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Sozialpolitik
Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Der Bundesrat verfügte einen auf drei Jahre beschränkten Zulassungsstopp für ambulante medizinische Leistungserbringer. – Ende Jahr präsentierte die Landesregierung ihren Entwurf für ein Bundesgesetz über die Embryonenforschung. – Im September leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft für ein Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen am Menschen zu. – Die Kandidatur des Kantons Berns und der Westschweiz für die Olympischen Winterspiele 2010 wurde nach einem negativen Abstimmungsresultat zurückgezogen.
Gesundheitspolitik
Eine Motion Rossini (sp, VS), die den Bundesrat beauftragen wollte, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, damit der Einfluss von politischen Entscheiden auch ausserhalb des eigentlichen Gesundheitsbereichs auf die Volksgesundheit systematisch evaluiert werden kann, wurde trotz Opposition von Stahl (svp, ZH), der sich jeder weiteren Form einer Regulierung widersetzte, mit 83 zu 62 Stimmen in der Postulatsform angenommen [1].
Die Auswirkungen von ungesunder Ernährung, zu hohem Körpergewicht und zu wenig Bewegung werden in der Bevölkerung noch allzu oft unterschätzt. Dabei gehen 30% der jährlichen Gesundheitskosten auf das Konto von ernährungsbedingten Krankheiten, und knapp 200 Todesfälle pro Jahr sind eine direkte Folge von Bewegungsmangel. Dieser Umstand bewog das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Stiftung für Gesundheitsförderung, die Ernährungsbewegung Swiss Balance ins Leben zu rufen. Unter deren Impuls soll sich bis 2010 der Anteil Menschen mit gesundem Bewegungs- und Ernährungsverhalten signifikant vergrössern. Massnahmen sind namentlich in den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit und der politischen Meinungsbildung geplant [2]. Eine Motion Gutzwiller (fdp, ZH), die eine substantielle Erhöhung der Bundesmittel zur Ernährungsinformation, -ausbildung und -erziehung verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates, der auf bereits unternommene Anstrengungen verwies, nur als Postulat verabschiedet [3].
Viele ältere Menschen leiden an Mangelernährung. Ein nationales Programm soll aufzeigen, wie ihre Ernährung verbessert und die Förderung ihres Wohlbefindens im Gesundheitssystem umgesetzt werden können. Gemäss einem ersten Bericht weisen viele 70- bis 75-Jährige eine Unterversorgung an Proteinen, Vitaminen und Mineralstoffen auf. Bei den über 75-Jährigen in Pflegeheimen sind diese Mangelerscheinungen noch ausgeprägter. Als Gründe dafür wurden eine Abnahme von Geruchs- und Geschmacksempfinden, Isolation, Depression, Demenz und die Zunahme körperlicher Gebrechen genannt. Das Phänomen betrifft allerdings auch jüngere Menschen. In den Spitälern sind je nach Abteilung 20-60% aller hospitalisierten Patientinnen und Patienten mangelernährt. Das Risiko steigt beim Spitaleintritt markant, da sich in den von Spezialisten geprägten Institutionen kaum jemand um die ausreichende Ernährung der Patientinnen und Patienten kümmert; insbesondere die Appetitlosigkeit wird nur ganz selten thematisiert. Die so geschwächten Patienten erholen sich schlecht von Operationen, brauchen intensivere Pflege und liegen länger im Spital als gut ernährte. Fachleute bezeichnen die Mangelernährung darum als einen der wichtigsten versteckten Gründe der Kostensteigerung im Gesundheitswesen [4].
Zusammen mit der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) und den kantonalen Behörden lancierte das BAG eine Impf-Informationskampagne. Der Bevölkerung soll damit in Erinnerung gerufen werden, dass die Möglichkeit, sich gegen Infektionskrankheiten zu schützen, eine Chance und nicht eine Verpflichtung ist, dass es sich beim Impfplan für Kinder um eine in der Schweiz und der ganzen Welt wissenschaftlich verankerte Massnahme handelt, und dass nur die freiwillige Impfung aller Kinder und Jugendlicher ermöglicht, neun allzu oft als harmlos betrachtete Infektionen (Masern, Röteln, Mumps, Diphterie, Tetanus, Polio, Keuchhusten, Hepatitis B und Haemophilus influenza) wirksam zu bekämpfen [5].
Wer gegen seinen Willen sterilisiert oder kastriert wurde, was vielen geistig behinderten Menschen auch in der Schweiz widerfuhr, soll für diesen schweren Eingriff in die psychische und physische Integrität entschädigt werden. Zudem gilt es, künftige Missbräuche zu verhindern. Beides soll in einem neuen Gesetz geregelt werden, das auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen Nationalrätin von Felten (gp, BS) zurückgeht und vom Bundesrat Ende März in die Vernehmlassung gegeben wurde. Das Gesetz will die Sterilisation nur dann erlauben, wenn die betroffene Person volljährig ist und ihre Einwilligung erteilt. Ist die Person jünger oder aufgrund ihrer geistigen Behinderung auf Dauer urteilsunfähig, ist der Eingriff nur unter strengen Voraussetzungen und mit Zustimmung der Vormundschaftsbehörde erlaubt. In allen anderen Fällen wird die Zwangssterilisation als schwere Körperverletzung im Sinn des Strafgesetzbuches geahndet. Opfer von vergangenen zwangsweisen Sterilisationen oder Kastrationen sollen im Rahmen des Opferhilfegesetzes entschädigt werden [6].
Mit einer Motion wollte Nationalrat Gross (sp, TG) den Bundesrat verpflichten, eine gesetzliche Grundlage für den Ausgleich von Patientenschäden zu schaffen, die weder dem Arzt oder dem Spitalträger als haftpflichtig zugeordnet noch über die Leistungspflicht einer Sozialversicherung abgegolten werden können. Unter anderem regte Gross die Schaffung eines von Leistungserbringern und Versicherern finanzierten Patientenfonds an. Der Bundesrat verwies darauf, dass die Behebung eines durch eine Fehlleistung verursachten Gesundheitsschadens in den meisten Fällen eine normale KVG-Pflichtleistung darstellt. Er anerkannte, dass mit einem Patientenfonds das Verhältnis zwischen Arzt und Patient entschärft werden könnte, vertrat aber die Meinung, es sei Sache der Leistungserbringer resp. ihrer Branchenverbände und der Versicherer, allenfalls einen derartigen Fonds einzurichten. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss als Postulat überwiesen [7].
In der Schweiz erkrankt schätzungsweise jede vierte Frau und jeder fünfte Mann mindestens einmal im Leben an einer Depression. Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, von Armut betroffene Personen, Alleinerziehende (unter ihnen vor allem die Mütter), Migrantinnen und Migranten. Der Bund und die kantonalen Sanitätsdirektoren wollen deshalb im Rahmen des Projektes „Nationale Gesundheitspolitik Schweiz“ (NGP-CH) Massnahmen zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit ergreifen. Inhaltliche Stossrichtung ist, anstatt einer „Medikalisierung“ des Leidens den Betroffenen eine aufbauende Lebensgestaltung zu ermöglichen. Das Thema wurde im Parlament von zwei überwiesenen Postulaten aufgenommen: Dormann (cvp, LU) regte eine Ursachenforschung und eine Informationskampagne zum Thema Depression an, Widmer (sp, LU) einen Bericht zu den hohen Suizidraten der Schweiz [8].
Eine Form von psychischer Störung, die gerade auch im Zusammenhang mit der Schaffung von Spielcasinos ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen ist, ist die Spielsucht. Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Ménétrey-Savary (gp, VD), die Verordnung über Glücksspiele und Spielbanken mit Bestimmungen über ein Sozialkonzept zu ergänzen sowie die Finanzierung von Massnahmen zur Prävention und Behandlung von Spielsucht sicherzustellen. Der Bundesrat erinnerte daran, dass die konzessionierten Spielbanken strengen Präventionsvorschriften unterliegen, dass heute in der Schweiz aber legal dreimal mehr Spielautomaten ausserhalb der Spielbanken als in den Casinos betrieben werden, wo die Kontrolle des Zugangs zum Glücksspiel gar nicht möglich sei. Auf seinen Antrag wurde die Motion nur als Postulat angenommen [9].
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Wie eine im Auftrag des BSV durchgeführte Studie zeigte, gibt es bei den kantonalen Gesundheitskosten grosse Unterschiede. Im Vergleich zu Luzern, Schwyz, den beiden Appenzell und dem Thurgau sind die öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen in Basel-Stadt und Genf im Schnitt bis zu fünfmal höher. Auch bei den Kosten der Krankenversicherungen findet sich Luzern am unteren Ende, während die Kantone Genf, Basel-Stadt, Waadt und Tessin mit den höchsten Durchschnittskosten negativ auffallen. Die Unterschiede zwischen Stadt und Land beziehungsweise Ost und West erklären die Autoren der Studie auf der Nachfrageseite mit dem überdurchschnittlichen Bestand an alten und arbeitslosen Menschen in den lateinischen Kantonen sowie mit den Zentrumslasten der Stadtkantone. Auf der Angebotsseite erhöhen eine gut ausgebaute medizinische Versorgung sowie eine hohe Dichte von (Spezial-)Ärzten die Gesundheitskosten markant. Die Unterschiede bei den Gesundheitskosten sind auch durch die stark föderale und kleinräumige Organisation des schweizerischen Gesundheitswesens bedingt. Insbesondere die spitzenmedizinischen Leistungsangebote der Universitätskantone üben eine hohe Anziehungskraft auf die angrenzenden Kantone aus; wegen fehlender Kostenbeteiligung entstehen aber gleichzeitig grosse Kostendifferenzen zwischen den urbanen und den übrigen Kantonen. Abhilfe könnte hier eine verstärkte interkantonale Kooperation schaffen, wie sie die Romandie und die Innerschweiz in Ansätzen kennen [10].
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Im November des Vorjahres hatte das Eidg. Versicherungsgericht entschieden, dass die Kantone aufgrund des seit 1996 in Kraft stehenden KVG ab 2001 in den öffentlichen und öffentlich-subventionierten Spitälern auch bei einer privaten oder halbprivaten Hospitalisierung den hälftigen Sockelbeitrag an die Betriebskosten bezahlen müssen, was eine finanzielle Mehrbelastung von rund 700 Mio Fr. pro Jahr bedeutet hätte, welche die Kantone ohne Steuererhöhungen als nicht verkraftbar erachteten. Sie wandten sich deshalb mit der Bitte ans Bundesparlament, den Kostenschub erträglicher zu machen. Die SGK des Ständerates bemühte sich daraufhin gemeinsam mit den Kantonen und Santésuisse (ehemals KSK) um eine Lösung, die sowohl der an sich klaren Rechtslage, welche die Kantone in den letzten sechs Jahren nicht hatten wahrhaben wollen, als auch deren finanziellen Möglichkeiten Rechnung trägt. Zur Diskussion standen eine vorgezogene Änderung der Spitalfinanzierungsbestimmungen im KVG, wie sie die zweite Teilrevision ohnehin vorsieht, oder eine Übergangslösung mit einem dringlichen Bundesgesetz.
Auf Antrag der SGK, welche ihre Vorschläge in die Form einer ausformulierten parlamentarischen Initiative gekleidet hatte, stimmte der Ständerat einem dringlichen Bundesbeschluss zu, welcher die Kantonsbeteiligung schrittweise einführt, dabei aber auf die Abgeltung der effektiven Kosten verzichtet und stattdessen von den Tarifen der allgemeinen Spitalabteilungen ausgeht, womit die Mehrbelastung der Kantone um 200 Mio Fr. pro Jahr reduziert wird. 2002 werden 60% des geschuldeten Betrages von den Kantonen übernommen, 2003 80% und 2004 100%, was zu jährlichen Mehrkosten für die Kantone von 300, 400 und schliesslich 500 Mio Fr. führt. Im Nationalrat versuchte eine knappe Kommissionsmehrheit unter den Abgeordneten Gutzwiller (fdp, ZH), Verwaltungsrat der grössten Privatspital-Betreiberin der Schweiz (Hirslanden), und Zäch (cvp, AG), Direktionspräsident des privaten Paraplegikerzentrums Nottwil (LU), zu erreichen, dass die Kantone ihre Beiträge auch an die privaten Spitäler, die auf der kantonalen Spitalliste stehen, entrichten müssen. Mit 101 zu 64 Stimmen schloss sich im Plenum aber eine Mehrheit der CVP und der FDP dem Antrag der SP an, die Frage der Privatspitäler erst im Rahmen der 2. KVG-Revision anzugehen. Auf Wunsch der Bundeskanzlei, die geltend machte, dass es noch nie ein sowohl dringliches als auch (für das Jahr 2002) rückwirkendes Bundesgesetz gegeben habe, beantragte die Kommission, auf die Dringlichkeit zu verzichten. Das Plenum liess sich aber von einem positiven Gutachten des Bundesamtes für Justiz sowie vom Argument überzeugen, die Angelegenheit sei in erster Linie durch die uneinsichtige Haltung der Kantone verschleppt worden, weshalb jetzt unbedingter Handlungsbedarf bestehe. Mit 128 zu 1 Stimmen wurde die Dringlichkeit bejaht und später mit 157 zu 7 Stimmen bestätigt. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage von beiden Kammern einstimmig verabschiedet [11]. Mit dem Argument, der EVG-Entscheid sei bereits für 2002 vollumfänglich anzuwenden, reichte die Krankenkasse Assura das Referendum gegen den dringlichen Bundesbeschluss ein [12].
Der Ständerat hatte seine Mittlerrolle zwischen Kassen und Kantonen von der Bedingung abhängig gemacht, dass sich diese vorgängig seiner Beschlüsse über die noch offenen Kosten für das Jahr 2001 einigten. Mitte März kamen die Sanitätsdirektorenkonferenz und Santésuisse in Verhandlungen überein, dass die Kantone den Krankenversicherern für 2001 Nachzahlungen von 250 Mio Fr. leisten. Es stellte sich allerdings die Frage, wem diese Summe zugute kommen sollte. In seiner Antwort auf eine Interpellation Joder (svp, BE) im Nationalrat vertrat der Bundesrat die Ansicht, diese Gelder seien vollumfänglich den Zusatzversicherten, welche bisher ihren Aufenthalt in den halbprivaten und privaten Abteilungen allein via Prämien bezahlten, zurückzuerstatten. Mit der Kontrolle der korrekten Umsetzung wurde das Bundesamt für Privatversicherungen beauftragt [13].
Bei der Beratung der 2. KVG-Revision war im Nationalrat der Übergang zur leistungsbezogenen, generell hälftigen Spitalfinanzierung durch die Kantone und die Versicherer unbestritten. Analog zum Ständerat im Vorjahr wurde der Wechsel von der dual-fixen zur monistischen Finanzierung, bei der die Versicherungen die alleinige Zahlstelle sind und dadurch mehr Transparenz erlangen, während die Kantone ihre Beiträge an die Versicherer leisten, im Grundsatz zwar gutgeheissen, aber auf die 3. KVG-Revision verschoben. Abweichend vom dringlichen Bundesbeschluss (siehe oben) beantragte die vorberatende Kommission, dass neu auch Privatspitäler Kantonsbeiträge erhalten sollen, falls sie auf der Spitalliste der Kantone aufgeführt sind und von diesen einen Leistungsauftrag erhalten haben. Die bürgerlichen Befürworter erklärten, damit würden gleich lange Spiesse geschaffen und der Wettbewerb gefördert. Die Gegner kritisierten, die Spiesse seien gar nicht gleich lang, da die Privatkliniken nicht an die selben Auflagen (etwa punkto Betrieb einer Notfallstation oder qualitativer und quantitativer Standards beim Personal) gebunden seien wie die öffentlichen Spitäler. Ein diesbezüglicher Antrag der SP wurde ebenso abgelehnt wie ein weiterer Antrag, für den ambulanten Bereich der Spitäler Globalbudgets einzuführen. Da die Gesetzesrevision vom Nationalrat in der Gesamtabstimmung verworfen wurde, sind diese Beschlüsse – zumindest vorderhand - hinfällig [14].
Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, um die Angelegenheit erst einmal zu evaluieren, überwies der Ständerat einstimmig eine Motion Frick (cvp, SZ), die den Bundesrat beauftragt, eine Änderung des KVG vorzubereiten, welche die Kantone verpflichtet, bis Ende 2007 eine gemeinsame Definition und Planung der Spitzenmedizin zu beschliessen und bis 2012 umzusetzen. Falls die Kantone dieser Aufgabe nicht zeitgerecht nachkommen, soll der Bund die nötigen Massnahmen an ihrer Stelle treffen [15]. Die kleine Kammer stimmte ebenfalls zwei Postulaten ihrer GPK zu, die den Bundesrat beauftragen, die Einführung einer Leistungsplanung im Spitalbereich sowie die Frage zu prüfen, wie Anreize für eine stärkere interkantonale Spitalplanung geschaffen werden können und darüber Bericht zu erstatten [16].
Ausgehend von einem Bericht über das Malaise im Pflegebereich, das sich unter anderem in einem ausgetrockneten Arbeitsmarkt ausdrückt, verlangte die CVP einerseits eine bessere soziale und finanzielle Anerkennung der Pflegeberufe, andererseits eine Neuregelung der Finanzierung der Pflegeheime. Im Hintergrund stand eine im Juli erlassene Verordnungsänderung, wonach die Pflegeheime die effektiven Pflegekosten transparenter ausweisen müssen. Bis anhin wurden zum Teil auch eigentliche Pflegeleistungen dem Bereich Hotellerie zugeordnet und den Pflegebedürftigen direkt verrechnet. Mit der konsequenten Ausscheidung der tatsächlichen Pflegekosten rechnen die Versicherer, auf mehrere Jahre verteilt, mit Mehrkosten von rund 1,2 Mia Franken, was zu einem Prämienschub von gegen 10% führen könnte. Ständerat und CVP-Präsident Stähelin (TG) verlangte deshalb den umgehenden Übergang von der dualistischen zur monistischen Spital- und Heimfinanzierung, wonach die Versicherer sämtliche tarifvertraglichen Leistungen für die Krankenpflege berappen müssten. Die freiwerdenden Mittel, mit denen die Kantone heute Spital- und Heimleistungen subventionieren, sollten in gleicher Höhe an die Krankenkassen überwiesen werden mit dem gezielten Auftrag, die Kinderprämien massiv zu verbilligen resp. ganz aufzuheben und die Langzeitpflege im Alter zu finanzieren. Falls die Mittel nicht genügend sollten, sah Stähelin nur noch einen Ausweg: die Einführung einer Zusatzprämie ab dem 50. Altersjahr. Diese sollte für alle Schichten tragbar sein und dürfte 10 Fr. pro Monat nicht übersteigen [17]. Diese Idee nahm Santésuisse auf. Sie regte an, Leute ab 50 sollten verpflichtet werden, zusätzlich zur obligatorischen Krankenversicherung eine Pflegeversicherung abzuschliessen, um die künftige Lastenverteilung zwischen den Generationen wieder etwas zu entspannen. Der Anteil der Ausgaben für eigentliche Pflegeleistungen (Spitex und Pflegeheime) sei vor allem für die Altersgruppe 75+ bedeutsam. Mit einer monatlichen Durchschnittsprämie von knapp 50 Franken ab Alter 50 könnten die Seniorinnen und Senioren die anfallenden Kosten weitgehend selber finanzieren. Anlässlich der jährlichen Pressekonferenz zur Prämienentwicklung zeigte sich Bundesrätin Dreifuss sehr besorgt ob dem Vorschlag von Santésuisse, der ihrer Ansicht nach darauf abzielt, die mühsam aufgebaute Solidarität zu untergraben und das Land zwischen Jungen und Älteren aufzuspalten [18].
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2000 hatte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, einen auf drei Jahre befristeten Zulassungsstopp für Leistungserbringer im ambulanten Bereich vorzubereiten. Mitte Mai gab das EDI einen entsprechenden Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung. Der Zeitpunkt war nicht zufällig gewählt. Neben einer zur allgemeinen Kosteneindämmung vorgenommenen Einschränkung des Binnenangebots an Arztpraxen soll verhindert werden, dass die rund 3000 Ärzte aus dem EU- resp. EFTA-Raum, die bisher in der Schweiz lediglich in einem Spital arbeiten durften, aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU, welches von schweizerischer Seite auf die Staaten der EFTA ausgedehnt worden war und am 1. Juni in Kraft trat, sofort eine private Arztpraxis eröffnen können. In den folgenden Wochen signalisierten die kantonalen Sanitätsdirektoren, Santésuisse sowie die FMH ihre (allerdings eher zurückhaltende) Zustimmung [19].
Der Verband der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) meldete umgehend heftigsten Widerstand gegen die geplante Massnahme an. Ab Mitte Mai wurden die Kantonsbehörden und Santésuisse geradezu mit Gesuchen von Schweizer Jungärztinnen und Jungärzten um die vorsorgliche Erteilung einer Praxisbewilligung und einer Zahlstellennummer überhäuft. Ende Juni demonstrierten rund 3000 Medizinerinnen und Mediziner mit Warnstreiks und Protestmärschen gegen die Absichten des Bundesrates. Der VSAO bezweifelte den kostendämpfenden Effekt und warf dem BSV vor, mit falschen Zahlen zu operieren. Unter dem Eindruck dieser Proteste distanzierte sich die FMH von ihrer früheren Zustimmung. Sie warnte vor einem Stau bei den Weiterbildungsstellen im Spital – mit dem Effekt eines längerfristigen Ärztemangels. Santésuisse benutzte die Polemik, um erneut eine Aufhebung des Kontrahierungszwangs (siehe unten) zu verlangen. SVP und FDP warfen Bundesrätin Dreifuss vor, in blindem Aktivismus zu machen, um darüber hinweg zu täuschen, dass ihr Departement die Kostenentwicklung nicht im Griff habe. Einzig die CVP und die SP akzeptierten einen Zulassungsstopp als Übergangslösung [20].
Der Bundesrat liess sich aber nicht mehr umstimmen. Am 3. Juli erliess er mit einer entsprechende Verordnung den dreijährigen Zulassungsstopp, der umgehend in Kraft trat. Während drei Jahren ist es den Kantonen untersagt, zusätzlichen Leistungserbringern eine Praxisbewilligung zu erteilen. Als Referenzgrösse, die nicht mehr überschritten werden darf, wurde der Stand per 1. Januar 2002 deklariert. Zu diesem Zeitpunkt praktizierten rund 14 500 Ärztinnen und Ärzte in einer freien Praxis. Die Verordnung wurde flexibel formuliert und sieht die Möglichkeit von Ausnahmen zum Ausgleich regionaler Unterschiede vor, um insbesondere in ländlichen Gebieten und bei den Allgemeinpraktikern keine Unterversorgung entstehen zu lassen. Als weitere Kostenbremse verstärkte der Bundesrat das Verfahren zur Überprüfung von unangemessen erbrachten ärztlichen Leistungen. Fachleute schätzen den Anteil solcher Behandlungen auf über 30%. Vor sieben erwiesenermassen zu oft veranlassten medizinischen Massnahmen muss künftig die Zweitmeinung des Vertrauensarztes des Versicherers und dessen Bewilligung eingeholt werden [21].
Der VSAO beschloss daraufhin, seinen Widerstand gegen den Ärztestopp auf die Kantone zu konzentrieren. Dort wurden trotz grundsätzlicher Zustimmung rasch Stimmen laut, welche die ganze Übung als „Rohkrepierer“ bezeichneten. Zwischen der Ankündigung und der Verabschiedung der Verordnung seien über zwei Monate verstrichen, welche die Jungärztinnen und Jungärzte ausgiebig zur Einreichung von vorsorglichen Praxisbewilligungen genutzt hätten. In den Monaten Mai und Juni registrierten die Kantonsbehörden rund dreimal so viele Gesuche wie in einem „normalen“ Jahr (ca. 1200 gegenüber rund 400). Zudem wurde kritisiert, die Massnahme visiere auch Berufskategorien an (beispielsweise freiberuflich Pflegende), bei denen schon heute Personalmangel herrsche. Auf Initiative der Ostschweizer Vertreter beschlossen die kantonalen Sanitätsdirektoren, den Zulassungsstopp einheitlich umzusetzen, um keinem „Praxistourismus“ Vorschub zu leisten; ausgeschlossen blieben alle nichtärztlichen Berufe [22].
Von der Massnahme profitieren könnten allenfalls jene Kantone, welche zur Qualitätssteigerung an ihren Spitälern und zur Entlastung des freien Marktes den Spitalfacharzt als neue Ärztekategorie eingeführt haben, bei der Besetzung der Stellen aber auf Rekrutierungsprobleme stossen. In diesem Sinn beantwortete Bundesrätin Dreifuss in der Fragestunde der Sommersession mehrere Interventionen von Abgeordneten der LP. Nach Luzern im Jahr 2000 führten auch die Universitätskantone Bern und Zürich diese neue Ärztekategorie ein; St. Gallen folgt auf Anfang 2003 [23].
Im Vorjahr hatte der Ständerat bei der Behandlung der 2. KVG-Teilrevision grundsätzlich die Aufhebung des Vertragszwangs zwischen den Kassen und den Leistungserbringern im ambulanten Bereich (insbesondere den Ärztinnen und Ärzten) beschlossen, erhoffte sich aber vom Nationalrat eine konsistentere Formulierung der dafür vorzusehenden Kriterien. Die vorberatende Kommission des Nationalrates machte aus Angst vor einem Referendum von Ärzteseite wieder einen Schritt zurück. Sie beschränkte sich darauf, die Zulassung zur Grundversicherung sanft und ohne Effekt auf die Mengenausweitung zu beschränken, etwa mittels strengerer Anforderungen an die Weiterbildung. Im Plenum war aber vorerst von rechts bis links die Meinung spürbar, dass der Vorschlag der Kommission nicht ausreicht. Daneben lagen drei weitere Modelle vor. Wie bereits im Vorjahr schlug der Bundesrat die Regelung der Ärztezahl durch eine Alterslimite vor. Ärzte, die das 65. Altersjahr überschritten haben, sollten nur noch zu Lasten der Grundversicherung praktizieren dürfen, wenn sie mit einer oder mehreren Kassen einen Vertrag abschliessen können. Eine weitergehende Aufhebung des Kontrahierungszwangs wollte er auf die 3. KVG-Revision verschieben, da die Sache momentan noch nicht reif und die Modelle zu unüberlegt seien. Bundesrätin Dreifuss wiederholte ihre grundsätzliche Kritik an der Vertragsfreiheit: Diese gefährde die freie Arztwahl und die hoch stehende Qualität des Gesundheitswesens. Eine bürgerliche Minderheit um die Nationalräte Widrig (cvp, SG) und Gutzwiller (fdp, ZH) plädierte analog zum Ständerat für die sofortige und umfassende Aufhebung. Die Linke setzte sich dafür ein, den Kontrahierungszwang für Spezialärzte aufzuheben, es sei denn, sie seien einem Hausarztmodell mit Budgetverantwortung angeschlossen. In den Eventualabstimmungen setzte sich vorerst das bürgerliche Modell durch, doch wurde es am Schluss überraschend abgelehnt. Mit 91 zu 76 Stimmen gaben SP, Grüne, eine Mehrheit der CVP und eine Minderheit der FDP dem zurückhaltenden Modell der vorberatenden Kommission den Vorrang, angereichert durch einen Antrag der beiden Berner Baumann (sp) und Suter (fdp) für schärfere Sanktionen gegen die „schwarzen Schafe“. Da die KVG-Revision in der Gesamtabstimmung abgelehnt wurde, sind diese Beschlüsse – zumindest vorderhand – hinfällig [24].
Die FMH, welche die Aufhebung des Kontrahierungszwangs bisher aufs schärfste bekämpft hatte, signalisierte im Lauf des Sommers ein gewisses Entgegenkommen, in erster Linie, um den Zulassungsstopp nicht zu einer dauerhaften Einrichtung werden zu lassen, die den Jungärzten auf Jahre hinaus die berufliche Zukunft verbauen würde. Der Präsident der FMH regte eine Art „Drei-Kreise-Modell“ für die Zulassung zur Grundversicherung an: Mit einem ersten Kreis von Ärzten müssten die Kassen zwingend zusammenarbeiten; aus einem zweiten Kreis könnten sie wählen, und der dritte Kreis, jene „rücksichtslosen Gestalten, die nichts taugen und betrügerische Rechnungen stellen“ würde ganz ausgeschlossen. Dass überhöhte Abrechnungen nicht nur die Tat einzelner schwarzer Schafe sind, zeigte sich an einer von der Sendung „Kassensturz“ des Schweizer Fernsehens aufgedeckten virtuellen Laborgemeinschaft in St. Gallen. Rund 550 Ärzte und Ärztinnen hatten sich in dieser Laborgemeinschaft zusammengeschlossen, um eine eigene Labortätigkeit vorzutäuschen, für welche höhere Tarife gelten. In Wirklichkeit wurden die Analysen aber in bis zu dreimal billigeren Grosslabors durchgeführt. Die Differenz blieb in der Tasche der betrügerischen Ärzte. Das BSV, welches in früheren Jahren Kenntnis von ähnlichen Praktiken in der Romandie erhalten hatte, prüft nun, ob Betrug mit Laborrechnungen nicht zum Offizialdelikt erklärt werden könnte, analog zu den Betrügereien mit Medikamenten, bei denen gewisse Ärzte die Rabatte der Pharmafirmen nicht weitergeben [25].
Bei einer Stimmbeteiligung von 54% genehmigten die über 29 000 Mitglieder der Verbindung der Schweizer Ärzte und Ärztinnen FMH in einer Urabstimmung mit deutlicher Mehrheit die gesamtschweizerischen Tarifstruktur TarMed. Unter Einbezug der Stellungnahme des Preisüberwachers genehmigte der Bundesrat den TarMed Anfangs Oktober. Für die Bereiche Unfallversicherung, Militärversicherung und Invalidenversicherung tritt die neue Tarifstruktur am 1. Mai 2003 in Kraft, für den Bereich Krankenversicherung (Arztpraxen und Spitäler) Anfang 2004 [26]. Der Ständerat nahm ein Postulat seiner GPK an, das den Bundesrat beauftragt, TarMed baldmöglichst auf seine Wirkungen zu überprüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten [27].
In der Frage der Offenlegung der Zahnarzttarife bahnte sich eine Kontroverse zwischen dem Preisüberwacher, Nationalrat Marti (sp, GL), und dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten an. Im Vorjahr hatte Marti diese Offenlegung verlangt, bei der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) aber auf Granit gebissen. Auf seinen Hinweis führten die Sendung „Kassensturz“ des Schweizer Fernsehens sowie zwei Konsumentinnenorganisationen in der Romandie und im Tessin entsprechende Umfrage in den Praxen durch. Da diesen nicht angegeben wurde, zu welchem Zweck die Erhebung erfolgte, widersetzte sich der Datenschutzbeauftragte deren Publikation solange die entsprechende Preisbekanntgabeverordnung des EVD nicht geändert ist. Bundespräsident Couchepin als Vorsteher des EVD beauftragte das Seco mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Vorschlags [28].
Mit deutlichem Mehr nahm der Ständerat eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat an und unterstellte die Assistenz- resp. Oberärztinnen und -ärzte dem Arbeitsgesetz. Innerhalb von vier Jahren müssen die Kantone deren wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 50 Stunden reduzieren. Wie bereits im Nationalrat erfolgte die Zustimmung in erster Linie im Namen der Patientensicherheit. Ein Nichteintretensantrag Berger (fdp, NE), die ihren Widerstand mit der finanziellen Mehrbelastung der Kantone begründete, wurde zwar von der SVP und einem Teil der FDP unterstützt, scheiterte aber mit 20 zu 12 Stimmen klar [29].
Der Nationalrat nahm ein Postulat Zäch (cvp, AG) an, das den Bundesrat ersucht, für eine Verankerung medizinethischen und medizinrechtlichen Wissens in der medizinischen Ausbildung zu sorgen [30].
Der Ständerat lehnte eine Motion des Nationalrates (Joder, svp, BE) für eine Aufwertung der Krankenpflege ab, weil sie die Autonomie der Kantone im Pflegebereich tangiert hätte, überwies aber ein analoges Postulat seiner SGK sowie eine Empfehlung der SGK zur Qualitätssicherung in den Spitälern [31].
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Mit dem Inkrafttreten des neuen Heilmittelgesetzes auf den 1. Januar 2002 wurde auch eine neue Organisation für die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinalprodukten in Betrieb genommen. Während bisher für Impfstoffe, legale Betäubungsmittel und medizinische Apparate der Bund zuständig war, lag seit rund 100 Jahren die Zulassung von Medikamenten für Mensch und Tier in den Händen der Kantone, die dafür die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) unterhielten. Da in einem zunehmend internationalen Umfeld Kompetenz- und Koordinationsprobleme nicht ausblieben, wurde mit dem neuen Heilmittelgesetz der gesamte Bereich einem öffentlich-rechtlichen Institut des Bundes, Swissmedic, unterstellt, das auch für die Überwachung der klinischen Medikamentenversuche am Menschen zuständig ist [32].
Bei der Beratung der 2. KVG-Teilrevision im Nationalrat setzte sich ein Antrag Goll (sp, ZH) durch, welcher verlangte, dass die Ärzte künftig nur noch Wirkstoffe verschreiben dürfen und nicht mehr die einzelnen Produkte. In der Apotheke soll dann bei gleichwertigem Angebot das kostengünstigste Medikament abgegeben werden. Mit dieser gesetzlichen Regelung möchte Goll den Verkauf von Generika (gleichwertige Nachahmerprodukte von Originalpräparaten) ankurbeln, die mit einem Marktanteil von 3% im Vergleich mit den umliegenden Ländern immer noch ein Schattendasein fristen. Der Antrag stiess im bürgerlichen Lager auf Widerstand. Im Namen der FDP-Fraktion erinnerte Egerszegi (AG) daran, dass die Stimmbürger erst 2001 die „Denner-Initiative“ ähnlichen Inhalts verworfen haben. Unterstützung erhielt sie von Drogist und SVP-Nationalrat Stahl (ZH), der vor einer Qualitätseinbusse im Gesundheitswesen warnte. Die CVP äusserte sich nicht, stimmte dann aber fast geschlossen mit der Linken und den Grünen und verhalf so dem Antrag mit 75 zu 73 Stimmen knapp zum Durchbruch. Da die KVG-Revision in der Gesamtabstimmung abgelehnt wurde, ist dieser Beschluss – zumindest vorderhand – hinfällig [33].
Ausgehend von den Ergebnissen eines im Vorjahr vom EDI einberufenen runden Tisches zum Thema Medikamentenkosten und nach intensiven Abklärungen mit den interessierten Verbänden, der Wettbewerbskommission und dem Preisüberwacher beschloss der Bundesrat, ab dem 1. Juli neben Deutschland, Dänemark und den Niederlanden auch Grossbritannien als Vergleichsland bei der Festlegung des Vergütungspreises eines Medikaments hinzuzuziehen; die Nachbarländer Frankreich, Italien und Österreich werden subsidiär in den Vergleich einbezogen. Der Preis eines neu zugelassenen Arzneimittels wird neuerdings bereits nach zwei Jahren wieder überprüft und nicht erst nach Ablauf der Patentschutzfrist. Wird dabei festgestellt, dass der Preis zu hoch war, muss das betroffene Pharmaunternehmen die entsprechenden Einnahmenüberschüsse zugunsten der Versicherten zurückerstatten [34].
Wie der Schweizerische Apothekerverband mitteilte, konnte der Kostenanstieg für grundversicherte Medikamente gegenüber dem Vorjahr um 200 Mio Fr. gebremst werden. Die Einsparungen kamen einerseits durch das leistungsorientierte Abgeltungsmodell (LOA) zustande, andererseits durch die Einführung des Kostenstabilisierungsbeitrags (KBS), nach dem die Apotheken den Versicherern pro rezeptpflichtiges Medikament einen Rabatt gewähren. Noch nicht richtig angelaufen sei hingegen der Verkauf von Generika [35].
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Mit 102 zu 56 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der Genfer Ärztin Polla (lp) ab, welche das im Fortpflanzungsgesetz festgeschriebene Verbot der Präimplantationsdiagnostik im Fall der Gefahr von Erbkrankheiten oder einer schweren Chromosomenanomalie aufheben wollte. Polla argumentierte, es sei widersinnig, dass ein Fötus abgetrieben werden darf, wenn eine Fruchtwasseruntersuchung eine schwere Krankheit oder Behinderung erkennen lässt, dass aber bei einer In-vitro-Fertilisation der Embryo nicht in gleicher Weise untersucht und allenfalls von einer Einpflanzung in den Mutterleib ausgeschlossen werden darf. Ihre Auffassung wurde lediglich von der FDP und der SVP übernommen. SP, CVP und Grüne wandten sich geschlossen gegen eine medizinische Technologie, welche die Unantastbarkeit des Embryos negieren und der Eugenik Tür und Tor öffnen würde. Ebenfalls verworfen (mit 83 zu 74 Stimmen) wurde eine Motion der vorberatendenden Kommission, welche das Anliegen Pollas zwar aufnehmen, die Ausgestaltung aber dem Bundesrat überlassen wollte. Dieser war bereit gewesen, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen [36].
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Wie im Vorjahr angekündigt, gab der Bundesrat im Frühjahr seinen Vorentwurf für ein eigenständiges Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen in die Vernehmlassung. Von dieser Forschung erhofft man sich neue Therapiemöglichkeiten für heute nicht oder nur sehr schwer zu behandelnde Krankheiten. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, die Embryonen- und Stammzellenforschung in das vorgesehene Bundesgesetz über die medizinische Forschung am Menschen aufzunehmen. In den letzten Jahren wurde aber die Forschung in diesem Bereich derart vorangetrieben, dass sich das Fehlen klarer gesetzlicher Regelungen als zunehmend problematisch erwies. Zudem müssen gemäss Fortpflanzungsmedizingesetz jene rund 1000 überzähligen Embryonen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes (1.1.2001) angefallen sind, spätestens Ende 2003 vernichtet werden. Der Bundesrat hatte deshalb im Vorjahr beschlossen, die Stammzellenproblematik aus dem geplanten Gesetz herauszubrechen und vorzeitig zu regeln [37].
Mit seinem Gesetzesvorschlag will der Bundesrat die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen aus den bei der künstlichen Befruchtung anfallenden überzähligen Embryonen für die Forschung sowie die Forschung an diesen Embryonen und Stammzellen klar und umfassend regeln. Das Gesetz bezweckt, den missbräuchlichen Umgang mit diesen Embryonen und Stammzellen zu verhindern und die Menschenwürde zu schützen. Grundbedingung ist, dass das betroffene Paar nach entsprechender Aufklärung seine Einwilligung gibt und dafür kein Entgelt erhält. Die Forschung ist bewilligungspflichtig, muss wissenschaftlich wertvoll, ethisch vertretbar und nicht auf andere Weise (beispielsweise mit adulten Zellen) durchführbar sein. Über die Verwendung von bereits gewonnenen embryonalen Stammzellen soll eine Ethikkommission entscheiden. Verboten bleiben die Herstellung oder Verwendung von zu Forschungszwecken erzeugten embryonalen Stammzellen, weshalb auch deren Import aus dem Ausland untersagt wird, eine kommerzielle Verwendung von Embryonen und Stammzellen, das therapeutische Klonen sowie die Entwicklung eines Embryos über den 14. Tag hinaus [38].
FDP und LP, die Forschung und die Wissenschaft sowie die Spitzenverbände der Wirtschaft befürworteten mit kleineren Vorbehalten das Gesetz als massvoll und ausgewogen sowie als wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz. Auch SVP und EVP beurteilten den Gesetzesentwurf grundsätzlich positiv, verlangten aber, dass die restriktiven Bedingungen zum Teil verschärft, auf alle Fälle aber nicht verwässert werden. Die CVP ortete Grauzonen, die einer „verbrauchenden Forschung“ Tür und Tor öffnen könnten. SP, Grüne und die CVP-Frauen verhielten sich ablehnend und verlangten eine Beschränkung auf die Forschung mit adulten Zellen; zudem müsse vor einer allfälligen Gesetzgebung eine breite ethische und wissenschaftliche Diskussion über das Thema geführt werden. Die Kritiker stiessen sich auch daran, dass das kaum zwei Jahre alte Fortpflanzungsmedizingesetz, welches die Embryonenforschung verbietet, mit dem neuen Gesetz bereits wieder Makulatur würde. Zu restriktiv war der Vorschlag hingegen einzelnen Forschern sowie der Lobby-Vereinigung „Gen Suisse“; sie verlangten, auf das Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken sowie des therapeutischen Klonens zu verzichten [39]. Ende November verabschiedete der Bundesrat den gegenüber der Vernehmlassung praktisch unveränderten Gesetzesentwurf zuhanden des Parlaments [40].
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Im September leitete der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf für ein Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen beim Menschen zu. Das Gesetz soll den Umgang mit Gentests in der Medizin, am Arbeitsplatz und im Versicherungswesen regeln. Bei der Ausarbeitung liess sich die Regierung von zwei Grundsätzen leiten: Niemand darf wegen seines Erbgutes diskriminiert werden, und jeder und jede hat das Recht auf Nichtwissen. Grundsätzlich gilt deshalb ein absolutes Verbot, Tests zu verlangen oder nach den Ergebnissen früherer Tests zu fragen, wobei aber in allen Bereichen eng begrenzte Ausnahmen vorgesehen sind. Im medizinischen Bereich dürfen Gentests ausschliesslich mit Einwilligung der betroffenen Person durchgeführt werden und müssen einen vorbeugenden oder therapeutischen Zweck haben. Pränatale Untersuchungen dürfen Eigenschaften des ungeborenen Kindes nur ermitteln, wenn diese die Gesundheit des Kindes direkt bedrohen. Tests am Arbeitsplatz sind lediglich erlaubt, wenn dieser mit der Gefahr einer Berufskrankheit oder mit schwer wiegenden Unfallgefahren für Dritte verbunden ist. Im Versicherungsbereich gilt für die Sozialversicherungen ein absolutes Nachfrage- oder Verwertungsverbot von bereits durchgeführten Untersuchungen. Privatversicherungen dürfen unter gewissen Umständen (Zusätze zur obligatorischen Krankenversicherung, hohe Versicherungssummen) nach bereits erfolgten Tests fragen. Der Versicherte muss aber ein eventuelles früheres Untersuchungsergebnis nicht von sich aus preisgeben, sondern erst nach entsprechender Nachfrage [41].
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Suchtmittel
Das im Jahr 2000 im Kanton Genf erlassene Verbot jeglicher von öffentlichem Grund aus sichtbarer Plakatwerbung für Tabak und mehr als 15-prozentige Alkoholika verstösst weder gegen übergeordnetes Bundesrecht noch gegen Bestimmungen in der Bundesverfassung. Dies ging aus einem Urteil des Bundesgerichtes hervor, in dem eine aus Kreisen der Werbe-, Tabak- und Alkoholwirtschaft stammende staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen wurde [42].
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Mit der letzten Revision (1995) des Tabaksteuergesetzes war dem Bundesrat die Kompetenz erteilt worden, die Tabaksteuer, deren Ertrag vollumfänglich der AHV zukommt, um 50% gegenüber den damals geltenden Steuersätzen zu erhöhen. Da inzwischen dieser Handlungsspielraum bis auf 10 Rappen ausgeschöpft ist, beantragte der Bundesrat eine Anhebung des Erhöhungsrahmens um weitere 50%. Dies sollte ihm die Möglichkeit geben, die Zigarettenpreise – wie bis anhin schrittweise – bis auf rund 5.50 Fr. pro Päckchen anzuheben. Im Nationalrat erreichte eine Kommissionsminderheit aus SP und CVP im Namen der Prävention und mit Unterstützung einzelner Gesundheitspolitiker aus der FDP mit 77 zu 70 Stimmen ganz knapp, dass der Erhöhungsrahmen auf 80% angehoben wurde; damit würde der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Einzelhandelspreis mittelfristig auf 6.40 Fr. anzuheben. Nicht durchsetzen konnte sich ein weiterer Antrag der SP, bereits ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision die Steuer von heute knapp 52% dem EU-Mindestsatz von 57% anzupassen. Damit würde der Detailpreis schlagartig auf 5.60 Fr. steigen. Bundesrat Villiger machte erfolgreich geltend, durch Einkauf im Ausland und Schmuggel könnte dies zu enormen fiskalischen Ausfällen für die AHV führen, ohne dass ein präventiver Effekt tatsächlich nachweisbar sei. Der Antrag wurde mit 82 zu 71 Stimmen abgelehnt, da sich mehrere CVP-Abgeordnete den Argumenten Villigers anschlossen. Gegen den Willen des Bundesrates, der auf die im ordentlichen Budget für die Tabakprävention vorgesehenen Mittel sowie auf die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung verwies, wurde hingegen mit 95 zu 68 Stimmen die Schaffung eines Präventionsfonds beschlossen. Hersteller und Importeure sollten 2,6 Rappen pro Zigarettenpäckchen abliefern müssen, was jährlich 20 Mio Fr. einbringen würde. Der von den Grünen und Linken vorgeschlagene Fonds erhielt auch die Zustimmung der FDP, allerdings erst, als deren Bündner Abgeordnete Bezzola den Zusatz eingebracht hatte, das Bundesamt für Sport (BASPO) sei bei der Verteilung der Gelder einzubeziehen [43].
Der Ständerat kehrte dann wieder auf die Linie des Bundesrates zurück. Mit 24 zu16 Stimmen sprach er sich für eine Anhebung des Erhöhungsrahmens um lediglich 50% aus. Die Mehrheit der kleinen Kammer begründete dies damit, dass mit einem einmaligen Sprung auf 80% das Mitspracherecht des Parlaments für längere Zeit ausgeschaltet würde. Aus ähnlichen Gründen lehnte er (mit 17 zu 11 Stimmen) auch die Schaffung eines Präventionsfonds ab. Im Namen der Kommission führte deren Sprecher aus, eine Fondslösung wäre dem politischen Entscheidungsprozess praktisch entzogen; ein unabhängiger Fonds unter der Aufsicht von zwei Bundesämtern (BAG und BUSPO) wäre ohnehin keine taugliche Organisationsform. Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz war zudem in der Zwischenzeit zum Ergebnis gelangt, dass die Bundesverfassung keine Grundlage enthält, um einen aus der Tabaksteuer finanzierten Tabakpräventionsfonds zu schaffen, da Art. 112 Abs. 5 BV ganz klar sagt, dass deren Reinertrag für die Deckung des Bundesbeitrages an die AHV zu verwenden ist [44].
Im Rahmen der Beratungen dieses Geschäfts überwies der Nationalrat ein Postulat seiner WAK, das den Bundesrat ersucht, die Möglichkeit zu prüfen, verbindliche Richtlinien zum Schutz vor dem Passivrauchen zu erlassen, beispielsweise durch Einschränkungen des Rauchens im öffentlichen Raum oder durch die Einführung und Ausdehnung rauchfreier Zonen. Die grosse Kammer nahm zudem ein Postulat Berberat (sp, NE) an, das verlangt, dass in der laufenden Revision der Tabakverordnung verboten wird, einzelne Zigaretten oder Packungen von weniger als 20 Stück Zigaretten an Jugendliche abzugeben. Berberat begründete seinen Vorstoss damit, dass die Möglichkeit, sich gewissermassen probehalber eine geringe Mengen Zigaretten zu beschaffen, den Einstieg in den Konsum fördere [45].
Unter dem Patronat von alt Bundesrat Ogi lancierten das BAG, das BASPO und Swiss Olympic die Aktion „sport.rauchfrei“. Ziel ist, dass alle 81 Schweizer Sportverbände und mit ihnen die rund 27 000 angeschlossenen Vereine eine Charta unterzeichnen, die sie verpflichtet, für tabakfreie Trainings- und Wettkampfgelände zu sorgen sowie auf das Sponsoring durch Tabakfirmen zu verzichten [46].
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Der Ständerat genehmigte in der Herbstsession eine Verordnung, mit welcher die Promillegrenze im Strassenverkehr von 0,8 auf 0,5 gesenkt wird. Ein Antrag Hess (fdp, OW), die Grenze bei 0,7 Promillen festzusetzen, wurde mit 29 zu 13 Stimmen abgelehnt. Gemäss der Verordnung wird eine Person, die mit Blutalkoholwerten zwischen 0,5 und 0,8 Promille (gewöhnliche Angetrunkenheit) ein Fahrzeug lenkt, mit Haft oder Busse bestraft; wer sich mit mehr als 0,8 Promillen ans Steuer setzt (qualifizierte Angetrunkenheit), soll mit Gefängnis oder Busse, einem Eintrag im Strafregister sowie einem Ausweisentzug von mindestens drei Monaten bestraft werden. Die Räte hatten im Vorjahr beschlossen, neu anstelle des Bundesrates selber über die Promillegrenzwerte zu bestimmen [47].
Auf den 1. Mai setzte der Bundesrat gegen 1000 Neuerungen im Lebensmittelrecht in Kraft. Um die Jugend zu schützen, wurde die Abgabe von vergorenen alkoholischen Getränken wie Wein und Bier, die nicht unter das Alkoholgesetz fallen, an Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Für Spirituosen und alkoholische Süssgetränke wie Alcopops gilt weiter das Mindestalter 18. Alcopops dürfen zudem nicht mehr im selben Regal wie alkoholfreie Süssgetränke stehen [48].
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Der geltende Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin ist bis zum Inkrafttreten der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), längstens aber bis zum 31. Dezember 2004, befristet. Der Ständerat hatte die Revision 2001 behandelt, doch führten verschiedene Umstände zu zeitlichen Verzögerungen bei den entsprechenden Beratungen des Nationalrates, weshalb es möglich ist, dass das revidierte BetmG am 1. Januar 2005 noch nicht in Kraft sein wird und ab diesem Zeitpunkt keine gesetzliche Basis für die ärztliche Verschreibung von Heroin an schwer Drogenkranke mehr besteht. In diesem Fall müssten die Behandlungszentren geschlossen werden und die Patientinnen und Patienten ihre Therapie, die ihnen das Führen eines möglichst normalen Lebens erlaubt, abrupt abbrechen. Um dies zu verhindern, beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Bundesbeschluss um fünf Jahre, längstens jedoch auch hier bis zum Inkrafttreten des revidierten BetmG zu verlängern [49].
Acht Jahre nach Beginn der ärztlichen Verschreibung von Heroin an Schwerstsüchtige zog sich der Bund aus der Rolle des Lieferanten für den mit Zustimmung des US-Narcotic-Board im Ausland beschafften Stoff zurück. Die Lizenz für die Herstellung und den Vertrieb des Heroins wurde Anfang Jahr an eine private Schweizer Kleinfirma vergeben, da die grossen Pharmakonzerne kein Interesse gezeigt hatten; aus Sicherheitsgründen wurde der Name der Firma nicht bekannt gegeben. Gleichzeitig wurde das von dieser Firma produzierte injizierbare Heroin unter der Bezeichnung Diaphin offiziell als Heilmittel registriert. Damit konnte die vom EDI im Vorjahr angekündigte Aufnahme in die Spezialitätenliste der (von den Krankenkassen zu vergütenden) Heilmittel anlaufen [50].
Santésuisse hatte schon früher angekündigt, sie würde gegen die Kassenpflicht von Heroin rekurrieren. Vehement dagegen protestiert hatten auch Vertreter des rechtbürgerlichen Lagers. Die SVP hatte die diesbezüglichen Absichten des BSV sogar zum Anlass genommen, in einer parlamentarischen Initiative zu verlangen, das Parlament solle anstelle des EDI den Grundleistungskatalog der Krankenversicherung regeln, doch war der Vorstoss im Nationalrat deutlich abgelehnt worden. Mehr Erfolg hatte im Berichtsjahr der Solothurner CVP-Abgeordnete Heim. Seine Motion für eine Aufhebung der Kassenpflicht wurde gegen den Willen des Bundesrates vom Nationalrat mit 95 zu 67 gutgeheissen. Heim argumentierte, die Heroinabgabe, die erwiesenermassen zu einem Rückgang der Beschaffungskriminalität geführt habe, sei weniger eine medizinische denn eine sozialpolitische Massnahme zur Verbrechensbekämpfung [51].
Ab dem 1. Januar 2003 muss jeder Angehörige der Armee eine Bestätigung unterschreiben, dass er das Drogenverbot in der Armee zur Kenntnis genommen hat und er bei einem Verstoss mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hat. Mit dieser Massnahme will der Chef des Heeres die bereits früher angekündigte Nulltoleranz-Politik durchsetzen. Bisher mussten nur Fahrzeuglenker eine solche Vereinbarung unterschreiben. Die Vorgesetzen aller Grade wurden dazu aufgerufen, im Kampf gegen harte wie weiche Drogen keine Milde walten zu lassen. Auf willkürliche Razzien soll aber verzichtet werden [52].
Ende Januar nahmen das BAG und Swissmedic einige so genannte Partydrogen neu ins Verzeichnis der verbotenen bzw. streng kontrollierten Stoffe gemäss BetmG auf. Ganz verboten wurden Handel und Konsum halluzinogener Pilze mit den Wirkstoffen Psilocin und Psilocybin sowie des Peyotl-Kaktus, aus dem die Droge Meskalin gewonnen werden kann. Streng kontrolliert wird künftig der Umgang mit der Substanz GHB, die in der Partyszene als „Liquid Ecstasy“ gehandelt wird, obwohl sie mit dem so genannten Ecstasy nichts zu tun hat. Aufgrund einer Empfehlung der WHO wird GHB von nun an nur noch mit Bewilligung von Swissmedic zu medizinischen Zwecken hergestellt und gehandelt werden dürfen [53].
Nach dem Vorbild der Kantone Thurgau und Graubünden unterstellte der Grosse Rat des Kantons Tessin den Hanfanbau einer Meldepflicht. Das Landwirtschaftsamt soll die Plantagen, die vor allem in der Magadino-Ebene angesiedelt sind, kontrollieren und Bauern anzeigen können, wenn der THC-Gehalt der Pflanzen über den gesetzlich erlaubten 0,3% liegt. Als erster Kanton in der Schweiz reglementierte der Tessin aber auch den Cannabis-Verkauf, der in erster Linie in Grenznähe zwischen Mendrisio und Chiasso floriert. Künftig braucht es für den Verkauf von Hanfprodukten eine kantonale Bewilligung. Geschäftsinhaber erhalten eine fünfjährige Betriebserlaubnis nur, wenn sie einen ordentlichen Leumund haben und nicht wegen Drogendelikten verurteilt wurden. Verboten wird der Verkauf in der Nähe von Schulen, Sportplätzen und Freizeitzentren. Die Tessiner Behörden hoffen, mit den neuen Bestimmungen den Hanftourismus aus dem angrenzenden Italien einzudämmen. Obgleich der Export der Ware untersagt und der Konsum in Italien streng verboten ist, kommen scharenweise Kunden aus Italien, um sich mit sogenannten Duftkissen einzudecken, deren Inhalt offiziell nicht zum Rauchen bestimmt ist [54].
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Sozialhilfe
Gemäss einer Untersuchung des BFS über Wohlstand und Wohlbefinden der Schweizer Bevölkerung, die auf einer 1998 durchgeführten Befragung basiert, wird alles in allem ein hohes Mass an Lebenszufriedenheit erreicht. Die einkommensschwachen Schichten, zu denen in erster Linie Alleinerziehende, Ausländer und Ausländerinnen, kinderreiche Familien und Angestellte in Verkaufs- und Dienstleistungsberufen gehören, weisen allerdings in allen angesprochenen Bereichen (Leben insgesamt, Berufs- und Familienleben, finanzielle Situation, Gesundheit, Wohnsituation, Freizeit und soziale Kontakte) Defizite auf und empfinden diese auch subjektiv. Besonders auffällig sind die Unterschiede beim Lebensstandard. Einkommensschwache müssen für Nahrungsmittel und Wohnkosten die Hälfte ihrer Einkünfte aufwenden, während Wohlhabende nur 9,3% für Nahrung und 26% für Wohnung ausgeben. Im Jahr der Umfrage verzichteten 11% der unterprivilegierten Bevölkerungsschicht auf eine Zahnbehandlung, 17% auf Ferien [55].
Eine Caritas-Studie zeigte, dass die Chancen, bei relativ guter Gesundheit ein hohes Alter zu erreichen, je nach sozialem Status ungleich verteilt sind. Wer über einen tiefen Lohn, eine geringe Schulbildung, ein prekäres Arbeitsverhältnis oder einen niedrigen beruflichen Status verfügt, muss mit einer tieferen Lebenserwartung rechnen. Im Durchschnitt lebt ein Akademiker vier bis fünf Jahre länger als ein angelernter Arbeiter. Aber auch bei den Invalidierungen vor Erreichen des Pensionsalters zeigen sich markante Unterschiede. In den freien und wissenschaftlichen Berufen werden nur 2,1% der Männer zwischen 45 und 65 Jahren zu 100% invalid, bei den unqualifizierten Arbeitern hingegen 25,4%. Nach Berufskategorien haben Wissenschafter, Architekten und Ingenieure (2,9-3,9%) das geringste Invaliditätsrisiko, die Bauarbeiter dagegen das höchste (40%), gefolgt von den Hilfsarbeitern in der Industrie (31,3%), den Automechanikern (25,2%) und der Gruppe der Personen, die in den Branchen der Reinigung, der Wartung und des Strassenunterhalts beschäftigt sind [56].
Nach den von der Städteinitiatve „Ja zur sozialen Sicherung“ vorgestellten Daten ging die Zahl der Sozialhilfebezüger 2001 leicht zurück, am stärksten in Basel (-15,8%), Schaffhausen (-7,7%) und Bern (-7,2%), während sie in Sankt Gallen und Winterthur praktisch stabil blieb. Im Durchschnitt erhielten 5% der Einwohner der grossen Schweizer Städte Sozialhilfe. Einmal mehr zeigte sich, dass Kinder das Armutsrisiko enorm beeinflussen: 22,4% aller unterstützter Haushalte waren Einelternfamilien, weitere 13% Familien mit mehreren Kindern. Jedes zehnte Kind lebte in einer Familie, die als arm bezeichnet werden muss. Die Städteinitiative verlangte deshalb erneut rasche Massnahmen zu Gunsten der Familien: Ausdehnung des EL-Systems auf Familien, substantielle Erhöhung der Kinderzulagen, Ausbau der ausserhäuslichen Kinderbetreuung und verstärkte Integration der Jugendlichen aus finanzschwachen Familien in den Arbeitsmarkt [57].
Eine als Minderheitsantrag bei der Legislaturplanung eingereichte Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) verlangte eine Wirtschaftspolitik, die darauf abzielt, dass alle Frauen und Männer in der Schweiz ihre Existenz durch Erwerbsarbeit sichern können. Anvisiert wurde eine Vollbeschäftigung sowie Massnahmen auf der Lohnebene. Bundesrat Couchepin erinnerte an die immer wieder geäusserte Auffassung des Bundesrates, wonach Vollbeschäftigung Sache der Wirtschaft und nicht des Staates ist. Seiner Meinung nach würden staatlich festgelegte Minimallöhne kontraproduktive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 95 zu 61 Stimmen abgelehnt [58].
Seit 1994 erhalten ausgesteuerte Arbeitslose im Kanton Genf anstatt Fürsorgeleistungen ein garantiertes Mindestsozialhilfeeinkommen (RMCAS), wenn sie bereit sind, im Gegenzug Arbeiten für die Allgemeinheit zu übernehmen oder sich weiterzubilden. Dieses System hatte die Genfer Regierung auf alle Fürsorgebezüger ausdehnen wollen, doch war gegen die Einführung dieses garantierten und nicht rückzahlbaren Mindesteinkommens (revenu minimum de réinsertion, RMR) von rechtsbürgerlicher Seite das Referendum ergriffen worden. Die neue, bürgerlich dominierte Regierung stellte sich ebenfalls mehrheitlich gegen das Gesetz, vornehmlich mit dem Argument, dies würde zu einer Ausdehnung des Kreises der Bezugsberechtigten und zu Mehrkosten führen (67 Mio Fr. anstatt 60 Mio für die Sozialhilfe). Mit 58,5% Nein-Stimmen wurde das RMR in der Volksabstimmung abgelehnt [59].
Anlässlich seines traditionellen Medienspaziergangs auf die Petersinsel sprach sich Bundesrat Couchepin für Steuergutschriften zu Gunsten jener Menschen aus, die trotz Arbeit weniger als das Existenzminimum verdienen (Working poor). Er berief sich dabei auf eine Studie, welche im Auftrag des EVD von der Universität Bern erstellt worden war. Die Autoren der Studie hatten ein Modell mit einem staatlich fixierten Mindestlohn und zwei Modelle mit Steuergutschriften für erwerbstätige Familien auf ihre Praktikabilität und Effizienz hin untersucht. Dabei waren sie zum Schluss gekommen, dass Mindestlöhne die Wirtschaft mit 1,7 Mia Fr. Mehrkosten extrem belasten, die Zahl der Working Poor aber nur unwesentlich verringern würden. Mit Steuergutschriften, die zu Steuerausfällen von rund 360 Mio führen würden, könnte hingegen die Anzahl der unter der Armutsgrenze lebenden Familien (zumindest theoretisch) auf Null gesenkt werden. Eine Finanzierung durch allgemeine Steuern, die progressiv erhoben werden, wäre auch sozialer als höhere Mindestlöhne, die über höhere Preise zumindest teilweise an die Betroffenen überwälzt würden. Couchepin erachtete die Studie als Beitrag zur laufenden Working-Poor-Diskussion. Konkrete Schritte, wie dem Modell politisch zum Durchbruch verholfen werden könnte, wollte er aber keine nennen [60].
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2000 hatte der Bundesrat von einer umfangreichen Evaluation des seit 1993 in Kraft stehenden Opferhilfegesetzes Kenntnis genommen. Dabei hatte sich gezeigt, dass sich die Praxis immer stärker von den Absichten des Gesetzgebers entfernt, da in den letzten Jahren die normalerweise vorgesehenen Entschädigungen (beispielsweise für Arzt- und Spitalkosten oder für Lohnausfall) zunehmend von den eigentlich nur für besondere Fälle konzipierten Genugtuungen für einen erlittenen moralischen Schaden verdrängt wurden. Diese Entwicklung bewog mehrere Kantone, welche primär für die finanziellen Leistungen an die Opfer einstehen müssen, entweder die Abschaffung der Genugtuungen oder zumindest eine Einschränkung der Anspruchsbedingungen zu verlangen [61].
Ende Jahr gab das EJPD seine Vorschläge für eine Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) in die Vernehmlassung. In Übereinstimmung mit den Experten schlug das Departement restriktivere Voraussetzungen für die Auszahlung von Genugtuungen vor: Danach soll ein Anspruch nur bestehen, wenn die Straftat zu einer schweren Beeinträchtigung des Opfers geführt hat, die sich während längerer Zeit auf die Arbeitsfähigkeit, die ausserberuflichen Tätigkeiten oder die persönlichen Beziehungen auswirkt. Überdies soll die Summe nach oben begrenzt sein und sich am maximal versicherten Jahresverdienst in der Unfallversicherung orientieren. Opfer sollen höchstens zwei Drittel (rund 70 000 Fr.), Angehörige ein Drittel (ca. 35 000 Fr.) dieses Betrags erhalten. Eine Besserstellung der Opfer wurde hingegen in der Frage der Verjährungsfrist von Ansprüchen vorgeschlagen: diese soll von zwei auf fünf Jahre, für kindliche Sexualopfer sogar noch weiter verlängert werden. Bei Straftaten, die im Ausland begangen wurden, soll überprüft werden, ob auch ausländische Opfer mit mindestens fünfjährigem Wohnsitz in der Schweiz finanziell entschädigt werden könnten [62].
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Sport
Sportliche Grossanlässe wie Weltcup-Rennen oder Leichtathletik-Meetings leisten einen positiven Nettobeitrag zur regionalen Wertschöpfung. Sie lassen sich aus volkswirtschaftlicher Sicht legitimieren, auch wenn sie vielfach mit einem betriebswirtschaftlichen Defizit abschliessen, das durch die öffentliche Hand gedeckt werden muss. Zu diesem Ergebnis kam das Institut für Tourismuswirtschaft der Hochschule für Wirtschaft Luzern, das mit einer Reihe von Partnern erstmals sieben sportliche Grossanlässe unter ökonomischen, aber auch ökologischen und sozialen Kriterien untersuchte. Die Bruttowertschöpfung der untersuchten Anlässe schwankte zwischen 0,6 Mio Fr. (Ski-Weltcup St. Moritz 2000) und 5 Mio Fr. (Engadiner Skimarathon 2001). Von den Grossveranstaltungen profitieren vor allem das Gastgewerbe, der Gross- und Detailhandel, Transportunternehmen, das Baugewerbe sowie Event-Firmen. Nicht zu unterschätzen ist auch der Image-Gewinn und die Beachtung in den Medien, die eine Region durch eine Sportveranstaltung erzielen kann [63].
Die Olympiakandidatur Bern-Montreux 2010 kam nicht recht vom Fleck. Insbesondere die Wirtschaft schien vom Projekt nicht wirklich überzeugt, weshalb sich die Sponsorensuche sehr mühsam gestaltete. Der Bundesrat zeigte sich optimistischer und sprach Ende Januar einen Kredit von 300 000 Fr. zur Unterstützung der Vorbereitungsarbeiten. Anfangs Februar entschied der Exekutivrat von Swiss Olympic, die Kandidatur Berns und der Westschweiz für die olympischen Winterspiele 2010 unter dem Namen „Berne 2010“ offiziell beim IOC einzureichen. In den folgenden Wochen formierte sich in Stadt und Kanton Bern ein breiter links-grüner Widerstand gegen das Projekt, dem sich auch bürgerliche Politiker anschlossen, während im Rest der Schweiz, insbesondere auch in der an der Durchführung beteiligten Romandie eher Gleichgültigkeit herrschte. Während die Gegner vor den finanziellen und ökologischen Folgen des Projekts warnten, sahen die Initianten und die Exekutiven von Stadt und Kanton Bern darin eine einzigartige Gelegenheit, die Region weltweit bekannt zu machen. Der Regierungsrat legte dem Grossen Rat zwei Olympiakredite über total 22,5 Mio Fr. vor, verbunden mit der Auflage, sie dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Die Stadt doppelte mit einem Kredit von 4 Mio Fr. nach, ebenfalls unter der Bedingung einer Zustimmung an der Urne. Trotz Opposition der Grünen und von weiten Teilen der SP nahmen die Parlamente die Kredite an. Aber auch diese politische Unterstützung konnte nicht verhindern, dass das Initiativkomitee finanziell nicht auf Kurs kam. Anfangs August waren Rechnungen von über 500 000 Fr. offen. Im Lauf des August stiegen sowohl die kantonale wie die Stadtberner SP und die Umweltverbände definitiv aus dem Olympiazug aus. Unterstützung fand die Kandidatur hingegen bei der SVP und der FDP. Obgleich das Exekutivkomitee des IOC Ende August „Berne 2010“ zusammen mit Salzburg (Österreich), Vancouver (Kanada) und Pyeongchang (Südkorea) in den Rang einer „Candidate City“ erhob, fiel am 22. September das Verdikt an der Urne für die Promotoren vernichtend aus: Mit 77,5 resp. 78,8% Nein-Stimmen wurden die beiden kantonalen Kreditvorlagen von den Stimmberechtigten wuchtig verworfen. Knapp eine Woche nach dieser Abstimmungsniederlage stellte das Initiativkomitee das Projekt ein und informierte das IOC über den Rückzug [64].
Im Februar 2003 findet in St. Moritz (GR) die Ski-Weltmeisterschaft statt. Im September 2000 hatte das Bündner Stimmvolk überraschend einem Kredit von 7 Mio Fr. für diesen Grossanlass die Zustimmung verweigert. Anfangs März wurde die Bündner Bevölkerung erneut zu dieser Frage an die Urne gerufen. Die Ausgangslage präsentierte sich insofern besser, als in der Zwischenzeit der Kredit auf 4 Mio Fr. zurückgestutzt worden war und auch die Natur- und Umweltschützer (unter ihnen SP-Nationalrat Hämmerle) ihren anfänglichen Widerstand aufgegeben hatten. Mit rund 58% Ja-Stimmen wurde der Kredit deutlich angenommen [65].
Zusammen mit Österreich erhielt die Schweiz den Zuschlag für die Durchführung der Fussball-Europameisterschaft 2008 („Euro 2008“) [66]. Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Mio Fr. an den Kosten der Grossveranstaltung. Eine Million Franken sollen für den Medien- und Sicherheitsbereich verwendet werden, 500 000 Fr. in eine Kampagne für Prävention durch Sport fliessen. Auf rund zwei Millionen wurden die nicht in Rechnung gestellten Leistungen des VBS beziffert. Dem entsprechenden Antrag des Bundesrates stimmte der Nationalrat mit 114 zu 7 Stimmen und der Ständerat einstimmig zu. Im Gegenzug werden rund 10 Mio Fr. Mehrwertsteuereinnahmen erwartet. Das Bundesengagement ist an die Bedingung geknüpft, dass die Kantone einen mindestens doppelt so hohen Beitrag leisten [67].
Den internationalen Sportverbänden soll zukünftig der administrative Hürdenlauf erleichtert werden, wenn sie sich in der Waadt niederlassen wollen. Zusammen mit einem Vertreter des Waadtländer Staatsrats und mit dem Bürgermeister von Lausanne stellte Sportminister Schmid die entsprechenden Massnahmen vor. Diese betreffen insbesondere die Einreise in die Schweiz, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen sowie Fragen bezüglich Steuern und Immobilienkäufen [68].
Mit Überwachungskameras, Einreisesperren für ausländische Hooligans und Stadionverboten will der Bund der Gewalt in Sportstadien begegnen. Nach Ansicht des BASPO sind die gesetzlichen Grundlagen bereits vorhanden, weshalb die Massnahmen rasch umgesetzt werden können [69]. Als Gegenmittel zu den besonders bei Fussballspielen beobachteten Gewaltausschreitungen einheimischer Jugendlicher verlangte Nationalrätin Fetz (sp, BS) mit einer Motion, der Bund solle jährlich 100 000 Fr. zur Förderung von Fussballfanprojekten zur Verfügung stellen, die auf die Gewaltprävention ausgerichtet sind. Obwohl der Bundesrat den präventiven Charakter derartiger Projekte anerkannte, beantragte er mit dem Hinweis auf die fehlenden Mittel im VBS erfolgreich Umwandlung des Vorstosses in ein unverbindliches Postulat [70].
Diskussionslos lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Grobet (-, GE) ab, der das Parlament mit der Ausarbeitung eines Bundesgesetzes zur Dopingbekämpfung beauftragen wollte. Bereits in früheren Jahren waren Vorstösse mit ähnlicher Stossrichtung verworfen worden, da das Parlament der Auffassung war, das unbestrittene Ziel könne rascher durch die Einführung von Dopingbestimmungen in bestehende Gesetze erreicht werden. Gleichzeitig nahm er ein Postulat seiner SGK an, das den Bundesrat ersucht, dem Parlament im Rahmen der geltenden Gesetzesbestimmungen die konkreten Ziele und ein Aktionsprogramm betreffend Prävention, Information, Gesundheitsförderung, Aufsicht und Kontrolle auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung vorzulegen [71].
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Weiterführende Literatur
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[1] AB NR, 2002, S. 612 f.
[2] Presse vom 18.10.02.
[3] AB NR, 2002, S. 1510 f.
[4] NZZ, 11.6. und 17.6.02.
[5] Presse vom 12.11.02. Auf den 1. Juli wurden die ansteckenden Erkrankungen Anthrax und Pocken meldepflichtig, ebenso ärztliche Untersuchungen oder Tests bei Verdacht auf die Creutzfeld-Jakob-Krankheit; der klinische Verdacht auf CJK ist seit 1999 meldepflichtig (NZZ, 29.6.02). Zur CJK siehe eine Frage Wyss (sp, BE) in AB NR, 2002, S. 162.
[6] Presse vom 28.3. und 6.7.02. Siehe SPJ 2001, S. 177 f. Zu einer Studie über (missbräuchliche) Massnahmen der Behörden der Stadt Zürich im sozialpsychiatrischen Bereich in den Jahren 1890-1990 siehe Lit. Huonker; TA, 13.3.02.
[7] AB NR, 2002, S. 1506. Für Bemühungen, einen Patientenfonds im Sinn der bundesrätlichen Vorstellungen zu schaffen, siehe Presse vom 12.7.02.
[8] AB NR, 2002, S. 1689. Siehe dazu auch eine Frage Gross (sp, TG) a.a.O., S. 475 sowie eine Interpellation Beerli (fdp, BE) im SR (AB SR, 2001, S. 692 f. und Beilagen, IV, S. 113 ff.). Zu interdisziplinären Bemühungen zur Suizidverhütung siehe NZZ, 17.4. und 10.5.02; Bund, 14.9.02 (NGP-CH).
[9] AB NR, 2002, S. 1686. Zu den Spielcasinos siehe oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[10] Lit. Rüefli / Vatter.
[11] BBl, 2002, S. 4365 ff. und 5847 ff. (BR); AB SR, 2001, S. 253 ff., 377 und 554; AB NR, 2002, S. 763 ff., 858 und 1140; AS, 2002, S. 1643 f. Siehe SPJ 2001, S. 178.
[12] BBl, 2002, S. 7126 und 7330; Presse vom 10.9. und 18.10.02.
[13] AB NR, 2002, S. 1135. Presse vom 19.3., 27.4. und 3.7.02; Bund, 18.12.02; NZZ, 22.1.03.
[14] AB NR, 2002, S. 2003 ff., 2055 ff., 2072 ff., 2105 ff., 2123 ff. und 2144 ff. Siehe SPJ 2001, S. 178 f. Zur 2. KVG-Revision siehe auch unten (Medizinalpersonen und Medikamente) sowie Teil I, 7c (Krankenversicherung).
[15] AB SR, 2001, S. 688 f. Siehe dazu auch eine von NR als Postulat überwiesene Motion Zäch (AB NR, 2002, S. 1508).
[16] AB SR, 2001, S. 478 ff.
[17] Presse vom 4.7. und 31.7.02. Zu einem Pilotprojekt im Kanton Solothurn, das mittelfristig auf die ganze Schweiz ausgedehnt werden soll, welches durch Prävention und Gesundheitsförderung im Alter die Kosten im Pflegebereich im Griff halten möchte, siehe NZZ und SZ, 28.5.02.
[18] Presse vom 3.10. und 5.10.02. Eine Studie der ETH zeigte, dass die Überalterung der Bevölkerung die Prämien bis ins Jahr 2035 um jährlich 0,5% verteuern wird (Presse vom 3.10.02). Die Stiftung für Konsumentenschutz reichte wegen „aggressiver Verkaufsmethoden“ Klage gegen die Helsana ein: die Versicherten dieser Krankenkasse, die eine Spitalzusatzversicherung abgeschlossen haben, müssen sich ausdrücklich wehren, wenn sie ab dem 65. Geburtstag nicht automatisch eine separate Pflegeversicherung erhalten wollen (BZ, 30.11.02; NZZ, 2.12.02).
[19] TA, 1.6., 7.6.und 13.6.02; TG, 12.6.02; NZZ, 14.6.02. Siehe SPJ 2000, S. 200 f. Im Frühjahr gingen beim BAG täglich rund 10 Gesuche von EU-Ärztinnen und -Ärzten um eine Praxisbewilligung ein (NZZ, 23.5.02).
[20] LT, 12.6. und 20.6.02; Presse vom 14.6. und 28.6.02; TA, 15.6.02; NZZ, 17.6. und 1.7.02; BaZ, 18.6.02; SGT, 27.6.02; SoZ, 30.6.02; BZ, 2.7.02. Die FDP, die bisher lautstark eine Vielzahl von Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten verlangt hatte, forderte nun in einer als Postulat überwiesenen Motion eine vorgängige wissenschaftliche Evaluation des Ärztestopps (AB NR, 2002, S. 2157).
[21] Presse vom 4.7.02. Für weitere, im Sinn von vermehrter Kostendämpfung beschlossene Verordnungsänderungen siehe unten (Medikamente) und Teil I, 7c (Krankenversicherung).
[22] TA, 4.7., 5.7. und 19.7.02; BüZ und NZZ, 6.7. und 4.10.02; SGT, 10.7.02; BaZ, 30.10. und 21.11.02; 24h, 31.10.02; LT, 9.11.02. Zur Umsetzung siehe die Stellungnahme des BR in der Fragestunde der Herbstsession (AB NR, 2002, S. 1303 f.). Die kantonalen Höchstzahlen wurden auf Wunsch einiger Kantone Ende Jahr noch etwas nach oben korrigiert (Presse vom 10.12.02). Der Verband der Zürcher Spezialärzte und -ärztinnen reichte beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde gegen den Zulassungsstopp ein (BaZ, 21.11.02; Presse vom 30.12.02).
[23] AB NR, 2002, S. 919 ff.; NZZ, 13.6.02; BZ, 20.8.02; TA und SGT, 20.12.02. Siehe SPJ 2000, S. 202.
[24] AB NR, 2002, S. 2003 ff., 2055 ff., 2072 ff., 2105 ff., 2123 ff. und 2144 ff. Siehe SPJ 2001, S. 179. Zur 2. KVG-Revision siehe oben (Spitäler) und unten (Medikamente) sowie Teil I, 7c (Krankenversicherung).
[25] TA, 13.6. und 14.6.02 (FMH); BaZ und NZZ, 20.6.02; BZ, 22.6.02 (Labor). Zu der neuesten Einkommensstatistik der Ärzte siehe Bund, 15.11.02.
[26] CHSS, 2002, S. 67; Presse vom 28.2., 9.3., 6.6. und 5.10.02.
[27] AB SR, 2001, S. 479 f. Zur Einschätzung der Rolle des BR in den TarMed-Verhandlungen durch die GPK des SR siehe unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).
[28] NZZ, 26.2. und 26.3.02. Siehe SPJ 2001, S. 180.
[29] AB SR, 2001, S. 170 ff. und 265; AB NR, 2002, S. 471; BBl, 2002, S. 2746 f. Siehe SPJ 2001, S. 180. Zur Frage, ob das 2000 in Kraft getretene revidierte Arbeitsgesetz nur für private oder auch für öffentliche Spitäler zu gelten hat, siehe eine Interpellation Gross (sp, TG) (AB NR, 2002, S. 224 ff. und Beilagen, I, S. 436 f.) sowie eine Interpellation Leuthard (cvp, AG) (a.a.O., S. 157 ff.). Vgl. SPJ 2000, S. 190.
[30] AB NR, 2002, S. 1504.
[31] AB SR, 2001, S. 476 ff. und 643. Siehe SPJ 2001, S. 180.
[32] Presse vom 12.1.02; NZZ, 18.10.02. Siehe SPJ 2000, S. 203 f.
[33] AB NR, 2002, S. 2003 ff., 2055 ff., 2072 ff., 2105 ff., 2123 ff. und 2144 ff. Siehe SPJ 2001, S. 179. Zur 2. KVG-Revision siehe oben (Spitäler und Medizinalpersonen) und unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung). Vgl. SPJ 2001, S. 181. Zu den Generika siehe auch eine Interpellation Gross (sp, TG) (AB NR, 2002, Beilagen, IV, S. 282 f.; TA, 6.6.02).
[34] Presse vom 4.7.02. Siehe SPJ 2001, S. 181. Mit dem Entscheid, nur GB vollumfänglich in den Preisvergleich einzubeziehen, kam der Bund den Einwänden der Pharmaindustrie entgegen (TA, 18.5.02). Im Berichtsjahr reagierte Swissmedic auf Meldungen, wonach gewisse Pharmakonzerne alte (preisgesenkte) Medikamente unter neuem Namen herausgeben und dafür höhere Preise verlangen. Swissmedic erstellte für Ärzte und Apotheker eine Liste dieser Arzneimittelkopien (Presse vom 11., 14., 15. und 22.5.02; NZZ, 13.6.02). Das neue Heilmittelgesetz würde den Parallelimport von Medikamenten mit abgelaufenem Patentschutz erlauben, doch wurde von der neuen Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht (TA, 6.4.02). Zu Parallelimporten generell siehe oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[35] Presse vom 13.12.02. Siehe SPJ 2001, S. 182. Für 2002 betrugen die Einsparungen rund 130 Mio Fr. (Presse vom 4.4.03).
[36] AB NR, 2002, S. 345 ff.; NZZ, 20.3.02; Presse vom 21.3.02. Siehe dazu auch eine Interpellation Langenberger (fdp, VD) im SR (AB SR, 2001, Beilagen, V, S. 93 ff.).
[37] Siehe SPJ 2001, S. 183.
[38] Presse vom 23.5.02. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Gutzwiller (fdp, ZH) in AB NR, 2002, Beilagen, IV, S. 315 ff.
[39] Presse vom 16.4. (Bericht des Zentrums für Technologiefolgeabschätzung), 20.6. (Nationale Ethikkommission), 8.7.02 (Schweiz. Akademie der Technischen Wissenschaften) 31.7.02 (Gen Suisse) und 2.9.02 (Ergebnisse der Vernehmlassung). Zur Haltung der Parteien generell siehe insbesondere NZZ, 8.5.02. FDP: Presse vom 4.2. und 14.5.02. Grüne: Presse vom 4.6.02. Die Stiftung Science et Cité wurde vom BAG und von der Gruppe für Wissenschaft und Forschung damit beauftragt, eine landesweite Debatte über diese Forschung zu organisieren (NZZ, 10.6.02).
[40] BBl, 2003, S. 1163 ff.; Presse vom 21.11.02. Eine Motion Dunant (svp, BS), die den BR beauftragen wollte, die gesetzlichen Regelungen für die Embryonenforschung möglichst liberal zu formulieren, wurde im NR bekämpft und die Diskussion deshalb verschoben (AB NR, 2002, S. 457). Zu berufsethischen Empfehlungen der SAMW im Bereich Forschung, siehe unten, Teil I, 8a (Forschung).
[41] BBl, 2002, S. 7361 ff.; Presse vom 12.9.02. Zur Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[42] TG, 20.4.02; NZZ, 6.7.02. Siehe SPJ 2000, S. 208. Zur Lockerung des Alkoholwerbeverbots bei den privaten TV-Sendern siehe unten, Teil I, 8c (Radio et télévision).
[43] BBl, 2002, S. 2723 ff.; AB NR, 2002, S. 1373 ff. und 1382 ff.; AB SR, 2001, S. 1086 ff. Die Erhöhung auf EU-Niveau sowie die Einrichtung eines Präventionsfonds waren von gesundheitspolitischen Organisationen, Ärzten, Krankenkassen und Konsumentinnenorganisationen verlangt worden (Presse vom 6.2. und 21.2.02; SoZ, 17.3.02; SHZ, 12.6.02).
[44] AB SR, 2001, S. 1086 ff.
[45] AB NR, 2002, S. 1395 und 1689.
[46] Presse vom 17.5.02.
[47] BBl, 2002, S. 3937 ff.; AB SR, 2001, S. 724 ff. Siehe SPJ 2001, S. 184.
[48] Presse vom 28.2.02.
[49] BBl, 2002, S. 5839 ff. Siehe SPJ 2001, S. 184 f.
[50] Presse vom 4.1.02.
[51] AB NR, 2002, S. 1504 ff. Vgl. SPJ 2001, S. 194. Siehe in diesem Zusammenhang auch eine nur ganz knapp als Postulat überwiesene Motion Waber (edu, BE), welche eine volle Kostenwahrheit bei der ärztlichen Abgabe von Heroin verlangt sowie verwandte Interpellationen Waber und Schenk (svp, BE) (AB NR, 2002, S. 588 ff. und Beilagen, II, S. 15 f. und 60 f.).
[52] Presse vom 9.8.02.
[53] Presse vom 25.1.02.
[54] BaZ, 25.6.02. Zum „Hanftourismus“ im Tessin siehe SPJ 2000, S. 210. Vgl. auch die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Simoneschi (cvp, TI) in AB NR, 2002, Beilagen, IV, S. 350 ff. Für Medienmeldungen, wonach der THC-Gehalt des handelsüblichen Cannabis in den letzten Jahren stark zugenommen hat, siehe SoZ, 1.12.02 und WoZ, 5.12.02
[55] Lit. Sozialberichterstattung; Presse vom 5.11.02. Der NR nahm ein Postulat Rennwald (sp, JU) an, das die Schaffung eines Barometers über die Ungleichheit und die Armut anregt (AB NR, 2002, S. 2161).
[56] Lit.Künzler / Knoepfel; Presse vom 14.11.02.
[57] Presse vom 7.5. und 19.6.02. Siehe SPJ 2000, S. 252. Armut ist weltweit in erster Linie ein Problem der Städte. In Genf wurde deshalb im April der Sitz des „internationalen Solidaritätsfonds der Städte gegen Armut“ eröffnet. Der von Genf, Lyon (Frankreich) und Bamako (Mali) intiierte Fonds will die Zusammenarbeit zwischen den Städten verbessern, um so eine gezielte Armutsbekämpfung zu ermöglichen (AZ, 12.4.02).
[58] AB NR, 2002, S. 217 f.
[59] TG, 7.2., 9.3., 8.5., 15.5., 18.5. und 23.5.02, LT, 9.3., 8.5., 13.5., 28.5. und 29.5.02; WoZ, 23.5.02; Presse vom 3.6.02.
[60] Lit. Gerfin / Leu; Presse vom 3.7.02; WoZ, 4.7.02. Vgl. auch die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Schwab (sp, VD) in AB NR, 2002, S. 227. Zum Steuerpaket für Familien siehe oben, Teil I, 5 (Direkte Steuern).
[61] Vgl. SPJ 2000, S. 211. Für das Ausmass der 2001 im Rahmen des OHG erbrachten Leistungen siehe Presse vom 25.10.02.
[62] Presse vom 20.12.02. Für eine als Postulat überwiesene Motion Jossen (sp, VS) zur Verjährungsfrist siehe AB NR, 2002, S. 459. Zum Sexualstrafrecht siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[63] Presse vom 29.11.02. Laut Schätzungen soll der Sport in seiner weitesten Definition rund 16 Mia Fr. pro Jahr generieren und 4% zum BIP beitragen – gleich viel wie die Landwirtschaft.
[64] TA, 24.1. und 25.1.02; Presse vom 31.1., 2.2., 26.4., 29.8.und 28.9.02; NZZ, 1.2.02; BZ, 7.3., 17.5., 5.6., 6.6., 12.6.,19.6., 2.7., 13.8., 14.8., 15.8., 23.8. und 28.8.02; LT, 21.3.02; BaZ, 25.3. und 7.8.02. Trotz dreimaligem Scheitern in Serie – vor Bern Sion 2002 und Sion 2006 – scheint der olympische Traum in der Schweiz noch immer nicht ausgeträumt. Bereits einen Tag nach dem Aus für „Berne 2010“ dachte der Bündner SVP-Ständerat Brändli laut über eine Kandidatur „Davos 2014“ nach (BüZ, 23.9. und 24.9.02).
[65] BüZ , 12.1., 18.1., 23.1., 30.1., 31.1., 6.2. und 21.2.02; Presse vom 4.3.02.
[66] Presse vom 11.-13.12.02.
[67] BBl, 2002, S. 2644 ff.; AB NR, 2002, S. 1041 ff. und 1425 ff.; AB SR, 2001, S. 558 ff.; BBl, S. 6597 f. Die Nein-Stimmen stammten aus den Fraktionen der FDP und der SVP.
[68] Presse vom 18.1.02.
[69] Presse vom 27.2.02; LT, 6.4.02.
[70] AB NR, 2002, S. 1686.
[71] AB NR, 2002, S. 1424 f. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Schenk (svp, BE) (AB NR, 2002, Beilagen, IV, S. 41 f.). Vgl. SPJ 2000, S. 212. Dopingmissbrauch wurde auch von der neuen Ethik-Charta von Swiss Olympic thematisiert (Presse vom 7.11.02).
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