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Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Im Berichtsjahr wurden die Verhandlungen über ein Bildungsabkommen mit der EU abgeschlossen. – Nachdem der Kanton Tessin als zehnter Kanton dem HarmoS-Konkordat beigetreten war, konnte es im August in Kraft treten. – Im Sommer hiess der Bundesrat die totalrevidierte Berufsmaturitätsverordnung gut. – Die Landesregierung präsentierte den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Förderung und Koordination der Hochschulen. – Die Erziehungsdirektorenkonferenz verabschiedete im Sommer ein Stipendienkonkordat. – Das Parlament stimmte einem Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen zu. – In der Herbstsession wurde eine Teilrevision des Forschungsgesetzes zur Aufwertung der Kommission für Technologie und Innovation gutgeheissen.
 
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich in Teil II, 6a-d.
Im August konnten die Verhandlungen mit der EU über die Teilnahme der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen in den Jahren 2011-2013 abgeschlossen werden. Durch die Kooperation sollen die Mobilität der Studierenden, Berufspraktika sowie Auslandaufenthalte zur Erweiterung des Fachwissens und des sprachlich-kulturellen Verständnisses gefördert werden. Zur aktiven Beteiligung an den Programmen will die Schweiz eine Agentur schaffen, die von der CH-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit aufgebaut wird. In der Wintersession hiess der Nationalrat das Abkommen und einen Kredit von 111 Mio Fr. für die Jahre 2011-2013 gut  AB NR, 2009, S. 2292 ff.; BBl, 2009, S. 6245 ff.; NZZ, 7.8., 3.9. und 11.12.09..
Das Ende August veröffentlichte Weissbuch der Akademien der Wissenschaften Schweiz über die Zukunft der Bildung löste heftige Proteste aus. Die Akademien skizzierten unter anderem eine Erhöhung des Anteils der tertiären Bildung bzw. der Maturitätsquote bis im Jahr 2030 auf über zwei Drittel. Der in Deutschland lehrende Schweizer Professor und Mitverfasser des Weissbuchs, Walther Zimmerli bezeichnete die duale Berufsbildung in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung gar als Auslaufmodell. Wirtschaftsverbände und verschiedene Bildungspolitiker kritisierten diese Szenarien scharf und erinnerten daran, dass die Lage am Arbeitsmarkt mit vergleichsweise niedriger (Jugend-)Arbeitslosigkeit sowie hoher beruflicher Mobilität der Arbeitnehmer darauf hindeute, dass das Schweizer Modell der dualen Ausbildung anderen Ansätzen überlegen sei  Lit. Akademien der Wissenschaften Schweiz; NZZ, 1.-3.9.09; Bund und SGT, 4.9.09..
Bereits in der Frühjahrssession hatte der Ständerat ein Postulat Favre (fdp, NE) überwiesen, welches vom Bundesrat einen Bericht über sein Engagement zur Förderung der dualen und der schulischen Berufsbildung verlangt. Die Landesregierung soll dabei auch Massnahmen vorschlagen, mit denen die duale Ausbildung in der Schweiz stärker gefördert werden kann  AB SR, 2009, S. 578..
Im Dezember beauftragte die Landesregierung eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Weiterbildungsgesetz. Beim neuen Erlass soll es sich laut einem gemeinsamen Bericht des EVD und des EDI um ein Rahmengesetz handeln, das sich auf die Regelung der nichtformalen Weiterbildung beschränkt. Das Schreiben der beiden Departemente hält auch fest, dass keine neuen finanziellen Fördertatbestände geschaffen werden sollen – durch die Spezialgesetze gibt der Bund bereits 600 Mio Fr. pro Jahr für die Weiterbildung aus. Die Experten stehen nun vor der Herausforderung, Bestimmungen auszuarbeiten, die dazu beitragen die Qualität und Transparenz im Weiterbildungssektor zu erhöhen – einem Markt der jährlich 5 Mia Fr. umsetzt  NZZ, 27.3. und 5.11.09. Vgl. SPJ 2008, S. 238..
Die berufliche Weiterbildung stand auch im Zentrum eines weltweit einmaligen Pilotprojekts, mit dem das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie untersuchen wollte, wie sich Bildungsgutscheine auf die Weiterbildungsbereitschaft der Bevölkerung auswirken. Dazu wurden im Jahr 2006 an 2400 zufällig ausgewählte Personen Bildungsgutscheine verteilt, die sie frei zur Weiterbildung einsetzen konnten. Die im Februar präsentierte Studie zeigt, dass die Weiterbildungsquote durch die finanziellen Anreize leicht gestiegen ist. Die Verfasser empfehlen, die Bildungsgutscheine auf Personen mit tiefem Bildungsniveau zu konzentrieren, da sich Gutausgebildete auch ohne Bildungsgutscheine weiterbilden  BaZ und TA, 24.2.09..
Auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung zielten schliesslich verschiedene Vorstösse, welche das Parlament im Berichtsjahr behandelte. In der Frühjahrssession stimmte der Nationalrat einem Postulat Mario Fehr (sp, ZH) zu, mit dem der Bundesrat unter anderem dazu aufgefordert wird, Massnahmen zur Behebung beruflicher Defizite bildungsschwacher Bevölkerungssegmente zu prüfen. Ein gleichlautendes Postulat Sommaruga (sp, BE) wurde in der Aprilsession auch vom Ständerat gutgeheissen  AB NR, 2009, S. 233 (Po. Fehr); AB SR, 2009, S. 88 (Po. Sommaruga)..
Als Zweitrat hiess die grosse Kammer in der Herbstsession eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats gut. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, die Steuergesetzgebung so zu ändern, dass nicht mehr nur die Kosten für Ausbildungen, die der besseren Ausübung des angestammten Berufs dienen, abziehbar sind, sondern auch jene, die zu einem Aufstieg oder zu einer beruflichen Neuorientierung befähigen. Keine Folge gab der Nationalrat dagegen zwei Standesinitiativen der Kantone Glarus und Sankt Gallen sowie einer parlamentarischen Initiative Simoneschi-Cortesi (cvp, TI), welche ebenfalls auf die Änderung der steuerlichen Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten zielten  AB NR, 2009, S. 1721 ff.; NZZ, 24.9.09. Vgl. SPJ 2008, S. 239..
Eine Motion Rennwald (sp, JU) für einen Fonds zur Förderung von Forschung und beruflicher Aus- und Weiterbildung wurde vom Nationalrat in der Frühjahrsession mit 128 zu 63 Stimmen verworfen. Keine Zustimmung fand auch eine Motion Thorens Goumaz (gp, VD), die eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung in Wirtschaftsethik erreichen wollte  AB NR, 2009, S. 233..
Zwei praktisch gleichlautende Motionen forderten die Einführung einer behördlichen Meldepflicht an Lehrkräfte bei Straftaten von Schülern während der obligatorischen Schulzeit sowie ein Akteneinsichtsrecht für Schulleitungen von Gymnasien oder Berufsschulen und Ausbildner in Betrieben. Die Motion Föhn (svp, SZ) wurde vom Nationalrat in der Aprilsession diskussionslos mit 120 zu 51 Stimmen abgelehnt. Ein Vorfall im Herbst – drei Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht (ZH) hatten auf ihrer Abschlussreise in München einen Geschäftsmann fast tot geprügelt – bewog Jenny (svp, GL) dazu, an seiner Motion festzuhalten. Im Nachhinein wurde nämlich bekannt, dass die drei Schüler vorbestraft waren. Trotz dem Ereignis in München wurde die Motion Jenny vom Ständerat mit 19 zu 7 Stimmen abgelehnt  AB NR, 2009, S. 732 (Mo. Föhn); AB SR, 2009, S. 1303 f. (Mo. Jenny); SZ, 10.12.09..
Grundschulen
Die Volksschulbildung rückt zunehmend ins Interesse einer breiten Öffentlichkeit. Politiker wollen bei Schulreformen, Lehrmitteln und der Koordination von Lehrplänen mitreden. Die Wirtschaft fordert eine gezieltere Berufsvorbereitung und auch die Eltern möchten über Lektionenzahl, Lerninhalte und gar über die Wahl der Lehrpersonen mitbestimmen können. Der Lehrerverband beobachtet diese Entwicklung mit einer gewissen Skepsis und stellte deshalb seine Delegiertenversammlung unter das Motto „Wie viel Politik verträgt die Schule“. In einer Resolution forderten die Delegierten zu einem sachbezogenen Umgang mit der Schule auf und appellierten an die Parteien, die Grundschulbildung nicht als populistisches Vehikel für Wählergunst zu missbrauchen. Grundsätzlich erachten sie die öffentliche Diskussion des Bildungswesens aber als notwendig  NZZ, 13.6. und 15.6.09..
Die Erziehungsdirektorenkonferenz möchte die Lehrerdiplome für Kindergarten und Primarschule harmonisieren. Im Mai unterbreitete sie den kantonalen Bildungsdirektoren, den pädagogischen Hochschulen und den Lehrerverbänden zwei Vorschläge zur Konsultation. Beide Entwürfe bedeuten eine Abkehr vom Modell des Generalisten, der alle Stufen und Fächer unterrichtet. Die erste Variante unterscheidet nach Alter – es gäbe ein Diplom für Kindergarten bis 2. Klasse und eines für 3. bis 6. Klasse. Die zweite Alternative differenziert nach Fächern – das Diplom würde vom Kindergarten bis zur 6. Klasse alle Stufen umfassen und die Studierenden müssten zwischen zwei Fächergruppen wählen  SZ, 14.6.09..
Der schulische Erfolg eines Kindes wird stark von den Erwartungen und vom Verhalten der Eltern beeinflusst. Laut einer im Oktober präsentierten Studie hängen bis zu 50% der schulischen Leistungen vom Elternhaus ab. Die Art, wie Lehrpersonen unterrichten, erklärt dagegen nur rund 10% des Schulerfolgs. Diese Ergebnisse zeigen nach Ansicht der Autoren auf, dass die in der Bundesverfassung verankerte Chancengleichheit nicht verwirklicht ist. Kinder aus sozial benachteiligten Schichten haben erhebliche Nachteile, weil sich ihre Eltern weniger engagieren. Das gilt insbesondere für Migrantenkinder  TA, 23.10.09; BüZ, 24.10.09..
Im Berichtsjahr wurde nach 1999 zum zweiten Mal eine Studie zur Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern veröffentlicht. Im Vergleich zu 1999 hat die Arbeitszeit um 133 Stunden zugenommen. Zu den Ursachen für die zunehmende Arbeitsbelastung gehören insbesondere heterogene Klassen, mehr Elternarbeit und eine Ausweitung der administrativen Aufgaben. Aufgrund der Ergebnisse fordert der Lehrerverband eine Reduktion der Pflichtlektionenzahl von heute 28 bis 33 auf den europäischen Durchschnitt, also auf maximal 24 Lektionen. Auch Bildungsbehörden sehen Handlungsbedarf, für eine massive Aufstockung der Lehrpersonen fehlt in der Schweiz aber nicht nur das Geld, sondern es gibt auch zu wenig diplomierte Pädagogen. Als Alternative planen daher die Kantone Aargau, Thurgau und Zürich eine Entlastung von Klassenlehrpersonen durch Klassenassistenten. Im Kanton Bern läuft dazu seit August das schweizweit erste Pilotprojekt. Lehrkräfte die mit der Unterrichtssituation nicht mehr zurechtkommen, können sich beim Volksschulamt melden und dieses organisiert dann innert fünf Tagen eine Hilfskraft. Diese Assistenten stehen mehrere Wochen im Einsatz und werden gemäss dem Ansatz für Vikariate entschädigt. Neben ausgebildeten Lehrkräften, werden für den Assistenzdienst auch Personen aus verwandten Berufen und Hausfrauen eingesetzt  SGT und SZ, 9.12.09; TA, 15.12.09..
Der Bundesrat empfahl die 2008 eingereichte Volksinitiative „Jugend und Musik“ – mit der die Musikbildung in der Verfassung verankert werden soll – zur Ablehnung. Er begründete seinen Entscheid damit, dass das Volksbegehren die Bildungshoheit der Kantone in Frage stelle und den Bestrebungen für das Schulkonkordat HarmoS und die kantonsübergreifenden Lehrpläne zuwiderlaufe  BBl, 2010, S. 1 ff.; NZZ, 5.12.09. Vgl. SPJ 2008, S. 241..
Mit einer Motion der Finanzkommission des Ständerats sollte der Bundesrat zur Berichterstattung über die Verwendung der anlässlich der Beratungen zum Voranschlag 2008 zusätzlich bewilligten Mittel für Schweizer Schulen im Ausland sowie zur künftigen Ausrichtung dieser Schulen verpflichtet werden. Der Ständerat hatte den Vorstoss in der Sommersession gutgeheissen. Da der Bundesrat die Motion mit einem im August veröffentlichten Bericht bereits erfüllt hatte, lehnte sie der Nationalrat in der Wintersession ab. Er hiess aber eine Motion seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur gut, mit der die Landesregierung zu einer Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes verpflichtet werden soll. Es geht dabei hauptsächlich um eine Aktualisierung und Optimierung des heutigen Förderkonzepts, die dafür bereitstehenden Mittel bleiben unverändert bei 20 Mio Fr.  AB SR, 2009, S. 434 f.; AB NR, 2009, S. 2157 ff.; NZZ, 20.8.09..
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Im Berichtsjahr wurde in den Kantonen das Beitrittsverfahren zum Konkordat für die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) fortgesetzt. Die Parlamente von Genf, Freiburg, Tessin, Uri und Zug stimmten dem Beitritt zu  LT, 10.2. (GE) und 13.2.09 (FR); NZZ, 16.3.09 (TI); NLZ, 27.3. (ZG) und 14.5.09 (UR). Vgl. SPJ 2008, S. 241 f..
In den Kantonen Bern, Freiburg und Zug kamen die Referenden gegen den Beitrittsentscheid der Parlamente zustande. In Uri wurde der Beitritt bereits vom Landrat der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt  Bund, 20.2.09 (BE); Lib., 28.5.09 (FR); NLZ,14.5. (UR) und 3.7.09 (ZG)..
Im Kanton Tessin brachte die Junge SVP nicht genügend Unterschriften zusammen und scheiterte mit ihrem Referendum. Das Tessin konnte folglich als zehnter Kanton dem Konkordat beitreten. Damit trat dieses für alle Kantone, die es bereits befürwortet hatten (GE, GL, JU, NE, SG, SH, TI, VD, VS und ZH), am 1. August in Kraft. Diese zehn Kantone haben nun bis 2015 Zeit, um ihre Strukturen anzupassen. Die Erziehungsdirektorenkonferenz bezeichnete das Erreichen des Quorums als Schritt in Richtung eines harmonisierten Bildungswesens  BBl, 2009, S. 3617; BaZ, 6.4.09; LT, 7.4. und 14.5.09; SGT, 14.5.09..
Im Kanton Bern wurde das Konkordat in der Volksabstimmung vom 27. September mit 51,5% der Stimmen gutgeheissen. Die EDU sowie Vertreter der SVP hatten das Referendum ergriffen. Für HarmoS setzten sich im Abstimmungskampf alle anderen Parteien sowie Wirtschafts- und Personalverbände ein  Bund, 28.9.09..
Einen besonders schweren Stand hatte HarmoS in der Zentralschweiz. In Nidwalden wurde der Beitritt zum Bildungskonkordat in der Volksabstimmung vom 8. Februar mit einem Nein-Stimmenanteil von 62,3% abgelehnt. In Uri und Zug sprach sich die Stimmbevölkerung ebenfalls gegen HarmoS aus. In den Urnengängen vom 27. September wurde der Beitritt in Uri mit 68,9% und in Zug ganz knapp, mit 50,1% verworfen. In Obwalden erachtete der Regierungsrat die Chancen für eine Zustimmung zum Schulkonkordat als so schlecht, dass er beschloss, das Beitrittsverfahren vorerst zu sistieren und im Kanton Schwyz weigerte sich der Kantonsrat, auf das Geschäft einzutreten. Die SVP wertete diesen Widerstand gegen HarmoS als durchschlagenden Erfolg gegen die „Gleichschaltung“ der Schulen, wie der Zürcher Nationalrat Ulrich Schlüer sagte. Er forderte von den Bildungsdirektoren eine Rückbesinnung auf die kantonale Autonomie im Bildungswesen  NLZ, 9.2.09 (NW); NLZ und NZZ, 28.9.09 (UR, ZG); TA, 19.2.09 (OW); SGT, 23.4.09; NZZ, 24.9.09 (SZ)..
Im August wurde der gemeinsame Lehrplan (plan d’études romandes – PER) für die Kantone der Westschweiz und das Tessin verabschiedet. Die Vorlage war in der Vernehmlassung auf ein positives Echo gestossen, so dass nur noch wenige Anpassungen vorgenommen werden mussten. Der gemeinsame Lehrplan legt insbesondere die minimalen Lernziele und die Mindestanteile einzelner Fächer am Gesamtstundenplan fest. Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften machen rund 50% der Lektionen aus. 15% des Unterrichts dürfen die Kantone weiterhin nach eigenen Bedürfnissen zuteilen  Express, LT und NF, 29.5.09. Vgl. SPJ 2008, S. 242..
Ab 2012 wollen auch die 21 Deutschschweizer Kantone ihre Schülerinnen und Schüler nach einem einheitlichen Lehrplan unterrichten und damit den Eltern einen Wohnortswechsel erleichtern. Opposition gegen den gemeinsamen Lehrplan, der zwischen Januar und Mai in Vernehmlassung gegeben wurde, gab es v.a. seitens der SVP. Sie hat damit ein weiteres schulpolitisches Kampffeld entdeckt und anders als bei HarmoS wollte sie diesmal frühzeitig Druck machen. Die Bildungsgruppe der Partei kritisierte den Lehrplan in jeder Hinsicht; sie befürchtete eine zunehmende Bürokratisierung und wehrte sich insbesondere gegen die Einführung von Fachbereichen anstelle von Schulfächern  NZZ, 29.1. und 8.5.09; SoZ, 12.4.09; BaZ, 7.5.09; TA, 8.5.09..
Aufgrund der Vernehmlassungsresultate wurde der Lehrplan von der zuständigen Geschäftsstelle der Erziehungsdirektorenkonferenz überarbeitet. Wie vorgesehen wird der Unterricht nach Fachbereichen und nicht nach einzelnen Fächern gegliedert. Auf der Sekundarstufe I werden aber für Chemie, Physik, Biologie, Geografie und Geschichte klare Ziele ausgearbeitet. Bei den überfachlichen Aufträgen hat man sich auf drei Schwerpunkte (Berufsvorbereitung, Umgang mit IT und Medien sowie nachhaltige Entwicklung) beschränkt und ist nicht auf die Vielzahl von Forderungen (z.B. HIV-Prävention, sexuelle Orientierung) eingetreten. Um der SVP den Wind aus den Segeln zu nehmen, wurden auch gewisse konservative Anliegen berücksichtigt, dazu gehört insbesondere die Aufnahme der Ausdauer bei den überfachlichen Kompetenzen  AZ, NZZ und TA, 6.11.09..
Der 2008 angekündigte Staatsvertrag zur Schulharmonisierung zwischen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde im Berichtsjahr zu einer Regierungsvereinbarung herabgestuft. Ein erster Dämpfer gab es im Februar, als der Aargauer Erziehungsdirektor Rainer Huber (cvp), ein grosser Vorkämpfer des Bildungsraums Nordwestschweiz mit einem vernichtenden Ergebnis abgewählt wurde. Das Amt von Huber übernahm SVP-Mann Alex Hürzeler, der als Kritiker der Schulharmonisierung gilt. Ein weiterer Rückschlag bedeutete die Volksabstimmung vom 17. Mai im Kanton Aargau: Die Stimmbevölkerung verwarf an der Urne alle vier Vorlagen des „Bildungskleeblatts“, namentlich die Einführung einer Basisstufe, den Ausbau der Tagesstrukturen, die Oberstufenreform und die Lektionenzuteilung nach einem Sozialindex. Damit erteilte sie den wesentlichen Programmpunkten des Bildungsraums Nordwestschweiz eine Abfuhr  BaZ, 10.2.09; AZ, 18.5. und 3.7.09. Vgl. SPJ 2008, S. 242..
Trotz dem Verdikt im Kanton Aargau verfolgten die Nordwestschweizer Bildungsdirektoren das Projekt der Schulharmonisierung weiter und verabschiedeten im Dezember eine unbefristete Regierungsvereinbarung. Damit sollen gesamtschweizerische Harmonisierungsvorhaben gemeinsam in Angriff genommen und die kantonalen Bildungssysteme einander kontinuierlich angenähert werden. Eine weitergehende Zusammenarbeit besteht nur noch zwischen den beiden Basel. Die Bildungsdirektoren Christoph Eymann (BS, lp) und Urs Wüthrich (BL, sp) streben eine einheitliche Schulstruktur mit zwei Jahren Kindergarten, sechs Jahren Primarschule, drei Jahren Sekundarschule in drei Leistungszügen und vier Jahren Gymnasium an. Das geplante Schulsystem würde den Vorgaben von HarmoS entsprechen  AZ, BaZ und NZZ, 19.12.09..
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Mittelschulen
Im Januar veröffentlichte die ETH Zürich eine Studie, die einen Zusammenhang zwischen der Maturitätsausbildung und dem Studienerfolg an der ETH belegte. Gemäss der Untersuchung, die auf Daten von über 5000 ETH-Studierenden basiert, bilden gute Maturitätsnoten, ein früher Studienbeginn und eine hohe Motivation zentrale Erfolgsfaktoren für ein Studium. Die Ergebnisse lassen weiter erkennen, dass der Erfolg auch von der Herkunftsschule abhängt. Obwohl die ETH betonte, dass die Studie keine Qualitätsbeurteilung der Gymnasien darstelle, sorgte das Ranking der Schulen für Kritik in Bildungskreisen. Für Isabelle Chassot (FR, cvp), Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz beruht es auf einer ungenügenden Grundlage und weist methodische Mängel auf  NZZ, 16.1., 23.1. und 8.7.09; BZ, 17.1.09; TA, 24.1.09..
Die im Jahr 2007 von der Erziehungsdirektorenkonferenz und dem EDI vorgenommenen Änderungen an der Maturitätsanerkennungsregelung von 1995 (MAR) werden ab 2012 auch bei der von der Schweizerischen Maturitätskommission durchgeführten schweizerischen Maturitätsprüfung angewendet. Dies entschied der Bundesrat im April  Medienmitteilung des EDI, 22.4.09. Vgl. SPJ 2007, S. 266..
Aufgrund des starken Anstiegs der Maturaquote von 10,6% (1980) auf 19,7% (2008) befürchtet der Verband der Schweizer Gymnasiallehrer (VSG) ein sinkendes Leistungsniveau an Gymnasien. In einem im Juni veröffentlichten Positionspapier forderte der VSG, dass die Maturitätsquote im schweizerischen Durchschnitt nicht mehr steigen dürfe, da ansonsten der uneingeschränkte Hochschulzugang gefährdet würde. Dass die Bedenken des VSG nicht unbegründet sind, zeigte auch eine landesweite Evaluation der Matura (Evamar II). Laut dieser Untersuchung erreichten im Jahr 2007 in Mathematik 41,7% und in der Muttersprache 19,6% der Maturanden bei der schriftlichen Prüfung keine genügende Note  NLZ, 3.6.09; SGT, 4.6.09..
Mit dem Qualitätsniveau an Gymnasien befasste sich auch die im Berichtsjahr von den Erziehungsdirektoren gegründete Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK). Die Vertreter aus allen Kantonen wurden beauftragt, bis Ende 2009 Empfehlungen auszuarbeiten, wie künftig die allgemeine Studierfähigkeit der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten garantiert werden kann. Der brisanteste Vorschlag stammte von Professor Franz Eberle, dem Verfasser der Studie zu Evamar II. Er forderte, dass die Maturandinnen und Maturanden neben den bisherigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen in Mathematik, erster Landessprache und Englisch einen standardisierten Test zur Messung von Mindestkompetenzen absolvieren müssten. Die Schülerinnen und Schüler könnten ihre Matura nur bestehen, wenn sie bei allen drei Tests ein ausreichendes Ergebnis erzielen würden. Damit wäre das gegenwärtige Kompensationssystem in den drei Kernfächern teilweise aufgeweicht  Bund und TA, 28.8.09..
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Berufsbildung
Der Nationalrat befasste sich in der Aprilsession mit Berufsbildungsfragen. In der Debatte wurde immer wieder betont, wie gut das schweizerische Ausbildungssystem funktioniere. Von den behandelten Vorstössen hiess der Rat einzig eine Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) gut, diese wurde in der Wintersession auch vom Ständerat angenommen. Der Bundesrat muss nun eine Kampagne lancieren, die darauf abzielt, Vorurteile gegenüber ausländischen Lehrstellen- und Arbeitssuchenden abzubauen und die Entscheidungsträger dafür sensibilisiert, allen Bewerbern, egal welcher Herkunft, die gleichen Chancen zu geben  AB NR, 2009, S. 733; AB SR, 2009, S. 1289; BZ und NZZ, 30.4.09..
Die übrigen Vorstösse fanden im Nationalrat keine Gnade: Mit 86 zu 75 Stimmen verwarf der Rat eine Motion Ineichen (fdp, LU), mit welcher die Einführung eines Brückenangebots gefordert wurde, das allen Schulabgängern die keine schulische oder berufliche Ausbildung beginnen als Zwischenlösung dienen sollte. Den Jugendlichen die ihre Teilnahme verweigert hätten, wäre das Arbeitslosengeld gestrichen worden. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Galladé (sp, ZH) zur Stärkung von Basislehrjahren in Ausbildungszentren sowie eine Motion Mario Fehr (sp, ZH) für Fairplay bei der Lehrstellensuche. Fehr wollte mit seinem Vorstoss erreichen, dass Lehrverträge frühestens ein halbes Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen werden dürfen  AB NR, 2009, S. 732 (Mo. Ineichen), 734 (Mo. Galladé) und 735 (Mo. Fehr)..
Im Juni genehmigte der Bundesrat die totalrevidierte Berufsmaturitätsverordnung; sie trat anfangs August in Kraft. Mit der Revision wird das Angebot für Berufsmaturandinnen und
-maturanden flexibler und durchlässiger. Die bisherigen sechs Richtungen – gestalterischer, gesundheitlich-sozialer, gewerblicher, kaufmännischer, naturwissenschaftlicher und technischer Fachbereich – werden zugunsten einer Schwerpunktsetzung aufgegeben. Diese Schwerpunkte orientieren sich aber nach wie vor am erlernten Beruf und am Studienangebot der Fachhochschulen. Die ersten Lehrgänge nach den neuen Bestimmungen sollen im Sommer 2014 starten. Bis dahin müssen ein gesamtschweizerischer Rahmenlehrplan sowie darauf aufbauend kantonale, regionale oder institutionelle Schullehrpläne erarbeitet werden  NZZ, 26.6.09; Medienmitteilung des BBT, 25.6.09. Vgl. SPJ 2008, S. 243 f..
Mit einer Motion Galladé (sp, ZH) sollte der Bundesrat beauftragt werden, bis zum Jahr 2010 in der Bundesverwaltung und den bundesnahen Betrieben neue Lehrstellen zu schaffen und abgesehen von gewissen Ausnahmefällen in der Regel fünf Ausbildungsplätze pro hundert Angestellte anzubieten. Der Vorstoss wurde vom Nationalrat in der Herbstsession mit 112 zu 75 Stimmen verworfen  AB NR, 2009, S. 1549..
Die Vertreter von Bund, Kantonen sowie Gewerkschaften und Arbeitgeber konnten sich an der nationalen Lehrstellenkonferenz im Oktober über einen intakten Lehrstellenmarkt freuen. Sorge bereitete den Teilnehmenden aber die Jugendarbeitslosigkeit und die Personalnot im Gesundheitssektor. An der Konferenz wurde beschlossen, eine Kampagne zu lancieren, die darauf abzielt, mehr Jugendliche für Ausbildungen im Gesundheitsbereich zu motivieren und vermehrt Quereinsteiger für Medizinalberufe zu gewinnen. An der Zusammenkunft zeichnete sich ausserdem eine Entwicklung zu mehr Druck seitens der Kantone ab. So beantragte etwa der Basler Regierungsrat Carlo Conti (cvp), Vizepräsident der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz, private Spitäler sowie Heime mit Auflagen in Leistungsvereinbarungen zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen zu verpflichten  NZZ, 27.10.09..
Dagegen verwarf der Nationalrat im Berichtsjahr eine Motion Rossini (sp, VS) und eine Motion Heim (sp, SO), mit welchen Massnahmen zur Förderung von Aus- und Weiterbildung im Sozial- und Gesundheitsbereich gefordert wurden  AB NR, 2009, S. 735 (Mo. Rossini) und 1550 (Mo. Heim)..
Die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit und dabei insbesondere die Aus- und Weiterbildung von jungen Arbeitslosen beschäftigte im Berichtsjahr nicht nur die Lehrstellenkonferenz, sondern im Rahmen der Beratung von Konjunkturförderungsmassnahmen, auch das Parlament, wobei sämtliche Vorstösse abgelehnt wurden. Mit 126 zu 64 Stimmen verwarf der Nationalrat eine Motion Steiert (sp, FR), für eine Stärkung der im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Massnahmen zugunsten von Jugendlichen ohne ausreichende Ausbildung. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Fässler-Osterwalder (sp, SG) zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Lehrabgängerinnen und -abgängern sowie zwei Motionen Aubert (sp, VD). Die erste verlangte vom Bundesrat während der Dauer der Rezession befristete Massnahmen zur Unterstützung der Weiterbildung im Betrieb für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die von Kurzarbeit betroffen sind. Die zweite forderte, das Arbeitslosenversicherungsgesetz dahingehend zu ändern, dass arbeitslose Erwachsene über 25 Jahre, die keine Ausbildung auf der Sekundarstufe II absolviert haben, eine Erstausbildung machen könnten und gleichzeitig Taggelder erhielten. Schliesslich verwarf die grosse Kammer auch eine Motion der SP zur Einführung von Bildungsgutscheinen für junge Arbeitslose sowie Jugendliche und junge Erwachsene, die ihre Stelle zu verlieren drohen. Im Ständerat wurde eine gleichlautende Motion Savary (sp, VD) mit 10 zu 6 Stimmen ebenfalls abgelehnt  AB NR, 2009, S. 229 (Mo. Steiert), 234 (Mo. Fässler-Osterwalder), 1545 (Mo. Aubert – Weiterbildung im Betrieb), 1552 (Mo. Aubert – Ausbildung für arbeitslose Erwachsene) und 1549 (Mo. SP); AB SR, 2009, S. 557 f. (Mo. Savary). Zum 3. Konjunkturpaket, mit dem das Parlament auch einen Kredit von 50 Mio Fr. zur Unterstützung von Weiterbildungsmassnahmen für Schul- und Lehrabgänger ohne Anschlussstelle gutgeheissen hat, vgl. oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage und -politik)..
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Im Mai eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und -juristen. Die neuen Berufsregeln zielen darauf ab, die freie und sachliche unternehmensinterne Rechtsberatung zu stärken. Durch die Einführung eines Berufsgeheimnisses soll sichergestellt werden, dass Unternehmen die Ergebnisse der Rechtsberatung nicht in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren offenlegen müssen  BBl, 2009, S. 3147..
Im Oktober verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Psychologieberufe. Gemäss dem Entwurf müssen Personen, die unter dem Titel „Psychologin“/„Psychologe“ Therapien anbieten wollen, künftig über einen Master- bzw. Lizenziatsabschluss in Psychologie verfügen und eine eidgenössisch anerkannte psychotherapeutische Weiterbildung absolviert haben. Auf eine allgemeine Bewilligungspflicht wird verzichtet, folglich können auch Anbieter ohne die erforderliche Ausbildung weiterarbeiten, sie dürfen sich einfach nicht mehr Psychologin/Psychologe nennen. Die Branchenverbände zeigten sich erfreut über den Willen der Regierung, Ordnung in die verwirrende Vielfalt verschiedenster Angebote zu bringen. Denn bislang ist weder der Berufstitel „Psychologin“/„Psychologe“ gesetzlich geschützt, noch sind Aus- und Weiterbildung einheitlich geregelt. Die Schweizer Charta für Psychotherapie und der Psychotherapeutenverband wehrten sich allerdings gegen eine Beschränkung auf ein Studium der Psychologie als Zulassungsvoraussetzung und möchten, dass die Weiterbildung zum Psychotherapeuten auch anderen Humanwissenschaftern offen steht  BBl, 2009, S. 6897 ff.; NZZ, 27.2. und 1.10.09; BüZ und SZ, 1.10.09..
Zur parlamentarischen Beratung des Patentanwaltsgesetzes vgl. oben, Teil I, 1c (Gerichte).
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Hochschulen
Im Mai präsentierte der Bundesrat den Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFGK). Mit dem neuen Erlass soll eine gemeinsame Struktur zur Koordination von Eidgenössisch Technischen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen geschaffen werden. Die Autonomie der Hochschulen bleibt gewahrt, die Vorschriften über die Anerkennung und Qualitätskontrolle werden aber verschärft. Alle Institutionen die die Bezeichnung Universität, Fachhochschule oder pädagogische Hochschule tragen wollen, müssen sich bei einem unabhängigen Organ akkreditieren lassen und dazu über ein Qualitätssicherungssystem verfügen. Bei der Verteilung der Subventionen sollen Kriterien wie die Anzahl der Studienabschlüsse oder die Studiendauer eine stärkere Rolle spielen. Als oberstes hochschulpolitisches Organ fungiert die Schweizerische Hochschulkonferenz, die sich aus einem Mitglied des Bundesrats und je einem Mitglied aller Kantonsregierungen zusammensetzt  BBl, 2009, S. 4561 ff.; BaZ und NZZ, 30.5.09. Vgl. SPJ 2008, S. 244 f..
Im November verabschiedete die Staatspolitische Kommission des Nationalrats ihren Entwurf zu einer parlamentarischen Initiative Neirynck (cvp, VD). Die Vorlage sieht eine Anpassung des Ausländergesetzes vor, so dass auch Personen aus Nicht-EU/-EFTA-Staaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden können, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist. Weiter soll bei der Zulassung zu einer tertiären Aus- oder Weiterbildung auf die Voraussetzung der „gesicherten Wiederausreise“ verzichtet werden und schliesslich könnten bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen frühere Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung nachträglich angerechnet werden  BBl, 2009, S. 5071 (Vernehmlassungsverfahren) und BBl, 2010, S. 427 ff. (Bericht der SPK-NR); NZZ, 23.6. und 7.11.09. Vgl. SPJ 2008, S. 245..
Im Einvernehmen mit dem Bundesrat überwiesen die Räte im Berichtsjahr ausserdem eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, mit der die Aufenthaltsdauer von ausländischen Personen für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich erstreckt werden soll. Die Landesregierung muss nun die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit so ändern, dass auch Aufenthalte für Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich bewilligt werden können, die länger als acht Jahre dauern  AB NR, 2009, S. 1621; AB SR, 2009, S. 1016..
Der Ständerat überwies in der Wintersession oppositionslos ein Postulat David (cvp, SG), welches den Bundesrat beauftragt, die Bologna-Reform gründlich zu analysieren. Dabei soll er in erster Linie prüfen, ob die 1999 gesetzten Ziele erreicht wurden, welche Ziele für die Zukunft bestehen und inwieweit Massnahmen erforderlich sind, um Schwächen der Reform zu beheben  AB SR, 2009, S. 1272 ff..
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An den Schweizer Hochschulen haben erstmals eine Mehrheit, nämlich 50,3% der Assistierenden keinen Schweizer Pass. Gemäss der vom BFS durchgeführten Erhebung lag der Anteil der ausländischen Jungforscher 1999 noch bei 35,3%, hat seither aber kontinuierlich zugenommen. Besonders hoch ist der Ausländeranteil an den beiden ETH-Standorten in Zürich (55,1%) und in Lausanne (67,3%) sowie an den Universitäten Lugano (64,3%), Genf (59,3%) und Sankt Gallen (54,1%). Bei den Professoren lag der Ausländeranteil bei 45,7% (1999: 36,5%). Diese Entwicklung führen Vertreter der Vereinigungen von Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitenden unter anderem darauf zurück, dass es zunehmend schwierig ist, junge Schweizer Wissenschafter dazu zu bewegen, eine Dissertation zu schreiben und eine universitäre Karriere ins Auge zu fassen. Insbesondere Absolventen eines technischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums können in der Privatwirtschaft deutlich mehr verdienen als an der Hochschule. Als weiterer Faktor werden die unklaren Karriereaussichten von Jungforschern angeführt  Bund und TA, 10.8.09..
Als Zweitrat hiess in der Frühjahrssession auch der Nationalrat den Schlussbericht des ETH-Rats über die Leistungsperiode 2004-2007 gut. Im Mai unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 288,28 Mio Fr. für das Bauprogramm des ETH-Bereichs. Die grössten Projekte sind der Neubau eines Forschungs-, Lehr-, Lern- und Dienstleistungsgebäudes der ETH Zürich am Oberen Leonhard sowie an der ETH Lausanne der Umbau und die Erweiterung des Gebäudes der Ingenieurwissenschaften und die Sanierung der Bibliothek. Ebenfalls im Kredit enthalten sind die Kosten für die Umsetzung des vom ETH-Rat ausgearbeiteten strategischen Plans für Hochleistungsrechnen und Vernetzung. Dabei soll einerseits die Leistung der bestehenden Rechner in Lugano Manno (TI) gesteigert und anderseits ein neuer Hochleistungsrechner beschafft werden, für den ab 2012 in Lugano Cornaredo (TI) ein neues Gebäude erstellt wird  AB NR, 2009, S. 47 ff. Vgl. SPJ 2008, S. 246 (Schlussbericht); NZZ, 30.5.09; Medienmitteilung des EDI, 29.5.09 (Verpflichtungskredit)..
Im Sommer wurde die Eröffnung des ETH-Departements für Biosysteme in Basel gefeiert. Im Zentrum der Forschung steht in Basel die synthetische Biologie, welche das Ziel verfolgt, Systeme mit bestimmten erwünschten Eigenschaften bis hin zur Zelle herzustellen. Ab Herbst 2010 sollen Studierende auch einen Teil des Biotechnologiestudiums im neuen Departement absolvieren  NZZ, 8.6.09..
Eine von der ETH eingesetzte Untersuchungskommission gab im September bekannt, dass Publikationen aus dem Departement Chemie der ETH Zürich auf manipulierten Forschungsdaten basieren. Die Fälschungen passierten vor zehn Jahren in einer vom Vizepräsident für Forschung, Peter Chen geleiteten Arbeitsgruppe. Obwohl die Untersuchungskommission Chen entlastete und einen damaligen Doktoranden als mutmasslichen Täter ermittelte, trat dieser von seinem Posten zurück. Er begründete seine Demission damit, dass er als Leiter der Forschungsgruppe eine formelle Mitverantwortung habe und die Glaubwürdigkeit der ETH nicht gefährden wolle  AZ und Bund, 22.9.09; NZZ, 22.9., 23.9. und 6.10.09..
Die Finanzkontrolle des Bundes veröffentlichte im Juni einen Bericht zur Nebentätigkeit von Universitätsprofessoren. Dabei bemängelte sie, dass Instrumente für eine griffige Kontrolle dieser Aktivitäten meistens fehlten, weil die Durchsetzung der Regeln zu einem wesentlichen Teil auf Selbstverantwortung und sozialer Kontrolle aufbauten. Sie empfahl eine Einschränkung der Freiheit der einzelnen Professoren zugunsten der Institutionen und hält es für möglich, den grössten Teil der Einkünfte als Drittmittel der Universität zu behandeln. Die Einnahmen kämen diesfalls ganz den Universitäten zu  NZZ, 16.6.09..
Im Herbst fanden an den Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich Studentenproteste statt. Die Aktivisten an den drei Deutschschweizer Unis besetzten die Aulas und forderten bessere Lernbedingungen. Der Missmut der Studierenden richtete sich insbesondere gegen die Bologna-Reform. Sie kritisierten, dass das Studium immer mehr verschult und auf die Wirtschaft ausgerichtet werde und so Eliteuniversitäten entstünden. Allerdings wurde das Themenspektrum bald so stark ausgeweitet, dass die Proteste in einer Universalkritik gipfelten, die mit der Bologna-Reform nur noch wenig zu tun hatte. Ausserdem fehlte es den Besetzern an Rückhalt, da die Protestaktionen nur von einem kleinen Teil der Studierenden mitgetragen wurden und sich auch die studentischen Körperschaften davon distanzierten  NZZ, 13.11., 14.11. und 19.11.09; NLZ, 20.11.09; SGT, 4.12.09..
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Die Universitäten Basel und Genf betreiben in Zukunft gemeinsam ein neues Kompetenzzentrum für angewandte Humantoxikologie. Die beiden Universitäten wurden vom Bund aus mehreren eingereichten Projekten ausgewählt. Durch die Kooperation soll die während Jahren vernachlässigte unabhängige Toxikologie-Forschung gestärkt werden. Dafür fliessen in den nächsten drei Jahren acht Mio Fr. aus der Bundeskasse; den gleichen Betrag werden auch die beteiligten Universitäten aufbringen  BaZ und NZZ, 27.5.09..
Die ETH Lausanne und die Universitäten Genf und Lausanne verfügen seit August über ein gemeinsames Hochleistungsrechenzentrum (Centre lémanique de calcul à haute performance). Der neue Rechner befindet sich auf dem Campus der ETH Lausanne und bildet Teil des nationalen strategischen Plans für Hochleistungsrechnen und Vernetzung (vgl. oben, Universitäten und ETH). Das Projekt wird durch die Kantone Genf und Waadt mit je acht Mio Fr. unterstützt  LT und 24h, 23.10.09..
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Im März hiess der Bundesrat eine Teilrevision der Fachhochschulverordnung gut. Der nachträgliche Erwerb eines Fachhochschultitels ist seit Mai 2009 auch für Abschlüsse in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme/Entbindungspfleger möglich. Ebenfalls auf anfangs Mai wurden im Anhang der Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen verschiedene Studiengangsbezeichnungen angepasst  Medienmitteilung des BBT, 25.3.09..
In der Frühjahrssession lehnte der Nationalrat mit 107 zu 64 Stimmen eine Motion Nussbaumer (sp, BL) ab. Der Vorstoss zielte darauf ab, Studienwillige mit einer Berufsmaturität gestalterischer Richtung und mit einer Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf im Fachbereich Design ohne zusätzliche Eignungsabklärung zum Studium zuzulassen. Ebenfalls verworfen hat die grosse Kammer eine Motion Fasel (csp, FR), mit welcher der Bundesrat verpflichtet werden sollte, die Entwicklung der Ausgaben für Administration und Marketing an den Fachhochschulen in den letzten 10 Jahren zu untersuchen  AB NR, 2009, S. 734 (Mo. Nussbaumer) und 735 (Mo. Fasel)..
Der Luzerner Bildungsdirektor Anton Schwingruber (cvp) gab im Juli bekannt, dass der Kanton Luzern aus dem Zentralschweizer Lehrerbildungskonkordat aussteigen will. Eine Studie des Luzerner Bildungsdepartements hatte gezeigt, dass durch einen Alleingang von Luzern Führungs- und Verwaltungsstrukturen abgebaut und der Koordinationsaufwand erheblich verringert werden könnte. Daraufhin hat die Regierung die Kündigung des Vertrags der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) beschlossen; diese muss vom Kantonsrat noch bestätigt werden. Die übrigen Konkordatskantone zeigten Unmut über den Entscheid von Luzern. Für Schwyz und Zug, die selbst PHZ-Standorte sind, hat der Ausstieg von Luzern weitreichende Konsequenzen, da ihre Schulen zu klein sind, um alleine zu bestehen und die beiden Kantone daher neue Kooperationsmöglichkeiten suchen müssen  NLZ, 9.7., 10.7. und 7.10.09..
Im August wurde ein im Auftrag von Bundesrätin Leuthard erarbeiteter Expertenbericht zur zukünftigen Organisation der Westschweizer Fachhochschule HES-SO vorgestellt. Im Zentrum des Papiers steht die Frage, ob der Ende 2008 von der HES-SO ausgearbeitete Entwurf zu einem neuen Trägerkonkordat die seit mehreren Jahren bestehenden Auflagen des Bundesrates bezüglich Führungsstruktur und Organisation erfüllt. Die Expertengruppe unter der Leitung der früheren SP-Nationalrätin und Bildungspolitikerin Barbara Haering erachtete den Entwurf als ungenügend. Sie kritisierte den grossen Einfluss der Erziehungsdirektoren der sieben Trägerkantone (BE, FR, GE, JU, NE, VD und VS) und forderte eine Stärkung des Rektorats auf Kosten des strategischen Ausschusses. Schliesslich empfahl sie die Einführung eines einheitlichen Qualitätssicherungssystems für die ganze Fachhochschule  L’Express, 8.9.09; TG, 13.10.09. Vgl. SPJ 2008, S. 247..
In der Herbstsession nahm der Nationalrat ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur mit 148 zu 4 Stimmen deutlich an. Der Bundesrat muss nun prüfen, wie er die Titelverordnung zu ergänzen oder abzuändern gedenkt, damit weiterhin neben den internationalen Titeln auch die in der Schweiz bisher üblichen Bezeichnungen wie Ingenieur/Ingenieurin, Architekt/Architektin, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin geführt werden können  AB NR, 2009, S. 1690 f..
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Die Erziehungsdirektorenkonferenz hat im Juli ein Stipendienkonkordat verabschiedet, das die Berechnungsparameter harmonisiert und letztlich zu höheren Beiträgen führen soll. Ein Vollstipendium beträgt für Lehrlinge und Gymnasiasten künftig mindestens 12 000 Fr. und für Hochschulstudierende 16 000 Fr. Die Kantone müssen die Stipendien bezahlen, wenn der Bewerber bei Beginn der Ausbildung nicht älter als 35 Jahre ist. Ausländer können Stipendien erhalten, wenn sie mindestens seit fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald zehn Kantone ihren Beitritt erklärt haben. Der Verband Schweizer Studierendenschaften begrüsste das Konkordat grundsätzlich, kritisierte aber, dass der Beitritt für die Kantone freiwillig ist  Presse vom 3.7.09. Vgl. SPJ 2008, S. 247 f..
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Forschung
Im Berichtsjahr ging der Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen in die Differenzbereinigung. Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession mit 107 zu 55 Stimmen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission und hielt beim übergeordneten ersten Absatz des Artikels an einer Fassung fest, die neben dem Schutz der Würde und der Persönlichkeit des Menschen, auch die Wahrung der Forschungsfreiheit und die Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft festschreibt und insofern von der Variante des Ständerats abweicht. Bei der Festlegung von Grundsätzen für die Forschung am Menschen folgte die grosse Kammer dagegen dem Kompromissvorschlag des Ständerats; sie ersetzte einzig die ständerätliche Formulierung „biomedizinische Forschung mit Personen“ durch „Forschung mit Personen in der Biologie und der Medizin“, da letztere klarer sei und dem internationalen Sprachgebrauch entspreche, wie Kommissionssprecherin Bruderer (sp, AG) erklärte. Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission wurde dieser Terminus vom Ständerat in der Sommersession übernommen. Beim ersten Absatz hielt die kleine Kammer dagegen an ihrem ursprünglichen Beschluss fest und wollte die Forschungsfreiheit nicht erneut aufnehmen, da diese in der Verfassung bereits verankert ist  AB NR, 2009, S. 35 ff.; AB SR, 2009, S. 506. Vgl. SPJ 2008, S. 248..
Das Geschäft ging erneut an den Nationalrat, der seiner Kommissionsmehrheit folgte und an seinem eigenen Beschluss festhielt. Der Ständerat lenkte in der Herbstsession schliesslich diskussionslos ein und bereinigte die letzte verbliebene Differenz. Der Kommissionssprecher Bürgi (svp, TG) unterstrich dabei erneut, dass die Erwähnung der Forschungsfreiheit nicht von materieller Bedeutung sei. Die Würde des Menschen habe, wenn sie in Konkurrenz zur Forschungsfreiheit stehe, stets Priorität. Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung von beiden Räten angenommen  AB NR, 2009, S. 1211 ff. und 1824 f.; AB SR, 2009, S. 913 f. und 1001; BBl, 2009, S. 6649 f..
Bereits einen Monat nach dem das Parlament dem Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen zugestimmt hatte, verabschiedete der Bundesrat einen Entwurf für ein Humanforschungsgesetz. Dieser konkretisiert den Forschungsartikel und stellt verpflichtende Schranken für die Wissenschafter auf. Daneben sollen aber auch günstige Rahmenbedingungen für die Forschung geschaffen werden. Die Projekte müssen weiterhin von den kantonalen Ethikkommissionen geprüft werden, wobei Forschung an urteilsunfähigen Menschen nur zulässig sein soll, wenn gleichwertige Erkenntnisse nicht mit urteilsfähigen Personen gewonnen werden können. Forschungsvorhaben an Urteilsfähigen, die für die Versuchspersonen selber keinen direkten Nutzen haben, dürfen nur bewilligt werden, wenn die damit verbundenen Risiken und Belastungen minimal sind  BBl, 2009, S. 8045 ff.; BaZ und NZZ, 22.10.09..
Im Kontext dieser gesetzgeberischen Aktivitäten erarbeitete die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) eine Stellungnahme zur Problematik der Forschung mit Kindern. In ihrer Studie wägt die NEK Argumente der Persönlichkeitsrechte gegen den möglichen zu erwartenden Nutzen für andere Kinder ab und bejaht grundsätzlich auch die Zulässigkeit von Forschungsvorhaben mit Kindern, die vom aktuellen Forschungsprojekt nicht direkt profitieren können – sogenannte fremdnützige Forschung. Sie fordert allerdings, dass die Zumutbarkeit aus Sicht des Kindes von den Eltern und den zuständigen Ethikkommissionen sorgfältig abgewogen wird  BaZ, 11.3.09; NZZ, 12.3.09..
Die eidgenössischen Räte verabschiedeten im Berichtsjahr eine Teilrevision des Forschungsgesetzes. Mit der Vorlage wird die Kommission für Technologie und Innovation (KTI), die bisher nur beratend tätig war, zu einer verwaltungsunabhängigen Behördenkommission mit umfassendem Aufgabenportfolio und entsprechenden Entscheidkompetenzen aufgewertet. Der Ständerat trat in der Frühjahrssession ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Sämtliche Rednerinnen und Redner begrüssten den Entwurf und betonten dabei insbesondere, dass die Beiträge an die Innovationsförderung speziell in Krisenzeiten eine gute Investition seien. Die kleine Kammer schuf gegenüber dem Entwurf des Bundesrats nur geringfügige Differenzen und hiess die Gesetzesrevision am Ende einstimmig gut. Auch der Nationalrat trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. In der Detailberatung wurden die Minderheitsanträge von Vertretern der SVP, die eine bessere Kontrolle über die Tätigkeit der KTI forderten, allesamt verworfen. Keine Zustimmung fand auch ein Antrag der Grünen, mit dem die Berücksichtigung von Gender-Fragen an die Innovationsförderung gekoppelt werden sollte. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung gutgeheissen und ging zur Bereinigung minimer Differenzen zurück an den Ständerat. Dieser übernahm in der Herbstsession diskussionslos die Fassung des Nationalrats  BBl, 2009, S. 469 ff.; AB SR, 2009, S. 191 ff., 861 und 1002; AB NR, 2009, S. 813 ff. und 1826; BBl, 2009, S. 6671 ff.; NZZ, 27.5.09. Vgl. SPJ 2008, S. 250..
Noch vor Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen zur KTI schickte der Bundesrat im Herbst eine Totalrevision des Gesetzes über die Forschungs- und Innovationsförderung in die Vernehmlassung. Neu sollen Forschungs- und Innovationsförderung im gleichen Erlass geregelt werden. Im Gesetzesentwurf wird unterschieden zwischen wissenschaftlicher Forschung, welche Grundlagenforschung sowie anwendungsorientierte Forschung im öffentlichen Interesse umfasst und wissensbasierter Innovation, die darauf abzielt, wirtschaftlich nutzbare Produkte und Verfahren zu entwickeln. Ausserdem soll eine Rechtsgrundlage für die Unterstützung eines nationalen Innovationsparks geschaffen werden. Die Bestimmungen zum Innovationspark gehen auf eine Motion der FDP zurück, die vom Parlament in der ersten Jahreshälfte überwiesen wurde  BBl, 2009, S. 7601; AB NR, 2009, S. 219; AB SR, 2009, S. 523; NZZ, 29.10.09..
Mit dem zweiten Konjunkturpaket, welches National- und Ständerat in der Frühjahrssession verabschiedeten, wurde das Budget der KTI für 2008-2011 um 21,5 Mio Fr. erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, welche einzelne Unternehmen zusammen mit Fachhochschulen, der ETH oder anderen Instituten betreiben, eingesetzt. Zudem haben kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die erstmals in Forschung und Entwicklung investieren wollen, die Möglichkeit, für Leistungen einer Hochschule oder eines anderen öffentlichen Forschungsinstitutes einen zusätzlichen Beitrag von maximal 7500 Fr. zu beantragen  AB NR, 2009, S. 172 ff.; AB SR, 2009, S. 127 ff.; BBl, 2009, S. 1045 f.; NZZ, 24.3.09. Vgl. zum 2. Konjunkturpaket oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage und -politik)..
Schliesslich befasste sich das Parlament im Berichtsjahr auch mit zahlreichen Vorstössen zum Thema Forschungsförderung und Innovation. Der Nationalrat überwies mit 129 zu 61 Stimmen eine Motion der FDP, die den Bundesrat verpflichten will, steuerliche Fördermassnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz zu ergreifen. Ebenfalls gutgeheissen hat die grosse Kammer eine Motion der Grünen, mit der ein nationales Forschungsprogramm zum Umgang mit der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie drohenden langfristigen Umweltkrisen gefordert wird. Keine Mehrheit fanden dagegen eine Motion Rennwald (sp, JU), mit der die Landesregierung beauftragt werden sollte, einen neuen Fonds zur Förderung von technologischer Innovation zu schaffen sowie eine parlamentarische Initiative der FDP, die mehr Autonomie für die Forschungsförderung verlangte. Der Ständerat überwies in der Frühjahrssession ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, zu prüfen, ob es zur Bekämpfung des Konjunkturrückgangs und insbesondere zur Stärkung der Grundlagen für einen Wiederaufschwung zweckmässig wäre, die Forschungs- und Innovationsförderung rasch voranzutreiben  AB NR, 2009, S. 223 (Mo. FDP), 232 (Mo. Rennwald), 833 (pa.Iv. FDP) und 1552 (Mo. Grüne); AB SR, 2009, S. 201 (Po. WBK-SR)..
Die Innovationspolitik stand im Berichtsjahr zudem auf der Traktandenliste der FDP, die an ihrer Delegiertenversammlung im Oktober eine dreizehn Punkte umfassende Innovationsstrategie verabschiedete. Die Partei will die Ausgaben für Bildung und Forschung dauerhaft erhöhen und die Innovation durch Steuerabzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben fördern  NZZ, 4.8.09; BüZ, 18.10.09..
Die Schweiz verstärkt ihre Zusammenarbeit mit der USA in Wissenschaft und Technologie. Im April unterzeichnete der Bundesrat in Washington ein entsprechendes Rahmenabkommen. Mit der Kooperationsvereinbarung wird die Ein- und Ausreise für Forscher, die an gemeinsamen Programmen arbeiten, erleichtert. Zudem sollen die Ein- und Ausfuhrbestimmungen für die in den Projekten verwendeten Materialien gelockert werden  NZZ, 3.4.09..
Im Oktober wies das Bundesgericht eine Beschwerde von Forschern der ETH und der Universität Zürich gegen ein Verbot von zwei Affenversuchsprojekten ab. Das oberste Gericht stützte den Entscheid der kantonalen Tierversuchskommission und der Kantonsregierung, welche die Versuche aufgrund der unverhältnismässigen Belastung für die Tiere als rechtswidrig erklärt hatten. Damit wurden in der Schweiz zum ersten Mal Tierversuche durch eine Tierversuchskommission auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Die beiden Hochschulen zeigten sich vom Entscheid enttäuscht. ETH-Präsident Ralph Eichler und Uni-Prorektor Heini Murer rechneten mit negativen Auswirkungen auf die Stellung des Forschungsplatzes Zürich. Im Zusammenhang mit diesem Urteil meldete sich auch der Schweizer Tierschutz zu Wort und forderte ein Vetorecht für alle Tierversuchskommissionen. Zürich ist bisher der einzige Kanton in dem die Tierversuchskommission ein Rekursrecht besitzt, in der übrigen Schweiz können die Gremien nur Empfehlungen abgeben  BaZ und TA, 14.10.09; TG, 15.10.09; NZZ, 3.12.09..
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Im Berichtsjahr veröffentlichte eine Arbeitsgruppe des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) ein Papier, in dem das gescheiterte nationale Forschungsprojekt „Sesam“ (Swiss Etiological Study of Adjustment and Mental Health) aufgearbeitet wird. Als Hauptfaktoren für den Misserfolg führen die Verfasser die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Begutachtung durch Ethikkommissionen, die Rekrutierung von Studienteilnehmerinnen sowie das politische und mediale Umfeld an. Der SNF empfiehlt im Bericht die Zuständigkeiten und Begutachtungsverfahren der Ethikkommissionen klarer zu regeln. Weiter schlägt er vor, eine nationale Rekursinstanz zu schaffen, die nicht nach politischen, sondern nach fachlichen Kriterien zusammengesetzt ist  BaZ, 23.1.09; NZZ, 10.7.09. Vgl. SPJ 2008, S. 250 f..
Der Nationalrat überwies in der Wintersession ein Postulat der FDP, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, Massnahmen zur Umsetzung des OECD-Berichts über die künftige Bedeutung der Biotechnologie zu prüfen  AB NR, 2009, S. 2333..
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Zu den gentechnisch veränderten Lebensmitteln und insbesondere zum Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft siehe oben, Teil I, 4c (Produits alimentaires).
Nachdem die Beschwerde gegen den Freisetzungsversuch in Pully (VD) vom Bundesverwaltungsgericht vollumfänglich abgewiesen worden war, konnten im Berichtsjahr die Versuche mit dem gentechnisch veränderten Weizen aufgenommen werden. Weil das Versuchsfeld in Reckenholz (ZH) im Vorjahr durch Vandalen zerstört worden war, standen die beiden Freisetzungsversuche unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Trotz der scharfen Bewachung gelang es anonymen Gentech-Gegnern, das Feld in Pully mit einer dieselhaltigen Flüssigkeit zu übersprühen. Im Boden und an den Kulturen entstanden dadurch Schäden  NZZ, 10.2., 26.6. und 8.7.09; TA, 2.11.09; Bund, 4.4.09. Vgl. SPJ 2008, S. 251..
Der Ständerat hiess in der Wintersession mit 19 zu 11 Stimmen ein Postulat Leumann (fdp, LU) gut, welches eine Förderung des öffentlichen Dialogs über die Gentechnik im Ausserhumanbereich verlangt. Keine Folge gab er einer Petition des Komitees „gentechfreies Zürich-Nord“, mit welcher ein Abbruch der Freisetzungsversuche gefordert wurde  AB SR, 2009, S. 1121 f. (Po. Leumann) und 1294 (Petition)..
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Weiterführende Literatur
Akademien der Wissenschaften Schweiz (Hg.), Zukunft Bildung Schweiz. Anforderungen an das schweizerische Bildungssystem 2030, Bern 2009.
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Biaggini, Giovanni, „Schulkoordination in der Schweiz: Der steinige Weg des ‚Konkordats-Föderalismus“, in Jahrbuch des Föderalismus, 2009, S. 380-94.
Fehr, Jacqueline, Schule mit Zukunft – Plädoyer für ein modernes Bildungswesen, Zürich 2009.
Largo, Remo / Beglinger, Martin, Schülerjahre: Wie Kinder besser Lernen, München 2009.
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Bundesamt für Statistik, Personal der Fachhochschulen 2008, Neuenburg 2009.
Die Volkswirtschaft, 2009, Nr. 9, S. 4-41 (Monatsthema: „Hochschullandschaft Schweiz“).
Richli, Paul, Von der Gelehrtenrepublik zur Managementuniversität?: Rechtsfragen der Organisation und Leitung von Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA, Bern 2009.
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Akademie der Wissenschaften Schweiz (Hg.), Wissenschaftskommunikation – Chancen und Grenzen. Tagungsband, Bern 2009.
Lavenex, Sandra, „Switzerland in the European Research Area: Integration without legislation“, in Swiss Political Science Review, 2009, S. 629-51.
Staatssekretariat für Bildung und Forschung, Auswirkungen der Beteiligung der Schweiz an den Europäischen Forschungsrahmenprogrammen: Zwischenbericht 2009, Bern (SBF) 2010.
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