Die Kantone Graubünden, Freiburg, Bern und Solothurn meldeten ihren Anspruch auf die Beherbergung des im Entwurf zum Sprachengesetz vorgesehenen Instituts zur Förderung der Mehrsprachigkeit an. Der Kanton Graubünden machte geltend, er sei von der Problematik der Mehrsprachigkeit intensiv betroffen und biete daher gute Voraussetzungen als Standort für die Mehrsprachigkeitsforschung. Bern wies auf das in Biel angesiedelte «Forum der Zweisprachigkeit» hin, Freiburg auf seine Rolle als einzige zweisprachige Universitätsstadt und Solothurn auf seine Lage an der Schwelle der Deutschschweiz zur Romandie und am Schnittpunkt der Nord-, Süd-, West- und Ostverbindungen sowie auf den Umstand, dass sich der Geschäftssitz der ch-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit seit 1967 in Solothurn befindet.
- Schlagworte
- Datum
- 26. Februar 2002
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Akteure
- Quellen
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- BüZ, 11.1. und 25.1.02; LT, 9.2.02; SZ, 22.2.02; NZZ, 26.2.02
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 08.11.2019
Aktualisiert am 08.11.2019