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Sozialpolitik
Soziale Gruppen
L'effectif de la population étrangère demeure stable ; le Conseil fédéral renforce cependant les limitations d'entrée — Discussion sur la suppression éventuelle du statut des saisonniers ; contacts italo-suisses au niveau syndical — Malgré quelques heurts et de nouvelles démarches des adversaires de la surpopulation étrangère, légère détente des rapports entre indigènes et étrangers — Initiative en faveur de la libéralisation de l'avortement — Le Conseil des Etats revise le droit d'adoption.
Ausländische Bevölkerung
Im Verlauf des Jahres 1971 gab das Eidgenössische Statistische Amt bereits einige Hauptergebnisse der Eidgenössischen Volkszählung vom 1. Dezember 1970 bekannt [1]. Innerhalb eines Dezenniums hatte die Wohnbevölkerung um 840 722 Einwohner, von 5 429 061 auf 6 269 783 Einwohner zugenommen. Dieses Wachstum war in erster Linie die Folge einer Immigration, vor allem aus Italien, woher mehr als die Hälfte aller Ausländer stammt. Die ausländische Bevölkerung in der Schweiz zählte Ende 1971 999 309 Personen (15,9 %), was einer Zunahme von 16 422 seit Ende 1970 entspricht. Die Zahl der Jahresaufenthalter (565 299) ging im Laufe des Jahres 1971 um 51 793 (9,1 %) zurück. Von den Jahresaufenthaltern waren 370 150 erwerbstätig (Abnahme: 40 171). Hingegen nahm der Bestand der Niedergelassenen zu, nämlich um 68 215 Personen auf total 434 010. Von diesen waren 217 005 erwerbstätig (Zunahme 34 107) [2]. Damit konnte der bundesrätlichen Stabilisierungspolitik, wie sie im Vorjahr eingeleitet worden war [3], weitgehend ein Erfolg bescheinigt werden. Wiederholt wies der Bundesrat 1971 darauf hin, dass er gewillt sei, diese Richtung konsequent einzuhalten [4]. Er unterstrich seine Absicht mit der teilweisen Verschärfung der Zuzugsbeschränkungen [5].
Das private Hauspersonal wurde nun ebenfalls den Begrenzungsmassnahmen unterstellt. Auch die Freizügigkeit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Eidg. Fremdenpolizei wurde ermächtigt, 5000 Umwandlungsbewilligungen für die sogenannten unechten Saisonverhältnisse zu erteilen. Es geht dabei um jene ausländischen Arbeitskräfte, die nicht nur Jahr um Jahr bis zu neun Monaten in der Schweiz arbeiten, sondern bis zu elf Monaten und vielleicht noch ein oder zwei Wochen mehr.
Die Stabilisierungspolitik des Bundesrates fand namentlich von gewerkschaftlicher Seite Unterstützung [6]. Dagegen wurde sie vom Gewerbeverband und von gewissen Unternehmerkreisen kritisiert [7]. Das Problem der Saisonarbeiter, das schon früher zu Spannungen geführt hatte [8], wurde insbesondere von in- und ausländischen Gewerkschaften sowie von den Fremdarbeitern selbst aufgegriffen. Diese verlangten die Abschaffung des Saisonniersstatuts bzw. die rechtliche Gleichstellung aller Arbeitnehmer, was auch die Gewährung der Freizügigkeit implizierte [9]. Überdies forderten einige Gruppen die Revision des Einwanderungsabkommens mit Italien [10]. Bundesrat N. Celio und BIGA-Direktor A. Grübel befürworteten solche Vorstösse. Jener kündigte ein neues Einwanderungsabkommen mit Italien für Saisonarbeiter und Grenzgänger an, das Konzessionen von schweizerischer Seite enthalten werde; gleichzeitig erklärte er sich in seiner Funktion als Bundespräsident auch als Präsident der ausländischen Arbeiter [11]. A. Grübel erwog namentlich die Möglichkeit, Saisonbewilligungen für höchstens sechs Monate zu bewilligen sowie vermehrte Freizügigkeit einzuführen [12]. Die Beziehungen zu Italien blieben indessen etwas getrübt. Allerdings vereinbarten Bundesrat P. Graber und der italienische Aussenminister Moro die Wiederaufnahme der Verhandlungen der Gemischten Kommission, nachdem diese Ende 1970 abgebrochen worden waren [13]. Dagegen fand die Gemischte schweizerisch-spanische Kommission in Madrid befriedigende Lösungen für die spanischen Arbeitskräfte in der Schweiz [14]. — Zum ersten Mal traf sich eine Delegation des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) mit Delegationen der drei grössten italienischen Gewerkschaften. Sie kamen überein, einen Entwurf über gemeinsame Positionen in der Frage der ausländischen Arbeiter in der Schweiz auszuarbeiten [15].
Etwas konkretere Ergebnisse zeitigte ein Treffen des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (CNG) mit seinem italienischen Pendant (CISL). Die beiden befürworteten die Bildung von lokalen Konsultativorganen zur Ermöglichung der Teilnahme der ausländischen Arbeiter an der Bildungs- und Sozialpolitik [16]. Der Bund der Schweizer Jungchristlichdemokraten schlug vor, die Integration der Ausländer durch die Einführung eines eidgenössischen Bürgerrechtes voranzutreiben [17].
Die Tätigkeit der ausländischen Arbeitnehmervereinigungen in der Schweiz liess im Verlaufe des Jahres 1971 etwas nach. Die Federazione Colonie Libere Italiane (FCLI) und die Asociación de Trabajadores Emigrantes Espafioles en Suiza (ATEES) beschlossen eine engere Zusammenarbeit [18]. Die griechischen Arbeitnehmer gründeten innerhalb des SGB eine eigene Gewerkschaft [19], Die im Kanton Tessin arbeitenden Grenzgänger wurden von den drei grössten italienischen Gewerkschaften zu einem Treffen eingeladen, das eine Organisierung zur besseren Durchsetzung von Forderungen bezweckte [20]. Die Probleme der französischen Grenzgänger waren Gegenstand der Debatte sowohl in der Öffentlichkeit als auch in offiziellen Kreisen [21].
Nach dem Abbruch der Verhandlungen der Gemischten Kommission Ende 1970 hatten die italienischen Gewerkschaften ihrer Regierung empfohlen, auf eine Suspendierung der Integrationsverhandlungen zwischen der EWG und der Schweiz zu dringen [22]. Gleichzeitig drohten sie mit Protestaktionen in der Schweiz. Darauf reagierte die schweizerische Öffentlichkeit sehr heftig: Man lasse sich durch solche anmassende Zumutungen nicht erpressen [23]. Erregung verursachte sodann der Fall S. Maurutto: dem kommunistischen Vertrauensmann und aktiven Gewerkschaftsführer, wurde wegen seiner politischen Tätigkeit die Ausweisung angedroht; er soll auch an der Auslösung eines Streiks in Genf massgeblich beteiligt gewesen sein [24]. Einen Höhepunkt erreichten die Spannungen in der Ausländerfrage, als ein betrunkener Italiener, A. Zardini, in einem Streit von einem herausgeforderten Schweizer niedergeschlagen wurde und an den Folgen seiner Verletzungen starb, ohne dass sich jemand um den Verletzten kümmerte [25]. Dieses ohne Zweifel unmenschliche Verhalten wurde indessen besonders von italienischer Seite derart verzerrt und politisch ausgeschlachtet, dass sich wiederum ein Sturm der Empörung im Blätterwald regte [26].
Vor allem lieferten solche Vorkommnisse den nationalistischen Gruppen Munition für neue Aktionen. Nationalrat Schwarzenbach begründete im März eine Interpellation, die den Bundesrat um Auskunft ersuchte, wie er den bestehenden Gesetzen über die politische Aktivität der Ausländer in der Schweiz Nachachtung zu verschaffen gedenke. Nachdem Bundesrat von Moos geantwortet hatte, wurde eine Diskussion von der Ratsmehrheit abgelehnt [27]. Von der Initiative, die Schwarzenbach im Herbst 1970 lanciert hatte [28], hörte man nichts mehr. Dagegen beschloss die extremere Nationale Aktion im Frühjahr, mit einem neuen Volksbegehren gegen die Überfremdung und Übervölkerung an die Öffentlicheit zu treten. Es forderte eine Beschränkung der Ausländerzahl auf eine halbe Million und eine obere Begrenzung der jährlichen Neueinbürgerungen auf 4000 [29]. Schwarzenbach distanzierte sich, aber später kündigte er die Möglichkeit der Unterstützung an, falls der Bundesrat keinen wirksameren Abbauvorschlag vorlege [30]. Indessen scheint diese «3. Überfremdungsinitiative» keine grosse Resonanz bewirkt zu haben. Im Zusammenhang mit dieser Initiative und unter dem Eindruck des Falles Zardini ersuchten 25 Mitglieder des Schriftstellerverbandes der italienischen Schweiz den Bundesrat, eine Studie über die schweizerische Xenophobie zu unterstützen [31]. Die 1970 eingesetzte Konsultativkommission zur Behandlung des Überfremdungsproblems gab noch keine Ergebnisse bekannt [32]; sie wurde von der Nationalen Aktion unter Beschuss genommen, da deren Interessen darin zu wenig wirksam vertreten seien [33].
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Frauen
Die globale Bewegung zur Emanzipation der Frau, die sich in der Schweiz vorab im Durchbruch zum Frauenstimmrecht manifestierte [34], beeinflusste auch sozialpolitische Entscheidungen. Nachdem Nationalrat H. Leuenberger (sp, ZH) schon 1957 die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation — Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit — empfohlen hatte, das Postulat aber am Ständerat gescheitert war, nahm er in der Märzsession einen neuen Anlauf [35]. Die Grosse Kammer überwies das Postulat stillschweigend [36]. Bereits im Vorjahr war der Genfer Staatsrat mit einer Standesinitiative an die Bundesversammlung gelangt, die sich inhaltlich mit dem eben erwähnten Postulat deckte [37]. Der Bundesrat berücksichtigte beide Vorstösse in seiner im Oktober vorgelegten Botschaft, in der er den Räten die Ratifikation des Übereinkommens empfahl [38]. Der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen befürwortete nun diesen Schritt, nachdem er in der Vernehmlassung noch für eine Ablehnung optiert hatte [39].
Die Frau stand auch im Mittelpunkt eines weiteren sozialpolitischen Problemkomplexes, der die Gemüter heftig bewegte, weil er auch ethische und religiöse Dimensionen aufwies: die Liberalisierung der Schwangerschaftsunterbrechung [40]. Der Anstoss zur Auseinandersetzung kam aus Deutschland und Frankreich, wo die gleiche Frage einige Monate zuvor aufgerollt worden war. Ein Komitee, in welchem die beiden Neuenburger Politiker A. Sandoz (sp) und M. Favre (fdp) mitarbeiteten, lancierte Mitte Juni eine Initiative, welche die Bundesverfassung mit einem Artikel 65b18 folgenden Inhalts ergänzen sollte: « Wegen Schwangerschaftsunterbrechung darf keine Strafe ausgefällt werden » [41],
Die Befürworter wiesen auf das Ungenügen der bestehenden Normen hin, die zu sozialen Ungerechtigkeiten führten und an die man sich ohnehin nicht streng halte [42]. Die Gegner, die sich vor allem aus kirchlichen Kreisen rekrutierten, verurteilten das Vorgehen der Initianten, weil es das menschliche Leben missachte [43]. In der Westschweiz wurden Unterschriften für eine «Antiabtreibungs-Petition» gesammelt [44]. In Genf und in Freiburg stellten die Behörden der Unterschriftensammlung Schwierigkeiten in den Weg [45]. Trotzdem brachte das Komitee ohne ausdrückliche Unterstützung politischer oder wirtschaftlicher Verbände an die 60 000 Unterschriften ein [46]. Mittlerweile hatte der Grosse Rat des Kantons Neuenburg nach einer mehrstündigen Debatte eine Standesinitiative zum gleichen Problem beschlossen [47].
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Familie
Bei der Revision des Familienrechts im Schweizerischen Zivilgesetzbuch hat der Status der Frau ebenfalls eine zentrale Rolle. Als erste Etappe wurde das Adoptionsrecht revidiert, das seiner Dringlichkeit wegen den Vorrang erhalten hatte. Im Mai verabschiedete der Bundesrat den entsprechenden Entwurf [48]. Dessen hauptsächlichster Zweck ist die Erleichterung der Adoption minderjähriger Kinder durch Ehepaare. Dabei verzichtet er künftig auf das Erfordernis der Kinderlosigkeit sowie auf eine starre Altersgrenze bei den Adoptiveltern. Sind diese noch nicht 35 Jahre alt, so soll in der Regel eine fünfjährige Dauer der Ehe genügen. Das Adoptivkind erwirbt die volle Rechtsstellung eines ehelichen Kindes der Adoptiveltern, womit die Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Eltern erlöschen. Der Ständerat, dem die Priorität zukam, nahm die Vorlage ohne Gegenstimme an [49]. Gleichzeitig ratifizierte er das europäische Übereinkommen über die Kindesannahme, das eine Angleichung der Adoptionsgesetzgebungen anstrebt [50]. — Eine weitere Etappe in der Revision des Familienrechts soll die eherechtlichen Bestimmungen erfassen; ein parlamentarischer Vorstoss drängte auf deren beschleunigte Behandlung [51].
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Jugendpolitik
Die Bemühungen des Bundes, eine systematische Jugendpolitik zu erarbeiten, wurden weitergeführt und verstärkt. Mit der Veröffentlichung des vom EDI geförderten Berichtes «Jugend und Gesellschaft» war der Öffentlichkeit eine Untersuchung von vier Genfer Soziologen zugänglich gemacht, die verschiedene Modelle einer Jugendpolitik aufzeigte [52]. Der Bericht kam zum Schluss, dass zur Förderung eines direkten Kontakts zwischen Jugend und Erwachsenengesellschaft Konsultativ- und Forschungsorgane eingerichtet und die bestehenden Jugendorganisationen vermehrt finanziell unterstützt werden sollten. Biese Forderungen, die auch im Parlament zur Sprache kamen [53], führten zur Einsetzung einer Studiengruppe für Fragen einer schweizerischen Jugendpolitik [54]. Nach Ansicht des Nationalrates hätte sich der Bund durch die Schaffung moderner Bildungsmittel auch vermehrt um den staatsbürgerlichen Unterricht der Jugend zu kümmern [55]. Mit der Frage des zunehmenden Rauschgiftkonsums durch Jugendliche setzte sich das Parlament bei der Behandlung des Geschäftsberichts des EJPD auseinander. Der Bundesrat erklärte sich bereit, eine weitere Revision des Betäubungsmittelgesetzes einzuleiten in dem Sinn, dass einerseits der Konsum gewisser weicher Drogen straffrei bliebe, während anderseits der Rauschgifthandel schärfer bestraft würde. Weiter sollte der Bund Forschung und Aufklärung, aber auch die Einrichtung von Beratungsstellen für Jugendliche, wie sie in einigen Städten bereits bestehen, auf breiterer Basis fördern [56].
Zu dem 1970 von Volk und Ständen gutgeheissenen Verfassungsartikel über die Förderung von Turnen und Sport legte der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Ausführungsgesetzgebung vor [57]. Der Gesetzesentwurf sah neben dem obligatorischen Turnunterricht von drei Wochenstunden für Knaben und Mädchen während der Volksschulzeit eine vom Bund subventionierte Aktion « Jugend und Sport » vor, die an die Stelle des Vorunterrichts treten und Knaben und Mädchen auf freiwilliger Basis Unterricht in etwa dreissig Sportarten ermöglichen sollte. Der Nationalrat erstreckte das Obligatorium für Turn- und Sportunterricht auch auf die Berufsschulen und kam damit einer Forderung der Sozialdemokraten nach. Ein sozialdemokratischer Antrag auf sofortige Übertragung der Eidgenössischen Turn- und Sportschule vom EMD auf das EDI wurde zurückgezogen, nachdem der Chef des EMD zugesichert hatte, dass diese mit der Revision des Gesetzes über die Organisation der Bundesverwaltung erfolgen werde [58].
Durch das Scheitern des Experiments eines autonomen Jugendzentrums in Zürich waren auch Projekte in andern Städten gefährdet [59]. Jugendhausbesetzungen in Genf und eine ultimative Forderung nach einem autonomen Jugendzentrum in Lausanne wurden von den Behörden nicht akzeptiert [60]. In Bern konnte dagegen im November ein autonomes Jugendzentrum eröffnet werden; auftretende Schwierigkeiten liessen sich im Gespräch zwischen Jugendlichen und Behörden bewältigen [61]. Auch in Basel ermöglichten neue Formen der Jugendbetreuung, vor allem die Einrichtung von Wohngemeinschaften, die durch kirchliche Kreise getragen werden, die Vermeidung von Konflikten [62].
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[1] Vgl. Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 79/1971, S. 13 ff.
[2] Vgl. Bund, 65, 17.3.72; vgl. auch SPJ, 1970, S. 129 f.
[3] Vgl. SPJ, 1970, S. 129 ff.
[4] NZ, 20, 14.1.71; JdG, 10, 14.1.71; NZZ, 269, 14.6.71; Documenta Helvetica, 1971, Nr. 1, S. 93; Nr. 5, S. 41; Nr. 7, S. 4 f.; Gewerbliche Rundschau, 16/1971, S. 138.
[5] AS, 1971, S. 421 ff.; NZ, 181, 22.4.71; Bund, 92, 22.4.71; GdL, 92, 22.4.71; Vat., 92, 22.4.71; NZN, 94, 24.4.71; Schweizerische Handelszeitung, 18, 6.5.71; TdG, 118, 24.5.71.
[6] SGB: NZZ, 155, 2.4.71; gk, 26, 15.7.71; AZ, 289, 10.12.71. Genfer Delegierte des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiter-Verbandes (SMUV): TdG, 267, 16.11.71; gk, 42, 25.11.71. VSA: NZZ (sda), 228, 18.5.71.
[7] Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 20, 14.5.71; 23, 4.6.71. Gewerbliche Rundschau, 16/1971, S. 60 f.; NZZ, 282, 21.6.71; 292, 27.6.71; 304, 4.7.71; Tw, 146, 26./27.6.71.
[8] SPJ, 1970, S. 134.
[9] SGB: NZZ (sda) 155, 2.4.71. VSA: ebd., 228, 18.5.71. Schweizerischer Bau- und Holzarbeiterverband: siehe S. 185, Anm. 107. CNG zusammen mit der italienischen Gewerkschaft CISL: NZZ (afp), 482, 16.10.71. Spanische Arbeiter in der Schweiz: TdG, 118, 24.5.71. Die 3 grössten italienischen Gewerkschaften CGIL, CISL u. UIL: Bund, 7, 11.1.71; NZZ (ap), 199, 28.4.71.
[10] Die 3 italienischen Gewerkschaften CGIL, CISL u. UIL: NZZ, 122, 15.3.71; TdG, 114, 18.5.71; GdL, 115, 19.5.71; JdG, 115, 19.5.71. Aussenpolitische Kommission der italienischen Kammer: AZ, 104, 6.5.71; NZN, 107, 10.5.71.
[11] NZZ, 574, 9.12.71.
[12] Documenta Helvetica, 1971, Nr. 6, S. 13 ff.; Nr. 11, S. 39 ff.; vgl. auch Gewerbliche Rundschau, 16/1971, S. 139 f.
[13] NZZ, 283, 22.6.71; Bund, 142, 22.6.71; TdG, 142, 22.6.71; 147, 28.6.71. Vgl. auch SPJ, 1970, S. 135 f.
[14] Bund, 51, 3.3.71; gk. 10, 4.3.71.
[15] Mitteilung des SGB, Bern, 6.12.71; AZ, 208, 2.9.71; 289, 10.12.71; NZZ (sda), 609, 30.12.71; gk, 1, 6.1.72. Zu einem schweizerisch-jugoslawischen Gewerkschaftertreffen, vgl. gk, 21, 27.5.71; 30, 2.9.71; NZZ (sda), 415, 7.9.71.
[16] NZZ (afp), 482, 16.10.71.
[17] Ausländer, Bürger wie wir, Sion 1971; Vat., 117, 22.5.71; NZN, 118, 24.5.71; JdG, 126, 3.6.71; 134, 12./13.6.71; TdG, 127, 4.6.71.
[18] NZZ. 443, 23.9.71.
[19] Siehe unten, S. 186.
[20] NZZ, 218, 12.5.71; AZ, 111, 14.5.71.
[21] Grosser Rat von GE: JdG, 107, 10.5.71; 113, 17.5.71. Verhandlungen zwischen Frankreich und der Schweiz: JdG, 199, 27.8.71; TA, 246, 21.10.71. Vgl. ferner auch: NZZ, 35, 10.1.71; NZZ, (afp), 224, 16.5.71; NZ, 240, 30.5.71; TdG, 209, 8./9.9.71; 210, 10.9.71; 212, 13.9.71; 213, 14.9.71.
[22] Vgl. SPJ, 1970, S. 135.
[23] Bund, 7, 11.1.71; Tw, 8, 12.1.71; Vat., 9, 13.1.71; JdG, 9, 13.1.71; Lb, 10, 13.1.71; gk, 2, 14.1.71.
[24] Vgl. TdG, 117, 22./23.5.71; 123, 29./30.5.71; 124, 1.6.71; NZ, 233, 26.5.71; Tat, 123, 27.5.71; Bund, 122, 28.5.71; 281, 1.12.71; VO, 120, 28.5.71 u. ff.
[25] NZ, 134, 23.3.71; NZZ, 138, 141 u. 142, 24.-26.3.71; AZ, 69, 24.3.71; 70, 25.3.71.
[26] NZZ, 140, 25.3.71; AZ, 73, 29.3.71; Vat., 73, 29.3.71; NBüZ, 90, 29.3.71; Lb. 81, 7.4.71; gk, 17, 29.4.71; Volk +Heimat, 6/1971, Nr. 7.
[27] Verhandl. B.vers., 1971, I/II, S. 58; NZ, 125, 18.3.71; AZ, 64, 18.3.71; Der Republikaner, 5, 7.4.71.
[28] Vgl. SPJ, 1970, S. 134.
[29] NZZ, 146, 29.3.71; 153, 1.4.71; NBüZ, 93, 31.3.71; NZ, 149 u. 150, 1.4.71; St. Galler Tagblatt, 76, 1.4.71; NZN, 76, 1.4.71; Volk+Heimat, 6/1971, Nr. 5.
[30] Der Republikaner, 6, 29.4.71; 15, 5.11.71; NZZ, 525, 10.11.71; Volk +Heimat, 6/1971, Nr. 5.
[31] NZZ, 229, 19.5.71; AZ, 117, 22.5.71; NZN, 119, 25.5.71.
[32] Vgl. NZZ (sda), 74, 15.2.71; CHARLES-F. DUCOMMUN, « Probleme der ausländischen Arbeitskräfte », in Gewerkschaftliche Rundschau, 63/1971, S. 65 ff.; SPJ, 1970, S. 133 f.
[33] Volk +Heimat, 6/1971, Nrn. 1 u. 4.
[34] Vgl. oben, S. 13 ff.
[35] Verhandl. B.vers., 1970, I/lI, S. 35; BBl, 1971, II, S. 1541 ff.; vgl. zu dieser Frage auch JEAN-FRANÇOIS BERNARD, Le Problème de l'égalité des salaires masculins et féminins en Suisse, Diss. nat. oec. Fribourg 1971.
[36] Sten. Bull. NR, 1971, S. 489 ff.; AZ, 127, 4.6.71; TA, 127, 4.6.71; TdG, 127, 4.6.71.
[37] PS, 62, 17.3.70; BBl, 1971, II, S. 1541 u. 1544.
[38] BBl, 1971, II, S. 1530 ff. ; NZZ (sda) 491, 21.10.71; NZZ, 546, 23.11.71; TA, 246, 21.10.71; 274, 23.11.71; TdG, 245, 21.10.71; 247, 23./24.10.71; AZ, 274, 23.11.71; VO, 297, 23.12.71.
[39] BBl, 1971, II, S. 1543; NZZ (sda), 297, 22.12.71.
[40] Vgl. hierzu u. a.: GdL, 129, 8.6.71; 133-135, 11.-14.6.71; TA, 145, 25.6.71; AZ, 153, 5.7.71; 226, 28.9.71; Bund, 205, 5.9.71; 223, 24.9.71; 276, 25.11.71; NZZ, 471, 10.10.71; 508, 1.11.71; JdG, 260-265, 8.-14.11.71; ROSALIE ROGGEN, « Ist Abtreiben ein Verbrechen? », in Team-Rotbuch, hrg. vom Team 67, Oberflachs 1971, S. 91 ff.
[41] TdG, 141, 21.6.71; TA, 141, 21.6.71; Lb. 158, 12.7.71.
[42] Vgl. u. a. Ww, 24, 18.6.71; SJ, 142, 23.6.71; BN, 290, 15.7.71; TdG, 215, 16.9.71; Lb, 162, 16.7.71; NZ, 370, 15.8.71; 407, 6.9.71; Tw, 208, 7.9.71; Bund, 246, 21.10.71; 252, 28.10.71.
[43] BN, 253, 22.6.71; Vat., 142, 23.6.71; NBZ, 148, 29.6.71; NZ, 407, 6.9.71; Bund, 238, 12.10.71 (Prof. E. Gruner). Ablehnung durch EVP des Kantons BE: Bund, 196, 24.8.71; durch Christlichsoziale Partei des Kantons GE (PICS): JdG, 228, 1.10.71; TdG, 231, 5.10.71; durch die CVP: NZN, 240, 14.10.71; Vat., 239, 14.10.71.
[44] TdG, 226, 29.9.71; NZZ (sda) 453, 29.9.71; Lib., 44, 20./21.11.71.
[45] Vgl. oben, S. 23.
[46] NZZ (sda), 563, 2.12.71; 606, 29.12.71; TdG, 281, 2.12.71; Lb, 283, 4.12.71; LS, 288, 16.12.71.
[47] BN, 145, 7.4.71; TdG, 292, 15.12.71; Bund, 295, 17.12.71; 298, 21.12.71; VO, 293, 18.12.71.
[48] BBI, 1971, I, S. 1200 ff.; TdG, 60, 13./14.3.71; 110, 13.5.71; 125, 2.6.71, NZZ, 219, 13.5.71; 249, 2.6.71; Bund, 110, 13.5.71; 154, 6.7.71; Vat., 110, 13.5.71. Vgl. auch SPJ, 1969, S. 127 f.
[49] Sten. Bull. StR, 1971, S. 715 ff. u. 808 ff.; NZZ, 562, 2.12.71; 572, 8.12.71; Bund, 282, 2.12.71; JdG, 281, 2.12.71.
[50] BBI, 1971, I, S. 1186 ff.; Ostschw., 125, 2.6.71. Ratifikation des BR: NZZ (sda), 255, 5.6.71.
[51] Motion Luder (fdp, SO), vom StR als Postulat überwiesen: Sten. Bull. StR, 1971, S. 635 ff.; NZZ, 466, 7.10.71; Lb. 233, 7.10.71.
[52] Jugend und Gesellschaft, Wegzeichen zu einer Jugendpolitik, Einsiedeln 1971. Vgl. SFJ, 1969, S. 130.
[53] Postulat Borel (fdp, GE): Sten. Bull. StR, 1971, S. 47; Kleine Anfrage Chavanne (sp, GE): NZZ (sda), 424, 12.9.71.
[54] NZZ (sda), 38, 24.1.72.
[55] Postulate Duss (cvp, LU) und Schaffer (sp, BE): Sten. Bull. NR, 1971, S. 953 ff. Vgl. auch Postulat Salzmann (ldu, BE): Verh. B.vers., 1971, V, S. 36.
[56] Vgl. SPJ, 1968, S. 117; Sten. Bull. StR, 1971, S. 256 f.; Postulat Andermatt (fdp, ZG): ebenda, S. 260 ff.; Sten. Bull. NR, 1971, S. 608 ff. 1971 wurden 3680 Personen wegen Betäubungsmittelvergehen in Strafuntersuchung gezogen. Der Anteil der Minderjährigen stieg von 47 % (1969) auf 75 % (1971): Gesch.ber., 1971, S. 93 f.
[57] Vgl. SPJ, 1970, S. 148; BBI, 1971, II, S. 789 ff.
[58] Sten. Bull. NR, 1971, S. 1619 ff. Die Vernehmlassungen des Schweiz. Lehrervereins und des Vereins Schweiz. Gymnasiallehrer hatten Unterstellung unter das EDI verlangt: Schweiz. Lehrerzeitung, 16, 22.4.71; Gymnasium Helveticum, 25/1971, S. 107; vgl. auch Domaine public, 146, 2.3.71. Vgl. oben, S. 20 f.
[59] Zu wissenschaftlichen Untersuchungen über die Zürcher Jugend vgl. Tat, 45, 23.2.71; SJ, 35, 4.9.71. Zu den Kundgebungen Jugendlicher vgl. oben, S. 16 f. Vgl. SPJ, 1970, S. 148.
[60] Genf: JdG, 116, 21.5.71; 127, 4.6.71; TdG, 119-121, 25.-27.5.71; Lausanne: TLM, 145, 25.5.71; GdL, 120, 26.5.71.
[61] Bund, 262, 9.11.71; 267, 15.11.71.
[62] NZ, 237, 28.5.71.
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