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Sozialpolitik
Soziale Gruppen
Le Conseil fédéral renforce l'arrêté sur la main-d'oeuvre étrangère et propose le rejet de la troisième initiative contre la surpopulation étrangère — Lancement d'une initiative pour une politique humaine à l'égard des étrangers — Activité politique d'immigrés — Discussions sur le rôle de la femme dans la société — Une commission d'experts présente trois projets de solution au problème de l'interruption légale de la grossesse — Le législatif accorde une augmentation des allocations familiales aux travailleurs agricoles et aux petits paysans — Un groupe d'étude du DFI publie son rapport sur une politique de la jeunesse — Discussions sur certains centres de jeunesse et sur le droit pénal des mineurs.
Ausländerpolitik
Die Ausländerpolitik des Bundesrates war nach wie vor auf die Stabilisierung der erwerbstätigen Ausländer und die Schaffung eines möglichst einheitlichen Arbeitsmarktes ausgerichtet, und dies mit Erfolg [1]. Da die Rechtsgruppen jedoch die ausländische Wohnbevölkerung zum Massstab ihrer Beurteilung der Entwicklung nahmen, verurteilten sie Bundesrat Bruggers Ausländerpolitik als unwirksam, was dieser entschieden bestritt [2]. Aber ebenso bestimmt wandte sich Bundesrat Brugger gegen verschiedene Vorstösse zugunsten einer grosszügigeren Handhabung der Saisonnierbewilligungen aus Kreisen der SVP und des Gastgewerbes [3]. Sprecher des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) stellten hierzu fest, dass zwar das Stabilisierungsversprechen noch nicht gebrochen worden sei, die offizielle Politik jedoch mit den Arbeitgebern zu mild und — angesichts der prekären Wohnungssituation — mit weiten Bevölkerungskreisen zu hart umgehe [4]. Sie traten aber wie auch ein Exponent des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (CNG) für eine grosszügigere Einbürgerungspraxis ein. In dieser Richtung zielte nach der Expertenkommission für eine Revision der Bürgerrechtserteilung auch die Eidgenössische Konsultativkommission für die Behandlung des Überfremdungsproblems [5].
Um der « Unterwanderung » seiner Stabilisierungspolitik durch Saisonniers und den Missbräuchen im Grenzgängerwesen zu begegnen, schickte der Bundesrat Ende Mai den Entwurf eines neuen Fremdarbeiterbeschlusses in eine kurze Vernehmlassung [6]. In gewerblichen, insbesondere gastgewerblichen Kreisen und in verschiedenen Kantonen stiess die Absicht, auch die Saisonarbeitskräfte zu limitieren, auf heftige Ablehnung ; umgekehrt erklärten die Nationale Aktion und die Republikaner die vorgesehenen Beschränkungen als völlig ungenügend [7]. Italienische Regierungskreise wiederum klagten über einen Verstoss gegen die bestehenden Abkommen und veranlassten namentlich eine Suspension der Gespräche der Gemischten Kommission für ein schweizerisch-italienisches Einwanderungsabkommen [8]. All dessen ungeachtet trat am 15. Juli der neue Bundesratsbeschluss über die Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen Ausländer in Kraft. Er brachte hauptsächlich eine Limitierung der seit 1969 stark gestiegenen Zahl der Saisonarbeitskräfte auf 192 000, eine Halbierung des für die Zulassung neuer Jahresaufenthalter verfügbaren Kontingentes auf 10 000, von denen vorläufig bloss 5000 freigegeben wurden, und eine neue Einschränkung für Grenzgänger, die nun erst nach 6 Monaten Wohnsitz in der Grenzzone eine Arbeitsbewilligung erhalten [9]. Diese Grenzgängerregelung gab vor allem in Basel wegen der unklaren Zonendefinition zu diskutieren [10]. Schärfere Kontrollen, die besonders den durch « Schlepper » eingeschleusten bewilligungslosen Schwarzarbeitern beikommen sollen, kündete die Eidgenössische Fremdenpolizei an [11]. Deren Direktor, E. Mäder, trat auf Jahresende zurück ; sein Nachfolger, Guido Solari, nahm vor der Interessengemeinschaft der Beratungsund Kontaktstellen Schweizer-Ausländer (IGSA) eine umfassende Standortbestimmung zum Ausländerproblem aus fremdenpolizeilicher Sicht vor [12].
Die 1972 von der Nationalen Aktion eingereichte dritte Überfremdungsinitiative, der im Mai auch der Führer der Republikaner, Nationalrat Schwarzenbach, überraschend seine Unterstützung zusagte, stiess besonders in Kreisen der Arbeitgeber und des Gastgewerbes auf heftige Ablehnung [13]. Auch der BIGA-Direktor, Botschafter Grübel, übte wegen der zu erwartenden « schwerwiegenden Folgen » scharfe Kritik, während Waldemar Jucker vom SGB einen Gegenvorschlag des Bundesrates verlangte, damit das Volk endlich zu etwas ja sagen könne [14]. Der Bundesrat beantragte jedoch in seiner letzten Sitzung des Jahres dem Parlament die Ablehnung ohne Gegenvorschlag, weil die Forderungen den Arbeitsmarkt in unverantwortbarer Weise belasten würden und zudem zu internationalen Schwierigkeiten führen könnten [15]. In diesem Zusammenhang wäre auch zu bedenken, dass das bereits demographisch bedingte Fallen der Erwerbstätigenquote durch solche Forderungen nur noch akzentuiert würde, was sich nebst dem Arbeitsmarkt besonders auch auf die umfassende Verwirklichung der Sozialversicherung negativ auswirken könnte [16].
Im Gegensatz zu einer bloss numerischen Betrachtungsweise standen Versuche, das Ausländerproblem auch menschlich zu bewältigen. So ein Sonntag der Solidarität mit den Ausländern in der römisch-katholischen Kirche, die positiven Erfahrungen der seit Februar in der IGSA zusammengeschlossenen zahlreichen Beratungsund Kontaktstellen sowie das Experiment « Wir in der Schweiz » des Partnerschaftsfonds. Aber auch die zahlreichen lokalen Verständigungsbestrebungen, vorwiegend in Schulfragen, und die verschiedenen Äusserungen zugunsten einer menschlichen Ausländerpolitik, besonders aus Kreisen des CNG, verdienen erwähnt zu werden [17]. Einen politischen Vorstoss in diesem Sinne unternahm die Katholische Arbeiter- und Angestelltenbewegung (KAB) mit der Lancierung einer Volksinitiative. Die Initiative will nicht vom Prinzip der Stabilisierung abweichen, jedoch die Gleichbehandlung von Schweizern und Ausländern nach den Menschenrechtsnormen sowie die Assimilation jener erreichen, die in der Schweiz bleiben wollen. Die daraus entstehenden Kosten sollen durch Beteiligung der Arbeitgeber nach der Anzahl der von ihnen beschäftigten Ausländer mitgetragen werden [18]. Vorläufig bezogen die Mehrzahl der Parteien, der CNG — der SGB schwieg sich noch aus — und die Kirchen positiv Stellung, während der Vorort der Initiative nur bedingt zustimmte, das Gewerbe sie jedoch ablehnte [19]. Die direkt Betroffenen stehen besonders einer von ihnen als « Kopfgeld » apostrophierten Kostenbeteiligung der Arbeitgeber ablehnend gegenüber, weil sie von einer solchen unvorteilhafte Auswirkungen auf die Lohngestaltung befürchten [20].
Um eine gewisse Integration der Ausländer bemühte sich auch die italienische Emigrantenorganisation Federazione Colonie Libere Italiane (FCLI). Sie setzte sich besonders für die Abschaffung des Saisonarbeiterstatutes ein und sprach sich für die Integration der Italienerkinder in Schweizerschulen aus. Mit zusätzlichen Deutsch- und Italienischstunden will sie einerseits die Chancengleichheit in der Schweiz, anderseits aber auch die Rückkehrmöglichkeit nach Italien wahren [21]. Die FCLI wandte sich ferner, zusammen mit sozialistischen und kommunistischen Emigrantengruppen Italiens, gegen neofaschistische Bestrebungen, in der Schweiz eine Organisationsbasis unter italienischen Emigranten zu errichten [22]. Ausschreitungen anlässlich der Eröffnung eines Büros der Ente nazionale di assistenza sociale (ENAS, eine den Neofaschisten nahestehende Fürsorgeinstitution) in Bern und die Beteiligung von Ausländern an einer Vietnam-Demonstration in Zürich gaben zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen Anlass, welche die politische Tätigkeit von Ausländern in der Schweiz betrafen [23]. Weniger politisch waren verschiedene Kritiken an den Gastarbeiterunterkünften, die in Genf in eine Protestaktion der Asociación de Trabajadores Emigrantes Espanioles en Suiza (ATEES) gegen die Unterbringung spanischer Saisonniers ausmündeten [24].
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Frauen
Die Stellung der Frau in der Schweiz war das Thema verschiedenster Diskussionen [25]. In den Frauenverbänden versuchte man über die Rolle der Frau in der Gesellschaft Klarheit zu gewinnen und die Ausräumung noch bestehender Benachteiligungen, etwa im Zivilrecht, in der Ausbildung oder im Berufsleben, zu erwirken, wobei sich die Forderung nach einem Hausfrauenlohn als am meisten umstritten erwies [26]. Die Fragen der politischen Rechte und Pflichten der Frau sind schon an anderer Stelle zur Sprache gekommen [27].
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Obwohl in der Auseinandersetzung um den straflosen Schwangerschaftsabbruch die Positionen schon im Vorjahr weitgehend bezogen worden waren, setzte sich die öffentliche Diskussion in zahllosen Zeitungsartikeln und Podiumsgesprächen fort [28]. Eine vom EJPD eingesetzte Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. H. Schultz, welche die von der 1971 eingereichten Initiative aufgeworfene Frage zu prüfen hatte, konnte sich auf keine bestimmte Lösung einigen und legte deshalb drei Varianten für eine begrenzte Zulassung des Eingriffes vor [29] : die erste stützte sich auf die sogenannte einfache Indikation mit medizinischer, ethischer und eugenischer Begründung — zu der sich das EJPD unter Anführung juristischer Gründe bekannte [30] —, die zweite auf eine erweiterte Indikation mit zusätzlicher sozialer Begründung und die dritte, eine Fristenlösung, erklärte jeglichen Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen straffrei ; diese wurde von der Kommissionsmehrheit empfohlen. Weil angesichts der unterschiedlichen Handhabung der bestehenden Regelung grosse Zweifel an der Möglichkeit einer korrekten Praxis der sozialen Indikation geäussert wurden, fand die zweite Lösung wenig Anklang. Für die engere Indikationslösung erklärten sich besonders die Kirchen, die ihnen nahestehenden Parteien und Organisationen sowie die vorwiegend katholischen Kantone [31]. Ihr Standpunkt gründet auf einem persönlichen Grundrecht, dem Recht auf Leben, welches sie grundsätzlich von der Zeugung an geschützt wissen möchten. Gleichzeitig erliess man den Aufruf zu vermehrter Hilfe für jene, die durch eine unerwünschte Schwangerschaft in soziale Not geraten. Ausserdem wurden vermehrte soziale Erziehung und Aufklärung gefordert [32]. Zur ersten Lösung neigten auch namhafte Ärzte ; die Ärzteschaft äusserte sich aber in der Vernehmlassung nicht als Einheit [33]. Für die Fristenlösung optierten die meisten Parteien, die Mehrheit der dem Bund Schweizerischer Frauenorganisationen (BSF) angeschlossenen Frauenverbände und nebst mehreren Kantonen besonders auch die, im Februar gegründete Vereinigung für straflosen Schwangerschaftsabbruch [34]. Ihre Argumente basieren hauptsächlich auf der Mündigkeit und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau, auf der umstrittenen Annahme von jährlich 50 000 illegalen Eingriffen und insbesondere auf der unsozialen und ungleichen Handhabung der geltenden Gesetzgebung ; sie alle betrachten jedoch den Schwangerschaftsabbruch nur als Notlösung ; Aufklärung und Verhütung seien vorzuziehen [35].
Das Parlament bewilligte eine Erstreckung der Frist für die Behandlung des Volksbegehrens durch den Bundesrat um ein Jahr ; zur Verzögerung des Entscheids trugen auch neu aufgetauchte Fragen wie diejenigen der freien Arztwahl und der Zuweisung der Kosten bei [36]. Die Vereinigung für straflosen Schwangerschaftsabbruch und die Vereinigung « Ja zum Leben » drohten, für den Fall einer ihnen nicht genehmen Regelung, mit einer zweiten Initiative beziehungsweise mit dem Referendum, und die Frauenbefreiungsbewegung Zürich lehnte mit Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau grundsätzlich alle drei Vorschläge ab [37].
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Familie
Angeregt durch verchiedene Appelle zugunsten der Familie forderten die Nationalräte Frau Lang (sp, ZH) und L. Butty (cvp, FR) eine aktivere und gezieltere Familienpolitik durch den Bund [38]. Im Rahmen der laufenden Revision des Familienrechts bezweckten weitere Vorstösse die Aufhebung des im Zivilgesetzbuch festgelegten Zerrüttungsprinzips, wonach bei der Zerrüttung der Ehe der dafür Schuldige nicht auf Scheidung klagen kann — dieses Problem war auch Hauptthema am schweizerischen Anwaltstag —, ferner strengere Vorschriften für die zunehmende kommerzielle Heiratsvermittlung sowie die Beseitigung von finanziellen Nachteilen infolge einer Eheschliessung [39], die oft Anlass zum Konkubinat, einer in der Zentral- und Ostschweiz noch vorwiegend verbotenen Form des Zusammenlebens, geben [40].
Verbesserte Familienzulagenansprüche erhielten die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und die Kleinbauern, indem die Ansätze erhöht und die Einkommensgrenzen angehoben wurden [41]. Während der Ständerat weitgehend den bundesrätlichen Anträgen zustimmte, ging der Nationalrat, sehr zum Missfallen Bundesrat Tschudis, über den von diesem als sozialpolitisch ausgewogen und finanzpolitisch abgestimmt bezeichneten Vorschlag hinaus. In der Differenzbereinigung lenkte der Ständerat zugunsten einer auf 100 statt auf 80 Fr. erhöhten Haushaltzulage ein und akzeptierte auch eine vorzeitige Inkraftsetzung, während der Nationalrat seine zusätzliche Forderung nach gleitenden, d. h. dem Index folgenden Einkommensgrenzen fallen liess [42]. Gleichzeitig überwiesen beide Räte eine Motion der nationalrätlichen Kommission für eine Ausdehnung der Regelung auf alle Landwirte, deren Jahreseinkommen die Grenze von 16 000 Fr. nicht übersteigt [43].
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Jugend
Das vielschichtige Thema der Jugendpolitik wurde, nicht zuletzt unter dem Eindruck der Konsequenzen, vor welche die Jugendproblematik den Staat weiterhin stellt, von verschiedenen Expertengruppen untersucht [44]. Im Sommer legte die vom EDI 1971 eingesetzte, von Nationalrat Gut (fdp, ZH) präsidierte Studiengruppe für Fragen einer schweizerischen Jugendpolitik ihren Bericht vor [45]. Er bietet im ersten Teil eine ausführliche und allgemein positiv aufgenommene Darstellung des Ist-Zustandes, die vor allem auf die gesellschaftlichen Aspekte des Jugendproblems und auf die möglichen Formen und Aufgaben einer Jugendpolitik eingeht. Zwei sich prinzipiell unterscheidende Modelle einer Jugendpolitik wurden entwickelt. Das erste ging davon aus, dass Jugendpolitik als Massnahmen, die die Jugend betreffen, schon immer bestanden habe und nunmehr im Sinne einer bewussten, systematischen Politik unter Beteiligung der Jugend an der Gestaltung von Staat und Gesellschaft weiter auszubauen sei. Das zweite Modell sah das Ziel einer Jugendpolitik darin, den 13- bis 25jährigen zu gestatten, möglichst selbständig zu entscheiden. Jugendpolitik in diesem Sinne müsste als ein Element einer grundlegenden Änderung der Gesellschaft betrachtet werden. Im zweiten Teil schlägt die Studiengruppe konkrete Massnahmen vor (Einsetzung eines Delegierten für Jugendfragen, periodische Jugendberichte an die Bundesversammlung, Intensivierung der Jugendforschung und verschiedene Förderungsmassnahmen).
Gegen diesen zweiten Teil richteten sich kritische Stimmen [46]. Man wandte ein, dass die im ersten Teil erarbeiteten Resultate nicht konsequent in die Praxis umgesetzt würden. Während die Autoren einen grossen Teil der Jugendprobleme als Ausfluss einer gesamtgesellschaftlichen Problematik erklärten, begnügten sie sich mit den von ihnen selber als ungenügend taxierten therapeutischen Massnahmen « für, mit oder durch die Jugend ». Vertreter progressiver Richtung erklärten, dass zuviel von der Krise der Jugend und zuwenig von der Krise der Gesellschaft gesprochen werde. Die Verfasser des Jugendberichts konnten dieser Kritik entgegenhalten, dass ihre Vorschläge Rücksicht auf die schmalen verfassungsrechtlichen Grundlagen des Bundes und auf das politisch Realisierbare nehmen mussten.
Auf kantonaler und lokaler Ebene befassten sich verschiedene parlamentarische Vorstösse mit den Problemen der Jugendpolitik [47]. Die Diskussionen und Auseinandersetzungen um den Bau, die Leitung und den Unterhalt von Jugendzentren und Notschlafstellen nahmen ihren Fortgang [48]. Während in Luzern und Solothurn unter guten Vorzeichen Jugendhäuser eröffnet wurden, führte in Zürich das vom Stadtrat vorgelegte 35-Millionen-Projekt eines Jugendhauses zu Kontroversen und ablehnenden Stellungnahmen, die kaum Hoffnung auf eine baldige Verwirklichung dieser Institution zulassen [49]. Im Zusammenhang mit der 1974 in Kraft tretenden Teilrevision des Jugendstrafrechts und dem weiterhin akuten Drogenproblem standen die erzieherischen und therapeutischen Massnahmen im Vordergrund des Interesses [50]. Dabei wurde betont, dass es von seiten der Kantone wie des Bundes grosser Anstrengungen bedürfe, uni die für den sinnvollen und gesetzeskonformen Vollzug des Jugendstrafrechts nötigen differenzierten und spezialisierten Heime zu schaffen [51]. Konflikte in verschiedenen Heimen fanden in der Presse eine breite Darstellung [52]. Die Ausweisung von Schweizer Jugendlichen aus der von der Lehrlingsorganisation Hydra gegründeten und von politischen und kirchlichen Persönlichkeiten unterstützten Pioniersiedlung Longo Mai in Südfrankreich machte weite Kreise auf einen Versuch aufmerksam, das Stadium der blossen Kontestation durch Selbstverantwortung und konstruktiven Idealismus zu überwinden [53].
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[1] Stand der erwerbstätigen Ausländer am 31.8.73 : Jahresaufenthalter : 322 513 (—32 637 gegenüber 1972), Niedergelassene : 276 568 (+ 34 195), Saisonarbeiter : 193 766 (— 2866), Grenzgänger : 104 573 (+ 7370). Die für die Überfremdung relevanten Jahresaufenthalter und Niedergelassenen haben zusammen innert Jahresfrist um 1558 oder 0,3 % zugenommen ; betrachtet man alle vier Kategorien, ist eine Zunahme von 6062 oder 0,7 % zu verzeichnen (Die Volkswirtschaft, 46/1973, S. 683 ff.) ; vgl. ferner : Documenta, 1973, Nr. 8, S. 15 ff. ; NZZ, 135, 22.3.73.
[2] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 759 ff., 833 ff. Stand der ausländischen Wohnbevölkerung am 31.12.73 : 1 052 505 (31.12.72 : 1 032 285) (NZZ, 166, 9.4.74).
[3] Postulat Rubi (sp, BE) : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 392 ; Kleine Anfrage Baumann (svp, AG) : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1414 ; Diskussion Geschäftsbericht EVD : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 759 ff. ; hierzu auch Postulat Leutenegger (svp, ZH) : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1142 ff. Kritik erhob sich besonders auch wegen der Beschränkung von Neuzuteilungen durch Umwandlung „unechter“ Saisonarbeiter in Jahresaufenthalter (Vat., 110, 12.5.73).
[4] NZZ (sda), 147, 29.3.73 ; Tw, 76, 31.3.73.
[5] Tat, 14, 18.1.73 ; Ldb, 70, 26.3.73 ; NZZ, 218, 13.5.73 ; 229, 19.5.73 ; Domaine public, 247, 1.11.73. Vgl. auch oben, S. 13.
[6] BN, 124, 29.5.73 ; Ldb, 122, 29.5.73 ; NZZ, 246, 29.5.73 ; TA, 123, 29.5.73 ; Tat, 123, 29.5.73 ; TG, 124, 29.5.73 ; Vat., 124, 29.5.73.
[7] Vgl. zum Gastgewerbe : GdL, 127, 2./3.6.73 ; 130, 6.6.73 ; zum Gewerbe : GdL (sda), 141, 20.6.73 ; Vat., 143, 23.6.73 ; zu den Kantonen : Bern : Bund, 143, 22.6.73 ; Luzern : NZZ, 271, 15.6.73 ; Freiburg : Lib., 210, 14.6.73 ; Baselstadt : NZ, 117, 9.6.73 ; Aargau : NZ, 203, 2.7.73 ; Wallis : TLM, 174, 23.6.73 ; zu den Republikanern: Der Republikaner, 8, 15.6.73 ; zur NA : NZZ (sda), 276, 18.6.73.
[8] TG, 153, 4.7.73 ; vgl. weitere Intervention .n im Europa-Parlament (TG, 249, 25.10.73 ; NZZ, 550, 26.11.73 ; Bund, 292, 13.12.73), im römischen Parlament (GdL, 232, 5.10.73) und in der Diplomatie (TA, 234, 9.10.73 : TG, 235, 9.10.73).
[9] AS, 1973, Nr. 27, S. 1098 ff.
[10] BN, 159, 11.7.73 ; 163, 16.7.73 ; TA, 158, 11.7.73 ; NZ, 214, 12.7.73 ; 220, 221, 222, 17.-19.7.73.
[11] NZZ (sda), 298, 1.7.73 ; ferner hierzu : TA, 7, 10.1.73 ; 13, 17.1.73 ; 64, 17.3.73 ; 139, 19.6.73 ; NZZ (sda), 278, 19.6.73.
[12] Documenta, 1973, Nr. 8, S. 24 ff. ; NZZ, 496, 25.10.73.
[13] Vgl. SPJ, 1972, S. 113 f. ; ferner Der Republikaner, 7, 123.72 ; 7, 25.5.73 ; TA, 122, 28.5.73 ; SAZ, 68/1973, S. 903 ff. ; GdL, 226, 28.9.73. Vgl. unten, S. 166 f.
[14] Tat, 234, 9.10.73 ; NZZ, 533, 16.11.73.
[15] Ldb, 297, 22.12.73 ; TG, 299, 22.12.73 ; NZZ, 596, 23.12.73 ; 17, 11.1.74.
[16] Vgl. oben, S. 110 und unten, S. 121 ff. ; ferner NZZ, 148, 29.3.73 ; Solothurner Zeitung, 184, 9.8.73.
[17] Vgl. G. Casetti in CMV-Zeitung, 10, 16.5.73 ; A. Heil, « Der ausländische Arbeitnehmer », in Schweizer Rundschau, 6/1973, S. 397 ff. ; E. Trümpler, Leben mit Ausländern, Schaffhausen 1973 ; H. J. Hoffmann-Novotny, Soziologie des Fremdarbeiterproblems, Stuttgart 1973. Vgl. ferner zum Solidaritätssonntag : AZ, 120, 24.5.73, zum Partnerschaftsfonds : NZZ, 116, 13.4.73 und zur IGSA : NZZ (sda), 51, 1.2.73 ; 503, 30.10.73.
[18] Vat., 77, 2.4.73 ; 261, 10.11.73 ; 262, 12.11.73; NZZ, 528, 13.11.73 ; Tat, 274, 24.11.73.
[19] Tat, 234, 9.10.73 ; NZ, 351, 10.11.73 ; AZ, 279, 29.11.73.
[20] Ostschw., 280, 29.11.73. Der Zürcher Kantonsrat lehnte seinerseits eine Motion der NA zur Einführung einer solchen Infrastrukturabgabe ab (NZZ, 527, 13.11.73).
[21] AZ, 26, 1.2.73 ; NZZ, 53, 2.2.73 ; TA, 116, 21.5.73 ; 117, 22.5.73 ; vgl. unten, S. 132.
[22] Bund, 66, 20.3.73 ; TG, 69, 23.3.73.
[23] Zum « Alfa-Krawall » in Bern : NZZ, 141, 26.3.73 ; GdL, '72, 273.73 ; Bund, 76, 1.4.73 ; zur Vietnam-Demonstration in Zürich : NZZ, 33, 22.1.73. Vorstösse im eidg. Parlament : Kleine Anfragen Schmid (sp, SG) und Jaeger (ldu, SG) : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1005 f. ; im Zürcher Kantonsrat : NZZ, 162, 6.4.73 ; vgl. ferner zu diesem Thema : NZZ, 153, 2.4.73 ; 176, 15.4.73 ; 225, 17.5.73 ; 337, 24.7.73 ; vgl. auch oben, S. 15 und unten, S. 167.
[24] VO, 176, 2.8.73 ; 195, 24.8.73 ; TG, 185, 4./5.8.73 ; JdG, 196, 23.8.73 ; ferner GdL, 147, 27.6.73 ; NZ, 214, 12.7.73 ; 275, 3.9.73.
[25] Vgl. SPS-Parteitag : AZ, 118, 16.5.73 ; Tw, 130, 6.6.73 ; Bericht der Nationalen Schweizerischen Unesco-Kommission : NZZ, 531, 15.11.73 ; ferner : NZZ, 104, 4.3.73.
[26] So im BSF (Bund, 70, 25.3.73 ; TA, 104, 7.5.73 ; Lib., 274, 30.8.73 ; Jahresbericht 1973 des BSF), im Coop-Frauenbund (Bund, 48, 18.2.73), in der Zürcher Frauenzentrale (NZZ, 456, 2.10.73). Zu den Rechten der Frau in der AHV vgl. GdL, 97, 27.4.73, zum Hausfrauenlohn TLM, 322, 18.11.73.
[27] Vgl. oben, S. 12 f.
[28] Vgl. SPJ, 1972, S. 121 f. und zur allgemeinen Diskussion : Vat., 44, 22.2.73 ; AZ, 45/46, 23./24.2.73 ; 55, 7.3.73 ; 71, 26.3.73 ; Ldb, 52, 3.3.73 ; Lib., 143, 23.3.73 ; Ww, 14, 4.4.73 ; NBZ, 182, 8.6.73 ; Tw, 142, 21.6.73 ; Bund, 144, 24.6.73 ; NZZ, 354, 3.8.73 ; 440, 23.9.73. Vgl. ferner eine Petition an den Regierungsrat von SO für die Durchsetzung der Legalität nach Beistandsverweigerungen durch Ordenskrankenschwestern bei legalen Schwangerschaftsabbrüchen (TA, 6, 9.1.73 ; NZ, 96, 26.3.73).
[29] JdG, 160, 12.7.73 ; 163, 16.7.73 ; NZZ, 317, 12.7.73 ; 322, 15.7.73 ; Vat., 159, 12.7.73.
[30] AZ, 160, 12.7.73 ; Lib., 234, 13.7.73 ; Tw, 161, 13.7.73 ; 192, 18.8.73.
[31] Vgl. EJPD, Zusammenfassung der Vernehmlassungen der Kantonsregierungen, der politischen Parteien und der interessierten Organisationen zur straflosen Unterbrechung der Schwangerschaft, Bern 1974 (vervielf.) ; NZZ, 555, 29.11.73.
[32] Vgl. A. Sustar, „Zur strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruches — Fristenlösung und Indikationslösung“, in Civitas, 28/1972-73, S. 604 ff. ; Ldb, 19, 24.1.73 ; Vat., 28, 3.2.73 ; NZZ, 71, 12.2.74.
[33] VO, 20, 25.1.73 ; TA, 250, 27.10.73.
[34] Vgl. Anmerkung 102.
[35] AZ, 27/28, 2./3.2.73 ; 126, 1./2.6.73 ; Domaine public, 228, 24.5.73 ; TG (sda), 174, 28.89.7.73.
[36] BBI, 1973, II, Nr. 45, S. 857 ff. ; NZZ, 577, 12.12.73.
[37] NZZ (sda), 319, 13.7.73 ; (sda), 323, 16.7.73 ; GdL (sda), 194, 21.8.73 ; Zeitdienst, 26/1973, S. 307 f.
[38] Vgl. die als Postulat überwiesene Motion Hedi Lang und das Postulat Butty (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 210 ff.) ; ferner : NZZ (sda), 121, 14.3.73 ; 547, 24.11.73 ; 596, 23.12.73 ; Lib., 162, 14./15.4.73 ; Vat., 110, 12.5.73 ; AZ, 112, 15.5.73.
[39] Vgl. die als Postulat überwiesene Motion Ueltschi (svp, BE) (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 379 ff. ; Tat, 112, 16.5.73 ; Bund, 128, 4.6.73), das Postulat Helen Meyer (cvp, ZH) (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 872 f.) und das Postulat Cavelty (cvp, GR) (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1548). Vgl. auch SPJ, 1972, S. 122.
[40] TG, 184, 9.8.73 ; NZZ, 374, 15.8.73 ; Ldb, 259, 8.11.73 ; vgl. auch unten, S. 155.
[41] BBI, 1973, I, Nr. 22, S. 1426 ff. und II, Nr. 51, S. 1343 ff. ; vgl. SPJ, 1972, S. 80.
[42] Vgl. die Diskussionen im StR (Amtl. Bull. StR, 1973, S. 459 ff., 728 ff., 764 und 810) und im NR (Amtl. Bull. NR. 1973, S. 1495 ff., 1663 f. und 1837) sowie die Kleine Anfrage Weber (fdp, SZ) (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 984 f. ; NZZ, sda, 168, 10.4.73).
[43] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1510 ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 731.
[44] Basel : BN, 53, 3.3.73 ; 166, 19.7.73 ; Genf : JdG, 27, 2.2.73 ; Neuenburg : TLM, 24, 24.1.73 ; 25, 25.1.73 ; 30, 30.1.73 ; VO, 98, 30.4.73 ; Waadt : Ww, 20, 16.5.73 ; Zürich: NZZ, 4, 4.1.73 ; NZ, 13, 13.1.73.
[45] Überlegungen und Vorschläge zu einer schweizerischen Jugendpolitik, Bericht der Studiengruppe des EDI für Fragen einer schweizerischen Jugendpolitik vom 16. Juli 1973.
[46] GdL, 212, 11.9.73 ; Ldb, 209, 11.9.73 ; TG, 211, 11.9.73 ; TLM, 254, 11.9.73 ; Ostschw., 215, 14.9.73 ; TA, 223, 26.9.73 ; Ww, 42, 17.10.73 ; NZ, 333, 25.10.73 ; Konzept, 5, 25.10.73 ; Stellungnahmen von Parteien : SVP : NZZ (sda), 429, 16.9.73 ; CVP : TA, 213, 14.9.73.
[47] Basel : NZ, 57, 20.2.73 ; 107, 5.4.73 ; 224, 21.7.73 ; Bern : Tw, 33, 9.2.73 ; Genf : IdG, 51, 2.3.73.
[48] So in Basel (TA, 113, 17.5.73 ; BN, 174, 28.7.73), Dübendorf (Tat, 78, 3.4.73 ; NZZ, 191, 26.4.73 ; AZ, 106, 8.5.73), Genf (TG, 45, 23.2.73), Kreuzlingen (NZZ, sda, 282, 21.6.73 ; Focus, 49, Febr. 1974) und Lugano (TA, 92, 19.4.73 ; NZZ, 170, 11.4.73). Vgl. ferner BN, 198, 204, 210, 25.8.-8.9.73.
[49] Luzern : Vat., 207, 7.9.73 ; 291, 15.12.73 ; Solothurn : NZ, 45, 10.2.73 ; TA, 124, 30.6.73 ; Zürich : TA, 21, 26.1.73 ; Tat, 57, 9.3.73 ; 179, 4.8.73 ; NZZ, 128, 18.3.73 ; 280, 20.6.73.
[50] Bund, 19, 58, 82, 91, 98, 110, 122, 133, 24.1.-10.6.73 ; TG, 81, 6.4.73 ; Lib., 247, 28.7.73 ; TLM, 263, 20.9.73 ; NZZ, 534, 16.11.73 ; Ostschw., 296, 18.12.73. Zur Revision des Jugendstrafrechts vgl. SPJ, 1971, S. 18, und oben, S. 16.
[51] NZZ, 394, 27.8.73 ; NZZ (sda), 588, 18.12.73.
[52] TA, 13, 17.1.73 ; NZZ, 27, 18.1.73 ; 42, 26.1.73 ; Ostschw., 26, 31.1.73 ; 30, 6.2.73 ; 33, 9.2.73 ; BN, 57, 8.3.73 ; NZ, 84, 16.3.73 ; AZ, 136, 30.5.73 ; 108, 10.5.73.
[53] TG, 236, 10.10.73 ; Bund, 259, 5.11.73 ; BN, 261, 6.11.73.
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