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Allgemeine Chronik
Schweizerische Aussenpolitik
La politique étrangère prise entre les affrontements internationaux et les difficultés de la légitimation démocratique — Discussions de plus en plus vives sur les buts de la politique étrangère et sur la neutralité — Les Chambres se prononcent différemment sur le référendum en matière de traités internationaux — Tentatives de rationalisation de l'appareil diplomatique et de la représentation nationale à l'étranger — Problèmes de reconnaissance de régimes révolutionnaires — Institutionnalisation de la collaboration internationale dans la région du Haut-Rhin — Vague de protestations contre les exécutions capitales en Espagne — Difficultés dans les relations avec les Etats-Unis — Efforts pour activer la politique européenne — Clôture de la Conférence européenne de sécurité — Le Conseil fédéral persévère dans sa volonté de ratification du traité de non-prolifération nucléaire — La recommandation émise par une commission spéciale en faveur d'une entrée prochaine à l'ONU rencontre des résistances — Inquiétude concernant le maintien du siège des organisations internationales à Genève — Divergences à propos des objectifs de la politique à l'égard du Tiers-monde — Le projet de loi remanié sur l'aide au développement recueille l'unanimité du Conseil national — Un référendum est lancé contre le projet accordé au Comité d'aide au développement — Débats autour de certaines activités humanitaires — Le parlement accorde aux Suisses de l'étranger le droit de vote sur le territoire national — L'interdépendance internationale de son économie rend la Suisse particulièrement réceptive à la crise des relations économiques mondiales et influence son rôle international — Excédent record de la balance des revenus — Le recul des importations est plus marqué que celui des exportations; développement différencié des exportations des diverses branches de l'industrie — Les demandes d'une intervention accrue de l'Etat pour soutenir l'industrie d'exportation sont controversées — Les autorités se contentent pour l'essentiel de renforcer les nnesures de soutien antérieures; elles mènent une politique commerciale bilatérale offensive et donnent leur appui à l'Office suisse d'expansion commerciale — Le Conseil national rejette une proposition de dénonciation du traité de libre-échange avec le Marché commun — Les Chambres approuvent l'entrée de la Suisse dans le Programme international de l'énergie — Débat sur le caractère des relations économiques avec le tiers monde — Collaboration active de la Suisse avec des organisations économiques internationales.
 
Die weltpolitische Szene ist in den letzten Jahren zunehmend in Bewegung geraten. Rezessionserscheinungen, Ölkrise, Vietnamdebakel sowie Majorisierung internationaler Organisationen durch die Staaten des Ostblocks und der Dritten Welt signalisieren tiefgreifende wirtschaftliche und politische Schwierigkeiten, die zu einer Orientierungskrise der westlichen Welt anzuwachsen drohen [1]. Die Veränderung der internationalen Situation betrifft in steigendem Masse auch die Schweiz, die zumindest wirtschaftlich mit dem Ausland besonders eng verflochten ist und sich deshalb den vielfältigen weltpolitischen Herausforderungen auf die Dauer nicht wird entziehen können [2]. Dieser Umstand hat bei den zuständigen Behörden und in Kreisen der politischen Elite eine intensivere Grundsatzdebatte über Ziele und Mittel unserer Aussenpolitik in Gang gebracht. Während sich hier das Bedürfnis nach Neuorientierung unserer auswärtigen Beziehungen im Sinne einer Anpassung an veränderte internationale Bedingungen abzuzeichnen scheint, haben gerade die Auswirkungén jener internationalen Veränderungen auf die Binnensituation der Schweiz indessen auch starke gegenläufige Tendenzen zu bewirken vermocht. Wirtschaftliche Rezession und Krisenangst beanspruchen die volle Aufmerksamkeit von Parteien und breiter Öffentlichkeit ; als vorwiegend innenpolitische Probleme wahrgenommen, lassen sie wenig Raum für das Interesse an einer Aktivierung unserer Aussenpolitik oder verleihen sogar isolationistischen Kräften, die einer Abkapselung der Schweiz vom internationalen Geschehen das Wort reden, neuen Auftrieb [3]. Diese Entwicklung droht einer allfälligen Neuorientierung unserer Aussenpolitik die demokratische Legitimierung zu entziehen. Deshalb stehen die Behörden unter dem doppelten Druck der Herausforderung durch internationale Probleme einerseits und des befürchteten Legitimierungsdefizits im Souverän andererseits ; das mag zum Teil erklären, weshalb die aussenpolitischen Legislaturziele für 1971-75 nur unvollständig erreicht worden sind und warum wichtige aussenpolitische Fragen — im Wahljahr 1975 mehr aufgeschoben als ihrer Lösung nähergebracht — einer abschliessenden Behandlung in der neuen Legislaturperiode harren [4].
Prinzipien der schweizerischen Aussenpolitik
Die Debatte um die Prinzipien der schweizerischen Aussenpolitik hat neuerdings eine Belebung und Vertiefung erfahren dergestalt, dass die kritische Diskussion nicht mehr nur vorwiegend Mittel und Methoden erfasst, sondern vermehrt auch auf die Zielebene vordringt, um hier eine grundsätzliche Klärung zu erreichen [5]. Es handelt sich dabei keineswegs um eine Diskussion von bloss akademischem Interesse, tangiert sie doch immerhin den Zweckartikel, der Bundesverfassung und damit die Frage nach unserer nationalen Identität. Die abstrakte Zielsetzung der schweizerischen Aussenpolitik — Behauptung der Unabhängigkeit nach Art. 2 BV — sei, so wird argumentiert, nur beschränkt realisierbar, was auch in der Praxis immer klarer zum Ausdruck komme. Gerade die Entwicklung des internationalen Systems in den letzten Jahren, gekennzeichnet durch wirtschaftliche Krisenerscheinungen, Multipolarisierung und verstärkte Forderung der Dritten Welt nach Neuverteilung der ökonomischen und politischen Macht, hat nicht nur die Verwundbarkeit des Westens zum Bewusstsein gebracht, sondern auch die starken faktischen Umweltbindungen und den schwachen Autarkiegrad der Schweiz besonders deutlich werden lassen. Gewisse Kreise der politischen Elite sind deshalb bereit, einer Relativierung des absoluten Unabhängigkeitsziels zuzustimmen. Während die Pragmatiker dabei die nationale Eigenständigkeit soweit als möglich zu erhalten trachten, verlangen radikalere Stimmen eine Ergänzung der herkömmlichen eindimensionalen Zieldefinition oder gar ihre Ersetzung durch andere Ziele wie Sicherung des Weltfriedens und Ausbau der Menschenrechte, die aus dem übernationalen Bezugsrahmen einer « Weltinnenpolitik » als Menschheitsaufgabe abgeleitet werden [6]. Immerhin stimmen beide Richtungen des Diskurses dahingehend überein, dass es bei realistischer Einschätzung der Lage für die Schweiz verniinftigerweise nur darum gehen könne, ein optimales Gleichgewicht von Einfluss und Abhängigkeit anzustreben. Angesichts der starken Interdependenz, des hohen Masses an gegenseitiger Abhängigkeit im internationalen System, müsse eine isolationistische, defensive, auf die Igel- und Reduitmentalität abgestützte Aussenpolitik gefährlich werden, da sie letztlich zur Abhängigkeit ohne Mitbestimmung führe. Auch der Bundesrat erachtet eine Öffnung der schweizerischen Aussenpolitik als notwendig, um die legitimen Interessen wirksam verteidigen zu können ; hält sich die Schweiz vom internationalen Forum fern, so wird sie von Entscheidungen ausgeschlossen, von denen ihr Überleben abhängt [7].
Ungeachtet der Probleme, die sich aus der engen Verflechtung von wirtschaftlichen und politischen Fragen ergeben, soll die Neutralität weiterhin ein Eckpfeiler unserer Aussenpolitik bleiben, wenn man auch den Spielraum des aussenpolitischen Handelns zu erweitern strebt [8]. Allerdings lässt sich — zùmindest in der theoretischen Diskussion — die Tendenz feststellen, dieses grundlegende Prinzip aus seiner Tabuisierung herauszulösen. Denn Neutralität sei — so wird betont — wie Solidarität, Universalität und Disponibilität nicht axiomatisches Ziel, sondern ein Mittel unserer Aussenpolitik, das bei differenzierter Zielsetzung neu auf seine Funktion hin überprüft werden müsse [9]. Während nun einerseits vermehrte Schwierigkeiten daraus entstehen, dass verschiedene Staaten vor allem der Dritten Welt unserer Neutralitätspolitik nicht immer das nötige Verständnis entgegenbringen, scheint andererseits der Entspannungsdialog zwischen den Blöcken und in Europa einen neuen Handlungsrahmen abzugeben, der gerade für konsequent neutrale Staaten Möglichkeiten von Vermittlungsaktionen weit über die klassische Politik der Guten Dienste hinaus erschliesst [10]. Um sowohl diesen Schwierigkeiten begegnen als auch die neuen Möglichkeiten ausschöpfen zu können, muss unsere Aussenpolitik aktiver und multilateraler Diplomatie gegenüber aufgeschlossener werden ; darüber sind, sich auch die Behörden im klaren. Die Umsetzung dieser Einsicht in die Praxis bleibt indessen in mancher Hinsicht etwas zaghaft, was z.B. unser Verhältnis zu den blockfreien Staaten zeigt, an deren Konferenz von Lima sich die Schweiz durch keinen Beobachter vertreten liess, obwohl hier wichtige Rohstofffragen diskutiert und ein Gipfeltreffen der Blockfreien für 1976 vorbereitet wurden [11]. Wo sich allerdings unsere Aussenpolitik aktiver gebärdet, läuft sie sofort Gefahr, im innenpolitischen Diskurs auf scharfe Kritik zu stossen. So geriet der schweizerische Beitritt zum Internationalen Energieprogramm, über den wir weiter unten ausführlicher berichten werden, unter heftigen Beschuss, wobei besonders die Flanken des parteipolitischen Spektrums neutralitätspolitische Bedenken ins Feld führten [12].
Eine Aktivierung oder Öffnung der schweizerischen Aussenpolitik erheischt ein Mindestmass an Zustimmung im Volk, wenn sie nicht längerfristig in ein Legitimierungsdefizit geraten soll. Deshalb stellt sich die Frage nach vermehrter demokratischer Partizipation in aussenpolitischen Belangen gerade heute als Problem besonderer Brisanz. Die zunehmende zwischenstaatliche Verflechtung erfordert auf immer mehr Sachgebieten zwei- oder mehrseitige Abkommen, die als völkerrechtliche Verträge innerstaatliches Recht tangieren können, ohne jedoch den plebiszitären Kontrollmöglichkeiten unserer halbdirekten Demokratie unterworfen zu sein. Denn für Staatsverträge gilt nach Art. 89, Abs. 4 BV das fakultative Referendum nur, wenn sie für eine Dauer von mehr als fünfzehn Jahren abgeschlossen werden und nicht kündbar sind. Diese Regelung ist unbefriedigend, da die zeitliche Dauer kein Kriterium für die Bedeutung von Verträgen darstellt und auch längerfristige Verträge durch Einbau einer Kündigungsklausel dem fakultativen Referendum entzogen werden können. Andererseits ist kaum zu übersehen, dass durch den Ausbau der Volksrechte, welche auch in diesem Bereich schon grösser als in anderen Ländern sind, die Vertragsfähigkeit der Regierung entscheidend gefährdet werden könnte. Es geht also darum, eine vermittelnde Lösung zu finden, die sowohl die Forderung nach demokratischer Legitimierung zu befriedigen als auch die notwendige aussenpolitische Handlungsfähigkeit zu gewährleisten imstande ist [13].
Verschiedene parlamentarische Vorstösse der letzten Jahre hatten eine Neuordnung des Staatsvertragsreferendums angeregt. 1973 reichte die Nationale Aktion eine Volksinitiative gegen die Beschränkung des Stimmrechts bei Staatsverträgen ein, die sämtliche Übereinkommen, auch die bereits abgeschlossenen, dem fakultativen Referendum zu unterstellen verlangt. Der Bundesrat vertrat die Ansicht, dass diese extreme Regelung zwangsläufig die Vertrauenswürdigkeit der Schweiz im Ausland schädigen müsse und zudem zu erheblichen Völkerrechtsverletzungen führen könnte. Er empfahl daher, die Initiative zu verwerfen, und unterbreitete dem Parlament einen Gegenvorschlag, der das fakultative Referendum nur für Staatsverträge vorsieht, die unbefristet und unkündbar sind oder durch Beschluss der Mehrheit aller Mitglieder in jedem der beiden Räte dem Referendum unterstellt werden. Der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit (z.B. UNO) oder zu supranationalen Organisationen (z.B. EG) wäre aber auf jeden Fall Volk und Ständen zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen [14]. Dieser ausdifferenzierte Gegenvorschlag, der weniger das Höchstmass als vielmehr eine Verwesentlichung demokratischer Partizipation anstrebte, erhielt im Parlament nur teilweise Unterstützung. Während der Vorschlag auf Einführung des obligatorischen Referendums in wichtigen Beitrittsfragen beide Kammern passierte, folgte der Nationalrat im übrigen den weiterreichenden Anträgen seiner Kommission und beschloss, auch völkerrechtliche Verträge, die wichtige Änderungen oder Ergänzungen der Bundesverfassung bewirken, Volk und Ständen vorzulegen und die Unterstellung unter das fakultative Referendum nicht dem Gutdünken des Parlamentes zu überlassen, sondern auch für Staatsverträge verbindlich zu erklären, die Bundesrecht erheblich tangieren oder sonst von grosser Tragweite sind [15].
Dieser Entscheid für eine ausgedehnte Demokratisierung wurde in der Presse zum Teil heftig kritisiert ; skeptische Stimmen wiesen auf die Schwierigkeiten hin, anhand der gewählten Kriterien die Referendumsfrage in allen Fällen rechtlich sauber zu entscheiden, oder prognostizierten gar eine Führungskrise in der schweizerischen Aussenpolitik, falls der Beschluss keine Korrektur erfahre [16]. Die Kleine Kammer hegte ähnliche Bedenken ; sie folgte im wesentlichen den Anträgen des Bundesrates und genehmigte eine Neuordnung des Staatsvertragsreferendums, die der Ausweitung dieses Volksrechts Schranken setzt, entschied jedoch im Gegensatz zum Bundesrat, die Initiative der Nationalen Aktion als ungültig zu erklären [17].
Da sich das Referendum vom Volksrecht zum Verbandsrecht entwickelt hat und als Hebelarm zur Durchsetzung der Anliegen gesellschaftlicher Interessengruppen gegenüber den Behörden dienen kann, besteht die Gefahr, dass sich eine Demokratisierung für die Öffnung der schweizerischen Aussenpolitik als Bumerang erweisen könnte [18]. Solche Bedenken wiegen umso schwerer, als das Interesse am internationalen Geschehen und das Wissen um unsere tatsächliche Abhängigkeit davon als sehr gering erscheinen, insbesondere in der deutschen Schweiz [19]. Auch die Parteien kümmern sich kaum um die Aussenpolitik ; in den meisten Wahlprogrammen war darüber wenig zu lesen, jedenfalls nichts Neues [20]. Eine Umfrage bei den Nationalratskandidaten ergab denn auch nur ein schwaches Mehr für eine aktive Aussenpolitik ; die Antworten fielen allgemein weniger kooperativ aus als vor vier Jahren [21]. Besorgte Stimmen fordern deshalb, dass die Aussenpolitik im eidgenössischen Alltag an Bedeutung gewinnen müsse, wozu auch eine wirkungsvollere Informationspraxis des EPD etwas beitragen könnte [22].
Dass die Beziehungen des EPD zur Öffentlichkeit reformbedürftig sind, stellt auch der Bericht « Florian » fest. Diese kritische Selbstdarstellung des Departements prüft verschiedene Möglichkeiten, wie die Leistungsfähigkeit des diplomatischen Apparates trotz Sparmassnahmen verbessert werden könnte. Insbesondere erwägt der Bericht eine Reduktion des diplomatischen und konsularischen Vertretungsnetzes und Rationalisierungsmassnahmen bei der Betreuung der Auslandschweizer. Es kommt zum Ausdruck, dass das EPD über keine personellen Ressourcen mehr verfügt und angesichts der ungünstigen Altersstruktur seines Beamtenstabes in den achtziger Jahren diesbezüglich in einen ernsthaften Engpass geraten wird, wenn die Personalpolitik nicht flexibler gestaltet werden kann [23]. Eventuell bieten sich weitere Rationalisierungsmöglichkeiten an im Rahmen der geplanten Reorganisation der Bundesverwaltung, für welche der Bundesrat eine Zuordnung der Handelsabteilung zum EPD in Erwägung zieht [24].
Rationalisierungsmassnahmen schlägt auch ein Bericht der 1972 eingesetzten Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland vor. Als ein wirtschaftlich und geistig-kulturell mit der Welt eng verflochtenes Land kann die Schweiz auf Werbung im Sinne einer gezielten Selbstdarstellung nicht verzichten. Die zahlreichen staatlichen, halbstaatlichen und privaten Organisationen, die auf diesem Gebiet tätig sind, sollen aber besser koordiniert, die Prioritäten abgeklärt und die Bundessubventionen gezielter eingesetzt werden [25]. Der Bundesrat schlug vor, die Koordinationskommission mit dieser Aufgabe zu betrauen und ihr zu dem Zweck eine klarere Rechtsgrundlage zu geben, genauere Befugnisse zu erteilen und eine gewisse finanzielle Autonomie zu gewähren. Der Nationalrat stimmte dieser Vorlage zu [26].
Trotz der Teilnahme an multilateralen Konferenzen und der regen Reisediplomatie unserer Bundesräte sowie ihrer Chefbeamten kommt den traditionellen diplomatischen Vertretungen auch heute noch uneingeschränkte Bedeutung zu [27]. Entsprechend dem Grundsatz der Universalität war der Bundesrat bemüht, neu zur Unabhängigkeit gelangte Länder anzuerkennen und normale Beziehungen zu ihnen herzustellen [28]. Um sich aus neutralitätspolitischen Schwierigkeiten herauszuhalten, anerkennt die Schweiz nur Staaten, nicht Regime und stellt dabei ab auf den völkerrechtlichen Tatbestand der Ausübung der effektiven Macht in einem Staat ; im Falle eines Regimewechsels erübrigt sich so normalerweise eine formelle Anerkennung. Bei der Provisorischen Revolutionsregierung Südvietnams (GRP) scheint diese Praxis auf wenig Verständnis gestossen zu sein. Diese und ähnliche Schwierigkeiten liessen Zweifel aufkommen, ob sich die traditionellen Formen unserer Neutralitätspolitik angesichts veränderter Umstände in den Ländern der Dritten Welt noch bewähren [29].
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Bilaterale Beziehungen
Bei den bilateralen Beziehungen zu anderen Staaten tat sich nur wenig, das verbreitete Beachtung fand. Persönliche Kontakte zwischen hohen Funktionären sind auch im nachbarlichen Verhältnis von Bedeutung [30] ; insbesondere trug der Besuch des italienischen Aussenministers Rumor in der Schweiz dazu bei, die Zielkonflikte zwischen dem Emigrations- und dem Immigrationsland etwas zu entschärfen und offene Fragen einer Lösung näher zu bringen. In der Folge einigte sich die gemischte Kommission für Fremdarbeiterfragen auf eine neue Regelung, die zwar an der bundesrätlichen Stabilisierungs- und Abbaupolitik keine Abstriche vornimmt, jedoch Lebensbedingungen und soziale Sicherheit der italienischen Gastarbeiter etwas zu verbessern verspricht [31].
Als immer wichtiger erweisen sich Institutionen und Konferenzen, die grenzüberschreitende Regionalprobleme behandeln und an denen sich die betroffenen Gliedstaaten und Verwaltungseinheiten direkt beteiligen [32]. Besonders dringend scheinen die Probleme im Gebiet des Oberrheins zu sein, das ohne grenzüberschreitende Planung einer chaotischen Entwicklung entgegengeht. Da die deutsch-französisch-schweizerische Konferenz für regionale Koordination, die seit fünf Jahren auf der Ebene von Regierungsbezirken, Departements und Kantonen periodisch zusammentritt, wegen unterschiedlicher Kompetenzen der Verhandlungspartner nicht genügte, wurde auf Regierungsebene eine « Commission tripartite » institutionalisiert. In der Presse blieb umstritten, ob sich damit die Probleme lösen liessen oder ob sie nur verwaltet würden [33].
Die Opposition gegen eine Einlagerung atomarer Raketensprengköpfe durch die französische Armee nahe der Schweizer Grenze blieb im wesentlichen auf den direkt betroffenen Jura beschränkt und konnte den Bundesrat zu keiner Demarche in Paris veranlassen [34]. Innere Entwicklungen in Spanien lösten hingegen auch in der Schweiz eine landesweite Welle des Protestes aus, die insbesondere in Genf einen Höhepunkt erreichte. Todesstrafen für militante, des Polizistenmordes mit juristisch zweifelhaften Methoden schuldig gesprochene Regimegegner und die Vollstreckung der Urteile hatten zahlreiche Demonstrationen, Resolutionen, Hungerstreiks, Kirchen- und Konsulatsbesetzungen zur Folge [35]. Der Bundesrat, der die spanische Regierung um Begnadigung der Verurteilten ersucht hatte, sah sich veranlasst, dem Beispiel anderer europäischer Staaten zu folgen und den Schweizer Botschafter in Madrid zu Konsultationen nach Bern zurückzurufen [36]. Während bürgerliche Kreise diese wohl eher ungewöhnliche Reaktion zum Teil heftig kritisierten oder gar als Neutralitätsverletzung verurteilten [37], verlangte die politische Linke härtere Massnahmen und forderte den Bundesrat auf, sofort ein Waffenausfuhrverbot gegen Spanien zu erlassen [38].
Schwierigkeiten ergaben sich auch im Verhältnis zu den USA. Handelspolitische Probleme veranlassten den Ständerat, seine Zustimmung zur Ratifikation des von den Amerikanern gewünschten Rechtshilfeabkommens zu verzögern [39]. Die Ernennung eines US-Botschafters für die Schweiz erregte zweimal Missfallen in der Öffentlichkeit, da sowohl unbedachte Äusserungen P. Dominicks als auch die diplomatische Vergangenheit seines Nachfolgers N. Davis zu neutralitätspolitischen Bedenken Anlass geben konnten [40]. Mit einer kritischen Distanzierung von Staatssekretär Kissingers Warnung, eine militärische Intervention gegenüber Ölproduzenten sei im Fall wirtschaftlicher Strangulation des Westens nicht ausgeschlossen, suchte Bundespräsident Graber die Glaubwürdigkeit unserer Neutralitätspolitik zu bekunden, wie das auch andere neutrale Mitgliedstaaten der Internationalen Energieagentur für angebracht hielten. Diese Reaktion wurde jedoch als moralische Schulmeisterei bezeichnet, die ihrerseits gegen die nötige neutralitätspolitische Zurückhaltung verstosse [41].
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Europa
Die zunehmende Interdependenz zwischen Einzelstaaten und Staatengruppen schafft immer mehr Probleme, die sich nur mittels multilateraler Kontakte lösen lassen. Während die wirtschaftliche Integration Europas, über die wir an anderer Stelle ausführlicher berichten werden [42], aufgrund der Rezession etwas ihren Schwung verlor, zeichnete sich in letzter Zeit vor allem im Rahmen des Europarates eine stärkere Tendenz zur politischen Zusammenarbeit und zur Harmonisierung verschiedener Rechtsgebiete ab. Die Schweiz nahm regen Anteil an den Bestrebungen des Europarates ; von insgesamt 85 europäischen übereinkommen ist sie bisher jedoch erst deren 39 beigetreten [43]. Nachdem unser Land 1974 die Europäische Menschenrechtskonvention' ratifiziert hat, verlangen verschiedene Stimmen eine baldige Ratifizierung auch des sozialrechtlichen Pendants, der Europäischen Sozialcharta ; die Beitrittsfrage wird vom Bundesrat geprüft [44].
Insbesondere die Europa-Union setzt sich mit ihrem neuen Konzept für eine aktive Gestaltung unserer Europapolitik ein. Da das « erste Europa », jenes des Europarates, der EG. und der EFTA, unfertig sei und stagniere, das Hauptziel einer demokratischen, rechtsstaatlichen und verteidigungsfähigen Föderation, das « dritte Europa », sich jedoch nicht in einem Sprung, sondern nur schrittweise realisieren lasse, müsse als Zwischenetappe ein « zweites Europa » geschaffen werden, dessen Wegmarken im sog. Hertensteiner Programm abgesteckt sind. Dieses mittelfristige Konzept will sich sowohl gegenüber illusionärer Hoffnung als auch reaktivem Pragmatismus abgrenzen und zeigt namentlich für die Innenpolitik konkrete Möglichkeiten auf, die Schweiz europafähiger zu machen. Die Europa-Union setzt ihren Akzent nicht nur auf die westeuropäische Wirtschaftsintegration ; sie strebt eine Zusammenarbeit auf allen Gebieten an, die auch Osteuropa mit einbezieht und als Teil einer umfassenden Weltpolitik konzipiert ist [45].
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Nach zähen Verhandlungen in Genf ist die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) nach nunmehr zweijähriger Dauer mit einem spektakulären Schlussakt beendet worden. Die 35 Teilnehmerstaaten schlossen keine rechtsverbindlichen Verträge ab, einigten sich aber auf ein umfangreiches Dokument wichtiger Absichtserklärungen und Empfehlungen, die zur Verständigung und Zusammenarbeit im politisch-militärischen, wirtschaftlich-technischen sowie humanitär-kulturellen Bereich beitragen und die Ost-West-Beziehungen verbessern sollen [46]. Wie Bundespräsident Graber in seiner Rede vor versammelten Staatschefs in Helsinki ausführte, sind die Ergebnisse des Diplomaten-Marathons soviel wert wie ihre künftige Anwendung. Dem diesbezüglichen Pessimismus mancher Kritiker, die vor der Verwischung objektiver Gegensätze und Gefahren warnten und in der KSZE eine Untergrabung westlicher Positionen witterten, wurde von anderer Seite entgegengehalten, die Konferenz trage zur notwendigen Entspannung bei, die zwar die Probleme noch nicht lösen könne, aber immerhin erlaube, sie in einem besseren Klima anzugehen [47].
Die aktive Mitarbeit unseres Landes an der KSZE hatte in mancher Hinsicht diplomatischen Erfolg. Insbesondere garantierten die Teilnehmerstaaten das Recht auf Neutralität und verpflichteten sich zur weiteren Prüfung einer schweizerischen Initiative, die ein obligatorisches System friedlicher Streitregelung vorschlägt [48]. Dennoch tadelten vor allem republikanische Stimmen die bundesrätliche KSZE-Politik unsanft, die jedoch — namentlich im Parlament und mit nur feinen Nuancen zwischen den Fraktionen — breite Zustimmung fand [49].
Die KSZE hat zwar die Sicherheitsprobleme der Schweiz nicht zu lösen vermocht trotz vertrauensbildender Massnahmen, die ihr Schlussdokument empfiehlt und die vom Bundesrat bereits befolgt werden [50]. Wie eng aber sicherheitspolitische Fragen unseres Landes mit politischen und wirtschaftlichen Strukturen des internationalen Systems verzahnt sind, erwies sich auch in der Erörterung eines schweizerischen Beitritts zum Atomsperrvertrag. Die ständerätliche Kommission hatte im Herbst 1974 eine diesbezügliche Vorlage zur Überprüfung und Ergänzung an den Bundesrat zurückgewiesen [51]. Obwohl die Genfer Konferenz der Vertragspartner, auf welcher die Schweiz und andere kernwaffenlose Staaten verbindlichere Garantien für ihre militärische Sicherheit und eine gerechtere Beteiligung an der friedlichen Nutzung der Atomenergie forderten, keine substantiellen Verbesserungen des Vertragswerkes brachte, erachtet der Bundesrat weiterhin die baldige Ratifikation als zweckdienlichste Lösung. Angesichts verschärfter Kontrollmassnahmen durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) gefährde ein weiteres Abseitsstehen die Belieferung der Schweiz mit spaltbarem Material, und die einzig mögliche Alternative einer einseitigen Unterstellung unter die Kontrolle der IAEO böte weniger Vorteile als ein Beitritt zum Atomsperrvertrag [52].
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UNO
Die starken Umweltbindungen der Schweiz veranlassen die Behörden, in zahlreichen Spezialorganisationen der Vereinten Nationen (UNO) sowie in anderen internationalen Zweckverbänden, die sich mit wirtschaftlichen, technischen und kulturellen Problemen befassen, mitzuwirken und manchen der dort ausgehandelten Verträge beizutreten [53]. In letzter Zeit drohen aber einige dieser Organisationen in einzelnen Fragen zu einem Machtinstrument der von Ostblock und Entwicklungsländern beherrschten UNO-Mehrheit zu werden, was namentlich im Verhalten der UNESCO gegenüber Israel zum Ausdruck kommt [54]. Der Unwille einer durch solche Politisierungstendenzen provozierten Öffentlichkeit äusserte sich in Protesten und engagierten Parlamentsdebatten, so dass Bundespräsident Graber sich veranlasst sah, vor unbedachten Reaktionen zu warnen und den Nutzen internationaler Kooperation in Erinnerung zu rufen. Die Grosse Kammer überwies eine Motion Allgöwer (ldu, BS), welche die Mitarbeit der Schweiz in den UNO-Gremien neu zu überprüfen verlangte ; der Ständerat jedoch versagte diesem Vorstoss seine Unterstützung [55].
Die zunehmende Polarisierung innerhalb internationaler Organisationen war nicht dazu angetan, einen UNO-Beitritt populärer zu machen [56]. Verschiedene Stimmen wiesen aber darauf hin, dass ein Abseitsstehen für die Schweiz auf die Dauer gefährlich werden könnte ; in der UNO kämen immer mehr Beschlüsse zustande, die von weltwirtschaftlicher Bedeutung seien und Entscheidungen der Spezialorganisationen präjudizierten [57]. Für einen baldigen UNO-Beitritt plädierte auch die 1973 eingesetzte Konsultativkommission, deren Bericht jedoch auf Verlangen einer kleinen Kommissionsminderheit vom Bundesrat zurückgewiesen würde zwecks Erarbeitung einer gemeinsamen Position. Dieser überraschende Entscheid fand in der Presse ein barsches Echo, und nur wenige Blätter zeigten Verständnis für die bundesrätliche Verzögerungstaktik im Wahljahr [58].
Die in Genf residierenden internationalen Organisationen sind mit ihren über 10 000 Funktionären und zahlreichen Konferenzen zu einem Wirtschaftsfaktor geworden, dem gerade in der Rezession stabilisierende Bedeutung zukommt. Obwohl der Bund sich gemeinsam mit dem Kanton Genf bemüht, über die Immobilienstiftung FIPOI die nötigen Gebäulichkeiten zur Verfügung zu stellen, scheint in Genf ein gewisser Sättigungsgrad erreicht, und es besteht die Gefahr, dass verschiedene internationale Büros in die bald fertiggestellte UNO-City bei Wien umziehen. Genfer Behörden und Bundesrat zeigten sich besorgt, der Rhonestadt die internationalen Institutionen, namentlich die UNO-Wirtschaftskommission für Europa, zu erhalten, und die Presse schlug harte Töne gegen UNO-Generalsekretär Waldheim an, dem sie eine Begünstigung der österreichischen Konkurrenz vorwarf. Die UNO hat einen endgültigen Entscheid vorläufig zurückgestellt ; Österreich und die Schweiz zeigten sich bestrebt, eine gemeinsame Lösung des Problems vorzubereiten [59].
Neutralitätspolitisch heikle Fragen stellten sich, weil politische Organisationen, die von der Schweiz offiziell nicht anerkannt sind, eine Vertretung bei den Genfer Institutionen der UNO zu errichten wünschten ; der Bundesrat gestattete der Provisorischen Revolutionsregierung Südvietnams (GRP) und ebenso der Palästinensischen Befreiungsfront (PLO), in Genf ein Büro einzurichten, gewährte ihren Vertretern aber nicht den diplomatischen, sondern nur einen Beobachterstatus [60].
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Entwicklungshilfe
Im Rahmen weltweiter Wirtschaftsinterdependenz und angesichts sich verlagernder Gravitationszentren im internationalen System gewinnen die Beziehungen zur Dritten Welt laufend an Bedeutung. Obschon die Schweiz von allen Industrienationen pro Kopf am meisten in die unterentwickelten Länder exportiert, nimmt sie mit ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe, gemessen am Bruttosozialprodukt, einen der letzten Plätze ein. Auf Leistungen der Privatwirtschaft, welche am Gewinn orientiert sind, aber auch entwicklungsfördernde Effekte haben können, wird an anderer Stelle einzugehen sein [61]. Während breite Kreise, angeführt von Nationalrat Schwarzenbach (rep., ZH), in skeptischen oder gar feindlichen Positionen verharrten, verschärfte sich der Zielkonflikt unter den Befürwortern der Entwicklungshilfe. Je deutlicher die einen eigennützige Motive zu erkennen gaben und Entwicklungshilfe als Exportförderung begrüssten, desto rigoroser kritisierten die andern unsere Beziehungen zur Dritten Welt, welche die Strukturen der Abhängigkeit und Unterentwicklung dauernd reproduzieren würden, und forderten eine neue Entwicklungspolitik, die sich an den Bedürfnissen der benachteiligten Massen orientieren müsse [62].
Zieldivergenzen und Angst vor ablehnender Volksmeinung prägten die Auseinandersetzung um das neue Entwicklungshilfegesetz, dessen Entwurf hinsichtlich der Energiekrise und ihrer Konsequenzen auf Verlangen des Parlaments neu hatte überprüft werden müssen [63]. Der Bundesrat hielt im wesentlichen an seinem Vorschlag fest ; er empfahl jedoch, die Hilfeleistungen auf die ärmsten Länder zu konzentrieren, die von der Ölkrise am härtesten betroffen sind, und stützte sich vermehrt auf nationale Argumente wirtschaftlicher Selbsterhaltung ab, um die Entwicklungshilfe zu begründen. Referendumsdrohungen Nationalrat Schwarzenbachs und wahltaktische Überlegungen verursachten eine dilatorische Behandlung des Geschäfts durch die Grosse Kammer. Nachdem das Gesetz um einige Bestimmungen ergänzt worden war, nach welchen die sog. Hilfe zur Selbsthilfe in ärmsten Regionen bevorzugt, aber auch die schweizerische Wirtschafts- und Finanzsituation angemessen berücksichtigt werden muss, konnte es im Herbst den Nationalrat oppositionslos passieren [64].
Zur Weiterführung der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern bewilligte das Parlament einen neuen Rahmenkredit, der allerdings — berücksichtigt man die Inflationsrate — eine spürbare Verminderung unserer realen Hilfeleistung zur Folge haben wird [65]. Zur Schliessung infrastruktureller Lücken ist neben der technischen Zusammenarbeit die Finanzhilfe von Belang, welche den Kapitalmangel der Entwicklungsländer und die durch die Ölkrise akzentuierte Devisenknappheit lindern soll. Die Räte stimmten verschiedenen bilateralen und multilateralen Abkommen zu [66], von denen ein rückzahlbares Darlehen an die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), eine Tochtergesellschaft der Weltbank, heftig umstritten war. In drei Tranchen will die Schweiz der IDA zinslos 200 Mio Fr. zur Verfügung stellen, die zur selben Kondition Entwicklungsvorhaben ärmster Länder mitfinanzieren sollen ; unsere Wirtschaft erhält dafür das Recht, sich an der Ausschreibung von IDA-Projekten zu beteiligen. Während konservative Kreise mit finanzpolitischen und isolationistischen Argumenten das Darlehen bekämpften und gegen den Bundesbeschluss ein Referendum zustande brachten, bezichtigten linke und entwicklungspolitisch engagierte Kritiker die IDA einer neokolonialistischen Tendenz [67].
Im Gegensatz zu Bundesrat und Parlament, die besonders den wirtschaftlichen Nutzen für die Schweiz als Sekundäreffekt der Entwicklungshilfe priesen, betonten die privaten Hilfswerke deutlich ihre Solidaritätsmotivation [68]. Ihre Kritik an profitorientierter Einstellung gegenüber der Dritten Welt bewirkte zwar geharnischte Attacken von industrieller Seite ; der Erfolg ihrer Sammelaktionen bewies indessen die Bereitschaft breiter Kreise der Bevölkerung zu humanitären Leistungen trotz Rezession [69].
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Traditionelle Missionen
Von der Entwicklungshilfe unterscheiden sich die rein humanitären Hilfsaktionen, welche nicht darauf abzielen, Strukturen der Unterentwicklung zu beseitigen, sondern auf unmittelbare Linderung der Not in ausserordentlichen Fällen ausgerichtet sind. Auf diesem Gebiet betätigt sich neben zahlreichen privaten Organisationen auch die Eidgenossenschaft im Rahmen ihrer traditionellen Missionen, indem sie finanzielle Leistungen an zwischenstaatliche und im Ausland tätige schweizerische Hilfswerke erbringt, Nahrungsmittel in vom Hunger geplagte Regionen liefert und Soforthilfe in Katastrophenfällen anbietet [70]. Zwei Rahmenkredite, die eine Weiterführung der internationalen Hilfswerke und die Lieferung von Milchprodukten für die Jahre 1976-78 ermöglichen sollen, wurden vom Ständerat aus finanzpolitischen Überlegungen gekürzt ; die Volkskammer folgte jedoch dem bundesrätlichen Vorschlag [71].
Im Frühjahr fand in Genf unter Vorsitz Bundespräsident Grabers die zweite Session der Konferenz über humanitäres Völkerrecht statt, welche die Schweiz als Depositarmacht der Genfer Konvention einberufen hatte. Während sich die diplomatische Konferenz um eine Verbesserung und Ausweitung der Konvention bemüht, werden in verschiedenen Ländern Hilfswerke wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in ihrer Arbeit zusehends behindert oder gar blockiert [72]. Die Schweiz bot nicht nur als Gastland zahlreicher Konferenzen und als « Drehtüre der Weltpolitik » ihre Guten Dienste an ; nach Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Spanien übernahm sie die Vertretung der spanischen Interessen in der DDR, womit ihr nunmehr achtzehn Schutzmachtmandate oblagen [73].
Flüchtlingspolitik und Auslieferungspraxis der Schweiz blieben weiterhin umstritten. Während sich die Behörden bei der Aufnahme südostasiatischer Flüchtlinge grosszügig zeigten, so kritisierten linke Stimmen, sei die Asylgewährung gegenüber politisch Verfolgten aus Chile und Südafrika restriktiv [74]. Ein Bundesbeschluss über die Verwendung erbenloser Vermögen rassisch, religiös oder politisch Verfolgter aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs wies die in der Schweiz aufgefundenen 2 Mio Fr. dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindeverband und der Schweizerischen Zentrale für Flüchtlingshilfe zu [75].
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Auslandschweizer
Auf den 1966 angenommenen Verfassungsartikel 45 bia BV sind in den letzten Jahren verschiedene Erlasse gefolgt, welche die Stellung der über 300 000 Auslandschweizer verbessern sollen [76]. Ein neues Bundesgesetz regelt nun auch ihre politischen Rechte. Es basiert auf dem Aufenthalterprinzip, d.h. der Auslandschweizer darf diese Rechte nicht etwa auf dem Korrespondenzweg ausüben, wie dies manche Kreise aus der Fünften Schweiz gefordert hatten ; er muss zu diesem Zweck in der von ihm bezeichneten Gemeinde (Heimatort oder früherer Wohnort) persönlich anwesend sein. Das Aufenthalterprinzip, von Kritikern als Minilösung deklamatorischen Charakters bezeichnet, benachteiligt faktisch viele Auslandschweizer, denen eine teure Heimreise finanziell nicht möglich ist, entspricht aber der Regelung für Ausländer in der Schweiz, die sich hier jeder politischen Tätigkeit enthalten müssen [77].
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Aussenwirtschaftspolitik
Die weltwirtschaftlichen Beziehungen sind seit einigen Jahren in tiefgreifender Veränderung begriffen. Eine lange Periode wirtschaftlichen Aufschwungs im Zeichen atlantischer Prädominanz hatte die fortschreitende Liberalisierung des Welthandels ermöglicht und die internationale Verflechtung der Volkswirtschaften rasch vorangetrieben. Seit Anfang der siebziger Jahre brachten jedoch galoppierende Inflation und Zahlungsbilanzschwierigkeiten die internationale Wirtschafts- und Währungsordnung der Nachkriegszeit ins Wanken, bis sie im Gefolge drastischer Preissteigerung des Erdöls und unter dem Druck weltweiter Konjunktureinbrüche vollends zum Einsturz kam. Diese Krise der weltwirtschaftlichen Beziehungen, die sich unter anderem in einer Schrumpfung des Welthandels und in immensen Devisenproblemen niederschlägt, stellt die Aussenwirtschaftspolitik der Einzelstaaten und Staatengruppen vor heikle Aufgaben, welche sich angesichts globaler Interdependenz nicht im Alleingang werden lösen lassen [78].
Erschütterungen im Gefüge der Weltwirtschaft berühren die Schweiz um so direkter, als ihre ökonomische Situation in ausnehmend hohem Masse durch internationale Verflechtungen geprägt ist. 1974 stammte ein Drittel des schweizerischen Sozialprodukts direkt aus dem Export von Gütern und Dienstleistungen, der einem Fünftel aller Beschäftigten Arbeit bot. Berücksichtigt man die multiplikatorischen Effekte auf die übrigen Bereiche der Volkswirtschaft, so partizipiert der Aussenwirtschaftssektor annähernd zur Hälfte am Bruttosozialprodukt der Schweiz [79]. Neben Warenausfuhr, Gütertransport und Fremdenverkehr fallen dabei insbesondere auch Dienstleistungen von Grossbanken und Privatassekuranz ins Gewicht, die einen hohen Anteil ihres Umsatzes Tiber Auslandgeschäfte erzielen. In der Tätigkeit dieser Institute gründet die Bedeutung der Schweiz als Finanzplatz, dessen internationale Stellung weit über die rein geographisch-demographische Basis unseres Landes und über die Dimensionen seiner industriellen Produktion hinausragt [80]. Auch im Kapitalbereich ist die Schweiz international sehr eng liiert ; 1974 betrug das ausgewiesene Schweizer Vermögen im Ausland pro Kopf der Bevölkerung gerechnet 38 000 Fr., während sich z.B. für die Bundesrepublik Deutschland der entsprechende Betrag auf 4500 DM belief [81]. Im Unterschied zu anderen Industrieländern haben sich in der Schweiz auch viele mittlere und kleinere Betriebe zu multinationalen Unternehmungen entwickelt, und die Auslandexpansion unserer grössten « Multis » ist so weit fortgeschritten, dass sie nur noch über eine relativ schmale Heimatbasis verfügen [82].
Wissenschaftliche Analysen geben denn auch kritisch zu bedenken, dass die schweizerische Stellung in der Weltgesellschaft weniger durch unsere politische Neutralität bestimmt sei als vielmehr durch solch faktische Verflechtung privatwirtschaftlicher Art. Diese weise der Schweiz auf den Koordinaten West/ Ost (marktwirtschaftliche/planwirtschaftliche Ordnungsvorstellungen) und Nord/Süd (reiche/arme Länder) Extrempositionen zu und beschränke den Handlungsspielraum staatlicher Aussen(wirtschafts)politik, welche die Aufgabe komplementärer Unterstützung der Auslandinteressen unserer Privatwirtschaft übernommen habe [83].
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Aussenhandel
Der Umbruch in der Weltwirtschaft bewirkte eine Schrumpfung des Welthandelsvolumens aufgrund des internationalen Nachfragerückgangs und schlug — bei gleichzeitig markanter Höherbewertung des Schweizer Frankens — in unserer Ertragsbilanz für 1975 augenfällig zu Buche. Der Rekordüberschuss von 8000 Mio Fr. (1974: 510 Mio Fr.), den die Schweiz in ihren Aussenwirtschaftsbeziehungen erzielte, ist in erster Linie auf die schlagartige Verminderung des Handelsbilanzdefizits auf 840 Mio Fr. (1974: 7480 Mio Fr.) zurückzuführen, da vorerst — wie noch zu zeigen sein wird — die Importe erheblich stärker schrumpften als die Exporte. Die Ausgabenseite der Ertragsbilanz erfuhr eine weitere Entlastung, indem durch den Abbau des Fremdarbeiterbestandes der Einkommenstransfer ins Ausland und damit das Bilanzdefizit der einseitigen Übertragungen zurückging. Der Aktivsaldo der Dienstleistungsbilanz dürfte wie 1974 wieder ungefähr 10 000 Mio Fr. betragen, was angesichts rückläufiger Einnahmen aus dem Fremdenverkehr vor allem der erfolgreichen Aktivität des Finanzplatzes Schweiz zuzuschreiben ist ; die Grossbanken erfreuen sich jedenfalls gerade auch aufgrund ihrer florierenden Auslandgeschäfte einer gedeihlichen Entwicklung. Der Exportindustrie indes erwächst aus dieser Situation die Gefahr verminderter Absatzchancen, da der enorme Ertragsbilanzüberschuss den Kurs des Schweizer Frankens weiter in die Höhe treiben könnte, sofern Kapitalexport und währungspolitische Stabilisierungsmassnahmen den Aufwertungsdruck nicht zu lindern vermögen [84].
In der Entwicklung des schweizerischen Aussenhandels hatte sich bereits im Herbst 1974 ein deutlicher Umschwung abgezeichnet [85]. Die Trendwende wurde 1975 bestätigt und liess — nach Jahren ständigen Wachstums — sowohl die Wareneinfuhr als auch den Warenexport wert- und volumenmässig unter den Vorjahresstand absinken. Einen offensichtlichen Einbruch verzeichnete die Importseite mit einem Rückgang von nominal 20 % auf 34 270 Mio Fr., während der Wert auf der Ausfuhrseite sich nur um 5 % auf 33 430 Mio Fr. verminderte. Berücksichtigt man allerdings die Preisverhältnisse zwischen Import- und Exportgütern (terms of trade), die sich nicht zuletzt infolge fallender Preise für Rohstoffe und Energieträger zugunsten der Schweiz entwickelten, so betrug der reale Rückgang auf der Einfuhrseite 17 %, während der Warenexport eine Verminderung von real 8 % erfuhr. Dennoch weist der Unterschied der beiden Posten darauf hin, dass unsere Exportindustrie dank dicker Auftragspolster bzw. langer Lieferfristen vorerst relativ geringe Einbussen hinnehmen musste. Angesichts rückläufiger Bestellungseingänge zeigten jedoch viele Unternehmen verständlicherweise nur eine geringe Investitionsneigung und suchten durch Drosselung der Produktion ihre Lagerbestände rechtzeitig abzubauen, was in der überdurchschnittlichen Abnahme der Importe von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Ausrüstungsgütern deutlich zum Ausdruck kommt.
Die Entwicklung der Exportindustrie nahm indessen nach Produktengruppen, Branchen und Absatzländern einen recht unterschiedlichen Verlauf. So sank z.B. der Versand von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Konsumgütern deutlich unter das im Vorjahr erzielte Ergebnis ab ; die Investitionsgüterexporte haben sich dagegen wertmässig ausgeweitet. Mit Ausnahme der Schuhbranche mussten die Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die chemische Industrie Ausfuhrminderungen von mehr als 10 % hinnehmen, letztere allerdings nach zwei Jahren ausgesprochen starker Exporterweiterung. Während die Uhrenindustrie die stärksten Einbussen erlitt (- 15 %), konnte die Maschinen- und Apparateindustrie als einzige der grösseren Exportbranchen ihre Ausfuhren sogar noch steigern (+ 5 %). Neben diesen Veränderungen der Exportstruktur ergaben sich aber auch Verschiebungen der regionalen Exportströme. Dem Absatzrückgang in den meisten westlichen Industrieländern standen zunehmende Ausfuhren in die osteuropäischen Staatshandelsländer und in die Entwicklungsländer gegenüber ; namentlich in den OPEC-Staaten liessen sich neue Absatzmärkte erschliessen (+ 38 %) [86].
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Wirtschaftspolitische Massnahmen
Seitens der Exportindustrie wurde mit Nachdruck geltend gemacht, die anscheinend noch befriedigenden Ausfuhrergebnisse seien mit spürbaren Ertragsschmälerungen verbunden, da in manchen Fällen zu nicht kostendeckenden Preisen geliefert werden müsse, nur um die mühsam erworbenen Marktstellungen zu behaupten. Der Aufwertungsdruck habe den Frankenkurs auf eine unrealistische Höhe klettern lassen, und verzögerte Zahlungseingänge brächten verschiedene Unternehmen in arge Liquiditätsschwierigkeiten [87]. Vor allem die Vertreter der Konsumgüterexporteure, kleinerer Firmen und der um ihre Arbeitsplätze bangenden Belegschaften forderten denn auch eine aktivere staatliche Unterstützung der Exportindustrie. Wirksame Eingriffe ins Währungsgeschehen, gezielte Subventionen, die Errichtung einer Exportkreditbank und diplomatische Unterstützung auf ausländischen Märkten sollten die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Produkte sichern und Arbeitsplätze erhalten helfen. Namentlich von seiten der Uhrenindustrie wurden auch unkonventionelle Massnahmen vorgeschlagen wie die Spaltung des Devisenmarktes zwecks Verbilligung des Exportfrankens, die Einführung einer « Stempelsteuer » auf allen Zuflüssen liquider Auslandsmittel oder eine Erhebung von Importzuschlägen zur Exportsubventionierung [88]. Solch protektionistische Vorschläge stiessen jedoch auf die entschiedene Ablehnung wirtschaftsliberaler Kreise, die gegen weitreichende Staatsinterventionen ordnungspolitische Bedenken äusserten und auf die Gefahr ausländischer Retorsionsmassnahmen hinwiesen, welche dem Exportland Schweiz noch grössere Schwierigkeiten bereiten müssten. Insbesondere Interessenvertreter grosser multinationaler Unternehmungen, der Investitionsgüterbranche und des Bankgewerbes betonten, dass der notwendige Strukturbereinigungsprozess nicht behindert werden dürfte, da nach Jahren eines wilden Wachstums im Zeichen der Hochkonjunktur und vorteilhafter Wechselkurse nur eine innovative Anpassung, verbunden mit Redimensionierungen gewisser Exportbranchen, die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz auf den schrumpfenden Weltmärkten erhalten könne. Der Staat müsse sich darauf beschränken, mit systemkonformen Mitteln die Rahmenbedingungen zu verbessern ; im übrigen solle man auf die Selbstheilungskräfte der Marktwirtschaft vertrauen [89].
Währungsbehörden, Regierung und Parlament steuerten einen mittleren Kurs, der sich im wesentlichen auf einen Ausbau der system- und zielkonformen Instrumente konzentrierte. Sie zeigten sich indes bestrebt, den Redimensionierungsprozess in vernünftigen Grenzen zu halten und soziale Härten möglichst zu mildern. Wie an anderer Stelle bereits dargelegt, wurde mit währungs- und kreditpolitischen Massnahmen versucht, Aufwertung und Kursausschläge auf ein erträgliches Mass einzuschränken sowie einen flüssigen Kapitalmarkt zu gewährleisten, ohne jedoch den gerade auch für die Exportindustrie bedeutenden Vorteil einer relativ geringen Inflationsrate dadurch wieder zu gefährden. Die Banken erklärten sich bereit, günstigere Exportkredite zu gewähren und insbesondere Exportwechsel für die Uhren-, Textil- und Schuhindustrie zu einem Vorzugszins zu diskontieren, da ihnen die Nationalbank erhebliche Rediskontzusagen machte [90]. Auch der Ausbau der Exportrisikogarantie kam besonders den Bedürfnissen der Konsumgüterbranchen entgegen, indem die Möglichkeit geschaffen wurde, das Wechselkursrisiko auch für Geschäfte mit kürzeren Zahlungsfristen, wie sie bei Gebrauchsgütern üblich sind, zu versichern ; ein dringlicher Bundesbeschluss erhöhte zudem den Maximalsatz der Exportrisikogarantie von 85 auf 95 Prozent des Lieferwertes [91].
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Dem Wunsch der Exportindustrie entsprechend, zeigten sich die Behörden dazu bereit, auch ihre bilaterale Handelspolitik im Sinne eines offensiveren Vorgehens aufzuwerten. Ausser bei Verhandlungen mit den USA über angedrohte Ausgleichszölle auf Schweizer Käse und über Kompensationsgeschäfte für den « Tiger »-Kauf trat diese Tendenz besonders im Verhältnis zu den OPEC-Staaten und den Staatshandelsländern in Erscheinung, wo die Regierungen das Wirtschaftsgeschehen weitgehend kontrollieren und wo deshalb unserer privaten Exportindustrie durch eine staatliche Vertragspolitik der Weg geebnet werden muss. Das auf Anfang 1976 in Kraft gesetzte Handelsabkommen mit der Deutschen Demokratischen Republik, dessen Abschluss zunächst wegen zäher Verhandlungen über Schweizer Vermögensansprüche gegenüber der DDR verzögert worden war, die « Goodwill »-Missionen hoher Funktionäre in China, Saudi-Arabien, Iran und Irak, die Bildung gemischter Kommissionen und der gezielte Ausbau des diplomatischen und konsularischen Vertretungsnetzes dienten dem Zweck, die Wirtschaftsbeziehungen mit diesen Regionen zu intensivieren, deren hart umkämpfte Märkte sich als noch ausbaufähig erwiesen haben [92].
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Im Zusammenhang mit der direkten Exportförderung kommt auch der Neukonzeption der schweizerischen Präsenz im Ausland, auf die wir an anderer Stelle näher eingegangen sind, besondere Bedeutung zu. Angesichts verschärfter Konkurrenz und durch den Wechselkurs verschlechterter Bedingungen seien, so wurde argumentiert, Image-Pflege unseres Landes und Werbung für Schweizer Produkte ein Gebot der Stunde [93]. In diesem Sinne setzte das Parlament den jährlich zu gewährenden Bundesbeitrag an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (SZH) auf 3,9 Mio Fr. fest und beschloss in Erweiterung des bundesrätlichen Antrags, dass der Betrag bis auf 4,9 Mio Fr. erhöht werden kann, sofern die wirtschaftliche Lage dies erfordert. Die SZH, deren gezielte Aktionen gerade auch den kleineren Exporteuren ohne eigene Verkaufsorganisation zugute kommen sollen, intensivierte ihre Kontakte vor allem zu den Staatshandelsländern und den OPEC-Staaten ; da sie die schweizerischen Unternehmer vor Risiken im Portugal-Geschäft zu warnen sich veranlasst sah, warfen ihr linke Kritiker neutralitätswidrige Beeinflussung in eindeutig politischer Absicht vor [94].
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Multilaterale Wirtschaftsbeziehungen
Wiederholt verliehen zuständige Behörden und Vertreter der Exportwirtschaft ihrer Überzeugung Ausdruck, dass aufgrund der ökonomischen Einbindung unseres Landes in die Weltwirtschaft ein echter Konjunkturaufschwung nur als Folge starker Auftriebstendenzen im Ausland möglich sei. Autonome und bilaterale Massnahmen genügten aber nicht, um der weltweiten Rezession zu steuern ; es liege im Interesse unserer nationalen Volkswirtschaft, auch zu einer Verbesserung der multilateralen Wirtschaftsbeziehungen im Rahmen regionaler und internationaler Organisationen beizutragen [95].
Entsprechend dem Freihandelsabkommen mit den EG wurden die Zolltarife für Industrieprodukte weiter gesenkt, so dass sie zu Anfang 1976 auf 20 % ihrer ursprünglichen Höhe fielen. Die Verbilligung der Importpreise vermochte zwar meist nicht unmittelbar die Konsumenten zu erreichen, doch sollte der Zollabbau durch eine Verschärfung der Konkurrenz das Preisniveau indirekt beeinflussen. Auf das Problem verminderter Zolleinnahmen verwies die vom Nationalrat abgelehnte Motion Schwarzenbach (rep., ZH), die mit finanzpolitischen Argumenten eine Kündigung des Freihandelsabkommens verlangte. Dass die lädierten Bundesfinanzen auf anderem Weg saniert werden sollen, begrüsst auch die Exportwirtschaft, zumal die in Aussicht genommene Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsystem eine Steuerbefreiung für Ausfuhrgüter vorsieht [96].
EFTA, GATT und OECD sowie die zuständigen Spezialorganisationen der UNO zeigten sich bestrebt, eine weitere Liberalisierung des internationalen Handels einzuleiten oder wenigstens den protektionistischen Neigungen entgegenzuwirken, welche die Rezession verschiedentlich entstehen liess. Von einigem Erfolg waren dabei die Bemühungen der OECD, deren Mitglieder sich durch die Verlängerung des « Stillhalteabkommens » erneut verpflichteten, in ihrer Aussenwirtschaftspolitik auf Restriktionen zu verzichten und von übertriebener Exportbeihilfe abzusehen. Die Schweiz ratifizierte zudem das Übereinkommen über den finanziellen Beistandfonds der OECD, welcher Länder mit grossen Zahlungsbilanzschwierigkeiten unterstützen soll, um sie vom Versuch einer protektionistischen Lösung ihrer Probleme abzuhalten [97].
In der Frühjahrssession stimmten die Räte in beschleunigtem Verfahren dem Beitritt zum Internationalen Energieprogramm zu, das ebenfalls im Rahmen der OECD ausgearbeitet worden war und die Industriestaaten vor den problematischen Auswirkungen weiterer Erdölkrisen so gut als möglich schützen soll. Mit diesem Beschluss folgte das Parlament den versorgungspolitischen Überlegungen des Bundesrates ; nationale Isolationisten und linke Internationalisten wehrten sich vergeblich gegen einen Beitritt, der ihrer Ansicht nach die traditionelle Neutralitätspolitik verletzt und die Schweiz im Schlepptau amerikanischer Machtpolitik einen Konfrontationskurs im Nord-Süd-Dialog steuern lässt [98].
Da sich die Wirtschaftsbeziehungen mit der Dritten Welt als ausbaufähig erweisen, kommt ihnen gerade in Zeiten der Rezession besondere Bedeutung zu. Die Schweiz exportiert ein Fünftel ihrer gesamten Ausfuhr, vorwiegend industriell verarbeitete Produkte, in die Dritte Welt, während sie von dort nur ein Zehntel der Importe, im wesentlichen Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse, bezieht. Kein anderes Industrieland weist, pro Kopf der Bevölkerung berechnet, eine ähnlich hohe Exportquote in die Entwicklungsländer auf ; mit ihrem Handelsbilanzüberschuss, bezogen auf das Volumen des Warenverkehrs mit der Dritten Welt, hält sich die Schweiz im internationalen Vergleich ebenfalls seit Jahren an einsamer Spitze. Unser Land gehört auch zu den wichtigsten Investoren in Entwicklungsländern ; die schweizerischen Privatinvestitionen in diesem Bereich der Welt belaufen sich nach Schätzungen auf 4 bis 6 Mia Fr., wobei eine Konzentration auf Regionen und Länder festzustellen ist, die bereits einen fortgeschrittenen Stand der Industrialisierung erreicht haben und von denen man sich eine relative Sicherheit bei hoher Rendite verspricht [99].
Seit zwei Jahren wird auch hierzulande vermehrt debattiert, ob sich die gegenwärtigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern vom Standpunkt internationaler Solidarität und im langfristigen Interesse eines weltweiten Gleichgewichts noch verantworten lassen. Während vorwiegend bürgerliche Kreise betonen, auch profitorientierte Investitionen und gewinnbringende Handelsverhältnisse hätten entwicklungsfördernde Effekte, kritisieren linke und religiös engagierte Gruppen das Rentabilitätskalkül privatwirtschaftlichen Engagements, welches eine Beseitigung der Unterentwicklung zu verhindern und die Strukturen der Abhängigkeit nur noch zu verstärken geeignet sei [100].
Die intensivierten Aussenwirtschaftsbeziehungen bereiteten jedenfalls vielen Ländern der Dritten Welt wachsende Zahlungsbilanzprobleme. Als die OPEC-Staaten 1973 die Erdölpreise massiv erhöhten, brachten sie nicht nur die industrialisierte Welt in Schwierigkeiten, sondern verschärften auch die Devisenknappheit der nicht erdölproduzierenden Entwicklungsländer, die dadurch zum Teil in arge finanzielle Notlage gerieten. Die Erdölpreissteigerung hatte einerseits rezessionsfördernde Wirkung, indem sie die Inflation anheizte und die Absatzchancen für Exportprodukte in einem grossen Teil der Welt verminderte ; sie diente anderseits den Entwicklungsländern gleichsam als Fanal für ihre Forderung nach einer Neuordnung der Weltwirtschaft, die ihnen höhere Rohstoffpreise und bessere Industrialisierungschancen garantieren sollte. Während sich die Auseinandersetzung zwischen der Ersten und der Dritten Welt zunächst in Formen harter Konfrontation vollzog, schien sich 1975 eine Verbesserung des Klimas anzubahnen dergestalt, dass das Bewusstsein gegenseitiger Abhängigkeit einen Interessenausgleich fördern könnte. Die Bereitschaft der Industrienationen, sich um verstärkte Hilfe zu bemühen und auf einen Dialog mit den Entwicklungsländern einzutreten, hat dazu sicher beigetragen [101].
Die Schweiz beteiligt sich an diesem Nord-Süd-Dialog im Rahmen internationaler Organisationen, insbesondere der UNCTAD sowie der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO). Sie vertritt mit sieben anderen Staaten die Industrienationen auf der « Konferenz über internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit », die eine Neudefinition der Struktur weltwirtschaftlicher Beziehungen erarbeiten will und im Dezember in Paris auf Ministerebene erstmals tagte [102]. Das staatliche Engagement gegenüber der Dritten Welt erstreckt sich zudem auf Projekte technischer Zusammenarbeit und bilaterale sowie multilaterale Finanzierungs- und Zinsverbilligungsaktionen, iiber die wir bereits an anderer Stelle berichtet haben [103]. Allerdings lässt sich unsere Entwicklungspolitik nicht nur vom Gesichtspunkt internationaler Solidarität leiten, wie man vorschnell meinen könnte, sondern dient immer auch dem erklärten Zweck, « die Aufnahmefähigkeit der Entwicklungsländer für schweizerische Exportgüter und Investitionen zu erhalten und zu stärken » [104].
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[1] VgI. NZZ, 102, 5.5.75 ; E. Küng, « Die westliche Welt in einer Bewährungsprobe >, in Schweizer Monatshefte, 55/1975-76, S 20 ff. ; Interpellation Hofer (svp, BE) zur internationalen Lage (Amtl. Bull. NR, 1975, S. 842 ff.).
[2] Vgl. unten. Vgl. auch BBI, 1976, I, Nr. 7, S. 459 f. (Richtlinien der Regierungspolitik). Vgl. ferner R. L. Bindschedler, « Internationaler Bezugsrahmen der schweizerischen Aussenpolitik », in A. Riklin u.a. (Hrsg.), Handbuch der schweizerischen Aussenpolitik, Bern 1975 (Schriftenreihe der Schweiz. Gesellschaft für Aussenpolitik, 2), S. 147 ff.
[3] Vgl. D. Frei, « Die Schweiz im internationalen System », in J. Steiner (Hrsg.), Das politische System der Schweiz, München 1971, S. 186 ff. ; P. Hablützel, Generationsunterschiede im aussenpolitischen Denken von Schweizer Stimmbürgern, Zürich 1975 (Kleine Studien zur Politischen Wissenschaft, 38-39), S. 4 f.
[4] Vgl. BBI, 1972, I, S. 1035 ff. (Richtlinien der Regierungspolitik) ; 1975, I, Nr. 19, S. 1646 f. und 1661 ff. (Vollzug der Richtlinien). Vgl. auch SPJ, 1972, S. 34 f.
[5] Vgl. vor allem A. Riklin, Grundlegung der Schweizerischen Aussenpolitik, Bern 1975 (St. Galler Studien zur Politikwissenschaft, 1) und die dort angeführte Literatur. Vgl. auch ders., « Ziele, Mittel und Strategien der schweizerischen Aussenpolitik », in Handbuch... S. 21 ff. und weitere Artikel dieses umfassenden Werkes sowie den Literaturbericht von D. Frei, « Schweizerische Aussenpolitik », in SJPW, 15/1975, S. 31 ff. Vgl. ferner Seminar für die Mitglieder der Schweiz. Gesellschaft für Aussenpolitik und des Forum Helveticum, 1975, Schloss Lenzburg, Konstanten im Wandel. Die Auswirkungen der jüngsten globalpolitischen Entwicklungen auf die Aussenpolitik und Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz, Bern 1975 und die Presse vom 5.5.75.
[6] Vgl. NR Dürrenmatt in BN, 74, 29.3.75, und die erwähnten Schriften von A. Riklin. Vgl. ferner D. Frei, Strategien zum Umgang mit Abhängigkeit, Zürich 1975 (Kleine Studien..., 53).
[7] Beantwortung der Interpellation Hofer (svp, BE) durch BR Graber : Amtl. Bull. NR, 1975, S. 844 ff. und die Presse vom 17.6.75. Radio- und Fernsehansprache des Bundespräsidenten zum 1. August « Die Schweiz und die Welt », abgedruckt in NZZ, 176, 2.8.75.
[8] Vgl. BBI, 1976, I, Nr. 7, S. 459 f. (Richtlinien). Vgl. auch L. Wildhaber, H. Mayrzedt, R. Preiswerk, D. Frei und A. Riklin in Wirtschaft und Recht, 26/1974, Heft 2 (Sonderheft « Probleme der Neutralität » und D. Schindler, « Dauernde Neutralität », in Handbuch..., S. 159 ff. Vgl. ferner M. Sieber / K. Nüssli, Neutralität und Struktur der Aussenbeziehungen, Zürich 1975 (Kleine Studien..., 62-63).
[9] NZZ, 20, 25.1.75 ; BN, 45, 22.2.75 ; JdG, 209, 8.9.75. Vgl. aber auch die Ergebnisse einer im Rahmen der Pädagogischen Rekrutenprüfungen 1975 durchgeführten Befragung : H.-M. Uehlinger / E. Schreyger, Meinungen und Einstellungen schweizerischer Jugendlicher zur dauernden Neutralität, Zürich 1975 (Kleine Studien..., 74-75) und M. Beck, « Wie lange noch 'ewige Neutralität' ? », in Merian, 28/1975, Heft 1 (« Die Schweiz »), S. 84 ff. Vgl. ferner auch W. Hafner u.a., Die schweizerische Neutralität in Staatskundelehrmitteln des 7., B. und 9. Schuljahrs, Zürich 1975 (Kleine Studien..., 59).
[10] BR Graber in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 847 ; vgl. auch unten, Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Vgl. ferner B. v. Plate, Zur Position und Rolle der neutralen Staaten in der Entwicklung der europäischen Ost-West-Beziehungen, Ebenhausen/Isar 1975, und D. Frei, « Erfolgsbedingungen für Vermittlungsaktionen in internationalen Konflikten », in Politische Vierteljahresschrift, 16/1975, S. 447 ff.
[11] NZZ (sda), 194, 23.8.75. Kritik : TA, 197, 27.8.75 ; NZ, 269, 30.8.75.
[12] Vgl. unten, Multilaterale Wirtschaftsbeziehungen). Neutralitätspolitische Kritik : Amtl. Bull. NR, 1975, S. 323 f. (Vincent, pda, GE), 332 ff. (Schwarzenbach, rep., ZH) und 338 ff. (Ziegler, sp, GE) ; Brief der Erklärung von Bern an die Parlamentarier (Vat., 50, 1.3.75). Vgl. ferner VO, 46, 25.2.75 und die Presse vom 13.3.75. Umstritten ist auch die Frage einer Entsendung schweizerischer Militärberater auf Wunsch der Republik Elfenbeinküste : vgl. 24 Heures, 173, 28.7.75 ; Presse vom 29. und 30.7.75 ; Ww, 31, 6.8.75.
[13] Vgl. L. Wildhaber, « Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesorgane », in Handbuch..., S. 253 ff. ; Kontroverse zwischen R. Bindschedler und E. Grisel in NZZ, 277, 28.11.75 ; StR Luder (fdp, SO) in LNN, 295, 19.12.75. Vgl. ferner NR W. Hofer, « Das Staatsvertragsreferendum in historischer Sicht », in NZZ, 96, 26.4.75.
[14] BBl, 1974, II, S. 1133 ff. ; vgl. auch SPJ, 1973, S. 34 ; 1974, S. 36 f.
[15] Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1073 ff. ; die Initiative Aider (Idu, BL, vgl. SPJ, 1973, S. 34, Anm. 16) wurde abgeschrieben. Vgl. auch die Presse vom 28.5.75 (Kommissionsanträge) sowie vom 16. u. 17.9.75 (Debatte) ; vgl. ferner wf, Dokumentations- und Pressedienst, 38, 22.9.75.
[16] Kritik : BN, 216, 17.9.75 ; Bund, 217, 17.9.75 ; 219, 19.9.75 ; Vat., 215, 17.9.75 ; 24 Heures, 216, 17.9.75.
[17] Amtl. Bull. StR, 1975, S. 772 ff. ; Presse vom 26.-29.11.75 (Anträge der StR-Kommission) ; Presse vom 19. u. 20.12.75 sowie Ww, 51, 23.12.75 (Debatte). Vgl. auch oben, Teil I, 1c (Droits populaires).
[18] BBI, 1974, II, S. 1148 ff. ; NZ, 136, 3.5.75 ; Bund, 217, 17.9.75 ; vgl. auch G. A. Keel, « L'influence des groupes d'intérêts politiques sur la politique étrangère suisse », in Handbuch..., S. 285 ff.
[19] BN, 74, 29.3.75 LNN, 106, 9.5.75 ; JdG, 197, 25.8.75 ; Bund, 226, 28.9.75. Vgl. auch D. Sidjanski / J. Nicola, « Quelques aspects de la politique étrangère suisse à la lumière du sondage d'opinion de 1972 », in Handbuch..., S. 311 ff.
[20] Zusammenstellung aussenpolitischer Programmpunkte der schweizerischen Parteien in Europa, 42/1975, Nr. 9, S. 3 ff. ; vgl. auch Nr. 10/11, S. 4 ff.
[21] Ergebnisse einer Umfrage der Europa-Union in Europa, 42/1975, Nr. 12, S. 10 ff. und 43/1976, Nr. 1/2, S. 7 ; vgl. auch Vat., 290, 13.12.75.
[22] Vgl. Ldb, 101, 5.5.75 ; 110, 16.5.75 BüZ, 168, 23.6.75: NZ, 312, 7.10.75 ; scharfe Kritik an der Informationspolitik des EPD in TA, 180, 7.8.75. Vgl. auch unten, Teil I, 8c (Informationspolitik).
[23] Der Bericht « Florian » (Ein Aussenministerium befragt sich selbst, Bern 1975) wurde vom BR und den zuständigen Parlamentskommissionen zur Kenntnis genommen. Vgl. auch die Presse vom 2.9.75 und Gesch.ber., 1974, S. 15 ff.
[24] BBI, 1975, I, Nr. 17, S. 1511 f. Vgl. auch oben, Teil I, 1c (Administration).
[25] Bericht der Kommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland, Bern 1974. Die Einsetzung der von alt BR Spühler präsidierten Kommission ging auf parlamentarische Kritik an der Subventionierungspolitik im Jahre 1970 zurück ; vgl. Amtl. Bull. NR, 1970, S. 503 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1970, S. 440 ff. ; SPJ, 1970, S. 81 1972, S. 47. Vgl. auch die Presse vom 1.3.75.
[26] BBI, 1975, II, Nr. 22, S. 1 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1872 ff. Vgl. auch die Presse vom 30.5.75 und 19.12.75. Vgl. ferner unten, (Staatliche Unterstützung der Exportindustrie).
[27] Vgl. E. Diez, « Bilaterale Aussenbeziehungen », in Handbuch..., S. 181 ff. Im Parlament wurden allerdings die hohen Kosten für den diplomatischen Apparat kritisiert und ein Projekt für Botschaftsbauten in Bonn erheblich gekürzt (Amtl. Bull. NR, 1975, S. 196 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 271 ff.). Vgl. auch SPJ, 1974, S. 36.
[28] Diplomatische Vertretungen in Moçambique und Angola : BBI, 1975, I, Nr. 10, S. 839 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 702 f. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 353. Vgl. auch Gesch.ber., 1975, S. 19 f.
[29] Südvietnam : JdG (ats), 79, 7.4.75 ; TG, 99, 30.4.75 ; (Aufforderung der politischen Linken an den BR, die GRP anzuerkennen) ; TA, 146, 27.6.75 (Schwierigkeiten mit der GRP). Auf Ende Jahr wurde die Botschaft in Saigon geschlossen, da sie kein offizielles Statut mehr besass, vgl. die Presse vom 30.12.75 und Gesch.ber, 1975, S. 19. Schwierigkeiten gab es auch mit Kambodscha (NZZ, 100, 2.5.75) und Moçambique (TA, 143, 24.6.75 ; 146, 27.6.75 ; 154, 7.7.75).
[30] Vgl. E. Diez, « Grenznachbarliche Beziehungen », in Handbuch..., S. 891 ff. Reisediplomatie : vgl. Gesch.ber., 1975, S. 17.
[31] Besuch Aussenminister Rumors in der Schweiz : Presse vom 22. und 23.4.75. Verhandlungen der Kommission : Presse vom B. und 9.7.75. Zur Frage der italienischen Grenzgänger : BBI, 1975, II, Nr. 29, S. 345 ff. (Botschaft des BR betreffend Besteuerung und Finanzausgleich). Wenig konzessionsbereit zeigte sich die Schweiz in den Verhandlungen der spanisch-schweizerischen Kommission für Fremdarbeiterfragen : Presse vom 5.11.75. Vgl. auch unten, Teil I, 7d (Politique à l'égard des étrangers) und SPJ, 1974, S. 38, 72 und 115 ff. Vgl. ferner S. Ronzani, « Ausländische Arbeitskräfte », in Handbuch..., S. 833 ff.
[32] Zwei diesbezügliche Kolloquien unter Ägide des Europarates in Genf und Innsbruck : JdG, 19, 24.1.75 ; 20, 25.1.75 ; 29, 5.2.75 ; 218, 19.9.75 ; NZ, 290, 17.9.75. Genfer Region : TLM, 66, 7.3.75 ; JdG, 56, 8.3.75 ; TG, 291, 13.12.75. Alpenländerkonferenz in Davos : BüZ, 234, 5.9.75 235, 6.9.75 ; NZZ, 206, 6.9.75 ; 208, 9.9.75 ; TA, 207, 8.9.75. Vgl. auch Gesch.ber., 1975, S. 37 f.
[33] TA, 55, 7.3.75 ; 255, 3.11.75 ; 256, 4.11.75 ; BN, 104, 6.5.75 ; 254, 31.10.75 ; 257, 4.11.75 Bund, 118, 25.5.75 ; 259, 5.11.75 ; NZ, 344, 4.11.75 ; 359, 17.11.75 ; NZZ, 258, 6.11.75.
[34] Protest der Statthalter des Nordjura : JdG, 12, 16.1.75 ; TG, 12, 16.1.75 ; TLM, 16, 16.1.75. Protest der Gemeindepräsidenten des Bezirkes Pruntrut : NZZ (sda), 136, 16.6.75. Einfache Anfragen Villard (sp, BE) und Wilhelm (cvp, BE) : Amtl. Bull. NR, 1975, S. 596 und 1520 f. NR Allgöwer (ldu, BS) in Tat, 198, 24.8.75. Vgl. auch TA, 31, 7.2.75 ; 163, 17.7.75 ; 24 Heures, 147, 28.6.75 ; NZZ, 164, 18.7.75 ; Bund, 170, 24.7.75 ; Vat., 171, 26.7.75.
[35] Vgl. die Presse von September und Anfang Oktober 1975. Vgl. auch H. Widmer, « Spanien und wir : eine Herausforderung an die Vernunft », in Schweizer Rundschau, 74/1975, S. 372 ff.
[36] Vgl. die Presse vom 30.9.75. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1308 und Amtl. Bull. StR, 1975, S. 579 (Erklärungen der Ratspräsidenten).
[37] Kritik am bundesrätlichen Entscheid : BN, 227, 30.9.75 ; NZZ, 226, 30.9.75 ; 24 Heures, 226, 30.9.75 ; 252, 7.10.75 ; Vat., 236, 11.10.75 ; Bund, 238, 12.10.75. Interpellation Schwarzenbach (rep., ZH) : Verhandl. B.vers., 1975, IV, S. 40. Wortgefecht im StR : Amtl. Bull. StR, 1975, S. 581 und 586 f. Unschöne Szenen im NR anlässlich einer von den Sozialdemokraten geforderten Schweigeminute für die spanischen Regimeopfer : GdL, 230, 3.10.75.
[38] Positive Beurteilung der bundesrätlichen Reaktion : BZ, 228, 30.9.75 ; 229, 1.10.75 ; LNN, 226, 30.9.75 ; 230, 8.10.75 ; TG, 227, 30.9.75 ; Tw, 228, 30.9.75 ; 230, 2.10.75 ; VO, 225, 30.9.75. Forderung, Waffenlieferungen nach Spanien zu verbieten : NZ, 304, 30.9.75 ; TA, 226, 30.9.75 BZ, 235, 8.10.75 ; Verhandl. B.vers., 1975, IV, S. 51 (Einfache Anfragen Renschler, sp, ZH und Riesen sp, FR). Spanien ist der drittgrösste Waffenabnehmer der Schweiz, vgl. NZ, 289, 16.9.75 24 Heures, 251, 6.10.75 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 582 (Einfache Anfrage Schmid, sp, SG). Vgl. ferner U. Schwarz, « Waffenausfuhrpolitik », in Handbuch..., S. 813 ff.
[39] Handelspolitische Schwierigkeiten : Vgl. unten (Staatliche Unterstützung der Exportindustrie). Staatsvertrag mit den USA : BBI, 1974, II, S. 580 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1885 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 427 ff. ; Bund, 63. 17.3.75 ; BZ, 63, 17.3.75 ; 140, 19.6.75 Ostsc/nv., 1971, 25.7.75. Vgl. auch SPJ, 1974, S. 38 und 72.
[40] Affäre Dominick : TG, 26, 1.2.75 ; 32, 7.2.75 ; 36, 13.2.75 ; 44, 22.2.75 ; 24 Heures, 27, 3.2.75 ; 35, 12.2.75 ; TA, 32, 8.2.75 ; NZZ, 36, 13.2.75 ; Ldb, 129, 9.7.75. Affäre Davis : 24 Heures, 220, 23.9.75 ; 252, 30.10.75 ; 255, 4.11.75; NZ, 328, 21.10.75 ; TLM, 300, 28.10.75 ; 304, 31.10.75 ; TG, 259, 6.11.75 ; TA, 243, 20.10.75 ; 252, 30.10.75 ; Bund, 254, 30.10.75 ; JdG, 293, 16.12.75 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1529 (Einfache Anfrage Ziegler, sp, GE).
[41] Erklärung BR Grabers : NZZ (spk), 6, 9.1.75 ; JdG (ats), 7, 10.1.75. Kritik : NZZ, 7, 10.1.75 ; Vat., 9, 11.1.75 ; Tat, 48, 26.2.75 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 573 (Dringliche Einfache Anfrage Allgöwer, ]du, BS). Vgl. aber auch VO, 8, 11.1.75. Internationale Energieagentur (Organ des Internationalen Energieprogramms) : vgl. oben, Neutralität, und unten (Multilaterale Wirtschaftsbeziehungen).
[42] Vgl. unten (Multilaterale Wirtschaftsbeziehungen).
[43] BBl, 1974, II, S. 1146 ; Gesch.ber., 1975, S. 11 und 26 ff. ; NZZ, 21, 27.1.75 ; 23, 29.1.75 ; 129, 7.6.75. Zu den übereinkommen vgl. Gesch.ber., 1975, S. 26 und SPJ, 1974, S. 40. Vgl. ferner P. R. Jolles, « Schweizerische Europapolitik », sowie H.-P. Furrer, « La Suisse et le Conseil de l'Europe », in Handbuch..., S. 397 ff. und 423 ff.
[44] Menschenrechtskonvention : Vgl. oben, Teil I, 1b (Droits de l'homme) und SPJ, 1974, S. 13. Europaïsche Sozialcharta : Europa, 42/1975, Nr. 3, S. 10 f. ; NZ, 79, 11.3.75 ; Verhandl. B.vers., 1975, V, S. 44 (Einfache Anfrage NR Muheim, sp, LU) ; Gesch.ber., 1975, S. 26. Vgl. ferner S. Trechsel, « Die Schweiz und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten » sowie J. P. Müller, « Die Schweiz und die Europäische Sozialcharta », in Handbuch..., S. 361 ff. und 389 ff.
[45] Konzept einer schweizerischen Europapolitik. Das Hertensteiner Programm und das Manifest von Locarno der Europa-Union Schweiz (Bern 1975). Vgl. auch Europa, 42/1975, Nr. 12, S. 3 f. und die Presse vorn 12.11.75. Zur Entstehung des Programms vgl. NZZ, 52, 4.3.75 und A. Riklin in Vat., 266, 15.11.75. Vgl. ferner SPJ, 1974, S. 39 f.
[46] Verhandlungen in Genf : NZZ, 100, 2.5.75 ; 130, 9.6.75 ; 131, 10.6.75 ; 166, 21.7.75 ; JdG, 132, 10.6.75 ; 154, 5.7.75 ; NZ, 185, 16.6.75 ; 188, 19.6.75 ; 218, 15.7.75 ; TA, 152, 4.7.75 ; 153, 5.7.75 ; TG, 167, 21.7.75 ; vgl. auch SPJ, 1974, S. 40. Schlussphase in Helsinki : Presse vom 30.7.-2.8.75. Schlussakte der KSZE : BBI, 1975, II, Nr. 35, S. 924 ff.
[47] Rede BR Grabers : BBI, 1975, II, Nr. 35, S. 918 ff. und Documenta, 1975, Nr. 4, S. 16 ff. Pessimistische Beurteilung : Vat., 79, 7.4.75 (Zweite Europäische Konferenz für Menschenrechte in Luzern) ; Ostschw., 155, 7.7.75 ; NZZ, 169, 24.7.75 ; 171, 26.7.75 ; Ww, 30, 30.7.75. Gedämpfter Optimismus : TA, 215, 17.9.75 ; JdG, 217, 18.9.75 ; NZ, 291, 18.11.75. Vgl. auch C. Gasteyger, « Ein europäischer Rütlischwur ? Gedanken zur Europäischen Sicherheitskonferenz », in Schweizer Monatshefte, 55/1975-76, S. 425 ff. ; W. Hübscher, « Mit der KSZE leben... », in Vat., 300, 27.12.75 ; vgl. ferner NR Dürrenmatt, « Helsinki und die Neutralen », in BN, 220, 22.9.75.
[48] BBI, 1975, II, Nr. 35, S. 927 und 935 (KSZE-Schlussakte). Vgl. JdG, 132, 10.6.75 ; 154, 4.7.75 ; TA, 152, 4.7.75 ; 153, 5.7.75 ; 176, 2.8.75. Vgl. auch R. L. Bindschedler, « Verfahren zur friedlichen Streiterledigung », in Handbuch..., S. 875 ff.
[49] Tadel : Schwarzenbach-Republikaner (NZZ, sda, 172, 28.7.75) ; Ostschw., 175, 30.7.75. Lob : Friedensrat (TA, ddp, 158, 11.7.75) ; SPS (NZZ, 175, 31.7.75) ; TG, 175, 30.7.75 ; SZ, 175, 31.7.75. Parlament : Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1109 ff. (Interpellation Renschler, sp, ZH) und 1130 f. (Postulat König, rep., BE) ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 579 ff. (Interpellation Hefti, fdp, GL).
[50] Militärische Aspekte : NZZ, 175, 31.7.75 ; Vat., 175, 31.7.75 ; NZ, 237, 1.8.75 ; vgl. unten, Teil I, 3 (Sécurité). Ankündigung von Manövern : JdG (ats), 238, 11.10.75 ; NZZ (sda), 236, 11.10.75. Vgl. ferner C. Gasteyger, « Sicherheitspolitik », in Handbuch..., S. 197 ff.
[51] Vgl. SPJ, 1974, S. 37 f. Vgl. auch M. Dormann / R. Vetterli, « Zum Problem aussenpolitischer Kompetenz : Die Schweiz und der Atomsperrvertrag », in SJPW, 14/1974, S. 85 ff.
[52] Genfer Konferenz : NZ, 139, 5.5.75 ; 146, 12.5.75 ; 166, 31.5.75 ; NZZ, 103, 6.5.75 ; 105, 9.5.75 ; 120, 28.5.75 ; 123, 31.5.75 ; TG, 120, 27.5.75 ; 124, 31.5.75. Schweizerische Forderungen R.L. Bindschedler, « Non-prolifération des armes nucléaires », in Documenta, 1975, Nr. 6, S. 2 ff. vgl. auch die Presse vom 9. und 10.5.75. Bericht des BR : BBI, 1976, I, Nr. 9, S. 712 ff. Vgl. ferner NZ, 221, 18.7.75 ; SZ, 169, 24.7.75.
[53] Vgl. Gesch.ber., 1975, S. 25 ff. Vgl. auch F. Pictet, « La participation de la Suisse aux organes et aux institutions spécialisées des Nations Unies », L. Wildhaber, « Die Schweiz und das Vertragswerk der Vereinten Nationen », in Handbuch..., S. 543 ff. und 569 ff.
[54] Vgl. SPJ, 1974, S. 41 Übernahme einer von der UNO-Generalversammlung verabschiedeten Resolution über die Gleichsetzung von Zionismus und Rassismus durch eine Experten-Konferenz der UNESCO : TG, 296, 19.12.75 ; Bund, 300, 23.12.75 ; Tat, 301, 23.12.75 ; SZ, 298, 24.12.75.
[55] Proteste : TG, 94, 24.4.75 ; vgl. auch die Presse vom 16.-18.11.75 (UNO-Zionismus-Resolution) und NZZ (sda), 281, 3.12.75. Stellungnahme der Nationalen UNESCO-Kommission : NZZ (sda), 21, 27.1.75 ; Vat., 38, 15.2.75 ; 55, 7.3.75 ; 67, 21.3.75. Vorstösse im Parlament : Amtl. Bull. NR, 1975, S. 832 ff. (Interpellation Gut, fdp, ZH, Einfache Anfrage Bräm, rep., ZH, Einfache Anfrage J. Meier, cvp, LU) ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 837 ff. und Amtl. Bull. StR, 1975, S. 788 (Motion Allgöwer). Vgl. auch die Presse vom 17.6.75.
[56] Eine Repräsentativumfrage von Ende 1974 ergab 22 % Befürworter, 19 % Gegner, 59 % Unentschlossene ; innert Jahresfrist hat sich der Anteil der Befürworter um 6 % verringert (Ostschw., ddp, 23, 29.1.75 ; NZZ, sda, 30.1.75) ; vgl. auch BüZ, 32, 4.2.75. Vgl. ferner M. Sieber, Meinungen zu einem Beitritt der Schweiz zur UNO. Bericht über eine Umfrage innerhalb zweier Betriebe, Zürich 1975 (Kleine Studien..., 40-42).
[57] E. Zellweger in NZZ, 165; 19.7.75 ; L. Wildhaber in Ww, 33, 20.8.75 ; Schweiz. Gesellschaft für die Vereinten Nationen (JdG, ats, 226, 29.9.75 ; NZZ, sda, 225, 29.9.75 ; TA, ddp, 248, 25.10.75). Vgl. auch JdG, 103, 5.5.75 ; NZ, 292, 19.9.75 ; BüZ, 266, 9.10.75 ; TA, 248, 25.10.75. Vgl. ferner H. Haug, « Das Problem der vollen Mitgliedschaft der Schweiz in den Vereinten Nationen », in Handbuch..., S. 591 ff.
[58] Vgl. NZ, 170, 3.6.75 ; 248, 11.8.75 ; TG, 130, 7.6.75 ; 146, 19.6.75 ; TLM, 160, 9.6.75 ; JdG, 133, 11.6.75 ; Tw, 135, 13.6.75 ; 24 Heures, 143, 23.6.75 ; NZZ, 150, 2.7.75 ; 210, 11.9.75 BN, 211, 11.9.75 und die Presse vom 5.9.75. Vgl. auch Gesch.ber., 1975, S. 13. Vgl. ferner SPJ, 1973, S. 38 ; 1974, S. 41.
[59] 24 Heures, 167, 21.7.75 ; 211, 11.9.75 ; 279, 1.12.75 ; 287, 10.12.75 ; 295, . 19.12.75 ; NZZ, 179, 6.8.75 ; 191, 20.8.75 ; 287, 10.12.75 ; 291, 13.12.75 ; 293, 17.12.75 ; JdG, 183, 8.8.75 ; 286-293, 9.-16.12.75 ; TG, 220-221, 22.-23.9.75 ; 277-291, 27.11.-13.12.75 ; BN, 231, 4.10.75 ; Bund, 303, 29.12.75. Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1918 f. (Einfache Anfrage Ziegler, sp, GE). Zusatzdarlehen an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) : BBI, 1974, II, 441 ff. ; 1975, I. Nr. 11, S. 916 f. ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1743 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 158 f. Vgl. auch SPJ, 1974, S. 44. Vgl. ferner F. Pictet, « Les institutions des Nations Unies établies en Suisse », in Handbuch..., S. 575 ff.
[60] GRP-Büro : Presse vom 16.1.75. PLO-Büro : TA, 13-15, 17.-20.1.75 ; 159, 12.7.75 ; NZZ, 17, 22.1.75. Vgl. auch Gesch.ber., 1975, S. 35 f.
[61] Öffentliche Leistungen : 1974 gegenüber dem Vorjahr um 2,9 % auf 200 Mio Fr. (0,14 % des BSP) gesunken ; private Hilfswerke : 1974 bemerkenswert hohe Summe von 82 Mio Fr. (0,06 % des BSP) ; vgl. Entwicklung - Développement, Sondernummer Februar 1976 ; Presse vom 8.1. und 22.11.75 (OECD-Berichte) ; vgl. auch NZZ, 18, 17.1.75 ; TA, 32, 8.2.75 ; JdG, 93, 23.4.75. Vgl. ferner SPJ, 1974, S. 42. Privatwirtschaftliche Kapitalleistungen und Exporte : vgl. Unten (Wirtschaftsbeziehungen mit der Dritten Welt).
[62] Vgl. Kommission schweizerischer Entwicklungsorganisationen, Entwicklungsland Welt - Entwicklungsland Schweiz, Basel 1975 ; R. H. Strahm, Überentwicklung - Unterentwicklung, Nürnberg-Freiburg/Schweiz 1975 (Stichwörter zur Entwicklungspolitik, 55) ; 24 Heures, 19-20, 24.-25.1.75 ; 109, 13.5.75 ; BN, 50, 28.2.75 ; 231, 4.10.75 ; Ww, 11, 19.3.75 ; NZZ, 66, 20.3.75 ; 67, 21.3.75 ; 146, 27.6.75 ; LNN, 68, 22.3.75 ; 238, 14.10.75 ; NZ, 101, 1.4.75 ; TA, 78, 5.4.75 ; JdG, 226, 29.9.75. Vgl. auch R. Gerster, « Entwicklungshilfe », in Handbuch..., S. 615 ff. und die unten, Anm. 102 und 103 erwähnte Literatur.
[63] Gesetzesentwurf : BBl, 1973, I, S. 869 ff. ; vgl. auch SPJ, 1973, S. 38 f. ; 1974, S. 42.
[64] Zusatzbericht : BBl, 1975, I, Nr. 6, S. 487 ff. Debatten : Amtl. Bull. NR, 1975. S. 442 ff., 1207 ff. ; vgl. auch die Presse vom 8.2.75, 20.2.75, 18.3.75, 16.8.75 und 24.9.75.
[65] Vgl. BBl, 1975, I, Nr. 6, S. 417 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 464 ff. ; Amtl. Bull. StR, S. 350 ff. Für ein Beispiel technischer Zusammenarbeit vgl. R. Högger, Die Schweiz in Nepal, Bern 1975 (Schriftenreihe der Schweiz. Gesellschaft für Aussenpolitik, 3).
[66] Vgl. Gesch.ber., 1975, S. 239 ; vgl. auch unten (Wirtschaftsbeziehungen mit der Dritten Welt).
[67] Vgl. BBI, 1975, I, Nr. 6, 455 ff. ; II, Nr. 25, S. 186 ff. ; Nr. 44, S. 1663 f. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 477 ff. (Nichteintretensantrag Fischer, fdp, BE) ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 352 f. Vgl. auch die Presse vom 19.3.75, 5.5.75 und 26.9.75. Vgl. ferner NZZ, 188, 16.8.75 ; TA, 253, 31.10.75 und die oben, Anm. 62 erwähnte Literatur.
[68] Vgl. BR Graber, « Le rôle des organisations privées dans le cadre de la coopération suisse au développement », in Documenta, 1975, Nr. 4, S. 7 ff. ; TA, 78, 5.4.75 ; 82, 10.4.75 ; TLM, 104, 14.4.75 ; Tat, 114, 15.5.75 ; 24 Heures, 86, 15.4.75 ; BN, 112-113, 16.-17.5.75 LNN. 112-113, 16.-17.5.75 ; 141, 21.6.75 ; NZ, 118, 16.4.75 ; JdG, 114, 20.5.75.
[69] Kritik : vgl. oben, Anm. 62. Attacken : vgl. LNN, 245, 22.10.75 ; BN, 247, 23.10.75 ; NZ, 330, 23.10.75 ; Vat., 246, 23.10.75. Erfolg : vgl. oben, Anm. 61 und TG, 111, 15.5.75 ; 150, 30.6.75 ; NZ, 193, 23.6.75 ; Bund, 149, 30.6.75 ; 249, 24.10.75.
[70] Vgl. Gesch.ber., 1975, S. 15 und 30 ff. Welthunger : TA, 2, 4.1.75 ; 96, 26.4.75. Katastrophenhilfskorps, dessen erster Einsatz in der Sahel-Zone umstritten war : TLM, 14-16, 14.-16.1.75 ; Tat, 19, 23.1.75 ; TG, 20, 25.1.75 ; Bund, 20, 26.1.75 ; TA, 34, 11.2.75 und die Presse vom 25.2.75 ; vgl. auch SPJ, 1974, S. 43 f. Vietnam-Hilfe : BüZ, 96, 9.4.75 ; LNN, 81, 9.4.75 ; NZZ, 81, 9.4.75 ; TA, 101, 3.5.75 ; Vat., 107, 10.5.75 ; TG, 121, 28.5.75 ; 24 Heures, 297, 22.12.75. Vgl. ferner H. Haug, « Humanitäre Hilfe bei bewaffneten Konflikten und bei Katastrophen », in Handbuch..., S. 649 ff.
[71] Vgl. BBl, 1975, II, Nr. 26, S. 229 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 578 f. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1548 ff. ; vgl. auch die Presse vom 27.6., 26.9. und 3.12.75.
[72] Genfer Konferenz : NZZ, 17, 22.1.75 ; 26, 1.2.75 ; 109, 14.5.75 ; 24 Heures, 25, 31.1.75 ; 76, 3.4.75 ; TG, 27-28, 3.-4.2.75 ; 30, 6.2.75 ; 32, 7.2.75 ; Ostschw., 29, 5.2.75 ; TA, 68, 22.3.75 und die Presse vom 19.4.75 ; vgl. auch SPJ, 1974, S. 43 ; vgl. ferner J. Pictet, « La Suisse et les conventions de Genève de 1949 pour la protection des victimes de la guerre », in Handbuch..., S. 329 ff. Jahresversammlung der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik über « Ausbau des humanitären Rechts » : NZZ, 217, 19.9.75. NZ, 293, 20.9.75. Schwierigkeiten des IKRK und Reformdiskussionen beim Internationalen Roten Kreuz : Presse vom 12.-15.5.75 ; NZZ, 229, 3.10.75 ; 258, 6.11.75 ; NZ, 319, 13.10.75 ; 348, 8.11.75 ; JdG, 254, 31.10.75 ; 264-265, 12:13.11.75 ; TG, 290, 12.12.75.
[73] Konferenzen : NZZ, 64, 18.3.75 ; 112, 17.5.75 ; TG, 107, 10.5.75 ; 128, 5.6.75 und Gesch.ber., 1975, S. 35 f. Treffen fremder Politiker in der Schweiz : 24 Heures, 36, 13.2.75, 39-40, 17.-18.2.75 TG, 40, 18.2.75 ; 205, 3.9.75 ; NZZ, 43, 21.2.75 ; 159, 12.7.75. Mandate : Presse vom 16.10.75 und Gesch.ber., 1975, S. 22 f. Vgl. auch NZZ, 132, 11.6.75 ; TA, 141, 21.6.75 ; Lib., 192, 25.5.75 JdG, 259, 6.11.75 ; Bund, 192, 19.8.75. Vgl. ferner D. Bindschedler, « Les bons offices dans la politique étrangère de la Suisse », in Handbuch..., S. 679 ff.
[74] Vgl. NZZ, 76, 3.4.75 ; 104, 7.5.75 ; Tw, 77, 4.4.75 ; 24 Heures, 77, 4.4.75 ; 134, 12.6.75 JdG, 99, 30.4.75 ; Ww, 22, 4.6.75 ; Bund, 179, 4.8.75 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1499 (Einfache Anfrage Ziegler, sp, GE) ; Gesch.ber., 1975, S. 133 und 136. Vgl. auch SPJ, 1974, S. 44. Vgl. ferner H. Haug, « Flüchtlings- und Asylpolitik », in Handbuch..., S. 667 ff.
[75] Vgl. BBI, 1974, II, S. 801 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1897 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 101 ff.
[76] Vgl. SPJ, 1966, S 32 f. ; 1971, S. 57 ; 1972, S. 47 ; 1973, S. 42 ; 1974, S. 44 f. Vgl. auch M. Jaccard, « Auslandschweizer », in Handbuch..., S. 825 ff.
[77] Vgl. BBI, 1975, I, Nr. 15, S. 1285 ff.; II, Nr. 52, S. 2280 ff.; Amtl. Bull. NR., 1975, S. 1240 ff., 1697 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 690 ff. Vgl. auch TA, 76, 3.4.75: NZZ, 92, 22.4.75 ; 104, 7.5.75 ; 259, 7.11.75 ; JdG, 96, 26.4.75 ; 138, 17.6.75 ; La Gruyère, 49, 21.4.75 ; 85, 26.7.75 ; Ww, 17, 30.4.75; Ldb, 226, 1.10.75 ; BüZ, 264, 8.10.75 sowie die Presse vom 12.4., 1.9. und 25.9.75.
[78] Vgl. P. R. Jolles, Die Schweiz im Spannungsfeld der Welthandels-, Währungs- und Rohstoffprobleme, Zürich 1975 (Schriftenreihe des Vororts, 1) ; A. Dunkel, « Le commerce international : évolution récente et perspectives », in Revue économique et sociale, 33/1975, S. 7 ff.
[79] Vgl. wf, Dok. (= Dokumentation- und Pressedienst), 5, 3.2.75 ; SBG (= Schweiz. Bankgesellschaft), Wirtschafts-Notizen, April 1975, S. 6 ff. ; Tat, 81, 8.4.75 ; NZZ, 185, 13.8.75.
[80] Vgl. SBV (= Schweiz. Bankverein), Der Finanzplatz Schweiz, Zürich 1975 (Bankverein-Heft Nr. 6) ; E. F. Paltzer, Der Finanzplatz Schweiz im Sog internationaler Währungskrisen, Zürich 1975 (Bankverein-Heft Nr. 7) ; R. Lang, « Schweizer Banken im Ausland », in SICA (= Schweiz. Kreditanstalt), Bulletin, 81/1975, Januar-Februar, S. 7 ff. Vgl. auch wf, Dok., 15, 14.4.75 ; 32-33, 11.8.75 ; 40, 6.10.75 ; Tat, 11, 14.1.76. Vgl. ferner unten, Teil I, 4b (Banken).
[81] Vgl. SBG, Die Schweiz in Zahlen, Ausgabe 1975 ; Deutsche Bundesbank, Monatsberichte, November 1975. Vgl. auch SBG, Wirtschafts-Notizen, November 1975, S. 3 ff.
[82] Vgl. wf, Dok., 9, 1.3.75 ; 26-27, 30.6.75.
[83] Vgl. H. C. Binswanger / R. Büchi. « Aussenpolitik und Aussenwirtschaftspolitik », in A. Riklin u.a. (Hrsg.), Handbuch der Schweizerischen Aussenpolitik, Bern 1975 (Schriftenreihe der Schweiz. Gesellschaft für Aussenpolitik, 2), S. 693 ff. und H. Vogel, Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft in den schweizerischen Aussenbeziehungen, Zürich 1975 (Kleine Studien zur Politischen Wissenschaft, 68-70).
[84] Ertragsbilanz : Mitteilung Nr. 234 und 237 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 48/1975, Heft 7 bzw. 49/1976, Heft 2 ; SNB (= Schweiz. Nationalbank), Geschäftsbericht 68/1975, S. 6 ; SBG, Wirtschafts-Notizen, Oktober 1975, S. 6 ff. ; wf, Dok., 39, 29.9.75 ; 51-52, 22.12.75 ; Bund, 89, 15.4.76. Banken und Exportindustrie : SBG, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1975, Zürich 1975, S. 30 ff. ; SBG, Wirtschafts-Notizen, April 1976, S. 10 f. ; SNB, Geschäftsbericht 68/1975, S. 57 ff. ; C. Lutz, « Starker Franken — schwache Wirtschaft ? », in SBV, Der Monat, 1975, Nr. 3, S. 1 ff. ; Ldb, 42, 21.1.75 ; TA, 48, 27.2.75 ; NZ, 220, 17.7.75 ; LNN, 165, 19.7.75 ; 44, 23.2.76 ; BüZ, 196, 23.7.75 ; Tat, 11, 14.1.76 ; Tw, 13, 17.1.76 ; Vorwärts, 12, 25.3.76 ; vgl. auch unten, Teil I, 4b (Banken).
[85] Vgl. NZZ, 37, 14.2.75 ; vgl. auch SPJ, 1975, S. 67.
[86] Vgl. Mitteilung Nr. 237 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 49/1976, Heft 2 ; NZZ, 28, 4.2.76 ; wf, Dok., 8, 23.2.76 ; SBG, Wirtschafts-Notizen, März 1976, S. 10 ff. Zu den Folgen auf dem Arbeitsmarkt vgl. unten, Teil I, 7a und d (Politique à l'égard des étrangers und Marché du travail).
[87] Vgl. wf, Dok., 4, 27.1.75 ; 10, 10.3.75 ; 18, 5.5.75 ; 19-20, 12.5.75 ; NZZ, 71, 26.3.75 ; 162, 16.7.75 ; Vat., 75, 2.4.75. Vgl. auch F. Aschinger, « Die Oberwertung des Schweizerfrankens », in Wirtschaftspolitische Mitteilngen, 31/1975, Heft 6 ; F. Rühl, « Das Problem der Schweizerischen Währung aus der Sicht der Exportwirtschaft », in E. Tuchtfeldt (Hrsg.), Schweizerische Wirtschaftspolitik zwischen gestern und morgen, Bern 1976, S. 297 ff.
[88] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1975, S. 424 (Interpellation Nauer, sp, ZH), 426 ff. (Interpellation der SP-Fraktion), 428 ff. (Interpellation der LdU-Fraktion), 432 (Einfache Anfrage Rothen, sp, SO), 1293 ff. (Postulat Baumann, svp, AG), 1295 ff. (Postulat Rothen, sp, SO), 1477 ff. (Interpellation Oehler, cvp, SG) ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 192 ff. (Interpellation Grosjean, fdp, NE) ; Verhandl. B.vers., 1975, V, S. 20 (Motion der SP-Fraktion im NR), 27 (Postulat NR Jelmini, cvp, TI), 40 (Postulat StR Bächtold, fdp, SH) ; E. Nef, « Schweizer Aussenhandelsstützpunkte im Ausland ? », in SAZ, 70/1975, S. 667 ff..; Ldb, 42, 21.1.75 ; Bund, 52, 4.3.75 ; 24 Heures, 52, 4.3.75 ; JdG, 54, 6.3.75 ; 152, 3.7.75 ; wf, Dok., 36, 8.9.75 ; 51-52, 22.12.75.
[89] Vgl. L. von Planta, Eine Standortbestimmung der chemischen Industrie im Rahmen der schweizerischen Wirtschaft, Solothurn 1975 ; ders., Die schweizerische Wirtschaft in der Bewährungsprobe, Zürich 1975 (Schriftenreihe des Vororts, 2) ; A. Schaefer, Die freie Wirtschaft wird überleben, SBG Zürich 1976 ; wf, Dok., 3, 20.1.75 ; 12-13, 24.3.75 ; 18, 5.5.75 ; 34, 25.8.75 ; 38, 22.9.75 ; 46, 17.11.75 ; NZZ, 212, 13.9.75 ; Bund, 214, 14.9.75. Zur entgegengesetzten Haltung in der Frage der Zollregelung für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse vgl. wf, Dok., 14, 7.4.75 ; 43, 27.10.75 ; 47, 24.11.75 ; vgl. auch unten, Teil I, 4c (Commerce agricole extérieur) und SPJ, 1974, S. 72.
[90] Vgl. BR Brugger in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 433 ff., 539 ff., 1267 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 205 ff. ; Documenta, 1975, Nr. 3, S. 2 ff. ; Nr. 4, S. 18 ff. Vgl. auch Gesch.ber., 1975, S. 230 f. ; F. Leutwiler, Währungspolitik im Umbruch, Solothurn 1975 ; SNB, Geschäftsbericht, 68/1975, S. 14 und 60 ff. ; wf, Dok., 21, 26.5.75 ; 39, 29.9.75 ; 41, 13.10.75 ; H. Escher, « Unternehmung und Exportfinanzierung », in SKA, Bulletin, 81/1975, August-September, S. 10 ff. Vgl. ferner unten, Teil I, 4a und 4b.
[91] Vgl. BBI, 1975, I, Nr. 21, S. 1834 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 726 und 990 ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 341 und 447. Vgl. auch Gesch.ber., 1975, S. 243 ; NZZ, 55, 7.3.75 ; wf, Dok., 19-20, 12.5.75.
[92] Vgl. BBI, 1975, II, Nr. 32, S. 694 f. ; LNN, 186, 13.8.75. USA : Gesch.ber., 1975, S. 242 ; BBl, 1975, II, Nr. 32, S. 690 ff. ; 1976, I, Nr. 9, S. 789 f. ; JdG, 41, 19.2.75 ; 24 Heures, 41, 19.2.75 ; BN, 64, 17.3.75 ; 140, 19.6.75 ; Bund, 63, 17.3.75 ; BZ, 64, 17.3.75 ; 140, 19.6.75 ; TA, 151, 3.7.75 ; Ostschw., 171, 25.7.75 ; vgl. auch oben (Bilaterale Beziehungen) und unten, Teil I, 3 (Avion de combat). Staatshandelsländer und OPEC-Staaten : BBI, 1975, II, Nr. 32, S. 672 ff.; 1976, I, Nr. 9, S. 776 ff. ; NZZ, 185, 13.8.75 ; vgl. auch R. Probst, « Aussenwirtschaftsbeziehungen und Aussenwirtschaftspolitik gegenüber den Staatshandelsländern », in Handbuch..., S. 739 ff.
[93] Vgl. oben (Diplomatischer Apparat) ; vgl. auch Vat., 55, 7.3.75 ; NZZ, 58, 11.3.75.
[94] Bundesbeitrag : BBI, 1975, I, Nr. 12, S. 1023 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 320 ff. Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1287 ff. Tätigkeit der SZH : BBI, 1975, II, Nr. 32, S. 695 f. ; 1976, I, Nr. 9, S. 792 f. ; JdG, 59, 12.3.75. Kritik an der SZH : Focus, 66, September 1975 : AZ, 211, 10.9.75 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1289 f. (Baechtold, sp, VD).
[95] Vgl. P. R. Jolles, « Die Schweiz im Umbruch der Weltwirtschaft », in Documenta, 1975, Nr. 4, S. 2 ff. ; ders., « Die Auswirkungen der Erdölsituation auf die Aussenhandelspolitik der Schweiz », in Schweizer Rundschau, 74/1975, S. 94 ff. ; wf, Dok., 17, 26.4.75 ; 19-20, 12.5.75 42, 20.10.75 ; BüZ, 175, 28.6.75. Vgl. auch Anm. 13.
[96] Vgl. BBI, 1975, II, Nr. 32, S. 638 ff.; 1976, I, Nr. 9, S. 746 ff. ; vgl. auch A. Riklin / W. Zeller, « Verhältnis der Schweiz zu den Europäischen Gemeinschaften », in Handbuch..., S. 447 ff. ; R. Senti, « Die Schweiz und die Europäischen Gemeinschaften », in ders. (Hrsg.), Die Schweiz und die internationalen Wirtschaftsorganisationen, Zürich 1975, S. 103 ff. Importpreise : TA, 80, 8.4.75. Motion Schwarzenbach : Amtl. Bull. NR, 1975, S. 960 ff.; Europa, 42/1975, Nr. 3, S. 6 f. ; Nr. 7-8, S. 12 ; JdG, 123, 30.5.75 ; 125, 2.6.75 ; NZ, 165, 30.5.75. Mehrwertsteuer : wf, Dok., 3, 20.1.75 ; 40, 6.10.75 ; vgl. auch unten, Teil I, 5 (Mehrwertsteuer). Zu kartellrechtlichen Schwierigkeiten vgl. JdG, 65, 19.3.75 ; NZ, 108, 7.4.75 ; Ww, 14, 9.4.75 ; TA, 266, 30.9.75 (Hoffmann-La Roche, « Fall Adams »).
[97] Vgl. Gesch.ber., 1975, S. 233 f. Vgl. auch K. Jacobi, « Die Schweiz als Mitglied internationaler Wirtschaftsorganisationen (GATT und OECD) » und H. Mayrzedt, « Mitgliedschaft in der Europäischen Freihandelsassoziation », in Handbuch..., S. 761 ff. bzw. 499 ff. ; A. Dunkel / B. Eberhard, « Die Schweiz und das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen », P. Lévy, « Die Schweiz und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung » und H. Mayrzedt, « Die Schweiz und die Europäische Freihandelsassoziation », in Senti, op. cit., S. 47 ff., 79 ff., 133 ff. Vgl. ferner J.-P. Blancpain u.a. Wegweiser im Wirrwarr der Weltwirtschaft, Zürich 1975 (NZZ-Schriften zur Zeit, 34).
[98] Vgl. BBI, 1975, I, Nr. 9, S. 749 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 319 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 175 ff. ; BN, 45, 22.2.75 ; 59, 11.3.75 ; 63, 15.3.75 ; JdG, 44, 22.2.75 ; 50, 1.3.75 ; TA, 44, 22.2.75 ; 59, 12.3.75 ; 60, 13.3.75 ; VO, 46, 25.2.75 ; 60, 13.3.75 ; Vat., 50, 1.3.75 ; Lib., 133, 11.3.75. Vgl. auch oben (Neutralität). Vgl. ferner SPJ, 1974, S. 69 f.
[99] Vgl. R. Büchi, « Aussenwirtschaftsbeziehungen und Aussenwirtschaftspolitik gegenüber den Entwicklungsländern », in Schweizer Rundschau, 74/1975, S. 169 ff. (auch in Handbuch..., S. 719 ff.) ; B. Kappeler / R. H. Strahm, Schweizer Kapital und Dritte Welt, Zürich o.J. ; G. Berweger, Schweizerische Investitionspolitik gegenüber Entwicklungsländern. Adliswil 1975 (Entwicklungspolitische Diskussionsbeiträge, 5) ; H.-B. Peter / H. Hollenstein, Handelsströme Schweiz - Dritte Welt, Bern 1976.
[100] Vgl. W. Leibacher, Beispiel Brasilien, Zürich 1974 ; wf, Dok., 9, 1.3.75 ; Bund, 9, 13.1.75 ; Vat., 67, 21.3.75 (Trumpf Buur) ; TA, 21, 27.1.75 ; R. Steppacher, Investitionsstruktur und wirtschaftliche Entwicklung in der Dritten Welt, Adliswil 1975 (Entwicklungspolitische Diskussionsbeiträge, 4) ; vgl. auch den Literaturbericht R. Preiswerk / D. Perrot, « Tiers Monde et coopération internationale pour le développement ». in SJPW, 1975, S. 17 ff. und die oben, Anm. 62 erwähnte Literatur. Zum Prozess gegen die Herausgeber der Studie « Nestlé tötet Babies » vgl. Focus, 68. November 1975, S. 4 ff. ; AZ, 264, 11.11.75 ; TG, 267. 15.11.75 und die Presse vom 27. und 28.11.75.
[101] Vgl. R. Senti, « Handelspolitische Mittel gegen monopolistische Angebotskonzentration », in NZZ, 8, 11.1.75 ; SHZ, 8, 20.2.75 ; LNN, 64, 18.3.75 ; SBG, Wirtschafts-Notizen, März 1976, S. 3 ff. Vgl. auch P. R. Jolles (Anm. 81 und 98).
[102] Vgl. BBl, 1975, II, Nr. 32, S. 657 ff. ; 1976, 1, Nr. 9, S. 761 ff. Vgl. ferner K. Jacobi, « Die Schweiz und die multilaterale wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit », in Tuchtfeldt, op. cit., S. 305 ff. ; A.Melzer, « Die Schweiz und die internationalen Wirtschaftsorganisationen der Dritten Welt », in Senti, op. cit., S. 151 ff.
[103] Vgl. oben, (Entwicklungshilfe) und unten, Teil I, 4b (Währungspolitik).
[104] BBl, 1975, I, Nr. 6, S. 513. Vgl. auch P. Hammer, Funktion und Verfassungsmässigkeit der schweizerischen Entwicklungspolitik, Diss. Freiburg/Schweiz, Grenchen 1974 ; A. Borrmann, Zum Verhältnis von Aussenwirtschafts- und Entwicklungspolitik, Hamburg 1975.
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