Sozialpolitik
Soziale Gruppen
Aboutissement d'une troisième initiative sur la population étrangère et lancement d'une quatrième — L'hôtellerie demande à pouvoir employer davantage de saisonniers — Des accords avec l'Italie et l'Espagne prévoient de sensibles modifications du statut de certains saisonniers — Le canton de Genève accorde aux communes frontalières françaises le remboursement partiel du produit des impôts, prélevés à la source, sur leurs ressortissants travaillant chez lui — Les associations d'étrangers en Suisse prennent position sur le problème de l'assurance-vieillesse — Le parlement ratifie l'accord international sur l'égalité de rémunération entre l'homme et la femme — Polémique autour de l'initiative sur l'avortement — Le législatif met un point final à la révision du droit d'adoption — Polémiques avec des groupements marginaux de jeunesse.
Ausländische Bevölkerung
Die anhaltende Zunahme der Bevölkerung in der Schweiz
[1] entfachte bevölkerungs- und gesellschaftspolitische Diskussionen
[2]. Sie gab auch Anlass zu einer von der Arbeitsgemeinschaft für Bevölkerungsfragen, welcher u.a. die Nationalräte Bächtold (ldu, BE) und Oehen (na, BE) angehören, gestarteten Petition für « eine den ökologischen Gegebenheiten angepasste Bevölkerungspolitik »
[3]. Neu veröffentlichte Ergebnisse der schweizerischen Volkszählung vom 1. Dezember 1970 liessen bei der gesamten Wohnbevölkerung hauptsächlich drei auffallende Veränderungen erkennen : eine tendentielle Überalterung des Gesellschaftsaufbaus, ein erstmaliges überwiegen des katholischen (49,4 %) über den protestantischen Anteil der Bevölkerung (47,8 %) sowie, den konfessionellen Strukturwandel verursachend, einen Anteil an ausländischer Bevölkerung von 17,2 % (+ 6,6 % seit 1960)
[4]. Die letztere Entwicklung stand ganz im Vordergrund in der von den Rechtsgruppen vorgebrachten Kritik, die sich durch etliche Vorstösse zu konkretisieren versuchte
[5].
Gegen Ende des Jahres 1972 konnte die Nationale Aktion ihre seit dem Frühjahr 1971 hängige
dritte Überfremdungsinitiative mit 70 000 Unterschriften einreichen
[6]. Das Volksbegehren, das keine Rückzugsklausel aufweist, verlangt, dass bis zum 1. Januar 1978 die Zahl der Ausländer auf 500 000 reduziert werde und dass mit Ausnahme von Genf in keinem Kanton die Ausländer mehr als 12 % ausmachen dürften. Ferner sollten die jährlichen Einbürgerungen auf 4000 begrenzt sowie 150 000 Saison- und 70 000 Grenzarbeiter toleriert werden. Das Echo in den meisten Informationsmedien fiel sehr negativ aus
[7]. Nicht anders war es, als die Republikanische Bewegung zur vierten Überfremdungsinitiative ansetzte, die sie « Volksbegehren zum Schutze der Schweiz » nannte
[8]. Dieses sieht nur eine prozentuale Fixierung des Ausländerbestandes auf 12,5 % vor. Sie ist zudem mit einer Rückzugsklausel versehen und plant den Abbau innerhalb einer zwölfjährigen Frist.
Den Bestrebungen der Neuen Rechten liefen die Interessen des Gastgewerbes diametral entgegen. Dessen Verbände — Wirteverband, Hotelierverein und Verband alkoholfreier Gaststätten — klagten über gravierenden Personalmangel (30 000 fehlende Mitarbeiter). Das veranlasste sie, durch eine Petition, die von 327 351 Personen unterschrieben wurde, den Bundesrat zu ersuchen, auf die
zahlenmässige Begrenzung der Saisonkräfte in ihrer Branche zu verzichten
[9]. Ihre Aktion « Der Gast soll König sein » wurde durch eine eintägige Schliessung von 22 Gaststätten in Basel unterstrichen
[10]. Von Arbeitgeberseite fanden die gastgewerblichen Anstrengungen eine gewisse Unterstützung
[11]. Auch der Vorschlag des Sekretärs des Zentralverbandes schweizerischer Arbeitgeberorganisationen, E. Schwarb, zur Schaffung einer neuen Fremdarbeiterkategorie in der Form von Einjahresaufenthaltern, welche für eine Stelle auf die feste Dauer eines Jahres verpflichtet werden sollten, zeugte von einem Unbehagen über die gespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt
[12].
Der Bundesrat hielt indessen, wie schon im vorausgegangenen Jahr
[13], unbeirrt an seiner
Stabilisierungspolitik fest. Bundesrat Brugger lehnte in einem Interview das Anliegen des Gastgewerbes ab, da die bundesrätliche Regelung aus staatspolitischen Gründen durchgehalten werden müsse
[14]. Auch Bundesrat Tschudi bekräftigte anlässlich des Kongresses des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) diese Linie
[15]. In den Richtlinien bezeichnete der Bundesrat die Stabilisierung der ausländischen Arbeitskräfte als Hauptziel der Arbeitsmarktpolitik
[16]. Aus diesem Grund fand bei ihm eine Kleine Anfrage Staehelin (ldu, AG), die eine Lockerung der Fremdarbeitersperre anstrebte, keine Gnade
[17]. Um endlich umfassenderes, zuverlässigeres und kurzfristig verfügbares Zahlenmaterial zu erhalten, das detailliertere Analysen über den Bestand und die Entwicklung der gesamten ausländischen Wohnbevölkerung ermöglichen sollte, ordnete der Bundesrat nach einer Experimentierphase in verschiedenen Kantonen die Einführung eines zentralen Ausländerregisters an
[18].
Im Mai und im November beauftragte der Bundesrat das EJPD und das EVD, vom verfügbaren Kontingent von 20 000 ausländischen Arbeitskräften die den Kantonen sowie dem BIGA für die Erteilung von Jahresbewilligungen zustehende Höchstzahl, 10 000 bzw. 5000, freizugeben, im ganzen nur drei Viertel des Reservekontingents für 1972. Damit stellte der Bundesrat den leichten Anstieg der ausländischen Bevölkerung in Rechnung, der auf die Umwandlung der Saisonarbeiter in Jahresaufenthalter aus dem Jahre 1971 sowie auf deren Familiennachzug zurückzuführen war. Gleichzeitig ermächtigte der Bundesrat die Eidg. Fremdenpolizei, höchstens 12 000 neue
Umwandlungen von Saison- in Jahresbewilligungen vorzunehmen
[19]. Auf diese Weise sollte die Zahl der unechten Saisonniers weiter reduziert werden.
Der Status dieser Fremdarbeiterkategorie, der von breiten Kreisen als unmenschlich empfunden wurde
[20], bildete auch den Hauptgegenstand der
Verhandlungen mit Italien, die nach dem 1970 erfolgten Abbruch wieder aufgenommen wurden
[21]. Die Gespräche wurden zuerst auf Expertenebene
[22] und dann im Rahmen der Gemischten Kommission geführt und endeten im Sommer mit der Unterzeichnung eines Protokolls
[23]. Dieses sah für die italienischen Staatsangehörigen in der Schweiz wesentliche Erleichterungen vor. Den Jahresaufenthaltern wurde die Wartefrist für den Berufs- und Kantonswechsel ab 1974 auf zwei Jahre und ab 1976 auf ein Jahr herabgesetzt. Alle Saisonarbeiter, die während fünf aufeinanderfolgenden Jahren mindestens 45 Monate in der Schweiz gearbeitet haben, sollten auf Gesuch hin bis Ende 1973 eine Jahresbewilligung erhalten. Ab 1976 wird diese Bedingung auf eine 36monatige Arbeit während vier aufeinanderfolgenden Jahren reduziert. Der erfolgreiche Ausgang der Verhandlungen wurde in der schweizerischen und in der italienischen Presse positiv aufgenommen
[24]. Lediglich die italienischen Gewerkschaften sowie die kommunistische Tageszeitung «Unità» kritisierten die Vereinbarungen
[25].
Im Oktober 1972 erliess das EJPD neue Weisungen über die Zulassung von Familienangehörigen von ausländischen Arbeitskräften. Der
erleichterte Familiennachzug wurde wie im schweizerisch-italienischen Protokoll auf 15 Monate festgelegt
[26]. Früher hatte er 18 Monate für Westeuropäer und 36 Monate für die übrigen Nationalitäten betragen. Eine Motion Mugny (cvp, VD) befasste sich ebenfalls mit Verbesserungen für die Ausländer in der Schweiz. Sie schlug vor, für die Familienvereinigung von Jahres- oder Saisonarbeitern die Vorschriften des Bundes zu lockern. Der Bundesrat, der an und für sich den Vorstoss (als Postulat) befürwortete, wies jedoch darauf hin, dass bestimmte Wartefristen immer unerlässlich bleiben würden
[27]. Gegen Ende des Jahres fanden auf Wunsch Spaniens Verhandlungen der entsprechenden Gemischten Kommission statt, welche zu den gleichen Ergebnissen wie mit Italien führten
[28]. Gespräche mit Frankreich galten den finanziellen Benachteiligungen, die sich für die Heimatgemeinden der französischen Grenzgänger durch die Erhebung von Quellensteuern in der Schweiz ergaben
[29]. Es kam zu einer Einigung, die einen Lastenausgleich zwischen dem Kanton Genf und den benachbarten französischen Gemeinden vorsieht, indem 3,5 % der von den Grenzgängern bezahlten Summen zurückerstattet werden sollen
[30].
Diese Verbesserungen und zahlreiche
integrative Bemühungen förderten ein Klima, in welchem sich soziokulturelle Spannungen verminderten
[31]. Es entsprach dieser Entwicklung, dass sich die politischen Aktivitäten der Ausländer vermehrt in den gegebenen institutionellen Rahmen fügten. Die beiden grössten Ausländerverbände, die Federazione Colonie Libere Italiane (FCLI) und die Asociaci6n de Trabajadores Emigrantes Espafioles en Suiza (ATEES), zogen die Aufmerksamkeit auf sich, als sie im Zusammenhang mit der Dreisäulenfrage der AHV für die staatliche Altersvorsorge Partei ergriffen und eine mit fast 74 000 Unterschriften versehene Petition in der Bundeskanzlei deponierten
[32]. Die Frage, was mit den Pensionskassenbeiträgen ausländischer Arbeitnehmer geschehe, falls diese die Schweiz verlassen würden, blieb nämlich auch nach einer Petition des Christlichen Metallarbeiter-Verbandes, die eine entsprechende Neuformulierung des Bundesgesetzes forderte, ungeklärt
[33]. Diese Ungewissheit löste nicht zuletzt die Aktion der Fremdarbeiterverbände aus. Die damit eingetretene Koinzidenz mit der PdA-Volkspensionsinitiative liess allerdings auch Beziehungen zwischen den ausländischen und den kommunistischen Organisationen erkennen
[34]. Die Kommunistische Partei Italiens gründete offensichtlich Sektionen unter den italienischen Fremdarbeitern
[35]. Das veranlasste Nationalrat Hofer (svp, BE) zu einer Interpellation
[36]. In seiner Antwort betonte Bundesrat Furgler, dass es besser sei, « zu wissen, wer wo ist und was er tut, als Organisationen in den Untergrund zu drängen, um sie dann dort erneut aufspüren zu müssen »
[37].
Frauen
Die 1971 wieder in Gang gekommene Auseinandersetzung über die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation, welches die Stellung der Frau bei der
Entlöhnung mit derjenigen des Mannes in Übereinstimmung bringen soll
[38], konnte zu einem Abschluss gebracht werden. Beide Kammern genehmigten ohne Gegenstimmen den Ratifikationsbeschluss
[39]. Namentlich von den Nationalrätinnen Frey (fdp, NE) und Uchtenhagen (sp, ZH) wurde indessen darauf hingewiesen, dass man in der Praxis noch weit von der Durchführung des Grundsatzes entfernt sei.
Die soziale Zurücksetzung der Frau wurde auch von den Befürwortern einer straflosen Schwangerschaftsunterbrechung geltend gemacht. Ihre im Vorjahr eingereichte Initiative erregte die Gemüter in einem immer intensiver werdenden Meinungsbildungsprozess. Zahlreiche Ärzte, Naturwissenschafter und Juristen traten für sie ein
[40]. Die sozialdemokratischen Frauen, die Geschäftsleitung der SP, der SGB sowie der Verband für Frauenrecht nahmen gleichfalls im positiven Sinne Stellung
[41]. Aus den Reihen der Solothurner Freisinnigen, wo man sich während eines Jahres mit dem Problem befasst hatte, gingen zwei Interpellationen auf kantonaler und eine Motion auf Bundesebene hervor : Nationalrat Eng (fdp, SO) forderte eine Revision der Bestimmungen des Strafgesetzbuches (Erweiterung des Indikationenkatalogs), und die kantonsrätlichen Vorstösse betrafen die Ermöglichung des legalen Schwangerschaftsunterbruchs in kantonalen Spitälern sowie die Sexualerziehung und Beratung
[42]. Die Gegnerschaft rekrutierte sich vor allem aus den Kreisen der Kirche und der Ärzteschaft
[43], Ein Komitee sammelte für eine Petition unter dem Motto « Ja zum Leben — Nein zur Abtreibung » mehr als 180 000 Unterschriften
[44].
Familienpolitik
In der etappenweise durchzuführenden
Reform des Familienrechts konnte 1972 die Revision des Adoptionsrechts abgeschlossen werden
[45]. Nachdem der Ständerat im Dezember 1971 den bundesrätlichen Entwurf durchberaten und angenommen hatte, folgte ihm in der ausserordentlichen Aprilsession der Nationalrat
[46]. Es entstanden zwei wesentliche Differenzen, welche einerseits das Mindestalter der Adoptiveltern und anderseits das Prinzip der Adoption von Mündigen betrafen. Der Nationalrat wollte beim Mindestalter auf 30 Jahre hinuntergehen, musste aber der Kleinen Kammer nachgeben, die mit dem Bundesrat für 35 Jahre optiert hatte
[47]. Er stimmte auch zu, dass Mündige nur adoptiert werden können, wenn keine Nachkommen vorhanden sind
[48]. Unbestritten blieb die Genehmigung des europäischen Obereinkommens über die 1967 abgeschlossene Harmonisierung des Adoptionsrechts in Europa
[49]. — Bereits wurden in der Öffentlichkeit die bevorstehenden Revisionen des Ehe- und des Kinderrechts diskutiert
[50]. Der Nationalrat überwies eine Motion Alder (ldu, BL) als Postulat, welche das befristete Eheverbot (Art. 104 und 150 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) aufheben will
[51]. Von gewerkschaftlicher Seite wurde eine aktivere Familienpolitik sowie ein einjähriger Mutterschaftsurlaub gefordert
[52].
Jugend
Nicht nur der Bildungspolitik, sondern auch einer
Jugendpolitik, die der jungen Generation eine Mitwirkung an der Erneuerung der Gesellschaft zu ermöglichen hätte, widmete der Bundesrat in seinen Richtlinien Aufmerksamkeit
[53]. Auf Antrag des Präsidenten der vom EDI eingesetzten Studiengruppe für Jugendfragen, Nationalrat Gut (fdp, ZH), wurde in die Bildungsartikel die Kompetenz des Bundes aufgenommen, Grundsätze für die ausserschulische Jugendbildung aufzustellen, um die verfassungsrechtliche Grundlage für die Konzipierung einer nationalen Jugendpolitik zu schaffen. Die Studiengruppe führte über zwei Modellvorschläge für eine Jugendpolitik Hearings durch
[54].
Vor besonderen Schwierigkeiten sieht sich eine Jugendpolitik bei der
Integration von Randgruppen, die entweder das bestehende Gesellschaftssystem umzustürzen trachten oder die sich in eine Gegenkultur geflüchtet haben
[55]. Dass hier flexible Massnahmen eher Erfolg versprechen, liess sich bei der Bekämpfung des zunehmenden Drogenmissbrauchs feststellen
[56]. In zahlreichen grösseren Ortschaften wurden auf öffentlicher oder privater Basis organisierte Drogenberatungsstellen eingerichtet
[57] ; vermehrt erfuhren auch Wohngemeinschaften von Jugendlichen Förderung. In mehreren Städten kam es zu Schwierigkeiten, wenn solche Gemeinschaften in Abbruchobjekten untergebracht waren und die Jugendlichen auf Kündigungen mit Hausbesetzungen antworteten. Die Milde eines Polizeieinsatzes gegen jugendliche Ausschreitungen in Basel veranlasste die Nationale Aktion zu Drohungen mit Selbsthilfe
[58]. Ähnlich lag die Problematik bei den Jugendzentren. Randgruppen versuchten z.B. in Zürich wiederholt, das Jugendzentrum Drahtschmidli in eigene Verwaltung zu nehmen, wurden aber von der Polizei daran gehindert
[59]. Verschiedentlich richteten Jugendliche in besetzten Häusern unter Duldung durch die Behörden autonome Zentren ein. « Le Prieuré » in Genf bildete mehrere Monate lang eine solche subkulturelle Institution, deren plötzliche polizeilich erzwungene Zerstörung kurz vor Weihnachten von weiten Kreisen als zu harte Massnahme empfunden wurde
[60].
Der weiter zunehmenden
Jugendkriminalität versuchte man vermehrt durch eine modernere Praxis der Nacherziehung und Resozialisation zu begegnen, so z.B. im neuen halboffenen Jugendgefängnis in Lausanne und mit einer neuen Verordnung für die Arbeitserziehungsanstalt Uitikon (ZH)
[61]. Eine in Zürich eingereichte Initiative zur Bekämpfung der Jugendkriminalität setzte sich für eine Verbesserung der Rechtsposition von jugendlichen Delinquenten ein, und ein neues bernisches Jugendrechtspflegegesetz wurde im Sinn vermehrter Betreuung straffälliger Jugendlicher konzipiert
[62].
[1] Vgl. SPJ, 1971, S. 124.
[2] Vgl. z. B. TA, 151, 1.7.72 ; 166, 19.7.72 ; 170, 24.7.72 ; 175, 29.7.72 ; 181, 7.8.72.
[3] Tat, 209, 6.9.72 ; NZZ (sda), 500, 26.10.72.
[4] Vgl. Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 80/1972, S. 24 ff., 43 ff., 59 ff. ; 1970 waren es 2 991 694 Protestanten und 3 096 654 Katholiken. Der Bestand der ausländischen Bevölkerung betrug am 1.12.1970 (Volkszählung) 1 080 076 und nach einer von der Eidg. Fremdenpolizei durchgeführten Erhebung Ende Dez. 1972 1 032 285 (+ 3,1 % seit 1971 ; 16,5 % der Gesamtbevölkerung). Davon waren 523 903 Jahresaufenthaler (— 7,3 %) und 508 382 Niedergelassene (+ 14,6 %). Vgl. hierzu NZZ, 134, 21.3.72 ; 135, 22.3.72. Für die Sprachgruppen vgl. unten, S.737 f.
[5] Vgl. die Motionen Müller (na, ZH) und Reich (rep., ZH) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1301 ff. ; NZZ, 301, 30.6.72 ; TG, 151, 30.6.72 ; JdG, 151, 30.6.72 ; Ldb, 149, 30.6.72.
[6] TLM, 309, 4.11.72 ; TA, 258, 4.11.72 ; TG, 259, 4./5.11.72 ; Tw, 261, 6.11.72.
[7] Bund, 260, 5.11.72 ; TA, 259, 6.11.72 ; NZ, 414, 6.11.72 ; AZ, 262, 7.11.72.
[8] Der Republikaner, 10, 14.7.72 ; NZ, 268, 1.7.72 ; BN, 233, 1.7.72 ; 359, 25.11.72 ; Tat, 153, 1.7.72 ; AZ, 152, 1.7.72 ; TA, 151, 1.7.72 ; VO, 150, 1.7.72 ; TG, 152, 1./2.7.72 ; Bund, 152, 2.7.72.
[9] AZ, 176, 29.7.72 ; 190, 15.8.72 ; Bund, 177, 31.7.72 ; 187, 11.8.72 ; 218, 17.9.72 ; Vat., 177, 1.8.72 ; NZ, 356, 16.9.72 ; NZZ, 434, 17.9.72.
[10] Tat, 202, 29.8.72 ; BN, 284, 30.8.72 ; AZ, 203, 30.8.72.
[11] So durch den Arbeitgeberverband des Kts. VD : GdL, 186, 10.8.72 ; NZZ (sda), 370, 10.8.72.
[12] NZZ, 512, 2.11.72 ; Bund, 258, 2.11.72 ; Tat, 257, 2.11.72. Vgl. auch : Schweizerische Handelszeitung, 20, 18.5.72.
[13] Vgl. SPJ, 1971, S. 124 f.
[14] NZZ (sda), 478, 13.10.72 ; 493, 22.10.72 ; GdL (sda), 240, 13.10.72.
[15] Documenta, 1972, Nr. 7, S. 37 ; Bund, 253, 27.10.72 ; TA, 253, 30.10.72.
[16] BBl, 1972, I, Nr. 14, S. 1068 ; vgl. auch oben, S. 19.
[17] GdL (sda), 113, 16.5.72 ; Bund, 113, 16.5.72 ; NZZ, 217, 16.5.72.
[18] NZZ (sda), 459, 2.10.72 ; AS, 1972, Nr. 41, S. 2351 ff.
[19] NZZ, 512 u. 513, 2.11.72 ; NZ, 409, 2.11.72 ; Bund, 258, 2.11.72 ; Ostschw., 258, 2.11.72 ; TG, 257, 2.11.72 ; TA, 256, 2.11.72. Vgl. auch SPJ, 1971, S. 125.
[20] Beat Allenbach, « Auch Saisonniers sind Fremdarbeiter », in Schweizer Monatshefte, 52/1972-73, S. 382 ff. ; gemeinsame Erklärung des SGB und der italienischen Gewerkschaftsbünde : NZZ (sda), 54, 2.2.72 ; gk, 5, 3.2.72 ; Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 13, 30.3.72.
[21] Bund, 34, 10.2.72 ; TA, 34, 10.2.72. Vgl. SPJ, 1970, S. 135 f. ; 1971, S. 125 f.
[22] NZZ, 68, 10.2.72 ; GdL, 34, 10.2.72 ; Tw, 34, 10.2.72 ; Vat., 34, 10.2.72.
[23] NZ, 259, 23.6.72 ; 260, 24.6.72 ; GdL, 145, 23.6.72 ; TG, 147, 26.6.72.
[24] NZZ, 289, 23.6.72 ; 291, 25.6.72 ; TA, 145, 24.6.72.
[25] NZZ, 292, 26.6.72 ; Ostschw., 148, 27.6.72.
[26] NZZ, 473, 10.10.72 ; TG, 237, 10.10.72 ; 238, 11.10.72 ; TA, 236, 10.10.72.
[27] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2029 ff. ; TG, 274, 22.11.72 ; GdL, 285, 5.12.72 ; NZZ, 569, 5.12.72.
[28] NZZ (sda), 580, 12.12.72 ; 587, 15.12.72 ; GdL (sda), 291, 12.12.72 ; TG, 294, 15.12.72.
[29] TG, 23, 28.1.72 ; 106, 6./7.5.72 ; 133, 9.6.72 ; NZZ, 60, 5.2.72.
[30] TG, 217, 16./17.9.72 ; 221, 21.9.72 ; VO, 221, 21.9.72 ; NZZ, 479, 13.10.72.
[31] Vgl. Roland Stiefel, « Ausländer unter uns » und « Ausländer und Schweizer : Das Informationsproblem », in Schweizer Monatshefte, 52/1972-73, S. 82 ff. und S. 386 ff.
[32] NZZ, 561, 30.11.72 ; TA, 280, 30.11.72 ; NBZ (spk), 283, 2.12.72.
[33] NZZ (sda), 186, 21.4.72 ; TG, 93, 21.4.72 ; NZN, 96, 25.4.72.
[34] NZZ. 64, 8 .2.72 ; GdL, 41, 18.2.72 ; Ww, 8, 23.2.72 Si, 9, 26./27.2.72.
[35] VO, 35, 112.72 ; 42, 19.2.72 ; 51, 1.3.72 ; NZZ, 64, 8.2.72 ; 75, 14.2.72 ; 173, 15.4.73.
[36] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1723 ff.
[37] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1725 ff.
[38] Vgl. SPJ, 1971, S. 132 ; ferner Tat, 72, 24.3.72 ; TA, 168, 21.7.72.
[39] Amtl. Bull. StR, 1972, S. 172 ff. ; Amtl. Bull. NR, S. 931, ff. ; NBüZ, 86, 17.3.72 ; 191, 16.6.72 ; Schweizerische Handelszeitung, 15, 13.4.72.
[40] Antoinette Stucki-Lanzrein, Die legale Schwangerschaftsunterbrechung, Bern 1972 ; Straflose Schwangerschaftsunterbrechung — Warum ? (Beiträge von G. Flöckiger, M. Favre, A. M. Rey u. a.), Bern 1972 ; «Zum Thema Abtreibung » (Beiträge von F. Böckle, I. Geisendörfer, F. Kiesching u. a.), in Schweizer Rundschau, 71/1972, S. 226 ff.; Myriam Meuwly, « Avortement, drame ou délit : Les Suisses divisés », in GdL, 1972, 39, 40, 42, 43, 45-47, 97 ; NZZ, 9, 6.1.72 ; NZ, 142, 26.3.72 ; 261, 24.6.72 ; Tat, 253, 28.10.72 ; 288, 8.12.72. Zum Verhältnis der Schwangerschaftsunterbrechung zur Umweltschutzproblematik, vgl. oben. S. 108.
[41] NZZ (sda), 42, 26.1.72 ; 61, 6.2.72 ; 289, 23.6.72 ; 531, 13.11.72.
[42] Bund, 186, 10.8.72 ; NZZ, 391, 23.8.72 ; 424, 11.9.72 ; Verhandl. B.vers., 1972, III, S. 30.
[43] NZZ, 23, 14.1.72: 255, 4.6.72 ; SJ, 20, 13./145.72 ; BN. 195, 17.5.72 ; 200, 24.5.72 ; Val., 100, 29.4.72 ; 132, 9.6.72 ; 258, 6.11.72 (Progressive Katholiken Luzern).
[44] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2351 ; NBüZ, 100, 29.3.72; NZZ (sda), 429 u. 430, 14.9.72 ; Lib., 291, 14.9.72 ; TG, 215, 14.9.72.
[45] Vgl. BBI, 1972, I, Nr. 15, S. 1070 (Richtlinien), sowie SPJ, 1971, S. 133.
[46] Amtl. Bull. NR. 1972, S. 491 ff., 567 ff., 606 ff., u. 1339.
[47] Amtl. Bull. StR, 1972, S. 393 f. ; Amtl. Bull. NR, 1972, S. 997 ff.
[48] Amtl. Bull. StR, 1972, S. 396 ; Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1001 f.
[49] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 631. f. ; NZZ, 197, 28.4.72. Vgl. SPJ, 1971, S. 133.
[50] Präsentation des Vorentwurfs des eidg. Experten C. Hegnauer, in Pro Juventute, 53/1972, S. 239 ff. (mit weiteren Beiträgen von NR E. Blunschy, J. M. Grossen, C. Schlatter u. a.) : vgl. auch : Tat, 164, 14.7.72 ; NZZ, 343, 25.7.72 ; 366, 8.8.72 ; 390, 22.8.72 ; 404. 30.8.72 ; 461, 3.10.72 ; 598, 22.12.72 ; Ostschw., 184, 8.8.72 ; AZ, 189. 14.8.72 ; TA-Magazin, 45, 11.11.72 ; TG, 272, 20.11.72 ; NZN, 273, 21.11.72.
[51] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1985 ff.
[52] CNG : NZZ (sda), 336, 21.7.72. SGB : gk, 24, 29.6.72.
[53] BBI, 1972, I, Nr. 15, S. 1044. Neue Literatur zum Jugendproblem : Das Bild der Schweizer Jugend, hrsg. v. La Suisse und „Schweizer Allgemeine“, Lausanne und Zürich 1972; H. P. Müller, Der Bunker von Zürich, Jugend zwischen Rückzug und Revolte, Olten 1972; Interdisziplinäre Jugenduntersuchung im Kanton Zürich, Zwischenbericht Februar 1972 (vervielf.) ; Schweizer Monatshefte, 52/1972-73, S. 21 ff. ; Les cahiers protestants, 1972, Nr. 6, S. 7 ff.
[54] TA, 78, 4.4.72 ; NZZ, 553, 26.11.72. Vgl. SPJ, 1971, S. 140.
[55] Laut der oben zitierten Untersuchung Das Bild der Schweizer Jugend, S. 76, macht die erste Gruppe 5,9 %, die zweite 10,1 % der 15- bis 25jährigen aus.
[56] Ergebnisse einer Untersuchung über den Drogenkonsum im Kanton Zürich ergaben, dass 25 % der männlichen und 16 % der weiblichen 19jährigen Drogenerfahrung haben : TA, 293, 15.12.72.
[57] Im Herbst wurde ein Verein der Mitarbeiter schweizerischer Beratungs- und Behandlungsstellen für Drogenabhängige und -gefährdete gegründet : Tw, 19, 24.1.73.
[58] NZ, 339, 1.9.72 ; 355, 15.9.72 ; 363. 23.9.72 ; 369, 28.9.72 ; BN, 302, 20.9.72 ; 305, 23.9.72 ; 308, 27.9.72 ; 309, 28.9.72.
[59] AZ, 233, 4.10.72 ; 236, 7.10.72 ; 241, 13.10.72 ; TA, 232, 5.10.72 ; 295, 28.12.72 ; NZN, 272, 20.11.72 ; 273, 21.11.72 ; NZZ, 566, 4.12.72.
[60] TdG, 299, 21.12.72 ; 300, 22.12.72; JdG, 299, 21.12.72 ; 302, 27.12.72 ; 304, 29.12.72; VO, 298, 22.12.72.
[61] Lausanne : GdL, 22, 27.1.72 ; Uitikon : TA, 120, 26.5.72.
[62] Zürich : TA, 221, 22.9.72 ; Bern : Bund, 44, 22.2.72 ; 45, 23.2.72 ; 116, 19.5.72. Vgl. unten, S. 144.