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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Die weltweite Rezession erfasste auch die Schweiz. – Das Parlament beschloss zwei weitere, relativ bescheidene Konjunkturförderungsprogramme. – Der Bundesrat legte seine Vorschläge zum besseren Schutz der schweizerischen Herkunftsbezeichnung und zur Verwendung des Schweizerwappens vor. – Gegen den Widerstand der SVP und der Grünen beschloss das Parlament die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU. – Der Ständerat stellte der „Abzocker-Initiative“ einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber.
Konjunkturlage und -politik
Die Weltwirtschaft war Ende 2008 in eine tiefe Rezession gestürzt, welche sich durch das ganze Jahr 2009 durchzog. Nach ersten Schätzungen sank das globale Bruttoinlandprodukt um 0,8%. Es handelte sich dabei seit dem zweiten Weltkrieg um das erste Jahr mit einer negativen Wachstumsrate. Betroffen waren von der Krise sowohl die entwickelten Staaten als auch die stark exportabhängigen so genannten Schwellenländer mit Ausnahme Chinas. Hauptursache der Rezession war die im Herbst 2008 ausgebrochene Krise der internationalen Finanzmärkte gewesen. Dank den weltweit von den Regierungen und den Nationalbanken ergriffenen Stützungsmassnahmen zugunsten der Banken und der Konjunktur gelang es im Berichtsjahr, die Abwärtsspirale zu bremsen. Bereits im ersten Halbjahr machten sich, namentlich in den Schwellenländern Asiens, erste Wiederbelebungstendenzen bemerkbar. In den USA und in Westeuropa ergab sich im zweiten Halbjahr ein leichtes Wachstum; im Ganzjahresvergleich sank das BIP allerdings um 2,4% in den USA und gar um 3,9% in der Eurozone. Die Arbeitslosenquote stieg namentlich im ersten Halbjahr überall stark an und erreichte in den USA im Dezember mit 10,0% den höchsten Wert seit 1983. Die Teuerung blieb weitgehend auf dem Vorjahresstand. Neben der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung war dafür insbesondere auch der seit Herbst 2008 sinkende Erdölpreis verantwortlich [1].
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Auch in der Schweiz wirkte sich die Weltwirtschaftskrise voll aus. Erst im zweiten Halbjahr setzte wieder ein leichtes Wachstum ein. Insgesamt fiel der Rückgang des realen Bruttoinlandprodukts im Jahr 2009 mit geschätzten -1,9% (2008: +1,8%) zwar weniger heftig aus, als im Frühjahr und auch noch im Herbst von den Fachleuten prognostiziert. Trotzdem handelte es sich um den stärksten Einbruch seit 1975. Betroffen waren insbesondere die Exporte, welche sowohl unter dem steigenden Frankenkurs als auch unter dem globalen Nachfrageeinbruch litten. Insgesamt schrumpfte im Berichtsjahr die Ausfuhr von Gütern und Dienstleistungen um 10,0%. Die Investitionen bildeten sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,7% zurück (Ausrüstungsgüter -7,5%, Bau +1,3%). Weiterhin gut hielt sich demgegenüber der private Konsum (+1,2%), derjenige des Staates und der Sozialversicherungen nahm wegen der Konjunkturförderungsprogramme um 2,5% zu.
Nach drei Jahren mit hohen Wachstumsraten stagnierte im Berichtsjahr die Beschäftigung. Umgerechnet in Vollzeitstellen nahm sie um 0,1% ab; da der Anteil der Teilzeitstellen zunahm war allerdings eine leicht höhere Anzahl von Beschäftigten zu verzeichnen. Dies reichte jedoch nicht, um mit der wachsenden Zahl der erwerbsfähigen Personen Schritt zu halten. Die Zahl der Arbeitslosen nahm kontinuierlich zu und erreichte im Dezember 165 000, was einer Zunahme von rund 45 000 entsprach. Die Arbeitslosenquote stieg im saisonbereinigten Jahresmittel von 2,6% auf 3,7%; zu Jahresende betrug sie 4,2% (Ende 2008: 3,0%).
Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung sank im Jahresmittel um 0,5% (2008: +2,4%). Die Preise für inländische Güter und Dienstleistungen nahmen im Jahresmittel um 1,7% zu (2008: +1,2%), während die importierte Inflation mit -4,7% stark rückläufig war (Erdölprodukte allein -25,9%) [2].
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Die Wirtschaftskrise und die damit verbundene Deflationsgefahr veranlasste die Nationalbank, an ihrer sehr expansiven Geldpolitik festzuhalten. Sie senkte im März das Zielband für den Dreimonats-Libor noch einmal auf einen Richtwert von 0,0–0,75%. Darüber hinaus führte sie zugunsten der Exportindustrie und des Tourismus auch Interventionen am Devisenmarkt aus, um einen weiteren Anstieg des Frankenkurses zu verhindern.
Der Frankenkurs blieb 2009 gegenüber dem Euro relativ stabil und bewegte sich um rund 1.52; er nahm aber in Bezug auf den US-Dollar weiter zu. Im Dezember war ein Dollar noch 1.03 Fr. wert. Der exportgewichtete Aussenwert des Frankens stieg weiter an. Bis zum Jahresende betrug der Anstieg real 3,2% [3].
Wie bereits 2008 angekündigt, beantragte der Bundesrat anfangs Jahr dem Parlament ein zweites Programm zur Stützung der Konjunktur. In einem Nachtrag zum Voranschlag 2009 nutzte er den im Rahmen der Schuldenbremse verbliebenen finanzpolitischen Spielraum von rund 700 Mio Fr. aus. Der grösste Teil dieser Mittel (rund 390 Mio Fr.) sollten dem Ausbau und Unterhalt der Strassen- und Bahninfrastruktur dienen; rund 100 Mio Fr. waren für Projekte der neuen Regionalpolitik vorgesehen und weitere 50 Mio Fr. für die Förderung der Forschung und Entwicklung. Zusätzlich gefördert werden sollten auch energiepolitisch motivierte Projekte. Zusätzlich schlug der Bundesrat eine vorübergehende Flexibilisierung der Leistungen der Exportrisikogarantie und der Wohneigentumsförderung vor. So soll bei der Wohnbauförderung auf die Rückzahlung von Krediten teilweise verzichtet werden, wenn diese Mittel für energietechnische Sanierungen verwendet werden. In eigener Kompetenz beschloss die Regierung zudem die Verlängerung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate [4].
Im Nationalrat, der die Gelegenheit zu einer grossen wirtschaftspolitischen Debatte nutzte, sprach sich die SVP grundsätzlich gegen das Programm aus, obwohl ihre Vertreter in der vorberatenden Kommission keine entsprechenden Einwände formuliert hatten. Solche Programme würden nur den staatlichen Einfluss auf die Wirtschaft stärken und die Staatsausgaben erhöhen. Akzeptabel sei nach Ansicht der SVP einzig eine Förderung des Strassenbaus sowie Steuersenkungen für Unternehmen und Familien. Ihr von Zuppiger (svp, ZH) gestellter Rückweisungsantrag wurde mit 136 zu 42 abgelehnt. Ebenso wenig Erfolg hatte der SVP-Antrag, auf die Veränderungen beim Wohneigentumsförderungsgesetz zu verzichten. Der Ständerat führte ebenfalls eine ausgiebige Debatte über die Wirtschaftslage und über eine sinnvolle Konjunkturpolitik durch, wobei das Paket nicht in Frage gestellt wurde. Die Forderung der Grünen nach einem wesentlich umfangreicheren Konjunkturförderungsprogramm im Umfang von 8 bis 10 Mia Fr., wovon ein Drittel schon im Jahr 2009 auszugeben wäre, lehnte der Nationalrat mit 132 zu 62 Stimmen ab. Keine Chance hatte auch eine Motion Leutenegger (sp, BL), welche für 2009 Förderungsmassnahmen des Bundes von 6 Mia Fr. verlangte [5].
Nachdem sich die Rezession bis zum Sommer weiter verstärkt hatte, schlug der Bundesrat dem Parlament im August vor, auch noch das im Ende 2008 in Aussicht gestellte dritte Programm zur Stabilisierung der Konjunktur in Kraft zu setzen. Mit diesem rund 400 Mio Fr. kostenden Programm sollten zusätzliche befristete Finanzhilfen für Massnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Wirtschaftswerbung im Ausland zur Verfügung gestellt werden. Auf dem Arbeitsmarkt gelte es insbesondere, die Instrumente der Arbeitslosenversicherung zu ergänzen, um die erwartete besonders starke Zunahme von Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Ausgebaut werden sollen dabei insbesondere die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für stellenlose Jugendliche und für Kurzarbeitende. Finanziell massiv ins Gewicht fiel mit rund 240 Mio Fr. der Vorschlag, für rund 8000 Langzeitarbeitslose, die ausgesteuert sind oder kurz davor stehen (Personen, die seit mindestens einem Jahr ohne Stelle sind), während maximal sechs Monaten die Lohnkosten für die Beschäftigung bei einer gemeinnützigen Organisation zu übernehmen. Zu den Massnahmen im Technologiebereich gehörte vor allem die Unterstützung der Weiterentwicklung der digitalen Signatur zu einer allgemein akzeptierten Karte (Swiss ID) als Mittel zur sicheren Authentifizierung im elektronischen Geschäfts- und Behördenverkehr [6].
Das Parlament hiess die Massnahmen in der Herbstsession nach einer langen Auseinandersetzung gut. Der Ständerat lehnte zuerst einen Nichteintretensantrag von Germann (svp, SH) und Schweiger (fdp, ZG) mit 25 zu 6 Stimmen ab. Diese begrüssten zwar grundsätzlich die primär arbeitsmarktbezogenen Vorschläge des Bundesrates, lehnten das Paket aber aus finanzpolitischen Überlegungen ab. In der Detailberatung schwächte der Rat den bundesrätlichen Vorschlag ab, die Löhne für einige tausend ausgesteuerte Langzeitarbeitslose für eine Beschäftigung in nicht profitorientierten gemeinnützigen Unternehmen für eine Dauer von sechs Monaten vom Bund zu bezahlen. Die Lohnkosten sollen gemäss dem Entscheid der kleinen Kammer diesen Organisationen nur teilweise, d.h. mit maximal 3000 Fr. pro Monat vergütet werden. Ein Antrag Hess (fdp, OW), darauf ganz zu verzichten, lehnte der Ständerat mit 24 zu 12 Stimmen ab. Keine Gnade fand hingegen die vom Bundesrat beantragte Anschubfinanzierung von rund 25 Mio Fr. zugunsten der Akzeptanz und Verwendung einer Ausweiskarte mit der elektronischen Signatur. Mehrere Votanten kritisierten, dass dieses Konzept noch unausgegoren sei und nicht klar sei, wofür die finanziellen Mittel verwendet werden sollen. Mit 22 zu 15 Stimmen wurde auf Antrag Gutzwiller (fdp, ZH) dieser Beitrag gestrichen.
Auch im Nationalrat beantragte eine aus Mitgliedern der SVP und der FDP gebildete Kommissionsminderheit Nichteintreten. Die FDP, die SVP und die BDP waren zwar nicht gegen alle Komponenten des Stabilisierungsprogramms, sie erachteten aber die Mehrzahl der im Bereich Arbeitsmarkt vorgesehenen Massnahmen (insbesondere das Beschäftigungsprogramm für Ausgesteuerte) als wenig sinnvoll. Zudem waren sie gegen ein drittes Paket zum aktuellen Zeitpunkt, weil sie in den Statistiken bereits erste Anzeichen einer Wirtschaftserholung zu erkennen glaubten. Ihr Nichteintretensantrag unterlag mit 93 zu 91 Stimmen äusserst knapp; den Ausschlag gegeben hatte die fast geschlossene Unterstützung des Programms durch die CVP, welche ihre Bundesrätin Leuthard nicht im Regen stehen lassen wollte. In der Detailberatung wurden die zusätzlichen Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung von Personen mit frisch abgeschlossener Lehre zwar gutgeheissen, scheiterten aber an der Ausgabenbremse, welche eine Zustimmung durch die Mehrheit aller Ratsmitglieder fordert. Die Idee, dass der Bund für einige Zeit die Löhne für einige tausend ausgesteuerte Langzeitarbeitslose für eine Beschäftigung bei gemeinnützigen Unternehmen bezahlt, lehnte der Rat auf Antrag von Spuhler (svp, TG) mit 94 zu 90 Stimmen ab. Für die finanzielle Unterstützung von Betrieben, die stellenlose Lehrabsolventen weiter beschäftigen, ergab sich im Nationalrat eine hauchdünne Mehrheit. Grosszügiger als der Ständerat zeigte er sich hingegen bei der Förderung der digitalen Unterschrift; er nahm diese wieder in das Programm auf. Nachdem der Rat eine ganze Reihe von Anträgen der SP und der GP für zusätzliche Massnahmen abgelehnt hatte, hiess er das dritte Konjunkturförderungsprogramm mit 94 zu 87 Stimmen gut.
In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat mit deutlicher Mehrheit am Lohnzahlungsprogramm für Langzeitarbeitslose fest. Mit knappem Mehr war er nun auch mit dem Beitrag zur Förderung der Verbreitung der digitalen Unterschrift einverstanden. Im Nationalrat wurden die zusätzlichen Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung von Personen mit neu abgeschlossener Lehre nochmals gutgeheissen, scheiterten aber erneut an der Ausgabenbremse. Die Lohnübernahme für die befristete Beschäftigung von Ausgesteuerten fand diesmal eine knappe Mehrheit, vermochte aber das qualifizierte Mehr für die Überwindung der Ausgabenbremse ebenfalls nicht zu schaffen. An dieser Hürde scheiterte auch die Finanzierung von Weiterbildungskosten für Personen, die in Betrieben mit Kurzarbeit beschäftigt sind. Nachdem die kleine Kammer ihre Beschlüsse nochmals bestätigt hatte, wiederholte sich die Prozedur im Nationalrat: Er hiess sämtliche Projekte ebenfalls gut, da die befürwortende, aus SP, CVP und GP gebildete Mehrheit aber weniger als 101 Stimmen zählte, scheiterten sie aber alle an der Ausgabenbremse. Die Einigungskonferenz beschloss, an der Finanzierung der Aus- und Weiterbildung von Lehrabsolventen sowie von Kurzarbeitenden festzuhalten. Bei den Beschäftigungsprogrammen für Ausgesteuerte bei gemeinnützigen Organisationen fand sie eine Kompromissformel, welche dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, diese einzuführen, wenn die nationale Arbeitslosenrate 5% erreicht. Diese Lösung veranlasste drei Abgeordnete der BDP und zwei der FDP zu Umschwenken, wodurch das qualifizierte Mehr für die Überwindung der Ausgabenbremse im Nationalrat mit 103 Stimmen erreicht wurde. Die kleine Kammer schloss sich diesem Entscheid an und beide Ratskammern stimmten auch der dringlichen Inkraftsetzung zu [7].
In der Herbstsession führte der Nationalrat im Rahmen einer Sondersession nochmals eine grosse Debatte über die Konjunkturpolitik durch. Er überwies dabei eine vom Ständerat bereits im Sommer gutgeheissene Motion David (cvp, SG) vom Dezember 2008, welche eine ganze Reihe von Massnahmen aus verschiedenen Bereichen enthält, von denen die Regierung viele mit den drei Konjunkturstabilisierungsprogrammen bereits vorgeschlagen oder in eigener Kompetenz ergriffen hatte. Der Gewerkschaftsbund, der während des ganzen Jahres viel umfassendere Konjunkturförderungsprogramme gefordert hatte, führte im September in Bern eine Protestkundgebung mit rund 25 000 Teilnehmenden für eine aktivere staatliche Wirtschaftspolitik durch [8].
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Strukturpolitik
Zur parlamentarischen Beratung der Vorlage des Bundesrates über die Innovationsförderung durch den Bund siehe unten, Teil I, 8a, Forschung.
Der Nationalrat überwies gegen den Antrag des Bundesrates eine Motion der Grünen zugunsten von industriepolitischen Massnahmen. Der Vorstoss verlangt, dass neue Unternehmungen im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien oder energiesparenden Anlagen günstigere Finanzierungsinstrumente erhalten [9].
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Im November publizierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu einem neuen Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (so genannte Swissness-Vorlage). Die Herkunftsbezeichnung Schweiz (und die damit oft in Zusammenhang gebrachten Charakteristiken wie Qualität, Zuverlässigkeit etc.) erwirkt nach Ansicht des Bundesrates für eine Vielzahl von Produkten einen Mehrwert im internationalen Wettbewerb. Da die Marke Schweiz aber bisher kaum oder gar nicht definiert ist, wird sie auch von Anbietern verwendet, deren Produkte wenig bis gar keinen Zusammenhang mit der Schweiz haben. Dasselbe gilt auch für die Verwendung des schweizerischen Wappens. Die angestrebte genaue Definition der Herkunft einer Ware oder Dienstleistung ist allerdings in der heutigen globalisierten und hoch arbeitsteiligen Wirtschaft alles andere als einfach. Der Bundesrat schlug vor, bei unverarbeiteten Naturprodukten (Metalle, Lebensmittel) den Ort der Gewinnung (Erzmine, Ernteort) als einziges Kriterium zuzulassen. Bei verarbeiteten Produkten wird hingegen von einem Mindestanteil des Wertzuwachses ausgegangen. Für die verarbeiteten Naturprodukte müssen mindestens 80% des Gewichts der Rohstoffe oder der Zutaten, aus denen sich das Produkt zusammensetzt, aus dem Inland stammen. Bei industriellen Erzeugnissen müssen mindestens 60% der Herstellungskosten des Produkts in der Schweiz anfallen. Dabei dürfen die Forschungs- und Entwicklungskosten berücksichtigt werden, nicht hingegen die Vermarktungs- und Servicekosten. Ausnahmen von dieser Regelung sind aber in bestimmten Fällen zugelassen. So etwa bei verarbeiteten Produkten, deren hauptsächliche Rohstoffe in der Schweiz nicht oder nur in ungenügenden Mengen vorkommen (z.B. Kakao für die Schokoladeherstellung oder Seide für Textilien). Erforderlich ist in diesen Fällen aber, dass das Produkt erst durch die Verarbeitung seine besondere Eigenschaft erhält (z.B. Verarbeitung von Milch zu Käse oder Metallteilen zu einer Uhr). Die geschützte Herkunftsangabe kann auch für Dienstleistungen beansprucht werden. Ein Unternehmen muss dafür aber nicht nur eine Postadresse, sondern ein Zentrum der tatsächlichen Verwaltung in der Schweiz haben. Einige schweizerische Produzenten reagierten auf die Vorschläge negativ und bezeichneten die postulierten Grenzwerte als zu anspruchsvoll. Für die Konsumentenorganisationen gingen demgegenüber die Ausnahmeregelungen bei Produkten, deren Hauptkomponenten in der Schweiz knapp sind, zu weit (als mögliches negatives Beispiel wurde die Verwendung von brasilianischem Rindfleisch zur Produktion von schweizerischem Bündner Trockenfleisch erwähnt).
Das neue Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen führt eine klar definierte Unterscheidung ein: Das Wappen (Schweizerkreuz in einem Wappenschild) der Eidgenossenschaft darf grundsätzlich nur noch von dieser selbst oder von ihren Einheiten verwendet werden. Den wenigen Firmen, die das Schweizerwappen seit Jahrzehnten für Waren und Dienstleistungen aus der Schweiz verwenden, kann das EJPD ein Weiterbenutzungsrecht erteilen. Die Schweizerfahne und das Schweizerkreuz hingegen dürfen künftig von allen Herstellern von Produkten und Anbietern von Dienstleistungen verwendet werden, welche die Voraussetzungen zur Verwendung der Markenbezeichnung «Schweiz» erfüllen [10].
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Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Hochreutener (cvp, BE) Folge, welche verlangt, dass in allen Departementen versucht wird, den administrativen Aufwand, der den kleinen Unternehmen durch Auflagen der Bundesverwaltung entsteht, zu reduzieren. Vorbild dafür wären die vom EVD seit 2006 durchgeführten Vereinfachungen in Bewilligungs- und Meldeverfahren [11].
Gegen den Widerstand der SVP und einer starken Minderheit der FDP überwies der Nationalrat eine Motion Hochreutener (cvp, BE) für eine Ausweitung des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens. Der Motionär verlangte insbesondere eine Erhöhung des maximalen Betrags einer Bürgschaft von 500 000 auf 1 000 000 Fr. und eine grössere Verlustbeteiligung des Bundes [12].
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2007 hatte es der Nationalrat abgelehnt, auf ein nationales Gesetz über gefährliche Freizeitbetätigungen wie Bergsteigen, Skitouren, Riverrafting etc. zu verzichten und die Regelung der Zulassung und der Sicherheitsvorschriften für gewerbsmässige Anbieter den Kantonen zu überlassen. Diesen Verzicht hatten damals der Bundesrat und die Rechtskommission des Nationalrats, welche mit der Umsetzung einer 2001 angenommenen parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) befasst war, beantragt. Die Rechtskommission präsentierte nun nochmals eine Vorlage, die weitgehend mit der ersten Version übereinstimmte. Angesichts der existierenden kantonalen Vorschriften und der Selbstregulierung der Anbieter empfahl sie aber wieder, auf ein nationales Gesetz zu verzichten und die Initiative abzuschreiben. Eine aus Abgeordneten sowohl bürgerlicher als auch linker Parteien gebildete Kommissionsminderheit beantragte aber, der Initiative Folge zu geben und dem neuen Gesetz zuzustimmen. Diese national einheitlichen Vorschriften über die Bewilligung kommerzieller Angebote entsprächen einem Bedürfnis und würden auch vom Schweizerischen Bergführerverband befürwortet. Verzichte man darauf, könnten Anbieter aus Kantonen ohne Regelungen oder aus dem Ausland Schlupflöcher ausnützen. Das Plenum liess sich davon überzeugen und gab der Initiative mit 95 zu 74 Stimmen Folge. Es stimmte anschliessend auch dem neuen „Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbietern weiterer Risikoaktivitäten“ zu. Mit 83 zu 82 Stimmen fiel das Ergebnis allerdings äusserst knapp aus. Während die CVP klar dafür und die GP klar dagegen votierten, waren FDP, SP und SVP gespalten. Bei den beiden ersten Fraktionen überwog die Zustimmung, bei der SVP die Ablehnung [13].
Im Rahmen des zweiten Konjunkturstabilisierungsprogramms (siehe oben) erhöhte der Bundesrat die Mittel für die Tourismuswerbung im Ausland. Damit entsprach er auch der Forderung einer vom Nationalrat überwiesenen Motion Darbellay (cvp, VS). Der Nationalrat hiess auch ein vom Bundesrat unterstütztes Postulat Darbellay für die Ausarbeitung einer Strategie für die Entwicklung des schweizerischen Tourismus gut [14].
Zu den Rauchverboten im öffentlichen Raum und den Sonderlösungen für Restaurants siehe unten, Teil I, 7b (Suchtmittel) sowie Teil II, 5f.
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Die von der Loterie romande im Vorjahr lancierte Volksinitiative mit dem Titel „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ wurde im September mit rund 170 000 gültigen Unterschriften eingereicht [15].
Der Nationalrat lehnte zwei parlamentarische Initiativen von Studer (evp, AG) und Menétrey-Savary (gp, VD) ab, welche zusätzliche Massnahmen gegen die Spielsucht forderten [16].
Gemäss Spielbankengesetz ist in der Schweiz das Anbieten von Poker- oder Black Jack-Spielen mit Geldeinsätzen im Internet verboten. Trotzdem beteiligen sich laut Schätzungen mehr als 100 000 Personen an diesen auf ausländischen Websites durchgeführten Kartenspielen. Da sich der Zugang zu diesen Seiten praktisch nicht verhindern lässt, fällte der Bundesrat den Grundsatzentscheid, in Zukunft eine kleine Anzahl von Konzessionen für Online-Spielbanken mit Sitz in der Schweiz zu verteilen. Gleichzeitig soll versucht werden, die Internetadressen ausländischer Anbieter mit technischen Mitteln konsequent zu sperren. Die neuen einheimischen Anbieter hätten dieselben Auflagen bezüglich Gewinnablieferung an den Bund, Geldwäschereibekämpfung und Schutz für Spielsüchtige zu erfüllen wie die bestehenden Casinos. Angesichts der technischen Probleme namentlich bei der Abwehr ausländischer Internetseiten, dürfte die Ausarbeitung des Entwurfs für eine Gesetzesrevision einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Durchführung von Pokerturnieren ausserhalb des Internet ist weiterhin nicht auf Casinobetreiber beschränkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Schweizerischen Casino-Verbandes gegen die Bewilligung solcher Turniere durch die Spielbankenkommission abgewiesen. Wie die Kommission urteilte auch das Gericht, dass Poker ein Geschicklichkeits- und kein reines Glücksspiel sei. Die Casinobetreiber zogen ihre Klage weiter vor das Bundesgericht [17].
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Wettbewerb
Im März beauftragte der Bundesrat das EVD mit der Ausarbeitung des Vorentwurfs für eine Teilrevision des Kartellgesetzes. Dabei soll insbesondere die Wettbewerbskommission als unabhängige Behörde gestärkt werden. Diese Stossrichtung war von einer Expertengruppe vorgeschlagen worden, welche die Auswirkungen der letzten Kartellrechtsrevision von 2004 evaluiert hatte. Eine ernsthafte Auseinandersetzung zeichnet sich beim Vorschlag einiger Experten ab, das Verbot vertikaler Absprachen zu lockern [18].
Der Nationalrat überwies die im Vorjahr von der kleinen Kammer gutgeheissene Motion Schweiger (fdp, ZG) für eine anderes Sanktionssystem bei der Bestrafung von Verstössen gegen kartellrechtliche Vorschriften ebenfalls [19].
Im Herbst beantragte der Bundesrat eine Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es geht dabei um bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung einzelner Missstände bei geschäftlichen Angeboten. So sollen insbesondere täuschende und irreführende Praktiken von Firmen, welche Einträge in Branchenregister und ähnliches anbieten, unterbunden werden. Auch gegen Verkaufsmethoden nach dem so genannten Schneeballprinzip soll neu mit dem UWG vorgegangen werden können. Käufer von Waren und Dienstleistungen sollen zudem besser vor unfairen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschützt werden. Schliesslich soll auch die Klageposition des Bundes verbessert werden. Dieser könnte in Zukunft nicht nur dann eine in der Schweiz tätige Firma einklagen, wenn durch deren unlauteres Geschäftsgebaren der Ruf der Schweiz im Ausland gefährdet ist, sondern auch dann, wenn KMU und Konsumenten im Inland geschädigt werden. Da heute derartige Delikte oft im Internet und in grenzüberschreitendem Rahmen begangen werden, soll via Amtshilfebestimmungen auch die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Staaten ausgebaut werden. Mit dem Argument, dass dies auch vom Bundesrat in dieser UWG-Revision vorgeschlagen werde, gab der Nationalrat einer vom Ständerat angenommenen parlamentarischen Initiative Sommaruga (sp, BE) für ein Verbot von unfairen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Folge [20].
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Der Ständerat befasste sich als erster mit der im Vorjahr vom Bundesrat vorgeschlagenen Einführung des so genannten Cassis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU. Es gab im Rat keine grundsätzliche Opposition. In der Detailberatung brachte er noch einige von seiner Kommission vorgeschlagene und auch vom Bundesrat unterstützte Änderungen an. Er verabschiedete das Gesetz über die technischen Handelshemmnisse einstimmig (bei fünf Enthaltungen) und hiess auch das Produktesicherheitsgesetz ohne Gegenstimme gut.
Im Nationalrat gab es sowohl von der SVP als auch von den Grünen Widerstand gegen das Projekt. Ihre gegenseitig unterstützten Nichteintretens- und Rückweisungsanträge scheiterten mit 98 zu 77 resp. 98 zu 78 Stimmen. Für die Grünen stand dabei das Unterlaufen von strengeren schweizerischen Normen, beispielsweise im Umweltschutz, im Vordergrund, bei der SVP die allfällige Benachteiligung schweizerischer Unternehmen. Gemeinsam war beiden die Kritik an der Einseitigkeit der Marktöffnung: Wenn schweizerische Produzenten schon kein entsprechendes Gegenrecht in der EU in Anspruch nehmen können, hätten von der EU zumindest Gegenleistungen in Verhandlungen zu anderen wirtschaftspolitischen Bereichen verlangt werden können. Die vorberatende Kommission hatte allerdings den Bedenken bezüglich Inländerdiskriminierung bereits Rechnung getragen und einen entsprechenden Antrag Baader (svp, BL) angenommen. Zur Verteidigung der Einseitigkeit der Importliberalisierung gab Kommissionssprecher Theiler (fdp, LU) zu bedenken, dass es illusorisch wäre zu glauben, die EU wäre bereit, schweizerische Sicherheitsvorschriften zu anerkennen, wenn diese von EU-Normen abweichen. In der Detailberatung nahm der Nationalrat einen Antrag Scherer (svp, ZG) an, der verlangte, dass bei den Produkteinformationen auch das Herkunftsland angegeben werden muss. Das Produktesicherheitsgesetz nahm der Rat gegen den Widerstand der SVP an.
In der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat, dass nur bei Lebensmitteln und Rohstoffen das Herkunftsland angegeben werden muss, hingegen nicht bei verarbeiteten Gütern, wo dieses Kriterium wesentlich komplexer zu handhaben ist. Die grosse Kammer schloss sich dieser Variante an. In der Schlussabstimmung hiess der Ständerat das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse mit 40 zu 2 Stimmen gut. Im Nationalrat fiel das Ergebnis mit 101 zu 82 Stimmen knapper aus; die SVP hatte geschlossen (bei einer Enthaltung) und die Grünen fast geschlossen (eine Enthaltung und zwei Ja-Stimmen) dagegen votiert. Beim Produktesicherheitsgesetz war im Nationalrat nur die SVP dagegen; der Ständerat war einstimmig dafür. Eine kleine Gruppierung von Landwirten aus der Westschweiz lancierte das Referendum gegen das Gesetz über die technischen Handelshemmnisse. Obwohl sie von der SVP, der GP, den SD, der PdA und der Jungen SVP unterstützt wurden, brachten sie mit rund 46 000 nicht genügend Unterschriften zusammen [21].
Im Anschluss an die Beratung dieser beiden Vorlagen überwiesen beide Ratskammern eine Motion der WAK des Ständerates für eine Harmonisierung der diversen Spezialgesetze, die sich mit der Produktesicherheit befassen. Eine Zusammenlegung aller Bundesstellen, deren Aufgabe die Kontrolle der Sicherheit von Lebensmitteln und anderen Produkten ist, lehnte der Nationalrat vorläufig ab. Er sprach sich auf Antrag des Bundesrates gegen eine im Vorjahr von der kleinen Kammer überwiesene entsprechende Motion Germann (svp, SH) aus [22].
Auf den 1. Juli setzte der Bundesrat das neue Patentgesetz in Kraft. Dieses erlaubt den Parallelimport patentgeschützter Güter aus der EU (mit Ausnahme von Medikamenten) [23].
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In der Differenzbereinigung über die beiden im Vorjahr vom Ständerat angenommenen und vom Nationalrat abgelehnten parlamentarischen Initiativen Sommaruga (sp, BE) und Bonhôte (sp, NE) zum Ausbau des Konsumentenschutzes bei Internetkäufen und telefonisch abgeschlossenen Geschäften, vermochte sich nur letztere durchzusetzen. Diese will ein Widerrufsrecht lediglich bei Telefonverkäufen (nicht aber bei Internetverkaufsabschlüssen) einführen. Nachdem der Ständerat noch einmal beide Vorstösse unterstützt hatte, setzte sich die Initiative Bonhôte dank dem Stichentscheid der Ratspräsidentin schliesslich auch in der grossen Kammer durch [24].
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Gesellschaftsrecht
Der Ständerat überwies im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion Janiak (sp, BL) für eine Verlängerung der gegenwärtig recht kurzen Verjährungsfristen für Wirtschaftsdelikte im Strafrecht. Begründet wurde der Vorstoss damit, dass in diesem Bereich die Ermittlungsverfahren vor allem bei Delikten im internationale Umfeld oft derart kompliziert sind, dass auf eine Klageeröffnung wegen Ablaufens der Frist verzichtet werden muss [25].
Wie die jüngste Vergangenheit auch in der Schweiz (Swissair, UBS) drastisch vor Augen geführt hat, können Managementfehler in privaten Unternehmen diese und manchmal auch die öffentliche Hand riesige Beträge kosten. Strafrechtlich verfolgt wird nach geltendem Recht nur die willentliche Schädigung eines Unternehmens, nicht aber fahrlässiges Verhalten oder Unterlassen. Mit einer parlamentarischen Initiative versuchte dies Nationalrat Jositsch (sp, ZH) zu ändern. Er schlug vor, dass auch grobfahrlässiges Fehlverhalten von Managern strafrechtlich verfolgt werden kann. Auf Antrag der Rechtskommission gab der Rat diesem nur von der SP, nicht aber von der GP unterstützten Vorstoss keine Folge [26].
Der Nationalrat hält nichts von gesetzlichen Vorschriften zugunsten einer besseren Vertretung der Frauen in der Leitung von Unternehmen der Privatwirtschaft. Er beschloss mit 107 zu 57 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative Roth-Bernasconi (sp, GE) für eine minimale Geschlechterquote von 30% für Verwaltungsräte börsenkotierter Firmen keine Folge zu geben [27].
Beide Ratskammern überwiesen gegen den Widerstand der SP und der GP eine Motion Luginbühl (bdp, BE) für eine Steigerung der Attraktivität der Schweiz als Sitz von Stiftungen. Sowohl für gemeinnützige Stiftungen als auch für Stiftungen zur Verwaltung von Familienvermögen sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen ebenso attraktiv ausgestaltet werden wie in den günstigsten ausländischen Standorten. Der Nationalrat überwies im Anschluss daran auch noch eine Motion seiner WAK für die Schaffung eines Stiftungsregisters und die Erhebung von statistischen Angaben zu den Stiftungen [28].
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Der Bundesrat gab im Januar 2009 einen Expertenvorentwurf für ein neues Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz in die Vernehmlassung. Ein Hauptelement der neuen Konzeption ist, dass nach amerikanischem Vorbild die Sanierung und nicht die Liquidierung eines zahlungsunfähigen Unternehmens im Zentrum steht. Der Nationalrat überwies in der Herbstsession bei nur einer Gegenstimme eine Motion Bischof (cvp, SO), welche den Bundesrat auffordert, angesichts der Wirtschaftskrise diese Revision möglichst rasch vorzulegen. Der Ständerat überwies eine vom Nationalrat Ende 2008 gutgeheissene Motion der SVP-Fraktion für die Reduktion der Risiken, welche vom Zusammenbruch von systemrelevanten Unternehmen (wie zum Beispiel Grossbanken) ausgehen können. Namentlich verlangt dieser Vorstoss vom Bundesrat die Einsetzung einer Expertenkommission, welche konkursrechtliche Reformen zur Vermeidung von Firmenzusammenbrüchen ausarbeitet [29].
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Der Ständerat befasste sich als erster mit der Teilrevision der Vorschriften im Obligationenrecht über die Rechnungslegung in Unternehmen und gleichzeitig auch mit der vom Kleinunternehmer Thomas Minder 2007 eingereichten so genannten „Abzockerinitiative“. Der Bundesrat hatte im Vorjahr die Teilrevision des OR um Bestimmungen über die Rechte der Aktionäre von börsenkotierten Aktiengesellschaften bei der Festlegung der Managementsentschädigungen ergänzt. Damit sollte sie einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative bilden. Um die parlamentarischen Beratungen zu beschleunigen und der Initiative fristgerecht einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen, beschloss der Ständerat, die Bestimmungen über die Rechnungslegung herauszulösen und später separat zu behandeln (siehe unten). In der Eintretensdebatte stellte sich nur Savary (sp, VD) eindeutig hinter die „Abzockerinitiative“. Andere Abgeordnete der SP (Fetz, BS und Leuenberger, SO) und der SVP (Reimann, AG und Jenny, GL) behielten sich vor, diese in der Volksabstimmung zu unterstützen, falls die Aktionärsstellung mit dem Gegenvorschlag nicht klar verbessert werde. Der Ständerat empfahl mit 26 zu 10 Stimmen die Abzockerinitiative zur Ablehnung.
Dass aber in Bezug auf die Festlegung der Managerentschädigungen der Staat aktiv werden muss war unbestritten. Ein Nichteintretensantrag zur OR-Teilrevision wurde nicht gestellt. In der Detailberatung hielt sich der Ständerat weitgehend an die Regierungsvorschläge. Die vom Bundesrat beantragte Abschaffung des Depotstimmrechts akzeptierte er zwar, führte aber mit dem „Nominee-Modell“ eine neue Stellvertretung für nicht ins Register eingetragene Aktionäre durch die Depot-Banken ein. Schweiger (fdp, ZG) begründete dieses Modell damit, dass es die Stimmbeteiligung erhöhe und damit den Einfluss von Minderheitsaktionären einschränke. Die vom Bundesrat vorgeschlagene einjährige Amtsdauer von Verwaltungsräten, wie sie auch die Volksinitiative vorsieht, lehnte der Ständerat ab, da eine jährliche Wiederwahl durch die Aktionärsversammlung die Ausrichtung an kurzfristigen Erfolgsstrategien fördern würde. Er legte sie deshalb auf drei Jahre fest. Er kam der Abzockerinitiative aber auch etwas entgegen, indem er börsenkotierten Gesellschaften vorschrieb, dass der Verwaltungsratspräsident zwingend durch die Aktionäre gewählt werden muss. Der Bundesrat hatte den Entscheid über das Wahlgremium wie bisher den einzelnen Gesellschaften überlassen wollen. Bei börsenkotierten Gesellschaften wird in Zukunft die Generalversammlung die Gesamthöhe der Entschädigungen für Verwaltungsräte genehmigen, und diese müssen einzeln ausgewiesen werden. Ein Antrag der Kommission, dass neben der Gesamtsumme der Entschädigung der Geschäftsleitung (Management) nicht nur der Betrag für den bestbezahlten, sondern für alle Manager individuell ausgewiesen werden muss, fand jedoch keine Mehrheit. Auch das von der Kommission beantragte und auch in der Volksinitiative enthaltene Verbot von Abgangsentschädigungen für Spitzenmanager lehnte er ab. Der Ständerat machte zusätzlich einige Änderungen zugunsten von KMU, indem er nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften von einigen Transparenzvorschriften gegenüber Minderheitsaktionären befreite. Vor der Gesamtabstimmung, die mit 26 zu 8 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) ausging, erklärten sich Vertreter der SP, aber auch Stadler (cvp, UR), enttäuscht über diesen „zahnlosen“ und in ihren Augen absolut ungenügenden Gegenvorschlag zur „Abzockerinitiative“ [30].
Der Nationalrat hatte 2003 einer parlamentarischen Initiative der SVP für eine Neuregelung des Depotstimmrechts der Banken bei börsenkotierten Unternehmen Folge gegeben. Da seiner Ansicht nach diese Forderung mit der vom Ständerat beschlossenen Teilrevision des Obligationenrechts (siehe oben) erfüllt war, schrieb sie der Rat nun ab [31].
In der Wintersession befasste sich die kleine Kammer als Erstrat mit dem zurückgestellten Teil Rechnungslegung bei der Revision der Vorschriften im Obligationenrecht über die Rechnungslegung in Unternehmen (siehe dazu oben). Eintreten war unbestritten und auch in der Detailberatung gab es wenig zu diskutieren. Der Ständerat nahm aber einige Veränderungen zugunsten der KMU vor, indem er zum Beispiel den Schwellenwert für die Pflicht einer vollständigen Rechnungsführung für Einzel- und Personengesellschaften von einem Jahresumsatz von 100 000 auf 250 000 Fr. erhöhte. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Rat die Vorlage einstimmig (bei sechs Enthaltungen) [32].
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Weiterführende Literatur
Biaggini, Giovanni e.a., Wirtschaftsverwaltungsrecht des Bundes, Basel 2009 (5., überarbeietete Aufl.).
Bruchez, Pierre-Alain e.a., Politique conjoncturelle de la Confédération, Berne (Administration fédérale des finances) 2009.
Die Volkswirtschaft, 2009, Nr. 3, S. 4-45 (Monatsthema: „Die Rolle des Staates in der konjunkturellen Krise“).
Die Volkswirtschaft, 2009, Nr. 7-8, S. 4-33 (Monatsthema: „Konjunkturkrise und Stabilisierungsmassnahmen“).
Kunz, Peter e.a. (Hg.), Wirtschaftsrecht in Theorie und Praxis: Festschrift für Roland von Büren, Basel 2009.
Weck, Roger de, Nach der Krise: Gibt es einen anderen Kapitalismus?, München 2009.
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Balsiger, Jörg, Uphill struggles : the politics of sustainable mountain development in Switzerland and California, Köln (Lambert Academic Publishing) 2009.
Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (Hg.), Die KMU-Politik der Schweiz, Bern 2009.
Heller, Andreas, Ökonomische Bedeutung der Tourismusbildung: Strukturelle, produktions- und konsumseitige Aspekte der Tourismusbildung in der Schweiz, Bern (Studienzentrum Gerzensee / Diss. rer. oec.) 2009.
Siegrist, Dominik / Boesch, Martin / Renner, Erich, Labelregionen: Strategie für eine nachhaltige Regionalentwicklung im Alpenraum, Zürich 2009.
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Hüschelrath, Kai e.a. (Hg.), Fallstudien zu den Wirkungen des Kartellgesetzes, Bern (SECO) 2009.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Hg.), Evaluation Kartellgesetz, Bern 2009.
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[1] Schweizerische Nationalbank, 102. Geschäftsbericht 2009, Bern 2010, S. 17 ff.
[2] Schweizerische Nationalbank, 102. Geschäftsbericht 2009, Bern 2010, S. 22 ff.; NZZ, 27.8.10 sowie Internet-Seiten des BFS und des Seco. Prognosen: Presse vom 18.3.09; NZZ, 26.9. und 28.9.09.
[3] Schweizerische Nationalbank, 102. Geschäftsbericht 2009, Bern 2010, S. 30 f.
[4] BBl, 2009, S. 1043 (die eigentliche Botschaft wurde nicht im Bundesblatt, sondern auf der Internetseite des EFD publiziert); Presse vom 12.2.09. In der Frühjahrssession verabschiedete der NR eine damit erfüllte Motion Favre (fdp, VD) für zusätzliche Mittel zugunsten der Regionalpolitik und eine Motion der CVP mit einem Aktionskatalog, der sich zu einem guten Teil mit den vom BR vorgeschlagenen Massnahmen deckte, und der auch vom SR teilweise überwiesen wurde (AB NR, 2009, S. 230; AB SR, 2009, S. 1171 f.). Der SR hiess ein Postulat der WBK für zusätzliche Forschungsmittel im Rahmen des Nationalfonds und der KTI gut (AB SR, 2009, S. 201).
[5] AB NR, 2009, S. 172 ff., 380 f. und 598; AB SR, 2009, S. 127 ff., 232 und 283; AB NR, 2009, S. 228 (Motion Grüne) und 234 (Motion Leutenegger).
[6] BBl, 2009, S. 5735 ff.; Presse vom 18.6.09.
[7] AB SR, 2009, S. 833 ff., 908 ff., 955 ff., 977 f., 988 und 1004; AB NR, 2009, S. 1488 ff., 1680 ff., 1731 ff., 1767 ff., 1780 f. und 1828.; BBl, 2009, S. 6679.
[8] Sondersession: AB NR, 2009, S. 1526 ff. Motion David: AB SR, 2009, S. 170 ff.; AB NR, 2009, S. 1545. Im Anschluss an diese Debatte behandelte der NR eine Reihe von Vorstössen, die vom BR Massnahmen in unterschiedlichen Bereichen forderten. Die meisten wurden abgelehnt; Zustimmung fand u.a. eine sehr unspezifische Motion Chevrier (cvp, VS) für die Förderung privater Investitionen. SGB: NZZ und SGT, 21.9.09.
[9] AB NR, 2009, S. 1347.
[10] BBl, 2009, S. 8533 ff. Reaktionen: BaZ und BüZ, 19.11.09. Zu den Firmen, welche das Wappen bisher benutzt haben, siehe NLZ, 8.8.09. Siehe SPJ 2008, S. 99.
[11] AB NR, 2009, S. 1633.
[12] AB NR, 2009, S. 1553.
[13] BBl, 2009, S. 6013 ff. und 6051 f. (BR); AB NR, 2009, S. 1772 ff. Siehe SPJ 2007, S. 112.
[14] AB NR, 2009, S. 230 (Motion) und 578 (Postulat).
[15] BBl, 2009, S. 7019 f. Siehe SPJ 2008, S. 99.
[16] AB NR, 2009, S. 848 ff.
[17] Internet: Bund und BüZ, 23.4.09. Pokerturniere: BüZ und TG, 1.7.09; NZZ, 23.10.09.
[18] NZZ und TA, 26.3.09. Zu den vertikalen Absprachen vgl. NZZ, 4.4. und 2.7.09.
[19] AB NR, 2009, S. 2115 ff.; NZZ, 18.4. und 1.12.09. Siehe SPJ 2008, S. 100.
[20] UWG: BBl, 2009, S. 6151 ff. Pa.Iv.: AB SR, 2009, S. 636 f.; AB NR, 2009, S. 1645 ff.
[21] AB SR, 2009, S. 65 ff., 72 ff., 86 ff., 546 ff., 550 f., 563 ff., 626, 665 und 733; AB NR, 2009, S. 697 ff., 1120 ff., 1183, 1227 f. und 1310; BBl, 2009, S. 4463 ff. (Handelshemmnisse) und 4477 ff. (Produktesicherheit). Siehe SPJ 2008, S. 100 f. Referendum: BaZ, 23.6. und 29.9.09 (Lancierung, GP, SD und SVP); NZZ, 3.7. und 2.10.09 (PdA resp. Nichtzustandekommen); NLZ, 9.7.09 (J-SVP); Lib. 21.7.09 (GP).
[22] WAK-SR: AB SR, 2009, S. 88; AB NR, 2009, S. 722. Germann: AB NR, 2009, S. 1224 f. Siehe SPJ 2008, S. 119.
[23] NZZ, 30.5.09; Bund, 22.6.09. Siehe SPJ 2008, S. 101 f.
[24] AB SR, 2009, S. 635 f.; AB NR, 2009, S. 1643 ff.; NLZ, 9.4.09. Siehe SPJ 2008, S. 102.
[25] AB SR, 2009, S. 182 f.
[26] AB NR, 2009, S. 1749 ff.
[27] AB NR, 2009, S. 1751 ff.
[28] AB SR, 2009, S. 720 f.; AB NR, 2009, S. 2286 ff. und 2288.
[29] AB NR, 2009, S. 1554. Zum Vernehmlassungsentwurf siehe auch die Antwort des BR auf die Motion Bischof in AB NR, 2009, Beilagen V, S. 798 f. Motion SVP: AB SR, 2009, S. 359 f. und SPJ 2008, S. 96. Siehe auch SHZ, 3.6.09 sowie BR Merz in AB NR, 2009, S. 1665 (Fragestunde).
[30] AB SR, 2009, S. 601 ff., 643 ff., 699 ff. und 719 (Entscheid zur Volksinitiative); Presse vom 10.-12.6.09. Siehe SPJ 2008, S. 103.
[31] AB NR, 2009, S. 1798. Siehe SPJ 2003, S. 108.
[32] AB SR, 2009, S. 1187 ff.; NZZ, 4.12.09. Siehe SPJ 2007, S. 115.
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