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Allgemeine Chronik
Überblick
Zu Beginn des Berichtsjahres war die politisch interessierte Öffentlichkeit gespannt, wie sich die Regierungsumbildung von Ende 2003 auf die schweizerische Politik auswirken würde. Bürgerliche Politiker und Wirtschaftsvertreter erhofften sich von der Tatsache, dass die CVP einen Sitz an den Unternehmer Christoph Blocher von der SVP verloren hatte, und der neue FDP-Bundesrat Merz zum rechten Parteiflügel gezählt wurde, bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und einen Marschhalt beim Ausbau des Sozialstaates. Die Linke und dabei vor allem die Gewerkschaften nahmen diese Herausforderung dankend an und riefen zum Kampf gegen den „Sozialabbau“ und die „Ausblutung des Staates“ auf. Die Volksabstimmungen in der ersten Jahreshälfte brachten für die Hoffnungen der Bürgerlichen und der Unternehmer einen jähen Dämpfer: Im Februar folgte der Souverän den Empfehlungen der Linken und lehnte eine Liberalisierung des Mietrechts sowie den Gegenvorschlag zur verkehrspolitischen Avanti-Initiative deutlich ab. Höhepunkt der bürgerlichen Desillusionierung war jedoch der 16. Mai, als zwei Drittel der Stimmenden und sämtliche Kantone das Steuerpaket mit Entlastungen für Unternehmer und Hauseigentümer beerdigten, und zudem die Linke auch noch mit ihrem Referendum gegen die 11. AHV-Revision erfolgreich war.
In der Regierungspolitik selbst war im Berichtsjahr noch kein bemerkenswerter inhaltlicher Wandel auszumachen. Was sich hingegen verstärkt hatte, war die mediale Aufmerksamkeit für öffentlich ausgetragene oder auch bloss vermutete Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen Regierungsmitgliedern. Grösseren Einfluss auf die Inhalte der Politik hatte demgegenüber die Bereitschaft der SVP und der Linken, ihre gegenüber der letzten Legislatur noch deutlicher gewordene Mehrheit im Nationalrat (125 von 200 Sitzen) gemeinsam gegen Regierungsanträge auszuspielen. Diese Allianz ergab sich zum Teil aus Übereinstimmung der Interessen (Verwendung der Goldreserven der Nationalbank für die AHV), zum Teil waren die Interessen unterschiedlich motiviert (Rüstungsprogramm) und manchmal waren sie konträr (Legislaturprogramm des Bundesrates). Da im Ständerat die FDP und die CVP weiterhin über eine solide Mehrheit verfügen, führte dies zu Blockaden zwischen den beiden Räten mit unterschiedlichen Folgen. Beim Nationalbankgold setzte sich materiell der Ständerat durch; das Rüstungsprogramm wurde hingegen, erstmals in der Geschichte, definitiv abgelehnt. Das Veto des Nationalrats zum Legislaturprogramm hatte insofern keine Folge, als damit die Version des Bundesrats massgebend blieb.
Nach dreijährigen Beratungen konnte im Herbst das zweite bilaterale Vertragspaket mit der Europäischen Union unterzeichnet werden. Das schweizerische Parlament verabschiedete die Verträge der Bilateralen II in der Wintersession. Enthalten ist darin unter anderem der Beitritt zu den polizeilichen und asylpolitischen Informationssystemen der EU (Verträge von Schengen und Dublin). Dieser Beitritt zu Schengen/Dublin, stiess vor allem bei der SVP auf heftige Kritik. Sie unterstützte denn auch das von der AUNS ergriffene Referendum. Da die EU seit dem Abschluss des ersten bilateralen Vertragspakets um weitere zehn Staaten angewachsen ist, mussten die Verträge auf diese Länder ausgeweitet werden. Konfliktträchtig war dabei freilich nur die Anwendung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitglieder aus Ost- und Mitteleuropa. Die immer noch tiefen Löhne und die zum Teil hohe Arbeitslosigkeit in diesen Ländern hatte schon in den alten Mitgliedsstaaten der EU zu grossen Befürchtungen und Polemiken bezüglich der Konkurrenzierung der einheimischen Arbeitskräfte geführt. Noch vor Beginn der Parlamentsverhandlungen in der Schweiz drohten die Gewerkschaften mit dem Referendum für den Fall, dass die Vertragserweiterung nicht mit griffigen Massnahmen gegen Lohndrückerei und „Sozialdumping“ kombiniert würde. Die Parlamentsmehrheit und auch die Arbeitgeberverbände gaben diesen gewerkschaftlichen Forderungen weitgehend nach. Ein wichtiger Grund für diese konziliante Haltung war, dass die sieben Teilvereinbarungen der Bilateralen I rechtlich miteinander verknüpft sind, und die Schweiz mit einer Kündigung aller Verträge rechnen muss, wenn sie der Ausweitung der Personenfreizügigkeit nicht zustimmt. Obwohl die Gewerkschaften mit den begleitenden arbeitsmarktlichen Massnahmen besänftigt werden konnten, wird es 2005 zu einer Volksabstimmung kommen, da die Schweizer Demokraten das Referendum ergriffen haben.
Mit dem Bürgerkrieg im Balkan, aber auch infolge der wachsenden Migrationsbewegung von Afrika nach Europa haben sich die Grenzen zwischen Einwanderungs- und Asylpolitik aufgeweicht. Der Bundesrat trug dieser Entwicklung mit der Zusammenfassung der mit diesen Bereichen befassten Verwaltungsstellen in einem neuen Bundesamt für Migration Rechnung. Nicht einfach von der Hand zu weisen ist die Vermutung, dass die Vermischung von ordentlicher Einwanderung von Personen mit Arbeitserlaubnis und Einwanderungsversuchen unter dem Titel des Asylrechts die Stimmung in der Bevölkerung zuungunsten der hier lebenden Ausländer beeinflusst hat. Auf jeden Fall lehnten die Stimmberechtigten die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten Generation deutlich ab, während sie 1994 noch zugestimmt hatten (die damalige Vorlage scheiterte am Ständemehr). Der Nationalrat hiess gegen den Widerstand der Linken die vom Bundesrat beantragten Verschärfungen im Asylrecht gut.
Die im Vorjahr eingeleitete leichte Verbesserung der Wirtschaftslage setzte sich im Jahr 2004 fort, ohne dass dies aber bereits zu einem Abbau der Arbeitslosenzahlen geführt hätte. Die von der Wirtschaft geforderte Liberalisierung wurde zaghaft fortgesetzt, stiess aber weiterhin auf erbitterten Widerstand der Gewerkschaften und der politischen Linken. Diese reichten gegen eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten in grossen Bahnhöfen und Flughäfen das Referendum ein. Ihre Volksinitiative „Postdienste für alle“ scheiterte in der Volksabstimmung hauchdünn. Die Finanzlage des Bundes hat sich insofern etwas aufgehellt, als das Defizit der Staatsrechnung mit 1,7 Mia Fr. nur etwa halb so gross ausfiel wie budgetiert. Zu diesem Ergebnis hatten nicht nur Mehreinnahmen beigetragen, sondern auch ein Abbau der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr. Verantwortlich dafür waren allerdings primär die niedrigeren Schuldzinsen und nicht Sparmassnahmen; der grösste Ausgabeposten, der Sozialbereich, wies weiterhin ein überdurchschnittliches Wachstum auf. Grosse Sorgen bereitet dabei insbesondere die hoch defizitäre Invalidenversicherung, deren Ausgaben von den Lohnabgaben längst nicht mehr gedeckt sind. Der Vorschlag, die Mehrwertsteuer zugunsten der IV zu erhöhen, hatte in der Volksabstimmung keine Chance. Mit einem Volksentscheid eingeführt wurde hingegen – nach diversen gescheiterten Versuchen – eine über die Erwerbsersatzordnung finanzierte Mutterschaftsversicherung. Obschon die Linke aus sozialpolitischen Gründen dagegen kämpfte, stimmten Volk und Kantone auch der neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen und dem neuen Finanzausgleich (NFA) mit deutlichem Mehr zu.
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