finanzverwaltung, Bundesbeschlüsse über den Voranschlag 2003, Bern 2003; BBl, 2003, S. 127 ff.; Lit. Schwaller..
In den Parlamentsdebatten musste Bundesrat Villiger Kritik entgegennehmen, weil er den korrigierten Voranschlag verspätet vorgelegt hatte; der Bundesrat habe sich an die vom Geschäftsverkehrsgesetz vorgegebenen Termine zu halten, damit die Bundesversammlung die Beratungen seriös vorbereiten könne. Am umstrittensten waren neben den Kürzungen der Personalkosten vor allem die Beiträge zum Strassenbau, die Anstossfinanzierung für Kinderkrippen und der Transfer von Geldern für die Gesundheitsprävention an das Bundesamt für Sport. Namens der SVP-Fraktion beantragte Nationalrat Zuppiger (ZH) vergeblich Rückweisung des Budgets mit dem Auftrag, 1 Mia Fr. einzusparen und die Investitionen im Strassenbau um 200 Mio Fr. zu erhöhen. Der Nationalrat lehnte auch die Anträge von linker Seite zur Aufstockung der Beiträge für die Entwicklungszusammenarbeit, die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und die Infrastrukturleistungen für die Bahn sowie zu Einsparungen beim Kauf von neuem Rüstungsmaterial ab. Verworfen wurden ebenfalls die Streichungs- resp. Kürzungsanträge der SVP bei der Expo, im Asylbereich, bei den Integrationsmassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer, der Friedensförderung und bei "Präsenz Schweiz" – letzterer allerdings knapp. Ebenfalls verschont blieben die Filmförderung, Pro Helvetia, die Kulturabgeltungen für die Stadt Bern und der Heimatschutz. Die grosse Kammer verwarf einen Antrag Fässler (sp, SG), der die Verbilligung der Krankenkassenprämien um 1 Mia Fr. erhöhen wollte, um damit die Kinderprämien zu bezahlen. Gegen den Willen des Bundesrates stimmte sie jedoch einem Antrag Cina (cvp, VS) zu, für die Schaffung von Krippenplätzen 50 Mio Fr. zur Verfügung zu stellen – Marlyse Dormond (sp, VD) hatte den Betrag auf 30 Mio Fr. anheben wollen. Widerwillig hiess der Rat einen Nachkredit für die Expo von 80 Mio Fr. gut, um endlich einen Schlussstrich ziehen und die letzten Handwerkerrechnungen bezahlen zu können – die Grünen hatten die Streichung resp. Rückstellung des Kredits verlangt; zunächst sollte die Expo nachweisen, dass sie sich bei der Wirtschaft intensiv um eine Kostenbeteiligung bemüht hatte. Bei der Landwirtschaft verlangte Weyeneth (svp, BE) eine Ausklammerung der Direktzahlungen von der Kreditsperre und wollte im Gegenzug auf die ursprünglich beantragte Aufstockung der Beihilfen und Zulagen in der Milchwirtschaft um 30 Mio verzichten. Der Rat wies den Antrag ab, stimmte aber kostenneutralen Umschichtungen von 50 Mio Fr. zugunsten der Produktions- und Absatzförderung zu. Mugny (gp, GE) wehrte sich trotz bundesrätlicher Unterstützung vergeblich gegen Abstriche bei der Abgeltung für den kombinierten Verkehr. Zusätzliche Mittel kamen hingegen dem Nationalstrassenbau (+60 Mio), den Hauptstrassen (+15 Mio) und der Sanierung von Bahnübergängen (+8 Mio) sowie den Programmen zur Energie- und Abwärmenutzung (+ 2 Mio) zugute. Gegen den Willen des Bundesrats beschloss der Nationalrat massive Einsparungen bei den Personalkosten von insgesamt 130 Mio. Fr. – beantragt waren 40 Mio Fr. Die generelle Kreditsperre blieb bei 1%; sowohl eine von Hess (cvp, ZG) verlangte Erhöhung auf 2% als auch ein von Fässler (sp, SG) geforderter Verzicht wurden abgelehnt  AB NR, 2002, S. 1740 ff., 1767 ff., 1802 ff. und 1811 ff.; Presse vom 6.11. (Kommissionsberatungen) und 27.11.-29.11.02..
Um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, für das kommende Jahr geplante Investitionen zu blockieren, zog der Aargauer SVP-Ständerat Reimann seinen Rückweisungsantrag zurück. Von der SVP verlangte Einsparungen im Asylbereich und von der Kommissionsmehrheit beantragte Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit wurden verworfen. Beim Impulsprogramm für Kinderkrippen unterstützte die kleine Kammer den Bundesrat und billigte lediglich 20 Mio Fr. Die vom Nationalrat beschlossene Verschiebung von 5 Mio Fr. vom BAG zum Bundesamt für Sport bei der Gesundheitsprävention sowie Kürzungen bei der Investitionshilfe für Berggebiete lehnte sie ebenfalls ab, entschied aber, mehr Geld für den Nationalstrassenbau und – mit Stichentscheid des Präsidenten – für erneuerbare Energien bereitzustellen. Bei den Personalkosten weigerte sich die kleine Kammer, die vom Nationalrat beschlossenen und von der SVP geforderten massiven Einsparungen vorzunehmen  AB SR, 2002, S. 1096 ff., 1112 ff. und 1127 ff.; Presse vom 4.12.02..
Nach und nach einigten sich die Räte schliesslich im Einverständnis mit dem Bundesrat auf Kürzungen bei den Personalkosten von 10 Mio Fr. Sie beschlossen, das Impulsprogramm für Kinderkrippen auf 30 Mio Fr. aufzustocken und bei der Gesundheitsprävention 5 Mio Fr. vom BAG zum Bundesamt für Sport zu transferieren. Ferner verzichteten sie auf eine Aufstockung der Strassenbaukredite sowie der Nahrungsmittelhilfe mit Milchprodukten, die in erster Linie die Schweizer Milchbauern und nicht die Dritte Welt unterstützt. Von Kürzungen verschont blieben die Wirtschaftszusammenarbeit mit den Entwicklungsländern und die Abgeltungen für den kombinierten Verkehr. Das Parlament genehmigte eine allgemeine Kreditsperre von 1% und eine gezielte Kreditsperre von 2% für übrigen Sachaufwand und die Entschädigungen Dritter  AB NR, 2002, S. 1980 ff. und 2067 ff.; AB SR, 2002, S. 1207 ff. und 1267; BBl, 2003, S. 127 ff. Im November genehmigten die Räte den Voranschlag der Eidg. Alkoholverwaltung für das Jahr 2003 (BBl, 2003, S. 125; AB NR, 2002, S. 1802; AB SR, 2002, S. 1139)..
Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2003 ein Defizit von insgesamt knapp 4,2 Mia Fr. Das ist fast doppelt soviel wie im Vorjahr. Der Fehlbetrag beim Bund beläuft sich auf 1,5 Mia, bei den Kantonen auf 2 Mia und bei den Gemeinden auf 700 Mio Fr. Er erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr beim Bund nur um 150 Mio, bei den Kantonen hingegen um 1,4 Mia. Trotz dieser unerfreulichen Entwicklung würden die Budgets der öffentlichen Hand weiterhin den EU-Budgetkriterien von höchstens 3% für das Defizit des öffentlichen Sektors und 60% des BIP für die öffentliche Verschuldung genügen. Denn 2003 erreicht die Defizitquote der Schweiz (inkl. Sozialversicherungen) nach den budgetierten Zahlen 1,0%, die Verschuldungsquote 53% (Vorjahr: 0,2% bzw. 50%)  Lit. Schwaller..
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Finanzausgleich
Im Frühling begann eine dreisprachige, mobile Informationsausstellung zum Neuen Finanzausgleich, welche im Verlauf des Jahres in sämtlichen Kantonen zu sehen war. Sie wurde von Bund und Kantonen gemeinsam getragen und durchgeführt  Bund und NZZ, 15.3.02; SZ, 20.6.02; AZ, 20.8.02..
Mit einer Sonderregelung für die Verteilung der Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer für 2002/03 federte der Bund die Einbussen ab, welche die finanzschwachen Kantone wegen des Abstiegs des Kantons Bern in diese Gruppe hätten erleiden müssen. Bern steuerte einen wesentlichen Beitrag bei  Presse vom 12.9.02..
Im Herbst befasste sich der Ständerat als Erstrat mit den Vorschlägen des Bundesrats zur "Neuausgestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen" (NFA). Namens der vorberatenden Spezialkommission hielten Inderkum (cvp, UR) und Cornu (fdp, FR) fest, dass als Alternative für das zur Debatte stehende Projekt aus finanzieller Sicht nur eine materielle Steuerharmonisierung, aus föderalistischer Sicht nur eine Neuaufteilung der Schweiz von den Kantonen in neue Regionen in Frage käme. In der Eintretensdebatte wurde die generelle Stossrichtung der NFA allgemein begrüsst. Einzig Gentil (sp, JU) kritisierte, dass die NFA zuviel Gewicht auf die positiven Effekte des Wettbewerbs zwischen den Kantonen lege und zuwenig auf die Festlegung von national gültigen Mindeststandards für staatliche Leistungen (z.B. im Sozialbereich).
In der Detailberatung fasste der Ständerat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission die Bedingungen enger, unter welchen der Bund vorschreiben kann, dass Kantonsaufgaben zwingend in Zusammenarbeit und mit Lastenausgleich erfüllt werden müssen: Er beschloss erstens, die für solche allgemeinverbindliche Abkommen in Frage kommenden neun Aufgabenbereiche Straf- und Massnahmenvollzug, kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung, Abfallbewirtschaftung, Abwasserreinigung, öffentlicher Agglomerationsverkehr, Spitzenmedizin und Spezialkliniken sowie Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden. abschliessend in der Verfassung (und nicht auf Gesetzesstufe) aufzulisten; und zweitens siedelte er die Kompetenz, diese Abkommen allgemeinverbindlich zu erklären (also renitente Kantone zum Beitritt zu verpflichten) bei der Bundesversammlung und nicht beim Bundesrat an. Mit Hinweis auf die Verpflichtung zur interkantonalen Zusammenarbeit verwarf der Rat einen Antrag Büttiker (fdp, SO), der den Befürchtungen von Behindertenorganisationen, bei alleiniger Zuständigkeit der Kantone käme es zu einem Leistungsabbau, Rechnung tragen wollte und deshalb verlangte, dass der Bund bei Kantonen in Notlagen Leistungen zugunsten der Eingliederung Invalider übernehmen sollte. Zum Schutz der ressourcenstarken Kantone vor überbordenden Wünschen der vom Finanzausgleich Profitierenden führte der Rat eine relative Begrenzung des Ressourcenausgleichs ein: Die Leistungen der finanzkräftigen Kantone sollten höchstens drei Viertel der Aufwendungen des Bundes betragen (der Bundesrat hatte diese Limite bei 100% angesetzt); ausserdem wurde die Rücksicht auf die internationale steuerliche Konkurrenzfähigkeit in der Verfassung verankert. Mit 22:16 Stimmen lehnte der Ständerat auf Antrag von Schmid (cvp, AI) die vom Bundesrat vorgesehene beschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit ab (Beurteilung wegen Verletzung verfassungsmässiger Kompetenzen der Kantone durch ein Bundesgesetz), kam den Ständen aber insofern entgegen, als er die Zahl der Kantone für das Kantonsreferendum von acht auf fünf reduzierte. In der Gesamtabstimmung hiess die kleine Kammer die Verfassungsbestimmungen zur NFA ohne Gegenstimme gut.
Die kleine Kammer stimmte auch dem zugehörigen Finanzausgleichsgesetz zu. Dabei beschloss sie, dass der mit 430 Mio Fr. dotierte Härteausgleich für Kantone, welche mit der neuen Regelung schlechter fahren, nach vier Jahren automatisch (um jährlich 5%) abgebaut werden soll und somit nach spätestens 24 Jahren ausläuft; Maissen (cvp, GR) hatte eine jährliche Abnahme von 10% gefordert, während der Bundesrat dem Parlament beim Abbau hatte freie Hand lassen wollen. In der Gesamtabstimmung gab es zwar keine Gegenstimmen, aber einige Enthaltungen. Diese wurden zum Teil damit begründet, dass der Rat einen Antrag Spoerry (fdp, ZH) abgelehnt hatte, welcher verlangte, dass der neue Finanzausgleich erst in Kraft tritt, wenn auch der neue Lastenausgleich (welcher die Sonderbelastungen der städtischen Agglomerationen ebenfalls berücksichtigt) eingeführt ist. Enthaltungen gab es zudem wegen der zeitlichen Begrenzung des Fonds für den Härteausgleich  AB SR, 2002, S. 829 ff., 857 ff. und 890 ff.; NZZ, 14.8.02; Presse vom 7.9. (Kommission) und 2.10.-3.10.02 (Parlament). Vgl. auch SPJ 2001, S. 109 f. Zu den Implikationen der NFA auf den bundesstaatlichen Aufbau vgl. auch die Antwort des BR auf die Frage von Nationalrat Favre (fdp, VD) (AB NR, 2002, III, Beilagen, S. 448). Zur Allgemeinverbindlicherklärung von kantonalen Zusammenarbeitsverträgen siehe auch René Rhinow und Rainer Schweizer in NZZ, 7.5. resp. 25.6.02. Zur Haltung Zürichs siehe TA, 5.2., 6.2., 20.3. und 18.4.02; NZZ, 11.2. und 24.4.02. Vgl. auch SPJ 2001, S. 109..
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Finanzhaushalt der Kantone
Die 26 Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 63,8 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 37 Mio Fr. Gegenüber den Voranschlägen wurde eine Verbesserung von 918 Mio Fr. erreicht. 14 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Acht Kantone (GR, BL, AI, BS, JU, SG, VD, GE) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus; sie mussten sich zur Finanzierung der Nettoinvestitionen neu verschulden. Für Graubünden betrug der Selbstfinanzierungsgrad 88,8%, für Basel-Land 87,5%, für Appenzell-Innerrhoden 85,9%, für Basel-Stadt 79,2%, für den Jura 79,1%; für Sankt Gallen, die Waadt und Genf waren die Werte negativ  Auswertungen der Rechnungen 2002 der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen..
Für das Jahr 2002 budgetierten die Kantone Ausgaben von 67 Mia Fr., das sind 4% (2,6 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 2,2 Mia und waren mit 65 Mia Fr. um 1,9% höher als 2002. 11 Kantone erwarteten einen schlechteren Abschluss als im Vorjahr. Mit schwarzen Zahlen rechneten Bern, Obwalden, Glarus, Wallis und Genf. Die grössten Defizite sahen die Budgets Zürichs (360 Mio), des Tessin (227 Mio) und der Waadt (153 Mio) vor  Lit. Schwaller..
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Weiterführende Literatur
Bodmer, Frank, "Globalisierung und Steuersystem in der Schweiz", in Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 11, S. 33-36.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Steuerbelastung in der Schweiz. Kantonshauptorte, Kantonsziffern 2001, Neuenburg 2002.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Steuerbelastung in der Schweiz. Natürliche Personen nach Gemeinden 2001, Neuenburg 2002.
Gaillard, Serge / Oesch, Daniel, "Wodurch erklären sich die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen den Schweizer Kantonen?", in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2002, Nr. 2, S. 81-99.
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Ayrton, Robert, L'impossibilité politique budgétaire: l'Etat fédéral face aux turbulences économiques, Lausanne 2002.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Öffentliche Finanzen der Schweiz 2000, Neuenburg 2002.
Danninger, Stephan, A new rule: the Swiss debt brake, IMF-Working Paper 02/18, 2002.
Chardonnens, Pierre / Saurer, Peter, "Fiskal-, Steuer- und Staatsquoten – eine Auslegeordnung", in Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 2, S. 20-25.
Koller, Stefan, Braucht die Schweiz einen Rechnungshof? Eine Studie über die optimale Ausgestaltung der Obersten Rechnungskontrollbehörde und des Finanzkontrollsystems des Bundes unter vergleichendem Einbezug der deutschen und österreichischen Finanzkontrollkonzeptionen, Bern (Haupt) 2002 (Diss. St. Gallen 2001).
Libbrecht-Jeanneret, Marie-Armelle, "Neue Finanzordnung", in Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 11, S. 20-21.
Pfammatter, Andreas, "Staatsrechnung 2002: Leere Bundeskasse", in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 5, S. 39-43.
Schwaller, André, "Voranschläge von Bund, Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2003", in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 2, S. 44-48.
Wagschal, Uwe, "Verfassungsbarrieren als Grenzen der Staatstätigkeit", in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2002, Nr. 1, S. 51-78.
Wettstein, Gérard, "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben", in Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 11, S. 10-11.
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