Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Das Parlament verabschiedete das Kulturgütertransfergesetz, welches eine Unesco-Konvention von 1970 umsetzt, die gleichzeitig ratifiziert wurde. – Erstmals trat der Bundesrat als Vermittler in einem Streitfall zwischen Kantonen auf; es handelt sich um Kulturgüter, die in den Villmergerkriegen von Zürcher Truppen im Kanton St. Gallen entwendet worden waren. – Im Kanton Zürich scheiterte der Versuch, die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften neu zu regeln, an der Urne.
Kulturpolitik
Anfangs Dezember nahmen Bundespräsident Couchepin und der Präsident der Erziehungsdirektorenkonferenz den von einer Steuergruppe ausgearbeiteten Vorschlag zu einem
Kulturförderungsgesetz zur Kenntnis. Das neue Gesetz, das auf Art. 69 der neuen Bundesverfassung beruht, soll den rechtlichen Rahmen für die bundesstaatliche Kulturförderung bilden und die Abstimmung zwischen Bund und Kantonen – bei denen die Kulturhoheit liegt – sowie Städten und Gemeinden erleichtern. Mit dem Gesetzeswerk will man zudem bestehende Doppelspurigkeiten, wie sie etwa zwischen dem Bundesamt für Kultur (BAK) und der Stiftung Pro Helvetia bestehen, so weit als möglich eliminieren. Vorgesehen ist, dass der Bundesrat für jeweils vier Jahre Schwerpunkte bei der Kulturförderung formuliert und diese mit entsprechenden Kreditbegehren dem Parlament vorlegt
[1].
Der Nationalrat überwies ein Postulat seiner WBK, das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die inhaltlichen und finanziellen Grundlagen zu erstatten, mit welchen der wissenschaftlich-kulturelle Auftrag des
Istituto svizzero di Roma gewährleistet wird
[2].
Zu Beginn der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat als erster mit dem bereits im Vorfeld der Beratungen heftig umstrittenen
Kulturgütertransfergesetz, mit dem eine Unesco-Konvention von 1970 umgesetzt werden soll. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von in- und ausländischen Kulturobjekten vor Diebstahl, Raubgrabungen und Schmuggel. Kunsthändler, Sammler, verschiedene Museen, aber auch bürgerliche Politiker hatten von Anfang an den Entwurf des Bundesrates bekämpft, der zu perfektionistisch sei und eine für die Schweiz wichtige Branche in die illegale Ecke dränge. Nationalrat Fischer (fdp, AG) hatte kurz vor der Verabschiedung der Botschaft einen eigenen und bedeutend liberaleren Vorschlag in Form einer parlamentarischen Initiative eingereicht, der von branchennahen Experten ausgearbeitet worden war
[3].
In der Eintretensdebatte herrschte Einigkeit darüber, dass Missbräuche beim Handel mit Kunstwerken wirksam zu bekämpfen seien. Während aber SP, Grüne und CVP grundsätzlich dem Entwurf des Bundesrates folgen wollten, erklärten SVP, FDP und Liberale, sie würden der Initiative Fischer den Vorzug geben, falls nicht die von bürgerlicher Seite geforderten Korrekturen Aufnahme ins Gesetz fänden. In der Detailberatung nahm der Nationalrat eine Anregung Fischers an, wonach nicht mehr alle Gegenstände unter das Gesetz fallen sollen, sondern nur solche von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe. Umgekehrt wollte er sich nicht auf archäologische, sakrale oder ethnologische Kulturgüter beschränken, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte, sondern dehnte den Schutz auch auf andere Bereiche aus. Unbestritten war der Antrag des Bundesrates, dass die Schweiz künftig Projekte zur Erhaltung des Kulturgutes anderer Staaten finanziell soll unterstützen können, wenn sie durch politische oder kriegerische Ereignisse gefährdet sind.
Bei den mehr technischen Fragen der Meldepflicht, der Verjährung der Rückgabepflicht und der Entschädigung bei der Rückgabe eines Kunstwerks waren die unterschiedlichen Meinungen umso ausgeprägter. Die Meldepflicht für vermutete oder beobachtete Verletzungen des Gesetzes (Geschäfte mit illegal eingeführten Kunstwerken und Kulturobjekten) war im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates enthalten gewesen, war dann aber auf Drängen jener Kreise, die hinter der parlamentarischen Initiative Fischer standen, zum Bedauern der damaligen Bundesrätin Dreifuss gestrichen worden. Die Kommission hatte die Bestimmung in Analogie zur Meldepflicht in Fällen von Verdacht auf Geldwäscherei wieder aufgenommen. Eine von Randegger (fdp, BS) angeführte Minderheit auf Streichen setzte sich jedoch mit 85 zu 81 Stimmen durch, nachdem auch Bundespräsident Couchepin als neuer Vorsteher des EDI erklärt hatte, die Festschreibung der Sorgfalts- und Aufzeichnungspflicht sei ein genügendes Instrumentarium.
Bei der
Verjährung von Rückgabeforderungen hatten Bundesrat und Kommission eine Verlängerung der heute geltenden Frist von fünf auf neu 30 Jahre beantragt. Müller-Hemmi (sp, ZH) wollte noch weiter gehen und verlangte 50 Jahre, wie sie die Unidroit-Konvention vorschreibt, welcher der Bundesrat vorderhand nicht beitreten will. Mit dem Argument, 30 Jahre seien für die Rechtssicherheit des neuen Besitzers eines Kunstwerks zu lang, forderte Baumann (svp, TG) eine Verkürzung auf
15 Jahre. Gegen die Empfehlung von Couchepin wurde dieser Antrag mit 76 zu 72 Stimmen angenommen. Nicht durchsetzen konnten sich Bundesrat und Kommission auch bei der Frage, woran sich die
Entschädigung bei der Rückgabe eines Kunstwerks orientieren soll. Statt des Kaufpreises als Richtlinie brachte Wirz-von Planta (lp, BS) mit 81 zu 79 Stimmen den Verkehrswert durch. Couchepin erläuterte umsonst die Schwierigkeit, den Verkehrswert eines Objekts zu bestimmen, das gar nicht mehr auf dem Markt ist. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 131 zu 23 Stimmen verabschiedet. Angesichts der Drohung der noch liberaleren parlamentarischen Initiative Fischer stimmten CVP, Grüne und SP zähneknirschend der in wesentlichen Fragen entschärften Vorlage zu. Die Ratifikation der Unesco-Konvention wurde mit 123 zu 3 Stimmen bei 25 Enthaltungen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen zum Gesetz und die Enthaltungen bei der Konvention stammten grossmehrheitlich von der SVP. Mit der Begründung, dass zahlreiche Forderungen seines Vorschlags Eingang in die Vorlage gefunden hätten, zog Fischer seine parlamentarische Initiative zurück
[4].
Der
Ständerat wich in der Folge in zentralen Punkten vom Nationalrat ab. Praktisch diskussionslos schloss er sich in der Frage der Verjährung wieder dem Bundesrat an: Die vom Nationalrat vorgeschlagene Frist von 15 Jahren sei national und international untauglich, eine
Verjährung nach 30 Jahren hingegen entspreche internationalen Regeln. Das Argument der Rechtsunsicherheit für heutige Besitzer sei nicht stichhaltig, da das Gesetz keine rückwirkende Geltung habe. Bei der Entschädigung hielt man den von der grossen Kammer bevorzugten Verkehrswert für unvereinbar mit der Unesco-Konvention; zudem fördere eine Entschädigung in der Höhe des Verkehrswerts die Spekulation und erschwere es einem nicht finanzstarken Staat, ihm zustehendes Kulturgut zurückzuerhalten. Zwar war auch der Ständerat dagegen, eine Meldepflicht im Falle des Verdachts von illegalen Geschäften mit Kulturgütern aufzunehmen, er verstärkte jedoch die Sorgfalts- und Aufzeichnungspflicht durch einen inhaltlich nicht neuen, aber durch die Bündelung der Forderungen präziseren, zusammenfassenden Artikel. Sowohl das Gesetz als auch die Ratifikation der Konvention wurden einstimmig angenommen
[5].
Im Nationalrat führten daraufhin die Verfechter einer grösseren Handelsfreiheit letzte Rückzugsscharmützel. Eine Minderheit um Pfister (svp, AG) beantragte eine Verjährungsfrist von 20 Jahren, zwei Minderheiten um Randegger (fdp, BS) und Scheurer (lp, NE) verlangten bei der Entschädigung eine Mischrechnung, die sich am Kaufpreis, der zwischenzeitlich erfolgten Wertsteigerung und den Aufwendungen zur Erhaltung des Kulturgutes resp. am Kaufpreis umgerechnet auf den Geldwert im Zeitpunkt der Rückführung orientieren sollte. Alle Minderheitsanträge unterlagen klar, am deutlichsten jener von Pfister, der mit 123 zu 42 Stimmen abgeschmettert wurde. Die Minderheiten Randegger und Scheurer scheiterten mit 110 zu 60 resp. 114 zu 55 Stimmen. Das Einschwenken des Nationalrats wurde in den Medien allgemein als Reaktion auf die (in der Folge in diesem Ausmass nicht bestätigten) Berichte über Plünderungen während des Irakkriegs interpretiert, die für den Irak zu Kulturverlusten in unermesslicher Höhe geführt hätten. Nachdem diese
Differenzen zum Ständerat
ausgeräumt waren, wurde das neue Gesetz vom Ständerat erneut einstimmig und vom Nationalrat mit 135 zu 22 Stimmen gutgeheissen
[6].
Da sich in den Konflikten jüngerer Zeit, insbesondere im ehemaligen Jugoslawien, gezeigt hatte, dass das
Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut vor bewaffneten Konflikten mehrere normative Mangel aufweist, welche auch durch die Zusatzprotokolle von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 zum Schutz der Kriegsopfer nicht behoben werden konnten, wurde 1999 in Den Haag das
zweite
Zusatzprotokoll verabschiedet, welches von der Schweiz umgehend unterzeichnet wurde. Es dehnt sämtliche Bestimmungen auf nicht-internationale bewaffnete Konflikte aus und präzisiert die Massnahmen, welche die Vertragsstaaten bereits in Friedenszeiten zum Schutz des Kulturgutes, insbesondere auch gegen Naturkatastrophen treffen müssen. Als Erstrat stimmte der Ständerat der vom Bundesrat beantragten Ratifizierung einstimmig zu
[7].
Die Stiftung Pro Helvetia (PH) beantragte für die
Vierjahresperiode 2004-2007 knapp 180 Mio Fr.; gut 149 Mio Fr. für die Erfüllung des gesetzlichen Mindestauftrags und rund 30 Mio Fr. für fünf Schwerpunkte, bei denen sie in den nächsten Jahren klare Akzente setzen wollte (Tanz, Film, neue Informations- und Kommunikationstechnologien, Verständigung im Inland, interkultureller Dialog). In seiner Botschaft ans Parlament anerkannte der Bundesrat zwar das überzeugende Programm der Stiftung, zeigte sich aber angesichts der schwierigen Finanzlage nicht imstande, der Forderung nachzukommen. Mit einer Erhöhung um 7 Mio Fr. (+5,5%) gegenüber der Vierjahresperiode 2000-2003 glich der bundesrätliche Antrag knapp die aufgelaufene Teuerung aus. Deutlich kürzte die Regierung vor allem das Begehren der PH beim gesetzlichen Mindestauftrag. Dafür sollten lediglich 121 Mio Fr. zur Verfügung stehen (eine Mio mehr als 2000-2003), ein klarer Fingerzeig an die Stiftung, die Verwaltungs- und Personalkosten, welche rund 35% der Gesamtausgaben ausmachen, unter die 30%-Marke hinunterzufahren. Der Bundesrat schloss auch nicht aus, dass es bei der PH künftig zu einem Personalabbau kommen könnte oder dass Aussenstellen stillgelegt werden müssten. Ganz strich der Bundesrat die Ausgaben für die Schwerpunkte Film und neue Medien (zusammen 4 Mio Fr.); die Budgetposten Verständigung im Inland und interkultureller Dialog kürzte er um 1,3 resp. 4,3 Mio Fr. Gesamthaft beantragte er dem Parlament einen
Finanzrahmen von 137 Mio Fr. Im Nationalrat, der das Geschäft als Erstrat behandelte, verlangte Pfister (svp, SG) im Namen einer Mehrheit seiner Fraktion, den Kredit auf die für die Basisleistungen notwendigen 121 Mio Fr. zu beschränken. Mit 110 zu 32 Stimmen übernahm die grosse Kammer aber die Vorgabe des Bundesrates; der Ständerat folgte diskussionslos
[8].
Trotz Protesten aus Kreisen der Denkmalpflege nahm der Bundesrat als Massnahme des Entlastungsprogramms im BAK einen Mitteltransfer von der Denkmalpflege zur Filmförderung vor. Er stimmte einem neuen Vierjahres-Zahlungsrahmen zu, der eine kontinuierliche
Erhöhung des Förderungskredits vorsieht. Dieser soll für die Jahre 2004-2007 von 20,5 Mio Fr. (2003) stufenweise um 3 bis 4 Mio Fr. erhöht werden. Stillschweigend stimmte das Parlament dieser Verlagerung im Voranschlag 2004 zu
[9].
Die Pro Helvetia, das Schweizerische Filmzentrum und die Kurzfilm Agentur Schweiz schlossen sich zur wirksameren Promotion des Schweizer Films im neuen
Verein „Swiss Films“ zusammen, der als Versuchsbetrieb von 2004 bis 2006 geplant ist. Das operative Budget wird rund 1,6 Mio Fr. betragen
[10].
Der Bundesrat zeigte sich bereit, trotz allgemeiner Sparbemühungen das
Verkehrshaus Luzern (VHS) weiterhin im bisherigen Rahmen finanziell zu unterstützen. Er beantragte dem Parlament, das Museum in den Jahren 2004-2007 mit jährlich 1,6 Mio Fr. zu subventionieren. Dieser Betrag stellte einen für alle beteiligten Parteien tragbaren Kompromiss dar. Einerseits war eine Studie zum Ergebnis gekommen, dass das Verkehrshaus – das meistbesuchte Museum der Schweiz – eine gemeinwirtschaftliche Leistung von 7 bis 8 Mio Fr. erbringt, die abgegolten werden müsste; andererseits war befürchtet worden, dass der Bund als Folge des Entlastungsprogramms das Verkehrshaus, das nicht der Eidgenossenschaft gehört, ganz fallen lässt. Das Parlament stimmte der Unterstützung ohne grössere Diskussionen zu. Kanton und Stadt Luzern wollen bis 2007 gemeinsam weitere 3,7 Mio Fr. pro Jahr an den Betrieb dieses Museums von Weltrang beisteuern
[11].
Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragte, nahm der Nationalrat mit 78 zu 13 Stimmen eine Motion Widmer (sp, LU) an, die verlangt, das VHS sei dem Schweizerischen Landesmuseum insofern gleichzustellen, als es in die laufende Planung des Konzeptes für die
Musée Suisse Gruppe einbezogen wird; ein längerfristiger Leistungsauftrag sollte zudem den Betrieb des Museums für die Zukunft planbarer machen. Der Bundesrat machte geltend, mit den heute zur Verfügung stehenden Ressourcen könne das Landesmuseum keine weiteren operativen Aufgaben übernehmen. Die Integration des VHS in seiner Grösse und unbewältigten finanziellen Problematik übersteige die vorhandenen Kapazitäten des Kompetenzzentrums Museen des Bundes. Der Ständerat folgte der Argumentation des Bundesrates und überwies die Motion lediglich als Postulat beider Räte
[12].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die seit 1921 mitfinanzierte
Stiftung Bibliomedia (vormals Schweizerische Volksbibliothek) in den Jahren 2004-2007 mit einem Zahlungsrahmen von 7 Mio Fr. zu unterstützen, d.h. wegen des Sparprogramms mit einer Million weniger als in den Vorjahren. Gleichzeitig wurde ein spezielles Bundesgesetz für die Unterstützung der Stiftung unterbreitet, das sich als Übergangsregelung bis zur definitiven Ausgestaltung einer Gesetzesgrundlage in dem in Vorbereitung befindlichen Kulturförderungsgesetz versteht. In beiden Räten wurde das Bundesgesetz oppositionslos angenommen. Zu Diskussionen Anlass gab hingegen die Höhe der Subvention. Im Nationalrat beantragte eine Kommissionsmehrheit zwar knapp, aber dennoch erfolgreich (mit 77 zu 73 Stimmen), angesichts der Bedeutung der Leseförderung die Unterstützung bei 8 Mio Fr. pro Jahr zu belassen. Mit 25 zu 14 Stimmen schloss sich der Ständerat wieder dem Bundesrat an. Gegen einen Minderheitsantrag, der vor allem von der SVP unterstützt wurde, hielt der Nationalrat in der Differenzbereinigung mit 96 zu 67 Stimmen an seinem ersten Beschluss fest, worauf der Ständerat zustimmte, gleichzeitig aber betonte, es handle sich lediglich um einen Zahlungsrahmen; es werde dann in der Budgetkompetenz des Parlaments liegen, die entsprechenden jährlichen Beträge einzustellen
[13].
In Basel eröffnete die
Buchmesse Basel Anfang Mai in kleinem Rahmen erstmals ihre Tore. Auffallend war das weitgehende Fehlen der grossen deutschen Verlagshäuser, die offenbar noch nicht abschätzen konnten, was ihnen diese neue Buchmesse im deutschsprachigen Raum bringt. Flankiert wurde die Messe von einem Literaturfestival, das in der ganzen Stadt seine Ausläufer hatte
[14].
Vermeintlich im Interesse der Schweizer Kinobranche hatte das Parlament bei der Revision des Filmgesetzes eine Bestimmung ins Urheberrechtsgesetz (URG) aufgenommen, die dazu führte, dass ab August 2002 die bis anhin tolerierten
Parallel- und Grauimporte von Spielfilm-DVDs verboten wurden. Damit sollte verhindert werden, dass Filme schon auf DVD erhältlich sind, bevor sie in die Schweizer Kinos kommen. Betroffen sind vor allem US-Produktionen, die in Nordamerika oft viel früher als in Europa im Kino und auf DVD erscheinen. Die Bestimmung führte aber weniger zu einem Schutz der Kinobranche als vielmehr zu einer Abschottung des Marktes. Der Nationalrat hatte bereits im Vorjahr mit einem Postulat darauf hingewiesen. Im Rahmen der Kartellgesetzrevision beantragte die WAK des Ständerates erfolgreich eine
Neuformulierung der Bestimmung im URG, die darauf abzielt, einerseits die Kaskadenauswertung für die audiovisuellen Werke zu schützen, andererseits aber den Parallelimport für Videos zu erlauben, sobald der Rechteinhaber selber mit der Videoauswertung seines Werkes begonnen oder dieser zugestimmt hat. Der Nationalrat wählte eine andere Formulierung, die noch klarer zum Ausdruck bringt, dass das Importverbot den Schutz der Kinoauswertung sicherstellen soll, ohne die Tätigkeit des Handels und der Videotheken ungebührlich einzuschränken. Danach dürfen Exemplare von audiovisuellen Werken so lange nicht weiterveräussert oder vermietet werden, als der Urheber oder die Urheberin dadurch in der Ausübung des Aufführungsrechtes beeinträchtigt wird. Der Ständerat stimmte dieser Version zu
[15].
Indem er einer von 28 weiteren Abgeordneten unterzeichneten parlamentarischen Initiative Lombardi (cvp, TI) Folge gab, beschloss der Ständerat eine weitere Änderung des URG, welche die Radio- und Fernsehanstalten berechtigt, im Handel erhältliche
Tonträger zu kopieren und zu senden, ohne dazu Verträge mit oftmals überhöhten Forderungen mit der in einem Kartell organisierten Tonträgerindustrie abschliessen zu müssen, welche über die Abgeltung der Autorenrechte an die Suisa hinausgehen
[16].
Der seit Jahren andauernde Streit zwischen den Kantonen
St. Gallen und
Zürich um die 1712 in den Villmergerkriegen von den Zürcher Truppen aus der Stiftsbibliothek St. Gallen entfernten Handschriften und astronomischen Geräte, die heute in der Zürcher Zentralbibliothek aufbewahrt werden, trat in eine neue Phase. Im November fand in Bern die erste Mediationssitzung unter Leitung des Bundesrates statt. Ermöglicht wird diese erste Vermittlung des Bundes in einer Streitsache zwischen Kantonen durch Art. 44 Abs. 3 der neuen Bundesverfassung
[17].
Die Regierungen von Kanton und Stadt
Zürich beschlossen, künftig viermal so viel Geld wie bisher für die Filmförderung einzusetzen, nämlich rund 9 Mio Fr. pro Jahr. Mit 20 Mio Fr. aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke, der mit den Gewinnen der Interkantonalen Landeslotterie (Swisslos) geäufnet wird, wurde die Zürcher Filmstiftung gegründet, welche die bisherige Filmförderungskommission ablöst. 3 Mio Fr. steuert die Stadt Zürich bei, die ihre jährliche Filmförderungssubvention damit vervierfachte
[18].
Sprachen
Das Ministerkomitee des Europarates empfahl der Schweiz, mehr für den
Erhalt des Rätoromanischen zu tun. Auch der Gebrauch des Italienischen in Graubünden soll gefördert werden. Grundlage für die Empfehlungen war der zweite Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitssprachen. Der Schweiz wurde insbesondere empfohlen, Gesetzesgrundlagen zu erlassen, die es den Rätoromanen erlauben, die Schutzbestimmungen der Charta voll auszuschöpfen. Zudem soll alles unternommen werden, um die rechtlichen und praktischen Hindernisse für das Romanische und Italienische in den Gerichtsinstanzen Graubündens aus dem Weg zu räumen. Weitere Massnahmen sollen in den Bereichen Bildung, Justiz, Verwaltung und öffentliche Dienstleistungsbetriebe, Medien, Kultur, im wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie beim grenzüberschreitenden Austausch erfolgen
[19].
Einstimmig hiess der Ständerat eine Empfehlung des Bündners Brändli (svp) gut, 2005 oder 2006 „ina sessiun en terra rumantscha“ durchzuführen, da zu diesem Zeitpunkt ohnehin eine grössere Renovation des Parlamentsgebäudes in Bern vorgesehen ist. Brändli betonte, dass das Bundesparlament mit der Durchführung einer dezentralisierten
Session im romanischsprachigen Raum (nach Genf 1993 und Lugano 2001) nicht nur der vierten Landessprache, sondern auch dem Berggebiet Reverenz erweisen könne
[20].
Mit einer Motion wollte Nationalrat Bezzola (fdp, GR) erreichen, dass das von der Erziehungsdirektorenkonferenz seit 1990 angeregte und im Entwurf zum neuen Sprachengesetz vorgesehene
Institut zur Förderung der Mehrsprachigkeit (IFM) in Graubünden angesiedelt wird. Er machte geltend, Graubünden sei der einzige dreisprachige Kanton und der einzige Kanton der Schweiz, in dem die vierte Landessprache verbreitet sei. Der Bundesrat verwies darauf, dass nicht beabsichtigt sei, eine neue Institution zu schaffen. Es sei vielmehr vorgesehen, das IFM als Zentrum mit Spezialaufgaben einem bestehenden universitären Institut anzugliedern, welches mit bestehenden Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen, kantonalen Instituten) in den verschiedenen Sprachregionen vernetzt wird. Auf seinen Antrag und im Einverständnis mit dem Motionär wurde der Vorstoss nur als Postulat angenommen
[21].
Im Kanton
Freiburg verabschiedete die „Constituante“ in den ersten Monaten des Jahres ihren Verfassungsentwurf, wobei sich die Regelung der Sprachenfrage als besondere Knacknuss erwies. Die vorberatende Kommission hatte davon abgesehen, das 1990 in die Verfassung aufgenommene und von vielen Romands vehement vertretene
Territorialitätsprinzip in der Verfassung zu belassen und sich stattdessen am Wortlaut der neuen Bundesverfassung orientiert, wonach Staat und Gemeinden auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete achten und auf die angestammten Minderheiten Rücksicht nehmen. Zudem war sie der deutschsprachigen Bevölkerung an der Sprachengrenze insofern entgegen gekommen als sie bestimmte, dass deren Kinder den Ort der
Einschulung frei wählen können. Beide Verfassungsartikel hatten vor der „Constituante“ keine Chance. Nach einer Marathondebatte setzte sich eine Formulierung durch, welche die Zweisprachigkeit zwar als wesentlichen Bestandteil der Identität des Kantons und seiner Hauptstadt anerkennt, bei den Amtssprachen aber auf ein durchgehendes Territorialitätsprinzip setzt, mit Ausnahmemöglichkeiten für Gemeinden mit einer bedeutenden angestammten sprachlichen Minderheit. Der Artikel über die Einschulung an der Sprachgrenze wurde ersatzlos gestrichen, womit auch hier weiterhin das Territorialitätsprinzip gilt
[22].
Ab 2010 sollen die traditionellen romanischen Idiome aus allen Schulen in
Graubünden verschwinden und der Einheitssprache
Rumantsch Grischun (RG) Platz machen. Gemäss Beschluss der Bündner Regierung, die im Rahmen eines Sparpakets entschied, ab 2005 Lehrmittel nur noch in der Einheitssprache herzustellen, soll RG im Jahr 2007 in ersten Pioniergemeinden eingeführt werden, drei Jahre später dann flächendeckend im ganzen Kanton. Die bisherigen Idiome werden als gesprochene Unterrichtssprache (und als Sprache der „klassischen“ romanischen Literatur) zwar weiterhin ihren Platz in den Schulen haben, doch als zu erlernende Schriftsprachen werden Sursilvan, Sutsilvan, Puter und Vallader dannzumal endgültig der Vergangenheit angehören
[23].
Kirchen
Nur in wenigen Ländern Europas wird bei Volkszählungen die Frage nach der Religionszugehörigkeit gestellt. Das Bundesamt für Statistik hält aber weiter daran fest, weil sie ein wichtiger Indikator für Einstellungen, Werte und das Verständnis des sozialen Wandels sei. Die definitiven Zahlen der Volkszählung 2000 zeichneten denn auch das Bild einer rasch sich verändernden Gesellschaft. Zwischen 1990 und 2000 verloren die beiden grossen Landeskirchen 363 000 Mitglieder. Noch knapp 42% der Schweizer Wohnbevölkerung bezeichneten sich als römisch-katholisch (1990: 46,2%), 33% (38,5%) als evangelisch-reformiert. Die Freikirchen und übrigen protestantischen Gemeinschaften blieben mit einem Anteil von 2,2% stabil, ebenso die Angehörigen der jüdischen Glaubensgemeinschaft und der Christkatholiken (je 0,2%). 11% gaben an, zu keiner Konfession zu gehören. 1990 waren es erst 7,4% und 1970 lediglich 1,1% gewesen. Der Anteil der Konfessionslosen ist besonders hoch bei den 30- bis 50-Jährigen, und er ist bei Männern höher als bei Frauen. In städtischen Gebieten gibt es doppelt so viele Konfessionslose wie auf dem Land, und in der Westschweiz ist deren Anteil wesentlich höher als in der Deutschschweiz und im Tessin (GE: 23%; NE: 22%). Gemäss BFS zieht sich ein Bogen der starken Säkularisierung von Genf hinauf über die Waadt, Neuenburg, die Region Solothurn-Basel, den Aargau, die Stadt Zürich nach Schaffhausen.
Seit der Volkszählung von 1990 hat sich in Folge der Zuwanderung vor allem aus den Gebieten des ehemaligen Jugoslawiens der Anteil
neuer Religionsgruppen auf 7% verdoppelt. Besonders zugelegt hat der Anteil von Angehörigen islamischer Glaubengemeinschaften (rund 4,3%). Ebenfalls steigend, wenn auch auf niedrigerem Niveau, ist der Anteil von Mitgliedern christlich-orthodoxer Kirchen (1,8%), von Hindus (0,4%), Buddhisten (0,3%) und Anhängern synkretistischer Glaubengemeinschaften. Die neuen Religionsgruppen konzentrieren sich in der Nordwestschweiz, im Grossraum Zürich und in der Ostschweiz. Im Kanton St. Gallen beträgt ihr Anteil 9,8%, im Thurgau 8,5%. Aufgrund dieser Entwicklung sowie der geographischen Mobilität und der Zunahme von Mischehen hätten sich die
religiösen Grenzen in der Schweiz
aufgelöst, stellte das BFS fest. In einem breiten, mehrheitlich städtischen Gürtel, der vom Genfersee entlang der Jurakette bis zum Bodensee und ins St. Galler Rheintal reicht, gebe es keine deutlich dominierenden Kirchen mehr
[24].
Der Kanton
Zürich unternahm den Versuch, das
Verhältnis zwischen Kirche und Staat im Sinn einer Entflechtung und einer Anerkennung zusätzlicher Glaubensgemeinschaften grundsätzlich neu zu regeln. Diese Vorlage war im Kampf gegen die letzte Volksinitiative zur Trennung von Kirche und Staat in Aussicht gestellt worden, die 1995 mit zwei Drittel Nein-Stimmen verworfen worden war. Zentraler Streitpunkt in den Debatten war die staatliche
Anerkennung ausserchristlicher Religionsgemeinschaften sowie die (eng damit zusammenhängende) Autonomie aller anerkannter Gruppen, auch ausländischen Mitgliedern das Stimm- und Wahlrecht zuzubilligen. Für die Anerkennung weiterer religiöser Gemeinschaften votierten im Kantonsrat SP, Grüne, CVP und eine Mehrheit der FDP; die SVP und eine Mehrheit der EVP stellten sich wegen einer möglichen Offizialisierung des Islam dagegen. Dem Souverän wurden drei zusammenhängende Vorlagen unterbreitet: eine Verfassungsänderung (Grundsatz der Anerkennung weiterer Glaubengemeinschaften und Ausländerstimmrecht) sowie zwei Gesetzesrevisionen (Verhältnis zwischen dem Kanton und den bereits anerkannten Kirchen sowie Verfahren der Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften). EVP, EDU und vor allem SVP bekämpften die Vorlage auch im Abstimmungskampf mit dem Slogan „Kein Geld für Koranschulen“ aufs heftigste. Unterstützung erhielten sie von einem Teil der FDP, der eine völlige Trennung von Kirche und Staat anstrebt. Vor diesem Hintergrund hatten die Vorlagen keine Chance an der Urne: Die Verfassungsänderung scheiterte mit 55% Nein-Stimmen, das Kirchengesetz mit knapp 54% und das Anerkennungsgesetz mit 64%
[25].
In Zusammenhang mit den Diskussionen um die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften kritisierte der Basler Bischof Kurt Koch in einem Interview die Haltung der CVP; es gehe nicht an, das C im Namen zu tragen und gleichzeitig die Meinung zu vertreten, der Glaube sei eine Privatsache und habe mit Politik nichts zu tun. Auch die Wirtschaftspolitik der
CVP fand der katholische Würdenträger als zu neoliberal, um mit den christlichen Grundwerten vereinbar zu sein. Die Parteileitung der CVP distanzierte sich umgehend von der bischöflichen Rüge. Der Bischof setze das Christentum mit den Überzeugungen der römisch-katholischen Kirche gleich. Diese Verkürzung sei falsch. In der CVP politisierten nämlich Christen katholischer und protestantischer Herkunft. Die Kirche könne und solle ihre Rolle in der Gesellschaft übernehmen und ihre Ansichten in die Diskussion einbringen. Das dürfe aber nicht mit einer Weisungsgebundenheit christlicher Politiker gleichgesetzt werden. Die CVP fühle sich an keine Direktiven weder aus Rom noch aus dem Bistum Basel gebunden
[26].
Weiterführende Literatur
Risi, Markus, Alltag und Fest in der Schweiz. Eine kleine Volkskunde des kulturellen Wandels, Zürich (Pro Helvetia) 2003.
Schweizer, Rainer / Hailbronner, Kay / Burmeister, Karl Heinz, Der Anspruch von St. Gallen auf Rückerstattung seiner Kulturgüter aus Zürich. Gutachten im Auftrag der Regierung und des Katholischen Kollegiums des Kantons St. Gallen, Zürich 2002.
Altermatt, Bernhard, La politique du bilinguisme dans le Canton de Fribourg/Freiburg (1945-2000): entre innovation et improvisation, Fribourg 2003.
Loeckx, Uta, Das Sprachenrecht der Schweiz und Belgiens: Ein Rechtsvergleich unter besonderer Berücksichtigung der Minderheitssprachen, Münster 2003.
Revaz, Gilles, La Suisse et la francophonie, Quebec 2003.
Cattacin, Sandro et al., Staat und Religion in der Schweiz. Anerkennungskämpfe – Anerkennungsformen, Neuenburg 2003 (Studie im Auftrag der Eidg. Kommission gegen Rassismus).
Friedrich, Ueli et al., Bundesstaat und Religionsgemeinschaften: Überlegungen und Vorschläge für ein zeitgemässes Religionsrecht in der schweizerischen Bundesverfassung, Bern 2003.
Kraus, Dieter, „Religionsrechtlich bedeutsame Entscheide des Bundesgerichts in den Jahren 2002-2003“, in Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, 2003, S. 145-183. Röhl, Martin, „Neuregelung des Verhältnisses zwischen Kirchen und Staat im Kanton Zürich – Standortbestimmung nach der Volksabstimmung vom 30. November 2003“, in Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, 2003, S. 241-251.
[1]
BaZ,
5.6.03; Presse vom 2.12.03;
NZZ, 4.6. und 22.12.03. Siehe
SPJ 2001, S. 236.
[2]
AB NR, 2003, S. 1531.
[3] Siehe
SPJ 2001, S. 236;
TA, 4.3.03 (Bericht, wonach Fischer für seine Tätigkeit als „Berater“ von Kunsthandelskreisen ein Honorar bezogen habe; Fischer bestätigte, er habe dafür „wenige Tausend Franken“ kassiert).
[4]
AB NR, 2003, S. 24 ff. und 35 ff.
[5]
AB SR, 2003, S. 546 ff.
[6]
AB NR, 2003, S. 1048 ff. und 1244 f.;
AB SR, 2003, S. 716. Zu den im Zusammenhang mit den Plünderungen im Irak in der Schweiz ergriffenen Vorsichtsmassnahmen siehe
NZZ, 17.4.03;
BaZ, 19.4. und 13.6.03.
[7]
BBl, 2003, S. 6091 ff.;
AB SR, 2003, S. 1166.
[8]
BBl, 2003, S. 4885 ff.;
AB NR, 2003, S. 1523 ff.;
AB SR, 2003, S. 1180 f.; Presse vom 30.5.03. Zur geplanten Neuorientierung der PH siehe die Antwort des BR auf eine Frage Galli (cvp, BE) in
AB NR, 2003, S. 1014. Für einen abgelehnten Mehrheitsantrag der Kommission, im Rahmen des Entlastungsprogramms die Mittel für BAK und PH über die bundesrätlichen Vorschläge hinaus zu kürzen, siehe
a.a.O., S. 1632 f.
[9]
AB SR, 2003, S. 1071 f.;
AB NR, 2003, S. 1916 ff.;
TA, 9.8., 14.8. und 29.8.03;
NZZ, 12.8.03. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Frage Galli (cvp, BE) in
AB NR, 2003, S. 1014 f. Erstmals wurde im Nationalratssaal vor zahlreichen Parlamentariern ein Spielfilm projiziert, nämlich „Mais im Bundeshuus“, der die Beratung der Gen-Lex im NR (Kommission und Plenum) nachzeichnet (Presse vom 18.9.03).
[11]
BBl, 2003, S. 628 ff.;
AB NR, 2003, S. 1784 ff. und 2133;
AB SR, 2003, S. 1176 ff. und 1248;
TA, 12.9.03;
NZZ, 18.11.03.
[12]
AB NR, 2003, S. 884 f.;
AB SR, 2003, S. 1179 f. Siehe
SPJ 2002, S. 275.
[13]
BBl, 2003, S. 6215 ff.;
AB NR, 2003, S. 1780 ff.; 2045 ff. und 2133;
AB SR, 2003, S. 1173 ff., 1221 f. und 1248. Die Nein-Stimmen im NR zum Bundesgesetz stammten vornehmlich aus den Reihen der SVP. Siehe
SPJ 1999, S. 331.
[14]
BaZ, 3.-5.5.03. Mit etwas Befremden reagierte die Romandie darauf, dass die Basler Messe praktisch zeitgleich mit dem seit Jahren etablierten Genfer Buch- und Pressesalon stattfand (
LM, 11.1.03;
TA, 26.2.03;
Bund, 28.2.03).
[15]
AB SR, 2003, S. 336 f. und 497;
AB NR, 2003, S. 832 f.;
SoZ,
20.4.03. Vgl.
SPJ 2002, S. 276. Für die Kartellgesetzrevision siehe oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[16]
AB SR, 2003, S. 257.
[17]
NZZ, 22.2., 6.5., 9.7. und 11.1.03;
SGT, 25.2., 22.3. und 18.11.03; Presse vom 21.11.03. Siehe
Lit. Schweizer / Hailbronner / Burmeister. Vgl.
SPJ 2002, S. 276.
[19]
BüZ, 17.1.03. Zur Lage des Italienischen siehe die Antwort des BR auf eine Interpellation Galli (cvp, BE) in
AB NR, 2003, Beilagen I, S. 384 ff.;
NZZ, 4.6.03.
[20]
AB SR, 2003, S. 907 f.
[21]
AB NR, 2003, S. 882. Bei der Behandlung der Motion im NR erklärte Couchepin, die Verabschiedung des neuen Sprachengesetzes habe für den BR keine Priorität mehr. Im Entwurf seien Förderungsmechanismen vorgesehen, die ihm in Zeiten, in denen in allen Bereichen Subventionen gestrichen werden, politisch sehr heikel erschienen.
[22]
NZZ, 21.1., 23.1.und 19.2.03;
Lib. 11.1., 15.1., 22.1. 29.1., 19.2., 12.4. und 13.12.03. Siehe
SPJ 1990, S. 268. In der Vernehmlassung sprachen sich über 65% der Antwortenden für das Territorialitätsprinzip aus, ebenso alle Parteien mit Ausnahme der CSP (Nein) und der SP (keine Empfehlung):
LT, 16.9. und 12.11.03. Vgl. dazu auch oben, Teil I, 1a (Kantonale Verfassungsrevisionen). Dass die Angst der Romands vor einer schleichenden Germanisierung eigentlich unbegründet ist, hatten im Vorjahr die Zahlen der Volkszählung 2000 ergeben, welche eine Zunahme des Französischen im Kanton Freiburg belegten (
SPJ 2002, S. 277). Im Mai präsentierte der Regierungsrat des Kantons Bern in einem gemeinsamen Gesetz die künftige Stellung des Berner Jura sowie Massnahmen zur Unterstützung der französischsprachigen Bevölkerung und der Förderung der Zweisprachigkeit im Amtsbezirk Biel (
LT, 10.5.03;
NZZ, 13.5.03). Vgl. dazu oben, Teil I, 1d (Territoriale Fragen).
[23]
Büz, 8.3., 24.11., 29.11. und 10.12.03.
[25]
NZZ und
TA, 14.1., 28.1., 1.4., 22.10., 23.10., 30.10. und 1.12.03. Vgl.
SPJ 1995, S. 298. Die Hürden für die Anerkennung neuer Glaubensgemeinschaften wären hoch gelegen: 30 Jahre Wirken in der Schweiz, mehr als 3000 Mitglieder im Kanton Zürich, Anerkennung der Grundwerte der Schweizer Rechtsordnung, Bejahen des Religionsfriedens, Pflege einer inneren Demokratie und Offenlegung der Finanzen, weshalb eine baldige Anerkennung des Islam wohl kaum in Frage gekommen wäre (
Bund, 24.11.03). Zum Verhältnis der Schweiz zum Islam siehe auch eine Interpellation Waber (edu, BE) sowie ein abgelehntes Postulat Dunant (svp, BS) in
AB NR, 2003, S. 511 und 1226. Für die Diskussionen um eine Aufhebung des Schächtverbots siehe oben, Teil I, 4c (Expérimentation animale et protection des animaux).
[26]
SoZ, 10.8. 03 (Interview Koch); Presse vom 11. und 12.8.03.