Der Ständerat erachtete es als störend, dass bei von Mitarbeitern begangenen Verstössen gegen kartellrechtliche Vorschriften auch dann das Unternehmen selbst zur Rechenschaft gezogen wird, wenn in der Firma ein qualitativ hochstehendes Schulungsprogramm zur Verhinderung von derartigem rechtswidrigen Verhalten durchgeführt wird. Er überwies gegen den Widerstand des Bundesrats und der Linken eine entsprechende Motion Schweiger (fdp, ZG) mit 24 zu 12 Stimmen. Im Einzelnen verlangt die Motion, in diesen Fällen eine Minderung oder einen Erlass der Strafe für die Firma einerseits und die persönliche Strafbarkeit der direkt an der Tat beteiligten Mitarbeitenden andererseits.