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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
In der Diskussion über die Legislaturplanung sprachen sich alle Parteien für die steuerliche Entlastung von Familien aus. – Das Volk stimmte der Unternehmenssteuerreform II knapp zu. – Der Bundesrat beantragte eine radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer. – Das Parlament stimmte der Revision des Tabaksteuergesetzes zu. – Der Bundesrat schlug eine Ergänzung zur Schuldenbremse vor, um auch die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen. – Der Nationalrat lehnte einen Vorstoss der SVP für die Einführung des Finanzreferendums ab. – Die Staatsrechnung 2008 schloss mit einem Gewinn von 7,3 Mia Fr. ab. – Das Budget 2009 sieht einen Überschuss von weniger als 1 Mia Fr. vor. – Die Kantone erzielten 2008 einen Gewinn von 4,4 Mia Fr. und budgetierten für 2009 Defizite von insgesamt 1,5 Mia Fr.
Allgemeine Fragen
Bei der Diskussion der Legislaturplanung 2007-2011 des Bundesrates verlangte im Nationalrat eine Kommissionsminderheit aus der SVP den Verzicht auf die Einführung neuer Steuern, Abgaben und Gebühren sowie eine generelle Steuersenkung. Ein Antrag der SP wollte die 1998 vom EFD vorgeschlagenen „Bausteine für mehr Steuergerechtigkeit“ endlich umgesetzt sehen. Beide wurden von der Ratsmehrheit abgelehnt. In der Detailberatung prallten die unterschiedlichen Vorstellungen der Bürgerlichen und des links-grünen Lagers erneut aufeinander. Vertreter aus FDP und SVP verlangten einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und generelle Steuersenkungen sowie eine möglichst einfache Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger. Im ersten Punkt unterlag diese Minderheit nur ganz knapp mit 91 zu 90 Stimmen, im zweiten obsiegte sie hingegen mit 112 zu 67 Stimmen. Gegen einen Antrag der Linken, die fand, eine Vereinfachung der Besteuerung sei zwar wünschenswert, angesichts dringenderer fiskalischer Vorhaben (Familienbesteuerung, MWSt) aber zu ambitiös für die laufende Legislatur, stimmte der Ständerat mit 27 zu 8 Stimmen ebenfalls zu; im gleichen Stimmenverhältnis nahm er auch die Forderung nach einer steuerlichen Entlastung aller natürlichen Personen und nicht nur der Ehepaare und Familien mit Kindern an [1].
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Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b (Steuern).
Im Vorjahr hatte der Nationalrat mit einer überwiesenen Motion der FDP-Fraktion den Bundesrat beauftragt, die Verteidigung und offensive Vertretung des Steuerföderalismus und des Steuerwettbewerbs in der Aussenpolitik als Kernziel in den Bericht über die Legislaturplanung 2007-2011 aufzunehmen. Der Ständerat lehnte die Motion nun primär aus formalrechtlichen Gründen diskussionslos ab, weil der Bundesrat seine Legislaturplanung bereits verabschiedet und darin das Anliegen teilweise berücksichtigt habe. Zuhanden der Materialien führte die Kommissionssprecherin aber aus, die Finanzkommission-SR habe der Legislaturkommission in einem Brief signalisiert, dass sie das Anliegen unterstütze. Bei der Behandlung der effektiv vom Bundesrat vorgeschlagenen Legislaturziele unterstrich der Sprecher der ständerätlichen Kommission, dass es sich dabei nicht um eine Förderung des Steuerwettbewerbs im Inland handle, sondern um die Unterstützung des Bundesrates in seinen Verhandlungen mit dem Ausland betreffend Bankgeheimnis und Steuerhinterziehung [2].
Mit einer Motion wollte Ständerat Hess (fdp, OW) den Bundesrat beauftragen, eine Revision des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) in dem Sinn vorzulegen, dass Steuerabzüge entweder konsequent pauschalisiert oder zugunsten einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gestrichen werden, was zu einer generellen Vereinfachung führen würde. Allfällige Mehrerträge sollten bei der direkten Bundessteuer mit Tarifsenkungen kompensiert werden. Obgleich der Bundesrat bereit war, die Motion entgegen zu nehmen, beantragte Schwaller (cvp, FR) Ablehnung, da ihm sowohl der Text der Motion als auch die Antwort des Bundesrates zu vage formuliert schienen. Er befürchtete zudem, dass unter dem Strich der Mittelstand steuerlich stärker belastet würde. Auch wenn in der Diskussion die zustimmenden Voten überwogen – einzig Leuenberger (sp, SO) und Recordon (gp, VD) sprachen sich dagegen aus –, wurde die Motion mit 21 zu 17 Stimmen verworfen [3].
Nach einem Jahr Pause befasste sich der Ständerat in der Sommersession mit den Differenzen beim Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil in den letzten Jahren stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Der Ständerat beharrte darauf, bei gesperrten oder nicht börsenkotierten Optionen einen Abzug von 10% pro Steuerjahr zu gewähren, höchstens aber 50%. Der Kommissionssprecher argumentierte erfolgreich, dass der vom Nationalrat vorgesehene Rabatt von bloss 6% zu einer allzu einschneidenden Steuererhöhung führen würde. Bereits mit einem Rabatt von 10% werde die Steuerbelastung erhöht, wie aus einem Bericht der Steuerverwaltung hervorgehe. Keinen Erfolg hatte trotz erneuter Referendumsdrohung und dem Hinweis, dass es im Gegenteil in der Hälfte aller Fälle gegenüber heute zu massiven Steuererleichterungen käme, die Linke. Ihr von Marty (fdp, TI) unterstützter Minderheitsantrag, der den Abzug ganz aus dem Gesetz streichen wollte, scheiterte mit 26 zu 13 Stimmen. Bei der Frage des Quellensteuersatzes schliesslich schwenkte die kleine Kammer auf die Linie von Bundesrat und Nationalrat ein, die sich für 11,5% statt 10% stark gemacht hatten [4].
2006 hatte Ständerat Reimann (svp, AG) eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Ziel, die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien durch eine Änderung im Steuerharmonisierungsgesetz und im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer einheitlich zu regeln. Nach der grundsätzlichen Zustimmung der Schwesterkommission des Nationalrates hatte die SPK-SR einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet. Dabei hatte sie den höchsten abzugsfähigen Betrag bei der Bundessteuer für natürliche und juristische Personen auf 10 000 Fr. festgelegt; die Kantone werden bei ihrer Steuergesetzgebung zwar verpflichtet, derartige Abzüge zuzulassen, der Umfang bleibt ihnen aber freigestellt. Zudem hatte sie beschlossen, die Definition der politischen Partei ins Gesetz aufzunehmen und nicht auf dem Verordnungsweg der Verwaltung zu überlassen. Der Bundesrat lehnte den Entwurf ab: Aus grundsätzlichen Überlegungen (ausserfiskalische Zielsetzung) und weil er Doppelspurigkeiten beim (bereits zugelassenen) Politsponsoring der Unternehmen befürchtete. Wenn die Räte sich für Eintreten aussprechen sollten, so würde er sich dafür engagieren, diese neue Abzugsmöglichkeit, die ohnehin quer in der Landschaft stehe, da die Bemühungen der letzten Jahre auf eine Vereinfachung des Steuersystems zielten, nur bei natürlichen Personen einzusetzen und eine Höchstgrenze deutlich unter 10 000 Fr. festzulegen. Gegen die Skepsis des links-grünen Lagers trat der Ständerat mit 36 zu 4 Stimmen auf den Entwurf ein. In der Detailberatung setzten sich die Anträge der Kommission auf der ganzen Linie durch. In der Gesamtabstimmung passierte der Entwurf mit 29 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung [5].
Unter dem Eindruck einer sich abzeichnenden so genannten Stagflation (steigende Preise bei gleichzeitiger Wirtschaftskrise) hatte die FDP-Fraktion 2008 eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche mit Stichdatum vom 1. Januar 2009 eine Änderung des DBG in dem Sinn verlangte, dass der Bund den Ausgleich der kalten Progression jährlich anhand der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise vornimmt. Konkret geht es um über 500 Mio Fr., die, wenn die Teuerung 7% übersteigt, später ohnehin ausgeglichen werden müssen. Ein sofortiger Ausgleich würde gemäss den Initianten Konsum und Investitionen ankurbeln und somit die Wirtschaft stärken. Obgleich die Finanzkommission-SR bereits signalisiert hatte, dass sie die Initiative nicht unterstützen werde, weil ihr der jährliche Rhythmus einer Anpassung nicht besonders dringlich erschien, hatte die Mehrheit der FK-NR an ihrem Antrag, der Initiative Folge zu geben, festgehalten und überdies eine eigene Motion formuliert, welche, ohne ein Stichdatum zu nennen, zwingend einen jährlichen Ausgleich verlangt. Trotz Ablehnung durch den Bundesrat und die Ratslinke nahm der Nationalrat beide Vorstösse mit deutlichem Mehr (97:82 resp. 103:71 Stimmen) an [6].
Die Ablehnung durch die FK-SR war in erster Linie auf der Grundlage einer Vernehmlassung bei der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz erfolgt, welche den jährlichen Ausgleich nicht als konjunkturrelevant erachtete. Weil ihr das Anliegen aber dennoch nicht ganz unberechtigt erschien, formulierte sie eine Motion, welche anstatt des jährlichen doch einen etwas häufigeren Ausgleich der kalten Progression verlangt. Da der Bundesrat bereit war, diesen Auftrag zu einer Gesetzesänderung entgegen zu nehmen, obgleich er erneut den Standpunkt vertrat, dass eine Revision der Familienbesteuerung Priorität habe, wurde die Motion vom Ständerat nach relativ kurzer Diskussion überwiesen [7].
Zu den Steuerabzügen für Aus- und Weiterbildungskosten siehe unten, Teil I, 8a (Einleitung).
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Bei der Behandlung der Legislaturplanung war man sich allgemein einig, dass mit der steuerlichen Entlastung der Familien bei der direkten Bundessteuer jetzt zügig vorangegangen werden müsse. Während der Ständerat vorerst die steuerliche Entlastung von Familien und Ehepaaren festschreiben wollte, erreichte eine Minderheit aus FDP und SVP im Nationalrat mit 90 zu 88 Stimmen, dass alle natürlichen Personen, insbesondere aber Ehepaare und Familien davon profitieren sollten. Gegen einen Antrag der Linken, die befand, mit dieser Erweiterung werde ein spezifisch familienfreundlicher Steuerungseffekt vergeben, stimmte der Ständerat hier zu; als Begründung führte der Kommissionssprecher an, man habe mit diesem Passus nicht die Alleinstehenden diskriminieren wollen, eine Korrektur, die der Nationalrat nun vorgenommen habe [8].
Mit 156 zu 31 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Meyer Kälin (cvp, FR) ab, die verlangte, dass Investitionen, die von Privatpersonen oder Unternehmen für die Schaffung von ausserfamiliären Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter getätigt werden, von der Steuerpflicht befreit werden. Sie machte geltend, Firmen hätten zwar diese Möglichkeit, aber lediglich dort, wo sie selber für ihre Angestellten eine Krippe einrichten. Zuwendungen für Tagesstrukturen, die auf private Initiative zu Stande kommen, seien hingegen vom Steuerabzug ausgeschlossen. Da die Anstossfinanzierung des Bundes zur Gründung neuer Kinderkrippen am Auslaufen sei, müssten neue Anreize geschaffen werden, um das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu lösen. Die FK begründete ihren Antrag auf Ablehnung damit, dass das Anliegen bereits weitgehend erfüllt sei (Berücksichtigung des geschäftsmässig bedingten Aufwands, Zuwendungen Privater an gemeinnützige Einrichtungen) [9].
Mehr Erfolg hatte Ständerat Schwaller (cvp, FR) mit seiner Motion, die verlangte, bei der anstehenden Revision der Familienbesteuerung sei in der Vernehmlassungsvorlage ein eigentlicher Kindertarif zur Diskussion zu stellen, da heisst ein Steuermodell mit einer je nach Anzahl der Kinder degressiven Besteuerung. Der Bundesrat hatte das Anliegen lediglich prüfen wollen. Schwaller argumentierte, die Hauptstossrichtung der bundesrätlichen Vorschläge, nämlich die Erhöhung der Kinderabzüge, entlaste die niedrigsten Einkommen (unter 60 000 Fr.) nicht, da diese keine oder nur kaum ins Gewicht fallende direkte Bundessteuern entrichteten. Bei einem steuerbaren Einkommen über 180 000 Fr. sei eine Familienentlastung seiner Meinung nach nicht prioritär. Profitieren von seinem Vorschlag könnten also in erster Linie Mittelstandsfamilien. Der Bundesrat stimmte schliesslich der Motion zu, worauf sie ohne weitere Diskussionen angenommen wurde [10].
Im Dezember gab der Bundesrat dann seine Vorschläge für eine steuerliche Entlastung der Familien in die Vernehmlassung. Der Antrag Schwaller auf einen „Kindertarif“ wurde dabei nicht berücksichtigt. Grundlage bilden ein erhöhter Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer und die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern. Zudem soll bei Alleinerziehenden und bei getrennt lebenden Eltern eine Besteuerung gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt werden. Die Massnahmen der Vorlage werden bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 500 bis 600 Mio Fr. führen. Gleichzeitig nahm der Bundesrat auch Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung. Die Vernehmlassung hatte zu einer Pattsituation geführt. Der Bundesrat verzichtete deshalb vorläufig auf einen Grundsatzentscheid betreffend individuelle oder gemeinsame Besteuerung von Ehegatten [11].
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Das Volk entschied am 24. Februar über die Unternehmenssteuerreform II, gegen welche im Vorjahr eine Allianz aus SP, GP und SGB das Referendum eingereicht hatte [12].
In der Kampagne für die Volksabstimmung bekämpften die SP, die Grünen, die EVP, die CSP und die SD zusammen mit den Gewerkschaften die Reform. Für die Linke stellte diese Lockerung der Doppelbesteuerung der Unternehmensgewinne ein unnötiges, ja sogar verfassungswidriges Steuergeschenk an die Reichen dar. Sie befürchteten, dass die daraus resultierenden Mindereinnahmen den Staat zu Sparmassnahmen im Sozialbereich zwingen würden. Ihre Werbung schlug recht aggressive Töne an. So versuchten sie, die Vorlage mit den von breiten Kreisen als skandalös empfundenen hohen Löhne und Prämien für Bankmanager in Verbindung zu bringen.
SVP, FDP, CVP und Liberale unterstützten gemeinsam mit dem Bundesrat und den Unternehmerverbänden Economiesuisse und Gewerbeverband die Unternehmenssteuerreform. Sie betonten vor allem die daraus entstehenden Vorteile für die KMU. Das gegnerische Argument der Steuerausfälle relativierten sie mit der Behauptung, dass die eingesparten Steuern wieder investiert würden, was positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und damit auch auf die zukünftigen Steuereinnahmen hätte [13].
Unternehmenssteuerreform II
Abstimmung vom 24. Februar 2008

Beteiligung: 38,6%
Ja: 938 744 (50,5%)
Nein: 918 990 (49,5%)

Parolen:
Ja: FDP, CVP, SVP, GLP, LP, EDU, Lega; Economiesuisse, SGV, SBV.
Nein: SP, GP, EVP (1)*, CSP (1)*, PdA, SD; SGB, Travail.Suisse.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Das Bundesgesetz über die Reform der Unternehmenssteuern wurde bei einer relativ schlechten Stimmbeteiligung von 38,6% mit einem Ja-Stimmenanteil von 50,5% äusserst knapp angenommen. Der Vorsprung der Befürwortenden betrug weniger als 20 000 Stimmen. Am stärksten stimmten die Niedersteuerkantone Nidwalden (64,3%), Appenzell Innerrhoden und Zug zu. Am niedrigsten war die Akzeptanz in den linken Industriekantonen Neuenburg (40,4%) und Basel-Stadt. Grundsätzlich nahm die Zustimmung von Ost nach West ab. Eine wichtige Ausnahme bildete Genf, das als einziger französischsprachiger Kanton zustimmte. Ein Grund für die Differenz zwischen den Sprachregionen mag darin gelegen haben, dass ausser Bern (wo sie am 24. Februar mit einer kantonalen Volksabstimmung eingeführt wurde) und Basel-Stadt (wo sie in Vorbereitung ist) bereits alle Kantone der Deutschschweiz eine ähnliche Regelung im kantonalen Steuerrecht kennen. Die Vox-Analyse zum Stimmverhalten zeigte, dass die Anhängerschaft der SP und der Grünen nahezu geschlossen der ablehnenden Parteiparole gefolgt war. Auch die Mitglieder oder Sympathisanten der Gewerkschaften sprachen sich überdurchschnittlich oft gegen die Unternehmenssteuerreform aus (72% Nein). Zwischen der Anhängerschaft der drei grossen bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP gab es kaum Unterschiede; sie stimmte zu mehr als 70% für die Reform [14].
Ende Jahr beschloss der Bundesrat seine nächsten Schritte für eine weitere Unternehmenssteuerreform, um die in der Schweiz tätigen Firmen von unnötigen Steuerlasten zu befreien und die Position der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb zu stärken. Dazu sollen die Emissionsabgabe abgeschafft und steuerliche Hindernisse bei der Finanzierungstätigkeit von Konzernen beseitigt werden. Zudem schlug der Bundesrat Anpassungen bei den kantonalen Holding- und Verwaltungsgesellschaften vor. In- und ausländische Erträge dieser Gesellschaften sollen, wie von der EU verlangt, künftig gleichbehandelt werden. Der Bundesrat beauftragte das EFD, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten [15].
Gegen den Widerstand des links-grünen Lagers fügte der Nationalrat bei der Diskussion der Legislaturplanung neben der vom Bundesrat vorgegebenen administrativen Entlastung auch eine fiskalische Entlastung der Unternehmen ein. Gegen den Willen des Bundesrats stimmte der Rat mit 108 zu 71 Stimmen dieser Ergänzung zu. Die Einigungskommission sprach sich für die Version des Nationalrats aus, worauf sich auch der Ständerat mit 25 zu 9 Stimmen anschloss [16].
Nach dem Nationalrat im Vorjahr nahm nun auch der Ständerat eine Motion Bührer (fdp, SH) aus dem Jahr 2004 an, die den Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen, um so die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu verbessern. Der Bundesrat hatte vergeblich Ablehnung beantragt, da bei dieser Massnahme die Nutzniesser in erster Linie bei den multinationalen Unternehmen, den Banken, Versicherungen und Holdinggesellschaften zu suchen wären, nicht aber bei den KMU. Auch wenn die Unternehmenssteuerreform II mittlerweile unter Dach und Fach war, beantragte die Kommission dennoch Annahme der Motion, da sie das Grundanliegen teilte. Sie argumentierte, die Emissionsabgabe sei auf dem internationalen Parkett mittlerweile ein Auslaufmodell; zudem erfolge sie zu einem falschen Zeitpunkt, nämlich dann, wenn Investitionen getätigt werden, und nicht erst, wenn daraus Gewinne anfallen. Leuenberger (sp, SO) plädierte für Ablehnung, nicht aus besonderer Zuneigung zu dieser Abgabe, die tatsächlich veraltet scheine, sondern weil nach dem knappen Abstimmungsergebnis zur Unternehmenssteuerreform eigentlich allen klar sein müsse, dass es nicht angehe, Grossunternehmen weiter zu entlasten, während so dringende Vorlagen wie die Revision der Familienbesteuerung oder die Vereinfachung der Mehrwertsteuer auf die lange Bank geschoben werden. Da in der Zwischenzeit auch der Bundesrat seine Meinung revidiert hatte und die Motion als Teil einer Wettbewerbssteuerreform betrachtet wissen wollte (siehe oben), wurde diese mit 25 zu 10 Stimmen angenommen [17].
Mit der Überweisung einer Motion seiner FK beauftragte der Ständerat die Regierung, eine Vorlage zur Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei der Finanzierung von Konzerngesellschaften auszuarbeiten. Anders als in den meisten EU-Ländern untersteht in der Schweiz die konzerninterne Finanzierung, das so genannte Cash Pooling, sowohl der Stempel- wie der Verrechnungssteuer, was zur Folge haben kann, dass Geschäfte ins Ausland verlagert werden. Nachdem der Bundesrat bereit war, den Auftrag entgegen zu nehmen, wurde die Motion diskussionslos angenommen [18].
Der Ständerat behandelte zwei im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motionen zur Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen. Die Motion der FDP-Fraktion war recht offen formuliert, und schrieb insbesondere den Umfang und den zeitlichen Horizont der Senkung nicht vor, schlug aber eine Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten vor. Diese Motion, die in erster Linie die Standortattraktivität der Schweizer Wirtschaft für ausländische Unternehmen fördern will, nahm die kleine Kammer gegen einen Ablehnungsantrag Fetz (sp, BS) mit 32 zu 10 Stimmen an, allerdings in einer abgeänderten Form, welche die Flexibilisierung ausschloss, da dieses so genannte Box-Modell, welches heute von den Niederlanden praktiziert wird, auch in der EU nicht unbestritten ist. Gegen den Widerstand der SP, die fand, gerade die Flexibilisierung hätte eine innovative Entwicklung ermöglicht, stimmte der Nationalrat der definitiven Überweisung in der modifizierten Form mit 95 zu 61 Stimmen zu. Die Motion der SVP-Fraktion, die genaue Vorgaben zur Senkung (von heute 8,5% auf neu 5,0%) vorsah, was allein beim Bund zu jährlichen Steuerausfällen von 3,8 Mia Fr. führen würde und auch beträchtliche Auswirkungen auf die Kantone hätte, lehnte der Ständerat mit 33 zu 7 Stimmen ab [19].
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Zu der Forderung, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, steuerlich begünstigtes Bausparen zuzulassen, sowie zur Abschaffung der so genannten Dumont-Praxis siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).
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Beim Bundesgesetz zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und zur Einführung der straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung folgte der Ständerat bei den beiden vom Nationalrat geschaffenen Differenzen diskussionslos der grossen Kammer. Anders als im Vorschlag des Bundesrates werden die noch eingetragenen Organmitglieder sowie die aktiven Vertreter einer juristischen Person den bereits ausgeschiedenen bei der Selbstanzeige gleichgestellt, können also ebenfalls straffrei bleiben und aus der Solidarhaftung entlassen werden. Das Gesetz wurde in der Frühjahrssession definitiv verabschiedet. Die Zustimmung erfolgte mit 27 zu 3 Stimmen im Ständerat resp. mit 127 zu 66 Stimmen im Nationalrat. FDP und SVP votierten geschlossen dafür, die CVP grossmehrheitlich. Wie bereits im Vorjahr angekündigt, verweigerte die SP dem Gesetz die Gefolgschaft, ebenso der überwiegende Teil der GP [20].
Zur internationalen Amtshilfe bei Steuerdelikten siehe oben, Teil I, 4b (Banken).
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Indirekte Steuern
Der Bundesrat hatte im Januar 2008 nach Kenntnisnahme der Ergebnisse der Vernehmlassung in einem Grundsatzentscheid beschlossen, dem Parlament eine Botschaft zur Reform der Mehrwertsteuer mit zwei voneinander unabhängigen Teilen zu unterbreiten. Die Ende Juni 2008 verabschiedete Sammelbotschaft ist so aufgebaut, dass beide Teile nacheinander behandelt werden können. Es ist aber auch möglich, direkt Teil B zu behandeln, welcher die Reformmassnahmen von Teil A ebenfalls umfasst. Der Gesetzesentwurf wurde nach dem Grundsatzentscheid noch einmal deutlich überarbeitet, um die Anliegen der betroffenen Kreise noch besser zu berücksichtigen.
Das Fundament der Reform bildet der erste Teil der Botschaft mit einem vollständig überarbeiteten MWSt-Gesetz. Die technischen Anpassungen betreffen hauptsächlich die steuerpflichtigen Unternehmen und die Verwaltung. Die mit der Abrechnung der MWSt verbundenen administrativen Kosten der Unternehmen werden um durchschnittlich über 10% abnehmen. Das überarbeitete Gesetz zeichnet sich durch eine einfachere Systematik und inhaltliche Revisionen in über 50 Punkten aus. Es wird damit wesentlich zum Abbau des oft gerügten Formalismus der Steuerbehörden beitragen. Die heute gültigen Steuersätze und Ausnahmen bleiben in diesem Teil der Botschaft bestehen. Im zweiten Teil der Botschaft schlägt der Bundesrat zusätzlich zu den Massnahmen des Teils A vor, einen Einheitssatz von 6,1% einzuführen und möglichst viele Ausnahmen abzuschaffen. Beide Teile der Botschaft führen in der MWSt zu wesentlichen Vereinfachungen, mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Nach Ansicht des Bundesrats wird die Anwendung der MWSt mit dem Einheitssatz und der Aufhebung von Ausnahmen am einfachsten. Der Bundesrat strebt deshalb die Umsetzung sowohl der in Teil A als auch der in Teil B enthaltenen Reformen an [21].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Steiner (fdp, SO) angenommen, welche analog der jährlichen Erhebung "Steuerbelastung in der Schweiz" verlangte, parallel dazu sei auch eine Aufstellung "Gebührenbelastung in der Schweiz" vorzunehmen und zu publizieren. Der Bundesrat hatte Ablehnung der Motion beantragt, weil eine einheitliche Basis zur Schätzung der Höhe der Belastung durch Gebühren und Abgaben nicht möglich sei, da diese je nach Individuum, Kanton und Gemeinde anders seien. Die Entwicklung der Belastung durch Gebühren könne zudem bereits heute aus vorhandenen Statistiken des EFD abgelesen werden. Trotz dieser Gegenargumente nahm der Ständerat die Motion diskussionslos ebenfalls an [22].
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Der Nationalrat befasste sich als Erstrat mit der Ende 2007 vom Bundesrat beantragten Änderung des Tabaksteuergesetzes. Eine Kommissionsminderheit aus der SVP beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, keine weitere Steuerbelastung für die Konsumenten vorzusehen; deshalb sollte dem Bundesrat auch die Kompetenz verweigert werden, in Eigenregie Steuererhöhungen für Tabakwaren festzulegen. Das links-grüne Lager sprach sich gegen den Rückweisungsantrag aus, bedauerte aber, dass die Revision nicht konsequent genug erfolge. Insbesondere stünden die fiskalischen Aspekte mehr im Vordergrund als die gesundheitspolitischen; auch sei die Angleichung an die Besteuerung in der EU nicht konsequent vollzogen; Zigarren und Zigarillos würden weiterhin klar weniger hoch besteuert als im EU-Raum, zudem gebe es Ausnahmen, etwa bei den gesundheitlich nicht weniger problematischen Produkten des Schnupf- und Kautabaks. Da kein Antrag auf Nichteintreten gestellt worden war, wurde dieses stillschweigend beschlossen. Der Rückweisungsantrag der SVP wurde mit 106 zu 59 Stimmen klar abgelehnt, wobei sich die FDP allerdings gespalten zeigte.
In der Detailberatung beantragte Meier-Schatz (cvp, SG) mit Unterstützung des links-grünen Lagers, den Kau- und Schnupftabak bei der Besteuerung dem Feinschnitttabak gleichzustellen. Sie argumentierte, wenn man es mit der Prävention und dem Jugendschutz ernst meine, dürfe man keine Differenzierung nach Produkten akzeptieren. Bundesrat und Kommissionsmehrheit machten demgegenüber geltend, Kau- und Schnupftabak seien Nischenprodukte und würden beispielsweise im Nachbarland Deutschland gar nicht besteuert, weshalb es einfach wäre, sich diese Produkte im Ausland zu besorgen. Der Antrag wurde mit 85 zu 72 Stimmen abgelehnt.
Wie bereits in der Eintretensdebatte angekündigt, wollte die SVP die Kompetenz des Bundesrates zur Vornahme von Steuererhöhungen beschneiden, indem für alle Tabakprodukte die Belastung nur bis 80% der 2003 geltenden Sätze zugelassen werden sollte. Bundesrätin Widmer-Schlumpf machte darauf aufmerksam, dass dieses Begehren gar nicht umsetzbar wäre, da mit dieser Revision mit Ausnahme der Zigaretten die gesamte Steuerstruktur verändert werde. Schelbert (gp, LU) wollte hingegen, dass bei den Zigaretten die Erhöhungskompetenz um 80% des Bundesrates nicht mit Stichdatum 2003 erfolgt, sondern neu ausgehend von den Steuersätzen, die bei Inkraftsetzung des Gesetzes gelten. Damit würde der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Preis der Zigarettenpäckchen in den nächsten Jahren nicht nur um 0.60 Fr. zu erhöhen, wie dies aufgrund der seit 2003 erst zu 50% ausgeschöpften Kompetenz möglich ist, sondern um 2.30 Fr. Beide Anträge wurden recht deutlich abgelehnt.
Mit einem Einzelantrag wollte Donzé (evp, BE) dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, einen Mindestpreis für Zigaretten festzulegen, um so genannte Lockvogel-Angebote der Hersteller zu verunmöglichen, die sich insbesondere an Jugendliche richten. Bundesrätin Widmer-Schlumpf plädierte dafür, den Antrag abzulehnen, da es zu einer unstatthaften Einmischung in den freien Markt führen würde, worauf dieser mit 123 zu 40 Stimmen abgeschmettert wurde. Einzig die GP votierte geschlossen dafür, die CVP mehrheitlich.
Um eine Grundsatzfrage ging es beim Antrag aus dem links-grünen Lager, den Anteil an der Tabaksteuer, der heute der Subventionierung des inländischen Tabakanbaus dient, in den Tabakpräventionsfonds umzuleiten. Der Sprecher der Minderheit bezeichnete die heutige Regelung als pervers: Je rund 18 Mio Fr. jährlich flössen heute einerseits in den Präventionsfonds sowie andererseits in die Unterstützung des Anbaus; das sei, als würde man die Brandstifter und danach die Feuerwehr gleichzeitig finanzieren. Zudem hätten die Tabakanbauer (rund 330 Betriebe in der Schweiz) eine Abnahmegarantie sowie eine Zusicherung, dass man für ihre Produkte den dreifachen Welthandelspreis bezahle. In den Übergangsbestimmungen des Gesetzes wollte die Minderheit den Tabakanbauern während zweier Jahre die bisherigen Subventionen für eine Umstellung des Betriebs zur Verfügung stellen. Der Antrag stiess auf wenig Zustimmung. Selbst die sonst gesundheitspolitisch aktive CVP betonte, hier gehe es nicht um ein Präventions-, sondern um ein Steuergesetz; zudem seien die Interessen der Tabakanbauer zu berücksichtigen. Auch SVP und FDP machten sich für die inländische Tabakproduktion stark. Weil auch der Bundesrat sehr deutlich für Ablehnung plädierte, da dies das Ende des einheimischen Tabakanbaus bedeuten würde, wurde der Antrag mit 101 zu 62 zu Stimmen klar verworfen. Der Entwurf wurde in der Gesamtabstimmung schliesslich mit 99 zu 69 Stimmen angenommen. Die SP- und die SVP-Fraktion zeigten sich allerdings unzufrieden über das Gesetz [23].
Im Ständerat wurde das Eintreten nicht bestritten. Obgleich sie keine entsprechenden Anträge stellten, nahmen doch drei Votantinnen die Argumente der Minderheit des Nationalrats wieder auf. Forster (fdp, SG) und Diener (glp, ZH) bedauerten, dass sich der Bundesrat und die Mehrheit der grossen Kammer gegen Mindestpreise für Zigaretten gewehrt hätten, da in den letzten Jahren der Markt von Billigzigaretten und der Abgabe von etablierten Marken zu Dumpingpreisen richtiggehend überschwemmt worden sei, was eindeutig Jugendliche mit beschränkten finanziellen Mitteln anlocke; die Branche versuche so, den Rückgang des Tabakkonsums auszugleichen. Fetz (sp, BS) geisselte erneut die „Doppelmoral“, welche Tabakbauern und Tabakprävention im gleichen Umfang subventioniere. Beim Kompetenzrahmen für die Steuererhöhungen wollte die Kommission den im Nationalrat unterlegenen Antrag Schelbert (gp, LU) wieder aufnehmen (+80% auf dem bei Inkrafttreten des Gesetzes geltenden Preis), unterlag aber mit 19 zu 18 Stimmen ganz knapp einem Antrag Hess (fdp, OW), seines Zeichens Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, der dafür plädierte dem Nationalrat zu folgen. In der Gesamtabstimmung passierte der Entwurf mit 21 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen, worauf das Gesetz noch vor Ende Jahr definitiv verabschiedet werden konnte.
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Ausgabenordnung
Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Revision des Finanzhaushaltgesetzes mit dem Ziel, eine Ergänzungsregel zur Schuldenbremse einzuführen. Nach den gegenwärtigen Bestimmungen haben ausserordentliche Einnahmen und Ausgaben keinen Einfluss auf den ordentlichen Haushalt, womit sichergestellt wird, dass einmalige und unvorhersehbare Transaktionen nicht zu grossen Schwankungen in den ordentlichen Ausgaben führen und somit die Stetigkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung gefährden. Diese Handhabung des ausserordentlichen Haushalts bewirkt aber auch, dass die nominellen Bundesschulden selbst bei einer schuldenbremsenkonformen Finanzpolitik ansteigen können. Die nun unterbreitete Gesetzesrevision belässt zwar den ausserordentlichen Haushalt als Sicherheitsventil ausserhalb der Schuldenbremse, soll aber durch eine Ergänzung der bestehenden Regel einen schleichenden Schuldenanstieg verhindern. Die Grundidee besteht darin, Defizite des ausserordentlichen Haushaltes über den ordentlichen Haushalt mittelfristig zu kompensieren. Als Steuerungsgrösse dient ein „Amortisationskonto“, das neu eingeführt wird. Darin werden die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben erfasst. Weist es einen Fehlbetrag aus, so ist dieser während der folgenden sechs Jahre durch Überschüsse im ordentlichen Haushalt abzutragen. Die neue Regel ist insofern flexibel ausgestaltet, als sie Bundesrat und Parlament keine Vorgaben macht, wie der Amortisationsbetrag auf die Frist von sechs Jahren zu verteilen ist. Die Sanierung des ausserordentlichen Haushaltes erfolgt zudem „nachrangig“ zum ordentlichen Haushalt, weshalb sie allfälligen konjunkturellen Schwankungen Rechnung tragen kann [25].
Der Ständerat nahm in der Wintersession als erster die Behandlung dieses Geschäfts auf. Während die bürgerliche Mehrheit der Finanzkommission auf den Entwurf eintreten wollte, beantragte Fetz (BS) im Namen der SP Nichteintreten. In dieser finanzpolitisch turbulenten Zeit sei es der vollkommen falsche Zeitpunkt, eine neue einengende Regel in der Finanzpolitik zu beschliessen, vor allem weil man noch wenig Erfahrung mit der 2003 eingeführten Schuldenbremse habe, da man sie noch nicht über einen ganzen Konjunkturzyklus erlebt habe. Ausserdem sei sie klar dagegen, dass das Parlament einen weiteren Abbau seiner Budgethoheit vornehme. Sie konnte sich mit ihrer Argumentation aber nicht durchsetzen: Eintreten wurde mit 27 zu 8 Stimmen beschlossen.
In der Detailberatung folgte die kleine Kammer mit einer einzigen Ausnahme dem Bundesrat, indem sie festhielt, dass das Parlament im Fall von ausserordentlichen Entwicklungen die Amortisation über die Frist von sechs Jahren hinaus erstrecken kann. Obgleich das Finanzdepartement diesen Zusatz ursprünglich als unnötig bezeichnet hatte, da eine Finanzregel grundsätzlich vom Normalfall auszugehen habe, signalisierte Bundesrat Merz hier Einlenken. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 26 zu 7 Stimmen angenommen [26].
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Sanierungsmassnahmen
Der Nationalrat schrieb mit 123 zu 60 Stimmen gegen den Widerstand der SVP, welche den Vorstoss 2003 eingereicht hatte, eine parlamentarische Initiative ab, mit der auf Bundesebene ein Finanzreferendum verlangt wurde. 2004 hatte der Rat dem Begehren in einer ersten Phase Folge gegeben. Nach einer breiten Vernehmlassung war die Kommission in der Zwischenzeit aber zur Einsicht gelangt, dass ein Finanzreferendum auf Bundesebene umstritten ist und wohl auch nicht zweckmässig wäre. Bundesrat Merz sprach sich ebenfalls für eine Abschreibung aus, da es zielführendere Instrumente zur Eindämmung der Bundesausgaben gebe, insbesondere die Schuldenbremse, zudem würden mit diesem Instrument Ausgaben, die von Bundesrat und Parlament als dringlich erachtet werden, über Gebühr verzögert [27].
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Staatsrechnung 2008
Das ordentliche Finanzierungsergebnis der Staatsrechnung 2008 überstieg mit einem Überschuss von 7,3 Mia Fr. dasjenige des Vorjahres (Verbesserung um 3,2 Mia) und des Voranschlages (Verbesserung um 6,2 Mia) und reihte sich damit in den Trend der sukzessiven Verbesserung des Bundeshaushaltes seit der Einführung der Schuldenbremse 2003 ein. Die Verbesserung war fast ausschliesslich auf die Einnahmeseite zurückzuführen, insbesondere auf die Verrechnungssteuer und die direkte Bundessteuer. Die Einnahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 Mia Fr. oder 10% und waren um 5,9 Mia Fr. höher als erwartet. Die höchsten Mehreinnahmen ergaben sich in diesem Jahr aus den direkten Steuern des Bundes. Die direkte Bundessteuer (+13,8% oder +2124 Mio) und die Verrechnungssteuer (+ 52,7% oder +2230 Mio) machten zusammen 80% der Zunahme der Fiskaleinnahmen aus. Die Ausgaben wuchsen im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Mia Fr. oder 4,9%. Damit lagen sie 256 Mio Fr. unter dem budgetierten Wert. Das grösste Wachstum verzeichneten die Finanzen und Steuern (+12,7% oder +1238 Mio). Einen überdurchschnittlichen Anstieg wiesen die Aufgabengebiete Verkehr (+2,6% oder +189 Mio) und Bildung und Forschung (+7,4% oder +79 Mio) auf. Weniger ausgeben musste der Bund für die Landwirtschaft und Ernährung (-1,4% oder -50 Mio) und die Umwelt und Raumordnung (-0,5% oder -4 Mio). Dank so gut wie konstanten Ausgaben für die Invalidenversicherung wies die soziale Wohlfahrt ein unterdurchschnittliches Wachstum von +3% oder +489 Mio auf.
Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Überschuss von 7,5 Mia Fr. ab. Die Abweichung zum Voranschlag 2008 von 5,9 Mia Fr. resultierte aus dem massiven Mehrertrag von 6,1 Mia Fr. und einem geringen Mehraufwand von 0,2 Mia Fr. Mit 122 Mia Fr. lagen die Bruttoschulden des Bundes Ende 2008 gut 3 Mia Fr. unter dem im Voranschlag 2008 prognostizierten Wert. Dies erklärt sich insbesondere durch den sehr guten Abschluss des ordentlichen Haushalts [28].
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Voranschlag 2009
Das vom Parlament verabschiedete Budget 2009 sah bei veranschlagten Ausgaben von 59 020 Mio Fr. und Einnahmen von 59 968 Mio Fr. einen Einnahmeüberschuss von 949 Mio Fr. vor. Die veranschlagten Ausgaben lagen 2166 Mio Fr. oder 3,8% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten die soziale Wohlfahrt (+726 Mio oder 4,2%), die Finanzen und Steuern (+266 Mio oder 2,5%) und der Verkehr (+230 Mio oder 3,0%). Der Bundesrat rechnete mit um 3,4% (+1,9 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Mit höheren Erträgen rechnete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+8,0% oder +1311 Mio) und bei der Mehrwertsteuer (+3,8% oder 770 Mio). Mit Mindereinnahmen rechnete er hingegen vor allem bei den Stempelabgaben (-11,1% oder -325 Mio) [29].
In der Debatte im Nationalrat über den Voranschlag 2009 stellte die SVP-Fraktion zwei Rückweisungsanträge, welche beide abgelehnt wurden. Der erste forderte, den Voranschlag zurückzuweisen, um ihn derart zu überarbeiten, dass die Ausgaben um maximal 2% anstatt 3% anwachsen. Der zweite Antrag forderte, bei den geplanten Einnahmen mit einem kleineren Wirtschaftswachstum zu rechnen. Die meisten Minderheitsanträge zu den einzelnen Verwaltungseinheiten fanden keine Zustimmung. Beim Bundesamt für Kultur konnte sich aber ein Antrag der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur durchsetzen, welcher sich für eine stärkere Förderung des Schweizer Films und eine Erhöhung des Beitrages für Heimatschutz und Denkmalpflege einsetzte. Ebenfalls durchsetzen konnte sich ein Minderheitsantrag in Bezug auf das Bundesamt für Sport, welcher mehr Geld für die Bekämpfung von Doping im Sport forderte. Sehr knapp mit 87 zu 81 Stimmen nahm die grosse Kammer auch einen Antrag zur Unterstützung der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten an. Im Bereich des Wohnungswesens lehnte der Nationalrat eine gezielte Aufstockung der Beiträge an die Förderung von gemeinnützigen Bauträgern ab resp. verringerte den Betrag, der vom Bundesrat vorgesehen war. Ebenfalls angenommen wurden ein Minderheitsantrag von links-grüner Seite für die Aufstockung der Beiträge im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung sowie ein Antrag für die Erhöhung der Unterstützung des Alpinen Museums in Bern. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat alle Bundesbeschlüsse an [30].
Der Ständerat folgte im Bereich des Denkmal- und Heimatschutzes der Erhöhung der Beiträge des Nationalrates. Eine weitere Erhöhung im Bereich der Filmförderung lehnte er jedoch ab. Im Bereich der Entschädigung von J+S-Aktivitäten folgte der Ständerat dem Nationalrat. Allerdings lehnte er eine Erhöhung der Unterstützung der Doping-Bekämpfung ab und folgte damit dem Bundesrat. Dies tat er ebenfalls bei der Förderung von gemeinnützigen Bauträgern, wo der Bundesrat mehr Gelder verlangt hatte als der Nationalrat. Sehr knapp fiel der Entscheid, bei den Ausfuhrbeiträgen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte der grossen Kammer zu folgen. Auch im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung folgte der Ständerat dem Nationalrat. Trotz Bedenken von Bundesrat Merz folgte der Ständerat auch bei der Unterstützung des Alpinen Museums dem Nationalrat. In der Gesamtabstimmung wurden die Bundesbeschlüsse einstimmig angenommen [31].
Somit waren im Nationalrat noch drei Differenzen zu bereinigen. Einerseits die Erhöhung der Gelder für die Förderung des Schweizer Films, dann die erhöhte Unterstützung der Doping-Bekämpfung im Sport und schliesslich die Förderung von gemeinnützigen Bauträgern. Der Nationalrat schloss sich in allen drei Angelegenheiten dem Ständerat an [32].
Die öffentlichen Haushalte der Schweiz budgetierten für das Jahr 2009 ein Finanzierungsdefizit von fast 5 Mia Fr. Der Fehlbetrag beim Bund belief sich auf knapp 1 Mia Fr. Das gemäss der Schuldenbremse zulässige Defizit in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs wurde damit vollständig ausgeschöpft. Auch für die Kantone wurden rote Zahlen prognostiziert. Sie erwarteten ein Gesamtdefizit von 1,5 Mia Fr. Dieses ist insbesondere auf den durch die Wirtschaftskrise verursachten Rückgang der Einnahmen und ein erhöhtes Ausgabenwachstum zurückzuführen. Die öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen werden gemäss Prognose der Finanzstatistik bis ins Jahr 2012 Defizite aufweisen. Aufgrund der unerwartet hohen Überschüsse der letzten Jahre hat diese Entwicklung aber kaum nennenswerte Auswirkungen auf den längerfristigen Trend der Staatsverschuldung. Einschätzungen zur konjunkturellen Entwicklung waren im Berichtsjahr aber von grosser Unsicherheit geprägt, was auch für die Prognose der Staatsfinanzen gilt [33].
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Finanzausgleich
Nach dem Ständerat beschloss auch der Nationalrat, der Standesinitiative des Kantons Zug für die Festlegung von Obergrenzen für die Belastung der finanzkräftigen Kantone durch den eidgenössischen Finanzausgleich keine Folge zu geben [34].
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Finanzhaushalt der Kantone
Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 81,1 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 4,4 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 4,5 Mia Fr. 24 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen. Zwei Kantone (GL, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus [35].
Die Kantone rechnen im Jahr 2009 mit einem Defizit von 1,5 Mia Fr. Dies erklärt sich daraus, dass für die Ausgaben steigende Werte und für die Einnahmen sinkende Werte prognostiziert wurden. Sowohl der Aufwand als auch der Ertrag verzeichneten gegenüber der Rechnung 2008 mit -3,9% bzw. -6,2% einen Rückgang. Mit schwarzen Zahlen rechneten für 2009 nur wenige Kantone (BE, LU, OW, SO, AG, TG, VS, VD). Die übrigen budgetierten Defizite, wobei die grössten absoluten Fehlbeträge in den Kantonen Zürich, Schwyz, St. Gallen und Tessin erwartet wurden [36].
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Weiterführende Literatur
Bodmer, Frank, Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der MWST und einiger Reformszenarien, Bern 2008.
Economiesuisse, Nachhaltige Finanzpolitik für Wachstum und Wohlstand, Zürich 2008.
Ecoplan, Zukunfts- und wachstumsorientiertes Steuersystem (ZUWACHS), Bern 2008.
Feld, Lars / Kirchgässner, Gebhard, „On the effectiveness of debt brakes: The Swiss Experience“, in Neck, Reinhard / Sturm, Jan-Egbert (Hg.), Sustainability of public dept, Cambridge (MIT Press) 2008, S. 223-55.
Fischer, Roland / Luck, Simon, „Die Finanzen der öffentlichen Haushalte der Schweiz“, in Die Volkswirtschaft, 2009, Nr. 4, S. 46-49.
Freitag, Markus / Vatter, Adrian, „Decentralization and fiscal discipline in sub-national governments: Evidence from the Swiss federal system“, in Publius, 2008, S. 272-94.
Jaeger, Franz e.a., Steuerwettbewerb: Die Schweiz im Visier der EU, Zürich 2008.
Kellermann, Kersten, Die öffentlichen Ausgaben der Kantone und ihrer Gemeinden im Quervergleich, Bern (SECO) 2007.
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[1] AB NR, 2008, S. 706 ff.; AB SR, 2008, S. 585 f.
[2] AB SR, 2008, S. 49 und 253. Siehe SPJ 2007, S. 136.
[3] AB SR, 2008, S. 326 ff.
[4] AB SR, 2008, S. 461 ff. Siehe SPJ 2006, S. 118 und 2007, S. 136. Damit die Verwaltung die Auswirkungen der Entlöhnung von Mitarbeitenden mit Optionen vertiefter analysieren kann und weil in der Steuerpolitik Prioritäten gesetzt werden müssten, beschloss die FK des NR, die Beratung des Geschäfts erst fortzusetzen, wenn die Räte die Familiensteuerreform verabschiedet haben (NZZ, 25.6.08).
[5] AB SR, 2008, S. 747 ff. Siehe auch unten, Teil III a (Parteiensystem).
[6] AB NR, 2008, S. 1861 ff. Anfang Dezember präsentierte der BR seine diesbezüglichen Vorschläge (BZ, NZZ und SGT, 6.12.08).
[7] AB SR, 2008, S. 858 ff.
[8] AB SR, 2008, S. 250 f. und 585 f.; AB NR, 2008, S. 719 ff. Siehe SPJ 2007, S. 137.
[9] AB NR, 2008, S. 465. Das Anliegen fand selbst in der CVP-Fraktion keine einhellige Zustimmung. Zur Ip. Moret (fdp, VD) bezüglich eines zusätzlichen Steuerabzugs für Kinderbetreuung, siehe AB NR, 2008, S. 1012.
[10] AB SR, 2008, S. 1020 ff.
[11] AZ, BaZ und NZZ, 13.11.08.
[12] Siehe SPJ 2007, S. 138 f.
[13] Presse vom 10.1.-23.2.08.
[14] BBl, 2008, S. 2781 ff.; Presse vom 25.2.08; Hirter, Hans / Linder, Wolf, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 24. Februar 2008, Bern 2008.
[15] AZ, NZZ und TA, 11.12.08.
[16] AB NR, 2008, S. 717 ff.; AB SR, 2008, S. 585 f.
[17] AB SR, 2008, S. 322 ff.
[18] AB SR, 2008, S. 767 f.
[19] AB SR, 2008, S. 50 ff.; AB NR, 2008, S. 1315 f. Siehe SPJ 2007, S. 139.
[20] AB SR, 2008, S. 40 f. und 207; AB NR, 2008, S. 483; BBl, 2008, S. 2321 ff. Siehe SPJ 2007, S. 140. Die Mehrheit der FK-NR beantragte eine Standesinitiative des Kantons Tessins für eine generelle Steueramnestie sowie eine gleich gelagerte pa.Iv. Polla (lp, GE) abzuschreiben, unterlag aber knapp einem Minderheitsantrag aus SVP und FDP, welche die Frist noch einmal um zwei Jahre verlängern wollte (AB NR, 2008, S. 1547 f.).
[21] BBl, 2008, S. 6885 ff.; Bund, NZZ und TA, 18.1.08; SGT und BüZ, 27.6.08. Siehe SPJ 2007, S. 144.
[22] AB SR, 2008, S. 48 f.
[23] AB NR, 2008, S. 1472 ff. und 1489 ff. Siehe SPJ 2007, S. 142 f.
[25] BBl, 2008, S. 2491 ff.
[26] AB SR, 2008, S. 1016 ff.
[27] AB NR, 2008, S. 453 ff. Ausser der SVP stimmten alle Fraktionen praktisch geschlossen für die Abschreibung; einzig bei der CVP fanden sich zwei Neinstimmen (Lustenberger, LU und Pfister, ZG). Siehe SPJ 2007, S. 145 f. Dazu und zur abgelehnten pa.Iv. der GP für eine Mitbestimmung des Volkes bei Militärausgaben, siehe auch oben, Teil I, 1c (Volksrechte).
[28] Eidg. Finanzverwaltung, Botschaft zur Staatsrechnung 2008, Bern 2009.
[29] Eidg. Finanzverwaltung, Bundesbeschlüsse über den Voranschlag 2009, Bern 2009.
[30] AB NR, 2008, S. 1596 ff., 1644 ff., 1787 ff. und 1799 ff.
[31] AB SR, 2008, S. 971 und 976 ff.
[32] AB NR, 2008, S. 1868 ff.
[33] Lit. Fischer
[34] AB NR, 2008, S. 1546. Siehe SPJ 2007, S. 47.
[35] Auswertungen der Rechnungen 2008 der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen.
[36] Auswertungen der Rechnungen 2008 der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen; Lit. Fischer.
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