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Wirtschaft
Geld, Währung und Kredit
La Banque nationale poursuit sa stratégie consistant à faire coïncider, à moyen terme, la croissance de la masse monétaire avec celle de l’économie — Chute du cours du dollar à partir du deuxième trimestre — Les taux d'intérét s'affaiblissent et ceci malgré une forte demande sur le marché des capitaux — Les banques continuent à prospérer — Des propositions pour différentes réductions de taxes sur les affaires bancaires sont déposées au parlement — Le Conseil fédéral présente le projet de loi contre l'exploitation d'informations confidentielles en bourse.
Geld und Währung
Die Nationalbank setzte in Berichtsjahr ihre Bemühungen fort, die Entwicklung der Geldmenge mit dem realen Wirtschaftswachstum in Übereinstimmung zu bringen. Dabei geht es ihr weniger um momentane Schwankungen in der Preisentwicklung, die beispielsweise von Wechselkursveränderungen induziert sein können, als vielmehr um eine relative Stabilhaltung über mehrere Jahre hinweg. In Anbetracht der noch ungewissen Konjunkturaussichten zu Beginn des Jahres 1985 war das Geldmengenziel mit 3% recht grosszügig festgelegt worden. Das kräftige Wirtschaftswachstum erlaubte es jedoch den Bankbehörden, eine restriktivere Politik einzuschlagen und sich der mittelfristig angepeilten Zielgrösse von 2% anzunähern. Die als Indikator dienende bereinigte Notenbankgeldmenge nahm 1985 um 2,2% zu (1984: 2,6%). Im Einvernehmen mit dem Bundesrat beschloss das Direktorium der SNB, im Jahr 1986 die Zügel noch etwas mehr anzuziehen und eine lediglich zweiprozentige Expansion der bereinigten Notenbankgeldmenge anzustreben. Diverse Kommentatoren aus Banken- und Wissenschaftskreisen erachteten allerdings auch diese 2% noch als zu hoch, um langfristig ein inflationsfreies Wachstum zu gewährleisten [1].
Die Diskussion um eine allfällige Gewinnablieferung der Nationalbank an den Staat ist im Berichtsjahr praktisch zum Erliegen gekommen. Dazu mag, neben der wachsenden Einsicht in die geld- und namentlich budgetpolitischen Implikationen derartiger Ausschüttungen, auch die spürbare Verbesserung des Staatshaushalts beigetragen haben. Die Rechnung der SNB schloss 1985 mit einem Ertragsüberschuss von 2666 Mio Fr. noch etwas besser ab als im Vorjahr; der grösste Teil davon wurde zur Erhöhung der Rückstellungen für Währungsrisiken verwendet [2].
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Die Aufwertung der amerikanischen Währung setzte sich im ersten Quartal1985 noch fort. Am 6. März erreichte der Dollar mit Fr. 2.937 einen neuen Höchststand seit Oktober 1974. Bis zum Jahresende ermässigte sich der Kurs massiv auf Fr. 2.072. Die wichtigste Ursache für diese Abschwächung bildete vorerst die sich verringernde Differenz zwischen amerikanischen und europäischen Zinssätzen. In einer zweiten Phase wirkte sich dann auch die Absichtserklärung der Finanzminister und Notenbankleiter der fünf führenden Industriestaaten (USA, Japan, BRD, Frankreich und Grossbritannien) vom 22. September in New York aus, gemeinsam den Yen und die europäischen Währungen gegenüber dem Dollar zu stärken. Trotz des Kurszerfalls lag der Wert der amerikanischen Währung gegenüber dem Franken im Jahresmittel noch um 4,5% über dem Vorjahresstand. Obwohl sich die Nationalbank nicht an den am Treffen der Fünfergruppe vereinbarten Devisenmarktinterventionen zur Schwächung des Dollars beteiligt hatte, bewegte sich der Frankenkurs im grossen und ganzen im Gleichschritt mit den Währ Ingen der übrigen Industriestaaten. Der mit den Exporten in die 15 wichtigsten Handelspartnerländer gewichtete Index der Fremdwährungskurse des Schweizer Frankens stieg nach einem Rückgang im 1. Quartal regelmässig leicht an. Im Jahresdurchschnitt lag er nominal um 2,0% unter dem Vorjahreswert; infolge der geringeren Teuerung in der Schweiz sank er real etwas stärker (–2,8%). Die schweizerischen Währungsbehörden sahen ihre Politik, sich so gut wie möglich von Devisenmarktinterventionen fernzuhalte, von der internationalen Entwicklung bestärkt. An der erwähnten Konferenz der Fünfergruppe wurden zwar noch konzertierte Eingriffe in Aussicht gestellt, das Schwergewicht lag jedoch eindeutig bei einer verbesserten Abstimmung der Wirtschaftspolitik; insbesondere verpflichteten sich einerseits die USA zu einem Abbau ihres Budgetdefizits und anderseits Japan zu einer Nachfragestimulierung [3].
Als Zweitrat stimmte 1985 auch der Ständerat diskussionslos der Verlängerung des leicht revidierten Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Massnahmen zur Verhütung oder Behebung ernsthafter Störungen des Währungssystems um weitere zehn Jahre zu [4].
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Die Zinssätze auf dem Geld- und Kapitalmarkt machten eine ähnliche Entwicklung durch wie der Dollarkurs. Der Satz für Dreimonatsgelder auf dem Eurofrankenmarkt stieg im Monatsmittel im ersten Quartal von 5,1 % auf 5,7%, bis zum Jahresende erfolgte dann ein stetiger Abbau auf 4,0%. Damit waren die Geldmarktzinsen auf dem niedrigsten Niveau seit Frühjahr 1984 angelangt. Im Jahresdurchschnitt lagen sie allerdings noch um rund ein halbes Prozent über dem Vorjahreswert. Der insgesamt ruhige Verlauf spiegelte sich auch darin, dass die Nationalbank, wie bereits 1984, die Sätze für Lombard- und Diskontkredite unverändert auf 5,5% resp 4,0% beliess.
Ähnlich stabil blieben die Zinsen auf dem Kapitalmarkt, dies trotz grosser Beanspruchung durch in- und ausländische Schuldner. Die durchschnittliche Rendite für Bundesanleihen nahm im Monatsmittel zuerst von 4,74% auf 4,94% zu und reduzierte sich dann wieder auf 4,52% im Dezember. Während die Zinssätze für Kassenobligationen leicht zurückgenommen wurden, blieben diejenigen für Sparhefte und 1. Hypotheken konstant [5]. Die erneut vorgebrachten Forderungen des Mieterverbandes nach Senkung der Hypothekarzinsen fanden bei den Banken kein Gehör. Diese argumentierten unter anderem damit, dass ein möglichst stabiles Zinsniveau auch im Interesse der Mieter läge. Die den Banken drohende Gefahr, dass diejenigen Zinsen, die im Rahmen von lokalen Konvenien zwischen den Banken abgesprochen werden, in den Geltungsbereich des Preisüberwachungsgesetzes für kartellartig organisierte Märkte fallen könnten, wurde vom Parlament gebannt. Gegen den Antrag des Bundesrats lehnten beide Kammern die Unterstellung der Kredite unter das neue Gesetz ab. Allerdings lancierte eine Konsumentinnenorganisation bereits eine neue Volksinitiative, in welcher die Kredite ausdrücklich Erwähnung finden [6].
Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes durch öffentlich aufgelegte Aktienemissionen und Obligationenanleihen in- und ausländischer Schuldner erreichte mit 22,6 Mia Fr. einen neuen Rekordstand. Im Inlandbereich war das starke Wachstum weitgehend auf neu aufgelegte Obligationenanleihen der Banken zurückzuführen. Dank der verbesserten Finanzlage blieb hingegen die Nachfrage der öffentlichen Hand relativ gering. Bei der einheimischen Industrie ist die Selbstfinanzierungskraft in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie nutzte zudem die Hausse an den Börsen zur günstigen Beschaffung von Eigenkapital über Aktienemissionen. Die starke Steigerung der Nettobeanspruchung durch ausländische Schuldner wurde zum Teil auf die von der Nationalbank auf den 15. Mai vorgenommene Aufhebung des bisher geltenden Maximalbetrags von 200 Mio Fr. für Auslandanleihen zurückgeführt. Das Total der von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte lag mit 46,4 Mia Fr. deutlich über dem Vorjahreswert. Der Anteil der Industrieländer erhöhte sich von 73,7% auf 79,2%. Jener der Entwicklungs- und Schwellenländer, welcher im Mittel der vorangegangenen fünf Jahre 11,2% betragen hatte, bildete sich hingegen auf 4,8% zurück. Die internationalen Entwicklungsorganisationen, darunter die Weltbank als grösster Einzelschuldner auf dem schweizerischen Kapitalmarkt, beanspruchten rund 12% [7].
Die privat plazierten Notes (mittelfristige Schuldverschreibungen) sind für ein breiteres Publikum zu einer attraktiven Anlageform geworden. Eine aus Vertretern des EFD, der Bankenkommission und der Nationalbank gebildete Arbeitsgruppe bemüht sich um die Ausarbeitung von Regeln, mit denen der Anlegerschutz in diesem Bereich verbessert werden könnte. Im Vordergrund steht dabei für Notes mit kleiner Mindeststückelung die Einführung der Prospektpflicht, wie sie bei den Obligationenanleihen besteht. Die Banken sprachen sich allerdings aus praktischen Gründen dagegen aus, da ein Vorteil der Notesemissionen in ihrer schnellen und unkomplizierten Abwicklung bestehe. Sie leisteten insofern einen Beitrag zur Entschärfung des Problems, als sie 1984 eine Vereinbarung mit dem Zweck der Verbesserung der Information für die Anleger abschlossen [8].
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Banken
Für die Banken war 1985 wiederum ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr. Die fünf Grossbanken konnten ihre ausgewiesenen Reingewinne um 17% bis 34,8% erhöhen. Infolge des gesunkenen Dollarkurses fiel das Wachstum der Bilanzsummen der 71 von der Nationalbank monatlich erfassten Banken mit 7,2% relativ gering aus. Die gute Konjunkturlage führte zu einer starken Belebung im Kreditgeschäft, wobei die Impulse vor allem von der Nachfrage inländischer Privater ausgingen. Auf der Passivseite blieben die Spargeld- im Vergleich zu den Festgeldeinlagen weiterhin wenig attraktiv. Da sich die Ausgabesätze der Kassenobligationen nur verzögert an den Zinsrückgâng auf dem Kapitalmarkt anpassten, erhöhte sich ihr Bestand in der 2. Jahreshälfte kräftig, nachdem er während zwei Jahren nahezu stagniert hatte. Als Konsequenz der sinkenden Geldmarktsätze und des fallenden Dollarkurses verzeichnete das Treuhandgeschäft lediglich ein geringes Wachstum [9].
Auf politischer Ebene bemühten sich die Banken weiterhin um dié Verbesserung der ihnen in der Schweiz gesetzten politischen Rahmenbedingungen. Diese sind zwar, auch nach Meinung der Banken, nicht an sich schlecht, der traditionelle Wettbewerbsvorsprung des Finanzplatzes Schweiz scheint sich jedoch infolge von Liberalisierungen und fiskalischen Erleichterungen im Ausland verringert zu haben. Da in der Schweiz geld- und währungspolitische Schranken seit einiger Zeit nicht mehr in Kraft sind, richtet sich das Hauptaugenmerk auf den finanzpolitischen Aspekt. Nach Ansicht der Banken verschlechtern gewisse Fiskalbelastungen die internationale Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz und verhindern zum Teil sogar, dass bestimmte Geschäfte im Inland abgewickelt werden. Sie verlangten deshalb namentlich, dass die Umsâtzabgabe auf dem Handel mit Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten gestrichen und bei einer längeren Dauer nur im Verhältnis zur Laufzeit erhoben wird. Als vordringlich stuften sie ferner die Stempelsteuerbefreiung der sogenannten Ausland-Auslandgeschäfte ein. Dabei handelt es sich um im Ausland durch die Vermittlung einer Schweizerbank zwischen Ausländern abgeschlossene Geschäfte über ausländische Wertpapiere. Weitere Forderungen betreffen die Aufhebung der Umsatzsteuer auf den Beständen der Effektenhändler und auf dem physischen Handel mit Gold [10]. Einige dieser Aspekte machte Nationalrat Feigenwinter (cvp, BL) zum Inhalt einer vom Nationalrat gegen den Antrag des Bundesrats überwiesenen Motion. Die FDP-Fraktion im Nationalrat und der Freisinnige Bürgi (SG) im Ständerat doppelten mit der Einreichung von weiteren Motionen nach, in welchen praktisch alle von der Bankiervereinigung aufgestellten Postulate enthalten sind. Der Bundesrat äusserte sich zu diesen diversen Begehren bisher sehr zurückhaltend. Seiner Meinung nach lassen sich angesichts der angespannten Bundesfinanzen Steuerreduktionen nur in dem Masse vornehmen, als es gelingt, gleichzeitig neue Einnahmequellen zu erschliessen. Um abzuklären, wie gross die angestrebten Steuerausfälle wären und in welchem Umfang sie durch höhere Ablieferungen infolge der damit induzierten Geschäftsbelebung indirekt kompensiert werden könnten, setzte das EFD eine Arbeitsgruppe ein [11].
Die Ausarbeitung einer Strafnorm für sogenannte Insiderdelikte kommt weiterhin zügig voran. Derartige Handlungen waren bisher in der Schweiz zwar verpönt, jedoch erlaubt, solange es sich nicht um den Verrat von Geschäftsgeheimnissen an Aussenstehende handelte. Bereits 1976 war der Regierungsrat des Kantons Zürich beim EFD und beim EJPD in dieser Sache vorstellig geworden. Dringlich wurde die Angelegenheit allerdings erst 1981, als die Behörden der Vereinigten Staaten begannen, auf ihrem Territorium tätige Schweizer Banken und deren Kunden massiv unter Druck zu setzen. Mit einem neuen Artikel im Strafgesetzbuch sollen nun unter anderem die Voraussetzungen zur Gewährung von internationaler Rechtshilfe bei Insiderdelikten geschaffen werden. Darüber hinaus erwartet man von der neuen Rechtsnorm auch einen Beitrag zur Sauberkeit am schweizerischen Börsenmarkt und zur Chancengleichheit der daran Beteiligten. Im Mai legte der Bundesrat die entsprechende Botschaft vor. Danach soll bestraft werden, wer die Kenntnis vertraulicher Tatsachen zur Erzielung eines Börsengewinns ausnützt oder damit einem Dritten zu Vermögensvorteilen verhilft. Um Umgehungsmöglichkeiten zu erschweren, wurde der Täterkreis auch auf Personen ausgedehnt, die vom Verrat von Insiderwissen profitieren (sog. Tippees). Der in der Vernehmlassung kritisierte zivilrechtliche Teil wurde vollständig fallengelassen. Auf die von verschiedener Seite ins Spiel gebrachte Forderung nach der Schaffung einer staatlichen Börsenaufsichtskommission, wie sie beispielsweise die USA kennen, antwortete der Bundesrat ablehnend. Der Regierungsentwurf wurde in der Öffentlichkeit und insbesondere von der Bankiervereinigung ohne Vorbehalte begrüsst [12].
Das EFD setzte im Berichtsjahr seine Vorarbeiten zur Teilrevision des Bankengesetzes fort. Auf Anregung der Nationalbank wurde unter anderem die Frage überprüft, ob auch gewisse Finanzgesellschaften dem Gesetz unterstellt werden könnten. Es handelt sich dabei einerseits um Firmen, die bankähnliche Geschäfte tätigen, ihre Mittel jedoch nicht direkt beim Publikum aufnehmen und andererseits um Emissionshäuser, welche die Plazierung von Anleihen und Notes besorgen. Nach Ansicht der Nationalbank rechtfertigt die wachsende Bedeutung dieser Institute den Erlass von aufsichtsrechtlichen Auflagen. Die Bankiervereinigung hätte gegen eine verbesserte Kontrolle der Finanzgesellschaften nichts einzuwenden, sie sprach sich jedoch gegen einen Einbau diesbezüglicher Normen ins Bankengesetz aus [13].
Einige Aufregung bei Banken und Politikern verursachte ein anfangs 1985 veröffentlichter Bericht der Fiskalkommission der OECD zum Problembereich Bankgeheimnis und Steuerfragen. Darin wurde dem OECD-Rat beantragt, den Mitgliedsstaaten zu empfehlen, das Bankgeheimnis gegenüber in- und in einer späteren Phase auch gegenüber ausländischen Steuerbehörden generell aufzuheben. Mit Unterstützung von seiten Österreichs und Luxemburgs konnten die Vertreter der Schweiz bei der OECD erreichen, dass der Rat auf die Empfehlungen nicht eintrat [14]. Die Aktivität der Schweizer Banken in dem wegen seiner Rassenpolitik weltweit kritisierten Südafrika soll nach der Meinung des Parlaments und der Regierung nicht untersagt werden. Eine Motion Leuenberger (sp, SO), die zumindest ein Verbot für Bankkredite an staatliche südafrikanische Stellen gefordert hatte, wurde lediglich in Postulatsform überwiesen. Der Bundesrat will immerhin darüber wachen, dass die Banken nicht von Boykottbeschlüssen anderer Staaten profitieren und ihre Geschäfte über das Volumen der vergangenen Jahre (courant normal) ausdehnen [15].
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[1] SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 7 f und 25 ff. Die einzelnen Geldrnengenaggregate entwickelten sich wie folgt : M1: 0,0% ; M2 : 7,3 %; M3 : 4,9%. Die Nationalbank stellte die Geldrnengenberechnung auf eine neue Basis und komgierte damit aufgetretene Mängel (vgl. «Revision der Geldmengenstatistik », in SNB, Quartalsheft, 1985, Nr. 1, S. 51 ff. sowie SNB, Monatsbericht, 1985, Nr. 8, S. 31 f.). Zur Politik der Nationalbank siehe auch P. Languetin, Wachstum und Stabilität, Zürich 1985 ; G. Rich, «Die Inflationsbekämpfung als Aufgabe der schweizerischen Geldpolitik», in Konjunkturforschungsstelle (KOF)/ETH, Konjunktur, 1985, Sonderbericht Nr. 162, S. 3 ff. Kritik: J. Niehans in KOF/ETH, a.a.O., S. 23 ff.; Ch. Zenger, «Das langfristige Geldmengenziel der Schweizerischen Nationalbank », in NZZ, 17.4.85 (siehe auch Replik in NZZ, 7.5.85); Vat., 21.12!85; BaZ, 21.12.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 70f. und F. Haas. Die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank unter dem Regime der Geldmengenziele, Basel 1985. Zur Konjunkturlage und Preisentwicklung siehe oben, Teil I, 4a.
[2] Vgl. dazu P. Languetin an der Generalversammlung der SNB am 26. April in Bern, in SNB, Quartalsheft, 1985, Nr.2, S. 142; F. Ritzmann, «Zur Gewinnpolitik der Schweizerischen Nationalbank» sowie die Diskussionsbeiträge von H. Schmid und J.-J. Schwartz in KOF/ETH, a.a.O., S. 28 ff.; SPJ, 1984, S. 71. Allgemein zur Organisation, Aufgabe und Politik der SNB siehe auch Bilanz, 1985, Nr. 12, S. 114ff. Ertragsrechnung: SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 52 ff.
[3] SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 5, 13, 17 und 28 f.; SNB, Monatsbericht, 1986, Nr. 1, S. 33 ff. Siehe ferner P. Languetin an der Generalversammlung der SNB am 26. April in Bern, in SNB, Quartalsheft, 1985, Nr.2, S. 140 ff. sowie BR Stich in Amtl. Bull. NR, 1985, S. 537 f. und ders., « Finanz- und währungspolitische Probleme aus schweizerischer Sicht », in Documenta, 1985, Nr. 3, S. 14 ff. Vgl. auch M. Gärtner / R. Honegger, « Der Frankenkurs im Spiegel der schweizerischen Währungspolitik und der Interessenpolitik der Verbände», in Beiträge zur Geld-, Währungs- und Finanzpolitik, 1/1985, Nr 3/4, S. 7ff.
[4] SPJ, 1984, S. 73 ; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 185 f. und 246 ; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 762; AS, 1985, S. 1036 f. Zur Frage des Beitritts zu den Institutionen von Bretton Woods siehe P. Languetin, « Die Beziehungen der Schweiz zu den internationalen Währungsorganisationen», in SNB, Quartalsheft, 1985, Nr.3, S. 22111
[5] SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 29 ff.; SNB, Monatsbericht, 1986, Nr. 1, S. 38 ff. ; vgl. auch Bund, 19.12.85.
[6] Bund, 16.10.85; 30.12.85; BaZ, 23.11.85; NZZ, 5.12.85; BB1, 1986, I, S. 902 ff.; SPJ, 1984, S. 73. Zum Preisüberwachungsgesetz siehe oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[7] SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 30 f. und 36; SNB, Monatsbericht, 1985, Nr. 7, S. 43 ff.; 1986, Nr. 1, S. 43 ff. Zur internationalen Verschuldungsfrage, auf die wir hier nicht eintreten können, vgl. die Position der Nationalbank in SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 16 f.; siehe dazu auch F. Leutwiler, «Anpassung und Finanzierung», in H. J. Halbheer / E. Kilgus (Hg.), Der Finanzplatz Schweiz, Bern 1985, S. 147 ff.
[8] BaZ, 14.6.85; SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 37 f.; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2278; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 73/1984-85, S. 70 f.
[9] SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 33 ff. ; SHZ, 10, 6.3.86; NZZ, 7.3.86.
[10] Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 73/1984-85, S. 27 ff. Vgl. auch J. P. Chapuis, «Die Schweizer Banken im internationalen Vergleich», in H. J. Halbheer / E. Kilgus (11g.), a.a.O. Bern 1985, S. 77 ff. sowie SPJ, 1984, S. 75 ; H. R. Feigenwinter, «Stempelsteuer als Hemmschuh für den Finanzplatz Schweiz», in SKA, Bulletin, 1985, Nr. 3, S. 2 f. ; Ph. de Weck, «Die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz», in NZZ, 25.6.85 ; Bilanz, 1985, Nr. 2, S. 20.
[11] Motion Feigenwinter: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1351 ff.; vgl. auch die Diskussion zur Interpellation Villiger (fdp, LU) in Amtl. Bull. NR, 1985, 1348 ff. Motionen FDP und Bürgi: Verh. B.vers., 1985, V, S. 32 und 87 f. Die SP-Fraktion und StR Belser (sp, BL) regten in überwiesenen Postulaten die Ausarbeitung eines Berichts über die finanzpolitischen Konsequenzen der diversen Bankkundensteuern an (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2246; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 709 f.). Für die Position des BR siehe auch Amtl. Bull. NR, 1985, 5.1290; SMUV-Zeitung, 11,13.3.85 ; TA, 11.12.85.
[12] BBl, 1985, II, S. 69 ff. Vgl. auch G. Friedli, «Die internationale Rechtshilfe bei Insidergeschäften», in NZZ, 4.6.85; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 73/1984-85, S. 126 ff.; SPJ, 1984, S. 75. Zur Rechtshilfe zugunsten der USA siehe auch unten, Teil I, 2 und Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 73/1984-85, S. 79 f.
[13] SPJ, 1984, S. 74 f. ; SNB, Geschäftsbericht, 78/1985, S. 37 ; NZZ, 10.8.85 ; 19.9.85. Vgl. dazu auch K. Hauri, «Ausblick auf das neue Bankengesetz », in Eidg. Bankenkommission (Hg.), Jubiläumsschrift. 50 Jahre eidgenössische Bankenaufsicht, Zürich 1985, S. 177 ff.; P. Klauser, «Ausgewählte Aspekte der Teilrevision des schweizerischen Bankengesetzes », in Wirtschaft und Recht, 37/1985, S. 369 ff. ; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 73/1984-85, S. 49 ff. Zum Jubiläum der Bankenkommission siehe auch Presse vom 2.3.85.
[14] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 928; NZZ, 1.6.85; 4.7.85; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 73/1984-85, S. 37 ff.
[15] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1043, 1612 und 1819 f. Die Beschränkung der bewilligungspflichtigen Kapitalexporte nach Südafrika auf den courant normal wurde vom BR bereits 1974 erlassen. Vgl. auch NZZ, 24.10.85 sowie oben, Teil I, 2 (Droits de l'homme).
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