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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Die Stimmberechtigten verwarfen die Vorlage zum Steuerpaket. – Die neue Finanzordnung wurde in der Volksabstimmung gutgeheissen. – Das Parlament nahm die Beratungen zum Zollgesetz in Angriff und genehmigte das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU im Rahmen der Bilateralen II. – Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zum Entlastungsprogramm 2004. – Die Staatsrechnung 2004 schloss mit einem Defizit von 1,7 Mia Fr. – Das von den Räten beschlossene Budget 2005 sah einen Ausgabenüberschuss von 1,798 Mia Fr. vor. – Volk und Stände stimmten der „Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen“ (NFA) zu.
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b.
Auf Antrag des Bundesrates verabschiedete das Parlament in der Frühlingssession eine dringliche Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, welche die Folgen der kalten Progression bis zum Inkrafttreten der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung berücksichtigt. Zu reden gab nicht der an sich unbestrittene Ausgleich der kalten Progression, sondern die Kurzfristigkeit der Vorlage, bei welcher der Bundesrat auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet und damit dem Mitbestimmungsrecht der Kantone nicht Rechnung getragen hatte. Kantonsvertreter und Ratslinke kritisierten, dass die Vorlage in das laufende Abstimmungsverfahren zum Steuerpaket eingreife. Die bürgerliche Mehrheit setzte sich jedoch mit ihrer Ansicht durch, dass mit der Vorlage die notwendige Transparenz und Klarheit für die Stimmbürger geschaffen werde. Im Gegensatz zum Bundesrat, der die im Steuerpaket verankerten neuen Tarife und Abzüge nur um die bis Ende 2004 aufgelaufene Teuerung von 6,5% hatte ausgleichen wollen, entschied das Parlament, die Teuerung erst dann auszugleichen, wenn sie effektiv 7% erreicht hat; der mit dem Steuerpaket verbundene neue Tarif wäre voll der Teuerung anzupassen, die neuen Abzüge hingegen der seit dem Inkrafttreten des Steuerpakets (2005) aufgelaufenen Teuerung [1].
Am 16. Mai 2004 kam das Steuerpaket zur Abstimmung. Insbesondere aufgrund der befürchteten Einbussen bei der Wohneigentumsbesteuerung sprachen sich neben den elf Kantonen (BS, BE, GL, GR, JU, OW, SG, SH, SO, VD, VS), welche erstmals seit 1874 das Standesreferendum ergriffen hatten, auch neun weitere für die Ablehnung der Vorlage aus. Linke und Grüne, welche ebenfalls das Referendum ergriffen hatten, Gewerkschaften und der Schweizerische Mieterverband gaben die Nein-Parole heraus. Zur Befürworterseite zählten die FDP und die SVP sowie die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände und der Schweizerische Hauseigentümerverband. Auch die CVP befürwortete das Steuerpaket, allerdings hatten viele Kantonalsektionen die Nein-Parole herausgegeben [2].
Steuerpaket
Abstimmung vom 16. Mai 2004

Beteiligung: 50,8%
Ja: 821 475 (34,1%)
Nein: 1 585 910 (65,9%)

Parolen:
Ja: CVP (9*), FDP (1*), SVP (1*), LP, EDU, FP, Lega; economiesuisse, SGV, ZSA, Hauseigentümerverband, Gemeindeverband.
Nein: SP, GP, CSP, EVP, PdA, SD; SGB, Travail.Suisse, Mieterverband, Städteverband, Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.
Stimmfreigabe: SBV

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Bei einer hohen Stimmbeteiligung von 50,8% verwarf das Volk das Steuerpaket mit 65,9% Nein- Stimmen. Lediglich in den drei Bezirken Meilen (ZH), Höfe (SZ) und Rheintal (SG) waren Ja-Mehrheiten zustande gekommen. Gemäss der Vox-Analyse lehnten Frauen, die städtische Bevölkerung und Personen mit niedrigem Einkommen die Vorlage noch deutlicher ab als Männer, die Landbevölkerung und Personen mit höherem Haushaltseinkommen. Ausschlaggebend für das Stimmverhalten waren die Parteiverbundenheit und die Einstufung auf der Links-Rechts-Achse: Unter den Befragten, welche Sympathien für die SVP bekundeten, nahmen 52%, bei der FDP 58% das Steuerpaket an, bei der SP stiess es auf massive Ablehnung (17% Ja). Ein differenzierteres Bild zeigte sich bei der CVP, wo lediglich 31% der Befragten, die der CVP nahe standen, das Steuerpaket gemäss der nationalen Parteiparole annahmen (9 kantonale Sektionen hatten die Nein-Parole herausgegeben). Diese Tendenz zur Polarisierung zwischen den Parteien bestätigte sich durch die Positionierung der Befragten auf einer Links-Rechts-Achse: Je weiter links sich die Befragten auf der Achse einstuften, desto stärker fiel die Ablehnung des Steuerpakets aus, je weiter rechts die Einstufung, desto stärker die Zustimmung. Aus der Untersuchung der Stimmmotive ging hervor, dass nach Auffassung der Gegnerinnen und Gegner das Steuerpaket zu stark den gut Verdienenden zugute kam und zu viele unterschiedliche Massnahmen enthielt [3].
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In der Frühlingssession bereinigten die Räte die letzten Differenzen bei der neuen Finanzordnung und schrieben in der Verfassung fest, dass grundsätzlich 5% des nicht zweckgebundenen Mehrwertsteuerertrages für die Prämienverbilligung der Krankenkassen eingesetzt werden sollen, sofern das Gesetz nicht eine andere Verwendung zur Entlastung der unteren Einkommensschichten festlegt. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung in beiden Räten einstimmig [4].
Die Vorlage zur neuen Finanzordnung wurde im Vorfeld der Abstimmung kaum bekämpft. Einzig die politisch unbedeutende Partei der Arbeit und drei Kantonssektionen der SVP (SG, VS, ZG) gaben die Nein-Parole heraus [5].
Neue Finanzordnung
Abstimmung vom 28. November 2004

Beteiligung: 36,8%
Ja: 1 258 895 (73,8%) / 19 6/2 Stände
Nein: 446 662 (26,2%) / 1 Stand

Parolen:
Ja: CVP, FDP, SP, SVP (3*), GP, LP, CSP, EDU, EVP, FP, Lega, SD; ZSA, economiesuisse, SGV, SBV, SGB, Travail.Suisse.
Nein: PdA.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Am 28. November 2004 stiess die neue Finanzordnung bei einer grossen Mehrheit der Stimmenden (73,8%) und allen Kantonen ausser Zug (51% Nein) auf Zustimmung. Die Vox-Analyse zeigte auf, dass eine deutliche Mehrheit der Stimmbevölkerung keine Ahnung hatte, um was es bei der Vorlage ging. Manche glaubten, sie bilde einen Teilaspekt des neuen Finanzausgleichs (NFA), über den sie am selben Wochenende zu befinden hatten. Auf den Abstimmungsentscheid hatte dies jedoch keine Auswirkungen: Nichtinformierte stimmten exakt gleich wie die wenigen, welche sich mit dem Inhalt der neuen Finanzordnung befasst hatten. Die schlechten Kenntnisse und die Verwechslung mit der NFA führten dazu, dass die Einstellung zu letzterer zum wichtigsten Bestimmungsgrund für den Entscheid über die neue Finanzordnung wurde. Wer der NFA zustimmte, hiess zu 92% auch die neue Finanzordnung gut; wer die NFA ablehnte, votierte zu 65% ebenfalls gegen die Finanzordnung. Wie bei der NFA waren auch bei der Finanzordnung die Einkommensverhältnisse das einzige soziale Merkmal, das die Stimmabgabe beeinflusste; am deutlichsten war die Zustimmung bei Personen in gutsituierten Haushalten [6].
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Basierend auf einer Standesinitiative des Kantons Jura billigte das Parlament den Gesetzesentwurf der ständerätlichen Rechtskommission zur Abschaffung von „Erbenbussen“. Damit trug es zum einen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Rechnung, wonach solche Bussen persönlich und demzufolge unvererblich sind und zum andern dem Schweizerischen Strafgesetzbuch, nach dem eine Busse mit dem Tod des Verurteilten wegfällt [7].
Gegen den Antrag des Bundesrates und den Widerstand der Linken gab nach der kleinen Kammer im Vorjahr auch der Nationalrat einer Standesinitiative des Kantons Tessin Folge, welche eine allgemeine Steueramnestie für eidgenössische und kantonale Steuern fordert; er hiess auch eine parlamentarische Initiative Polla (lp, GE) gut, welche in dieselbe Richtung zielt. Im Gegenzug überwies er ein Postulat der Minderheit seiner WAK, welches die Erhöhung der Zahl der Steuerinspektoren verlangt, um die Steuerkontrolle zu verbessern. Gegen die Empfehlung des Bundesrates lehnte der Ständerat eine Motion der WAK-NR ab, welche den Bundesrat aufforderte, im Falle einer allgemeinen Steueramnestie gleichzeitig eine Verschärfung der Strafbestimmungen und der Steuererfassungspraxis vorzubereiten [8].
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In der Herbstsession nahm der Nationalrat diskussionslos eine Motion Banga (sp, SO) an, welche analog dem Sold für Militär- und Zivilschutzdienst sowie dem Taschengeld für Zivildienst den Feuerwehrsold von der direkten Bundessteuer befreien will. Eine parlamentarische Initiative Studer (evp, AG), welche die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer verlangte, wurde mit dem Argument abgelehnt, eine solche Steuer käme einem Eingriff in die kantonale Steuerhoheit gleich, da verschiedene Kantone diese Steuer entweder abgeschafft oder reduziert hätten [9].
Im November verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden: Mitarbeiteraktien grundsätzlich zum Zeitpunkt des Erwerbs, wobei bei gesperrten und damit nicht verfügbaren Aktien der Verkehrswert mit einem Einschlag von 6% während maximal zehn Jahren reduziert wird. Bei den Mitarbeiteroptionen, die an der Börse kotiert und damit frei verfüg- und ausübbar sind, will der Bundesrat den geldwerten Vorteil zum Zeitpunkt des Erwerbs besteuern; Optionen, die nicht an der Börse kotiert oder gesperrt sind, sollen dagegen erst dann besteuert werden, wenn sie der betroffene Mitarbeiter ausübt. Allgemein soll der geldwerte Vorteil, der bei der Ausübung der Option erzielt wird, für die Steuerbemessung pro Sperrjahr um 10% (bis maximal 50%) vermindert werden. Mit der vorgesehenen Regelung müssen Arbeitnehmer keine Steuern mehr auf einem geldwerten Vorteil zahlen, den sie wegen eines späteren Kursverfalls an der Börse gar nie realisieren können [10].
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Der Nationalrat lehnte eine Motion Aeschbacher (evp, ZH), welche die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung verlangt, ab. Er folgte der Argumentation des Bundesrates, der mit dem definitiven Systementscheid noch zuwarten will. Anfang Dezember präsentierte eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der eidgenössischen und der kantonalen Steuerverwaltung, der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, der städtischen Steuerkonferenz und der Wissenschaft in Beantwortung eines Postulats Lauri einen Bericht mit drei Modellen zur Einführung der Individualbesteuerung: Modell 1 sieht eine konsequente Individualbesteuerung mit Zuordnung nach den zivilrechtlichen Verhältnissen vor, Modell 2 eine Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung unterteilt nach zwei Untervarianten bei der Deklaration, und Modell 3 ein Veranlagungswahlrecht für Ehepaare (Wahl zwischen Zusammenveranlagung mit Teilsplitting oder Individualbesteuerung, die den Regeln der Besteuerung von Alleinstehenden folgt). Der Wechsel hin zur Individualbesteuerung sei gemäss den Autoren nur langfristig machbar, da mit grossem Aufwand für die Kantone verbunden [11].
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In der Sommersession gab der Nationalrat diskussionslos einer parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion Folge, welche im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform II insbesondere eine Halbierung der steuerlichen Doppelbelastung des Risikokapitals, eine Erleichterung der Unternehmernachfolge bei Einzelfirmen und Personengesellschaften und eine Verbesserung des Beteiligungsabzugs verlangt. Im Winter erklärte Bundesrat Merz anlässlich der Diskussion zu einer Interpellation Wicki (cvp, LU), dass die Vernehmlassung zum letzten Jahr in Konsultation gegebenen Vorentwurf einer Unternehmenssteuerreform II für keine der drei vorgeschlagenen Varianten eine klare Mehrheit ergeben habe. Basierend auf der aber inzwischen vorliegenden Einigung zwischen den Kantonen und dem Finanzdepartement beabsichtige die Regierung, in der ersten Hälfte des kommenden Jahres ihre Botschaft zu präsentieren, damit das Parlament noch im gleichen Jahr die Beratungen aufnehmen könne. Voraussetzung sei, dass der Gesamtbundesrat der Vorgehensweise des Finanzdepartements folge und weiterhin beim Unternehmer und nicht bei der Unternehmung eine steuerliche Entlastung anstrebe [12].
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Mit 94:61 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Gysin (fdp, BL) Folge, welche verlangt, die Grundsätze für die Erstellung des Lohnausweises auf Gesetzesstufe festzuhalten. Arbeitgeber sollen auf dem neuen Lohnausweis nur in gesetzlich festgelegten Fällen Gehaltsnebenleistungen aufführen müssen. Damit soll verhindert werden, dass die Steuerbehörden in Zukunft weiterhin von ihrer Kompetenz Gebrauch machen, zusätzliche materielle Bestimmungen in den Lohnausweis aufzunehmen. SP und Grüne sprachen sich nicht grundsätzlich gegen die Initiative aus, befürchteten aber, mit der im Begehren vorgeschlagenen Formulierung würden Steuerschlupflöcher geschaffen. Ende November einigten sich die Wirtschaftsverbände und die Kantone nach langem Seilziehen darauf, den neuen Lohnausweis 2006 definitiv einzuführen [13].
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Der Ständerat überwies eine Motion David (cvp, SG) als Postulat. Es verlangte, dass die Kosten der berufsorientierten Weiterbildung als Weiterbildungskosten steuerlich in Abzug gebracht werden können. In seiner Antwort auf eine Interpellation Sommaruga (sp, BE) stellte der Bundesrat eine Aufstellung der Steuerabzüge und welche Einkommensklassen davon profitierten, auf Ende Jahr in Aussicht [14].
Nachdem der Ständerat im Vorjahr einer Standesinitiative des Kantons Jura Folge gegeben hatte, billigte der Nationalrat das Begehren diskussionslos. Es verlangt eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Steuerpflichtige sollen in einem Nach- oder Strafsteuerverfahren nicht mit Ordnungsbussen zur Herausgabe von Unterlagen gezwungen werden dürfen; der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz wegen ihrer diesbezüglichen Rechtspraxis gerügt [15].
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Indirekte Steuern
Zum Demographie-Prozent bei der 11. AHV-Revision siehe unten, Teil I, 7c (AHV).
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Weil das Steuerpaket in der Volksabstimmung gescheitert war, konnten auch die unbestrittenen Massnahmen im Bereich der Stempelabgaben nicht in Kraft treten. Da deren Geltungsdauer bis Ende 2005 befristet ist, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament im August eine gegenüber dem abgelehnten Steuerpaket inhaltlich unveränderte Revisionsvorlage. Diskussionslos und ohne Gegenstimme hiess der Ständerat in der Wintersession diese Neuauflage gut [16].
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In der Frühlingssession nahm die kleine Kammer die Beratungen zum neuen Zollgesetz in Angriff und folgte dabei bis auf wenige Punkte der Vorlage des Bundesrates: Stärker als dieser erleichterte sie den passiven Veredelungsverkehr (bei dem Waren aus der Schweiz im Ausland bearbeitet und wieder importiert werden). Als Grenzzone legte sie einen Gebietsstreifen von 10 km dies- und jenseits der Zollgrenze fest (Parallelzone) – der Bundesrat hatte hingegen an der geltenden Regelung der Radialzone, d.h. einem Gebiet im Umkreis von 10 km um die nächstgelegene Zollstelle, festgehalten, um die schweizerischen Grenzbauern, die wegen höherer Absatzpreise die deutschen Bauern überbieten können, nicht zusätzlich zu privilegieren. Ausserdem beschloss der Ständerat mit 15:13 Stimmen, dass die Zollfreilager nur über sensible eingelagerte Waren Bestandesaufzeichnungen zu führen haben und nicht über alle Waren. Statt wie bisher nach fünfzehn Jahren soll eine Zollschuld bereits nach acht Jahren verjährt sein. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung einstimmig [17].
In der Herbstsession lehnte der Nationalrat einen Antrag der SVP-Kommissionsminderheit ab, die Beratungen bis zum Zeitpunkt zu verschieben, an dem klar ist, ob das Schengener Abkommen in Kraft tritt oder nicht. In der Detailberatung schloss sich der Rat in der Veredelungsfrage der kleinen Kammer an und sprach sich generell für das Äquivalenzprinzip aus, nach dem inländische Waren, die wieder ausgeführt werden, von gleicher Menge, Beschaffenheit und Qualität, nicht aber identisch sein müssen. Bei den Ausfuhren zur Veredelung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produkten hielt er jedoch am Identitätsprinzip fest und baute gegen den Widerstand der Linken einen Schutzmechanismus ein: Danach soll die Zollverwaltung auf eine Zollbefreiung verzichten können, wenn wesentliche Interessen der Wirtschaft im Inland auf dem Spiel stehen. Bei der Definition der Grenzräume folgte der Nationalrat dem Erstrat (Parallelzone), hielt jedoch für Landwirtschaftsprodukte am Prinzip der Radialzone fest. Abgelehnt wurden Anträge der Linken und Grünen, Verdächtige nur durch Personen des gleichen Geschlechts abtasten zu lassen, den Waffeneinsatz des Grenzwachtkorps einzuschränken und den Gebrauch von Waffen in Notwehr und im Notstand, nicht mehr aber als letztes Mittel zur Erfüllung eines Auftrages zu erlauben. Schliesslich verzichtete die grosse Kammer im Gegensatz zum Ständerat darauf, die Verjährungsfrist für Zollschulden von fünfzehn auf acht Jahre zu reduzieren. In der Gesamtabstimmung wurde das Zollgesetz mit 73:30 Stimmen bei 44 Enthaltungen hauptsächlich gegen den Widerstand der SP-Fraktion angenommen [18].
In der zweiten Lesung hielt der Ständerat weitgehend an seinen Positionen fest: Beim aktiven Veredelungsverkehr (bei dem Waren zollbegünstigt importiert, in der Schweiz bearbeitet und wieder exportiert werden) sprach er sich für einen konsequenten Übergang zum Äquivalenzprinzip aus und lockerte die Voraussetzungen für Zollbegünstigungen oder Zollbefreiung auch bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, da nach dem vom Nationalrat beschlossenen Identitätsprinzip separate Verarbeitungsstrassen hätten eingerichtet werden müssen, was zur Marktabschottung beitrage. Auch bei der passiven Veredelung beharrte der Rat auf konsequenten Zollermässigungen und lehnte den Schutzmechanismus bei der Landwirtschaft ab. Um Schweizer Firmen nicht gleich ins kalte Wasser zu werfen, beschloss er eine Übergangsfrist bis Ende 2011. Bei der Definition der Grenzzone sprach sich der Ständerat erneut für Parallelzonen aus; die vom Nationalrat befürwortete Spezialregelung für die Landwirtschaft (Prinzip der Radialzone) fand keine Mehrheit. Auf die Linie der grossen Kammer schwenkte der Ständerat hingegen bei der Frage der Verjährung von Zollschulden ein (fünfzehn statt acht Jahre) [19].
Im Anschluss an die Beratungen zum Zollgesetz stimmte der Nationalrat gegen den Antrag des Bundesrates einem Postulat seiner WAK zu, das die Regierung beauftragt, einen Bericht über die Zollbemessung zu erstellen und dabei die Vor- und Nachteile des heutigen Gewichtszollsystems und des Wertzollsystems, wie es in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in praktisch allen Industrieländern verbreitet ist, aufzulisten [20].
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In der Wintersession genehmigte das Parlament im Rahmen der Beratungen zu den Bilateralen Verträgen II zwischen der Schweiz und der EU das Abkommen zur Zinsbesteuerung und das ergänzende Bundesgesetz. Letzteres umschreibt das Verfahren und die Organisation, die im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Steuerrückbehalt und der Amtshilfe in Fällen von Steuerbetrug und bei ähnlichen Delikten verbunden mit der Zinsbesteuerung zur Anwendung gelangen. Nach einer allgemeinen Aussprache billigte der Ständerat abgesehen von minimen Änderungen die Vorlage des Bundesrates ohne Gegenstimme. Nachdem die SVP ihren Nichteintretensantrag zurückgezogen hatte – sie hatte die Vorlage in der Vernehmlassung als einzige Partei abgelehnt – schuf der Nationalrat beim Zinsbesteuerungsgesetz eine Differenz zur kleinen Kammer: Er beschloss, den schweizerischen Anteil am Ertrag aus dem EU-Steuerrückbehalt voll der Bundeskasse zukommen zu lassen, da der administrative Aufwand für die Verteilung von wenigen Millionen an die Kantone unverhältnismässig wäre; der Bundesrat hatte den Ertrag wie die übrigen Fiskaleinnahmen zwischen Bund und Kantonen aufteilen wollen. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat das Abkommen und das Bundesgesetz mit 146:11 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. In der Differenzbereinigung beharrte der Ständerat auf seinem Entscheid, 10% des Schweizer Anteils an den Einnahmen aus der neuen Zinssteuer an die Kantone weiterzugeben; der Nationalrat schloss sich ihm an. Die Vorlage zur Zinsbesteuerung passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 42:0 und im Nationalrat mit 171:16 Stimmen bei 4 Enthaltungen; die Opposition kam aus den Reihen der SVP [21].
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Ende Oktober gab der Bundesrat eine Änderung des Mineralölsteuer-Gesetzes in die Vernehmlassung. Ab 2007 sollen umweltschonende Treibstoffe mittels steuerlicher Anreize gefördert und damit der CO2-Ausstoss im Strassenverkehr gesenkt werden. Vorgesehen ist, die Mindereinnahmen durch eine höhere Besteuerung des Benzins vollständig zu kompensieren [22].
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Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Frühlingssession ein Postulat Triponez (fdp, BE), welches eine Verringerung und Vereinfachung der offiziellen Dokumente der Mehrwertsteuerhauptabteilung für KMU-Inhaber verlangt [23]. Ende Juni gab der Bundesrat eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in die Vernehmlassung, welche drei Varianten zur Einführung der jährlichen Abrechnung vorschlägt. Diese unterscheiden sich vor allem bei der Anzahl der betroffenen Steuerzahler sowie in der Möglichkeit von Akontozahlungen [24]. Mit Billigung des Bundesrats stimmte die grosse Kammer in der Wintersession einer Motion der CVP-Fraktion zu, welche den Bundesrat auffordert, bis 2006 Vorschläge für eine umfassende Revision des Mehrwertsteuergesetzes vorzulegen. Die Revision soll die MWSt vereinfachen und für die Anwender verständlicher machen, eine systematische und konsistente Regelung und Umsetzung vorsehen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und den bürokratischen Aufwand beim Vollzug abbauen. Um zu raschen Lösungen zu kommen, soll der Bundesrat aufzeigen, welche Massnahmen ohne Gesetzesrevision resp. im Rahmen einer vorweggenommenen Teilrevision unverzüglich umgesetzt werden können [25].
Auf Antrag seiner WAK folgte der Nationalrat in zweiter Lesung dem Ständerat und trat nicht auf eine Vorlage ein, welche basierend auf einer parlamentarischen Initiative Stump (sp, AG) eine Mehrwertsteuerbefreiung für Beiträge zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung verlangte, da die eidgenössische Steuerverwaltung inzwischen mit einer Praxisänderung dem Anliegen Rechnung trägt [26]. Hingegen stimmte der Rat einem Gesetzesentwurf seiner WAK zu, welcher basierend auf einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen will [27].
Die kleine Kammer lehnte eine Motion Hoffmann (svp, ZH) ab, welche eine erleichterte Anwendung der Gruppenbesteuerung im Gesundheitswesen verlangt hatte. Gemäss dem Begehren hätte der Austausch von Leistungserbringern, welche beispielsweise den Materialeinkauf, die Logistik, den Betrieb der Wäscherei, die technischen Dienste und die Informatik zusammenlegen und entsprechende Leistungen gemeinsam erbringen, nicht mehr steuerbar sein sollen. Bundesrat Merz warnte erfolgreich davor, die Gewährung der Gruppenbesteuerung aufzuweichen, weil Bildungs-, Kultur-, Finanz- und Kreditorganisationen dann zu Recht ebenfalls eine Gruppenbesteuerung verlangen könnten [28].
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Ausgabenordnung
Gegen den Antrag des Bundesrates stimmte der Nationalrat einem Entwurf seiner SPK zu einer Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes zu. Für dringliche Beschlüsse der Finanzdelegation des Parlaments soll neu eine Obergrenze von 250 Mio Fr. gelten; ein Minderheitsantrag hatte die Obergrenze bei 0,5% der Einnahmen festlegen wollen, um eine später nötige Anpassung an die Teuerung zu vermeiden. Damit zog der Rat die Konsequenzen aus dem Swissair-Grounding, als das Parlament vor ein Fait accompli in Milliardenhöhe gestellt worden war. Der Ständerat trat auf die Vorlage nicht ein [29].
Mit 90:75 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge, welche die Einführung des Finanzreferendums auf Bundesebene verlangt. Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige oder neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, sollen ab einem bestimmten Betrag dem fakultativen Referendum unterstehen. Gemäss der Mehrheit der vorberatenden SPK könnten einzelne konkrete Ausgaben für das Volk von grösserem Interesse sein als abstrakte Gesetze. Analysen auf Gemeinde- und Kantonsebene hätten zudem gezeigt, dass das Finanzreferendum eine bremsende Wirkung auf die Ausgaben und die Verschuldung habe. Linke und Teile der CVP lehnten den Vorstoss ab mit dem Hinweis, dass die Ausgaben zumeist auf Gesetzen beruhen, die bereits dem Referendum unterstanden. Eine weitere parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, welche die Einführung eines Behördenreferendums für Parlamentsbeschlüsse verlangte, die zu nennenswerten Mehrausgaben führen, wurde verworfen [30].
Ende November präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes. Diese ist notwendig, damit der Bund bis 2007 ein neues Rechnungsmodell einführen kann, bei dem Budgetierung, Buchführung und Rechnungslegung neu einheitlich nach kaufmännischen Grundsätzen erfolgen und Rechnungsaufbau und Finanzberichterstattung der in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Darstellung entsprechen. Die Gesetzesrevision sieht zudem die Verankerung der finanziellen Steuerung von Verwaltungseinheiten vor, welche mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) geführt werden. Damit stellt das neue Rechnungsmodell die notwendigen Informationen sowohl für die strategisch-politische Steuerung als auch für die operative Ebene der Verwaltungs- und Betriebsführung bereit, indem es die Transparenz über die durch die politischen Behörden zu treffenden Entscheide verbessert und das Parlament bei der Ausübung seiner Budgethoheit unterstützt [31].
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Sanierungsmassnahmen
Während des laufenden Jahres behandelten die Räte mehrere Vorstösse, welche eine Aufgabenverzichtsplanung verlangten: In der Sommersession lehnte der Nationalrat eine von Ständerat Epiney (cvp, VS) eingereichte Motion, welche eine umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben verlangte, ab, da mit den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 bereits entsprechende Schritte eingeleitet seien [32]. Auf Antrag des Bundesrates überwies er drei gleichlautende Motionen der SVP-, CVP- und FDP-Fraktion als Postulate, welche eine schuldenbremsenkonforme Finanzplanung ohne Steuererhöhungen, eine Verzichtsplanung sowie eine Beschränkung des Ausgabenwachstums auf das Wirtschaftswachstum forderten und stimmte der Umwandlung einer weiteren Motion der FDP-Fraktion in ein Postulat zu, das die Kürzung der Ausgaben verlangte [33]. In der Herbstsession nahm der Nationalrat eine Motion der CVP-Fraktion an, welche die Überprüfung von Aufgaben und Leistungen des Bundes und der Strukturen der Bundesverwaltung sowie die Durchforstung der Rechtserlasse forderte. Der Bundesrat hatte diesen Vorstoss lediglich in Postulatsform entgegennehmen wollen [34].
Im Anschluss an die Budgetdebatte überwies das Parlament eine Motion der FK-NR, welche den Bundesrat beauftragte, die Normen und Standards der allgemeinen Bundesverwaltung im Bereich Bauten, Raumbewirtschaftung, Logistik und Informationstechnologie in allen Departementen durchzusetzen. Zwei weitere Vorstösse der Kommission stiessen beim Nationalrat zwar auf Zustimmung, der Ständerat lehnte sie jedoch auf Antrag des Bundesrats ab: Die erste Motion forderte eine konkrete Aufgabenverzichtsplanung und Verwaltungsreform, um mindestens ein ausgeglichenes Rechnungsergebnis zu erreichen. Der Ständerat verwarf sie mit der Begründung, dass nur noch das Finanzplanjahr 2006 einen negativen Abschluss aufzeige, 2007 und 2008 gingen von schwarzen Zahlen aus. Um auch für 2006 einen ausgeglichenen Abschluss zu erreichen, müsste parallel zum und gleichzeitig mit dem Entlastungsprogramm 2004 (EP 04) mit einem Umfang von 2 Mia Fr. ein weiteres Sanierungsprogramm in der Grössenordnung von rund 800 Mio Fr. konzipiert und mit Gesetzesänderungen im Hinblick auf das Jahr 2006 umgesetzt werden. Ein derart drastisches Vorgehen – zwei Sanierungsprogramme gleichzeitig nebeneinander – sei nicht nur nicht machbar, sondern gefährde das EP 04. Die zweite vom Ständerat verworfene Motion verlangte, die im Generalsekretariat des UVEK unter der Rubrik „Dienst für besondere Aufgaben“ anfallenden, von den Bestellern nicht vollständig abgegoltenen Kosten bezüglich des Kostendeckungsgrades, der Transparenz und der Departementszuordnung zu überprüfen und entsprechende Anpassungen im Budget 2006 vorzunehmen [35]. Der Nationalrat überwies zudem diskussionslos ein Postulat der FDP-Fraktion, welches vom Bundesrat die Gewährleistung der Kostentransparenz für staatliche Leistungen forderte [36].
Ende Dezember verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Entlastungsprogramm 2004 (EP 04), mit dem er die strukturellen Defizite des Bundes bis 2007 beseitigen will. Das EP 04 setzt hauptsächlich auf der Ausgabenseite an und besteht im Vergleich zum EP 03 aus deutlich weniger, aber wesentlich ergiebigeren Massnahmen mit Schwergewicht auf den sechs grossen Ausgabengebieten (soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Bildung und Grundlagenforschung, Landwirtschaft sowie Beziehungen zum Ausland) und aus Massnahmen, die sich relativ einfach und rasch umsetzen lassen. Auf der Einnahmenseite sollen mittels verstärkter Kontrolltätigkeit Mehreinnahmen im Umfang von 100 Mio Fr. bei der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer erzielt werden. Zusammen mit den im Rahmen einer systematischen Aufgabenverzichtsplanung vorgesehenen Kürzungen der Personal-, Sach- und Investitionsausgaben in allen Aufgabenbereichen (400 Mio) resultiert die angestrebte finanzielle Entlastung von gegen 2 Mia Fr. im Jahr 2008 [37].
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Obschon die Bestimmungen der Schuldenbremse nur auf den Voranschlag Anwendung finden, präsentierte der Bundesrat im Herbst einen schuldenbremsenkonformen Finanzplan 2006-2008. Für das Jahr 2006 rechnet er mit einem Defizit von 799 Mio Fr., für die Jahre 2007 und 2008 mit Einnahmenüberschüssen von 618 Mio und 715 Mio Fr. Dank der Sanierungsmassnahmen der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 sei es möglich, die strukturellen Defizite bis 2007 abzubauen. Bedingung sei, dass die eidgenössischen Räte den geplanten Massnahmen zustimmten und sich die dem Finanzplan zugrunde liegenden Konjunkturprognosen bestätigten. Das Parlament nahm den Finanzplan zur Kenntnis, beurteilte aber das zugrunde gelegte Wirtschaftswachstum und die Einnahmenschätzungen als zu optimistisch [38].
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat von Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL), welches verlangt, den Einfluss der Fiskal- und der Staatsquote auf das Wirtschaftswachstum vertieft zu untersuchen [39]. Ein Postulat Strahm (sp, BE) wurde abgelehnt, obschon der Bundesrat den Vorstoss bereits umgesetzt hatte, indem er für die Berechnung der Fiskalquote (Abgaben an den Staat in Prozent des Bruttoinlandproduktes) gemäss OECD-Kriterien neu die privaten Beiträge an die Krankenversicherung und die freiwilligen Beiträge an die KV-Zusatzversicherung nicht mehr berücksichtigte [40].
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Staatsrechnung 2004
Die Staatsrechnung 2004 schloss mit einem Defizit von 1,7 Mia Fr. ab – budgetiert war ein Minus von 3,5 Mia Fr., was einer Verbesserung gegenüber dem Voranschlag von 1,8 Mia Fr. entspricht. Die Einnahmen fielen um 685 Mio Fr. höher aus als erwartet und nahmen im Vergleich zum Vorjahr erstmals seit 2001 wieder zu, und zwar um 1,468 Mia Fr. oder 3,1%. Die höchsten Mehreinnahmen ergaben sich bei der Verrechnungs- (+60,1% oder +987 Mio) und der Mehrwertsteuer (+3,0% oder +510 Mio), geringere Erträge erzielten die direkte Bundessteuer und die Investitionseinnahmen (-4,7% oder -578 Mio resp. -43,4% oder -323 Mio). Die Ausgaben sanken im Vergleich zum Vorjahr um 323 Mio Fr. oder 0,6%; sie lagen 1,125 Mia unter dem budgetierten Wert. Dies lag zur Hauptsache an den niedrigeren Passivzinsen und den tieferen Beiträgen an die Sozialversicherungen. Bei der sozialen Wohlfahrt setzte sich das weit überdurchschnittliche Ausgabenwachstum im vergangenen Jahr mit 3,2% (+425 Mio) fort. Bildung und Forschung wuchsen ebenfalls (+4,8% oder +179 Mio). Für Finanzen und Steuern musste der Bund hingegen 2,1% (-205 Mio) weniger aufwenden, ebenso für sonstige Aufgaben (-8,0% oder -118 Mio).
Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Defizit von 5,7 Mia Fr. ab. Der Grund für die grosse Abweichung zur Finanzrechnung liegt wie im Vorjahr vor allem bei den zusätzlichen Abschreibungen aus der Ausfinanzierung und Sanierung der Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen. Ende 2004 betrugen die Bruttoschulden des Bundes 126,7 Mia Fr., die Nettoschulden (Bruttoschulden abzüglich Finanzvermögen) stiegen um 1,8 Mia auf 105,5 Mia Fr. Die Schuldenquote betrug 28,5% [41].
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Voranschlag 2005
Das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2005 sah bei veranschlagten Ausgaben von 52 547 Mio Fr. und Einnahmen von 50 749 Mio Fr. einen Ausgabenüberschuss von 1,798 Mia Fr. vor. Damit überschritten die veranschlagten Ausgaben erneut die 50-Mia-Grenze, sie lagen 1,137 Mia Fr. oder 2,2% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten die soziale Wohlfahrt (+600 Mio oder +4,3%), die Finanzen und Steuern (+526 Mio oder +5,3%) sowie der Verkehr (+384 Mio oder +5,3%). Die grössten Entlastungen sah das Budget bei der Landesverteidigung (-128 Mio oder -2,7%) und der Landwirtschaft (-127 Mio oder -2,8%) vor. Aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs rechnete der Bundesrat mit um 5,9% (+2,8 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Höhere Erträge erwartete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+7,2% oder +836 Mio), bei den Verkehrsabgaben (+53,5% oder +515 Mio) sowie bei der Verrechnungssteuer und bei den Stempelabgaben (+11,1% oder +301 Mio resp. +10,0% oder +300 Mio). Bei den Entgelten (-6,8% oder -77 Mio) und den Einfuhrzöllen (-6,5% oder -70 Mio) rechnete er hingegen mit Mindereinnahmen [42].
Am umstrittensten in der Parlamentsdebatte waren die Kredite für die Kulturstiftung Pro Helvetia, Jugend und Sport, die Bundesämter für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und Raumentwicklung (ARE) sowie die Informationstechnologie. In der Eintretensdebatte begrüsste der Nationalrat die Anstrengungen des Bundesrates, das Budget mittelfristig auszugleichen. Während die Linke zusätzliche Massnahmen auf der Einnahmenseite und eine insgesamt weniger restriktive Finanzpolitik forderte, betonten die Bürgerlichen die Notwendigkeit fortgesetzter Sparbemühungen. Der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion verbunden mit dem Auftrag, zusätzlich eine Mia, d.h. ca. 2% des Budgets, einzusparen, ging ihnen jedoch zu weit. Die Detailberatung war geprägt durch eine Vielzahl von Minderheits- und Einzelanträgen, die grossmehrheitlich erfolglos blieben. So lehnte der Rat von der SVP verlangte Kürzungen bei der individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämien, der Anstossfinanzierung für Kinderkrippen, bei Präsenz Schweiz, bei den Entwicklungshilfekrediten und bei den Personalausgaben ab. Auch die Aufstockungswünsche von SP und Grünen bei den allgemeinen Beiträgen an internationale Organisationen und humanitäre Aktionen, der Flüchtlingshilfe und den Investitionsbeiträgen an die kantonalen Universitäten sowie Kürzungen beim Militär fanden keine Mehrheit. Gutgeheissen wurde eine Verlagerung von 700 000 Fr. von der Filmförderung auf die Erwachsenenbildung und Einsparungen von 18 Mio bei den SBB-Infrastrukturleistungen zugunsten der Trassenverbilligung. Mehr Geld als die vorberatende Kommission sprach der Nationalrat für Mittel zur Verhütung von Alkohol- und Tabakmissbrauch, für Jugend und Sport, die Beschaffung von zwei Transportflugzeugen sowie für die Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte. Zusätzlich 55 Mio bewilligte er ausserdem bei den ausserordentlichen Kantonsanteilen an die Mineralölsteuer, 15 Mio beim Regionalverkehr und 5,5 Mio bei den erneuerbaren Energien. Einsparungen nahm die grosse Kammer hingegen bei folgenden Budgetposten vor: beim EJPD auf Antrag der CVP 675 000 Fr. für externe Experten, welche Bundesrat Blocher für die Restrukturierung seines Generalsekretariats konsultieren wollte, bei Publikationen und Drucksachen 2 Mio Fr., beim Buwal unter Umlagerung von Mitteln zugunsten der Waldpflege und des Lawinenschutzes 5 Mio, beim ARE 1 Mio und bei der Informatik 25 Mio. Fr. Gegen den Widerstand der Grünen und der SVP-Fraktion genehmigte der Nationalrat das Budget, das die Limite der Schuldenbremse um 11 Mio Fr. überschritt, in der Gesamtabstimmung mit 86:66 Stimmen bei 16 Enthaltungen [43].
Aus Protest gegen eine von Pro Helvetia mit 180 000 Fr. unterstützte Ausstellung von Thomas Hirschhorn im Centre Culturel Suisse in Paris kürzte der Ständerat den Kredit der Kulturstiftung um 1 Mio. Fr. Ansonsten folgte er fast durchwegs den Vorschlägen seiner Kommission. Er billigte die vom Nationalrat vorgenommene Aufstockung um 55 Mio bei den ausserordentlichen Kantonsanteilen an die Mineralölsteuer, widersetzte sich aber der Umlagerung bei den SBB-Investitionen, den Mehrausgaben bei der Suchtprävention, bei Jugend und Sport, beim Regionalverkehr und bei den Ausfuhrbeiträgen für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie den Kürzungen beim EJPD und bei den Publikationen. In folgenden Bereichen kam die kleine Kammer dem Nationalrat einen Schritt entgegen: Aufstockung beim Programm für erneuerbare Energien um 1 Mio, Kürzungen beim Buwal um 2 Mio, beim ARE um 0,5 Mio und bei der Informatik um 15 Mio. Das Budget passierte die Gesamtabstimmung mit 33:1 Stimmen; es lag rund 31 Mio Fr. unter der Schwelle der Schuldenbremse [44].
Im Laufe der Differenzbereinigung schwenkte die grosse Kammer bei den Ausfuhrbeiträgen für die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte, bei den Präventionsmassnahmen, beim Regionalverkehr und beim EJPD auf die Linie des Ständerates ein und verzichtete auf entsprechende Aufstockungen resp. Kürzungen. Dieser folgte dem Nationalrat hingegen bei den SBB-Investitionen und bei den Publikationen. Bei den erneuerbaren Energien einigten sich die beiden Kammern auf einen Kompromiss. Über sechs Budgetpunkte musste schliesslich die Einigungskonferenz entscheiden. Der Nationalrat billigte deren Antrag mit 98:82 Stimmen bei 7 Enthaltungen, der Ständerat lehnte ihn hingegen nach kurzer Diskussion mit 25:18 Stimmen ab. Ursache für den Entscheid war der Kompromissvorschlag zu Pro Helvetia, wonach die Stiftung im kommenden Jahr 180 000 Fr. weniger hätte erhalten sollen, was genau den Kosten für die umstrittene Hirschhorn-Ausstellung entsprach. Für die Mehrheit des Ständerates wäre diese Budgetkürzung einer Strafaktion gleichgekommen, was sie unbedingt hatte vermeiden wollen. Da gemäss Parlamentsgesetz beim Scheitern der Verständigung jeweils die tieferen Beträge aus der dritten Runde in den Räten als angenommen gelten, muss die Stiftung Pro Helvetia gemäss Vorgaben der kleinen Kammer mit 1 Mio weniger auskommen und Jugend und Sport auf eine Aufstockung ihres Kredites um 1,5 Mio verzichten. In den anderen vier Bereichen hingegen galten die Vorgaben des Nationalrats: 3,5 Mio weniger für das Buwal, 1 Mio weniger für das ARE und 25 Mio weniger für die beiden Budgetposten im Bereich Informationstechnologie. Das Defizit des so bereinigten Voranschlags belief sich auf rund 1,8 Mia Fr. und entsprach knapp den Vorgaben der Schuldenbremse  AB NR, 2004, S. 2036 ff., 2095 ff. und 2137 ff.; AB SR, 2004, S. 865 ff., 904 ff. und 941 ff.; BBl, 2005, S. 511 ff.; Presse vom 17.12.04..
Diskussionslos überwies der Nationalrat zwei Postulate, welche vom Bundesrat einerseits eine Übersicht über die Verschuldung der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) und der Sozialversicherungen sowie eine Schätzung der absehbaren Entwicklung, andererseits eine volkswirtschaftliche Vermögensbilanz und einen Bericht über die Entstehung und Entwicklung der Staatsschulden seit 1990 verlangten [46].
Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2005 ein Defizit von insgesamt 6,5 Mia Fr. Dies entspricht einer markanten Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr (2004: 9 Mia). Der Fehlbetrag beim Bund belief sich auf 3,0 Mia [47], bei den Kantonen auf 2,8 Mia und bei den Gemeinden auf 700 Mio Fr. Im Vergleich zum Budget 2004 erhöhte sich das veranschlagte Defizit bei den Kantonen um 350 Mio Fr. Dagegen reduzierten sich die Finanzierungsfehlbeträge des Bundes um knapp 3 Mia und die der Gemeinden um 200 Mio Fr. Trotzdem erhöhte sich die Bruttoverschuldung der öffentlichen Haushalte nicht zuletzt aufgrund der Defizite bei den Sozialversicherungen von 3,3 Mia auf insgesamt 9,8 Mia Fr.; sie dürfte Ende 2005 schätzungsweise 259 Mia Fr. betragen. Mit einer Defizitquote von 2,1% und einer Verschuldungsquote von 56,4% (Vorjahr: 2,7% resp. 56%) bleibt die Schweiz zwar immer noch unter der von der Europäischen Union im Rahmen der Maastricht-Verträge formulierten Obergrenze von höchstens 3% für das Defizit und 60% des BIP für die öffentliche Verschuldung; sie nähert sich dieser jedoch stark an [48].
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Finanzausgleich
Ende September löste der Bundesrat sein während den parlamentarischen Beratungen zur NFA abgegebenes Versprechen ein und gab noch vor der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung die Ausführungsgesetzgebung zur NFA in die Vernehmlassung. Die Änderungen von insgesamt gut 30 Bundesgesetzen werden in Form eines referendumsfähigen Mantelerlasses zusammengefasst, dem „Bundesgesetz über die Schaffung und die Änderung von Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)“. Einerseits handelt es sich um punktuelle Modifikationen, in einzelnen Politikbereichen wie den heutigen kollektiven IV-Leistungen hingegen schlägt der Bundesrat ein neues Rahmengesetz zur sozialen Integration Invalider vor [49].
Bei einer tiefen Beteiligung von lediglich 36,9% nahmen Volk und Stände am 28. November 2004 die Verfassungsänderung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) mit 64,4% Ja-Stimmen an. Abgelehnt wurde die Vorlage nur in den Kantonen Zug (83% Nein), Schwyz (56%) und Nidwalden (53%) [50].
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
Abstimmung vom 28. November 2004

Beteiligung: 36,9%
Ja: 1 104 565 (64,4%) / 18 5/2 Stände
Nein: 611 331 (35,6%) / 2 ½ Stände

Parolen:
Ja: CVP (2*), FDP (1*), SVP (6*), LP, EVP, EDU, FP, Lega; economiesuisse, SGV, ZSA, SBV, Gemeindeverband, Städteverband, Tourismusverband, Verband öffentlicher Verkehr.
Nein: SP (9*), GP, CSP, PdA (1*); SGB, Travail.Suisse, Pro Mente Sana, Sehbehinderte, Hörgeschädigte.
Stimmfreigabe: SD.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Im Abstimmungskampf am umstrittensten war die vollständige Zuweisung der Finanzierung der Behindertenheime und -integrationsmassnahmen an die Kantone. Ein Teil der Behindertenorganisationen befürchtete infolge des Wegfalls der Bundessubventionen einen Leistungsabbau und bekämpfte deshalb die NFA. Unterstützt wurde sie dabei von der SP, den Grünen und den Gewerkschaften, welche die Nein-Parole ausgaben, wobei sechs Kantonalsektionen der SP (BE, BL, FR, NW, TG, UR) Annahme empfahlen und zwei die Stimme freigaben (BS, SZ). Die Modernisierung des interkantonalen Finanzausgleichs mit seiner neuen Berechnungsbasis (steuerbare Einkommen und Vermögen) und dem Lastenausgleich zugunsten von Gebirgskantonen und Kantonen mit Grossstädten war an sich nicht bestritten. Da sie aber eine Mehrbelastung von einigen Geberkantonen – und dort möglicherweise Steuererhöhungen – mit sich brachte, regte sich Widerstand. In diesen Kantonen (BL, NW, SZ, ZG, ZH) bekämpfte deshalb auch die SVP die Vorlage [51].
Gemäss Vox-Analyse am stärksten auf den Stimmentscheid ausgewirkt hat sich das Vertrauen in den Bundesrat. Von den sozialen Merkmalen hatte nur das Haushaltseinkommen einen gewissen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten (Gutsituierte nahmen die Vorlage eher an als ärmere Bevölkerungsschichten). Auffallend ist, dass wesentlich mehr Befragte als bei anderen Abstimmungen spontan angaben, der Empfehlung von Bundesrat und Parlament gefolgt zu sein [52].
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Finanzhaushalt der Kantone
Die 26 Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr. einen Finanzierungsfehlbetrag von 255 Mio Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 2,5 Mia Fr. Siebzehn Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Vier Kantone (BL, UR, VD, ZH) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus; sie mussten sich zur Finanzierung der Nettoinvestitionen neu verschulden. Für Basel-Land betrug der Selbstfinanzierungsgrad 51,2%, für Uri 99,7%, für die Waadt 56,0% und für Zürich 19,7%; für Genf, Glarus, Neuenburg, Schwyz und das Tessin waren die Werte negativ [53].
Für das Jahr 2005 budgetierten die Kantone Ausgaben von 70,8 Mia Fr., das sind 1,6% (1,1 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 750 Mio und waren mit 68,1 Mia Fr. um 1,1% höher als 2004. Mit schwarzen Zahlen rechneten Aargau, Bern, Obwalden, Solothurn und Wallis. Die grössten Defizite sahen die Budgets der Kantone Zürich (483 Mio), Genf (290 Mio), Tessin (262 Mio), Waadt (173 Mio), Basel-Stadt (118 Mio) und Schwyz (104 Mio) vor [54].
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Weiterführende Literatur
Bundesamt für Statistik (Hg.), Steuerbelastung in der Schweiz. Kantonshauptorte, Kantonsziffern 2003, Neuenburg 2004.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Steuerbelastung in der Schweiz. Natürliche Personen nach Gemeinden 2003, Neuenburg 2004.
Die Volkswirtschaft, 2004, Nr. 10, S. 3-37 (Monatsthema: Unternehmenssteuerreform).
Häusermann, Simon, „Neuer Lohnausweis: KMU-Verträglichkeit getestet“, in Die Volkswirtschaft, 2005, Nr. 1, S. 52-54.
Keuschnigg, Christian, Eine Steuerreform für mehr Wachstum in der Schweiz, Zürich 2004.
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Bundesamt für Statistik (Hg.), Öffentliche Finanzen der Schweiz 2002, Neuenburg 2004.
Die Volkswirtschaft, 2004, Nr. 2, S. 5-37 (Monatsthema: Haushaltsdefizite: Ursachen und Therapien).
Freitag, Markus / Vatter, Adrian, „Föderalismus und staatliche Verschuldung: ein makro-quantitativer Vergleich“, in Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2004, Nr. 2, S. 175-190.
Pfammatter, Andreas, „Staatsrechnung 2003: 2,8 Mrd. Defizit“, in Die Volkswirtschaft, 2004, Nr. 6, S. 40-44.
Schaltegger, Christoph A., „Finanzpolitik als Nachahmungswettbewerb: Empirische Ergebnisse zu Budgetinterdependenzen unter den Schweizer Kantonen“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2004, Nr. 2, S. 61-85.
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[1] BBl, 2004, S. 1287 ff.; AB NR, 2004, S. 236 ff., 288 ff., 324 ff., 383 f. und 500 f.; AB SR, 2004, S. 123 ff. und 167; BBl, 2004, S. 1381 f.; vgl. auch die Antworten des BR auf die Fra. Schibli (svp, ZH), die Ip. der SP-Fraktion und die EA Kiener Nellen (sp, BE) in AB NR, 2004, S. 321 f. und Beilagen III, S. 284 f. und 230 f. Zur Problematik der materiellen Steuerharmonisierung im Zusammenhang mit dem Steuerpaket vgl. die Antwort des BR auf die EA Hegetschweiler (fdp, ZH) in AB NR, 2004, Beilagen I, S. 147 ff.; Presse vom 4.-6.3. und 10.-17.3.04; NZZ, 30.3.04.
[2] Presse vom 27.1.-14.5.04; vgl. SPJ 2003, S. 130 f. Siehe auch unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).
[3] BBl, 2004, S. 981 ff. und 3943 ff.; Presse vom 17.5.04. Engeli, Isabelle, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 16. Mai 2004, VOX Nr. 83, Institut für Politikwissenschaft der Universität Genf und gfs.bern, Bern 2004. Das Postulat Hegetschweiler (fdp, ZH) zur Haltung des BR betreffend das Steuerpaket wurde in der Herbstsession abgeschrieben (AB NR, 2004, S. 1422 f.).
[4] AB SR, 2004, S. 5 f. und 165; AB NR, 2004, S. 180 und 499; BBl, 2004, S. 1363 f.; vgl. SPJ 2003, S. 131 f.
[5] Presse vom 23.10.04; SGT, 27.10. und 18.11.04; NZZ, 29.10., 24.11. und 26.11.04; LT, 13.11.04; AZ, 15.11.04.
[6] BBl, 2004, S. 4747 ff. und 2005, S. 951 ff.; Presse vom 29.11.04; Hirter, Hans / Linder, Wolf, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 28. November 2004, VOX Nr. 85, Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern und gfs.bern, Bern 2004. Zur NFA siehe unten (Finanzausgleich).
[7] BBl, 2004, S. 1437 ff. (RK) und 5445 f. (BR); AB SR, 2004, S. 162 f. und 649; AB NR, 2004, S. 1408 f. und 1759; BBl, 2004, S. 5445 f.; vgl. SPJ 2003, S. 132.
[8] AB NR, 2004, S. 182 ff. und 185 f.; AB SR, 2004, S. 256 f.; Presse vom 9.3. und 28.10.04; vgl. SPJ 2003, S. 132.
[9] AB NR, 2004, S. 1726 ff. (Mo.) sowie 1741 und Beilagen IV, S. 346 (pa. Iv.).
[10] BBl, 2005, S. 575 ff.; TA, 18.11.04; vgl. SPJ 2003, S. 132.
[11] AB NR, 2004, S. 2171 und Beilagen V, S. 172 ff. (Mo.); Presse vom 4.12.04; vgl. SPJ 2003, S. 132 (Po.).
[12] AB NR, 2004, S. 1106 f.; AB SR, 2004, S. 912 ff. (siehe auch die gleichlautende Ip. 04.3545 der CVP-Fraktion im NR); NZZ, 4.5.04; vgl. SPJ 2003, S. 133 f. Zu administrativen Erleichterungen von Unternehmen siehe Presse vom 21.10.04.
[13] AB NR, 2004, S. 1734 ff. (siehe auch die von den WAK-NR und -SR gebilligte, aber in den Räten noch nicht behandelte pa. Iv. 04.413 Lustenberger (cvp, LU)). Zu den Diskussionen um den neuen Lohnausweis siehe NZZ, 12.3., 1.10., 6.10. und 8.10.04; SHZ, 24.3. und 6.10.04; Presse vom 26.5., 21.10. und 25.11.04; Lit. Häusermann.
[14] AB SR, 2004, S. 9 ff. sowie 494 und Beilagen IV, S. 86 f.
[15] AB NR, 2004, S. 195 und Beilagen I, S. 41 f.; vgl. SPJ 2003, S. 134.
[16] BBl, 2004, S. 4899 ff.; AB SR, 2004, S. 902 f.; Presse vom 19.8.04; vgl. SPJ 2003, S. 134.
[17] AB SR, 2004, S. 337 ff. und 425 ff.; vgl. SPJ 2003, S. 134.
[18] AB NR, 2004, S. 1364 ff., 1473 ff. und 1486 f.; SN, 30.9.04. Zu Schengen siehe oben, Teil I, 2 (Europe: UE).
[19] AB SR, 2004, S. 783 ff.
[20] AB NR, 2004, S. 1487 f.
[21] BBl, 2004, S. 5965 ff., insbesondere 6204 ff. (Botschaft); AB SR, 2004, S. 662 ff., 714 ff., 864 und 948; AB NR, 2004, S. 1904 ff., 1932 ff., 1993 ff., 2101 und 2189 ff.; BBl, 2004, S. 7185 ff., insbesondere 7186 ff.; LT, 26.1.04; 24h und TG, 11.2.04; NZZ, 19.8., 9.9. und 7.10.04; SN, 16.9.04; TA, 19.10.04; BZ, 15.11.04; vgl. SPJ 2003, S. 134 f. Siehe auch oben, Teil I, 4b (Banken, Börsen und Versicherungen).
[22] BBl, 2004, S. 5863; BaZ, 7.6.04. Siehe auch unten, Teil I, 6d (Qualité de l’air).
[23] AB NR, 2004, S. 489 und Beilagen I, S. 360 f. Siehe auch die vom gleichen Parlamentarier eingereichte, noch nicht behandelte Mo. 03.3622 sowie als Illustration die Ip. Imfeld (cvp, OW) in AB NR, 2004, S. 487 und Beilagen I, S. 362 f.
[24] BBl, 2004, S. 3188; TA, 15.6.04.
[25] AB NR, 2004, S. 2171 und Beilagen V, S. 261; vgl. SPJ 2003, S. 135.
[26] AB NR, 2004, S. 815; vgl. SPJ 2003, S. 135.
[27] BBl, 2004, S. 469 ff. (WAK) und 4977 ff. (BR); AB NR, 2004, S. 1409; vgl. SPJ 2003, S. 135.
[28] AB SR, 2004, S. 490 ff.
[29] BBl, 2004, S. 2779 ff. (SPK) und 2799 ff. (BR); AB NR, 2004, S. 816 ff.; AB SR, 2004, S. 642 ff.; vgl. SPJ 2003, S. 135 f. (zur Kompetenz der Finanzdelegation siehe auch deren Bericht an die Finanzkommissionen des Parlaments betreffend die Oberaufsicht der Bundesfinanzen im Jahr 2003 in BBl, 2004, S. 2601 ff.). Siehe auch oben, Teil I, 1c (Parlament).
[30] AB NR, 2004, S. 1343 ff. und 1346 ff. Siehe auch oben, Teil I, 1c (Volksrechte).
[31] BBl, 2005, S. 5 ff.
[32] AB NR, 2004, S. 821 f. (siehe auch die Ip. der FDP-Fraktion in AB NR, 2004, S. 825 f.); vgl. SPJ 2003, S. 139.
[33] AB NR, 2004, S. 981 ff. (Ziffer 1 des FDP-Vorstosses wurde abgeschrieben); vgl. SPJ 2003, S. 136. Siehe auch die Ip. der SVP-Fraktion und die Ip. Loepfe (cvp, AI) in AB NR, 2004, S. 979 f. und 984 f.
[34] AB NR, 2004, S. 1419 f.
[35] AB NR, 2004, S. 1893 ff.; AB SR, 2004, S. 832 f.
[36] AB NR, 2004, S. 2173 und Beilagen V, S. 220.
[37] BBl, 2005, S. 759 ff. (Botschaft); Presse vom 16.4., 12.6., 18.6.; 1.7., 3.7., 8.7., 20.8., 10.9., 2.11., 22.11., 24.11. und 23.12.04. Zu den Auswirkungen der Sparmassnahmen 03 siehe die Antworten des BR auf die Ip. Amgwerd (cvp, JU) und die Fra. Zisyadis (pda, VD) (Kulturelle Erwachsenenbildung), die Ip. der GP-Fraktion (Sicherheit der Bergbevölkerung und der Tourismusregionen) und die Fra. Gadient (svp, GR) (Schutzwald), Frösch (gp, BE) und Fässler (sp, SG) (Gleichstellung resp. Frauen) sowie Menétrey-Savary (gp, VD) (Einstellung der Zeitschrift Energie-Environnement) in AB SR, 2004, S. 473 ff.; AB NR, 2004, S. 1029 f. und Beilagen I, S. 223 ff., 478, 487 und 513 sowie Beilagen V, S. 377 f.
[38] Bericht des Bundesrates zum Finanzplan 2006-2008, Bern 2004; AB NR, 2004, S. 1783 ff. und 1895; AB SR, 2004, S. 794 ff. und 832; Presse vom 26.-27.2.04.
[39] AB NR, 2004, S. 489 und Beilagen I, S. 381 f. Zum Zusammenhang zwischen Staatsquote und Wirtschaftswachstum siehe auch die Antwort des BR auf die EA Rey (sp, VS) in AB NR, 2004, Beilagen III, S. 208 f.
[40] AB NR, 2004, S. 822 ff. Zur Entwicklung der Fiskalquote siehe die Antwort des BR auf die EA Roth-Bernasconi (sp, GE) in AB NR, 2004, Beilagen IV, S. 159 f.
[41] Eidg. Finanzverwaltung, Botschaft zur Staatsrechnung 2004, Bern 2005. Zum Nachtrag I zum Voranschlag 2004 vgl. AB NR, 2004, S. 797 ff., 978 f. und 1035 f.; AB SR, 2004, S. 240 ff. und 328 f.; BBl, 2004, S. 3653 ff.; zum Nachtrag II zum Voranschlag 2004: AB NR, 2004, S. 1784 ff. und 1895 f.; AB SR, 2004, S. 793 ff. und 832; BBl, 2005, S. 509 f.
[42] Eidg. Finanzverwaltung, Botschaft zum Voranschlag 2005, Bern 2004; Eidg. Finanzverwaltung, Bundesbeschlüsse über den Voranschlag 2005, Bern 2005; BBl, 2005, S. 511 ff. und 1705; Lit. May.
[43] AB NR, 2004, S. 1784 ff., 1800 ff., 1817 ff., 1832 ff., 1870 ff. und 1888 ff.; Presse vom 11.11. (Kommission), 30.11.-3.12. und 7.-8.12.04.
[44] AB SR, 2004, S. 793 ff., 800 ff., 813 ff., 820 ff. und 833 f. Zu Pro Helvetia siehe unten, Teil I, 8b (Kulturpolitik).
[46] AB NR, 2004, S. 2173 f. und Beilagen V, S. 311 f. und 336.
[47] Die Differenz von 1,243 Mia Fr. im Vergleich zum Budgetergebnis der Finanzrechnung des Bundes (-1,798 Mia gemäss Beschluss der eidg. Räte vom Dezember 2004) ist darauf zurückzuführen, dass in der Finanzstatistik sowohl der Fonds für Eisenbahngrossprojekte (Saldo: -1,231 Mia) als auch der ETH-Bereich (Saldo: -12 Mio) bei den Ausgaben und Einnahmen des Bundes mitberücksichtigt werden (Lit. May).
[48] Lit. May. Für die Kantone siehe auch LT, 7.6.04.
[49] BBl, 2004, S. 5265; Presse vom 25.9.04.
[50] BBl, 2004, S. 4747 ff., 6953 ff. (FiLaG) und 2005, S. 951 ff.; Presse vom 29.11.04. Siehe auch oben, Teil I, 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen).
[51] Presse vom 16.4., 29.5., 9.7., 18.8.-18.9., 9.10., 12.10.-25.11.04. Zur Abstimmungskampagne der Behindertenorganisationen siehe auch die Fra. Loepfe (cvp, AI) und die Fra. Müller (fdp, SG) in AB NR, 2004, S. 1544 f. und Beilagen IV, S. 623 resp. S. 605.
[52] Hirter, Hans / Linder, Wolf, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 28. November 2004, VOX Nr. 85, Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern und gfs.bern, Bern 2004.
[53] Auswertungen der Rechnungen 2004 der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen.
[54] Lit. May.
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