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Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Im Kanton Zürich scheiterte eine umfassende Schulreform an der Urne. – Die Beratung des Berufsbildungsgesetzes konnte abgeschlossen werden. – Gleich wie der Nationalrat empfahl auch der Ständerat die „Lehrstelleninitiative“ zur Ablehnung. – Der Bundesrat leitete dem Parlament seine Botschaft für eine Teilrevision des Gesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) zu. – Die Regierung präsentierte ihre Vorschläge zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007. – Der Bundesrat genehmigte die neuen Statuten des Schweizerischen Nationalfonds. – Bei der Beratung der Gen-Lex lehnte auch der Nationalrat ein Moratorium für die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen im Bereich der Landwirtschaft ab.
 
Ausgehend von einer im Vorjahr vom Parlament überwiesenen Motion der SP reichte der Landrat des Kantons Basel-Land eine Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme ein. Verlangt wird insbesondere, dass die Bildungsstufen von der Vorschule bis zur Tertiärstufe, ihre Dauer und das Einschulungsalter für die ganze Schweiz verbindlich festgelegt werden. Ebenso sollen die Zahl der Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I, die Qualifikationsziele und die Anschlüsse an die Sekundarstufe II überall gleich geregelt werden. Weiter soll der Bund auch Zahl, Art und Ziele der schweizerisch anerkannten allgemein- und berufsbildenden Ausbildungen an der Sekundarstufe II definieren. Eine einheitliche Regelung wird für die gesamte Berufsbildung gefordert. Im Bereich der Universitäten, technischen Hochschulen, Fachhochschulen und Anstalten der höheren Bildung sollen Koordination, gleichmässige finanzielle Hilfe, Unterstützung und Förderung sichergestellt werden. Die Erwachsenenbildung ausserhalb des Tertiärbereichs soll unterstützt und die Kompetenzen in diesem Bereich zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt werden. Schliesslich soll der Bund beauftragt werden, die Qualität der kantonalen Bildungssysteme zu evaluieren und deren Weiterentwicklung laufend zu koordinieren [1].
Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verlangte vom Bund eine Gesamtschau darüber, was im Bildungsbereich bis 2008 erreicht werden soll. Sie erklärte, die Kantone seien nicht bereit, sich vom Bund ständig neue Vorgaben und Verantwortungen übertragen zu lassen, ohne dass der Bund sich an den Kosten angemessen beteilige. Die Bildungsausgaben hätten sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu Lasten der Kantone verschoben. Derzeit bezahlen Kantone und Gemeinden 88% der 22 Mia Fr., welche die Bildung – Kindergarten bis Universität – jährlich verschlingt. In der Berufsbildung ging die Bundesbeteiligung gemäss EDK auf 15% zurück. Für die Fachhochschulen bezahlt der Bund statt der im Gesetz vorgesehenen 33% nur 28%. Die Grundbeiträge des Bundes an die kantonalen Universitäten sind gemäss EDK in den letzten 20 Jahren pro Studierende real um einen Drittel gesunken. Die EDK wies auf eine Reihe von neuen Herausforderungen hin, die in den nächsten Jahren auf die Schulen zukommen werden: Folgerungen aus der PISA-Studie, neue Betreuungsstrukturen, Neuordnung der Vorschulphase, Lehrerbildung, Zunahme der Studierendenzahlen. Diese dürften nicht (fast) allein auf die Kantone überwälzt werden. Die EDK verlangte deshalb vom Bund einen Masterplan, in dem Bund und Kantone gemeinsam festlegen, welche Ziele mit welchen finanziellen Mitteln erreicht werden sollen. Die Erziehungsdirektoren möchten dabei die Priorität auf die Sicherung der Grundausbildung legen, und zwar auf allen Stufen [2].
Grundschulen
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich im Teil II, 6a-d.
Die EDK stimmte im Juni dem auf mehrere Jahre angelegten Projekt „Harmonisierung der obligatorischen Schule“ (HarmoS) zu. Durch die Definition von Kompetenzniveaus, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden müssen, soll HarmoS die schweizerische Schulkoordination entscheidend voranbringen und massgeblich zur Qualitätsentwicklung der Volksschule beitragen. In einem ersten Schritt werden in wissenschaftlichen Projekten mess- und überprüfbare Kompetenzbeschreibungen (Standards) für Sprachen (Erst- und Fremdsprache), Mathematik und Naturwissenschaften entwickelt. In einem zweiten Schritt werden die zu erreichenden Kompetenzniveaus für das Ende des zweiten, sechsten und neunten Schuljahres festgelegt. Die Vorgaben, die in einem weiteren Schritt auf die Bildungsbereiche Geschichte und Politik, Geographie, musische Fächer und Sport ausgedehnt werden, sollen in eine interkantonale Vereinbarung aufgenommen und damit für verbindlich erklärt werden [3].
Da jede zehnte Person in der Schweiz beim Abschluss der obligatorischen Schulpflicht nicht richtig lesen und schreiben kann [4], gab das Bundesamt für Kultur (BAK) eine Untersuchung über Hintergründe und Folgen des als Illetrismus bezeichneten Phänomens in Auftrag. Die Autorinnen der Studie sprachen von einer eigentlichen „Diskriminierungskette“: Menschen mit Leseproblemen würden gerade in einer Informationsgesellschaft noch stärker ausgeschlossen, weil diese immer höhere Anforderungen an das Verständnis von Texten stellt; das Selbstvertrauen der Betroffenen sinke, ihre Berufswahl sei eingeschränkt und die Weiterbildungsmöglichkeiten tendierten gegen null. Dadurch werde auch der gesellschaftliche Zusammenhalt brüchiger, die Entwicklung zu einer Zweiklassengesellschaft beschleunige sich. Letztlich werde die Schweiz dadurch auch wirtschaftlich weniger konkurrenzfähig. Als erste Massnahme regte das BAK eine breite Sensibilisierungskampagne an, um das Tabu, das den Illetrismus nach wie vor umgibt, zu brechen. Eine bessere Erforschung der Ursachen soll die nötigen Gegenmassnahmen erleichtern, darunter die Prävention auf allen Schulstufen, aber auch den Ausbau von Weiterbildungskursen für Erwachsene [5].
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Im Kanton Zürich wollte der abtretende Bildungsdirektor Buschor (cvp) die Volksschule einer grundlegenden Reform unterziehen. Die Schulpflicht sollte zwecks Schaffung einer Basisstufe (Zusammenfassung von zweijährigem Kindergarten sowie 1. und 2. Klasse) um ein Jahr auf zehn Jahre verlängert, das Pilotprojekt mit Englisch- und Computerunterricht ab der 3. Primarklasse auf den ganzen Kanton ausgedehnt und für den vormittäglichen Unterricht verbindliche Blockzeiten eingeführt werden. Vorgeschlagen war auch eine grössere Autonomie der einzelnen Schulen, die Abschaffung der Bezirksschulpflege und ihre Ersetzung durch eine Fachstelle, ein Mitwirkungsrecht der Eltern (verbunden mit Elternpflichten), die spezielle Förderung multikultureller Schulen, ein verstärkter Einbezug sonderpädagogischer Angebote in den normalen Schulbetrieb sowie die Neuregelung der Schulversuche. Obgleich im Kantonsrat mit Ausnahme der SVP und der EVP alle die Vorlage unterstützt hatten, bildete sich quer durch die Parteien ein sehr aktives Nein-Komitee, das im Wesentlichen gegen die Einführung der Basisstufe und die Abschaffung der Bezirksschulpflege kämpfte. Die linken Gegner kritisierten zudem, das neue Gesetz richte sich einseitig nach den Forderungen der Wirtschaft. Die Argumente des Nein-Komitees schienen vor allem in den ländlichen Gebieten auf fruchtbaren Boden zu fallen. Während die Stadt Zürich das neue Volksschulgesetz mit 58,6% Ja-Stimmen annahm, wurde es vom Kanton mit 52,2% Nein-Stimmen verworfen. Die Abschaffung der Bezirksschulpflege, die eine Verfassungsänderung nötig machte, weshalb sie dem Volk in einer separaten Vorlage unterbreitet wurde, erhielt hingegen Zustimmung (52,6% Ja), gleich wie die ebenfalls gesondert vorgelegte Neuregelung der Schulversuche (58,7%). Wenige Tage nach der Abstimmung reichten Vertreterinnen und Vertreter der FDP, SP, CVP und der Grünen eine parlamentarische Initiative mit den unbestrittenen Elementen des Volksschulgesetzes ein (Teilautonomie der Schulen, professionelle Schulaufsicht). Da in erster Linie die Basisstufe zur Niederlage in der Abstimmung geführt hatte, verlangt die Initiative einen kantonsweit einheitlich geregelten Kindergarten, wobei der Besuch eines der beiden Jahre obligatorisch sein soll [6].
Neun Kantone vornehmlich aus der Ostschweiz (AG, AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH) sowie Liechtenstein beteiligen sich ab dem Schuljahr 2002/03 an den Schulversuchen zur Grund- und Basisstufe. Die Grundstufe umfasst zwei Kindergartenjahre und das erste Primarschuljahr, die Basisstufe zwei Kindergartenjahre und die ersten zwei Primarschuljahre. Die Grundstufe kann in minimal zwei und maximal vier Jahren durchlaufen werden, die Basisstufe in minimal drei und maximal fünf Jahren – in beiden Stufen je nach Entwicklungsstand des Kindes [7].
Seit Beginn des Schuljahres 2002/03 können im Kanton Bern renitente Schülerinnen und Schüler während maximal zwölf Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden, wobei allein die Eltern verpflichtet sind, während dieser Zeit für eine angemessene Beschäftigung ihrer Kinder zu sorgen. 18 Mütter und Väter reichten gegen den neuen Artikel des Volksschulgesetzes beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde ein. Sie machten geltend, ein derart langer Ausschluss ohne begleitende Massnahmen der Behörden verstosse gegen den grundrechtlichen Anspruch auf Schulunterricht und erschwere die Reintegration in die Regelklasse. Das Bundesgericht verneinte zwar eine Grundrechtsverletzung, weil die teilweise Einschränkung des Leistungsanspruchs durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt erscheinen könne, weshalb es die Beschwerde abwies. Allerdings stimmte es mit den Beschwerdeführern überein, dass ein Schulausschluss aus pädagogischer und jugendpsychologischer Sicht in Fachkreisen umstritten sei und sich die Dauer von zwölf Wochen „im oberen Teil des Vertretbaren“ bewege. Zudem befanden die Richter, bei einem derart langen Ausschluss dürfe auf eine fachliche Begleitung nicht verzichtet werden [8].
In Basel wird ab dem Schuljahr 2003/2004 in allen Volksschulen bis zum 7. Schuljahr in Blockzeiten unterrichtet. Damit wird Basel-Stadt der erste Deutschschweizer Kanton mit einer derart umfassenden Blockzeitenregelung [9]. Im Kanton Basel-Land fand das Prinzip der Blockzeiten ebenfalls Eingang ins neue Bildungsgesetz, doch kann den Gemeinden erlaubt werden, davon Ausnahmen zu machen [10].
Die Kantone Uri, Ob- und Nidwalden sowie Schwyz entschieden, vom Schuljahr 2005/06 an ab der 3. Klasse Englisch als erste Fremdsprache unterrichten zu lassen [11]. An den Tessiner Schulen wird Englisch künftig obligatorisch; Priorität im Fremdsprachenunterricht behalten aber Französisch und Deutsch [12]. Die Ostschweizer Kantone beschlossen, Frühenglisch koordiniert einzuführen, liessen den Zeitpunkt aber noch offen; die Nordwestschweizer Kantone bleiben bei Französisch als erster Fremdsprache, wollen den Beginn des Fremdsprachenunterrichts aber ebenfalls vorziehen. Übereinstimmend betonten die regionalen Erziehungsdirektorenkonferenzen der Deutschschweiz, es sei dringender, die Konsequenzen aus der PISA-Studie im Bereich der Muttersprache zu ziehen als Ressourcen in den frühen Fremdsprachenunterricht zu investieren [13].
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Erstmals in der Schweiz wurde im Kanton Basel-Stadt eine umfassende Analyse der Arbeitsbedingungen, Belastungen und Befindlichkeiten der Lehrerschaft durchgeführt. Erfasst wurden alle Lehrpersonen von den Kindergärten bis zu den Gymnasien sowie KV und Berufsschulen. Positiv fiel auf, dass der Beruf an sich vor allem hinsichtlich Verantwortung, Anforderungsvielfalt und Tätigkeitsspielraum durchaus geschätzt wird. Als Defizite im Berufsalltag wurden die fehlende Kultur der Offenheit und Toleranz, geringe Mitsprachemöglichkeiten und das eher niedrige Niveau der Löhne genannt. Zu schaffen machte der Lehrerschaft aber vor allem die zunehmende Belastung. 71% der Lehrkräfte erachteten das Verhalten schwieriger Schülerinnen und Schüler als stark bis sehr stark belastend. Es folgten die Heterogenität der Klasse (55%), Verpflichtungen ausserhalb des Unterrichts (54%) und administrative Pflichten (53%). Auf die zunehmende Belastung zurückgeführt wurde, dass sich bei fast einem Drittel der Lehrkräfte Merkmale des Burnout-Syndroms – emotionale Erschöpfung (29,6%), reaktives Abschirmen (27,4%) und verminderte Zuwendungsbereitschaft gegenüber Schülern (21,6%) zeigten. Als Verbesserungen wünschten sich die befragten Lehrpersonen eine zeitliche Entlastung für Aufgaben ausserhalb des Unterrichts (85%), mehr Geld für die Schule (81%), eine Reduktion der Pflichtstundenzahl und vermehrte Unterstützung (je 76%), ein besseres Image der Schule (68%) und eine Verkleinerung der Klassengrössen (62%) [14].
Eine vom Dachverband der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) in Auftrag gegebene Studie über die Zufriedenheit von Deutschschweizer Lehrpersonen kam zu einem ähnlichen Befund. Wichtigstes Resultat war, dass die Attraktivität des Pädagogenberufs weiter abnimmt. Nur noch etwa zwei Drittel aller Lehrer (71%) würden sich noch einmal für diesen Beruf entscheiden. Das sind 4% weniger als bei einer 1990 durchgeführten Umfrage. Besonders ausgeprägt ist der Schulfrust bei Lehrkräften mit Vollpensum, bei männlichen Pädagogen und bei Lehrern an der Oberstufe (7. bis 9. Schuljahr). Wie die Studie zeigte, macht den Lehrern vor allem das veränderte soziale Umfeld zu schaffen. Die Zunahme von erzieherischen Aufgaben erschwert den Unterricht und schafft Stress. Der wachsende Reformdruck bringt zusätzliche Unruhe in die Klassen und absorbiert Energien, die beim eigentlichen Kerngeschäft fehlen. Auf die Motivation drücken zudem das schlechte Image des Lehrerberufs, fehlende Aufstiegschancen und stagnierende Löhne [15].
Die von der EDK im Vorjahr eingesetzte „Task Force Lehrerberufsstand“, die Masnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs erarbeiten sollte, stellte im Sommer ihre Vorschläge in Form von neun Thesen vor. Viele Betroffene meinten allerdings, die Thesen seien ein ziemlich nebulöses Konstrukt mit vielen geschwollenen Begriffen („Gesellschaftsarbeiterin“, „Menschenbildnerin“, „Agentin der sozialen Integration“, „Kulturwirt“). Nur eine einzige These des Papiers war der eigentlichen Kernkompetenz des Lernens und Lehrens gewidmet. Sie enthielt zumindest eine klare Forderung: Der Allrounder, der von allem ein bisschen kann, gehört der Vergangenheit an. Lehrer sollen künftig Fachleute mit individuellem Profil sein. Das sei die beste Garantie, dass der Pädagogenberuf nicht mehr in eine Sackgasse führe und ausgebrannte Lehrer noch umsteigen könnten [16].
Einstimmig überwies der Ständerat eine Empfehlung seiner WBK, die den Bundesrat ersucht, das Schweizerische Institut für Berufspädagogik in das System der schweizerischen Hochschulen zu integrieren [17].
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Mittelschulen
Mit einer Motion wollte Nationalrat Eggly (lp, GE) den Bundesrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglicht, sich an den Kosten der ausserordentlichen eidgenössischen Maturität zu beteiligen, um so eine zu starke Gebührenerhöhung für die Kandidatinnen und Kandidaten zu vermeiden. Der Bundesrat anerkannte, dass die Gebühren einen sehr hohen Stand erreicht haben, begründete dies aber mit dem gestiegenen Aufwand für die Prüfungen und dem Prinzip, dass die Gebühren des Bundes gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kostendeckend sein müssen. Da derzeit verwaltungsintern die Anforderungen an Gebührenerlasse des Bundes überdacht werden, war er jedoch bereit, die Motion als Postulat anzunehmen, worauf der Vorstoss überwiesen wurde [18].
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Berufsbildung
In seiner Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (siehe unten, Forschung) erklärte der Bundesrat die Umsetzung der Strategie gemäss neuem Berufsbildungsgesetz zu einem Hauptziel der neuen Bundespolitik. Im Zentrum muss seiner Auffassung nach die flexible Anpassung der Ausbildung an die veränderten Bedürfnisse von Individuum und Wirtschaft stehen. Eine weitere Hauptaufgabe sieht er in der Überführung der Berufsbildung in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst in die Zuständigkeit des Bundes. Der Anteil des Bundes an den öffentlichen Aufwendungen soll von rund 16 auf 25% steigen [19].
Der Ständerat begann in der Sommersession mit der Beratung des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG), das als indirekter Gegenvorschlag zur „Lehrstelleninitiative“ (siehe unten) eine Aufwertung der Berufsbildung und ein verstärktes finanzielles Engagement des Bundes in diesem Bereich anstrebt. Inhaltlich schuf er nur wenige Differenzen zum Nationalrat. Gegen einen Antrag der Mehrheit der Kommission, die fand, der Markt reguliere sich selber, sprach sich die kleine Kammer mit 18 zu 12 Stimmen dafür aus, dass der Bund bei Lehrstellenmangel befristete Massnahmen ergreifen kann. Auch Bundesrat Couchepin setzte sich für diese Bestimmung ein, die einen Rückzug der „Lehrstelleninitiative“ ermögliche. Anders als die grosse Kammer war der Ständerat aber der Ansicht, dass der zwingende Unterricht einer Fremdsprache in der Lehre nicht angebracht sei. Dies würde viele Lehrlinge überfordern; in nur einer Stunde pro Woche lerne man ohnehin nicht viel, der Bundeskasse bringe der Verzicht auf den Fremdsprachenunterricht aber 40 Mio Fr. Die gewichtigste Differenz schuf die kleine Kammer bei der Finanzierung, wo sie den Anteil des Bundes auf lediglich 25% festlegen wollte. Der Nationalrat hatte sich im Vorjahr für 27,5% ausgesprochen. Der Entscheid fiel mit Blick auf die Bundeskasse und die Schuldenbremse mit dem Argument, es sei nicht sinnvoll, im Gesetz Beiträge einzusetzen, die mit dem Budget nicht vereinbar seien. Damit wurde die Beteiligung des Bundes an der Berufsbildung um ca. 65 Mio Fr. auf rund 625 Mio Fr. vermindert. Ebenfalls eine bedeutende Korrektur nahm der Ständerat beim Berufsbildungsfonds vor: Der Bundesrat soll ganze Branchen erst dann zu Beiträgen verpflichten können, wenn sich mindestens die Hälfte der Betriebe beteiligt, die 50% der Lehrlinge angestellt haben. Der Nationalrat hatte die Grenze bei je 30% gesetzt. Im Differenzbereinigungsverfahren beharrten beide Kammern vorerst auf ihren Positionen. Nach der Einigungskonferenz schloss sich der Nationalrat in der Frage der Fremdsprache und bei der Bundesbeteiligung (25%) dem Ständerat an; durchsetzen konnte er sich hingegen beim Berufsbildungsfonds (Quorum von 30%). In der Schlussabstimmung wurde das neue Berufsbildungsgesetz von beiden Kammern einstimmig angenommen [20].
Auf Antrag des Bundesrates überwies der Ständerat mit 29 zu 4 Stimmen eine Motion der WBK des Nationalrates, welche die Erarbeitung eines integralen Bundesgesetzes über die Weiterbildung verlangte, nur in Postulatsform. Lediglich die Vertreter der SP machten sich für die verbindliche Form stark. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat begründete die kleine Kammer die Abschwächung des Vorstosses damit, dass vor dem Entscheid, ein neues Rahmengesetz zu schaffen, verschiedene Fragen, insbesondere jene nach der notwendigen Verfassungsgrundlage zu klären seien, da die Weiterbildung auch Sache der Kantone und der Berufsverbände sei. Auch müsse der Begriff der Weiterbildung exakter definiert werden, da es nicht angehen könne, dass mit einer allzu breiten Definition an der Schnittstelle zwischen Weiterbildung und anderweitiger persönlicher Entfaltung dem Staat Aufgaben und finanzielle Verpflichtungen überbürdet werden, die letztlich Angelegenheit des Individuums seien. Grundsätzlich wollte der Ständerat einen gewissen Handlungsbedarf im Bereich der Weiterbildung aber nicht ausschliessen [21].
Die grosse Kammer folgte dem Ständerat, der im Vorjahr eine parlamentarische Initiative der WBK des Nationalrates für ein Bundesgesetz über die Sondermassnahmen für Umschulungen und Weiterbildung in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT-Umschulungsgesetz) abgelehnt hatte, und beschloss, das Vorhaben nicht mehr weiter zu verfolgen. Dafür überwies er knapp mit 63 zu 60 Stimmen eine seither eingereichte Motion der WBK, die den Bundesrat beauftragt, für den schweizerischen ICT-Bereich umgehend ein System mit Weiterbildungsmodulen, Qualitätsentwicklungen und Know-how-Zertifizierungen zu verwirklichen, um dem herrschenden Wirrwarr an Abschlüssen und Berufsbezeichnungen zu begegnen. Der Bundesrat hatte die Auffassung vertreten, die Initiative für modulare Prüfungen auf der Stufe der berufsorientierten Weiterbildung müsse von den Organisationen der Arbeitswelt und nicht vom Bundesrat ausgehen, weshalb er beantragt hatte, die Motion abzulehnen [22].
Vor einem Jahr hatte die Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung (SVEB) das Qualitätslabel „eduQua“ als Pilotprojekt in sechs Kantonen eingeführt, um Licht in den unübersichtlich gewordenen Dschungel der Weiterbildungsangebote zu bringen. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Berufsbildungs- und Arbeitsämtern, dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie sowie dem Seco soll das neue Label nun landesweit etabliert und damit zur anerkannten Grundlage für behördliche Entscheide etwa im Bereich der staatlichen Subventionierung von Weiterbildung werden [23].
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Aus den gleichen Gründen wie der Nationalrat empfahl auch der Ständerat die von mehreren Jugendorganisationen 1999 eingereichte Volksinitiative „für ein ausreichendes Bildungsangebot“ („Lehrstelleninitiative“), die ein Verfassungsrecht auf Berufsbildung verlangt, zur Ablehnung. Er bedauerte allerdings, dass er aus Termingründen (der Beschluss zur Initiative musste spätestens in der Märzsession gefällt werden) dies nicht erst nach der Beratung des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG) tun konnte (siehe oben). Da das BBG von Bundesrat und Parlament als echte Alternative zur Initiative erachtet wurde, stimmten die Räte einer Verschiebung der Abstimmung über die Volksinitiative bis 2003 zu. Die Initianten, denen die Bestimmungen zur Sicherung von genügend Lehrstellen im BBG zu unverbindlich waren, beschlossen, die Initiative aufrecht zu erhalten [24].
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Wer in einem Kanton eine Berufslizenz hat, darf seinen Beruf grundsätzlich in der ganzen Schweiz ausüben. Mit einem Gutachten zu einem konkreten Fall (Bündner Psychotherapeutin vs. Kanton St. Gallen) verlieh die Wettbewerbskommission (Weko) diesem Prinzip des Binnenmarktgesetzes Nachdruck. Sie verwies auf das dort verankerte Herkunftsortprinzip (Cassis-de-Dijon-Prinzip), wonach eine Person ihre privatrechtliche Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz ausüben darf, wenn ihr dafür von einem Kanton die Erlaubnis erteilt wurde. Laut Weko darf von diesem Prinzip nur „aus überwiegenden öffentlichen Interessen“ abgewichen werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Kanton die im Herkunftskanton geltenden Anforderungen an die Berufsausübung als ungenügend erachtet und deswegen die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet sieht [25].
Am 1. Juni trat das neue Anwaltsgesetz in Kraft, welches die interkantonale Freizügigkeit für Anwälte einführt. Seit diesem Datum können Anwälte ohne zusätzliche Bewilligung in der ganzen Schweiz vor Gericht auftreten. Als Konsequenz wurden die Berufsregeln und Disziplinarmassnahmen auf Bundesebene vereinheitlicht. Gestützt auf das Abkommen der Schweiz und der EU über den freien Personenverkehr regelt das Anwaltsgesetz ebenfalls die Modalitäten für die Zulassungsbedingungen für Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU; da dies im Vorjahr vergessen worden war, genehmigte das Parlament diskussionslos die Ausweitung auf die EFTA-Staaten.
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Hochschulen
Im Vorjahr hatte der Bundesrat seinen Entwurf für einen neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung in die Vernehmlassung gegeben. Darin sollen der Bund und die Kantone verpflichtet werden, ihre Hochschulpolitik (einschliesslich der Fachhochschulen) landesweit und partnerschaftlich aufeinander abzustimmen. Ziele sind eine grössere Mobilität der Studierenden sowie eine engere Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft. Die Parteien, die Wirtschaftsverbände und die Betroffenen zeigten sich mit den Vorschlägen nur beschränkt zufrieden. Die schlechtesten Noten erhielt der Entwurf von der SP. Sie bezeichnete ihn als „nicht akzeptabel“ und verlangte vom Bundesrat eine Überarbeitung. Der grösste Mangel sei die fehlende Idee einer gesamthaften Steuerung in der Hochschulpolitik. Zudem drücke sich der Vorschlag um die Definition von klaren Schwerpunkten im universitären Angebot. Die FDP äusserte sich zwar positiv zum grundsätzlichen Geist der Reform, meinte aber, diese werde zu zögerlich angegangen. So sei das Problem der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nicht gelöst. Bezüglich der Finanzierung werde das Subsidiaritätsprinzip ignoriert. Auch die CVP bemängelte, dass die zentrale Frage der Finanzierung weitgehend ausgeklammert werde. Am zufriedensten zeigte sich die SVP. Sie begrüsste die allgemeine Stossrichtung und kritisierte lediglich die vorgesehene begriffliche Gleichsetzung von Fachhochschulen und akademischen Universitäten. Grundsätzliche Einwände erhob die Konferenz der Universitätsrektoren (Crus). Sie fragte sich, ob wirklich schon kurz nach dem Inkrafttreten des revidierten Universitätsförderungsgesetzes die Weichen für weitergehende Umgestaltungen zu stellen seien. Ähnlich zurückhaltend äusserten sich mehrere Kantone, der Wirtschaftsverband Economiesuisse, der ETH-Rat und die Konferenz der Fachhochschulen. Kontrovers beurteilt wurde auch die Ausgestaltung des kooperativen Föderalismus. Die Konstruktion einer gemeinsamen Zuständigkeit von Bund und Kantonen wurde vom Kanton Waadt und der Crus verfassungsrechtlich angezweifelt. Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse beauftragte der Bundesrat die beiden involvierten Departemente (EDI und EVD), den Entwurf noch einmal gänzlich zu überarbeiten [27].
Ende Oktober nahm eine Delegation unter Bundesrätin Dreifuss in Paris einen OECD-Länderbericht zum tertiären Bildungsbereich in der Schweiz entgegen und diskutierte die darin enthaltenen Empfehlungen mit dem „Comité de l’éducation“ der OECD und mit den an der Überprüfung beteiligten Experten. Der Bericht war Ende der 90er Jahre auf Anfrage der Schweiz in der Absicht gestartet worden, den Stand der in der Schweiz stattfindenden Reformen im Bereich der Universitäten und Fachhochschulen durch ein international anerkanntes Gremium überprüfen zu lassen. Die wichtigsten Fragen betrafen den Hochschulzugang, das Niveau des Fachhochschulausbaus, die Umsetzung der Ziele der Bologna-Doktrin (Einführung zweistufiger Studiengänge nach angelsächsischem Modell) und die damit zusammenhängende Frage des Europäischen Kredit-Transfer-Systems ECTS, die Erneuerung von Lehre und Forschung, die Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften, die Weiterbildung, das Monitoring des Tertiärsystems, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen und die Internationalisierung des Hochschulbereichs. In ihrem Bericht anerkannten die Experten das insgesamt hohe Niveau der Ausbildung in der Schweiz sowie deren beträchtliches Potenzial bei der universitären Forschung, insbesondere bei den Natur- und den technischen Wissenschaften. Als beachtliche Leistungen wurden die in jüngster Zeit markant gesteigerte Maturitätsquote, der Fortschritt im Aufbau der Fachhochschulen und die zunehmende Einführung des New Public Managements im Hochschulbereich hervorgehoben. Nachholbedarf wurde hingegen bei der Frauenförderung, beim Hochschulzugang von Kindern nicht-akademischer Eltern und beim „life long learning“ geortet. Aufgrund ihrer Analyse formulierten die Experten einen ganzen Katalog von Empfehlungen an die Adresse der Schweiz, welche der Bundesrat zum Teil in seine Vorschläge zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT) in den Jahren 2004-2007 aufnahm [28].
Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) forderte vom Bundesrat eine „substanzielle Erhöhung“ der Subventionen an die kantonalen Universitäten. In der Beitragsperiode 2004-2007 sollten die gesamten Kredite um 900 Mio Fr. erhöht werden. Die SUK begründete ihr Begehren mit den ständig steigenden Studierendenzahlen und den anstehenden tiefgreifenden Reformen. Sie wies darauf hin, dass sich von 1990 bis 2000 die Zahl der Studierenden an den Schweizer Universitäten (ETH inbegriffen) um 12% von 86 000 auf 97 000 erhöht habe. Im gleichen Zeitraum sei die Summe aller öffentlicher Finanzierungen der Universitäten real (in Franken von 2000) von 4,0 Mia Fr. auf 3,3 Mia resp. um 17% reduziert worden, während gleichzeitig alle politischen Parteien die Bedeutung von Bildungsanstrengungen immer wieder hervorgehoben hätten [29].
Die Universität Basel machte zügig voran mit der Umsetzung der Bologna-Deklaration. Nachdem schon auf das Wintersemester 2000/01 das dreistufige System (Bachelor, Master, Doktorat) in den auf diesen Zeitpunkt neu eingerichteten Pflegewissenschaften eingeführt worden war, erfolgte auf das Wintersemester 2002/03 erstmals an einer Schweizer Universität die Umstellung in den gesamten Naturwissenschaften sowie im Bereich Sport. 2003 soll „Bologna“ auf die wirtschaftswissenschaftliche, juristische und geisteswissenschaftliche Fakultät ausgedehnt werden. Erleichtert wird die Umsetzung in Basel durch eine überwiegend positive Einstellung der Studierenden gegenüber dem Bologna-System. Der gesamtschweizerische „Verband der Schweizerischen StudentInnenschaft“ (VSS) und die aus dem Dachverband ausgetretene Genfer Studentenkonferenz äusserten demgegenüber nach wie vor grosse Vorbehalte gegen „Bologna“, da sie in der vorgesehenen Strukturänderung die Gefahr einer Verschulung der Studien und eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit sehen [30].
Anfang März leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft für eine Teilrevision des ETH-Gesetzes zu. Damit soll die Autonomie der sechs wissenschaftlichen Institutionen des Bundes – ETHZ und ETHL sowie die vier Forschungsanstalten mit den Schwerpunkten Wasser (Eawag), Wald und Schnee (WSL), Materialprüfung (Empa) und Grossforschungseinrichtungen (PSI) – rechtlich untermauert und weiterentwickelt werden. Der ETH-Bereich bleibt dem EDI zugeordnet, ist diesem aber nicht mehr „unterstellt“. Als wichtigstes Instrument der politischen Führung soll der vierjährige Leistungsauftrag verankert werden. Er bestimmt die Schwerpunkte und die Ziele in Lehre, Forschung und Dienstleistung und ist auf den Finanzierungsbeitrag des Bundes abgestimmt, den das Parlament für Betrieb und Investitionen in einem vierjährigen Zahlungsrahmen, verbindlich aber nur mit dem jährlichen Globalbudget festlegt. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat sind zum Leistungsauftrag anzuhören. Die Kompetenzen zwischen dem ETH-Rat und den sechs Institutionen werden klarer abgegrenzt. Die Schulpräsidenten erhalten Stimmrecht im ETH-Rat. Die Verwertung der Forschungsergebnisse wird explizit als Aufgabe der ETH definiert; sie darf sich künftig an Unternehmen beteiligen, allerdings nicht aus rein finanziellen Motiven. Entgegen seinem ersten Entwurf verzichtete der Bundesrat auf eine Eigentumsübertragung der Grundstücke und Gebäude [31].
Im Ständerat, der die Revision als Erstrat behandelte, gab eigentlich nur der Leistungsauftrag zu reden. Die kleine Kammer stimmte dem Antrag ihrer WBK zu, dass der Leistungsauftrag nicht nur von den zuständigen Parlamentskommissionen, sondern vom jeweiligen Plenum zu genehmigen sei. Der Antrag wurde damit begründet, dass die ETH nicht ein FLAG-Amt sei, weshalb auch andere gesetzliche Regelungen anzuwenden seien. Bundesrätin Dreifuss warnte, die Verlängerung des Verfahrens durch die erforderliche Vorlage ans Parlament könne auf Kosten der Qualität und der raschen Umsetzung gehen. Um ihren Bedenken entgegen zu kommen, schlug Stadler (cvp, UR) eine Ergänzung vor, wonach der Bundesrat (wie bei der SBB) aus wichtigen, nicht vorhersehbaren Gründen den Leistungsauftrag während der Geltungsdauer soll ändern können. Der Antrag der Kommission wurde oppositionslos, jener von Stadler mit 29 zu 6 Stimmen angenommen [32]. Einstimmig wurde von beiden Kammern das Bauprogramm 2003 der Sparte ETH-Bereich verabschiedet, das einen Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredits von 78,22 Mio Fr. umfasst [33].
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Im Vorjahr hatte der Rektor der Universität Lausanne, der wegen des „projet triangulaire“, der Hochschulkoordination am Genfersee, eine Ausdünnung des Universitätsstandortes Lausanne befürchtete, den brisanten Vorschlag gemacht, die kantonale Universität mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL) zu fusionieren. Der Waadtländer Staatsrat schloss dieses Vorgehen Anfangs Jahr aus, da es mit geschätzten Kosten von rund 100 Mio Fr. zu teuer wäre und zudem von der ETHL nicht gewünscht werde. Sie beschloss demgegenüber, auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Universität Neuenburg zu setzen. Für diese Kooperation vor allem im Bereich der Post-Graduate-Studien wurden ein gemeinsamer Rektoratsrat und ein Koordinationsfonds eingesetzt [34].
Die mit Neuenburg im Universitätsverbund BeNeFri zusammengeschlossenen Universitäten Bern und Freiburg zeigten sich düpiert ob dem Vorgehen Neuenburgs, insbesondere weil der Rektor der Universität Neuenburg sprachliche und konfessionelle Gründe für diese partielle Neuausrichtung geltend machte. In der Presse wurde dieses Ausscheren auch damit erklärt, dass Neuenburg gleich wie die Universitäten Genf und Lausanne der Umsetzung der Bologna-Doktrin skeptisch gegenübersteht. Die Erziehungsdirektoren der Kantone Bern, Neuenburg und Freiburg legten hingegen ein Bekenntnis zu BeNeFri ab und kündigten eine noch weiter gehende Zusammenarbeit an [35].
Der Vetsuisse-Rat, das im Vorjahr von den Regierungen der Kantone Bern und Zürich zur Entwicklung eines Kooperationsmodells eingesetzte Gremium, beschloss die Fusion der beiden Veterinärmedizinischen Fakultäten der Universitäten Bern und Zürich auf das Studienjahr 2002/03 hin. Der Vetsuisse-Rat schlug vor, dass die Ausbildung der Tierärzte weiterhin an beiden Standorten erfolgen soll, dass aber gewisse Spezialitäten nur noch an einem Ort angeboten werden [36].
Life-Science-Aktivitäten der ETHZ und der Universität Basel sollen in Basel zusammengeführt werden. Den „Kick-off“ zu diesem Projekt vollzogen Ende Jahr Spitzenvertreter des Bundes und des Kantons Basel-Stadt sowie der ETH und der Universität Basel. Im neuen Institut sollen Stärken des ETH-Bereichs wie der Universität Basel im biomedizinischen Bereich zusammengefasst werden. Wenn sich die Zusammenarbeit bewährt, soll sie im Hinblick auf die BFT-Botschaft für die Jahre 2008-2011 in die Bildung einer ETH-Institution in Basel münden [37].
In der Bodenseeregion und im Raum Basel bestehen Vernetzungen über die Landesgrenzen hinaus. Rund 600 Studierende sind in Studiengängen und Fachbereichen im Rahmen der Internationalen Bodenseehochschule (IBH) eingeschrieben. Zur IBH gehören die Universitäten Konstanz, St. Gallen und Zürich sowie die meisten Fachhochschulen der Anrainer-Staaten im Bodenseeraum. Allerdings beschränken sich die konkreten Kooperationsprojekte in der Regel auf zwei, und nur vereinzelt auf mehrere Bildungsinstitute [38]. Nachdem im Rahmen der EU-Initiative Interreg II bereits zwei eher marginale trinationale Ausbildungen im Ingenieurbereich geschaffen worden waren, wurde im Herbst ein dritter Studiengang angeboten. Mit dem Bauingenieurwesen betrifft er eine traditionelle Disziplin technischer Hoch- und Fachhochschulen. Das Projekt wird im Rahmen von Interreg III von der Fachhochschule beider Basel, der Fachhochschule Karlsruhe und der Universität Robert Schumann in Strassburg realisiert [39].
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Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) änderte im Interesse der Frauen per 1. Januar seine Richtlinien für die Zuteilung eines Forschungsstipendiums. Frauen, welche die bisherigen Alterslimiten (33 für junge resp. 35 Jahre für ausgewiesene Forscherinnen) überschritten haben, können dennoch einen Stipendienantrag stellen. Diese Regelung ist bisher einzigartig in Europa und trägt dem Umstand Rechnung, dass Frauen mit Familienpflichten ihre Universitätskarriere weniger zielstrebig verfolgen können als ihre männlichen Kollegen [40].
Ende Jahr wurde in Bern die Datenbank „femdat“ als neue Dienstleistung zur Förderung der Frauen in der Berufswelt vorgestellt. Es handelt sich dabei um ein Netzwerk von Wissenschafterinnen und Expertinnen unterschiedlicher Fachgebiete. Das Angebot richtet sich an Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitutionen, Unternehmen, Kommissionen, Verwaltung, Medien und Privatpersonen. „femdat“ will zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung und zur vermehrten Präsenz der Frauen im öffentlichen Leben beitragen. Die Datenbank wird von einem Verein getragen, dem die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften sowie verschiedene gleichstellungs- und frauenspezifische Hochschulabteilungen und Gruppierungen angehören. Unterstützt wird „femdat“ zudem von den Schweizerischen Akademien für Naturwissenschaften sowie für Geistes- und Sozialwissenschaften [41].
Die Verantwortlichen des Aktionsprogramms „Chancengleichheit an den Fachhochschulen zogen eine positive Zwischenbilanz. An einer Tagung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie wurde betont, dass ihm Rahmen des Programms neue Studiengänge entwickelt worden seien, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen ausgerichtet sind. Zudem habe man die Lücken im Bereich „Gender Studies“ schliessen können [42].
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Wie das Bundesamt für Statistik (BFS) mitteilte, begannen 2001 30% der jungen Erwachsenen in der Schweiz ein Hochschulstudium; 1981 waren es erst 12% gewesen. 17 582 Personen nahmen eine Ausbildung an universitären Hochschulen und 9227 eine an den Fachhochschulen auf. Insgesamt studierten knapp 100 000 Personen an einer universitären Hochschule der Schweiz, rund 29 000 an einer Fachhochschule. Gemäss BFS trugen der dynamische Wandel des Hochschulsystems und die wachsende Bildungsnachfrage sowie die Fachhochschulen und deren fortschreitende Anerkennung wesentlich zu der Öffnung der letzten zwanzig Jahre bei. Bei den Fachhochschulen stieg die Quote seit ihrer Gründung 1997 von 5,2 auf 9,7% der jugendlichen Bevölkerung. 2001 lag der Anteil der Frauen beim Universitätseintritt erstmals höher als jener der Männer. Gemäss BFS nimmt die Beteiligung der Frauen jedoch ab, je fortgeschrittener das Studium ist. Bei der Gesamtheit der Studierenden machen die Frauen lediglich noch 48% aus. Von den Abschlüssen wurden 2001 34% der Doktorate und 45% der Lizenziate und Diplome von Frauen erworben. Ein starkes Ungleichgewicht in der Geschlechtervertretung besteht nach wie vor an den Fachhochschulen. Dort waren 2001 lediglich 33% der Studienanfänger Frauen. Das BFS begründete den Unterschied mit dem bisher mehrheitlich von typischen Männerdomänen bestimmten Fächerangebot; Fachbereiche wie Kunst oder Soziale Arbeit befänden sich an den Fachhochschulen erst im Aufbau [43].
Gemäss einer auf Zahlen von 1998 basierenden Studie der OECD ist die Schweiz das Land mit dem zweithöchsten Anteil von ausländischen Studenten. Auf 1000 Studierende an einer Schweizer Hochschule kommen 160 Studenten aus dem Ausland. Lediglich Luxemburg (305) weist einen noch höheren Anteil auf. Es folgen Australien (126), Österreich (115) und Grossbritannien (108). Die Nachbarländer Deutschland (81) und Frankreich (73) befinden sich im Mittelfeld, die USA (32) am unteren Ende der Skala. Umgekehrt verlassen 45 von 1000 Schweizer Studentinnen und Studenten das Land, um ihr Studium im Ausland weiter zu führen. Unter den ausländischen Personen, die sich an einer Schweizer Hochschule ausbilden lassen, stellen die Studierenden aus Deutschland fast einen Viertel (22,4%), gefolgt von Italien (15,6%), Frankreich (10,6%) und Spanien (6,0%) [44]. Der Nationalrat nahm ein Postulat Neirynck (cvp, VD) an, das den Bundesrat ersucht zu prüfen, welche Änderungen des geltenden Rechts nötig sind, damit die ausländischen Forscher, die an Schweizer Hochschulen ausgebildet werden, besser integriert und vermehrt dazu angeregt werden, nach dem Studium in der Schweiz zu arbeiten [45].
Das europäische Studentenaustauschprogramm Erasmus konnte auf sein zehnjähriges Bestehen zurückblicken. In diesem Zeitraum stieg die Zahl der Studierenden, die von dieser Finanzhilfe profitieren, um ein Semester im Ausland zu verbringen, von gut 300 auf fast 1500. Eine vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft herausgegebene Broschüre zeigte, dass die Möglichkeiten von Erasmus allerdings sehr unterschiedlich genutzt werden. Demnach sind die Westschweizer Studierenden mobiler als die Deutschschweizer. Zudem sind die Geisteswissenschaften klar übervertreten: sie stellen 27% aller Stipendiaten, aber nur 18% aller Studierenden. Untervertreten sind hingegen die Sozialwissenschaften und die Ingenieure [46].
Die Studierendenorganisationen der beiden ETH und der Universität St. Gallen schlossen sich Ende Jahr zum „Verein Schweizerischer Hochschulstudierendenschaften“ (VSH) zusammen, um in der nationalen Hochschulpolitik mitzuwirken. Der neue Verband will offen sein für analoge Organisationen aus weiteren Universitäten und Fachhochschulen. Er tritt neben den 1920 gegründeten „Verband der Schweizerischen StudentInnenschaft“ (VSS), der an sieben Universitäten und an der Zürcher Fachhochschule verankert ist. Der VSH erklärte, er wolle keine Konkurrenz zum VSS sein. Differenzen zum traditionellen Verband waren aber nicht zu übersehen. So sprach sich die neue Dachorganisation deutlich für einen konstruktiven Dialog mit den Universitätsleitungen aus, während der VSS seine Kritik an der Bologna-Studienreform aufrecht erhält. Die vom VSH beabsichtigte Beschränkung auf Fragen des Studiums und der Studierenden unterscheidet sich von der Praxis des VSS, die Grenze der Zuständigkeit weit zu ziehen und sich auch zu Themen wie der Mutterschaftsversicherung (mit Blick auf studierende Mütter) zu äussern [47].
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Der Nationalrat lehnte sowohl die Motion der SP-Fraktion, die eine stärkere Vereinheitlichung des Stipendienwesens verlangte, als auch jene der SVP ab, die leistungsabhängige Stipendien forderte [48].
Als erster Universitätskanton möchte Zürich die von der Interkantonalen Universitätsvereinbarung festgelegte Höchstgrenze für die Studiengebühren mit der geplanten Revision des Universitätsgesetzes voll ausschöpfen und die Semestergebühren praktisch verdoppeln (von heute 640 auf maximal 1224 Fr.). Dagegen regte sich heftiger Widerstand der Studierenden, welche diese Erhöhung als Angriff auf die Chancengleichheit bezeichneten. Zunehmend hänge es vom Einkommen der Eltern ab, ob jemand ein Studium beginnen könne. Bereits heute seien vier von fünf Studierenden auf einen Nebenerwerb angewiesen, was die Chance auf einen Abschluss vermindere. Auch weitere Elemente des Revisionsvorhabens – so etwa die Stärkung des Universitätsrats und die Verschärfung des Numerus clausus – wurden als „Gegenreform“ gewertet mit dem Ziel, eine Eliteuniversität nach angelsächsischem Vorbild zu schaffen [49].
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Fachhochschulen
Im Vorjahr hatte der Bundesrat 600 Experten beauftragt, die total 220 Studiengänge an den sieben Fachhochschulen unter die Lupe zu nehmen. Aufgrund dieser Evaluation zog die Eidgenössische Fachhochschulkommission (EFHK), ein beratendes Organ des Bundesrates, eine erste Bilanz. In allen vom Bund vorgegebenen Bereichen (Lehre, angewandte Forschung und Dienstleistungen) seien markante Fortschritte zu verzeichnen. 126 Studiengänge (57%) erhielten die Note gut bis sehr gut, 67 (30%) wurden als Mittelmass bezeichnet und 27 (12%) genügten den Anforderungen nicht. Zur letzteren Gruppe zählten vor allem Studiengänge in den Bereichen Kunst, Gestaltung und Architektur. Allgemein als mangelhaft wurde die Forschung erachtet. Dafür wurden strukturelle Gründe verantwortlich gemacht, haben die Dozenten an den Fachhochschulen doch ein dreimal höheres Unterrichtspensum als jene der Universitäten, was dazu führt, dass kaum Zeit für Forschung bleibt. Der Verband der Fachhochschuldozierenden verlangte denn auch eine Reduktion der Pflichtlektionen um 50%. Erschwerend für die Forschung kommt hinzu, dass die Fachhochschulen nur über einen sehr schwach ausgestalteten Mittelbau verfügen. Noch nicht nach Wunsch verläuft auch die vom Bundesrat geforderte Konzentration der Lehre und Forschung auf wissenschaftliche Schwerpunkte. Die EFHK verlangte deshalb eine radikale Redimensionierung der Zahl der Studiengänge. Als nicht gelöst bezeichnete sie die Frage des Zugangs mit einer gymnasialen Matura. Die Bedingung eines einjährigen Berufspraktikums sei zunehmend verwässert worden. Damit drohe das spezielle Profil dieser nichtakademischen Hochschulausbildung verloren zu gehen [50].
Noch sind die Schweizer Fachhochschulen im Aufbau, schon sollen ihnen neue Aufgaben zugewiesen werden. Der Bundesrat will ihnen auch die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kultur unterstellen und das Bologna-Modell des zweistufigen Studiums einführen. Zudem soll die angewandte Forschung und Entwicklung verstärkt werden. Mit diesem Ziel gab er Ende Jahr eine Teilrevision des Fachhochschulgesetzes in die Vernehmlassung. Bei der Finanzierung will es der Bund bei einem Drittel der Kosten bewenden lassen. Für die neuen Fachbereiche ist er bereit, einen „bescheidenen Beitrag“ (genannt wurden 10 Mio Fr. pro Jahr) zu leisten, an die Umsetzung der Bologna-Doktrin 14 Mio Fr. bis 2007 [51].
Ohne sie materiell zu diskutieren nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession mit 82 zu 66 Stimmen eine Motion Gysin (fdp, BL) an, die ein stärkeres Engagement des Bundes an den Fachhochschulen verlangte; der Bundesrat hatte Umwandlung in ein Postulat beantragt. Der Bund sollte mehr Kompetenzen in der Regelung der Studiengänge erhalten und diese massiv stärker subventionieren. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und der kantonalen Kompetenzen insbesondere im Billdungsbereich lehnte der Ständerat die Motion in der Herbstsession ab [52].
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Forschung
Ende November verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT) in den Jahren 2004-2007 ans Parlament. Er beantragte, die Mittel für diesen Bereich nach einer Phase der Stagnation deutlich aufzustocken. Gemäss seinen Anträgen soll der BFT-Bereich 2004-2007 mit rund 17,3 Mia Fr. unterstützt werden. Das entspricht gegenüber dem Finanzplan 2003 einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 6%, wovon 1% – im Jahr 2005 1,5% – noch der Kreditsperre unterstellt bleiben. Das finanzielle Engagement des Bundes betrifft die berufliche und die höhere Bildung sowie die Forschung und ist mit Ausnahme des ETH-Bereichs subsidiär zu den Leistungen der Kantone. Für den Einsatz dieser Ressourcen setzte der Bundesrat vier Schwerpunkte: die Erneuerung der Lehre, die Intensivierung der Forschung, die Förderung der Innovation sowie die Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Gemäss Botschaft will der Bundesrat die Voraussetzungen schaffen, damit die Studierenden in angemessener Zeit eine solide Grundausbildung erwerben können. Diese soll das Fundament für die in einer weltweit vernetzten Bildungslandschaft erforderliche Mobilität und für eine lebenslange Weiterbildung gewährleisten. Hochschulübergreifend gilt es, die Aufgabenteilung zwischen den ETH, den kantonalen Universitäten und den Fachhochschulen zu bereinigen. Als wichtiges Thema erachtet der Bundesrat die zügige Umsetzung der Bologna-Doktrin. Er möchte zudem wichtige Investitionen vornehmen, um die Betreuungsverhältnisse an den kantonalen Universitäten, insbesondere bei den Geistes- und Sozialwissenschaften, zu verbessern.
Als eines der Hauptziele im BFT-Bereich nannte der Bundesrat eine bessere Nutzung des wissenschaftlichen Potenzials der Hochschulen, um Forschungsresultate rascher in erfolgreiche Produkte umzusetzen. Dazu sollen die Hochschulen und die Wirtschaft in der angewandten Forschung und Entwicklung (FuE) intensiver zusammenarbeiten. Der Bundesrat möchte vor allem Projekte in den Bereichen Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologien, Nano- und Mikrosystemtechnologie unterstützen sowie die Entwicklung von neuen High-tech-Unternehmen fördern. National und international will der Bundesrat auf eine verstärkte Zusammenarbeit und Arbeitsteilung im Hochschulbereich, auf eine Stimulierung der internationalen Kooperation der schweizerischen BFT-Institutionen im Rahmen des europäischen Forschungs- und Hochschulraums sowie auf vermehrte wissenschaftliche und wirtschaftliche Präsenz der Schweiz auf internationaler Ebene setzen [53].
Im Hinblick auf die BFT-Botschaft des Bundesrates publizierte der Rat der schweizerischen wissenschaftlichen Akademien (CASS), in dem die vier Akademien (technische und medizinische Wissenschaften, Natur- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften) zusammengeschlossen sind, erstmals ihre Vorstellungen von künftigen Forschungsfeldern in der Schweiz. Zu den vorgeschlagenen Themenschwerpunkten gehörten die ökologische Nachhaltigkeit, die Entwicklung der Gesellschaft, die Wissenschaft an sich und Fragen, die sowohl medizinische wie philosophische Wissenschaften betreffen. Hinzu kamen Prioritäten der einzelnen Bereiche [54].
Im Frühjahr präsentierte der Schweizer Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) ein Programm mit neun Punkten zum Forschungsplatz Schweiz. Der Präsident erklärte, die Krise drohe nicht, sie sei bereits da. Die kantonalen Universitäten erstickten in den Studierenden und verarmten, die Nachwuchsförderung verharre auf einem ungenügenden Niveau, Reformen, die in grossem Umfang angestrebt und auch durchgeführt würden, stiessen an finanzielle Grenzen. Der SWTR postulierte deshalb eine Steigerung der Bundesmittel um 10% pro Jahr. Insbesondere möchte er die Grundlagenforschung wieder vermehrt zum Zuge kommen lassen, ebenso die klinische Forschung und die Geistes- und Sozialwissenschaften. Er trat zudem für bessere Betreuungsverhältnisse, für ein zentrales Forschungszentrum sowie für eine Internationalisierung der Berufungskommissionen und der Beurteilung von Forschungsgesuchen ein. Beim Grundstudium verlangte er eine „rigorose Selektion“. Für die hochschulpolitischen Strukturen skizzierte der SWTR ein Modell mit gemeinsamen Rechtsgrundlagen für ETH und kantonale Universitäten, die eine gleiche Autonomie haben sollten. Die Finanzierung würde in einem gemeinsamen System nach Finanzkraft der Kantone und nach Leistungen der Empfänger erfolgen. Ein gemeinsames Organ von Bund und Kantonen übernähme die strategischen Steuerungsaufgaben, während ein schweizerischer Universitätsrat aus Rektoratsvertretern und unabhängigen Persönlichkeiten für Planung und Koordination auf operativer Ebene zu sorgen hätte. Der SWTR unterstützte zudem die Forderung, dass für Wissenschaft, Bildung, Kultur und Technologie nur ein Departement zuständig sein sollte und nicht wie bisher EDI und EVD [55].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion der liberalen Fraktion angenommen, welche die Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement verlangte. Weil damit in organisatorische Belange des Bundesrates eingegriffen würde, lehnte der Ständerat die Motion ab, überwies aber eine entsprechende Empfehlung [56].
Da sich der Staat in den letzten Jahren zunehmend aus dem Bereich der Forschung zurückgezogen hat, diese im Bereich der klinischen Medizin jedoch stets aufwändiger wird, sehen sich immer mehr wissenschaftliche Equipen gezwungen, Gelder der Pharmaindustrie in Anspruch zu nehmen. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) sah sich deshalb veranlasst, eine Reihe von berufsethischen Empfehlungen auszuarbeiten. Der Zehn-Punkte-Katalog sieht vor, dass die beteiligten Ärztinnen und Ärzte keine finanziellen Interessen an den Versuchen oder Ergebnissen haben und für die von ihnen geprüften Produkte nicht werben dürfen. Bei Publikationen sei die Finanzierung offen zu legen, der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen und Kongressen aus der eigenen Tasche zu finanzieren [57].
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Der Bundesrat genehmigte im November die neuen Statuten, die der Stiftungsrat des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) zwei Monate zuvor verabschiedet hatte. Der SNF ist das zentrale Instrument des Bundes zur Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Schwerpunkt der Totalrevision liegt in der Klärung der Aufgaben, Kompetenzen und Funktionen der wichtigsten Organe des SNF. Gemäss den neuen Statuten nimmt der Stiftungsrat als oberstes Führungs- und Kontrollorgan vermehrt übergeordnete strategische Aufgaben im Bereich der Wissenschaftspolitik wahr. Der Anteil der direkt vom Bundesrat gewählten Mitglieder aus Politik und Wirtschaft wird auf einen Drittel erhöht (bisher 20%), um dem SNF vermehrt die ausserakademische Verankerung zu sichern. Der Nationale Forschungsrat, das wissenschaftliche Leitungsorgan des SNF, wird in seiner Autonomie und Verantwortung deutlich gestärkt. Zur verbesserten Trennung von Politik und Wissenschaft wird der Bund künftig keine Mitglieder des Forschungsrates mehr direkt bestimmen; diese sollen vielmehr in erster Linie nach den wissenschaftlichen Bedürfnissen des SNF ausgewählt werden. Die Geschäftsstelle wird neu explizit als selbständiges Organ mit eigenen Aufgaben und Kompetenzen statuarisch verankert. Da sie in Zukunft auch für die Vorbereitung der wissenschaftlichen Expertisierung zuständig ist, wird sie wesentlich zur zeitlichen Entlastung der Mitglieder des Forschungsrates beitragen [58].
In seiner Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (siehe oben) in den Jahren 2004-2007 anerkannte der Bundesrat, dass der SNF seit einigen Jahren mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, die zu einer Verringerung der finanziellen Unterstützung pro Projekt und einer Zunahme der Ablehnungsquote bei den Gesuchen führten. Nach dem Willen des Bundesrates soll nun die Förderung der freien Grundlagenforschung hohe Priorität erhalten. Vermehrt zu unterstützen sind seiner Auffassung nach insbesondere die Geistes- und Sozialwissenschaften. Der wissenschaftliche Nachwuchs soll gezielt auf den drei Stufen Doktorat, Postdoktorat und Förderprofessur gestärkt werden. Bei den Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) als Instrument der orientierten Forschung wird mit der Ausschreibung von weiteren drei bis sechs NFS eine Konsolidierung angestrebt, wobei die Geistes- und Sozialwissenschaften besonders berücksichtigt werden sollen [59].
Beide Kammern stimmten dem vom Bundesrat vorgelegten Kredit von 869 Mio Fr. zur Integration der Schweizer Forschung in das sechste EU-Rahmenprogramm von 2003 bis 2006 oppositionslos zu [60]. Dennoch kann sich die Schweiz nicht von Anfang an daran beteiligen. Das bilaterale Forschungsprogramm war das einzige der neun sektoriellen Abkommen, das am 1. Juni nicht in Kraft trat, weil es an das auslaufende fünfte Rahmenprogramm gekoppelt war. Der leztmögliche Beitritt wäre der 1.1.2002 gewesen. Für das sechste Rahmenprogramm sah der Vertrag mit der EU vor, dass es „im gegenseitigen Einverständnis erneuert oder neu ausgehandelt werden kann“. Wegen der Differenzen zwischen der Schweiz und der EU bei der Zinsbesteuerung und der Betrugsbekämpfung kam es im Berichtsjahr aber zu keinem Abschluss, obgleich sich der EU-Forschungskommissar stark dafür einsetzte [61].
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Zur Gentechnologie im Humanbereich siehe oben, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
Im Vorfeld der Beratung der Gen-Lex im Nationalrat löste vor allem die Frage eines Freisetzungsmoratoriums eine breite Kontroverse [62] aus. Noch bevor die vorberatende Kommission in dieser Frage Stellung bezogen hatte, meldeten sich die Forscher zu Wort. Ein Moratorium wäre gemäss der Präsidentin des nationalen Forschungsrates eine grosse Benachteiligung für den Forschungsplatz Schweiz und hätte eine Abwanderung von Forschern ins Ausland zur Folge. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass das Problem der antiobiotikaresistenten Marker gelöst werden könne. Einzelne Forscher drohten bereits mit dem Referendum, falls der Nationalrat ein Freisetzungsmoratorium beschliessen sollte. Unterstützung fanden sie bei der FDP, deren Generalssekretär erklärte, die Partei werde ein allfälliges Referendum tatkräftig unterstützen [63]. Im September traten – eine Premiere – der Schweizerische Bauernverband (SBV) zusammen mit Umweltverbänden vor die Medien und plädierten für ein Moratorium. Untermauert von Umfragen und Studien begründeten sie ihre Haltung mit dem mangelnden Vertrauen der Bevölkerung in GVO-Produkte und mit der Kleinräumigkeit der Schweiz, die einen gleichzeitigen Anbau von GVO- und gentechfreien Pflanzen verunmöglichen würde [64].
Der Nationalrat behandelte in der Herbstsession elf Stunden lang das neue Gentechnikgesetz (GTG) resp. Gen-Lex. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission (WBK) hatte dem Plenum in drei wichtigen Punkten (fünfjähriges Freisetzungs-Moratorium, Ausdehnung des Verbandsbeschwerderechts, Haftung der bewilligungs- und meldungspflichtigen Person vs. Kaskadenhaftung) eine Verschärfung gegenüber der Version des Ständerates beantragt [65]. Im Plenum versuchten Gentech-Befürworter, das GTG als Ganzes abzuschiessen. Orchestriert vom Novartis-Manager Randegger (fdp, BS) und unterstützt von der nahezu geschlossenen FDP-Fraktion stellten Triponez (fdp, BE) und Polla (lp, GE) je einen Nichteintretensantrag, weil die Vorlage kein Regelwerk, sondern ein „Verhinderungsgesetz“ sei. Neirynck (cvp, VD), Wandfluh (svp, BE) und Frey (fdp, NE) plädierten für Rückweisung an die Kommission, mit der Auflage, zwei Vorlagen auszuarbeiten, eine für die Forschung und eine für die Anwendung in der Landwirtschaft. Vehement setzten sich Linke, Grüne, ein Teil der CVP sowie Bundesrat Leuenberger dafür ein, sechs Jahre nach der Überweisung der ausgerechnet von Randegger stammenden Gen-Lex-Motion nun endlich für einen griffigen Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor den befürchteten negativen Auswirkungen der Gentechnik zu sorgen. Randegger hatte gehofft, die Bauernvertreter im Rat auf seine Seite ziehen zu können. Seine Rechnung ging aber bei Weitem nicht auf. Mit 119 zu 62 Stimmen beschloss der Rat, auf das GTG einzutreten und mit 103 zu 77 Stimmen, es nicht an die Kommission zurückzuweisen [66].
In der Detailberatung konnten die eher gentechkritische Kommission, die Linke und die Grünen allerdings nur gerade zwei Erfolge verbuchen. Auf Vorschlag der Kommission wurde ganz knapp mit 84 zu 83 Stimmen ein Artikel angenommen, der die biologische und konventionelle IP-Landwirtschaft vor den Auswirkungen der GVO schützen soll. Anstatt dem vom Ständerat im Vorjahr eingeführten zehnjährigen Moratorium für die Freisetzung gentechnisch veränderter Wirbeltiere wurde ein Verbot festgeschrieben. Ansonsten setzten sich aber die von den Freisinnigen angeführten Gentech-Befürworter in allen Punkten durch. In den Zweckartikel des Gesetzes wurde nicht nur der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt aufgenommen, sondern auch die Förderung der Gentechnologieforschung. Das vom Bauernverband und den Konsumentenschutzorganisationen gemeinsam geforderte fünfjährige Moratorium für die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen, das nur den kommerziellen Anbau, nicht aber die Forschung betroffen hätte, wurde mit 90 zu 83 Stimmen knapp abgelehnt. Den Ausschlag gaben vier Bauernvertreter, die Nein stimmten resp. sich der Stimme enthielten sowie die CVP, deren Fraktion sich von ihrem erst ein Jahr zuvor verlangten Moratorium verabschiedete und mehrheitlich dagegen votierte. Mit 118 zu 64 Stimmen wurde zudem ein Antrag Ricklin (cvp, ZH) angenommen, wonach GVO selbst dann freigesetzt werden dürfen, wenn die angestrebten Erkenntnisse auch ohne Gentechnologie gewonnen werden könnten. Der Nationalrat war zwar wie der Ständerat der Ansicht, antibiotika-resistente Markergene seien zu verbieten, doch wurde der Forschung eine Übergangsfrist bis 2008 gewährt. Eine weitere Niederlage mussten Kommission, Linke und Grüne bei der Diskussion um die Trennung des Warenflusses hinnehmen. Eine Mehrheit der WBK wollte alle jene, die GVO-Produkte in Verkehr setzen, dazu verpflichten, von Anfang an für die Trennung des Warenflusses zu sorgen. Nach Meinung von Randegger (fdp, BS) wäre dies aber reines Bio-Marketing, das die Gentech-Industrie diskriminiere und den Wirtschaftsstandort Schweiz schwäche. Obgleich Aeschbacher (evp, ZH) geltend machte, hier gehe es nicht um Werbung, sondern darum, die Befürchtungen der Bevölkerung vor GVO-kontaminierten Lebensmitteln ernst zu nehmen, setzte sich Randegger durch. Mit 89 zu 80 Stimmen entschied sich der Rat für die Fassung der Kommissionsminderheit und überliess es dem Bundesrat, Bestimmungen zum Warenfluss zu erlassen.
Keine Gefolgschaft fand die Kommissionsmehrheit auch beim Verbandsbeschwerderecht. Sie hatte dieses ausweiten und nicht nur Umweltschutz-, sondern auch Konsumentinnenorganisationen und bäuerliche Körperschaften zulassen wollen. Eine derart sensible Materie brauche Sicherungsmechanismen, argumentierte Aeschbacher (evp, ZH): Chappuis (sp, FR) meinte, besonders die Bauern müssten eigentlich ein Interesse am Vorschlag der WBK haben. Das war aber offenbar nicht so. Zum Erstaunen vieler plädierte der Luzerner Landwirt Kunz (svp), der in der Kommission noch für die Ausweitung votiert hatte, für die ersatzlose Streichung des Verbandsbeschwerderechts und unterstützte einen entsprechenden Antrag seines Bauernkollegen Scherer (svp, ZG), der mit 84 zu 75 Stimmen angenommen wurde. Auch bei der Haftung wich der Rat mit 87 zu 81 Stimmen von der von der Kommission vorgeschlagenen durchgehenden Kanalisierung auf die bewilligungs- oder meldepflichtige Person ab. So soll beim zugelassenen In-Verkehr-Bringen von GVO die Produktehaftung zum Zug kommen. Die strengere Gefährdungshaftung gilt nur noch für Freisetzungsversuche, in geschlossenen Systemen und bei unerlaubter Anwendung. Heberlein (fdp, ZH) warnte mit Erfolg, sonst würden die Schweizer Firmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten diskriminiert. In der Gesamtabstimmung wurde die Gen-Lex mit 67 zu 48 Stimmen angenommen [67].
In der Wintersession nahm der Ständerat im Eilzugverfahren die erste Differenzbereinigung vor. Eine Minidiskussion gab es nur zu der vom Nationalrat eingefügten Bestimmung über die Förderung der Gentechnologieforschung. Ein Antrag Leumann (fdp, LU), hier dem Nationalrat zu folgen, unterlag mit 25 zu 15 Stimmen. Ebenfalls chancenlos blieb der Einsatz von David (cvp, SG) für den Schutz der gentechnikfreien Produktion. Sein Antrag wurde mit 25 zu 14 Stimmen abgelehnt, jedoch wurde den für den Umgang mit GVO Verantwortlichen eine Sorgfaltspflicht auferlegt. Als weitere Sicherheitsmassnahme führte der Ständerat die Bestimmung ein, dass jemand, der einem Landwirt GVO-Produkte verkauft, von diesem eine schriftliche Bestätigung einholen muss, dass er die damit zusammenhängenden Anweisungen zur Kenntnis genommen hat. Dem Verbot der Freisetzung von gentechnisch veränderten Wirbeltieren stimmte die kleine Kammer diskussionslos zu, ebenso dem erst 2009 in Kraft tretenden Verbot von antibiotikaresistenten Markergenen. Bei der Haftung schloss sie sich weitgehend dem Nationalrat an, dehnte allerdings die Gefährdungshaftung des Herstellers auf den Landwirtschaftsbereich aus. Diese soll aber nicht spielen, wenn in einem Betrieb, der Saatgut produziert, versehentlich gentechfreies mit gentechverändertem Saatgut vermischt wird; dann haftet dieses Unternehmen und nicht der GVO-Hersteller. Das Beschwerderecht der Umweltverbände wurde wieder in die Vorlage eingefügt [68].
Nach der Ablehnung des Moratoriums plädierten Bauern, Verarbeiter, Grossverteiler und die Stiftung für Konsumentenschutz in einer gemeinsamen Stellungnahme für einen freiwilligen Verzicht auf GVO-Produkte. Der Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV), Hansjörg Walter (svp, TG), der sich im Nationalrat der Stimme enthalten hatte, erklärte dazu, das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten sei das wichtigste Kapital für die Land- und Ernährungswirtschaft. Darum müssten die Schweizer Bauern unbedingt auf die Qualitätsstrategie setzen, die zurzeit nicht mit Gentechnologie vereinbar sei [69].
Wenige Tage nach der Gen-Lex-Debatte im Nationalrat kündigten Umweltverbände, die Grüne Partei der Schweiz und die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie die Lancierung einer Volksinitiative „für eine gentechnikfreie Landwirtschaft“ an. Sie verlangt, dass nach ihrer Annahme während fünf Jahren keine genetisch veränderten Organismen, die für die Anwendung in der Umwelt bestimmt sind, und keine gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Nutztiere in Verkehr gebracht werden dürfen [70].
Im Vorjahr hatte das Buwal ein Gesuch der ETHZ für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen in Lindau (ZH) abgelehnt, was in Medien, Forschungskreisen und im Parlament grossen Wirbel ausgelöst und die ETHZ zu einem Rekurs an den Bundesrat bewogen hatte. Im September äusserte sich der für das Buwal zuständige Bundesrat Leuenberger zu dieser Angelegenheit. Er befand, die Ablehnung des Gesuchs sei juristisch nicht haltbar, da die geltende Rechtsordnung eine prinzipielle Ablehnung von Freisetzungsversuchen von Pflanzen mit Markergenen, die eine Antibiotika-Resistenz bewirken, nicht vorsehe. Das Buwal hatte seine Opposition mit dem Verweis auf die Gen-Lex-Vorlage begründet, in welche der Ständerat im Zeitpunkt der Ablehnung bereits das Verbot von Freisetzungen mit Markergenen aufgenommen hatte. Leuenberger wies das Buwal an, das Gesuch der ETHZ noch einmal unter Anwendung des geltenden Rechts zu beurteilen und dabei die Schlussfolgerungen der Eidg. Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) zu berücksichtigen. Die EFBS hatte im Vorjahr keine Indizien für eine Gefährdung festgestellt. Ende Jahr bewilligte das Buwal den Freisetzungsversuch mit Auflagen, die den Forderungen des BAG, der EFBS und des Kantons Zürich entsprachen [71].
Der Revisionsentwurf des Bundesrates zum Patentgesetz, der vorsieht, dass gentechnisch veränderte Lebewesen wie Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen, aber auch menschliche Gene und Gensequenzen unter bestimmten Bedingungen patentiert werden dürfen, stiess zum Teil auf heftigen Widerstand. Gentechnologiekritische Kreise, aber auch die Eidg. Ethikkommission für die Gentechnik machten geltend, es handle sich dabei um Entdeckungen, die im Gegensatz zu Erfindungen vom Grundsatz her nicht patentierbar seien. Gene zählten zum „Erbe der Menschheit“, gehörten also allen, weshalb es moralisch nicht vertretbar sei, dass Pharmafirmen während 20 Jahren ein Monopolrecht auf Teile des Menschen erhielten. Die Zulassung des therapeutischen Klonens zur Patentierbarkeit widerspreche zudem dem Verbot in der Verfassung, mit Erzeugnissen aus Embryonen Handel zu treiben [72].
Für die SP würde die Ausdehnung des Patentrechts auf menschliches, tierisches und pflanzliches Leben grundlegende ethische Prinzipien verletzen. Die Grünen vertraten die Ansicht, die belebte Natur erlaube keine Patente. Die Ärzteschaft (FMH und SAMW) sah in der Patentierung von Genen einen Verstoss gegen die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens. Gemeinsam wiesen über 30 Bauern-, Konsumentinnen- und Entwicklungsorganisationen darauf hin, erst vier EU-Mitglieder hätten die europäische Bio-Richtlinie angenommen; der Vorentwurf des EJPD komme einem Akt des vorauseilenden Gehorsams gegenüber Brüssel gleich. Für die Stiftung für Konsumentenschutz sprechen auch wirtschaftliche Gründe gegen die Revision. Die Patentierung diene in erster Linie dazu, Monopole zu errichten; statt gefördert, werde die Forschung dadurch behindert. FDP und SVP begrüssten die vorgeschlagene Revision. Die Änderungen würden einen angemessenen Erfinderschutz im Bereich der Biotechnologie gewähren. Die FDP erachtete vor allem die Europakompatibilität des Schweizer Patentschutzes als dringlich. Diese Auffassung vertrat auch die SVP. Sie betonte zudem, die Revision gebe der forschenden Industrie, allen voran den KMU, die nötige rechtliche Sicherheit. Ähnlich argumentierte auch der Wirtschaftsverband Economiesuisse: für viele Start-up-Firmen sei die Erfindung das einzige Kapital; Die Revision bringe keine Ausweitung der Patentierbarkeit, sondern lege lediglich deren rechtliche und ethische Schranken im Bereich biotechnologischer Erfindungen fest. Volle Zustimmung fand der Revisionsentwurf bei der Interessenorganisation der Gentechnologie Gen Suisse [73].
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Weiterführende Literatur
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Schmitthüsen, Bernhard / Zachariae, Jörg (Hg.), Aspekte der Gentechnologie im Ausserhumanbereich, Zürich 2002.
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[1] Geschäft 02.302; BaZ, 23.1. und 1.3.02. Im Kanton Solothurn war die Regierung bereit, eine analoge Motion der SP entgegen zu nehmen (SZ, 15.8. und 17.8.02). Eine Motion Zbinden (sp, AG) für eine gesamtschweizerische Bildungsstrategie wurde vom NR als Postulat überwiesen (AB NR, 2002, S. 458).
[2] Presse vom 12.11.02. Der NR nahm eine Motion Widmer (sp, LU) für mehr Kostentransparenz im Bildungs- und Forschungsbereich als Postulat an (AB NR, 2002, S. 305 f.). Siehe auch eine Interpellation Müller-Hemmi (sp, ZH) zur Stärkung der Bildungsforschung (AB NR, 2002, S. 467).
[3] Presse vom 21.6.02. Der NR überwies ein Postulat Widmer (sp, LU) für eine systematische Evaluation der schulischen Grundkompetenzen (AB NR, 2002, S. 461).
[4] Die Zahlen beruhen auf einer Studie, welche die OECD in den 90er Jahren durchgeführt hat; mit ihren Werten befand sich die Schweiz im europäischen Mittelfeld.
[5] Lit. Vanhooydonck / Grossenbacher; Presse vom 11.6.02. Die EDK beschloss, nichts zu überstürzen bezüglich der in der PISA-Studie zutage getretenen Leseschwäche der Schweizer Schülerinnen und Schüler; sie will entsprechende Massnahmen erst 2003 nach fundierten Abklärungen vorstellen (Presse vom 8.3.02). Zu einer Expertentagung über die PISA-Studie siehe BaZ, 16.8.02; BZ, 17.8.02.
[6] NZZ und TA, 19.1., 27.3., 29.5., 21.6., 7.9., 25.11., 26.11. und 3.12.02. Eine Nachbefragung der Stimmenden zeigte, dass das Volksschulgesetz vor allem daran gescheitert ist, dass es gleichentags mit der Asylinitiative der SVP zur Abstimmung gelangte. Diese mobilisierte besonders konservative und ältere Stimmberechtigte (TA, 19.12.02). Eine Motion Gutzwiller (fdp, ZH) für eine generelle Einschulung im 6. Altersjahr wurde in der Postulatsform verabschiedet (AB NR, 2002, S. 301 ff.).
[7] AZ, 5.3.02; NZZ, 8.6.02.
[8] Bund, 22.1.,13.11. und 21.12.02. Andere Kantone prüfen ebenfalls einen Schulausschluss auf Zeit, allerdings in weit geringerem Umfang oder mit begleitenden Massnahmen. AG: AZ, 16.12. und 17.12.02; BS: BaZ, 14.2. und 4.12.02; TI: CdT, 9.1. und 26.11.02. Im Kanton Zürich sah das abgelehnte Volksschulgesetz einen Ausschluss von maximal vier Wochen vor. Zu ersten Erfahrungen des Kantons St. Gallen mit seinen „Besonderen Unterrichts- und Betreuungsstätten“ siehe SGT, 13.12.02. Vgl. SPJ 2001, S. 218 f.
[9] Presse vom 4.12.02.
[10] BaZ, 19.4., 7.9., 23.9. und 30.11.02.
[11] NLZ, 14.2., 24.5. und 29.9.02; Bund, 26.9.02.
[12] CdT, 23.4., 29.5., 29.8. und 17.10.02.
[13] Bund und TA, 30.10.02; LT, 1.11.02. Die Erziehungsdirektorenkonferenz der Romandie und des Tessins verlangten in der Vernehmlassung zum neuen Sprachengesetz, dass dieses eine Landessprache als erste Fremdsprache vorschreiben soll (siehe unten, Teil I, 8b,Sprachenpolitik).
[14] NZZ, 31.1.02.
[15] Presse vom 5.11.02.
[16] TA, 30.8.02. Siehe SPJ 2001, S. 219 f.
[17] AB SR, 2002, S. 529 f.
[18] AB NR, 2002, S. 2158.
[19] BBl, 2003, S. 2363 ff.; Presse vom 30.11.02.
[20] AB SR, 2002, S. 491 ff., 517 ff., 970 ff., 1218 ff., 1303 f. und 1307; AB NR, 2002, S. 1907 ff., 2122 f. und 2172. Siehe SPJ 2001, S. 221 f.
[21] AB SR, 2002, S. 642 f. Siehe SPJ 2001, S. 223.
[22] AB NR, 2002, S. 724 ff. Siehe SPJ 2001, S. 222 f.
[23] NZZ, 22.1.02.
[24] AB SR, 2002, S. 75 ff., 247 und 265; AB NR, 2002, S. 397 und 473; BaZ, 8.3.02. Siehe SPJ 2001, S. 223.
[25] NZZ, 9.1. und 22.1.02.
[27] TA, 9.1.02; NZZ, 15.1.02; Presse vom 1.6.02. Siehe SPJ 2001, S. 224.
[28] Presse vom 23.10.02. Zu „Bologna“ siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Ricklin (cvp, ZH) in AB NR, 2002, Beilagen I, S. 371 ff.
[29] LT, 6.7.02; NZZ, 9.7.02.
[30] NZZ, 5.4. und 15.4.02; Bund, 20.6.02.
[31] BBl, 2002, S. 3465 ff.; Presse vom 5.3.02; NZZ, 22.8.02. Siehe SPJ 2001, S. 224. Um die bisherige Zielerreichung innerhalb des Leistungsauftrages abzuschätzen, wurde im Sommer eine Zwischenevaluierung durch eine international zusammengesetzte Gruppe namhafter Experten durchgeführt. Einige ihrer Empfehlungen sind in der Totalrevision des ETH-Gesetzes bereits berücksichtigt, andere sollen in den Leistungsauftrag für die Jahre 2004-2007 aufgenommen werden (Presse vom 28.8.02).
[32] AB SR, 2002, S. 780 ff. Eine Motion Neirynck (cvp, VD), die verlangte, dass der BR für jede ETH je einen Verwaltungsrat bestimmt, wurde vom NR in Postulatsform angenommen (AB NR, 2002, S. 306). Der SR überwies eine Empfehlung Hofmann (svp, ZH), die den BR ersucht, im Leistungsauftrag 2004-2007 besonderes Gewicht auf die Raumplanung zu legen (AB SR, 2002, S. 1058 f.).
[33] BBl, 2002, S. 5369 ff.; AB SR, 2002, S. 650 f.; AB NR, 2002, S. 1924 f.
[34] LT, 9.1., 10.1., 17.1., 2.4., 16.10. und 23.10.02; Presse vom 2.2.02; 24h, 2.5.02. Siehe SPJ 2001, S. 227. Enger soll auch die Zusammenarbeit zwischen Neuenburg und der ETHL werden: die beiden Institutionen planen einen gemeinsamen Lehrstuhl für Weltraumtechnologie (LT, 30.1.02).
[35] NZZ, 9.2.02; Bund, 5.3. und 17.4.02. Zur Skepis der Westschweizer Universitäten und der FHS gegenüber „Bologna“ siehe LT, 30.4.02. Vgl. SPJ 2001, S. 226.
[36] Bund, 14.5.02; TA, 14.5. und 15.5.05.
[37] NZZ, 21.12. und 24.12.02. Zur Stellung Basels in der Hochschullandschaft siehe eine Interpellation Plattner (sp, BS) im SR (AB SR, 2002, S. 651 ff.).
[38] SGT, 27.2., 17.9. und 22.10.02.
[39] NZZ, 24.2.02. Das seit dem Vorjahr angebotene trinationale Studium in International Business Management mit den Standorten Basel, Lörrach und Colmar fand reges Interesse (BaZ, 27.4.02).
[40] LT, 25.1.02; 24h, 31.1.02. Die Alterslimite wurde auch für das Projekt Nachwuchsförderungprofessuren des SNF erhöht, mit dem u.a. versucht wird, den ins Ausland abgewanderten wissenschaftlichen Nachwuchs wieder in die Schweiz zu holen (SHZ, 23.1.02).
[41] NZZ, 6.11.02. Eine NFP-Studie zeigte, dass die geringe Präsenz der Frauen im Hochschulbereich weniger auf die Unvereinbarkeit von Kindern und Karriere zurückzuführen ist, als vielmehr auf das Fehlen von Kontaktnetzen (TA, 28.8.02).
[42] NZZ, 18.4.02.
[43] Presse vom 18.12.02. Nach einem Szenario des BFS wird die Zahl der Studierenden an den Universitäten bis 2010 auf 113 000 (+13%) und an den FHS auf 26 000 (+35%) steigen. Besonders stark ist das Wachstum in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Im Weiteren dürfte sich die Zahl der Diplome in Informations- und Kommunikationstechnologien auf allen Stufen vervielfachen (Lit. Bildungsprognosen Presse vom 18.5.02).
[44] Lit. International; LT, 22.3.02.
[45] AB NR, 2002, S. 2161. Siehe SPJ 2001, S. 226.
[46] Presse vom 6.6.02. Da das Verhandlungsmandat der EU noch nicht beschlossen ist, kam es zu keinen Verhandlungen um eine Aufnahme der Schweiz in das Erasmus-Nachfolgeprogramm Socrates. Vgl. SPJ 2001, S. 228.
[47] Presse vom 17.12.02.
[48] AB NR, 2002, S. 293 ff. Siehe SPJ 2001, S. 228.
[49] WoZ, 12.12.02; Presse vom 13.12.02.
[50] Presse vom 18.6.02. Siehe dazu auch die Interpellationen Müller-Hemmi (sp, ZH) und Grobet (-, GE) in AB NR, 2002, Beilagen, V, S. 121 f. und 143 f. Eine Expertise im Kanton Bern ergab, dass die im Kanton angesiedelten FH nicht jene Spezialisten ausbilden, welche die regionale Wirtschaft braucht (Bund, 14.11.02).
[51] Presse vom 19.12.02. Als erstes Land anerkannte Deutschland die Diplome der FHS (LT, 17.4.02). Der NR überwies eine Motion Kofmel (fdp, SO), die im Bereich der Weiterbildung gleich lange Spiesse für ETH und Fachhochschulen verlangt, als Postulat (AB NR, 2002, S. 1685).
[52] AB NR, 2002, S. 216 f.; AB SR, 2002, S. 641 f.
[53] BBl, 2003, S. 2363 ff.; Presse vom 30.11.02. In der Sommersession wurden von Vertreterinnen und Vertretern aller NR-Fraktionen sechs gleichlautende Motionen eingereicht, die eine jährliche Erhöhung des BFT-Kredits um mindestens 6,5% verlangen (Geschäfte 02.3299 bis 02.3304; BaZ, 21.6.02). Zur Zwischenbilanz, welche der BR nach der Halbzeit des BFT 2000-2003 zog, siehe Presse vom 19.4.02. Für einen Bericht des EDI zur Lage in den Geistes- und Sozialwissenschaften, der eine massive Erhöhung der finanziellen Mittel verlangte, siehe Presse vom 4.5.02. Vgl. SPJ 2001, S. 232.
[54] NZZ, 25.2.02. Eine bessere Kenntnis der Wissenschaft an sich und ihrer gesellschaftlichen Voraussetzungen und Implikationen verlangte auch BR Dreifuss in ihrer Rede zum fünfjährigen Bestehen des „Collegium Helveticum“ der ETHZ (NZZ, 22.5.02).
[55] Lit. Strukturreform; Presse vom 30.5.02.
[56] AB SR, 2002, S. 361 ff. Siehe SPJ 2001, S. 230.
[57] NZZ, 18.9.02.
[58] Presse vom 30.7. und 21.11.02; NZZ, 31.7.02. Der SNF verlangte für die Periode 2004-2007 eine Erhöhung seiner Mittel um jährlich 16% (BaZ, 28.6.02).
[59] BBl, 2003, S. 2363 ff. Zur Zwischenbilanz des Schwerpunktprogramms „Zukunft Schweiz“ siehe Presse vom 1.7.02.
[60] BBl, 2002, S. 1077 ff.; AB SR, 2002, S. 247 ff.; AB NR, 2002, S. 754 ff.
[61] TA, 29.5.02; 24h, 30.5.02; Baz,7.6. und 20.7.02; Presse vom 11.7., 13.11. und 7.12.02; NZZ, 18.10.02; LT, 29.11. und 18.12.02. Vgl. SPJ 2001, S. 231. Siehe dazu auch eine Interpellation Müller-Hemmi (sp, ZH) in AB NR, 2002, S. 464.
[62] Siehe stellvertretend NZZ, 23.8. und 11.9.02.
[63] Presse vom 13.2.02. Für ein Positionspapier der FDP zur Gentechnologie im ausserhumanen Bereich, das der Vorlage des BR entsprach, siehe Presse vom 9.4.02.
[64] Presse vom 10.9.02. Siehe SPJ 2001, S. 232 f.
[65] Presse vom 30.1., 19.2., 30.4., 1.6. und 9.7.02; NZZ, 30.8.02. Siehe SPJ 2001, S. 232 f.
[66] AB NR, 2002, S. 1522 ff.; Presse vom 2.10.02. Die Stimmen für Eintreten stammten von den Linken und den Grünen, von der CVP und von den Bauervertretern der SVP. Randegger: Bund, 26.9.02.
[67] AB NR, 2002, S. 1545 ff. und 1575 ff.; Presse vom 3.10.02.
[68] AB SR, 2002, S. 1141 ff.
[69] Presse vom 16.10.02.
[70] WoZ, 10.10.02; BaZ, 14.11.02; NLZ, 27.12.02.
[71] Presse vom 14.9. und 21.12.02; NZZ, 20.9.02; Siehe SPJ 2001, S. 233 f.
[72] NZZ, 5.1. und 23.2.02; TA, 31.1. und 25.3.02; Presse vom 27.3.02; (Ethikkommission); WoZ, 28.3. und 16.5.02; LT, 2.5.02. Siehe Lit. Anwander et al. Vgl. SPJ 2001, S. 235. Da der BR mit dem Verweis auf die laufende Patentgesetzrevision nicht aktiv werden wollte, erhob die SP beim Europäischen Patentamt in München Einspruch gegen die Patentierung des Brustkrebsgens BRCA1. Unterstützt wurde der Einspruch von Vertretern von Ärzteschaft, Patienten und Teilen der Forschung (Presse vom 7.8.02). Siehe SPJ 2000, S. 207.
[73] Presse vom 2.5.02. Die EU-Richtlinie ist auch innerhalb der EU sehr umstritten. Frankreich hält sie für unvereinbar mit der Menschenwürde, Deutschland, Italien, Belgien und die Niederlande haben Vorbehalte. Gemeinsam beantragten diese Länder eine Revision (WoZ, 16.5.02).
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