Ende August musste Tele24-Besitzer Roger Schawinski die Einstellung des nationalen Privatsenders Tele24 auf November des Berichtsjahres sowie den Verkauf von Radio24 und TeleZüri für CHF 92 Mio. an die Tamedia AG bekanntgeben. Gegen einen Kauf von Tele24 entschied sich die Tamedia – Besitzerin des bislang ebenfalls defizitären Senders TV3 – aus wirtschaftlichen Gründen, glaubte man doch nicht, dass Tele24 schwarze Zahlen schreiben könne. Schon anfangs August waren wegen zu tiefer Werbeeinnahmen und zu hohen Kosten massive Entlassungen bei Schawinskis Vermarktungsgesellschaft Belcom ins Auge gefasst worden, die nun zu 100 Prozent an die Tamedia überging. Um es nicht bis zur Pleite kommen zu lassen, schritt der Medienpionier dann zum Verkauf – nicht ohne schwere Vorwürfe an die staatliche Medienpolitik zu äussern, die gemäss Schawinski für private Anbieter nur unfaire Chancen biete. Ende November ging Tele24 zum letzten Mal auf Sendung. Im Dezember musste die Tamedia ihrerseits das definitive Ende von TV3 verkünden. Zusehends hatte sich der Sender zum Sorgenkind der Zürcher Mediengruppe entwickelt – einerseits, weil sich das Experimentieren mit dem Medium Fernsehen als äusserst kostspielig erwies, andererseits weil TV3 seinen Inhalten wegen des Images des Unternehmens belastete. (siehe dazu auch hier)

Das Aus sowohl für Tele24 als auch für TV3 heizte die Diskussionen über die Realisierbarkeit von Privatfernsehen in der Schweiz erneut an. Noch vor Schliessung der beiden Sender war seitens der Privaten harsche Kritik an der Politik des Bundes geübt worden. Roger Schawinski, Albert Stäheli (Tele Bärn) und Peter Wanner (Tele M1, Tele Tell) hatten zum Frontalangriff gegen die Schweizer Medienordnung ausgeholt und an einer Pressekonferenz die möglichst rasche Liberalisierung der Werberegelungen sowie einen massiven Zugriff auf die Gebührengelder gefordert. Es herrsche eine krasse Benachteiligung der privaten Anbieter gegenüber der SRG; die unfairen Wettbewerbsbedingungen müssten mit der Zuleitung von mindestens 10 Prozent der erhobenen Gebühren an die Privaten korrigiert werden.