Betrug bei Unterschriftensammlungen bekämpfen (Mo. 19.4431)

Mit 139 zu 43 Stimmen hiess der Nationalrat einen Ordnungsantrag von Roger Nordmann (sp, VD), die Diskussion über die Motion von Baptiste Hurni (sp, NE) zu verschieben, gut. Normalerweise wird diskussionslos über einen Vorstoss abgestimmt, wenn der Urheber oder die Urheberin im Rat nicht anwesend und nicht offiziell entschuldigt ist. Baptiste Hurni sei vor vier Tagen Vater geworden und befinde sich nun zwei Wochen im Vaterschaftsurlaub, was offiziell im Parlamentsrecht nicht als Entschuldigungsgrund gelte, erklärte Nordmann die Abwesenheit seines Ratskollegen und seinen Ordnungsantrag. Gleichzeitig forderte er das Büro auf, Vaterschaftsurlaub als Abwesenheitsgrund zu klassifizieren.
Trotz einiger ablehnender Stimmen aus der SVP-, der FDP- und der Mitte-Fraktion gegen den Ordnungsantrag wird das Anliegen des frischgebackenen Vaters, Betrug bei Unterschriftensammlungen zu bekämpfen also doch noch diskutiert werden. Hurni hatte Anstoss genommen an Pressemeldungen, in denen berichtet wurde, dass im Rahmen des Referendums gegen das «Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» sowie beim Referendum gegen den «Vaterschaftsurlaub» mit falschen Angaben Unterschriften gesammelt worden waren. Im ersten Fall wurden anscheinend Signaturen mit dem Hinweis erschlichen, dass sich die Vorlage gegen Homophobie richte, im zweiten Fall wurde für (statt gegen) Vaterschaftsurlaub geworben. Mit der Motion fordert der Neuenburger Sozialdemokrat eine Änderung des Strafgesetzbuches, damit solche Irreführungen geahndet werden können und entsprechende Unterschriften zurückgezogen und für ungültig erklärt werden können.

In der Herbstsession wurde die verschobene Debatte zur Motion von Baptiste Hurni (sp, NE), mit der dieser Betrug bei Unterschriftensammlungen bekämpfen möchte, nachgeholt. Der Motionär bedankte sich zuerst für die Verschiebung und zitierte Beispiele von aktuellen Unterschriftensammlungen, bei denen Unterschriften nachweislich auf betrügerische Weise gesammelt worden seien. Laut Zeugenaussagen hätten für das Referendum gegen den Vaterschaftsurlaub Unterschriften sammelnde Personen behauptet, sie seien für einen Urlaub für Väter, währen Sammelnde für das Referendum gegen die erweiterte Rassismusstrafnorm angegeben hätten, gegen Homophobie zu sein. Zahlreiche Unterzeichnende hätten somit wegen dieser Irreführung ihre Unterschrift genau für die gegenteilige Haltung in die Unterschriftenbögen gesetzt. Im Strafgesetzbuch sei «betrügerisches Einholen von Unterschriften durch Lügen oder Täuschung» nicht als strafbare Handlung vermerkt und die entsprechenden Unterschriften seien auch nicht ungültig. Beides solle auf der Basis seiner Motion geändert werden, so Hurni.
Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, weil er das Strafrecht nicht als geeignet erachtete, um die Demokratie zu schützen. Zudem würden direktdemokratische Prozesse verlängert, wenn nach einer Unterschriftensammlung zuerst ein Strafverfahren abgewartet werden müsste. Schliesslich könne eine «aus Unachtsamkeit oder Gutgläubigkeit» abgegebene Unterschrift bei der Volksabstimmung wieder korrigiert werden. Der Rat folgte dieser von Bundeskanzler Walter Thurnherr in der Ratsdebatte vorgebrachten Argumentation und versenkte den Vorstoss mit 109 zu 61 Stimmen (1 Enthaltung). Die Unterstützung für das Anliegen stammte aus dem rot-grünen Lager.

Bezahltes Unterschriftensammeln verbieten (Mo. 20.3015)

Der «Kommerzialisierung der Instrumente der direkten Demokratie» müsse ein Riegel vorgeschoben werden, befand Mathias Reynard (sp, VS). Konkret müsse man das Bezahlen von Unterschriftensammeln verbieten. In seiner Anfang 2020 eingereichten Begründung für diese Forderung verwies der Walliser Sozialdemokrat auf die Unterschriftensammlungen gegen den Vaterschaftsurlaub sowie gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Hier hätten die finanziellen Anreize zu «Lügen und unlauteren Methoden» angestiftet, was nicht nur die Meinungsbildung gefährde, sondern auch der Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie schade. Reynard brachte das Beispiel des Kantons Genf, der ein solches Verbot kenne.
Der Bundesrat empfahl die Motion im Mai 2020 zur Ablehnung. Er verwies auf die Motion Hurni (sp, NE Mo. 19.4431), um zu unterstreichen, dass er Täuschungsversuche während Unterschriftensammlungen verurteile. Allerdings dürfe nicht von Einzelfällen darauf geschlossen werden, dass bezahltes Unterschriftensammeln generell unlauter sei. Diese Art des Sammelns sei zudem billiger als ein grosser Massenversand, weshalb ein Verbot schwächere Gruppierungen bestrafen könnte. Ein Verbot sei zudem unverhältnismässig.
In der Herbstsession 2021 vertrat Baptiste Hurni (sp, NE) den mittlerweile aus dem Nationalrat ausgeschiedenen Motionär, stand aber auf verlorenem Posten. Mit 123 zu 61 Stimmen (1 Enthaltung) lehnte die grosse Kammer den Vorstoss ab. Die Stimmen aus der SP- und der GP-Fraktion reichten nicht für eine Annahme aus.

Bericht zu E-Collecting (Po. 21.3607)

Dossier: Vote électronique

Die SPK-NR wollte den Bundesrat mittels eines Postulats dazu auffordern, einen Bericht zu E-Collecting zu verfassen. Es solle dabei weniger um technische Aspekte, als vielmehr um die «staatspolitischen Auswirkungen» gehen. Der Bericht solle die Folgen von E-Collecting auf das politische System z.B. hinsichtlich Fristen oder Unterschriftenhürden analysieren und auch eine öffentliche Diskussion anstossen. Die Idee für diesen Auftrag erwuchs der Kommission im Rahmen einer Anhörung zum Thema «elektronisches Sammeln von Unterschriften».
Der Bundesrat beantragte Annahme des Postulats. Dass es trotzdem zu einer Debatte im Nationalrat kam, war der Opposition einer Kommissionsminderheit aus SVP-Fraktionsmitgliedern geschuldet. Die SVP habe Erfahrung mit dem Sammeln von Unterschriften und sie brauche keinen Bericht, um zu wissen, dass dies nicht auf elektronischem Weg geschehen dürfe – argumentierte Jean-Luc Addor (svp, VS) als Sprecher dieser Minderheit. E-Collecting beraube die direkte Demokratie ihrem Charakter. Es sei nötig, mit den Bürgerinnen und Bürgern auf der Strasse in Kontakt zu treten. Freilich sei es für ressourcenschwache Gruppierungen einfacher, auf elektronischem Weg Unterstützung zu sammeln, aber das gelte auch für ressourcenstarke Gruppierungen, die damit die Bevölkerung massiv beeinflussen könnten. Die Mehrheit der grossen Kammer wünschte sich allerdings einen Bericht. Mit 124 zu 50 Stimmen (1 Enthaltung) erteilte sie dem Bundesrat den entsprechenden Auftrag. Die Gegenstimmern stammten praktisch ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Ende November 2024 legte der Bundesrat seinen Bericht zur Elektronischen Unterschriftensammlung (E-Collecting) als Antwort auf das entsprechende Postulat der SPK-NR vor. Der Bericht umfasste Diskussionen zu möglichen technischen Ausgestaltungen, zu möglichen staatspolitischen Auswirkungen von E-Collecting und zu entsprechenden verfassungsrechtlichen Fragen. Die Regierung hob sowohl Chancen als auch Herausforderungen bei einer allfälligen Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung hervor. Diese könne für Komitees, Bescheinigungsstellen und die Bundeskanzlei zwar kostensenkend wirken, ob, für wen und in welchem Umfang dies der Fall sein werde, müsse aber «zum jetzigen Zeitpunkt offenbleiben». E-Collecting könne zwar missbräuchlichen Unterschriften zuvorkommen, berge aber neue Risiken, weshalb auf die technische Umsetzung geachtet werden müsse – als «security by design» wurde dies im Bericht bezeichnet. Offen sei zudem, ob ein elektronischer Identitätsnachweis (E-ID) genüge, ob auch eine digitale Signatur Anwendung finden müsse und ob eine staatliche Stelle eine entsprechende Plattform anbieten müsse. Die möglichen staatspolitischen Folgen wurden als «vielfältig und kaum quantifizierbar» bezeichnet. Zwar wurde im Bericht die Erwartung geäussert, dass ressourcenschwache Akteure leicht bevorteilt würden und aufgrund geringerer Kosten eher Volksinitiativen lancieren würden und dass die direktdemokratisch indizierte Themenvielfalt dadurch etwas breiter werden könnte, dass aufgrund von Unterschriftensammlungen auf digitaler Grundlage aber eher nicht mit einem starken Anstieg der Zahl von Volksbegehren zu rechnen sei. Weil sich die staatspolitischen Auswirkungen einer Einführung der digitalen Unterschriftensammlung insgesamt eher nicht abschätzen liessen, müsse auch unklar bleiben, ob dafür eine Verfassungsänderung nötig wäre.
Um all den Unwägbarkeiten und der technischen Komplexität zu begegnen und das «Modernisierungspotential» von E-Collecting auszutesten, empfahl der Bundesrat im Bericht ein schrittweises Vorgehen. In einem Vorprojekt, das auch die Anliegen der kürzlich eingereichten Motionen zur Einführung von E-Collecting berücksichtigt, und das Kantone, Gemeinden und Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft einbinden soll, sollen praktische Versuche ausgearbeitet werden.

Bezahlte Demokratie ist Demagogie (Pa.Iv. 22.471)

Soll das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden bezahlt werden dürfen oder nicht? Mit dieser Frage setzte sich der Nationalrat in der Herbstsession 2023 auseinander. Stein des Anstosses war erstens eine parlamentarische Initiative von Léonore Porchet (gp, VD), die unter dem Titel «Bezahlte Demokratie ist Demagogie» ein Verbot bezahlter Unterschriftensammlungen forderte. In die Diskussion floss aber zweitens auch der Entscheid des Bundesrats mit ein; dieser hatte den Kanton Neuenburg zurückgepfiffen, der ein in einer kantonalen Volksabstimmung von 2021 angenommenes Verbot von bezahlten Unterschriftensammlungen nun zwar für kantonale und kommunale, nicht aber für nationale Anliegen anwenden darf.
In der Ratsdebatte warnte die Initiantin vor dem immer grösser werdenden Markt von Unternehmen, die Sammlerinnen und Sammler bezahlen würden. Diese hätten einen Anreiz möglichst viele Signaturen zu sammeln, weshalb sie nicht immer adäquate, stark vereinfachende oder gar falsche Argumente vorbrächten, um eine Unterschrift zu erhalten. Man könne teilweise gar von Belästigung sprechen, so Porchet. Insbesondere in der Westschweiz bestehe die Gefahr, dass die direkte Demokratie nicht mehr ein politisches Recht sei, sondern zu einem Finanzgeschäft für Unternehmen werde. Die Sprecherin der SPK-NR-Minderheit Natalie Imboden (gp, BE) erwähnte konkrete Beispiele um für eine Unterstützung des Anliegens zu werben: Die Lausanner Firma Incop bezahle etwa CHF 7.50 pro Unterschrift und habe nachweislich mit falschen Aussagen operiert. Dass ein entsprechendes Gesetz präventiven Charakter entfalten könne, zeige hingegen der Kanton Genf, wo eine entsprechende Regelung seit 1950 gelte. Die beiden Kommissionssprecher Kurt Fluri (fdp, SO) und Marco Romano (mitte, TI) argumentierten mit den bereits vorhandenen und aus Sicht der Kommissionsmehrheit genügenden Sicherheitsmassnahmen. Zum einen würden die Strafbestände der Wahlbestechung und der Wahlfälschung «die schlimmsten Auswüchse» verhindern; zum anderen könne aber auch auf die «Mündigkeit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger» vertraut werden. Diese seien sehr wohl in der Lage, sich zu überlegen, wofür sie eine Unterschrift gäben. Ein Verbot der Bezahlung von Unterschriften würde überdies Falschinformationen nicht verhindern. Die Kommission teile die Ansicht, dass Bürgerinnen und Bürger zunehmend durch Unterschriftensammlungen belästigt würden, nicht. Sie warne hingegen davor, die funktionierende direkte Demokratie zu stark zu regulieren. Der Entscheid des Bundesrats im Fall Neuenburg, der sich auch auf die deutliche Ablehnung einer Motion mit ähnlicher Stossrichtung vor wenigen Jahren stütze, zeige schliesslich, dass die Kantone solche Verbote einführen könnten, dies für die nationale Ebene aber nicht angezeigt sei. Die Initiative erhielt Unterstützung von den geschlossenen Fraktionen der SP und der Grünen sowie den drei EVP-Mitgliedern der Mitte-Fraktion. Diese 70 Stimmen wurden freilich von einer Mehrheit aus 121 Voten aus den geschlossenen Fraktionen der GLP, der SVP und der FDP, sowie der restlichen Mitte-Fraktion überstimmt, womit der Initiative entsprechend keine Folge gegeben wurde.

Missbräuchliche Unterschriftensammlungen (Pa. Iv. 24.444)

Nicht weniger als 13 Vorstösse und drei parlamentarische Initiativen wurden in der Herbstsession 2024 eingereicht, um dem Problem der missbräuchlichen Unterschriftensammlungen Herr zu werden. Ausgangspunkt der Vorstösse war ein Bericht des Tages-Anzeigers Anfang September 2024, in dem von «umfangreichen Fälschungen beim Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden» die Rede war. Mutmasslich sollen Firmen, die Unterschriften gegen Bezahlung sammeln, betrogen haben. Zwar wurde dieser Missbrauch bei den Nachkontrollen in den Gemeinden bemerkt – nicht existierende Adressen; Unterzeichnende, die gar nicht in der entsprechenden Gemeinde wohnen; falsche Geburtsdaten oder mehrmaliges Unterzeichnen fallen bei den Kontrollen auf, was bei der Schlussauszählung zu zahlreichen ungültigen Unterschriften führt. Dennoch ging der Tages-Anzeiger davon aus, dass ein Grossteil der gefälschten Unterschriften wohl nicht entdeckt würde und sprach folglich von einem «Fiasko für unsere Demokratie». In der Folge nahmen zahlreiche Medien die Geschichte auf und berichteten von Problemen vor allem in der Westschweiz. Die Medien fragten sich, ob bereits eingereichte Initiativen ohne die missbräuchlichen Unterschriften vielleicht nicht zustandegekommen wären. Gefordert wurde zudem eine rasche Einführung von E-Collecting und es wurde darüber diskutiert, ob dadurch das Vertrauen in die Institutionen Schaden nehme.

Die Probleme, die bezahlte Unterschriftensammlungen mit sich bringen, waren freilich schon früher im Parlament diskutiert worden: Einer parlamentarischen Initiative von Léonore Porchet (gp, VD), die ein Verbot von bezahlten Unterschriften verlangt hätte, hatte der Nationalrat im Frühling 2023 keine Folge gegeben; einer Verfassungsänderung des Kantons Neuenburg, mit der ebenfalls ein solches Verbot hätte eingeführt werden sollen, verweigerte das Parlament im August 2023 die Genehmigung; in der Herbstsession 2021 hatte der Nationalrat zwei Motionen versenkt, die ebenfalls ein Bezahlverbot (Motion Reynard, sp, VS; Mo. 20.3015) bzw. Massnahmen gegen Betrug beim Unterschriftensammeln (Motion Hurni, sp, NE: Mo. 19.4431) gefordert hatten. Schliesslich sprach sich der Nationalrat noch im Mai 2024 gegen die in einer parlamentarischen Initiative von Nadine Masshardt (sp, BE) vorgebrachte Idee aus (Pa.Iv. 23.422), eine Offenlegungspflicht hinsichtlich Finanzierung von Unterschriftensammlungen einzuführen – eine Forderung, die bereits im Rahmen des Gegenvorschlags zur Transparenzinitiative verworfen worden war. Die Begründungen gegen die verlangten Verschärfungen waren dabei die Befürchtung einer Überregulierung der direkten Demokratie, das Vertrauen in die Mündigkeit der unterschreibenden Bürgerinnen und Bürger oder ein gewisser Pragmatismus, dass fälschlicherweise abgegebene und nicht entdeckte, gefälschte Unterschriften in einer Volksabstimmung korrigiert werden könnten.

Auch die Bundeskanzlei war schon früher tätig geworden und hatte laut ihren Medienmitteilungen vom 10. und vom 25. September bereits 2022 Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht und diese laufend mit weiteren Verdachtsfällen ergänzt, die über die Jahre von den Kantonen gemeldet worden waren. Es bestehe der Verdacht, dass von den Behörden als ungültig erkannte Unterschriften gefälscht worden seien; es gehe dabei um «rund 950 mutmasslich gefälschte Unterschriften aus sechs Kantonen für fünf verschiedene Volksinitiativen». Die BK wollte aber aktuell von weiteren Massnahmen, wie etwa einer Sistierung laufender Unterschriftensammlungen oder einer Nachkontrolle zustandegekommener Volksinitiativen, absehen, da keine «belastbaren Indizien» vorlägen, mit denen gezeigt werden könne, dass Volksbegehren dank gefälschter Unterschriften die Unterschriftenhürden übersprungen hätten.

Der Bundesrat gab in einer eigenen Medienmitteilung dazu bekannt, dass die «Unterschriftensammlung im Gesetz bewusst niederschwellig ausgestaltet» sei und pragmatisch geregelt bleiben solle. Es sei aber ein runder Tisch geplant, an dem Massnahmen diskutiert werden sollten, mit denen Unterschriftenfälschungen vermieden werden könnten. Ein Vorschlag war etwa, dass Sammlerinnen und Sammler auf den Unterschriftenbögen vermerkt werden müssen.

Dies reichte den Fraktionen von SP, GP und GLP sowie einzelnen Mitgliedern von Mitte und FDP freilich nicht. Mit den eingangs erwähnten elf Motionen, zwei Postulaten und drei parlamentarischen Initiative wollen sie den Missbräuchen einen Riegel schieben. Gefordert wurde dabei eine Bewilligungspflicht des gewerbemässigen Unterschriftensammelns (Pa.Iv. 24.444 der grünen Fraktion; Mo. 24.3874 von Jean Tschopp, sp, VD), ein obligatorisches Erfassen des Namens der sammelnden Personen (Mo. 24.3875 der GLP-Fraktion; Pa.Iv. 24.450 von Bruno Storni, sp, TI), die Kontrolle aktuell laufender Unterschriftensammlungen auf gefälschte Unterschriften (Mo. 24.3857 der SP-Fraktion), ein generelles Verbot von bezahlten Unterschriften (Pa.Iv. 24.445 der Grünen Fraktion; Mo. 24.3855 der SP-Fraktion; Mo 24.4034 von Baptiste Hurni, sp, NE), die Transparenzmachung der Mittel, die für Unterschriftensammlungen aufgewendet werden (Mo. 24.3854 der SP-Fraktion; Mo. 24.3992 von Carlo Sommaruga, sp, GE), mehr Transparenz auf dem Markt für bezahlte Sammlungen (Mo. 24.3940 von Johanna Gapany, fdp, FR) sowie mehr Rechtssicherheit bei Unterschriftensammlungen (Po. 24.3853 der SP-Fraktion). Darüber hinaus reichte Benjamin Mühlemann, fdp, GL) eine Motion (Mo. 24.3851) ein, die eine «rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung» forderte, eine Forderung, die tel quel auch in einer Motion von Greta Gysin (gp, TI; Mo. 24.4006) übernommen wurde. Martin Candinas (mitte, GR) forderte in seiner Motion, dass Stimmbürgerinnen und Stimmbürger kontrollieren können sollen, welche Volksbegehren oder Referenden sie unterschrieben haben, damit diese selber überprüfen können, ob ihre Unterschrift missbräuchlich verwendet wurde (Mo. 24.4220). Christian Dandrès (sp, GE) schliesslich möchte vom Bundesrat einen Bericht über Möglichkeiten zur Vereinfachung der Überprüfung von Unterschriften (Po. 24.4121).
Neben diesen 16 Anliegen wurden ebenfalls noch in der Herbstsession gleich sieben gleichlautende Motionen eingereicht, die den Bundesrat dazu auffordern, einen Pilotbetrieb für E-Collecting auf der Basis der E-ID einzurichten.

Runder Tisch: Integrität von Unterschriftensammlungen

Ende Oktober 2024 fand die erste Sitzung des Runden Tisches «Integrität von Unterschriftensammlungen» statt, an welcher rund 30 teilnehmende Parteien, Verbände und Behörden, aber auch Initiativkomitees, Beratungs- und Sammelorganisationen ihre jeweiligen Interessen vertreten sollten. Das Ziel der von der Bundeskanzlei ins Leben gerufenen Veranstaltung war das Ausarbeiten eines «Verhaltenskodexes» mit dem Qualitätsstandards für das (bezahlte) Sammeln von Unterschriften festgelegt werden sollen. Der Runde Tisch war einberufen worden, weil in den Medien Mutmassungen über Missbräuche bei der Sammlung von Unterschriften publik geworden waren, was unter anderem auch zu parlamentarischen Vorstössen mit Forderungen zur Einführung von E-Collecting geführt hatte. Laut Medienmitteilung könnten Elemente eines Verhaltenskodexes etwa mehr Transparenz hinsichtlich Sammelstrategien, bezahlten Sammlungen, Anstellungsbedingungen von Sammelnden oder auch eine Rückverfolgbarkeit von Listen mit Unterschriften sein. In der Medienmitteilung wurde ebenfalls betont, dass die Bundeskanzlei neben dem Runden Tisch weitere Massnahmen ergriffen habe – darunter ein «engmaschiges Monitoring» der Sammelprozesse und eine verstärkte Kontrolle bei der Auszählung von Unterschriften. Zudem seien Verdachtsfälle angezeigt worden. Über die Resultate der ersten Gespräche wurde offiziell nichts verlautbart.
Die Medien wussten dennoch zu berichten, dass zwei Firmen, die am meisten unter «Verdacht von Wahlfälschung» stünden, nicht am Runden Tisch teilgenommen hätten. Die Teilnehmenden seien grösstenteils mit den Vorschlägen für eine Selbstregulierung einverstanden, forderten aber strengere Regeln, so etwa der Tages-Anzeiger.