Economie
Crédit et monnaie
Le franc suisse s'est déprécié; les taux d'intérêt ont fortement augmenté. — Le Conseil national a approuvé la nouvelle loi sur le blanchissage d'argent sale. — Le parlement s'est prononcé en faveur d'une exonération fiscale de la place financière sans une pleine compensation des pertes de recettes.
Geld- und Währungspolitik
Die Nationalbank hielt im Einvernehmen mit dem Bundesrat an ihrer
restriktiven Geldmengenpolitik fest. Die bereinigte Notenbankgeldmenge reduzierte sich 1989 um 1,9%; das anfangs Jahr genannte Wachstumsziel von +2% wurde damit deutlich unterschritten. Bereits in den ersten Monaten hatte die Nationalbank erkannt, dass sie ihren Kurs verschärfen musste, um die sich beschleunigende Teuerung in den Griff zu bekommen. Die einzelnen Aggregate entwickelten sich unterschiedlich: Die Geldmenge M1 (Bargeldumlauf und Sichteinlagen) lag im Durchschnitt um 5,5% unter dem Vorjahresstand und widerspiegelte damit die Reaktion des Publikums auf die gute Verzinsung der Termineinlagen. Bei der Geldmenge M3, welche zusätzlich auch die Termin- und Spareinlagen umfasst: verlangsamte sich das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr von 9,8% auf 6,2%. Als Richtziel für 1990 legte die SNB im Einvernehmen mit dem Bundesrat ein Wachstum der bereinigten Notenbankgeldmenge um 2% fest
[1].
Die restriktive Geldmengenpolitik stiess wegen ihrer kurzfristigen Auswirkungen auf die Zinsen freilich auch auf Kritik. Anlässlich der Behandlung einer Dringlichen Interpellation der SP-Fraktion im Nationalrat — bei der es allerdings primär um das Mietrecht und die Uberwälzung der gestiegenen Hypothekarzinsen auf die Wohnungsmieten ging — bezeichnete der Präsident des Mieterverbandes, Moritz Leuenberger (sp, ZH), diese Politik als verantwortungslos. Der Bundesrat stellte sich in seiner Antwort hinter die Nationalbank und betonte, dass im Hinblick auf eine mittel- und langfristige Geldwertstabilität kurzfristig höhere Zinssätze in Kauf zu nehmen seien
[2].
Der Schweizer
Franken verlor in den ersten Monaten gegenüber den Währungen aller wichtigen Handelspartner
an Wert. Begünstigt durch die Einführung des flexiblen Lombardsatzes und die starken Zinserhöhungen auf dem Eurofrankenmarkt erholte er sich vom Juni an wieder. Im letzten Quartal verbesserte sich der Frankenkurs gegenüber den Währungen der USA, Grossbritanniens und Japans weiter, während er sich gemessen an den Devisen des Europäischen Währungssystems (EWS) wiederum verschlechterte. So stieg der Wert der D-Mark bis zum Jahresende auf 0.91 Fr. und bewegte sich damit auf einem seit Mai 1981 nicht mehr erreichten Niveau. Im Jahresmittel lag der Wechselkurs des Frankens gegenüber allen andern wichtigen Währungen unter dem Stand des Vorjahres. Die grössten Abwertungen ergaben sich gegenüber dem US-Dollar (-10,5%) und den EWS-Währungen (-4,0 bis -5,7%). Der mit den Exporten in die 15 wichtigsten Handelspartnerländer gewichtete Wechselkursindex sank im Jahresmittel um 5,2%, der mit dem Konsumentenpreisindex gewichtete reale Index gar um 6,4%
[3].
Die schweizerischen
Geldmarktsätze stiegen 1989 weiterhin stark an. Der Satz für dreimonatige Einlagen auf dem Eurofrankenmarkt kletterte im Monatsmittel von 4,92% im Dezember 1988 auf 7,44% im Mai. Nach einer kurzen Beruhigung stieg er bis zum Dezember weiter auf 8,29%; die Tageswerte erreichten zu Jahresende fast 9%. Damit verschwand die Zinsdifferenz zu entsprechenden Einlagen am Eurodollarmarkt, welche anfangs Jahr noch rund 4% betragen hatte
[4].
Am 14. April erhöhte die Nationalbank ihre offiziellen Sätze. Der
Lombardsatz wurde von 6% auf 7% und der Diskontsatz von 4% auf 4,5% angehoben. Rund einen Monat später führte die Nationalbank den flexiblen Lombardsatz ein. Die tägliche Anpassung dieses Satzes an die Marktverhältnisse sollte dazu führen, dass die Banken nur bei aussergewöhnlichen Liquiditätsbedürfnissen auf Lombardkredite zurückgreifen. Den Diskontsatz erhöhte die SNB Ende Juni um einen weiteren Prozentpunkt auf 5,5%
[5].
Auch auf dem
Kapitalmarkt zeigte der Zinstrend nach oben, allerdings bedeutend weniger steil als bei den kurzfristigen Anlagen. Im Jahresverlauf erhöhte sich die Rendite für Obligationen der Eidgenossenschaft von durchschnittlich 4,1 % auf 5,75%. Die Vergütungen für Spareinlagen verbesserten sich im Mittel um rund einen Prozentpunkt auf knapp 4%. Auch die Hypothekarzinsen konnten sich dem allgemeinen Trend nicht entziehen. Die Sätze für Althypotheken stiegen im Monatsdurchschnitt von 5,00% im Januar auf 5,92% im Dezember, diejenigen für Neue gar von 4,99% auf 6,49%
[6].
Analog zum Geldmarkt reduzierte sich auf dem Kapitalmarkt die
Zinsdifferenz zum Ausland. Dies mag mit ein Grund sein, weshalb der schweizerische Kapitalmarkt weniger stark beansprucht wurde als in den vorangegangenen Jahren. Insgesamt wurden Obligationen und Aktien in der Höhe von 50,7 Mia Fr. emittiert (1988: 56,1). Dabei stieg die Beanspruchung durch inländische Schuldner um 21 % auf 19,4 Mia Fr. an, der Wert der neu aufgelegten ausländischen Anleihen war hingegen markant rückläufig. Der bewilligungspflichtige Kapitalexport (Anleihen und Kredite) bildete sich um 18% auf 42,0 Mia Fr. zurück. Bei insgesamt kleinerem Volumen erhöhten sich die Anteile der Entwicklungsländer und der Staaten Osteuropas an diesen Exporten auf 7,2% resp. 7,7%. Vier Fünftel davon gingen aber an Industrieländer: rund 30% nach Westeuropa und Nordamerika und knapp 50% nach Japan
[7].
Banken
Die anhaltend gute Konjunkturlage spiegelte sich auch in den Erträgen und Bilanzen der Banken. Die ausgewiesenen
Gewinne der drei grössten Unternehmen nahmen um Werte zwischen 11 % und 21% zu. Die Bilanzsumme der 69 von der Nationalbank in der Statistik berücksichtigten Banken erhöhte sich um 7%. Die Kredite wuchsen mit 16% noch stärker als im Vorjahr. Dabei war die Zunahme bei den Auslandsdarlehen etwas grösser als bei den Krediten an Inländer. Trotz der gestiegenen Hypothekarzinsen nahmen auch die Hypothekardarlehen kräftig zu (13%). Da der Zufluss an Publikumsgeldern mit der wachsenden Nachfrage nach Krediten nicht Schritt halten konnte, bauten die Banken den Gesamtbestand ihrer Finanzanlagen ab. Die Passiven wuchsen insgesamt um 7%, wobei sich vor allem in der ersten Jahreshälfte ein Abfluss von den Spareinlagen und den Kreditoren auf Zeit zu den Festgeldeinlagen ergab. Das Treuhandgeschäft expandierte weiterhin kräftig. Der Bestand erhöhte sich bis zum Jahresende um 34% (1988: +26%), wobei der Anteil der auf Schweizer Franken lautenden Einlagen wieder zunahm
[8].
Am 23. August beschloss der Bundesrat — mittels einer Revision der Bankenverordnung —, Gesellschaften, die auf eigene Rechnung Kredite erteilen (sog. Finanzintermediäre) sowie Emissionshäuser (öffentliche Anbieter von Wertpapieren auf den Primärmärkten) der Bankenaufsicht zu unterstellen. Damit sind ab 1.1.90 diese sogenannten
Parabanken bewilligungspflichtig und müssen denselben gesetzlichen Auflagen genügen wie die Banken. In der vorgängig durchgeführten Vernehmlassung war diese Erweiterung des Geltungsbereichs des Bankengesetzes namentlich von der Bankiervereinigung begrüsst worden
[9].
Die
Kartellkommission veröffentlichte einen Bericht zur Wettbewerbslage im inländischen Finanzmarktsektor. Darin verlangte sie von den Banken die
Aufhebung verschiedener gesamtschweizerischer Abmachungen, welche vor allem mittels einheitlicher Preise und Gebühren den Wettbewerb behindern. Die von den Banken zur Verteidigung ihrer kartellistischen Praktiken vorgebrachten strukturpolitischen Argumente vermochten nicht zu überzeugen. Nach Ansicht der Kartellkommission ist die gegebene Bankenstruktur nicht an sich schützenswert. Zudem hätten die Absprachen in der Praxis ohnehin weniger dem Schutz der kleinen Banken gedient, als vielmehr den grösseren, effizient arbeitenden Instituten Extraeinkommen verschafft (sog. Differentialrente)
[10].
Die Bankiervereinigung reagierte auf die Deregulierungsempfehlungen flexibel. Insgesamt zehn der neunzehn Empfehlungen akzeptierte sie, neun — darunter diejenigen über das wirtschaftlich bedeutende Wertschriftengeschäft — lehnte sie ab. Die Kartellkommission blieb jedoch hart und beantragte dem EVD, fünf der von den Banken zurückgewiesenen Empfehlungen, darunter die Abschaffung der Courtage-Konvention und des Emissionskonsortiums, in Verfügungen umzuwandeln. Die vom EVD konsultierte Nationalbank unterstützte in den beiden erwähnten Punkten die wettbewerbsfreundliche Position der Kartellkommission
[11].
Wie an anderer Stelle ausgeführt, wurde die Schaffung von Rechtsmitteln zur Bekämpfung der Geldwäscherei rasch vorangetrieben. Im Sommer veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft und bereits in der Dezembersession stimmte der Nationalrat dem neuen Gesetz zu. Die neuen Bestimmungen sehen insbesondere vor, dass der Kern der Standesregeln der Banken über die Sorgfaltspflicht bei der Entgegennahme von Geldern in das Strafrecht übernommen wird
[12].
Derweilen setzte der
Schweizerische Anwaltsverband seinen
Protest gegen diese Standesregeln der Banken fort, ohne jedoch einen Erfolg zu verzeichnen. Die Vorschrift, dass die Anwälte bei Aufträgen von Dritten nur dann den Namen des Berechtigten gegenüber der Bank verschweigen dürfen, wenn ihr Mandat nicht zur Hauptsache der Vermögensverwaltung für den Klienten dient, wurde von ihm als nicht akzeptable Beschränkung der beruflichen Aktivitäten bezeichnet. Es zeigte sich allerdings, dass nicht alle Anwälte hinter den Forderungen ihres Interessenverbandes standen. Die Appenzeller und Schaffhauser Kantonalsektionen distanzierten sich öffentlich davon und kritisierten den Dachverband, die ungerechtfertigten Anliegen "einiger weniger Geschäftsanwälte" zu vertreten
[13].
Gerade die verschärfte Sorgfaltspflichtregelung der schweizerischen Banken hat dazu geführt, dass das
Fürstentum Liechtenstein für Umgehungsgeschäfte attraktiver geworden ist. Einige Anwälte, die den neuen Auflagen nicht Folge leisten wollten, haben offenbar ihre Geschäftsbeziehungen zu Schweizer Banken sistiert und die ihnen zur Verwaltung überlassenen Gelder im Nachbarland plaziert. Bundesrat Stich gab deshalb bei der Bankenkommission eine diesbezügliche Untersuchung in Auftrag. Im Nationalrat erkundigte sich Moritz Leuenberger (sp, ZH) beim Bundesrat mit einer Einfachen Anfrage nach den Möglichkeiten, Druck auszuüben, um zu verhindern, dass in der Schweiz nicht mehr tolerierte Geschäfte über Liechtenstein — das als Währung den Schweizer Franken verwendet — abgewickelt werden
[14]. Liechtensteins Regierung reagierte auf diese Entwicklung und vereinbarte mit den Banken die Einführung einer Sorgfaltspflichtregelung. Diese geht freilich weniger weit als die schweizerische, indem die Anwälte die Namen ihrer Klienten weiterhin verschweigen dürfen
[15].
Der Bundesrat legte am 5. Juni seine Botschaft zur Neuordnung der Bundesfinanzen und zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vor. Mit den Reformvorschlägen im Bereich der Stempelsteuer will die Regierung die Steuerbelastungen in der Schweiz an die Verhältnisse auf ausländischen Finanzmärkten angleichen und damit erklärtermassen einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes leisten. Derartige Erleichterungen waren nicht nur von den Banken, sondern auch vom Parlament mit Nachdruck gefordert worden. Die Revision sieht vor, die Umsatzabgaben auf den Handelsbeständen der Effektenhändler, auf der Emission von sogenannten Euro-Bonds (Obligationen ausländischer Schuldner in fremder Währung) und auf dem Handel mit inländischen Geldmarktpapieren von maximal zwölf Monaten Laufzeit vollständig aufzuheben. Beim sogenannten Ausland/Ausland-Geschäft, d.h. bei der Vermittlung eines Geschäfts zwischen Ausländern durch einen schweizerischen Effektenhändler beschränkt sich die Steuerbefreiung auf den Obligationenhandel.
Andererseits war der Bundesrat nach wie vor nicht bereit, auf eine vollständige
Kompensation der zugestandenen Einnahmenausfälle zu verzichten. Neu mit einer Emissionsabgabe belasten möchte er deshalb die inländischen Obligationen und Geldmarktpapiere. Festgehalten hat der Bundesrat trotz der heftigen Kritik,durch Banken und Versicherungen im Vernehmlassungsverfahren auch an der Wiedereinführung der 1973 abgeschafften Stempelabgabe auf Lebensversicherungen und an der Besteuerung der treuhänderischen Darlehen
[16].
Die bürgerlichen Fraktionen im
Nationalrat zeigten sich allerdings entschlossen, der Vorlage des Bundesrats ein eigenes Projekt gegenüber zu stellen. Ende September, also knapp vier Monate nach dem Vorliegen der bundesrätlichen Botschaft, überwiesen sie gegen den Widerstand der SP und der Grünen eine im Vorjahr vom CVP-Vertreter Feigenwinter (BL) eingereichte parlamentarische Initiative für eine Revision des Stempelsteuergesetzes. Diese unterscheidet sich vom Vorschlag des Bundesrates in zwei wesentlichen Punkten. Zum einen erhofft sich' der Initiant von der damit vorgenommenen Abkoppelung von der Neuordnung der Bundesfinanzordnung eine Beschleunigung der parlamentarischen Behandlung und damit eine schnellere Entlastung des Finanzplatzes. Zum anderen soll auf die Wiedereinführung der Stempelabgaben auf den Lebensversicherungsprämien und auf die Besteuerung der treuhänderischen Darlehen verzichtet werden. Dies hätte zur Folge, dass die Einnahmenausfälle für die Bundeskasse nur zu 40% durch neue Steuern ausgeglichen würden
[17].
Die vorberatende
ständerätliche Kommission hatte allerdings noch vor dem Entscheid der grossen Kammer mit der Behandlung der bundesrätlichen Vorlage begonnen. Sie beschloss, darauf einzutreten und dabei die Revision der Stempelsteuern vorzuziehen. In der Sache war sie freilich mit dem Nationalrat einig: die Erleichterungen für den Finanzplatz sollten nur zu einem Teil durch neue Finanzmarkt steuern kompensiert werden. Auf eine Besteuerung der Prämien der Lebensversicherungen sollte demnach ebenso verzichtet werden wie auf die Umsatzsteuer auf Treuhandanlagen. Zudem beantragte sie dem Rat, die Emission von ausländischen Obligationen und den Handel mit ausländischen Geldmarktpapieren von maximal einem Jahr Laufzeit von der Umsatzabgabe zu befreien. Der Kommissionssprecher Meier (svp, GL) zeigte sich überzeugt, dass eine direkte vollständige Kompensation der Steuerausfälle nicht nötig sei, da dank der Erleichterungen die Finanzmarktgeschäfte nicht aus der Schweiz abwandern würden, und somit die Einnahmen bei der direkten Bundessteuer erhalten oder gar gesteigert werden könnten. Trotz heftiger Opposition von seiten der sozialdemokratischen Abgeordneten und von Bundesrat Stich folgte der Ständerat in der Dezembersession den Anträgen seiner Kommissionsmehrheit vollumfänglich und stimmte in der Gesamtabstimmung der Revision des Stempelsteuergesetzes mit 33:5 Stimmen zu
[18].
Börse
In der Frage, ob eine Vereinheitlichung des schweizerischen Wertpapierhandels auf dem Konkordatsweg oder über ein eidgenössisches Rahmengesetz vorzunehmen sei, zeichnete sich eine Lösung ab. Die Vereinigung der Schweizer Börsen beschloss, ihren Widerstand gegen eine
bundesstaatliche Regelung, wie sie insbesondere von der Nationalbank gefordert worden war, aufzugeben
[19]. Auch der Nationalrat scheint einer nationalen Regelung den Vorzug zu geben: er überwies eine aus dem Vorjahr stammende Motion Eisenring (cvp, ZH) für die Schaffung eines Börsengesetzes als Postulat. Die bereits im August 1988 vom Finanzdepartement in dieser Sache eingesetzte Studiengruppe muss auch überprüfen, ob in dieses neue Gesetz Bestimmungen über einen verbesserten Anlegerschutz aufgenommen werden sollen. Dies hatte Nationalrätin Uchtenhagen (sp, ZH) in einer im Berichtsjahr als Postulat überwiesenen Motion verlangt
[20].
Weiterführende Literatur
M. Lusser, "Die Geldpolitik der achtziger Jahre – Erfolg oder Misserfolg?", in SNB, Quartalsheft, 7/1989, Nr. 2, S. 139 ff.
G. Rich, "Geldmengenziele und schweizerische Geldpolitik. Eine Standortbestimmung", in SNB, Quartalsheft, 7/1989, Nr. 4, S. 345 ff.
M. Lusser, "Die Geldpolitik in einem kleinen Land", in SNB, Quartalsheft, 7/1989, Nr. 3, S. 243 ff.
J.-P. Blancpain (Hg.), Floating. Auf der Suche nach Alternativen, Zürich 1989.
E. Gabus, «La Suisse et l'Ecu», in Revue économique et sociale, 47/1989, S. 69
H. D. Kaeser, "Die Beziehungen der Schweiz zu den Bretton Woods-Institutionen", in Die Volkswirtschaft, 62/1989, Nr. 2, S. 9 ff.
Y. Ammann, "Die Entwicklung der Ersparnisbildung im Fall der Schweiz", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 1989, Nr. 3, S. 10 ff.
T. Illi, "Bankenkommission. Eine Behörde für sich", in Politik und Wirtschaft, 1989, Nr. 6, S. 20 ff.
R. Studer, Stabilität und Wandel des Finanzplatzes Schweiz, Ermatingen 1989.
H. Zimmermann, Finanzmarkt Schweiz. Strukturen im Wandel. Die wirtschaftlichen Grundfunktionen von Finanzmärkten, dargestellt an den aktuellen Problemen des schweizerischen Finanzmarkts, Zürich 1989.
H. Baumgartner / F. Triet, "Höhere Effizienz im Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Straftatbestand der Geldwäscherei kein Allheilmittel", in NZZ, 25.2.89.
P. Böckli, Insiderstrafrecht und Verantwortung des Verwaltungsrates, Zürich 1989.
M. Giovanoli, «La répression des opérations d'initiés et l'évolution du droit du marché financier en Suisse», in Wirtschaft und Recht, 41/1989, S. 111 ff.
[1] SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 33 ff.; " Die Geldpolitik der Nationalbank in den Jahren 1989 und 1990", in SNB, Quartalsheft, 7/1989, Nr. 4, S. 285 f.
[2] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1795 ff. und 1884 ff. Siehe auch Lit. Lusser und Rich sowie NZZ, 16.12.89.
[3] SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 38 f.; SNB, Monatsbericht, 1990, Nr. 1, S. 33 ff.
[4] SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 36 f.; SNB, Monatsbericht, 1990, Nr. 1, S. 39. Zur steuerlichen Entlastung von Geldmarktgeschäften siehe unten, Banken.
[5] SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 36 f.
[6] SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 39 f.; SNB, Monatsbericht, 1990, Nr. 1, S. 40. Zu den Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt siehe unten, Teil I, 6c (Mietwesen).
[7] SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 40 f.; SNB, Monatsbericht, 1990, Nr. 6, S. 57 ff.
[8] SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 43 ff.; SNB, Monatsbericht, 1990, Nr. 6, S. 62 ff. Zu den Grossbanken siehe BaZ, 5.3.90. Allgemein zum Bankgewerbe siehe auch SHZ-Plus, 22.9.89 (Sondernummer der SHZ).
[9] AS, 1989, S. 1772 ff.; SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 46; LNN, 15.3.89 (Vernehmlassung); TA, 24.8.89. Siehe auch Eidg. Bankenkommission (EBK), Jahresbericht 1989, S. 13 ff.
[10] Presse vom 18.4.89; SHZ, 20.4.89. Vgl. auch Politik und Wirtschaft, 1989, Nr. 7, S. 86 ff. Die in der Öffentlichkeit besonders kritisierten regionalen Festsetzungen der Zinssätze (sog. Platzkonvenien) wurden in diesem Bericht noch nicht behandelt.
[11] Banken: Presse vom 12.7.89; Ww und SHZ, 20.7.89; Schweizerische Bankiervereinigung, Jahresbericht, 77/1988-89, S. 66 ff. Kommission: Presse vom 30.8.89; vgl. auch SHZ, 29.6.89. Nationalbank: SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 49; TA, 20.10.89.
[12] Siehe dazu oben, Teil I, 1b (Strafrecht). Vgl. auch EBK, Jahresbericht 1989, S. 25 ff. Zur Untersuchung der Bankenkommission über die Geldwäscherei im Rahmen der sog. Libanon-Connection siehe Presse vom 12.4.89 und EBK, Jahresbericht 1989, S. 22 ff.
[13] NZZ, 1.3.89; TA, 5.4.89. Kritik: NZZ, 6.6.89. Vgl. auch SPJ 1988, S. 101 f.
[14] TA, 24.4.89 (Stich); Amtl. Bull. NR, 1989, S. 661 ff. (Leuenberger).
[15] NZZ, 30.8.89; SHZ, 5.10.89 (H. Bodenmann).
[16] BBl, 1989, III, S. 1 ff. Vgl. auch SPJ 1988, S. 102 f. Zur Finanzordnung siehe unten, Teil I, 5 (Einnahmenordnung).
[17] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1468 ff.; Presse vom 28.9.89. Vgl. auch SPJ 1988, S. 103.
[18] Amtl. Bull. StR, 1989, S. 740 ff.; Presse vom 7.12.89.
[19] NZZ, 29.11.89; Presse vom 30.11.89. Vgl. SPJ 1988, S. 103.
[20] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 578 f. (Eisenring) und 584 (Uchtenhagen). Zur Kritik der Kartellkommission an der Courtagenconvention siehe oben, Banken.