Economie
Crédit et monnaie
Les nouvelles prescriptions afférantes aux liquidités des banques ont perturbé la tâche de régulation de la masse monétaire assignée à la Banque nationale. — Les enquêtes policières menées dans le cadre du trafic de drogue ont conduit à un traitement accéléré de l'article de loi sur le recyclage de l'argent sale. — Les avocats se sont opposés à l'application des nouvelles règles de la convention de diligence des banques concernant le dépôt de capitaux.
Geld- und Währungspolitik
In längerfristiger Perspektive erachtet die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine jährliche Zunahme der Geldmenge um 2% als optimal, um ein stetiges wirtschaftliches Wachstum ohne Inflationsgefahr zu gewährleisten. In Anbetracht des Börsenkrachs vom Herbst 1987 und den davon befürchteten negativen Folgen für die Konjunktur hatte sie sich im Einvernehmen mit dem Bundesrat allerdings für 1988 auf eine etwas expansivere Politik festgelegt. Als Richtgrösse wurde eine Zunahme der bereinigten Notenbankgeldmenge um 3% angepeilt. Die Entwicklung dieser als Massstab dienenden Grösse war allerdings schwer zu prognostizieren und zu steuern, da zu Jahresbeginn noch nicht abzusehen war, in welchem Ausmass die Einführung von neuen Liquiditätsvorschriften für die Banken und der weitere Ausbau des elektronischen Interbank-Zahlungsverkehrs die Nachfrage der Banken nach Notenbankgeld verringern würde.
Dieser Nachfragerückgang fiel in den ersten Monaten denn auch drastischer als erwartet aus. Die Nationalbank reagierte darauf nur zögernd mit einer schrittweisen Liquiditätsverknappung. Vom Juni an hatte sie sich dann weitgehend auf die neuen Verhältnisse eingestellt. Sie konnte ab Mitte Jahr den angestrebten geldpolitischen Kurs einhalten und im November die geldpolitischen Zügel etwas straffen. Trotzdem war die schweizerische Geldpolitik 1988 infolge der Anpassungsschwierigkeiten an das veränderte Verhalten der Banken und infolge der Unsicherheit über die Wirtschaftsentwicklung im ersten Halbjahr insgesamt etwas expansiver als ursprünglich geplant. Die Zahlen über die Entwicklung der Geldaggregate sind aus den dargelegten Gründen im Berichtsjahr wenig aussagekräftig. Der Vollständigkeit halber sei trotzdem erwähnt, dass die bereinigte Notenbankgeldmenge um 3,9% abnahm, und dass die Zuwachsrate bei der Geldmenge M1 mit 14,5% deutlich höher ausfiel als 1987, während sich das Wachstum von M2 und M3 mit 7,9% resp. 9,8% etwa im Rahmen des Vorjahres bewegte. Als Richtziel für 1989 legte die SNB im Einvernehmen mit dem Bundesrat ein Wachstum der bereinigten Notenbankgeldmenge von 2% fest
[1].
Der Wert des Schweizer Frankens entwickelte sich 1988 gegenüber den wichtigen Auslandwährungen
uneinheitlich, aber insgesamt negativ. Der Dollar vermochte sich von seinem Ende 1987 erreichten absoluten Tief von Fr. 1.27 bis Mitte August auf Fr. 1.61 zu erholen und gab dann wieder leicht nach. Auch gegenüber den Währungen der übrigen wichtigen Industriestaaten verlor der Franken in der ersten Jahreshälfte etwas an Boden; er konnte sich aber im grossen und ganzen in der zweiten Jahreshälfte stabilisieren. Der Kurs der für den Aussenhandel besonders wichtigen D-Mark lag im Jahresmittel mit 83.27 geringfügig höher als im Vorjahr (82.89). Im Durchschnitt des Jahres 1988 lagen die Wechselkurse des Frankens gegenüber den Währungen Frankreichs, Italiens, der USA und Belgiens leicht über, gegenüber denjenigen der BRD, Osterreichs und der Niederlande leicht unter denjenigen des Vorjahres. Grössere Veränderungen ergaben sich lediglich gegenüber den Währungen Japans und Grossbritanniens, die im Jahresmittel gegenüber dem Franken um 9,7% resp. 6,3% höher bewertet wurden. Der mit den Ausfuhren in die 15 wichtigsten Handelspartnerländer gewichtete Wechselkursindex sank 1988 im Mittel um 1,0%; infolge der in der Schweiz tendenziell geringeren Teuerung reduzierte sich der reale Aussenhandelswert des Frankens gar um 1,9%
[2].
Obwohl das Berichtsjahr ohne grössere währungspolitische Turbulenzen verlief, überwies der Nationalrat ein Postulat der CVP-Fraktion, das vom Bundesrat einen Bericht über einen allfälligen Beitritt der Schweiz zum europäischen Währungssystem (EWS) verlangt. Gemäss der CVP hat sich dieses System in den letzten Jahren so gut bewährt, dass ein Beitritt der Schweiz ernsthaft in Erwägung gezogen werden muss. Für Nationalbankpräsident Lusser besteht demgegenüber keine Notwendigkeit für einen solchen Schritt, da die Schweiz zwar ihre währungspolitischen Massnahmen mit denjenigen anderer europäischer Notenbanken koordiniere, es aber nicht in ihrem Interesse sei, die Autonomie in der Währungs- und Geldpolitik aufzugeben
[3].
Das Parlament stimmte den Anträgen des Bundesrates bezüglich der Verlängerung der 1988 auslaufenden Beteiligung der Schweiz an den
Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds (IMF) sowie des Darlehens zugunsten der sogenannten "Erweiterten Strukturanpassungsfazilität" derselben Institution zu. Aus währungspolitischer Sicht waren diese beiden Bundesbeschlüsse, welche der Schweiz unter anderem ein Mitspracherecht beim sogenannten Zehner-Club ermöglichen, unbestritten. Da der IMF seine Kreditzusagen jeweils an wirtschaftspolitische Auflagen mit teilweise unsozialen Konsequenzen für die Bevölkerung knüpft, erwuchs den Beschlüssen jedoch von seiten der Linksparteien und entwicklungspolitischer Organisationen Opposition
[4].
Die Erfolgsrechnung der Nationalbank sah — vor allem dank dem Kursanstieg des US-Dollars — wieder bedeutend freundlicher aus als vor Jahresfrist und schloss mit einem Überschuss von 1,8 Mia Fr. ab. Dieser Ertrag wurde hauptsächlich auf Dollaranlagen erzielt und diente weitgehend dazu, das im letzten Jahr abgebaute Konto der Rückstellungen für Währungsrisiken wieder zu äufnen
[5].
Auf den 1. Mai trat der bisherige Vizepräsident
Markus Lusser die Nachfolge des altershalber zurücktretenden
Pierre Languetin als Nationalbankpräsident an. Jean Zwahlen, bisher Chef der schweizerischen Delegation bei der OECD in Paris, nahm neu im Direktorium der SNB Platz
[6].
Die Zinssätze am Geldmarkt lagen Ende 1988 deutlich höher als zu Jahresbeginn. Der Satz für Dreimonatsgelder auf dem Eurofrankenmarkt stieg im Monatsmittel von 2,21% im Januar auf 4,92% im Dezember. Dabei waren die Sätze als Folge der oben beschriebenen Probleme der Nationalbank bei der Geldmengensteuerung in den ersten Monaten noch gesunken. Die Überwindung dieser Schwierigkeiten führte im Sommer zu einem Anstieg der Zinsen auf ein höheres Niveau; gegen Ende des Jahres legten sie infolge der restriktiveren Geldmengenpolitik der SNB nochmals um rund 1% zu. Im Rahmen dieser Politik erhöhte die Nationalbank auch ihre Leitzinsen: den Lombardsatz in drei Schritten am 1.7., 26.8. und 19.12. um jeweils 0,5% auf 5,5%; den Diskontsatz am 26.8. und am 19.12. ebenfalls um je 0,5% auf 3,5%
[7].
Die Entwicklung am Obligationenmarkt verlief ausgesprochen ruhig und bildete die Entwicklung auf dem Geldmarkt nur in sehr abgeschwächter Form ab. Die durchschnittliche Rendite für Anleihen der Eidgenossenschaft pendelte im ersten Halbjahr um 4,1% und im zweiten um 4,2%. Die Sätze für Kassenobligationen der Banken holten ihren in der ersten Jahreshälfte verzeichneten Rückgang um ca. 0,5% bis zum Jahresende wieder auf. Bei den Hypothekarsätzen wurde hingegen der Zinsabbau um durchschnittlich 0,23% bis zum Sommer in der zweiten Jahreshälfte noch nicht wieder nach oben korrigiert
[8].
Die
Beanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes durch Emissionen nahm von 52,9 auf 56,2 Mia Fr. zu; für dieses Wachstum waren ausschliesslich die ausländischen Schuldner verantwortlich. Die nach dem Börsenkrach vom Herbst 1987 gesunkenen Aktienkurse hatten zum Attraktivitätsverlust dieser Finanzierungsform geführt. Die Aktienemissionen durch schweizerische Unternehmen gingen deshalb stark zurück. Gemessen an der Nettobeanspruchung des Kapitalmarktes dürfte die Verlagerung zu den ausländischen Schuldnern noch ausgeprägter gewesen sein, da viele inländische Schuldner ihre Verpflichtungen abbauten. So nutzte unter anderem die Eidgenossenschaft ihre gute Finanzlage und bezahlte mehr Gelder zurück, als sie auf dem Kapitalmarkt aufnahm
[9].
Der bewilligungspflichtige Kapitalexport hatte zuerst im Anschluss an den Börsenkrach einen Einbruch erlitten. Die anhaltend gute Weltwirtschaftskonjunktur und das zeitweilige Absinken der schweizerischen Zinssätze führten jedoch zu einer raschen Erholung. Insgesamt nahm der bewilligungspflichtige Kapitalexport 1988 um 7,6% auf 50,9 Mio Fr. zu. Die Internationalen Organisationen traten wieder vermehrt als Schuldner auf und beanspruchten einen Anteil von 6,0% (1987: 2,2%). Der Hauptanteil der Kapitalausfuhren ging aber auch in diesem Jahr an die Industrieländer (85,5%); der Anteil der Entwicklungsländer blieb mit 4,9% nahezu unverändert
[10].
Der Bundesrat befasste sich mit der 2. Preisüberwachungsinitiative der Konsumentinnenorganisationen. Diese verlangt, dass auf Märkten, die von Kartellen oder kartellartigen Organisationen beherrscht werden,
auch die Kreditzinsen der Kontrolle unterstellt werden. Die Regierung beschloss, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie kündigte aber an, dass sie ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen wolle, welcher deren Hauptanliegen über die Revision des Preisüberwachungsgesetzes verwirklichen soll
[11].
Banken
Die Banken überstanden das erste Jahr nach dem Börsenkrach gut und konnten mehrheitlich wieder zunehmende Erträge verzeichnen. Bei den drei Grossbanken stiegen die ausgewiesenen Gewinne um rund 3-7% an
[12]. Vorab die neuen Liquiditätsvorschriften der Nationalbank sorgten dafür, dass das Bilanzwachstum die Ausweitung der Geschäftstätigkeit nur unvollständig wiedergibt. Das Wachstum der Bilanzsumme der 71 von der Nationalbank monatlich erfassten Banken war mit 6,3% praktisch gleich hoch wie im Vorjahr; ohne die Wertsteigerung des Dollars hätte es sogar bloss 3,5% betragen. Die gute Wirtschaftslage führte zu einer nochmaligen starken Ausdehnung der Kredite (14,1 %). Dabei wuchsen die Kredite ans Ausland stärker an als die inländischen Darlehen. Unter letzteren war das Wachstum bei den Kommerzkrediten höher als bei den Hypothekardarlehen. Auf der Passivseite nahmen infolge der steigenden kurzfristigen Zinssätze in der zweiten Jahreshälfte die Festgeldeinlagen auf Kosten der Spareinlagen und Depositenhefte zu. Das Treuhandgeschäft erholte sich wieder vom Rückgang resp. der Stagnation der vergangenen Jahre und expandierte um 26,1 %. Dafür verantwortlich waren allerdings ausschliesslich die Treuhandgeschäfte in ausländischer Währung; diejenigen in Schweizer Franken gingen gegenüber dem Vorjahr zurück
[13].
Da der Bundesrat in den Regierungsrichtlinien zur Legislaturplanung 1987—91 seinen früheren Entscheid bestätigte, in nächster Zeit keine Revision des Bankengesetzes vorzunehmen, rückte die Änderung der Bankenverordnung in den Vordergrund des Interesses. Im Oktober gab das EFD den von der Bankenkommission unter Mitwirkung der Nationalbank ausgearbeiteten Entwurf in die Vernehmlassung. Als wichtigsten Punkt sieht er vor, die
sogenannten Parabanken (d.h. vor allem Finanzgesellschaften und Emissionshäuser) den Banken aufsichtsrechtlich gleichzustellen. Der Entwurf berücksichtigt damit die Verlagerung der Tätigkeit der Banken und Finanzgesellschaften von der Kreditgewährung auf die Kreditvermittlung. Die Verordnung über die Bankenaufsicht soll in Zukunft zusätzlich zum Gläubigerschutz auch einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren der Kredit- und Kapitalmärkte leisten
[14].
In der Frage der Strafbarkeit der Geldwäscherei, d.h. der Plazierung und der Entgegennahme von illegal erworbenen Geldern, haben die Tagesaktualitäten zu einer Beschleunigung der Gesetzgebungstätigkeit geführt. Nachdem 1987 die Vernehmlassung zu einem Entwurf des Experten P. Bernasconi ziemlich positiv ausgefallen war, hatte der Bundesrat im Februar das EJPD beauftragt, die neuen Bestimmungen in die laufende Revision des Vermögensstrafrechts zu integrieren. Im Zusammenhang mit der Verhaftung von Drogengrosshändlern durch die Untersuchungsbehörden des Kantons Tessin wurde anfangs November der bi
sher grösste Fall von Geldwäscherei in der Schweiz publik. Im Rahmen dieser "
Libanon-Connection" genannten Aktivitäten sollen rund 1,5 Mia Fr. auf verschiedenen Wegen aus dem Nahen Osten zwecks Spurenverwischung in die Schweiz transferiert und namentlich bei einer Zürcher Grossbank deponiert oder in andere Vermögenswerte transferiert worden sein
[15]. Bereits drei Wochen nach dem Bekanntwerden der Affäre beschloss der Bundesrat auf Antrag der Vorsteherin des EJPD, E. Kopp, die Gesetzgebung über die Geldwäscherei aus dem Revisionspaket des Vermögensstrafrechts herauszunehmen und dringlich zu behandeln. Die unverzüglich eingesetzte Expertenkommission soll bis zum Frühjahr 1989 einen entsprechenden Entwurf ausarbeiten. Sie hat zudem den Auftrag, zu überprüfen, ob der Artikel neben der eigentlichen Strafnorm auch Bestimmungen über die Beschlagnahmung von Geldern und Vermögenswerten, die aus diesen Geschäften stammen, enthalten soll
[16].
Die
neuen Standesregeln der Schweizerischen Bankiervereinigung über die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern sind seit dem 1. Oktober 1987 in Kraft. Die Anwälte nutzten die bis zum 1. April 1989 gewährte Übergangsfrist zu einem Trommelfeuer auf die neuen Bestimmungen über das sogenannte Formular B 1 . Dieses müssen sie ausfüllen, wenn sie bei den im Auftrag Dritter getätigten Bankgeschäften den Namen des Klienten der Bank nicht bekanntgeben wollen. Sie müssen in diesem Formular nicht mehr bloss wie bisher bestätigen, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten zu kennen und über keine Hinweise auf eine illegale Herkunft der Gelder zu verfügen, sondern neuerdings auch angeben, dass ihr Mandat nicht zur Hauptsache in der Vermögensverwaltung für den Klienten besteht. Nachdem zuerst der Zuger Anwaltsverband diese neuen Bestimmungen kritisiert hatte, schloss sich ihm der Schweizerische Anwaltsverband an und reichte bei der Eidgenössischen Bankenkommission Revisionsvorschläge ein. Diese, aber auch die Bankiervereinigung, sprachen sich allerdings gegen eine Lockerung der Vorschriften aus. Sie konnten dabei auf ein Bundesgerichtsurteil vom Dezember 1986 verweisen. Dieses hatte festgehalten, dass die Vermögensverwaltung keine berufsspezifische Anwaltstätigkeit sei, und sie deshalb auch nicht unter dem Schutz des Berufsgeheimnisses stehe
[17].
Bei der Behandlung des Begehrens der philippinischen Regierung um Repatriierung der vom ehemaligen Staatschef
Marcos und seiner Familie auf Schweizer Bankkonten angelegten Gelder konnten einige kleinere Fortschritte erzielt werden. Die Affäre ist allerdings äusserst komplex, da Marcos zur Verschleierung seiner Vermögensverhältnisse und Transaktionen eine Vielzahl von Gesellschaften und Stiftungen verwendet hatte. Die Zürcher Behörden und danach auch das Bundesgericht lehnten einige der rund dreissig Rekurse ab, welche Anwälte von Marcos und beteiligte Banken gegen die Blockierung der Gelder eingereicht hatten. Die Behörden Genfs und Freiburgs lieferten im Rahmen der internationalen Rechtshilfe der philippinischen Justiz Akten aus. Die Justizbehörden der Vereinigten Staaten haben nun ihrerseits eine Strafuntersuchung gegen Marcos in die Wege geleitet und von der Schweiz Rechtshilfe zugesichert erhalten
[18].
Das Seilziehen zwischen Bundesrat Stich und den Banken um die
steuerliche Entlastung von Bankgeschäften fand im Berichtsjahr seine Fortsetzung. Grundsätzlich waren sich zwar beide Seiten einig, dass die Stempelsteuer und weitere Umsatzbelastungen die internationale Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz beeinträchtigen und zu einer Abwanderung der Geschäfte ins Ausland führen. Uneinigkeit bestand jedoch weiterhin in der Frage, in welchem Ausmass und auf welche Weise die Steuerausfälle, die sich aus einer Reduktion dieser Abgaben ergeben würden, zu kompensieren seien. Der Vorsteher des Finanzdepartements hielt an seiner Ansicht fest, dass die Akteure auf dem Finanzmarkt die Entlastungen vollumfänglich über neue Steuern auszugleichen haben. Er wies im Sommer die Empfehlungen einer aus Vertretern der Banken und der eidgenössischen Steuerverwaltung gebildeten Arbeitsgruppe zurück, da sie die erwarteten Steuerausfälle von rund 650 Mio nur etwa zur Hälfte kompensiert hätten
[19].
Im November gab das Finanzdepartement einen eigenen
Entwurf in die Vernehmlassung, der sich zwar an den Vorschlägen der erwähnten Arbeitsgruppe orientiert, aber einen vollständigen Ausgleich für die geplanten Steuererleichterungen vorsieht. Wie von den Banken gefordert, sollen insbesondere die Umsatzabgaben auf Eigenbeständen der Effektenhändler, auf Emissionen ausländischer Aktien und Obligationen in Schweizer Franken und auf dem Handel mit inländischen Geldmarktpapieren wegfallen. Als Ersatz würde gemäss dem Vernehmlassungsentwurf auf inländischen Obligationen wieder, wie dies bis 1973 der Fall war, eine Emissionsabgabe erhoben und erstmals auch die Kassenobligationen inländischer Schuldner dieser Steuer unterstellt. Wesentlich umstrittener als diese Belastungen sind jedoch die Vorschläge, eine Umsatzabgabe auf Treuhandguthaben und -krediten zu erheben sowie die 1974 abgeschaffte Stempelabgabe auf den Prämien von Lebensversicherungen wieder einzuführen
[20].
Noch vor der eigentlichen Vernehmlassung
meldete die Bankiervereinigung ihre Opposition zu diesen Plänen an und erhielt dabei von den Versicherungsgesellschaften, welche bereits mit dem Referendum drohten, Unterstützung
[21]. Nationalrat Feigenwinter (cvp, BL), dessen Motion für eine steuerliche Entlastung der Bankgeschäfte das Parlament 1986 überwiesen hatte, war sowohl vom Tempo als auch von der Stossrichtung der Vorarbeiten des Finanzdepartements wenig angetan. Er will deshalb die Vorlage vom Parlament selbst ausarbeiten lassen und reichte zu diesem Zweck eine parlamentarische Initiative mit einem ausformulierten Revisionsvorschlag für das Stempelsteuergesetz ein
[22].
Börse
Mit dem Börsenkrach vom Herbst 1987 und dem Inkrafttreten der Strafnorm über Insiderdelikte auf den 1. Juli wurde die Frage einer einheitlichen Regelung der Handelsvorschriften an den schweizerischen Börsen und der Schaffung einer zentralen Börsenaufsicht aktuell. Noch vor Überweisung von zwei entsprechenden Postulaten durch den Nationalrat in der Wintersession hatte das Finanzdepartement eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese soll generell Empfehlungen zur Sicherung der Attraktivität der Schweizer Börsen ausarbeiten und im speziellen die
Notwendigkeit und die verfassungsmässigen Voraussetzungen
für eine eidgenössische Börsengesetzgebung abklären
[23]. Auch die Bankiervereinigung erachtete die Vereinheitlichung der Handelsregeln an den Börsen als vorteilhaft für die internationale Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Kapitalmarktes; sie sprach sich jedoch gegen eine bundesstaatliche Aufsicht aus. Einen gangbaren Weg sieht sie in freiwilligen Vereinbarungen der Börsenbetreiber, in einem Ausbau des computerisierten Handels und allenfalls in einer Vereinheitlichung der kantonalen Börsengesetze auf dem Konkordatsweg
[24].
Einen ersten Schritt in Richtung eines
gesamtschweizerischen computerisierten Wertpapierhandels stellt die Soffex ("Swiss Options and Financial Futures Exchange") dar. Diese vollelektronische Optionenbörse, welche von den drei Börsen Basel, Genf und Zürich gemeinsam mit den Grossbanken gegründet worden ist, nahm am 19. Mai ihren Betrieb auf
[25].
Weiterführende Literatur
J.-P. Béguelin, "SIC et la politique monétaire suisse: quelques réflexions préliminaires", in Wirtschaft und Recht, 40/1988, S. 63 ff.
U. Birchler, "Neue Liquiditätsvorschriften und Geldpolitik", in SNB, Quartalsheft, 6/1988, S. 75 ff.
M. Baltensberger, "Integration der nationalen Kapitalmärkte", in Aussenwirtschaft, 43/1988, S. 318 ff.
N. Blattner, "Die Schweiz: ein Finanzstandort unter Druck", in SAZ, 38, 22.9.88 (S. 757 ff.).
P. Bofinger, "Die Finanzmärkte – ein teilweise gerechtfertigter Sonderfall der Regulierung", in G. Schwarz, Wo Regeln bremsen – Deregulierung und Privatisierung im Vormarsch, Zürich 1988.
C.-A. Junod, "L'indexation des crédits hypothécaires pourrait-elle à la fois améliorer le fonctionnement du marché du logement et servir de correctif à l'inflation?", in Wirtschaft und Recht, 40/1988, S. 87 ff.
M. Lusser, "Die Schweiz und der EG-Binnenmarkt – Chancen und Risiken des Finanzplatzes", in SNB, Quartalsheft, 6/1988, S. 319 ff.
M. Peytrignet / U. Schwarz, "Politique monétaire et structure des taux d'interêt en Suisse: une approche macro-économique", in BNS, Bulletin trimestriel, 6/1988, S. 329 ff.
H.R. Wuffli, "Globalisierte Märkte – Globalisierte Baisse", in Schweizer Monatshefte, 68/1988, S. 39 ff.
P. Balastèr, "Zur monetären Entwicklung im Jahr 1988", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 44/1988, S. 70 ff.
P. Cottier, "Le Système Monétaire Européen: Aspects juridiques et relations avec la Suisse", in BNS, Bulletin trimestriel, 6/1988, S. 157 ff.
M. Lusser, "'Wertfranken' oder 'Finanzfranken' – eine falsche Alternative", in SNB, Quartalsheft, 6/1988, S. 229 ff.
P. Bernasconi, Finanzunterwelt. Gegen Wirtschaftskriminalität und organisiertes Verbrechen, Zürich 1988.
G. Friedli, "Die Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken in den Jahren 1984 bis 1987", in Wirtschaft und Recht, 40/1988, S. 163 ff.
M. Lusser, "Die Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken – Rückblick und Ausblick", in SNB, Quartalsheft, 6/1988, S. 236 ff.
N. Schmid, Schweizerisches Insiderstrafrecht. Ein Kommentar zu Art. 161 des Strafgesetzbuchs: Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen, Bern 1988.
[1] SNB, Geschäftsbericht, 81/1988, S. 8 ff. und 28 ff.; SNB, Quartalsheft, 6/1988, Nr. 4, S. 265 f.; Presse vom 17.12.87. Siehe auch Lit. Béguelin und Birchler.
[2] SNB, Geschäftsbericht, 81/1988, S. 33 f.; SNB, Monatsbericht, 1988, Nr. 6, S. 33 ff.
[3] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1480 f.; BaZ, 17.11.88; NZZ, 6.12.88; vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1988, S. 685 ff.; Bilanz, 1988, Nr. 9, S. 81 ff. und Lit. Cottier. Zur internationalen Währungspolitik siehe die Artikelserie in NZZ, 6.8., 9.8., 16.8., 23.8., 30.8., 6.9., 13.9., 20.9., 27.9., 4.10., 11.10. und 15.10.88.
[4] BBl, 1988, I, S. 617 ff. und II, S. 1453 ff.; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 321 ff. und 998 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 210 ff. und 801 ff. ; AS, 1988, S. 1140 und 1989, S. 244 ff. Zu den Details dieser Kontroverse siehe oben, Teil I, 2 (Institutions mondiales).
[5] SNB, Geschäftsbericht, 81/1988, S. 58 ff.
[6] NZZ, 29.4.88; Presse vom 30.4.88. Siehe auch SPJ 1987, S. 103. Zur Person von M. Lusser siehe Bilanz, 1988, Nr. 5, S. 108 ff.
[7] SNB, Geschäftsbericht, 81/1988, S. 31 ff.; SNB, Monatsbericht, 1989, Nr. 1, S. 38 f. Zu den Leitzinsänderungen siehe auch Presse vom 26.8. und 17.12.88.
[8] SNB, Geschäftsbericht, 81/1988, S. 34 f.; SNB, Monatsbericht, 1989, Nr. 1, S. 40. Zu den Hypothekarzinsen siehe auch unten, Teil I, 6c (Mietwesen).
[9] SNB, Geschäftsbericht, 81/1988, S. 34 f.; SNB, Monatsbericht, 1989, Nr. 6, S. 56 ff.
[10] SNB, Geschäftsbericht, 81/1988, S. 36 f.; SNB, Monatsbericht, 1989, Nr. 6, S. 56 ff.
[11] Presse vom 25.8.88 sowie oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[12] NZZ, 25.2., 2.3., 4.3. und 9.3.89.
[13] SNB, Geschäftsbericht, 81/1988, S. 36 ff.
[14] SNB, Geschäftsbericht, 81/1988, S. 41; SHZ, 14.6.88; NZZ, 26.10.88. Vgl. auch Eidg. Bankenkommission, Jahresbericht 1988, S. 14 f. und SPJ 1987, S. 105.
[15] TA, 4.11. und 29.11.88; Presse vom 5.11.88. Siehe auch oben Teil I, 1b (Strafrecht) und Eidg. Bankenkommission, Jahresbericht 1988, S. 22 ff.
[16] NZZ, 4.2., 8.11. und 29.11.88; SHZ, 3.3. und 29.9.88. Zur Vernehmlassung vgl. SPJ 1987, S. 23 f. und 105. Siehe auch die Debatte im Nationalrat vom 15.12.88 (Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1871 ff.) sowie - zu dem durch die "Libanon-Connection" ausgelösten Rücktritt der Justizministerin E. Kopp - oben, Teil I, 1c (Regierung). Vgl. ferner Lit. Bernasconi.
[17] TA, 20.1.88 (Zuger Anwälte); NZZ, 11.11., 14.12. und 15.12.88 (Schweizer Anwaltsverband, Bankenkommission und Bankiers); Ww 17.11. und 29.12.88; SHZ, 17.11.88. Siehe auch Politik und Wirtschaft, 1988, Nr. 12, S. 60 ff.; Eidg. Bankenkommission, Jahresbericht 1988, S. 26 ff. und SPJ 1987, S. 104 f.
[18] NZZ, 23.2., 14.6. únd 16.8.88 (Rekurse); JdG, 19.10.88 (Genf, Freiburg); SHZ, 27.10.88 (USA). Siehe auch Ww, 9.6.88; SPJ 1987, S. 106 und oben, Teil I, 2 (Visites officielles).
[19] TA, 15.3.88; Bund, 7.7.88; NZZ, 9.7.88. Vgl. auch unten , Teil I, 5 (Einnahmenordnung); SPJ 1986, S. 76 sowie die Beilage zur NZZ vom 10.10.88 ("Finanzplatz Schweiz: wohin?").
[20] TA, 22.11.88; SHZ, 24.11.88.
[21] NZZ, 1.12. (Banken) und 3.12.88 (Versicherungen). Vgl. auch Schweizerische Bankiervereinigung, Jahresbericht, 76/1987-88, S. 27 ff. und SAZ, 38, 22.9.88 (S. 761 f.).
[22] Verhandl. B.vers., 1988, IV, S. 22. Siehe auch Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1660 und SPJ 1986, S. 76.
[23] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1936 f. (Postulate Cavadini, fdp, TI, und Schüle, fdp, SH); NZZ, 10.5., 20.5. und 16.7.88; Bund, 21.5.88. Vgl. auch SHZ, 14.4. und 15.12.88; NZZ, 29.10.88 sowie Verhandl. B.vers., 1988, IV, S. 58 und 100 (Motionen Eisenring, cvp, ZH, und Uchtenhagen, sp, ZH).
[24] SHZ, 11.2.88; NZZ, 13.2. und 19.10.88; BZ, 28.5.88.
[25] TA, 19.3. und 19.5.88; Bund, 19.5.88; NZZ, 20.5.88; Schweizerische Bankiervereinigung, Jahresbericht, 76/1987-88, S. 163 ff. Siehe auch wf, Dok., 15, 11.4.88.