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Wirtschaft
Geld, Währung und Kredit
Angesichts der sich nur langsam verbessernden Konjunkturlage behielt die Nationalbank ihre expansive Geldpolitik bei. – Das Parlament verabschiedete das totalrevidierte Nationalbankgesetz. – Die EU und die Schweiz einigten sich über die Erhebung einer Quellensteuer auf den Erträgen von Bankkonten und anderen Anlagen von Personen mit Wohnsitz in der EU. – Der Bundesrat veröffentlichte den Entwurf für ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz.
Geld- und Währungspolitik
Im Gleichschritt mit der Europäischen Zentralbank senkte die Nationalbank im März den Leitzins. Das Zielband für den Dreimonate-Libor wurde um 0,5 Prozentpunkte auf 0-0,75% reduziert; der Abbau innerhalb von zwei Jahren betrug damit 3,25 Prozentpunkte [1]. Für das Jahr 2004 prognostizierte die Nationalbank eine leichte Wiederbelebung der Konjunktur. Für eine restriktivere Geldmengenpolitik sah sie jedoch keinen Anlass, da einerseits keine Inflationsgefahr drohe und andererseits der erwartete Aufschwung noch unsicher und wenig stabil sei [2].
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Der reale exportgewichtete Kurs des Schweizerfrankens veränderte sich im Jahresmittel nicht. Gegenüber dem US-Dollar gewann er zwar mit 13% nochmals soviel an Wert wie im Vorjahr, gegenüber dem Euro büsste er jedoch fast 4% ein [3].
Das Parlament hiess die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds von Ende 2003 bis Ende 2008 mit einer Darlehenszusage von rund 2 Mia Fr. gut. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung diskussions- und oppositionslos. Im Nationalrat unterlag Schlüer (svp, ZH) mit seinem von der SVP-Fraktion unterstützten Nichteintretensantrag deutlich (116:35). Schlüer befürwortete einen Austritt der Schweiz aus dem IWF, da dieser nichts zur Verhinderung von Währungskrisen beitrage und nur den Interessen der USA diene [4].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, mit einem neuen Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe eine klare und umfassende Grundlage für die entsprechenden Finanzierungsverpflichtungen zu schaffen. Bisher bestanden nur für einen Teil dieser Verpflichtungen klare rechtliche Grundlagen (Währungshilfebeschluss), während Entscheide für eher spontane Aktionen wie z.B. die Beteiligung an Spezialfonds des IWF oder Darlehen an Staaten, welche in den internationalen Gremien besonders eng mit der Schweiz zusammenarbeiten, zum Teil direkt auf die verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundesrates abgestützt werden mussten. An der Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Parlament soll dabei aber nicht gerüttelt werden. Das Parlament wird auch in Zukunft nur über die Rahmenkredite, nicht aber über die einzelnen Hilfeleistungen und ihre Finanzierung entscheiden. Gegen den grundsätzlichen Widerstand der SVP stimmten beide Kammern dem neuen Gesetz und dem darauf basierenden Rahmenkredit zu. Da aber im Nationalrat eine aus der SP und der SVP gebildete Mehrheit die Laufzeit des dazugehörenden Rahmenkredits auf fünf Jahre beschränkt hatte, entstand eine Differenz zum Ständerat, welche bis zum Ende des Berichtsjahres nicht ausgeräumt werden konnte [5].
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Die Geldmarktsätze verharrten während des ganzen Jahres auf ihrem tiefen Niveau. Die langfristigen Zinssätze blieben zuerst auch stabil; nachdem sich die Konjunkturaussichten gebessert hatten, setzte jedoch im Sommer ein leichter Anstieg ein. Der als Hauptindikator für die Kursentwicklung an der schweizerischen Börse geltende Swiss Performance Index (SPI) verzeichnete nach einer zweijährigen Baisseperiode, welche im März ihren Tiefpunkt erreicht hatte, eine kräftige Erholung: Er verbesserte sich innert Jahresfrist um 22%. Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes stieg gegenüber dem Vorjahr noch einmal massiv an und erreichte 23 Mia Fr. Zugenommen hatte vor allem die Nachfrage inländischer Schuldner [6].
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Das Parlament konnte im Berichtsjahr die Beratung der Totalrevision des Nationalbankgesetzes abschliessen. Der Ständerat befasste sich als erster mit dem Geschäft. Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrats beschloss er, dass zu den Mindestreserven der Banken neben den von ihnen gehaltenen Münzen und Noten in Schweizer Franken und ihren Giroguthaben bei der Nationalbank weiterhin auch ihre Postkontoguthaben zählen sollen. Die Kommissionsmehrheit hatte argumentiert, dass dies eine wichtige Massnahme zur Unterstützung der Post sei, da sonst die Banken diese Postgirokonten abbauen und den für die Post ertragreichen Zahlungsverkehr abziehen würden. Der Ständerat beschnitt im weiteren die Kompetenz des Bankrats, indem dieser dem Bundesrat die Kandidaten für die Wahl und Abwahl in das Direktorium nicht vorschlagen soll, sondern vom Bundesrat nur noch dazu konsultiert werden muss.
Im Nationalrat war Eintreten unbestritten. Bei der Beratung der Ziele der Nationalbankpolitik unterlag die Linke wie zuvor bereits in der kleinen Kammer mit ihrem Versuch, die Wahrung der Preisstabilität und die ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung (und zusätzlich auch noch die Vollbeschäftigung) zu gleichwertigen Zielen zu erklären. Die vom Ständerat beschlossene Anrechnung der Postgiroguthaben zu den Mindestreserven der Banken wurde von der SP unterstützt, fand aber keine Zustimmung. Die bürgerliche Mehrheit wandte sich gegen die im internationalen Vergleich unübliche Einbindung der Post in die Nationalbankpolitik und sprach sich zudem aus ordnungspolitischen Gründen gegen eine derartige indirekte Subventionierung der Post aus. Die Linke unterlag auch mit allen anderen Abänderungsanträgen, so etwa mit der Forderung, dass nicht nur die Mehrheit, sondern alle Mitglieder des Bankrats durch den Bundesrat gewählt werden (und damit die Kantone und die übrigen Aktionäre ihren Einfluss auf dessen Zusammensetzung verlieren). Gegen den Widerstand der Linken strich der Nationalrat ferner die vom Ständerat beschlossene Beschneidung der Kompetenzen des Bankrats bei der Vorbereitung der Wahl des Direktoriums.
In der Differenzbereinigung gab der Ständerat bei der Wahlvorbereitung für das Direktorium nach. Beim Einbezug der Postkontoguthaben zu den Mindestreserven beharrten beide Kammern auf ihren Entscheiden. Die Einigungskonferenz verhalf schliesslich der vom Bundesrat und vom Nationalrat vertretenen Ansicht zum Durchbruch und strich die Postkontoguthaben aus der Liste der für die Mindestreserven anrechenbaren Mittel. In der Schlussabstimmung passierte das revidierte Nationalbankgesetz den Ständerat mit 39 zu 5 Stimmen; im Nationalrat, wo eine knappe Mehrheit der SP und die geschlossene GP dagegen votiert hatten, lautete das Ergebnis 142 zu 37 [7].
Im März wählte der Bundesrat den 40jährigen Philipp Hildebrand zum Nachfolger von Bruno Gehrig im dreiköpfigen Präsidium den Nationalbank [8].
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In einem Grundsatzentscheid beschloss der Bundesrat zu Jahresbeginn, dass die Erträge aus dem überschüssigen Gold der Nationalbank nach dem selben Schlüssel verteilt werden sollen wie die normalen Jahresgewinne der Nationalbank: also zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone. Dabei sprach er sich gegen eine Zweckbindung des Bundesanteils, also etwa zugunsten der AHV oder der Bildung und Forschung aus. Er blieb überdies bei seiner Ansicht, dass für diese Regelung eine Verfassungsbestimmung nötig sei [9]. Der Ständerat befasste sich mit der Frage anlässlich der Behandlung der im Vorjahr eingereichten Motion Merz (fdp, AR) für die Verwendung der Erträge aus dem Verkaufserlös für den Schuldenabbau. Mit 18:9 Stimmen stimmte er dieser Motion zu. Später gab er auch noch vier Standesinitiativen Folge, welche den Anspruch der Kantone auf einen Anteil von zwei Dritteln unterstrichen [10]. Im Juni vereinbarten das Finanzdepartement und die Nationalbank, dass ab Frühling 2004 die Erträge aus den in einem Fonds aufbewahrten Erlösen vorläufig, d.h. bis zum Vorliegen einer Verfassungsgrundlage, nach der Zweidrittel-Regelung auf den Bund und die Kantone verteilt werden sollen [11].
Im August legte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft vor. Er beantragte, auf Verfassungsstufe festzulegen, dass die rund 20 Mia Fr. betragenden Erlöse aus dem Goldverkauf in einen Fonds zu legen sind. Die Erträge aus der Bewirtschaftung dieses Fonds sollen, ohne Vorgaben über die Verwendung, zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund fallen.
Zusammen mit diesen Vorschlägen für die Verwendung der Gelder aus dem Goldverkauf empfahl der Bundesrat die Ablehnung der Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“. Er konzentrierte sich bei seiner Ablehnung auf zwei Argumente: Die normalen Nationalbankgewinne zur verfassungsmässigen Finanzierungsquelle für die Altersversicherung zu erklären, würde die Unabhängigkeit der Nationalbank in ihren geld- und währungspolitischen Entscheiden in Frage stellen, und die zu erwartenden Beträge wären ohnehin viel zu gering für eine gesunde längerfristige Absicherung der AHV [12]. Die SP und die SVP protestierten umgehend gegen die Anträge der Regierung und forderten die Ausschüttung eines grossen Anteils der Goldfondserträge und der normalen Nationalbankgewinne an die AHV [13].
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Banken
Die im Rahmen der zweiten Bilateralen Verträge mit der EU geführten Verhandlungen über die grenzüberschreitende Information der Finanzämter über Bankkonten zur Verhinderung der Steuerhinterziehung machten im Berichtsjahr gewisse Fortschritte. Am 21. Januar einigten sich die Finanzminister der EU darauf, dass ab 2004 zwölf Staaten diese Informationen automatisch austauschen werden, und die drei übrigen (Belgien, Luxemburg und Österreich) eine Quellensteuer einführen, welche bis 2010 schrittweise auf 35% erhöht wird. Diese Quellensteuer als Alternative zur Meldepflicht entsprach den früher gemachten schweizerischen Vorschlägen. Damit waren die Türen für eine analoge Regelung mit der Schweiz geöffnet, welche dieser, wie auch Österreich und Luxemburg, die Beibehaltung des Bankgeheimnisses gegenüber den Fiskalbehörden erlauben würde. Nach den Vorstellungen der EU-Finanzminister sollten von der in der Schweiz auf Konten von natürlichen Personen mit Steuersitz in der EU erhobenen Quellensteuer mindestens 75% in den Wohnsitzstaat fliessen. Nachdem die Finanzminister der EU ihr Projekt im Juni definitiv verabschiedet hatten, ging es für die EU darum, neben der Schweiz auch andere Finanzplätze (Liechtenstein, Kanalinseln, USA etc.) für diese Regelung zu gewinnen, da die Schweiz die Gleichbehandlung aller in Frage kommender Finanzplätze verlangt hatte. Um die neue Steuereinnahmen generierenden Vorschriften so schnell wie möglich in Kraft zu setzen (ursprünglich geplant war der 1.1.2004), wünschte die EU die rasche Unterzeichnung eines entsprechenden Abkommens mit der Schweiz, da Österreich und Luxemburg ihre Unterschrift von derjenigen der Schweiz abhängig gemacht hatten. Dies stiess allerdings bei der schweizerischen Regierung auf wenig Gegenliebe. Diese stellte sich auf denselben Standpunkt wie die EU in den neunziger Jahren anlässlich der Verhandlungen über die ersten Bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz. Sie beharrte darauf, dass nicht einzelne Dossiers aus dem Paket heraus gebrochen werden dürfen, sondern bei allen Dossiers der Verhandlungsrunde (u.a. dem Mitmachen der Schweiz beim Schengener- und beim Dubliner-Abkommen) eine Übereinkunft erzielt werden muss [14].
Die im Vorjahr von der SVP-Nationalratsfraktion eingereichte parlamentarische Initiative für eine Verankerung des „Bankkundengeheimnisses“ in der Bundesverfassung wurde trotz Protesten und erfolglosen Ordnungsanträgen der SVP nicht vor den Parlamentswahlen, sondern erst in der Wintersession traktandiert: Der Antrag der WAK, der Initiative Folge zu geben und eine entsprechende Verfassungsvorlage auszuarbeiten, setzte sich gegen den Widerstand der SP und der GP durch. Die WAK war zwar nicht davon überzeugt gewesen, dass das auf Gesetzesebene definierte Bankgeheimnis durch eine Präzisierung von Art. 13 BV („Schutz der Privatsphäre“) explizit in den Verfassungsrang zu befördern sei. Angesichts der schwierigen Verhandlungen der Schweiz mit der EU im Rahmen der zweiten Bilateralen Abkommen hätte jedoch ihrer Ansicht nach eine Ablehnung der Initiative im Parlament ein falsches Zeichen nach Brüssel gesendet und die Verhandlungsposition des Bundesrates markant geschwächt. Mit demselben Argument gab der Ständerat vier analogen Standesinitiativen aus den Kantonen Aargau, Basel-Land, Genf und Tessin Folge [15].
Die vom Bundesrat im Jahr 2002 beantragte Revision des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen mit dem Zweck, das Verfahren bei Bankinsolvenzen zu verbessern, kam im Parlament gut an und konnte im Berichtsjahr ohne Veränderungen und ohne Gegenstimmen verabschiedet werden [16].
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Börsen
Der Ständerat überwies diskussionslos die im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Jossen (sp, VS) für eine Präzisierung und Verschärfung der Strafnorm gegen Insiderdelikte. Auch die Bankenkommission stellte sich hinter dieses Anliegen. Nach zweijähriger Arbeit konnte eine vom EJPD eingesetzte Arbeitsgruppe im Herbst ihre diesbezüglichen Vorschläge abliefern. Sie beantragte namentlich, dass erstens, wie von der Motion Jossen verlangt, auch die Ausnutzung von Insiderkenntnissen über Gewinnwarnungen strafbar werden soll, und dass zweitens die Untersuchungen bei der Bankenkommission zentralisiert werden sollen. Dies würde unter anderem zur Folge haben, dass bei leichteren Fällen anstelle der Durchführung eines komplizierten und in Bezug auf den Ausgang unsicheren Strafprozesses eine verwaltungsrechtliche Verfügung wie etwa der Einzug unrechtmässiger Gewinne treten könnte [17].
Gegen Jahresende kündigte der Bundesrat an, dass er den Vorentwurf für eine Teilrevision des Börsengesetzes in die Vernehmlassung geben werde. Mit dieser Revision sollen die Forderungen der Bankenkommission aus dem Vorjahr zur Erleichterung der Amtshilfe an die Aufsichtsgremien ausländischer Börsen realisiert werden [18].
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Versicherungen
Nachdem er im Jahre 1998 eine Vernehmlassung dazu durchgeführt hatte, unterbreitete der Bundesrat im Berichtsjahr dem Parlament den Entwurf für ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz und eine Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes. Die grosse Verzögerung hatte sich ergeben, weil möglichst grosse Kompatibilität mit dem in Ausarbeitung begriffenen Finanzmarktaufsichtsgesetz [19] und mit den neuen EU-Richtlinien erzielt werden sollte. Das neue Gesetz vereinigt formal die bisher in verschiedenen Gesetzen festgehaltenen Bestimmungen und beinhaltet materielle Neuerungen vor allem im Bereich der Regulierung und Versicherungsaufsicht. Hier soll grundsätzlich von der präventiven Produktekontrolle (Genehmigungspflicht für Produkte und Preise) abgerückt werden. Damit sich diese Deregulierung für die Konsumenten nicht negativ auswirkt, soll im Gegenzug die Informationspflicht der Versicherungen ausgebaut werden. So wären beispielsweise die Inhaber von Policen, deren Ausschüttungen an den Geschäftsgang der Versicherungsgesellschaft gekoppelt sind, über die Berechnungsmodalitäten zu informieren [20]. Bei der Versicherungsaufsicht soll vermehrt der gesamten Risikolage und der Solvenz der Versicherer Rechnung getragen werden. Diese Neuorientierung ist nach Ansicht des Bundesrats deshalb nötig, weil sich die grossen Versicherungsgesellschaften in Finanzkonzerne gewandelt resp. mit Grossbanken fusioniert haben [21].
Der Ständerat beriet die Gesetzesrevision bereits in der Dezembersession. Nachdem Eintreten unbestritten war, nahm er unter dem Eindruck der Kontroversen der letzten Jahre über die Praxis der Pensionskasseneinrichtungen eine bedeutsame Änderung vor. Er hielt zwar an der Grundidee des Bundesrates vom Verzicht auf eine präventive Kontrolle und Genehmigung der Versicherungsprodukte fest, nahm aber die Prämien der beruflichen Vorsorge und der Zusatzkrankenversicherung davon aus. Abgesehen davon beschränkte sich die kleine Kammer auf einige Präzisierungen und Detailänderungen [22].
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Weiterführende Literatur
Giovanoli, Mario, „Entwurf des schweizerischen Nationalbankgesetzes im internationalen Vergleich“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 3, S. 14-19.
Graf, Thomas, Wirtschaftssanktionen und Sanktionsdrohungen gegen die Schweiz: Die Rolle amerikanischer Gliedstaaten und Lokalbehörden beim Konflikt um Vermögenswerte von Holocaust-Opfern, Bern (Haupt) 2003.
Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (Hg.), Die Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen: Ein Zwischenbericht, Bern 2003.
Plavec, Urs / Widmer, Marianne, „Revision des Nationalbankgesetzes im Überblick“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 3, S. 4-8.
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[1] BaZ, 7.3.03. Vgl. auch Schweizerische Nationalbank, 96. Geschäftsbericht 2003, Bern 2004, S. 40 ff.
[2] NZZ, 13.12.03.
[3] Schweizerische Nationalbank, 96. Geschäftsbericht 2003, Bern 2004, S. 14 f.
[4] AB SR, 2003, S. 47 f. und 614; AB NR, 2003, S. 1023 ff.; BBl, 2003, S. 4812. Vgl. SPJ 2002, S. 95. Siehe auch Lit. Parl. Verwaltungskontrollstelle.
[5] BBl, 2003, S. 4775 ff.; AB SR, 2003, S. 957 ff.; AB NR, 2003, S. 2036 ff.
[6] Schweizerische Nationalbank, 96. Geschäftsbericht 2003, Bern 2004, S. 30.
[7] AB SR, 2003, S. 280 ff., 294 ff., 789 ff., 957, 990 f. und 1034; AB NR, 2003, S. 1262 ff., 1278 ff., 1362 f., 1577 f., 1615 und 1751; BBl, 2003, S. 6796 ff. Vgl. SPJ 2002, S. 96. Siehe auch Lit. Plavec/Widmer.
[8] Presse vom 8.2.03.
[9] AZ und SGT vom 31.1.03 (BR). Vgl. SPJ 2002, S. 96 f.
[10] AB SR, 2003, S. 312 ff. (Motion) und 968 f. (Standesinitiativen von BE, OW, SO und VD). Vgl. SPJ 2002, S. 97.
[11] NZZ, 14.6.03.
[12] BBl, 2003, S. 6133 ff.
[13] Presse vom 21.8.03.
[14] NZZ, 22.1. und 5.6. (EU) sowie 27.1.03 (BR); TA, 4.6.03. Vgl. oben, Teil I, 2 (Europe: UE) sowie SPJ 2002, S. 97 f.
[15] AB NR, 2003, S. 304 f. und 1277 f. (Ordnungsanträge), 1790 ff.; AB SR, 2003, S. 1092 ff. (Standesinitiativen); Presse vom 3.12. und 4.12.03. Vgl. SPJ 2002, S. 98.
[16] AB NR, 2003, S. 1209 f. und 1751; AB SR, 2003, S. 768 f. und 1035; BBl, 2003, S. 6791 ff. Vgl. SPJ 2002, S. 98.
[17] AB SR, 2003, S. 1017; TA, 3.5.03 (Bankenkommission); TA, 9.9.03 und BaZ, 26.9.03 (Arbeitsgruppe). Vgl. SPJ 2002, S. 99.
[18] Bund, 20.12.03. Vgl. SPJ 2002, S. 99.
[19] Eine vom Staatsrechtler Ulrich Zimmerli präsidierte Expertenkommission schlug die Zusammenlegung der Bankenkommission und der beim Bundesamt für Privatversicherungen angesiedelten Versicherungsaufsicht in eine neue, unabhängige und öffentlichrechtliche Institution vor. Im Bundesratsentwurf für die Versicherungsaufsicht ist diese allerdings noch nicht enthalten (TA, 18.2.03; Presse vom 8.7.03).
[20] Diese Information hatte namentlich auch eine vom NR als Postulat überwiesene Motion Baumann (svp, TG) verlangt (vgl. SPJ 2002, S. 100).
[21] BBl, 2003, S. 3789 ff.; BaZ, 10.5.03. Zum Vernehmlassungsentwurf siehe SPJ 2002, S. 127.
[22] AB SR, 2003, S. 1222 ff.
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