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Jahresrückblick 2023: Gesundheit und Sport

In der Gesundheitspolitik wurden 2023 verschiedene gewichtige Baustellen bearbeitet, insgesamt blieb die mediale Beachtung des Themenbereichs nach dem Abflauen der Corona-Pandemie aber deutlich hinter derjenigen der letzten Jahre zurück (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

Einigen Fortschritt gab es im Bereich des elektronischen Patientendossiers (EPD), wo der Bundesrat eine Revision des EPD-Gesetzes für eine Weiterentwicklung und für die nachhaltige Finanzierung des Dossiers sowie eine Gesetzesrevision für eine Übergangsfinanzierung in die Vernehmlassung gab. In der Wintersession stimmte der erstbehandelnde Nationalrat letzterer Revision bereits zu, die bis zum Inkrafttreten der umfassenden EPD-Gesetzesrevision (frühestens Ende 2027) gelten soll. Ungeachtet dieser laufenden Arbeiten verlangte der Ständerat mit Annahme eines Postulats im September 2023 eine Tempoerhöhung bei den Revisionsarbeiten. Darüber hinaus wollte das Parlament die Digitalisierung durch die Annahme verschiedener Motionen fördern.

Die Medien berichteten vor allem über die Versorgungsknappheit im Gesundheitsbereich. Insbesondere während der ersten Jahreshälfte schrieben die Zeitungen über Lieferengpässe bei den Medikamenten, was in Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse den Peak im Februar erklären dürfte. Als Reaktion darauf lancierte ein Komitee aus verschiedenen medizinischen Berufsgruppen die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit».

Aber nicht nur die Knappheit an Arzneimitteln, sondern auch die Knappheit an medizinischem Personal stand 2023 auf der politischen Agenda. Zur Sicherstellung, dass es in allen Regionen der Schweiz genügend Ärztinnen und Ärzte – insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte – gibt, hiess die Legislative während der Herbstsession drei Postulate (Po. 23.3678, Po. 21.4226 und Po. 23.3864) zu diesem Thema gut. Um der Pflegeknappheit zu begegnen, wurde 2023 weiter an der Umsetzung der Pflegeinitiative gearbeitet. Nachdem das Parlament im Dezember des Vorjahres die erste Umsetzungsetappe mit den Inhalten «Ausbildungsoffensive» und «Abrechnungsmöglichkeiten» verabschiedet hatte, schickte der Bundesrat Ende August 2023 das Ausführungsrecht zur ersten Etappe in die Vernehmlassung. Die Leitlinien der zweiten Etappe legte die Landesregierung Anfang April fest. Diese beinhalteten Punkte zu anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und besseren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Im Sommer lancierten Bund und Kantone zudem ein Monitoring zur Umsetzung der Initiative.

Bezüglich Tabakprodukten hiess das Parlament im Sommer 2023 die Einführung einer Tabaksteuer bei E-Zigaretten gut. Zudem veröffentlichte die Landesregierung im Mai die Botschaft zur Teilrevision des TabPG, mit der sie die im Februar 2022 angenommene Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umsetzen wollte. Als behandelnder Erstrat schwächte das Stöckli in der Herbstsession den Entwurf in einigen Punkten ab. Ein weniger restriktiver Trend liess sich im Umgang mit Cannabis beobachten. So starteten in verschiedenen Städten Pilotprojekte zur Cannabis-Abgabe.

Neben den beiden oben beschriebenen Volksbegehren gab es 2023 zudem drei Initiativen im Bereich Gesundheit, die in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lanciert worden waren. Im Februar startete die Unterschriftensammlung zu einer Volksinitiative, welche die Aufarbeitung der Massnahmenpolitik während der Pandemie forderte. Hingegen scheiterte 2023 eine Volksinitiative, die im Falle künftiger Pandemien eine finanzielle Entschädigung bei massgeblichen wirtschaftlichen Einbussen forderte, im Sammelstadium. Ein Volksbegehren, welches es indes bereits 2022 über das Sammelstadium hinaus geschafft hatte, war die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit», die sich in erster Linie gegen eine Impfpflicht richtet. National- und Ständerat empfahlen im Berichtsjahr die Ablehnung der Initiative.

Ähnlich gross wie im Vorjahr war die mediale Aufmerksamkeit für den Sportbereich (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Im Zentrum stand dabei die Schweizer Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2030, welcher das IOC jedoch Ende November eine Absage erteilte. Erfolgreich war hingegen die Kandidatur der Schweiz als Austragungsstätte für die Fussball-EM 2025 der Frauen. Sie setzte sich im Bewerbungsverfahren gegen Polen, Frankreich und die Nordischen Staaten durch. Die beiden eben genannten Kandidaturen dürften in der Abbildung 1 der ASP-Zeitungsanalyse für die Peaks im Frühjahr (Olympische Winterspiele und Fussball-EM) und Spätherbst (Olympische Winterspiele) verantwortlich sein. Im Parlament war insbesondere die Unterstützung für internationale Sportgrossanlässe in den kommenden Jahren Thema, wobei National- und Ständerat den bundesrätlichen Gesamtbetrag von CHF 47 Mio. um CHF 25 Mio. aufstockten.

Jahresrückblick 2023: Gesundheit und Sport
Dossier: Jahresrückblick 2023

Ende Herbst 2023 reichte Marcel Dobler (fdp, SG) eine Motion ein, mit welcher er für die Spitäler eine Vereinfachung der Kaufsregulierungen von Medikamenten forderte. Dies solle zur Kostensenkung beitragen. Konkret beinhaltete sein Geschäft zwei Ziffern. Erstens soll für Arzneimittel, die bedingt durch eine weitere Motion Dobler (Mo. 22.4423) mit einem QR-Code versehen sein müssen, eine freiwillige anstelle einer obligatorischen Packungsbeilage gelten, wenn die Medikamente für Krankenhäuser bestimmt sind. Zweitens sollen Generikaherstellende neu auch eine Zulassung für Spitäler erhalten, wenn sie nur eine einzelne Darreichungsform, Dosierung oder Paketgrösse eines Produktes anbieten und nicht wie gegenwärtig alle Formen, Dosierungen oder abweichenden Grössen. Der St. Galler begründete seinen Vorstoss damit, dass sich der Markt und die Beschaffungsanforderungen von Medikamenten für Spitäler und Privatkundschaft unterscheiden würden und eine unterschiedliche Regulierung zur Kostensenkung sinnvoll sei. Während der Bundesrat in seiner Stellungnahme Ziffer 1 befürwortete, da die Patientensicherheit nach wie vor gewährleistet sei, lehnte er die Ziffer 2 ab. Er erklärte seine ablehnende Haltung damit, dass die besagte Vorgabe nur für die Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL), nicht aber für die Marktzulassung durch Swissmedic gelte. Arzneimittel für den stationären Einsatz müssten sich nicht in der SL befinden und deshalb auch nicht den SL-Vorgaben entsprechen. Folglich könnten Generika für den rein stationären Bereich zugelassen werden, auch wenn sie nicht in allen Varianten des Originalpräparats angeboten würden. Was die Aufnahme in die SL betreffe, erachte es die Landesregierung nicht für sinnvoll, ohne vorherige Prüfung der Auswirkungen eine Sonderregelung für die Krankenhäuser einzuführen. Das BAG befasse sich derzeit ohnehin mit einer möglichen Anpassung der aktuellen Bestimmungen, wobei der Abschluss der Prüfung für das nächste Jahr erwartet werde. In der Wintersession 2023 kam die Motion in den Nationalrat. Dieser folgte dem bundesrätlichen Votum stillschweigend, nahm also die Ziffer 1 an und lehnte die Ziffer 2 ab.

Medikamentenpreise: Vereinfachte Regeln für Medikamente in Spitälern, um Kosten zu senken (Mo. 23.4183)

Die SGK-SR verlangte in einem Postulat vom Bundesrat, dass dieser Massnahmen aufzeige, wie Bevölkerungsgruppen mit geringen digitaler Kompetenzen in die digitalen Systemen im Gesundheitswesen miteinbezogen werden können, namentlich in die Strategie DigiSanté und bei der Revision des EPDG. Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2023 mit dem Postulat, wo Johanna Gapany (fdp, FR) für die Kommission das Geschäft noch einmal vorstellte. Sie unterstrich dabei die Relevanz von Gesundheitskompetenzen und betonte, dass mangelnde Kompetenzen in höhere Gesundheitskosten münden könnten. Zwar sei durch die Covid-19-Pandemie die Bedeutung digitaler Instrumente ersichtlich geworden, im Umgang mit diesen stünden jedoch einige Bevölkerungsgruppen vor Herausforderungen. Durch den Einbezug von Hausärztinnen und Hausärzten oder der Apothekerschaft könnten die betroffenen Personen unterstützt werden. Gesundheitsminister Berset beantragte das Postulat zur Annahme. Der Bundesrat zeigte sich damit einverstanden, im Rahmen eines Berichts risikoreiche Personengruppen zu identifizieren und Vorschläge zu ihrer konkreten Unterstützung zu unterbreiten. Um zeitliche Verzögerungen zu verhindern, solle die Erstellung des Berichts jedoch nicht im Zusammenhang mit den Arbeiten am Digisanté-Programm und der Revision des EPDG, sondern separat erfolgen. Stillschweigend nahm die kleine Kammer den Vorstoss an.

Präsentation von Massnahmen zur Berücksichtigung unterstützungsbedürftiger Bevölkerungsgruppen in der Strategie DigiSanté und/oder bei der Revision des EPDG (Po. 23.4319)

Während der Wintersession 2023 nahm sich der Ständerat einer Motion Graf-Litscher (sp, TG) zur Förderung salutogenetischer Aspekte bei der Prävention, Behandlung und Nachsorge von Epidemien und Pandemien und zum Einbezug der Komplementärmedizin an. Konkret galt es lediglich über die ersten beiden Ziffern des Geschäfts zu befinden, da der Nationalrat die letzteren beiden bereits abgelehnt hatte. Erich Ettlin (mitte, OW) erklärte, dass die SGK-SR den Vorstoss ablehne, da die darin enthaltenen Anliegen überholt und die verlangten Anpassungen nicht zielführend seien. Beispielsweise sei die Swiss National Covid-19 Science Task Force auf Ende März 2022 aufgelöst worden, weshalb Komplementärmedizin-Fachpersonen darin nicht mehr Einsitz nehmen könnten. Zudem sei die Kommission der Ansicht, dass zusätzliche Bestimmungen bezüglich der Zusammensetzung der EKP «zu starr und nicht sinnvoll» seien. Bundesrätin Viola Amherd schloss sich diesen Worten an und empfahl im Namen der Landesregierung ebenfalls die Ablehnung der Motion. Stillschweigend folgte das Stöckli diesen Voten.

Salutogenetische Aspekte bei der Prävention, Behandlung und Nachsorge von Epidemien und Pandemien fördern und die Komplementärmedizin einbeziehen (Mo. 20.3664)

Mittels einer Motion forderte die RK-SR, dass die «Behandlung von Kindern, die mit einer Variation der geschlechtlichen Entwicklung (DSD) geboren wurden», verbessert wird. Das Geschäft wurde in der Wintersession 2023 vom Ständerat diskutiert. Céline Vara (gp, NE), welche den Vorstoss seitens der Kommission vorstellte, führte aus, dass die vorliegende Motion durch eine ähnliche Motion Michel (fdp, ZG; Mo. 22.3355), welche ein strafrechtliches Verbot von geschlechtsverändernden Eingriffen bei intersexuellen Kindern forderte, angestossen worden sei. Wie der Motionär teile auch die Kommission die Auffassung, dass auf nicht angezeigte medizinische Eingriffe – dazu zählten chirurgische oder hormonelle Massnahmen – verzichtet werden sollte, da die Entscheidung über die Geschlechtszuweisung beim Kind selber liegen müsse. Anders als Michel vertrete die RK-SR hingegen die Meinung, dass von der strafrechtlichen Norm abgesehen werden sollte, weil dadurch die individuelle Betreuung eines jeden einzelnen Kindes verunmöglicht würde. Stattdessen sollten die betroffenen Kindern und deren Eltern eine kompetente und spezialisierte Beratung erhalten, die auf einer zeitnahen Erstellung medizinisch-ethischer Richtlinien durch die SAMW basiert. Matthias Michel erklärte sich im Falle einer Annahme der Kommissionsmotion bereit, seine eigene Motion zurückzuziehen. Bundesrätin Viola Amherd befürwortete das von der RK-SR ausgearbeitete Geschäft ebenfalls. In der Folge nahm der Ständerat die Motion stillschweigend an.

Verbesserung der Behandlung von Kindern, die mit einer Variation der geschlechtlichen Entwicklung (DSD) geboren wurden (Mo. 23.3967)

In der Sommersession 2020 beugte sich der Ständerat über eine Motion Dittli (fdp, UR), welche darauf abzielte, die Luftrettung auch bei schlechtem Wetter zu ermöglichen. Der Motionär forderte den Bundesrat auf, die Rahmenbedingungen zur Luftrettung zu überarbeiten und in diesem Zusammenhang das Low Flight Network (LFN) fertigzustellen. Dieses stellt laut Motionär ein satellitengestütztes Luftstrassennetz für Helikopter dar, welches den entsprechenden Verkehr auch bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen ermöglicht. In der Ratsdebatte anerkannte Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Wichtigkeit des LFN und hob hervor, dass dieses in seiner Grundstruktur bereits genutzt werde. Das zentrale Problem bei der Nutzung und der vollständigen Implementierung des LFN bestehe aber in der allfälligen finanziellen Beteiligung des Bundes, wobei eine Finanzierung über das UVEK und die Spezialfinanzierung Luftverkehr ausgeschlossen sei. Trotzdem sei der Bund bereit «seinen Beitrag zu leisten», so Bundesrätin Sommaruga. Für die Bereitstellung von Subventionen müsse jedoch zuerst eine entsprechende Rechtsgrundlage ausgearbeitet werden, wobei dies momentan im Rahmen eines Sicherheitsverbundes zwischen Bund und Kantonen abgeklärt werde. Der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Ablehnung, da das Projekt ungeachtet der Motion bis Ende 2020 fertiggestellt werde, wie Bundesrätin Sommaruga erläuterte. Der Ständerat kam dieser Empfehlung nicht nach und nahm die Motion einstimmig an.

In der Wintersession 2020 nahm auch der Nationalrat den Vorstoss ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen an. Die Motion wurde somit an den Bundesrat überwiesen.

Luftrettung auch bei schlechtem Wetter ermöglichen (Mo. 19.4562)

Nachdem der Nationalrat während der Herbstsession 2023 die Motion Roduit (mitte, VS) mit dem Titel «Endometriose. Schluss mit den medizinischen Irrungen und Wirrungen» angenommen hatte, befasste sich der Ständerat in der darauffolgenden Wintersession mit dem Geschäft. WBK-SR-Sprecherin Isabelle Chassot (mitte, FR) betonte die Relevanz, welche der Endometrioseforschung zukomme. Dennoch empfehle die Kommission, den Vorstoss abzulehnen. Die Freiburgerin begründete diese Haltung damit, dass zur Festlegung von Forschungsthemen transparente und koordinierte Regeln existierten, an denen die ständerätliche WBK festhalten wolle. Projekte zur Endometriose könnten etwa durch das NFP 83 «Gendermedizin und -gesundheit» unterstützt werden. Anders sah dies Céline Vara (gp, NE), welche die Annahme der Motion beantragte. Sie begründete ihren Antrag unter anderem damit, dass die spezifisch weibliche Krankheit Endometriose nicht in das Thema «Gender» passe und die Forschungsförderung für Endometriose verglichen mit anderen Krankheiten gering ausfalle. Weiter verwies sie auf die Petition «Endometriose – Geben Sie Betroffenen eine Stimme!» (Pet. 22.2012), welche mit über 18'000 Unterschriften eine breite Unterstützung erfahren hatte. Nichtsdestotrotz lehnte der Ständerat die Motion mit 23 zu 11 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) ab.

Endometriose: Schluss mit den medizinischen Irrungen und Wirrungen (Mo. 22.3224)
Dossier: Behandlung der Petitionen der Frauensession 2021 in parlamentarischen Vorstössen

Ende September 2023 reichte Maya Graf (gp, BL) ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat mit der Prüfung betrauen wollte, wie er gemeinsam mit den Kantonen sicherstellen kann, dass der Studiengang Pädiatrie KJFF von den Berufsschulen und den Ausbildungsorten in koordinierter Zusammenarbeit angeboten wird. Das Geschäft kam in der Wintersession 2023 in den Ständerat, wo die Postulantin ihr Anliegen genauer erläuterte. Mit dem Vorstoss wolle sie darauf abzielen, dass die Versorgung mit spezialisierten Pflegekräften gewährleistet sei. Hierzulande existierten seit 2002 lediglich generalistische Pflegeausbildungen und die Ausbildung im Bereich der pädiatrischen Pflege finde einzig am Arbeitsort statt. Die entsprechenden Betriebe, Verbände und Organisationen würden dafür allerdings nicht entschädigt. Bedingt durch den Personalmangel gestalte sich die Sicherstellung der Ausbildung vor Ort zunehmend schwierig, was in Engpässen in der pädiatrischen Versorgung münde. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Bildungsminister Guy Parmelin begründete dies damit, dass Ausbildungsinhalte im Gesundheitswesen durch Branchen- und Berufsverbände definiert würden und die Hochschulen die Autonomie besässen, zusammen mit der betroffenen Akteurschaft die Studieninhalte zu bestimmen. Der Bundesrat erachte es daher nicht als angezeigt, mittels Top-Down-Vorgehensweise in das System einzugreifen. Der Ständerat folgte mit 23 zu 20 Stimmen dem bundesrätlichen Votum und sprach sich gegen das Postulat aus.

Wie kann der Bedarf an spezifischen Pflegenden im Bereich Pädiatrie KJFF (Kinder, Jugendliche, Familie und Frau) sichergestellt werden? (Po. 23.4170)

In Erfüllung eines Postulats Trede (gp, BE) veröffentlichte der Bundesrat Ende November 2023 einen Bericht zur aktuellen geschlechtsspezifischen Budgetanalyse der Abteilung «Jugend und Sport» im BASPO. Dieser ergab, dass – von Daten aus 2019 ausgehend – bezüglich Teilnahmequoten, Subventionsanteile und Anteile in Kaderfunktionen weiterhin Geschlechtsunterschiede existierten; nach wie vor seien Jungen im Vergleich zu Mädchen sportlich aktiver. Allerdings habe sich dieser Unterschied in den vergangenen fünf Jahren leicht verringert. Insbesondere komme der organisierte Vereinssport – welcher im J+S-Programm stark vertreten sei – bei Jungen besser an als bei Mädchen. Damit mehr Mädchen und junge Frauen für die Sportausübung begeistert werden könnten, sollten leicht zugängliche und unverbindliche Angebote, die keine Mitgliedschaft oder Vorkenntnisse bedürfen, geschaffen werden. Aus diesem Grund werde sich das Innovationslabor «lab 7x1» des BASPO künftig verstärkt mit der Mädchen- und Frauenförderung im Sport beschäftigen und mittels Pilotprojekten attraktive Angebote testen. Weiter seien die rechtlichen Bestimmungen und eine Weiterentwicklung der J+S-Kaderbildung zu überprüfen. Da der freiwillige Schulsport bei Mädchen und jungen Frauen grosse Beliebtheit geniesse, werde dessen flächendeckende Einführung empfohlen. Die Durchführung einer neuen geschlechtsspezifischen Budgetanalyse des J+S-Programms werde ausserdem als Massnahme in den Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie 2030 integriert.

Aktuelle geschlechtsspezifische Budgetanalyse der Abteilung "Jugend und Sport" im BASPO (Po. 21.3078)

Da die Schweiz im internationalen Vergleich zwar über ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem verfüge, dies allerdings nicht in Bezug auf die Digitalisierung gelte – etwas, was insbesondere während der Covid-19-Pandemie ersichtlich geworden sei – unterbreitete der Bundesrat dem Parlament Ende November 2023 die Botschaft zum Verpflichtungskredit für ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen für die Jahre 2025–2034. Das Programm, welches den Namen «Digisanté» trägt, basiert auf der Strategie «Gesundheit 2030». Es soll unter anderem medienbruchfreie Datenflüsse ermöglichen und dabei den Datenschutz, die informationelle Selbstbestimmung und Cybersicherheit gewährleisten. Die Gesamtkosten beliefen sich auf CHF 623.8 Mio., wobei CHF 102.6 Mio. mit bestehenden Mitteln aus dem BAG und dem BFS finanziert würden. Die restlichen CHF 521.3 Mio. würden für Personalausgaben (nicht verpflichtungskreditrelevant), Entwicklungskosten und Betriebsausgaben (verpflichtungskreditrelevant) benötigt. Insgesamt dauere das Programm zehn Jahre und sei in die vier thematischen Pakete «Voraussetzungen für die digitale Transformation», «Nationale Infrastruktur», «Behördenleistungen digitalisieren» und «Sekundärnutzung für Planung, Steuerung und Forschung» gegliedert. Die Mittel des Verpflichtungskredits sollen pro Projekt freigegeben werden, wobei der Bundesrat die Kompetenz zur Mittelfreigabe gemäss definierter Kriterien erhalten soll.

Verpflichtungskredit für ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen für die Jahre 2025–2034 (BRG 23.076)

Per Standesinitiative forderte der Kanton Solothurn im Mai 2023 das eidgenössische Parlament auf, Massnahmen zur landesweiten Sicherstellung der Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu ergreifen. Dies soll mittels Schaffung einer nationalen Tarifstruktur und einer Ausbildungsoffensive für Fachpersonen geschehen.
Anfang November 2023 befasste sich die SGK-SR mit dem Solothurner Begehren und gab diesem mit 4 zu 3 Stimmen Folge. Sie anerkenne den Handlungsbedarf sowie die Notwendigkeit für eine Anpassung der Tarife und für eine Ausbildungsinitiative, bei der Versorgung müsse die Zuständigkeit aber bei den Kantone verbleiben, so die Kommission.

Versorgungssicherheit der Kinder- und Jugendpsychiatrie (St.Iv. 23.309)

Ende Oktober 2023 präsentierte der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats der WBK-NR zur «Stärkung der Nationalen Strategie Sucht durch den Einbezug der Cyberabhängigkeit». Inhalt des Postulates war die Forderung, dass Massnahmen zur Bekämpfung von Cyberabhängigkeit ausgearbeitet werden sollen, welche die Bereiche Bildung, Prävention, Behandlung und Risikominderung umfassten. Der Bericht sei unter Berücksichtigung der suchtübergreifenden Nationalen Strategie Sucht 2017–2024 erstellt worden. Eine vom BAG in Auftrag gegebene Situationsanalyse habe ergeben, dass der Bund seine Kompetenzen und Ressourcen in sämtlichen Handlungsfeldern angemessen einsetze. Allerdings sei auch festgestellt worden, dass mit der Plattform «Jugend und Medien» zur Förderung der Medienkompetenz und der Erstellung von Syntheseberichten durch die Expertengruppe Onlinesucht zwei zentrale Aktivitäten im Zusammenhang mit Cyberabhängigkeit bislang noch nicht in den Massnahmenplan der Strategie Sucht integriert worden seien. Die beiden Aktivitäten sollen in den überarbeiteten Massnahmenplan für die Periode 2025 bis 2028 einfliessen. Fortgeführt werden sollen zudem bestehende Aktivitäten aus den Bereichen Forschung/Monitoring, Früherkennung, Frühintervention und Schadensminderung.

Stärkung der Nationalen Strategie Sucht durch den Einbezug der Cyberabhängigkeit (Po. 20.4343)

Das BFS veröffentlichte im Oktober 2023 die Strukturdaten zu Arztpraxen und ambulanten Zentren 2021. Insgesamt arbeiteten Ende 2021 25'439 Ärztinnen und Ärzte in Praxen oder ambulanten Zentren. Davon war mehr als jede vierte Person bereits mindestens sechzigjährig. Bezüglich Verteilung der Geschlechter stellte die Autorenschaft einen Alterseffekt fest: Während sich die unter 45-jährige Ärzteschaft zu fast 61 Prozent aus Frauen zusammensetzte, machte der Anteil des weiblichen Geschlechts bei den über 45-Jährigen nur 39 Prozent aus. In den zwölf Kantonen, in denen 2021 der Anschluss an das elektronische Patientendossier möglich war, nutzten 11.7 Prozent der Arztpraxen und ambulanten Zentren diese Option.

Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren 2021

Im März 2022 wurde von einem überparteilichen Komitee eine Volksinitiative mit dem Titel «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)» lanciert. Damit wollte man als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie erreichen, dass in der Bundesverfassung festgehalten wird, dass Betriebe, Geschäfte und Kulturschaffende einheitlich entschädigt werden und keine interkantonalen Unterschiede bestehen, falls die betroffenen Personen ihrer Arbeit aufgrund einer Epidemie nicht mehr nachgehen können. Das Komitee setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der grössten fünf Parteien und verschiedenen Branchen zusammen. Nachdem das Volksbegehren am 15. März 2022 erfolgreich vorgeprüft worden war, wurde am 29. März 2022 mit der Unterschriftensammlung begonnen. Gemäss NZZ gelang es dem Komitee bis im Januar 2023 allerdings nicht, mehr als 35'000 Unterschriften zusammenzubekommen. Da die Bereitschaft zur Sprechung von notwendigen Zusatzgeldern gefehlt habe, um die erforderlichen 100'000 Unterschriften zu erreichen, sei die Unterschriftensammlung vorzeitig abgebrochen worden, womit die Initiative noch im Sammelstadium scheiterte.

Eidgenössische Volksinitiative Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)

«Schluss mit Faxen. Effiziente Datenbereitstellung der Leistungserbringer an Bund und Kantone während einer Pandemie ermöglichen», lautete der Titel einer Motion Dobler (fdp, SG), die im Juni 2023 eingereicht wurde. Der Motionär spielte damit auf Berichte während der Covid-19-Pandemie an, wonach Daten teilweise mehrfach erfasst worden seien, unter anderem weil sie per Fax gesendet worden waren. Dies habe zu Mehraufwand und Verzögerungen geführt. Folglich forderte der Motionär, dass die Leistungserbringenden die Daten, welche notwendig sind, um eine Gesundheitskrise zu bekämpfen, rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität verfügbar machen und den verantwortlichen Verwaltungseinheiten zustellen. Dabei soll jedoch der Arbeitsaufwand der Leistungserbringenden in Grenzen gehalten werden und Mehrspurigkeiten vermieden werden. Der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Annahme, was der Nationalrat in der Herbstsession 2023 auch diskussionslos und stillschweigend tat.

Schluss mit Faxen. Effiziente Datenbereitstellung der Leistungserbringer an Bund und Kantone während einer Pandemie ermöglichen (Mo. 23.3681)

Mittels eines Postulats wollte Emmanuel Amoos (sp, VS) den Bundesrat im März 2023 mit der Ausarbeitung eines Berichts betrauen, in welchem aufgezeigt werden soll, wie sich die Anstellung von Temporärpflegefachkräften auf Krankenhäuser und Arbeitsplätze auswirkt. Untersucht werden sollen neben den Auswirkungen auf die Festanstellungen und auf die Arbeits- sowie Pflegeleistungsqualität auch die Kosten, die in diesem Zusammenhang für das Gesundheitswesen entstehen. Der Postulant begründete seinen Vorstoss damit, dass die Temporäreinsätze aufgrund des Fachkräftemangels stark zugenommen hätten, dass die Arbeitsbedingungen dieser Personen jedoch prekär seien. Daher sei es angezeigt, die Auswirkungen dieser Einsätze genauer zu untersuchen. Der Bundesrat beantragte den Vorstoss zur Annahme. Er beabsichtige, im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen, welches die zweite Etappe der Pflegeinitiative umsetzen soll, auf die Forderung des Postulats einzugehen. Die Eröffnung der dazugehörigen Vernehmlassung sei bis Ende April 2024 vorgesehen. Nachdem Thomas de Courten (svp, BL) das Geschäft in der Sommersession 2023 bekämpft, in der darauffolgenden Herbstsession die Bekämpfung aber zurückgezogen hatte, gelangte das Postulat Ende September 2023 in den Nationalrat. Dort wurde es diskussionslos und stillschweigend angenommen.

Wie wirken sich Temporärpflegefachkräfte auf Spitäler und Arbeitsplätze aus? (Po. 23.3292)

Im Juni 2023 reichte Baptiste Hurni (sp, NE) ein Postulat mit dem Titel «Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz. Vermeiden wir einen Mangel an Lösungen!» ein. Der Neuenburger Nationalrat forderte eine Bestandesaufnahme der Mittel, um dem Ärztinnen- und Ärztemangel – insbesondere demjenigen der Hausärzteschaft – entgegenwirken zu können. Der Bericht soll zum einen die Instrumente zur Verbesserung der Problematik des Hausärztemangels aufzeigen. Zum anderen soll auf Mittel eingegangen werden, welche verstärkt das Interesse der Studierenden an der Hausarztmedizin hervorrufen und diese dazu bewegen, in der Allgemeinen Inneren Medizin ihren Abschluss zu machen. Ebenfalls behandelt werden soll die Frage bezüglich struktureller und finanzieller Mittel, welche es zur Aufwertung des Hausärztinnenberufs bedarf. Der Bundesrat sprach sich für Annahme des Postulats aus. Wie auch bei einem Postulat Juillard (mitte, JU; Po. 23.3678) solle hierbei zusammen mit den Kantonen analysiert werden, ob über den seit 2012 bestehenden Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung» hinaus noch Handlungsbedarf existiere. In der Herbstsession 2023 nahm der Nationalrat das Geschäft stillschweigend und diskussionslos an.

Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz: Vermeiden wir einen Mangel an Lösungen! (Po. 23.3864)
Dossier: Ärztemangel

Nachdem die SGK-NR im Juli 2023 beantragt hatte, die Behandlungsfrist einer parlamentarischen Initiative Roth Pasquier (mitte, FR) zum Sparpotenzial der von Apothekerinnen und Apothekern erbrachten Leistungen um zwei Jahre zu verlängern, stimmte die grosse Kammer diesem Antrag in der darauffolgenden Herbstsession stillschweigend zu.

Unverzüglich das Sparpotenzial der von Apothekerinnen und Apothekern erbrachten Leistungen nutzen (Pa.Iv. 20.457)

Ende September 2021 reichte Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) ein Postulat zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung im ländlichen Raum und in den Bergregionen ein. Sie forderte vom Bundesrat einen Bericht mit Massnahmen und Strategien, die es den lokalen Akteurinnen und Akteuren erlauben, die Gesundheitsversorgung auch in diesen Regionen zu garantieren. Zwei Jahre nachdem das Geschäft eingereicht worden war, wurde es im Nationalrat behandelt. Vor ihren Ratskolleginnen und -kollegen erläuterte die Postulantin die Dringlichkeit ihres Anliegens. Während die medizinische Versorgung immer mehr nachgefragt werde, gebe es immer weniger Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner in ländlichen Regionen und Bergregionen. Dies habe zur Folge, dass Gesundheitsprobleme zu spät festgestellt würden und als Konsequenz aufwendigere Therapien notwendig seien. Zudem suchten die in den betroffenen Regionen wohnhaften Personen deshalb bei einem Problem oft direkt die Notfallaufnahme eines Spitals auf. Beides führe zu höheren Kosten. Daher sollten innovative Ansätze überprüft werden – etwa digitale Diagnose- und Betreuungsmöglichkeiten, mobile Praxen oder Fahrdienste. Gesundheitsminister Alain Berset anerkannte zwar die Wichtigkeit des Anliegens, beantragte in Anbetracht zweier bereits überwiesener Postulate (Po. 23.3864; Po. 23.3678), bei deren Erfüllung schon auf die Forderungen der Postulantin eingegangen werde, aber die Ablehnung des Vorstosses. Mit 100 zu 78 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) nahm der Nationalrat das Postulat an. Während sich die Fraktionen der SP, der Grünen und der Mitte geschlossen respektive mit einer Enthaltung für den Vorstoss aussprachen, stimmten die GLP-, SVP- und FDP.Liberalen-Fraktionen einstimmig respektive grossmehrheitlich gegen das Postulat.

Die medizinische Grundversorgung im ländlichen Raum und in den Berggebieten sicherstellen (Po. 21.4226)
Dossier: Ärztemangel

Mittels einer Motion wollte Meret Schneider (gp, ZH) eine Anpassung der Tierschutzverordnung erreichen, welche das Absolvieren eines Sachkundenachweises für Pferdehalterinnen und Pferdehalter zum Gegenstand hatte.
Das Geschäft kam in der Herbstsession 2023 in den Nationalrat. Dort erklärte die Motionärin, dass die Pflicht zu einer entsprechenden Ausbildung erst bei mehr als fünf Tieren gelte. Dies sei problematisch, da Tierschutzverstösse zumeist im Freizeitpferdesport geschähen. Personen, welche diese Form von Sport betrieben, würden jedoch oft Einzelpferde halten. Einerseits litten so Pferde unter der nicht artgerechten Haltung und der unsachgemässen Anwendung von Hilfsmitteln. Andererseits stellten Reiterinnen und Reiter ohne spezielle Ausbildung auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, wenn sie öffentliche Strassen nutzten. Bundesrat Berset sah keinen Bedarf für die beantragte Verordnungsänderung, da auch Personen ohne entsprechende Qualifikationen zur Einhaltung des Tierschutzes verpflichtet seien. Weiter seien in den Kantonen die notwendigen Mittel vorhanden, um Mängel bezüglich der Haltungsbedingungen zu beheben. Der Bundesrat mache zudem darauf aufmerksam, dass die Annahme des Postulats mit einer nicht gerechtfertigten administrativen Belastung einhergehe.
Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 109 zu 66 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) ab. Einzig die Fraktionen der Grünen und der SP stimmten dem Vorstoss zu.

Sachkundenachweis für Pferdehalter (Po. 21.4298)

Im April 2023 reichte die Mehrheit der SGK-NR ein Postulat ein, mit dem sie die Prüfung eines schweizerischen Beitritts zur BeNeLuxA-Initiative durch den Bundesrat forderte. Diese strebt eine verstärkte internationale Zusammenarbeit im Arzneimittelsektor an. Dabei sollen die notwendigen Massnahmen und die Rechtsgrundlagen dargelegt werden, welche für den Beitritt benötigt werden. Gemäss der Website der Initiative will diese den nachhaltigen Zugang zu Arzneimitteln und deren angemessene Verwendung in den Teilnehmerländern fördern. Daneben soll der Informationsasymmetrie begegnet werden, welche zwischen den Zulassungsinhaberinnen und den Behörden bestehe, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme, in welcher er die Annahme des Geschäfts beantragte. Die Landesregierung betonte weiter die Bedeutung einer gemeinsamen Arzneimittelbeurteilung und von Verhandlungen mit den Pharmakonzernen. Dadurch würden Qualität und Effizienz erhöht und die Verhandlungsposition der Schweiz gestärkt, was die Medikamentenvergütung verbessere. Trotzdem sei ein Beitritt zur BeNeLuxA-Initiative gegenwärtig keine Alternative zu den Preismodellen, die im Zusammenhang mit dem Kostendämpfungspaket 2 (BRG 22.062) aktuell im Parlament besprochen würden, machte der Bundesrat klar. Das Postulat stand während der Herbstsession 2023 auf der Traktandenliste des Nationalrats. Gegen das Begehren sprach sich eine Minderheit der Kommission rund um Andreas Glarner (svp, AG) aus. Wie der Aargauer während der Debatte zum Kostendämpfungspaket 2 erklärte, sah er unter anderem die Schweizer Souveränität bezüglich Medikamentenpreisgestaltung in Gefahr. Nachdem der erste Vizepräsident, Eric Nussbaumer (sp, BL), erläutert hatte, dass der Vorstoss im Rahmen des Geschäfts 22.062 behandelt worden sei, nahm die grosse Kammer das Postulat mit 144 zu 42 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) an. Die Fraktionen der SP, GLP, FDP, Mitte und der Grünen stimmten geschlossen für das Geschäft, die SVP-Fraktion sprach sich grossmehrheitlich dagegen aus.

Beitritt zur Beneluxa-Initiative (Po. 23.3505)

Nachdem der Abschreibungsantrag zum Postulat Frehner (svp, BS) zu den Massnahmen gegen die Überversorgung im Gesundheitswesen im Jahr 2017 vom Nationalrat abgelehnt worden war, erfolgte die Abschreibung durch die grosse Kammer im Herbst 2023. Sie stand in Zusammenhang mit dem zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung, mit welchem sich der Nationalrat während der Herbstsession 2023 erstmals befasste.

Massnahmen gegen die Überversorgung im Gesundheitswesen

Im Juni 2022 reichte die SGK-NR ein Postulat zum Thema «Betreuung von Menschen mit Demenz» ein. Konkret wollte sie den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichts betrauen, in dem dargelegt wird, wie die Finanzierung dieser Betreuungsleistungen ortsunabhängig verbessert werden kann. Das Geschäft kam in der Herbstsession 2022 in den Nationalrat, wo Barbara Gysi (sp, SG) und Benjamin Roduit (mitte, VS) das Kommissionsanliegen vorstellten. Bis 2050 sei zu erwarten, dass die Zahl an Menschen mit Demenzerkrankung in der Schweiz um 300'000 Personen zunehmen werde – heute lebten hierzulande rund 147'000 Personen mit dieser Krankheit. Dabei übernähmen Angehörige einen signifikanten Anteil der anfallenden Kosten und würden fast die Hälfte der Betreuungsleistungen erbringen. Gysi erklärte, dass es zwar bereits verschiedene Arbeiten zur Thematik gebe, dass es nun aber «konkrete[r] Massnahmen» bedürfe, um tatsächlich eine Verbesserung der Betreuungssituation zu erzielen. Eine Minderheit Aeschi (svp, ZG) empfahl das Postulat zur Ablehnung. Thomas Aeschi verwies auf die Nationale Plattform Demenz, im Rahmen derer sechs Schwerpunkte definiert wurden, welche den geforderten Bericht obsolet machten. Ebenfalls gegen den Vorstoss sprach sich Gesundheitsminister Berset aus. Auch nach Ansicht des Bundesrates könnten die von der Kommission aufgeworfenen Fragen im Zuge der laufenden Arbeiten geklärt werden. Mit 115 zu 71 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) folgte die Ratsmehrheit der Kommissionsmehrheit und nahm das Postulat an. Die Fraktionen der SP, GLP, der Mitte und der Grünen stimmten geschlossen für Annahme des Vorstosses, die Fraktion der SVP geschlossen dagegen. Einzig die FDP-Fraktion zeigte sich gespalten, wobei das fraktionsinterne Nein-Lager deutlich in Überzahl war.

Betreuung von Menschen mit Demenz. Finanzierung verbessern (Po. 22.3867)

Der Ständerat musste sich während der Herbstsession 2023 ein zweites Mal mit einer Motion Ettlin (mitte, OW) zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen auseinandersetzen, da der Nationalrat im Frühling eine Änderung an Ziffer 2 eingeführt hatte. Diese betraf die Datennutzung zur besseren Bewältigung von Versorgungsengpässen bei Humanarzneimitteln sowie ein Obligatorium für Sicherheitsmerkmale auf Medikamentenverpackungen. Motionär und SGK-SR-Sprecher Ettlin unterstützte die nationalrätliche Absicht, dass der Verweis auf das Swiss Medicines Verification System (SMVS) gestrichen werden soll. Zudem betonte er, dass sich die Kennzeichnungspflicht nur auf verschreibungspflichtige Medikamente beziehen soll. Gesundheitsminister Alain Berset äusserte sich im Namen des Gesamtbundesrats skeptisch gegenüber dem angesprochenen Obligatorium, da diese Massnahme kostenintensiv und nicht notwendig sei. Dennoch stimmte der Ständerat der Änderung an Ziffer 2 stillschweigend zu und überwies damit die Motion an den Bundesrat.

Masterplan zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Nutzung von gesetzlichen Standards und bestehenden Daten (Mo. 22.3859)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Nachdem sich die SGK-SR deutlich gegen eine Standesinitiative des Kantons Solothurn zur Cannabis-Legalisierung ausgesprochen hatte, war es in der Herbstsession 2023 am Ständerat, das Geschäft zu diskutieren. Hans Stöckli (sp, BE) machte sich im Namen der Kommission dafür stark, der Initiative keine Folge zu geben. Er begründete diese Haltung, indem er auf die parlamentarische Initiative Siegenthaler (mitte, BE; Pa.Iv. 20.473) verwies, die quasi «deckungsgleich» mit der Solothurner Standesinitiative sei. Eine Annahme Letzterer würde zu Doppelspurigkeiten führen, was man vermeiden wolle. Stillschweigend gab der Ständerat dem Geschäft keine Folge.

Cannabis-Legalisierung (St.Iv. 22.317)