Der Bundesrat eröffnete das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, welches verhindern soll, dass Landwirtschaftsbetriebe weiterhin zweckentfremdet, zerstückelt und zu übersetzten Preisen von Spekulanten und Kapitalanlegern erworben werden. Kernpunkt des Entwurfs ist die Bestimmung, dass grundsätzlich nur noch Selbstbewirtschafter ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück erwerben können – und zwar zu einem tragbaren Preis; dazu werden Höchstpreisvorschriften sowie bundesrechtliche Bewilligungsverfahren für den Erwerb vorgeschlagen. Positiv überrascht über diesen Vorschlag zeigten sich die Initianten der «Stadt-Land-Initiative gegen die Bodenspekulation»; sie waren jedoch nicht bereit, ihr Begehren zurückzuziehen, da einerseits im Entwurf wichtige Bereiche wie das Mietwesen fehlen und andrerseits damit gerechnet werden muss, dass die Vorlage im Vernehmlassungsverfahren und in den parlamentarischen Verhandlungen noch abgeändert wird.
- Schlagworte
- Datum
- 11. Oktober 1986
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 80.066
- Quellen
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- BA für Statistik (Band 5: Kulturland nach Gemeinden) 1986;
- Ch. Wyss (Das neue bäuerliche Bodenrecht: zum Vorentwurf) 1986
- H. Tschäni, (Wem gehört die Schweiz?) 1986;
- M. Kaufmann (Blätter für ein neues Bodenrecht Nr. 29) 1986;
- M. Lendi (Wirtschaft und Recht) 1986
- NZZ, 10.4.86; BZ, 20.5.86; Presse vom 22.5.86; LID, Pressedienst, 1445, 23.5.86; SGT, 24.7.86; 16.8.86; KK 6.10.86; Dok 8.12.86;
- Redressement national (Bodenrecht in Bewegung) 1985;
- Verhandl. B. vers. 1986, III, S. 92 f.
von Werner Seitz
Aktualisiert am 17.11.2020
Aktualisiert am 17.11.2020