Der Entwurf des EJPD für eine Totalrevision des aus dem letzten Jahrhundert stammenden Bundesgesetzes über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken, der Herkunftsbezeichnungen und der gewerblichen Auszeichnungen ergab in der Vernehmlassung ein vorwiegend positives Echo. Grössere Meinungsunterschiede zeigten sich lediglich bei den Bestimmungen zur Klageberechtigung. Während die Vertreter der Wirtschaft das vorgeschlagene Klagerecht für Wirtschaftsverbände ablehnten, wollten die Konsumentenverbände und die SP dieses auch auf Konsumentenorganisationen ausweiten. Eine wesentliche und unbestrittene Neuerung, die zugleich auch eine Anpassung an die Rechtsverhältnisse in der EG darstellt, besteht darin, dass künftig auch Dienstleistungsunternehmen für ihre Angebote geschützte Marken (Namen, Zeichen, Formen etc.) sollen hinterlegen können. Kurz vor Jahresende beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zuhanden des Parlaments.
- Schlagworte
- Datum
- 23. Dezember 1989
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
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- SHZ, 2.3.89; NZZ, 13.3. und 23.12.89.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 09.08.2017
Aktualisiert am 09.08.2017