Im April 2022 schickte der Bundesrat den Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (FPG) in die Vernehmlassung. Damit sollten in der Schweiz neu die Daten von Flugpassagierinnen und -passagieren, welche von den Airlines bei der Buchung von Flügen erfasst werden, zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus genutzt werden dürfen. Diese Fluggastdatensätze (sogenannte Passenger Name Records, kurz PNR) würden aktuell weltweit in 62 Staaten, darunter allen EU-Staaten oder der USA, von den Behörden verlangt. Die künftige Nutzung dieser PNR-Daten schliesse eine Sicherheitslücke, ermögliche die Erfüllung entsprechender UNO-Resolutionen und erlaube weiterhin die visafreie Einreise von Schweizerinnen und Schweizer in die USA für touristische oder geschäftliche Zwecke, so die Regierung. Zu den PNR-Daten gehören unter anderem der Vor- und Nachname, Adresse, Telefon- und Kreditkartennummer, welche künftig durch eine nationale Stelle für die Bearbeitung der Flugpassagierdaten im Fedpol, welche im Austausch mit ausländischen Behörden stehe, bearbeitet werden. Zur nationalen Stelle würden auch kantonale Verantwortliche delegiert, um die Zusammenarbeit mit den kantonalen Strafverfolgungsbehörden sicherzustellen. Um den Datenschutz zu gewährleisten sollen zudem die betroffenen Daten nach sechs Monaten automatisch pseudonymisiert und nach insgesamt fünf Jahren gelöscht werden.
Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist im Juli 2022 hatten sich 25 Kantone, 6 Parteien und 25 weitere Teilnehmende zum neuen Bundesgesetz geäussert, wie dem im Mai 2024 veröffentlichten Ergebnisbericht zu entnehmen ist. Explizit auf eine Stellungnahme verzichtet haben unter anderem der Kanton Uri, die Bundesanwaltschaft und der SAV. Eine Mehrheit von 40 Vernehmlassungsteilnehmenden stimmte der Vorlage grundsätzlich zu, während 8 Stellungnahmen die Vorlage kategorisch ablehnten, darunter die SVP und die Grünen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Digitalisierungsbereich. Diese äusserten schwerwiegende Bedenken zur «Massenüberwachung aller Flugpassagiere», der geplanten Datenspeicherung von sechs Monaten respektive fünf Jahren und der Erstellung von Risikoprofilen. Überdies sei beim EuGH eine Klage bezüglich Erfassung der PNR-Daten hängig. Es solle zuerst das richtungsweisende Urteil abgewartet werden, so die kritischen Stimmen. Mehrere Kantone (BL, FR, TI, NE, VD, VS, AI, AR, GR, SH, TG, SZ) monierten zudem ihren unklaren künftigen Mehraufwand und das Fehlen eines klaren Verteilschlüssels der Kosten für die angedachte hälftige Beteiligung an der neuen Bundesstelle.