Mit zwei miteinander identischen parlamentarischen Initiativen waren beide Räte bereits im Sommer letzten Jahres konfrontiert worden. Die Initiativen, welche von Spoerry (fdp, ZH; Pa.Iv. 89.232) im Nationalrat und von Kündig (cvp, ZG; Pa.Iv. 89.235) im Ständerat eingereicht worden waren, verlangten im wesentlichen, dass in der obligatorischen und ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge sowie in der gebundenen Selbstvorsorge angesparte Vermögen für die Altersvorsorge im Rahmen der Freizügigkeitsleistung (Säule 2a, 2b) bzw. im Rahmen des vorhandenen Sparkapitals (Säule 3a) ganz oder teilweise zur Förderung des selbst genutzten Wohneigentums zur Verfügung zu stellen seien. Vor allem die Sozialdemokraten kritisierten zwar den von den beiden parlamentarischen Initiativen beschrittenen Weg, konnten sich jedoch mit dem Ziel der Förderung selbst genutzten Wohneigentums aus Mitteln der zweiten Säule grundsätzlich einverstanden erklären. Den Initiativen wurde denn auch in beiden Räten deutlich Folge gegeben.
Dossier: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge- Schlagworte
- Datum
- 23. März 1990
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 89.235
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Dirk Strohmann
Aktualisiert am 23.04.2025
Aktualisiert am 23.04.2025