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Bildung, Kultur und Medien
Medien
Der Nationalrat genehmigte einen Verfassungsartikel, mit dem die regionale und lokale Pressevielfalt direkt gefördert und die geltende indirekte Presseförderung via reduzierte Posttaxen für den Zeitungstransport mittelfristig abgeschafft werden soll. – Die schlimmste Krise der Schweizer Presse seit dem Zweiten Weltkrieg wurde beklagt – auf politischer Ebene mit Hinweis auf die Bedrohung der Demokratie aufgrund der fortschreitenden Pressekonzentration, auf ökonomischer Ebene mit Hinweis auf die massiven Einbrüche bei den Anzeigenerlösen. – Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes blieb heiss umstritten, wobei die Diskussion des Gesetzes im Nationalrat aufgrund zahlreicher Minderheitsanträge auf die Frühjahrssession 2004 verschoben werden, musste. – Swissinfo/SRI baute 35 von insgesamt 147 Vollzeitstellen ab. – In Genf fand der Weltgipfel zur Informationsgesellschaft statt und schürte grosse Erwartungen hinsichtlich einer Abschaffung des globalen Ungleichgewichts im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Medienpolitische Grundfragen
Mitte des Berichtsjahres bekräftigte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) ihren Willen, sich für die Förderung der Medienvielfalt einzusetzen, und beantragte die Schaffung eines neuen Artikels 93a in der Bundesverfassung – den so genannten Medienartikel. Dieser beauftragt den Bund, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien zu fördern und dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anzuerkennen. In der Vernehmlassung hatte sich die SP zugunsten des Medienartikels geäussert, führe doch der Konzentrationsprozess in der Presse zu Zuständen, die politisch korrigiert werden müssten. Dem hatten die Grünen beigepflichtet, ohne jedoch mit Kritik an den Förderungskriterien der SPK zu sparen. Auch die Freisinnigen waren angesichts der Wirkungslosigkeit des bisherigen Systems einer direkten Förderung der Presse zugeneigt, verwahrten sich aber gegen eine zusätzliche Regulierung des Medienmarkts. Die CVP wollte sich erst bei Vorliegen des Gesetzesentwurfs zu den im Kommissionsbericht dargelegten Kriterien äussern, und die SVP hatte sowohl eine indirekte als auch eine direkte Presseförderung entschieden abgelehnt. Einhellige Ablehnung war dem Medienartikel auch seitens der Medienbranche – des Verbands Schweizer Presse, des Schweizer Verbands der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und des Schweizer Syndikats Medienschafftender (SSM) – entgegengeschlagen, welche die Unabhängigkeit der Presse gefährdet sahen. Nur die Mediengewerkschaft „comedia“ war für den Medienartikel sowie für qualitative Förderungskriterien eingetreten. Der Presserat hatte sich demgegenüber vermehrte Investitionen in die journalistische Aus- und Weiterbildung sowie in Ombudsstellen gewünscht, und nur unter der Bedingung einer Einführung marktüblicher Preise und der Entgeltung der anfallenden Mehrkosten durch den Bund war schliesslich die Post zu einem Systemwechsel bereit [1].
In seiner Herbstsession beriet der Nationalrat die Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“, welche die Einführung einer direkten Finanzhilfe an die Medienunternehmen aufgrund des von der SPK konzipierten Verfassungsartikels verlangt. Kommissionssprecher Andreas Gross (sp, ZH) betonte, die SPK lege nach vierjähriger Arbeit an der Parlamentarischen Initiative nicht etwa einen Presseförderungsartikel, sondern einen Medienvielfaltsartikel vor. Denn Ziel des Verfassungsartikels sei es, die regionale und lokale Pressevielfalt direkt zu fördern und damit die geltende indirekte Presseförderung via reduzierte Posttaxen für den Zeitungstransport mittelfristig abzuschaffen. Gegen den Willen des Bundesrats, der den Kommissionsvorschlag für einen Medienartikel ablehnte, sich jedoch bereit zeigte, das System der indirekten Presseförderung zu überprüfen, wies die Grosse Kammer einen Nichteintretensantrag des St. Gallers Peter Weigelt (fdp) mit 83 zu 68 Stimmen ab. Weigelt hatte den Wettbewerb als Triebkraft von Innovation und Leistung im Medienbereich einer gesetzlichen Förderung vorziehen wollen. Kommissionssprecher Gross wies hingegen darauf hin, dass in 80% der Kantone das Zeitungssterben zu quasi monopolistischen Öffentlichkeitsstrukturen geführt habe, und Gross präzisierte als Antwort auf die Einwände seitens der Verleger und des Bundesrats, die SPK strebe keine Strukturerhaltung an, sondern wolle auch neuen Produkten den Zugang zum Markt ermöglichen. Dem hielt Bundesrat Moritz Leuenberger als Vorsteher des UVEK entgegen, Pressekonzentration bedeute nicht automatisch auch einen Machtmissbrauch. Denn eine Vielzahl von wirtschaftlich schwachen Medien, welche alle dieselben Agenturberichte produzierten, hätten wenig mit echter Vielfalt zu tun. Der Nationalrat genehmigte den Förderungsartikel schliesslich mit 78 zu 53 Stimmen und leitete das Geschäft an den Ständerat weiter [2].
Die bis anhin mit 100 Mio Fr. dotierte indirekte Presseförderung wurde um 20 Mio Fr. reduziert. Der Bundesrat setzte die entsprechende Änderung des Postgesetzes auf Anfang 2004 in Kraft. Demnach werden ab diesem Zeitpunkt nur noch 80 Mio Fr. Bundessubventionen für die verbilligte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften zur Verfügung stehen; dabei sollen die Regional- und Lokalpresse nicht von Preiserhöhungen, die mit der Subventionskürzung begründet werden, betroffen sein. Diese Regelung gilt bis ins Jahr 2007 und wird dann durch ein neues, von der SPK zu erarbeitendes System zur Förderung der Medienvielfalt (siehe oben) abgelöst [3]. Die Post kündigte mit dem Hinweis, dass der Zeitungsversand trotz den Bundesbeiträgen im Rahmen der indirekten Presseförderung defizitär sei, für das kommende Jahr vorerst eine Tariferhöhung und als Alternative für eine weitere Preissteigerung im Jahr 2005 eine Optimierung des Versandsystems an. Konkret ging es darum, den Versand der Zeitungen in der Westschweiz künftig an einem zentralen Standort in der Region von Lausanne abzuwickeln und zu diesem Zweck die verschiedenen Titel bis um 01.00 Uhr im Sortierzentrum einzufordern. Die Westschweizer Chefredaktoren zeigten sich tief beunruhigt von der geplanten Reorganisation und plädierten für eine Beibehaltung des bisherigen Systems. Die von der Post anvisierte Neuregelung werde zu einem früheren Redaktionsschluss bei einer Mehrheit der Zeitungen führen und damit die Berichterstattung über wichtige Ereignisse am Abend erschweren sowie einen überregionalen Zeitungsversand durch das neue System verhindern [4].
Im September trat Hanspeter Lebrument, Churer Medienunternehmer, die Nachfolge von Hans Heinrich Coninx als neuer Präsident des Verbands Schweizer Presse an. In seiner Antrittsrede holte Lebrument zu einem Rundumschlag gegen den geplanten Verfassungsartikel zur Medienvielfalt und gegen die Anti-Konzentrationsregeln in den regionalen Medienmärkten aus. Nebst der Kritik präsentierte das Verbandspräsidium an seiner Jahresversammlung auch ein neues Förderungsmodell, wonach künftig eine Stiftung die Verteilung der öffentlichen Gelder übernehmen sollte – wobei die Verleger nur die Bereiche Distribution, Bildung, Selbstkontrolle und Versorgung mit Daten als förderungswürdig erachteten [5].
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Der Presserat nahm im Berichtsjahr zum ersten Mal mehr als hundert Beschwerden entgegen, was Presseratspräsident Peter Studer nicht zuletzt auf den gestiegenen Bekanntheitsgrad des Presserates in der Öffentlichkeit und die intensivere Auseinandersetzung mit medienethischen Belangen zurückführte. Von den 103 eingegangenen Beanstandungen (2002: 91) wurden 30 ganz oder teilweise gutgeheissen. 15-mal sah der Presserat die Privatsphäre ohne überwiegendes öffentliches Interesse verletzt, 11-mal das Fairnessverbot. Im übrigen betrafen die Stellungnahmen des Rats die Unterlassung von Berichtigungen nach Falschmeldungen, die Verletzung des Wahrhaftigkeitsgebots sowie Diskriminierungen. 45 Verfahren waren noch hängig [6].
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Presse
Im Berichtsjahr wurde die schlimmste Krise der Schweizer Presse seit dem Zweiten Weltkrieg beklagt – auf politischer Ebene insbesondere die Bedrohung der Demokratie aufgrund der fortschreitenden Pressekonzentration, auf ökonomischer Ebene vor allem die massiven Einbrüche bei den Anzeigenerlösen [7]. So äusserte sich der wirtschaftliche Druck beim „Tages-Anzeiger“, dem Flaggschiff der Mediengruppe Tamedia, mit dem Abbau von 38 Stellen und der Entlassung von 14 Journalistinnen und Journalisten, was 8% der Belegschaft gleichkam [8]. Massive Massnahmen wurden auch bei der „Basler Zeitung“ ergriffen und die Entlassung von rund einem Viertel der Redaktionsbelegschaft angekündigt. Der Stellenabbau stand nach Aussagen der Geschäftsleitung im Zusammenhang mit der Restrukturierung im Redaktionsbereich, die infolge der drastischen Einbrüche der Anzeigenerträge dringend notwendig geworden sei [9]. Bei der Zeitschrift „Facts“ wurde auf den Umsatzrückgang von drei auf 14,4, Mio Fr. im ersten Halbjahr des Berichtsjahres mit personellen Wechseln auf der Chefredaktion und in der Verlagsleitung sowie mit einer Neupositionierung des Blattes als Nachrichtenmagazin zu reagieren versucht [10]. Zu – wenn auch weniger dramatischen – Stellenstreichungen kam es unter anderem auch bei der „Berner Zeitung“, der „Schweizer Illustrierten“, dem „Blick“ und der „Aargauer Zeitung“ [11].
Mit Verweis auf die schwierigste Lage der Branche seit 50 Jahren empörte sich der Verlegerverband Schweizer Presse über den Entscheid der entsprechenden Schiedsstelle, die Verleger seien ab 2004 zur Erhöhung der Mindestlöhne für Medienschaffende um 1,2% verpflichtet. Die Lohnerhöhung sollte nur bis Juli 2004 gelten, da der Verlegerverband den GAV mit dem SVJ auf diesen Zeitpunkt gekündigt hatte und somit auch die Schiedsstelle zur Disposition stand [12]. Der SVJ – mit rund 6000 Mitgliedern der grösste Schweizer Berufsverband der Journalistinnen und Journalisten – gab sich mit „impressum“ - „Die Journalistinnen“ einen neuen Namen. Die Wahl fiel mit Verweis auf die Verbundenheit des Begriffs mit dem Journalismus und seiner Verständlichkeit in allen vier Landessprachen auf „impressum“ [13].
Auch die Auflagenzahlen bestätigten das Bild einer düsteren Zukunft für die Schweizer Presse: Die zehn grössten Tageszeitungen büssten laut den Zahlen der AG für Werbemedienforschung (Wemf) 0,2% an Auflage ein, womit die zehn Spitzenblätter noch auf eine tägliche Auflage von 1,602 Millionen Exemplaren kamen. Eine Auflagensteigerung konnten in der Deutschschweiz die «Berner Zeitung» und ihre Kopfblätter mit 165 700 (+1,7%), der «Tages-Anzeiger» mit 236 569 (+ 0,9%), die «Neue Luzerner Zeitung» mit 134 140 (+ 0,6%) und die «Südostschweiz» mit 144 925 Ausgaben (+ 0,2%) verbuchen. Trotz eines Einbruchs um 5,8% war der «Blick» mit 275 275 Exemplaren weiterhin die auflagenstärkste Schweizer Kaufzeitung; einen massiven Verlust um 8,7% (60 500) musste der Berner «Bund» verzeichnen. 4,4% (159 003) büsste die Auflage der «Neuen Zürcher Zeitung» ein. Als Siegerin ging die Gratiszeitung «20 Minuten» mit einer Steigerung ihrer Auflage um 5,2% (329 242 Exemplare) ins Jahr, womit sie weiterhin die grösste Tageszeitung der Schweiz war. Bei der Wochenpresse legten die «Weltwoche» (+ 3,0%) und die «WochenZeitung WOZ» (+ 1,5%) zu, «Facts» und «Cash» verloren 5,6% bzw. 6,0%. Eine erstmalige Erfassung der Auflagenzahlen der «NZZ am Sonntag» wies 90 158 Exemplare aus; die «SonntagsZeitung» steigerte ihre Auflage minim auf 202 255, wohingegen der «SonntagsBlick» auf 300 300 Ausgaben sank. In der Romandie blieb trotz eines Verlustes um 2,7% (86 153) «24 Heures» weiterhin das auflagenstärkste Blatt. Die «Tribune de Genève» (- 2,7%) und «Le Temps» (- 5,4%) blieben ebenfalls nicht von Verlusten verschont; zulegen konnten hingegen «Le Matin» (+ 4,2%) und die Freiburger «Liberté» (+ 1,0%). Die aufgrund der Einstellung von «dimanche.ch» einzig verbliebene Westschweizer Sonntagszeitung «Le Matin Dimanche» legte um 2,0% zu [14].
Von einem Aufwärtstrend war im Inseratengeschäft der Schweizer Presse ebenfalls keine Rede. Gemäss den von der Wemf publizierten Statistiken der Zeitungsverlage und Anzeigenvermittler mussten sowohl die Tages- und Wochenzeitungen als auch die Zeitschriften aller Kategorien einen Verlust von je rund 11% weniger verkaufter Inseratenseiten im Vergleich zum Vorjahr verbuchen. Im Gegensatz zu dieser Entwicklung standen die Gratiszeitungen, die mit - 3% nur knapp unter das Vorjahresniveau sanken und beim kommerziellen Wachstum gar einen Zuwachs von 5,5% gegenüber 2002 verzeichneten [15].
Gemäss den Zahlen der „Mach Basic 2003“ blieb die Leserschaft trotz massiv gesunkener Auflagen den Schweizer Zeitungen und Zeitschriften erstaunlich treu. Im Vergleich zum Vorjahr lagen die erhobenen Reichweiten bzw. Leserzahlen in etwa unverändert. Nur die Pendlerzeitung „20 Minuten“ konnte markant zulegen und steigerte die Zahl ihrer Leserinnen und Leser um fast 200 000 auf 720 000. Sie schloss damit zum „Blick“ mit 746 000 Leserinnen und Lesern auf [16].
Eine Neuausrichtung im Sinne eines starken Rechtsrutsches verhalf der Weltwoche als einem der wenigen Presseerzeugnisse trotz der Krise zu schwarzen Zahlen – dank radikaler Sparmassnahmen und einem Mehrerlös von rund 60% aus dem Anzeigenverkauf. Das von Chefredaktor Roger Köppel praktizierte Provokationsprinzip, politische Polemik und eine inhaltliche Nähe zur SVP schienen dem neuen „Weltwoche“-Publikum zu gefallen, sorgten aber auch für harsche interne und externe Kritik sowie für zahlreiche Abgänge namhafter Autoren auf der Redaktion [17].
Die im 2002 umgangene Einstellung des Sonntagsblattes dimanche.ch konnte im Berichtsjahr nicht mehr verhindert werden. Nach dreieinhalbjährigem Bestehen wurde die Sonntagszeitung vom Verlagshaus Ringer aufgrund mangelnder Einnahmen durch Werbeinserate eingestellt [18].
Nach anfänglichen Bedenken bewilligte die Weko die Beteiligungserhöhung des Ringier-Konzerns an der Verlagsgesellschaft der Westschweizer Tageszeitung „Le Temps“ – jedoch nicht ohne Auflagen, um die Unabhängigkeit der Herausgeberschaft von „Le Temps“ zu sichern. Auf die Einstellung von dimanche.ch hatte Ringer mit einer Erhöhung seiner Beteiligung um 41% reagiert, womit Ringier und Edipresse nun mit je 50% an der SA „Le Temps“ beteiligt waren. Die Weko hatte vor diesem Hintergrund eine weitere Verstärkung der bereits marktbeherrschenden Stellung von Edipresse auf dem Westschweizer Pressemarkt befürchtet. So sahen die Auflagen der Kommission unter anderem vor, dass das Präsidium des Verwaltungsrates der SA „Le Temps“ sowie dasjenige der SA „Le Nouveau Quotidien“ zwingend von Edipresse und Ringier unabhängig bleiben [19].
Die endgültige Genehmigung der Weko für den Aktientransfer zur Umsetzung des so genannten Berner Modells – einer Kooperation zwischen den Tageszeitungen „Bund“ und „Berner Zeitung“ – stand Ende des Berichtsjahres noch aus. Im Berner Modell soll der „Bund“ seine Redaktion behalten, aber neu von der Espace Media Groupe, Besitzerin der „Berner Zeitung“, vermarktet, produziert und vertrieben werden. Zu diesem Zweck war ein Verkauf der Hälfte des Aktienpakets der Neuen Zürcher Zeitung, welche 80% des Aktienkapitals an der Bund Verlags AG innehatte, an die Espace Media Groupe geplant. Damit stünden die drei künftigen Aktionäre in einem Verhältnis von 40% (NZZ) zu 40% (Espace Media Groupe) zu 20% (Anzeigevermarkterin Publigroupe) zueinander. Die Weko hatte anfangs November mit einem Zwischenentscheid die Anzeigenkombination als wesentliche Voraussetzung für den kommerziellen Erfolg der Zusammenarbeit schon auf den 1. Januar 2004 provisorisch bewilligt [20].
Das Ansinnen der beiden Medienunternehmen Tamedia und Berner Zeitung AG, sämtliche Rechte an der Pendlerzeitung „20 Minuten“ zu erwerben, verzögerte sich aufgrund eines Monopolverdachts der Weko. Diese sah Anhaltspunkte für die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung bei den regionalen Werbemärkten in Bern und Zürich sowie im nationalen Markt für Pendlerzeitungen. Die von der Weko eingeleitete Prüfung sollte zeigen, ob sich die beiden Verlage bei der Festsetzung von Preisen und Bedingungen vom Markt unabhängig verhalten können. Im Oktober konnte die Beteiligung der Tamedia an „20 Minuten“ vollzogen werden, nachdem die Weko hierzu ihr grünes Licht gegeben hatte, eine Beteiligung der Berner Zeitung AG wurde demgegenüber einer erneuten Prüfung unterzogen. Mit diesem Kauf wurde dem Zürcher Gratiszeitungskrieg ein Ende gesetzt. Die Tamedia hatte nämlich ganz unvermittelt auf die ursprünglich für Ende März vorgesehene Lancierung der Gratiszeitung „Express“ als Konkurrenzblatt zu „20 Minuten“ zugunsten des Zusammenschlusses von Tamedia, „Berner Zeitung“ und „20 Minuten AG“ verzichtet [21].
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Radio und Fernsehen
Die Attraktivität des Deutschschweizer Fernsehen erlitt im Berichtsjahr Einbussen gegenüber dem Rekordjahr 2002. Der Marktanteil am Hauptabend sank von 44,1 auf 43,5%. SF1 hielt mit einem halben Prozentpunkt Verlust noch einen Marktanteil von 34,9%; SF2 sank mit 8,1% um 0,3 Prozentpunkte. Im Ganztagesvergleich ergab sich für das Schweizer Fernsehen mit 34,7% ein Verlust von 0,6 Prozentpunkten [22]. In der Romandie konnte das Westschweizer Fernsehen TSR dahingehend einen Erfolg verbuchen, als dass die hundert meistgesehenen Fernsehsendungen des Berichtsjahres in der Romandie allesamt von TSR ausgestrahlt worden waren. Eigenproduzierte Informationsformate konnten sich besonders gut behaupten [23].
Im Rahmen des vom Bakom teilfinanzierten Forschungsprojektes „Programmstrategien in der schweizerischen Radiolandschaft“ konnte festgestellt werden, dass die übliche Konzeption von Konkurrenz als Bereicherung in der Schweizer Radiolandschaft keine Entsprechung findet. Unter dem anhaltenden starken Wettbewerb war nämlich in den Regionen eine Homogenisierung der Privatradios zu beobachten. Beim Buhlen um Gebührengelder betonten zwar sowohl staatliche als auch private Medienhäuser die Wichtigkeit von (vielfältigen) Programminhalten bzw. die Notwendigkeit, sich inhaltlich von den Wettbewerbern abzugrenzen. In völligem Widerspruch hierzu tendierten in Wahrheit die Privatradios dazu, ihre Programmstrategien ähnlich auszurichten, das Musikformat zu verengen und auf Hitparadentitel zu konzentrieren sowie die Informationssendungen auf ein Minimum zu beschränken und mit Boulevardelementen anzureichern [24]. Diese Tendenzen schlugen sich in den mittels Radiocontrol für das erste Halbjahr 2003 erhobenen Daten nieder: Das öffentliche Radio befand sich auf Kosten der privaten Sender im Aufwind. Die drei Hauptketten von Radio DRS erreichten in der Deutschschweiz einen Marktanteil von 60,1% (Radio DRS total: 63%), was einem Zuwachs von 2,5% (total 2,2%) gegenüber dem zweiten Semester 2002 entsprach. Zulegen konnte DRS 1 um 0,5%, DRS 2 um 0,7% und DRS 3 gar um 1,3%. Demgegenüber konnte auf privater Seite nur Radio 24 von der Tamedia AG seinen Marktanteil von 3% halten; Verluste von rund 0,2% mussten Radio Z, Radio Top, Argovia und Zürisee einfahren. Die Ursache für den leisen und doch eindeutigen Aufschwung bei Radio DRS wurde eben gerade in jener harten Formatierung gesehen, von welcher sich die Privatsender so viel erhofft hatten – das heisst von repetitiven Moderationen, Verschmälerungen des Musikangebots und der Vernachlässigung des Wortanteils. Das Publikum schien dieser Formatierung wenig abgewinnen zu können und den Privatsendern nun die entsprechende Quittung zu präsentieren [25].
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Das zu revidierende Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) war auch im Berichtsjahr heiss umstritten und bot Anlass zur Austragung von Kämpfen um Besitzstände und Gebührenanteile. Zu Jahresbeginn war noch mit einer parlamentarischen Behandlung des lang ersehnten und Ende 2002 vorgelegten Gesetzesentwurfs in der Sommersession gerechnet worden – die Beratungen in der zuständigen Nationalratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) sollten sich aber im Laufe des Jahres als äusserst langwierig erweisen [26]. Im Januar äusserten die politischen Parteien ihre Standpunkte zum Gesetzesentwurf. Zu reglementarisch und zu kompliziert, meinte die SVP, die sich eine klarere Definition vom Begriff „Service public“ und eine Senkung der Gebühren wünschte. Die FDP fand Gefallen an der asymmetrischen Werbeordnung und an der Anerkennung des regionalen Service public, kritisierte jedoch die Verwässerung des dualen Mediensystems und die fehlenden Parameter zum Gebührensplitting. Am Status quo festhalten wollte die SP, die sich gegen die gebührenfinanzierte Unterstützung von defizitären Lokalsendern regionaler Zeitungsmonopolisten wehrte. Die CVP schliesslich verteidigte den Gesetzesentwurf als ausgewogene Lösung und gab zu bedenken, dass der Service public so eng nicht zu definieren und das duale System beim Radio nur möglich sei, weil die SRG in den Radioprogrammen nicht werben dürfe [27].
Im Februar konnten sich dann diverse Interessengruppen zum RTVG-Entwurf äussern, der in der Stossrichtung dem Grundsatz eines starken durch die SRG erbrachten Service public und eines grösseren Handlungsspielraums privater Regionalsender verpflichtet war. Einigkeit schien hinsichtlich des Gebührensplittings zu herrschen, von dem laut Bundesrat die Privaten vermehrt profitieren sollten, nicht ohne aber dafür Leistungen für den Service public zu erbringen. Wie schon beim Vorentwurf zum RTVG [28] ging für die SRG dieser neue Gesetzesentwurf ebenfalls zu stark ins Detail. Die SRG sah ihre Programmautonomie in Frage gestellt und lehnte zudem die Schaffung eines Beirats zur Überprüfung der Leistungsaufträge ab. Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) lobte seinerseits die Absicht, die Funktion der privaten Radio- und Fernsehveranstalter als Träger des regionalen Service public auf Gesetzesstufe zu verankern; die privilegierte Stellung der SRG bei der Programmanzahl, der Finanzierung über Gebühren und Werbung sowie bei der Verbreitung sei jedoch zu relativieren [29].
In der 2. Lesung des Gesetzes schwächte die KVF entgegen der 1. Lesung die Bestimmungen gegen die Medienkonzentration ab – das heisst marktbeherrschenden Medienunternehmen sollte eine Konzession erteilt werden, wenn sie nicht Meinungs- und Angebotsvielfalt bedrohten – und sprach sich ebenfalls entgegen einem ihrer früheren Entscheide für die Möglichkeit aus, dass nichtkommerzielle Privatradios SRG-Gebührengelder erhielten und dass die SRG Spartenprogramme uneingeschränkt anbieten könne, solange sich keine privaten Stationen darum bewerben [30]. Betreffend der Fernsehwerbung dehnte die KVF das Werbeverbot auf alle alkoholische Getränke und auf alle Medikamente aus, ging zu strengeren Auflagen als der Bundesrat über, indem sie für die Radioprogramme der SRG ein generelles Werbe- und Sponsoringverbot verhängte, und verlangte vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Verordnung zur Regelung der Unterbrecherwerbung und der maximalen Werbedauer bei konzessionierten Privatstationen. Die Konzeption des Bundesrates, einen starken Service public durch die SRG zu sichern und die Chancen der privaten Sender zu erhöhen, unterstützte die KVF im Grundsatz. Die KVF sprach sich gegen die Schaffung einer „Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien“ aus, in welche die ComCom, die UBI sowie zu grossen Teilen auch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) aufgegangen wären. Ebenfalls ablehnend stand die KVF der vom Bundesrat vorgesehenen Schaffung eines Beirats zur qualitativen Kontrolle der SRG gegenüber; vielmehr strebte sie eine Abschwächung und gleichzeitige Erweiterung dieses Ratskonzepts an und votierte für die Einrichtung eines Publikumsrats, der die Einhaltung der Leistungs- und Programmaufträge von SRG und Privatsendern überwachen solle [31].
Gegen die Vorschläge der Kommission, die Zulassungsbedingungen für Private zu verschärfen und marktmächtigen regionalen Medienunternehmen die Beteiligung an Radio- und TV-Stationen zu verbieten, hatten sich Mitte des Jahres insbesondere die Verlegerverbände (Schweizer Presse, Presse Romande und Associazione Ticinese Editori di Giornali) gewehrt [32]. Ebenfalls negative Reaktionen waren seitens der Unikom, der Union nichtkommerzorientierter Lokalradios, hinsichtlich des früheren Beschlusses der KVF laut geworden, das Gebührensplitting für Radios mit nichtkommerziellen Kontrastprogrammen in Agglomerationen abzuschaffen [33]. KVF-Präsident Peter Vollmer (sp, BE) liess verlauten, die Kommission habe eine Gesetzesgrundlage erarbeitet, die sich für die Medienvielfalt ausspreche, ohne die SRG in ihrer Substanz zu gefährden. Die KVF verabschiedete schliesslich im November das neue RTVG mit 20 zu einer Stimme bei einer Enthaltung. Da nicht weniger als 51 Minderheitsanträge angemeldet worden waren, musste die Diskussion des Gesetzes im Nationalrat von der Traktandenliste der Dezembersession gestrichen und auf die Frühjahrssession 2004 verschoben werden [34].
Gegen ein im Rahmen der RTVG-Revision diskutiertes Werbeverbot strahlte die SRG TV-Spots gegen Werbeverbote aus und zog damit massive Kritik seitens der Konsumentenorganisationen auf sich. Dem Argument, die TV-Spots widersprächen dem im RTVG statuierten Verbot politischer Werbung, entgegneten die SRG sowie die „Allianz gegen Werbeverbote“ mit dem Hinweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahre 2001, welches das Verbot politischer Werbung dahingehend abgeschwächt hatte, als dass es nur noch direkt auf Volksabstimmungen und Wahlen zielende Werbung untersagt [35]. Wegen eines politischen Werbespots „Jetzt ein Stromausfall“ der SRG klagte der Verein „Strom ohne Atom“ bei der UBI. Der Verein machte das im RTVG festgehaltene Verbot von Werbung mit politischem Inhalt geltend, wohingegen die SRG auf die vom Gesetz abweichende Praxis verwies, gemäss welcher das Verbot nur während zwei Monaten vor einer Abstimmung zu beachten sei [36]. Gegen „Jetzt ein Stromausfall“ hatte das Bakom bereits unabhängig von dieser Vereinsklage ein Verfahren eröffnet und die Ausstrahlung des Spots schliesslich verurteilt. Die SRG musste den Spot aus dem Programm nehmen und die damit erzielten Einnahmen dem Staat abliefern [37].
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Die SRG hatte im Berichtsjahr gleich zweierlei zu feiern – einerseits ihren 50. Geburtstag  [38] und andererseits das Schreiben schwarzer Zahlen, nachdem sie zwei Jahre in Folge einen Verlust hatte verbuchen müssen. Bei einem Umsatz von 1,5 Mia. Fr. erwirtschaftete die SRG einen Gewinn von 16,1 Mio Fr., der von der Geschäftsleitung auf leicht höhere Erträge sowie Kostenreduktionen zurückgeführt wurde. Die Einnahmen über die Empfangsgebühren stiegen um 11 Mio auf 1,1 Mia Fr. – unter anderem aufgrund der Erschliessung neuer gebührenpflichtiger Haushalte; der kommerzielle Ertrag (Werbung) sank hingegen um vier auf 322 Mio Fr. [39].
Die Suche nach einer Nachfolge für den scheidenden Direktor von SF DRS, Peter Schellenberg, konkretisierte sich nach monatelangem Brodeln in der Gerüchteküche im Namen Ingrid Deltenre, Direktorin von Publisuisse, der Werbeakquisitionsfirma der SRG. Die 42jährige Medienmanagerin Deltenre setzte sich im Wahlverfahren des zuständigen DRS-Regionalrats mit 18 von 20 möglichen Stimmen bei zwei Enthaltungen durch. Nicht ihre Qualifikation, wohl aber das Verfahren, das zu ihrer Wahl geführt hatte, wurde von einigen Regionalratsmitgliedern als unprofessionell, intransparent und dubios kritisiert. Seit Mai 2002 war in mehreren Phasen versucht worden, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auf Basis eines vom Regionalratsausschuss entwickelten Anforderungsprofils die Nachfolge intern auszumachen. Angesichts des allgemeinen Interesses an der Besetzung dieser Schlüsselposition in der Schweizer Medienlandschaft hatte die Geheimhaltungsstrategie jedoch nicht eingehalten und wilden Spekulationen nicht Einhalt geboten werden können [40]. Zum stellvertretenden Generaldirektor der SRG wurde Daniel Eckmann, ehemaliger Informationschef des Eidgenössischen Finanzdepartements gewählt. Eckmann hatte gleichzeitig mit Bundesrat Kaspar Villiger den Dienst beim Bund verlassen und trat die Nachfolge von SRG-Generalsekretär Beat Durrer an [41].
Im Frühjahr wurde bekannt, dass für die neue Programmleitung des Westschweizer Fernsehen TSR aus zwei internen und einer externen Kandidatur ein Triumvirat gewählt worden war – bestehend aus zwei Männern und einer Frau: Die unabhängige Produzentin Chantal Bernheim, der Chef der TSR-Magazine Gilles Pache und der TSR-Generalsekretär Yves Ménestrier traten im September die Nachfolge von TSR-Programmleiter Raymond Vouillamoz an [42].
Der Bundesrat erteilte der SRG die Konzession zur Einführung einer digitalen terrestrischen Verbreitung von Fernsehprogrammen (DVB-T). Landesweit sollten bis ins Jahr 2009 auf dem ersten Sendernetz vier SRG-Programme digital ausgestrahlt werden. Abgelehnt hatte der Bundesrat hingegen eine zwischenzeitliche Gebührenerhöhung zwecks Finanzierung dieser technischen Umstellung. Auch Privatsendern sollte gemäss Bundesrat die Chance offen stehen, auf dem digitalen Netz Programme anzubieten, wobei dieser Zugang an eine Kostenbeteiligung gebunden sein würde [43]. Die SRG hatte DVB-T bereits im Tessin und im Engadin eingeführt. Dank dem schrittweisen Ausbau von DVB-T sollten die bisherigen Verbreitungskanäle ergänzt und der digitale Empfang von SRG-Programmen über Antenne ermöglicht werden [44].
Auf April trat ein neuer Mann an die Spitze von DRS 3, des dritten Programms von Schweizer Radio DRS. Bendicht Luginbühl, Gründer und Geschäftsführer des Internet-Unternehmens Swisscontent und Mitglied der Geschäftsleitung der Vermarktungsfirma Goldbach Media, übernahm die Nachfolge von Andreas Schefer und kündigte eine Verstärkung der publizistischen Gesamtleistung von DRS 3 sowie mehr Präsenz in den Regionen an. Unter dem Motto „Musik ist Information“ versprach Luginbühl auch eine entsprechende Leistungssteigerung in den Begleitprogrammen des Senders [45].
Im April entschied der Zentralratsausschuss der SRG, einem vom Westschweizer Radio RSR geplanten Info-Kanal grünes Licht zu geben und den Bundesrat um eine entsprechende Konzessionsänderung zu ersuchen. Der Kanal soll rund um die Uhr viertelstündlich laufend aktualisierte Nachrichten aus Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur ausstrahlen. Damit hoffte RSR der starken Konkurrenz aus Frankreich begegnen zu können, denn das neue Angebot sah einerseits die Nutzung von Synergien zwischen den RSR-Redaktionen und andererseits die Förderung einer engen Kooperation mit kommerziellen Regionalradios vor. Bald schon regte sich jedoch Kritik am Projekt seitens des Westschweizer Verlegerverbandes Presse Romande, der dem Info-Kanal keinen Service public-Charakter zugestehen wollte [46].
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Nachdem sich schon das Bakom 2001 erfolglos dem Werbefenster des französischen Fernsehsenders M6 für die Westschweiz widersetzt hatte, klagte im Berichtsjahr das Westschweizer Fernsehen TSR gegen M6 beim Zivilgericht Freiburg. TSR warf dem Sender unlauteren Wettbewerb und die Verletzung von Exklusivrechten vor. Das Freiburger Gericht trat teilweise auf die Klage ein, da M6 in der Westschweiz ohne die Einholung der entsprechenden Rechte ein Programm verbreite, das von seinem ursprünglichen Programm abweiche. TSR gelangte in dieser Sache auch an die höchste französische Verwaltungsinstanz, den Conseil d’Etat, der die Klage jedoch abwies [47].
Der Bundesrat erteilte dem Privatsender U1 die Konzession für die Verbreitung eines deutschsprachigen Vollprogramms mit nationaler Ausrichtung und den Schwerpunkten Unterhaltung, Sport und Dokumentation. Als Trägerin des Senders zeichnete die Kanal 1 TV AG verantwortlich. Der Bundesrat hatte anfänglich Skepsis hinsichtlich einer längerfristigen Sicherung der Finanzierung des Senders geäussert. Anfangs Dezember nahm U1 seinen Betrieb auf [48].
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Dem Gesuch um Zwangsaufschaltung des Regionalfernsehprogramms „ZüriPlus“ auf das Kabelnetz der Cablecom entsprach das Bakom nicht. Die Voraussetzungen für eine Zwangsaufschaltung seien nicht erfüllt, da einerseits die Cablecom über keine freien Kapazitäten verfüge und andererseits das Programm von „ZüriPlus“ keinen spezifischen Beitrag zur Erfüllung des gesetzlichen Leistungsauftrags von Radio und Fernsehen leiste. Nach eigenen Angaben der „ZüriPlus“-Geschäftsleitung bedeutete dieser Entscheid das Ende des Senders, der Ende März des Berichtsjahres als Nachfolgeprojekt von Hasli-TV auf Sendung gegangen war – einem 1982 aufgeschalteten, 1998 aber Konkurs gegangenen Pionier des Schweizer Privatfernsehens [49].
Das Projekt Interjura TV für ein interjurassisches Lokalfernsehen scheiterte endgültig, nachdem dessen Konzession bereits zweimal verlängert worden war. Der Lokalradiounternehmer Pierre Streulet fand nach dem Ausstieg seiner Hauptpartner, zweier Zeitungsverleger, keine neuen Geldgeber. Interjura TV wäre im Jura, im Berner Jura und in den Neuenburger Städten Le Locle sowie La Chaux-de-Fonds ausgestrahlt worden [50].
Nachdem dem Regionalsender Tele Ostschweiz eine Erweiterung seines Sendegebiets 2001 durch den Bundesrat verweigert worden war und daraufhin die angestrebte Verbreiterung der Trägerschaft nicht zustande kam, entschloss sich die Besitzerin, die St. Galler Tagblatt AG, für eine Integration von Tele Ostschweiz in die Tagblatt AG und die Weiterführung des Senders als selbständiges Geschäftsfeld. Mit dieser Eingliederung des mittlerweile in St. Gallen, beiden Appenzell und im Thurgau täglich rund 100 000 Zuschauer erreichenden Senders erhoffte sich die Geschäftsleitung, Synergien in den Bereichen Verkauf, Informatik, Personaldienst, Finanz- und Rechnungswesen nutzen zu können [51].
In akuten Finanzsorgen befand sich der Solothurner Regionalfernsehsender Intro TV. Gegen Ende des Berichtsjahres war der Sender nur noch in Solothurn, Grenchen und Langenthal aufgeschaltet, nachdem die Swisscom die Zubringerleitungen von Intro TV zwangsweise abgeschaltet hatte. Die Fernsehstation schuldete dem Unternehmen über 70 000 Franken und sah sich nach einer neuen Eigentümerschaft um [52].
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Der Bundesrat erteilte dem französischsprachigen Musiksender TVM3 die Konzession. Über Kabel verbreitet das an 15- bis 30-Jährige gerichtete Fernsehprogramm ein aktuelles Musikprogramm sowie Informations- und Spielsendungen, Sport- und Kulturnachrichten [53].
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Swissinfo/SRI, der Schweizer Auslanddienst, baute 35 von insgesamt 147 Vollzeitstellen ab. Im Rahmen seines Entlastungsprogramms hatte der Bund im Mai die Reduktion der Bundesbeiträge für das SRG-Auslandprogramm von 18 auf 5 Mio Fr. ab dem Jahr 2005 bekannt gegeben; ab 2006 sollen die Bundesbeiträge ganz wegfallen. Die SRG erwog daraufhin, die einschneidende Sparmassnahme mit einer Gebührenerhöhung auszugleichen, so wie dies der Bundesrat auch empfohlen hatte, stellte sich dann aber auf den Standpunkt, dass Gebührenzahlende nur zur Kasse gebeten werden könnten für etwas, das ihnen auch zugute komme. Swissinfo erfülle jedoch eine Aufgabe im Auftrag des Bundes – nämlich die Förderung der Präsenz der Schweiz im Ausland und der Verbindung zu den Auslandschweizern. Vom schliesslich beschlossenen Stellenabbau bei Swissinfo betroffen waren vor allem Journalistinnen und Journalisten in der englisch-, französisch-, italienisch- und deutschsprachigen Redaktion, wohingegen die arabischen, spanischen, portugiesischen, japanischen und chinesischen Angebote kaum berührt wurden [54]. Im August trat unvermittelt und aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit der Direktion in Bezug auf Führungsverständnis und Umsetzung der publizistischen Vorgaben der Chefredaktor von Swissinfo, Peter Salvisberg, von seinem Posten zurück [55].
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Sechs Radiomacher bewarben sich um eine UKW-Konzession für ein neues Jugendradio in Zürich. Sehr unterschiedliche Konzepte lagen vor, wobei sich die Vorgaben des Bundes auf die anzusprechende Altersgruppe (15- bis 24-Jährige) und die finanziellen Mittel bezogen. Wert wurde zudem auf die Glaubhaftigkeit der Anwärterinnen und Anwärter gelegt, mit ihrem Konzept eine Konzessionsdauer von zehn Jahren durchhalten zu können. Heiss wurde im Hinblick auf die Konzessionserteilung die Frage diskutiert, ob ein Jugendradio kommerziell ausgerichtet sein müsse, um die Jugendlichen zu erreichen, oder ob es im Gegenteil gar nicht kommerziell sein dürfe, um überhaupt noch ein Jugendradio zu sein. Der Entscheid des Bundes über die Vergabe der Konzession wurde nicht vor Frühjahr 2004 erwartet [56].
Gegen das Rheintaler Lokalradio Radio Ri eröffnete das Bakom ein Strafverfahren betreffend politisches Sponsoring. Der Sender hatte sich für die Ausstrahlung von Podiumsdiskussionen mit Nationalratskandidaten einen Teil der Infrastruktur von Parteien finanzieren lassen [57].
Der ehemalige Lokalsender Radio Edelweiss startete Mitte des Berichtsjahres unter dem neuen Namen Radio Basel 1. Ziel der formalen wie auch inhaltlichen Neugestaltung war es nach Angaben der Basler Mediengruppe als Hauptaktionärin von Edelweiss, den Sender nicht nur im Kanton Baselland, sondern in der ganzen Nordwestschweiz besser zu positionieren und gegenüber dem Sender Basilisk, der von der Konkurrenz – nämlich dem Zürcher Tamedia-Konzern – kontrolliert wird, zu stärken [58]. Einen Energieschub erhoffte sich auch der Lokalsender Hitradio Z mit einem Neustart unter dem Namen Energy Zürich  [59]. Im Frühjahr war die Romandie um einen Lokalsender reicher geworden: Radio M24 – was für „la musique puissance 24“ stehen soll – ging mit der Absicht auf Sendung, die 15- bis 55-Jährigen anzusprechen und insbesondere Musikgruppen aus der Region zu einer Plattform zu verhelfen [60].
Der Bundesrat erteilte der Radio Top AG eine Konzession für die Veranstaltung eines Programms Radio Top Two international, das mit Unterhaltungsmusik und Informationen die Hörerschaft des Bodenseeraumes sowie der ganzen deutschsprachigen Schweiz ansprechen soll. Die Konzession verpflichtet den neuen Sender insbesondere auf einen Beitrag zur besseren medialen Vertretung der Ostschweiz im Bodenseeraum und in der deutschsprachigen Schweiz sowie zur Förderung des schweizerischen Kulturschaffens [61].
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Mit 118 Beschwerden gingen im Berichtsjahr nochmals weniger Beanstandungen bei der DRS-Ombudsstelle ein als im Vorjahr (162). Davon wurden 35 Beanstandungen (37%) als für mehr oder weniger berechtigt eingestuft und 6 Fälle an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weitergezogen. Am häufigsten wurde der Vorwurf vorgebracht, eine Sendung sei unsachgemäss, (politisch) tendenziös oder diffamierend. Betroffen waren insbesondere Radionachrichten oder von der „Tagesschau“, „10 vor 10“ und „Schweiz aktuell“ verbreitete Sendungen [62].
Insgesamt 14 neue Beschwerden gingen im Berichtsjahr bei der UBI ein (2002: 18); diese fällte 17 Entscheide (2003: 18). Die eingegangenen Beschwerden betrafen neben zwölf Fernseh- auch zwei Radiosendungen – elf deutschsprachige, zwei französischsprachige Ausstrahlungen sowie eine italienischsprachige Sendung. Gegenstand der Beschwerde waren in zwölf Fällen Beiträge von SRG-Programmen, in zwei Fällen solche von privaten Fernsehveranstaltern. Lediglich eine Beschwerde wurde von der UBI gutgeheissen (2003: 6). Der sachlich unbegründete Vorwurf des Missmangagements, der in einem "10 vor 10"-Beitrag von SF DRS an die Adresse des Flughafen Unique erhoben worden war, hatte das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Bei den beanstandeten Ausstrahlungen handelte es sich überwiegend um Informationssendungen. Thematisch bildete die politische Meinungsbildung den Schwerpunkt. Die UBI nahm schliesslich auch einige Änderungen in der Entscheidredaktion vor. Neu wird demnach das Stimmenverhältnis bekannt gegeben und in kontroversen Fällen die abweichende Position von Mitgliedern veröffentlicht [63].
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Neue Kommunikationstechnologien
Zu den IKT in der Verwaltung (E-Voting, E-Government) sowie zur digitalen Unterschrift siehe oben, Teil I, 1c (Volksrechte) sowie 1b (Strafrecht bzw. Zivilrecht).
Das Berichtsjahr stand ganz im Zeichen des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft, der im Dezember in Genf stattfand und grosse Erwartungen hinsichtlich einer Abschaffung des globalen Ungleichgewichts im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) schürte [64]. Während den Vorbereitungen schlug dem Genfer Gipfel wie schon anderen internationalen Gipfeltreffen die öffentliche Skepsis gegenüber seiner realpolitischen Wirksamkeit entgegen. Seitens von Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen sowie Berufsverbänden aus dem Medienbereich wurden Befürchtungen laut, der Weltgipfel werde kaum einen Schritt zur Überwindung des globalen digitalen Grabens, als vielmehr einen Rückfall hinter bestehende UN-Grundsätze bedeuten. Unter anderem wurde der ausstehende Verweis auf die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit, die Unterordnung der Menschenrechte unter nationale Gesetzgebungen, die dominante Ausrichtung auf reine Marktmechanismen und die fehlende Anerkennung unabhängiger Medien beanstandet [65]. Am 10. Dezember wurde der Gipfel offiziell von Bundespräsident Pascal Couchepin eröffnet. Die Formulierung konkreter Aktionsprogramme, die über die Beschreibung des Status quo hinausgegangen wären, blieb weitgehend aus. Dennoch konnten im Hinblick auf die Verabschiedung der Schlusstexte tragfähige Kompromisse erwirkt werden, was vor allem der Schweizer Verhandlungsleitung unter Marc Furrer, Direktor des Bakom, zugute gehalten wurde [66]. Die Achtung der Menschenrechte, der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit sowie der Pressefreiheit fand Eingang in die gemeinsame Erklärung; mit der Ausarbeitung von Vorschlägen betreffend die Finanzierung der Stärkung von Medien in Entwicklungsländern und der Regulierung des Internets wurde eine UN-Arbeitsgruppe mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft zuhanden des Weltinformationsgipfels 2005 in Tunis beauftragt [67]. Als eigentlicher Erfolg konnte auch der von der DEZA sowie dem Netzwerk „Global Knowledge Partnership“ organisierte und parallel zum abgeschirmten Gipfel stattfindende öffentliche Marktplatz verbucht werden. Nicht zuletzt auf das Drängen des Leiters der Schweizerischen Direktion für Zusammenarbeit DEZA, Walter Fust, war diese so genannte „ICT for Development Platform“ zustande gekommen und bot 250 Ausstellern aus 75 Ländern die Möglichkeit, an ihren Ständen konkrete Lösung aufzuzeigen, wie ICT zur Armutsverringerung und zur Entwicklung eingesetzt werden könnten. Auffallend klar wurde, dass das hohe Gefälle zwischen Industrie- und Drittweltländern auch im Kommunikations- und Informationssektor eine Frage der Ressourcenverteilung ist, und dass im weitern die Hoffnungen im Kampf gegen die Armut vorwiegend in das Internet und nicht in Mobilfunk oder Radio gesetzt werden [68].
Die Befragung der Wemf zur Internetnutzung wies eine steigende Nachfrage nach Informationen zur Tagesaktualität im Internet nach. Der engere Nutzerinnen- und Nutzerkreis klickte sich mindestens einmal wöchentlich auf entsprechende Websites ein. Die Online-Ausgabe des „Blick“ besuchten 366 000 Menschen; Platz zwei belegte die Internetseite von „20 Minuten“ mit 192 000 Besucherinnen und Besuchern – gefolgt von der NZZ (168 000) und vom „Tages-Anzeiger“ (156 000) [69]. Gemäss den anfangs des Berichtsjahres von der Wemf publizierten Ergebnissen der „Pan European Internet Survey 2004“ waren die Schweizerinnen und Schweizer im europäischen Vergleich die eifrigsten Surfer. 32% der Schweizer Bevölkerung gingen (fast) täglich ins Internet – verglichen mit 22% der britischen und französischen, 18% der belgischen und 13% der spanischen Bevölkerung. Die Reichweite des Internets betrug gemäss dieser Studie in der Schweiz 63%, in Deutschland 50%, in Grossbritannien 52%, in Frankreich 45%, in Österreich 41%, in Belgien 37% und in Spanien 30%. Höhere Werte als die Schweiz wiesen nur noch die skandinavischen Länder Schweden, Norwegen und Finnland aus, welche jedoch in der Untersuchung nicht mitberücksichtigt worden waren [70].
Die Zunahme der täglichen Nutzungsdauer des Internets schürte die Angst, das Netz werde aufgrund seiner individuellen Nutzungsmöglichkeiten langsam aber sicher den gemeinsamen Erfahrungshintergrund und damit den Zusammenhalt der Gesellschaft zerstören. Zu einem gegenteiligen Schluss kam indessen eine in der Schweiz durchgeführte Studie: Die Themenagenda von Netznutzerinnen und -nutzern unterschied sich kaum von der jener Menschen, die das Internet nicht benutzen. Dem Internet konnten aufgrund dieses Ergebnisses kaum Substitutionstendenzen hinsichtlich traditioneller Medien zugeschrieben werden. Im weitern machte die Untersuchung Differenzen zwischen der Gewichtung gesellschaftspolitischer Probleme seitens des Medienpublikums (sowohl Netznutzerinnen als auch Netzabstinente) einerseits und seitens von Presse, Radio und Fernsehen andererseits aus [71].
Mitte des Berichtsjahres wurde ein Netzwerk aus Politikerinnen, Wirtschaftsfachleuten, Bildungsexperten und Forscherinnen gegründet – mit dem Ziel, die digitale Spaltung in der Schweiz zu bekämpfen. Zu diesem Zweck sollte möglichst allen Schweizerinnen und Schweizern der Zugang zu den ICT ermöglicht werden. Denn insbesondere untere Bildungsschichten und Personen über 50 Jahre fielen durch eine unter dem Schweizer Durchschnitt liegenden Internetnutzung auf [72].
Die Tatsache, dass Internetprovider seit dem 1. April des Berichtsjahres gezwungen waren, den Email-Verkehr ihrer Kundschaft zu speichern, stiess CVP-Ständerat Bruno Frick (SZ) sauer auf. In einer Interpellation bezeichnete er diese Kontrollmassnahme als polizeistaatliche Überwachung, die den Providern unverhältnismässig hohe Kosten verursache und dabei doch nur eine Überwachung biete, die leicht zu umgehen sei. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, ohne Speicherung der entsprechenden Daten sei es den Strafverfolgungsbehörden im Nachhinein nicht mehr möglich auf diese Informationen zurückzugreifen; der Aufwand halte sich zudem insofern in Grenzen, als die Provider diese Daten zwecks Rechnungsstellung ihrer Kundschaft gegenüber sowieso speichern müssten. Frick sah sich mit dieser Antwort nicht zufrieden gestellt – erstens weil die Provider mitnichten ihre Rechnungen nach der Anzahl versandter oder eingegangener Emails stellten und zweitens weil die Überwachung des Fernmeldeverkehrs Sache des Staates sei, wofür dieser nicht die Kosten auf Private abwälzen könne, ohne den Verhältnismässigkeitsgrundsatz zu verletzen [73].
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Weiterführende Literatur
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (Hg.), Medien, Geschlecht und Politik, Heft 1/2003 der Zeitschrift Frauenfragen, Bern 2003.
Morresi, Enrico, Etica della notizia. Fondazione e critica della morale giornalistica, Bellinzona 2003.
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Blum, Roger, „Medienstrukturen in der Schweiz“, in Günter Bentele / Hans Bernd Brosius / Otfried Jarren (Hg.), Öffentliche Kommunikation. Handbuch Kommunikations- und Medienwissenschaft, Wiesbaden 2003, S. 366-381.
Blum, Roger / Ochsner Andrea, “Switzerland”, in Ana Karlsreiter (Ed.), Media in Multilingual Societies. Freedom and Responsibility, Vienna 2003, S. 131-159.
Fatzer, Simone, Publizistisches Gewissen unter Spardruck. Eine Befragung der Chefredaktoren auflagenstarker Deutschschweizer Tageszeitungen zu ihrem Berufsalltag und zu ihrer Einstellung zur publizistischen Qualität, Bern 2003 (Facharbeit am Institut für Medienwissenschaft der Universität Bern).
Hugentobler, Alfred, Presseförderung in der Schweiz. Alternative zum heutigen Subventionierungsmodell, Chavannes-près-Renens (IDHEAP) 2003.
Röttger, Ulrike / Hoffmann, Jochen / Jarren, Otfried, Public Relations in der Schweiz. Eine empirische Studie zum Berufsfeld Öffentlichkeitsarbeit, Konstanz 2003.
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Bardet, René (Hg.), 50 Jahre Schweizer Fernsehen: Zum Fernseh’n drängt, am Fernseh’n hängt doch alles, Baden 2003.
Donges, Patrick / Puppis, Manuel (Hg.), Die Zukunft des öffentlichen Rundfunks. Internationale Beiträge aus Wissenschaft und Praxis, Köln 2003.
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Marr, Mirko, „Das Ende der Gemeinsamkeiten? Folgen der Internetnutzung für den medialen Thematisierungsprozess“, in Medien und Kommunikationswissenschaft, 2002, S. 510-532.
SRG SSR Forschungsdienst, Video in der Schweiz. Die Videonutzung 2001 der Schweizer Bevölkerung, Bern 2003.
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[1] Presse vom 3.2.04; TA, 6.2.04; AZ, 18.2.04.
[2] BBl 2003, S. 5357 ff. und 6250 ff. (BR); AB NR, 2003, S. 1437 ff. Siehe auch Presse vom 4.7. und 24.9.03; NZZ, 5.7.03. Vgl. zudem SPJ 2002, S. 283 f.
[3] NZZ, 20.2.03. Vgl. SPJ 2002, S. 282 f. Siehe hierzu auch die Antwort des BR auf die Interpellation Rennwald (sp, JU) betreffend die Zulässigkeit von Tariferhöhungen bei der Post für die Zeitungszustellung (AB NR, 2003, S. 1240).
[4] Presse vom 2.10.03.
[5] TA, 16.9.03; BZ, 18.9.03; Presse vom 19.9. und 20.9.03; AZ, 22.9.03.
[6] AZ und NZZ, 2.4.04. Zur Stellungnahme des Presserats zur „Affäre Borer“ (vgl. SPJ 2002, S. 285), in welcher das Gremium die Intimsphäre des ehemaligen Botschafters Thomas Borer durch die Berichterstattung von „Sonntags-Blick“ und „Blick“ als schwer verletzt titulierte, siehe Presse vom 15.1.03. Zu einer an der Universität Zürich organisierten Podiumsdiskussion zur Glaubwürdigkeit der Medien in einer Zeit, in welcher sich Werbewirtschaft und Publikum von den Qualitätsmedien abgewendet habe, siehe NZZ, 28.11.03 sowie TA, 28.11.03. Zu einer Medialex-Tagung betreffend die Rolle der Medien als „Wachhunde der Demokratie“ siehe NZZ, 17.10.03.
[7] NZZ, 6.6.03; Lib., 11.10.03; NLZ, 15.10.03; BaZ, 31.12.03. Zur düsteren Lageanalyse des Verlegerverbands an seiner traditionellen Dreikönigstagung siehe TA, 8.10.03 und Presse vom 10.1.03.
[8] SGT, 14.3.03; Bund, 14.3.03; AZ, 20.3., 28.6., 23.8., 25.8. und 28.8.03; Presse vom 27.6. und 27.11.03; NZZ, 18.7., 22.8., 28.8., 7.10. und 29.11.03. Zum Besitzerwechsel bei der Kulturzeitschrift „du“ siehe Presse vom 12.9.03.
[9] BaZ, 14.10., 16.10., 25.10., 27.11., 2.12. und 19.12.03.
[10] NZZ, 25.10.03; TA, 25.10. und 2.11.03; BaZ, 8.11.03; AZ, 8.11.03.
[11] NZZ, 11.1., 27.3., 29.3. und 19.7.03.
[12] NZZ, 12.11. und 27.11.03. Zur Kündigung des GAV, die vom Verlegerverband damit begründet worden war, dass der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) eine Verschleppungstaktik verfolge und nicht einmal Terminvorschläge für die angebotenen Vertragsverhandlungen behandelt habe, siehe NZZ, 25.4., 26.4. und 8.7.03.
[13] Presse vom 18.10.03.
[14] AZ, 2.4.04. Zur Neuausrichtung der „WoZ“ mit der Einführung der Ressorts Wirtschaft, Thema, Leben und Wissen sowie einem neuen Layout siehe TA, 15.5.03; WoZ, 15.5.03; SGT, 23.5.03; Bund, 29.8.03; BaZ, 30.8.03; AZ, 4.9.03; Presse vom 5.9.03. Zur Neupositionierung der „Weltwoche“ und zur Einstellung von „dimanche.ch“ vgl. unten.
[15] NZZ, 15.1.2004.
[16] Presse vom 9.7.03.
[17] AZ, 28.1., 11.10. und 20.11.03: TA, 1.10. und 1.11.03; WoZ, 2.10.03; LT, 7.10.03; Bund, 10.10. und 21.11.03.
[18] Presse vom 20.6. und 21.6.03.; LT, 23.6.03.
[19] BBl 2003, S. 5970 und 7380 f.; Presse vom 12.8. und 24.10.03.
[20] BaZ, 4.4.03; Presse vom 28.5. und 26.7.03; AZ, 12.7., 23.10. und 17.11.03; WoZ, 31.7.03; NZZ, 5.11.03; BZ, 5.11. und 17.11.03; Bund, 31.12.03.
[21] BBl 2003, S. 4608; AZ, 72.2. und 18.9.03; Presse vom 22.3.03; WoZ, 27.3.03; BaZ, 29.3.03; NZZ 11.10.03; TA, 11.6.03. Vgl. auch SPJ 2000, S. 299.
[22] AZ, 6.2.04.
[23] NZZ, 16.1.04.
[24] NZZ, 29.8.03. Zur Gebührenerhebung und Mittelbeschaffung bei der SRG siehe auch die bundesrätliche Antwort zur Interpellation Peter Föhn (SZ, svp) betreffend die Finanzierung des SRG-Leistungsauftrages (AB NR, 2003, S. 1734).
[25] AZ, 22.7.03; NZZ, 23.7.03; TA, 26.7.03.
[26] BBl, 2003, S. 1569 ff. (Botschaft); vgl. auch SPJ 2002, S. 287 f.
[27] NZZ, 29.1.03; Bund, 31.1.03.
[28] Vgl. SPJ 2001, S. 253 f.
[29] Presse vom 11.2.03; TA, 13.2.03; NZZ, 14.2.03; SGT, 26.3.03. Für diverse Kommentare zum RTVG-Entwurf von Medienfachleuten und Interessengruppen vgl. NZZ, 21.2., 28.2., 11.4., 17.4., 26.5. und 5.9.03; AZ, 18.7.03; SGT, 17.9. und 20.9.03.
[30] Zur 1. Lesung in der KVF vgl. Presse vom 3.7. und 5.7.03. Zu Beiträgen aus dem Gebührensplitting an nichtkommerzielle Lokalradios siehe BaZ, 6.8.03.
[31] Presse vom 16.4., 13.8. und 12.11.03.
[32] Presse vom 4.7.03.
[33] NZZ, 8.7.03; WoZ, 17.7.03; AZ, 2.8.03.
[34] Presse vom 3.9.03.
[35] Presse vom 28.11.03.
[36] Presse vom 28.2.03.
[37] Presse vom 15.3.03.
[38] Für diverse Rückblicke auf die Geschichte des Schweizer Fernsehens vgl. WoZ, 9.1.03; NZZ, 7.3., 21.3., 28.3., 7.6., 20.6. und 19.9.03; SGT, 28.3., 11.4. und 13.6.03; AZ, 12.6.03; BaZ, 20.9.03.
[39] NZZ, 26.3.2004.
[40] AZ, 3.1., 7.1. und 14.1.03; SoZ, 5.1.03; Presse vom 8.1., 11.1., 18.1., 23.1. und 24.1.03; BaZ, 23.1.03; Ww, 30.1.03; NZZ, 7.2. und 22.12.03; BZ, 14.8.03.
[41] NZZ, 9.12.03; LT, 9.12.03.
[42] Presse vom 15.2.03.
[43] BBl, 2003, S. 5915 f.; AZ, 14.4.03; NZZ, 26.6.03.
[44] BüZ, 1.2.03; Presse vom 7.8.03; NZZ, 8.8.03; BaZ, 8.8.03. Zur bundesrätlichen Antwort auf die Interpellation Hajo Leutenegger (ZG, fdp) betreffend die Notwendigkeit einer flächendeckenden Versorgung mit terrestrisch digital verteiltem Fernsehen vgl. AB NR, 2003, S. 514.
[45] Presse vom 16.1. und 27.8.03: vgl. auch SPJ 2001, S. 254.
[46] AZ, 1.3.03; LT, 3.4.03; Presse vom 1.7.03; NZZ, 2.7.03.
[47] 24h, 1.4. und 22.11.03; Presse vom 20.11.03; NZZ, 21.11.03; QJ, 22.11.03; vgl. SPJ 2001, S. 256.
[48] NZZ, 17.6.03; Presse vom 13.11.03; AZ, 14.11.03; SHZ, 3.12.03; BaZ, 10.12.03.
[49] NZZ, 7.2., 14.2. und 27.12.03; TA; 1.4. und 29.12.03.
[50] QJ, 12.3.03; LT, 12.3.03; NZZ, 13.3.03.
[51] Presse vom 26.6.03. Vgl. SPJ 2000, S. 305 sowie 2001, S. 256.
[52] SZ, 9.10., 11.10., 28.20. und 12.11.03.
[53] BBl, 2003, S. 5588 ff.; NZZ, 3.7.03.
[54] TA, 10.5.03; SoZ, 11.5.03; Presse vom 12.5.03; NZZ, 4.12.03.
[55] NZZ, 5.8.03.
[56] BBl, 2003, S. 3718 ff.; TA, 12.2. und 27.8.03; NZZ, 12.2., 28.5., 2.9. und 22.10.03.
[57] SGT, 6.10. und 16.10.03; NZZ, 7.10.03; BüZ, 7.10.03.
[58] BaZ, 25.7. und 26.8.03.
[59] NZZ, 6.8.03; TA, 7.8. und 15.8.03.
[60] NZZ, 21.2.03.
[61] BBl 2003, S. 3973 ff.
[62] AZ, 13.2.04; NZZ, 13.2.04.
[63] http://www.ubi.admin.ch/presse/2004
[64] Presse vom 5.12., 6.12., 8.12.03.
[65] Presse vom 12.2., 9.8., 16.9., 15.11. und 4.12.03; NZZ, 14.3. und 21.11.03; TA, 4.12.03.
[66] TA, 25.11.03; NZZ, 28.11.03; Presse vom 8.12.03.
[67] Presse vom 10.12.03.; TA, 12.12.03; Bund, 13.12.03.
[68] Presse vom 9.10. sowie vom 10.-13.12.03; NZZ, 13.12.03. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf die Anfrage Anne-Catherine Ménétrey-Savary (gp, VD) betreffend den Einbezug der Zivilgesellschaft am Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (AB NR, 2003, S. 328).
[69] TA, 2.9.03.
[70] NZZ, 16.1.04; AZ, 7.2.04.
[71] NZZ, 21.2.03; vgl. Lit. Marr 2002.
[72] NZZ, 5.8.03.
[73] AB SR, 2003, S. 131 f.; TA, 29.4.03.
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