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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Die Konjunkturlage verbesserte sich, namentlich in der ersten Jahreshälfte. – Der Bundesrat gab eine Neukonzeption der Regionalpolitik in die Vernehmlassung. – Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Verschärfung des Binnenmarktgesetzes. – Der Gewerkschaftsbund lancierte das Referendum gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in grossen Bahnhöfen. – Der Bundesrat beantragte eine Publikationspflicht für die Löhne von Spitzenmanagern börsenkotierter Firmen.
 
Die im internationalen Vergleich sehr niedrigen Wachstumsraten der schweizerischen Volkswirtschaft dominierten auch im Berichtsjahr die wirtschaftspolitische Diskussion. In ihrem zu Jahresanfang vorgestellten Länderbericht empfahlen die Experten der OECD der Schweiz einmal mehr den Abbau wettbewerbshemmender Regelungen insbesondere im Elektrizitäts- und Kommunikationsmarkt, im Gesundheitswesen und in der Agrarpolitik. Entsprechende Zielsetzungen waren auch in einem wenig später vom Bundesrat verabschiedeten 17-Punkte-Programm für mehr Wachstum enthalten [1].
Von den meisten Ökonomen und den bürgerlichen Parteien wird seit langem ein negativer Zusammenhang zwischen hoher Staatsquote und dem Wirtschaftswachstum postuliert. Die SP, welche dies bestreitet, forderte den Bundesrat mit einem vom Nationalrat diskussionslos überwiesenen Postulat auf, eine Studie ausarbeiten zu lassen, welche diesen Zusammenhang im internationalen Vergleich abklärt. Diese soll auch analysieren, ob nicht die Verwendungszwecke der Staatsausgaben entscheidend für positive oder negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum seien. Zudem müsse abgeklärt werden, inwiefern die Ablehnung des EWR-Beitritts und das im internationalen Vergleich sehr hohe Preisniveau sich wachstumshemmend ausgewirkt haben [2].
Konjunkturlage und -politik
Die Weltkonjunktur entwickelte sich namentlich in der ersten Jahreshälfte positiv. Vom starken Wirtschaftswachstum in den USA und den neuen asiatischen Industrieländern vermochten auch Europa und Japan zu profitieren. Diese Impulse wurden in Europa allerdings in der zweiten Jahreshälfte von den heftig steigenden Erdölpreisen und dem Wertverlust des US-Dollars wieder gedämpft [3].
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Die schweizerische Konjunktur präsentierte sich nach zwei Jahren der Stagnation wieder in einem günstigeren Licht. Von den ansteigenden Exporten nach den stark wachsenden Volkswirtschaften der USA und der asiatischen Schwellenländer profitierte auch die Schweiz. Die gesteigerten Exporte führten ebenfalls zu einer Zunahme der Investitionen. Der private Konsum belebte sich zwar zu Jahresbeginn, erlahmte dann aber rasch wieder. Gemäss ersten Schätzungen nahm das reale Bruttoinlandprodukt um 1,7% (2003: -0,4%) zu. Der Aktivsaldo der Ertragsbilanz blieb mit 53,4 Mia Fr. nahezu unverändert hoch (2003: 56,7 Mia Fr.).
Die verbesserte Konjunkturlage vermochte sich noch kaum auf den Arbeitsmarkt auszuwirken. Die Zahl der Beschäftigten stieg nur wenig (0,2%) an, wobei dieser Zuwachs ausschliesslich auf das Konto von ausländischen Staatsangehörigen ging (+1,3%). Im Industriesektor bildete sich die Zahl der Beschäftigten weiter zurück (-0,6%), während sie im Dienstleistungssektor erneut zunahm (+0,9%). Die Arbeitslosenquote blieb relativ stabil; bis in den Sommer sank sie, dann nahm sie wieder leicht zu. Im saisonbereinigten Jahresmittel erhöhte sie sich von 3,7% auf 3,9%; am Jahresende betrug sie 4,0% (Dezember 2003: 4,1%), was einer Zahl von 158 416 Personen entsprach. In der Deutschschweiz verharrte die Arbeitslosenquote auf 3,4% während sie in der Romandie und im Tessin von 4,5% auf 5% anstieg. Ausländer waren mit einer durchschnittlichen Jahresquote von 7,1% mehr als doppelt so häufig betroffen wie Schweizer (2,9%) [4].
Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung war mit einem Jahresmittel von 0,8% nur unwesentlich höher als in den beiden Vorjahren (0,6%). Dabei betrug die Inflationsrate inländischer Waren und Dienstleistungen 0,9% und diejenige der Importgüter 0,6% [5].
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Am 17. Juni erhöhte die Nationalbank den Leitzins um 0,25% auf 0,5%. Diese sowohl von der SP und den Gewerkschaften als auch den Unternehmerverbänden kritisierte Straffung ihres geldpolitischen Kurses begründete sie mit der Robustheit des konjunkturellen Aufschwungs bei gleichzeitigen ersten Anzeichen einer Inflationstendenz. Als sie im September mit der gleichen Begründung eine Erhöhung um weitere 0,25% vornahm, blieben die Proteste weitgehend aus. Obwohl nach Ansicht der Nationalbank die langfristige Teuerungsprognose eine weitere Verknappung der Geldmenge verlangt hätte, verzichtete sie wegen der in der zweiten Jahreshälfte wieder ungünstiger gewordenen Konjunkturaussichten auf erneute Zinserhöhungen [6].
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Strukturpolitik
Nachdem der Expertenentwurf für eine neue Regionalpolitik verwaltungsintern überarbeitet worden war, gab der Bundesrat die Vorlage im Mai in die Vernehmlassung. Wie aus dem Expertenentwurf bekannt, will der Bund nicht mehr den Bau von einzelnen Infrastrukturprojekten (z.B. Skilifte, Mehrzweckhallen) in den strukturschwachen Regionen mitfinanzieren, sondern Anschubfinanzierungen für Projekte leisten, welche die Unternehmen in den Regionen gemeinsam konkurrenzfähiger machen. Konkret würde beispielsweise der Aufbau von Vermarktungs- und Technologie- resp. Ausbildungszentren gestützt, von deren Leistungen die ansässigen Unternehmen profitieren könnten. Derartige Starthilfe soll nicht nur in Bergebieten, sondern auch in Agglomerationen und grenznahen Regionen ausgerichtet werden. Überhaupt keine Bundeshilfe mehr würden hingegen einzelne Bergtäler erhalten, deren Wirtschaft über kein Entwicklungspotential verfügt. Nicht mehr weitergeführt werden soll auch der sogenannte Bonny-Beschluss, der in strukturschwachen Regionen einzelnen Unternehmen mit Bundesmitteln unter die Arme greift. Für diese neue Regionalpolitik gedenkt der Bundesrat etwa gleich viel Geld einzusetzen wie bisher, d.h. rund 70 Mio Fr. pro Jahr. In der Vernehmlassung äusserten sich die Bergkantone, die meisten Kantone der Westschweiz und auch die SVP ablehnend; ihrer Meinung nach muss sich die Hilfe weiterhin ausschliesslich auf Berggebiete konzentrieren. Die geringe Unterstützung für die Vernehmlassungsvorlage veranlasste den Bundesrat, eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Projekts einzusetzen. In dieser sind die Kantone prominent vertreten [7].
Mit einem auf zehn Jahre befristeten Bundesbeschluss hatte das Parlament 1995 die rechtlichen Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung des Standortmarketings der Schweiz (durchgeführt durch die Organisation „Standort Schweiz“) geschaffen. Gemeinsam mit den Kantonen wirbt diese Organisation bei Investoren im Ausland für die Unternehmensansiedelung in der Schweiz. Um diese Arbeit fortführen zu können, beantragte der Bundesrat im Berichtsjahr, ein Bundesgesetz zur „Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz“ zu schaffen und für die Jahre 2006 und 2007 einen Rahmenkredit von maximal 9,8 Mio Fr. zu bewilligen. In der Vernehmlassung hatten sich Economiesuisse und die SVP gegen die Fortführung dieses Projekts ausgesprochen und eine bessere Koordination der Aktivitäten der übrigen sich mit der Imagepflege der Schweiz im Ausland betrauten Organisationen (Exportförderung, Pro Helvetia, Schweiz Tourismus) verlangt [8].
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Der Bundesrat beantragte dem Parlament einen Zahlungsrahmen von 200 Mio Fr. für die Periode 2005-2009 zugunsten der Organisation Schweiz Tourismus. Deren primäre Aufgabe ist die Werbung im Ausland für das schweizerische Fremdenverkehrsangebot, und sie wird zu mehr als zur Hälfte vom Bund finanziert. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen 200 Mio Fr. lagen zwar um 10 Mio höher als der letzte Rahmenkredit, aber bedeutend niedriger als die von Schweiz Tourismus gewünschten 277 Mio Fr., welche eine Steigerung um fast 40% bedeutet hätten. Die Marketingorganisation des Tourismus begründete ihre Forderung damit, dass es darum gehe, in den sich stark entwickelnden Kundenmärkten Russland und vor allem China vermehrt präsent zu sein. Dem Ständerat erschien der bundesrätliche Vorschlag allerdings zu knauserig. Mit knappem Mehr erhöhte er den Beitrag auf 230 Mio Fr. Der Nationalrat stimmte jedoch für die von der Regierung vorgeschlagenen 200 Mio für fünf Jahre. Angesichts der Tatsache, dass der Bund unter diversen Titeln pro Jahr rund 210 Mio Fr. direkte Subventionen an die Tourismusförderung bezahlt und der Branche zudem einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen gewährt, drängt sich nach Ansicht der Wirtschafts- und Abgabenkommissionen beider Räte eine Gesamtschau über die staatlichen Unterstützungsmassnahmen und ihre Wirkungen auf. Beide Ratskammern überwiesen ein Postulat, das den Bundesrat zur Vorlage eines entsprechenden Berichts auffordert. Um aufgrund der Resultate dieses Berichts rasch eventuelle Reformvorschläge umsetzen zu können, beschloss der Ständerat in der ersten Runde der Differenzbereinigung, die Laufzeit des Kreditrahmens für Schweiz Tourismus von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Am Kreditrahmen von 46 Mio Fr. pro Jahr (also 138 Mio für die Dreijahresperiode) hielt er jedoch fest. Danach schwenkte auch der Nationalrat auf diese Lösung ein; er tat dies gegen den Widerstand der Linken, welche den bundesrätlichen Vorschlag von 40 Mio Fr. pro Jahr bis zuletzt verteidigte [9].
Der Bundesrat möchte das Verfahren für die Bewilligung von Luftseilbahnen vereinheitlichen und vereinfachen. Diese Absicht wurde in der im Berichtsjahr durchgeführten Vernehmlassung begrüsst. Die Kantone wandten sich allerdings dagegen, dass damit der Bund auch die Zuständigkeit für Skilifte erhielte. In der kurz vor Jahresende zuhanden des Parlaments vorgelegten Botschaft blieben die Skilifte explizit im Kompetenzbereich der Kantone [10].
Im Mai beschloss der Bundesrat, die Weiterarbeit an der Revision des Lotteriegesetzes vorläufig einzustellen. Vorangegangen war diesem Entscheid die Vernehmlassung zu einem Expertenentwurf, welche vor allem bei den Kantonen sehr negative Reaktionen ausgelöst hatte, sowie der Beschluss der zuständigen kantonalen Fachdirektoren, ein Konkordat zur Regelung bestimmter bestehender Probleme namentlich beim Vollzug auszuarbeiten [11]. Die Rechtskommission des Nationalrats war allerdings der Ansicht, dass die Kantone die Bestimmungen über die Aufstellung von Glücksspielautomaten ausserhalb von konzessionierten Casinos zu wenig restriktiv handhaben. Konkret ging es zur Hauptsache um die bisher vor allem in Restaurants in der Westschweiz aufgestellten elektronischen Lotterie-Automaten (sog. Tactilo-Automaten). Nach Ansicht der Lotteriegesellschaften handelt es sich dabei um die elektronische Form der an Kiosken verkauften Rubel-Lose, nach Ansicht der Spielbankenbetreiber hingegen um Glücksspielautomaten. Die von der Rechtskommission eingereichte Motion für eine klare bundesgesetzliche Definition der Glücksspielautomaten unter Einbezug der Tactilo-Geräte wurde vom Bundesrat bekämpft und fand im Nationalrat keine Mehrheit. Der Bundesrat hatte argumentiert, dass er zuerst die Ergebnisse der oben erwähnten Bestrebungen der Kantone abwarten wolle, bevor er selber wieder aktiv werde [12].
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Wettbewerb
Eine im Jahr 2000 von der parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle publizierte Analyse hatte ergeben, dass das 1995 beschlossene Binnenmarktgesetz sein wichtigstes Ziel, die landesweite Öffnung von kantonal reglementierten und segmentierten Märkten, nicht erreicht hat. Infolge restriktiver kantonaler Zulassungsvorschriften seien bestimmte Märkte (z.B. Sanitär- oder Taxigewerbe) immer noch stark segmentiert und damit dem freien Wettbewerb entzogen. Eine vom EVD anfangs 2003 eingesetzte Expertenkommission schlug vor, das Binnenmarktgesetz mit einer Teilrevision wirksamer auszugestalten. So soll insbesondere nicht nur der freie Marktzugang (bei Erfüllung der Vorschriften des Herkunftskantons), sondern auch die gewerbliche Niederlassung garantiert werden. Die Verweigerung der Gewerbeniederlassung wäre nur noch in gut begründeten Ausnahmefällen zulässig. Um eine Benachteiligung von Inländern gegenüber Konkurrenten aus der EU zu vermeiden, soll zudem dort, wo keine interkantonale Abkommen bestehen, die Anerkennung der Fähigkeitszeugnisse nach dem Muster des EU-Anerkennungsverfahrens geschehen. Da die Erfahrung mit dem bestehenden Gesetz gezeigt hatte, dass betroffene Individuen nur selten gegen effektive Marktbehinderungen klagen, beantragte die Expertenkommission schliesslich auch noch, der Eidg. Wettbewerbskommission ein Beschwerderecht einzuräumen (bisher durfte sie bei wettbewerbsfeindlichen Entscheiden von kantonalen und kommunalen Behörden bloss Empfehlungen abgeben). Die im Frühling des Berichtsjahres durchgeführte Vernehmlassung fiel mehrheitlich positiv aus. Kritik namentlich an der Ausweitung des freien Marktzugangs kam vor allem von den Kantonen Genf und Waadt; aber auch Westschweizer Unternehmerverbände sprachen sich gegen die angestrebte Wettbewerbsverschärfung aus. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnte den Expertenentwurf zwar nicht ab, kritisierte aber grundsätzlich die Liberalisierung der Märkte. Der Bundesrat sah sich durch diese Einwände jedoch nicht zu einem Kurswechsel veranlasst. Er leitete die Teilrevision des Binnenmarktgesetzes weitgehend in der von den Experten ausgearbeiteten Fassung dem Parlament zu [13].
Mit der Überweisung eines Postulats Sommaruga (sp, BE) hat der Ständerat die Regierung beauftragt zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, mit der EU Verhandlungen über ein Abkommen über die gegenseitig anerkannte regionaleuropäische Erschöpfung im Patentrecht aufzunehmen. Mit einer solchen Regelung würde die Bestimmung aufgehoben, dass nur offizielle Vertreiber patentrechtlich geschützte Waren importieren dürfen. Diese Ausweitung der Zulassung von sogenannten Parallelimporten auf patentgeschützte Güter würde nach Ansicht der Postulantin einen wesentlichen Beitrag zur Senkung des hohen schweizerischen Preisniveaus leisten. In seinem gegen Jahresende vorgestellten Bericht lehnte der Bundesrat derartige Verhandlungen ab. Sein Hauptargument war, dass der bestehende Patentschutz und die damit verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen für die forschungsintensive schweizerische Industrie (v.a. für die Pharmabranche) von überwiegender Bedeutung seien [14].
Günstige Auswirkungen auf die Preise versprechen sich viele auch von der Einführung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips, demzufolge der Verkauf eines importierten Gutes automatisch zugelassen wird, wenn es den technischen Vorschriften des Ursprungslands genügt. Mit der Überweisung eines Postulats Leuthard (cvp, AG) beauftragte der Nationalrat die Regierung mit der Abklärung der Folgen der Einführung dieses Prinzips für die Schweiz. Der freisinnige Ständerat Hess (OW) verlangte mit einer noch nicht behandelten Motion die einseitige Einführung dieses Prinzips in Bezug auf Einfuhren aus der EU und dem EWR [15].
Der Rücktritt des Preisüberwachers Werner Marti (sp, GL) bot dem Wirtschaftsverband Economiesuisse und auch der SVP den Anlass, die Abschaffung dieser dank einer angenommenen Volksinitiative in der Verfassung verankerten und gemäss Meinungsumfragen sehr populären Institution zu fordern. Die Kritiker argumentierten, dass diese Stelle mit dem im Berichtsjahr in Kraft gesetzten verschärften Kartellrecht überflüssig geworden sei. Dies sei um so mehr der Fall, als sie bei den administrierten, also von den politischen Behörden festgelegten Preisen ohnehin nur Empfehlungen abgeben könne. Der St. Galler Wirtschaftsprofessor Franz Jaeger verlangte, dass bei einer Beibehaltung der Preisüberwachungsstelle diese in die Wettbewerbskommission zu integrieren sei. Der Bundesrat diskutierte zwar diesen letzteren Vorschlag, verwarf ihn dann aber und wählte den sozialdemokratischen Berner Nationalrat Rudolf Strahm zu Martis Nachfolger. Anders als der Glarner Nationalrat Marti trat Strahm von seinem Parlamentsmandat zurück. Im Dezember bestätigte der Bundesrat seinen Entscheid, nichts an der bisherigen eigenständigen Organisationsstruktur der Stelle für Preisüberwachung zu ändern [16].
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Die WAK des Nationalrats legte ihren Bericht zur Umsetzung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH) für eine Liberalisierung der Sortimentsbeschränkungen und der Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen vor. Die Initiative war eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahre 1997 gewesen, welches festgehalten hatte, dass die, gemessen an den Vorschriften in den Standortkantonen, liberalen Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen nur für Geschäfte gelten würden, deren Angebot in sehr engem Zusammenhang mit dem Bedarf von Reisenden steht (z.B. Bücher, Blumen, Getränke). Nachdem das Parlament 1998 die Bestimmungen, was zum Bedarf von Bahn- und Flughafenkunden gehört, erweitert hatte (z.B. auch Unterhaltungselektronik, Kleider und Schuhe), blieb das Bundesgericht bei seiner restriktiven Haltung. Es anerkannte, dass damit für diese Läden zwar liberalere Öffnungszeiten gelten, urteilte aber, dass die Beschäftigung von Verkaufspersonal am Sonntag gemäss Arbeitsgesetz verboten resp. bewilligungspflichtig ist. Die Kommission schlug nun vor, dass für die Sonderregelung des Abend- und Sonntagsverkaufs in Bahnhöfen und Flughäfen nicht mehr das Warensortiment sondern die Grösse und Bedeutung dieser Zentren des öffentlichen Verkehrs entscheidend sein soll. Mit einer Teilrevision des Arbeitsgesetzes soll in bedeutenden Verkehrszentren die Arbeit in diesen Geschäften bis 23h00 und am Sonntag bewilligungsfrei werden, wobei für die Sonntagsarbeit Vorschriften über Kompensationen und minimale Anzahl von arbeitsfreien Tagen erlassen werden. Die Kommissionsmitglieder der SP und der GP beantragten, darauf entweder gar nicht einzutreten oder dann wenigstens die Bestimmung aufzunehmen, dass die Sonntagsarbeit nur bei Vorliegen eines Gesamtarbeitsvertrags zugelassen werde [17].
Der Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit sowie auch ein Rückweisungsantrag Daguet (sp, BE) wurden im Nationalrat deutlich abgelehnt. Er fand nur bei der SP (mit vier Abweichlern), der Fraktion EVP/EDU, einer knappen Mehrheit der Grünen sowie einzelnen Vertretern der CVP Unterstützung. In der Detailberatung unterlag auch der Antrag, die bewilligungsfreie Sonntagsarbeit lediglich für Geschäfte mit einem Gesamtarbeitsvertrag einzuführen. Im Ständerat war die Sache vorerst nicht so klar. Auch bürgerliche Abgeordnete fanden, dass die Kommission des Nationalrats ein Vernehmlassungsverfahren zumindest bei den Kantonen hätte durchführen müssen, und dass zudem die Definition, was als bedeutendes Verkehrszentrum zu gelten habe, näher bestimmt werden müsste. Auf Antrag Gentil (sp, JU) beschloss die kleine Kammer zwar Eintreten, aber Rückweisung an ihre eigene Kommission, um das Versäumte nachzuholen. Nach diesen Abklärungen stimmte auch der Ständerat zu und das Geschäft wurde in der Herbstsession verabschiedet. Nachdem im Nationalrat der Gewerkschaftsbundspräsident Rechsteiner (sp, SG) vor der Schlussabstimmung mit dem Referendum gedroht und die Delegiertenversammlung des SGB dieses bereits vor der Behandlung im Ständerat grundsätzlich beschlossen hatte, lancierte dieser die Unterschriftensammlung für eine Volksabstimmung. Das Referendum wurde anfangs 2005 mit gut 80 000 Unterschriften eingereicht [18]. Nicht nur in Bahnhöfen und Flughäfen gibt es Sonntagsarbeit in Detailhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sondern auch in bestimmten Geschäften (z.B. Bäckereien) und generell in Tourismusorten. Die Bestimmungen sind infolge der kantonal geregelten Öffnungszeiten uneinheitlich. Der Ständerat überwies eine Motion seiner WAK, welche eine zusammenfassende Darstellung dieser Verhältnisse und der geltenden Schutzbestimmungen für die Beschäftigten verlangt [19].
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Im Frühjahr gab das EVD den Entwurf für ein neues Gesetz über die Information und den Schutz der Konsumenten in die Vernehmlassung. Dieses soll das seit 1990 existierende Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten ergänzen, indem es Minimalvorschriften zur Deklaration von Waren und – das wäre neu – auch der Preise von Dienstleistungen festhält. Zur Anwendung kommen sollen diese Bestimmungen insbesondere bei Produkten, die neu auf dem Markt erscheinen und für die noch keine spezifischen Deklarationsvorschriften in anderen Bestimmungen (z.B. im Lebensmittelgesetz) erlassen worden sind. Der Vorentwurf sah im Weiteren auch ein Zivilklagerecht der Konsumentenorganisationen und der Wirtschafts- und Fachverbände vor [20]. Die Reaktionen waren wenig begeistert. Für die SP und die Konsumentenorganisationen war der Entwurf zu zahm, für die Wirtschaftsverbände, die FDP und die SVP ging er zu weit. Die grossen Detailhandelsketten Coop und Migros kritisierten insbesondere die vorgesehene Pflicht, die vorgeschriebene Deklaration in drei Landessprachen zu verfassen, was insbesondere importierte Waren verteuern würde. Angesichts dieser Widerstände beschloss der Bundesrat, die Vorlage aufzuteilen und von zwei Arbeitsgruppen weiter bearbeiten zu lassen. Die eine wird sich mit der Revision der Bestimmungen über die Konsumenteninformation befassen, die andere mit dem Bereich der Produktesicherheit [21].
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Gesellschaftsrecht
Bei Fällen von ernsthaften Liquiditätsproblemen von Grossfirmen (wie etwa der Swissair) hatte sich gezeigt, dass die starre Anwendung des bestehenden Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes zusätzliche Probleme schafft, welche die Betriebsweiterführung gefährden können und manchmal, nicht zuletzt zum Zweck der Erhaltung von Arbeitsplätzen, ein staatliches Eingreifen zur Folge haben. Nationalrat und Ständerat gaben im Berichtsjahr parlamentarischen Initiativen Strahm (sp, BE) resp. Lombardi (cvp, TI) Folge, welche für grosse Konzerne und andere börsenkotierte Firmen weniger rigide Vorschriften und mehr Schutz vor Gläubigern fordern. So könnte ihnen zum Beispiel wie in den USA erleichtert werden, neue Kredite aufzunehmen und Sanierungsmassnahmen einzuleiten, ohne vorher die zeitaufwändige Zustimmung sämtlicher Gläubiger einzuholen [22].
Der Bundesrat legte dem Parlament seinen Vorschlag für eine Verbesserung des Gesellschaftsaufsichtsrechts (Teilrevision des OR) sowie für ein neues Gesetz über die staatliche Zulassung und Beaufsichtigung von Revisoren vor. Er antwortete damit auch auf diverse, vom Parlament 2002 gutgeheissene Vorstösse. Mit der Teilrevision des Obligationenrechts soll insbesondere die Unabhängigkeit der Revisionsstellen von den zu kontrollierenden Unternehmen vergrössert und sichergestellt werden. Unabhängig von der Rechtsform sollen zudem in Zukunft für KMU weniger strenge Vorschriften gelten als für grosse Firmen. Der zuständige Branchenverband begrüsste diese Vorschläge des Bundesrats [23].
Der Nationalrat hatte im Vorjahr einer parlamentarischen Initiative Abate (fdp, TI) Folge gegeben, welche verlangt, dass Personen, welche wegen Konkurs- oder Betreibungsdelikten strafrechtlich verurteilt worden sind, nicht in den Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft gewählt werden können. Auf Antrag ihrer Rechtskommission beschloss die grosse Kammer im Berichtsjahr, dieses Anliegen nicht mehr weiter zu verfolgen und die Initiative als erfüllt abzuschreiben. Der Grund dafür war, dass der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs vorsieht, dass ein Gericht einem Verurteilten, der sein Delikt im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit begangen hat, die Ausübung bestimmter beruflicher Aktivitäten (wie eben beispielsweise die Tätigkeit als Verwaltungsrat) für bis zu sechs Jahren verbieten kann [24].
Die Ende 2003 eingeleitete Vernehmlassung zum Projekt einer Verbesserung der Information der Öffentlichkeit über die finanziellen Entschädigungen der leitenden Manager von privaten börsenkotierten Firmen ergab unterschiedliche Reaktionen. Die Vertreter der Wirtschaft hätten eine auf Selbstregulierung beruhende Lösung, wie sie mit dem Reglement der schweizerischen Börsen seit 2002 besteht, vorgezogen. Die Gewerkschaften, die SP und die SVP verlangten hingegen eine Verschärfung, indem nicht nur die individuellen Bezüge der Verwaltungsratsmitglieder, sondern auch diejenigen der geschäftsleitenden Manager zu publizieren wären. Der Bundesrat blieb grundsätzlich bei seinem Vorentwurf und legte im Sommer dem Parlament die Botschaft für eine entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts vor. In Zukunft müssten demnach private börsenkotierte Firmen nicht nur, wie vom Börsenreglement verlangt, die Gesamtlohnsumme und das höchste Verdienst der Spitzenmanager und der Verwaltungsratsmitglieder angeben, sondern auch die individuellen Bezüge (Honorar resp. Lohn und alle anderen Entschädigungen) jedes einzelnen Verwaltungsratsmitglieds. Transparenz geschaffen werden soll auch über finanzielle Beteiligungen dieser Spitzenkader an ihrer Firma. Neu in den Entwurf aufgenommen wurde zudem eine Offenlegungsvorschrift für Zahlungen an Personen, welche den Spitzenkadern nahe stehen oder an ehemalige Verwaltungsratsmitglieder [25]. Keinen Erfolg hatte hingegen eine von den Grünen und der SP unterstützte parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE), welche forderte, dass bei börsenkotierten Gesellschaften im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung mindestens 40% der Sitze mit Frauen besetzt sein müssen [26].
In Ausführung der im Vorjahr gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Chevrier (cvp, VS) legte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats einen Antrag auf eine entsprechende Gesetzesänderung vor. Diese hebt die Bestimmung auf, dass bei der Gewährung von Bürgschaften die Zustimmung des Ehepartners dann nicht verlangt ist, wenn der Bürgschaftsnehmer als Mitglied einer im Handelsregister eingetragenen Firma handelt. Der Nationalrat hiess diese Neuerung gut [27].
Der Nationalrat stimmte der im Vorjahr vom Ständerat gutgeheissenen Revision des Stiftungsrechts ebenfalls zu. Wie bereits in der kleinen Kammer unterlag auch hier die Linke mit ihrem Anliegen, bei der steuerlichen Privilegierung weniger weit zu gehen  [28].
Als Zweitrat befasste sich der Ständerat mit den im Vorjahr vom Nationalrat als Motion überwiesenen Teilen eines Vorstosses Suter (fdp, BE) für die Einführung der Gesellschaftsform des Trusts in der Schweiz. Nachdem Bundesrat Blocher dargelegt hatte, dass die diesbezüglichen Vorarbeiten verwaltungsintern bereits weit fortgeschritten seien, einzelne Forderungen der Motion aber nicht in diesem Zusammenhang geregelt werden sollten (namentlich der Fideikommiss), wandelte der Ständerat den Vorstoss in ein Postulat um [29].
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Weiterführende Literatur
Ambühl, Michael / Brunetti, Aymo, EU-Wirtschaftspolitik aus Schweizer Sicht, Bern (Haupt) 2004.
Borner, Silvio / Bodmer, Frank, Wohlstand ohne Wachstum: eine Schweizer Illusion, Zürich (avenir suisse) 2004.
Gasche, Urs P. / Guggenbühl, Hanspeter, Das Geschwätz vom Wachstum, Zürich 2004.
Rentsch, Hans e.a., Ökonomik der Reform: Wege zu mehr Wachstum in der Schweiz, Zürich (avenir suisse) 2004.
Schaltegger, Christoph / Schaltegger, Stefan (Hg.), Perspektiven der Wirtschaftspolitik. Festschrift zum 65. Geburtstag von Prof. Dr. René L. Frey, Zürich 2004.
Staatssekretariat für Wirtschaft (Hg.), Massnahmen für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, Bern 2003.
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Freitag, Markus / Vatter, Adrian, „Political institutions and the wealth of regions: Swiss cantons in comparative perspective“, in European Urban and Regional Studies, 2004, Nr. 4, S. 291-301.
Zaugg, Brigitte, Lobbying im Schweizer Tourismus: Tourismuspolitik überprüft an Grundsätzen der Neuen Politischen Ökonomie, Bern (Diss. oec.) 2004.
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Frey, René L. / Kilchenmann, Christoph / Krautter, Nicolai, „Das öffentliche Beschaffungswesen aus volkswirtschaftlicher Sicht“, in Aussenwirtschaft, 2004, Nr. 1, S. 81-110.
Jaeger, Franz (Hg.), Staatsmonopole als Wachstumskiller, Zürich 2004.
Thierstein, Alain e.a., Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen: Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmer in Schweizer Berggebieten, Bern (Haupt) 2004.
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[1] Presse vom 31.1. (OECD) und 19.2.04 (BR). Siehe dazu auch Lit. Borner, Jaeger, Rentsch, die diversen Aufsätze in Die Volkswirtschaft, 2004, Nr. 5, S. 3-45 sowie kritisch zur Forderung nach Wachstumsförderung Lit. Gasche.
[2] AB NR, 2004, S. 489 (Postulat Leutenegger, sp, BL).
[3] Schweizerische Nationalbank, 97. Geschäftsbericht, Bern 2005, S. 14 ff.
[4] Schweizerische Nationalbank, 97. Geschäftsbericht, Bern 2005, S. 17 ff.; Die Volkswirtschaft, 2005, Nr. 5 (Aktuelle Wirtschaftsdaten).
[5] Die Volkswirtschaft, 2005, Nr. 5 (Aktuelle Wirtschaftsdaten).
[6] Schweizerische Nationalbank, 97. Geschäftsbericht, Bern 2005, S. 26 ff.; Presse vom 18.6.04; NZZ und TA, 17.9.04. Vgl. auch die Kritik und die Verteidigung der SNB durch den BR in AB NR, 2004, Beilagen IV, S. 253 f. (Anfrage Rey, sp, VS).
[7] Presse vom 29.4.04; LT, 1.9.04; Lib. und LT, 11.12.04. Vgl. SPJ 2003, S. 105.
[8] BBl, 2004, S. 7235 ff.; TA, 18.8.04. Vgl. SPJ 1995, S. 109.
[9] BBl, 2004, S. 1585 ff.; AB SR, 2004, S. 305 ff., 594 f. und 646 f.; AB NR, 2004, S. 1457 ff. und 1678 ff.; BBl, 2004, S. 5517; AZ, 4.3.04 (Forderung Schweiz Tourismus); Presse vom 13.3.04. Postulat: AB SR, 2004, S. 313; AB NR, 2004, S. 1473.
[10] BBl, 2005, S. 895 ff.; NZZ, 7.4.04.
[11] AB NR, 2004, Beilagen IV, S. 212; TG, 8.4.04; TA, 8.5.04; SGT, 21.5.04. Vgl. dazu auch AB NR, 2004, S. 219 ff. Zur Vernehmlassung siehe SPJ 2003, S. 107.
[12] AB NR, 2004, S. 2161 ff. Zu den Tactilo-Automaten siehe NZZ, 7.4.04. Vgl. auch die Antwort des BR auf eine Anfrage Brändli (svp, GR) in AB SR, 2004, Beilagen IV, S. 42 f. Die Eidg. Spielbankenkommission hat im Berichtsjahr ein vorläufiges Moratorium für die Aufstellung von neuen Tactilo-Automaten erlassen, welches vom Bundesgericht bestätigt wurde (QJ, 6.12.04).
[13] BBl, 2005, S. 465 ff.; Presse vom 13.3. und 25.11.04; NZZ, 22.6.04 (Vernehmlassung). Siehe auch die diversen Aufsätze in Die Volkswirtschaft, 2004, Nr. 12, S. 3-33. Vgl. SPJ 2001, S. 81.
[14] AB SR, 2004, S. 270 f.; TA, 4.12.04.
[15] AB NR, 2004, S. 1743 (Leuthard); Mo. 04.3473 (Hess).
[16] TA, 21.1., 22.4., 24.4. (Jaeger) und 11.12.04; NZZ, 27.4.04; Presse vom 29.4.04 (Wahl Strahms).
[17] BBl, 2004, S. 1621 ff. Der BR unterstützte den Vorschlag der WAK-NR (BBl, 2004, S. 1629 ff.). Zu den parlamentarischen Vorstössen siehe SPJ 2002, S. 93. Die SBB gingen davon aus, dass etwa 25 Bahnhöfe von der Liberalisierung werden profitieren können (TA, 2.9.04).
[18] AB NR, 2004, S. 350 ff. und 1760; AB SR, 2004, S. 314 ff., 539 ff. und 650; BBl, 2004, S. 5447; 24h, 14.9.04 (SGB-DV); Presse vom 1.10.04; BBl, 2005, S. 1528 f. (Einreichung).
[19] AB SR, 2004, S. 548 f.
[20] Bund und NZZ, 8.4.04; SHZ, 9.6.04.
[21] NZZ, 14.7., 17.7. und 20.12.04 (Vernehmlassung); TA, 23.12.04 (BR).
[22] AB NR, 2004, S. 1220 (Strahm); AB SR, 2004, S. 271 f. (Lombardi).
[23] BBl, 2004, S. 3969 ff.; SHZ, 11.2. und 20.10.04; NZZ, 23.11.04. Vgl. SPJ 2002, S. 93. Diese Reform wurde auch notwendig, um einen Ausschluss der schweizerischen Revisionsgesellschaften vom amerikanischen Markt zu verhindern, nachdem die USA ihre entsprechenden Vorschriften massiv verschärft hatten (TA, 16.1.04).
[24] AB NR, 2004, S. 2167 f. Die neuen Strafbestimmungen sollen am 1.1.2006 in Kraft gesetzt werden. Vgl. SPJ 2003, S. 107.
[25] BBl, 2004, S. 4471 ff.; NZZ und TA, 24.6.04. Vgl. SPJ 2003, S. 107 f.
[26] AB NR, 2004, S. 1724 ff.
[27] BBl, 2004, S. 4955 ff. und 4965 ff. (BR); AB NR, 2004, S. 2117 f. Vgl. SPJ 2003, S. 108.
[28] AB NR, 2004, S. 1168 ff., 1568 f. und 1759; AB SR, 2004, S. 477 ff., 594 und 649; BBl, 2004, S. 5435 ff.; AZ, 16.6.04. Vgl. SPJ 2003, S. 108.
[29] AB SR, 2004, S. 484 f. Vgl. SPJ 2003, S. 108 f.
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