Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Der Nationalrat gab einen Entwurf für einen Bildungsrahmenartikel in die Vernehmlassung. – Die EDK empfahl, mit der ersten Fremdsprache im 3. und mit der zweiten im 5. Schuljahr zu beginnen; die Wahl der ersten Fremdsprache (eine Landessprache oder Englisch) wurde den Kantonen überlassen. – Die Schweiz schnitt in der PISA-Studie besser ab als vor drei Jahren. – Der Bundesrat präsentierte seine Botschaft zum neuen Medizinalberufegesetz. – Das Parlament verabschiedete das Fachhochschulgesetz. – Die Revision des Patentgesetzes ging in eine zweite Konsultation.
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich im Teil II, 6a-d.
Bundesrat Couchepin fusionierte das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft und die Gruppe Wissenschaft und Forschung zum
Staatssekretariat für Bildung und Forschung. Dessen Leitung übernahm Staatssekretär Charles Kleiber
[1].
Im Juli gab der Bundesrat die bilateralen Abkommen II zwischen der EU und der Schweiz in die Vernehmlassung, darunter auch das Verhandlungsergebnis zu den
EU-Programmen Bildung (Sokrates), Berufsbildung (Leonardo da Vinci) und Jugend (ausserschulische Jugendarbeit), welche die Mobilität von Studierenden, Lehrlingen und Jugendlichen fördern. Dabei handelte es sich lediglich um eine Absichtserklärung, über die das Parlament nicht zu befinden hat, da eine schweizerische Beteiligung an den laufenden Programmen (2000-2006) für die EU aus juristischen Gründen nicht möglich ist. EU-Kommission und -Ministerrat beabsichtigten jedoch, der Schweiz die Teilnahme an der zukünftigen Programmgeneration (ab 2007) zu ermöglichen. In der Konsultation bedauerten die Kantone ausdrücklich, dass es nicht zum Abschluss eines Abkommens gekommen war. Auch Verbände und Parteien beurteilten die volle Teilnahme der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU als unbedingt erstrebenswert und forderten, die nötigen Schritte für die Realisierung der offiziellen Teilnahme an der nächsten Programmgeneration ab 2007 einzuleiten. Die SVP hingegen hielt eine Finanzierung der ausserschulischen Jugendarbeit auf internationaler Ebene nicht für zwingend
[2].
In der Herbstsession überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Markwalder (fdp, BE), das den Bundesrat beauftragt, darzulegen, an welchen
Initiativen der Europäischen Union im Bereich Bildung eine schweizerische Teilnahme von Interesse sein könnte. Die EU habe unter dem Eindruck der rasanten Entwicklung im Bereich der elektronischen Lernmedien eine Vielzahl von neuen Projekten gestartet, welche ihr ermöglichen sollen, weltweit zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu werden. Die Schweiz drohe aufgrund ihres Status als EU-Nichtmitglied, von diesen Entwicklungen abgehängt zu werden
[3].
Basierend auf einer parlamentarischen Initiative Zbinden (sp, AG) gab die WBK des Nationalrats einen Entwurf zu einem
Bildungsrahmenartikel in die Vernehmlassung. Dieser soll die Verfassungsgrundlage bieten, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Bildungswesens zu erhöhen, die interkantonale und internationale Mobilität zu erleichtern und die kantonalen Bildungssysteme in Teilbereichen gesamtschweizerisch zu harmonisieren (Dauer der Bildungsstufen, ihre Übergänge und die Anerkennung von Abschlüssen). Der Entwurf stiess bei Parteien und Organisationen mehrheitlich auf Zustimmung. Die Kantone und die CVP sprachen sich für eine subsidiäre Bundeskompetenz aus, d.h. der Bund soll nur dann mit einseitigen Regelungen in die Schulhoheit der Kantone eingreifen, wenn diese sich nicht auf eine Lösung einigen können. FDP, SP und Grüne optierten für eine aktivere Rolle des Bundes. Einzig die SVP meldete grundsätzliche Vorbehalte an; für die notwendigen Änderungen genügten die bestehenden Verfassungsgrundlagen. Die Universitätskonferenz befürwortete eine klarere Regelung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen; die Konferenz der Fachhochschulen vermisste die Verankerung eines Ordnungsprinzips, nach welchem die Hochschullandschaft funktionieren soll, dem Dachverband „Berufsbildung Schweiz“ und dem Gewerbeverband fehlte eine Verankerung der Gleichstellung von allgemeinen und berufsorientierten Bildungswegen
[4].
Der Ständerat gab den Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft (hier als Zweitrat) und Solothurn zur
Koordination der kantonalen Bildungssysteme Folge. Die Initiativen fordern die Schaffung einer Verfassungs- und Gesetzesgrundlage, welche die kantonalen Bildungssysteme in der ganzen Schweiz koordiniert
[5].
Eine Studie der Caritas belegt den
Mangel an Bildung als
Hauptquelle der Armut in der Schweiz. So waren im Jahr 2000 nur 86% der 30- bis 64-jährigen Männer ohne nachobligatorische Ausbildung erwerbstätig, bei den Männern mit einem Abschluss auf Hochschulstufe arbeiteten hingegen 95,5%
[6]. Gemäss einer Analyse der Volkszählung 2000 des BFS hat sich der prozentuale Anteil von Personen mit tertiärer Ausbildung zwischen 1980 und 2000 von 9,9% auf 18,3% fast verdoppelt, die Bildungsunterschiede zwischen Männern und Frauen haben sich ebenfalls vermindert. Entscheidend für eine höhere Ausbildung ist jedoch immer noch die soziale Herkunft: Die Chance zu studieren ist für ein Akademikerkind fünfmal grösser als für ein Arbeiterkind
[7].
Gemäss den Erkenntnissen des Nationalen Forschungsprogramms „Bildung und Beschäftigung“ sind die sozial und wirtschaftlich problematischen
Chancenungleichheiten in der Aus- und Weiterbildung auch dem unübersichtlichen Schweizer Bildungssystem anzulasten, welches das Auf- und Umsteigen innerhalb der Bildungsformen erschwert und am Ende der Volksschule schwer korrigierbare Laufbahnentscheide verlangt. Diffus sei das Ausbildungssystem aber auch wegen der oft unkoordinierten Vernetzung von Allgemein- und Berufsbildung. Die Forschenden empfahlen, landesweit einheitliche und messbare Mindestqualifikationen bei den Sprachkenntnissen, im Umgang mit Computern, in Mathematik, aber auch bei den Sozialkompetenzen und betreffend Projektmanagement zu definieren, um lebenslanges Lernen für alle zu ermöglichen. Die Bildungsinstitutionen sollten sich klarere Profile geben, was eine neue Aufgabenverteilung zwischen Universitäten, Fachhochschulen und Höheren Fachschulen bedinge
[8].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion ab, welche einen Drittel der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank für eine
Bildungsoffensive einsetzen wollte; der Vorstoss wurde zusammen mit der Botschaft des Bundesrates zur Verwendung des überschüssigen Nationalbankgoldes behandelt
[9].
Grundschulen
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Riklin (cvp, ZH), das den Bundesrat auffordert, den Regierungen der an der deutschen
Rechtschreibereform beteiligten Länder das Interesse der Schweiz an einem Konsens mitzuteilen. Eine Untersuchung aus Österreich zeigte, dass Schülerinnen und Schüler nach einer Umgewöhnungsphase mit der neuen Orthographie durchschnittlich 13% weniger Fehler machen als mit der alten und bei der Zeichensetzung sogar nur noch halb so viele
[10].
Im Rahmen des „Programme for International Student Assessment“ (
PISA) testet die OECD alle drei Jahre eine repräsentative Stichprobe von 15-Jährigen. 2003 beteiligten sich 41 Staaten an der Studie. Die Schweizer Schülerinnen und Schüler schnitten in allen Bereichen besser ab als vor drei Jahren: Im Schwerpunktbereich Mathematik erreichten sie Rang 9, im Lesen Rang 13, in den Naturwissenschaften Rang 12 und im Problemlösen Rang 11. Die besten Resultate erzielten die Jugendlichen aus Hongkong-China, Finnland und Korea. Eine detailliertere Auswertung der Daten bestätigte den grossen Einfluss von sozialen, kulturellen und ökonomischen Faktoren auf die schulischen Leistungen. Schülerinnen und Schüler aus einfachen Verhältnissen und mit im Ausland geborenen Eltern schnitten erneut schlecht ab. EDK-Präsident Hans Ulrich Stöckling machte dafür auch die Schweizer Einwanderungspolitik verantwortlich. Bis Anfang der neunziger Jahre seien meist unterdurchschnittlich Qualifizierte in die Schweiz eingewandert, welche das Bildungsniveau gesenkt hätten; andere Einwanderungsländer hätten hingegen mit einer restriktiveren Einwanderungspolitik ihre Platzierungen steigern können
[11].
Eine Studie des Nationalfonds kam zum Ergebnis, dass mit der
Wiederholung eines Schuljahres in der Primarschule das pädagogische Ziel meist nicht erreicht werde (fast jedes fünfte Kind wiederholt während der Schulpflicht eine Klasse). Die Repetition sei zu teuer; der Entscheid für die „Ehrenrunde“ falle zufällig, abhängig von der Lehrkraft. Die Ergebnisse basieren auf Befragungen von über 4000 Kindern aus 234 Klassen in 24 Kantonen (ohne TI und NE) des zweiten Schuljahres sowie deren Lehrpersonen
[12].
Die Fachhochschulen Aargau, Solothurn und beider Basel beschlossen, künftig im Bereich der
Bildungsforschung und -entwicklung zusammenzuarbeiten
[13].
Um zu verhindern, dass
pädophile Lehrer in anderen Kantonen eine Stelle antreten, führt die EDK eine schwarze Liste. Die Datenschutzbeauftragten wiesen die EDK darauf hin, dass ihr für diese Art der Datensammlung die nötige gesetzliche Grundlage gemäss kantonalen Datenschutzgesetzen fehle. Zudem stellten sie die Verhältnismässigkeit der Massnahme und die vorgesehene Datenbearbeitung in Frage. Die Erziehungsdirektoren beschlossen, die Liste trotzdem weiterzuführen
[14].
Im Rahmen des im Nachgang zu PISA 2000 beschlossenen Projektes
Harmonisierung der obligatorischen Schule (
HarmoS) lief die Entwicklung der Bildungsstandards an, welche zu einer Vereinheitlichung der Lehrpläne und zu überprüfbaren Leistungszielen in den wichtigsten Fächern führen soll. Basierend auf diesen Standards sollen die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler am Ende des 2., 6. und 9. Schuljahres in den Fächern Muttersprache, Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften künftig landesweit gemessen und verglichen werden. Neben einer verbesserten Schulbildung erhofft sich die EDK mehr Transparenz und eine bessere Orientierung und längerfristig eine indirekte Harmonisierung der Strukturen im Volksschulbereich sowie eine Angleichung bei den Lehrplänen und Lehrmitteln; HarmoS bildet auch die Voraussetzung für die Herabsetzung des Schuleintrittalters. 2007 will die EDK ein neues Konkordat der obligatorischen Schule verabschieden. Die FDP beschloss die Ausarbeitung einer Volksinitiative, welche landesweit einheitliche Vorgaben für die Volksschule vorsieht (gleiches Alter für den Schuleintritt und den Übertritt in weiterführende Stufen, Vereinheitlichung beim Schulstoff, insbesondere beim Fremdsprachenunterricht). Die EDK hielt dieses Vorhaben mit Hinweis auf das Projekt HarmoS für überflüssig
[15].
Im Berichtsjahr gaben die Bildungsdirektoren der Romandie und des Tessins (BE, FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS) ein Konzept zur Harmonisierung der Lernziele (plan d’études-cadres romand d’harmonisation des objectifs d’apprentissage, PECARO) in die Vernehmlassung.
PECARO definiert nicht nur die Lernschwerpunkte für die drei Altersstufen (1.-2., 3.-6. und 7.-9. Schuljahr), sondern legt auch fest, wie viel Zeit die Lehrkräfte für die Vermittlung des entsprechenden Lernstoffes aufzuwenden haben. Einige Waadtländer Parlamentarier und Elternvereinigungen drohten mit dem Referendum, weil sie befürchteten, die Kontrolle über die obligatorische Schule zu verlieren
[16].
Im Zusammenhang mit HarmoS verabschiedete die EDK einen Strategiebeschluss zur Koordination des Sprachenunterrichts. Höchste Priorität habe als Erstsprache die lokale Landessprache. An der Primarschule würden zwei
Fremdsprachen unterrichtet, darunter eine Landessprache; die andere sei in der Regel Englisch. Der Fremdsprachenunterricht beginne im 3. und 5. Schuljahr. Die Wahl der Einstiegssprache sei den Kantonen freigestellt, werde aber regional koordiniert. Am Ende der obligatorischen Schulzeit (9. Schuljahr) müssten alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Lernziele erreicht haben. Dem EDK-Beschluss stimmten 24 Kantone zu, nur Luzern und Appenzell-Innerrhoden enthielten sich der Stimme; in Luzern ist das Frühfranzösisch umstritten, während Appenzell-Innerrhoden das Französisch vor zwei Jahren zu Gunsten des Englischen an die Oberstufe delegierte. In mehreren Kantonen regte sich Widerstand gegen die Einführung von zwei Fremdsprachen auf Primarstufe; in Zürich, Thurgau und Graubünden sind entsprechende Volksinitiativen hängig. Die Ost- und die Zentralschweizer Bildungsdirektoren sprachen sich für Englisch als erste Fremdsprache aus, während jene der sechs Kantone entlang der Sprachgrenze (BE, BL, BS, FR, SO, VS) für Französisch optierten
[17].
Die Versuche mit der sogenannten
Basis- oder Grundstufe (dem flexiblen Schuleintritt und der Zusammenfassung von Kindergarten und Unterstufe) in Ostschweizer Schulen stiessen auf Anklang. Neu starteten auch Nidwalden und Zürich einen Versuch. Insgesamt begannen nach Angaben der EDK-Ost rund 60 Versuchsklassen das Schuljahr 2004 in der Basisstufe. Im Schuljahr 2005/06 sollen auch Klassen im Kanton Bern und in der Zentralschweiz dazukommen
[18].
Mehrere Kantone verfügten als letzte Massnahme gegen
renitente Schülerinnen und Schüler den Ausschluss vom Unterricht bis zu mehreren Wochen. Viele Gemeinden stellten Schulsozialarbeiter an, damit sich die Lehrkräfte vermehrt wieder ihrer eigentlichen Aufgabe, der Vermittlung des Schulstoffes, widmen können
[19].
Mittelschulen
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Widmer (sp, LU), das den Bundesrat beauftragt, bei der
Evaluation der neuen Matura den Status der Fächer Informations- und Kommunikationstechnologien besonders sorgfältig abzuklären. Verworfen wurden hingegen zwei Motionen der SVP: Freysinger (VS) hatte die Revision der seit 2003 gültigen Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung verlangt; in seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass Änderungen auf eidgenössischer Ebene mit den kantonalen Prüfungsreglementen koordiniert werden müssten. Pfister (SG) hatte die Aufnahme von Verhandlungen mit Deutschland gefordert, da schweizerische Staatsangehörige bei der Umrechnung ihrer Maturitätsnoten schlecht wegkämen und so bei der Zulassung zu Numerus-clausus-Fächern benachteiligt seien
[20].
Berufsbildung
Die EDK verabschiedete ein Passerellen-Reglement, nach dem Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität über eine
Ergänzungsprüfung Zugang zu universitären Hochschulen erhalten. Diese Prüfung umfasst die Fachbereiche lokale Landessprache, zweite Landessprache oder Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften
[21].
Die Erziehungsdirektorenkonferenz einigte sich auf die Grundsätze für eine Revision der interkantonalen Vereinbarungen im Berufsbildungsbereich. Diese zielten darauf ab, auch Jugendlichen in der
Berufsbildung (und nicht nur Studierenden) eine möglichst grosse
Mobilität zu ermöglichen. Denn wer ausserhalb seines Wohnkantons an einer Höheren Fachschule studiert, muss mit hohen Studiengebühren rechnen, ausser, zwischen den beiden Kantonen existiert ein Finanzierungsabkommen. Die EDK schlug, gestützt auf das neue Berufsbildungsgesetz, vor, dass die Kantone neu an die Standortkantone Kopfbeiträge pro Studierende zahlen und die Qualitätsstandards der Höheren Fachschulen untereinander in Einklang bringen, so dass schliesslich ein gesamtschweizerisch vergleichbares Niveau in der Berufsbildung resultiert
[22].
Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Freysinger (svp, VS), welche den Bundesrat beauftragt, zum Schutz von privaten Anbietern von Ausbildungen, namentlich im Hotelmanagement, ein
branchenspezifisches Akkreditierungssystem einzuführen, um die Transparenz zwischen den verschiedenen Bildungsgängen zu erhöhen und die Studierenden über Konditionen und Seriosität der Anbieter zu informieren
[23]. Abgelehnt wurden eine Motion Mathys (svp, AG), welche Anpassungen der revidierten kaufmännischen Grundbildung verlangt hatte, sowie mit 88:66 Stimmen eine Motion Menétrey-Savary (gp, VD), die Gefangenen eine Aus- oder Weiterbildung mit einem Abschluss ermöglichen wollte; der Bundesrat hatte sich mit dem Hinweis auf die kantonalen Kompetenzen beim Strafvollzug gegen das Vorhaben gestellt
[24].
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Cina (cvp, VS). Dieses beauftragte den Bundesrat, in Anlehnung an den traditionellen Bericht der Bundesregierung über die freien Berufe, der vom deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht wird, einen
Bericht zu verfassen, der sowohl die charakteristischen Merkmale der
freien Berufe in der Schweiz als auch deren Rolle in der Wirtschaft aufzeigt
[25].
In seiner Antwort auf eine Anfrage Noser (fdp, ZH) erklärte der Bundesrat, der Entwurf der
neuen EU-Richtlinie, die auf alle reglementierten Berufe angewandt wird, ändere das europäische System der
Anerkennung von Diplomen nicht, sondern bezwecke eine Vereinfachung, um zur Flexibilität der Arbeitsmärkte und zu einer grösseren Liberalisierung der grenzüberschreitenden Dienstleistungen beizutragen. Der Bundesrat werde über die allfällige Aufnahme von Verhandlungen mit der EU entscheiden, wenn die Richtlinie von den Instanzen der Europäischen Union verabschiedet worden ist
[26].
In seiner Antwort auf eine Interpellation Häberli (cvp, TG) hielt der Bundesrat fest, dass
Abschlüsse der höheren Berufsbildung, d.h. an höheren Fachschulen, vorerst nicht mit an den Universitäten und Fachhochschulen gebräuchlichen ECTS-Punkten qualifiziert würden, da sich diese nicht für die duale berufliche Bildung eigneten. Die EU plane aber, einen übergreifenden Referenzrahmen zu schaffen für das für die Berufsbildung in Entwicklung begriffene ECVET-System (European Credits for Vocational Education and Training) und das ECTS-System für Hochschulen, um den Transfer von Kreditpunkten aus dem ECVET- in das ECTS-System zu ermöglichen und umgekehrt. Wenn die EU die entsprechenden Richtlinien verabschiedet habe, werde sie die Schweiz wahrscheinlich übernehmen. Damit könnten Abschlüsse der beruflichen Tertiärbildung dereinst partiell an ein Bachelor-Studium angerechnet werden
[27].
Auch wenn das neue Berufsbildungsgesetz mit Kurzlehren den Schulschwachen künftig den Berufseinstieg erleichtern dürfte, scheint sich der Trend zu gebrochenen Bildungswegen zu verstärken, wie die Studie „Transition von der Erstausbildung ins Erwerbsleben“ des BFS zeigte. Als Folgeuntersuchung von PISA in der Reihe „Bildungsmonitoring Schweiz“ angelegt, untersuchte die Erhebung, wie Jugendliche den Eintritt in die nachobligatorische Ausbildung bewältigen. 9% fanden zwei Jahre nach absolvierter Schulpflicht den Einstieg in eine Lehre oder weiterführende Schulen noch nicht. Analog zu PISA zeigte sich, dass Jugendliche aus bescheidenen sozialen Verhältnissen, junge Migrantinnen und Migranten sowie Realschüler geringere
Aussichten auf eine nachobligatorische Ausbildung haben, selbst wenn sie schulisch ebenso begabt sind wie andere Jugendliche
[28].
Im März gab das BBT bekannt, dass es nach der Auflösung der „
Task-Force Lehrstellen“ die Aufsicht über den Lehrstellenmarkt weiterführe, weil der Strukturwandel weitergehe und die Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger zunehme. Im Jahr 2003 blieb der Lehrstellenmarkt gemäss Schlussbericht der Task-Force mehrheitlich stabil. Bewährte Massnahmen vor Ort wie der Einsatz von Lehrstellenförderern, die Anschubfinanzierung von Lehrbetriebsverbünden sowie die Vermittlung und das Mentoring von Jugendlichen ohne Lehrstelle hätten zur Stabilisierung der Lage beigetragen. Angespannt sei die Lehrstellensituation noch in den urbanen Zentren
[29].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Galladé (sp, ZH) ab, welche verlangte, dass Betriebe, die Lehrstellen oder Ausbildungsplätze in anderer Form (Praktikum) anbieten, ein
Qualitätslabel erwerben können. Gemäss Bundesrat bestehe schon ein entsprechendes Label in den Kantonen der Romandie und dem Tessin (CRFP), an dem sich auch Schwyz und Zug beteiligten. Das BBT habe zusammen mit der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz vereinbart, das erfolgreiche Label-Projekt der CRFP auf die ganze Schweiz auszudehnen
[30].
In seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Anfragen erklärte der Bundesrat, das
neue Berufsbildungsgesetz sehe eine Harmonisierung der Lehrverträge vor, um die Mobilität der Lehrlinge zu fördern und die administrativen Hürden für die Lehrbetriebe abzubauen. Für Kleinbetriebe ergäben sich neue Chancen, weil der Bund mit dem Innovationskredit über Mittel für Anschubfinanzierungen von Lehrbetriebsverbünden und für die Weiterentwicklung des Ausbildungsmodells verfüge. Im Rahmen des Gesetzes werde er auch spezifische Massnahmen wie Informatikkurse für junge Frauen weiterführen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern
[31].
Die Rektoren der Schweizer Universitäten beabsichtigen, das Medizinstudium umfassend zu revidieren. Das Konzept
„Hochschulmedizin 2008“ schlägt folgende Neuerungen vor: 1.) Die Universitäten übernehmen vom Bund die Verantwortung für die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte (Zulassung zum Studium, Ausbildungsinhalte, Prüfungen und Qualitätssicherung); die Weiterbildung zum Facharzt oder zum Assistenzarzt und die Berufszulassung bleiben hingegen weiterhin Sache des Bundes. 2.) Das Medizinstudium wird nicht mehr mit einem Staatsexamen abgeschlossen, sondern führt neu über ein an allen fünf medizinischen Fakultäten angebotenes Grundstudium, den Bachelor (3 Jahre), zum international anerkannten Master (2-3 Jahre). Der klassische Arzt, der „Dr. med.“, hat keinen Doktortitel mehr; das Doktorat (3 Jahre) wird als forschungsorientierte Qualifikation neu gestaltet. 3.) Die berufliche Weiterbildung zum Facharzt wird von den Universitäten getrennt und liegt in der Verantwortung einer separaten Institution. 4.) Eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Universitäten ermöglicht eine bessere Kostentransparenz
[32].
Ende Jahr verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (
Medizinalberufegesetz, MedBG), dem Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte und neu auch Chiropraktorinnen und Chiropraktoren unterstellt sind. Die Vorarbeiten für die Ablösung des aus dem Jahr 1877 stammenden Gesetzes über die Freizügigkeit des Medizinalpersonals waren seit bald zehn Jahren im Gang. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf bezweckt – entsprechend den in der Praxis schon eingeleiteten Reformen – in der Ausbildung den modernen, auch nicht rein medizinischen Anforderungen an ärztliche Berufsleute besser Rechnung zu tragen. Hinzu kommt eine neue Abgrenzung der Aufgaben von Universitäten und Bund. Festgelegt werden die Ziele der Ausbildung; den Weg zur eidgenössischen Schlussprüfung bestimmen die Universitäten mit Studiengängen, die akkreditiert sein müssen
[33].
Hochschulen
Oppositionslos gab der Ständerat einer parlamentarischen Initiative Plattner (sp, BS) Folge, welche die
Ausarbeitung eines Hochschulartikels in der Bundesverfassung verlangt, der die Kompetenzen von Bund und Kantonen für den Hochschulbereich neu regelt. Der neue Verfassungsartikel soll eine gemeinsame Rechtsgrundlage für die ETH, die Universitäten und die Fachhochschulen bilden und ihnen eine gewisse Autonomie gewähren. Angestrebt wird eine bessere Steuerung des Hochschulsystems, eine grössere Transparenz bei der Mittelzuteilung und eine bessere Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen
[34].
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Riklin (cvp, ZH), welches vom Bundesrat verlangt, bei der
zukünftigen Hochschulfinanzierung verstärkt qualitative Aspekte zu berücksichtigen und die Hochschulen nicht lediglich durch Pro-Kopf-Beiträge pro Studierende zu unterstützen. Letzteres sei zu einseitig und verleite die Schulen dazu, ohne Rücksicht auf die Qualität möglichst viele Studierende anzuwerben, weil dies zusätzliche Gelder einbringe
[35].
Im April präsentierte die wirtschaftsnahe Institution Avenir Suisse ihre Vorstellungen zur
Hochschullandschaft der Schweiz mit drei Hochschultypen: Die „globale Hochschule“ biete Spitzenforschung auf höchstem internationalen Niveau nach dem Vorbild der London School of Economics, mit englisch als Unterrichtssprache und einem Anteil inländischer Studierender von 10%; als Beispiel diene die ETH Zürich. Die „europäische Hochschule“ (wie die Hochschule St. Gallen oder das Departement für Wirtschaft der Fachhochschule beider Basel) orientiere sich stärker an der Praxis und richte sich an Studierende, die nach dem Studium einen Beruf ergreifen und nicht in die akademische Lehre oder Forschung einsteigen möchten; Unterrichtssprachen seien die jeweiligen Landessprachen und englisch. Die „nationale Hochschule“ (z.B. die Universität Luzern, die Hochschule für Holzwirtschaft Biel oder die neu geschaffenen Pädagogischen Hochschulen) bereite Studierende, die vorwiegend aus der Schweiz stammen, auf berufliche Tätigkeiten im Inland vor; Forschung habe nur einen geringen Stellenwert. Gemäss Avenir Suisse soll sich die Finanzierung der Hochschulen nicht nach dem Bildungsangebot, sondern nach der Nachfrage richten. Damit der Bund die notwendige Steuerungsmacht erhalte, seien Beiträge für Studierende aus anderen Kantonen nicht mehr interkantonal zu regeln, sondern vom Bund zu übernehmen. Dessen Beiträge an die Hochschulen richteten sich nach Indikatoren wie Zahl der Studierenden, Dauer der Studienzeiten oder Zahl der Zitierungen in Publikationen. Unternehmerisches Verhalten der Hochschulen zusammen mit höheren Studiengebühren (bei verbessertem Stipendien- und Darlehenssystem) sollten die Qualität der Ausbildung sicherstellen
[36].
An einer Bildungstagung der FDP regte Bundesrat Couchepin an, dem
Bund die
Zuständigkeit für die beiden ETH, die Forschung und neu für die Hochschulmedizin zu überlassen. Die
Kantone hingegen übernähmen die vollständige Verantwortung für die Universitäten und die Fachhochschulen, welche sie ohne Bundesbeiträge finanzieren müssten. Von diesen Reformen erhoffte sich Couchepin eine verbesserte Koordination zwischen den Universitäten. Der Präsident der EDK äusserte sich ablehnend zu diesen Ideen. Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) reagierte mit der Forderung, die Hochschulbildung auf Bundesebene in einem einzigen Departement anzusiedeln (die Universitäten sind dem EDI, die Fachhochschulen dem EVD zugeordnet). Der Bund müsse in Hochschulfragen endlich mehr Verantwortung übernehmen, aber in Partnerschaft mit den Kantonen. Nötig sei nicht ein zentralistisches, dirigistisches Organ, sondern eine nationale Leitung, die dem Bundesrat unterstellt sei und eine gesamtschweizerische Planung erarbeite
[37].
Im November gaben die Bundesräte Couchepin und Deiss in Absprache mit der EDK bekannt, die Strukturen im Hinblick auf die „
Hochschullandschaft 2008“ zu straffen; die Universitätsförderung ist bis 2007 beschränkt und soll durch eine dauerhafte Regelung abgelöst werden, in die auch das bisher eigenständige Fachhochschulgesetz integriert wird. Der Gesetzesentwurf soll in der zweiten Hälfte 2005 in die Vernehmlassung gehen. Vorgesehen ist, die grosse Zahl an
Steuerungsgremien zu reduzieren und durch drei Organe zu ersetzen: Die Gesamtsteuerung soll die Konferenz der Hochschulträger übernehmen, in der ein Vertreter des Bundesrates und 14 Kantonsvertreter Einsitz nehmen. Sie legt die Studienstrukturen, die Qualitätssicherung und die Finanzierungsregeln fest. Die Rektorenkonferenz koordiniert die Institutionen und setzt die Entscheide der Trägerkonferenz um. Der Schweizerische Hochschulrat schliesslich soll als beratendes Organ die gesamtgesellschaftliche Sicht einnehmen. Wie bisher beteiligt sich der Bund an den Kosten der kantonalen Universitäten und der Fachhochschulen. Für sie wie auch für die ETH soll neu aber eine einheitliche Finanzierung basierend auf den Standardkosten gelten. Der Bund soll kein Recht erhalten, Angebotsbereinigungen zu erzwingen, Subventionen jedoch von der Koordination zwischen den Hochschulen abhängig machen
[38].
In seiner Antwort auf verschiedene parlamentarische Fragen hielt der Bundesrat fest, das VBS und die Armee bemühten sich, Lösungen zu finden, um die
terminliche
Vereinbarkeit des Hochschulstudiums mit der militärischen Grundausbildung zu verbessern
[39].
Der Bundesrat anerkannte die Stiftung
Fernstudien Schweiz als beitragsberechtigte universitäre Institution im Sinn des Universitätsförderungsgesetzes. Der 1992 gegründete Verbund, der das Nationale Kompetenz- und Studienzentrum Brig (VS), das Studienzentrum Pfäffikon (SZ) und das Centre d’enseignement à distance Sierre (VS) umfasst, bietet Studiengänge in den Bereichen Recht, Mathematik und Wirtschaftswissenschaften an, die von ausländischen Partner-Hochschulen wie der Fernuniversität Hagen (D) geführt werden. Fernstudien Schweiz wurde seit 2002 gemäss Universitätsförderungsgesetz provisorisch unterstützt und erhält ab 2005 Bundesbeiträge im Rahmen eines Leistungsauftrags
[40].
Anfang Jahr präsentierte der Rat der
Universität Basel seine Strategie für die Jahre 2005-2008. Einerseits wolle die Universität ihre Leistungen verbessern, d.h. die Life Sciences als Schwerpunkt ausbauen (Aufbau des Institutes für Systembiologie zusammen mit der ETHZ), dem Nachholbedarf in den Rechts- und Sozialwissenschaften Rechnung tragen und die Modernisierung der Lehre weiterführen. Um Defizite zu vermeiden, seien neben Kürzungen in den Fächern Theoretische Mathematik, Kernphysik, Analytische Chemie, Pflanzenphysiologie, Ur- und Frühgeschichte sowie Musikwissenschaften die vollständige Aufhebung der Bereiche Astronomie, Slawistik und Erdwissenschaften notwendig; insgesamt sollen 13 Professuren eingespart resp. umgelagert werden. Gemäss dem Präsidenten des Universitätsrates handle es sich um die grösste
Veränderung des Portfolios, die von der Universität je verlangt wurde. Die Pläne lösten eine Protestwelle bei den Studierenden aus, worauf die Universitätsleitung nochmals über die Bücher ging und zum Schluss kam, dass die von der Schliessung bedrohten drei Fächer erhalten werden könnten, wenn sie mit anderen Bereichen oder Hochschulen kooperierten
[41].
In seinen Antworten auf die Anfragen Müller-Hemmi und Marty Kälin (beide sp, ZH) erklärte der Bundesrat, dass das seit Beginn des Jahres
neu strukturierte Departement Umweltwissenschaften an der ETHZ aus der Fusion der bisherigen Departemente für Umweltnaturwissenschaften und Forstwissenschaften hervorgegangen sei. Da mit der Fusion keine neuen Professuren geschaffen wurden und sich unter den bisherigen einundzwanzig Dozenten keine Frau befinde – die Lehrstuhlinhaberin für Pflanzenbiodiversität wurde 2003 an eine amerikanische Universität berufen – entspreche die rein männliche Führungsstruktur im Departement Umweltwissenschaften nicht den BFT-Grundsätzen, wonach die Genderperspektive in die Bildung und die Forschung zu integrieren sei
[42].
Anlässlich einer dringlichen Interpellation der FDP führte der Nationalrat eine längere Diskussion über das
Programm „Innovation und Valorisierung des Wissens“. Die geplante Verteilung von 16 Mio Fr. durch den Bund für den Wissens- und Technologietransfer stiess auf Kritik. Die beiden WBK waren sich einig gewesen, dieses Geld nicht in Form von Giesskannensubventionen an die Hochschulen zur Verbesserung der Administration auszuschütten; sie hatten sich gegen den Aufbau einer neuen Verteilungsorganisation ausgesprochen. Genau dies sei jedoch geschehen. Aus Sicht der WBK besser geeignet für die Transferaufgabe sei die Kommission für Technologie und Innovation (KTI)
[43].
Ohne Gegenstimme überwies die kleine Kammer eine Motion Bürgi (svp, TG), welche die Gewährung von Hochschulbeiträgen von einer materiell
verstärkten Zusammenarbeit der Hochschulen abhängig machen will. Teure Fächer sollen an einzelnen Standorten konzentriert werden, so dass entsprechende Portfoliobereinigungen stattfinden. Der Nationalrat stimmte einer gleichlautenden Motion Randegger (fdp, BS) zu
[44].
Im Oktober wurden die
theologischen Fakultäten von Genf, Lausanne und Neuenburg zur „Fédération des Facultés de théologie romandes“ zusammengelegt
[45]. Die theologische Fakultät der Universität Luzern und die theologische Hochschule Chur wählten eine andere Zusammenarbeitsform. Sie teilen sich die Professur für Liturgiewissenschaften, während die vakante Stelle in Pastoraltheologie von Luzern und der Universität Freiburg gemeinsam besetzt wird
[46].
Im Berichtsjahr verabschiedete das Parlament die
Revision des Fachhochschulgesetzes. Eintreten war in beiden Kammern unbestritten. In der Detailberatung stimmte der
Ständerat der Einführung der zweistufigen Ausbildung (Bachelor/Master) im Sinne der Bologna-Reform zu, ergänzte aber die Befugnisse der Kantone dahingehend, dass sie zum Erwerb des Masters zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen erlassen dürfen; Ziel sei es, den Bachelor als berufsqualifizierenden Regelabschluss in den Fachhochschulen (FHS) aufzuwerten. Der Rat entschied, die Land- und die Forstwirtschaft als eigenständige Fachbereiche aufzuführen und sie nicht unter dem Begriff Life Sciences zu subsumieren. Der Bund habe auf die Besonderheit der Organisationsstrukturen von FHS Rücksicht zu nehmen, an welchen mehr als ein Kanton oder ausländische Staaten beteiligt sind; diese Präzisierung trug der Situation in der Ostschweiz Rechnung, wo sich auch das Fürstentum Liechtenstein engagierte. Der Ständerat lockerte die Zulassungsbedingungen für die Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität; angesichts der Schwierigkeit für künftige Studierende, einen Arbeitsplatz für das Vorpraktikum zu finden, sei es sinnvoll, dass diese ihre Praxiserfahrung auch während des Studiums und nicht zwingend davor erwerben können. Der Kernpunkt der Revision, die Integration der Studiengänge in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst, war unbestritten. Zu deren Finanzierung sah der Bundesrat eine Subventionierung in der Höhe von jährlich 20 Mio Fr. bis 2007 und ab 2008 eine Gleichstellung mit den anderen FHS vor, wollte aber – ebenso wie die Finanzkommission – die Möglichkeit offen halten, diese Gleichstellung aufzuschieben, falls die Finanzlage des Bundes dies erforderte. Mit 22:19 Stimmen lehnte die kleine Kammer diesen Antrag ab, weil sie Unsicherheiten vermeiden wollte und der Bund gegenüber den Kantonen glaubwürdig bleiben sollte. Sie stellte sich, unterstützt von Bundesrat Joseph Deiss, gegen den Antrag, die Subventionierung anstelle des bisherigen festen Drittels auf „höchstens“ ein Drittel der Investitions- und Betriebskosten zu beschränken. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 37 Stimmen einhellig angenommen
[47].
In der Herbstsession stimmte der
Nationalrat in den meisten Punkten den von der kleinen Kammer vorgenommenen Änderungen zu. Eine wichtige Differenz schuf er bei den Zulassungsbedingungen, wo er – wie der Bundesrat – die Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität verpflichten wollte, vor dem Eintritt in eine FHS ein einjähriges Berufspraktikum zu absolvieren. Die Absolventen der verschiedenen Maturitäten seien gleich zu behandeln, wer die Berufsmatura abgeschlossen habe, werde auch nicht prüfungsfrei zur Universität zugelassen; zudem gelte es zu vermeiden, dass die FHS zu Light-Universitäten würden. Kompromissanträge, welche für das Praktikum eine Frist bis ein Jahr vor Diplomabschluss resp. bis Ende des ersten Studienjahres vorsahen, wurden abgelehnt. Bei der Anerkennung ausländischer Diplome verpflichtete der Nationalrat im Gegensatz zur kleinen Kammer den Bundesrat dazu, den berufspraktischen Teil in den Ausbildungsgängen zu berücksichtigen. Bei der Akkreditierung unterstützte die Ratsmehrheit die Vorlage der Regierung, wonach das Volkswirtschaftsdepartement mit den Kantonen vereinbaren kann, die Akkreditierung der FHS und ihrer Studiengänge Dritten zu übertragen, um die Qualität und die Besonderheiten des dualen Ausbildungssystems in der Schweiz zu sichern; die finanzielle Beteiligung des Bundes habe sich auf die Hälfte der akkreditierungsbedingten Kosten zu beschränken. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen
[48].
In der
Differenzbereinigung einigten sich die beiden Kammern darauf, bei der Akkreditierung von FHS und ihrer Studiengänge die Kantone beim Entscheid mit einzubinden, da diese Träger der Fachhochschulen sind; bei der Anerkennung ausländischer Diplomabschlüsse soll auch der berufspraktische Teil der Ausbildung berücksichtigt werden. In der Einigungskonferenz setzte sich der Nationalrat mit seiner Auffassung durch, dass Maturanden zwingend ein Berufspraktikum absolvieren müssen, um prüfungsfrei in eine Fachhochschule eintreten zu können. Das Fachhochschulgesetz passierte die Schlussabstimmung mit 40:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Ständerat) und 190:0 Stimmen (Nationalrat)
[49].
Um die
Mehrkosten für die Forschung und die
Bologna-Reform aufzufangen, beschlossen Bund und Kantone, bis 2007 insgesamt 450 Mio Fr. einsparen, indem sie die Studiengebühren bis 300 Fr. erhöhen und Subventionen für Zusatzangebote (v.a. berufsbegleitende Nachdiplomstudien) streichen
[50].
Im März erhielt die
Fachhochschule Ostschweiz, bestehend aus der Interstaatlichen Hochschule für Technik in Buchs, der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit in St. Gallen und der Hochschule für Technik Rapperswil die definitive Anerkennung durch den Bund. Die FHS Ostschweiz basiert auf einer Zusammenarbeit der Kantone Zürich, Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Inner- und Ausserrhoden, St. Gallen, Graubünden und Thurgau; das Fürstentum Liechtenstein ist an den Sitzungen des Fachhochschulrates als ständiger Gast vertreten
[51].
Im November schlossen die Regierungen des Kantons Aargau, beider Basel und Solothurns einen Staatsvertrag über eine gemeinsame
Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in den Bereichen Technik, Bau, Wirtschaft, Gestaltung und Kunst, Soziale Arbeit, Pädagogik sowie Musik (diese ab 2008). Die Kooperation soll in eine Vollfusion münden. Das von Solothurn favorisierte Modell mit drei Teilschulen drang nicht durch. Die FHNW wird einer einheitlichen Führung unterstehen (mit Hauptsitz Windisch, AG) und einen umfassenden Leistungsauftrag erhalten, jedoch an den bisherigen Standorten präsent bleiben. Weil Solothurn und Aargau hohe Mehrkosten zu tragen haben, Basel-Stadt aber entlastet wird, erklärte sich der Stadtkanton bereit, drei Jahre lang Abfederungen von insgesamt 3,4 Mio Fr. zu entrichten. Die Kantonsregierungen trugen dem insbesondere von den freisinnigen Kantonalparteien konzertiert vorgebrachten Hauptkritikpunkt aus der Vernehmlassung Rechnung und stellten eine Bereinigung der Portfolio-Frage vor den Parlamentsberatungen auf Ende Januar 2005 in Aussicht
[52].
Der Kanton Bern beteiligte sich an der von den Westschweizer Kantonen betriebenen
Fachhochschule Westschweiz (HES-SO), indem er die Ecole d’ingénieurs von St. Imier in die von Jura und Neuenburg betriebene Hochschule ARC Bern-Jura-Neuenburg überführte sowie durch ein Engagement an der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und soziale Arbeit
[53].
An den 13 Schweizer Universitäten waren im Wintersemester 2003/2004 insgesamt 109 333 Studierende eingeschrieben – rund 4600 mehr als im Vorjahr (+4,4%). 43 624 Personen (+15%) studierten an Fachhochschulen. Wie das BFS mitteilte, ist der
starke Zuwachs an den Fachhochschulen auf die Neueröffnung der Pädagogischen Hochschulen zurückzuführen
[54].
Diskussionslos lehnte der Nationalrat eine Motion Pfister (svp, SG) ab, welcher für die Masterausbildung Darlehen statt Stipendien verlangt hatte. In seiner Antwort auf eine Interpellation Randegger (fdp, BS) erklärte der Bundesrat, er werde im Rahmen der zweiten NFA-Botschaft seine Vorschläge zu den
Ausbildungsbeihilfen unterbreiten. Die EDK habe diesbezüglich eine interkantonale Vereinbarung in Aussicht gestellt. Die Arbeiten sollen so vorangetrieben werden, dass die Vereinbarung gleichzeitig mit der NFA in Kraft treten kann
[55].
Zu Beginn des Jahres setzte eine Debatte um die
Erhöhung von Studiengebühren ein. Der von economiesuisse und Avenir Suisse unterstützte Arbeitskreis Kapital und Wirtschaft schlug vor, diese von 1300 auf 5000 Fr. pro Jahr anzuheben, Stipendien und staatliche Darlehen sollten sicherstellen, dass alle, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, an einer Universität oder Fachhochschule studieren könnten; denn der zur Zeit kostengünstige Studienzugang komme eher einer Subventionierung von besser gestellten Schichten gleich. Mit den zusätzlichen Mitteln könnten die Universitäten rund 800 neue Professuren schaffen. Der Verband der Schweizer Studierendenschaften sprach sich gegen eine Erhöhung der Studiengebühren aus, da so der Zugang zu den Hochschulen für sozial schlechter gestellte Personen erschwert werde. Auch solle das bisherige Stipendiensystem nicht durch ein System von zwingend rückzahlbaren Darlehen ersetzt werden. Der Verband der schweizerischen Hochschulstudierendenschaften, in dem die beiden ETH und die Universität St. Gallen organisiert sind, begrüsste hingegen den Vorschlag. Der Leiter des Staatssekretariats für Bildung und Forschung, Charles Kleiber, sprach sich für nach Einkommensverhältnissen gestaffelten Studiengebühren bei gleichzeitiger Erhöhung von Stipendien und Darlehen aus; armen Studierenden sollten die Gebühren vollständig erlassen werden. Grundsätzlich hielt er eine Verdoppelung der Semesterbeiträge für sinnvoll. Der neue Präsident des ETH-Rates, Alexander Zehnder, plädierte für höhere Studiengebühren vor allem für Masterlehrgänge, wo sich die Hochschulen ihre Studierenden selber aussuchen sollten. Eine Umfrage bei Studierenden ergab, dass diese eine Erhöhung bis maximal 2000 Fr. für akzeptabel hielten. Auf den September hin erhöhten ETHZ und EPFL ihre Studiengebühren um 5% von 1100 auf 1160 Fr. pro Jahr
[56].
Forschung
Diskussionslos stimmte der Nationalrat einem Postulat Rossini (sp, VS) zu, das den Bundesrat beauftragt, die Stellung der Forscherinnen und Forscher in den
Humanwissenschaften in Bezug auf die Kontinuität der wissenschaftlichen Arbeit und des Wissenstransfers kritisch zu analysieren und konkrete Verbesserungsmassnahmen vorzuschlagen
[57].
Nationalrat Gutzwiller (fdp, ZH) kritisierte in einer Anfrage die
Uneinheitlichkeit der Kriterien, nach denen die kantonalen
Ethikkommissionen klinische Studien bewilligten. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, er sei daran, die Harmonisierung der Kriterien sowohl im Vollzug (Aus- und Fortbildung) als auch im Rahmen des geplanten Humanforschungsgesetzes voranzutreiben
[58].
Dieter Imboden, Professor für Umweltphysik an der ETH Zürich, ersetzt 2005 die Mikrobiologin Prof. Heidi Diggelmann (Lausanne) als Präsident des Forschungsrates des
Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Nur zwei Jahre nach Abschluss der Statutenrevision entschied der SNF, die Evaluation der Forschungsgesuche zu reformieren. Die Arbeitslast der 90 Miliz-Mitglieder des Forschungsrates betrage jetzt schon ein bis zwei Tage in der Woche, so dass eine seriöse Beurteilung der Gesuche mit dem heutigen System bald nicht mehr möglich sei
[59].
Im Juli gab der SNF die Ausschreibung eines mit 8 Mio Fr. dotierten Nationalen Forschungsprogramms bekannt, welches die
Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz untersuchen und Grundlagen für eine moderne Sprachenpolitik ausarbeiten soll. Die Forschungen sollen bis Ende 2008 abgeschlossen sein
[60].
In seiner Antwort auf eine Frage von Pia Hollenstein (gp, SG) betreffend
Nationale Forschungsprogramme (NFP) erklärte der Bundesrat, der Entscheid für ein neues NFP „Nichtionisierende Strahlung; Umwelt und Gesundheit“ falle voraussichtlich Ende Jahr. Er habe dieses Programm, das die Wirkung der sogenannt nichtionisierenden Strahlung untersuchen soll, die im Kontext der Ausbreitung der Mobilfunktechnik zu einem aktuellen Thema geworden ist, zunächst aus Budgetgründen zurückgestellt, wolle es nun aber in Beantwortung verschiedener parlamentarischer Interventionen und unter Berücksichtigung des hohen Interesses seitens der Kantone lancieren
[61].
In der Sommersession genehmigte das Parlament das neue Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU mit 166:17 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Nationalrat) resp. 42:0 Stimmen (Ständerat). Die Übereinkunft sichert gleiche Beteiligungsrechte resp. die gleichberechtigte wissenschaftliche und technologische Mitarbeit der Schweiz am
6. EU-Rahmenprogramm (2002-2006). Für die Beteiligung der Schweiz hatte der Bundesrat 2002 einen Rahmenkredit von insgesamt 869 Mio Fr. gutgeheissen. Da diese gegenüber den ursprünglichen Plänen mit einer einjährigen Verspätung erst seit Anfang 2004 gilt, war der Kredit um 62 Mio gekürzt worden. Für die Mehrheit des Nationalrats war dies ein Fehler, weil für die 2003 bewilligten Projekte zu wenig Geld zur Verfügung stehe. Mit 111:47 Stimmen hiess der Rat deshalb eine Motion seiner Bildungskommission gut, die eine Wiederaufstockung des gekürzten Kredits für das laufende Jahr um 40 Mio Fr. verlangt. Der Ständerat lehnte den Vorstoss mit 19:16 Stimmen ab. In seiner Antwort auf eine Frage Sadis (fdp, TI) versicherte der Bundesrat, dass die Finanzierung der 2003 bewilligten Forschungsprojekte gesichert sei, falls das Parlament dem im Voranschlag 2005 enthaltenen Zusatzkredit zustimme
[62].
Zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln und insbesondere zum Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft siehe oben, Teil I, 4c (Produits alimentaires).
Ende Februar wies das UVEK die Beschwerden gegen die Bewilligung des von der ETH Zürich geplanten
Freilandversuchs mit gentechnisch verändertem Weizen in Lindau (ZH) ab. Gegen die Bewilligung durch das Buwal vom vergangenen Oktober hatten Greenpeace, die Bauernorganisation IP Suisse, die Arbeitsgruppe „Lindau gegen Gentech-Weizen“ sowie mehrere Nachbarn Beschwerde eingelegt. Die ETH zeigte sich erleichtert über den Entscheid und begann Mitte März ihr Feldexperiment, obwohl die Frist für eine Anfechtung der Bewilligung beim Bundesgericht noch lief; eine Gruppe von ETH-Angestellten kritisierte das Vorgehen ihres Arbeitgebers. Greenpeace verzichtete auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, es ketteten sich jedoch rund 40 Aktivisten an den Gitterkäfig, in dem der Freilandversuch stattfand, und im Juni forderten Bio- und IP-Bauern abseits des Versuchsgeländes den Verzicht auf Gentechnik in der Landwirtschaft. Mitte Juli beendete die ETH ihren Feldversuch wie geplant. Die Forscher entnahmen noch vor der vollen Reife des Weizens die letzten Pflanzen- und Bodenproben, welche sie in der letzten Phase des Experiments im Labor auswerten wollten
[63].
Ende Juni gab der Bundesrat die
Revision des Patentgesetzes in eine zweite Vernehmlassung. Die Vorlage soll in Anlehnung an die entsprechende EU-Richtlinie einen ausgewogenen Patentschutz für Innovationen auf dem Gebiet der Biotechnologie gewährleisten. Aufgrund der Ergebnisse aus der ersten Konsultation von 2002 und des anschliessenden Dialogs nahm der Bundesrat folgende Änderungen im Vergleich zum ersten Gesetzesentwurf vor: 1.) Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen, auf denen die Erfindung beruht; 2.) Veröffentlichung aller Patentgesuche und Einführung eines kostengünstigen, für alle zugänglichen Einspruchsverfahrens; 3.) Begrenzung des Schutzumfangs für Patente auf den konkret offenbarten Zweck der gemachten Erfindung zur Vermeidung von Forschungshemmnissen; 4.) Ausweitung der Handlungen, die trotz Patentschutz erlaubt sind; u.a. ist ein breites, vertraglich nicht einschränkbares Forschungsprivileg vorgesehen sowie die Freistellung von Erfindungen zu Unterrichtszwecken oder zum Zwecke der Züchtung neuer Pflanzensorten. Der Gesetzesentwurf erlaubt zudem Zwangslizenzen für den Export patentgeschützter pharmazeutischer Produkte in Entwicklungsländer, deren Bevölkerung unter schweren Gesundheitsproblemen leidet, und die selbst über keine ausreichenden Produktionskapazitäten verfügen
[64].
Sowohl die forschende
Pharmaindustrie und der Wirtschaftsdachverband economiesuisse als auch eine Reihe von Organisationen aus dem ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Umfeld wiesen den Entwurf zurück. Erstere fürchteten aufgrund des eingeschränkten Patentschutzes bei Erfindungen, die eine Gensequenz zum Gegenstand haben, um die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Branche. Genau diese Einschränkung stiess hingegen bei den insgesamt 35 in der „
Koalition gegen Patente auf Leben und für ein gerechtes Patentgesetz“ zusammengeschlossenen Organisationen (darunter die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz, die Bauernorganisation IP Suisse, die „Erklärung von Bern“ und Tierschutzvereinigungen) auf Anklang. Kritik äusserte die Koordination aber an der expliziten Festschreibung der Patentierbarkeit des Lebens; der Entwurf deklariere Gene als Erfindungen (und nicht als Entdeckungen) und erkläre transgene Tiere und Pflanzen für patentierbar, womit er einseitig die industriellen Interessen schütze
[65].
Weiterführende Literatur
Angehrn, Marlis, Volksschulen und lokale Schulbehörden vor neuen Herausforderungen: rechtliche Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit migrationsbedingter Jugendgewalt, Lachen 2004.
Drilling, Matthias, Schulsozialarbeit: Antworten auf veränderte Lebenswelten, Bern (Haupt) 2004.
Gaillard, Laurent / Babel, Jacques, Bildungsmonitoring Schweiz. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II: Entwicklungen und Perspektiven, Neuenburg (BFS) 2004.
Moser, Urs, Jugendliche zwischen Schule und Berufsbildung: eine Evaluation bei Schweizer Grossunternehmen unter Berücksichtigung des internationalen Schulleistungsvergleichs PISA, Bern 2004.
Zahner Rossier, Claudia et al., PISA 2003: Kompetenzen für die Zukunft: erster nationaler Bericht, Neuenburg/Bern (BFS/EDK) 2004.
Die Volkswirtschaft, 2004, Nr. 4 (Monatsthema: Rolle der Fachhochschulen).
Projektleitung Bologna-Koordination (Hg.), Empfehlungen der CRUS für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses vom 16. Juni 2004, Bern 2004.
Wild-Näf, Martin, Differenzierung und Organisation der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung: eine vergleichende Studie von Ausbildungen in der deutschen Schweiz, Zürich 2004.
Sanvido, Olivier et al., „Monitoringkonzept für den Anbau von transgenen Pflanzen“, in Agrarforschung, 2004, Nr. 1, S. 10-15.
[2]
BBl, 2004, S. 3951 (Vernehmlassung) und 5965 ff., insbesondere S. 6014 und 6032 f.; vgl.
SPJ 2003, S. 274. Zu den neuen Programmen siehe
Express und
Lib., 26.10.04.
[3]
AB NR, 2004, S. 2172 und Beilagen V, S. 270 f.
[4]
TA, 10.5.04; Presse vom 15.5.04;
BZ, 13.11.04;
NZZ, 16.10.04; vgl.
SPJ 1998, S. 301.
[5]
AB SR, 2004, S. 899 f. (siehe auch die in die gleiche Richtung zielende Standesinitiative 04.304 des Kantons Bern); vgl.
SPJ 2003, S. 260.
[6] Presse vom 25.5.04;
NZZ, 26.5.04.
[9]
AB NR, 2004, S. 964; Presse vom 15.9.04. Siehe auch oben, Teil I, 4b (Banken, Börsen und Versicherungen).
[10]
AB NR, 2004, S. 2175 und Beilagen V, S. 235 f.;
BZ, 3.8. und 9.8.04;
24h, 10.8.04;
NZZ, 28.9.04 (Studie).
[11] Presse vom 6.-8.12.04. Reaktionen auf Stöcklings Aussage:
BZ, 21.12.04;
Bund, 22.12.04. Zu PISA 2000 vgl.
SPJ 2001, S. 218.
[12] Presse vom 16.12.04.
[13] Presse vom 24.11.04.
[14] Presse vom 7.2. und 20.2.04;
NZZ, 23.2.04.
[15] Presse vom 2.7., 25.10. (FDP) und 30.10.04; EDK,
Jahresbericht 2004 (Bern, März 2005), S. 5 und 7 ff.; vgl.
SPJ 2002, S. 254 und
2003, S. 262. Zur FDP siehe auch unten, Teil IIIa (Parteien).
[16] Presse vom 23.1. und 30.9.04;
NF, 30.1.04;
LT, 23.8.04.
[17] Presse vom 1.4., 3.6. und 9.9.04;
LT, 1.9.04; EDK,
Jahresbericht 2004 (Bern, März 2005), S. 3.
[18]
NZZ und
SN, 27.8.04; vgl.
SPJ 2003, S. 261.
[19]
SGT, 30.6.04;
NZZ, 28.8.04;
LT, 26.11.04; vgl.
SPJ 2000, S. 255 f. Siehe dazu unten, Teil II, 6a.
[20]
AB NR, 2004, S. 1225 und Beilagen III, S. 286 ff. (Po.) resp. 1740 und 2171 sowie Beilagen IV, S. 483 ff. und V, S. 264 f. (Mo.).
[22]
NZZ, 30.6. und 6.11.04.
[23]
AB NR, 2004, S. 2172 und Beilagen V, S. 320 f. (siehe auch die Antworten des BR auf die Ip. Gyr (sp, SZ) und Müller (fdp, SG) in
AB NR, 2004, Beilagen IV, S. 322 f. und V, S. 391);
Lib. und
NF, 7.12.04 (Freysinger).
[24]
AB NR, 2004, S. 284 f. (Menétray-Savary) und 487 und Beilagen I, S. 400 ff.
[25]
AB NR, 2004, S. 490 und Beilagen I, S. 398 f.
[26]
AB NR, 2004, Beilagen V, S. 41 f.
[27]
AB NR, 2004, Beilagen V, S. 221 f. (siehe auch die Antwort des BR auf die Ip. Graf (gp, BL) in
AB NR, 2004, Beilagen IV, S. 567 ff.).
[28]
NZZ, 25.2.04. Zu PISA siehe oben (Grundschulen).
[29] Presse vom 26.3.04; vgl.
SPJ 2003, S. 265 f.
[30]
AB NR, 2004, S. 1224 und Beilagen III, S. 310 f.
[31]
AB NR, 2004, S. 159 (Frauen) und 1404 (Lehrbetriebsverbünde) sowie Beilagen III, S. 275 f. (Lehrverträge). Zur Lehrstellensituation siehe das Po. 03.3621 Galladé (sp, ZH) in
AB NR, 2004, S. 489 und Beilagen I, S. 356 f. Zum neuen Berufsbildungsgesetz vgl.
SPJ 2002, S. 257 f.
[32] Presse vom 3.2.04;
NZZ, 16.2.04;
LT, 15.3.04.
[33]
BBl, 2005, S. 173 ff.;
NZZ, 4.12.04. Zu den Vorarbeiten vgl.
SPJ 2003, S. 269.
[34]
AB SR, 2004, S. 623 ff.;
BaZ, 8.10.04. Vgl. auch die Standesinitiativen der Kantone BE, BL und SO, siehe oben.
[35]
AB NR, 2004, S. 2173 und Beilagen V, S. 340.
[36] Presse vom 3.4.04;
WoZ, 8.4.04;
SGT, 24.6.04.
[37] Presse vom 21.6. und 26.6.04.
[38]
NZZ, 29.9.04; Presse vom 19.11.04. Zum Fachhochschulgesetz siehe unten, Fachhochschulen.
[39]
AB NR, 2004, Beilagen III, S. 218 f. und IV, S. 316 ff. und 336 f.;
Lib., 31.3.04;
TA, 1.10.04.
[41]
BaZ, 23.1., 19.2., 20.3. und 8.4.04;
NZZ, 23.1., 10.3. und 8.4.04; Presse vom 30.1.04. Zum Institut für Systembiologie siehe
NZZ, 23.1. und 26.6.04;
BaZ, 18.6.04; vgl.
SPJ 2003, S. 267 f.
[42]
AB NR, 2004, Beilagen III, S. 210 ff. und 223 f.
[43]
AB NR, 2004, S. 1625 ff.;
TA, 7.10.04.
[44]
AB SR, 2004, S. 897 ff.;
AB NR, 2004, S. 2171 und Beilagen V, S. 253 (siehe auch die Antwort des BR auf die Ip. Freysinger (svp, VS) in
AB NR, 2004, Beilagen III, S. 333 f.).
[45]
TA, 27.1. und 4.10.04;
LT und
TG, 24.9.04.
[47]
AB SR, 2004, S. 90 ff.; vgl.
SPJ 2003, S. 271.
[48]
AB NR, 2004, S. 1426 ff.; Presse vom 29.9.04.
[49]
AB SR, 2004, S. 758 ff., 855 ff., 887 und 946;
AB NR, 2004, S. 1965 ff., 2067 f., 2123 f. und 2188;
BBl, 2004, S. 7325 ff.
[51] Presse vom 13.3.04;
SGT, 22.3.04.
[52] Presse vom 14.4., 27.5. und 13.11.04; vgl.
SPJ 2003, S. 271.
[53]
BZ, 27.2. und 9.9.04.
[55]
AB NR, 2004, S. 1740 und Beilagen IV, S. 555 f. (Mo.) sowie 309 ff. Siehe auch die Mo. 04.3499 Pfister (cvp, ZG). Zur NFA siehe oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich). Vgl.
SPJ 2003, S. 270.
[56] Presse vom 21.1., 6.4. (Studierende) und 20.10.04 (Zehnder);
TA, 22.-30.1.04;
LT, 24.3., 29.4. (Kleiber) und 13.5.04 (Gebühren ETH);
BaZ und
Bund, 15.5.04 (Kleiber);
BZ, 5.6.04 (Hochschulstudierendenschaften); siehe auch die Beiträge von Hans-Ulrich Dörig, Vorsitzender Arbeit und Wirtschaft, und Thomas Brassel, ehemaliger Leiter des zürcherischen Stipendiendienstes, in
NZZ, 12.2. und 11.9. resp. 2.3.04; vgl.
SPJ 2003, S. 270.
[57]
AB NR, 2004, S. 2173 und Beilagen V, S. 326. Zur Forschung am Menschen siehe oben, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
[58]
AB NR, 2004, Beilagen V, S. 60 ff.; siehe auch die Mo. 04.3105 Dunant (svp, BS).
[59] Presse vom 18.5.04; vgl.
SPJ 2002, S. 267.
[60]
NZZ, 17.7.04. Siehe auch unten, Teil I, 8b (Sprachen).
[61]
AB NR, 2004, S. 1031.
[62]
AB NR, 2004, S. 295 ff., 1029 (Fra. Sadis) und 1238;
AB SR, 2004, S. 209 ff. und 439;
BBl, 2004, S. 3177 f.; Presse vom 17.1.04;
NZZ, 2.2.04;
Express, 4.2.04; vgl.
SPJ 2002, S. 268 und
2003, S. 274.
[63] Presse vom 28.2., 5.3., 24.3., 27.3. und 15.7.04;
NZZ, 7.6.04 (Bauernproteste); vgl.
SPJ 2003, S. 276 f. Zur Sicherheit des Freisetzungsversuches siehe auch den Beitrag von Martin T. Küenzi, Präsident der Eidg. Fachkommission für biologische Sicherheit, in
NZZ, 31.3.04.
[64] Presse vom 8.6.04; vgl.
SPJ 2002, S. 271.
[65]
NZZ, 26.10.04;
LT, 2.11.04.