Petition «Stopp der Gewalt gegen die Polizei» (Pt. 10.2016)

Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Stopp der Gewalt gegen die Polizei

Mit der Petition «Stopp der Gewalt gegen die Polizei» forderte der Verband Schweizerischer Polizeibeamter die Wiedereinführung kurzer Freiheitsstrafen sowie die Erhöhung der Mindeststrafandrohung und die Verdopplung des Strafmasses im Wiederholungsfall bei Gewalt gegen Beamte und Behörden (Art. 285 StGB). Die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte sei auch eine zunehmende Gewalt gegen den Staat und deren Bagatellisierung wirke sich negativ auf den Respekt gegenüber dem Staat und damit auch auf die innere Sicherheit der Schweiz aus, so die Begründung. Eine knappe Mehrheit von 10 zu 9 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) der RK-NR beantragte ihrem Rat, der Petition keine Folge zu geben, da sie den richterlichen Ermessensspielraum einschränken würde. Die starke Minderheit plädierte hingegen für Folge geben und konnte sich im Nationalratsplenum im Herbst 2010 mit 114 zu 62 Stimmen durchsetzen. Damit ist die RK-NR beauftragt, einen Vorstoss zu diesem Thema auszuarbeiten.

Nachdem der Nationalrat der Petition «Stopp der Gewalt gegen die Polizei» des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter im Herbst 2010 Folge gegeben hatte, erarbeitete seine Rechtskommission ein Postulat zum besseren strafrechtlichen Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt (Po. 13.4011), das das Anliegen der Petition aufnahm. Weil dieses vom Nationalrat im Frühling 2014 angenommen worden war, erachtete die RK-SR die Petition nunmehr als obsolet. Der Ständerat gab ihr im Frühjahr 2015 daher keine Folge und erledigte sie damit.

Besserer strafrechtlicher Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt (Po. 13.4011)

Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Stopp der Gewalt gegen die Polizei

Staatsangestellte – insbesondere Polizeibehörden – sollten besser vor Gewalt geschützt werden. Der Nationalrat überwies mit 122 zu 37 Stimmen bei 13 Enthaltungen ein entsprechendes Postulat seiner Kommission für Rechtsfragen an den Bundesrat und beauftragte diesen damit, die Notwendigkeit von zusätzlichen Massnahmen zu prüfen. In der Folge wurden die Standesinitiativen des Kantons Genf (Kt.Iv. 12.306) und des Kantons Waadt (Kt.Iv. 11.312), die beide einen Gesetzeserlass zum besseren Schutz der Polizeibeamten im Sinne der Petition «Stopp der Gewalt gegen die Polizei» des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter forderten, sistiert.

In Erfüllung des Postulats 13.4011 der RK-NR, das auf die Petition «Stopp der Gewalt gegen die Polizei» des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter zurückging, veröffentlichte der Bundesrat Ende 2017 einen Bericht über den besseren strafrechtlichen Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt. Darin setzte er die wahrgenommene Zunahme an Gewaltbereitschaft und Abnahme an Respekt gegenüber Repräsentantinnen und Repräsentanten der Staatsgewalt mit einem allgemeinen gesellschaftlichen Wertewandel in Verbindung und bedauerte, dessen vielfältige Ursachen nicht in einem Postulatsbericht ergründen zu können. Dennoch sei sich der Bundesrat seiner Verantwortung bewusst und setze alles daran, um Gewalt an Staatsangestellten zu verhindern. Aufgrund der föderativen Kompetenzverteilung verfüge er jedoch nur über einen eingeschränkten Handlungsspielraum, den er mit den beiden StGB-Revisionsprojekten zur Änderung des Sanktionenrechts und zur Harmonisierung der Strafrahmen derzeit ausgeschöpft habe. Der Schutz der Staatsangestellten könnte darüber hinaus aber in drei Bereichen ausserhalb des Strafrechts verbessert werden, so das Fazit: erstens über die Verstärkung der gesellschaftspolitischen Gewaltprävention durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und entsprechende Sensibilisierungsmassnahmen, zweitens über wissenschaftliche, statistische Analysen, die den zurzeit fehlenden, lückenlosen Überblick über die gesamtschweizerische Situation bieten könnten und drittens über organisatorische und baulich-technische Massnahmen für ein strategisches Risikomanagement der Verwaltungsstellen.

Strafrahmen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte überprüfen (Kt.Iv. 14.301)

Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Mit einer Anfang 2014 eingereichten Standesinitiative forderte der Kanton Tessin die Bundesversammlung auf, die Strafrahmen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB) sowie für die Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) hinsichtlich ihrer Angemessenheit zu überprüfen. Im Jahr 2012 habe es gemäss Zahlen des BfS in der Schweiz 2957 Fälle von Gewalt und Drohung gegen Beamte gegeben – mehr als 90% davon gegen Polizeibeamte –, wohingegen zehn Jahre zuvor nur gut 700 solche Fälle verzeichnet worden seien. Nicht zuletzt bei Sportanlässen komme es immer wieder zu solchen Gefährdungen durch Hooligans. Weder das Hooligan-Konkordat noch die nationale Kampagne gegen Gewalt an Ordnungskräften entfalte ausreichende Wirkung, weshalb die Strafrahmen im Strafgesetzbuch auf ihre Angemessenheit überprüft werden müssten. Die RK-SR unterstützte das Anliegen im Januar 2015 einstimmig; ihre Schwesterkommission gab der Initiative im Juni mit 20 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung Folge.

Im Sommer 2017 verlängerte der Ständerat die Behandlungsfrist für die Standesinitiative des Kantons Tessin zur Überprüfung der Angemessenheit der Strafrahmen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB) sowie für die Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) bis zur Sommersession 2019. Er folgte damit dem einstimmigen Antrag seiner Rechtskommission. Die Umsetzung der Standesinitiative soll mit der Revision des Besonderen Teil des Strafgesetzbuches koordiniert werden, wozu schon länger eine Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen in Aussicht gestellt worden war. Durch eine vom Nationalrat gutgeheissene und beim Ständerat hängige Kommissionsmotion der RK-NR wird dieser Stein voraussichtlich ins Rollen gebracht werden.

Gleichzeitig mit der Standesinitiative 14.311 und der parlamentarischen Initiative 16.408 verlängerte der Ständerat in der Sommersession 2019 stillschweigend die Behandlungsfrist für die Tessiner Standesinitiative zur Überprüfung der Strafrahmen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die geforderten Anpassungen am Besonderen Teil des Strafgesetzbuches sollen im Rahmen der hängigen Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung geprüft werden.

In der Herbstsession 2021 verlängerte der Ständerat die Behandlungsfrist der Tessiner Standesinitiative zur Überprüfung der Strafrahmen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zum dritten Mal um weitere zwei Jahre. Das Anliegen sei Gegenstand der laufenden Differenzbereinigung im Entwurf zur Strafrahmenharmonisierung; deren Ergebnis soll abgewartet werden, bevor mit der Standesinitiative weiter verfahren wird, erklärte Beat Rieder (mitte, VS) als Sprecher der zuständigen RK-SR.

Mit der Harmonisierung der Strafrahmen, die in der Wintersession 2021 vom Parlament verabschiedet worden war, wurden die Strafbestimmungen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verschärft. Die RK-SR erachtete das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Tessin, die eine Überprüfung ebendieser Strafrahmen verlangte, damit als erfüllt und beantragte im Frühling 2022, die Initiative abzuschreiben. Der Ständerat folgte im Sommer 2022 diesem Antrag stillschweigend und stimmte der Abschreibung – ebenso wie jener der Standesinitiativen des Kantons Bern (Kt.Iv. 16.317) – zu. Gleichzeitig lehnte er es ab, der Standesinitiative des Kantons Waadt (Kt.Iv. 11.312) mit ähnlichem Anliegen Folge zu geben.

Ebenso wie der Ständerat erachtete die Mehrheit der RK-NR das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Tessin für eine Überprüfung der Strafrahmen bei Gewalt gegen Behörden und Beamte durch die Harmonisierung der Strafrahmen als erfüllt. Sie beantragte folglich im Sommer 2022, die Initiative abzuschreiben. Eine Kommissionsminderheit vertrat hingegen die Ansicht, dass das Anliegen nur ungenügend – mit einem «Mikrokompromissli», wie Minderheitsvertreter Mauro Tuena (svp, ZH) im Ratsplenum sagte – umgesetzt worden sei und plädierte gegen Abschreiben. Der Nationalrat folgte im Herbst 2022 dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und schrieb die Initiative mit 94 zu 79 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Sie ist damit – ebenso wie die Standesinitiativen des Kantons Waadt (Kt.Iv. 11.312) und des Kantons Bern (Kt.Iv. 16.317) mit ähnlichen Anliegen – erledigt.

Strengere Bestrafung bei Aggressionen gegen Beamte und Behörden (Mo. 14.3995)

Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

In der Herbstsession 2016 stimmte der Nationalrat einer Motion Freysinger (svp, VS) zu und forderte damit eine strengere Bestrafung bei Aggressionen gegen Beamte und Behörden. Die im einschlägigen Art. 285 StGB vorgesehene Höchststrafe von drei Jahren Haft soll auf fünf Jahre angehoben werden. Zudem soll in jedem Fall eine mindestens einjährige Freiheitsstrafe verhängt werden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, da härtere Strafen nicht erwiesenermassen zu weniger Straftaten führten und der geltende Strafrahmen von den Gerichten schon heute nicht ausgeschöpft werde. Die 92 zustimmenden Abgeordneten aus den Fraktionen der SVP, CVP und BDP liessen sich von dieser Argumentation allerdings nicht überzeugen. Sie setzten sich gegen 72 ablehnende Stimmen bei 18 Enthaltungen durch.

Der Ständerat beriet die Motion Freysinger (svp, VS), die Aggressionen gegen Beamte und Behörden strenger bestrafen wollte, in der Frühjahrssession 2017 und lehnte sie mit 33 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Stossrichtung der Motion wurde grundsätzlich begrüsst, aber mit der Formulierung waren sowohl die vorberatende Rechtskommission als auch der Rat mehrheitlich nicht einverstanden. Vor allem die Forderung nach einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft für alle Vergehen, die unter Art. 285 StGB fallen, stand wegen Unverhältnismässigkeit in der Kritik. Stattdessen warte man auf die bundesrätliche Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen.

Anpassung des Strafmasses bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Pa.Iv. 16.496 und 16.501)

Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Angestossen durch die öffentliche Debatte um die zunehmende Gewalt gegen Beamte und bekräftigt durch die mehr als 12'000 Unterschriften, die der Tessiner Verein «Amici delle Forze di Polizia Svizzere» zusammen mit dem Verband Schweizerischer Polizeibeamter und dem Verband der Tessiner Kommunalpolizeien mit einer Online-Petition für die Verschärfung der einschlägigen Strafbestimmung gesammelt hatte, reichten die beiden bürgerlichen Nationalräte Bernhard Guhl (bdp, AG; Pa.Iv. 16.496) und Marco Romano (cvp, TI; Pa.Iv. 16.501) Ende 2016 zwei gleichlautende parlamentarische Initiativen ein. Angesichts der immer häufiger und brutaler werdenden Angriffe auf Behörden und Beamte müsse der Ruf nach konsequentem Durchgreifen endlich gehört werden, forderten sie. Mit der Festschreibung klarer Minimalstrafen in Art. 285 StGB könne ein klares Zeichen, sowohl in präventiver als auch in repressiver Hinsicht, gesetzt werden, so die Begründung der Initianten. Ihrem Ansinnen nach soll Gewalt an Beamten (nicht aber blosse Drohung) neu mit mindestens drei Tagen Freiheitsstrafe geahndet und die vorgesehene Höchststrafe im qualifizierten Wiederholungsfall sogar verdoppelt werden können. Ebenfalls eine Geld- oder Freiheitsstrafe erhalten sollen zudem Mitläufer, die zwar selbst keine Gewalt ausgeübt haben, jedoch Teil einer gewalttätigen Gruppe waren.

Im Februar 2018 gab die Rechtskommission des Nationalrats den beiden gleichlautenden parlamentarischen Initiativen Guhl (bdp, AG; Pa.Iv. 16.496) und Romano (cvp, TI; Pa.Iv. 16.501) zur Anpassung des Strafmasses bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte Folge. Da man immer noch auf die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen warte, sende sie mit der Annahme der Initiativen ein klares Signal, dass es an der Zeit sei zu handeln, erklärte sie.
Ein knappes Jahr später, als der Entwurf zur Strafrahmenharmonisierung vorlag, lehnte ihre Schwesterkommission die Initiativen ab, weil sie die geforderten Anpassungen im Rahmen ebendieser Vorlage vornehmen wollte.

Anders als ihre Schwesterkommission wollte die RK-NR trotz der inzwischen angelaufenen parlamentarischen Beratung der Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung, im Zuge deren auch das Strafmass für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte angepasst werden könnte, mehrheitlich an den beiden parlamentarischen Initiativen Guhl (bdp, AG; Pa.Iv. 16.496) und Romano (cvp, TI; Pa.Iv. 16.501) mit ebendiesem Anliegen festhalten. Im Gegensatz zur Kommissionsminderheit, die den Initiativen keine Folge mehr geben wollte, sehe die Mehrheit Handlungsbedarf; man müsse Behörden und Beamte besser schützen, und zwar «nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag», appellierte Berichterstatter Philipp Bregy (cvp, VS) an das Ratsplenum. Mit 109 zu 77 Stimmen gab der Nationalrat im Frühling 2020 beiden Initiativen Folge.

Das Schicksal der beiden parlamentarischen Initiativen Guhl (bdp, AG; Pa.Iv. 16.496) und Romano (cvp, TI; Pa.Iv. 16.501) mit der Forderung, das Strafmass für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte anzupassen, wurde in der Sommersession 2021 endgültig besiegelt. Der Ständerat schloss sich stillschweigend dem Entscheid seiner Rechtskommission an, das Anliegen im Rahmen der hängigen Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung umzusetzen und den beiden Initiativen keine Folge zu geben.

Standesinitiative BE fordert Freiheitsstrafe bei Gewalt gegen Beamte (Kt.Iv. 16.317)

Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Als Reaktion auf die zunehmenden Fälle von Gewalt und Drohungen gegen Beamte, seien es Polizistinnen und Polizisten, Beamte in Sozialdiensten oder bei Betreibungsämtern, reichte der Kanton Bern im Oktober 2016 eine Standesinitiative ein, mit der er bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zwingend eine Freiheitsstrafe forderte. Im Januar 2017 bzw. im Februar 2018 gaben die Rechtskommissionen beider Räte der Standesinitiative Folge.

Im Frühjahr 2020 verlängerte der Ständerat die Frist für die Berner Standesinitiative mit der Forderung nach einer zwingenden Freiheitsstrafe bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte um zwei Jahre. Über den einschlägigen Strafrahmen könne das Parlament im Zuge der laufenden Strafrahmenharmonisierung entscheiden, deren Verabschiedung deshalb abgewartet werden solle, begründete die zuständige Rechtskommission das Vorgehen.

Mit der Harmonisierung der Strafrahmen, die in der Wintersession 2021 vom Parlament verabschiedet worden war, wurden die Strafbestimmungen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verschärft. Die RK-SR erachtete das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Bern, die eine zwingende Freiheitsstrafe bei ebendiesen Delikten verlangte, damit im Kern als erfüllt und beantragte im Frühling 2022, die Initiative abzuschreiben. Der Ständerat folgte im Sommer 2022 diesem Antrag stillschweigend und stimmte der Abschreibung – ebenso wie jener der Standesinitiative des Kantons Tessin (Kt.Iv. 14.301) – zu. Gleichzeitig lehnte er es ab, der Standesinitiative des Kantons Waadt (Kt.Iv. 11.312) mit ähnlichem Anliegen Folge zu geben.

Ebenso wie der Ständerat erachtete die Mehrheit der RK-NR das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Bern für eine zwingende Freiheitsstrafe bei Gewalt gegen Behörden und Beamte durch die Harmonisierung der Strafrahmen im Grunde genommen als erfüllt. Sie beantragte folglich im Sommer 2022, die Initiative abzuschreiben. Eine Kommissionsminderheit vertrat hingegen die Ansicht, dass das Anliegen nur ungenügend – mit einem «Mikrokompromissli», wie Minderheitsvertreter Mauro Tuena (svp, ZH) im Ratsplenum sagte – umgesetzt worden sei und plädierte gegen Abschreiben. Der Nationalrat folgte im Herbst 2022 dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und schrieb die Initiative mit 94 zu 80 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Sie ist damit – ebenso wie die Standesinitiativen des Kantons Waadt (Kt.Iv. 11.312) und des Kantons Tessin (Kt.Iv. 14.301) mit ähnlichen Anliegen – erledigt.

Schärfere Strafen bei Gewalt gegen Polizei, Behörden und Beamte (Mo. 16.3547)

Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Mit einer im Sommer 2016 eingereichten Motion reagierte Nationalrätin Silvia Flückiger-Bäni (svp, AG) auf die ihrer Ansicht nach nicht mehr hinnehmbare Gewalt gegen die Polizei in jüngster Zeit. Sie forderte, die entsprechende Strafbestimmung (Art. 285 StGB) dahingehend zu verschärfen, dass bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zwingend eine unbedingte Gefängnisstrafe auszusprechen und überdies der Arbeitgeber über ein rechtskräftiges Urteil im Zusammenhang mit diesem Straftatbestand zu informieren ist. Damit wollte die Motionärin einerseits eine abschreckende Wirkung erzielen und so die Zahl der Gewalttaten senken und andererseits die Attraktivität des Polizeistandes fördern, um sicherzustellen, dass auch in Zukunft fähige Leute diesen Beruf wählen. Obschon der Bundesrat die Ablehnung des Vorstosses empfahl, da die Thematik in der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen behandelt werde, stimmte die grosse Kammer im März 2018 der Motion mit 96 zu 92 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

Im Gegensatz zum Nationalrat blieb die Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) für schärfere Strafen bei Gewalt gegen Polizei, Behörden und Beamte im Ständerat chancenlos. Die kleine Kammer folgte in der Herbstsession 2018 dem einstimmigen Antrag ihrer Rechtskommission und erteilte dem Vorstoss eine stillschweigende Absage. Sie verkenne damit nicht den politischen Handlungsbedarf in dieser Sache, erachte die Forderungen der Motion jedoch als unverhältnismässig für den sehr breiten und facettenreichen Tatbestand von Art. 285 StGB, begründete die Kommission ihren Antrag. Der Problematik werde stattdessen im Zuge der Strafrahmenharmonisierung Rechnung getragen.

Landfriedensbruch ist kein Bagatelldelikt (Mo. 17.3863)

Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Die steigende Zahl von Gewalttaten im Umfeld von politischen Demonstrationen und Sportveranstaltungen war es, die Ständerat Beat Rieder (cvp, VS) dazu veranlasste, mittels Motion ein höheres Strafmass für Landfriedensbruch gemäss Art. 260 StGB zu fordern. Zusätzlich zu einer Geldstrafe soll zukünftig zwingend immer auch eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, so die Forderung des Motionärs. Der richterliche Ermessensspielraum bliebe insofern erhalten, als dass keine Mindeststrafe vorgesehen und auch bedingte Strafen nicht ausgeschlossen würden. Wie schon seine vorberatende Rechtskommission zeigte sich auch der Ständerat in dieser Frage gespalten. Während die knappe Mehrheit der Freiheitsstrafe eine stärkere präventive Wirkung zusprach, argumentierte die Minderheit vergeblich, dass es sich einerseits mehr um ein Durchsetzungs- als um ein Rechtsetzungsproblem handle, da solche Personen nur schwer gefasst werden könnten, und dass man diese Problematik andererseits besser in der anstehenden Diskussion um die Harmonisierung der Strafrahmen angehen solle, um eine Unverhältnismässigkeit in den Strafrahmen zu verhindern. Minderheitsvertreter wiesen darauf hin, dass es mit der vom Motionär vorgeschlagenen Regelung möglich würde, nicht gewalttätige Beteiligte einer Manifestation für den Landfriedensbruch härter zu bestrafen als gewalttätige Beteiligte für beispielsweise Sachbeschädigungen, Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Rieder entgegnete jedoch, ohne die Strafmasserhöhung nehme man den Einsatzkräften die «Lust, überhaupt zu intervenieren», da sich ein Einsatz nicht lohne, wenn die gefassten Personen am Ende mit einer bedingten Geldstrafe davonkämen. So nahm der Ständerat den Vorstoss im Sommer 2018 mit 21 zu 18 Stimmen an.

Anders als zuvor der Ständerat fand der Nationalrat in der Wintersession 2018 keinen Gefallen am Vorhaben der Motion Rieder (cvp, VS), das Strafmass für Landfriedensbruch nach Art. 260 StGB dahingehend zu erhöhen, dass zusätzlich zu einer Geldstrafe zwingend immer auch eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden muss. Stillschweigend folgte er dem Antrag seiner Rechtskommission und lehnte die Motion ab. Es sei unverhältnismässig, die blosse Teilnahme an einer Veranstaltung, in deren Rahmen es zu Gewalttätigkeiten komme, härter zu bestrafen als die Begehung einer Gewalttat – zum Beispiel Körperverletzung – selber. Ausserdem verwies die Kommission auf die anstehende Harmonisierung der Strafrahmen, die eine geeignete Gelegenheit biete, die von der Motion aufgeworfene Frage zu entscheiden.

Kampf gegen den Autoritätsverlust von Staatsangestellten (Mo. 16.3707)

Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Im Kampf gegen den Autoritätsverlust von Staatsangestellten forderte CVP-Nationalrat Leo Müller (cvp, LU), ein Antragsrecht auf Strafverfolgung für deren vorgesetzte Behörde einzuführen. Beamte, welche in Ausübung ihrer Arbeit an vorderster Front stehen, seien immer häufiger Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede ausgesetzt. Besonders Mitarbeitende von Behörden mit heiklen Aufgaben wie der Polizei, des Sozialamts, des Betreibungs- sowie des Konkursamts seien davon betroffen. Mit der Motion wolle er Staatsangestellten, welche als Privatpersonen keine Strafanzeige erstatten möchten, «den Rücken stärken». Dies, indem deren vorgesetzte Behörde die Möglichkeit bekäme, Anzeige gegen Beamtenbeleidigung einzureichen, sofern diese in Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgte, erklärte der Motionär im Rat.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass die freie Entscheidung der Beamten zwischen Strafverfolgung und Schutz der Privatsphäre dadurch gefährdet würde. Folge davon wäre die unfreiwillige Mitarbeit in einem Strafverfahren, was für die Betroffenen zu einer Belastung werden könnte. Der Bundesrat war zudem der Meinung, dass die vorgeschlagene Gesetzesanpassung das Ziel der Motion verfehle; sinnvoller zur Erfüllung des Anliegens sei es, Beamte bei der selbstständigen Strafanzeige zu unterstützen und zu begleiten. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates stimmte die Mehrheit des Nationalrates in der Herbstsession 2018 dem Vorstoss zu.

Auf Antrag seiner Rechtskommission lehnte der Ständerat in der Sommersession 2022 die Motion Müller (cvp, LU) mit dem Ziel, den Autoritätsverlust von Staatsangestellten zu bekämpfen, stillschweigend ab. Nach eingehender Prüfung durch die Subkommission habe man darauf verzichtet, das Anliegen in die Strafrahmenharmonisierung aufzunehmen, weshalb es als erledigt zu betrachten sei, argumentierte die RK-SR in ihrem Bericht.

Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter (Kt.Iv. 11.312)

Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Stopp der Gewalt gegen die Polizei

Mit der Harmonisierung der Strafrahmen, die in der Wintersession 2021 vom Parlament verabschiedet worden war, wurden die Strafbestimmungen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verschärft. Die RK-SR erachtete das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Waadt, die eine strengere Bestrafung ebendieser Delikte im Sinne der Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter (Pet. 10.2016) verlangte, damit als erfüllt und beantragte im Frühling 2022, ihr keine Folge zu geben. Die Räte hatten die Behandlung der 2011 eingereichten Initiative im Jahr 2014 ausgesetzt, da über die Forderung im Zuge der Strafrahmenharmonisierung entschieden werden würde. Im Sommer 2022 folgte der Ständerat dem Antrag seiner Kommission stillschweigend und gab der Initiative keine Folge. Gleichzeitig schrieb er die Standesinitiative des Kantons Tessin (Kt.Iv. 14.301) und des Kantons Bern (Kt.Iv. 16.317) mit ähnlichen Anliegen ab.

Ebenso wie der Ständerat erachtete die Mehrheit der RK-NR das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Waadt für eine strengere Bestrafung von Gewalt gegen Behörden und Beamte durch die Harmonisierung der Strafrahmen als erfüllt. Sie beantragte folglich im Sommer 2022, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit vertrat hingegen die Ansicht, dass das Anliegen nur ungenügend – mit einem «Mikrokompromissli», wie Minderheitsvertreter Mauro Tuena (svp, ZH) im Ratsplenum sagte – umgesetzt worden sei und plädierte für Folgegeben. Der Nationalrat folgte im Herbst 2022 dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und gab der Initiative mit 97 zu 79 Stimmen keine Folge. Sie ist damit – ebenso wie die Standesinitiativen des Kantons Tessin (Kt.Iv. 14.301) und des Kantons Bern (Kt.Iv. 16.317) mit ähnlichen Anliegen – erledigt.

Härtere Sanktionen bei Straftaten gegen Behörden und Beamte (Kt.Iv. 12.306)

Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Stopp der Gewalt gegen die Polizei

Mit der Harmonisierung der Strafrahmen, die in der Wintersession 2021 vom Parlament verabschiedet worden war, wurden die Strafbestimmungen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verschärft. Die Mehrheit der RK-NR erachtete das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Genf, die härtere Sanktionen bei ebendiesen Delikten im Sinne der Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter (Pet. 10.2016) verlangte, damit als erfüllt und beantragte im Sommer 2022, ihr keine Folge zu geben. Die Räte hatten die Behandlung der 2012 eingereichten Initiative im Jahr 2014 ausgesetzt, da über die Forderung im Zuge der Strafrahmenharmonisierung entschieden werden würde. Eine Kommissionsminderheit vertrat hingegen die Ansicht, dass das Anliegen nur ungenügend – mit einem «Mikrokompromissli», wie Minderheitsvertreter Mauro Tuena (svp, ZH) im Ratsplenum sagte – umgesetzt worden sei, und plädierte für Folgegeben. Der Nationalrat folgte im Herbst 2022 dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und gab der Initiative mit 97 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge. Gleichzeitig erledigte er verschiedene Standesinitiativen mit ähnlichen Anliegen (Kt.Iv. 11.312, Kt.Iv. 14.301 und Kt.Iv. 16.317).

Ebenso wie der Nationalrat erachtete die RK-SR das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Genf für härtere Sanktionen bei Gewalt gegen Behörden und Beamte durch die Harmonisierung der Strafrahmen als erfüllt. Sie beantragte folglich im Oktober 2022, der Initiative keine Folge zu geben. In der Wintersession 2022 folgte der Ständerat diesem Antrag stillschweigend. Die Initiative ist damit erledigt.