Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (BRG 83.038)

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Der Detailhandel profitierte von der guten Konjunkturlage und steigerte seinen Umsatz real um zwei Prozent. Dies konnte aber nicht ausreichen, die Existenzängste der Kleinladenbesitzer zum Verschwinden zu bringen. Eine gewisse Verbesserung in ihrem Kampf mit den Discountgeschäften und den Grossverteilern erhoffen sie sich von der Totalrevision des Bundesgesetzes über den unlautern Wettbewerb (UWG). Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Entwurf sieht insbesondere Massnahmen gegen – sogenannten Lockvogelpreise vor. Da eine allgemeine Festlegung von Minimalverkaufspreisen schon aus ordnungspolitischen Gründen kaum in Frage kommt, wird sich die Frage stellen, unter welchen Bedingungen jeweils ein Preis als Lockvogelpreis zu gelten hat. Die im Detaillistenverband zusammengeschlossenen Händler wurden aber auch selbst politisch aktiv und trugen wesentlich bei zum Zustandekommen der von der Republikanischen Bewegung lancierten Volksinitiative gegen das Ladensterben. Dem Gewerbeverband hingegen, dem auch die Detaillisten angehören, ist das als allgemeine Anregung formulierte Begehren mit seiner Forderung nach einem Bedarfsnachweis für Einkaufszentren und nach der Entflechtung von Grossbetrieben zu interventionistisch. Wie diese Volksinitiative ist auch die parlamentarische Initiative von Nationalrat Schärli (cvp, LU) in erster Linie gegen die beiden grössten Detailhändler, die als Konsumentengenossenschaften organisierten Migros und Coop, gerichtet. Der vorberatenden Nationalratskommission geht zwar die von Schärli geforderte Sondersteuer für Grossgenossenschaften zu weit, sie kündigte aber eine Motion an, mit der die Veränderung der Besteuerungsprinzipien für Genossenschaften angestrebt wird. Nach dem Willen einer knappen Kommissionsmehrheit sollen in Zukunft die Ausgaben für Vergünstigungen an Genossenschafter dem versteuerbaren Reingewinn zugeschlagen werden.

Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

Nachdem sich die Republikaner mit ihrer Volksinitiative «gegen das Ladensterben» der Anliegen der Kleinhändler erfolgreich angenommen hatten, wurden nun auch andere bürgerliche Parteien aktiver. Die FDP erarbeitete ein Konzept, welches das Heil der Detaillisten allerdings nicht in staatlicher Intervention, sondern in Selbsthilfe und Kooperation erblickt. Eine Verbesserung seiner Lage verspricht sich der gewerbliche Detailhandel von einer stärkeren Besteuerung der als Genossenschaften organisierten Grossverteiler. Der Nationalrat lehnte zwar die vom Gewerbevertreter Schärli (cvp, LU) eingebrachte Forderung nach einer Minimalsteuer für Grossgenossenschaften ab. In beiden Räten stimmte aber die bürgerliche Mehrheit einer von der zuständigen Nationalratskommission ausgearbeiteten Motion zu, worin die Revision der Berechnungsgrundlagen für den steuerbaren Reinertrag der Genossenschaften gefordert wird. Insbesondere sollten Zuwendungen der beiden Grossverteiler Migros und Coop an Institutionen im Bereich von Kultur und Freizeitgestaltung vollständig dem steuerbaren Ertrag zugeschlagen werden. Mit einem Postulat wird zudem angeregt, diese Subventionen auch noch durch die Begünstigten versteuern zu lassen. Das von Vertretern der SP und des Landesring vorgebrachte Gegenargument, dass die den Genossenschaften steuerlich gleichgestellten Kapitalgesellschaften derartige Leistungen als Werbeaufwand und ähnliches deklarieren und ebenfalls nicht voll versteuern, vermochte in den Räten ebensowenig zu überzeugen wie die Tatsache, dass die besonders erfolgreiche Migros-Genossenschaft bereits heute, gemessen am Umsatz, höhere Abgaben entrichtet als die Mehrzahl der andern Detailhandelsgesellschaften.

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Der kleingewerbliche Detailhandel sieht seit Jahren seine Existenz durch die Verkaufs- und Preispolitik der Grossverteiler bedroht. In der Vernehmlassung erntete der Vorentwurf für ein revidiertes Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), der unter anderem rechtliche Handhaben gegen die im Gewerbe Anstoss erregenden «Lockvogelpreise» (Verkaufspreise, die aus werbepolitischen Gründen sehr tief angesetzt sind) enthält, bei den grösseren politischen Parteien weitgehend Zustimmung. Das Bundesgericht entschied, dass aufgrund der bestehenden Rechtslage gegen sogenannte Lockvogelpreise nicht vorgegangen werden kann. Äusserst kontrovers fiel hingegen die Reaktion der Wirtschaftsverbände aus. Während der Gewerbeverband, die selbständigen Detaillisten und die Konsumentenverbände den Vorschlag begrüssten, erhob der Vorort prinzipielle Einwände. Seine Opposition richtet sich sowohl gegen die erwähnte Intervention in die Preispolitik als auch gegen die ebenfalls angestrebte Regelung der Nachfragemacht, welche seiner Ansicht nach ins Kartellgesetz gehört. Angesichts dieser Uneinigkeit im bürgerlichen Lager erteilte der Bundesrat dem EVD den Auftrag, innerhalb eines Jahres Antrag zu stellen, ob – und wenn ja in welcher Form – das Revisionsprojekt weiter verfolgt werden soll.

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Bei real leicht gesunkenen Umsätzen (-1.5%) hat der Konkurrenzkampf im Detailhandel eher zugenommen. Gemäss den Ausführungen des Bundesrates in seiner Botschaft zu der von den Republikanern 1980 eingereichten Volksinitiative «zur Sicherung der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und gegen das Ladensterben», ist die Versorgungslage der Bevölkerung trotz des eingetretenen Strukturwandels keineswegs kritisch. Von den Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern verfügen nur zwanzig über kein eigenes Lebensmittelgeschäft. Massive interventionistische Massnahmen, wie etwa die geforderte Entflechtung der grossen Geschäftsketten und der Konsumgenossenschaften liessen sich daher nicht rechtfertigen (der Anteil des grössten Detailhändlers, der Migros, beläuft sich auf knapp 14%). Daneben gewährten aber bereits die bestehenden Gesetze Handhaben, um eine übermässige Expansion gewisser Detailhandelsgesellschaften zu bremsen. Die Landesregierung verwies dabei namentlich auf die Bestimmungen bezüglich der Raumplanung, der kartellähnlichen Organisationen und des unlauteren Wettbewerbs. Aus den angeführten Gründen empfiehlt sie, das Volksbegehren abzulehnen und ihm keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Eine freiwillige Vereinbarung im Detailhandel in Form einer «Charta des fairen Wettbewerbs», wie dies auch der Bundesrat begrüsst hätte, kam einstweilen nicht zustande, da man sich auf den Verzicht bestimmter Verkaufsformen (z.B. Lockvogelangebote, Rabatte) nicht einigen konnte.

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Während das Kartellrecht für eine funktionsfähige Wettbewerbsordnung sorgen soll, ist das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) lediglich als Korrektiv gegenüber Entartungen des Wettbewerbs gedacht. Für seine Revision verabschiedete der Bundesrat nun im Mai einen Entwurf. Im Zentrum der Vorlage stehen die Vorschläge für die rechtliche Erfassung der «Lockvogelpreis»-Politik. Sowohl in der vorberatenden Kommission des Nationalrates als auch in Pressekommentaren traten erneut die kontroversen Meinungen zutage, die sich schon während des Vernehmlassungsverfahrens gezeigt hatten. Gewerbliche Kreise sind an einer strengen Regelung interessiert. Demgegenüber wurde in einigen Pressekommentaren der Vorwurf erhoben, die geplanten Bestimmungen stellten einen fragwürdigen Eingriff in die Preisbildungsfreiheit dar. In gewisser Hinsicht lässt sich der Gesetzentwurf als indirekter Gegenvorschlag zur von Regierung und Parlament abgelehnten Initiative «gegen das Lädelisterben» betrachten. Dieses Begehren wurde im August von den Initianten zurückgezogen.

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Bei der Vorberatung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat sich die Nationalratskommission weitgehend der bundesrätlichen Vorlage angeschlossen. In bezug auf die Lockvogelpreise wurde allerdings präzisiert, dass solche Angebote nur dann unzulässig seien, wenn sie unter dem Einstandspreis liegen und der Kunde damit über die Leistungsfähigkeit des Anbieters getäuscht werden soll. Mit dieser Formulierung entfernte sich die Kommission noch weiter von den Erwartungen des gewerblichen Detailhandels, welcher sich vom Verbot der Lockvogelpreise ein wirksames Mittel im Konkurrenzkampf gegen Grossfirmen erhofft.

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Die Volkskammer befasste sich als Erstrat mit dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es geht dabei grundsätzlich um die Überarbeitung der in manchen Teilen veralteten Vorschriften aus dem Jahre 1943. Gleichzeitig wird aber von den kleinen Detailhändlern an diese Revision die Erwartung geknüpft, dass in die Vorlage wirksame Bestimmungen zu ihrem Schutz gegen die Konkurrenz der grossen Ladenketten eingebaut werden. Hauptstreitpunkt während der Beratungen war denn auch die Frage, in welchem Mass aus strukturpolitischen Motiven die Handels- und Gewerbefreiheit eingeschränkt werden darf. Insbesondere bürgerliche Politiker sahen sich dem Dilemma ausgesetzt, für einmal zugunsten der Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit durch den Staat plädieren zu müssen. Ein Nichteintretensantrag von W. Biel (ldu, ZH) wurde indessen deutlich (121 : 11) abgelehnt. Ein vom gewerblichen Detailhandel sehr hoch eingeschätztes Element zur Verbesserung seiner Position bilden die Bestimmungen über die Lockvogelpreise. Mit knappem Mehr beschloss der Rat auf Antrag der Minderheit der vorberatenden Kommission, dass der unerlaubte Tatbestand bereits dann erfüllt sei, wenn Waren in der Werbung systematisch unter dem Einstandspreis angeboten werden; eine Täuschung des Konsumenten über die Leistungsfähigkeit des Anbieters brauche damit nicht verbunden zu sein. Entgegen dem Antrag des Bundesrats lehnte die Volkskammer im weitem die teilweise Liberalisierung der Ausverkaufsordnung ab. Obwohl in der heutigen Praxis der Vollzug dieser Vorschriften sehr erschwert ist und sich der gewerbliche Detailhandel selbst oft nicht daran hält, soll die kantonale Bewilligungspflicht auch für befristete Verkaufsaktionen (sogenannte Sonderverkäufe) beibehalten werden. Die Vertreter der kleinen Detailhändler zeigten sich vom Ausgang der Verhandlungen sehr befriedigt. Anders lautete der Kommentar ihrer Konkurrenten. Migros und Coop kritisierten das UWG in der vom Nationalrat verabschiedeten Form als unerträgliche Einschränkung des freien Wettbewerbs und bezeichneten die Bestimmungen über die Lockvogelpreise als polizeiliche Mindestpreisvorschrift; der drittgrösste Lebensmitteldetailist, Denner, drohte gar mit dem Referendum.

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Die Revision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) konnte im Berichtsjahr verabschiedet werden. Gegen den Widerstand der SVP und der Gewerbevertreter der übrigen bürgerlichen Parteien gab der Ständerat dem Artikel über Billigangebote, die den Zweck haben, Kunden ins Geschäft zu locken (sogenannte Lockvögel), eine wettbewerbsfreundlichere Fassung. Er fügte mit 18 :12 Stimmen die vom Nationalrat gestrichene Bestimmung wieder ein, dass für den unzulässigen Tatbestand des Lockvogelpreises das Element der beabsichtigten Täuschung des Kunden über die Leistungsfähigkeit des Anbieters erforderlich ist. Hingegen schloss er sich der grossen Kammer in der Frage der Beibehaltung der Bewilligungspflicht für Sonderverkäufe und Aktionen an und lehnte die vom Bundesrat beantragte Liberalisierung ab. Erst im Differenzbereinigungsverfahren stimmte er schliesslich dem Nationalrat zu, dass auch besonders aggressive Verkaufsmethoden als unlauter gelten sollen.

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