Economie
Agriculture
Certaines organisations internationales exercent une pression croissante sur le protectionnisme agricole suisse. — Malgré une opposition des milieux paysans à l'égard des paiements directs, le montant de ceux-ci a connu une nouvelle hausse. Et pour la première fois, la Confédération a octroyé de tels versements sans qu'ils ne soient liés à des rendements spécifiques. — Malgré le léger recul du dépérissement des arbres, on ne peut pas encore à proprement parler de rémission du processus de la mort des forêts.
Agrarpolitik
Die Sorge um eine ökologische Produktion gesunder Nahrungsmittel in angemessenen Mengen und zu vertretbaren Preisen hat in den letzten Jahren zu einer öffentlichen Kontroverse geführt. Nach Ansicht bäuerlicher Kreise litt darunter das Selbstverständnis der Bauern, und in der Tat nahmen im Berichtsjahr die Spannungen innerhalb der Bauernschaft in starkem Mass zu. Diese zeigten sich einerseits anlässlich der Behandlung der "Kleinbauerninitiative" im Parlament, welche sehr unterschiedliche bäuerliche Positionen zutage förderte. Andererseits wurden die Spannungen aber auch durch die Absetzbewegung der Schweizerischen Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) manifest, traten doch die Kleinbauern erstmals mit eigenen Preisforderungen an den Bundesrat heran, wodurch sie den Anspruch des Bauernverbandes, alle Bauern zu vertreten, bestritten. Neben dieser bäuerlichen Uneinigkeit um die künftige Richtung der schweizerischen Agrarpolitik führte auch die verstärkte Diskussion um die Bedeutung des Binnenmarktprogrammes der Europäischen Gemeinschaft (EG) für die Schweiz zu einer zunehmend skeptischen Betrachtung des hiesigen Agrarprotektionismus. Der Bundesrat stellte in seiner Legislaturplanung 1987—91 eine reale Kürzung der Agrarsubventionen zur Diskussion.
In seinem
Bericht über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess ging der Bundesrat auch auf die Landwirtschaft ein und wies darauf hin, dass die EG den Binnenmarkt im Agrarsektor bereits weitgehend realisiert habe und deshalb für das Jahr 1992 keine direkten Auswirkungen auf die Schweiz mehr zu erwarten seien. Trotzdem äusserte er die Meinung, dass künftig in der Preis- und Handelspolitik sowie beim Erlass von Normen Massnahmen zu unterlassen seien, die die Schweiz noch stärker von der EG abschotten würden. Ein allfälliger Beitritt zur EG hätte dagegen weitreichende Konsequenzen für die schweizerische Landwirtschaft, müssten doch die derzeit zwischen 50 und 150% über den europäischen Werten liegenden Produzentenpreise entsprechend massiv gesenkt werden. Dies würde nach Ansicht des Bundesrates nicht nur zu günstigeren Konsumentenpreisen, sondern auch zu einer Schrumpfung des einheimischen Agrarsektors und zu einer Konzentration in grossen, rationell arbeitenden Talbetrieben führen. Andere als agrarische Ziele — namentlich vorsorgepolitische, ökologische und regionalpolitische — könnten wahrscheinlich zumindest teilweise weiterhin mit Hilfe von Direktzahlungen verfolgt werden, und zwar vor allem im Berggebiet
[1].
Da die internationale Agrarpolitik auf eine globale Arbeitsteilung und Spezialisierung in der Produktion und auf einen allgemeinen Subventionsabbau hin tendiert, steht die Schweiz in dieser Beziehung zunehmend isoliert da. Nach Ansicht von Bundesrat Delamuraz rechtfertigen der geringe Selbstversorgungsgrad und die spezifischen strukturellen Bedingungen einen höheren Protektionsgrad. Um die nichtökonomischen Aspekte der schweizerischen Landwirtschaftspolitik im Hinblick auf eine Bestandesaufnahme zur Halbzeit der 1986 lancierten "Uruguay-Runde" des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (
GATT) zu verdeutlichen, reiste der Vorsteher des Volkswirtschafts-Departements nach Australien, Neuseeland und Argentinien und setzte sich dafür ein, dass die Landwirtschaft bei den Verhandlungen als Ausnahmebereich behandelt werde
[2].
Anfang Dezember fand schliesslich in Montreal die GATT-Konferenz statt, bei der im Bereich der Agrarpolitik die Diskussion von drei Themenkomplexen geplant war: Kurzfristige Massnahmen, mit denen der Liberalisierungswille dokumentiert werden könnte, das Ausarbeiten einer langfristigen Agrarhandelspolitik und das Finden einer akzeptablen Messgrösse zum Vergleich der nationalen Landwirtschaften und deren Protektionsgrad. Das Vorhaben scheiterte jedoch vor allem an der
unnachgiebigen Haltung der USA mit ihrer Forderung nach einem Abbau der Agrarsubventionen der EG. Gemäss Staatssekretär F. Blankart besteht für die Schweiz aber kein Anlass, sich über die Blockierung der Agrarverhandlungen zu freuen, müsse doch die Schweiz als Importeurin, Exporteurin und Verarbeiterin von Landwirtschaftsprodukten an einer weltweiten Regelung des Agrarhandels interessiert sein. In anderen Zusammenhängen wurde auch mehrmals die Befürchtung geäussert, dass die Forderung nach einem Abbau der Agrarsubventionen vom Ausland als Druckmittel hinsichtlich des Handels mit Industrieprodukten verwendet werden könnte. Bundesrat Delamuraz sprach sich klar dafür aus, dass die schweizerische Landwirtschaftspolitik revidiert werden müsse, falls sich daraus Wettbewerbsnachteile im industriellen Sektor ergeben sollten
[3].
Die im vergangenen Jahr vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) erstmals angezeigte Öffnung gegenüber
Direktzahlungen wurde dieses Jahr präzisiert. So betonte der SBV erneut seine strikte Ablehnung von generellen Direktzahlungen und verlangte, dass Ausgleichszahlungen – mit Ausnahme der Kinder- und Familienzulagen – an spezifische Leistungen für die Allgemeinheit geknüpft werden. Er nannte folgende Bereiche: Den Ausgleich von erschwerten Produktionsbedingungen ausserhalb der Talzone; die Förderung der Tierproduktion in kleinen und mittleren Betrieben; Umstellbeiträge für die Reduktion des Tierbestandes auf den vom Gewässerschutzgesetz geforderten Maximalwert; Abgeltung des Ertragsausfalls bei einer Umstellung auf integrierten oder biologischen Landbau oder zu extensiveren Bewirtschaftungsformen; Abgeltungen für die Schaffung von Biotopen und ökologischen Ausgleichsflächen und für deren Unterhalt. Mit dieser Aufzählung hat der SBV nach Ansicht von Kritikern allerdings den politisch heiklen Bereich der Direktzahlungen zum Zwecke der Produktionslenkung – zum Beispiel Stillegungsbeiträge für Brotgetreideproduzenten – umgangen
[4].
Daneben betonte jedoch auch der Direktor des SBV, M. Ehrler, dass die Landwirtschaftspolitik nicht überkommene Strukturen erhalten dürfe und deshalb Strukturerhaltungsmassnahmen nicht weiter ausgebaut werden sollten. Er forderte die Bauern auf, eine offensivere Haltung einzunehmen und zum Beispiel die Produktequalität zu fördern, eine Verbesserung der Vermarktungsorganisation anzustreben und in Zukunft auch
Verdienstmöglichkeiten ausserhalb der Nahrungsmittelproduktion zu suchen. Unter letzteres fiele nicht nur der für viele Betriebe durchaus traditionelle Nebenerwerb durch abhängige Lohnarbeit, sondern auch Aufgaben im Bereich der Umweltpflege oder dem wachsenden Freizeitmarkt, etwa Ferienangebote auf dem Bauernhof. Der Nationalrat überwies zwei Postulate, die vom Bund die Unterstützung für die Einrichtung von touristischen Unterkünften in Landwirtschaftsbetrieben fordern
[5].
Das Erreichen des
Paritätslohns, ein hoher Selbstversorgungsgrad sowie der Erhalt des Kulturlandes sind weiterhin die prioritären Ziele, die der neue Präsident des Bauernverbandes, der Freiburger CVP-Nationalrat Jean Savary, für die Verbandspolitik nannte, und er bekannte sich damit zur Weiterführung der Politik seines Vorgängers Peter Gerber (svp, BE). Zu ähnlichen Vorstellungen gelangte auch eine Westschweizer Expertengruppe, die in einem Bericht die Agrarpolitik des Bundes aus der Sicht der Romandie darstellte. Angesichts der Verstärkung der Tierproduktion in der Deutschschweiz forderten die Fachleute zudem eine Umverteilung zugunsten der extensiven Betriebe in ihrer Region; sie möchten auch daran festhalten, dass der Paritätslohn hauptsächlich über die Preise sichergestellt wird
[6].
Die Behandlung der "
Kleinbauerninitiative" durch Bundesrat und Parlament zeigte, dass die schweizerische Landwirtschaftspolitik in Bewegung geraten ist, auch wenn noch kein Konsens über deren künftige Ausrichtung in Sicht ist. Der Bundesrat lehnte die Initiative, die eine eigene Futterbasis für die Tierproduktion und Direktzahlungen fordert, mit der Begründung ab, dass der Vollzug schwierig wäre, dass die zu verbietende innere Aufstockung gerade auch viele Kleinbauern treffen würde und dass zudem die Begünstigung kleiner Einheiten die Landwirtschaft noch mehr vom Markt wegdrängen würde; ausserdem könnten die berechtigten Anliegen — wie etwa die Direktzahlungen — auch ohne Verfassungsänderung berücksichtigt werden, weshalb sich auch ein Gegenvorschlag erübrige. Ferner machte er handelspolitische Gründe geltend, verlangte doch die "Kleinbauerninitiative" eine grundlegende Neuordnung des Einfuhrschutzes
[7].
Diesen Argumenten schloss sich auch der Ständerat an, der zudem einen Antrag Zimmerli (svp, BE) auf Ausarbeitung eines
Gegenvorschlags ablehnte. Dieser Gegenvorschlag hätte den vom Bundesrat in seinem sechsten Landwirtschaftsbericht formulierten Zielen eine Verfassungsgrundlage geben sollen und hätte insbesondereauch die umweltgerechte Produktion speziell erwähnt. Der Vorschlag wurde im Nationalrat von P. Rutishauser (svp, TG) in ähnlicher Form wiederaufgenommen und auch von der CVP und der Kommissionsmehrheit unterstützt. Er ging jedoch den einen zu weit und war den andern zu unbestimmt, so dass er auch hier — wie die "Kleinbauerninitiative" — keine Mehrheit fand. Ein weiter gehender Vorschlag Biel (ldu, ZH) forderte eine zunehmende Ausrichtung der Produktion auf den Markt, die Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen über Direktzahlungen und Lenkungsabgaben auf umweltbelastenden Produktionsmitteln. Ähnlich war auch ein Gegenvorschlag Neukomm (sp, BE) formuliert, doch konnte man sich, obwohl sich die Ratsmehrheit prinzipiell für einen Gegenvorschlag ausgesprochen hatte, schliesslich nicht auf einen gemeinsamen Weg einigen und musste, wie in der Eintretensdebatte befürchtet, der "Kleinbauerninitiative" ein "blankes Nein" entgegensetzen
[8].
Die von Personen aus dem links-grünen politischen Spektrum getragene Gruppe Neue Agrar-Politik (NAP) arbeitete einen Entwurf für eine neue Volksinitiative aus, die nach der allfälligen Ablehnung der "Kleinbauerninitiative" lanciert werden soll. Der Entwurf beinhaltet die Förderung naturnaher Produktion mittels Umstellungsbeiträgen und Lenkungsabgaben und möchte den Paritätslohn mit differenzierten Preisen, Direktzahlungen und Importbeschränkungen garantieren. Ausserdem enthält der Vorschlag eine Regelung bezüglich gentechnisch hergestellten Produkten, welche nur eingesetzt werden dürfen, wenn deren Unschädlichkeit nachgewiesen ist
[9].
Wenn auch die bundesrätliche Absicht, in der laufenden Legislaturperiode das qualitative Wachstum zu fördern und entsprechend in der Landwirtschaft ökologischen Problemen mehr Beachtung zu schenken, keine Gegner auf den Plan rief, so stiessen doch die ins Auge gefassten Instrumente auf Widerstand. Mit einer Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) will der Bundesrat einen Ausbau der Ausgleichszahlungen, und zwar unter Einbezug von allgemeinen produktionsunabhängigen Direktzahlungen, ermöglichen; er erwägt zudem eine Uberprüfung und allfällige Anpassung des Paritätslohnvergleichs. Ohne nähere Begründung legte der Bundesrat sodann in der Finanzplanung das Ausgabenwachstum für die Landwirtschaft auf lediglich 1,4% pro Jahr fest, was einer realen Kürzung entspricht. Verschiedene Bauernvertreter protestierten im Nationalrat gegen die geplanten allgemeinen Direktzahlungen und befürchteten, die Revision des Paritätslohnvergleichs laufe auf eine Herabsetzung der bäuerlichen Einkommensansprüche hinaus. Ihren Verdacht sahen sie durch das unterdurchschnittlich veranlagte Ausgabenwachstum noch bestätigt. Sie forderten ausserdem eine klarere Linie in der Agrarpolitik, da die verunsicherten Bauern wissen müssten, wohin der Weg führe
[10].
Politischer und ökonomischer Druck sowie teilweise das eigene Interesse am Erhalt der Produktionsgrundlagen führen immer mehr Bauern dazu, ihre Produktionsmethoden umzustellen. Die einen stützen sich dabei auf das wachsende Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten an gesunder Nahrung - für die diese gemäss Umfragen auch bereit sind, höhere Preise zu bezahlen - und stellen auf eine
naturnahe Produktion um. Sie fordern eine vermehrte öffentliche Unterstützung mit dem Hinweis, dass die Auslagen, die für die Behebung von Phosphat- und Nitratschäden aufgebracht werden, mit mehr Nutzen für die Vermeidung solcher Schäden, also im biologischen Landbau, investiert würden. Ihre politischen Anstrengungen gehen vorläufig jedoch vor allem in Richtung auf eine amtliche Anerkennung von Herkunftszeichen, welche nach dem Willen des Bundesrates im Konsumenteninformationsgesetz geregelt werden soll
[11].
Andere, vor allem Westschweizer Landwirte, verlegen sich mehr und mehr auf eine eher naturferne Produktion, nämlich die bodenunabhängige oder
Hors-sol-Produktion, bei der die Wurzeln der Nutzpflanzen - meist Gurken und Tomaten - in einer Nährlösung schwimmen. Auf entschiedenen Protest, auch seitens der Bauernorganisationen, stiessen jene Landwirte, die ihre Milch- und Fleischproduktion mit Hilfe von
gentechnisch produzierten Wachstumshormonen zu steigern suchen. Der SBV und die VKMB deponierten beim Bund eine Petition mit 15 000 Unterschriften, die ein Verbot des Wachstumshormons Somatotropin fordert
[12].
Einkommenssicherung
Das klimatisch günstige Jahr 1988 brachte in der Landwirtschaft hohe Erträge und trug damit neben den Preisbeschlüssen des Bundesrates wesentlich dazu bei, dass wenigstens in der Talzone der Paritätslohn annähernd erreicht wurdé. Zu Beginn des Jahres war der
Bundesrat auf
die im Vorjahr erstmals im Herbst vom Bauernverband eingereichten Preisforderungen zu einem grossen Teil eingetreten. Er erhöhte den Milchgrundpreis pro Liter um 5 Rp. (Forderung des SBV 6 Rp.) auf 102 Rp., gewährte dem Handel, der für sich nicht weniger als 16 Rp. reklamiert hatte, 3,5 Rp. und erhöhte die Konsummilchabgabe zugunsten der Milchrechnung des Bundes um 1 auf 2,5 Rp. Für die Konsumenten resultierte daraus eine Erhöhung des Milchpreises um 10 Rp. auf 1.75 Fr. Da 1987 die schlechte Witterung zusammen mit den Selbsthilfemassnahmen der Bauern zu einer Verminderung der Verkehrsmilchproduktion um rund 3,3% geführt hatte, verzichtete der Bundesrat auch auf eine Kürzung der Milchkontingente. Um aber mit dem höheren Milchpreis den Absatz von Inlandkäse nicht zu beeinträchtigen, beschloss er, die Zollzuschläge auf Importkäse um 50 bis 60 Fr. pro Dezitonne zu erhöhen. Bei den Richtpreisen für Schlachtvieh kam der Bundesrat den Preisbegehren nur um rund die Hälfte nach, nämlich um die seit 1984 jährlich gewährten 2-3% Erhöhung. Bei den Ackerfrüchten beschloss die Regierung Preiserhöhungen für Futtergetreide und Kartoffeln, doch verweigerte sie den Zuckerrübenpflanzern – unter anderem noch immer als Folge der 1986 erfolgten Ablehnung des Zuckerrübenbeschlusses – eine Preiserhöhung. Indem der Bundesrat die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet um 6–7% und die Kinderzulagen für Kleinbauern um 10 Fr. pro Kind und Monat erhöhte, erreichte er wiederum ein überdurchschnittliches Wachstum der Direktzahlungen. Diese Preisbeschlüsse und Direktzahlungen bringen den Landwirten Einkommensverbesserungen in der Grössenordnung von 380 bis 400 Mio Fr., wobei mit einem relativ höheren Wachstum im Berggebiet eine bescheidene Annäherung an die besser gestellten Talbauern erreicht werden dürfte. Abgesehen von den enttäuschten Rübenbauern zeigten sich die bäuerlichen Organisationen von den Preisbeschlüssen des Bundesrates befriedigt
[13].
Wegen der Vorverlegung der jährlichen "Preisrunden" auf das Spätjahr war im
Herbst bereits wieder eine neue fällig. Erstmals
traten dabei die Bauern nicht geschlossen auf. Da die Schweizerische Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) ihre Anliegen im SBV zuwenig berücksichtigt fand, trat sie mit eigenen Preisforderungen direkt an den Bundesrat. Die Forderungen des Bauernverbandes fielen wegen der reichen Erträge und der grosszügigen Preisbeschlüsse vom Frühjahr gemässigt aus. Er verlangte eine Erhöhung des Milchgrundpreises um 2 Rp. pro Liter, die Anhebung der Richtpreise für Schlachtvieh um 10 bis 30 Rp. pro Kilogramm Lebendgewicht, eine starke Anhebung der Direktzahlungen an die Bergbauern und Massnahmen zur Erhöhung des Selbstversorgungsgrades beim Geflügel. Ausserdem forderte der SBV vom Bundesrat die Ermächtigung, die Solidaritätsbeiträge der Bauern für Selbsthilfemassnahmen als obligatorisch erklären zu dürfen. Die VKMB verlangte dagegen eine massive Erhöhung der Direktzahlungen sowie differenzierte Preise (höhere Preise für kleine Mengen und Preissenkungen bei Lieferung von grossen Mengen), welche zugleich mit ökologischen Auflagen (Verzicht auf Halmverkürzungsmittel und Fungizide beim Brotgetreide) verbunden werden sollten
[14].
Der
Bundesrat enttäuschte die Bauernorganisationen, indem er Ende Jahr lediglich auf die Forderung nach einer Erhöhung der Richtpreise für Schlachtvieh teilweise einging, die Milch- und die Zuckerrübenpreise jedoch unverändert liess und auch die übrigen Forderungen abwies. Er begründete die restriktive Haltung mit der relativ guten Ertragslage in der Landwirtschaft und mit den im Januar beschlossenen Direktzahlungen, die erst 1989 voll zur Auswirkung kommen würden
[15].
Für die im Vorjahr beschlossenen, ab 1988 auszurichtenden
Tierhalterbeiträge in der Höhe von jährlich 90 Mio Fr. erliess der Bundesrat eine auf fünf. Jahre befristete Verordnung, die er als Übergangslösung auf dem Weg zu einem umfassenderen System von Direktzahlungen ansieht. Landwirte, deren Einkommen jährlich 50 000 Fr. nicht übersteigt, die in der Talzone mindestens 6 und höchstens 15 ha, in der Hügel- und Bergzone höchstens 20 ha bearbeiten und mindestens 5 und höchstens 34 Dünger-Grossvieheinheiten (DGVE) besitzen, erhalten unabhängig von ihrer Produktion jährlich 2000 Fr. Wenig grössere und wenig kleinere Betriebe erhalten reduzierte Beiträge, während Kleinstbauern ('Hobbybauern') und Grossbauern leer ausgehen. Damit richtet der Bund an kleine und mittlere Bauern erstmals allgemeine Direktzahlungen aus, die an keine spezifische Leistung gebunden sind und jedem Betrieb der definierten Grössenordnung gleichermassen zustehen
[16].
Dass den
Direktzahlungen für die bäuerliche Einkommenssicherung ein zunehmendes Gewicht beikommen soll, weil man sich von ihnen einen Abbau der Agrarüberschüsse und eine ökologisch erwünschte Extensivierung der Produktion erhofft, zeigte der Nationalrat eindrücklich bei der Behandlung der Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in den voralpinen Hügelzonen. Während der Ständerat dem Vorschlag des Bundesrates, diese bedeutendste Direktzahlung für die Jahre 1989 und 1990 um je 10 Mio Fr. auf insgesamt 440 Mio Fr. (220 Mio Fr. pro Jahr) zu erhöhen, zugestimmt hatte, schuf der Nationalrat eine Differenz, indem sich hier eine selten auftretende Koalition aus SVP, CVP und SP gegen FDP, LdU/EVP und Grüne durchsetzte und für eine Erhöhung der Kostenbeiträge um jährlich 50 Mio auf insgesamt 520 Mio Fr. votierte
[17].
Die Vernehmlassung zum
Bundesgesetz über Investitionskredite und Betriebshilfe (IBG) erbrachte eine allgemeine Zustimmung, insbesondere auch für die geplante befristete Inkraftsetzung bis zum Jahr 2012. Auf eindeutige Ablehnung stiess dagegen die Absicht, die Kantone die landwirtschaftlichen Investitionskredite ganz oder teilweise selber finanzieren zu lassen
[18].
Zu dem im Vorjahr erlassenen Bundesbeschluss über die Leistungen des Bundes an die
Geschädigten des Reaktorunfalls von Tschernobyl erliess der Bundesrat eine Verordnung, welche vor allem die kleinen Betriebe bei der Entschädigung bevorzugt. Nach Angaben des Bundesamtes für Landwirtschaft trafen darauf allerdings weniger Gesuche um Entschädigung ein als erwartet. Entsprechend waren im Herbst vom Kreditrahmen von 3 Mio Fr. erst 1,87 Mio Fr. zugesagt, und der Kredit schien nicht ausgeschöpft zu werden. Die vom Bundesbeschluss nur zurückhaltend berücksichtigten Gemüseproduzenten beschlossen dagegen, ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen
[19].
Tierische Produktion
Unter dem Druck einer angedrohten administrativen Kontingentskürzung auf das Frühjahr hin und einer bei den Beratungen zum neuen Milchwirtschaftsbeschluss diskutierten administrativen Kontingentsverteilung erreichten die
Selbsthilfemassnahmen des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten (ZVSM) ihr Ziel. Von der anvisierten Kontingentskürzung von 320 000 dt legte der ZVSM knapp 70 000 dt gegen Entschädigungen von rund ,6 Mio Fr. an 174 Produzenten still; die Uberprüfung und Neuerhebung der massgeblichen Nutzfläche führte zu einer Kontingentsreduktion von rund 127 000 dt; dank der entschädigungslosen temporären Stillegung erfolgte eine Kürzung der Milcheinlieferungen um netto rund 100 000 dt. Eine Erhöhung der Überlieferungsabgaben und die Einschränkung des genossenschaftsinternen Ausgleichs bewirkten zusätzlich eine Reduktion der Milchproduktion, und die schlechte Witterung im Jahr 1987 trug das ihre dazu bei, dass im Rechnungsjahr 1987/88 die Milcheinlieferungen um rund 500 000 dt zurückgingen und folglich das Ziel nach Ansicht des ZVSM sogar überschritten wurde
[20].
Dank diesen Mindereinlieferungen konnte der Anstieg des Verwertungsaufwandes für die Milch trotz der gestiegenen Produzentenpreise noch in Grenzen gehalten werden. Die Milchrechnung 1987/88 schloss mit einem Verwertungsaufwand von insgesamt 948,7 (Vorjahr 913,2) Mio Fr. ab, wobei aus allgemeinen Bundesmitteln 572,0 (620,9) Mio Fr. zugeschossen werden mussten. Für die Zukunft werden erneut überschüssige Milcheinlieferungen und eine Konsumverlagerung auf fettarme Produkte prognostiziert, so dass die politisch als heikel betrachtete Milliardenschwelle für den Verwertungsaufwand in den nächsten Jahren erreicht werden dürfte
[21].
Bei der Beratung des
Milchwirtschaftsbeschlusses 1988 (MWB) — die gesetzliche Grundlage der Milchproduktion und -verwertung, die sich in der Milchrechnung niederschlägt und der grosse Bedeutung für die Einkommenspolitik in der Landwirtschaft zukommt — erwies sich die Möglichkeit von Kontingentsübertragungen als strittigster Punkt. Nachdem der Nationalrat im Vorjahr einem beschränkten, nur in Härtefällen anzuwendendem Kontingentshandel zugestimmt hatte, verlangte die Ständeratskommission nun einen Zusatzbericht des Bundesrates zu dieser Frage. Dieser blieb jedoch bei seiner Weigerung, die Kontingente als wohlerworbene Rechte zu behandeln und mit einem Geldwert auszustatten, da dies unabsehbare Folgen für andere Kontingentsysteme im Agrarbereich hätte und den Bund teuer zu stehen kommen könnte. Trotzdem folgte der Ständerat mit 26:13 Stimmen einem Antrag Reymond (lps, VD), der dem Bundesrat die Möglichkeit schaffen sollte, unter bestimmten einschränkenden Bedingungen den Kontingentshandel zuzulassen. Die Befürworter dieses neuen Systems strebten vor allem eine Flexibilisierung des starren Kontingentierungssystems an, während die Gegner eine Benachteiligung wirtschaftlich schwacher Betriebe befürchteten. Im weitern setzte der Ständerat die Limite für die Beteiligung am Verwertungsaufwand herauf: Wer mehr als 100 000 kg Verkehrsmilch abliefert, soll mit 5 Rp. pro kg belastet werden; der Nationalrat hatte diese Schwelle auf 80 000 kg festgelegt. Der von linker und kleinbäuerlicher Seite vorgebrachte Wunsch nach einer Preisdifferenzierung wurde abgelehnt
[22].
Die Kleinbauernorganisation VKMB reagierte auf die beabsichtigte Zulassung des
Kontingentshandels mit einer Referendumsdrohung, welche schliesslich den Nationalrat bei seinem ursprünglichen Beschluss bleiben liess, und zwar obwohl der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit inzwischen auf die Linie des Ständerates umgeschwenkt waren. Die Aussicht, das vernichtende Volksverdikt zum Zuckerbeschluss von 1986 könnte sich beim Milchwirtschaftsbeschluss wiederholen, veranlasste darauf auch den Ständerat, auf den Kontingentshandel zu verzichten. Er überwies jedoch ein Postulat, das die Prüfung einer späteren Einführung des Systemwechsels verlangt. Damit passierte der MWB die Schlussabstimmungen mit guten Aussichten, von keinem Referendum in Frage gestellt zu werden
[23].
Die im Vorjahr von den Viehproduzenten in Aussicht gestellten
Selbsthilfemassnahmen zeitigten erste Erfolge, indem unter anderem dank der Werbung für einheimisches Fleisch die Überschüsse abgebaut werden konnten und sich die Preise erholten. Die von den Bauernorganisationen geforderte Allgemeinverbindlicherklärung von Selbsthilfemassnahmen durch den Bundesrat scheint indessen aus juristischer Sicht nicht möglich zu sein, widerspricht sie doch mehreren Verfassungsbestimmungen. Mildere Druckformen wären allerdings möglich, so etwa das Vorschreiben von Solidaritätsbeiträgen im Handel oder die Drohung mit rechtlichen Normen, falls die Selbsthilfe nicht fruchtet
[24].
Die in den letzten Jahren vor allem im zentralen und östlichen Mittelland intensivierte
Schweinemast hat in diesen Gebieten wegen der starken
Überdüngung zu einer Gewässerverschmutzung geführt und teilweise auch das Trinkwasser belastet. Um einer gesetzlich festgelegten Reduktion ihrer Tierbestände zu entgehen, schlugen die betroffenen Tierhalter ein System vor, das ihnen die Trocknung der Jauche und deren Vermarktung als Handelsdünger erlaubt hätte. Ihr Vorschlag war jedoch nicht einmal innerhalb des SBV unumstritten, da von ihm vor allem die von der "Kleinbauerninitiative" angegriffenen bodenunabhängigen Betriebe profitiert hätten. So einigte sich der Ständerat bei der Behandlung des Gewässerschutzgesetzes auf den Vorschlag des Bundesrates und setzte — als teilweisen indirekten Gegenvorschlag zur "Kleinbauerninitiative" — fest, dass künftig nur noch drei Düngergrossvieheinheiten (DGVE) pro Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche gehalten werden dürfen
[25].
Ebenfalls aus Gründen des Umweltschutzes befürwortete der Bundesrat eine Motion Stucky (fdp, ZG), welche die Einführung von Kostenbeiträgen an
Hirschhalter verlangt. Die Hirschhaltung gewinnt als extensiver und somit ökologisch erwünschter Zu- oder Nebenerwerb zunehmende Bedeutung. Der Vorstoss wurde als Postulat überwiesen
[26].
Die schweizerischen
Geflügelproduzenten sehen sich im wachsenden Markt für Geflügelfleisch wegen des hiesigen Tierschutzgesetzes gegenüber den ausländischen Produzenten benachteiligt und verlangen deshalb vom Bund einen Importschutz. Das EVD gab nun eine Verordnung in die Vernehmlassung, die die bisherige privatwirtschaftliche Vereinbarung zwischen Geflügelproduzenten und -importeuren durch eine staatliche Regelung absichern soll
[27].
Pflanzliche Produktion
Während unter den Pflanzern von Zuckerrüben eine gespannte Stimmung herrschte und diese Protestaktionen zur Durchsetzung höherer Preise und einer Wiedereinführung der Schnitzelvergütung erwogen, gab der Bundesrat einen zweiten Entwurf für einen Zuckerbeschluss in die
Vernehmlassung. Der Entwurf kontingentiert die jährliche Rübenmenge mit Preisgarantie auf die bisherigen 850 000 t und sieht bei der Finanzierung eine höhere Belastung für Konsumenten und Überlieferer und eine niedrigere Belastung für den Bund vor; die Kontingente sollen zudem zugunsten von kleinen und mittleren Familienbetrieben umverteilt werden. Die Vorlage stiess auf mehrheitliche Zustimmung und wurde, abgesehen von einzelnen geforderten Erleichterungen, auch von den Rübenbauern akzeptiert
[28]. Bereits in der Wintersession gelangte die Vorlage in den Ständerat, der sie zugunsten der Rübenbauern mit zwei Änderungen versah: Zum einen soll die Unkostenbeteiligung der Produzenten nicht nach Betriebsgrössen festgelegt sein und zum zweiten sollen die Uberlieferer weniger drastische Preisreduktionen in Kauf nehmen müssen
[29].
Da der Erlass eines neuen Rebbaubeschlusses angesichts übervoller Weinkeller allgemein als sehr dringlich angesehen wird, traf der Entwurf des Bundesrates in der
Vernehmlassung auf grundsätzliches Einverständnis, auch wenn die Antworten in zentralen Fragen stark voneinander abwichen. Am meisten umstritten war die geplante
Einteilung der Weine in drei Qualitätsklassen nach Massgabe des Zuckergehalts der Traubenmoste. Während den einen die Qualitätskriterien zu tief angesetzt schienen, opponierten die Winzer aus der Ostschweiz und der Bielersee- und Neuenburgersee-Region gegen die zu hoch angesetzte Limite, da sie damit in Normaljahren keine Weine der ersten Klasse produzieren könnten. Zudem verlangten sie die Zulassung der Kantonsbezeichnung als Urspungsbezeichnung für Weine der ersten Klasse. Ein weiterer Kritikpunkt bildete der Vollzug, von dem verlangt wurde, dass er an die Kantone und die Berufsorganisationen delegiert werde. Bei der Lenkung der Produktionsmenge wurden die vorgesehenen Mittel . angegriffen; insbesondere die Absicht, die Erneuerungsbeiträge an Kulturen in Hanglagen und auf Terrassen abzuschaffen, stiess auf Ablehnung. Zudem war auch die beabsichtigte periodische Versteigerung eines Teils der Importkontingente umstritten
[30].
In seiner
Botschaft zum Rebbaubeschluss trug der Bundesrat den Einwänden weitgehend Rechnung. Er hielt zwar an der Einteilung der Weine in drei Qualitätsstufen fest, doch sollen diese in den verschiedenen Regionen je anders definiert werden. Er möchte den Kantonen zudem erlauben, auf die zweite Qualität zu verzichten, wenn Weine mit Kantonsbezeichnung die erste Qualität erreichen. Bei der Mengenbeschränkung sollen kantonale Kommissionen Einfluss erhalten, der Bundesrat möchte dafür auf eine fixe Mengenbeschränkung verzichten. Bei zwei Punkten blieb er dagegen beim ursprünglichen Entwurf: er hält an der Versteigerung eines Teils der Importkontingente fest und will nach wie vor auf die Erneuerungsbeiträge in schwierigen Lagen verzichten
[31].
Einige Aufmerksamkeit hinsichtlich der Qualität der Schweizer Weissweine weckte im Herbst eine Sendung des Fernsehens DRS, in der nachgewiesen wurde, dass etliche Traubenmoste des Jahrgangs 1987 massiv
aufgezuckert worden waren, so dass die Weine bis zu einem Drittel ihres Alkoholgehalts vom Rübenzucker hatten. Die Aufzuckerung von Traubenmosten ist, in unscharf definierten Grenzen, nicht illegal, und die Winzer suchten sich auch mit dem Hinweis auf den sonnenarmen Jahrgang zu rechtfertigen. Die Fernsehsendung dürfte trotzdem einen gewissen politischen Druck auf Mengenbegrenzungen zur Qualitätsverbesserung erzeugt haben
[32].
Lebensmittel
Obwohl das EDI bereits im Jahre 1982 ein
Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf eines neuen
Lebensmittelgesetzes (LMG) eröffnet hatte, nahm der Bundesrat erst im Berichtsjahr von den Resultaten Kenntnis und beauftragte das EDI zur Ausarbeitung eines Entwurfs auf Anfang 1989. Die Regierung begründete diese zögernde Haltung mit der grossen Schwierigkeit, diese Materie befriedigend zu regeln. Eine einheitliche Regelung wird unter anderem durch den Widerstand der Kantone gegen eine zentrale Lebensmittelkontrolle erschwert; die Kantone möchten die Ämter des Kantons-Chemikers und -Tierarztes beibehalten. Heikel durchzusetzen scheinen auch das von Konsumentenseite geforderte Reinheitsgebot (Verbot unnötiger Zusatzstoffe), die Deklarationspflicht und die Produktehaftpflicht zu sein. Nach dem Willen des Bundesrates soll neu in den Entwurf auch die landwirtschaftliche Produktion integriert werden, indem die Zulassung von Dünge-, Pflanzenschutz-, Futter- und Tierarzneimitteln geregelt wird. Angeregt durch ein vom Ständerat überwiesenes Postulat soll zudem die Informationspflicht der Behörden im Falle von Lebensmittelkontaminationen geregelt werden
[33].
Für die Produzenten von Weichkäse, deren Betriebe in den letzten Jahren wegen der Verseuchung durch Listerien stark zu leiden hatten, entspannte sich die Lage etwas. Der Kanton Waadt entschädigte die von dem vorübergehenden Verbot der Herstellung von
Vacherin Mont d'Or betroffenen Käsehersteller mit insgesamt 2,3 Mio Fr. und hob das Verbot wieder auf. Das EDI legte in der Hygieneverordnung einen Grenzwert für Listerien in Lebensmitteln fest
[34].
Forstwirtschaft
Mit Erleichterung wurden die Resultate der diesjährigen "
Sanasilva"-Studie aufgenommen, welche erstmals seit der ersten Waldschadeninventur von 1984 eine Erholung des Waldes belegen. Gegenüber dem Vorjahr ging der Anteil der kranken Bäume von 56% auf 43% zurück. Insbesondere die Laubbäume wiesen beträchtlich weniger Schäden auf, und die Erholung der Wälder war vor allem in der Südschweiz am ausgeprägtesten. Die Studie führt diese positive Entwicklung vor allem auf das seit der vorangegangenen Messung günstige Klima zurück; sie warnt jedoch davor, dieses Resultat als Trendumkehr zu betrachten, da nur längerfristige Untersuchungen die Entwicklung angemessen beschreiben könnten. Insbesondere der Bergwald sei nach wie vor in einem sehr schlechten Zustand
[35].
Weitere im Berichtsjahr durchgeführte Studien warnten vor den hohen
Folgekosten des Waldsterbens, etwa durch eine Zunahme der Lawinenniedergänge als Folge geschädigter Bannwälder oder durch eine Abnahme des Tourismus angesichts kranker Wälder und künstlicher Lawinenverbauungen. Eine historische Untersuchung zeigte, dass es auch in früheren Jahrhunderten schon kranke Wälder gab, dass jedoch heute die Bäume empfindlicher auf Stressfaktoren reagieren. Aus methodischen Gründen nicht für alle überzeugend fiel eine Studie der Eidgenössischen Anstalt für forstliches Versuchswesen (EAFV) aus, die belegte, dass die Emissionen von Kernkraftwerken keinen nennenswerten Einfluss auf das Waldsterben haben
[36].
Der Bundesbeschluss über
ausserordentliche Massnahmen zur Walderhaltung ("Borkenkäfer-Beschluss") passierte ohne Opposition beide Räte und kann, befristet bis 1992 oder zum Erlass des Waldgesetzes, auf Anfang 1989 in Kraft treten. Er ersetzt den 1984 erstmals erlassenen analogen Beschluss und ergänzt diesen vor allem hinsichtlich der neu geregelten Förderung des Jungwaldes. Zur Finanzierung wurden vom Parlament insgesamt 240 Mio Fr. bewilligt, die je zur Hälfte aus allgemeinen Bundesmitteln und aus der Treibstoffbelastung bereitgestellt werden. Anlass zu Diskussionen boten lediglich die Forderung nach einem Importschutz für Schweizer Holz sowie der Widerstand gegen Finanzhilfen des Bundes für die ungedeckten Bewirtschaftungskosten, was Befürchtungen hinsichtlich einer "Agrarisierung" des Waldes und einer Einladung zu unökonomischem Verhalten weckte. Der Nationalrat überwies zudem eine Motion Oester (evp, ZH), welche zur Unterstützung der Forstwirtschaft eine Föderung der Holzschnitzelfeuerungen fordert
[37].
Beide Punkte dürften bei der Beratung des neuen Bundesgesetzes über Walderhaltung und Schutz vor Naturereignissen (
Waldgesetz) erneut eine wichtige Rolle spielen. Das Gesetz, zu dem der Bundesrat Botschaft und Entwurf vorlegte, soll das Forstpolizeigesetz aus dem Jahre 1902 ablösen und den darin geregelten quantitativen Schutz der Wälder mit einem qualitativen ergänzen. Dabei soll auch die schlechte wirtschaftliche Situation der Forstbetriebe angemessene Beachtung finden, weshalb neben den Abgeltungen des Bundes für die Ausführung der von ihm vorgeschriebenen Aufgaben auch Finanzhilfen für individuell gewählte Massnahmen der Bewirtschafter vorgesehen sind
[38].
Zu Einwänden seitens der Kantonsoberförster und mehrerer Motionäre und Interpellanten im Parlament führte die von Bundesrat Cotti zur Straffung der Führungsstruktur vorgenommene Eingliederung des Bundesamtes für Forstwesen und Landschaftsschutz in das Bundesamt für Umweltschutz, das neu Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (
BUWAL) heisst. Die Opponenten fürchteten ein Absinken der Bedeutung und der Effizienz dieser Abteilung, was Cotti jedoch bestritt. Der Personalbestand der neuen Unterabteilung blieb der gleiche wie derjenige des alten Bundesamtes
[39].
Weiterführende Literatur
H. Brugger, Die schweizerische Landwirtschaft 1914 bis 1980. Agrarverfassung, Pflanzenbau, Tierhaltung, Aussenhandel. Frauenfeld, 1985—87.
Leo Meyer u.a., Schweizer Landwirtschaft. Ein bäuerlicher und agrarpolitischer Jahreskreis, Zürich 1988.
P. Knoepfel et al., Regulatory Change and Institutional Rearrangement. Building New Policy Arenas for Ecologization of Agriculture. A Comparative Analysis of Programmes in France and Switzerland, Lausanne 1988.
A. Pfenninger, "Schweizerisches Agrarrecht. Begriff, Gliederung und Stellung in der Rechtsordnung", in Blätter für Agrarrecht, 22/1988, Nr. 2, S. 100 ff.
E. Rüegg, Neokorporatismus in der Schweiz. Chancen und Grenzen organisierter Interessenvermittlung. Landwirtschaftspolitik, Zürich 1987.
S. Tangermann, "Wege aus der Landwirtschaftsfalle. Für eine Stützung der Einkommen statt der Preise", in G. Schwarz (Hg.), Wo Regeln bremsen... Deregulierung und Privatisierung im Vormarsch, Zürich 1988, S. 77 ff.
W. Wittmann, "Mehr Marktwirtschaft in der Landwirtschaftspolitik", in Schweizer Monatshefte, 68/1988, S. 699 ff.
Um die Resultate ihrer Tätigkeiten besser bekannt zu machen, geben die Eidg. Landwirtschaftlichen Forschunganstalten seit Juni 1988 eine neue Zeitschrift heraus: Landwirtschaft Schweiz. Neue Mitteilungen für die schweizerische Landwirtschaft, 1/1988, Nr. 1 ff. (elfmal pro Jahr).
Die Landwirtschaftliche Forschungskommission präsentierte einen neuen Bericht, der denjenigen aus dem Jahre 1976 ablöst: Landwirtschaftliche Forschungskommission (Hg.), Landwirtschaftliche Forschung in der Schweiz — Stand und Ziele, P. Rieder (Red.), Bern 1988 / Commission pour la recherche agronomique (éd.), La recherche agronomique en Suisse. Etat actuel et objectifs, Berne 1988.
Hinsichtlich der Diskussion um die Europäische Gemeinschaft vgl.:
R. Horber, "Die europäische Integration als Herausforderung für die schweizerische Landwirtschaft", in Die Volkswirtschaft, 61/1988, Nr. 9, S. 12 ff.
H. Wyler, "Aspekte der Landwirtschaft", in Horizont 92. Die Schweiz im Zeichen der EG, Jahrbuch der Neuen Helvetischen Gesellschaft (NHG), Jg. 59, 1988/89, Aarau 1988.
P. Rieder, "Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Ein agrarökonomisches Konzept", in Landwirtschaft Schweiz, 1/1988, Nr. 7, S. 401 ff.
F. Studer, "Geflügelhaltung in der Schweiz", in Landwirtschaft Schweiz, 1/1988, Nr. 6, S. 325 ff.
U. Gantner / A. Bidaux, "Sollen Dünger- und Pflanzenschutzmittel verteuert werden?" in Landwirtschaft Schweiz, 1/1988, Nr. 6, S. 343 ff.
E.R. Keller / P. Weisskopf (Hg.), Integrierte Pflanzenproduktion. Ergebnisse einer Standortbestimmung in der Schweiz, Zollikofen 1988.
M. Roux, Umweltrelevantes Handeln von Landwirten. Wie hauptberufliche Landwirte der Kantone Zürich und Thurgau die Umweltprobleme der Landwirtschaft beurteilen und wie es um die Chancen für die Verbreitung umweltschonender Bewirtschaftungsformen steht, Bern 1988.
Schweizerischer Bund für Naturschutz, "Land(wirt)schaft", in Schweizer Naturschutz, 1988, Heft 3 (Sondernummer).
P. Weisskopf / P. Schwab et al., Die Verdichtungsgefährdung schweizerischer Ackerböden. Ursachen, Ausmass und Vermeidung von Verdichtungen, Bern 1988 (NFP "Nutzung des Bodens in der Schweiz", Bericht 20).
Eine in der UFA-Revue, 1988, Nr. 1—12, erschienene Artikelserie erschien als UFA-Revue-Sondernummer unter dem Titel "Landwirtschaft und Umwelt".
D. Altwegg, Die Folgekosten von Waldschäden. Bewertungsansätze für die volkswirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Beeinträchtigung der Schutzfunktion von Gebirgswäldern, Diss. St. Gallen 1988.
D. Altwegg, Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Zerstörung alpiner Schutzwälder durch Luftverunreinigungen. Mögliche Bewertungsmethoden und deren Grenzen, Bern 1988 (Publikation NFP, Bd. 47).
Eidg. Forstdirektion / Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Jahresbericht Sanasilva 1988, Bern und Birmensdorf 1989.
F. Pfister / M. Eggenberger, Zukunft für den Schutzwald? Methoden der Massnahmenplanung dargestellt am Beispiel der Region "Visp—Westl. Baron" VS, Birmensdorf 1988 (Schlussbericht über das Projekt "Methoden der Massnahmenplanung zur Erhaltung gefährdeter Schutzwälder im Berggebiet" im Rahmen des NFP "Waldschäden und Luftverschmutzung in der Schweiz").
C. Pfister et al., Witterungsextreme und Waldschäden in der Schweiz. Eine historisch-kritische Untersuchung der Schadenmeldungen aus schweizerischen Wäldern in ihrer Beziehung zur Klimabelastung, insbesondere durch sommerliche Dürreperioden, Bern 1988.
R. Schlaepfer, Dépérissement des forêts: une analyse des connaissances fournies par la recherche / Waldsterben: eine Analyse der Kenntnisse aus der Forschung, hrsg. von der Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Birmensdorf 1988 (Berichte Nr. 306).
Bauerverband Appenzell Innerrhoden, Im Dienste der innerrhodischen Landwirtschaft. 100 Jahre Bauernverband Appenzell, 1888—1988, Appenzell 1988.
R. Bisig u.a., Zuger begegnen ihrer Landwirtschaft, Zug 1987.
Landwirtschaft in Graubünden, C. Foppa (Leitung), Chur 1988.
H. Peter u.a., Landwirtschaft im Aargau. Gestern, heute, morgen, Aarau 1988.
[1] BBl, 1988, III, S. 359 ff. (Bericht des BR); dazu SZ, 14.9.88. Die Argumente des BR sind ausführlicher dargelegt von R. Horber (Bundesamt für Landwirtschaft) in Die Volkswirtschaft, 61/1988, Nr. 9, S. 12 ff. Der NR überwies ein Postulat der Grünen Fraktion, das eine genauere Untersuchung verlangt (Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1483).
[2] BZ, 21.7.88; BaZ, 26.7.88; AT, 27.7.88; SGT, 11.8.88. Vgl. auch Stellungnahme des US-Botschafters zur Liberalisierung der Landwirtschaft: MG, 28.8.88 und BaZ, 3.9.88. Allgemeines zu den Agrarverhandlungen des GATT: NZZ, 9.6. und 23.11.88; Ww, 16.6. und 24.11.88; Suisse, 28.11.88; Bund, 2.12.88; SGT, 3.12.88 und oben, Teil I, 2 (Institutions mondiales). Zum Agrarprotektionismus der Schweiz vgl. Politik und Wirtschaft, 3/1988, Nr. 4, S. 28 ff.
[3] Presse vom 10.12.88. Blankart: NZZ, 14.12.88; vgl. auch SHZ, 15.12.88. Delamuraz: SHZ, 19.5.88; Bund, 5.10.88; vgl. auch die Ausführungen des GATT-Direktors A. Dunkel über die Konsequenzen der internationalen Entwicklungen für die Schweiz in JdG, 11.2.88.
[4] Vat., 29.4.88; Presse vom 22.7.88; SHZ, 18.8.88. Ein vom NR überwiesenes Postulat verlangt die Beschränkung der Direktzahlungen auf kleine und mittlere Betriebe und ausschliesslich zur Verbesserung von deren Wettbewerbsfähigkeit (Amtl. Bull. NR, 1988, S. 894 f.). Siehe auch unten, Einkommenssicherung.
[5] Die Volkswirtschaft, 61/1988, Nr. 3, S. 6 ff.; TA, 13.10.88. Postulat Savary (cvp, FR): Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1486; Motion Schnider (cvp, LU): Amtl. Bull. NR, 1988, S. 889 f. (als Postulat überwiesen). Vgl. auch oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[6] Ablösung im Präsidium des SBV: Bund, 15.11.88; BZ, 16.11.88; NZZ, 8.12.88 sowie unten, Teil IIlb (Landwirtschaft). Expertenbericht: NZZ und 24 Heures, 30.8.88.
[7] BBl, 1988, I, S. 289 ff; Presse vom 28.1.88. Zur Volksinitiative siehe SPJ 1983, S. 97.
[8] Amtl. Bull. StR, 1988, S. 347 ff., 370 ff. und 943; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1805 ff., 1815 ff. und 1978; BBl, 1988, III, S. 1477 f. Presse vom 22.6., 23.6. (StR), 17.11. und 15.12.88 (NR). Zu den verschiedenen Gegenvorschlägen vgl. auch Bund, 30.1. und 15.6.88; BZ, 12.8.88; BaZ, 12.8. und 25.8.88; SGT, 20.8.88. Zum 6. Landwirtschaftsbericht siehe SPJ 1984, S. 90 f.
[9] SZ, 8.3.88. Zur NAP siehe auch SPJ 1987, S. 109 f.
[10] BBl, 1988, I, S. 470 ff.; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 547 ff.; LID-Pressedienst, 1550, 10.6.88; Vat., 29.4.88; SHZ, 3.11.88.
[11] Umfrage: TA, 3.2.88; Wissenschaftliche Untersuchungen zum Bio-Landbau: BaZ, 8.12.88; zum integrierten Landbau: vgl. Lit. Keller / Weisskopf, dazu NZZ, 30.6.88. Herkunftszeichen: NZZ, 16.1. und 20.5.88; Vat., 14.4.88; BZ, 23.3.88. Allgemeines: Ww, 29.9.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 110.
[12] Hors-sol-Produktion: NZZ, 5.5.88; TA, 20.5.88; SGT, 3.6.88; SHZ, 21.7.88. Gentechnik: BaZ-Magazin, 9.1.88; Suisse, 17.5.88 (Petition); Zur Gesetzgebung über die Gentechnologie siehe oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik). Vgl. auch SPJ 1987, S. 116.
[13] AS, 1988, S. 262 ff.; Presse vom 21.1.88; LID-Pressedienst, 1530, 22.1.88. Vgl. auch Bundesbeschluss über Preiszuschläge auf Konsummilch und eingeführter Kondensmilch: BBl, 1988, I, S. 1245 ff.; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 141 f.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 88; BBl, 1988,1 S. 1452 f.; NZZ, 18.2., 9.3. und 16.3.88. Zur Änderung der Verordnung über Milchkontingente: AS, 1988, S. 693 ff.; NZZ, 21.4.88.
[14] Forderungen des SBV: TA, 20.8.88; Presse vom 14.9.88; LID-Pressedienst, 1565, 16.9.88. VKMB: NZZ, 22.9. und 17.10.88; Gnueg Heu dune!, 1988, Nr. 8.
[15] AS, 1989, S. 89 f.; Presse vom 22.12.88; LID-Pressedienst, 1578, 23.12.88.
[16] AS, 1988, S. 662 ff.; TA und BZ, 15.3.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 108 f. und 112.
[17] BBl, 1988, II, S. 1091 ff.; JdG und NZZ, 19.5.88; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 735 ff.; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1779 ff.; Presse vom 7.10. und 14.12.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 113.
[18] NZZ, 10.11.88; siehe auch SPJ 1987, S. 113.
[19] AS, 1988, S. 628 ff. (Bundesbeschluss) und 632 ff. (Verordnung); Presse vom 14.4.88; AT, 11.5.88; NZZ, 21.9.88. Gemüseproduzenten: BZ, 15.7.88.
[20] Innerschweizer Bauernzeitung, 15.7.88.
[21] Presse vom 21.4.88; NZZ, 17.6.88; wf, Dok., 27.6.88 und 19.6.89. Vgl. auch Presse vom 28.7.88 über Forderungen des ZVSM, die Importbelastung auf Ölen und Fetten zu erhöhen.
[22] Amtl. Bull. SIR, 1988, S. 379 ff.; NZZ, 6.2., 11.3., 3.9. und 7.9.88; TA, 8.3.88; Presse vom 24.6.88; BaZ, 3.9.88; LID-Pressedienst, 1552, 24.6.88. Zu den Beschlüssen des Erstrates vgl. SPJ 1987, S. 114f.
[23] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1027 ff., 1290 ff. und 1978; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 778 ff. und 942; BBl, 1988, III, S. 1479 ff.; Bund, 19.9.88; Presse vom 21.9. und 1.12.88; LID-Pressedienst, 1575, 2.12.88; Gnueg Heu dune!, Nr. 8, Oktober 1988. Siehe auch SPJ 1977, S. 88 f. zum MWB 1977 sowie SPJ 1978, S. 85 f. zum Referendum dagegen.
[24] NZZ, 4.1., 9.2. und 18.2.88; Bund, 9.1.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 308 f.
[25] Amtl. Bull. StR, 1988, S. 620 ff.; TA, 7.1.88; BZ, 16.2., 17.2. und 3.9.88; Vat., 31.8.88; WoZ, 18.1 1.88. Siehe auch unten, Teil I, 6d (Gewässerschutz).
[26] Amtl. Bull NR, 1988, S. 1921; BaZ, 20.7.88; NZZ, 27.7. und 19.11.88.
[27] BaZ, 9.1.88; BZ, 29.7.88; SHZ, 22.12.88; Innerschweizer Bauernzeitung, 2.12.88. Siehe auch SPJ 1987, S. 116.
[28] Proteste der Pflanzer: JdG, 26.1.88; NZZ, 20.2., 23.2. und 27.2.88; 24 Heures, 23.2.88; Bund, 11.3.88. Vernehmlassung: Presse vom 25.2.88; NZZ, JdG und 24 Heures, 8.7.88; SHZ, 28.7.88.
[29] BBl, 1988, III, S. 1169 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 884 ff.; JdG, NZZ, und TA, 20.10.88.; NZZ, 15.11.88; Presse vom 14.12.88.
[30] Presse vom 25.2. und 27.9.88; NZZ, 27.2.88; SHZ, 19.5.88. Zum Entwurf des Rebbaubeschlusses vgl. SPJ 1987, S. 117.
[31] BBl, 1989, I, S. 253 ff.; Presse vom 22.12.88.
[32] Fernsehen DRS, "Kassensturz" vom 10.10.88; Presse vom 11.10.88; NZZ und JdG, 12.10.88.
[33] Presse vom 21.4.88; Gesch.ber. 1988, S. 100; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 294 ff.; siehe auch SPJ 1982, S. 83 f. und 1983, S. 98.
[34] NZZ, 5.1. und 28.1.88; SHZ, 7.1.88; Vat., 8.1.88; 24 Heures, 28.1. und 10.9.88; BaZ, 10.9.88; Presse vom 27.2.88. Verordnung: AS, 1988, S. 386. Vgl. auch SPJ 1987, S. 118.
[35] Jahresbericht Sanasilva 1988, Eidg. Forstdirektion, Bern u. Birmensdorf 1989 (Methoden); Gesch.ber. 1988, S. 95 ff. (Ergebnisse); SGT und BZ, 27.7.88; BaZ, 27.8.88; Presse vom 25.11.88. Vgl. auch Lit. Schlaepfer sowie SPJ 1987, S. 119 f. und 166.
[36] Bund, BZ und NZZ, 9.5.88 (Lawinen); BaZ, 5.1.88; Bund, 6.1. und 20.2.88 (Tourismus); Lit. Pfister (Geschichte); EAFV, Waldschäden im unteren Aaretal - Schadauswertung in der Umgebung von Kernanlagen, Birmensdorf 1987; dazu: BaZ, 2.6. und 29.9.88; NZZ, 2.6.88.
[37] Amtl. Bull. StR, 1988, S. 92 ff.; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 680 ff. und 971; BBl, 1988, II, S. 1150 ff. und III, S. 817; Presse vom 17.3. und 15.6.88. Verordnung zum Bundesbeschluss: AS, 1989, S. 2057 ff.; NZZ, 29.11.88. Motion Oester: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1171 f. und 1230.
[38] BBl, 1988, III, S. 173 ff.; Presse vom 30.6.88; NZZ, 16.7.88.
[39] NZZ, 8.6.88; Lib. und JdG, 16.6.88; Presse vom 30.6.88; Ww, 14.7.88; BZ, 24.12.88. Zu den parlamentarischen Vorstössen siehe unten, Teil I, 6d (Umweltpolitik). Vgl. auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung) sowie Lit. zu Forstwirtschaft und Waldsterben.