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Bildung, Kultur und Medien
Medien
Das Parlament beschloss die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung. – Der Ständerat lehnte den vom Nationalrat initiierten Medienartikel als Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Presse ab. – Als Erstrat behandelte der Nationalrat die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes. Er stimmte dabei einer Lockerung der Werbebestimmungen für die Privatsender zu. – Der Bundesrat gab neue gesetzliche Massnahmen zur besseren Bekämpfung der Internet-Kriminalität in die Vernehmlassung.
Medienpolitische Grundfragen
Der Nationalrat stimmte als Zweitrat der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung ebenfalls zu. Nachdem Eintreten unbestritten war, beschloss er einige kleine Abweichungen zum Ständerat. Die materiell wichtigste war, dass das Öffentlichkeitsprinzip für amtliche Dokumente nur dann gilt, wenn der politische oder administrative Entscheidungsprozess, zu dem sie gehören, abgeschlossen ist. Der Nationalrat bestätigte unter anderem den Entscheid der kleinen Kammer, dass die Transparenz für Akten nicht gelten soll, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes erstellt worden sind. Er bekräftigte zudem die vielen vom Bundesrat beantragten und vom Ständerat beschlossenen Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip. Die wenigen Differenzen zwischen den beiden Räten waren rasch ausgeräumt und die Neuerung konnte im Berichtsjahr verabschiedet werden, wobei sich die SP bei der Schlussabstimmung im Nationalrat wegen der Einschränkungen und Ausnahmeregelungen der Stimme enthielt [1].
Gemäss einer vom Schweizerischen Zeitungsverlegerverband veröffentlichten Studie gab im Jahr 2004 jeder Haushalt im Durchschnitt 3000 Fr. für Medien aus. Den grössten Ausgabeposten bildeten Computer (Hard- und Software) und Internetzugang mit einem Anteil von 24%. Auf das Fernsehen (Geräte und Gebühren) entfielen 23% und auf die Presse (ohne Fachpresse) immerhin 20%. Bei der Presse wurde eine im internationalen Vergleich sehr hohe Treue der Leserschaft konstatiert: 89% der Tageszeitungen werden im Abonnement abgesetzt [2].
Die Schweizerische Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft wies erneut auf die Not hin, die in den von Studierenden überrannten Hochschulinstituten herrsche. Die Fachvertreter wünschten nicht nur zusätzliche Finanzmittel, sondern auch eine verbesserte Koordination und Profilierung der Lehr- und Forschungsstätten auf Universitäts- und Fachhochschulebene [3].
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Presse
In der Herbstsession befasste sich der Ständerat mit der im Vorjahr von der grossen Kammer unterstützten parlamentarischen Initiative „Medien und Demokratie“. Mit dieser sollte die 2007 auslaufende indirekte Unterstützung der Zeitungen und Zeitschriften über die Subventionierung der Vertriebskosten durch eine direkte Finanzhilfe an die Medienunternehmen ersetzt werden [4]. Der dazu von der SPK des Nationalrats konzipierte Verfassungsartikel fand jedoch keinen Beifall. Nicht einmal die SP und die CVP, welche im Nationalrat hinter der Vorlage gestanden hatten, setzten sich noch für sie ein. Die auch vom Bundesrat bekämpfte Initiative wurde mit einem einstimmig gefällten Nichteintretensbeschluss abgelehnt. Hauptargument war, dass direkte Zahlungen an einzelne Unternehmen nicht die Medienvielfalt schützen würden, sondern einer unerwünschten, ja für die Meinungsfreiheit sogar gefährlichen staatlichen Lenkung gleichkämen. Diese Art von Direktzahlungen war auch von den Verlegerverbänden aller drei Sprachregionen abgelehnt worden. Die SPK des Nationalrats beschloss nach diesem Entscheid, dem Plenum ebenfalls einen Verzicht auf das Vorhaben nahe zu legen [5].
Da aber auch in der kleinen Kammer der Wert einer vielfältigen Medienlandschaft unbestritten war, wollte diese die bisherige Presseförderung via Beiträge an die Vertriebskosten in abgewandelter Form beibehalten. Sie überwies dazu ohne Gegenstimme eine Motion ihrer SPK, welche verlangt, dass die Vertriebskostensubventionierung auch nach 2007 weitergeführt wird. Gemäss Motionstext sollen allerdings die Mängel des alten Systems, von welchem die in Grossauflage erscheinenden Gratis-Konsumentenzeitungen der Detailhandelsketten Migros und Coop am meisten profitiert hatten, behoben werden. Bundesrat Leuenberger, der die Motion ablehnte, wies vergeblich darauf hin, dass dies entweder einer Fortsetzung der ineffizienten Subvention nach dem Giesskannenprinzip, oder aber – bei gezielter Subventionierung anhand von politisch festgelegten Kriterien – einer problematischen staatlichen Presselenkung gleichkommen würde. Keine Chance hatte demgegenüber im Nationalrat eine parlamentarische Initiative Mugny (gp, GE) für einen Verzicht auf die für die Zeit bis 2007 beschlossenen Sparmassnahmen bei den Beiträgen an die Vertriebskosten. Der Vorstoss wollte zuerst Presseerzeugnisse mit einer Auflage bis zu 30 000 Exemplaren und anschliessend schrittweise auch solche mit grösseren Auflagen davon ausnehmen [6].
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Ende Juli lief der Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche aus. Namentlich wegen der Meinungsverschiedenheiten über die Bestimmungen für Mindestlöhne hatten sich die Sozialpartner (Verlegerverband und Gewerkschaft Comedia) im Frühjahr nicht über einen neuen GAV einigen können. Die Comedia wollte die Höhe dieser Löhne weiterhin im GAV festgeschrieben haben, während die Arbeitgeber für den Grundsatz einer Festlegung aller Löhne auf Betriebsstufe plädierten. Im September führte die Gewerkschaft mehrere Aktionen durch, um die Verleger zur Wiederaufnahme der Verhandlungen zu veranlassen. Dieses Ziel wurde damit allerdings nicht erreicht [7].
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Der Presserat ist ein 1977 geschaffenes Selbstkontrollorgan der schweizerischen Printmedien und wird von einer Stiftung von vier Journalistenverbänden (Comedia, SSM, Impressum und Konferenz der Chefredaktoren) getragen. Er behandelt Klagen und Beschwerden rechtlicher und vor allem ethischer Art. Dabei hat er zwar keine Weisungsbefugnis, seine Stellungnahmen finden aber jeweils grosse Beachtung. Die vier Trägerorganisationen lehnten es im Berichtsjahr einmal mehr ab, auch den Verlegerverband (Verband Schweizer Presse) an dieser Institution, welche von einzelnen Unternehmen finanziell unterstützt wird, zu beteiligen. Namentlich die Gewerkschaft Comedia lehnte dieses Ansinnen kategorisch ab, da der Presserat sonst auf die kommerziellen Interessen der Verleger Rücksicht zu nehmen hätte und damit seine Glaubwürdigkeit verlieren würde [8].
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In Bern startete zu Jahresbeginn das so genannte Berner Modell, das für die zwei Tageszeitungen Berner Zeitung und Bund zwei weiterhin unabhängige Redaktionen, aber ein gemeinsames Verlagsdach (Espace Media Groupe) und einen gemeinsamen Inseratepool (Inserate können nur noch für beide Zeitungen gemeinsam gebucht werden) beinhaltet. Die Wettbewerbskommission hatte diesen Zusammenschluss 2003 provisorisch und im Berichtsjahr nach einer vertieften Prüfung auch definitiv gutgeheissen; verbunden war damit die Auflage, sich nicht an der Gratiszeitung „20 minuten“ zu beteiligen, da sonst die Espace Media Groupe über eine zu dominante Vormachtstellung auf dem bernischen Werbemarkt verfügen würde [9].
In der Westschweiz schlossen die Freiburger Liberté und der Walliser Nouvelliste ein Zusammenarbeitsabkommen ab, das sich sowohl auf die redaktionelle Tätigkeit als auch auf den Vertrieb erstreckt [10].
Gemäss der Erhebung der wemf ist die Gratiszeitung „20 Minuten“ im Jahr 2004 zur meist gelesenen Tageszeitung der Schweiz geworden und hat damit den Blick von seiner seit Jahrzehnten eingenommenen Spitzenstellung verdrängt [11].
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Radio und Fernsehen
Die für den Fernsehkonsum im Tagesmittel aufgewendete Zeit stieg 2004 in allen drei Sprachregionen an, in der Deutschschweiz um 6,3 Minuten auf 148, in der französischsprachigen Schweiz um 5 Minuten auf 173 und in der italienischsprachigen Schweiz um 3 auf 178 Minuten. Die Attraktivität des Deutschschweizer Fernsehens blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. Der Marktanteil am Hauptabend betrug 43,6%. Im Ganztagesvergleich ergab sich für die drei deutschsprachigen Programme des Schweizer Fernsehen mit einem Anteil von 34,5% ein Verlust von 0,2 Prozentpunkten. Der Anteil der privaten schweizerischen Stationen belief sich auf 4%. In der Romandie konnte das Westschweizer Fernsehen mit seinen beiden Programmen Marktanteile von 36,8% resp. 30,3% (Hauptabend resp. 24 Stunden) erzielen; der Rest entfiel fast ausschliesslich auf ausländische, d.h. französische Sender, da einheimische Privatsender in dieser Region wie auch im Tessin kaum eine Rolle spielen. Etwas besser gegen die ausländische Konkurrenz behaupten konnten sich die beiden italienischen SRG/SSR-Sender in ihrer Sprachregion; ihr Anteil betrug 40,9% in der Hauptsendezeit am Abend und 34,1% über den ganzen Tag hinweg [12].
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Als Erstrat befasste sich der Nationalrat in der Frühjahrssession mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Dabei stellten die Fraktionen der SVP und der FDP sowie Zisyadis (pda, VD) Rückweisungssanträge. Die SVP verlangte vom Bundesrat die Ausarbeitung einer neuen Vorlage, welche für die privaten Veranstalter die Vorschriften über die Werbung noch stärker liberalisiert und den Gundauftrag für das gebührenfinanzierte Fernsehen enger und präziser fasst. Zudem forderte sie, die Behördenorganisation der öffentlich-rechtlichen Veranstalter massiv abzubauen und ihre Aufsichtsfunktion weitgehend durch neu zu schaffende parlamentarische Kontrollkompetenzen zu ersetzen. Der Rückweisungsantrag Zisyadis verlangte ziemlich genau das Gegenteil von alledem und die FDP forderte anstelle der vorgeschlagenen Totalrevision eine Beschränkung auf die SRG mit Massnahmen zu ihrer Stärkung gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland, sowie eine Liberalisierung der Werbeordnung des privaten Bereichs. Keiner dieser Anträge konnte sich durchsetzen.
In der fast zwei Tage dauernden Detailberatung, bei der zu nahezu jedem Artikel ein oder mehrere Minderheits- oder Einzelanträge vorlagen, beschloss der Rat auf Antrag seiner Kommission einige bedeutende Abweichungen von der Regierungsvorlage. So wurde bei der Behördenorganisation der Vorschlag abgelehnt, die bisher von der Comcom und dem Bakom wahrgenommenen Konzessions- und Aufsichtsfunktionen bei der Comcom zu konzentrieren. Mit deutlichem Mehr folgte der Rat dem Vorhaben des Bundesrats, für die privaten Veranstalter die Werbebestimmungen zu liberalisieren. So dürfen diese in Zukunft Werbespots für leichtalkoholische Getränke (Wein, Bier, Most) ausstrahlen. Die Kommissionsmehrheit, welche sich aus gesundheitspolitischen Gründen gegen diese Neuerung stellte, fand im Plenum nur noch bei einer aus SP, GP und EVP formierten Minderheit Unterstützung. Die bürgerliche Mehrheit setzte gegen den Bundesrat und die Linke zudem durch, dass in den privaten Stationen politische und religiöse Werbespots gesendet werden dürfen. Diese Liberalisierung soll gemäss einem angenommenen Antrag Hochreutener (cvp, BE) allerdings nicht für die schweizerischen Werbefenster ausländischer Sender gelten. Diese Einschränkung wurde von Direktinteressierten und Experten als unvereinbar mit dem Europäischen Übereinkommen zum grenzüberschreitenden Fernsehen gewertet [13]. Einen Erfolg konnte die Linke bei den Bestimmungen über Werbung, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richtet, erzielen: Gemäss ihrem mit knappem Mehr angenommenen Antrag wird diese verboten.
Die SVP, aber auch eine Mehrheit der FDP, die in verschiedenen Bereichen versuchten, die Stellung der Privaten gegenüber der SRG zusätzlich zu verbessern, drangen mit den meisten dieser Anträge nicht durch. So lehnte es die Parlamentsmehrheit ab, dass die SRG in jeder Sprachregion nur zwei Fernseh- und drei Radioprogramme anbieten kann (also zumindest in der Deutschschweiz weniger als bisher), oder dass für zielgruppenorientierte Programme (z.B. die für Jugendliche konzipierten Radiosender DRS3 und Couleur3) die Konzession nur dann an die SRG erteilt werden darf, wenn kein Privatsender die Konzessionsvoraussetzungen erfüllt, oder dass der SRG untersagt wird, ihre regionalen Programmfenster auszubauen. Einig war sich der Rat bei der Ablehnung des Regierungsantrags, einen unabhängigen Beirat zu schaffen, welcher beobachten soll, wie die SRG ihren Auftrag erfüllt. Aber auch die von der Kommission vorgeschlagenen Publikumsräte mit ähnlicher Funktion, deren Mitglieder vom Bundesrat ernannt worden wären (nicht zu verwechseln mit den bestehenden gleichnamigen Institutionen der SRG) fanden keine Mehrheit. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Gebührensplitting, das konzessionierten und mit einem Leistungsauftrag versehenen privaten Veranstaltern einen Anteil von höchstens 4% der Radio- und Fernsehgebühren zuweist (bisher waren es rund 1%), stiess auf keinen besonderen Widerstand. Allerdings präzisierte der Rat auf Antrag seiner Kommission, dass zwei verschiedene Töpfe geschaffen werden: Die Fernsehstationen erhalten maximal 4% der Fernsehgebühren und die Radiosender maximal 4% der niedrigeren Radiogebühren. Insgesamt werden auf diese Weise rund 44 Mio Fr. umverteilt. Von der FDP und der SVP erfolglos bekämpft wurde dabei die Bestimmung, dass pro „Versorgungsgebiet“ (Agglomeration, Region) nur eine derartige Konzession erteilt wird. Schliesslich wurde gegen den Antrag des Bundesrats die Nutzungsforschung aus dem Aufgabenbereich der SRG herausgenommen und eine Stiftung damit betraut; in dieser sollen neben der SRG auch andere Veranstalter vertreten sein. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat das totalrevidierte RTVG mit 137:26 Stimmen gut. Dagegen gestimmt hatte knapp die Hälfte der SVP-Fraktion, nach deren Meinung die Vormachtstellung der SRG zu wenig eingeschränkt worden war [14].
Im Anschluss an diese Beratungen beschloss der Nationalrat, auf die parlamentarische Initiative Schmid (cvp, AI), welcher die kleine Kammer 2001 zugestimmt hatte, einzutreten. Deren Hauptanliegen, die Zulassung der Alkoholwerbung bei den privaten Programmanbietern, war zwar eben ins RTVG aufgenommen worden und damit erfüllt. Mit diesem Votum wollte die Ratsmehrheit aber ein Zeichen setzen und diesen bis zuletzt umstrittenen Entscheid (Aeschbacher, evp, ZH, hatte noch kurz vor der Gesamtabstimmung erfolglos einen Rückkommensantrag gestellt) bekräftigen [15].
Die vorberatende Kommission des Ständerates möchte bei der Liberalisierung der Werbeordnung für die Privatsender nicht so weit gehen wie die grosse Kammer. Sie lehnte die Zulassung der Werbung für Religion und Politik ab. Hingegen stellte sie sich hinter den von den Erziehungsdirektoren beider Basel und des Aargau eingebrachten Vorschlag, die SRG zur regelmässigen Ausstrahlung von Bildungssendungen zu verpflichten. Die Kommission konnte ihre Beratungen im Berichtsjahr noch nicht abschliessen [16].
Unter den im Rahmen der Bilateralen Verträge II mit der EU abgeschlossenen und in der Wintersession vom Parlament gutgeheissenen Abkommen befindet sich auch die Teilnahme der Schweiz an den so genannten Media-Programmen (Förderung der Filmproduktion) der EU. Im Gegenzug musste sich die Schweiz verpflichten, die Bestimmungen der EU-Richtlinie über Mindestanteile von schweizerischen und anderen europäischen Programmen bei den nationalen und sprachregionalen Fernsehsendern zu übernehmen. Dies geschah durch eine Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes und war im Parlament nicht umstritten. In der vom Nationalrat beschlossenen Revision des RTVG (siehe oben) ist dieser Passus ebenfalls enthalten [17]. Die SRG und die Schweizer Musikschaffenden hatten sich im Frühjahr in einer „Charta der Schweizer Musik“ auf die Einhaltung freiwilliger, je nach Sender differenzierter Quoten zwischen 6% (Couleur3 und Rete 3) und 30% (Musikwelle 531) geeinigt. Gemäss ersten Erhebungen konnten diese Quoten bei fast allen Sendern der SRG eingehalten oder übertroffen werden [18].
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Der private Sender U1, der im Vorjahr vom Bundesrat die Konzession für die Deutschschweiz erhalten hatte, nahm anfangs März seinen regulären Betrieb auf; sein Programmangebot hielt sich allerdings in äusserst bescheidenem Rahmen [19].
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Swissinfo/SRI, der Auslanddienst des Schweizer Radios, stellte nach 70 Jahren Ende Oktober seine Kurzwellensendungen ein. Infolge von Sparmassnahmen und der Entwicklung der Kommunikationstechnologie waren diese in den letzten Jahren schrittweise durch Beiträge in Wort, Bild und Ton im Internet ersetzt worden. Die Schweiz ist mit dieser Umstellung nicht allein; andere kleine europäische Länder (Dänemark und Norwegen) haben sie bereits vollzogen oder planen sie (Belgien, Slowakei) [20].
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Neue Kommunikationstechnologien
Zur Anwendung der neuen Kommunikationstechnologien in der Verwaltung (E-Voting, E-Government) siehe oben, Teil I, 1c (Volksrechte). Zur Revision des Fernmeldegesetzes siehe oben, Teil I, 6b (Poste et télécommunications).
Der Bundesrat gab gegen Jahresende zwei Vorentwürfe für neue Bestimmungen bei der Verfolgung der Internet-Kriminalität in die Vernehmlassung. Die Strafverfolgung würde in diesem Bereich weiterhin in der Kompetenz der Kantone bleiben, aber der Bund soll zusätzliche Koordinationsfunktionen erhalten. So sollen die Bundesstellen (Bundesanwalt und Bundeskriminalpolizei) erste Ermittlungen durchführen können, wenn noch Unklarheit über den zuständigen Kanton herrscht. Mit einer zweiten Gesetzesrevision möchte der Bundesrat die strafrechtliche Verantwortung der Provider von Internetleistungen präzisieren. Wie bisher sollen die Anbieter von Inhalten (Content-Provider) für die von ihnen ins Netz gestellten Informationen voll verantwortlich sein. Wer bloss Speicherplatz für Content-Provider anbietet (Hosting-Provider), macht sich nur bei vorsätzlichem Aufschalten von illegalen Inhalten strafbar; er ist zudem verpflichtet, den Zugang zu als illegal erkannten Inhalten zu sperren und diese den Behörden zu melden. Grundsätzlich nicht verantwortlich sollen die so genannten Access-Provider sein, welche in rein technischer und zudem automatisierter Manier den einzelnen Nutzern den Zugang ins Internet ermöglichen [21].
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Weiterführende Literatur
Blum, Roger, „Medien und Demokratie“, in Christoph Graf, Die Erfindung der Demokratie in der Schweiz, Zürich 2004, S. 145-56.
Brändli, Daniel / Schläpfer, Rafael, „Demokratie und Informationsgesellschaft“, in Christoph Graf, Die Erfindung der Demokratie in der Schweiz, Zürich 2004, S. 297-330.
Peduzzi, Roberto, Meinungs- und Medienfreiheit in der Schweiz, Zürich (Diss. jur.) 2004.
Saxer, Urs, „Öffentlichkeitsinformationen von Behörden im Rechtsstaat“, in Medialex, 2004, S. 19-28.
Zeller, Franz, Öffentliches Medienrecht, Bern 2004.
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Thönen, Urs, Politische Radio- und Fernsehwerbung in der Schweiz: im Vergleich mit Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien, Basel (Diss. jur.) 2004.
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Moreillon, Laurent / Blank, Sandra, „La surveilllance policière et judiciaire des communications par Internet“, in Medialex, 2004, S. 81-90.
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[1] AB NR, 2004, S. 1251 ff., 1973 f. und 2187; AB SR, 2004, S. 592 ff. und 945; BBl, 2004, S. 7269 ff.; NZZ, 21.9.04. Vgl. SPJ 2003, S. 34. Siehe auch Lit. Saxer. Zur Volksinitiative, die dem Bundesrat und der Verwaltung Medienauftritte bei Volksabstimmungen verbieten will, siehe oben, Teil I, 1c (Volksrechte).
[2] Bund, 7.7.05. Vgl. www.medienbudget.ch.
[3] NZZ, 4.12.04.
[4] Diese Einstellung der Vertriebssubventionierung war 2002 mit der Revision des Postgesetzes beschlossen worden (siehe SPJ 2002, S. 281 ff.).
[5] AB SR, 2004, S. 552 ff.; AZ, 18.8.04 (Verleger); LT, 23.10.04 (SPK-NR). Vgl. SPJ 2003, S. 288 f.
[6] AB SR, 2004, S. 558 (Motion); AB NR, 2004, S. 1355 (pa.Iv.).
[7] NZZ, 21.4. und 20.8.04; AZ, 28.8.04.
[8] AZ und NZZ, 8.9.04. Die Beiträge der Verleger machen rund 15% des Gesamtbudgets aus.
[9] Bund und BZ, 3.1.04; BaZ, 28.1.04 (Weko). Vgl. SPJ 2003, S. 292. Zur Espace Media Groupe siehe auch BZ, 29.1.04.
[10] LT, 16.1.04.
[11] MACH Basic 2004: Media-Analyse Schweiz, Sondernummer September 2004 von Media Trend Journal; TA, 7.9.04. Vgl. SPJ 2003, S. 291.
[12] Medienmitteilung des Forschungsdienstes von SGR SSR Idée suisse vom 28.4.05.
[13] Vgl. dazu BaZ, 9.3.04.
[14] AB NR, 2004, S. 35 ff. und 426 ff.; Presse vom 3.3.-5.3.04. Vgl. SPJ 2003, S. 293 ff. Zur RTVG-Revision siehe auch die Aufsätze in Medienheft, Nr. 21, Mai 2004.
[15] AB NR, 2004, S. 434 ff. Vgl. SPJ 2003, S. 254.
[16] TA, 24.8.04; NZZ, 9.9. und 24.11.04. Vgl. zum Bildungsfernsehen auch AZ, 26.8.04 sowie den Basler Erziehungsdirektor Eymann (lp) in BaZ, 23.8.04.
[17] BBl, 2004, S. 6965 ff; AB SR, 2004, S. 683; AB NR, 2004, S. 1920 f.; BBl, 2004, S. 7145 f. Siehe dazu auch BAKOM, Auswirkungen des Beitritts der Schweiz zu den Media-Programmen der EU: Mindestanteile europäischer Werke und unabhängiger Produktionen im Fernsehen, Biel 2004.
[18] AZ, 25.11.04.
[19] NZZ, 2.3.04. Siehe SPJ 2003, S. 296.
[20] BaZ, 19.10.04; NZZ, 29.10.04. Vgl. SPJ 2003, S. 297 f.
[21] NZZ, 11.12.04. Siehe auch Lit. Moreillon.
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