Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Im Berichtsjahr wurde die Volksinitiative „Jugend und Musik“ eingereicht. – In den Kantonen Graubünden, Luzern und Thurgau lehnte das Stimmvolk den Beitritt zum Harmos-Konkordat an der Urne ab. – Als erster Kanton beschloss Zürich die Einführung eines Berufsbildungsfonds. – Der Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Förderung und Koordination der Hochschulen stiess in der Vernehmlassung auf Widerstand. – Das Parlament befasste sich im Berichtsjahr mit dem Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen. – Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Forschung.
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich in Teil II, 6a-d. Zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport, siehe oben, Teil I, 7b (Sport).
Der Bundesrat beauftragte im Januar das EVD in Zusammenarbeit mit dem EDI mit den Vorarbeiten zu einem
Rahmengesetz für den Weiterbildungsbereich. Durch die gesetzliche Regelung soll mehr Kohärenz geschaffen und die Weiterbildungsbereitschaft der Bevölkerung gesteigert werden. Ein besonderes Augenmerk gilt den bildungsfernen Schichten, die Weiterbildungsangebote unterdurchschnittlich nutzen
[1].
Auf die
Förderung der beruflichen Weiterbildung zielte auch eine parlamentarische Initiative Rennwald (sp, JU), welche die Wochenarbeitszeit verkürzen und den Arbeitnehmern die dadurch gewonnene Zeit je zur Hälfte für Ausbildung und Freizeit zur Verfügung stellen wollte. Der Vorstoss wurde vom Nationalrat in der Herbstsession mit 111 zu 53 Stimmen abgelehnt
[2].
Mit einem Postulat Galladé (sp, ZH) wurde der Bundesrat beauftragt, die Einführung von
Qualitätsanforderungen für Praktika zu prüfen. Praktika haben in der heutigen Arbeitswelt eine erhebliche Bedeutung und sollen den Arbeitsweltbezug fördern oder verstärken, sei dies im Vorfeld, während oder im Anschluss an eine Ausbildung. Entsprechende Bedeutung kommt daher der Qualitätssicherung zu. Das Postulat wurde vom Nationalrat in der Sommersession diskussionslos angenommen
[3].
In der Herbstsession überwies der Ständerat mit 25 zu 12 Stimmen eine Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, welche
grosszügigere Steuerabzüge zu Gunsten von Aus- und Weiterbildung verlangt. Neu sollen nicht mehr nur die Kosten von Weiterbildungen, die der Fortführung des Berufs dienen, sondern auch Aus- und Weiterbildungen, die zum Aufstieg oder zu einer beruflichen Neuorientierung befähigen, abzugsfähig sein. Dagegen lehnte der Rat eine Motion Randegger (fdp, BS) zur steuerlichen Gleichbehandlung beruflicher Bildungs- und Weiterbildungskosten ab. Der Nationalrat hatte diesen Vorstoss 2006 gutgeheissen
[4].
Ebenfalls keine Folge gab der Ständerat einer Motion Meier-Schatz (cvp, SG) sowie zwei Standesinitiativen der Kantone Glarus und Sankt Gallen. Mit diesen Vorstössen sollte der Bund verpflichtet werden, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer dahingehend zu ändern, dass die
Ausbildungskosten von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden können
[5].
Im Berichtsjahr verabschiedete Bundesrätin Leuthard gemeinsam mit Wirtschafts- und Kantonsvertretern einen Massnahmenplan, welcher darauf abzielt, bei Schülerinnen und Schülern das
Interesse für Naturwissenschaften, Mathematik und Technik zu wecken. Die Zahl der Studienabschlüsse in diesen Fachrichtungen stagniert seit Jahren und wäre ohne die ausländischen Studierenden sogar rückläufig. Um diesem Trend entgegenzuwirken sind namentlich drei Aktionslinien geplant: Die Förderung von Projekttagen in Schulen oder Betrieben, die Sensibilisierung von Lehrpersonen sowie der Aufbau einer Internet-Plattform mit Informationen über Naturwissenschaft und Technik
[6].
Im November wurde das
„Forum Bildung“, eine bildungspolitische Forschungsstelle gegründet. Die Initianten zeigten sich überzeugt, dass die Schweiz eine neutrale Institution braucht, die die nationale und internationale Bildungslandschaft sachlich und mit der nötigen Distanz beobachtet. Vorerst werden die Kosten durch Beiträge von Stiftungen gedeckt, längerfristig soll die Finanzierung aber über Mitgliederbeiträge erfolgen. Den Vereinsorganen gehören neben führenden Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft auch Schlüsselfiguren aus Schulpolitik und Elternorganisationen an
[7].
Grundschulen
Die Auseinandersetzung um die Zukunft der öffentlichen Schule wird immer stärker zur Kampfzone der Parteien. Die
CVP stellte im August ihr
Forderungspapier zur Volksschule vor. Sie sprach sich für eine starke obligatorische öffentliche Schule aus und möchte verhindern, dass durch Bildungsgutscheine ein Abfluss der Mittel aus den öffentlichen Bildungseinrichtungen hin zu Privatschulen stattfindet. Sie forderte die Kantone auf, regional abgestimmte Lernziele zu erarbeiten und Standards für die Leistungsmessung zu schaffen. Ferner verlangte sie, dass künftig auch die Eltern stärker in die Pflicht genommen werden und beispielsweise zwingend an Elternanlässen teilnehmen müssen. Ein wiederholtes Fernbleiben soll mit Busse geahndet werden können
[8].
Ebenfalls im August plädierte die
SVP an einem Sonderparteitag für die Umkehr zu
mehr Disziplin und Ordnung in der Schule. Die Delegierten verabschiedeten eine Resolution, mit welcher sie eine eindeutige Trennung von elterlichen und staatlichen Aufgaben sowie eine Rückbesinnung auf die Vermittlung der Kernkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen fordern. Damit wurde die Parteileitung beauftragt, ein umfassendes Bildungspapier zur Primarschule auszuarbeiten. Zudem sprachen sich die Delegierten klar für eine Ablehnung des Konkordats zur Harmonisierung der Volksschule aus (vgl. dazu unten, Schulreformen und -modelle)
[9].
Im Dezember kündigte die SVP weitere
Opposition im Bereich der Volksschulbildung an. Obwohl die Bildungspolitik Sache der Kantone ist, möchte die nationale Parteileitung künftig den Widerstand gegen Bildungsprojekte stärker koordinieren. Damit die kantonalen SVP-Mitglieder selber aktiv werden können, plant die Partei ein breit angelegtes Schulungsprogramm, welches durch Nationalrat Schlüer (ZH) koordiniert werden soll
[10].
Für weitere Aufregung im Bildungsbereich sorgte im Berichtsjahr der Verein Elternlobby mit seiner Idee einer
freien Schulwahl für alle. In den Kantonen Basel-Stadt, Schaffhausen, Solothurn und Thurgau wurden 2008 Initiativen zur freien Schulwahl lanciert; in sechs weiteren Kantonen (AG, AR, LU, SG, VD, ZH) waren gleichlautende Volksbegehren in Vorbereitung. Im Kanton Basel-Landschaft war eine entsprechende Initiative bereits 2006 eingereicht worden
[11]. Die Initianten möchten es den Eltern ermöglichen, frei zwischen den einzelnen staatlichen
Volksschulen und
privaten Bildungseinrichtungen zu wählen. Finanziert würden die Schulen in freier Trägerschaft durch Kostenbeiträge, die sich an den Durchschnittskosten der öffentlichen Schulen orientieren. Von den Steuergeldern könnten nur jene Privatschulen profitieren, welche die vom Kanton formulierten Bildungsanforderungen erfüllten. Die Schulen müssten sich zudem verpflichten, alle Kinder unabhängig ihrer Herkunft und Religion aufzunehmen und von den Eltern keine zusätzlichen Mittel zu fordern
[12].
SP, CVP und Grüne sprachen sich gegen das Anliegen aus. Sie befürchten durch die freie Schulwahl eine
Verstärkung der Ungleichheiten und eine
Verteuerung der Grundschulbildung . Die Delegierten der FDP beschlossen im April die freie Schulwahl in ihr Parteiprogramm aufzunehmen. Abweichend vom Verein Elternlobby möchte die FDP die Wahlfreiheit aber auf staatliche Schulen begrenzen
[13].
Mit einem „Ja, aber“ äusserte sich der
Verband Schweizer Privatschulen zum Anliegen der freien Schulwahl. Vorab religiöse Privatschulen bekunden Mühe mit dem Initiativtext, weil z.B. eine katholische Privatschule gezwungen werden könnte ein muslimisches Kind aufzunehmen. Die Privatschulen befürchten auch einen Verlust an Autonomie, weil der Staat bei der Gestaltung der Lehrpläne oder in ökonomischen Belangen stärker mitreden könnte. Klar abgelehnt wird das Initiativbegehren aus diesen Gründen vom Zürcher Ableger des Verbands
[14].
Ende November fand im Kanton
Basel-Landschaft die erste
Volksabstimmung über die freie Schulwahl statt. Das Ergebnis fiel überraschend deutlich aus, die Initiative wurde mit 79% der Stimmen abgelehnt. Allerdings wird der Staatsbeitrag für private Schulen von 2000 auf 2500 Fr. pro Schüler und Jahr erhöht. Die Stimmbürger hiessen einen entsprechenden Gegenvorschlag gut. Der Verein Elternlobby liess sich von diesem Misserfolg nicht beirren und verfolgte das Anliegen der freien Schulwahl in den übrigen Kantonen weiter
[15].
Die Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft verlangt, dass Schwimmen zu einem obligatorischen Schulfach wird. Im Mai reichte sie bei der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine entsprechende Petition mit über 44 000 Unterschriften ein. Die EDK nahm vorerst keine Stellung zu dieser Forderung. Die meisten Kantone stehen einem
Schwimmobligatorium aber kritisch gegenüber; wegen der fehlenden Infrastruktur befürchten sie, dass damit hohe Kosten verbunden wären
[16].
Im Berichtsjahr verabschiedeten die Delegierten des Dachverbands Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) einstimmig ein neues
Berufsleitbild. Das Papier soll den Lehrpersonen als Orientierung dienen sowie ihre Aufgaben umschreiben und eingrenzen. Insbesondere wird postuliert, dass Lehrer in der Führung der Schule mitarbeiten und Verantwortung übernehmen sollen
[17].
Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) forderte zudem eine landesweite
Gehaltserhöhung für Lehrpersonen von 5,5%. LCH machte geltend, dass die Löhne im Unterrichtswesen zwischen 1993 und 2007 nur um 1,6% gestiegen seien, während im gesamten Dienstleistungssektor ein Lohnwachstum von 5,3% stattgefunden habe. Der Verband begründete sein Anliegen ferner damit, dass eine bessere Entlöhnung unabdingbar sei, um die Konkurrenzfähigkeit des Berufs zu erhalten und vermehrt wieder Männer für eine Ausbildung an einer pädagogischen Hochschule zu motivieren
[18].
Im Rahmen der
Pisa-Vergleichsstudie waren 2006 zum dritten Mal die schulischen Leistungen am Ende der obligatorischen Schulbildung getestet und international verglichen worden. Im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse jener Kantone publiziert, die an Pisa 2006 mit einer repräsentativen Stichprobe teilgenommen haben. Dabei zeigte sich ein geringes Leistungsgefälle zwischen den Kantonen. Allerdings schnitten die Schülerinnen und Schüler der Deutschschweiz im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen aus der Romandie durchwegs besser ab. Das Tessin hat gegenüber der Westschweiz aufgeholt. Gleich in allen drei geprüften Bereichen, nämlich Naturwissenschaft, Mathematik und Lesen erreichten die Kinder des Kantons Schaffhausen den höchsten Mittelwert
[19].
Im Dezember wurde die eidgenössische
Volksinitiative „Jugend und Musik“ mit rund 150 000 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Die Initianten wollen die Musikbildung in der Verfassung verankern. Konkret fordern sie eine bessere musikalische Ausbildung der Lehrer und analog zum Sport eine bessere Förderung von besonders begabten Jugendlichen
[20].
Eine Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) wollte den Bund verpflichten, sich bei den Kantonen für flächendeckenden
Förderunterricht bei Kindern mit Migrationshintergrund einzusetzen und diesen entsprechend mitzufinanzieren. Der Nationalrat lehnte diesen Vorstoss diskussionslos ab
[21].
Im Berichtsjahr hiessen die Parlamente weiterer neun Kantone (BE, GL, GR, JU, NE, NW, SG, VD, VS) den Beitritt zum
Konkordat für die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) gut. Allerdings entdeckte die SVP mit dem Widerstand gegen HarmoS ein Betätigungsfeld um ihre Opposition in der Bildungspolitik auszuleben und bekämpfte die Harmonisierung der Volksschule mit Hilfe ihrer Kantonalparteien
[22].
Das erste
Referendum konnte im Frühjahr in Luzern eingereicht werden, weitere kamen in den Kantonen Graubünden, Nidwalden, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich zustande. Im Kanton Bern war die Unterschriftensammlung Ende 2008 noch am Laufen. Im Gegensatz zur Deutschschweiz gab es in den französischsprachigen Kantonen kaum Widerstand gegen HarmoS. Einzig im Kanton Jura hatte die SVP das Referendum ergriffen, brachte aber von den 2000 notwendigen Unterschriften nur 1500 zusammen
[23].
Die SVP kritisierte an HarmoS vor allem die
Früheinschulung der Kinder infolge der Kindergartenzeit von zwei Jahren und den
Ausbau der Tagesstrukturen. Sie machte geltend, dass vierjährige Kinder nicht reif für die Schule seien und die Eltern durch die frühe Einschulung entmündigt würden. Mit Schlagwörtern wie „Schulzwang für vierjährige“ und „Einheitsschule“ sowie mit Plakaten die weinende Kinder zeigten, mobilisierte sie gegen die Vereinheitlichung der Volksschule. Ferner verwies sie auf die enormen Kosten, die mit dem in HarmoS vorgesehenen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur verbunden seien
[24].
Der Erfolg der SVP löste auch
Reaktionen seitens der übrigen Parteien aus, CVP, FDP und SP warben in den Medien vehement für das HarmoS-Projekt. Die FDP trat im Rahmen eines nationalen Komitees mit über 230 Mitgliedern für das Konkordat ein und die SP startete eine nationale Kampagne zugunsten der Harmonisierung der Volksschule. Auch der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften setzten sich für ein Ja zu HarmoS ein
[25].
Als erster Kanton führte
Luzern im September eine Volksabstimmung über die Harmonisierung der Volksschule durch. Der Beitritt zum Konkordat wurde an der Urne deutlich mit 61,4% der Stimmen abgelehnt. Am 30. November fand in vier weiteren Kantonen eine Abstimmung über das Harmos-Konkordat statt. In
Zürich wurde ein Beitritt mit 62,4% und in
Sankt Gallen mit 52,8% der Stimmen gutgeheissen. Dagegen wurde HarmoS im
Thurgau mit 51,6% und in
Graubünden mit 56,7% der Stimmen abgelehnt. Trotz den Niederlagen an der Urne, blieben die Befürworter von Harmos zuversichtlich. Die Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz, Isabelle Chassot (FR, cvp), zeigte sich überzeugt, dass das Quorum von 10 Ständen, welches für das Inkrafttreten von HarmoS erforderlich ist, 2009 erreicht werde
[26].
Aufgrund des ernüchternden Abstimmungsresultats im Nachbarkanton versuchten Nidwalden, Schwyz und Uri
HarmoS zu entschärfen. Zwar werden die Kinder weiterhin grundsätzlich ab vier Jahren schulpflichtig, die Eltern können ihre Kinder aber in Absprache mit den Schulverantwortlichen um ein Jahr zurückstellen. Die gleiche Änderung hatte der Luzerner Kantonsrat drei Wochen vor der Abstimmung erfolglos eingeführt
[27].
In den Kantonen der Romandie und im Tessin soll in Sprache, Mathematik, Naturwissenschaften, Geschichte, Gestalten und Sport künftig der gleiche Unterrichtsstoff vermittelt werden. Im August wurde der Entwurf für einen
gemeinsamen Lehrplan (plan d’études romandes – PER) in die Vernehmlassung geschickt. Dieser bildet Bestandteil der Convention scolaire romande, mit welcher die französischsprachigen Kantone und das Tessin eine noch über das HarmoS-Konkordat hinausgehende Zusammenarbeit vereinbart haben
[28].
In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde im Berichtjahr ein Staatsvertrag für einen
Bildungsraum Nordwestschweiz erarbeitet. Durch die Schaffung eines einheitlichen Bildungssystems wollen die vier Kantone Mobilitätshindernisse abbauen und die Leistungsanforderungen auf allen Stufen transparent und verbindlich machen. Unter anderem sollen die Kinder künftig eine vierjährige Basisstufe besuchen, in welcher die bisherigen Kindergartenjahre und die ersten zwei Schuljahre zusammengeführt werden. In den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde dieser Entwurf im Dezember zusammen mit dem HarmoS-Konkordat in die Vernehmlassung geschickt. Im Kanton Aargau erfolgt die Vernehmlassung erst nach der Abstimmung zum Bildungskleeblatt im Frühling 2009, weil damit bereits wesentliche Elemente des Bildungsraum-Programms umgesetzt werden
[29].
Die Erziehungsdirektorenkonferenz Ostschweiz präsentierte 2008 erste Zwischenergebnisse zum
Schulversuch der Verschmelzung des Kindergartens und der frühen Primarstufen in altersdurchmischten Klassen, der so genannten Basisstufe. Die Universität Zürich und die Pädagogische Hochschule Sankt Gallen haben während fünf Jahren 1000 Kinder aus Schulversuchs- und traditionellen Klassen sowie deren Eltern und Lehrkräfte befragt. Die Resultate zeigen, dass Kinder, welche die Basisstufe besuchen gleichgute oder sogar bessere Leistungen erbringen als jene die nach herkömmlichem System unterrichtet werden. Als zentraler Vorteil werten die Experten die Entschärfung des Schuleintritts, welche durch das neue Modell erreicht werden konnte. Die Schulversuche und die Evaluation laufen bis 2010 weiter. Danach ist jeder Kanton frei, das Modell einzuführen
[30].
Mittelschulen
Die Bildungspolitiker der 23 grössten Städte wollen das
Langzeitgymnasium aufheben. Mit dieser Forderung gelangten sie im Februar an die Erziehungsdirektorenkonferenz. Die städtischen Bildungsdirektoren präferieren leistungsmässig stark durchmischte Klassen mit Niveauzügen in einzelnen Fächern. Sie wollen mit der Selektion nicht bereits nach der Primarstufe beginnen, weil so die Chancengleichheit nicht gewährleistet sei. Der Vorschlag stiess erwartungsgemäss vor allem bei Mittelschullehrern auf Widerstand, sie bewerten das Langzeitgymnasium als gutes und bewährtes Instrument zur frühen Förderung intellektuell begabter und leistungsbereiter Jugendlicher
[31].
Im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse des ersten nationalen
Leistungstests bei Maturandinnen und Maturanden veröffentlicht. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob das vorhandene Wissen und Können den gegenwärtigen Anforderungen der Universitäten genügt. Die getesteten Schülerinnen und Schüler wiesen in den Fächern Erstsprache, Mathematik und Biologie kurz vor Schulabschluss eine zufriedenstellende Ausbildung auf. Zwischen den einzelnen Getesteten und auch zwischen ganzen Klassen zeigten sich allerdings grosse Leistungsunterschiede. Maturandinnen und Maturanden die das Gymnasium nur während drei Jahren besucht hatten, erbrachten im Durchschnitt in allen drei Bereichen schlechtere Leistungen, als jene mit einer vierjährigen gymnasialen Ausbildung. Am besten schnitten tendenziell die Langzeitgymnasiasten ab. Der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer sah sich durch die Resultate in seiner Forderung bestärkt, dass Bund und Erziehungsdirektorenkonferenz für die gymnasiale Ausbildung eine Mindestdauer von vier Jahren vorschreiben sollten
[32].
Berufsbildung
Im Berichtsjahr wurde der Entwurf zur
Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität in die Vernehmlassung geschickt. Im Zentrum der Revision stehen eine erhöhte Flexibilität der Angebote und eine Angleichung der Ausbildungsinhalte der beiden Hauptbereiche Technik und Kaufmännisches. Die Berufsmaturität wäre damit weniger eng an den erlernten Beruf gebunden und hätte mehr Allgemeinbildung und interdisziplinäres Lernen zum Inhalt. Neu soll es vier Grundlagenfächer geben, nämlich zwei Landessprachen, eine weitere Fremdsprache sowie Mathematik. Das bisher eigenständige Fach Geschichte wird dagegen gestrichen und in das neue Fach Gesellschaft und Wirtschaft integriert
[33].
Die Vorlage stiess sowohl bei Lehrern wie auch bei Bildungspolitikern auf Ablehnung. Viele der befragten Institutionen sehen mit dieser Reform das
Erfolgsmodell der Berufsmaturität gefährdet. Die Schweizerische Direktorinnen- und Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen wollte aus diesem Grund ganz auf die Revision verzichten. Ähnlich skeptisch äusserte sich die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen. Sie befürchtet, dass durch die Flexibilisierung der Ausbildung bei Studienbeginn kein kongruenter Wissensstand mehr bestünde und daher in vielen Fachbereichen Vorkurse oder Aufnahmeprüfungen eingeführt werden müssten. Wirtschaftskreise kritisierten vor allem die Untervertretung von Naturwissenschaft und Technik in den Grundlagefächern. Gemäss dem Kaufmännischen Verband trägt die Verordnung den Besonderheiten der kaufmännischen Berufsmaturität kaum Rechnung. Auch bei den Parteien stiess der Verordnungsentwurf auf viel Widerstand. Für SP, FDP und SVP fehlt es insbesondere am Berufsbezug der Ausbildung
[34].
Die Erziehungsdirektoren von Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn starteten im Berichtsjahr eine gemeinsame
Berufsbildungsoffensive. Sie beabsichtigen neben dem Volksschulbereich auch die Förderung der Berufsbildung zu koordinieren. Handlungsbedarf sehen sie insbesondere beim Ausbau des Angebots von Attestlehren für Jugendliche mit tiefen schulischen Leistungen sowie bei der Berufsmaturität. Die Quote der Berufsmaturanden liegt in allen vier Kantonen unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt
[35].
FDP-Nationalrat Ineichen (LU) errichtete 2008 die
Stiftung „Speranza“, die Jugendlichen ohne Lehrstelle mit Brückenangeboten weiterhelfen soll. „Speranza“ arbeitet eng mit Bund und Kantonen zusammen, welche mindestens 60% der Kosten der Projekte übernehmen. Das Startkapital der Stiftung belief sich auf 500 000 Fr., Ineichen will aber in den nächsten drei bis fünf Jahren ein Vermögen von 25 Mio Fr. erreichen
[36].
Als erster Deutschschweizer Kanton führt Zürich einen
Berufsbildungsfonds ein. Das Volk hiess im September ein Berufsbildungsgesetz inklusive Berufsbildungsfonds mit 58% der Stimmen gut. Betriebe, die keine Lehrstellen anbieten, müssen künftig eine Abgabe in einen kantonalen Fonds errichten; dieses Geld fliesst zurück an Firmen die Lehrlinge ausbilden, sowie in Projekte zur Schaffung von Ausbildungsangeboten. Der Fonds war von den bürgerlichen Parteien und dem Gewerbe vehement bekämpft worden, während die Linke, Teile der CVP, der Kantonsrat und die Regierung ein Ja empfohlen hatten
[37].
Der Bundesrat beschloss im Berichtsjahr, die
EU-Richtlinien über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu übernehmen. Dadurch können Schweizerinnen und Schweizer im Ausland von Vereinfachungen bei der Anerkennung von Diplomen profitieren. Eine entscheidende Verbesserung bedeutet die Richtlinie für Personen, die nur kurz im Ausland arbeiten wollen; für grenzüberschreitende Dienstleistungen von Kurzaufenthaltern (bis 90 Tage) braucht es grundsätzlich keine Diplomanerkennung mehr. Einschränkungen bestehen nur noch bei Tätigkeiten, welche die Gesundheit oder Sicherheit von Personen gefährden können. Die Erleichterungen treten voraussichtlich Anfangs 2010 in Kraft, zuvor werden im gemischten Ausschuss zum Freizügigkeitsabkommen die noch offenen Detailfragen ausgehandelt
[38].
Eine parlamentarische Initiative Leumann (fdp, LU), welche unter anderem eine
Berufsregelung für Patentanwälte schaffen wollte, wurde vom Ständerat in der Herbstsession als erfüllt abgeschrieben
[39].
Hochschulen
Der Vorentwurf für das
Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFGK) stiess in der Vernehmlassung teilweise auf Widerstand. Die SVP und die Grünen forderten die Rückweisung der Vorlage und auch die übrigen Vernehmlassungsteilnehmer äusserten sich kritisch zu zentralen Punkten des Gesetzesentwurfs. Abgelehnt wurde insbesondere die institutionelle Aufwertung der Fachhochschulen. Die SP bemängelte, dass dadurch der enge Bezug zur Berufsbildung verloren ginge, was eine Akademisierung der Fachhochschulen zur Folge hätte, während der Gewerkschaftsbund vor allem eine Entmündigung der Parlamente von Bund und Kantonen befürchtete. Grundsätzliche Einwände gegen den Entwurf erhob auch der Gewerbeverband. Er machte geltend, die Wettbewerbsverzerrung zwischen den Fachhochschulen und der höheren Berufsbildung, deren Absolvierung für die Studierenden wesentlich teurer sei, drohe diesen zweiten Weg zu zerstören. Die Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen forderte einen Ausgleich der öffentlichen Finanzleistungen zugunsten der höheren Berufsbildung. Mit dem neuen Konzept prinzipiell zufrieden war die CVP
[40].
Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach dem Studienabschluss keine Stelle haben, müssen die Schweiz nach geltendem Recht zügig verlassen. Die Rektorenkonferenz der Universitäten (CRUS) fordert seit Jahren, dass diese Studienabgänger eine
längere Frist zur Arbeitssuche erhalten, weil sie mit Steuergeldern ausgebildet worden sind und in der Wirtschaft viel leisten könnten. Mit diesen Argumenten stiess sie auf zunehmendes Echo. Im Februar reichte der CVP-Nationalrat und ETH-Honorarprofessor Neirynck (VD) eine parlamentarische Initiative für grosszügigere Zulassungsbestimmungen ein. Die Staatspolitischen Kommissionen der beiden Räte stimmten dem Begehren zu, während es vom Bundesrat abgelehnt wurde. Die Regierung begründete ihre Haltung damit, dass im Winter 2008 trotz guter Konjunktur 8500 Studienabgänger arbeitslos waren. In die gleiche Richtung zielt auch eine von der freisinnig-demokratischen Fraktion deponierte Motion. Sie will den Bundesrat verpflichten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus Nicht-EU-/-Efta-Ländern nach dem Studienabschluss während sechs Monaten auch ohne Arbeitsstelle in der Schweiz aufhalten dürfen
[41].
Die Schweiz und Frankreich haben im Berichtsjahr ein
Rahmenabkommen über die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Master-Diplomen geschlossen. Der neue Vertrag ersetzt die bisherige Regelung und dehnt den Geltungsbereich auf Fachhochschulen aus
[42].
Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse veröffentlichte 2008 seine
Leitlinien für Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik. Er sprach sich für eine grössere Autonomie der miteinander konkurrierenden Hochschulen aus und möchte, dass Bund bzw. Kantone nur noch über die strategische Ausrichtung der Institutionen entscheiden. Ein weiteres Anliegen bildet die stärkere Leistungsorientierung im Bildungswesen. Dazu sollen die Studiengebühren auf der Master-Stufe nach Leistungen differenziert werden, beispielsweise zwischen 0 Fr. für die besten und 10 000 Fr. für die knapp genügenden Studierenden. Zudem sollen die Hochschulen künftig aussuchen können, welche Studierenden sie zum Master-Studium zulassen wollen. Diese Idee stiess bei den Universitäten und beim Verband der Schweizer Studierendenschaften auf Ablehnung
[43].
Ein Postulat Widmer (sp, LU) beauftragt den Bundesrat zu prüfen, weshalb in der Schweiz das
Interesse an natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studien im Vergleich zu anderen OECD-Ländern gering ist und welche Massnahmen zu ergreifen wären, um die Motivation für solche Studiengänge zu erhöhen. Mit einem weiteren Postulat forderte Widmer eine umfassende Evaluation der bisherigen Implementierung der Bologna-Reform. Dabei sollen insbesondere die Bereiche Mobilität, Vergabe und Anerkennung der ECTS-Punkte, Studienfinanzierung, Gleichstellung und Qualitätssicherung untersucht werden. Die beiden Vorstösse wurden vom Nationalrat überwiesen
[44].
Im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse einer gesamtschweizerischen Untersuchung über die
qualitativen (subjektiven) Auswirkungen der Bologna-Reform veröffentlicht. Im Auftrag der Rektorenkonferenz (Crus) und der Studierendenverbände wurden 4700 Studierende zu ihrer Einschätzung des Bologna-Systems befragt. Fast Dreiviertel der Befragten waren mit dem Studium zumindest zufrieden; 11% gaben an, sie seien enttäuscht. Besonders Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften bemängelten, dass die Erwartungen der Arbeitswelt zu wenig berücksichtigt würden
[45].
Martine Rahier, Professorin für tierische Ökologie und Entomologie, wurde im Januar als
Rektorin der Universität Neuenburg gewählt. Damit wird zum ersten Mal eine Westschweizer Universität durch eine Frau geleitet
[46].
Im Berichtsjahr feierte die
Universität Zürich ihr
175-Jahr-Jubiläum. Zürich war die erste Universität Europas, die nicht von einem Landesfürsten oder der Kirche, sondern von einem demokratischen Staatswesen gegründet wurde. Die Hochschule wollte den Festakt nutzen, um Wissen mit breiten Kreisen der Bevölkerung zu teilen. Dazu organisierte sie zahlreiche Ausstellungen, Feste und Präsentationen, welche alle unter dem Motto „Wissen teilen“ standen
[47].
Ende Juni verabschiedete der Genfer Grosse Rat ein neues Gesetz, welches die
Autonomie der Universität und ihre
internationale Konkurrenzfähigkeit stärken soll. Die Studierenden ergriffen zusammen mit den Gewerkschaften das Referendum gegen den neuen Erlass und brachten die notwendigen Unterschriften zusammen. Sie kritisierten insbesondere die Verpflichtung der Universität, sich aktiv um private finanzielle Unterstützung zu bemühen. Davon befürchten sie eine Schwächung der Sozialwissenschaften, welche bei der Mittelbeschaffung gegenüber den Natur- und insbesondere den Biowissenschaften benachteiligt sind. Unzufrieden waren die Studierenden auch mit der Aufwertung des Rektorats, welches neu Professorinnen und Professoren nominieren und in eigener Regie Fakultäten gründen und aufheben darf. In der Volksabstimmung vom 30.11. stimmte das Volk dem Gesetz mit 72% Ja zu
[48].
Der
ETH-Rat hat die Mechanismen für die Zusammenarbeit der ihm unterstellten Institutionen (der beiden Hochschulen und der vier Forschungsanstalten) verstärkt. In der Geschäftsordnung wurde das Kollegialprinzip festgeschrieben, wobei die Sonderstellung des vollamtlichen Präsidenten bestehen bleibt. Ein neuer Geschäftsausschuss, dem auch die Präsidenten der beiden Hochschulen angehören, wird künftig zu ausgewählten Traktanden Varianten ausarbeiten und die Besetzung von Spitzenpositionen begleiten. Die Beteiligten erhoffen sich dadurch, die während den vergangenen Jahren schwelenden Konflikte beilegen zu können
[49]. Der Schlussbericht des ETH-Rates über die Leistungsperiode 2004-2007 wurde vom Ständerat in der Wintersession einstimmig gutgeheissen
[50].
Die ETH Lausanne kann ein internationales
Zentrum für Neuroprothesen mit fünf Lehrstühlen aufbauen. Es soll zur weltweit wichtigsten Einrichtung in diesem Fachbereich werden und einen Schnittpunkt zwischen Grundlagenforschung, klinischer Anwendung sowie industrieller Nutzung bilden. Das Zentrum verfügt für einen Zeitraum von 10 Jahren über ein Budget von 40 Mio Fr., davon stammen 20 Mio Fr. aus den Familienstiftungen Bertarelli und Borel
[51].
Die Universitäten Bern und Neuenburg führen ihre Forschungsgruppen in experimenteller und theoretischer Teilchenphysik zusammen. An der Universität Bern entsteht ein neues gemeinsames
„Center for Research and Education in Fundamental Physics“. Finanziert wird das Projekt vor allem durch Mittelumlagerungen innerhalb der Universität Bern. Zusätzlich leistet die Schweizerische Universitätskonferenz in den Jahren 2009-2012 einen Beitrag von 6 Mio Fr.
[52].
Das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP), die Universität Bern und die Universitäten der italienischen Schweiz errichten ein
Netzwerk für Lehre und Forschung in Verwaltungswissenschaften. Sie bieten künftig gemeinsam einen Masterstudiengang, eine Doktorandenausbildung und Forschungsprogramme im Bereich der öffentlichen Verwaltung an. Das Projekt wird in den Jahren 2009-2012 von der Schweizerischen Universitätskonferenz und vom Schweizerischen Nationalfonds mit einem Beitrag von 6 Mio Fr. unterstützt
[53].
Die Stadt
Neuenburg wird Sitz der
Fachhochschule Jurabogen (HE Arc). Dies wurde im Januar von den Trägerkantonen Bern, Neuenburg und Jura beschlossen. Die durchgeführten Analysen haben gezeigt, dass sich Neuenburg aufgrund der Erreichbarkeit am besten als Sitz der Schule eignet. Mit diesem Beschluss verbunden ist ein Neubau für die Schule beim Bahnhof Neuenburg
[54].
Die Teilschulen der
Hochschule Luzern sollen unter eine gemeinsame Direktion gestellt werden. Der Konkordatsrat hat im Berichtsjahr eine entsprechende Vereinbarung in die Vernehmlassung geschickt. Die Reorganisation kann nur umgesetzt werden, wenn die Trägerkantone Luzern, Schwyz und Zug sowie die übrigen Konkordatskantone Uri, Ob- und Nidwalden zustimmen
[55].
In der Herbstsession stimmte der Nationalrat einem Postulat Häberli-Koller (cvp, TG) zu, welches den Bund verpflichtet, die
Eintrittskriterien für die Zulassung zu den Fachhochschulen zu überprüfen. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob die Anforderungen, welche an Absolventen von Mittelschulen gestellt werden, in allen Fachbereichen nach den gleichen Massstäben beurteilt werden oder ob es gewisse Studiengänge gibt, in welchen die Überprüfung nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgenommen wird
[56].
Die
Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) soll mehr Autonomie erhalten. Im November wurde ein entsprechender Vorschlag präsentiert, welcher noch vom Bundesrat genehmigt werden muss. Die geltende Struktur der Fachhochschule wird vom Bund seit längerem kritisiert. Er beanstandet hauptsächlich den grossen Einfluss der Trägerkantone auf die Tätigkeit der Schulen. Gemäss dem vorgestellten Entwurf soll die HES-SO künftig durch ein Rektorat von 3 bis 5 Mitgliedern geleitet werden. Die Kantone behalten allerdings eine starke Stellung und bleiben insbesondere auch für die Nomination der Professorinnen und Professoren zuständig
[57].
Im Herbstsemester 2007/08 waren an den Schweizer Hochschulen fast
178 000 Studierende immatrikuliert. Davon besuchten 116 906 eine Universität (+1,5% gegenüber dem Vorjahr) und 60 809 (+6,3%) eine Fachhochschule oder eine pädagogische Hochschule. Mittlerweile nimmt in der Schweiz ein Drittel der Bevölkerung eines Jahrgangs ein Hochschulstudium auf, rund die Hälfte davon sind Frauen. Gut 20% der Studierenden sind ausländischer Staatsangehörigkeit. Laut den Prognosen des Bundesamtes für Statistik werden im Jahr 2012 über 200 000 Studierende an den Hochschulen eingeschrieben sein. Das würde gegenüber dem Jahr 2007 eine Zunahme von 13% bedeuten
[58].
Die interkantonale Vereinbarung zur
Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen stiess in der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung. Grundlegende Einwände gab es nur seitens der Kantone Appenzell Innerrhoden, Obwalden und Sankt Gallen. Die übrigen 23 Kantone begrüssten die wesentlichen Aspekte des Entwurfs, sie schlugen allerdings in Detailfragen noch zahlreiche Änderungen vor. Kritische Voten gab es etwa bezüglich der Aufteilung zwischen Stipendien und Darlehen sowie des Systems für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge. Die Koalition Jugend für Stipendien (Vertreter der Union der Schülerorganisationen, des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände sowie des Verbands der Schweizer Studierendenschaft) beanstandete, dass der Beitritt zur Vereinbarung für die Kantone freiwillig ist und ihnen sehr lange Fristen zur Umsetzung der neuen Ordnung eingeräumt werden. Zudem sprach sie sich vehement gegen eine Finanzierung der Ausbildung durch Darlehen aus. Die Erziehungsdirektorenkonferenz verabschiedete im Oktober den aufgrund der Vernehmlassungsantworten überarbeiteten Entwurf in erster Lesung. Die zweite Lesung ist für 2009 geplant
[59].
Zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und der dort vorgesehenen Erhöhung der Wartefrist von Studienabgängern, siehe oben, Teil I, 7c (Arbeitslosenversicherung).
Forschung
Als Erstrat befasste sich der
Nationalrat in der Herbstsession mit dem
Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen. Das Eintreten auf die Vorlage war nicht bestritten. Uneinig war sich die grosse Kammer aber in der Frage, wie detailliert der Verfassungsartikel sein soll. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen und die Grundsätze der Forschung auf Verfassungsstufe zu verankern. Eine Minderheit I, unterstützt von der Grünen Fraktion, verlangte, dass Forschungsvorhaben an Urteilsunfähigen nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie für die Betroffenen einen direkten Nutzen erwarten lassen. Dieser Vorschlag wurde vom Rat mit 121 zu 52 Stimmen abgelehnt. Dagegen sprach sich die grosse Kammer mit 105 zu 73 Stimmen für den Antrag einer Minderheit II aus, der die Verfassungsbestimmung auf eine blosse Kompetenznorm beschränkt. Die wichtigsten Anliegen in diesem Bereich seien bereits hinreichend geregelt, so dass für Doppelspurigkeiten im Verfassungstext keine Notwendigkeit bestehe, machte Füglistaler (svp, AG) als Sprecher der Minderheit II geltend. Die SP-Fraktion protestierte gegen den Entscheid und erklärte, dass sie einen derart geschwächten Artikel in der Volksabstimmung nicht mittragen werde. Am Ende hiess der Nationalrat die neue Verfassungsbestimmung mit 114 zu 45 Stimmen gut
[60].
In der Wintersession befasste sich der
Ständerat mit der Vorlage. Im Gegensatz zur grossen Kammer will er dem Bund nicht nur die Kompetenz für Gesetze erteilen, sondern die Grundsätze zur Forschung am Menschen bereits auf Verfassungsstufe festlegen. Der Rat stimmte mit 33 zu 0 Stimmen dem Vorschlag seiner vorberatenden Kommission zu. Dieser entspricht im Wesentlichen den ursprünglichen Plänen des Bundesrats. Die zwingenden Richtlinien auf Verfassungsstufe werden aber auf die biomedizinische Forschung beschränkt. Damit kam die vorberatende Kommission den Anliegen aus Kreisen der Sozial- und Geisteswissenschaften entgegen, die befürchteten, dass mit dem bundesrätlichen Vorschlag die sozialwissenschaftliche Forschung stark behindert werden könnte. Bundesrat Couchepin bezeichnete diesen Vorschlag als valabel, wies allerdings in der Ratsdebatte darauf hin, dass die Formulierung des Ständerats offen lasse, was unter biomedizinischer Forschung zu verstehen und wie die Abgrenzung zur psychologischen Forschung vorzunehmen sei
[61].
Im Januar wurde der scheidende Sankt Galler FDP-Regierungsrat und ehemalige Präsident der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren,
Hans Ulrich Stöckling für die Amtsdauer 2008-2011 zum Präsidenten des Stiftungsrats des Schweizerischen Nationalfonds gewählt
[62].
Als erster Schweizer übernimmt
Dieter Imboden (Forschungsratspräsident des Schweizerischen Nationalfonds) ab 2009 den Vorsitz der Vereinigung der Präsidenten europäischer Forschungsräte. Während der dreijährigen Präsidentschaft will er die Partnerschaft zwischen den nationalen Forschungsorganisationen und der EU verbessern und auf eine sachgerechte Rollenverteilung zwischen nationaler und europäischer Forschungsförderung hinwirken
[63].
Der Bundesrat verabschiedete im Berichtsjahr einen
Nanotechnologie-Bericht. Die Regierung will insbesondere die Kommunikation fördern, um eine sachliche Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der Nanotechnologie zu ermöglichen. Da die Risiken, die von synthetischen Nanomaterialien ausgehen können, noch wenig bekannt sind, setzt der Aktionsplan vor allem auf die Eigenverantwortung der Industrie. Die Mechanismen der Selbstkontrolle sollen entsprechend gestützt werden. Allfällige rechtliche Anpassungen will der Bundesrat erst ausarbeiten, wenn eine fundierte Risikobeurteilung vorliegt
[64].
Im Februar nahm in Lausanne die Schweizer
Stiftung für die Forschung in den Sozialwissenschaften (FORS) ihre Tätigkeit auf. Das neue Zentrum macht der Sozialforschung Datenbestände von Projekten, regelmässigen Erhebungen und auch der amtlichen Statistiken zugänglich. Ausserdem führt es selber Erhebungen durch und arbeitet an der Weiterentwicklung der Methoden
[65].
Im Berichtsjahr unterzeichnete die Schweiz ein Rahmenabkommen zur Verstärkung der wissenschaftlichen
Kooperation mit Slowenien. Die Vereinbarung soll gemeinsame Forschungsprojekte erleichtern sowie gegenseitige Besuche, die Einberufung von Konferenzen und den wissenschaftlichen Austausch fördern
[66].
Der Bundesrat hat im Berichtsjahr das neue
Reglement für den Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) genehmigt. Die eine der beiden Untereinheiten des SWTR, das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung untersteht künftig den Akademien. Das bisher ebenfalls dem SWTR angegliederte Zentrum für Wissenschafts- und Technologiestudien (Cest) wird als solches aufgehoben, und seine Aufgaben werden neu verteilt. Die Statistik wissenschaftlicher Arbeiten ist künftig Sache der Universitäten und wird vom Staatssekretariat für Bildung- und Forschung koordiniert
[67].
Im April publizierten die Akademien der Wissenschaften Schweiz auf Basis eines Memorandums
Grundsätze zur wissenschaftlichen Integrität und Verfahrensregeln für den Umgang mit Verstössen. Namentlich im Bezug auf den Projektplan einschliesslich des Verhältnisses zum Geldgeber, auf den Umgang mit Daten und Materialien sowie auf die Publikation von Resultaten wird von den Wissenschaftlern Wahrhaftigkeit, Offenheit, Selbstdisziplin, Selbstkritik und Fairness gefordert. Die Forschungsinstitutionen werden dazu aufgerufen, wissenschaftliches Fehlverhalten nicht zu tolerieren und eine Organisation sowie ein Verfahren zur Ahndung von Verstössen vorzusehen
[68].
Im Berichtsjahr wurde an der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) im Kanton Genf der grösste
Teilchenbeschleuniger der Welt, der Large Hadron Collider (LHC) in Betrieb genommen. Die Bauzeit für diese Experimentieranlage betrug zehn Jahre und die Kosten werden auf 10 Mia Fr. geschätzt. An der Einweihungszeremonie im Oktober nahmen über 1500 Gäste aus Politik, Wissenschaft und Forschung teil
. Den Teilchenbeschleuniger bekamen die Besucher allerdings nicht zu sehen. Kurz nach der geglückten Betriebsaufnahme am 10. September war es nämlich zu einer Panne gekommen, bei der die Maschine beschädigt und lahmgelegt wurde. Der Betrieb kann voraussichtlich erst Ende Juni 2009 wieder aufgenommen werden
[69].
In der Wintersession hiess der Ständerat ein Postulat Burkhalter (fdp, NE) gut. Damit wird der Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit und den Nutzen einer baldigen
Beteiligung der Schweiz an den neuen Technologieinitiativen der EU zu prüfen. Es handelt sich dabei vor allem um die Europäische Gemeinschaftsinitiative für Nanoelektronik (Eniac) und die gemeinsame Technologieinitiative für eingebettete Systeme (Artemis), die beide zum Ziel haben, die Position der europäischen Industrie im Bereich der Informationstechnologien zu verbessern
[70].
Im Dezember verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur
Teilrevision des Bundesgesetzes über die Forschung. Die Kommission für Technologie und Innovation
(KTI) des Bundes wird zu einer verwaltungsunabhängigen Behördenkommission mit eigenen Entscheidkompetenzen. Die Revision wurde in der Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst, es gab aber auch kritische Voten zum Entwurf des Bundesrates.
Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) und die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen (KFH) pochten auf mehr Unabhängigkeit für die KTI. Nach den Vorstellungen der CRUS sollte die KTI wie der Nationalfonds als privatrechtliche Stiftung organisiert werden. Positiv wurde die Vorlage von der SP, der CVP und den Grünen beurteilt. Die FDP verlangte dagegen eine Überarbeitung des Entwurfs und die SVP forderte eine Totalrevision des Forschungsgesetzes. Sie möchte insbesondere den Aufgabenbereich der KTI einschränken
[71].
Anfangs 2008 wurde die
Forschungsinitiative „Nano-Tera“ lanciert. Das Forschungsprogramm soll den Weg zu neuen Produkten oder Systemen im Bereich von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt bahnen und so der Industrie zukunftsgerichtete Impulse geben. Anwendungsmöglichkeiten bestehen namentlich in der Medizin, in der Umweltbeobachtung und in der rationellen Energienutzung. Am Konsortium sind neben der ETH Zürich und der ETH Lausanne die Universitäten von Basel, Neuenburg und der italienischen Schweiz sowie das Zentrum für Elektronik und Mikrotechnik (Neuenburg) beteiligt. Die Führung liegt bei der ETH Lausanne. Der Bund stellt für das Programm während vier Jahren insgesamt 60 Mio Fr. zur Verfügung. Die Träger der einzelnen Projekte, also die Hochschulen, müssen die Hälfte der Kosten selber tragen, so dass die Summe auf 120 Mio Fr. verdoppelt wird
[72].
Im Januar wurden die Ergebnisse einer
Wirkungsprüfung der Nationalen Forschungsprogramme (NFP) veröffentlicht. Im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung und Forschung hatte das Zentrum für Wissenschaftsstudien 12 der bisher rund 60 Programme hinsichtlich ihrer konkreten Folgen analysiert. Die Experten attestierten den Forschungsprogrammen gut sichtbare Effekte im Forschungssystem selbst. Aus den NFP resultierten zahlreiche Publikationen und Doktorate und einige führten auch zu dauerhaften Schwerpunktbildungen an den Universitäten. Zudem beurteilten sie auch die Wirkungen mit Blick auf die praktischen Anwendungen als substantiell. Verbesserungspotenzial orteten sie bei der Formulierung der Forschungsziele und der Berichterstattung
[73].
In der Frühjahrssession lehnte der Ständerat eine Motion der Finanzkommission des Nationalrats ab, mit welcher die
Vertiefung und Ausweitung dieser Wirkungsprüfung gefordert wurde. Sie sollte auch auf die Projekte des Nationalfonds und die schweizerische Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen ausgeweitet werden
[74].
Die Schweiz erhielt aus dem
6. EU-Forschungsrahmenprogramm (2003-2006) überproportional viele Forschungsgelder. Insgesamt wurden Schweizer Forschungsprojekte mit rund 793 Mio Fr. unterstützt, während die Schweiz das Programm mit 780 Mio Fr. mitfinanzierte. Im März vergab der Forschungsrat 300 neue Förderungsbeiträge. Dabei wurden auch 15 Forschungsvorhaben aus der Schweiz ausgewählt, die in den nächsten Jahren von finanziellen Zuschüssen profitieren können. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl und zur Zahl der Forschenden gehört die Schweiz damit zu den Spitzenreitern in Europa
[75].
Das nationale Forschungsprojekt
„Sesam“ (Swiss Etiological Study of Adjustment and Mental Health) musste 2008 eingestellt werden, da es nicht gelang, eine genügende Anzahl Probandinnen zu finden. Zum Zeitpunkt des Projektabbruchs waren bereits Forschungsgelder in der Höhe von 10 Mio Fr. geflossen. Für das Scheitern des Projekts wurden die Ethikkommission beider Basel (EKBB) und die „Sesam“-Leitung verantwortlich gemacht. Der Bundesrat kritisierte in einer Antwort auf einer Interpellation von Graf (gp, BL) die EKBB und warf ihr vor, die Bewilligung der Pilotstudie so lange verzögert zu haben, dass die Projektleitung schliesslich ohne Pilotstudie mit der eigentlichen Rekrutierung der Probandinnen beginnen musste. Die EKBB reagierte auf diesen Angriff und verwies auf zahlreiche Versäumnisse der Sesam-Leitung. Sie bemängelte insbesondere den grossen Geld- und Zeitverlust bis zur Einleitung der ethischen Prüfung und der Verzicht auf eine Machbarkeitsstudie
[76].
Zu den gentechnisch veränderten Lebensmitteln und insbesondere zum Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft, siehe oben, Teil I, 4c (Produits alimentaires).
Im Februar erteilte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) die definitive Bewilligung zur
Aussaat von gentechnisch verändertem Weizen auf dem Gelände der Forschungsanstalt Acroscope in Reckenholz (ZH). Das Bafu hatte die Versuche bereits im September 2007 mit etlichen (Sicherheits-)Auflagen genehmigt. Die Forschenden der ETH und der Universität Zürich wurden aber damals verpflichtet, noch weitere Informationen zu den gentechnisch veränderten Pflanzen einzureichen. Im Anschluss an die definitive Bewilligung des Bafu reichten zwölf gentechkritische Verbände – darunter Greenpeace, Pro Natura, Bio Suisse, die Stiftung für Konsumentenschutz sowie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz – beim Uvek eine Aufsichtsbeschwerde ein. Sie forderten Bundesrat Leuenberger dazu auf, die Bewilligung für den Freisetzungsversuch bis auf weiteres zu sistieren
[77].
Im Juni drangen 35 Personen in die Forschungsanstalt Agroscope in Reckenholz (ZH) ein und zerstörten dabei einen Grossteil der Versuchsparzellen. Als Reaktion auf diesen Anschlag erhöhte der Bundesrat im Dezember das Budget für das Forschungsprogramm um 2 Mio Fr. Mit diesen zusätzlichen finanziellen Mitteln sollen die
Sicherheitsmassnahmen künftig verstärkt werden
[78].
Auch in Pully (VD) stehen die Chancen für einen
baldigen Start des Freisetzungsversuchs gut. Das Bundesverwaltungsgericht wies im Berichtsjahr eine Beschwerde der Anwohner gegen die Aussaat von gentechnisch verändertem Weizen ab
[79].
Im Oktober trat die revidierte
Freisetzungsverordnung in Kraft. Damit wurden die Gebiete, in denen gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt werden dürfen, weiter eingeschränkt. Das Freisetzungsverbot gilt nun auch in Landschaftsschutzgebieten und Zonen mit Jagdverboten, während es bisher auf Naturschutzgebiete, Wald sowie ober- und unterirdische Gewässer begrenzt war. Darüber hinaus setzt der neue Erlass die Anforderungen für die Freisetzungsversuche fest und enthält Vorschriften für den Fall, dass das Gentech-Moratorium 2010 aufgehoben würde. Schliesslich regelt die Verordnung den Umgang mit gebietsfremden Pflanzen und Tieren. Der Import und Verkauf von 14 gebietsfremden Arten, welche die einheimische Tier- und Pflanzenwelt gefährden könnten, wird verboten
[80].
Im April präsentierte die Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) einen Bericht zur Beeinträchtigung der
Würde von Pflanzen. In der Verfassung und auch im Gentechnikgesetz wird von der „Würde der Kreatur“ gesprochen. Es war bisher aber unklar, was darunter bei Pflanzen zu verstehen ist. Der Bundesrat beauftragte daher die EKAH mit der Konkretisierung dieses unbestimmten Begriffs. Die Kommissionsmitglieder waren sich einig darüber, dass eine gentechnische Veränderung die Würde von Pflanzen nur dann verletzt, wenn dadurch deren Entwicklungsfähigkeit – dazu zählen etwa Wachstum oder Fortpflanzung – beeinträchtigt wird. Eng mit der Gentechnologie hängt auch die Frage der Patentierung zusammen. Die Mehrheit der Kommission wollte die Patentierung einer Pflanzenart grundsätzlich zulassen. Der Bericht soll unter anderem als Leitlinie bei Entscheiden im Bereich der Gentechnologie dienen
[81].
Weiterführende Literatur
Bauder, Theo / Osterwalder, Fritz (Hg.), 75 Jahre eidgenössisches Berufsbildungsgesetz, Bern 2008.
Strahm, Rudolf, Warum wir so reich sind, Bern 2008.
Bair, Florian, Zu Gast in einem fremden Haus, Bern 2008.
Eberle, Franz, Evaluation der Maturitätsreform 1995 (EVAMAR: Schlussbericht zur Phase II, Bern (Staatssekretariat für Bildung und Forschung) 2008.
Oelkers, Jürgen, Die Qualität der Schweizer Gymnasien: eine Expertise zuhanden der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, Bern 2008.
Bundesamt für Statistik, Schlüsselkompetenzen der Schweizer Hochschulabsolvent/innen: thematischer Sammelband mit empirischen Ergebnissen der Absolventenstudie, Neuenburg 2008.
Peissard, Olivier, La dignité humaine dans le droit suisse et international relatif au génie génétique: essai d'interprétation, s.l. (thèse droit Fribourg) 2008.
[1]
Medienmitteilung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie, 31.1.08;
NZZ, 21.4.08.
[2]
AB NR, 2008, S. 1322 ff.
[3]
AB NR, 2008, S. 1007.
[4]
AB SR, 2008, S. 754 ff. Vgl.
SPJ 2006, S. 125 (Motion Randegger).
[5]
AB SR, 2008, S. 754 ff. Vgl.
SPJ 2005, S. 118 (Motion Meier-Schatz).
[6]
BaZ,
BüZ und
NZZ, 7.11.08.
[7]
AZ,
NZZ und
TA, 5.11.08.
[8]
LT,
NLZ und
SGT, 5.8.08.
[9]
BaZ,
Bund und
Lib., 25.8.08.
[11]
BaZ, 26.11.08 (BS);
SN, 3.9.08 (SH; hier wurde das Volksbegehren von den Jungfreisinnigen und nicht vom Verein Elternlobby lanciert);
SZ, 23.9.08 (SO);
SGT, 10.10.08 (TG);
www.elternlobby.ch (AG, AR, LU, SG, VD, ZH). Vgl.
SPJ 2007, S. 319 (BL).
[13]
TA, 22.4.08;
NLZ, 5.8.08 (SP);
Lib. und
LT, 1.9.08 (CVP);
Lib. und
NZZ, 25.11.08 (Grüne);
TA, 22.4.08 (FDP).
[15]
BaZ und
TA, 1.12.08;
Bund, 2.12.08.
[16]
NLZ, 26.4.08;
SGT, 22.5.08. Eine Motion Allemann (sp, BE) welche in eine ähnliche Richtung zielte und einen qualitativ guten Schwimmunterricht für alle Schülerinn und Schüler forderte, wurde vom NR 2007 abgelehnt. Vgl.
SPJ 2007, S. 264.
[19]
BaZ,
NLZ und
NZZ, 4.12.08. Vgl.
SPJ 2007, S. 265.
[20]
BBl, 2009, S. 613 f.;
AZ, 18.12.08;
TG, 19.12.08. Vgl.
SPJ 2007, S. 264.
[21]
AB NR, 2008, S. 466.
[22]
Bund, 7.2. und 9.9.08 (BE);
NZZ, 5.5.08 (GL);
BüZ, 13.2.08 (GR);
QJ, 24.4.08 (JU);
SGT, 16.4.08 (SG);
LT, 15.4. (VD) und 8.5.08 (VS). Vgl.
SPJ 2007, S. 265 f. Im Jahr 2007 hiess nicht das Kantonsparlament von GR, sondern jenes von SH den Beitritt zum HarmoS-Konkordat gut.
[23]
SN, 8.7.08 (GR und LU);
NLZ, 29.9.08 (NW);
Bund und
BZ, 3.10.08 (BE);
LT, 2.7.08 (Westschweiz).
[24]
Bund, 7.2.08;
TA, 8.3.08;
BüZ, 9.9.08.
[25]
AZ und
BaZ, 27.5.08 (CVP);
SN, 8.7.08 (SP);
AZ und
BüZ, 29.8.08 (FDP);
AZ und
NZZ, 11.9.08 (LCH, Arbeitgeber und Gewerkschaften).
[26]
NLZ, 29.9.08;
AZ,
SGT und
TA, 1.12.08.
[27]
NZZ, 16.12.08;
NLZ, 17.12.08 (SZ und UR);
Bund, 23.12.08;
SGT, 30.12.08 (NW).
[28]
Lib. und
LT, 27.8.08. Vgl.
SPJ 2007, S. 266.
[29]
AZ, 23.2., 15.5. und 17.12.08;
BaZ, 21.8.08;
SZ, 17.12.08. Vgl.
SPJ 2007, S. 266.
[30]
TA, 20.6.08. Vgl.
SPJ 2005, S. 221.
[31]
NZZ, 6.2.08;
TA, 7.2.08.
[32]
NZZ und
TA, 14.11.08;
LT, 15.11.08.
[33]
BBl, 2008, S. 3182;
NLZ, 18.6. und 16.8.08.
[34]
LT, 16.8. und 4.11.08;
NZZ, 16.8.08.
[35]
BaZ und
SZ, 19.8.08.
[36]
AZ,
BaZ und
NLZ, 9.5.08.
[37]
BaZ und
NZZ, 30.9.08.
[38]
Bund und
LT, 19.6.08.
[39]
AB SR, 2008, S. 742 f. Siehe dazu oben, Teil I, 1c (Gerichte).
[40]
NZZ, 4.2.08;
BaZ, 31.3.08. Vgl.
SPJ 2007, S. 268.
[41]
AZ, 20.6.08;
LT, 29.8. und 16.10.08;
NZZ, 16.10.08; Parl. Iv. Neirynck: 08.407; FDP-Motion: 08.3376.
[42]
NZZ, 11.9.08;
TG, 14.10.08.
[43]
BaZ,
NZZ und
TA, 24.4.08.
[44]
AB NR, 2008, S. 468 (Natur- und Ingenieurwissenschaftlichen Studien) und 1006 (Bologna-Reform).
[46]
LT, 16.1. und 4.2.08;
QJ, 16.1.08.
[48]
WoZ, 21.8.08;
TG, 1.12.09.
[50]
AB SR, 2008, S. 966 ff. Vgl.
SPJ 2007, S. 269.
[51]
BaZ,
LT und
NZZ, 12.11.08.
[52]
NZZ, 11.4.08;
SZ, 14.4.08.
[53]
www.presseportal.ch, 30.9.08;
LT, 1.10.08.
[54]
Bund und
QJ, 19.1.08. Vgl.
SPJ 2007, S. 270.
[55]
NLZ, 30.7., 25.9. und 10.10.08.
[56]
AB NR, 2008, S. 1556.
[58]
NZZ, 3.6. und 2.7.08.
[59]
NZZ, 11.9. und 17.9.08;
BaZ und
LT, 17.9.08;
ÉDUCATIONch, Nr. 3/2008 (www.edk.ch). Vgl.
SPJ 2007, S. 271.
[60]
AB NR, 2008, S. 1043 ff.; Presse vom 16.9.08. Vgl.
SPJ 2007, S. 272.
[61]
AB SR, 2008, S. 952 ff.; Presse vom 12.12.08.
[63]
LT und
NZZ, 15.10.08.
[64]
BaZ und
NZZ, 10.4.08.
[65]
NZZ, 22.2.08. Vgl.
SPJ 2007, S. 273.
[69]
TA, 10.9.08;
NZZ, 22.10. und 6.12.08.
[70]
AB SR, 2008, S. 948.
[71]
BBl, 2009, S. 469 ff. (Botschaft);
NZZ, 1.4.08;
BaZ, 10.12.08.
[72]
NZZ und
TG, 29.1.08.
[74]
AB SR, 2008, S. 8 f. Vgl.
SPJ 2007, S. 272.
[75]
LT,
NZZ und
TA, 3.7.08.
[76]
AZ und
NZZ, 14.3.08;
BaZ, 29.5. und 12.6.08; Interpellation Graf: 08.3225.
[77]
NZZ, 8.2.08;
TA, 29.2.08.
[78] Presse vom 14.6.08;
NZZ, 13.8. und 24.12.08.
[79]
AZ und
NZZ, 14.11.08.
[81]
BaZ und
SN, 15.4.08.