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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Die weltweite Rezession erreichte im Herbst auch die Schweiz. – Die Loterie romande lancierte eine Volksinitiative gegen die Liberalisierung der Geld- und Glücksspiele. – Der Bundesrat beantragte die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU. – Das Parlament beschloss, Parallelimporte patentgeschützter Waren aus der EU in Zukunft zu erlauben. – Der Kleinunternehmer Thomas Minder reichte seine Volksinitiative gegen übertrieben hohe Managerlöhne ein.
 
Als mit der Verschärfung der internationalen Finanzkrise im Sommer und Frühherbst immer mehr Staaten Konjunkturförderungsprogramme sowie Garantien und Kapitalspritzen für Banken und andere private Unternehmen ankündigten, sah es zuerst noch danach aus, als ob die Schweiz auf derartige staatliche Interventionen in die Marktwirtschaft würde verzichten können. Der Bundesrat und die Bankenvertreter wiesen auf die gesunde Struktur der beiden Grossbanken UBS und CS und ihre ausreichende Kapitaldecke hin. Am 16. September, nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Bank Lehman Brothers und dem massiven Kurssturz an den Aktienbörsen, war es dann auch in der Schweiz so weit: Der Bundesrat kündigte ein Hilfspaket von rund 68 Mia Fr. für die in grosse Schwierigkeiten geratene UBS an. Dieser vom Betrag her unvorstellbar massive Staatseingriff sei notwendig, um den Zusammenbruch der Bank zu verhindern. Dabei gehe es weniger um die Rettung der Bank an sich, als vielmehr um die Rolle, welche diese über ihre Zahlungs- und Kreditfunktion für die gesamte nationale Wirtschaft spiele. Dass sich der Staat in diesem Ausmass an der Rettung einer durch eigenes Fehlverhalten in die Krise geratenen privaten Firma beteiligt, wurde allgemein als Sündenfall bezeichnet. Dieser sei aber, so lautete der Tenor sowohl in den Medien als auch bei den Parteien, angesichts des Risikos eines Zusammenbruchs der gesamten Wirtschaft notwendig gewesen. In der Parlamentsdebatte zu den Stützungsmassnahmen sparte die politische Linke nicht mit ihrer grundsätzlichen Kritik an den deregulierten Finanzmärkten sowie an den Prinzipien der Liberalisierung der Wirtschaft insgesamt. Einig war man sich von links bis rechts, dass die Probleme der UBS und anderer Konzerne gewisse neue Gefahren der liberalisierten und vor allem globalisierten Wirtschaft für die nationalen Volkswirtschaften aufgezeigt hatten. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat eine Motion der SVP-Fraktion, welche die Einsetzung einer Expertengruppe für eine entsprechende Analyse verlangt [1].
Konjunkturlage und -politik
Nach vier Jahren mit hohen Wachstumsraten schwächte sich 2008 das weltweite Wirtschaftswachstum im Jahresmittel auf 4,3% ab. Dabei verschlechterten sich die Wirtschaftszahlen von Quartal zu Quartal. Besonders ausgeprägt war diese Abwärtsbewegung in den USA, wo insgesamt zwar noch eine BIP-Zunahme um 1,3% verzeichnet wurde, im letzten Quartal aber ein Rückgang auftrat. Ursachen für die Konjunkturflaute waren die sich gegenüber dem Vorjahr noch verschärfende Krise auf dem amerikanischen Immobilenmarkt und ihre Auswirkungen auf die globalisierten Finanzmärkte. In Europa schwächte sich die Wirtschaftstätigkeit schneller als erwartet ab und wuchs im Jahresmittel nur noch um geschätzte 0,8%. Im zweiten Halbjahr schrumpfte sie. Entscheidend dafür waren die Einbrüche bei den Investitionen und den Exporten. Die in den letzten Jahren sehr schnell gewachsenen Volkswirtschaften Südostasiens mussten ebenfalls eine starke Abschwächung ihrer Zuwachsraten konstatieren; in China fiel der Einbruch allerdings relativ bescheiden aus. Die Wirtschaftskrise hatte zur Folge, dass sich in der zweiten Jahreshälfte die in den letzten Jahren stark angestiegenen Rohstoff- und Energiepreise wieder reduzierten. Damit bildete sich auch die Teuerungsrate der Konsumentenpreise wieder zurück. Im Dezember lag sie im Vergleich zum Vorjahr in den USA nur noch bei 0,1% und in der Euro-Zone bei 1,6% [2].
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Analog zur weltweiten Entwicklung schwächte sich auch das Wachstum der schweizerischen Wirtschaft 2008 stark ab. Betroffen waren insbesondere die Einnahmen aus den Geschäften im Finanzsektor und die Exportindustrie. Die Zuwachsrate der Ausfuhren von Gütern und Dienstleistungen reduzierte sich im Jahresmittel von 9,4% auf 2,3%, diejenige der Investitionen von 5,4% auf -1,7%. Dabei waren im ersten Quartal noch ähnlich hohe Expansionsraten verzeichnet worden wie im Vorjahr. Gut hielt sich demgegenüber der private Konsum (+1,7%), derjenige des Staates und der Sozialversicherungen blieb konstant. Gemäss ersten Schätzungen nahm 2008 das reale Bruttoinlandprodukt nur noch um 1,6% zu (2007: 3,3%).
Die Beschäftigung profitierte im ersten Halbjahr noch von der guten Konjunkturlage. Erst gegen Jahresende machte sich die Krise auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Insgesamt wuchs die Beschäftigung mit rund 2,8% noch gleich stark wie im Vorjahr. Die Zahl der Arbeitslosen war bis Juni stark rückläufig und verringerte sich auf rund 91 000. Die Arbeitslosenquote nahm im saisonbereinigten Jahresmittel von 2,8% auf 2,6% ab; zu Jahresende war sie allerdings wieder auf 3,0% (Dezember 2007: 2,7%) angestiegen, was einer Zahl von 118 762 Personen (Dezember 2007: 109 012) entsprach. Der über das Berichtsjahr insgesamt registrierte Rückgang der Arbeitslosigkeit war in allen Landesteilen gleich ausgeprägt und betraf sowohl Männer als auch Frauen und Schweizer und Ausländer in etwa gleichem Ausmass. Dasselbe lässt sich auch vom Wiederanstieg der Arbeitslosigkeit gegen Jahresende sagen. In der Deutschschweiz verringerte sich die Arbeitslosenquote im Jahresmittel auf 2,1%, in der Romandie und im Tessin auf 3,9% (-0,1 resp. -0,2 Prozentpunkte). Ausländer waren mit einer durchschnittlichen Jahresquote von 5,0% immer noch mehr als doppelt so häufig betroffen wie Schweizer (1,9%).
Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung stieg mit 2,4% im Jahresmittel massiv an (2007: 0,7%), wobei rund die Hälfte davon auf die Preisexplosion bei Erdölprodukten zurückzuführen war. Im Jahresverlauf waren die drei ersten Quartale von einer deutlichen Zunahme vor allem infolge der stark gestiegenen Erdöl- und Nahrungsmittelpreise geprägt. Im letzten Quartal brachen die Erdölpreise ein und die Gesamtteuerungsrate reduzierte sich auf 1,6%. Über das ganze Jahr hinweg war die hausgemachte Teuerung mit 1,7% niedriger als die importierte (4,3%; Erdölprodukte allein 17,8%) [3].
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Um ein Abgleiten der Schweiz in eine Rezession zu verhindern, setzte die Nationalbank ihre üblichen Mittel der Geldpolitik ein. Im Oktober, als auch in der Schweiz klar wurde, dass sich die Finanzkrise massiv auf die Realwirtschaft auswirken würde, senkte sie im Gleichschritt mit der Europäischen Zentralbank den Leitzins um 0,25% und anfangs November nochmals um ein halbes Prozent. Zwei Wochen später erfolgte eine weitere Reduktion um ein ganzes Prozent auf einen mittleren Wert von 1%. Die SNB begründete diesen unerwarteten Schritt mit der sich nun deutlich abzeichnenden grossen Rezessionsgefahr für die Schweiz. Es sei sehr wahrscheinlich, dass sich der massive Konjunktureinbruch in den für die Schweiz wichtigen Exportländern USA, Deutschland, Italien und Japan ab 2009 voll auf die Produktion, die Investitionen und die Beschäftigung auswirken werde. Auf der anderen Seite würden die sinkenden Rohstoff- und Energiepreise die von dieser Ausweitung der Geldmenge ausgehende Inflationsgefahr reduzieren. Im Dezember erfolgte dann nochmals eine Senkung des Leitzinses um ein halbes Prozent [4].
Der Frankenkurs blieb gegenüber dem Euro relativ stabil. Im Dezember kostete er im Mittel 1,54 Fr. Der Dollar erfuhr im ersten Halbjahr eine recht deutliche Abwertung. Bis Ende Jahr stieg er dann wieder auf 1,15 Fr. und notierte damit leicht höher als Ende 2007. Der handelsgewichtete Kurs des Frankens stieg im Jahresvergleich sowohl nominal als auch real um rund 5% an, wobei die Entwicklung sehr sprunghaft und unstetig verlief [5].
Mit der Verschärfung der Finanzkrise und den wachsenden Problemen in der Realwirtschaft häuften sich auch in der Schweiz die Rufe nach einem Konjunkturstützungsprogramm. Allerdings waren sich die Wirtschaftsexperten lange uneinig, ob die Schweiz überhaupt von einer Rezession betroffen sein würde. Noch im September, als die Konjunkturforschungsstelle der ETH-Zürich ihre Prognosen radikal überarbeitet hatte und nur noch von einem Nullwachstum für 2009 ausging, erwartete das Seco ein Wachstum von immerhin 1,3%. Erst im Dezember zeichneten dann auch die Experten des Seco ein wesentlich düstereres Bild und erwarteten, insbesondere wegen eines radikalen Einbruchs bei den Exporten, einen Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2009 um 0,8%. Spätestens vom Oktober an forderten die SP und die Gewerkschaften vom Bund Konjunkturförderungsprogramme. Im November beurteilte der Bundesrat die Lage als ernst genug und leitete erste Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft ein. Kernpunkte waren die Freigabe der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen (rund 550 Mio Fr.) auf den 1. Januar 2009 sowie die Aufhebung der Kreditsperre beim Bund und gezielte Aufstockungen im Bundesvoranschlag für 2009 (205 resp. 136 Mio Fr.). Mitte Dezember kündigte Bundesrätin Leuthard dann die Vorbereitung eines weiteren Investitionsprogramms im Umfang von über 650 Mio Fr. an. Für die SP waren diese im internationalen Vergleich sehr bescheidenen Massnahmen völlig ungenügend. Sie stellte als Alternative dazu staatliche Programme im Umfang von 6 Mia Fr. für Investitionen namentlich im Bereich des öffentlichen Verkehrs und zur Subventionierung von Krankenkassenprämien vor [6].
Auf Antrag des Bundesrates und gegen den Widerstand der SP und der GP lehnte der Nationalrat in der Wintersession eine Motion der SP-Fraktion für ein energiepolitisches Investitionsprogramm sowie eine Motion Schelbert (gp, LU) ebenfalls für zusätzliche Bundesinvestitionen im Energiebereich und für vorgezogene Beschaffungen des Bundes ab. Er tat dies vor allem weil die Regierung bereits eigene, allerdings bescheidenere Konjunkturstützungsmassnahmen beschlossen hatte. Zustimmung im Nationalrat fand hingegen eine Motion Chevrier (cvp, VS) für zusätzliche Subventionen für die energietechnische Modernisierung von Gebäuden [7].
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Strukturpolitik
Im Rahmen der Modernisierung der Bestimmungen über die Innovationsförderung durch den Bund beantragte der Bundesrat eine grössere Autonomie der für den Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Wirtschaft zuständigen Kommission für Technologie und Innovation (siehe unten, Teil I, 8a, Forschung).
Die Vernehmlassung über den Vorentwurf für ein Gesetz zum Schutz der Marke Schweiz und des Schweizer Wappens ergab einige Kritik. Umstritten war insbesondere die Bestimmung, dass bei Industrieprodukten ein Mindestanteil von 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen muss, wenn das Erzeugnis die Bezeichnung „Swiss made“ trägt. In der Schweiz angefallene Forschungs- und Entwicklungskosten dürfen dabei mit eingerechnet werden. Namentlich für Vertreter der Uhrenindustrie, die alle Rohstoffe aus dem Ausland importieren muss, lag diese Grenze zu hoch. Konsumentenvertreter verlangten auf der anderen Seite, dass bei verarbeiteten Lebensmitteln der Minimalanteil einheimischer Wertschöpfung auf mindestens 90% angesetzt werden muss. Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise mit ausländischer Milch im Inland hergestellter Käse als Schweizer Käse verkauft werden darf. Im Oktober beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage. Er versprach dabei, die eingegangenen Einwände gegen den 60%-Anteil der Wertschöpfung für den Lebensmittelbereich noch einmal zu überprüfen [8].
Die im Vorjahr vom Parlament verabschiedete Unternehmenssteuerreform II war von der Linken mit einem Referendum bekämpft worden. Das Volk stimmte ihr am 24. Februar mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,5% zu [9].
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Als Zweitrat überwies auch der Ständerat die Motion Amstutz (svp, BE), welche verlangt, dass auch in Zukunft fahrplanmässige Bustransporte für Touristen von den Flughäfen in die Fremdenverkehrsorte angeboten werden dürfen [10].
Zu den Rauchverboten im öffentlichen Raum und den Sonderlösungen für Restaurants siehe unten, Teil I, 7b (Suchtmittel) sowie Teil II, 5f.
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Die Loterie romande lancierte im April eine Volksinitiative mit dem Titel „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“. Diese verlangt, dass nicht mehr zwischen vom Bund geregelten Glücksspielen und in die Zuständigkeit der Kantone fallenden Geschicklichkeitsspielen unterschieden wird. Neu soll der Bund für die Spielcasinos zuständig sein und die Kantone für alle Lotterien, Wetten und andere Glücksspiele. Praktisches Ziel der Initiative ist es unter anderem, den Entscheid der Spielbankenkommission vom Vorjahr auszuhebeln, der die Aufstellung von so genannten Tactilo-Geräten in Restaurants untersagt hatte. Mit dem neuen Verfassungsartikel soll aber auch festgehalten werden, dass die Gewinne von Lotterien, Wetten und Glücksspielen gemeinnützigen Zwecken zukommen müssen. Von dieser Bestimmung erhoffen sich die Initianten eine Barriere gegen eine Liberalisierung und gegen die Konkurrenz durch ausländische Anbieter. Das Volksbegehren wurde auch von vielen Prominenten und Organisationen aus Kultur und Sport unterstützt. Beide Bereiche profitieren von den Gewinnausschüttungen der kantonalen Lotterie-Gesellschaften Loterie romande und Swisslos und haben kein Interesse an deren Konkurrenzierung und Einschränkung. Obwohl die erforderlichen Unterschriften innert vier Monaten beisammen waren, wurde die Volksinitiative im Berichtsjahr noch nicht eingereicht und die Sammlung fortgesetzt [11].
Die beiden Bündner Abgeordneten Nationalrat Bezzola (fdp) und Ständerat Brändli (svp) hatten 2005 mit parlamentarischen Initiativen steuerliche Erleichterungen für Casinos mit einer B-Konzession in Tourismusgebieten verlangt. Die beiden Ratskammern hatten ihren Vorstössen 2006 Folge gegeben und die zuständige Kommission des Ständerats hatte mit der Ausarbeitung einer Gesetzesrevision begonnen. Seither hatte sie sich allerdings vom ablehnenden Argument des Bundesrats überzeugen lassen, dass damit eine rechtswidrige Ungleichbehandlung der Spielbanken und der Standortregionen geschaffen würde. Beide Ratskammern folgten den Anträgen ihrer Rechtskommissionen, die parlamentarischen Initiativen Bezzola und Brändli nicht weiter zu verfolgen und abzuschreiben [12].
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Wettbewerb
Der Ständerat erachtete es als störend, dass bei von Mitarbeitern begangenen Verstössen gegen kartellrechtliche Vorschriften auch dann das Unternehmen selbst zur Rechenschaft gezogen wird, wenn in der Firma ein qualitativ hochstehendes Schulungsprogramm zur Verhinderung von derartigem rechtswidrigen Verhalten durchgeführt wird. Er überwies gegen den Widerstand des Bundesrats und der Linken eine entsprechende Motion Schweiger (fdp, ZG) mit 24 zu 12 Stimmen. Im Einzelnen verlangt die Motion, in diesen Fällen eine Minderung oder einen Erlass der Strafe für die Firma einerseits und die persönliche Strafbarkeit der direkt an der Tat beteiligten Mitarbeitenden andererseits [13].
Auf Ende August trat Rudolf Strahm als Preisüberwacher in wettbewerbsarmen Märkten wegen Erreichen des Pensionsalters zurück. Der ehemalige SP-Nationalrat hatte dieses Amt seit 2004 ausgeübt und es war ihm gelungen, nicht zuletzt mit seinem entschlossenen Vorgehen gegen hohe administrierte Preise im Post-, Elektrizitäts- und Telekommunikationsmarkt, die Kritik an dieser Funktion weitgehend zum Verstummen zu bringen. Im Gegensatz zu 2004 gab es diesmal keine ernsthaften Forderungen bürgerlicher Parteien nach der Abschaffung der Preisüberwachung in unvollständigen Märkten. Zu seinem Nachfolger wählte der Bundesrat auf Vorschlag von EVD-Chefin Leuthard den 39-jährigen Juristen Stefan Meierhans. Der in der Öffentlichkeit unbekannte Meierhans gehört der CVP an und war bisher zuerst für die CVP-Bundesräte Koller und Metzler im EJPD und später bei einem Grosskonzern der Privatwirtschaft tätig [14].
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Im Sommer veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft für die Einführung des so genannten Cassis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU. Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse soll die Schweiz autonom, d.h. ohne entsprechendes Gegenrecht durch die EU, Zulassungsprüfungen und Deklarationsvorschriften der Herkunftsländer von Produkten auch dann vollständig anerkennen, wenn deren Bestimmungen von den schweizerischen abweichen. Ziel der Vorlage ist es, den Wettbewerb im schweizerischen Detailhandel zu stärken und damit das im europäischen Vergleich hohe Preisniveau zu senken. Um eine Benachteiligung von inländischen Produzenten zu verhindern, sollen auch diese ihre Waren in der Schweiz verkaufen dürfen, wenn sie bloss den Normen eines EU-Staates, nicht aber den schweizerischen genügen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Firmen die entsprechenden Güter effektiv auch in einem EU-Staat in den Verkauf bringen. Für Lebensmittelimporte schlug der Bundesrat zudem eine Sonderregelung vor, wie sie auch Deutschland kennt. Neben der Zulassung in der EU oder einem ihrer Mitgliedsstaaten soll zusätzlich eine Bewilligung durch das Bundesamt für Gesundheit verlangt werden. Diese wird dann erteilt, wenn das Produkt die Sicherheit und Gesundheit der Konsumenten nicht gefährdet und bestimmte Minimalanforderungen bezüglich der Produktinformation erfüllt. Die in der Vernehmlassung vorgebrachte Forderung, auch ausländische Zulassungsprüfungen, wie sie insbesondere bei Arzneimitteln vorgeschrieben sind, anzuerkennen, fand beim Bundesrat keine Unterstützung. Immerhin plant er in diesem Bereich eine Vereinfachung des schweizerischen Zulassungsverfahrens. Wie dies von Konsumenten und Landwirten verlangt wurde, muss auch weiterhin die Herkunft von Rohstoffen und Lebensmitteln deklariert werden. Für die Produktinformation reicht gemäss dem Vorschlag des Bundesrates die Beschriftung in einer der drei Amtssprachen. Einzig Warn- und Sicherheitsangaben müssen zwingend auch in Zukunft in der Sprache des Verkaufsorts verfasst sein [15].
Zusätzlich zu dieser einseitigen Anerkennung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Güter aus der EU schlug der Bundesrat eine weitere Angleichung der schweizerischen Produktevorschriften an die EU-Normen vor. Formal beantragte er dazu die Erweiterung des Gesetzes über technische Einrichtungen und Geräte zu einem Produktesicherheitsgesetz [16].
Der Bundesrat konnte sich mit seiner Politik zur Verhinderung von Parallelimporten patentgeschützter Güter nicht durchsetzen. Das Parlament lehnte seinen Vorschlag aus dem Vorjahr, das Verbot des Parallelimports patentgeschützter Waren im Patentgesetz zu verankern ab und beschloss, derartige Importe aus dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR (EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) in Zukunft zuzulassen. Zudem soll es generell, also auch bei Importen aus nicht dem EWR angehörenden Ländern, nicht mehr erlaubt sein, sich auf den Patentschutz zu berufen, wenn es sich lediglich um Patente für unwichtige Produktekomponenten wie z.B. den Verschluss eines Gefässes handelt.
Der Nationalrat beschäftigte sich als Erstrat mit den Vorschlägen des Bundesrates. Eine recht deutliche Kommissionsmehrheit beantragte, die nationale Erschöpfung der Patente durch eine regionale, d.h. einseitig auf die EU ausgeweitete Erschöpfung zu ersetzen. Damit wäre das Produkt zwar weiterhin vor Nachahmung geschützt, aber die handelsrechtlichen Vorrechte, welche es dem Patentinhaber erlauben, die Vertriebskanäle zu beschränken, würden innerhalb der definierten Handelsregion abgeschafft. Nach Ansicht der WAK wären davon namentlich bei Medikamenten erhebliche Preissenkungen zu erwarten. Dem Argument von Bundesrat und Pharmaindustrie, dass sich dieser Verzicht auf das bestehende Vermarktungsmonopol für die Produzenten von patentgeschützten Arzneimitteln negativ auf den Forschungsstandort Schweiz auswirken würde, hielt die WAK entgegen, dass gerade in dieser Branche die Forschung und Entwicklung ohnehin international organisiert sei. Die SP, die GP, die Grünliberalen und eine Mehrheit der CVP unterstützten die WAK-Mehrheit. Dabei wäre die Linke eigentlich lieber noch weiter gegangen und hätte nicht nur die regionale, sondern die internationale Erschöpfung eingeführt. Aus abstimmungstaktischen Gründen zog sie aber einen entsprechenden Antrag zurück. Die FDP und die SVP sprachen sich für die Bundesratslösung der nationalen Erschöpfung aus und konnten sich dank der Unterstützung von einigen CVP-Abgeordneten mit 93 zu 88 Stimmen bei 12 Enthaltungen durchsetzen. Die Organisationen des Detailhandels hatten bereits vor den Nationalratsverhandlungen gedroht, zusammen mit Konsumentenorganisationen und den Krankenkassen eine Volksinitiative zur Aufhebung des Verbots der Parallelimporte zu lancieren.
Die WAK des Ständerats empfahl wie ihre Schwesterkommission der grossen Kammer einen Systemwechsel. Mit der einseitigen Einführung der auf den EWR bezogenen regionalen Erschöpfung sollten die handelsrechtlichen Beschränkungen für Importe patentgeschützter Waren aus diesem Raum abgeschafft werden. Ausgenommen vom freien Import wären allerdings Artikel, deren im Vergleich zur Schweiz tiefere Preise vom Staat festgelegt sind, wie dies gerade im Pharmabereich in der EU die Norm ist. Von den Vorschlägen des Bundesrates blieb einzig die grundsätzliche Aufhebung des Importverbots bei Waren, deren durch ein Patent geschützte Komponenten für das Produkt von untergeordneter Bedeutung sind. Vertreter der FDP und der SVP sowie Bundesrätin Widmer-Schlumpf kritisierten erfolglos die nicht auf Gegenseitigkeit beruhende Beschränkung auf den EWR. Diese Limitierung auf den EWR sei wegen der Meistbegünstigungsklausel im internationalen Handelsrecht rechtlich nicht haltbar. Der Ständerat stimmte trotz dieser Einwände mit 31 zu 12 Stimmen dem Konzept seiner WAK zu.
Die WAK-NR unterstützte in der Differenzbereinigung diese Beschlüsse der kleinen Kammer. Das Plenum folgte aber mit 94 zu 91 Stimmen einem Antrag Markwalder (fdp, BE), der auf die vom Bundesrat beantragte gesetzliche Festschreibung der nationalen Erschöpfung verzichten und – zumindest bis zum Vorliegen eines gegenseitigen Abkommens mit der EU – das Verbot der Parallelimporte patentgeschützter Güter weiterhin bloss auf das frühere Bundesgerichtsurteil im Fall Kodak abstützen wollte. Nachdem der Ständerat mit 26 zu 14 Stimmen noch einmal auf seiner Position beharrt hatte, gab die grosse Kammer nach. In der Schlussabstimmung lautete das Verdikt für einen Systemwechsel (Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus EU/EWR-Staaten mit Ausnahme von solchen mit staatlich festgelegten Preisen) in der kleinen Kammer 40 zu 1 bei zwei Enthaltungen und im Nationalrat 102 zu 85, wobei die Opposition weiterhin aus der geschlossenen SVP und der fast einstimmigen FDP kam [17].
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Der Bundesrat gab im Berichtsjahr den Vorentwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen in die Vernehmlassung. Die Regierung möchte damit das Verfahren bei Bund und Kantonen straffen und vereinheitlichen. Gewisse Bestimmungen, die sich als wenig praxistauglich gezeigt hätten (so etwa der Begriff „günstigstes Angebot“) sollen genauer definiert werden. Mit der Einführung des Leistungsortsprinzips möchte die Regierung Sozialdumping verhindern, indem sich alle Offertensteller an die Arbeitsbedingungen am Ort der Leistungserbringung halten müssen. Bei gleich guten Angeboten würde neuerdings diejenige Firma den Zuschlag erhalten, welche auch Lehrlinge ausbildet. Zudem zog der Bundesrat auch die Konsequenzen aus den Kostensteigerungen, welche sich beim NEAT-Gotthard-Projekt infolge der Verzögerungen wegen der Einsprachen gegen den Vergabeentscheid ergeben hatten: Bei Projekten von überwiegendem öffentlichem Interesse sollen in Zukunft Einsprachen gegen Vergaben keine aufschiebende Wirkung mehr haben [18].
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Auf Antrag seiner Rechtskommission gab der Ständerat zwei parlamentarischen Initiativen von Sommaruga (sp, BE) und Bonhôte (sp, NE) für einen Ausbau des Konsumentenschutzes bei Internetkäufen und telefonisch abgeschlossenen Geschäften Folge. Die Initianten wollten insbesondere ein ähnliches Widerrufsrecht einführen, wie es bei Haustürverkäufen besteht. Der Nationalrat schloss sich jedoch diesem Entscheid nicht an. Die Mehrheit seiner Rechtskommission berief sich auf die Eigenverantwortung des Konsumenten. Sie hielt die Gefahr einer unzulässigen Beeinflussung und Druckausübung durch die Verkäufer für unbedeutend, da diese anders als bei Haustürverkäufen die Kunden nicht persönlich zu einem Geschäftsabschluss drängen können. Gegen den Widerstand der Linken gab der Nationalrat den beiden Initiativen mit 90 zu 66 resp. 95 zu 69 Stimmen keine Folge [19].
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Gesellschaftsrecht
Die am Ende des letzten Jahres vom Bundesrat beantragte Teilrevision der Vorschriften im Obligationenrecht über die Rechnungslegung in Unternehmen wurde im Berichtsjahr von der Rechtskommission des Ständerats beraten. Der Ständerat selbst unterstützte mit Stichentscheid des Präsidenten eine Motion Büttiker (fdp, SO), die verlangt, dass die neuen Bestimmungen besonders Rücksicht auf die Belange der KMU nehmen und diese nicht zu sehr mit zusätzlichen Auflagen belasten. Die auch vom Gewerbeverband geteilten Befürchtungen beziehen sich auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften und dabei vor allem auf die daraus entstehenden Kosten. Von Experten wurden diese Einwände allerdings als masslos übertrieben zurück gewiesen [20].
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Mit der im Berichtsjahr auch die Schweiz erreichenden Finanzkrise und mit den Fehlleistungen und falschen Lageeinschätzungen der Direktoren und Verwaltungsräte von Grossbanken, die zu dieser Krise geführt hatten, gerieten deren extrem hohen Gehälter und Entschädigungen und Sonderzulagen noch stärker unter Beschuss als zuvor. Die These, dass die falschen Anreizstrukturen für Manager, welche kurzfristig sehr profitable, dabei aber höchst riskante Geschäfte belohnten, ursächlich für die Riesenverluste der Banken gewesen seien, fand international breite Zustimmung. Nachdem in der Schweiz der Staat Milliardenbeträge für die Rettung eines privaten Unternehmens ausgegeben hatte, mehrten sich auch hier die Rufe nach einer politischen Festlegung von Obergrenzen für Managerlöhne [21].
Die vom Kleinunternehmer Thomas Minder 2006 lancierte so genannte „Abzockerinitiative“ wurde Ende Februar mit rund 114 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Gegen Jahresende empfahl der Bundesrat ihre Ablehnung und beantragte, ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Er legte dazu eine Zusatzbotschaft zu dem sich in einer Teilrevision befindenden Gesetz über die Rechnungslegung der Unternehmen vor (siehe dazu oben). Die Forderungen der Initiative sind nach Ansicht des Bundesrates zwar grundsätzlich richtig, aber im Detail zu restriktiv und zu wenig an den Bedürfnissen der Unternehmen orientiert. Würden sie in dieser Form mit den dazu gehörenden Strafsanktionen durchgesetzt, würde die Schweiz als Standort für Aktiengesellschaften massiv an Attraktivität einbüssen. Der Bundesrat schlug als Alternative vor, dass bei börsenkotierten Aktiengesellschaften die Gesamtsumme der Entschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats zwingend von den Aktionären gutgeheissen werden muss. Über die Ausschüttung von zusätzlichen, an den Geschäftserfolg gekoppelte Auszahlungen (so genannte Boni) soll ebenfalls die Aktionärsversammlung entscheiden, dies aber erst nach dem Abschluss des Geschäftsjahres. In diesem Punkt entspricht der Gegenvorschlag der Volksinitiative. Bei der Entlohnung des Spitzenmanagements weicht er hingegen davon ab. Die Aktionäre sollen gemäss Bundesratsentwurf bloss konsultativ über die Gesamtlohnsumme abstimmen dürfen. Die SVP, die FDP und die CVP stellten sich grundsätzlich hinter diesen Gegenvorschlag, die SP und auch der Initiant der Volksinitiative lehnten ihn als ungenügend ab [22].
Die SP unternahm einen Versuch, die „Lohnexzesse“ bei Spitzenmanagern auch mit den Mitteln des Steuerrechts zu bekämpfen. Eine von Paul Rechsteiner (SG) eingereichte entsprechende Motion fand jedoch ausserhalb der Linken keine Unterstützung und wurde im Nationalrat mit 102 zu 66 Stimmen abgelehnt. Konkret hatte sie verlangt, die Lohnkosten einer Firma für Gehälter und Entschädigungen, die 1 Mio Fr. pro Jahr und Person übersteigen, nicht mehr als geschäftlichen Aufwand zu verbuchen, sondern direkt den steuerbaren Gewinnen zuzuordnen [23].
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Weiterführende Literatur
Brunetti, Aymo, Volkswirtschaftslehre: eine Einführung für die Schweiz: die Version für den Unterricht, Bern 2008.
Fagagnini, Hans Peter, Wirtschaft und Politik im Widerstreit?: eine Auslegeordnung, Aachen 2008.
Strahm, Rudolf, Weshalb wir so reich sind: Wirtschaftsbuch Schweiz, Bern 2008.
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Gautschi, Peter, Der KMU-Verträglichkeitstest als Element der prospektiven Regulierungsfolgenanalyse im Gesetzgebungsprozess des Bundes, Chavannes-Lausanne (IDHEAP) 2008.
Michelet, Jacques, Régionalisation et politique régionale dans les Alpes suisses : quelles stratégies et quel avenir, perspectives valaisannes, s.l. (thèse géosc. Lausanne) 2008.
Müller, Hansruedi, Freizeit und Tourismus: eine Einführung in Theorie und Politik, Bern (11. Aufl., erw. und aktualisierte Fassung, FIF) 2008.
Perréard, Léonor, Monopole des loteries et paris en Suisse : état des lieux et perspectives : remise en question du monopole détenu par les opérateurs de loteries et paris, Chavannes-Lausanne (IDHEAP) 2008.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Die Regionalpolitik des Bundes, Bern 2008.
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Die Volkswirtschaft, 2008, Nr. 2, S. 3-37 (Monatsthema: Wettbewerbsfähigkeit, internationale Öffnung und Standortwettbewerb).
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Preisinsel Schweiz: Berichte in Erfüllung des Postulates David (05.3816), Bern 2008.
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[1] Presse vom 17.9.08. Zur Kritik der Linken vgl. etwa das Votum von NR Rechsteiner (sp, SG) in AB NR, 2008, S. 1717. Zur UBS siehe unten, Teil I, 4b (Banken). Motion SVP: AB NR, 2008, S. 1752.
[2] Schweizerische Nationalbank, 101. Geschäftsbericht 2008, Bern 2009, S. 16 ff.
[3] Schweizerische Nationalbank, 101. Geschäftsbericht 2008, Bern 2009, S. 22 ff. sowie Internet-Seiten des BFS und des Seco.
[4] Bund, 20.6. und 12.12.08; TA, 7.11.08; Presse vom 21.11.08; Schweizerische Nationalbank, 101. Geschäftsbericht 2008, Bern 2009, S. 12 ff. und 30 ff.
[5] Schweizerische Nationalbank, 101. Geschäftsbericht 2008, Bern 2009, S. 30 ff.
[6] Prognosen: TA, 3.10.08; Presse vom 17.12.08. SP und Gewerkschaften: BaZ, 29.10.08; NZZ, 1.11.08; Blick, 18.12.08; TA, 19.12.08. Stützungsprogramme: Presse vom 13.11. und vom 17.12.08; NZZ, 13.12.08.
[7] AB NR, 2008, S. 1749 (Chevrier), 1752 (SP) und 1753 (Schelbert).
[8] NLZ, 1.4.08; NZZ, 16.10.08. Vgl. auch oben, Teil I, 1a (Grundsatzfragen). Siehe SPJ 2007, S. 15.
[9] Siehe dazu unten, Teil I, 5 (Direkte Steuern).
[10] AB SR, 2008, S. 146. Siehe SPJ 2007, S. 112.
[11] BBl, 2008, S. 2787 ff.; NF, 22.3.08; NF und TA, 23.4.08; NZZ, 23.6. und 15.7.08 (Artikel von NR Markus Hutter (fdp, ZH) für eine Liberalisierung); TA, 4.9.08 (Unterschriften). Siehe SPJ 2007, S. 113 sowie Lit. Perréard.
[12] AB SR, 2008, S. 176 f.; AB NR, 2008, S. 1003. Siehe SPJ 2006, S. 93 f.
[13] AB SR, 2008, S. 71 ff.
[14] Strahm: TA, 12.1. und 21.8.08; NZZ, 23.1.08; Presse vom 30.8.08. Meierhans: Presse vom 19.6.08. Vgl. auch SPJ 2004, S. 83.
[15] BBl, 2008, S. 2775 ff.; BZ und TA vom 28.6.08. Vgl. auch Die Volkswirtschaft, 2008, Nr. 10, S. 3-29 (Monatsthema: Cassis-de-Dijon-Prinzip).
[16] BBl, 2008, S. 7407 ff. Siehe SPJ 2007, S. 113.
[17] AB NR, 2008, S. 771 ff., 1499 ff., 1847 ff. und 1978 f.; AB SR, 2008, S. 688 ff., 868 ff. und 1061; BBl, 2009, S. 201 f.; TA, 29.3.08; BaZ, 6.6.08 (Volksinitiative). Die Lockerung des Importverbots bei Patenten für unwichtige Produktbestandteile hatte auch Müller (cvp, SG) mit einer vom NR überwiesenen Motion gefordert. Der SR lehnte die Motion als erfüllt ab (AB NR, 2008, S. 467; AB SR, 2008, S. 709). Siehe SPJ 2007, S. 113 f.
[18] Bund und TA, 31.5.08.
[19] AB SR, 2008, S. 369 ff.; AB NR, 2008, S. 1785 ff.; NZZ, 26.5.08; TA, 9.8.08. Siehe SPJ 2007, S. 115.
[20] AB SR, 2008, S. 1025 ff. (Motion); NZZ, 3.9.08; SoZ, 28.9.08; TA, 27.11.08. Siehe SPJ 2007, S. 115.
[21] Vgl. dazu etwa SoZ, 19.10.08; NZZ, 28.10. und 1.11.08. Zur Rettung der UBS siehe unten, Teil I, 4b (Banken).
[22] Einreichung: BBl, 2008, S. 2577 f.; NZZ und TA, 27.2.08. Bundesrat: BBl, 2009, S. 299 ff.; Bund, 6.12.08. Siehe SPJ 2007, S. 115.
[23] AB NR, 2008, S. 1751.
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