Im Februar 2025 veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung des Postulats 20.4333 zur tibetischen Diaspora sowie der Interpellation 21.3423 zur uigurischen Gemeinschaft in der Schweiz einen Bericht zur Situation von tibetischen und uigurischen Personen in der Schweiz. Auf Basis eines Forschungsberichts der Universität Basel könne bestätigt werden, dass China auf gewisse in der Schweiz lebende Personen tibetischer und uigurischer Herkunft transnationale Repression ausübe. Dazu gehöre, dass China versuche, Tibeterinnen und Tibeter sowie Uigurinnen und Uiguren in der Schweiz zu kooptieren, das heisst, Personen dafür zu gewinnen, ihre eigene Diaspora auszuspionieren und unter Druck zu setzen. Das Ziel der chinesischen Behörden bestehe darin, die Mitglieder der beiden Gemeinschaften von kritischen politischen Aktivitäten, wie beispielsweise Demonstrationen, abzuhalten. Es müsse auch davon ausgegangen werden, dass die Kommunikation der in der Schweiz lebenden Tibeterinnen und Tibeter sowie Uigurinnen und Uiguren überwacht werde. Dies führe in den betroffenen Kreisen zu einem Klima der Angst und schränke ihre «menschenrechtlich garantierte Handlungsfreiheit» ein. Der Bericht schloss mit den Massnahmen, welcher der Bundesrat aufgrund dieser Umstände ergreifen möchte. Zum einen will er die transnationale Repression im Rahmen des Menschenrechtsdialogs, welchen er mit China, aber auch mit anderen betroffenen Staaten führt, ansprechen. Zum anderen beabsichtige er, die Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Behörden auf Bundes- und Kantonsebene zu definieren. In diesem Rahmen soll beispielsweise ausgelotet werden, ob Bedarf an einem niederschwelligen Beratungsangebot für Betroffene und Zeugen transnationaler Repression bestehe.
Dossier: Menschenrechtspolitik Schweiz-China